Sorgfältiges Arbeiten, fachgerechtes Benützen von Betriebseinrichtungen und Materialien sind Pflichten jedes Mitarbeiters. Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses darf keine Arbeit gegen Entgelt (Bezahlung) für einen Dritten geleistet werden, wenn dadurch die Treuepflicht verletzt, insbesondere der Arbeitgeber konkurrenziert wird.
Rechtsanwälte
Inhaberin und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Als Rechtsanwältin mit der Anwaltszulassung in Deutschland und der Schweiz übernehme ich gerne Ihre Beratung und Prozessführung in der Schweiz und Deutschland. Ich verfüge über jahrelange breite Erfahrung im Scheidungs-, Familien-, Erb- und Arbeitsrecht. Mein Team und ich vertreten Privatpersonen & Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, USA, und Osteuropa im internationalen & nationalen Privatrecht & Wirtschaftsrecht.
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