Rechtsberatung bei Kündigungen zur Unzeit
Übersicht
OR 336 c – Sperrfristen – Kündigung zur Unzeit
Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis unter anderem nicht kündigen: während des Militärdienstes / bei Krankheit und Unfall / während der Schwangerschaft und nach der Niederkunft der Arbeitnehmerin.
Arbeitgeber darf nicht kündigen
Militärdienst, Schutzdienst, Zivildienst von mehr als 11 Tagen
- Vier Wochen vor Dienst.antritt bis vier Wochen danach
Krankheit & Unfall
- 1. Dienstjahr: Während 30 Tagen seit Eintritt
- 2.–5. Dienstjahr: Während 90 Tagen seit Eintritt
- Ab 6.Dienstjahr: Während 180 Tagen seit Eintritt
Schwangerschaft
Während der ganzen Schwangerschaft bis 16 Wochen nach der Geburt.
Rechtsanwälte
Inhaberin und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Als Rechtsanwältin mit der Anwaltszulassung in Deutschland und der Schweiz übernehme ich gerne Ihre Beratung und Prozessführung in der Schweiz und Deutschland. Ich verfüge über jahrelange breite Erfahrung im Scheidungs-, Familien-, Erb- und Arbeitsrecht. Mein Team und ich vertreten Privatpersonen & Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, USA, und Osteuropa im internationalen & nationalen Privatrecht & Wirtschaftsrecht.
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