Haftung des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer ist für den Schaden verantwortlich, den er dem Arbeitgeber absichtlich oder fahrlässig zufügt. Das Mass der Sorgfalt bestimmt sich unter Berücksichtigung des Berufsrisikos, des Bildungsgrades oder der Fachkenntnisse.

Rechtsanwälte

Inhaberin und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Als Rechtsanwältin mit der Anwaltszulassung in Deutschland und der Schweiz übernehme ich gerne Ihre Beratung und Prozessführung in der Schweiz und Deutschland. Ich verfüge über jahre­lange breite Erfah­rung im Scheidungs-, Familien-, Erb- und Arbeits­recht. Mein Team und ich vertreten Privatpersonen & Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, USA, und Osteuropa im internationalen & nationalen Privatrecht & Wirtschaftsrecht.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

E-mail
Inhaberin der Kanzlei - Anwältin Schweiz/Deutschland

+41 43 545 01 50

FAQ-Haftung des Arbeitnehmers

Welche Regelung trifft das OR, wenn ein beträchtlicher Schaden durch die Fahrlässigkeit eines Arbeitnehmers entstanden ist?

Der Arbeitnehmer muss die ihm zugewiesenen Arbeiten so sorgfältig wie möglich erledigen (OR 321a1). Arbeitet er unsorgfältig, so muss er den entstandenen Schaden begleichen (OR 321e).

Das könnte Sie auch noch interessieren

Ratings / Bewertungen
[Anzahl der Bewertungen: 1 Durchschnitt: 5]