Kündigung zur Unzeit

Rechtsberatung bei Kündigungen zur Unzeit

OR 336 c – Sperrfristen – Kündigung zur Unzeit

Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis unter anderem nicht kündigen: während des Militärdienstes / bei Krankheit und Unfall / während der Schwangerschaft und nach der Niederkunft der Arbeitnehmerin.

Arbeitgeber darf nicht kündigen

Militärdienst, Schutzdienst, Zivildienst von mehr als 11 Tagen

  • Vier Wochen vor Dienst.antritt bis vier Wochen danach

Krankheit & Unfall

  • 1. Dienstjahr: Während 30 Tagen seit Eintritt
  • 2.–5. Dienstjahr: Während 90 Tagen seit Eintritt
  • Ab 6.Dienstjahr: Während 180 Tagen seit Eintritt

Schwangerschaft

Während der ganzen Schwangerschaft bis 16 Wochen nach der Geburt.

Rechtsanwälte

Inhaberin und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Als Rechtsanwältin mit der Anwaltszulassung in Deutschland und der Schweiz übernehme ich gerne Ihre Beratung und Prozessführung in der Schweiz und Deutschland. Ich verfüge über jahre­lange breite Erfah­rung im Scheidungs-, Familien-, Erb- und Arbeits­recht. Mein Team und ich vertreten Privatpersonen & Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, USA, und Osteuropa im internationalen & nationalen Privatrecht & Wirtschaftsrecht.

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