Rechtsberatung bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch fristlose Kündigungen
OR 337 – Fristlose Kündigung
Aus wichtigen Gründen kann der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis fristlos auflösen. Die fristlose Kündigung muss begründet werden, wenn die andere Partei dies verlangt. Fristlose Kündigung ist dann berechtigt, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann (nach Treu und Glauben).
Gründe für eine fristlose Entlassung
- Unredlichkeiten (Diebstahl, Betrug, ..)
- Verweigerung zu leistender Arbeit
- Konkurrenzierung des Arbeitgeber
- Unredliches Verhalten gegenüber Kundschaft
- Tätlichkeiten gegenüber Arbeitgeber
Fristlose Kündigung – Nur nach Verwarnung:
- Verspätet zur Arbeit
- ohne angemessenen Entschuldigungsgrund der Arbeit fernbleiben
- Unbefugtes Verlassen des Arbeitsplatzes
- Angetrunkenheit
Rechtsanwälte
Inhaberin und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Als Rechtsanwältin mit der Anwaltszulassung in Deutschland und der Schweiz übernehme ich gerne Ihre Beratung und Prozessführung in der Schweiz und Deutschland. Ich verfüge über jahrelange breite Erfahrung im Scheidungs-, Familien-, Erb- und Arbeitsrecht. Mein Team und ich vertreten Privatpersonen & Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, USA, und Osteuropa im internationalen & nationalen Privatrecht & Wirtschaftsrecht.
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