Rechtsberatung bei Kündigungen während der Sperrfrist
Grundsätzlich gelten Sperrfristen für die Kündigung durch den Arbeitgeber bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Militärdienst. Wenn eine Kündigung vor der Sperrfrist ausgesprochen worden ist, wird der Lauf der Kündigung während der Zeit der Krankheit unterbrochen. Gilt für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Endtermin wie das Ende eines Monats oder einer Arbeitswoche und fällt dieser nicht mit dem Ende der fortgesetzten Kündigungsfrist zusammen, so verlängert sich diese bis zum nächstfolgenden Endtermin.
Die Krankheit ist so rasch wie möglich dem Arbeitgeber mit der Bestätigung des Arztes (Arztzeugnis) schriftlich mitzuteilen und die Lohnfortzahlung für einen weiteren Monat zu verlangen (eingeschrieben schicken). Gerne unterstützen unsere Anwälte Sie Ihren Anspruch beim zuständigen Gericht einzuklagen.
Rechtsanwälte
Inhaberin und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Als Rechtsanwältin mit der Anwaltszulassung in Deutschland und der Schweiz übernehme ich gerne Ihre Beratung und Prozessführung in der Schweiz und Deutschland. Ich verfüge über jahrelange breite Erfahrung im Scheidungs-, Familien-, Erb- und Arbeitsrecht. Mein Team und ich vertreten Privatpersonen & Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, USA, und Osteuropa im internationalen & nationalen Privatrecht & Wirtschaftsrecht.
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
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