Der Arbeitnehmer hat die Anordnungen und die ihm erteilten besonderen Weisungen (Befehle) nach Treu und Glauben zu befolgen.
Rechtsanwälte
Inhaberin und Anwältin S. Wittibschlager
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FAQ-Befolgen von Anordnungen und Weisungen des Arbeitgebers
Ja, das Befolgen der Weisungen der Vorgesetzten ist zwingend.
vgl. OR Art. 321 d Abs. 2
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