Arbeitsrechtliche Ansprüche & Forderungen

Anwaltliche Be­ra­tung bei arbeits­recht­li­chen Forde­run­gen

Planen Sie arbeitsrechtliche Forderungen zu stellen und wollen Sie prüfen, ob diese rechtlich haltbar sind? Unsere Anwälte für Arbeitsrecht prüfen die Rechtmässigkeit von arbeitsrechtlichen Forderungen. Gerechtfertigte arbeitsrechtliche Ansprüche können u.a. aus geleisteten Über­stun­den oder Über­zeit, vereinbarten Boni’s oder miss­bräuch­li­chen oder frist­lo­sen Kündi­gun­gen entstehen.

Wir helfen Ihnen Ihre arbeitsrechtlichen Forderungen vor Gerich­ten und Behör­den durchzusetzen und unterstützen Sie bei einer ausser­ge­richt­li­chen Lösungs­fin­dung.

Fachkundige Anwälte bieten Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer arbeitsrechtlichen Forderungen

Rechtsanwälte

Inhaberin und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Als Rechtsanwältin mit der Anwaltszulassung in Deutschland und der Schweiz übernehme ich gerne Ihre Beratung und Prozessführung in der Schweiz und Deutschland. Ich verfüge über jahre­lange breite Erfah­rung im Scheidungs-, Familien-, Erb- und Arbeits­recht. Mein Team und ich vertreten Privatpersonen & Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, USA, und Osteuropa im internationalen & nationalen Privatrecht & Wirtschaftsrecht.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

E-mail
Inhaberin der Kanzlei - Anwältin Schweiz/Deutschland

+41 43 545 01 50

FAQ- Gesetzlich verankerte Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Welche sind die wichtigsten gesetzlichen Pflichten des Arbeitnehmers?

– Lohnzahlung: OR 322 (ff)
– Arbeitsgeräte & Material: vgl. vgl. OR 327
– Auslagen erstatten: vgl. OR 327a
– Schutz der Persönlichkeit: vgl. OR 328 / 328b
– Gewährung von Freizeit: vgl. OR 329
– Gewährung von Ferien: vgl. 329a
– Arbeitszeugnis ausstellen: OR 330a

Welche sind die wichtigsten gesetzlichen Pflichten des Arbeitgebers?

– Persönliche Arbeitsleistung: OR 321
– Sorgfalts- und Treuepflicht: OR 321a
– Rechenschafts- und Herausgabepflicht: OR 321b
– Überstundenarbeit: OR 321c
– Befolgung von Anordnungen und Anweisungen: OR 321d
– Haftungspflicht: OR 321e

Welcher Anteil des Lohnes (in %) zahlt die Unfallversicherung, wenn der Arbeitnehmer acht Monate beschäftigt war?

80% des Lohnes werden durch die Unfallversicherung ab dem drittem Tag entschädigt.

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