Nichtantritt und fristloses Verlassen der Stelle

Tritt der Arbeitnehmer nach Abschluss des Arbeitsvertrages die Stelle nicht an oder verlässt er sie fristlos, so hat der Arbeitgeber Anspruch auf eine Entschädigung, die einem Viertel des Lohnes für einen Monat entspricht. Ausserdem hat er Anspruch auf Ersatz weiteren Schadens.

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FAQ-Nichtantritt der Stelle

Warum muss ein Arbeitnehmer die vereinbarte Stelle trotzdem antreten, auch wenn er vor Stellenantritt eine noch bessere Stellenangebot gefunden hat?

Tritt der Angestellter/Arbeitnehmer die vereinbarte Stelle nicht an, so begeht er einen Vertragsbruch. Der Arbeitgeber kann vom Arbeitnehmer einen Viertel des vereinbarten Monatslohns sowie weiteren Schadenersatz verlangen (OR 337d).

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