Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer alle durch die Ausübung der Arbeit notwendig entstehenden Auslagen zu ersetzten. Durch schriftliche Abrede (Vereinbarung) kann eine feste Entschädigung festgesetzt werden.
Rechtsanwälte
Inhaberin und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Als Rechtsanwältin mit der Anwaltszulassung in Deutschland und der Schweiz übernehme ich gerne Ihre Beratung und Prozessführung in der Schweiz und Deutschland. Ich verfüge über jahrelange breite Erfahrung im Scheidungs-, Familien-, Erb- und Arbeitsrecht. Mein Team und ich vertreten Privatpersonen & Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, USA, und Osteuropa im internationalen & nationalen Privatrecht & Wirtschaftsrecht.
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