Probezeit & Kündigung zur Probezeit

Rechtsberatung bei Kündigungen zur Probezeit

OR 335 b – Probezeit

Das Arbeitsverhältnis kann während der Probezeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen gekündigt werden. Als Probezeit gilt der erste Monat eines Arbeitsverhältnisses. Sie darf höchstens auf drei Monate verlängert werden. 

Die Probezeit dient dem gegenseitigen Kennenlernen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wird sie durch Unfall, Krankheit oder Militärdienst unterbrochen, wird sie entsprechend verlängert (OR 335b 3).

Rechtsanwälte

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FAQ – Probezeit

Was gilt im Normalfall als Probezeit bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis?

Als Probezeit gilt der erste Monat eines Arbeitsverhältnisses. vgl. OR 335b/1 

Wie lange darf die Probezeit höchstens sein?

Die Probezeit darf höchstens 3 Monate sein. vgl. OR 335b/2

Wie lange dauert die Probezeit, wenn der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber keine Vereinbarung getroffen hat?

Der erste Monat ab Stellenantritt gilt ohne besondere Abmachungen als Probezeit. Sie kann schriftlich auf maximal drei Monate festgelegt werden (OR 335b).

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