Suchen Sie einen Anwalt und Experten für das deutsche Familienrecht & schweizerische Familienrecht für Ihre internationale Scheidung Schweiz Deutschland oder Deutschland Schweiz? Unsere Rechtsanwälte sind auf grenzüberschreitende Rechtsfragen Schweiz / Deutschland spezialisiert. Sie haben in beiden Ländern Rechtswissenschaften studiert und sind daher sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte. Gerne beraten und vertreten Sie unsere Anwälte in allen rechtlichen Angelegenheiten bzgl. Trennung, Scheidung und Eheschutz in der Schweiz und in Deutschland.
Rechtsanwälte deutsches Familienrecht in Zürich
Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager Suchen Sie einen Anwalt für deutsches Familienrecht in Zürich? Als Rechtsanwältin mit Zulassung in Deutschland und der Schweiz übernehme ich gerne Ihre Rechtsberatung und Prozessführung in der Schweiz und Deutschland für Schweizerisches und Deutsches Recht und bei der Einreichung der Scheidung Schweiz / Deutschland und Deutschland / Schweiz. Als Deutsche Rechtsanwältin mit der schweizerischen und deutschen Anwaltszulassung habe ich mich auf grenzüberschreitende Scheidungen Schweiz / Deutschland spezialisiert. Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team beraten und vertreten Sie bei Scheidungen Schweiz/Deutschland.
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
Die Anwaltskanzlei Wittibschlager hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Unsere Rechtsanwälte vertreten Privatpersonen & Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, USA, und Osteuropa.
Wir sind ein Team mit erfahrenen und spezialisierten Anwälten in verschiedenen Fachgebieten. Zu unseren bevorzugten Arbeitsgebieten gehören das Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Handels- & Gesellschaftsrecht, Schuldbetreibung- und Konkursrecht, nationales- & internationales Privatrecht & Wirtschaftsrecht.
Dank der fachlichen Spezialisierung unserer Anwältinnen und Anwälte und ihrer Berufserfahrung können wir Ihnen qualitativ herausragende Dienstleistungen anbieten.
In der Schweiz ist unsere Kanzlei ist die zentrale Anlaufstelle bei grenzüberschreitenden Rechtsfragen & Sachverhalten Schweiz – Deutschland.
Internationale oder binationalen Ehen und Erbschaften, also bei welchen die Ehepartner oder die Erben und der Erblasser aus zwei verschiedenen Ländern stammen, führen in der Schweiz zunehmend zu internationalen Scheidung und Erbschaften. Insbesondere die Nähe zu Deutschland führt durch die Globalisierung dazu, dass in Zürich, Schweiz vermehrt Scheidungen von Ehen zwischen deutschen und schweizerischen Staatsbürgern durchgeführt werden. Bei einer Scheidung Deutschland Schweiz oder einer Scheidung Schweiz Deutschland, also mit Bezug zum Ausland stellen sich aber verschiedene Fragen, welche sowohl im deutschen Familienrecht oder im schweizerischen Familienrecht angesiedelt sind. Diese sind insbesondere essentiell, wenn es um die Einreichung der Scheidung in Deutschland oder der Schweiz geht.
Gerne beraten wir Sie als deutsche und schweizerische Rechtsanwälte in der Anwaltskanzlei Wittibschlager in Zürich im deutschen und im schweizerischen Familienrecht bei Ihrer Scheidung Schweiz / Deutschland oder Deutschland / Schweiz.
Anwältin für Scheidungen Deutschland / Schweiz und Schweiz Deutschland
Überblick zum Thema Scheidung Schweiz / Deutschland und Scheidung Deutschland / Schweiz
Welches Recht findet auf die grenzüberschreitende Scheidung Deutschland/Schweiz bzw. Schweiz/Deutschland Anwendung?
Soll die Scheidung in Deutschland oder der Schweiz bei einer internationale Scheidung und binationaler Ehe eingereicht werden?
Welches Gericht ist überhaupt bei der Scheidung Deutschland / Schweiz, also wenn die Ehepartner die deutsche und / oder die schweizerische Staatsbürgerschaft haben, zuständig?
Welches Recht findet auf die internationale Scheidung Anwendung?
Kann man bei grenzüberschreitender Scheidung in zwei Ländern, also beispielsweise in der Schweiz als auch in Deutschland gleichzeitig die Scheidungsklage einreichen? Können die Ehegatten das anwendbare Recht bei einer binationalen Ehe bestimmen?
Das Ende einer binationaler Ehe stellt die Ehegatten vor rechtliche Herausforderungen. So werden deutsche in der Schweiz lebende Staatsbürger gleichermassen vor die Frage gestellt wo die Scheidung einzureichen ist, wie schweizerische Staatsbürger in Deutschland, Frankreich oder der Tschechischen Republik.
Kann man die Scheidung in der Schweiz oder in Deutschland einreichen?
Sofern beide Ehegatten Ausländer sind, ist in einem ersten Schritt genau zu prüfen, in welchem Land nicht nur die Scheidung eingereicht werden kann, sondern vor allem, welches Land dem klagenden Ehegatten finanzielle Vorteile bietet. Es ist entscheidend, ob die Scheidung in Deutschland oder in der Schweiz eingereicht wird. Das Deutsche Familienrecht unterscheidet sich in vielen Bereichen vom Schweizer Familienrecht.
Zürcher Anwaltskanzlei für deutsches/schweizerisches Familienrecht mit internationaler Ausrichtung
Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht Schweiz/Deutschland mit internationaler Ausrichtung beraten wir Sie als Scheidungsanwalt detailliert im Bereich des internationalen Familienrechts mit dem Schwerpunkt Scheidung Deutschland Schweiz und Scheidung Schweiz/ Deutschland..
Bitte vereinbaren Sie bei uns einen Beratungstermin unter Tel: +41 43 545 01 50
Grenzüberschreitende Scheidung Schweiz-Deutschland / Deutschland-Schweiz – worauf ist zu achten?
Grundsätzlich ist immer zu bedenken, dass bei der grenzüberschreitenden Scheidung einer binationalen Ehe zwischen einem Deutschen und einem Schweizer fast immer mehrere Gerichte in der Schweiz und in Deutschland für die Einreichung der Scheidung zuständig sein können.
Sind der Ehemann Schweizerischer Bürger und die Ehefrau deutsche Staatsbürgerin, so kann die grenzüberschreitende Scheidung grundsätzlich sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz eingereicht werden. Dies sogar dann, wenn beide Ehegatten ihren letzte gemeinsamen Wohnsitz in der Schweiz hatten.
Jedoch kann die Scheidungseinreichung in einem Land für den klagenden Ehegatten aus verschiedenen, meist finanziellen Gründen effektiver sein als die Scheidung in einem anderen Land. Daher ist dringend die Beiziehung eines Scheidungsanwaltes vor der Anhängigmachung einer internationalen Scheidung in Deutschland oder der Schweiz anzuraten. Unser Anwalt für deutsches Familienrecht in Zürich steht Ihnen bei einer internationalen Trennung oder Scheidung zur Seite.
Ist die Scheidung in einem der beiden Länder einmal eingereicht, kann der andere Ehegatten die Scheidung in keinem zweiten Land bei Gericht stellen. Es gilt die Einrede der Rechtshängigkeit (Litispendenz), nach welcher sich das später angerufene Gericht für unzuständig erklären muss.
Anwalt deutsches Familienrecht in Zürich – grenzüberschreitende Scheidung Schweiz/Deutschland
Zuständigkeit der Schweizerischen oder Deutschen Gerichte bei der internationalen Scheidung
Weshalb ist die Zuständigkeit der Gerichte bei der internationalen Scheidung in Deutschland oder in der Schweiz anders als bei einer nationalen Scheidung? Leben die Ehegatten nach der Trennung in verschiedenen Ländern oder besitzen sie verschiedene Staatsangehörigkeiten können die Gerichte mehrerer Länder für die internationale Scheidung grundsätzlich zuständig sein.
Ist die Einreichung Ihrer Scheidung in Deutschland oder in der Schweiz für Sie am vorteilhaftesten?
In der Schweiz wird die Zuständigkeit der schweizerischen Gerichte bei der Scheidung mit Auslandbezug durch das IPRG (Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht) geregelt. Danach sind bei einer internationalen Scheidung oder Trennung die schweizerischen Gerichte am Wohnsitz des beklagten Ehegatten oder am Wohnsitz des klagenden Ehegatten zuständig, sofern dieser sich seit einem Jahr in der Schweiz aufhält oder wenn er Schweizer Bürger ist.
In Deutschland und der EU (nicht Dänemark) ergibt sich in erster Linie die internationale Entscheidungszuständigkeit nach der Verordnung (EUG) Nr. 2201/2003 des Rates über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000, kurz Brüssel IIa –VO oder EheVO II genannt.
Danach kann neben der Zuständigkeit in der Schweiz für die Scheidung auch eine Zuständigkeit in Deutschland oder einem weiteren EU-Mitgliedland für die internationale Scheidung unter anderem gegeben sein, wenn
beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Mitgliedland (z.B. Deutschland) haben oder
die Ehegatten zuletzt beide ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland (diesem Mitgliedland) hatten, sofern einer von ihnen dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder
der klagende Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland (diesem Mitgliedland) hat oder
der klagende Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wenn er sich dort seit mindestens sechs Monaten unmittelbar vor der Einreichung der Scheidung aufgehalten hat und entweder Staatsangehöriger des betreffenden Mitgliedstaats ist oder, im Fall des Vereinigten Königreichs und Irlands, dort sein „domicile“ hat.
beide Ehegatten besitzen die Staatsangehörigkeit dieses Mitgliedstaates (auch wenn sie im Ausland leben, oder, im Fall des Vereinigten Königreichs und Irlands, in dem sie ihr gemeinsames „domicile“ haben.
Die Europäische Union hat mit Brüssel IIa –VO Verordnung die Zuständigkeit der Gerichte bei der internationalen Scheidung und damit auch für die Scheidung Deutschland Schweiz geregelt. Dabei ist es wichtig, wo die Eheleute leben, welche Staatsangehörigkeit sie besitzen resp. in welchem Land sie zuletzt (gemeinsam) gelebt haben. Durch diese Vereinheitlichung soll die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung internationaler Ehen einfacher regelbar sein.
Jedoch haben nicht alle Mitgliedstatten der EU-Staaten diese Regelung für gültig angenommen, diese ist in 18 Ländern gültig.
Gerne informieren ich Sie als Anwalt für internationale Scheidung darüber, ob Sie Ihre Scheidung eher in der Schweiz oder in Deutschland einreichen können und wo die Einreichung für Sie am vorteilhaftesten ist.
a) Ehegatten haben ausländische / deutsche und schweizerische Staatsbürgerschaft und Wohnsitz Schweiz
Haben die Ehegatten eine ausländische und/ oder schweizerische Staatsbürgerschaft und leben sie in der Schweiz, dann sind für die internationale Scheidung auch die schweizerischen Gerichte zuständig. Daneben kann auch die Zuständigkeit der Gerichte des Heimatlandes, also Deutschland des ausländischen Ehegatten gegeben sein.
Leben die Ehegatten an verschiedenen Wohnsitzen in der Schweiz, dann ist sogar in der Schweiz die Einreichung der Scheidung bei den Gerichten der beiden Wohnsitze der Eheleute möglich. Die Ehepartner müssen sich dann entscheiden, an welchem Gericht sie die Scheidung einreichen möchten. Auch hier können die Kosten eine Rolle spielen, da die Scheidungskosten in jedem Kanton unterschiedlich hoch sind.
Vergleicht man beispielsweise die Gerichtskosten der Kantone Zürich und Bern, so sind die Gerichtskosten in Bern bereits mehrere Tausend Schweizer Franken geringer für eine Scheidung als in Zürich. Bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren wählen die Eheleute meist gemeinsam das Gericht aus und reichen dort ihren Scheidungsantrag inklusive Scheidungskonvention ein.
b) Ein Ehegatte hat Wohnsitz in der Schweiz / andere Ehegatte lebt (mit Kindern) im Ausland – Deutschland
Für die Einreichung der Scheidung in der Schweiz wird keine schweizerische Staatsbürgerschaft benötigt. Voraussetzung ist, dass der beklagte Ehegatte seinen Wohnsitz in der Schweiz hat oder der klagende Ehegatte mindestens seit einem Jahr in der Schweiz lebt. Für Kinderbelange sind meist die Gerichte am Wohnsitz des Kindes zuständig. Seit dem 1. Juli 2009 gelten für die Schweiz zwei neue Haager Übereinkommen, das Haager Kindesschutzübereinkommen (HKsÜ) und das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen (HEsÜ). Für die Anordnung von Massnahmen zum Schutz des Kindes oder seines Vermögens sind grundsätzlich die Gerichte und Behörden des Vertragsstaats zuständig, in dem es seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art. 5 Abs. 1 HKsÜ). Auf eine Definition des „gewöhnlichen Aufenthalts“ wurde im Gesetz verzichtet.
Der Begriff ist vielmehr anhand der konkreten, aktuellen Umstände zu ermitteln und meint im Wesentlichen den tatsächlichen Mittelpunkt der Lebensführung oder den Schwerpunkt der Bindungen des Kindes. Innerhalb der Schweiz bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit der Gerichte und Behörden nach den Bestimmungen des schweizerischen IPRG. Zu beachten ist, dass im Falle eines Wechsels des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes von der Schweiz in einen anderen Vertragsstaat, diese Gerichte und Behörden neu zuständig werden. Die Zuständigkeit am bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltsort wird im Verhältnis unter den Konventionsstaaten nicht aufrechterhalten (Art. 5 Abs. 2 HKsÜ). Bei einem Wegzug des Kindes von der Schweiz in einen Nichtkonventionsstaat dagegen erscheint es sinnvoll, einstweilen zuständig zu bleiben, die Zuständigkeit aber aufzugeben, sobald feststeht, dass die ausländischen Behörden das Verfahren für Massnahmen oder Entscheidungen aufnehmen, die in der Schweiz anerkannt werden können oder jedenfalls das Schutzbedürfnis abdecken. Allerdings gibt es bei der Scheidung der Eltern auch Abweichungen vom Grundsatz der Zuständigkeit am gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes.
Wird die internationale Scheidung in der Schweiz durch den klagenden Ehegatten eingeleitet, muss das schweizerische Gericht diese über die Rechtshilfe dem beklagten Ehegatten ins Ausland zustellen. Das schweizerische Gericht wird den im Ausland lebenden Ehegatten auffordern, einen in der Schweiz ansässigen Zustellungsempfänger zu benennen. Dies kann ein in der Schweiz ansässiger Anwalt für Scheidung bzw. Scheidungsanwalt sein.
Gerne beraten wir Sie als Anwälte für das deutsche und schweizerische Familienrecht grenzübergreifend bei Ihrem Anliegen.
c) Schweizerische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland
Sofern beide Ehegatten ihren Wohnsitz im Ausland besitzen, können sie auch nur dort ihre Scheidung einreichen. Ein schweizerisches Gericht wäre für die internationale Scheidung in der Schweiz nur dann zuständig, wenn wenn es unmöglich oder unzumutbar ist, die Klage am ausländischen Wohnsitz eines der Ehegatten zu erheben.
Anwalt für internationale Scheidung: Ist das deutsche Familienrecht oder das schweizerische Familienrecht bei der Ehescheidung Deutschland / Schweiz oder der Scheidung Schweiz / Deutschland anzuwenden?
Wird die Scheidung durch einen Ehegatten in der Schweiz eingereicht, untersteht diese dem schweizerischem Familienrecht. Es ist in diesem Fall nicht entscheidend, ob die Parteien die schweizerische Staatsbürgerschaft besitzen. Auch die Scheidungsnebenfolgen unterstehen bis auf einige Ausnahmen dem schweizerischen Familienrecht, sofern die Scheidung in der Schweiz eingereicht wird. Beim nachehelichen Unterhalt, dem Kindesunterhalt, dem Güterrecht sowie den Wirkungen des Kindesschutzverhältnisses und dem Minderjährigenschutz existieren Staatsverträge, welche dem IPRG in der Regel vorgehen und ein anderes Recht, z.B. das deutsche Familienrecht bestimmen können, als das schweizerische. Sofern mithin die Kinder im Ausland, in Deutschland leben, bestimmt sich das auf den Kindesunterhalt anzuwendende Recht meist nach dem Recht des Wohnsitzlandes, also nach dem deutschen Familienrecht.
Bei internationalen Scheidungen kommt es somit recht häufig vor, dass auf die Scheidung eine andere Rechtsordnung Anwendung findet als beispielsweise auf die Nebenfolgen wie das Güterrecht oder den Unterhaltsanspruch. Wird die Scheidung in Deutschland oder einem der Mitgliedstaaten der EU eingereicht, gilt für die Anwendung des Scheidungsrechts grds. die Rom III Verordnung. Danach kann es durchaus vorkommen, dass auf die Scheidung nicht das Recht des ausländisches Wohnsitzstaates des klagenden Ehegatten anwendbar ist, sondern das letzte gemeinsame Heimatrecht der Eheleute.
Schweizerischer / deutscher Anwalt als grenzübergreifender Experte für deutsches Familienrecht in Zürich – Suchen Sie Rat von einem Anwalt für internationale Scheidung zum Thema deutsches Unterhaltsrecht?
Für den unterhaltsberechtigten Ehegatten kann das Land der Scheidungseinreichung entscheidend sein für die Höhe seines Unterhaltsanspruches. Deshalb ist immer eine Beratung mit einem Scheidungsanwalt Deutschland / Schweiz vor der Scheidung anzuraten, um sich über die verschiedenen Möglichkeiten der Unterhaltsansprüche zu informieren. In vielen EU-Ländern sowie auch in der Schweiz ist auf den Unterhalt das Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 2. Oktober 1973 anwendbar. Während beispielsweise in Deutschland der Kindesunterhaltsanspruch nach der Düsseldorfer Tabelle bemessen wird, beruht die Unterhaltsberechnung in der Schweiz für Kinder auf anderen Kriterien, wie den tatsächlichen Ausgaben, den Barbedarf und auch der Erwerbstätigkeit des Obhutsberechtigten Elternteils.
Grenzüberschreitende Scheidung Schweiz/Deutschland und Rechtswahl zum deutschen Recht oder schweizerischen Recht im Ehevertrag
Sowohl nach schweizerischem Recht als auch nach deutschem Recht können die Ehegatten eine Rechtswahl bzgl. ihrer Vermögensverhältnisse treffen, welches Recht während ihrer Ehe und bei ihrer Scheidung zugrunde gelegt werden soll. In der Schweiz ist nur eine Rechtswahl bzgl. der güterrechtlichen Verhältnisses möglich, nicht jedoch über das auf den Unterhalt anzuwendende Recht bei der Scheidung. Diese Rechtswahl kann, wenn sie beide Ehegatten gemeinsam treffen, noch bis zur Scheidungsanhörung getroffen werden. Die den Ehevertrag in der Schweiz abschliessenden Ehegatten können wählen zwischen dem Recht des Staates, in dem beide ihren Wohnsitz haben (Schweiz oder Deutschland) oder nach der Eheschliessung haben werden, und dem Recht eines ihrer Heimatstaaten, also dem deutschen Familienrecht oder dem schweizerischen Familienrecht.
Die Ehegatten können das auf ihre Scheidung anwendbare Recht selbst bestimmen. Dabei können sie beispielsweise das Recht des Staates wählen, dessen Staatsangehörigkeit einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Rechtswahl besitzt. Ist einer der Ehegatten Deutscher, kann also deutsches Familienrecht gewählt werden. In den meisten EU-Ländern gilt die EU-Verordnung („Rom III“), welche regelt, welches Recht im Falle einer Ehescheidung in Fällen mit Auslandsbezug zur Anwendung kommt.
Angesichts der Globalisierung und der wachsenden Zahl bi-nationaler Ehen wie auch von Menschen mit mehreren Staatsangehörigkeiten war es das Ziel der Rom III einheitliche Regeln zu schaffen, welches Recht auf eine Scheidung Anwendung findet.
Dabei wird grundsätzlich an den gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten und nicht mehr primär an ihre Staatsangehörigkeit angeknüpft.
Da die Rechtswahl sehr grosse Auswirkungen haben kann, ist binationalen Ehepaaren oder Ehepaaren aus dem Ausland anzuraten, sich in Bezug auf die Möglichkeiten einer Rechtswahl an einen Anwalt für Scheidung Deutschland Schweiz zu wenden. Bei Fragen zur internationale Scheidung sind Sie bei uns an der richtigen Adresse!
Kann eine Rechtswahl hinsichtlich der Schweizer bzw. Deutschen Gerichte für die Scheidung getroffen werden?
Bei der Frage, ob durch eine Gerichtsstandsvereinbarung oder Rechtswahl der Ehegatten das Gericht in Deutschland oder in der Schweiz für die spätere Scheidung und die Scheidungsnebenfolgen getroffen werden kann, prüfe ich als Anwalt für internationale Scheidung vorab, ob es sich um eine ausschliessliche, zwingende oder allgemeine Zuständigkeit der jeweiligen Zuständigkeitsbestimmungen handelt.
Weder von den ausschliesslichen Zuständigkeiten, noch von den zwingenden Zuständigkeiten darf durch Gerichtsstandsvereinbarung (IPRG 5, LugÜ 23) noch durch Einlassung (IPRG 6, LugÜ 24) abgewichen werden. Anders als bei der ausschliesslichen Zuständigkeit kann dem Kläger jedoch ein Wahlrecht zustehen. In der Schweiz ist die Zuständigkeit der Gerichte im Bereich des Familienrechts mit wenigen Ausnahmen etwas Zwingendes, so dass es den Parteien hier nicht freisteht diese Zuständigkeit durch eine Gerichtsstandsvereinbarung zu verändern.
Das Lugano-Übereinkommen, das die Schweiz mit der grossen Mehrzahl der europäischen Staaten (darunter auch mit Deutschland und Tschechien) abgeschlossen hat, regelt die Zuständigkeit der Vertragsstaaten – aber nicht für alle Arten von Streitigkeiten, sondern vor allem für wirtschaftlich bedeutende Fragen. Es verzichtet deshalb darauf, die Zuständigkeit für Scheidungsklagen zu regeln, anders als z.B. die Zuständigkeit für Streitigkeiten aus einem Kaufvertrag. Die Schweiz war daher frei, diesen Punkt selbst, im nationalen Recht, zu regeln. Für die Bestimmung der Zuständigkeit der schweizerischen Gerichte für die Scheidung ist daher das IPRG (Internationale Privatrecht), Art. 59 IPRG zwingend anwendbar. Diese Vorschrift ist demnach zwingend und es kann von ihr durch Rechtswahl nicht abgewichen werden.
Würde nun durch eine Gerichtsstandsvereinbarung beispielsweise festgelegt werden, dass für eine allfällige Scheidung die schweizerischen Gericht zuständig wären und würden die Eheleute im Zeitpunkt der späteren Scheidung gar nicht mehr in der Schweiz leben, wäre diese Vereinbarung obsolet. Aus diesen Gründen sind die Zuständigkeiten für die Scheidungsgerichte gemäss schweizerischem Gesetz zwingend und nicht durch die Parteien zu vereinbaren. Auch nach der in der EU anzuwendenden Brüssel IIa-Verordnung kann unter den Parteien im Voraus die Zuständigkeit für ein Gericht bestimmt werden, das für die spätere internationale Scheidung zuständig sein soll.
Gerne beraten wir Sie als erfahrener Anwalt für Scheidung. Unsere Advokatur ist auf internationale Scheidungsfragen spezialisiert. In einer Scheidungsberatung erklären wir Ihnen Ihre Möglichkeiten bezüglich Ihrer Rechtswahl. Ihr Experte und Anwalt für Scheidung findet für Sie die optimale Lösung.
Einreichung des Scheidungsgesuch in der Schweiz oder in Deutschland?
Sofern Sie in der Schweiz die Scheidung einreichen möchten, müssen Sie vorab prüfen, welche der vorhandenen Möglichkeiten die richtige Scheidungsform für Sie ist: die strittige Scheidung resp. einseitige Scheidung, die Scheidung auf gemeinsames Begehren oder die „Härtefall-Scheidung“.
Scheidungsklage in der Schweiz– strittige Scheidung – Scheidung auf einseitiges Begehren
Sind sich die Ehegatten über die einzelnen Nebenfolgen der Scheidung wie Unterhalt, Kinderbelange und Güterrecht nicht einig, kann durch einen der Ehepartner eine Scheidungsklage, also eine Scheidung auf einseitiges Begehren bei Gericht eingereicht werden.
Allerdings muss bei der strittigen Scheidung als Scheidungsgrund die zweijährige Trennungszeit bereits abgelaufen sein. Bei der Scheidung auf einseitiges Begehren kann somit kein Scheidungsgesuch, sondern nur eine Scheidungsklage anhängig gemacht werden.
Bei einer gegebenen Unzumutbarkeit der Fortführung der Ehe innerhalb der zweijährigen Trennungszeit, also bei einem Härtefall kann die Scheidung sofort bei Gericht eingereicht werden. Die Unzumutbarkeit wird jedoch nur in Ausnahmefällen angenommen, insbesondere dann, wenn die Ehe für den Ehepartner unzumutbar ist und hier für schwerwiegende Gründe vorliegen.
Zweijährige Trennungszeit bei der strittigen Scheidung in der Schweiz – im Gegensatz zur einjährigen Trennungszeit bei der Scheidung nach deutschem Familienrecht
Sofern keine Härtefallsituation vorliegt, und zwischen den Ehegatten mittels einer Scheidungskonvention keine Einigung über die Scheidungsnebenfolgen erreicht werden kann, muss eine zweijährige Trennungszeit zur Einreichung der Scheidung eingehalten werden.
Vor Ablauf dieser zwei Jahre kann keiner der Ehegatten ohne Einwilligung des anderen Ehepartners in der Schweiz die Scheidung bei Gericht anhängig machen.
Mit Einleitung der Scheidungsklage durch einen der Ehegatten wird einseitig die strittige Scheidung eingeleitet, welche aber immer noch im Rahmen der ersten Einigungsverhandlung mit Hilfe des Gerichts mit einer Scheidungskonvention beendet werden kann. Über diese Vorgehensweis können wir Sie als Scheidungsanwalt gerne detaillierter beraten.
Wo in der Schweiz und in Deutschland kann die Scheidung eingereicht werden?
Welches Gericht ist zuständig? Ehegatten haben die Möglichkeit den Scheidungsantrag und die Scheidungsvereinbarung beim zuständigen Gericht am Wohnort des Ehegatten in der Schweiz einzureichen. Man kann dies sowohl am Wohnort der Ehefrau oder des Ehemannes tun. Haben die Ehegatten keinen Wohnort in Deutschland mehr, kann bei Vorhandensein der deutschen Staatsbürgerschaft eines Ehegatten beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin ebenfalls die Scheidung in Deutschland eingereicht werden. Prüfen Sie mit unserem Scheidungsanwalt, bei welchem Gericht Sie am Besten die Scheidung einreichen sollten. Unser Anwalt für deutsches und schweizerisches Familienrecht berät Sie diesbezüglich umfassend und ausführlich.
Schweizerisches und deutsches Familienrecht in Zürich
Als Anwalt für das Schweizerische und Deutschen Recht sind wir auf das Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht spezialisiert. Da wir sowohl in Deutschland als auch der Schweiz als Anwälte zugelassen sind, können wir Sie bei Ihren Rechtsfragen in der Schweiz, Deutschland und bei grenzübergreifenden Sachverhalten beraten und vor allen Gerichten vertreten.
Anwalt Familienrecht Zürich, Schweiz
Wir helfen Ihnen vor und während der Ehe Ihre familienrechtlichen Angelegenheiten mittels Ehevertrag, Erbvertrag oder sonstigen Vertragsgestaltungen zu regeln. Heutzutage ist gerade wegen der Internationalität der Ehen wichtig, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Was ist bei einer Ehe mit Bezug zu Deutschland / Schweiz zu beachten?
Ob sich die Ehegatten mittels einer Rechtswahl im Ehevertrag für das deutsche Familienrecht oder das schweizerische Recht entscheiden, kann für die rechtlichen Auswirkungen nach der Scheidung entscheidend sein. Das gewählte Recht, also die Rechtswahl, ob die Scheidung nach dem deutschen oder dem schweizerischen Recht durchgeführt wird, ist auch ausschlaggebend für die Nebenfolgen der Scheidung, wenn es um die Teilung der Vorsorgeguthaben oder die güterrechtliche Auseinandersetzung geht. Eine rechtzeitige Beratung bei einem Familienrechtsanwalt kann Ihnen helfen, für den Fall der Scheidung insbesondere bei Fragen der Kinderbelange, des Unterhalts und des Güterrechts die geeignetsten Lösungen zu finden.
Ein Anwalt für zwei Bereiche – das deutsche und schweizerische Familienrecht
Ein Anwalt, welcher sich gleichzeitig in beiden Rechtsgebieten auskennt, ist nicht nur ökonomischer, sondern auch für Sie zielorientierter und spart Ihnen eine Menge Zeit und Nerven. Sie müssen nicht zwei verschieden Kanzleien beauftragen und mit beiden kommunizieren. Es kann gleich ohne Umwege die geeignete Strategie und das richtige Vorgehen besprochen werden. Lassen Sie sich von uns im deutschen und im schweizerischen Recht beraten.
Heutzutage haben viele Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten und kommen ursprünglich aus unterschiedlichen Herkunftsländern. Häufig sind es Menschen in angrenzenden Gebieten benachbarter Länder wie Deutschland und der Schweiz, welche einen Partner mit einer anderen Staatangehörigkeit ehelichen und dann als Ausländer im Land ihres Ehegatten leben. Kommt es bei diesen binationalen Paaren zur Scheidung, stellen sich insbesondere die folgenden Fragen: Welches Gericht muss für die Scheidung angerufen werden? Welches Familienrecht ist auf die Scheidung Deutschland / Schweiz anzuwenden?
Zuständigkeit Gericht: ist das deutsche oder schweizerische Gericht das richtige?
In der Schweiz bestimmt sich im Gegensatz zu Deutschland die Gerichtszuständigkeit nach dem IPRG (Internationalen Privatrechtsgesetz) und nicht nach einer EU-Verordnung. Auch in Deutschland wird für Zuständigkeitsfragen das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen FamFG herangezogen. Das deutsche Gericht ist dann für die Scheidung zuständig, wenn
mindesten einer der Ehegatten Deutscher ist oder bei der Eheschließung war oder
beide Ehepartner (egal welche Nationalität) ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder
ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
Meist ist das Familiengericht in Deutschland örtlich zuständig, in dessen Bezirk einer der Partner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sofern beide Ehegatten nicht mehr in Deutschland ihren Wohnsitz haben, kann die Scheidung dennoch in Deutschland beim Amtsbericht Berlin Schöneberg eingereicht werden.
Anwendbares Recht: Deutsches Familienrecht oder schweizerisches Scheidungsrecht?
Weiter stellt sich die Frage, nach welches Gesetz das zuständige Gericht die Scheidung entscheiden wird. Dabei wird zwischen dem Prozessrecht, also Verfahrensrecht und dem materiellen Recht entschieden. Auf das Prozessrecht, also wie man die Scheidung einleitet, wie der Verfahrensablauf ist, findet meist das Gericht des Landes Anwendung, in welchem man die Scheidung eingereicht hat. Wurde beispielsweise von dem klagenden Ehegatten die Scheidung in Deutschland eingereicht, so findet auf das Scheidungsverfahren die deutsche Zivilprozessordnung mit der Folge Anwendung, dass andere Voraussetzungen für die Rechtshängigmachung der Scheidung gelten als in der Schweiz. So gilt in Deutschland die Scheidungsklage erst anhängig ist, wenn sie dem beklagten Ehegatten zugestellt worden ist. In der Schweiz hingegen ist die Scheidungsklage bereits mit der Postaufgabe anhängig. Aus diesem Grund ist es durchaus möglich, dass der beklagte Ehegatten dem klagenden Ehegatten zuvorkommt und die Scheidung in der Schweiz einreicht, wenn er weiss, dass dieser in Deutschland die Scheidung einreichen möchte.
In der EU-Verordnung Nr. 1259/2010 (die sog. „Rom III-Verordnung“) ist in Deutschland geregelt, welches Recht auf die internationale grenzübergreifende Scheidung anzuwenden ist. Die Verordnung ist auch im Verhältnis zum Nicht-EU-Mitgliedland Schweiz anzuwenden. Sie greift also unabhängig davon, ob sie auf die Rechtsordnung eines Mitgliedsstaates der EU oder auf die eines anderen Staates verweist. Sie ist insbesondere auch anwendbar für Ehegatten mit deutscher Staatsbürgerschaft, die während ihrer Ehe in der Schweiz gelebt haben. Auch hier haben die Ehegatten die Möglichkeit, eine Rechtswahl zugunsten eines ihrer Herkunftsländer oder des Wohnsitzstaates zu treffen. Haben die Ehegatten keine Rechtswahl in einem Ehevertrag getroffen, lebten sie gemeinsam in der Schweiz und besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft, so gilt das deutsche Familienrecht für die Scheidung dann, wenn der klagende Ehegatte wieder nach Deutschland zieht und sein Umzug aus der Schweiz länger als ein Jahr zurückliegt. Lebt er hingegen weniger als seit einem Jahr wieder in Deutschland, so ist auch in Deutschland, wie bei der Scheidung in der Schweiz, das schweizerische Familienrecht auf die Scheidung anzuwenden. Haben beide Ehepartner die schweizerische Staatsbürgerschaft und haben sie während der Ehe und in der Trennungszeit in Deutschland gelebt, so findet das deutsche Familienrecht Anwendung.
Insbesondere hinsichtlich des Unterhaltsrecht und bei der Güterrechtlichen Auseinandersetzung kann es entscheidend sein, ob die Scheidung in der Schweiz oder in Deutschland eingereicht wird und ob deutsches oder schweizerisches Familienrecht zur Anwendung gelangt.
Unterschied: deutsches Scheidungsverfahren / Scheidung in der Schweiz
Das Scheidungsverfahren in Deutschland ist vom Ablauf deutlich vom Scheidungsverfahren in der Schweiz zu unterscheiden.
Wurde einmal in der Schweiz die Scheidung eingeleitet, kann nur noch mittels Klagerücknahme ein anderes Gericht für die Scheidung zuständig werden. Auch ein späterer Wohnsitzwechsel des klagenden Ehegatten ändert die Zuständigkeit des zuständigen Familiengerichts für die Scheidung nicht mehr. Die mit der Klageeinleitung begründete Rechtshängigkeit hat zur Folge, dass kein anderes weiteres Gericht diese Scheidung entscheiden kann. Zudem ist der Tag der Einreichung der Scheidung, der sog. Stichtag, entscheidend für die güterrechtliche Auseinandersetzung und die Teilung der Vorsorgeguthaben, sofern die Ehegatten keine Gütertrennung vereinbart haben. Zu diesen Tag müssen dem Gericht dann die gesamten Auszüge der Kontistände, Aktienbestände, Liegenschaftensverkehrswerte, 3a Säulen etc. eingereicht werden.
Voraussetzungen Scheidung Deutschland – Scheidung Schweiz
In der Schweiz wird nach Einreichung der Scheidung entweder eine Einigungsverhandlung (bei strittiger Scheidung) oder eine Anhörungsverhandlung (gemeinsames Scheidungsbegehren bei einvernehmlichen Scheidung) angesetzt. Im Gegensatz zu Deutschland wird in der Schweiz die faktische Zerrüttung der Ehe nicht geprüft, sondern, ob die Scheidungsvereinbarung auf den freien Willen der Eheleute beruht und nicht offensichtlich unangemessen ist. Nur im Rahmen der strittigen Scheidung untersucht der Richter als Scheidungsvoraussetzung, ob die Trennungszeit von zwei Jahren eingehalten worden ist. Im Rahmen der einvernehmlichen Scheidung werden die Ehegatten je einzeln getrennt voneinander und auch zusammen angehört. Auch hier wird empfohlen, sich von einem Scheidungsanwalt begleiten zu lassen. Nach der Genehmigung der Scheidungskonvention durch den Richter, wird diese ins Scheidungsurteil aufgenommen.
Scheidungsurteil – Anerkennung schweizerisches Urteil in Deutschland
Für eine Anerkennung des Scheidungsurteils wird in Deutschland meist die Bescheinigung der Rechtskraft des Scheidungsurteils, also der Tatsache, dass es nicht mehr durch ein Rechtsmittel angefochten werden kann, benötigt. Dies ist meist nach Ablauf der 30-tägigen Rechtsmittelfrist oder bei gegenseitigem Verzicht der Parteien auf die Einlegung eines Rechtsmittels, der Fall. Haben sich die Ehegatten in der Schweiz scheiden lassen und möchten sie, dass die Scheidung auch in Deutschland anerkannt wird, müssen sie ein Anerkennungsverfahren in Deutschland einleiten. Bis zu dem Zeitpunkt, in welchem die Ehegatten die Scheidung nicht haben anerkennen lassen, können sie in Deutschland keine neue Ehe eingehen, da ein solche Heirat nicht anerkannt werden würde.
Kosten einer Scheidung Schweiz / Deutschland
Anders als in Deutschland bemessen sich die Anwaltskosten in der Schweiz nicht nach dem Streitwert der Scheidung, sondern werden nach einem vorher vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Dieser bewegt sich in Zürich zwischen CHF 280.00 – CHF 600.00. In Deutschland rechnen die Anwälte hingegen nach dem RVG, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt ab. Hierzu ist der Streitwert der Scheidung, also drei Monatslöhne der Ehegatten entscheidend für die Höhe des Anwaltshonorars massgebend.
Die Gerichtskosten in der Schweiz sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich und liegen zwischen von CHF 1’500 bis CHF 4’500 für eine einvernehmliche Scheidung mit vollständiger Scheidungskonvention bei einem einfachen Sachverhalt ohne Immobilien. Bei einer Teileinigung können abhängig von der Komplexität der Scheidungsnebenfolgen schon höhere Anwaltskosten und Gerichtskosten anfallen.
Zusammenfassung deutsches Familienrecht Scheidung Deutschland / Schweiz deutscher Anwalt / schweizerischer Anwalt
Während in Deutschland für Familienrechtssachen ein Anwaltszwang herrscht, kann in der Schweiz die Scheidung auch ohne einen Scheidungsanwalt eingereicht werden. Obwohl teilweise viele Rechtsanwälte aus Deutschland damit werben, für die Ehegatten auch die Scheidung in der Schweiz einreichen zu können, wird deutlich davon abgeraten. Das deutsche Familienrecht, der Verfahrensablauf, die prozessualen Anforderungen in der Schweiz an die Scheidungseinreichung, die Schriftsätze und das Auftreten vor Gericht sind ganz andere als in Deutschland.
In unsere Anwaltskanzlei kommen nicht selten verzweifelte Klienten, für welche eine falsche Scheidungskonvention durch einen Anwalt in Deutschland oder die falschen Scheidungsanträge gestellt oder unrichtige Unterhaltsberechnungen durchgeführt worden sind.
Hier ist es wichtig, nicht an der falsche Stelle sparen zu wollen, und einen im schweizerischen Familienrecht unkundigen Anwalt aus Deutschland für seine Scheidung in der Schweiz zu beauftragen. Für internationale Scheidungen und binationale Ehen ist die Rechtskenntnis beider Rechtsordnungen wichtig. Viele Anwälte aus Deutschland geben meist nur vor, das schweizerische Rechtssystem zu kennen, ohne es studiert zu haben. Hier ist Vorsicht geboten. Eine falsche Unterhaltsberechnung durch einen Anwalt aus Deutschland gilt meist sehr viele Jahre, wohingegen die Anwaltskosten nur einmal anfallen. Lassen Sie sich von den richtigen Scheidungsanwälten beraten! Bitte auch Hände weg von Pauschalangeboten bei der Scheidungseinreichung. Wie der Name schon sagt, ist alles was pauschal ist, meist schal.
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Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Firmengründungen
Unser Anwalt für Gesellschaftsrecht in Zürich ist Experte für Firmengründungen aller Art. Bei gesellschaftsrechtliche Fragen sind Sie in unserer Kanzlei in Zürich richtig. Unser Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht zeigt Ihnen Vor- und Nachteile sowie rechtliche Voraussetzungen der einzelnen Gesellschaftsformen auf. Unser Partnernotariat nimmt anschliessend die notwendigen Beurkundungen vor. Wesentlich ist die anwaltliche Kontrolle, Begleitung und Überprüfung von gesellschaftlichen Vorgängen oder Gründungen. Wir bereiten für Sie die formellen Papiere zur Eintragung ins Handelsregister vor.
Gesellschafts- rechtliche Belange
Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team bieten Privaten und Unternehmen eine umfassende Beratung und Vertretung in gesellschafts- und handelsrechtlichen Belangen an.
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
Überlassen Sie unseren Anwälten für Gesellschaftsrecht die handels- und gesellschaftsrechtlichen Formalitäten
Wie definiert das schweizerische Obligationenrecht eine Gesellschaft? Welche Gesellschaftsformen sind beurkundungspflichtig? Wollen Sie eine AG oder eine GmbH gründen? Haben Sie Fragen zu notwendigen Schriftsätzen oder der Beurkundung ihrer Unternehmensgründung? Suchen Sie einen Anwalt für Gesellschaftsrecht in Zürich, welcher die notarielle Beurkundung für Sie vornimmt? Unsere Kanzlei hat sich im Handels-, Wirtschafts-, Vertrags- und Gesellschaftsrecht spezialisiert, u.a. bieten wir bieten folgende Dienstleitungen an:
Kapitalerhöhungen
Kapitalherabsetzungen
Änderungen der Statuten
Vermögensübertragungen
Fusionen
Begleitung von notariellen Beurkundung
Rechtsberatung von Unternehmen in Zürich
Unternehmensrechtliche Konflikte und Auseinandersetzungen
unerlaubten Handlungen eines Mitgesellschafters
Haftungen und Stimmrechte
Ausschluss von beteiligten Personen der Gesellschaft
Haftung von Verbindlichkeiten
Auseinandersetzungen im Inneren Ihrer Gesellschaft
Streitigkeiten mit Dritten
Unternehmerische Rechtsberatung
Gesellschaftsrecht Schweiz/Deutschland
Ihre Anwälte für Gesellschaftsrecht in Zürich
Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet Firmen und Privatpersonen eine vollumfängliche Beratung in wirtschafts-, gesellschafts- und handelsrechtlichen Belangen an.
Spezialisierte Anwälte für Gesellschaftsrecht aus der Schweiz
National tätig, international vernetzt und lokal für Sie da!
Schnell, einfach und unkompliziert
Sind Sie ein Arbeitnehmer und möchten Sie sich selbständig machen? Wir bieten Ihnen eine professionelle rechtliche Unterstützung an und zeigen Ihnen den Weg zur Selbständigkeit. Dieses Vorhaben stellt ein Risiko aber auch eine grosse Chance für Ihr berufliches Weiterkommen dar. Wichtig ist die Unterstützung eines Experten für Gesellschafts- und Handelsrecht. Unsere Anwältinnen und Anwälte sind überaus erfahren in allen gesellschaftsrechtlichen Belangen, wir beraten und unterstützen Klienten, welche die Selbständigkeit in Angriff nehmen wollen. Folgende gesellschaftsrechtliche Fragen können sich für einen Unternehmer stellen:
Wie geht die Gründung eines Unternehmen vonstatten?
Welche Gesellschaftsform sollte der Unternehmer für seine Firma wählen? (AG, GmbH, Verein …)
In welchen Fällen ist eine Restrukturierung eines Unternehmens sinnvoll und wie kann diese rechtlich umgesetzt werden?
Ist ein Zusammenschluss oder eine Übernahme eines anderen Betriebs sinnvoll? Welche unternehmen- und wirtschaftssrechtlichen Aspekte sind hierbei zu beachten?
Unsere Anwältinnen und Anwälte bieten Privatpersonen und Unternehmen eine kompetente Rechtsberatung in sämtlichen Bereichen des deutschen und schweizerischen Rechts an. Insbesondere unterstützen wir Sie bei:
Beratung und Betreuung für schweizerische bzw. deutsche Unternehmens- und Firmengründungen sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland
Mediation und Führung von Verhandlungen zur aussergerichtlichen Beilegung von Konflikten und Streitigkeiten
Verfassen von Verträgen (Vertragsausarbeitung)
Mitarbeit bei der Verhandlung von Verträgen (Vertragsverhandlung in der Schweiz/Deutschland)
Rechtsberatung bei Firmenübernahmen
Rechtsberatung bei allen gesellschaftsrechtlichen Fragen in markenrechtlichen Belangen
Steuerrechtliche Beratung in der Schweiz und in Deutschland
Vertretung bei sämtlichen Behörden und Gerichten der Schweiz (Bund, Kanton, Gemeinde) und Deutschland
Mitarbeit im Verwaltungsrat (Übernahme und Leitung von Verwaltungsratsmandaten)
Beratung und Mitarbeit bei der Erstellung eines Netzwerks (Networking)
Unterstützung bei der Gründung einer Firma (Beratung, Vertretung Firmengründung)
Unsere Anwälte beraten und vertreten Mandanten in der ganzen Schweiz und Deutschland. In Zürich und der nähren Umgebung betreuen wir unsere Klienten persönlich. Haben Sie Fragen zum schweizerischen oder deutschen Gesellschaft- und Handelsrecht? Erfahrene Anwälte beraten Sie kompetent zu einem fairen Preis. Rechtlicher Hinweis
Ausarbeitung von Verträgen (Vertriebs-, Factoring-, Werk- und Dienstleistungsverträge, Aktionärbindungsverträge)
Vertretung in sämtlichen Bereichen des Gesellschaftsrechts (vor Behörden und Gerichten)
Schweizer Recht – Deutsches Recht – Gesellschaftsrecht
Schweizer und Deutsches Gesellschaftsrecht
Die hier aufgeführten Unternehmensformen geben einen ersten Überblick über die häufigsten Rechtsformen im schweizerischen und deutschen Gesellschaftsrecht:
Kollektivgesellschaft (Die Gesellschafter einer Kollektivgesellschaft haften mit ihrem gesamten Privatvermögen)
Einzelunternehmung
Einfache Gesellschaft
Aktiengesellschaft
Genossenschaft
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Verein (Körperschaften mit nicht wirtschaftlicher Zielsetzungen)
Wirtschaftsrecht Schweiz/Deutschland
Aktiengesellschaft (in der Schweiz)
Eine Aktiengesellschaft ist im schweizerischen Gesellschaftsrecht eine Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, welche sich für Firmen mit einer gewissen Unternehmensgrösse eignet. Diese Gesellschaftsstruktur ist eine von den Aktionären relativ unabhängige Struktur. Rechtsgeschäfte können durch die Organe der AG vorgenommen werden. In einer Aktiengesellschaft ist die strategische Führung Aufgabe des Verwaltungsrates, die operative Führung ist die Aufgabe der Geschäftsleitung. Eine AG kann u.a. Arbeitsverträge mit seinen Arbeitnehmern abschliessen. Das Aktienrecht befindet sich im schweizerischen Obligationenrecht, dem formell fünften Teil des ZGB. Der Begriff Obligation bedeutet Vertrag.
Das Obligationenrecht ist ein Gesetzbuch, in welchem man ausser dem Verein (Art. 60 ff. ZGB) Bestimmungen zur Unternehmensführung und zu Gesellschaftsgründungen findet. Die Haftung einer Aktiengesellschaft ist beschränkt auf das Aktienkapital. Bei der Gründung einer AG braucht es mindestens eine natürliche oder juristische Person (Art. 625 OR). Hierbei geht es darum, dass in erster Linie der Verwaltungsrat und die Organe der AG, wie z.B. auch der Geschäftsführer bestimmt werden müssen. Zudem wird eine unabhängige Revisionsstelle mit der Überprüfung der Buchhaltung beauftragt. Diese ist jedoch nicht in allen Fällen nötig (vgl. Art. 727 OR). Die Gründung der AG kann man in den folgenden Schritten vornehmen:
Sicherstellung der personellen, finanziellen und strukturellen Funktionsfähigkeit der AG
Das alte Recht sah das Erfordernis der «Pflichtaktie» vor. Unter geltendem Recht ist nicht mehr erforderlich, dass Mitglieder des Verwaltungsrats Aktionäre der Gesellschaft sind. Diese können alle Angelegenheiten, welche nicht durch das Gesetz (z.B. unübertragbare Kompetenzen der GV) oder die Statuten geregelt sind, anhand von Beschlüssen entscheiden. Sofern die Statuten der Gesellschafterversammlung Kompetenzen einräumt, ist diese ausdrücklich dafür verantwortlich. Aktionäre haben nur eine Pflicht, sie müssen die erhaltenen Aktien bezahlen. Aktionäre haben aber auch Rechte. Im Folgenden finden Sie eine kurze Übersicht:
Recht auf einen Anteil des Unternehmensgewinns
Recht auf einen Anteil des Liquidationsertrags
jährlicher Geschäftsbericht
Einladung für die Generalversammlung
Stimmrecht an der GV
Einsichtsrechte in den Geschäftsgang der Firma
Sofern keine Vinkulierung (Aktionärbindungsvertrag) besteht, können die Aktionäre ihre Aktien frei übertragen
Bei einer AG können die Aktionäre höchstens ihr eingezahltes Aktienkapital verlieren.
Einige dieser Rechte können durch Gesetz, Statuten oder Beschlüsse der AG relativiert werden. Der Vorteil der Rechtsform in der Struktur einer AG ist, dass sich diese sehr schnell und effektiv an die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten und Veränderungen anpassen kann und damit für die Erwirtschaftung eines Unternehmenserfolgs durch die Anlage des Aktienkapitals optimal gewährleistet ist.
eine Revisionsstelle, deren Mitglieder, deren Unabhängigkeit sowie deren Aufgaben und Pflichten sind gesetzlich vorgeschrieben (OR 727 – 731).
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Vor- und Nachteilen einer AG.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH in der Schweiz)
Merkmale einer GmbH
Nur das Gesellschaftsvermögen haftet
Das Stammkapital beträgt CHF 20000
Gesetzlich nicht so streng beaufsichtigt wie die AG
Bezüglich Verantwortlichkeit gelten dieselben Regeln wie beim Aktienrecht (OR 827)
Keine Anonymität der Gesellschafter (Eintrag der Namen ins Handelsregister)
Personengebundenere Gesellschaftsform
Die GmbH wird in der Umgangssprache oft auch als die Aktiengesellschaft der einfachen Leute bezeichnet. In den letzten zehn Jahren wurden in der Schweiz ca. 50’000 Untenehmens-Neugründungen in Form einer GmbH gemacht. Dies unterstreicht die Popularität dieser Unternehmensform.
Zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung genügt ein Gesellschafter. Ausserdem bedarf es einer öffentlichen Beurkundung in Form von Statuten. Die Statuten müssen Bestimmungen über die Geschäftsführung enthalten. Die Rechtspersönlichkeit der GmbH wird mit ihrem Eintrag ins Handelsregister erlangt. In den Statuten muss die Höhe des Stammkapitals definiert werden. Das Stammkapital sollte mindestens CHF 20 ‚000.- betragen, wobei der Nennwert einer Einlage CHF 100 oder ein Vielfaches davon betragen muss (Art. 773 f. und Art. 782 Abs. 2 OR).
Bei der Gründung der GmbH muss das gesamte Stammkapital liberiert sein. In erster Linie wird die Haftung für Schulden des Unternehmens durch das Stammkapital beschränkt. Es hat aber zugleich eine Gläubigerschutzfunktion, indem das Stammkapital als Haftungsmasse zur Verfügung steht. Die Gesellschafter der GmbH haften solidarisch und subsidiär bis zur Höhe des nicht einbezahlten Stammkapitals. Eine Nachschusspflicht besteht nur, wenn dies in den Statuten festgehalten wurde (Art. 795 Abs. 1 OR). Die Vertretung der GmbH und die Führung des operativen Geschäfts haben die Gesellschafter gemeinsam inne, es sei denn die Statuten bestimmen etwas anderes. Mindestens ein Geschäftsführer muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben.
Die GmgH gilt als flexibel und eignet sich bestens für KMU’s, welche auf einem nationalen und internationalen Markt tätig sind und sich schnell den Verhältnissen anpassen möchten. Weitere Vor- und Nachteile der GmbH finden Sie hier.
Die Steuern in der Schweiz
Wer ist in der Schweiz steuerpflichtig?
Direkte Bundessteuer
Natürliche Personen, die in der Schweiz ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthalt haben
Juristische Personen, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in der Schweiz haben (vgl. BV Art. 128
Bei Juristische Personen in Form einer Abgabe auf den Unternehmensgewinn
Steuerhinterziehung / Steuerbetrug
Bei der Steuerhinterziehung werden Einkommens- oder Vermögensteile in der Steuererklärung verschwiegen, während beim Steuerbetrug aktiv falsche Angaben gemacht werden, mit der Absicht, die Steuerbehörden über die wahren Begebenheiten zu täuschen.
Eine Zusammenfassung über das schweizerische Steuersystem finden Sie hier.
Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften müssen Gewinnsteuern zahlen, sofern diese den Unternehmenssitz oder eine Verwaltungsstelle in der Schweiz haben.
Vereine, Stiftungen und übrige Juristische Personen
Stiftungen, Vereine und andere juristische Personen unterliegen einem fest definierten Steuersatz. Dieser wird auf dem Reingewinn erhoben.
Vereine: Rechtsgrundlage in der Bundesverfassung
Die Vereinigungsfreiheit ist gewährleistet
Jede Person hat das Recht, Vereinigungen beizutreten oder anzugehören und sich an den Tätigkeiten von Vereinigungen zu beteiligen.
Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung beizutreten oder anzugehören.
Was gibt es für Vereine?
sportliche Vereine
gesellige Vereine
kulturelle Vereine
politische Vereine
religiöse Vereine
wissenschaftliche Vereine
künstlerische Vereine
wohltätige Vereine
Verein
Statuten
Ein Verein entsteht mit der Ausarbeitung und Annahme schriftlicher Statuten. Diese müssen über den Zweck, seine Mittel und seine Organisation Auskunft geben. Das ZGB schreibt den Statuten einige zwingende Rechtsnormen vor.
Zweck
Warum gibt es diesen Verein?
Mittel
Woher kommt das Geld?
Revisoren
Sie dürfen nicht im Vorstand sitzen. Als Vertreter der Mitglieder prüfen sie die Rechnungsführung und Vermögensverwaltung des Vereins sowie die Tätigkeit des Vorstandes.
Verrechnungssteuer
Die Verrechnungssteuer ist ein Instrument zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Sie ist eine Quellensteuer des Bundes, die auf dem Ertrag von Zinsen und Dividenden sowie auf einzelne Versicherungsleistungen erhoben wird. Beim korrekten Erfüllen der Deklarationspflicht mit der Steuerschuld, wird der erhobene Steuerbetrag zurückerstattet oder mit ausstehenden Forderungen verrechnet.
Wie erhalten die Steuerpflichtigen die Verrechnungssteuer zurück?
Man deklariert im Wertschriftenverzeichnis das Kapital per 31. Dezember des entsprechenden Jahres als Vermögen und den daraus resultierenden Bruttozins, ebenso einen allfälligen Brutto-Lottogewinn als Einkommen.
Die von der Bank bzw. von der Lottogesellschaft bereits abgezogene Verrechnungssteuer wird zurückerstattet oder mit dem Steuerbetrag verrechnet, wenn das Wertschriftenverzeichnis mit integriertem Rückerstattungsantrag vollständig ausgefüllt worden ist.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird auf allen Stufen der Produktion und Verteilung, beim Import und bei inländischen Dienstleistungen erhoben. Steuerpflichtig sind selbständig Erwerbende, welche einen Umsatz aufweisen, der höher als CHF 100’000.- ist. Die gesetzlichen Grundlagen sowie die aktuellen Mehrwertsteuersätze finden Sie hier.
Stempelabgaben: Abhabe auf Emissonen, Umsatzabgabe, Abgabe auf Versicherungsprämien
Die Stempelabgabe ist eine vom Bund erhobene Steuer, welche auf bestimmte Vorgänge des Rechtsverkehres erhoben wird (z.B. Kapitalbeschaffung, Kapitalverkehr, Handel mit Wertschriften…)
Kantonale Steuern
Jeder Kanton und jede Gemeinde kann seine eigenen Steuern erheben. Dieser steuerliche Wettbewerb führt zu einer Konkurrenzsituation mit unterschiedlichen Besteuerungen von Steuersubjekten, je nach dem, in welchem Kanton oder in welcher Gemeinde ihr Wohn- bzw. ihr Geschäftssitz liegt. Die Schweiz hat aus diesem Grund verglichen mit dem Ausland relativ geringe Steuersätze. Ausländische Investoren und reiche Privatpersonen finden in der Schweiz gute Rahmenbedingungen vor.
Holding – und Beteiligungsgesellschaften
Bei den Gewinnsteuern haben Holdings Steuererleichterungen, auch die Kapitalsteuer ist vermindert.
Kontaktieren Sie eine Anwältin oder einen Anwalt für Gesellschafts- und Handelsrecht in Zürich
Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen bezüglich einer Firmengründung. Auch bei anderen handels-, gesellschafts- und wirtschaftsrechtichen Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Beratung und Vertretung in handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekten (Wahl der geeigneten Gesellschaftsform, Ausgestaltung der Statuten, Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft etc.)
Sitzwechsel
Ausarbeitung von Aktionärbindungsverträgen und Statuten
Kontaktieren Sie uns bei Fragen zum Gesellschaftsrecht!
Als Anwältin & Expertin für internationales Privatrecht auf Kabeleins.
Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten.
TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht.
Suchen Sie einen Anwalt für Mietrecht, Immobilienrecht oder Baurecht im Grossraum Zürich?
Haben Sie die Kündigung für die Wohnung erhalten? Ist ist Ihre Mietwohnung baufällig und benötigt eine Sanierung?
Ist das Dach undicht? Regnet es in die Wohnung hinein? Hat der Vermieter Eigenbedarf angemeldet? Haben Sie Konflikte mit Ihren Nachbaren?
Trautes Heim, Glück allein!
Originaltitel Film: La Maison du Bonheur
Ihr Zuhause, ihr Heim, Ihre Wohnung ist Ihr individuelle Rückzugsort! Fühlen Sie sich in Ihrer Privatsphäre bedroht? Haben Sie einen Konflikt mit dem Vermieter oder mit Nachbaren? Auseinandersetzungen können rasch ausser Kontrolle geraten. Prozesse im Mietrecht sind meist kostspielig und langwierig.
Unser Anwalt für Mietrecht bietet Unterstützung bei Rechtsbelangen rund um das Mietrecht. Vermeiden Sie unnötige Mietstreitigkeiten. Mietrechtliche Fälle sind komplex. Ist der Nachbar, der Vermieter oder der Mieter im Recht? Mietrechtliche Konflikte sollten anwaltlich begleitet werden. Konsultieren Sie noch heute einen Anwalt für Mietrecht; so kann meist ein Gerichtsverfahren vermeiden werden. Die aussergerichtliche Einigung steht für uns an erster Stelle!
Zürcher Anwalt für Mietrecht, Immobilienrecht & Baurecht unterstützt Sie als Mieter & Vermieter, Unternehmer, Hauseigentümer oder Liegenschaftsverwalter
Unsere Dienstleistungen im Bau-, Immobilien und Mietrecht umfassen u.a. die folgende Bereiche:
Mietvertragsgestaltung – Verfassen und Überprüfen von Mietverträgen
Mietvertrag (Wohnung, Geschäftsraum)
Pachtvertrag
Leasingvertrag
Vorkaufsrecht
Begründung einer Nutzniessung oder eines Wohnrechts
Mietrechtliche Beratung und Vertretung
Pflichten & Rechte aus dem Mietvertrag
Abrechnung der Heizkoste
Nebenkosten
Mietzinserhöhung
Mietminderung
Mietzinsherabsetzung
wertvermehrende Umbauten & Investitionen
ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses
ausserordentliche Kündigung
Erstreckung des Mietverhältnisses bei Härtefällen
Ausweisung von Mietern
Mängel und Schäden am Mietobjekt
Eigenbedarf
Mietzins
Redaktion & Prüfen von immobilienrechtlichen Verträgen
Immobilienrechtliche Beratung zum Stockwerkeigentum
Begründung von Stockwerkeigentum
Redaktion einer Nutzungs- und Verwaltungsordnung
Beratung von Stockwerkeigentümer und Stockwerkeigentümergemeinschaften
Anfechtung von Gemeinschaftsbeschlüssen
Vertretung in baurechtlichen Einsprache- und Gerichtsverfahren
Einholen von Baubewilligung
Prozessführung und Vertretung von Stockwerkeigentümern
Rechtsanwälte Bau-, Immobilien & Mietrecht
Inhaberin und Anwältin S. Wittibschlager Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team vertreten Vermieter und Mieter in allen Rechtsbelangen rund um Immobilien. Unsere Anwälte sind auf sämtliche immobilienbezogenen Rechtsgebiete spezialisiert.
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
Die Anwaltskanzlei Wittibschlager hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Unsere Rechtsanwälte vertreten Privatpersonen & Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, USA, und Osteuropa.
Wir sind ein Team mit erfahrenen und spezialisierten Anwälten in verschiedenen Fachgebieten. Zu unseren bevorzugten Arbeitsgebieten gehören das Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Handels- & Gesellschaftsrecht, Schuldbetreibung- und Konkursrecht, nationales- & internationales Privatrecht & Wirtschaftsrecht.
Dank der fachlichen Spezialisierung unserer Anwältinnen und Anwälte und ihrer Berufserfahrung können wir Ihnen qualitativ herausragende Dienstleistungen anbieten.
In der Schweiz ist unsere Kanzlei ist die zentrale Anlaufstelle bei grenzüberschreitenden Rechtsfragen & Sachverhalten Schweiz – Deutschland.
Die Anwaltskanzlei Wittibschlager ist eine kleine, national und international auf alle immobilienbezogene Bereiche ausgerichtete Kanzlei mit Sitz in Zürich. Unser Anwalt für Mietrecht, Baurecht und Immobilienrecht unterstützt Mieter, Vermieter, Hauseigentümer und Liegenschaftsverwalter in sämtlichen mietrechtlichen Belangen.
Sind Sie Mieter, Vermieter, Grundeigentümer, Bauherr, Liegenschaftsbesitzer, Verkäufer oder Käufer einer Immobilie?
Wir beraten, vertreten und begleiten Sie in allen mietrechtlichen bzw. immobilienrechtlichen Belangen. Wir vertreten sowohl Private als auch Unternehmen in Gerichts- und Verwaltungsverfahren. Darüber hinaus sind wir auch beratend tätig.
Mietrecht – Ihre Anwaltskanzlei für Mietrecht und Mietrechtsprozesse im Herzen der Stadt Zürich
Suchen Sie einen Anwalt für Mietrecht? Bei Fragen zum Mietrecht und Pachtrechtsind die Anwälte der Anwaltskanzlei in Zürich für Mieter und Vermieter die zentrale Anlaufstelle. Privatpersonen, Unternehmer, Liegenschaftsverwaltungen und Immobilienbesitzer beraten und vertreten wir gerne. Bei immobilien-, bau- oder mietrechtlichen Belangen sind Sie bei uns richtig.
Sowohl die Pflichten als auch die Rechte von Vermieter und Mieter werden im Mietrecht geregelt. Dies gilt für private Wohnungen und auch für Geschäftsliegenschaften. Das Mietrecht bildet den Rahmen für alle mietrechtlichen Belange, welche das Wohnen regelt.
Dank unserer langjährigen Tätigkeit auf sämtlichen Gebieten des Mietrechts u.a. auch mit der Schlichtungsbehörde sind wir bei allen mietrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Miete von Geschäftsräumen, Stockwerkeigentum und anderen Wohnräumen die richtige Adresse. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei unserem Anwalt für Mietrecht, Baurecht und Immobilienrecht in Zürich.
Mietrechtliche Beratung beim Anwalt für Mietrecht
Mietverträge sind mündlich gültig. Wir empfehlen einen schriftlichen Mietvertrag. Gerne prüfen wir den Vertrag, um künftige Konflikte auszuschliessen.
In unserer Mietrechtskanzlei beraten und vertreten wir Mieter und Vermieter. Möchten Sie ein Mietzinserhöhung durchsetzen oder abwehren? Benötigen Sie Hilfe bei der Ausarbeitung einer korrekten Heiz- und Nebenkostenabrechnungen?
Sind Sie Vermieter und haben Probleme mit dem Mieter?
Als Vermieter werden Sie zwar, wie erwähnt, durchaus durch einer Vielzahl an rechtlichen Pflichten aus vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage am eigenen, freien Handeln eingeschränkt, dennoch kommen Ihnen andererseits auch viele Rechte zu, welche Sie dem Mieter gegenüber geltend machen können.
Wenn Sie beispielsweise einem störenden Mieter kündigen wollen, können Sie dies unter Vorbehalt der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Fristen tun. Je nach dem, wie sich der Mieter während der Mietdauer verhalten hat, steht gar eine fristlose Kündigung zur Disposition, von welcher Sie bei gegebenen Voraussetzungen Gebrauch machen können. Wenn Sie hingegen eine Kündigung des Mietverhältnisses aufgrund von Eigenbedarf anstreben, so sind gewisse Voraussetzungen zu beachten. Kontaktieren Sie mich in meiner Anwaltskanzlei in Zürich und lassen Sie sich umfassend über Ihre Rechte und Pflichten als Vermieter bzw. als Verpächter aufklären.
Terminvereinbarung bei einem Anwalt für Mietercht und Immobilienrecht in Zürich
Der Gang zu einem Anwalt für Mietrecht, welcher einen klaren Blick auf die mietrechtlichen Aspekte bzw. Sachverhalt hat, ist wichtig.
Auch wenn Ihre Mieter sich im Zahlungsrückstand befinden, sie Ihr Miet- oder Pachtobjekt in vertragswidriger Weise nutzen oder wenn Sie anderweitige Schwierigkeiten mit uneinsichtigen Mietern haben, so ist ein Beizug einer auf Mietrecht spezialisierten Anwältin anzuraten. Ich verfüge hierbei diesbezüglich über langjährige Erfahrungen im Umgang mit unliebsamen Mietern, sodass ich Ihnen mit meiner in dieser Zeit erworbenen Kenntnisse sicherlich weiterhelfen kann.
Wenn Sie planen, Immobilien zur Weitervermietung zu erwerben, so stehe ich Ihnen während des gesamten Immobiliengeschäfts beratend und vertretend zur Seite, kläre Sie über die juristischen Nuancen im Zusammenhang mit den verschiedenen angrenzenden Rechtsbereichen auf, welche den Immobilienkaufbetreffen, und regle den schriftlichen und telefonischen Verkehr mit Steuer- und Versicherungsbehörden insbesondere in Bezug auf die fristgerechte Einreichung der notwendigen Unterlagen.
Besonders wichtig für den Vermieter ist zudem auch der Mietvertrag, welcher dem Mieter zur Unterzeichnung vorgelegt wird. Dieser sollte sorgfältig ausgestaltetund inhaltlich wohlüberlegt sein, um zukünftige Spannungen mit dem Mieter zu vermeiden und von Anfang an eine Klarheit zu schaffen, wodurch bereits die Ansätze eines sich anbahnenden rechtlichen Konfliktes bereits im keim erstickt werden können. An einer eindeutigen Rechtslage haben Sie als Vermieter oder Verpächter ein Interesse, da sich somit eine gewisse Planmässigkeit und -sicherheit hinsichtlich des Rendite- bzw. des Mietobjekts erreichen lässt, was für Sie als Vermieter und Verpächter auch bedeutet, dass Sie mit konstantem Einkommen in Form von Mietzinsen rechnen können.
Gerne übernehme ich für Sie als spezialisierter Anwalt für Mietrecht / Immobilienrecht die schwierige Aufgabe der sinnvollen Ausgestaltung des Mietvertrags und beachte hierbei Ihre individuellen Wünsche, indem ich Sie inhaltlich im Vertrag mit berücksichtige.
Sie sind Eigentümer einer Stockwerkeigentums, eines Mehrfamilienhauses oder eines Wohnblocks? Möchten Sie dies vermieten? Ein Anwalt für Mietrecht kann Ihnen bei der vertraglichen Gestaltung von Wohnungs- und Gewerbemietverträgen helfen.
In den folgenden Bereichen ist unser Anwalt für Mietrecht / Immobilienrecht & Baurecht überaus erfahren:
Mietverträge
Forderungen aus Mietverträgen (Nebenkosten, Depot),
Eigentümerwechsel
Abwehr von Mängelansprüchen
Hilfe bei der Ausweisung von Mietern
Überprüfung der Mietverträge
Unterstützung bei Mängeln am Mietobjekt / Mängelansprüche durchsetzen
Vorgehen bei Renovationsarbeiten in der Liegenschaft
Kündigung
Wohnungsabnahme
Untermiete
Prüfung der Heiz- und Nebenkostenabrechnung
Vorgehen bei missbräuchlichen Mietzins bzw. bei Herabsetzungsansprüchen
Nachbarschaftliche Probleme
Mietstreitigkeiten
Vertretung vor Schlichtungsbehörden
Durchsetzung der Hausordnung
Daneben spielen ausserdem bestimmte kantonale Normen im Mietrecht eine entscheidende Rolle, wobei sich die konkrete Ausgestaltung der jeweiligen Regelungen je nach Kanton massgeblich unterscheiden können. Hierbei kläre ich Sie interkantonal über diese besonderen kantonalen Stolpersteine auf und zeige die auf Ihre Bedürfnisse angepassten Lösungswege auf. Dies gilt umso mehr, wenn eine respektvolle Beziehung zwischen Mieter und Vermieter gepflegt wird.
Insoweit ist es auch aus der Perspektive des Vermieters bzw. des Verpächters, obwohl diesem regelmässig die Möglichkeit zusteht, das Verhältnis unter Einhaltung des Gesetzes sowie der vertraglichen Vereinbarungen, einfach zu künden, von grossem Interesse, bei einem Konfliktfall zunächst in Absprache mit der Gegenpartei und unter allfälligem Beizug eines fachkundigen Anwalts eine einvernehmliche Lösung zu finden, um das Vertrauensverhältnis nicht unnötig zu belasten.
Hierbei stehe ich Ihnen als auf Mietrecht und Immobilienrecht spezialisierte Anwältin mit jahrelanger Erfahrung in aussergerichtlicher Streitbeilegung, insbesondere durch Mediation, gerne mit meiner juristischen Expertise zur Verfügung. Sollten alle aussergerichtlichen Massnahmen erfolglos bleiben, so vertrete ich Sie subsidiär auch vor Gericht. Hierbei stehe ich für Ihre Rechte ein und kümmere mich umfassend um alle zivilprozessrechtlichen Aspekte wie beispielsweise Fristenläufe, Eingaben, Beweiserhebungen, etc.
MIETRECHT
Mietrecht – Anwälte für Vermieter
Gute Mietverträge sind die Basis für die erfolgreiche Vermietung einer Wohnung bzw. eines Geschäftsraumes. Es ist entscheidend, dass mögliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem Mietvertrag geklärt werden. Ein spezialisierter Anwalt für Mietrecht sollte Mietverträge prüfen. Risiken und Folgen von schlechten Mietverträgen sind zu vermeiden.
Wir helfen Ihnen beim Aufsetzen eines Mietvertrages und zeigen Ihnen deren Schwachstellen auf.
Möchten Sie als Vermieter Ihre Liegenschaft verkaufen oder wollen Sie die Mietwohnung in eine Stockwerkeigentum umwandeln?
Worauf muss man bei einem Eigentümerwechsel achten?
Wann ist eine Erhöhung der Mietzinse gerechtfertigt und wie muss diese durchgesetzt werden?
Was ist zu tun, wenn Feuchtigkeitsschäden oder andere Baumängel in der vermieteten Wohnung auftreten?
Wer muss für welche Schäden und Reparaturen in der Wohnung aufkommen?
Wie muss ein Vermieter reagieren, wenn z.B. die Geschirrspülmaschine oder die Heizung defekt ist. Wie sind die Mängelrechte in Mietwohnungen geregelt?
Auf was muss ein Vermieter bei der Renovation einer Mietwohnung achten, d.h. was sind seine Rechte und Pflichten?
Was ist bei einer Kündigung zu beachten, d.h. was sind die gesetzlichen Bestimmungen bei einer Kündigung? Was sollte der Vermieter über Kündigungsfrist und Kündigungstermin wissen? Wie kann der Vermieter bei Zahlungsverzug des Mieters ausserordentlich kündigen? Was ist bei Tod eines Mieter zu beachten? Mieter, die nicht ausziehen, sind für jeden Vermieter ein Ärgernis. Es lohnt sich, schnell die geeigneten Massnahmen zu treffen.
Was ist zu tun, wenn der Mieter den Mietzins nicht zahlt oder wenn der Mieter nicht auszieht? Wie kann man in einem solchen Fall die Betreibung einleiten und was ist zu tun wenn der Mieter daraufhin einen Rechtsvorschlag erhebt?
Welche Rolle spielt die Schlichtungsbehörde und das Mietgericht bei Mietstreitigkeiten?
Was sollte der Vermieter bei Mietvertragsänderungen berücksichtigen?
Unsere Mietrechtsexperten unterstützen Vermieter und erklären, worauf Sie beim Aufsetzen eines Mietvertrages besonders achten müssen: Dauer, Vertragsklauseln, Mietkaution, Solidarmieter, Familienwohnung, Untermiete, Vertragsklauseln bei Wohnpartnerschaften…
Bevor Vermieter die Mieter die neue Wohnung beziehen lassen, müssen Sie einige Vorbereigungen treffen: Wohnungsabnahme, Antrittsprotokoll und Abgabeprotokoll erstellen, Renovation…
Unser Anwalt für Baurecht & Immobilienrecht ist auch auf Mietrecht spezialisiert, wir sind in den folgenden mietrechtlichen Belangen überaus erfahren:
Abschluss von Mietverträgen
Wohnungsübergabe
Beratungen im Zusammenhang mit dem Mietzins (Mietzinserhöhung, Mietzinssenkung, Nebenkosten)
Rechte und Pflichen Ihres Mieters
Was ist bei Mängel am Mietobjekt zu tun?
Umbau und Rennovation
Was ist bei der Kündigung vom Mieter bzw. vom Vermieter zu beachten?
Was muss der Vermieter beim Auszug des Mieters aus der Wohnung beachten?
An welche Behörden und Verbände kann sich der Vermieter wenden?
Wir beraten Sie umfassend und kompetent in allen Mietrechtsfragen und klären Sie z.B. auf wie Sie eine Mietzinserhöhung rechtskonform durchsetzen. Treten Sie in Kontakt mit unseren spezialisierten Anwälten für Mietrecht und lassen Sie sich telefonisch oder per E-Mail beraten. Der Hauseigentümerverband und der Hausverein sind Verbände, welche Ihre Mitglieder im Bereich Liegenschaft, Immobilien und Wohneigentum unterstützen und beraten. Unsere Mietrechtexperten klären Sie auf, welche Punkte ein Vermieter bei einer Mietvertragsänderungen beachten sollte. Es ist wesentlich, dass ein Experte Vermieter über die Kündigung aufklärt. Diese müssen über die Fristenwahrung bei einer Kündigung sowie über die Formularpflicht und über die missbräuchliche und anfechtbaren Kündigungen sowie über die Erstreckung eines Mietverhältnises Bescheid wissen. Ausserdem sollte der Vermieter in seinem Mietvertrag Bestimmungen über die Vertragsdauer, die Kündigungsfrist bzw. die Kündigungstermine, den Unterhalt und die Nebenkosten fixieren.
Nebenkostenabrechnungen sollten realistisch angesetzt werden und sollten mit den realen Ausgaben übereinstimmen. Ausserdem ist es üblich, dass der Vermieter vom Mieter ein Mietzinsdepot (Kaution) verlangt. Diese Kaution ist zur Sicherheit des Vermieters da. Es dient als Sicherheit zur Deckung von ausstehenden Mieten bzw. Nebenkosten. Ausserdem können Schäden, welche der Mieter verursacht hat, damit bezahlt werden. Unsere Anwälte beraten Sie hierbei kompetent, so dass die Freigabe der Kaution rechtmässig verläuft.
Unsere Beratung und Rechtsvertretung bezieht sich vorwiegend auf die Interessen des Vermieters.
Vermieter sollten sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt bezüglich Mietverträgen, Mietzinserhöhungen, Abmahnungen und Kündigungen beraten lassen. Mietrechtliche Probleme können nach einer fachkundigen Beratung vermieden werden. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit einem Anwalt für Mietrecht, so können Fehler präventiv vermieden werden. Auch bei der Durchsetzung der Vermieter-Rechte vor der Schlichtungsbehörde oder vor dem Mietgericht unterstützen wir Sie umfassend.
Kunden unseres Anwaltes für Immobilienrecht / Mietrecht im Grossraum Zürich
Zu unseren Kunden gehören Bauherren, Immobilienbesitzer und Immobilienverwaltungen. Wir sind die zentrale Anlaufstelle und deren Ansprechpartner in allen mietrechtlichen Rechtsfragen. Zu unseren Mandanten bzw. Klienten zählen Private und Verwaltungsfirmen. Im Mietrecht sind wir erfahren und vertreten darum Ihre Interessen effizient. Eine umfassende Beratung und zielgerichtete Prozessführung in allen mietrechtlichen Angelegenheiten können Sie von uns in den folgenden Bereichen erwarten:
Prozessführung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht
Ausarbeitung von Mietverträgen für Wohnungen und Geschäftsimmobilien
Beratungen bezüglich Rohbaumieten, Umsatzmieten für Geschäftsräumen, optimierte Mietverträge und double-/tripple-net-Mietverträgen
Rechtsberatung bezüglich der Mietzinsgestaltung
Festlegung des Anfangsmietzins
Gestaffelte oder indexierte Mietzinse
Durchsetzung von Mietzinserhöhungen oder Mietzinssenkungen (z.B. wertvermehrender Umbau)
Anpassung von Nebenkosten bei der Miete
Kündigung
Aussprechen der Kündigung
Vertretung vor der Schlichtungsbehörde oder bei Gerichtsverfahren
Durchsetzung einer Ausweisung aus der Wohnung
Einleitung der gerichtlichen Durchsetzung und Zwangsräumung der Mietlokalitäten
Eintreibung von Forderung aus Pacht- und Mietverträgen
Inkasso von Mietzinsen
Inkasso von Nebenkosten
Schadenersatzforderung aufgrund übermässiger Abnützung
Prozessführung und Rechtsvertretung in Mietzinsherabsetzungsklagen
Vertretung in Prozessen bei der Beseitigung von Mietmängeln aufgrund vorgeworfener Mängel am Mietobjekt
Retention zugunsten Vermietern von Geschäftsräumen
Betreibungen sowie Rechtsöffnungen
Eigentümerwechsel
Anwalt für immobilienbezogene Rechtsgebiete in Zürich: Anwalt Mietrecht, Immobilienrecht Pachtrecht & Vertragsrecht in Zürich
Bei Miet- und Pachtverhältnissen jeglicher Art sind aufgrund der oftmals divergierenden Interessen der Parteien Konfliktsituationen zwischen Mieter und Vermieter bzw. zwischen Pächter und Verpächter sehr häufig. Hinzu kommt, dass die Rechtslage für die jeweiligen Parteien häufig unklar ist, mitunter weil in Miet- und Pachtverhältnissen verschiedene Rechtsquellen parallel zur Anwendung kommen.
Ihr Anwalt für Mietrecht & Immobilienrecht bietet Rechtsberatung von Mietern und Vermietern
Die Auseinandersetzungen sind teilweise auch von persönlichen Natur, was eine gütliche Lösung eines Konfliktes zusätzlich erschwert. Nicht zuletzt sind bei jedem Mietvertrag und divergierende Interessen im Spiel: Aus Sicht des Mieters bedeutet das Vertragsverhältnis eine persönliche Notwendigkeit, geht es doch um die Begründung bzw. Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Heimat, zu einem idealerweise erschwinglichen Mietzins. Andererseits geht es bei Vermietern häufig um die wirtschaftliche Existenz und damit einhergehend um das gewerbsmässig-wirtschaftliche Bedürfnis, die Zurverfügungstellung des Mietobjektsmöglichst profitabel und gewinnbringend zu gestalten.
Das sich aufgrund diesen komplett unterschiedlichen Ausgangssituationen und Perspektiven Konflikte entwickeln können, liegt auf der Hand. Und selbst wenn generell jede Partei bemüht ist, diesen Problemen aus dem Weg zu gehen oder in lediglich schonender Weise zu adressieren, so ist eine gütliche Einigung ohne jegliche juristische Unterstützung im jeweiligen Rechtsfall nicht immer möglich.
Beratung bei miet- und pachtrechtlichen Streitigkeiten
Seit XXX Jahren befasse ich mich täglich mit mietrechtlichen und pachtrechtlichen Streitigkeiten und kann mit den während diesen Jahren gewonnenen Expertise und Erfahrung sowohl Mieter und Pächter als auch Vermieter und Verpächter in allen denkbaren juristischen Streitfällen weiterhelfen. Kontaktieren Sie meine Anwaltskanzlei an der Dufourstrasse 165 in Zürich und lassen Sie sich eingehend in mietrechtlichen Angelegenheiten beraten, um eine für Ihren individuellen Fall optimale Lösung zu finden.
Pflichten von Mieter und Vermieter
Jeder Mieter hat neben vertraglichen und gesetzlichen Pflichten, wovon – neben diversen Nebenpflichten – die Leistung des Mietzinses die Hauptpflicht darstellt, im Mietrecht gegenüber dem Vermieter auch diverse Rechte. Wenn beispielsweise der Zustand der gemieteten Wohnung mangelhaft oder wenn eine Reparatur notwendig geworden ist, können sie gegenüber dem Mieter Ansprüchegeltend machen.
Pflichten der Vertragspartner im Mietvertrag
Pflichten des Vermieters
Übergabe der Mietsache in gebrauchstauglichem Zustand (OR 256/258)
Instandhaltung der Mietsache (OR 259a ff.)
Bekanntgabe des Mietzinses des Vormieters.
Einsicht in das Rückgabeprotokoll des Vormieters.
Tragen von Lasten und Abgaben.
Pflichten des Mieters
Bezahlung des Mietzinses (OR 257) und, sofern vereinbart, der Nebenkosten (OR 257a)
Rückgabe der Mietsache und deren Reinigung nach Gebrauch.
Sorgfaltspflicht im Umgang mit der Mietsache.
Rücksichtnahme auf Mitmieter (OR 257f II).
Meldepflicht für mittlere/schwere Mängel (OR 257g).
Reinigung / Behebung von leichten Mängeln auf eigene Kosten (OR 259).
Duldung von Reparaturen sowie der Besichtigung der Mietsache (OR 257h).
Anwalt Mietrecht / Immobilienrecht zum Schweizer Mietrecht
Daneben schreibt das Schweizerische Obligationenrecht (OR) gewisse Regelungen vor, die den Mieter vor missbräuchlichen Mietzinsen schützen. Je nach Sachlage könnten Sie als Mieter wiederum einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Mietzinsreduktion haben. Erfolgte hingegen die Kündigung des Mietverhältnisses seitens des Vermieters ungerechtfertigterweise, indem durch die Kündigung beispielsweise vertragliche Vereinbarungen oder gesetzliche Vorschriften des Obligationenrechts, wie beispielsweise die (Nicht-) Einhaltung der Kündigungsfristen, verletzt wurden, so müssen Sie die Kündigung nicht einfach akzeptieren, sondern können sich mit rechtlichen Mitteln einen vorläufigen Verbleib im Mietobjekt erzwingen.
Diese Beispiele stellen lediglich einen überschaubaren Ausschnitt von den vielzähligen Normen dar, welche sich mit den Rechten des Mieters bzw. den Pflichten des Vermieters befassen, und zeigen auf, dass sie sich als Mieter gegenüber dem Vermieter durch die korrekte Geltendmachung von den im konkreten Einzelfall zustehenden Ansprüchen erfolgreich zur Wehr setzen können.
Kontaktieren Sie meine in Zürich liegende Anwaltskanzlei, um eine präzise und konkret auf Ihren individuellen Fall zugeschnittene Beratungüber Ihre miet-, bau- oder immobilienrechtlichen Ansprüche zu erhalten. Beim Hausverkauf bzw. Immobilienkauf benötigen Sie auch anwaltliches Wissen bezüglich anfallender Steuern.
Gerne prüfe ich u.a. die ausgesprochene Kündigung auf Ihre Rechtmässigkeit hin oder studiere den genauen Inhalt des Mietvertrages, woraus sich Ihre Rechtsstellung ableiten lässt. Lassen Sie mich über Ihre mietrechtlichen Ansprüche aufklären und Sie dabei beraten, welche Schritte zur Erreichung Ihrer Ziele bzw. zur Durchsetzung Ihrer Rechte zu vollziehen sind.
Bei einer Wohnungsmiete spielt das Vertrauensverhältnis im Vergleich zum gewöhnlichen Vertragsrecht eine weitaus grössere Bedeutung. Juristische Streitigkeit mit dem Vermieter sind besonders heikel, da sie – unabhängig davon, welche Partei im konkreten Fall «Recht» hat – oftmals dazu führen können, dass der Vermieter aufgrund des durch den Streit entstandenen Vertrauensbruches fristgerecht und gesetzeskonform den Mietvertrag kündet, was für den Mieter, dessen Wohnung er gegebenenfalls seine Heimat nennt, eine schwerwiegende Konsequenz darstellt. Deshalb ist es bei etwaigen Streitigkeiten mit dem Vermieter wichtig, primär eine einvernehmliche Beilegung des Streits zu avisieren. Hierbei stehe ich Ihnen als auf Mietrecht und auf spezialisierte Anwältin mit jahrelanger Erfahrung in aussergerichtlicher Streitbeilegung, insbesondere durch Mediation, gerne mit meiner juristischen Expertise zur Verfügung, vereinbare für die involvierten Parteien gerne einen Mediationstermin in meiner Kanzlei und unterstütze Sie bei der Findung einer Lösung, welche für beide Parteien befriedigend ist.
Sollten alle aussergerichtlichen Massnahmen erfolglos bleiben, so vertrete ich Sie subsidiär auch vor Gericht. Hierbei stehe ich für Ihre Rechte ein und kümmeremich umfassend um alle zivilprozessrechtlichen Aspekte wie beispielsweise Fristenläufe, Eingaben, Beweiserhebungen, etc.
Glossar Mietrecht
Eigenbedarfskündigung
In bestimmten Fällen darf der Vermieter Eigenbedarf geltend machen. Dieses Recht kann er aber nur geltend machen, wenn er die Mietwohnung für sich, seine Familie oder Angehörigen nutzen möchte.
Haben Sie die Kündigung erhalten, weil der Vermieter Eigenbedarf angemeldet hat? Unser Anwalt für Mietrecht prüft die Rechtmässigkeit der Kündigung. Setzen Sie sich zur Wehr!
Heiz- und Nebenkostenabrechnung
Heiz- und Nebenkosten müssen nur bezahlt werden, wenn diese im Mietvertrag vereinbar wurden. In diesem Fall muss der Vermieter die Heiz- und Nebenkostenabrechnung jährlich zustellen. Wichtig ist, dass die Abrechnung mietrechtlich korrekt ausgestaltet ist. Bei Fragen zur Abrechnung steht Ihnen unser Anwalt für Mietrecht zur Verfügung.
Kündigung
Eine Kündigung darf nicht missbräuchlich sein. Wollen Sie als Pächter oder Mieter die Kündigung anwaltlich prüfen lassen? Sind Sie ein Vermieter und möchten Sie Ihren Mietern rechtmässig kündigen? Unser Anwalt für Mietrecht ist Experte, wenn es um missbräuchliche Kündigung, Kündigungsfristen, Ausweisung, Erstreckung von Mietverhältnissen, ausserterminliche Kündigung, Kündigung bei Zahlungsrückstand oder die Rückgabe der Mietkaution geht.
Kündigungsfristen
Das Schweizer Mietrecht regelt die Kündigungsfristen verschiedener Mietobjekte. In der Regel werden die Kündigungstermine im Mietvertrag festgelegt. Fehlt diese mietvertragliche Regelung, dann gelten die ortsüblichen Fristen. Die Kündigungsfristen sind verbindlich. Bei einer Mietwohnung gilt mindestens drei Monate Kündigungsfrist. Bei Geschäftsräumen beträgt diese mindestens sechs Monate. Bei Fragen zur Kündigung und den Fristen hilft Ihnen unser Anwalt gerne weiter.
Lärmbelästigung
Wie sollte man auf Lärmbelästigung reagieren? Ist eine Mietminderung möglich und durchsetzbar? Die Lärmbelästigung muss detailliert protokolliert, eindeutig dargelegt und bewiesen werden. Die Lärmbelästigung muss eindeutig als Mangel am Mietobjekt dargelegt werden. In einer Rechtsberatung mit unserem Anwalt für Mietrecht prüfen wir Ihre Chancen bezüglich der Durchsetzbarkeit einer solchen Forderung.
Mietrecht
Das Mietrecht ist ein Teil des Obligationenrechts. Welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter? Konflikte im Mietrecht werden oft auch vor dem Gericht entschieden. Die mietrechtlichen Bestimmungen sind komplex. Unser Anwalt für Mietrecht ist Ihr fachkundiger Experte und berät und vertritt sowohl Mieter als auch Vermieter.
Mietvertragsgestaltung
Haben Sie Fragen zu Mietvertragsgestaltung? Der Mietverband stellt auf Ihrem Portal Mustermietverträge zur Verfügung. Möchten Sie gewisse Bestandteile eines Mietvertrages prüfen lassen? Nicht jede Mietvertragsklausel muss akzeptiert werden. Noch vor der Unterzeichnung des Mietvertrages sollte Mieter oder Vermieter diesbezüglich juristischen Beistand in Anspruch nehmen.
Mietzinserhöhung
Mietzinserhöhung müssen vom Vermieter mit der Angabe eines Grundes für die Erhöhung auf einem amtlichen Formular ankündigt werden.
Unter den folgenden Voraussetzungen darf der Vermieter den Mietzins erhöhen:
Teuerung steigt
Referenzzinssatz wird angehoben
Unterhalts- und Betriebskosten sind nachweislich gestiegen
grössere Renovationen stehen an
Möchten Sie die Erhöhung Anfechten. Verpassen Sie die Fristen für die Anfechtung nicht. Holen Sie sich rechtzeitig Rat bei einem Anwalt für Mietrecht.
Umbauten und Renovierung
Für den kleinen Unterhalt bei Mietwohnungen ist der Mieter selber verantwortlich. Bei grösseren Reparaturen muss der Vermieter tätig werden. Der Zustand der Wohnung, welcher bei Antritt des Mietvertrags bestand, muss der Vermieter erhalten. Schäden und Mängel an der Mietwohnung muss der Vermieter dem Mieter sofort melden. Versäumt der der Mieter seiner Meldepflicht nachzukommen, kann er für Folgeschäden haftbar gemacht werden. Für grössere Umbauten oder Sanierungen hat der Mieter einen Anspruch auf eine Mietzinsreduktion.
Untervermietung
Die Untermiete ist nur dann verboten, wenn diese ausdrücklich im Mietvertrag ausgeschlossen wurde. Wir empfehlen Mieter eine schriftliche Genehmigung für die Untervermietung bei Vermieter einzuholen. Grundsätzlich darf der Vermieter die Untermiete nicht verbieten. Eine Ausnahme gibt es bei diesem Grundsatz nur, wenn ein gewichtiger Grund für die Ablehnung der Untermiete besteht. Haben Sie Fragen bezüglich Ihre Rechte und Pflichten bei der Untermiete? Unser Anwalt für Mietrecht hilft Ihnen in allen Belangen der Untermiete.
Mietminderung
Haben Sie Fragen zur Reduktion des Mietzinses? Welche Rechte haben Mieter bei einem Mangel der Mietsache? Was ist für die Durchsetzung einer Mietzinsreduktion zu tun? Wo und in welchen Fällen ist es ratsam den Mietzins bei einer öffentlichen Stelle zu hinterlegen? Wie wird die Höhe der Mietzinsreduktion ermittelt?
Der Anspruch auf Mietminderung besteht nur, wenn ein Mangel die Gebrauchstauglichkeit oder die Wohnqualität massiv beeinträchtigt. Unser Anwalt für Mietrecht bespricht mit Ihnen die Chancen der Reduktion.
FAQ Mietrecht Schweiz
Anwalt Mietrecht & Immobilienrecht zum Thema Kündigung:
Was muss der Mieter bei einer Kündigung tun?
Für die Kündigung git eine qualifizierte Formvorschrift. Ausserdem gelten für die Kündigung auf Kündigungsfristen. Die Kündigung ist nur der Einhaltung der folgender Formvorschriften gültig: – Der Vermieter muss schriftlich künden. – Die Kündigung muss auf einem amtlichen Formular zustellt werden.
Eine Kündigung ist ausschliesslich unter der Einhaltung der Kündigungsfrist und der Kündigungstermine gültig. Für Geschäftsräume gilt die Kündigungsfrist von mindestens sechs Monate. Wohnräume haben eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten. Mieter können sich gegen die Kündigung wehren. Die Anfechtung muss aber innert 30 Tagen seit Kündigungsempfang bei der zuständigen Schlichtungsbehörde angefochten werden. Die Schlichtungsbehörde kann die Aufhebung der Kündigung verfügen. Kündigungen, die missbräuchlich ausgesprochen wurden, werden aufgehoben. Unser Rechtsanwalt für Mietrecht prüft, ob die Erstreckung oder Aufhebung des Mietverhältnis in Frage kommt.
Anwalt Mietrecht & Immobilienrecht zum Thema „Nichtbezahlung des Mietzinses„
Welche Möglichkeiten hat der Vermieter bei Nichtzahlung des Mietzins?
Im Fall eines Mietrückstandes hat ein Vermieter folgende Möglichkeiten: 1) Der Vermieter muss eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ansetzen und androhen, dass bei Nichtbegleichung des Mietzins die Kündigung erfolgt. 2) Zahlt der Mieter nicht innerhalb dieser 30 Tage, kann der Vermieter dem Mieter mit einer Frist von weiteren 30 Tagen auf das Ende eines Monats kündigen.
Anwalt Mietrecht & Immobilienrecht zum Thema Kündigung wegen Eigenbedarfs
Wann darf der Vermieter Eigenbedarf geltend machen?
Der Vermieter muss in der Kündigung aufzeigen, wer in die Wohnung einzieht und weshalb. Der Anspruch auf Eigenbedarf gilt für folgende Personen: – Familienangehörige – Angehörige des Haushalts – Kinder – Lebenspartner – Pflegepersonal
Anwalt Mietrecht & Immobilienrecht zum Thema Mietminderung
In welchen Fällen hat der Mieter Anspruch auf eine Reduktion des Mietzinses?
Bei eine Einschränkung der Wohnungsnutzung durch einen Mangel entsteht ein Anspruch auf Minderung des Mietzinses. Dieser Anspruch gilt nur für die Dauer dieses Mangels. Gerne unterstütze ich als Anwalt für Mieter bei der Erörterung der Anspruchshöhe und der Durchsetzbarkeit einer Mietzinsreduktion.
Dienstleistungen rund um das Thema Immobilien
Mietrecht
Immobilienrecht
Pachtrecht
Sachenrecht
Erbrecht,
Öffentliches und privates Baurecht
Vertragsrecht (Auftrag, Werkvertrag, Kaufvertrag)
Treten Sie mit uns in Kontakt – unsere Anwältinnen und Anwälte sind Spezialisten fürMiet- und Vertragsrecht. Gerne unterstützen wir Sie bei den folgenden Themen rund um das Mietrecht:
Mietverträge
Vertragsänderungen wie z.B. Mietzinserhöhung bzw. Reduktion
Nebenkostenabrechnungen
Beratungen bezüglich Anfechtung der Mietzinserhöhung, Kündigung, Forderungen aus Mietverträgen
Ausweisung
Rohbaumiete
nichtige Kündigung
Erstreckung des Mietverhältnisses
Mietzinshinterlegung
Mietkaution
ausserterminliche Kündigung
Schäden am Mietobjekt
Schlichtungsbehörde
Mietgericht,
Kündigung bei Zahlungsrückstand
Eigenbedarf
Untermiete
Umsatzmiete
indexierte Mietzinse
Immobilienrecht
Baurecht
Unser Anwalt für Mietrecht, Immobilienrecht und sein Team begleiten Sie kompetent und lösungsorientiert und beraten und MängelMietminderung Mietvertrag vertreten Vermieter, Unternehmer, Liegenschaftsverwaltungen und Immobilienbesitzer mit viel Praxiserfahrung. Wir helfen Ihnen die rechtlichen Probleme, mit denen Sie als Vermieter, Liegenschaftsbesitzer oder Unternehmer konfrontiert sind, zu lösen.
Rechtsberatung Mietrecht
Als erstes prüfen spezialisierte Anwälte für Mietrecht die Rechts- und Sachlage kritisch. Sie können von uns eine kompetente und ehrliche Beratung erwarten. Ausserdem vertreten wir Sie in gerichtlichen und aussergerichtlichen Angelegenheit.
Die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Wittibschlager sind seit mehreren Jahren in der Stadt Zürich tätig und haben sich im Raum Schweiz und Deutschland etabliert. Wir bieten Rechtsberatungen und Vertretungen vor Deutschen und Schweizer Behörden und Gerichten an. Unser Fokus liegt auf sämtlichen Arbeitsbereichen des Immobilienrechts. Insbesondere bei den folgenden Rechtsbereichen sind wir spezialisiert:
Ihr Anwalt für Mietrecht Immobilienrecht ist für Sie da!
Unsere Klienten sind hauptsächlich Vermieter, Grundeigentümer, Verkäufer oder Käufer, Bauherren und Liegenschaftsverwaltungen. Brauchen Sie eine Rechtsberatung oder suchen Sie eine kompetente Rechtsvertretung vor den Behörden oder dem Mietgericht? Suchen Sie Unterstützung bei der Ausgestaltung von Verträgen oder wichtigen Dokumenten. Unsere Anwältinnen und Anwälte sind erfahren in allen mietrechtlichen Belangen und sind für Sie da.
Rechtsbereiche im Mietrecht, Baurecht und Immobilienrecht
ANWALT MIETRECHT, BAURECHT & IMMOBILIENRECHT IN ZÜRCH – TÄTIGKEITSGEBIETE
Die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Wittibschlager sind Experten in allen Rechtsbereichen des Immobilienrechts. Immobilienbezogene Rechtsfragen gehören zu unserer Kernkompetenz.
Wir beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen in allen Gebieten des schweizerischen und deutschen Miet- und Pachtrechts. Unsere Mietrechtsexperten helfenVermietern und Immobilienbesitzern und analysieren komplexe mietrechtliche Verhältnisse. Im Raum Zürich sind wir die zentrale Anlaufstelle für mietrechtliche Beratung und massgeschneiderte Lösungen.
Auch bei Verfahren vor Mietgerichten und Schlichtungsbehörden unterstützen wir unsere Kunden. Bei der Umsetzung von komplexen Rechtsstrukturen, Reglementen und Verträgen arbeiten wir effizient und auftragsorientiert. Aufgrund unserer sehr guten nationalen und internationalen Vernetzung mit Partnerkanzleien, Notariaten und Korrespondenzanwälten können wir im Bedarfsfall auf ausgewiesene Spezialisten zurückgreifen.
Mein Ziel als Anwalt für Mietrecht, Immobilienrecht und Baurecht ist es, in Ihrem Interesse Streit zu vermeiden oder Konflikte möglichst schnell und kostenvermeidend beizulegen. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Unsere Anwälte sind überaus erfahren in der Führung von Prozessen, Einsprache- und Beschwerdeverfahren.
MIETRECHT FÜR VERMIETER / PACHTRECHT FÜR VERMIETER
Rechtsberatung in allen Belangen des Mietrechts und des Pachtrechts (Regelung von Miet- und Pachtverhältnissen)
Unterstützung bei der Erarbeitung von Vermietungskonzepten
Begleitung bei Mietvertragsverhandlungen
Ausarbeitung und Überprüfung von Mietverträgen und Pachtverträgen
Hilfe bei der Durchsetzung von Mietzinserhöhungen, Mietzinssenkungen
Beratung bei Mängel am Mietobjekt / Wahrung und Durchsetzung von Mängelrechten
Rechtsberatung mit der Auflösung bzw. Kündigung von Mietverträgen und Pachtverträgen
Vertretung vor Behörden und Gerichten (Schlichtungsbehörden, Mietgerichten)
IMMOBILIENRECHT
Eigentumsrechte
Handänderungen
Verkauf bzw. Kauf und Finanzierungen von Immobilien
Projektrealisierungen (Realisierung eines Bauprojekts)
Immobiliar-Sachrecht
Besitzrechte
Schutzrechte
Beratung und Begleitung im Immobilien- und Grundbuchrecht
Vermietung und Veräusserung von Stockwerkeigentum im Baurecht
PRIVATES UND ÖFFENTLICHES BAURECHT
Beratung und Begleitung von Privaten in Ihrem Bauvorhaben (Unterstützung bei der Planung und Realisierung von Bauprojekten)
Vertretung von Bauherren und Unternehmern
Submissionsrecht (Vergaberecht)
Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten
Beratung von Nachbarn bezüglich der Erfolgsaussichten von Einsprachen
Kommunales, kantonales und eidgenössisches Baurecht
Begleitung im Einsprache- und im allenfalls darauf folgenden Beschwerdeverfahren
DEUTSCHES UND SCHWEIZER ERBRECHT (grenzübergreifende Erbschaften)
VERTRAGSRECHT
Verhandlung, Abschluss, Erfüllung und rechtliche Durchsetzung von Verträgen, welche mit dem Mietrecht in Zusammenhang stehen
Beratung und Unterstützung bei der Ausarbeitung, Beurteilung, Verhandlung und Umsetzung von Verträgen (gerichtlich / aussergerichtlich)
BAURECHT
Baurecht – Anwälte für privates und öffentliches Baurecht
Planen Sie einen Bau oder Umbau? Wollen Sie sich diesbezüglich baurechtlich Beraten lassen? Unsere Spezialisten im Baurecht klären vorab Rechtsfragen bezüglich Ihres Bauvorhaben.
Wollen Sie sich über die Möglichkeiten bei einem Bau Ihres Nachbarn informieren? Haben Sie Fragen bezüglich eines Rekurses gegen einen Bauentscheid? Was können Sie tun, wenn Ihr Nachbar als Bauherr gegen baurechtliche Vorschriften verstösst? Unsere auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwälte sind Experten für privates und öffentliches Baurecht.
Unser Dienstleistungsangebot im Öffentlichen Baurecht
Unterstützung im Entstehungsprozess bei Bau- und Bewilligungsverfahren
Baurechtliche Beratung bei Rekursen und Beschwerdeverfahren
Beratung des Bauherrn bei planungs- und baurechtlichen Fragen im öffentlichen Recht
Rechtsberatung bei Fragen im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz, Naturschutz, Heimatschutz und dem Umweltrecht
Hilfe bei Fragen bezüglich einer Enteignung (Enteignungsrecht)
Aufklärung bei Fragen bezüglich des Erschliessungs- und Quartierplans der Gemeinde
Im Privaten Baurecht unterstützen wir Bauherren, Unternehmer, Handwerker und Architekten bei
Wohnungsbau und Bau von Liegenschaften
Beratung und Beurteilung von baurechtlichen Verträgen
Unterstützung bei allen Rechtsfragen, die mit Ihrem Bauprojekt in Zusammenhang stehen
Mängelrechte Durchsetzen
Unterstützung bei der Eintreibung von Lohnforderungen von Unternehmern und Handwerkern
Beratung bei Konflikten in Anwendung der SIA-Normen
Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten
Ausarbeitung und Überprüfung von Bürgschaften und Garantien…
IMMOBILIENRECHT
Anwälte für Immobilienrecht
Unsere Anwälte unterstützen Sie in allen Angelegenheiten des Immobilien-Sachrecht. Dieses Rechtsgebiet bezieht sich auf Grundstücke und Immobilien. Hierbei liegt unser Fokus auf:
Begründung bzw. Anpassung von Nutzniessungsrechten, Wohnrechte und Baurechte, Wegerechte, Nutzung von Heizungsanlagen… (Grund- und Personendienstbarkeiten)
Grundpfandrechte
Eigentumsbeschränkungen von Bund Kanton und Gemeinde
Sind Sie bereits Stockwerkeigentümer oder wollen Sie es werden?
Unsere Anwälte zeigen Ihnen auf, worauf Sie sich mit dem Eigentum eines Stockwerkeigentums einlassen.
Ausserdem liegt unser Augenmerk auf dem Stockwerkeigentumsrecht. Unser Dienstleistungsangebot erstreckt sich bei diesem Bereich auf:
Stockwerkeigentumsbegründungen
Begründungsakten erstellen
Ausarbeitung von Reglementen
Wertquotenberechnungen
Zusammenarbeit mit dem Grundbuchamt und dem Notariat
Vertretung Ihrer Interessen an der Versammlung von Stockwerkeigentümern
Beratung und Durchsetzung einer Anfechtung eines Beschlusses
Bauliche Massnahmen rechtlich Erörtern und Beurteilen
Beurteilung von Verwaltungsmassnahmen
Inkasso von Gemeinschaftsbeiträgen
Ausarbeitung des Gemeinschaftspfandrechts gegen säumige Stockwerkeigentümer
Retentionsrecht
Ausschluss von Miteigentümern und Auflösung von Stockwerkeigentum
Grundstück / Immobilie
Die juristische Definition eines Grundstücks ist eine räumlich klar abgegrenzte Bodenparzelle. Diese kann bebaut oder unbebaut sein. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von einer Liegenschaft. Das Gesetz definiert eine Liegenschaft zudem in ihrer dreidimensionalen Beschaffenheit. Zur Liegenschaft gehören also alle Bauten, Pflanzen, Wasserquellen, welche sich auf dem betreffenden Grundstück, d.h. Land befindet. Im Grundbuch werden zudem die Baurechte vermerkt.
Es kann aber auch sein, dass die Immobilie mehreren Personen gemeinsam gehört. In diesem Fall spricht man von gemeinschaftlichem Eigentum.
Die Anwälte der Kanzlei Wittibschlager beraten Sie beim Kauf oder Verkauf Ihres Grundstücks. Der Marktpreis der Liegenschaft sollte vorab klar sein. Wir helfen Ihnen auch einen Vorvertrag über den Grundstückskauf aufzusetzen. Dieser Reservationsvertrag wird jedoch erst mit der öffentlichen Beurkundung gültig.
Haben Sie vor einen Makler für den Kauf oder Verkauf Ihres Grundstücks einzusetzen? Bei diesem Vertrag handelt es sich, um einen Auftrag.
VERTRAGSRECHT
Vertragsrecht – Anwälte für vertragsrechtliche Fragen
Stehen Sie kurz vor einem Vertragsabschluss und benötigen Sie hierfür eine mietrechtliche Beratung? Damit später keine Probleme entstehen ist die Unterstützung eines spezialisierten Anwaltes für Vertragsrecht bei der Ausarbeitung eines Vertrages sehr wichtig. Wir helfen Ihnen den Vertrag auf Ihre Interessen und Bedürfnisse abzustimmen und arbeiten für Sie die dazu notwendigen Vertragsklauseln aus. Unser Experte im Mietrecht und Immobilienrecht ist erfahrener Anwalt. In allen Fragen des Vertragsrechts, die in einem Zusammenhang mit Immobilien bzw. Grundstücken stehen sind Sie mir richtig. Bei den folgenden vertragsrechtlichen Rechtsgebieten des Immobilienrechts sind wir die richtige Adresse für Sie:
Kaufrecht
Kauf und Verkauf von Grundeigentum
Öffentliche Beurkundungen
Erstellung von Kaufverträgen
Unterstützung und Begleitung bei Vertragsverhandlungen
Zusammenarbeit mit dem Grundbuchamt bzw. dem Notariat
Schenkungsrecht
Übertragung der Schenkung von Grundstücken
Erstellung von Schenkungsverträgen
Ausarbeitung von Erbverträgen
Gestaltung von Vertragsklauseln wie z.B. besonderer Wohn- und Nutzniessungsrechte oder anderer erbrechtlicher Bestimmungen
Kommunikation mit dem Notariat und Grundbuchamt
Prüfung des Schenkungsvertrages vor der öffentlichen Beurkundung
Werkvertragsrecht
Auftragsrecht
Überprüfung der Architekturverträge
Generalunternehmerverträge und Totalunternehmerverträge
Gerne unterstützen wir Sie bei Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Erstellung von Immobilien oder anderen Bauvorhaben ergeben können:
Beratung und Beurteilung von Werklieferungsverträgen/Werkverträgen
Forderungen zur Beseitigung von Baumängeln
Werklohnforderungen
Rechtsberatung bezüglich Bauhandwerkerpfandrechte
KAUFRECHT
Möchten Sie Grundeigentum erwerben oder verkaufen und haben Sie diesbezüglich Fragen? Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Prüfung von Kaufverträgen. Ausserdem übernehmen wir für Sie die Kommunikation mit dem Notariat und dem Grundbuchamt.
WERKVERTRAGSRECHT
Zu unseren Kunden gehören vorwiegend Bauherren, Unternehmer und Handwerker. Wir unterstützen Bauherren die Probleme mit dem erstellten mangelhaften Werk haben. Haben Sie als Bauherr Fragen bezüglich der Beseitigung dieser Mängel oder fordern Sie Schadenersatz? Wir helfen Ihnen Schadenersatzklagen und Forderungen nach Mängelbeseitigung erfolgreich durchzusetzen.
Handwerker und Unternehmer bieten wir Unterstützung bei der Einforderung des Werklohnes oder bei der Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten.
ERBRECHT
Erbrecht – Anwälte für erbrechtliche Fragen
Ausserdem unterstützen wir Private und Unternehmen sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland in allen erbrechtlichen Fragen. Wir beraten und vertreten Sie im schweizerischen und deutschen Erbrecht. Unser Fokus liegt hierbei auf Rechtsstreitigkeiten, welche im Zusammenhang mit Immobilien stehen. Unser Service erstreckt sich hierbei beispielsweise auf:
Ausarbeitung eines Testamentes oder eines Erbvertrages bzw. eines Erbteilungsvertrages
Tätigenden als Vertreter der Erbengemeinschaft oder als Testamentsvollstrecker bzw. Willensvollstrecker
In der Stadt Zürich und der näheren Agglomeration leben ca. 500 000 Einwohner. Zürich ist die grösste Stadt der Schweiz und die Hauptstadt des Kantons Zürich. Die Stadt Zürich liegt im Mittelland, ca. 1 Stunde von den Alpen entfernt und sie ist sehr schön am Zürichsee gelegen. Mitten durch die Stadt fliesst ein Fluss, die Limmat. Zwischen dem Uetliberg und dem Zürichberg liegt die Stadt. Auch das Zürcher Umland ist dicht besiedelt. Etwa 1.5 Millionen Menschen leben hier. Auch als Wirtschaftsmetropole ist Zürich weltbekannt.
Grossbanken wie die UBS und die Credit Suisse haben in der Stadt Zürich ihren Sitz. Als internationale Finanzplatz hat sich die Stadt Zürich einen Namen machen können. Im Forschungs- und Bildungsbereich geniesst Zürich mit der Universität Zürich und der Eidgenössischen Technischen Hochschule internationales Ansehen. Kulturell ist die Stadt Zürich von multikultureller Vielfalt geprägt.
Ihr Anwalt für Mietrecht in Zuerich: „Unsere Kunden stammen aus ganzen Stadt und dem ganzen Kanton Zürich“
8467 Truttikon / 8488 Turbenthal, / 8915 Türlen Hausen am Albis / 8712 Uelikon Stäfa / 8713 Uerikon Stäfa / 8926 Uerzlikon Kappel am Albis / 8124 Uessikon Maur / 8707 Uetikon am See / 8143 Uetliberg Stallikon / 8000 Uetliberg (Zürich Kr. 3/9) / 8634 Uetzikon Hombrechtikon / 8248 Uhwiesen Laufen-Uhwiesen / 8142 Uitikon / 8493 Undalen Bauma / 8607 Unter Aathal Seegräben / 8135 Unter Albis Langnau am Albis / 8331 Unter Balm bei Auslikon Pfäffikon / 8340 Unter Erlosen Hinwil / 8630 Unter Fägswil Rüti / 8523 Unter Hagenstal Hagenbuch / 8132 Unter Halden Egg / 8479 Unter Herten Altikon,
8486 Unter Langenhard Zell / 8133 Unter Neuhaus Egg / 8472 Unter Ohringen Seuzach / 8804 Unter Ort Wädenswil / 8626 Unter Ottikon Gossau (ZH) / 8712 Unter Redlikon Stäfa / 8135 Unter Rengg Langnau am Albis / 8418 Unter Schlatt / 8352 Unter Schnasberg Elsau / 8523 Unter Schneit Hagenbuch / 8352 Unter Schottikon Elsau / 8425 Unter Wagenburg Oberembrach / 8103 Unterengstringen,
Suchen Sie einen Anwalt und Experten für die Rechtsbelange Schweiz/Deutschland und Schweiz/Tschechien? Haben Sie Fragen zu einer grenzüberschreitenden Scheidung, Erbschaft, Firmengründung oder Forderung? Möchten Sie eine Rechtsberatung im schweizerischen, tschechischen oder deutschen Recht?
Als tschechisch sprechende Deutsche Anwältin mit der Anwaltszulassung für die gesamte Schweiz und Deutschland kann ich Sie umfassend zu Rechtsfällen Schweiz / Deutschland / Tschechien beraten und vertrete.
Rechtsfälle Schweiz CH – Deutschland D – Tschechien
Deutsche Anwältin mit der Anwaltszulassung in der ganzen Schweiz und in ganz Deutschland
Deutsche Anwältin in Zürich – Anwaltszulassung Schweiz/Deutschland
Werdegang
2012 Eintragung ins Anwaltsregister des Kantons Zürich2012 Zulassung als schweizerische Rechtsanwältin, zugelassen an allen Schweizerischen Gerichten
(2012) nach Ablegung der Anwaltsprüfung gemäss Art. 31 BFGA
2007 Zulassung als Rechtsanwältin in Deutschland
2005 Qualifizierung an der Steuer- und Wirtschaftsakademie in München
2003 Zweites Juristisches Staatsexamen an der Ludwig Maximilian Universität München, Deutschland
2003 Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Köln und München, Rechtswissenschaftliche Fakultäten Deutschland
Berufliche Tätigkeit:
Rechtsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei Wittibschlager in Zürich (seit 2017)
Rechtsanwältin bei Zuzak Rechtsanwälte AG in Zürich, Schweiz (bis 2017): Familienrecht (Scheidungsanwältin -Scheidungen, Eheschutz); Erbrecht; Arbeitsrecht; internationales Privatrecht (binationale Scheidungen, Verträge, Rechtsstreitigkeiten); Firmengründungen; Gesellschaftsrecht; Betreibungen und Ausländerrecht.
Rechtsanwältin in eigener Anwaltskanzlei in München, Deutschland (bis 2009): Deutsches Familienrecht und Arbeitsrecht; Scheidungen von internationalen Ehen, internationales Wirtschaftsrecht; deutsche Firmengründungen; Gesellschaftsrecht, Familiy office, Erbrecht; Unternehmensverkäufe/-käufe, Marken-und Patentrecht.
Volljuristin bei einer großen deutschen Versicherungsgesellschaft in München, Deutschland (bis zum Jahr 2007)
Rechtskonsulentin bei einer tschechischen Anwaltskanzlei (bis 2006)
Sprachen:
Deutsch, Tschechisch, Englisch, Französisch
Mitgliedschaften:
Mitglied beim Schweizerischen Anwaltsverband;
Mitglied beim Zürcher Anwaltsverband;
Eingetragen im Anwaltsregister des Obergerichts Zürich;
Mitglied der Deutsch-Schweizerischen Juristenvereinigung
Kernkompetenzen: Grenzüberschreitende Scheidungen, Erbschaften, Forderungen und Firmengründungen Schweiz – Deutschland – Tschechien
Forderungen, Betreibungen, und Klagen in Deutschland, Tschechien und in der Schweiz
Suchen Sie einen Anwalt für Immobilien und Sachenrecht? Die Rechtsanwälte unserer Advokatur sind erfahrene Experten, wenn es um Rechtsbelange rund um das Immobilien- und Grundstücksrecht geht. Haben Sie Fragen zum Miteigentum, Schuldbrief, Eigentum, zur Nutzniessung oder zu Pfand-, Nachbarschaftsrechtn oder Baurecht? Benötigen Sie anwaltliche Unterstützung im Bau- oder Immobilienrecht? Dann sind Sie in unserer Kanzlei genau richtig.
Gesetzliche Grundlagen des Sachenrechts – ZGB Art. 641–977
Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team beraten und vertreten Private und Unternehmen im Sachenrecht und bei Rechtsfragen zu Immobilien. Unsere Anwälte sind Experten im Immobiliar-Sachenrecht. Wir bieten umfassende Beratung zum Grundstücksrecht an.
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
Gerne klären wir Sie über Ihre Rechte und Pflichten rund um das Thema Immobilien auf. Wir unterstützen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in allen Teilbereichen des Sachenrechts. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin in unserer Anwaltskanzlei. Eine kompetente und umfassende Rechtsberatung bei unserem Anwalt für Sachenrecht ist das was Sie von uns erwarten können.
Immobilienrecht mit Fokus auf das Immobiliarsachenrecht
Der Erwerb, die Veräusserung, das Immobilienleasing und die Vermögensübertragung von Immobilien ist komplex und bedarf daher einer interdisziplinären, überaus hohen und umfassenden immobilienrechtlichen Fachkompetenz. Das Immobilarsachenrecht stellt eine gesetzliche Grundlage dar, welche sowohl Grundstücke als auch Immobilien betreffen.
Wir garantieren eine professionelle Unterstützung bei sämtlichen Rechtsbelangen, welche den Immobilienmarkt der Schweiz betreffen?
Unsere Immobilienrechtsexperten beraten und vertreten Sie kompetent und umfassend in allen Angelegenheiten rund um das Thema der Eigentums- und Besitzrechte und auch bei allen anderen Grundstücksgeschäften. Wir arbeiten eng mit Liegenschaftsschätzer, Architekten, Steuerberater und Notaren zusammen. Zu unseren Klienten gehören u.a. auch Vermieter, Stockwerkeigentümer oder Besitzer von privaten und gewerblichen Wohnobjekten aller Art. Gerne beraten wir Sie ausführlich und umfassend bezüglich aller rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten rund um Immobilientransaktionen. Mehrfamilienhäuser, Büroimmobilien, Handelsimmobilien, Hotels, Doppeleinfamilienhäuser oder Immobilien der Logistik sind Transaktionsobjekte, welche einer fundierten immobilienrechtlichen Beratung bedürfen. Ausserdem sind wir auch für Mieter oder Vermieter tätig, welche sich im Rechtsstreit befinden.
Konflikte zu Nachbarschaftsrechten oder zum Miteigentum sind in der Schweiz weit verbreitet. Streit unser Nachbarn kommt leider auch in den besten Wohngebieten vor. Bei Nachbarschaftskonflikten sollte man sich frühzeitig an einen spezialisierten Anwalt für Immobilien- und Nachbarschaftsrecht wenden. Streitigkeiten können entweder mit einer Mediation oder mit einem gerichtlichen Prozess gelöst werden.
Anwalt Immobilien Sachenrecht setzt Ihre Interessen durch
Wir setzen u.a. berechtigte Schadenersatzansprüche, das Einhalten von Grenzabständen oder das Kapprecht von Bäumen und Sträuchern für Sie durch. Haben Sie Fragen bezüglich Ihren Rechte und Pflichten rund die Reinigung oder Reparatur? Wollen Sie mehr über bestimmte Dienstbarkeiten, wie die Nutzniessung, Wohn- und Baurechte, Wegerechte oder die gemeinsame Nutzniessungsbestimmung von sanitären Einrichtungen oder Heizungsanlagen wissen?
Wir setzen Ihre Rechte durch; in erster Linie jedoch suchen wir nach einem Konsens mit tragbaren und gemein erarbeiteten Lösungen.
Rechtsberatung zum Immobilien- und Grundstücksrecht
Unsere Anwaltskanzlei für Sachenrecht richtet Ihren Fokus auf die rechtliche Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten rund um Grundstücke und Immobilien. Wir unterstützen Immobilienkäufer, Eigentümer sowie Verkäufer vom Wohnblöcken, Einfamilienhäusern, Grundstücken oder Bauparzellen.
Möchten Sie einen Immobilienkaufvertrag anwaltlich prüfen lassen oder benötigen Sie eine bau-, miet- oder immobilienrechtlich Beratung? Die Berechnung von Wertquoten, die notarielle Beurkundung von Verträgen rund um Grundstücks- und Immobilienverträgen sollte schon vor der notariellen Beurkundung anwaltlich geprüft werden.
Gerne bereiten wir für Sie die notarielle Beglaubigungen vor, dazu gehört auch die Ausarbeitung sämtlicher immobilienrechtlichen Dokumente. Schenkungs-, Kauf- oder Pachtverträge müssen von einem Immobilienanwalt geprüft werden, bevor diese zur Unterzeichnung und zur notariellen Beglaubigung gebracht werden. Die Rechtsberatung bei Fragen zu Vorkaufsrechten, Kaufs- und Grundpfandrechten oder zu Schuldbriefen muss ein Profi sorgfältig und umfassend vornehmen. Lassen Sie sich von einem Profi für Baurecht und Immobiliarsachenrecht umfassend beraten und vertreten. Auch bei Fragen zum Werkvertrag sind wir die zentrale Anlaufstelle. Bei Fragen zur Immobilienfinanzierung können Sie sich an unsen Rechtsanwalt für Kapitalmarktrecht sowie Finanzrecht wenden.
Ein hervorragender Anwalt für Immobilien- und Sachenrecht kann Ihnen entscheidend helfen?
Als Anwältin & Expertin für internationales Privatrecht auf Kabeleins.
Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten.
TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht.
Suchen Sie einen Anwalt für Anwalt Eherecht und Eheschutz? Unsere Familienrechtsanwälte sind im Eherecht ausgewiesene Experten.
Rechtsanwälte Eherecht und Eheschutz
Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team bieten eine kompetente Rechtsberatung im Trennungsfall. Experten für Eheschutz und Ehescheidungsrecht sind für Sie da!
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
Ihre Rechtsanwälte für Eherecht: Ehe und Eheschutz
Die Ehe, der Eheschutz und die eingetragene Partnerschaft sind im Eherecht geregelt. Mit der zivilen Trauung wird die Eheschliessung rechtsgültig vollzogen. Die Ehe ist eine anerkannte Form des Zusammenlebens und ist in der Regel auf eine lange Dauer ausgerichtet. Trotzdem wird in der Stadt Zürich jede zweite Ehe geschieden.
Schon vor der Heirat sollte man sich deshalb an einen spezialisierten Anwalt für Eherecht, an einen Fachanwalt Familienrecht oder an einen Scheidungsanwaltwenden. Eherechtliche Fragen rund um den Ehevertrag können so schon im Vorfeld der Eheschliessung geklärt werden. Ein Ehevertrag kann helfen die eigenen Interessen zu schützen. Es ist ratsam beim Zusammenleben ohne Trauschein gewisse Regelungen zu treffen.
Unser Rechtsanwalt hilft Ihnen gerne beim Aufsetzen eines Ehe- oder Konkubinatvertrags. Haben Sie Fragen zur Eintragung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften? Leben Sie getrennt von Ihrem Ehepartner und wollen Sie mehr über den Eheschutz oder Eheschutzmassnahmen wissen. Wir klären Sie umfassend über eherechtlichen Belange auf und vertreten Sie kompetent in einem Eheschutzverfahren.
Professionelle anwaltliche Beratung im Falle der Ehetrennung
Leider gibt es in sehr vielen Schweizer Familien eheliche Konflikte oder gar unüberbrückbare Ehestreitigkeiten. Unsere Rechtsanwälte für Scheidungsrecht sind auf Eherecht spezialisiert und beraten Eheleute auch in heiklen familien- und eherechtlichen Angelegenheiten.
Es ist überaus wichtig noch vor der Heirat, d.h. vor der zivilrechtlichen Eheschliessung einen Eherechtsanwalt zu konsultieren. Ein guter Ehevertrag kann helfen negative Trennungs- oder Scheidungsfolgen vorzubeugen. Auch bei einer ungewollten oder unerwarteten Trennung beziehungsweise Scheidung ist man so bestens vorbereitet und weiss mit welchen Scheidungs- oder Trennungsfolgen man zu rechnen hat.
Wir vertreten Ehegatten mit oder ohne Ehevertrag bei Ihrer Scheidung. Zuerst versuchen unsere Familienrechtsexperten eineFamilienmediation, d.h. das Ziel ist, wenn möglich und gewünscht, die Schlichtung des Ehestreites. Eine aussergerichtliche Einigung der Ehegatten ist kostengünstig und hat oftmals oberste Priorität.
Fachwissen im Ehe-, Scheidungs-, Unterhalts-, Familien und Kindesrecht und eine überaus hohe Sozialkompetenz sowie Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick zeichnen unsere Scheidungsanwälte aus. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann Ihnen bei Scheidung, Trennung oder Eheschutz weiterhelfen. Eine Mediation kann nur mit diesen Qualifikationen zum Erfolg führen.
Ehe- und scheidungsrechtliche Beratung bei Trennung, Eheschutz und Scheidung
Nur ein erfahrener Scheidungsanwalt kennt sich im Eheschutz und Scheidungsrecht aus. Sobald die Ehegatten Ihren gemeinsamen Haushalt auflösen, ist die Trennung rechtlich vollzogen. Dies hat weitreichende familienrechtliche Konsequenzen.
Wer übernimmt die Obhut der Kinder? Wie wird während der Trennung die Finanzen geregelt, d.h. wer zahlt an wen wieviel Unterhalt?
Es ist wichtig, dass sich die Ehegatten schon sehr früh über die familienrechtlichen Folgen der Trennung und Scheidung anwaltlich beraten lassen. Eine Trennung oder Scheidung hat weitreichende Folgen.
Anwalt Eherecht Eheschutz – Regelungen der Trennungsfolgen
Der Eheschutz kann helfen, die finanziell schwächere Seite zu schützen. Scheidungsfolgen, wie zum Beispiel die vermögensrechtliche Teilung, d.h. die güterrechtliche Auseinandersetzung, künftige Unterhaltsregelungen sowie die Regelungen der Besuchs- und Ferienrecht der Kinder müssen gut geplant werden. Eine ausgeklügelte Scheidungsstrategie kann von grosser Bedeutung sein!
Unsere Advokatur in Zürich ist die zentrale Anlaufstelle bei Rechtsfragen rund um die Redaktion von Trennung-, Scheidungs- und Unterhaltsvereinbarungen. Die Ausarbeitung einer Scheidungskonvention oder die strategische Planung einer Kampfscheidung in einem strittigen Scheidungsverfahren sollten nur professionelle und erfahrene Scheidungsanwälte vornehmen. Nur so könne Ihre Interessen geschützt werden.
Unser Anwalt für Eherecht, Eheschutz und Scheidungsanwalt führt Ihren Scheidungs- oder Trennungsfall zum Erfolg! Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute eine Termin bei unserem Eherechts-und Scheidungsanwalt. Gerne übernehmen wir für Sie die Vertretung vor Gericht und setzen Ihre Trennung- und Scheidungsinteressen durch.
Ablauf
Wir sind für Sie da!
Kontaktieren Sie uns noch heute!
Erstberatung erhalten
Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden. info(at)wittib-law.ch
Mandant werden!
Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!
Gerne können Sie sich auch zu folgenden Themen informieren:
Suchen Sie einen Top-Anwalt oder eine Anwältin für Familienrecht / Scheidungsanwalt? Wollen Sie mehr über die Eheschliessung und die Folgen einer Ehetrennung bzw. Scheidung wissen? Wir bieten familienrechtliche Beratung, Unterstützung und Vertretung vor Gericht.
Übersicht Familie
Zusammenleben
Konkubinat
Ehe
Kindesverhältnis
Kindeswohl
Rechte des Kindes
Rechte und Pflichten der Eltern
Vermögen und Lohn des Kindes
Massnahmen zum Schutz des Kindes
Vormundschaft
Gründe für die Bevormundung
Aufgaben des Vormundes
Beistandschaft/ Beiratschaft
Vormundschaftliche Massnahmen
Beistandschaft
Vaterschaftsklage
Vermögensverwaltung
Beiratschaft
Landgeschäfte
Vormundschaft
Elternersatz bei Minderjährigen: Lehrvertrag, Verträge…
Erbe
Die gesetzlichen Erben
Die Erbschaft
Güterrechtliche Auseinandersetzung und Erbanteile
Pflichtteile und freie Quoten
Verfügung von Todes wegen
Ihre Rechtsberatung im Familienrecht inkl. Scheidungsrecht
Das Schweizer Familienrecht regelt die rechtlichen Verhältnisse von Ehe, Familie und Lebenspartnerschaft. Familienrechtliche Regelungen des Zivilgesetzbuches sind überaus komplex und durch die Besonderheiten des individuellen Einzelfalls geprägt. Aus diesem Grund ist eine fundierte Beratung von einem fachkundigen Rechtsanwalt für Familienrecht unerlässlich.
Unser Rechtsanwälte unterstützen Sie u.a. bei folgenden Anliegen:
Obhuts- & Sorgerecht
gemeinsame elterliche Sorge
alleiniges Sorgerecht
Regelung des Besuchsrechts
Obhutsfragen
Ehe, Trennung & Scheidung
Konkubinats-vertrag, Ehevertrag
strittige Scheidung
einvernehmliche Scheidung
Immobilien & Scheidung
Unterhaltsrecht
Alimente, Kindesunterhalt
Ehegattenunterhalt
Nachehelicher Unterhalt
Betreuungs-unterhalt
Unsere Dienstleistungsangebot umfasst im Wesentlichen die folgenden Bereiche:
Redaktion und Prüfung von Scheidungsvereinbarung & Trennungsvereinbarung
Trennung, Scheidung & Eheschutz
Unterhalt & Alimente
Güterrecht – güterrechtliche Auseinandersetzung bei Ehescheidung / Vermögen – Vermögensteilung bei Scheidung
Zuweisung der ehelichen Wohnung oder der Liegenschaft
Gesetzliche Grundlagen des Familienrechts – ZGB Art. 90–456
Eherecht
Eheschliessung
Ehescheidung/Ehetrennung
Wirkungen der Ehe
Güterrecht
Verwandtschaft
Entstehung und Wirkungen des Kindesverhältnisses
Vormundschaft
RechtsanwälteFamilienrecht
Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team beraten vertreten Sie in allen Bereichen des Familienrechts (Scheidung, Trennung, Eheschutz, Kinderbelange, Kinder- und Erwachsenenschutz)
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
Da das Familienrecht alle personen- und vermögensrechtlichen Beziehungen der durch Ehe oder Verwandtschaft verbundenen Personen sowie den Erwachsenenschutz regelt, treten im Familienrecht alltäglich vielerlei rechtliche Frage- und Problemstellungen auf. Gerne unterstützt Sie unser Scheidungsanwalt und Experte für familienrechtliche Angelegenheiten.
Ihre Experten
Unsere Kanzlei
Die Anwaltskanzlei Wittibschlager hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Unsere Rechtsanwälte vertreten Privatpersonen & Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, USA, und Osteuropa.
Wir sind ein Team mit erfahrenen und spezialisierten Anwälten in verschiedenen Fachgebieten. Zu unseren bevorzugten Arbeitsgebieten gehören das Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Handels- & Gesellschaftsrecht, Schuldbetreibung- und Konkursrecht, nationales- & internationales Privatrecht & Wirtschaftsrecht.
Dank der fachlichen Spezialisierung unserer Anwältinnen und Anwälte und ihrer Berufserfahrung können wir Ihnen qualitativ herausragende Dienstleistungen anbieten.
In der Schweiz ist unsere Kanzlei ist die zentrale Anlaufstelle bei grenzüberschreitenden Rechtsfragen & Sachverhalten Schweiz – Deutschland.
Der Anwendungsbereich im Familienrecht ist äusserst breit und kann beispielsweise die güterrechtlichen Verhältnisse bei Ehegatten, einen allfälligen Regelungsbedarf bei Konkubinatspartnern, die notwendigen Schritte zur Einleitung einer Trennung, Unterhaltsansprüche für Kinder und Ehegatten, die Ausgestaltung eines Besuchs- oder Obhutsrechts hinsichtlich gemeinsamer Kinder aus geschiedenen Ehen oder gar die Möglichkeiten, wenn man Opfer von häuslicher Gewaltwird, betreffen.
In rechtlicher Hinsicht wird das Familienrecht insbesondere im ZGB durch eine Vielzahl von Normen, welche zum Teil auch zivilstandsunabhängig jeweils Rechte und Pflichten für jedes Familienmitglied postulieren, umfangreich und zum Teil äusserst komplex geregelt. Das PartG regelt die Rechtsbeziehungen von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften in einer eingetragenen Partnerschaft. Die Regelungen des PartG ähneln sich dabei in vielerlei Hinsicht denjenigen des Eherechts, allerdings ist es weitaus weniger umfassend und beinhaltet nichtsdestotrotz einige markante Unterschiede. Haben Sie Fragen zum Ehe- und Erbrecht? Ein Anwalt und kann Sie in einer Erstberatung unterstützen.
Familienrechtliche Beratung durch den Scheidungsanwalt
Gerne berate ich Sie als Scheidungsanwalt detailliert zu jeglichen Themen, welche die eingetragene Partnerschaft betreffen und unterstütze Sie beispielsweise bei der Aufhebung einer solchen Rechtsbeziehung. Außerdem berate und vertrete ich Sie in sämtlichen familienrechtlichen Angelegenheiten und kläre Sie mitunter über Ihre im konkreten Einzelfall zukommenden Rechte und Pflichten auf.
Mit meiner jahrelangen Erfahrung im Familienrecht weise Sie auf die rechtlichen Möglichkeiten im konkreten Einzelfall hin, um eine gegenwärtig unbefriedigende Situation zu verändern, und nehme dabei auch besondere Rücksicht auf Ihre persönlichen Bedürfnisse. Ich begleite Sie in schwierigen Situationen und zeige Ihnen die sinnvollsten Möglichkeiten zur Lösung eines familienrechtlichen Problems auf.
Mediation oder scheidungsrechtlicher Prozess?
Mit Rücksicht auf die emotionalen Aspekte, welche ein familienrechtlicher Rechtsstreit mit sich bringen kann, ist in erster Linie ist bei Konfliktsituationen eine gütliche Einigung zwischen den jeweiligen Parteien anzustreben, wobei sich häufig eine Mediation anbietet, um gegenseitige Schwierigkeiten zu klären und geeignete Lösungen für beide Parteien zu finden.
Sollten diese aussergerichtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sein und eine einvernehmliche Lösung nicht in Aussicht stehen, vertrete ich Sie natürlich auch gerne auf dem Rechtsweg in allen Verfahren vor Gerichten und Behörden.
Als auf Familienrecht spezialisierte Anwältin berate ich Sie beispielsweise gerne im Stadium des Eheschlusses und helfe bei der Wahl des passenden Güterstandes, wobei der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung, die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung jeweils zur Auswahl stehen.
Anwalt für Scheidung & Trennung
Auch im Bereich der Scheidung, der Ehetrennung oder im Verfahren des Eheschutzes biete ich Ihnen eine umfassende Beratung hinsichtlich der sich im Einzelfall ergebenden Rechte, Pflichten und Möglichkeiten an und vertrete Sie in den jeweiligen Verfahren persönlich.
Anwalt Unterhalts- und Kindesrecht
Zudem prüfe und redigiere ich bei Bedarf Unterhaltsverträge, gemeinsame Scheidungsbegehren sowie Ehe- oder Konkubinatsverträge.
Im Bereich des Kindesrecht stehe ich Ihnen ebenfalls hinsichtlich etwaiger Fragestellungen in Bezug auf Unterhaltszahlungen, Sorgerechtsfragen sowie obhuts- und besuchsrechtlicher Aspekte beratend und unterstützend zur Seite.
Daneben unterstütze ich Sie auch im Bereich des Erwachsenenschutzrechts, wenn es beispielsweise darum geht, Patientenverfügungen oder Vorsorgeaufträge zu erstellen.
Auf Familien- und Scheidungsrecht spezialisierte Anwälte müssen neben einer hohen Fachkompetenz und jahrelanger Berufserfahrung in rechtlich relevanten Belangen auch eine besonders hohe Sozialkompetenz aufweisen, um die individuellen Anliegen der Klienten optimal vertreten zu können.
Daneben ist es auch unumgänglich, die familienrechtlichen Kompetenzen durch Weiterbildungen des Schweizerischen Anwaltsverbandes (SAV) stets den Aktualitäten anzupassen. Eine auf Familien- und Scheidungsrecht spezialisierte Anwältin muss dabei in der Lage sein, dem Mandanten die jeweilige familienrechtliche Sach- und Rechtslage in verständlicher Weise zu erklären.
Schlussendlich sollen die Klienten genau wissen, ob und wie viel Unterhalt ein Ehegatte bei einer Scheidung dem anderen schuldet und wie in Kinderbelangen das Sorgerecht, die Betreuungsanteile und der Kindesunterhalt konkret ausgestaltet sind. Von besonderer Relevanz sind auch die Fragen zur güterrechtlichen Auseinandersetzung sowie die Aufteilung des Guthabens der beruflichen Vorsorge.
Als Anwalt und Ratgeber für Scheidungsrecht können Sie auf mich zählen.
Anwalt / Anwältin Familienrecht zum Konkubinat
Bei einer faktischen Lebensgemeinschaft (Konkubinat) besteht die Möglichkeit, einen Konkubinatsvertrag zu schliessen. Da das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt ist, sind die sich aus der faktischen Lebensgemeinschaft ergebenden Rechte und Pflichten häufig unklar und umstritten.
Konkubinatsvertrag
Mit einem Konkubinatsvertrag kann man individuell bestimmte Rechte und Pflichten vertraglich bindend festlegen. Zwar lässt sich hiermit keine umfassende und detaillierte Regelung wie im Eherecht gemäss ZGB oder dem Recht der eingetragenen Partnerschaft gemäss PartG erreichen, dennoch bietet ein Konkubinatsvertrag im Einzelfall eine Möglichkeit, dass Konkubinatsverhältnis besser zu ordnen.
Gerne helfe ich Ihnen auch bei der Verfassung eines solchen Konkubinatsvertrags.
Anwalt / Anwältin Familienrecht hilft bei Scheidung
Im Schnitt wird jedes zweite Eheverhältnis im späteren Verlauf wieder geschieden. Eine Scheidung löst neben den ohnehin schon schwierigen emotionalen Folgen auch rechtlich gewichtige Konsequenzen mit sich, welche häufig einer professionellen Beratung und einer fachkundigen Aufklärung der jeweiligen Rechten und Pflichten der betroffenen Parteien bedürfen. Gerade auch wenn Kinder involviert sind, ist eine eingehende Beratung zur Abwicklung einer Scheidung von grosser Wichtigkeit.
Bei einer Scheidung treten zwangsläufig eine Vielzahl an rechtlichen Fragestellungen auf, welche beispielsweise das elterliche Sorge- und Betreuungsrecht bezüglich gemeinsamer Kinder, den nachehelichen Unterhalt oder Kindesunterhalt oder die Aufteilung des ehelichen Vermögens und des Guthabens bei den Pensionskassen in der güterrechtlichen Auseinandersetzung betreffen.
Um sich in Bezug auf alle sich hieraus ergebenden Rechte, Pflichten und juristischen Möglichkeiten einen Überblick verschaffen zu können und auf dieser Grundlage die juristischen Möglichkeiten abwägen zu können, ist eine Vertretung durch eine auf Familienrechtsanwältin ratsam.
Die richtige Scheidungsstrategie
Eine spezialisierte Anwältin beziehungsweise ein Scheidungsanwalt kann bei hierbei Lösungen finden zu spezifischen Frage- und Problemstellungen bezüglich Themen der Ehe, der Scheidung, des Unterhaltsrechtes, der Kinderbelange, des Güterrechts, der Erbverträge bzw. Eheverträge, der Patientenverfügungen, der eingetragenen Partnerschaft und des Konkubinats.
Unter Umständen sollte gar eine auf das jeweilige familienrechtliche Fachgebiet spezialisierte Anwältin angerufen werden, so beispielsweise eine Anwältin für Eherecht, eine Scheidungsanwältin, eine auf Unterhaltsrecht spezialisierte Anwältin, eine Kindesrechtsanwältinoder eine Anwältin mit Schwerpunkt auf grenzüberschreitende Scheidungen.
Anwalt / Anwältin Familienrecht zum Eheschutz und Getrenntleben
Vor jeder Scheidung stellt sich zwangsläufig die Frage nach eheschutzrechtlichen Massnahmen, welche eine Ehescheidung im Prinzip vorbereiten sollen. Zentral ist hierbei die Regelung des Getrenntlebens. Diese soll eine zukünftige Scheidung zunächst vorbereiten und befasst sich demnach mit dem Zeitabschnitt bis zum Scheidungsurteil.
Hierbei stellt sich beispielsweise die Frage, wer bis zum Scheidungsurteil in der ehelichen Wohnung bleiben darf, wem für diese Zwischenzeit die Betreuungsanteile hinsichtlich allfälliger Kinder zukommt und in welcher Höhe allfällige Unterhaltsleistungen zu leisten sind.
Anwalt Eherecht – Eheschutz
In diesem Stadium einer zerrüttenden Ehe ist die Ausgangslage häufig sehr emotional und unsicher. Eine professionelle Unterstützung durch eine auf solche eheschutzrechtlichen Fragestellungen spezialisierte Anwältin kann hierbei dieses schwierige Thema zu versachlichen und die sich ergebenden rechtlichen Möglichkeiten klar verständlich machen.
Mit meiner jahrelangen Erfahrung im Familienrecht unterstütze ich Sie bei der Aufklärung Ihrer Rechte, unterstütze Sie bei einer aussergerichtlichen Einigung oder vertrete Sie vor im gerichtlichen Eheschutzverfahren, wenn eine einvernehmliche Lösung ausser Frage steht.
Anwalt / Anwältin Familienrecht zur Trennung
Von dieser Regelung des Getrenntlebens im Eheschutzverfahren ist die sogenannte Ehetrennung bzw. die gerichtliche Trennung zu unterscheiden. Die Ehetrennung nähert sich insofern der Scheidung an, als dass im Unterschied zum Eheschutzverfahren nicht nur über Unterhaltsbeiträge entschieden, sondern auch eine güterrechtliche Auseinandersetzung durchgeführt wird.
Die sich trennenden Ehegatten bleiben hierbei aber dennoch im Bunde der Ehe, wobei mitunter auch die erbrechtlichen Ansprüche entsprechend unverändert bleiben. Zwar wird von der Möglichkeit einer gerichtlichen Ehetrennung heute nur noch sehr selten Gebrauch gemacht, dennoch kann sie aus religiösen Gründen oder wegen sozialversicherungstechnischen Gesichtspunkten durchaus eine valable Option darstellen.
Als auf Familienrecht spezialisierte Anwältin / Anwalt erkläre ich Ihnen gerne die jeweiligen Vor- und Nachteile einer Ehetrennung sowie einer Ehescheidung und helfe Ihnen bei der Wahl, um für Ihre individuellen Anliegen die optimale Lösung zu finden.
Aussergerichtliche Einigung / Mediation
Möchte man das Band der Ehe mit dem anderen Gatten auflösen, so ist in erster Linie eine aussergerichtliche Einigung mittels einer umfassenden Scheidungsvereinbarung anzustreben, da das darauffolgende gerichtliche Scheidungsverfahren dann nur noch Formsache ist und sich vergleichsweise unkompliziert und zeitsparend gestaltet.
Eine gütliche Einigung kann hierbei beispielsweise in einem Mediationsverfahren oder vor einer Schiedsgerichtsorganisation (SGO) erreicht werden. Die Mediation stellt hinsichtlich der Konfliktlösung eine Alternative zum Gerichts- bzw. Schiedsgerichtsverfahren dar.
Eine Mediation eignet sich nicht nur in familienrechtlichen Konfliktenwie bei Scheidungs- oder Unterhaltsfragen, vielmehr ist sie beispielsweise auch bei Konflikten am Arbeitsplatz, bei Streitigkeiten einer Unternehmung mit Geschäftspartnern oder bei Konflikten zwischen Verwaltungsbehörden und Bürgern häufig eine sinnvolle Option.
Der spezifische Vorteil einer Mediation gegenüber einem gerichtlichen Streitverfahren liegt darin, dass das Mediationsverfahren und die jeweiligen Modalitäten von den sich streitenden Parteien selbst bestimmt und dabei eine auf den spezifischen Einzelfall angepasste Lösungen erarbeitet werden. Damit verläuft das Mediationsverfahren im Vergleich zu einem gerichtlichen Verfahren wesentlich diskreter, kostengünstiger und zeitsparender. Vorausgesetzt wird hierbei lediglich die Zustimmung beider Parteien, eine Mediation einzuleiten, sowie die Anwesenheit beider Parteien an den Mediationssitzungen.
Scheidungsvereinbarung
Schlägt jedoch eine aussergerichtliche Einigung beispielsweise aufgrund einer konfliktbehafteten Scheidung fehl, so ist das gerichtliche Scheidungsverfahren häufig kompliziert, langwierig und meist nur mit anwaltliche Vertretung überhaupt zu bewältigen. Als auf Konfliktmanagement spezialisierte Anwältin zeige ich Ihnen die Möglichkeiten einer aussergerichtliche Einigung mittels Mediation, Schiedsgerichtsbarkeit, Schiedsgutachtens oder ähnliche Formern der aussergerichtlichen Streitbeilegung auf, prüfe und redigiere Scheidungsvereinbarungen oder vertrete Ihre Interessen nötigenfalls auch während des gerichtlichen Streitverfahrens.
Unterhalt
Das Unterhaltsrecht umfasst den Kindesunterhalt, den ehelichen Unterhalt sowie den nachehelichen Unterhalt. Dem Grundsatze nach haben gemäss Art. 163 ZGB beide Ehegatten gemeinsam für den gebührenden Unterhalt der gesamten Familie zu sorgen, wobei jeder Ehegatte im Rahmen seiner Kräfte und unter Berücksichtigung der eigenen Bedürfnisse einerseits und derjenigen der ehelichen Gemeinschaft andererseits seinen Anteil daran zu leisten hat.
Eheschutzverfahren
Wenn sich die Ehegatten über den Unterhaltsbeitrag nicht einigen können, so legt gemäss Art. 173 Abs. 1 ZGB das Gericht im Eheschutzverfahren auf Begehren eines Ehegatten den Geldbeitrag für den Unterhalt der Familie fest. Art. 173 Abs. 2 ZGB und Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB regeln hierbei mitunter den ehelichen Unterhalt im Eheschutzverfahren.
Ehelicher Unterhalt als vorsorgliche Massnahme
Im Rahmen eines laufenden Scheidungsverfahrens wird der eheliche Unterhalt als vorsorgliche Massnahme festgesetzt. Nach der durch Gerichtsurteil vollzogenen Scheidung folgt allenfalls die nacheheliche Unterhaltspflicht, wobei die Voraussetzungen für einen solchen Anspruch und die Kriterien für die Bemessung der Höhe und Dauer der Unterhaltspflicht durch Art. 125 ZGB bestimmt werden.
Gemäss Bundesgerichtsentscheid hat lediglich derjenige Ehegatte einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, welchem nicht zugemutet werden kann, für den eigenen Unterhalt insbesondere Altersvorsorge selbst aufzukommen (BGE 127 III 289 E. 2a/aa): « Art. 125 ZGB ist zum einen Ausdruck des Prinzips der nach Beendigung der Ehe beiden Gatten obliegenden Eigenversorgung; zum anderen konkretisiert diese Bestimmung den Gedanken der nachehelichen Solidarität (…), wenn es einem Gatten beispielsweise durch eine ehebedingte Beeinträchtigung seiner wirtschaftlichen Selbständigkeit nicht zumutbar ist, nach Auflösung der Ehe selbst für seinen Unterhalt aufzukommen.»
In Hinblick auf den Kindesunterhalt dauert die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihrem Kind gemäss Art. 277 ZGB grundsätzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Demgegenüber haben bereits volljährige Kinder nach Art. 277 Abs. 2 ZGB in Verbindung mit Art. 276a Abs. 2 ZGB nur dann einen Anspruch auf Volljährigenunterhalt, sofern sie noch keine angemessen Ausbildung abgeschlossen haben, sie noch nicht selbst für ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen können und es den Eltern als Unterhaltsschuldner auch zugemutet werden kann, die Unterhaltsleistungen zu leisten, wobei insbesondere deren Existenzminima zwingend zu respektieren sind.
Für einen Anspruch auf Volljährigenunterhalt wird zum einen vorausgesetzt, dass das volljährige Kind noch keine angemessene Ausbildung abgeschlossen hat. Was unter einer angemessenen Ausbildung genau zu verstehen ist, kann nur im konkreten Einzelfall entschieden werden, wobei gemäss bundesgerichtlichem Entscheid der Begriff der Angemessenheit jedenfalls nicht eng auszulegen sei (BGE 118 II 97).
So muss die entsprechende Ausbildung einen beruflichen Charakter aufweisen und dem jeweiligen Lebens- bzw. Ausbildungsplan, welcher bereits vor der Mündigkeit zurechtgelegt wurde, entsprechen. Die zu zahlenden Unterhaltsbeiträge müssen zudem der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern entsprechen und in diesem Sinne auch für sie zumutbar sein, wobei im Gegensatz zum Minderjährigenunterhaltdie zahlungspflichtigen Eltern nicht bis zu ihrem Existenzminimumleisten müssen.
Das Kind kann seinen Anspruch auf Unterhalt vor Gericht geltend machen und gemäss Art. 279 Abs. 1 ZGB sowohl gegen die Mutter als auch gegen den Vater oder gegen beide auf Leistung des Unterhalts für die Zukunft und zudem für ein Jahr vor Klageerhebung klagen.
Ablauf
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Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden. info(at)wittib-law.ch
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Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!
Wer benötigt die anwaltliche Hilfe eines Fachanwalts für Familienrechts und wie werden die Klienten unterstützt?
Ehegatten im Trennungs-, Eheschutz- oder Scheidungsprozess sowie Elternteile mit obhuts- und sorgerechtlichen Anliegen und Personen mit Beratungsbedarf im Unterhaltsrecht gehören zu den Personengruppen, welche anwaltliche Hilfe suchen. Lösungsorientierte einvernehmliche Lösungen stehen im Fokus der Mediation. Juristische Lösung mit welcher alle Beteiligten zufrieden sind ist das Ziel. Wo es für die Interessenwahrung notwendig sein sollte, führt der Rechtsanwalt für Sie auch Gerichtsverfahren.
Ist die gerichtliche Durchsetzung der Klientenrechte die wesentliche Aufgabe eines Anwaltes für Familienrecht?
Im Zentrum der Arbeit eines Familienrechts-Experten steht die nachhaltige Lösungsfindung. Der Konsens der Parteien steht hierbei im Fokus. In erster Linie wird ein Vergleich angestrebt. Dies ist nur dann möglich, wenn die streitenden Parteien aufeinander zugehen. Die Mediation, d.h. die Streitschlichtung ist meist kostengünstiger als der Gerichtsprozess. Die Sozial- und Fachkompetenz Ihres Rechtsanwaltes für Familienrecht sind Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Mediation in familienrechtlichen Belangen. Ist eine Einigung nicht möglich, ist die fachkundige anwaltliche Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte in einem gerichtlichen Verfahren wesentlich.
Was ist berufliche Qualifikationsprofil eines Fachanwaltes für Familienrecht?
Um sehr gute Erfolge zu erzielen benötigt ein spezialisierter Rechtsanwalt für Familienrecht neben dem juristischen familienrechtlichen Fachwissen Empathie und Fingerspitzengefühl und die Fähigkeit, Vertrauen zu schaffen.
Trennung und Scheidung sind Schwerpunktthemen des Familienrechts. Was sollten Ehegatten tun, wenn der Bund fürs Leben zu scheitern droht?
Wichtig ist die frühzeitige Konsultation beim Anwalt. Schon vor der Trennung sollte man sich bei einem spezialisierten Rechtsanwalt für Familienrecht beraten lassen. Eine einvernehmliche Lösung kann nicht mehr gefunden werden, wenn die Fronten sind verhärtet haben. Nervenaufreibende und kostspielige Rechtsstreitigkeiten können so oftmals vermieden werden.
Im Zentrum des Familienrechts steht das Kindeswohl. Welche Herausforderungen kommen bei Trennung oder Scheidung auf verheiratete Eltern zu?
Auf keinen Fall darf der Trennungs- oder Scheidungsstreit auf Kosten der Kinder austragen werden. Wichtig ist, dass in der schweren Trennungs- oder Scheidungsphase der Blick für das Kindeswohl nicht verlorengeht. Eine erfahrene Rechtsanwältin bzw. Anwalt für Familienrecht sollte die Ehegatten emotional beruhigen und das Wohl der Kinder im Auge behalten! Der Trennungs- und Scheidungskrieg sollte verhindert werden. Die Deeskalation der Konflikte ist wichtig.
Als Anwältin & Expertin für internationales Privatrecht auf Kabeleins.
Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten.
TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht.
Suchen Sie einen Anwalt für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht? Benötigen Sie eine Rechtsberatung bezüglich einer Anhebung einer Betreibung? Brauchen Sie Unterstützung zur Forderungsrealisierung? Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie als Gläubiger oder Schuldner in allen Betreibungs- und Konkursverfahren.
Das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) regelt die staatliche Durchsetzung von Ansprüchen beziehungsweise Forderungen sowie Zwangsvollstreckungen und Arrest.
Unsere Dienstleistungen erstrecken sich im Wesentlichen auf folgende Bereiche:
Forderungsmanagement Schweiz
Inkassowesen Schweiz / Deutschland
Betreibung, Mahnwesen
Rechtsöffnung
Anerkennungsklage
Widerspruchsverfahren
Kollokationsklage
Arrest (Beschlagnahme/Sicherstellung von Vermögenswerten)
Anfechtungsklage
Rechtsanwälte Inkassowesen
Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team vertreten Sie im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. Wir unterstützen Sie im Betreibungs-, Konkurs- und Nachlassverfahren und führen die damit im Zusammenhang stehenden Verfahren vor Gerichten und Behörden.
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
Die Anwaltskanzlei Wittibschlager hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Unsere Rechtsanwälte vertreten Privatpersonen & Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, USA, und Osteuropa.
Wir sind ein Team mit erfahrenen und spezialisierten Anwälten in verschiedenen Fachgebieten. Zu unseren bevorzugten Arbeitsgebieten gehören das Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Handels- & Gesellschaftsrecht, Schuldbetreibung- und Konkursrecht, nationales- & internationales Privatrecht & Wirtschaftsrecht.
Dank der fachlichen Spezialisierung unserer Anwältinnen und Anwälte und ihrer Berufserfahrung können wir Ihnen qualitativ herausragende Dienstleistungen anbieten.
In der Schweiz ist unsere Kanzlei ist die zentrale Anlaufstelle bei grenzüberschreitenden Rechtsfragen & Sachverhalten Schweiz – Deutschland.
Gerne unterstützten wir Gläubiger oder Schuldner bei Rechtsbelangen rund um das schweizerische und deutsche Schuldbetreibung und Konkursrecht. Als Inhaberin einer erfolgreichen Kanzlei in Zürich und als Deutscher Anwalt mit der schweizerischen und deutschen Anwaltszulassung bin ich Experte im Wirtschaft- und Handelsrecht Schweiz/Deutschland. Bei Rechtsfragen zu grenzüberschreitender Schuldbetreibung oder zu einem Konkurs einer multinationalen Gesellschaft heissen wir Sie in unserer Anwaltskanzlei für Wirtschafts- und Vertragsrecht im Herzen der Stadt Zürich herzlich willkommen. Wir kennen uns sowohl im schweizerischen als auch im deutschen Mahnverfahren beziehungsweise in der Zwangsvollstreckung Schweiz/Deutschland sehr gut aus. Gerne beraten und vertreten wir Unternehmen und Privatpersonen auf der Seite des Betriebenen oder auch auf der Seite der Schuldbetreibung.
Vereinbaren Sie möglichst frühzeitig eine juristische Beratung im Betreibungs-, Konkurs- und Nachlassverfahren. Unsere Rechtsanwälte führen die damit im Zusammenhang stehenden Verfahren sowohl vor schweizerischen als auch vor deutschen Gerichten und Behörden durch. Wir kämpfen für Ihre Ansprüche!
Nur ein ausgewiesener Profi sollte Ihre Vertretung im Rechtsöffnungsverfahren übernehmen. Auch die Rückführung der dem Schuldnervermögen entzogenen Werte und die Geltendmachung von Geld- oder Sicherstellungsansprüchen sollte nur erfahrene Experten rechtlich begleiten. Komplexe Widerspruchsklagen, Aussonderungs- und Kollokationsprozesse sowie die rechtliche Unterstützung bei der Abwehr unberechtigter Forderungen sollten Sie Fachanwälten oder spezialisierten Anwälten überlassen. In handels-, wirtschafts-, gesellschafts- und vertragsrechtlichen Belangen sind wir bei grenzüberschreitenden Belangen führend.
Rechtsberatung bei Anhebung einer Betreibung in Zürich
Benötigen Sie Hilfe von einem spezialisierten Anwalt, welcher das Betreibungsverfahren für Sie einleitet, um eine ausstehende Geldforderung zwangsweise einzutreiben?
Gerne leiten wir für Gläubiger die Betreibung ein, so dass der Staat diese vollziehen kann. In einem ersten Schritt wird der Schuldner gemahnt. Sofern die Forderung nach der Mahnung nicht fristgemäss beglichen wird, kann der Gläubiger mit unserer Unterstützung am Wohnort des Schuldners das Betreibungsverfahren einleiten. Unser Anwalt für Schuldbetreibungs- Konkursrecht reicht für Sie beim entsprechenden Betreibungsamt das schriftliche Betreibungsbegehren ein. Das Betreibungsamt stellt dann dem Schuldner einen Zahlungsbefehl zu. Damit beginnt die Schuldbetreibung. Es ist wichtig, dass hierbei einige rechtliche Formerfordernisse eingehalten werden. In gewissen Rechtsfällen hat der Gläubiger die Möglichkeit die Betreibung einzuleiten, ohne zuvor gemahnt zu haben. Die Forderung muss bei der Betreibungseinleitung auch nicht nachgewiesen werden. Lehnen Sie sich zurück, unser Inkassobüro übernimmt für Sie die Eintreibung der ausstehenden Geldforderungen (Schulden).
Verschiedene Betreibungsarten
Bei der Betreibung auf Pfändung wird nur soviel gepfändet, wie zur Deckung der Schuld inklusive Zinsen und Kosten der Betreibung notwendig ist. Diese Betreibungsart ermöglicht die Zwangsdurchsetzung einer Geldforderung gegen Personen, welche keinen Handelsregistereintrag haben. Bei der Betreibung auf Konkurs kommt das ganze pfändbare Vermögen in die Konkursmasse. Daraus werden dann die Schulden bezahlt. Bei der Betreibung auf Pfandverwertung wird nur das Pfand, das die Forderung sichert, verwertet. Aus dem Erlös werden die Schulden beglichen (inklusive Zinsen & Betöreibungskosten). Was geschieht aber, wenn der Erlös zur Tilgung der Schulden nicht ausreicht?
Anwaltliche Hilfe bei der Forderungsrealisierung
Haben Sie Fragen zum Betreibungsbegehren, Fortsetzungsbegehren, zum Rechtsvorschlag, Zahlungsbefehl oder wollen Sie mehr zu ausstehenden Forderungen, zur Rechtsöffnung, zur Pfändung oder zur Pfandverwertung wissen? Die anwaltliche Hilfe bei er Betreibung auf Konkurs ist notwendig. Was sind die Unterschiede zwischen der Betreibung auf Konkurs und der Betreibung auf Pfändung? Nur ein erfahrener Anwalt für Schuldbetreibungs- Konkursrecht kann Ihre Interessen durchsetzen.
Bis und mit dem Fortsetzungsbegehren läuft die Betreibung auf Konkurs gleichermassen wie die Betreibung auf Pfändung. Nachdem das Fortsetzungsbegehren erhalten wurde, wird vom Betreibungsamt dem Schuldner die Konkursandrohung zugestellt. Danach fordern wir für den Gläubiger die Weiterführung des Verfahrens mit dem Konkursbegehren. Das Konkursgericht hat daraufhin die Unterlagen zu prüfen. Erst danach kann der Konkurs eingeleitet werden. Sämtliche Vermögenswerte werden anhand einer Inventur vom Konkursamt aufgenommen. Erst jetzt kann der Schuldenruf erlassen werden. Nun können sich zusätzliche Gläubiger melden. Das Konkursamt muss mit einem sogenannten Kollokationsplan eine Rangfolge der Gläubiger aufstellen, sofern nicht alle Gläubiger bei der Verteilung des Erlöses befriedigt werden können.
Gerne beantworten wir Ihnen auch Fragen bezüglich des Privatkonkurs. Wir unterstützen Privatpersonen bei der Beantragung der Insolvenz. Bei zuständigen Amts- bzw. Bezirksgericht beantragen wir für Sie die Konkurseröffnung.
Wie kann ich meinen Forderungsanspruch erfolgreich realisieren?
Unsere Anwalt für Schuldbetreibungsrecht hilft Gläubigern mittels Rechtsöffnung Ihre Forderung einzutreiben. Wir prüfen, ob eine provisorische Rechtsöffnung der definitiven Rechtsöffnung vorausgehen sollte. Der Zahlungsbefehl geht in der Regel zuerst an den Schuldner. Privatpersonen können dann später auch mit einer Pfändung rechnen. Sobald eine juristische Person betrieben wird, eröffnet sich die Möglichkeit der Geltendmachung einer Konkursandrohung mit anschliessendem Konkursbegehren. In Grossraum Zürich ist unsere Kanzlei die zentrale Anlaufstelle bei Fragen zum SchKG-Verfahren Schweiz/Deutschland. Zögern Sie nicht, wir übernehmen Ihr Mandat und überzeugen Sie.
Anwalt Schuldbetreibungs- Konkursrecht Zürich: der Arrestgrund
Seit dem 1.1.2011 ist auch ein vollstreckbares Urteil im Sinne eines Rechtsöffnungstitels ein Grund dafür, für eine fällige nicht von einem Pfand gedeckte Forderung Vermögenswerte des jeweiligen Schuldners mit Arrest belegen zu lassen. Nicht mehr notwendig ist hierbei eine Gefährdungshandlung des Schuldners (vgl. Urteil des Bundesgerichts 5A_228/2017 E. 3.4): «Im Hinblick auf den Einwand der «Verhältnismässigkeit des Arrestes» hat die Vorinstanz betont, dass der seit dem 1. Januar 2011 geltende Arrestgrund des definitiven Rechtsöffnungstitels sich unter anderem dadurch auszeichne, dass er – im Gegensatz zu den bereits bestehenden Arrestgründen – keine Gefährdung voraussetze. Dies trifft zu und ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte von Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG, welche vor allem die Vollstreckbarkeit von Lugano-Urteilen regeln wollte; der neue Arrestgrund gilt für ein vollstreckbares Lugano-Urteil, ein Nicht-Lugano-Urteil (BGE 139 III 135 E. 4.4) sowie für ein vollstreckbares schweizerisches Urteil, wobei das Gesetz im ersten Fall ein gleichzeitiges Verfahren auf Vollstreckbarerklärung durch den Arrestrichter vorsieht (Art. 271 Abs. 3 SchKG).»
Schuldbetreibung und Konkursrecht
Suchen Sie einen Anwalt für Schuldbetreibung und Konkursrecht in Zürich?
Zürcher Rechtsanwalt für Schuldbetreibung und Konkursrecht
Unser Anwalt für Schuldbetreibung und Konkursrecht ist Experte im Forderungsmanagement (Inkasso). Haben Sie eine offene Forderung? Haben Sie Fragen zu der Durchsetzbarkeit einer Forderung, einer Zwangsvollstreckung oder dem Arrest? Leider ist die Zahlungsmoral der Schweizer immer schlechter geworden. Fristen zur Rechnungsbegleichung werden nicht immer eingehalten. Die Liquidität eines Unternehmens oder einer Privatperson ist für die fristgerechte Rechnungsbegleichung wesentlich. Fehlt die Liquidität kommt es zu Zahlungsausständen. Im schlimmsten Fall kann dies zum Konkurs führen. Unternehmen und Privatpersonen geraten dadurch unter Druck.
Unser Anwalt ist im Inkassowesen (Forderungsmanagement) überaus erfahren. Ich unterstütze Firmen oder Privatpersonen in den folgenden Bereichen:
gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche
außergerichtliche Zahlungsaufforderungen
Einholen relevanter Auskünfte
Mahnverfahren
Zwangsvollstreckung
Betreibung
Pfändungen
Schuldnervereinbarung zu Ratenzahlungen und Verzinsung
Vertretung auf der Seite der Schuldbetreibung als auch auf Seite des Betriebenen
Anhebung einer Betreibung
Einreichung des Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt
Übernahme des Inkassomanagement
Anwaltliche Hilfe beim Forderungsstreit
Konkursandrohung
Einreichung des Konkursbegehrens
Rechtsberatung im SchKG-Verfahren
Forderungsdurchsetzung
säumige Schuldner zur letztmaligen Zahlung auffordern
Mengenbetreibungen
Rechtsöffnungsverfahren
Schuldnervereinbarungen (Abzahlungsvereinbarungen, Ratenzahlungen und Zins)
Strafanträge bei Betrugsverdacht
Überwachung der Zahlungseingänge
Zwangsvollstreckung
Zahlungsaufforderung
Letztmalige Aufforderung zur Zahlung
Betreibungsbegehren
Fortsetzungsbegehren
Betreibungsbeschwerden
Unterstützung zur Forderungsrealisierung
Das Schuldbetreibung- und Konkursrecht (SchKG) regelt die Durchsetzbarkeit von Forderungen sowie Zwangsvollstreckungen und Arrest.
Wenn Sie einen Anwalt für Schuldbetreibung und Konkurs benötigen, sind Sie in unserer Advokatur in Zürich richtig. Unser Rechtsanwalt für Handels-, Vertrags-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht ist auch auf Schuldbetreibung und Konkurs spezialisiert. Haben Sie Fragen zu rechtlichen Formerfordernissen im SchKG? Möchten Sie ein Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt in Zürich einzureichen? Wissen Sie wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können? Die Prüfung Ihrer Ansprüche sowie deren Durchsetzung ist unser Fokus. Was können Sie tun, wenn Sie zu Unrecht einen Zahlungsbefehl erhalten haben?
Sind Sie ein Gläubiger und möchten Sie mittels Rechtsöffnung Ihre Forderung schnellstmöglich eintreiben? Die anwaltliche Unterstützung bei der provisorischen wie auch bei der definitiven Rechtsöffnung ist entscheidend.
Unsere Anwälte beraten und vertreten Mandanten in der ganzen Schweiz und Deutschland. In der Stadt Zürich und der nähren Umgebung betreuen wir unsere Kunden persönlich. Haben Sie Fragen zum Schweizerischen oder Deutschen Betreibungsrecht? Wir helfen Ihnen – schnell, einfach und unkompliziert.
Unsere Dienstleistung für Gläubiger und Schuldner in der Schweiz und in Deutschland
Anwälte SchKG Schweiz / Deutschland – Anwälte für Schuldbetreibung und Konkursrecht Schweiz – Deutschland
Die Anwälte unserer Kanzlei in der Stadt Zürich, Schweiz sind Experten für das Konkursrecht und die Schuldbetreibung (SchKG). Wir vertreten und beraten Unternehmen und Privatpersonen aus der ganzen Schweiz und Deutschland (Basel, Zug, Bern, Luzern, Aarau, St. Gallen, Winterthur, München, Köln, Berlin, Frankfurt, Hamburg…)
SchKG in der Schweiz und in Deutschland
Die Abkürzung SchKG steht für den Fachbegriff Schuldbetreibung- und Konkursrecht. In der Schweiz werden diese durch das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs geregelt. Die Durchsetzung von schweizerischen und deutschen Zwangsvollstreckungen und Forderungen gehört zu unserer Kernkompetenz.
Durch den richterlichen Urteilsspruch stellt der Richter fest, dass eine gewisse Summe geschuldet ist. Doch wie kann der Rechtssuchende auf das vom Richter zugesprochene Vermögen zugreifen bzw. wie kann er die Forderung beim Schuldner eintreiben? In der Schweiz muss i.d.R. vorgängig eine Betreibung auf Pfändung oder Konkurs eingeleitet werden. Die Arrestierung (Arrest) von Konti und Vermögenswerten ist ebenfalls im SchKG geregelt. Dadurch erhält der Gläubiger die Option, das Vermögen des Schuldners zwischenzeitlich zu blockieren. Damit wird sichergestellt, dass die Vermögenswerte bzw. die Geldmittel nicht entzogen werden, so dass der Durchsetzung seiner Forderung nichts mehr im Weg stehen sollte.
Die Betreibung in der Schweiz und in Deutschland
Das Eintreiben von Forderungen ist im Schweizer Rechtssystem klar geregelt. Voraussetzung für das Eintreiben einer Forderung ist, dass der Wohnsitz oder der Geschäftssitz des Schuldners in der Schweiz liegt. Mit Hilfe eines Zahlungsbefehls kann die Einforderung durch den Staat (das zuständige Betreibungsamt) verlangt werden. Für die Einleitung einer Betreibung in der Schweiz braucht es kein Urteil oder Vertrag. Dies ist auch der Grund, dass oft ungerechtfertigte Ansprüche abgewehrt werden müssen. Unternehmen oder Privatpersonen können dies tun, indem sie gegen den Zahlungsbefehl einen Rechtsvorschlag erheben.
Gläubiger können ausserdem einen Rechtsvorschlag beseitigen lassen, wenn sie über einen definitiven oder provisorischen Rechtsöffnungstitel verfügen wurde und dieser auch belegt werden kann. In den Rechtsfälllen, in welchen ein Gläubiger eine Geldforderung nicht mit Hilfe eines Rechtsöffnungstitels belegen kann, ist der Forderungsanspruch in einem Gerichtsverfahren zu beweisen und ein Urteil zu erwirken.
Haben Sie Fragen zum SchKG-Verfahren. Private und Firmen aus dem In- und Ausland zählen zu unseren langjährigen Klienten. Klienten aus Deutschland und der EU bekunden oft Mühe und finden sich in den Schweizerischen Eigenheiten des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts nur sehr schwer zu Recht. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei stehen Ihnen sowohl als Berater als auch als Vertreter vor Gerichten und Behörden in der Schweiz und in Deutschland zur Verfügung.
Anwälte für Schuldbetreibung und Konkurs in der Schweiz / Deutschland
Dienstleistung für Unternehmer und KMU’s
Wir unterstützen Unternehmer und KMU’s in allen Belangen rund um das Thema Betreibung bzw. Inkasso von Forderungen.
Anwaltskanzlei Zürich – Ihre Spezialisten in grenzübergreifenden Rechtsfragen Schweiz/Deutschland und Deutschland/Schweiz
Wir beraten und vertreten Unternehmer und Private in den folgenden Bereichen:
Betreibungen in der Schweiz bzw. Deutschland
Betreibungsverfahren
Inkasso
Zwangsvollstreckung
Konkursverfahren
Vollstreckung / Anerkennung von deutschen Urteilen und Eintreibung von Forderungen in der Schweiz
Inkasso, Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung in Deutschland
Anerkennung und Vollstreckung von schweizerischen Urteilen in Deutschland
Außergerichtliche Vertretung in der Schweiz und in Deutschland
Vertretung vor Gerichten in der Schweiz und Deutschland
Löschung von Schweizerische Betreibungen im Betreibungsregister
Wir helfen Gläubigern beim Inkasso im In- und Ausland
Einleitung des Rechtsöffnungsgesuchs in der Schweiz
Verfassen von Beschwerden gegen das Betreibungsamt
Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen mit dem SchkG.
Zürcher Anwaltskanzlei für Betreibungen / Mahnverfahren Deutschland-Schweiz / Schweiz-Deutschland
Durch die Zulassung als Anwältin in der Schweiz, als auch die Zulassung als Anwältin in Deutschland, bietet Ihnen die Inhaberin unserer Anwaltskanzlei grenzübergreifende Rechtsberatung an.
Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Unser Fachwissen im Schuldbetreibung und Konkursrecht ist Ihr Mehrwert
– Kompetent, routiniert und schnelle Auftragsausführung
– Fokus schweizerisches und deutsches Recht
Ihre Kanzlei im Herzen der Stadt Zürich
Betreibungen in der Schweiz
Einleitungsverfahren für die Betreibung
Fortsetzung der Betreibung auf Pfändung, Pfandverwertung oder Konkurs
Das Betreibungsverfahren
Das Betreibungsverfahren wird mit dem Betreibungsbegehren eingeleitet.
Der Rechtsvorschlag
Die Betreibung wird durch den Rechtsvorschlag des Schuldners gestoppt.
Der Zahlungsbefehl
Gläubiger haben die Möglichkeit mit einem Gesuch das Betreibungsamt zu veranlassen, dem Schuldner einen Zahlungsbefehl zu senden.
Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich
Unsere Anwälte werden sich bei Ihnen umgehend melden.
Schweizer SchKG / Deutsche Zwangsvollstreckung
Schweizerisches SchKG (Schuldbetreibung und Konkurs) bzw. deutsche Zwangsvollstreckung
SchKG in der Schweiz / Zwangsvollstreckung in Deutschland im Geschäftsleben
Das wichtigste Gut einer funktionierenden Wirtschaft ist das Vertrauen. Verträge, Vereinbarungen, Gesetze und Regeln können gebrochen werden. Das Vertrauen in deren Einhaltung und Durchsetzung schafft Rechtssicherheit und ermöglicht erfolgreiches Wirtschaften. Leider kann es aber auch vorkommen, dass einzelne Unternehmen oder Private sich nicht an die Abmachungen bzw. Regeln halten. Es kann auch zu Streit über vereinbarten Leistungen kommen. Solche Probleme sind Gegenstand des materiellen Rechts. Richter können Urteile festlegen und darin bestimmen, wer wem was schuldet. Nach der Festlegung des materiellen Rechts, d.h. nach einem Urteilsspruch des Richters, ist die Zahlung aber noch keinesfalls gesichert. Es gibt immer Unternehmen oder Privatpersonen, welche trotzdem nicht zahlenoder zahlungsunfähig sind. In einem solchen Fall kommt das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht zum tragen (Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs / SchKG)
Die Betreibung bzw. das Mahnverfahren
Zur Anhebung einer Betreibung bedarf es nur eines Betreibungsbegehrens, welches schriftlich oder mündlich ans Betreibungsamt des Betreibungskreises zu richten ist, in welchem der Schuldner seinen Sitz (bei juristischen Personen) oder Wohnsitz (bei natürlichen Personen) hat. Das Begehren muss beinhalten:
Name und Wohnort (Sitz) des Gläubigers,
Name und Wohnort (Sitz) des Schuldners,
die Forderungssumme in Schweizer Franken mit Zinsfuss und Zinslaufbeginn,
Forderungsurkunde (falls vorhanden) oder der Grund der Forderung.
Es müssen keine Beweise für den Bestand der Forderung eingereicht werden.
Der Zahlungsbefehl
Der Zahlungsbefehl wird vom Betreibungsamt ausgefertigt und dem Schuldner via Betreibungsbeamter oder Post zugestellt.
Er enthält:
die Angaben des Betreibungsbegehrens,
die Aufforderung, binnen 20 Tagen den Gläubiger für die Forderung samt Betreibungskosten zu befriedigen oder, falls die Betreibung auf Sicherheitsleistung geht, sicherzustellen,
die Mitteilung, dass der Schuldner, welcher die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten will, innerhalb zehn Tagen nach Zustellung des Zahlungsbefehls dem Betreibungsamt dies zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben) hat,
die Androhung, dass, wenn der Schuldner weder dem Zahlungsbefehl nachkommt, noch Rechtsvorschlag erhebt, die Betreibung ihren Fortgang nehmen werde.
Der Rechtsvorschlag
Der Betriebene kann gegen die ganze oder einen Teil der Forderung Rechtsvorschlag erheben. Dies kann er innerhalb von 10 Tagen tun, entweder gegenüber dem Überbringer (auch der Post) oder beim Betreibungsamt. Da der Zahlungsbefehl relativ wenigen formellen Anforderungen genügen muss, ist auch der Rechtsvorschlag relativ unkompliziert, insbesondere müssen auch hier keine Beweise gegen die bestrittene Forderung vorgelegt werden. Der Rechtsvorschlag bedarf keiner Begründung. Der Rechtsvorschlag bewirkt die Einstellung der Betreibung.
Der Zivilprozess
Der Gläubiger, gegen dessen Betreibung Rechtsvorschlag erhoben worden ist, kann seinen Anspruch in einem Zivilprozess geltend machen. In diesem kann er ebenfalls die Aufhebung des Rechtsvorschlags und die Verpflichtung des Schuldners zur Zahlung verlangen.
Anwaltskanzlei Zürich – Ihre Spezialisten in grenzübergreifenden Rechtsfragen Schweiz/Deutschland und Deutschland/Schweiz
Wir beraten und vertreten Unternehmer und Private in den folgenden Bereichen:
Betreibungen in der Schweiz bzw. Deutschland
Betreibungsverfahren
Inkasso
Zwangsvollstreckung
Konkursverfahren
Vollstreckung / Anerkennung von deutschen Urteilen und Eintreibung von Forderungen in der Schweiz
Inkasso, Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung in Deutschland
Anerkennung und Vollstreckung von schweizerischen Urteilen in Deutschland
Außergerichtliche Vertretung in der Schweiz und in Deutschland
Vertretung vor Gerichten in der Schweiz und Deutschland
Löschung von Schweizerische Betreibungen im Betreibungsregister
Wir helfen Gläubigern beim Inkasso im In- und Ausland
Einleitung des Rechtsöffnungsgesuchs in der Schweiz
Verfassen von Beschwerden gegen das Betreibungsamt
Wir sind eine national tätige Anwaltskanzlei mit Fokus auf das deutsche und schweizerische Recht. Unsere Mandanten beraten und betreuen wir persönlich vor Ort. Dank einer internationalen Vernetzung mit Partnerkanzleien und Unternehmen aus anderen Branchen schaffen wir für unsere Kunden eine optimale Beratung und Betreuung. Unsere Klienten zählen auf unsere Unterstützung. Mit unserer Hilfe stehen unsere Kunden nach Mandatsausführung finanziell besser da, als ohne unsere Unterstützung.
Anwälte für SchKG – schweizerische Anwälte & deutsche Rechtsanwälte
Unsere Anwälte sind in der ganzen Schweiz und in ganz Deutschland zugelassen. Wir vertreten und beraten Private und Unternehmen in der Schweiz, Tschechien, EU und in Deutschland auf Deutsch, Französisch, Tschechisch, Slowakisch und Englisch. Unsere Kernkompetenz liegt im Bereich SchKG. Im Folgenden finden Sie eine Liste mit Anwälten aus der Schweiz und Deutschland.
Anwälte für Schuldbetreibung und Konkursrecht in der Schweiz / Deutschland
Wir beraten und vertreten Unternehmer und Private in den folgenden Bereichen:
Betreibungen in der Schweiz bzw. Deutschland
Betreibungsverfahren
Inkasso
Zwangsvollstreckung
Konkursverfahren
Vollstreckung / Anerkennung von deutschen Urteilen und Eintreibung von Forderungen in der Schweiz
Inkasso, Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung in Deutschland
Anerkennung und Vollstreckung von schweizerischen Urteilen in Deutschland
Außergerichtliche Vertretung in der Schweiz und in Deutschland
Vertretung vor Gerichten in der Schweiz und Deutschland
Löschung von Schweizerische Betreibungen im Betreibungsregister
Wir helfen Gläubigern beim Inkasso im In- und Ausland
Einleitung des Rechtsöffnungsgesuchs in der Schweiz
Verfassen von Beschwerden gegen das Betreibungsamt
Dienstleistungsangebot der Anwälte unserer Kanzlei für Schuldbetreibung und Konkursrecht in der Stadt Zürich / Rechtsberatung und Vertretung Schweiz-Deutschland
Allgemeines Zivilrecht
Arbeitsrecht
Erbrecht / Nachlassplanung
Familienrecht
Eherecht
Scheidungsrecht
Handelsrecht
Gesellschaftsrecht
Firmengründungen
Mietrecht
Pachtrecht
Baurecht
Markenrecht
Designrecht
Patentrecht
Wettbewerbsrecht
Sozialversicherungsrecht
Strafrecht
Strassenverkehrsrecht
Vertragsrecht
Ausländerrecht
Migrationsrecht
Verwaltungsrecht
Vorgehen
1
Jetzt anrufen
Klicken Sie einfach auf die Telefonnummer auf unser Webpage und kontaktieren Sie uns noch heute!
2
Erstberatung erhalten
Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können.
3
Klient werden!
Wir behandeln jedes Anliegen höchst sensitiv & vertrauenswürdig! Wir kämpfen für Ihre Intressen und setzten Ihre Anliegen durch.
Als Anwältin & Expertin für internationales Privatrecht auf Kabeleins.
Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten.
TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht.
Ein Notariat bzw. ein Anwalt für Grundstücksgeschäfte ist beim Kauf oder Verkauf von Immobilien wesentlich.
Viele immobilien- und sachrechtliche Transaktionen im rechtlichen Bereich rund um Grundstücksgeschäfte benötigen eine notarielle Beurkundung. Die gesetztliche Grundlage hierfür findet man im Zivilgesetzbuch (ZGB) und im Obligationenrecht (OR) der Schweiz.
Ein Notar erstellt die dafür notwendigen immobilienrechtlichen Urkunden und Dokumente.
Rechtsanwälte Immobilien
Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team beraten und vertreten Sie vorwiegend als Mieter, Vermieter, Verwaltung, Grundeigentümer, Käufer & Verkäufer von Liegenschaften sowie als Bauherren und Unternehmer.
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
Beurkundung bei Kauf, Wohnrecht, Nutzniessung, Tasch, Schenkung
Die Beurkundung des Notars ist bei Kauf, Wohnrecht, Nutzniessung, Tausch, Schenkung u.v.m. zwingend. Unser Anwalt für Immobilienrecht ist Experte im Bau-, Vertrags- und Mietrecht und übernimmt die Rechtsberatung in den Rechtsgebieten, welche eine Liegenschaft oder ein Grundstück betreffen. Die professionelle notarielle und anwaltliche Unterstützung bei Rechtsgeschäften rund um Grundstücksgeschäfte ist unabdingbar.
Immobilienrechts-Experten klären Sie auf, ob eine Transaktion notariell beurkundet werden muss. Der Vollzug dieser Beurkundungen übernimmt unser Partner-Notariat. Auch bei Vertragsverhandlungen oder der Kommunikation beziehungsweise Koordination mit den zuständigen Banken und Behörden vertreten wir Sie gerne.
Immobilien, Liegenschaften, Grundstücke: Beratung beim Verkauf oder Kauf
Die Anwälte unserer Kanzlei beraten Sie in allen Bereichen der Immobilien- und Grundstücksgeschäfte. Nicht für alle grundstücksrechtlichen Geschäfte ist die Beurkundung eines Notariats, d.h. die Ausstellung einer notariellen Urkunde aber zwingend notwendig. Die anwaltliche oder notarielle, immobilienrechtliche Beratung sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Schon vor der Beurkundung sollten Sie deshalb unsere Kanzlei konsultieren und ein Beratungsgespräch in unserer spezialisierten Anwaltskanzlei durchführen. Die Ausarbeitung eines Vorvertrages bei einem Immobilienverkauf oder Grundstückskaufs ist bei gewissen Immobiliengeschäften dringend zu empfehlen.
Notariat Zürich – professionelle Beratung vom Anwalt für Grundstücksgeschäfte
Gerne beraten wir Vermieter, Käufer und Verkäufer, Unternehmer, Verwaltungen u.v.m. zu miet-, bau- und immobilienrechtlichen Besonderheiten rund um Liegenschaftskaufverträge, Grundstücksschenkungen oder dem Immobilientausch. Benötigen Sie Hilfe bezüglich einer professionellen Ausarbeitung eines spezifischen Kauf- oder Verkaufsvertrages eines überbauten beziehungsweise unbebauten Grundstücks? Wollen Sie mehr über immobilienrechtliche Themen wie die Vereinigung, die Aufteilung oder die Parzellierung von Grundstücken wissen? Wir haben uns auf sämtliche immobilienrechtliche Belange fokussiert; unsere Kanzlei ist eine zentrale Anlaufstelle bei Fragen zum Stockwerkeigentum. Bevor Sie einen Immobilienkauf abschliessen und den Vertrag und die dazu notwendigen Urkunden unterzeichnen, sollten Sie eine umfassende und professionelle anwaltliche und notarielle Beratung erwägen.
Notariat Anwalt Grundstücksgeschäfte
Erst die professionelle Beratung beim Experten für Immobilienrecht, dann die öffentliche Beurkundung
Lassen Sie sich auf jeden Fall vorab bei einem Immobilienrechtsexperten beraten, bevor Sie die öffentliche Beurkundung bei einem Notar vornehmen. Der Notar erstellt Ihnen alle notwendigen Dokumente im Bereich der Grundstücksgeschäfte. Unsere Immobilienrechtsanwälte zeichnen sich durch eine hohe Fachkompetenz im Bereich Vertrags-, Miet-, Bau- und Immobilienrecht aus. Eine professionelle Beratung beim Experten für Grundstücksgeschäfte aller Art sollte man schon vor der Konsultation beim Notar durchführen. Gerne unterstützen wie Sie bei der Gestaltung von Miet-, Liegenschaftskauf oder Verkaufsverträgen.
Unsere Rechtsberatung umfasst u.a. alle Bereiche des Nachbarschaftsrechts, der Festlegung der Dienstbarkeiten von Fahrwegen, den Grenzbau, den Überbau, das Durchleitungsrecht u.v.m.
Haben Sie Fragen zu einem nachbarschaftlichen Konflikt? Ein spezialisierter Rechtsanwalt unserer Kanzlei ist für komplexe Vertragsverhältnisse oder schwierige immobilienrechtlichen Konstellationen der zentrale Ansprechpartner.
Grundstückserwerb durch Personen im Ausland
Als Deutscher Anwalt mit der Anwaltszulassung Schweiz/Deutschland vertritt und berät er auch internationale Klienten und unterstützt diese bei dem Grundstückserwerb durch Personen im Ausland oder der Bewilligung bei landwirtschaftlichen Grundstücken. Im Weiteren vertreten wir Sie bei Rechtsstreitigkeiten rund um Grundpfandverschreibungen. Ihr Notariat und Anwalt für Grundstücksgeschäfte ist für Sie da.
Ablauf
Wir sind für Sie da!
Kontaktieren Sie uns noch heute!
Erstberatung erhalten
Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden. info(at)wittib-law.ch
Mandant werden!
Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!
Suchen Sie einen Anwalt für Werkvertragsrecht? Wollen Sie mehr über die Pflichten des Unternehmers gemäss Werkvertrag wissen? Kennen Sie die Rechte und Pflichten des Bestellers?
Rechtsanwälte Werkvertrags-recht
Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team beraten und vertreten Besteller, Private & Unternehmen bezüglich Ihren Pflichten gemäss Werkvertrag.
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
Unsere Anwältin der Kanzlei ist Expertin im Mietrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Verwaltungs- und Submissionsrecht sowie Prozessrecht und unterstützt Klienten bei Vertragsverhandlungen sowie bei der Redaktion von diversen Verträgen:
Anwalt für Werkvertragsrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht
Der Werkvertrag stellt ein sogenannter Nominatkontrakt dar, welche in den Art. 363 ff. OR im besonderen teil des Obligationenrechts gesetzlich geregelt ist. Ein Werkvertrag steht immer dann zur Disposition, wenn ein Hersteller auf Wunsch des Bestellers ein Werk gegen eine Vergütung produziert. Gerade bei einem mündlichen Vertragsschluss bestehen des Öfteren erhebliche Schwierigkeiten, das Vertragsverhältnis rechtlich einzuordnen bzw. die vertragliche Einigung einem spezifischen Vertragstyp zuzuordnen, da der gesamte inhaltliche Vertragsumfang nicht immer eindeutig ist. Denn analog zum Werkvertrag steht auch beim Auftrag gemäss Art. 394 ff. OR jeweils eine Dienstleistung des Beauftragten auf Wunsch des Auftraggebers im Vordergrund, sodass im Einzelfall zwischen dem Werkvertrag und dem Auftrag Unterscheidungsprobleme entstehen können.
Abgrenzungsschwierigkeit zwischen dem Werkvertrag und dem Auftrag
Die Abgrenzungsschwierigkeit zwischen dem Werkvertrag und dem Auftrag fungiert in juristischen Lehrbüchern als klassisches Fallbeispiel von Streitigkeiten im Vertragsrecht. Als Hauptabgrenzungskriterium dient hierbei die unterschiedliche Hauptpflicht des Herstellers bzw. des Beauftragten: Während bei einem Werkvertrag jeweils ein intaktes Werk als Ergebnis geschuldet wird, so schuldet der Beauftragte beim Auftragsverhältnis jeweils nur ein sorgfältiges Tätigwerdenohne jegliche Garantie auf Erfolg.
Verträgen mit Bauunternehmen, Architekten, Veranstaltern, Coiffeuren, Ärzten, Anwälten oder Beratern
Besondere Erwähnung verdient dabei die Tatsache, dass ein Werk nicht immer ein materielles Produkt darstellen muss. Dementsprechend handelt es sich bei Verträgen mit Bauunternehmen, Architekten, Veranstaltern oder sogar Coiffeure in aller Regel um einen Werkvertrag, währendem andererseits Ärzte, Anwälte oder Berater jeweils nur die sorgfältige Ausführunge ihrer Arbeit ohne Garantie auf ein erfolgreiches Ergebnis zu leisten haben und deswegen den obligationsrechtlichen Regelungen des Auftrages unterstehen.
Anwalt für Werkvertragsrecht
Vertrag mit einem Gutachter
Bei einem Vertrag mit einem Gutachter hingegen wird die Abgrenzungsproblematik auf die Spitze getrieben. Hierbei kommt es darauf an, inwieweit das vom Gutachter geschuldete Gutachten anhand objektiver Kriterien auf richtig oder falsch überprüfbar ist oder nicht. Bei einem Gutachten über die Tauglichkeit von elektronischen Geräten beispielsweise lässt sich ohne Weiteres sagen, ob der Gutachter seine Aufgabe richtig oder falsch erfüllt hat. Das Arbeit des Gutachters ist somit anhand objektiver Kriterien überprüfbar, sodass es sich bei einem solchen Gutachten um einen Werkvertrag handelt.
Umgekehrt kann diese Wertung bei gewissen anderen Gutachten eben nicht vorgenommen werden, sodass es sich hierbei wiederum um einen Auftrag und nicht um einen Werkvertrag handelt.
Qualifizierung eines Vertragsverhältnisses als Werkvertrag oder als Kaufvertrag
Eine weitere klassische Abgrenzungsproblematik besteht in der Qualifizierung eines Vertragsverhältnisses als Werkvertrag oder als Kaufvertrag. Das entscheidende Kriterium besteht hierbei in der Art der Leistung: Wenn ein Produkt durch den Dienstleister auf Wunsch des Kunden erst noch individuell hergestellt werden muss, handelt sich um einen Werkvertrag. Andererseits liegt ein Kaufvertrag vor, wenn das Produkt bereits hergestellt worden ist und der Kunde dieses bestellt. Diese Abgrenzungsfragen können im konkreten Einzelfall äusserst schwierig ausfallen.
Subsumtion unter den entsprechenden Vertragstyp
Je nach Subsumtion unter den entsprechenden Vertragstyp fallen dabei die Rechtsfolgenteilweise vollkommen unterschiedlich aus, sodass der Zuordnung des Vertragsverhältnis zum entsprechenden Vertragstyp in der Praxis eine grosse Bedeutung zukommt.
Vertragsverhältnis korrekt qualifizieren
Deshalb ist es ratsam, sich im Idealfall bereits vor der Unterzeichnung des in Frage stehenden Vertrags einen Anwalt für Werkvertragsrecht beizuziehen, um das Vertragsverhältnis korrekt qualifizieren und auf dieser Basis dessen Rechtsfolgen einschätzen zu können.
Jahrelangen Erfahrung im Bereich des Vertragsrechts im Allgemeinen und im Bereich des Werkvertragsrechts
Kontaktieren Sie mich hierzu in meiner Anwaltskanzlei im Zürcher Seefeld und lassen Sie sich von meiner jahrelangen Erfahrung im Bereich des Vertragsrechts im Allgemeinen und im Bereich des Werkvertragsrechts im Besonderen professionell beraten.
Schriftliche Aufsetzung eines Werkvertrags
Gerne übernehme ich als Anwalt für Werkvertragsrecht für Sie auch die schriftliche Aufsetzung eines Werkvertrags unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften sowie unter Beachtung Ihrer Präferenzen hinsichtlich des Vertragsinhalts. Sollten Sie stattdessen lieber einen Kaufvertrag oder einen Auftrag schliessen wollen, so empfehle ich Ihnen ebenfalls, zur mängelfreien Ausarbeitung des jeweiligen Vertrags meine Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Abschluss eines Werkvertrags
Der Abschluss eines Werkvertrags ist an keine Formvorschrift gebunden, sodass er auch lediglich mündlich erfolgen kann. Da bei einem mündlichen Vertragsschluss der gesamte inhaltliche Vertragsumfang nicht immer eindeutig ist, können häufig Unklarheiten und Missverständnisse zwischen den Vertragsparteien entstehen. So kann beispielsweise das Problem auftreten, das lediglich mündlich begründete Vertragsverhältnis nicht eindeutig einem spezifischen Vertragstyp zuordnen zu können, als Folge dessen die Rechtsfolgen des geschlossenen Vertrags je nach Ansicht der sich streitenden Parteien in massgeblicher Weise divergieren können.
Rechte und Pflichten des Herstellers und des Bestellers
Davon abgesehen bestehen bei mündlich geschlossenen Verträgen im Allgemeinen erhebliche Beweisschwierigkeiten bezüglich der mündlich vereinbarten Rechtsstellung der Vertragsparteien, sodass es sich schon allein deshalb meistens lohnt, die jeweiligen Rechte und Pflichten des Herstellers und des Bestellers schriftlich festzuhalten. Zudem besteht bei jedem nur mündlich geschlossenen Vertrag die Gefahr, das Rechtsverhältnis untereinander zu wenig weit oder schlicht zu unklar zu regeln, was wiederum häufig zu Konfliktfällen führt. Mitunter aus diesen Gründen empfehlen wir Ihnen, einen Werkvertrag, soweit es im Einzelfall sinnvoll ist, wenn möglich schriftlich auszugestalten.
Aufsetzung eines Werkvertrags bedarf juristischer Expertise
Die Aufsetzung eines solchen Werkvertrags bedarf hingegen juristischer Expertise, damit die eigenen Ziele der vertragsschliessenden Partei auch angemessen und wirksam im schriftlichen Vertrag zur Geltung bzw. zur Anwendung kommen können. Daneben setzen gewissen gesetzliche Rahmenbedingungen mitunter aus dem Zivilgesetzbuch (ZGB) und dem Obligationenrecht (OR) der Vertragsfreiheit gewisse Schranken, welche bei deren Überschreitung je nach Situation zur Ungültigkeit oder zur Nichtigkeit des Vertrages führen können.
Herstellung sowie die Ablieferung des Werks an den Besteller
Beim Werkvertrag stellt die Herstellung sowie die Ablieferung des Werks an den Besteller die Hauptpflicht des Unternehmers dar, wobei Letzterer generell dazu verpflichtet ist, das Werk selbst und unter Verwendung von geeigneten Hilfsmitteln bzw. Werkzeuge herzustellen. Daneben muss der Hersteller dafür sorgen, dass die zur Vollendung des Werks verwendeten Stoffe und Materialien eine angemessene Qualität haben, ansonsten er sich haftbar macht. Zu den weiteren Nebenpflichten des Unternehmers zählt dessen Pflicht, den Besteller unverzüglich über allfällige Mängel an den verwendeten Stoffen und Materialien bzw. am Baugrund zu informieren. Unterlässt der Hersteller des Werks dies, so trägt er das Risiko bezüglich der Qualität sowie der fristegerechten Erfüllung.
Schadenersatz- oder Sachmängelgewährleistungsansprüche
Wenn Sie als Unternehmer den Werkvertrag nicht einhalten können, der Besteller gegen Sie Schadenersatz- oder Sachmängelgewährleistungsansprüche erhebt oder Sie anderweitig juristisches Fachwissen im Bereich des Werkvertragsrechts benötigen, dann kontaktieren Sie mich in meiner Anwaltskanzlei im Zürcher Seefeld und lassen Sie sich von mir professionell beraten, um die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.
Pflicht des Unternehmers, ein vollendetes und mängelfreies Werk zu liefern
Im Gegenzug zur Pflicht des Unternehmers, ein vollendetes und mängelfreies Werk zu liefern, verpflichtet sich der Besteller zur Leistung einer Vergütung. In der Regel wird diese vertraglich genau bestimmt, allerdings ist es durchaus auch möglich, keinen genauen Preis festzusetzen. In diesem Fall sieht das Gesetz verschiedene Bestimmungen vor, nach welchen das zu leistende Entgelt zu bestimmen ist. Wenn der Unternehmer seine Leistung nicht oder nur mangelhaft erfüllt, so können Sie unter Umständen Sachgewährleistungsansprüche geltend machen. Je nach Sachlage und Schwere der Mängel ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten für den Besteller, diesem Missstand zu begegnen – beispielsweise durch einen Lohnabzug, durch eine Aufforderung an das Unternehmen, die Mängel unentgeltlich zu beheben oder allenfalls mittels Wandlung. Damit die Mängel des geleisteten Werkes überhaupt erst festgestellt werden können, haben Sie als Besteller das Recht dazu, eine Mängelprüfung durchführen zu lassen.
Schadenersatzansprüche geltend machen
Sollten Sie zudem durch die Tätigkeit des Herstellers einen finanziellen Schaden erleiden, können Sie diesem gegenüber zusätzlich Schadenersatzansprüche geltend machen.
Im Werkvertragsrecht tätige Anwältin
Seit XXX Jahren bin ich als eine insbesondere im Werkvertragsrecht tätige Anwältin darauf spezialisiert, die jeweils beste Möglichkeit für den jeweiligen Klienten finden, welcher vom Hersteller ein mangelhaftes Werk erhalten hat. Lassen Sie sich von mir professionell beraten und mich Sie im Härtefall auch vor Gericht vertreten.
Ablauf
Wir sind für Sie da!
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Erstberatung erhalten
Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden. info(at)wittib-law.ch
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Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!
Suchen Sie einen Anwalt für Immobilienrecht bzw. Immobiliar-Sachenrecht? Benötigen Sie anwaltliches Fachwissen im Sachenrecht, welches sich auf Grundstücke bezieht.
Als spezialisierter Anwalt für Immobilien bin ich Experte im Bau-, Miet- und Immobilienrecht. Gerne berate und vertrete ich Vermieter, Mieter, Immobilienverwaltungen, Grundeigentümer, Käufer und Verkäufer von Liegenschaften sowie Bauherren und Unternehmer. Als erfahrener Anwalt biete ich umfassende Rechtsberatung und Vertretung in allen immobilienrechtlichen Belangen an. Meine Kernkompetenz liegt in dem Bereich des Stockwerkeigentumsrecht.
Rechtsanwälte für Grundstücksrecht & Immobilienrecht in Zürich
Rechtsanwälte Immobilienrecht
Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team bieten Beratung von Bauherrn und die Vertretung vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten an.Das Sachenrecht und Stockwerkeigentumsrecht sind Kerngebiete unserer Advokatur.
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
Ihre Beratung im Grundstücksrecht und Immobilienrecht in Zürich
Das Immobilien- und Grundstücksrecht und regelt vor den Kauf und Verkauf, die Verwaltung oder Versteigerung von Liegenschaften und Immobilien. Immobilienrechtliche Belange sind komplex und betreffen hohe Vermögenswerte. Möchten Sie Ihre Immobilie rechtlich absichern lassen? Wir sind für Sie da!
Immobilien können insbesondere als Anlageobjekt äusserst sinnvoll und lukrativ sein. Die Abwicklung eines solchen Immobiliengeschäfts ist aber äusserst komplex und häufig auch mit enormen Risiken verbunden. Der Verlauf eines solchen Geschäfts ist zumeist kosten- und vor allem zeitintensiv und beinhaltet eine Vielzahl an juristischer wie auch praktischer Hürden, die es zu bewältigen gilt. So führen nicht nur die Immobilienkaufverträge an sich oder die entsprechend zu schliessenden Werkverträge, sondern auch behördliche Auflagen und eine allfällige Genehmigungsbedürftigkeit des Bauvorhabens unweigerlich zu juristischen Fragestellungen.
Anwalt für Immobilienrecht
Rund um das Immobilienrecht
Die Tatsache, dass das Immobilienrecht ein heterogenes Rechtsgebiet ist, bei welchem eine Vielzahl an angrenzenden Rechtsbereichen, wie beispielsweise das Vertragsrecht, das Mietrecht oder das nachbarrechtliche Sachenrecht, miteinander in Wechselwirkung treten, führt dazu, dass eine vollumfängliche Abwicklung eines Immobilienkaufs aufgrund des Zusammenwirkens dieser verschiedenen Rechtsordnungen für juristische Laien nahezu unmöglich erscheint. Denn neben den genannten Rechtsbereichen berühren Immobiliengeschäfte häufig auch das Steuerrecht und das Versicherungsrecht. Kommt es zu Konflikten mit Nachbarn, kann sogar das Strafrecht zur Anwendung kommen. In den letzten Jahren hat zudem die Zweitwohnungsgesetzgebung nationale Bekanntheit erlangen, welche im Einzelfall ebenfalls weitreichende Auswirkungen auf Ihre Pläne zum Immobilienkauf haben kann.
Es ist deshalb dringend anzuraten, sich bereits schon in den frühen Stadien solcher Immobiliengeschäfte juristische Hilfe bei einer fachkundigen Anwältin / eine auf Immobilien- und Baurecht spezialisierte Anwältin zu suchen, um einen möglichst flüssigen Anlauf des Immobilienkaufs zu erreichen. So ist es wichtig, dass sie sich schon vor dem Kauf der Immobilie eine anwaltliche Beratung beiziehen, da bereits bei der Ausgestaltung des Kaufvertrags erhebliches juristisches Know-How von erheblichem Vorteil ist und sich die Abwicklung des gesamten folgenden Geschäfts so wesentlich strukturierter, präziser und weniger risikoreich vollziehen lässt. Ausserdem lassen sich damit schon präventiv vielerlei rechtliche Problemfelder geschickt umgehen, wodurch spätere rechtliche Streitigkeiten bereits im Keim erstickt werden können.
Immobilienrechtliche Beratung und Vertretung
Als auf Immobilienrecht spezialisierte Anwältin stehe ich Ihnen beratend zur Seite und kläre Sie über die einzelnen juristischen Komplexitäten auf. Ich berate sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in allen Bereichen des Immobilienrechts, so beispielsweise in Bezug auf die Finanzierung, auf Transaktionen sowie in Sachen Immobilienentwicklung. Meine diesbezüglichen juristischen Kompetenzen umfassen sämtliche Rechtsgebiete, denen bei Immobiliengeschäften eine gewisse Relevanz zukommt, seien es vertragsrechtliche, sachenrechtliche oder versicherungsrechtliche Angelegenheiten oder aber steuer- oder strafrechtliche Aspekte.
Ich kann Sie nicht nur in den einzelnen Teilbereichen seriös beraten, sondern erkläre Ihnen auch die entsprechenden Wechselwirkungen, welche die Ambivalenz des Immobilienrechts mit sich bringt. Diese umfassende Kompetenzen in den genannten Rechtsgebiete bringt für Sie den weiteren Vorteil, dass Sie sich lediglich an eine Ansprechperson wenden müssen, welche sich im konkreten Fall vollumfänglich um sämtliche juristische Fragestellung kümmert. Dies spart Zeit, bewahrt Sie von exorbitanten Anwaltskosten und ist auch wesentlich übersichtlicher.
Hierbei unterstütze ich als Anwalt für Immobilienrecht sowohl private Bauherrn wie auch Unternehmen bereits in der ersten Phase der Abwicklung eines Immobilienkaufs, indem ich die Ausgestaltung des Kauf- oder Mietvertrags übernehme, sie bei den Verhandlungen mit der Gegenpartei unterstütze und den optimalen und individuell auf Ihre spezifischen Bedürfnissen zugeschnittenen Weg zum Vollzug des Vertrags suche. Dabei lasse ich für Sie auch die notwendigen Beglaubigungen beim Notar vornehmen.
Beim Immobilienkauf greifen derweil eine Vielzahl an kommunalen, kantonalen und bundesrechtlichen Vorschriften, welche es zu beachten gilt. Um hierbei nicht den Überblick zu verlieren und die notwendigen Unterlagen fristgerecht in korrekter Form einzureichen, übernehme ich als Dienstleistung den Verkehr mit den entsprechenden Behörden für Sie. Immer wenn bei einem Immobilienkauf gewisse Bauarbeiten erforderlich werden, wird mit dem Ersteller ein sogenannter Werkvertrag abgeschlossen. Ich berate Sie gerne in jeglichen werkvertraglichen Fragestellungen. Zudem stellen sich bei Immobilien stets auch haftpflichtrechtliche und versicherungsrechtliche Fragen, über dessen Themenbereiche ich Sie gerne umfassend berate.
Anwalt für Immobilienrecht
Natürlich ist es anstatt eines Kaufvertrages auch möglich, eine Immobilie zu mieten, was diverse Vor- und Nachteile gegenüber dem Immobilienkauf mit sich bringt. Durch meine Expertise im Mietrecht kann ich Sie auch in solchen Fällen umfassend und verständlich über die jeweilige Rechtslage im konkreten Einzelfall aufklären, um ein für Sie passendes und sachgerechtes Ergebnis zu avisieren. Gerade in sachenrechtlichen Angelegenheiten, wie zum Beispiel das Nachbarrecht oder das Bauhandwerkerpfandrecht, entstehen in Bezug auf Immobiliengeschäfte viele Konflikte.
Rechtsberatung im Sachenrecht mit Fokus auf das Stockwerkeigentum
Gerne berate ich Vermieter, Mieter, Grundeigentümer, Unternehmer, Bauherren, Architekten in den folgenden Rechtsgebieten des Sachenrechts:
Eigentumsrechte
Schutzrechte
Besitzesrecht
Grundbuchrecht
Miteigentum und Gesamteigentum
Stockwerkeigentum
Erstellung von Begründungsakten
Wertquoten berechnen
Kommunikation mit dem Grundbuchamt oder dem Notar
Vertretung an Stockwerkeigentümerversammlungen
Anfechtung von Beschlüssen
Beurteilung von baulichen Massnahmen und Verwaltungsmassnahmen
Errichtung eines Gemeinschaftspfandrechts gegen säumige Stockwerkeigentümer
Retentionsrecht der Gemeinschaft gegen säumige Stockwerkeigentümer
Ausschluss von Miteigentümern aus der Gemeinschaft Untergang
Auflösung von Stockwerkeigentum
Nachbarrecht
Begründung, Anpassung und Aufhebung von Nutzniessungs-, Wohn- und Baurechte sowie (Durch-)Leitungsrechte
Anwalt für Immobilienrecht – Konflikte bei Immobiliengeschäften
Sollte es später zu etwaigen Streitigkeiten kommen, so vertrete ich sie vor dem Schiedsgericht sowie auch vor Gericht. Zunächst ist es bei Konflikten stets empfehlenswert, eine gütliche Einigung mit der Gegenpartei zu erzielen und so den Streit beizulegen, da gerichtliche Verfahren äusserst kosten- und zeitintensiv sind. Durch meine langjährige Erfahrung als Anwältin gehören Streitbeilegungen zu meinem alltäglichen Metier, sodass ich auch Ihnen gerne dabei helfe, bei Konflikten eine aussergerichtliche Lösung zu finden, die für alle beteiligten Parteien befriedigend ist. Als «ultima ratio», wenn aussergerichtliche Einigungsbestrebungen erfolglos bleiben und es keine weiteren Aussichten auf eine Streitbeilegung gibt, bestreite ich mit Ihnen als Anwalt für Immobilienrechtnotwendigenfalls den Rechtsweg und vertrete Sie vor Gericht und den entsprechenden Behörden, wenn nötig auch durch den gesamten Instanzenzug.
Unsere Anwälte für Grundstücks- & Immobilienrecht unterstützen Sie u. a. bei folgenden Anliegen:
Suchen Sie einen Anwalt für Vertragsrecht? Benötigen Sie anwaltliche Hilfe bei der Vertragsgestaltung, bei Vertragsverhandlungen und beim Vollzug bzw. bei der Durchsetzung von Verträgen?
Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie gerne bei der Ausarbeitung und Prüfung von Vertragstypen:
Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen und Firmen bei der Vertragsgestaltung, bei Vertragsverhandlungen und beim Vollzug bzw. bei der Durchsetzung von Verträgen. Ausserdem prüfen und redigieren wir alle Arten von Verträgen.
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
Unser Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Zürich kennt sich im Vertragsrecht aus. Haben Sie Fragen zu vertragsrechtlichen Transaktionen, die wir täglich durchführen? Benötigen Sie Hilfe bei einer vertragsrechtlichen Auseinandersetzung? Wenn Sie Fragen zu Verträgen haben sind Sie in unserer Advokatur für Vertragsrecht an der richtigen Adresse. Möchten Sie mehr selbst Verträge ausarbeiten und benötigen dabei anwaltliche Unterstützung? Sind Sie von einer Vertragsverletzungen betroffen? Unser Anwalt für Vertragsrecht ist Experte im Mietrecht, Kaufrecht, Wertpapierrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht. Wollen Sie einen Rechtsberatung zum Darlehen, Bürgschaften, Lizenzen oder Aufträgen? Unser Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Zürich ist für Sie da!
Ihre Experten
Unsere Kanzlei
Die Anwaltskanzlei Wittibschlager hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Unsere Rechtsanwälte vertreten Privatpersonen & Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, USA, und Osteuropa.
Wir sind ein Team mit erfahrenen und spezialisierten Anwälten in verschiedenen Fachgebieten. Zu unseren bevorzugten Arbeitsgebieten gehören das Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Handels- & Gesellschaftsrecht, Schuldbetreibung- und Konkursrecht, nationales- & internationales Privatrecht & Wirtschaftsrecht.
Dank der fachlichen Spezialisierung unserer Anwältinnen und Anwälte und ihrer Berufserfahrung können wir Ihnen qualitativ herausragende Dienstleistungen anbieten.
In der Schweiz ist unsere Kanzlei ist die zentrale Anlaufstelle bei grenzüberschreitenden Rechtsfragen & Sachverhalten Schweiz – Deutschland.
Welche Rechtsbereiche sind vom Vertragsrecht betroffen?
Täglich werden zum Beispiel beim Einkaufen eine Vielzahl von Verträgen abgeschlossen – oft nur mündlich und oft auch, ohne es zu wissen. Bei vielen Verträgen, kommt es oft zu Konflikten, welche man schon im Vorfeld vermeiden kann. Jeder schliesst täglich mündliche oder schriftliche Verträge ab. Ein Vertrag kommt durch die gegenseitig übereinstimmende Willensäusserung zustande. Damit sind Rechte und Pflichten verbunden. Verträge werden per E-Mail, schriftlich, mündlich oder auch mit der Bestellung in einem Online-Shop verbindlich abgeschlossen. Unser Anwalt für Vertragsrecht in Zürich kann Ihnen bei der Gestaltung von einfachen Verträgen, aber auch von hochkomplexen Vertragswerken helfen.
Zum Vertragsrecht gehören verschiedenste Lebensbereiche:
Kauf
Schenkung
Tausch
Miete
Pacht
Gebrauchsanleihen
Darlehen
Arbeitsumfeld
Aufträge
Lizenzverträge
Vertriebsrecht
Umfassende Beratung in vertragsrechtlichen Belangen
Unser Anwalt für Vertragsrecht in Zürich
Unser Advokatur arbeitet interdisziplinär mit Anwälten der verschiedensten Fachrichtungen zusammen. Wir bieten umfassende anwaltliche und notarielle Unterstützung bei den folgenden Bereichen an:
Vertragsrecht
Die Durchsetzung von Verträgen kann mit anwaltlicher Unterstützung optimiert werden. Schon im Vorfeld der Vertragsverhandlung kann mit der Hilfe eines Experten für das Vertragsrecht eine Optimierung erfolgen. Die Überprüfung und Ausarbeitung komplexer Verträge gehören zu meinen Kernkompetenzen.
Zürcher Experten im Vertragsrecht
Ihre Anwaltskanzlei für die Ausarbeitung und Überprüfung von Verträgen
Zivil-, Miet-, Arbeits- & Vertragsrecht
Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung und der Ausarbeitung oder bei der Verhandlung und beim Abschluss von Verträgen.
Wirtschafts- & Handelsrecht
Unsere Kanzlei bietet Privaten und Firmen eine gesellschafts-, wirtschafts- und handelsrechtliche Beratung an.
Versicherungs-, Banken- & Haftpflichtrecht
Spezialisierte Rechtsanwälte beraten Sie fachkundig bei versicherungs- und haftungsrechtlichen Rechtsfällen.
Fachkundige vertragsrechtliche Beratung im Herzen der Stadt Zürich
Bei Vertragsgestaltung, Vertragsverhandlung und beim Vollzug bzw. bei der Durchsetzung von Verträgen unterstützen wir Sie fachkundig. Ausserdem überprüfen und redigieren wir alle Arten von Verträgen. Unsere Anwaltskanzlei in Zürich ist eine auf Vertragsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Bei Rechtsfragen in Zusammenhang mit Verträgen sind Sie bei uns richtig. Die anwaltliche Hilfe beim Aufsetzen eines Vertrages oder die Überprüfung vor Vertragsunterschrift durch einen Vertragsrechtsexperten ist wesentlich. Es ist wichtig, dass Sie die Folgen und Risiken eines Vertrages genau kennen. Gerne zeigen wir Ihnen die Schachstellen und Risiken Ihres Vertrags auf und helfen Ihnen bei der professionellen Ausarbeitung des Vertrags.
Anwalt Zürich Vertragsrecht
ANWALTLICHE DIENSTLEISTUNGEN IM VERTRAGSRECHT IN ZÜRICH
Vertragsrechtliche Vertretung und Beratung für Firmen, Privatpersonen & Institutionen
Firmen, Privatpersonen und Öffentliche Institutionen dienen wir als primäre Anlaufstelle für alle vertragsrechtlichen Probleme. Wir schaffen für unsere Kunden einen finanziellen Mehrwert.
Kanzleiinhaberin – Expertin im internationalen Vertragsrecht
Eingetragen im Anwaltsregister Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbands, Mitglied des schweizerischen Anwaltsvereins, Mitglied des D / CH Juristenvereinigung.
Zuverlässigkeit und Vertrauen stehen bei uns an erster Stelle!
Inhaberin der Anwaltskanzlei für Vertragsrecht in Zürich
Unsere Zürcher Experten für Vertragsrecht setzen Ihre Ansprüche durch!
Die Vertragsrechtsanwälte unseres Advokaturbüros in Zürich sind auf Vertragsrecht fokussiert. Wir haben uns im Grossraum Zürich, in Deutschland und in Tschechien etabliert. Wir bieten persönliche Beratung und vertreten Firmen und Private in handels-, wirtschafts-, gesellschafts- und auch in allen anderen vertragsrechtlichen Angelegenheiten sowohl national als auch international.
Suchen Sie eine schnelle, zuverlässige, kompetente und persönliche vertragsrechtliche Beratung?
Die Anwaltskanzlei Wittibschlager ist eine versierte Zürcher Kanzlei für Vertragsrecht. Wir bieten Unterstützung im Arbeitsrecht. Haben Sie Fragen zur Kündigung, Überstunden… Auch im Marken- und Urheberrecht sowie in mietrechtlichen, erbrechtlichen und familienrechtlichen Fragen helfen wir gerne.
Ihre Anwaltskanzlei für Vertragsrecht im Grossraum Zürich
Als spezialisierter Anwalt bzw. Anwältin für Vertragsrecht ist eine vertiefte Fachkenntnis im schweizerischen, deutschen und auch internationalen Handels-, Wirtschafts-, Gesellschaft-, Miet-, Arbeits-. Schadens- und allgemeinen Zivil- und Vertragsrecht gefragt.
Ein Team von spezialisierten Vertragsrechts-Experten unterstützt Private und Unternehmen in allen vertragsrechtlichen Fragen. Ausserdem übernehmen wir den Rechtsdienst für KMU’s. Zudem verfügen wir über ein breites Netzwerk. in der Schweiz, in Deutschland und in Tschechien.
Ihr Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Zürich ist Experte im Handels-, Wirtschafts-, Gesellschafts- und Mietrecht
Rechtsdienst für KMU’s
Anwalt Wirtschaftsrecht
Anwalt Handelsrecht
Anwalt Gesellschaftsrecht
Anwalt Schadensrecht
Anwalt Firmengründung
Anwalt Haftpflichtrecht
Anwalt Mietrecht
Anwalt Erbrecht
Anwalt Arbeitsrecht
Anwalt Eherecht
Anwalt Familienrecht
Anwalt SchkG
Anwalt Betreibung
Anwalt Verträge
Anwalt Unternehmensrecht
Anwalt Aktienrecht
Deutscher Anwalt Zürch
ZÜRCHER ANWALT fÜR VERTRAGSRECHT
Anwalt Arbeitsrecht
Haben Sie Fragen rund um den Arbeitsvertrag, Konflikte am Arbeitsplatz, wie z.B. Mobbing oder wollen Sie sich über arbeitsrechtlichen Themen wie Kündigung, Geheimhaltung, Konkurrenzverbot oder Mediation beraten lassen? Wir unterstützen sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber. Durch die professionelle Redaktion von Arbeitsverträgen können Konflikte von vorne herein präventiv vermieden werden.
Anwalt Mietrecht
Unsere Kernkompetenz liegt im Bereich des Mietrechts. Baurechts, Immobilienrechts bzw. des Pachtrechts. Mieter, Vermieter, Immobilienbesitzer und Liegenschaftsverwaltungen gehören zu unseren Kunden. In mietrechtlichen Angelegenheiten wie z.B. die Gestaltung von Mietverträgen oder in der Mietzinsgestaltung sowie bei Kündigung von Mietvertragen und Ausweisungen sind wir überaus erfahren.
Anwalt Wirtschaftsrecht
Unsere auf alle wirtschaftsrechtlichen Fragen spezialisierten Rechtsanwälte bieten eine kompetente praxisorientierte Rechtsberatung an. Aufgrund jahrelanger Erfahrung im nationalen und internationalen Wirtschaftsrecht sind wir die richtigen Ansprechpartner. Zusammen mit unseren Netzwerkpartner helfen wir Privaten, Unternehmen bzw. Familienunternehmen interdisziplinär in allen Fragen rund um das schweizer und deutsche Wirtschaftsrecht.
Anwalt Gesellschaftsrecht
Spezialisierte Rechtsanwälte für gesellschaftsrechtliche Fragen aus Zürich helfen bei Firmengründung und unterstützen Privatpersonen und Unternehmen in allen Belangen des Gesellschaftsrechts und Unternehmensrechts. Bei gesellschaftsrechtlichen Fragen zu Aspekten von Personenvereinigungen wie z.B. einer AG, GmbH, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft, Verein oder Stiftung sind wir anwaltlich sowohl in der Beratung als auch in der Prozessführung tätig.
Anwalt Handelsrecht
Unsere Kanzlei für handelsrechtliche Rechtsfragen bietet Privaten und Unternehmen eine vollumfängliche Beratung und Prozessführung im Handelsrecht an. Bei Unternehmensgründung, Unternehmensnachfolge oder auch anderen handelsrechtlich Belangen sind wir die zentrale Anlaufstelle in Zürich. Wir bieten Rechtssicherheit im deutschen und schweizerischen Handelsrecht.
Anwalt Schadensrecht
Unser Anwalt für Schadensrecht vertritt Sie im Schadensrecht. Bei allen Arten von Schadensersatzansprüchen verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht. Möchten sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen oder diesen abwehren? Spezialisierte Anwälte für Haftung- und Schadensrecht bzw. Schadensersatzrecht beraten und vertreten Sie kompetent.
Schweizer Vertragsrecht
Ein Vertrag ist die gegenseitige übereinstimmende Willensäusserung zweier Parteien. Verträge werden täglich abgeschlossen. Man kann verschiedene Vertragsformen unterscheiden. Grundsätzlich wird die mündliche und die schriftliche Vertragsform unterschieden. Es kann aber auch sein, dass für den Abschluss eines Vertrags eine qualifizierte Vertragsvorschrift notwendig ist. Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie z.B. muss notariell beglaubigt werden und es bedarf ein Grundbucheintrag. In einem Vertragsgespräch kann es durchaus schon sein, dass man sich verpflichtet
Wichtig ist, dass man die Tragweite und die Vertragsfolgen richtig einschätzen lernt, bevor man einen Vertrag eingeht. Konfliktpotential entsteht, wenn Verträge mangelhaft, lückenhaft oder unklar ausgestaltet sind. Eine gütliche Einigung mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts für Vertragsrecht kann meist erzielt werden. Sind die Meinungen und Interessen der Vertragsparteien zu weit auseinander, kommt es zwangsläufig zu einem vertrags- oder arbeitsrechtlichen Prozess. Vertragsrechtliche Auseinandersetzungen gibt es bei den unterschiedlichsten Verträgen wie z.B. bei der Senkung, Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Leihvertrag oder Tauschvertrag.
Die Anwaltskanzlei Wittibschlager verfügt über Experten im Vertragsrecht. Dank einem eingespielten Team, einer grossen praktischen arbeitsrechtlichen Erfahrung und dank aktuellstem Wissen im schweizerischen und deutschem Vertrags- und Arbeitsrecht, können wir Ihre Fragen kompetent beantworten.
Wir begleiten Sie bei der Ausarbeitung von Verträgen und setzen uns als Vermittler oder Rechtsvertretung bei arbeitsrechtlichen Prozessen ein
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Unser Anwalt für Vertragsrecht setzt Ihre Ansprüche durch!
Vertragsausarbeitung
Spezialisierte Anwälte für alle vertragsrechtliche Rechtsbereiche setzen Ihre Ideen vertraglich um. Ein erfahrener Anwalt für Vertragsrecht setzt einen Vertrag für Sie auf. Es kann auch von Nöten sein, einen bereits bestehenden Vertrag anzupassen bzw. diesen neu auszugestalten oder zu vervollständigen. Suchen Sie einen Experten für die Redaktion eines Arbeitsvertrages, Werkvertrages, Kaufvertrages, Mietvertrags Erbvertrag, Ehevertrages oder Lizenzvertrags? Wie erklären Ihnen den Ablauf einer Vertragsredaktion und unterstützen Sie bei der Ausarbeitung sämtlicher Vertragsarten.
Vertragsprüfung
Die Prüfung erarbeiteter oder bestehender Verträge durch einen Vertragsrechtsexperten kann Sie vor unangenehmen Folgen bzw. Überraschungen schützen. Wir erläutern Ihnen nach genauer Vertragsprüfung allfällige Vertragsrisiken, unerwünschte vertragliche Folgen können vermieden werden. Vertragliche Ergänzungen und Neuformulierungen bewahren vor vermeidbaren vertraglichen Schäden. Machen Sie noch heute einen Termin für die Vertragsprüfung ab. Unsere Spezialisten im Vertragsrecht unterstützen Sie kompetent.
Gerne biete ich bei den folgenden Verträgen meine Hilfe an:
Unser Alltag wird seit jeher von Vertragsabschlüssen dominiert, wobei sich in den meisten Fällen die Vertragsparteien sich dessen gar nicht bewusst sind. Besorgt man sich abends etwas im Lebensmittelladen, so stellt dies bereits einen Kaufvertrag dar und löst automatisch eine Vielzahl an Rechtsfolgen aus. Währendem Verträge zumeist in mündlicher Form geschlossen werden, können – wenn auch weniger alltäglich – selbstverständlich auch schriftliche oder vor einem Notar beglaubigte Verträge abgeschlossen werden. Ein Vertragsschluss muss in aller Regel nicht einmal ausdrücklich, sondern kann auch durch konkludentes Verhalten erfolgen. Das schweizerische Vertragsrecht kennt hierbei neben dem erwähnten Kaufvertrag weitere Vertragsinstitute wie beispielsweise die Schenkung, den Tausch, die Miete, die Pacht, die Leihe, den Auftrag, den Werkvertrag, das Darlehen oder den Arbeitsvertrag.
All jene Vertragsinstituten sind gesetzlich im Schweizerischen Obligationenrecht kodifiziert. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit lässt es jedoch zu, dass zwei oder mehrere Parteien miteinander einen Vertrag abschliessen, welcher sich nicht eindeutig unter einem dieser im OR geregelten Vertragsarten subsumieren lässt, sodass je nach Vertragsinhalt ein sogenannter Innominatkontrakt, welcher nicht explizit gesetzlich geregelt wird und dessen konkreter Inhalt deswegen durch Auslegung häufig erst bestimmt werden muss, vorliegen kann. In Hinblick auf die heutige Vielzahl von Verträgen bzw. deren verschiedenen Formen und Ausgestaltungen ergeben sich im Vertragsrecht zwangsläufig auch erhebliche Konfliktbereiche. Besonders mündliche oder konkludent geschlossene Verträge können inhaltlich unter den Parteien missverstanden oder gewisse Vertragsinhalte nicht hinreichend geregelt worden sein. Zudem besteht auch immer die Gefahr, einen Vertrag durch konkludentes Verhalten abgeschlossen zu haben, ohne sich dessen bewusst zu sein oder die rechtlichen Konsequenzen zu kennen.
Streitigkeiten im Bereich des Vertragsrecht
Streitigkeiten im Bereich des Vertragsrechts lassen sich zuweilen durch eine gütliche Einigung zwischen den Parteien regeln, wobei eine anwaltliche Beratung eine solche Bereinigung massgeblich fördern kann. Gewisse Konflikte sind allerdings dermassen schwerwiegend, dass sie sich lediglich auf dem Rechtsweg durch den Richter auflösen lassen. Für all jene mit dem Vertragsrecht zusammenhängenden Problemfelder stehe ich Ihnen als auf Vertragsrecht spezialisierte Anwältin mittels professioneller Beratung bei und helfe sowohl Privatpersonen als auch Unternehmenbei Vertragsverhandlungen, bei der Ausgestaltung eines Vertragssowie bei der Durchsetzung der vertraglich vereinbarten Rechten bzw. Pflichten.
Ausserdem prüfe und redigiere ich jegliche Arten von Verträgen, darunter insbesondere Fahrnis- und Grundstückkaufverträge, Mietverträge, Pachtverträge, Darlehensverträge, Kreditverträge, Arbeitsverträge, Treuhandverträge, Werkverträge, Gesellschaftsverträge, Aktionärsbindungsverträge, Leasingverträge, Vertriebsverträge, Lizenzverträge, Bürgschaftsverträge, Garantieverträge, Pfandverträge, Sicherunsgverträge, Hinterlegungsverträge, Eheverträge, Konkubinatsverträge, Erbverträge, Erbteilungsverträge, Erbverzichtsverträge sowie jegliche Auftragsarten wie beispielsweise der einfache Aufträge, Mäklerverträge, Kommissionsverträge, Frachtverträge oder Speditionsverträge. Konsultieren Sie noch heute unseren Anwalt für Vertragsrecht für eine umfassende und profunde Erstberatung.
Anwalt Vertragsrecht ist zentrale Anlaufstelle für Klein und Mittelbetriebe – Ihr Anwalt für KMU’s
Dank meiner mehrjährigen Erfahrung bei der Gestaltung und der Redaktion von Vertragsverhandlungen und dem Abschluss von Verträgen konnte ich mir ein vertragsrechtliches Wissen in den unterschiedlichsten Industrien aneignen, welches ich in der Vertragsberatung einfliessen lasse. In vielen KMU’s besteht ein Handlungsbedarf. Bestehende Verträge müssen oft überprüft und angepasst werden. Die Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen kann so optimiert werden. Auch die Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen sollte ein spezialisierter Anwalt für Vertragsrecht vornehmen. Die Führung einer KMU bedarf im heutigen Wirtschaftsverkehr weitaus mehr als der Vertrieb von Waren oder das Anbieten gewisser Dienstleistungen. Vielmehr ist es heute unumgänglich, sich mit einer Vielzahl an rechtlichen und administrativen Fragen auseinanderzusetzen. Als Unternehmer oder Unternehmerin einer KMU ist die Bewältigung dieser Aufgaben, welche über die eigentliche Kernkompetenz des Unternehmens hinausgehen, ohne professionelle Hilfe kaum zu bewältigen.
Anwalt Firmengründung
Gerade zu Beginn einer KMU-Gründung ist man mit vielerlei Rechtsfragen konfrontiert und als juristischer Laie häufig überfordert. Als auf KMU spezialisierte Anwältin berate ich Sie gerne in diesen komplizierten und häufig unüberschaubaren rechtlichen Angelegenheiten und erbringe individuell auf Ihre unternehmerischen Bedürfnisse ausgerichteten Dienstleistungen. Im Bereich von Firmengründungen oder -umwandlungen vollziehe ich bei Bedarf von Anfang an den gesamten Gründungsprozessbis zum vollends gegründeten und betriebsbereiten Unternehmen. Dabei berate und vertrete ich Sie mitunter bei Vertragsverhandlungen oder wirke bei der Ausgestaltung der Gesellschaftsverträge sowie anderen Verträgen – wie beispielsweise Kaufverträge, Leasingverträge, Frachtverträge, Lizenzverträge oder Franchiseverträge – mit, um eine für Ihre KMU ideale inhaltliche Lösung zu finden und allfälligen Problemfeldern präventiv zu umgehen. Zudem prüfe und redigiere ich allfällige bereits bestehende Verträge. Ferner berate ich Sie auch zu allen markenrechtsrelevanten Themen und leite hierbei die nötigen Schritte durch.
Bei einem KMU-Betrieb stellen sich zwangsläufig auch besondere haftpflichtrechtliche Fragen, über welche ich Sie eingehend aufkläre, um das Risiko der Haftung einzugrenzen. Gerne prüfe ich zudem Versicherungspolicen und die Leistungen der Versicherer für Sie. Ausserdem vertrete ich Sie in haftpflichtrechtlichen Streitfällen, sei es auf der Seite des Klägers, der seine haftpflichtrechtlichen Ansprüche durchsetzen will, oder sei es auf der Seite des Beklagten. Des Weiteren begleite ich Sie bei den für die Entstehung der KMU notwendigen Bauvorhaben von Anfang bis Ende des jeweiligen Projekts. Dabei stelle ich insbesondere sicher, dass Baueingaben korrekt und fristgerechterfolgen, kläre Sie über die Finanzierungsmöglichkeiten des Bauprojekts auf, erstelle oder überprüfe die hierzu notwendigen Werkverträge und überwache ganz allgemein den gesamten Verlauf des Projekts, um einen möglichst reibungslosen Bauprozess sicherzustellen.
In Bezug auf bereits bestehende Liegenschaften helfe ich Ihnen mit Blick auf Ihre individuelle Ausgangslage und Präferenzen bei der Entscheidung, ein Objekt kaufen oder stattdessen zu mieten und wirke hierbei auch bei der konkreten Ausgestaltung der einschlägigen Verträge mit. Umgekehrt biete ich natürlich auch Beratungen an in Hinblick auf Verkäufe oder Vermietungen von Liegenschaften. Wenn in einer KMU Arbeitskräfte eingestellt werden sollen, so spielen in Ihrer KMU die arbeitsrechtlichen Aspekte zwangsläufig eine massgebliche Rolle. Ich gestalte hierfür bei Bedarf Arbeitsverträge für Sie aus, um den arbeitsrechtlichen Problemfelder bereits im Vorfeld zu entgegnen, und berate Sie zu jeglichen arbeitsrechtlich relevanten Themen wie beispielsweise zum Gesamtarbeitsvertrag (GAV), Arbeitszeitkontrolle oder flankierende Massnahmen.
Anwaltliche Hilfe bei erb-, familien- oder arbeitsrechtlichen Konflikten
Sollte es zu Konflikten mit Arbeitnehmer kommen, vertrete und berate ich Sie bei mediativen Konfliktlösungen oder bei anderen Massnahmen wie die Kündigung des Arbeitsvertrags. In diesen Angelegenheiten vertrete ich sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer.
Ferner biete ich auch diverse Dienstleistungen für Privatpersonen ausserhalb des geschäftlichen Bereichs an. So formuliere ich beispielsweise Ehe- und Erbverträge, stehe Ihnen beratend bei einer Erbteilung bei und helfe bei der Erfüllung der Pflichten eines Willensvollstreckers.
Sollte es in einer Ehe zur Scheidung kommen, so versuche ich nach sorgfältiger Abklärung Ihrer Bedürfnislage und Präferenzen durch Mediation eine einvernehmliche Scheidung mit Ihrem Partner herbeizuführen, wobei ich Sie, wenn eine gütliche Einigung scheitern sollte, auch vor Gericht vertreten werde.
In Bezug auf die schulischen Angelegenheiten Ihrer Kinder führe ich bei Konflikten mit der Schulleitung, dem Rektorat oder anderen schulischen Behörden die Verhandlungen, um die Rechte und Ansprüche Ihres Kindes angemessen zu vertreten. Bei unhaltbaren Entscheidungen seitens schulischer Behörden lege ich in Ihrem Namen Rekurse ein.
Suchen Sie einen Anwalt für Handelsrecht? Spezialisierte Rechtsanwälte bieten Privaten und Unternehmen in gesellschafts- und handelsrechtlichen Belangen professionelle Hilfe an. Insbesondere bei Firmengründung, wie zum Beispiel der Gründung einer AG oder GmbH, bei der Übernahme der Funktion eines Rechtsdienstes eines Unternehmens oder auch bei der Gewährung von Zweigniederlassungen sind die Anwälte unsere Experten und beraten Unternehmen sowie Privatpersonen in Rechtsfragen des Handels-, Wirtschaftsrecht-, Unternehmens-, Vertrags- und Gesellschaftsrechts.
Das schweizerische Handelsrecht
Die gesetzlichen Bestimmungen des Handelsrechts betreffen Sie als Unternehmer direkt. Das Handelsrecht fällt in der Schweiz unter das Privatrecht, aber auch direkt unter das Handelsrecht.
Unter das Handelsrecht fällt auch das Gesellschaftsrecht im weiteren Sinne, wie beispielsweise das Gesellschaftsrecht im eigentlichen Sinne, das Firmenrecht, das Bilanzrecht und das Kapitalmarktrecht.
Des Weiteren sind im Handelsrecht auch die Bereiche Wertpapier- und Immaterialgüterrecht sowie kaufmännische Vertretungen und das Handelsregisterrecht geregelt.
Handelsrechtliche Beratung Unternehmer
In der Schweiz tätige Unternehmer sollten sich umfassend über die gesetzlichen Vorschriften und Verpflichtungen informieren. Im weiten Feld des Wirtschaftsrechts können schnell Konfrontationen entstehen, die sich direkt auf die Geschäftstätigkeit auswirken.
Bei der Gründung, Vertragsgestaltung und Prozessführung werden Sie von unseren Handelsrechtsexperten in Zürich unterstützt. Insbesondere bei der Ausarbeitung und Überprüfung von Verträgen aller Art, wie zum Beispiel von Kauf-, Arbeits-, Vertriebs-, Factoring-, Werk-, Miet-, Pacht-, Dienstleistung- und Aktionärbindungsverträgen sind wir die zentrale Anlaufstelle im Kanton Zürich.
Anwaltliche Rechtsberatung für kaufmännische Unternehmen
Das Rechtsgebiet des Handelsrechts einzugrenzen ist schwierig. Je nach Tätigkeit des Unternehmens kann sich das Handelsrecht unmittelbar auch auf das Versicherungsrecht und auch auf Teile des Aktienrechts auswirken. Auch die Beratung und Durchführung von Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt für Handelsrecht begleiten.
Das Handelsrecht unterscheidet sich grundsätzlich vom Zivilrecht dadurch, dass der Rechtsbereich des Handelsrechts immer auf rechtliche Beziehungen zwischen kaufmännischen Unternehmen und Dritten verweist.
Die Rechtsanwälte für Handelsrecht und Wirtschaftsrecht arbeiten in unserer Anwaltskanzlei interdisziplinär und fallweise.
Bei der Entscheidung für eine geeignete Unternehmensform sind wir der richtige Ansprechpartner, wir unterstützen Sie bei den ersten Schritten der Unternehmensgründung unter Einhaltung der erforderlichen Fristen und Unterlagen, welche wir direkt im Notariat erstellen bzw. prüfen und beglaubigen können.
Anwalt für Prozesse im Handelsrecht
Um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen in Zürich vor der Eintragung in das Handelsregister alle erforderlichen Richtlinien einhält, fungiert unser Anwalt gerne als Ihr direkter Berater. Sei es bei der Formulierung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beim Vertragsmanagement und der Gestaltung von firmenspezifischen Verträgen, Wettbewerbsregelungen oder Markenrecht, unser Rechtsanwalt gewährleistet Ihnen einen reibungslosen Start in Ihr Unternehmerleben.
Wenn Sie ein Unternehmen führen und an einem Gerichtsverfahren vor einer Behörde des Bundes beteiligt sind, kontaktieren Sie uns bitte. Wir prüfen die Sachverhalte nach den neuesten Entscheidungen und entwickeln eine Strategie, mit der wir Sie erfolgreich gerichtlich vertreten können. Wenn Sie eine Kanzlei mit mehrjähriger Erfahrung im Prozessrecht suchen, erteilen Sie uns das Mandat, wir unterstützen Sie gerne!
Suchen Sie einen Anwalt, welcher sich im Arbeitsrecht und im öffentlichen Personalrecht auskennt?
Benötigen Sie eine fachkundige arbeitsrechtliche Unterstützung von einem Rechtsanwalt in Zürich? Nur ein spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht verfügt über die notwendige Erfahrung in arbeitsrechtlichen Belangen. Fachkundige und erfahrene Rechtsanwälte beraten Unternehmer oder Privatpe fachkundig in allen arbeitsrechtlichen Rechtsbelangen (privatrechtliche oder öffentlichrechtliche Arbeitsverhältnisse) und helfen Ihnen bei der Vertragsgestaltung.
Umfassende Beratung und Vertretung vom Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Unsere Rechtsanwältinnen und Anwälte beraten und vertreten Arbeitgeber und Angestellte in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts und des öffentlichen Personalrechts. Die kompetente Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Arbeitnehmer ist wesentlich!
Erfahrene Anwälte für Arbeitsrecht
Unsere Experten helfen bei arbeitsrechtliche Fragen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie u. a. bei folgenden Anliegen:
Beratung zu kantonalen Polizeivorschriften wie z.B. Ladenschluss, Sonntagsruhe
Öffentlich-rechtlicher Arbeitsschutz – Durchsetzung von Amtswegen
Kollektives Arbeitsrecht – Durchsetzung von Verbandswegen
Beratung und Vertretung im Privatrecht
Anwältin
Inhaberin und Anwältin S. Wittibschlager Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team vertreten Privatpersonen & Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, USA, und Osteuropa in den Bereichen des Arbeitsrechts und des öffentlichen Personalrechts sowie in den Bereichen des Aufenthaltsrecht, Niederlassungsrecht und Einbürgerungsrecht.
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
Die Anwaltskanzlei Wittibschlager hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Unsere Rechtsanwälte vertreten Privatpersonen & Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, USA, und Osteuropa.
Wir sind ein Team mit erfahrenen und spezialisierten Anwälten in verschiedenen Fachgebieten. Zu unseren bevorzugten Arbeitsgebieten gehören das Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Handels- & Gesellschaftsrecht, Schuldbetreibung- und Konkursrecht, nationales- & internationales Privatrecht & Wirtschaftsrecht.
Dank der fachlichen Spezialisierung unserer Anwältinnen und Anwälte und ihrer Berufserfahrung können wir Ihnen qualitativ herausragende Dienstleistungen anbieten.
In der Schweiz ist unsere Kanzlei ist die zentrale Anlaufstelle bei grenzüberschreitenden Rechtsfragen & Sachverhalten Schweiz – Deutschland.
Unser Anwalt für Arbeitsrecht vertritt und berät Sie in der gesamten Schweiz in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts. Wir widmen uns der arbeitsrechtlichen Beratung sowohl von Angestellten als auch Arbeitgebern. Außerdem sind wir für Unternehmen & Privatpersonen im Bereich des Aufenthaltsrechts, der Niederlassungs-, Aufenthatsbewilligung sowie des Migrations-/Ausländerrechts tätig.
Anwaltliche Dienstleistungen im Arbeitsrecht
Unsere Rechtsanwälte sind im Gebiet des Arbeitsrechts in der Beratung und in der gerichtlichen Vertretung tätig. Gerne kämpfen wir für Ihre Interessen in den folgenden Rechtsbereichen:
Ausarbeitung und Prüfung von Arbeitsverträgen aller Art, sei dies die arbeitsvertragliche Redaktion von Vollzeit- oder Teilzeitarbeitsverträgen etc.
Arbeitsvertragliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in Form einer Entlassung, Kündigung, Freistellung, fristlose Kündigung oder auch Kündigung zur Unzeit, d.h. in einer Sperrfrist. Folgende Rechtsfragen sind hierbei wesentlich:- Wie ist das rechtlich korrekte Vorgehen bei der Auflösung von Arbeitsverhältnissen – Was muss man bei einer Entlassung bzw. Kündigung alles beachten? – In welchen Fällen ist eine Kündigung nichtig? – Welche Sperrfristen sind bei einer Kündigung zu beachten? – In welchen Fällen ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt und wann nicht? – Wann ist eine ausgesprochene Kündigung missbräuchlich? – Wann ist es sinnvoll einen Aufhebungssvertrag abzuschliessen? – Wie kann ich meine Rechte aus dem Arbeitsrecht erfolgreich durchsetzen?
Bei sexueller Belästigung, Mobbing oder anderen Konflikten am Arbeitsplatz.
Bei Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung oder anderen strafrechtlichem Fehlverhalten Ihrer Mitarbeitern.
Bei allen arbeitsrechtlichen Fragen des Arbeitsrechts rund um die Arbeitszeit (Überstunden, Überzeit, Nachtarbeit, Sonntagsarbeit…) – Was genau bedeutet Überzeit bzw. Überstunden und was ist der Unterschied? – Wie kann ich Überzeit bzw. Überstunden geltend machen? – Wann besteht ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf die Auszahlung oder allenfalls auch auf die Kompensation von Überstunden?
Unterstützung in sämtlichen Rechtsfragen bezüglich des Betriebsinternen Lohnsystems (Stundenlöhne, Bonusregelungen, Provisionen, Pauschalen, Spesen…)
Rechtsberatung bei Lohnfortzahlungen im Falle von Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Militärdienst…
Rechtsberatung im Zusammenhang mit Ihrer Pensionierung (vorzeitige bzw. ordentliche Pensionierung, AHV, IV, Renten…)
Ausarbeitung der Arbeitszeugnisse Ihrer Mitarbeiter oder die Prüfung Ihres Zeugnisses.- Was muss ein korrektes Arbeitszeugnis beinhalten? – Welche Formulierungen sind angemessen? – Welche arbeitsrechtlichen Regelungen sind beim Verfassen eines Zeugnisses wesentlich?
Rechtsberatung Verstössen des Konkurrenzverbotes
Klärung von Fragen bezüglich des Geschäftsgeheimnisses bzw. der Geheimhaltung
Wir sind beratend oder auch prozessführend tätig (Gericht, Schlichtungsbehörde, anderen Behörden)
Ausserdem ergänzen wir unser Dienstleistungsangebot in den dem Arbeitsrecht angrenzenden Bereichen. Im Sozialversicherungsrecht (BVG, AHV, IV, ALV, UVG) unterstützen wir sie kompetent. Im Rechtsbereich des Migrationsrechts bzw. des Ausländerrechts helfen wir Ihnen beim Einholen von Aufenthaltsbewilligungen. Brauchen Sie eine Arbeitsbewilligung für die Schweiz? Wollen Sie sich selbständig machen oder benötigen Sie eine Rechtsberatung als Nichtschweizer?
Unsere Dienstleistungen im öffentlichen Personalrecht
Gerne unterstützen Sie unserer Rechtsanwälte auch im Gebiet des öffentlichen Personalrechts. Einerseits sind wir in der Beratung und andererseits auch in der gerichtlichen Vertretung tätig. Insbesondere in den folgenden Rechtsgebieten bieten wir unsere Rechtsdienste an:
Bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, Mobbing, Konflikte…
Bei betriebsinternen Verweisen, Versetzungen und dergleichen (disziplinarische Massnahmen auf Grundlage des Arbeitsrechts)
Wir sind auch beratend und prozessführend tätig (Arbeitsgericht und Behörden)
Ausarbeitung sowie Überprüfung von Arbeitsverträgen
Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Konkurrenzverbot oder dem Geschäftsgeheimnis (Geheimhaltung)
Überprüfen von Zeugnissen (Arbeitszeugnis)
Rechtsfragen im Zusammenhang mit der ordentlichen Kündigung, fristlosen Entlassung, Abgangsentschädigung, Freistellung oder Anfechtung einer Kündigung
Fragen zum Mobbing, sexueller Belästigung / sexuellen Übergriffen, Diskriminierungen am Arbeitsplatz
Allgemeine arbeitsrechtliche Konflikte am Arbeitsplatz
Fürsorgepflicht und Schutzmassnahmen des Arbeitgebers
Gerichtliche Vertretung im Bereich des Arbeitsrechts in der gesamten Schweiz
Ablauf
Wir sind für Sie da!
Kontaktieren Sie uns noch heute!
Erstberatung erhalten
Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden. info(at)wittib-law.ch
Mandant werden!
Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich ist für Sie da!
Sind Sie ein Arbeitgeber? Haben Sie arbeitsrechtliche Fragen? Suchen Sie kompetente juristische Unterstützung? Was muss der Chef bei einem strafrechtlichen Handeln seines Angestellten tun? Wie sieht eine arbeitsrechtich gute Mitarbeiterbeurteilung aus? Was mache ich, wenn in meinem Betrieb der Vorwurf von Mobbing oder Bossing auftaucht?
Beratung und Vertretung von Privaten und Unternehmen
Kanzlei Arbeitsrecht Zürich
Suchen Sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Zürich? Unsere Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht liegt im Zentrum der Stadt Zürich, im Seefeld, nur 10 Minuten von der Oper und vom Bellevue entfernt. Unsere Anwälte sind spezialisiert im Arbeitsrecht und haben eine überaus hohe Erfahrung und Kompetenz in sämtlichen arbeitsrechtlichen Belangen.
Unsere Anwaltskanzlei ist die zentrale Anlaufstelle für Arbeitsrecht und öffentliches Personalrecht
Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Zürich
Anwaltskanzlei Arbeitsrecht und öffentliches Personalrecht
Die Anwälte unserer Kanzlei stehen Ihnen in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts und des öffentlichen Personalrechts kompetent zur Seite.
Suchen Sie als Arbeitgeber oder allenfalls auch als Angestellter eine kompetente Rechtauskunft im Bereich des Arbeitsrechts? Bei uns arbeiten auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwälte mit jahrelanger Erfahrung in allen arbeitsrechtlichen Belangen. Die Anwälte der Kanzlei Arbeitsrecht Zürich unterstützen Sie, Ihre arbeitsrechtlichen Probleme erfolgreich zu lösen.
Rechtsberatung vom Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich
In einem Erstberatungsgespräch mit einem Experten für Arbeitsrecht aus unserer Anwaltskanzlei in Zürich weisen wir Sie auf die wichtigen Aspekte hin. Wir sind die zentrale Anlaufstelle. Arbeitsrechtiche Themen rund um Kündigung, Lohn, Mobbing, Bossing, Versetzungen und Entlassung sind komplex. Darum sollte Sie ein Beratungsgespräch mit unserem Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich durchführen!
Advokatur für arbeitsrechtliche Belange
Besprechen Sie Ihr Anliegen mit Ihrem Rechtsanwalt unserer Advokatur und vermeiden Sie von Anfang an juristische Fallstricke, die Ihnen später zum Nachteil werden können. Manchmal hilft schon eine andere Sichtweise. Wir hören Ihnen genau zu: Denn jede – auch Ihre – Situation ist einzigartig.
Vorstellung der Anwaltskanzlei
In unserer Anwaltskanzlei arbeiten eine Vielzahl von Fachleuten. Ausserdem haben wir Kooperationspartner in mehreren Büros in den Kantonen Basel, Zürich, Aargau, Zug und Bern.
Ausserdem verfügen wir über ein hervoragendes internationales Netzwerk. Unserer Mitarbeiter sind in allen Bereichen des Schweizer Rechts tätig. Gerne beraten unsere Experten Sie auf Deutsch, Französisch, Slowakisch, Tschechisch und Englisch.
Zürcher Spezialisten im Arbeitsrecht
Unsere Spezialisten für Arbeitsrecht stehen unter der Leitung der Inhaberin und Rechtsanwältin der Anwaltskanzlei Wittibschlager. Ausserdem ist sie Mitglied in den folgenden Fachvereinigungen:
Mitglied des Zürcher Anwaltsverband Mitglied des schweizerischen Anwaltsvereins
Mitglied der Deutschen und Schweizerischen Juristenvereinigung
Mitglied des deutschen Anwaltsvereins
Mitglied des Münchner Anwaltsvereins
Mitglied des Verein Successio
Mitglied ZAV Fachgruppe Familienrecht
Die Inhaberin der Kanzlei in Zürich verfügt über eine deutsche und schweizerische Anwaltszulassung sowie über mehrjährige anwaltliche Praxiserfahrung bei mehreren grösseren Anwaltskanzleien sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz. Auf Grund ihrer arbeitsrechtlichen Tätigkeit als Anwältin ist sie eine ausgewiesene Fachexpertin in sämtlichen Belangen des Arbeitsrechts. Zusammen mit ihrem Team von Anwälten und juristischen Beratern, welche im Arbeitsrecht spezialisiert sind, kann sie für ihre Klienten eine ganzheitliche Beratungsleistung im Arbeitsrecht anbieten.
Korrespondenzanwälte im Arbeitsrecht
Unsere Advokatur arbeitet auch als Korrespondenzvertretung für ausländische Anwälte in der Schweiz. Ausserdem sind unsere Anwälte in der Schweiz und in Deutschland zugelassen. Rechtsanwälte aus der EU greifen immer wieder auf uns zurück, um Ihre Klienten in der Schweiz durch ein schweizerisches Anwaltsbüro vertreten zu lassen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Anwälte im Ausland und in der Schweiz
Unsere Anwaltskanzlei ist eine national und international ausgerichtete Advokatur in der Stadt Zürich und arbeitet mit verschiedenen Kanzleien in der Schweiz und im Ausland zusammen. Unsere Anwältinnen und Anwälte sind überaus erfahren in nationalen und internationalen Rechtsgebieten des Arbeitsrechts, wir beraten und vertreten Private und Unternehmen im In- und Ausland.
Im Zentrum unserer Arbeit steht Ihr Interesse, gemeinsam finden wir für Sie die optimale Lösung und sind vor Ort für Sie da.
Arbeitsrecht Schweiz
Das Arbeitsrecht der Schweiz ist im Gegensatz zur EU sehr liberal, d.h. es ist nich so sehr reglementiert. Partnerschaften von Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen funktionieren in der Schweiz sehr gut. In diesen Sozialpartnerschaften gibt es selten Streit und auch sehr wenige Streiks und Auseinandersetzungen.
Streitigkeiten werden in erster Instanz vor den zuständigen zivilen kantonalen Arbeitsgerichten beurteilt. Bis zu einem arbeitsrechtlichen Streitwert von CHF 30 000.- ist eine schnelles einfaches Gerichtsverfahren vorgeschrieben. Bis zu diesem Streitwert werden den Mandanten keinerlei Gebühren vom Gericht in Rechnung gestellt. Das Obligationenrecht ist im Arbeitsrecht die Grundlage für die Entscheidungsfindung der Arbeitsgerichte. Bestimmungen zum Einzelarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag und zum Normalarbeitsvertrag sind darin enthalten. Im Arbeitsgesetz findet man folgende Regelungen:
Gesundheitsschutz
Arbeitszeit
Ruhezeit
Arbeit von Jugendlichen
Arbeit und Schwangerschaft und stillenden Müttern
Unfallversicherungsgesetz
Arbeitssicherheit
Im internationalen Vergleich bietet das schweizerische Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und -geber ganz besondere Freiheiten in der Ausgestaltung des Arbeitsvertrags, welche durch einige zwingenden Vorschriften jedoch eingeschränkt werden. Bei dieser liberalen Ausgestaltung besteht wiederum eine erhöhte Konfliktgefahr zwischen Arbeitnehmer und -geber.
Um Missverständnissen und arbeitsrechtlichen Konflikten generell vorzubeugen, ist es gerade in Hinblick auf die existenziell wichtige Rolle des Arbeitsverhältnisses im Leben eines Arbeitgebers oder eines Arbeitnehmers ratsam, frühzeitig eine juristische Fachperson zu konsultieren.
Als u.a. auf Arbeitsrecht und öffentliches Personalrecht spezialisierte Anwältin biete ich sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen anwaltliche Hilfestellungen in der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen und in der Lösung von arbeitsrechtlichen Konfliktfällen an. Zudem biete ich auch Beratungen an im Bereich des Aufenthaltsrechts, des Niederlassungsrechts und des Einbürgerungsrechts an.
Gerne prüfe und redigiere ich Arbeitsverträge und Arbeitszeugnisse, berate Sie bei Fragen im Zusammenhang mit Konkurrenzverboten und Geheimhaltungspflichten oder bei Konflikten am Arbeitsplatz wie beispielsweise Mobbing oder sexuelle Belästigung sowie bei einer allfälligen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu den Themen der Kündigung, Entlassung, Anfechtung oder Abgangsentschädigungen.
Im Vordergrund steht dabei zunächst die Prävention solcher Konflikte. Gerade durch einen inhaltlich vorausschauend aufgesetzten Arbeitsvertrag lassen sich viele Konflikte im Voraus verhindern. Sollte es während des Arbeitsverhältnisses zu Auseinandersetzungen kommen, ist in erster Linie eine Streitbeilegung durch Vermittlung, Mediation oder in Form eines Vergleichs anzustreben.
Erweisen sich diese Optionen zur Durchsetzung der eigenen Rechte als wirkungslos oder ungenügend, steht als letztes verfügbare Mittel schlussendlich die Beschreitung des Rechtswegs zur Verfügung. Gerne berate ich Sie in jedem dieser Konfliktstadien in Hinblick auf sowohl arbeitsnehmerrechtliche als auch arbeitgeberrechtliche Fragestellungen und vertrete Sie vor Gericht oder arbeitsrechtlichen Behörden. Gerne übernehme ich den Prozess für Sie und vertrete Sie vor allen Gerichten der Schweiz.
Wenn man als Arbeitnehmer beispielsweise bei einer Arbeitsverhinderung keinen genügenden Lohn erhält, am Arbeitsplatz belästigt oder an der Gesundheit geschädigt wird, das Arbeitszeugnis nicht den Tatsachen entspricht oder wenn einem unter Verletzung der gesetzlichen oder vertraglichen Fristen gekündigt wird, fühlt man sich häufig der Willkür des Arbeitgebers ausgeliefert.
Die jeweilige Rechtslage kann sich dabei im Einzelfall als durchaus komplex erweisen, so sind sich nicht nur arbeits- bzw. privatrechtliche Gesichtspunkte (insb. OR) zu beachten, sondern häufig auch öffentlich-rechtliche (z.B. GlG oder ArG) oder strafrechtliche Aspekte. Gerade deshalb ist es wichtig, frühzeitig eine juristische Fachperson zu konsultieren, um diese in der Arbeitswelt alltäglichen Problemen zu begegnen.
Nach den Bestimmungen des Obligationenrechtes sowie des Arbeits- und Unfallversicherungsgesetzes treffen den Arbeitgeber verschiedene Pflichten, welche sich in ihrer Gesamtheit im Einzelfall durchaus als komplex erweisen können. Hierbei ist es äusserst wichtig, sich bereits im Vorfeld über die juristischen Schwierigkeiten und Konsequenzen von einer juristischen Fachperson informieren zu lassen. Wenn Sie als Arbeitgeber
Ihre Arbeitsverträge präventiv überprüfen lassen wollen, um sich beispielsweise vor unverhältnismässigen Forderungen seitens der Arbeitnehmer vorbeugend zu schützen, wenn Sie unentschuldigte Absenzen und unglaubwürdige Arztzeugnisse seitens ihrer Angestellten nicht duldenwollen oder wenn ein Arbeitnehmer behauptet, dass Löhne ausstehend seien, die von Ihnen ausgesprochen Kündigung missbräuchlich oder das Arbeitszeugnis wahrheitswidrig sei, berate ich Sie gerne bei der Suche nach Lösungsmöglichkeiten für derartige Probleme. Ausserdem sind wir auch Spezialisten, wenn es um Werkverträge geht.
Glossar Arbeitsrecht – Themen im Arbeitsrecht
Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag definiert die gegenseitigen Pflichten und Rechte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es gibt schriftliche und mündliche Arbeitsverträge. Unser Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich empfiehlt die Schriftlichkeit. Die wesentlichen Vertragsbedingungen sollten schriftlich vereinbart werden. Dies schaft Rechtssicherheit. Unser Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich untestützt Sie kompetent bei Fragen zur Beendigung von Arbeitsverträgen z. B. durch Aufhebungsverträge, Entlassung oder fristlose Kündigung.
Einzelarbeitsvertrag
Arbeitsvertrag und Probezeit
Der Abschluss des Arbeitsvertrages ist mündlich oder stillschweigend gültig, d.h. es gibt diesbezüglich keinerlei Vorschriften bezüglich der Form. Sobald sich die Parteien über alle wesentlichen Punkte geeinigt haben, gilt der Arbeitsvertrag als abgeschlossen. In der Regel gehört dazu auch das Datum des Stellenantritts. Der schriftliche Vertrag ist rechtlich gesehen also nur eine Bestätigung der mündlichen Vereinbarung. Tritt der Arbeitnehmer die vereinbarte Stelle nicht an, begeht er Vertragsbruch. Ohne vorherige Kündigung oder ohne triftigen Grund (Krankheit) kann der Arbeitgeber (innert dreissig Tagen seit Nichtantritt der Stelle) einen Viertel des vereinbarten Monatslohnes als Entschädigung verlangen. Zudem hat er Anspruch auf Schadensersatz. Spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht empfehlen aber auf jeden Fall die schriftliche Form. Ein guter schriftlicher Arbeitsvertrag sorgt für klare Verhältnisse und schafft Vertrauen. Streitigkeiten können so schon im Vorfeld vermieden werden. Wir empfehlen daher dringend, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschliessen.
Im Obligationenrecht Art. 319 bis 362 findet man Regelungen über den Einzelarbeitsvertrag. Für Angestellte von Bund, Kanton und Gemeinden sind deren Anstellungsbedingungen massgebend. In einem Arbeitsverhältnis geht es darum, dass man für die Arbeitsleistung einen Lohn erwarten kann. Ein Scheidungsanwalt, welcher seine Mandanten unterstützt ist kein Arbeitnehmer. Ein Anwalt für Scheidungen geht ein Auftragsverhältnis ein. Ein Küchenbauer, welcher für die Kunden eine Küche zimmert geht einen Werkvertrag ein.
Angestellte, d.h. Arbeitnehmer werden müssen für ein Tätigwerden auf Zeit bezahlt und nicht für den Arbeitserfolg. Der Arbeitgeber besitzt ein Weisungsrecht. Angestellte müssen Weisungen entgegennehmen und sich in die Arbeitsorganisation des Unternehmens einordnen. Das Weisungsrecht des Chefs findet sein Ende dort, wo die vertraglichen Rechte, die Gesundheit oder die Persönlichkeit des Arbeitnehmers verletzten. Arbeitnehmer tragen kein Unternehmerrisiko, ganz im Gegenteil, das Gesetz schützt Arbeitnehmer. Schutzbestimmungen und Sozialleistungen, wie z.B. bezahlte Ferientage oder die Lohnfortzahlung bei Krankheit sind gesetzlich verankert.
Probezeit
Wird nichts anderes abgemacht, gilt der erste Monat ab Stellenantritt als Probezeit. Die Probezeit kann im Einzelarbeitsvertrag auf maximal drei Monate verlängert werden. Während der Probezeit gilt sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer eine verkürzte Kündigungsfrist von 7 Tagen. Der Kündigungstermin kann dabei auf einen beliebigen Wochentag fallen. Der Kündigungsschutz entfällt während der Probezeit.
In einem guten Arbeitsverhältnis steht das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zentrum, es geht nicht nur um den Austausch von Lohn gegen Arbeit. Treuepflicht, Weisungsrecht und Fürsorgepflicht Im Obligationenrecht werden Pflichten und Rechte von Angestellten und Arbeitgeber festgehalten. Die Hauptpflicht eines Angestellten ist die persönliche Erledigung der ihm zugeteilten Aufgaben. Die Arbeitspflicht muss persönlich geleistet werden. Ausserdem haben Angestellte gegenüber ihrem Chef eine Treuepflicht, die in mehreren Gesetzen geregelt ist. Der Arbeitgeber hat dementsprechend eine Beschäftigungspflicht im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten zu leisten. Damit Vertrauen möglich ist, legt das Obligationenrecht und das Arbeitsgesetz Schutzvorschriften fest.
Arbeitnehmer müssen in erster Linie auf die Interessen des Unternehmens (Arbeitgebers) achten. Eine Nebentätigkeit in der gleichen Branche ist untersagt, d.h. ohne die Erlaubnis des Arbeitgebers herrscht ein striktes Verbot der Konkurrenztätigkeit. Auch Geschäftsgeheimnisse dürfen weder weitergegeben noch für sich selbst verwendet werden. Hier gilt eine Schweigepflicht. Betriebseinrichtungen und Arbeitsgeräte müssen sorgfältig behandelt werden und sofern es betriebsnotwendig und zumutbar ist, müssen Arbeitnehmer auch Überstunden leisten. Der Arbeitgeber hat die Persönlichkeit des Arbeitnehmers so gut wie möglich zu schützen. Sie sind verpflichtet die Gesundheit und die Persönlichkeit Ihrer Mitarbeiter zu schützen. Arbeitgeber haben gegenüber Ihren Mitarbeitern ein Weisungsrecht. Dieses Recht bezieht sich sowohl auf die Ausführung der Arbeit als auch auf das Verhalten der Angestellten. Das Weisungsrecht ist allerdings nicht unbegrenzt. Die Angestellten müssen Weisungen befolgen, solange diese nicht schikanös oder absolut sinnlos sind. Auf jeden Fall muss der Arbeitgeber die Persönlichkeit und die Gesundheit seiner Angestellten schützen. Angestellte, welche bewusst berechtigte Anweisungen des Vorgesetzten zuwider handeln, müssen mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Im schlimmsten Fall kann es zur fristlosen Entlassung kommen.
Pflichten des Arbeitnehmers
Im folgenden werden die wichtigsten Pflichten des Arbeitnehmers zusammengefasst:
Persönliche Arbeitspflicht
Es gilt die persönliche Arbeitspflicht, d.h. ohne Einverständnis des Arbeitgebers dürfen die Arbeiten nicht ausgelagert werden und es darf auch keine Hilfskraft beigezogen werden.
Sorgfaltspflicht
Fahrzeuge, Geräte, Infrastruktur, Werkzeuge und Maschinen müssen sorgfältig und sachgerecht behandelt bez. bedient werden. Die Sorgfaltspflicht hilft Schäden zu vermeiden.
Weisungen und Anordnungen
Arbeitnehmer sind Verpflichtet Weisungen und Anordnungen des Arbeitgebers zu befolgen.
Konkurrenzverbot
Konkurrenzverbot: Der Arbeitnehmer darf nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber treten.
Geheimhaltungspflicht
Geheimhaltungspflicht: Fabrikation- und Firmengeheimnisse dürfen nicht verraten werden.
Herausgabe- und Rechenschaftspflicht
Herausgabe- und Rechenschaftspflicht: Was Arbeitnehmer im Rahmen ihrer vertraglichen Arbeit von Kunden erhalten, müssen Sie dem Arbeitgeber herausgeben. Dies sind z.B. Akten und Geldleistungen. Davon ausgenommen sind Geldleistungen, welche für die Mitarbeiter persönlich bestimmt sind (Trinkgeld).
Pflicht zur Leistung von Überstunden
Pflicht zur Leistung von Überstunden: Sofern die Mehrleistung zumutbar und betriebsnotwendig ist, ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet.
Anwalt Arbeitsvertrag Zürich
Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge können mündlich oder schriftlich zustande kommen. Germe helfen wir Unternehmen und Privaten bei der:
Ausarbeitung, Redaktion von Arbeitsverträgen
Überprüfung von Arbeitsverträgen
Beratung bezüglich der arbeitsvertraglichen Reglungen
Beratung den arbeitsrechtlichen Arbeitsvertragsverhandlungen
Alles über den Arbeitsvertrag in der Schweiz:
Im folgenden möchten wir Ihnen einige Hintergrundinformationen zum Arbeitsvertrag anbieten.
Arbeitsverträge – EAV & GAV
Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung über ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer. Man nennt diesen Vertrag auch Einzelarbeitsvertrag (EAV). Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-vertretungen. Hierbei kommt das Privatrecht zur Anwendung. Dabei sind neben den Vorschriften des Obligationenrechts auch jene des Arbeitsgesetzes zu beachten. Mit dem Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Leistung von Arbeit auf eine bestimmte oder unbestimmte Zeit im Dienste des Arbeitgebers. Die Lohnzahlung ist die wichtigste Pflicht des Arbeitgebers. Ein EAV kann mündlich, d.h. formlos abgeschlossen werden. Wir empfehlen jedoch die Anwendung der Schriftlichkeit. Der Arbeitgeber jedoch muss die Arbeitnehmenden schriftlich über die wesentlichen Punkte des Arbeitsverhältnisses informieren. Der Einzelarbeitsvertrag ist formlos gültig (OR 320).
In den Verträgen sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden festgelegt. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu finden sich in den Artikeln des OR Art. 319 – 362.
Wichtige, verbindliche Regelungen im Einzelarbeitsvertrag
Persönliche Arbeitspflicht
Sorgfalt- und Treuepflicht
Rechenschafts- und Herausgabepflicht
Überstunden
Befolgung von Anweisungen
Haftung von Arbeitnehmenden
Lohnzahlungspflicht
Ausrüstung mit Arbeitsgeräten
Schutz der Persönlichkeit
Freizeit und Ferien
Zeugnis
Nichtantreten und Verlassen der Stelle
Sondervergütung und Gratifikation
Schriftlicher / Mündlicher Arbeitsvertrag
Wichtige, verbindliche Regelungen im Einzelarbeitsvertrag
Schriftlicher / Mündlicher Arbeitsvertrag: Grundsätzlich ist der Arbeitgeber gesetzlich nicht verpflichtet, einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer abzuschließen. Es gibt keinen schweizerischen Gesetzesartikel, der die Schriftform für diesen arbeitsrechtlichen Vertrag vorschreibt. Aus diesem Grund ist eine mündliche Abrede genauso wie ein schriftlich festgesetzter Arbeitsvertrag gültig. Gemäß Art. 320 OR kommt sogar dann ein Arbeitsvertrag zustande, sofern der Arbeitgeber Arbeit in seinem Dienst auf Zeit entgegennimmt, deren Leistung nach den Umständen nur gegen Lohn zu erwarten ist. In der Schweiz sind schriftliche Arbeitsverträge die gängigste Methode der Vertragsschließung im Bereich des Arbeitsrechts, da diese Form für beide Parteien, sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitgeber aus beweis technischen Gründen vorteilhafter ist. Als Anwälte für Arbeitsrecht raten wir unseren Klienten, falls diese noch keinen schriftlichen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, dies nachzuholen. Gerade kleine Firmen schließen lieber mündliche Arbeitsverhältnisse ab, da dann die Arbeitnehmer schwerer oder auch gar nicht die vereinbarten arbeitsrechtlichen Bedingungen wie die Zahlung des Weihnachtsgeldes, die Höhe des Lohns, Überstundenzahlungen etc. beweisen können.
Befristeter / Unbefristeter Arbeitsvertrag
Befristeter / Unbefristeter Arbeitsvertrag: Eine der wichtigsten Unterscheidungen beim Arbeitsvertrag ist die zwischen einem befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnis. Gemäß Art. 334 Abs. 1 OR endet ein befristetes Arbeitsverhältnis ohne Ausspruch einer ordentlichen Kündigung. Dem Arbeitgeber wie auch dem Arbeitnehmer steht aber jederzeit das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigen Gründen zu. Das unbefristete Arbeitsverhältnis endet hingegen regelmäßig mit einer ordentlichen Kündigung. Diese Kündigung muss vom Arbeitgeber begründet werden, sofern dies der Arbeitnehmer verlangt. Im Übrigen finden die Kündigungsschutz-Vorschriften auf das befristete Arbeitsverhältnis aber keine Anwendung. Auch gibt es beim befristetet Arbeitsverhältnis keine Probezeit. Beim unbefristeten Arbeitsvertrag kann die Probezeit auf maximal drei Monate verlängert werden. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden. Desweiteren finden bei befristetet Arbeitsverträgen die Sperrfristen nach Art. 336 c OR, etwa bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall, keine Anwendung.
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezüglich den folgenden lohnrelevanten Rechtsfragen:
Was ist bei einer Lohnverhandlung zu beachten?
Besteht ein Anspruch auf einen Mindestlohn?
Was muss auf einem Lohnausweis bzw. auf einer Lohnabrechnung stehen?
Was muss man tun, wenn der Zahltag ausbleibt?
Was muss man über die Familienzulagen wissen?
Was ist der Unterschied zwischen Gratifikation, 13. Monatslohn und Bonus?
Ist die Nutzung eines Firmenwagens ein Lohn?
Darf der Arbeitgeber Trinkgelder einziehen?
Was kann man tun, wenn der Grundsatz der Lohngleichheit zwischen Mann und Frau nicht eingehalten wird?
Besteht ein Anspruch auf eine Entschädigung aller Spesen?
Muss der Arbeitnehmer die Weiterbildung aus eigener Tasche bezahlen? Welche Bedingungen darf der Arbeitgeber an die Bezahlung der Weiterbildung knüpfen?
Wie müssen Lohnkürzungen arbeitsrechtlich abgewickelt werden?
Gerne beraten Sie unsere Experten, nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich über aller arbeitsrechtlichen Fragen beraten.
Arbeitszeit
Haben Sie Fragen zur Höchstarbeitszeit, Pausenregelung oder zur Sonntagsarbeitszeit? Das Arbeitsgesetzt (ArG), welches zwingende Minimalvorschriften enthält, hat zwingenden Charakter. Angestellte dürfen bei diesen Vorschriften vertraglich nicht schlechter gestellt werden. Alle Vorschriften des ArG’s bezüglich Ruhezeiten und Arbeitszeiten sind fast ausnahmslos auf sämtliche schweizerischen Unternehmen anwendbar. Bei Familienunternehmen, Staatsangestellten mit Kaderfunktion, Handelsreisende und bei Betrieben, welche der Bundesgesetzgebung über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs unterstehen gibt es Ausnahmen.
Haben Sie Fragen bezüglich der Höchstarbeitszeit, der gleitenden Arbeitszeit, der gesetzlichen Pausenregelung, der Nachtarbeit, der Sonntagsarbeit, der gesetzlichen Ruhezeiten, der Jahresarbeitszeit, der Überstunden bzw. Überzeit, der Nachtarbeit und der gleitenden Arbeitszeit?
Unsere Spezialisten beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen bezüglich der Arbeitszeit.
Anwalt Arbeitsrecht Zürich – das Arbeitszeugnis
Arbeitnehmer haben das Recht auf ein Arbeitszeugnis. In der Regel wird dies nach Beendigung des Arbeitsverhältnis ausgestellt. Das Zeugnis muss der Wahrheit entsprechen. Es muss zudem wollwollend formuliert sein. Im Zeugnis stehen die Art und Dauer der ausgeübten Tätigkeiten eines Angestellten. Leistungen und Kenntnisse für die ausgeübte Arbeit ist eine weiterer Bestandteil des Arbeitszeunisses. Unser Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Zürich überprüft Ihr Arbeitszeugnis. Meine Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern umfasst die Überprüfung, Korrektur und Redaktion von rechtssicheren Zeugnissen und Mitarbeiterbeurteilungen.
Zeugnis
Haben Sie Fragen betreffend der Kontrolle Ihres Zeugnisses? Brauchen Sie einen Anwalt wegen einer Kündigung? Ein Zeugnis vom Arbeitgeber kann gemäss Art. 330a OR seitens des Arbeitnehmers jederzeit verlangt werden, entweder als Zwischenzeugnis noch während des laufenden Arbeitsverhältnisses oder als Schlusszeugnis nach Beendigung des Arbeitsvertrages. Desweiteren wird zwischen einem Voll- und einem Teilzeugnis unterschieden. Nach Art. 330a Abs. 1 OR soll ein Vollzeugnis -die Art und die Dauer des Arbeitsverhältnisses, -die Leistungen und über das Verhalten des Arbeitnehmers- Auskunft geben. Ein Teilzeugnis oder auch eine Arbeitsbestätigung informiert hingegen nur über die Dauer und Art des Arbeitsverhältnisses (Art. 330a Abs. 2 OR).
Ausgestaltung eines Arbeitszeugnisses:
Ein Vollzeugnis sollte inhaltlich die nachfolgenden Angaben enthalten:
Bezeichnung des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers,
Dauer des Arbeitsvertrages;
Tätigkeitsgebiet des Arbeitnehmers, insbesondere eine Übersicht über die wichtigsten Arbeiten, Funktionen und Leistungen des Arbeitnehmers sowie eine wahrheitgetreue qualitative und quantitative Leistungsbewertung des Arbeitnehmers und seines Verhalten gegenüber seinem Vorgesetzten und den Kollegen.
Zudem muss das Zeugnis vollständig sein und es darf keine Aussagen enthalten, welche in keinem direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Auch negative Tatsachen dürfen im Zeugnis erwähnt werden, sofern sie für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers unerlässlich sind. Weiterhin unzulässig ist die Verwendung von zweideutigen Bemerkungen und eines Codes, wodurch für andere Arbeitgeber schlechte Mitteilungen vermittelt werden.
Rechtsanwalt Zürich: Erfahren in sämtlichen Belangen rund um das Arbeitszeugnis
Bei Fragen zur Kündigung, Freistellung, Kontrolle des Arbeitszeugnisses beraten und unterstützen unsere Anwälte kompetent.
Aufhebungsvertrag
Der Aufhebungsvertrag definiert die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Haben Sie Fragen zu arbeitsrechtichen Themen rund um Abfindung, Freistellung, Kündigungssperrfrist oder dem Bezug von Arbeitslosengeld? Nur ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich kann Sie am Besten noch vor Abschluss eines solchen Vertrages umfassend beraten.
Insolvenz des Arbeitgebers
Eine Konkurseröffnung löst das Arbeitsverhältnis nicht automatisch auf. Wenden Sie sich für Fragen zur Insolvenzentschädigung an Ihren Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich.
Anwalt Arbeitsvertrag – Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Kündigung
Haben Sie Fragen zum Kündigungschutz (Krankheitsfall, Schwangerschaft, Mutterschaft)? Wollen Sie mehr über Sperrfristen, während denen keine Kündigung erfolgen darf, wissen? Unser Rechtsanwalt für Arbeitsrecht berät und vertritt Sie bei Erhalt der Kündigung .
Bei der ordentlichen Kündigung muss man zwischen der Kündigung eines befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnisses unterscheiden. Gemäss Art. 334 OR und Art. 335 OR endigt ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Kündigung mit Ablauf der vorher vereinbarten Vertragszeit. Die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag sind im OR geregelt und hängen von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten die gleichen Kündigungsfristen.
Kündigungsfristen (gesetzliche)
Im Art. 335c OR sind die folgenden Kündigungsfristen geregelt:
1. Monat nach Ablauf der Probezeit im 1. Dienstjahr;
2. Monate im 2. bis und mit dem 9. Dienstjahr;
3. Monate ab dem 10. Dienstjahr jeweils für das Ende des Monats.
Grundsätzlich darf von diesen gesetzlichen Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag oder GAV eine Abweichung schriftlich vereinbart werden. Grundsätzlich wird die Kündigung zum Monatsende ausgesprochen, wobei auch dies vertraglich geändert werden kann. Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine Kündigung während des ersten Arbeitsjahres zugestellt, ist noch die einmonatige Kündigungsfrist anwendbar, auch wenn die Kündigungsfrist erst im zweiten Arbeitsjahr endet.
Kündigungsfrist und Probezeit
Grundsätzlich darf während der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Kalendertagen gekündigt werden. Die Kündigung muss noch während der Probezeit (ein – drei Monate) der anderen Partei zugestellt werden, wohingegen der Ablauf der Kündigungsfrist auch auf ein Datum nach Ablauf der Probezeit fallen kann. Die spezielle Beendigungsfrist während der Probezeit kann ebenfalls durch schriftliche Abrede verkürzt, wegbedungen oder verlängert werden.
Sperrfristen bei Krankheit
Unter der Sperrfrist ist laut Gesetz ein Zeitraum zu verstehen, während dessen der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nicht gekündigt werden kann. Eine Kündigung, die vom Arbeitgeber während einer Sperrfrist ausgesprochen wird, ist nichtig. Diese Arbeitsverhinderung (Unfall, Krankheit) muss jedoch ohne Verschulden seitens des Arbeitnehmers eingetreten sein. Während der Probezeit gilt dieser zeitliche Kündigungsschutz jedoch nicht. Auch nicht, wenn der Arbeitnehmer selber gekündigt hat. Wird dem Arbeitnehmer während einer Sperrfrist die Kündigung zugestellt, ist diese Kündigung nichtig und das Arbeitsverhältnis wird nicht unterbrochen. Der Arbeitgeber muss mithin dem Arbeitnehmer, sobald dieser gesund an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt, erneut kündigen um das Arbeitsverhältnis rechtswirksam aufzulösen.
Krankheit, Unfall, Militär, Mutterschaft
Haben Sie Rechtsfragen bezüglich der Erkrankung eines Angestellten? Sind Sie selber erkrankt und wollen Sie sich über Ihre Rechte beraten lassen? Unsere Anwälte für Arbeitsrecht beraten Sie bei den folgenden Fragen:
Wie lange besteht ein Anspruch auf die Fortführung der Lohnzahlung?
Welche Versicherungen decken solche Ansprüche?
Ist eine Kündigung während dem Militär, der Mutterschaft oder einem Unfall möglich?
Welche Kündigungen sind nichtig?
Welche Kündigungsfristen gelten?
Braucht es ein Arztzeugnis?
Unsere Anwälte sind auf sämtliche arbeitsrechtliche Themen spezialisiert. Sie informieren und beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Krankheit, Unfall, Militär und Mutterschaft.
Kündigungsschutz
Kündigungen zur Unzeit
Eine Kündigung, welche während einer Sperrfrist ausgesprochen wird, ist laut Kündigungsschutz ungültig. Unsere Anwälte beraten Sie diesbezüglich kompetent.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin in unserer Kanzlei für Arbeitsrecht in Zürich.
In den folgenden Fällen kann eine Kündigung nichtig sein:
– Kündigung bei Krankheit – Kündigung bei Unfall – Kündigung bei Militärdienst
Anwalt Arbeitsrecht Zürich zum Kündigungsschutz
Kündigungsschutz während der Schwangerschaft
in der Schwangerschaft bis zu 16 Wochen nach der Geburt des Kindes;
Kündigungsschutz im Militär
während dem obligatorischen Militärdienst, Zivilschutz oder Zivildienst, sowie
falls dieser Dienst mehr als 11 Tage dauert
vier Wochen vorher und nachher.
Kündigungsschutz bei der Hilfsaktion
während der Arbeitnehmer mit Zustimmung des Arbeitgebers an einer von der zuständigen Bundesbehörde angeordneten Dienstleistung für eine Hilfsaktion im Ausland teilnimmt.
Fristlose Entlassung
Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer aus wichtigen Gründen und wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist, fristlos entlassen:
Gründe für eine fristlose Entlassung:
Unredlichkeiten (Diebstahl, Betrug, ..)
Verweigerung zu leistender Arbeit
Konkurrenzierung des Arbeitgebers
Unredliches Verhalten gegenüber Kundschaft
Tätlichkeiten gegenüber dem Arbeitgeber
Fristlose Entlassung – Nur nach Verwarnung:
Eine fristlose Kündigung darf nicht ohne einen gewichtigen Grund ausgesprochen werden! Bei einer fristlosen Entlassung sollten Angestellte rasch reagieren. Die Beratung vom Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich ist wesentich. Holen Sie anwatliche Hilfe, um für Sie negative Folgen für das berufliche Weiterkommen zu vermeiden.
Verspätet zur Arbeit
„Blau“ machen
Unbefugtes Verlassen des Arbeitsplatzes
Angetrunkenheit
Wann erfolg die Kündigung zur Unzeit? Die Kündigung während der Sperrfist ist nichtig. Bei Krankheit, Schwangerschaft und Militärdienst gelten spezielle Sperrfristen.
Lohnstreitigkeiten
Lohnstreitigkeiten sind immer belastend. Meist wird um das Geld gestritten. Suchen Sie Rat durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Zürich? Ich stehe Ihnen zur Seite.
In der Regel ist ein Arbeitsvertrag mündlich gültig. Man kann den Arbeitsvertrag auch stillschweigend oder schriftlich abschliessen. Der schriftliche Arbeitsvertrag ist jedoch auf jeden Fall dringend zu empfehlen. Der Aufgabenbereich, der Lohn, die Arbeitszeit und die Sozialleistungen sollten im Vertrag schriftlich festgehalten werden.
Für die Arbeitsleistung kann i.d.R. Lohn erwartet werden. Ein Scheidungsanwalt geht mit seinen Mandanten ein Auftragsverhältnis ein und ein Maurer, welcher für den Bauherrn eine Mauer errichtet, macht einen Werkvertrag. Arbeitnehmer stellen Ihre Arbeitsleistung dem Arbeitgeber für eine bestimmte Zeit zur Verfügung. Die Bezahlung wird für das Arbeiten und nicht für den erwarteten Arbeitserfolg geschuldet. Arbeitnehmer haben Rechte und Pflichten. In der Regel entsteht ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Treuepflicht des Angestellten ist u.a. im Obligationenrecht geregelt. Der Arbeitgeber hat ein Weisungsrecht, welches aber auch nicht unbegrenzt ist. Im Gegenzug dazu hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht für seine Angestellten, d.h. er muss auf die Gesundheit seiner Mitarbeiter achten und hat die Persönlichkeit der Angestellten zu schützen. Das Gleichstellungsgesetz bietet Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
Weisungen des Chefs müssen befolgt werden und der Mitarbeiter muss sich in das Unternehmen und die Arbeitsorganisation eingliedern. Das Unternehmensrisiko trägt hingegen nur der Arbeitgeber.
Schutzbestimmungen im Arbeitsrecht
Angestellte, d.h. Arbeitnehmer profitieren von diversen arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen und Sozialleistungen. Dazu gehören bezahlte Ferien, Lohn bei Unfall oder Krankheit u.v.m.
Unsere spezialisierten Anwälte für Arbeitsrecht erklären Ihren Klienten worauf bei Lohnverhandlungen zu achten ist. Was muss in einem Lohnausweis stehen? Wie sollte man sich verhalten, wenn der Lohn nicht bezahlt wird? Haben Sie Anrecht auf Familienzulagen und wie können Sie diese durchsetzen? Wie sind Lohnnebenleistungen, wie z.B. die Bezahlung des Bahnabos oder eines Geschäftswagens rechtlich einzuordnen?
Kündigungstermin bzw. Kündigungsfrist
Was bedeutet „Kündigungstermin“ bzw. Kündigungsfrist? Gibt es auch Sperrfristen bei einer Kündigung bzw. wann darf nicht gekündigt werden?
Die Kündigungsfristen hängen von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Es muss überprüft werden, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde. Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum, der zwischen der Mitteilung (dem Empfang) der Kündigung und dem Kündigungstermin liegen muss. Der Kündigungstermin ist der Zeitpunkt, auf den das Arbeitsverhältnis beendet wird.
Wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnis nicht mehr zumutbar ist, dann ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. Gründe für eine fristlose Entlassung können z.B. schwerer Diebstahl, Betrug und Tätlichkeiten gegenüber dem Arbeitgeber sein. Die Kündigung erfolgt in diesem Fall aus wichtigen Gründen. Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer aus wichtigen Gründen und wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist, fristlos entlassen. Arbeitnehmer, welche eine fristlose Kündigung erhalten haben, sollten sofort eine juristische Unterstützung in Anspruch nehmen.
Kündigung während der Sperrfrist
Eine Kündigung, die vom Arbeitgeber während einer Sperrfrist ausgesprochen wird, ist nichtig. Es ist zu überprüfen, ob die Kündigung nicht zur Unzeit erfolgt ist. Kündigungen die während dem Militärdienst, dem Dienst bei Zivilschutz, während der Schwangerschaft oder in den 16 Wochen nach der Niederkunft und während einer krankheits- oder unfallbedingten Abwesenheit zugestellt worden sind, sind nichtig. Solche Kündigungen werden rechtlich so behandelt, wie wenn diese nicht ausgesprochen wären.
Vorgehen bei einer missbräuchlichen Kündigung
Anwalt Arbeitsrecht Zürich – Wie sollten Sie bei einer missbräuchlichen Kündigung vorgehen?
Bei der Annahme einer missbräuchlichen Kündigung sollte Sie sich von einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt bzw. Anwältin beraten lassen. Hierbei müssen vom Gesetz vorgeschriebene Klage- bzw. Einsprachefristen eingehalten werden. Die Einsprache gegen die Kündigung muss innerhalb der Kündigungsfrist erhoben werden. Die Kündigungsklage jedoch, muss bis spätestens 180 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnis eingereicht werden. Das Arbeitsgericht kann bei einer missbräuchlichen Kündigung maximal sechs Monatslöhne Entschädigungszahlung zusprechen.
1 Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist missbräuchlich, wenn eine Partei sie ausspricht: a. wegen einer Eigenschaft, die der anderen Partei kraft ihrer Persönlichkeit zusteht, es sei denn, diese Eigenschaft stehe in einem engen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis oder beeinträchtige wesentlich die Zusammenarbeit im Betrieb; … c. ausschliesslich um die Entstehung von Ansprüchen der anderen Partei aus dem Arbeitsverhältnis zu vereiteln; d. weil die andere Partei nach Treu und Glauben Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend macht; (…)
Art. 336a OR: Missbräuchliche Kündigung
1 Die Partei, die das Arbeitsverhältnis missbräuchlich kündigt, hat der anderen Partei eine Entschädigung auszurichten. 2 Die Entschädigung wird vom Richter unter Würdigung aller Umstände festgesetzt, darf aber den Betrag nicht übersteigen, der dem Lohn des Arbeitnehmers für sechs Monate entspricht. Schadenersatzansprüche aus einem anderen Rechtstitel sind vorbehalten. 3 Ist die Kündigung nach Artikel 336 Absatz 2 Buchstabe c missbräuchlich, so darf die Entschädigung nicht mehr als den Lohn des Arbeitnehmers für zwei Monate betragen.
1 Wer gestützt auf Artikel 336 und 336a eine Entschädigung geltend machen will, muss gegen die Kündigung längstens bis zum Ende der Kündigungsfrist beim Kündigenden schriftlich Einsprache erheben. 2 Ist die Einsprache gültig erfolgt und einigen sich die Parteien nicht über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, so kann die Partei, der gekündigt worden ist, ihren Anspruch auf Entschädigung geltend machen. Wird nicht innert 180 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Klage anhängig gemacht, ist der Anspruch verwirkt.
Formvorschriften bei einem Arbeitsvertrag
Welche Form wird für den gültigen Abschluss eines Arbeitsvertrags verlangt?
Der Einzelarbeitsvertrag ist eine Vereinbarung über ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer. Man nennt diesen Vertrag auch Einzelarbeitsvertrag (EAV). Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen. Mit dem Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Leistung von Arbeit auf eine bestimmte oder unbestimmte Zeit im Dienste des Arbeitsgebers. Die Lohnzahlung ist die wichtigste Pflicht des Arbeitgebers. Ein EAV kann mündlich, d.h. formlos abgeschlossen werden. Wir empfehlen jedoch Schriftlichkeit. Der Arbeitgeber jedoch muss die Arbeitnehmenden schriftlich über die wesentlichen Punkte des Arbeitsverhältnisses informieren.
Wie unterscheiden sich Überstunden von der Überzeit?
Überstunden sind Arbeitsstunden, die die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit übersteigen. Die vertragliche Arbeitszeit wird im Einzelarbeitsvertrag vereinbart oder in einem Gesamtarbeitsvertrag definiert. Fehlt eine vertragliche Bestimmung der Arbeitszeit, ist gemäss Art. 321c Abs. OR die «übliche Arbeitszeit» massgebend.
Im Arbeitsgesetz ist eine gesetzliche Höchstarbeitszeit festgelegt. Wird diese Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitsgesetz überschritten, spricht man von Überzeit. Im Gegensatz hierzu versteht man unter den Überstunden die Überschreitung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.
Das Arbeitsgesetz erlaubt in industriellen Betrieben, für Büropersonal, technische und andere Angestellte sowie Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels (bei mehr als 50 Arbeitnehmenden) maximal 45 Arbeitsstunden pro Woche. In den übrigen Betrieben beträgt die Höchstarbeitszeit 50 Stunden pro Woche (Art. 9 ArG).
Die Bezahlung der Überstundenmehrarbeit kann im Arbeitsvertrag schriftlich wegbedungen werden. Im Gegensatz hierzu muss die Entschädigung für gearbeitete Überzeit immer bezahlt werden. Dieses Recht ist zwingend.
Das Arbeitsgesetz macht hiervon jedoch eine Einschränkung für das Büropersonal, die technischen und anderen Angestellten sowie das Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels : für diese Arbeitnehmer besteht nur dann eine gesetzliche Entschädigungspflicht, wenn die Überzeitarbeit mehr als 60 Stunden im Jahr ausmacht (Art. 13 Abs. 1 ArG).
Wann müssen auch Überstunden bezahlt werden?
Sofern Überstunden vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet worden sind bzw. notwendige Überstunden oder Überstunden, welche widerspruchlos und ohne Einrede vom Arbeitgeber angenommen werden, müssen sie von diesem entschädigt werden.
Überstunden werden hingegen nicht abgegolten, sofern diese durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien ausgeschlossen worden sind. Bei Kadermitarbeitern werden die Überstunden schon meist durch den höheren Lohn, welchen die Position mit sich bringt, abgegolten, so dass auch dort meist keine Überstunden bezahlt werden.
Bei Arbeitnehmern in einer Kaderstellung ist die Arbeitszeit meistens nicht exakt nach Stunden definiert. Man geht davon aus, dass die Leistung eines höheren Pensums durch den höheren Lohn abgegolten wird, wobei dies vertraglich zu regeln ist.
Soweit es um Überzeitarbeit geht, kann die Abgeltung nicht vertraglich ausgeschlossen werden.
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich ist Experte rund um das Thema – Mobbing & Bossing
Was bedeuten die Begriffe Mobbing & Bossing?
Bossing ist eine spezifische Form des Mobbings. Beim Bossing versuchen Vorgesetzte den Angestellten rauszuekeln. Bossing sind systematisch, wiederholte Angriffe und nicht nur einmalig aufgetretene Übergriffe. Es ist entscheidend einen Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich beizuziehen, um arbeitsrechtliche Forderungen bei Mobbing durchzusetzen. Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich beraten.
Mobbing
Die Tathandlungen des Mobbings zeichneten sich dadurch aus, dass sie von tiefer Intensität und mit nur zum Teil unmerklichen feindlichem, schikanösen und diskriminierendem Unterton sind (scheinbar sachliche, jedoch immer nur bei dem Mobbing-Opfer angebrachte Kritik an Leistung und Verhalten; diskriminierende Beleidigungen, Abbrechen von Gesprächen, wenn man das Zimmer betritt; „Nichternstnehmen“; Intrigenspiele. Die Vorfälle sind als Einzelfälle meist kaum fassbar, führen durch die systematische Wiederholung über längere Zeit oft zu schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen und psychischen / physischen Krankheiten.
Nach Art. 328 OR hat der Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen, auf dessen Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen und für die Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen. Nach Absatz 2 dieser Vorschrift hat er zum Schutz von Leben, Gesundheit und persönlicher Integrität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes oder Haushalts angemessen sind, soweit es mit Rücksicht auf das einzelne Arbeitsverhältnis und die Natur der Arbeitsleistung ihm billigerweise zugemutet werden kann. Es geht um die Achtung vor der Individualität des Arbeitnehmers in seelischer, geistiger und körperlicher Hinsicht, um den Schutz dieser Sphäre vor Eingriffen durch Vorgesetze, Mitarbeiter und Dritte am Arbeitsplatz (AGer BE in SJZ 1990 S.201). Zu den geschützten Gütern gehören nicht nur Leib und Leben, das Eigentum, die körperlicher, sexuelle und geistige Integrität, sondern auch die berufliche Ehre, und die Stellung, das Ansehen im Betrieb (Kommentar zum Arbeitsrecht, Ullin Streiff / Adrian von Kaenel Art. 328 N7) und der Schutz vor Rassen – und Religionsdiskriminierung.
Was kann der Arbeitnehmers bei Mobbing gegen den Arbeitgeber vorbringen?
Verletzt ein Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht nach Art. 328 OR stellt dies eine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Entsteht dadurch ein Schaden, so stehen dem geschädigten Arbeitnehmer Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages zu (Art. 97 ff. OR). Wird gegenüber einem Mobbingbetroffenenen Arbeitnehmer eine Kündigung ausgesprochen, welche sich als missbräuchlich erweist, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entschädigung, die den Betrag nicht übersteigen darf, welche dem Lohn des Arbeitnehmers für sechs Monate entspricht. Vorbehalten bleiben weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz (Art 336, 336a, 336b OR). Neben diesen Ansprüchen steht dem mobbingbetroffenen Arbeitnehmer noch das Recht zu, eine „Anzeige“ nach Art. 54 Arbeitsgesetz einzureichen.
Gesetzesartikel zum Mobbing
Was bedeutet Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers?
Art. 328 OR: Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers
Der Arbeitgeber hat im Arbeitsverhältnis die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen, auf dessen Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen und für die Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen. Er muss insbesondere dafür sorgen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht sexuell belästigt werden und dass den Opfern von sexuellen Belästigungen keine weiteren Nachteile entstehen.
Er hat zum Schutz von Leben, Gesundheit und persönlicher Integrität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebs oder Haushalts angemessen sind, soweit es mit Rücksicht auf das einzelne Arbeitsverhältnis und die Natur der Arbeitsleistung ihm billigerweise zugemutet werden kann.
Bei welchen arbeitsrechtlichen Rechtsbelangen können Rechtsanwälte für Arbeitsrecht helfen?
Anwalt Arbeitsrecht Zürich: Die juristische Unterstützung des Anwaltes für Arbeitsrecht umfassen die Rechtsberatung zu allen Fragen rund um das Arbeitsrecht (arbeitsrechtliche Forderungen, Redaktion und Prüfung von Arbeitsverträgen, (fristlose) Kündigung, Mitarbeiterbeteiligung, Kompensationsmodelle für Kader, Gleichstellung, Lohnfragen, Konkurrenzverbote, Überstunden, Mobbing & Bossing, Arbeitszeugnisse, Mitarbeiterdelinquenz, Bonus und Gratifikation). Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht vertritt seinen Klienten vor Gerichten und Behörden und setzt Ihre Rechte durch.
Pensionierung
Das Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch mit Eintritt des Pensionsalters. Der Arbeitsvertrag muss entweder vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gekündigt werden, sofern nicht bereits eine schriftliche Vereinbarung darüber getroffen worden ist.
Das AHV-Gesetz sieht für die Frauen das Rentenalter von 64 Jahren, für Männer 65 Jahren vor. Als Vollrente beträgt die Altersrente minimal CHF 1175.–, maximal CHF 2350.-. Ehepaare erhalten gemeinsam maximal CHF 3‘525.– (Stand 2016).
Die Rente muss bei der Ausgleichskasse angemeldet werden. Damit es bei der Auszahlung nicht zu Verzögerungen kommt, muss dies der Ausgleichskasse ca. zwei Monate vor Rentenbeginn angemeldet werden.
Anwalt Arbeitsrecht Zürich hilft Ihnen bei den folgenden Rechtsbelangen:
Beratung über den Abschluss des Arbeitsvertrages
Aufklärung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern über die Rechte und Pflichten eingegangener Arbeitsverhältnisse
Mediation und Rechtsberatung im Zusammenhang mit Konflikten am Arbeitsplatz
Arbeitsrechtliche Beratung über Krankheit, Unfall und Militär
Unterstützung im Zusammenhang mit der (fristlosen) Kündigung am Arbeitsplatz
Lohnfragen
Beratung über Mutterschaft im Arbeitsverhältnis
Rechtsberatung über Arbeitszeit, Kündigungstermin, Kündigungsfrist, Arbeitszeugnis
Rechtsberatung über die Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Kurzarbeit, Insolvenzentschädigung, Schlechtwetterentschädigung…
Arbeitsrechtiche Beratung und Vetretung vor Gericht
Kündigung, Entlassung
Abgangsentschädigung
Anfechtung der Kündigung
Prüfung des Arbeitszeugnisses
Konkurrenzverbot
Geheimhaltung
Konflikte am Arbeitsplatz (Mobbing, sexuelle Belästigung…)
Information Honorar
Honorar / Konditionen
Nach dem geleisteten und vereinbarten Zeitaufwand
Stundenansatz zwischen Fr. 280.00 und Fr. 350.00
Wir fordern bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage an
Für den Rechtsdienst Ihres Unternehmens verrechnen wir Jahrespauschalen
Als Anwältin & Expertin für internationales Privatrecht auf Kabeleins.
Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten.
TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht.
In der Stadt Zürich und der näheren Agglomeration leben ca. 500 000 Einwohner. Zürich ist die grösste Stadt der Schweiz und die Hauptstadt des Kantons Zürich. Die Stadt Zürich liegt im Mittelland, ca. 1 Stunde von den Alpen entfernt und sie ist sehr schön am Zürichsee gelegen. Mitten durch die Stadt fliesst ein Fluss, die Limmat. Zwischen dem Uetliberg und dem Zürichberg liegt die Stadt. Auch das Zürcher Umland ist dicht besiedelt. Etwa 1.5 Millionen Menschen leben hier. Auch als Wirtschaftsmetropole ist Zürich weltbekannt.
Grossbanken wie die UBS und die Credit Suisse haben in der Stadt Zürich ihren Sitz. Als internationale Finanzplatz hat sich die Stadt Zürich einen Namen machen können. Im Forschungs- und Bildungsbereich geniesst Zürich mit der Universität Zürich und der Eidgenössischen Technischen Hochschule internationales Ansehen. Kulturell ist die Stadt Zürich von multikultureller Vielfalt geprägt.
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Suchen Sie einen Anwalt und Experten für die Rechtsbelange Schweiz/Deutschland und Schweiz/Tschechien? Haben Sie Fragen zu einer grenzüberschreitenden Scheidung, Erbschaft, Firmengründung oder Forderung? Möchten Sie eine Rechtsberatung im schweizerischen, tschechischen oder deutschen Recht?
Als tschechisch sprechende Deutsche Anwältin mit der Anwaltszulassung für die gesamte Schweiz und Deutschland kann ich Sie umfassend zu Rechtsfällen Schweiz / Deutschland / Tschechien beraten und vertrete.
Deutsche Anwältin mit der Anwaltszulassung in der ganzen Schweiz und in ganz Deutschland
Deutsche Anwältin in Zürich – Anwaltszulassung Schweiz/Deutschland
Werdegang
2012 Eintragung ins Anwaltsregister des Kantons Zürich2012 Zulassung als schweizerische Rechtsanwältin, zugelassen an allen Schweizerischen Gerichten
(2012) nach Ablegung der Anwaltsprüfung gemäss Art. 31 BFGA
2007 Zulassung als Rechtsanwältin in Deutschland
2005 Qualifizierung an der Steuer- und Wirtschaftsakademie in München
2003 Zweites Juristisches Staatsexamen an der Ludwig Maximilian Universität München, Deutschland
2003 Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Köln und München, Rechtswissenschaftliche Fakultäten Deutschland
Berufliche Tätigkeit:
Rechtsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei Wittibschlager in Zürich (seit 2017)
Rechtsanwältin bei Zuzak Rechtsanwälte AG in Zürich, Schweiz (bis 2017): Familienrecht (Scheidungsanwältin -Scheidungen, Eheschutz); Erbrecht; Arbeitsrecht; internationales Privatrecht (binationale Scheidungen, Verträge, Rechtsstreitigkeiten); Firmengründungen; Gesellschaftsrecht; Betreibungen und Ausländerrecht.
Rechtsanwältin in eigener Anwaltskanzlei in München, Deutschland (bis 2009): Deutsches Familienrecht und Arbeitsrecht; Scheidungen von internationalen Ehen, internationales Wirtschaftsrecht; deutsche Firmengründungen; Gesellschaftsrecht, Familiy office, Erbrecht; Unternehmensverkäufe/-käufe, Marken-und Patentrecht.
Volljuristin bei einer großen deutschen Versicherungsgesellschaft in München, Deutschland (bis zum Jahr 2007)
Rechtskonsulentin bei einer tschechischen Anwaltskanzlei (bis 2006)
Sprachen:
Deutsch, Tschechisch, Englisch, Französisch
Mitgliedschaften:
Mitglied beim Schweizerischen Anwaltsverband;
Mitglied beim Zürcher Anwaltsverband;
Eingetragen im Anwaltsregister des Obergerichts Zürich;
Mitglied der Deutsch-Schweizerischen Juristenvereinigung
Kernkompetenzen: Grenzüberschreitende Scheidungen, Erbschaften, Forderungen und Firmengründungen Schweiz – Deutschland – Tschechien
Forderungen, Betreibungen, und Klagen in Deutschland, Tschechien und in der Schweiz
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Benötigen Sie eine fachkundige arbeitsrechtliche Unterstützung von einem Rechtsanwalt in Zürich? Nur ein spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht verfügt über die notwendige Erfahrung in arbeitsrechtlichen Belangen. Fachkundige und erfahrene Rechtsanwälte beraten Unternehmer oder Privatpe fachkundig in allen arbeitsrechtlichen Rechtsbelangen (privatrechtliche oder öffentlichrechtliche Arbeitsverhältnisse) und helfen Ihnen bei der Vertragsgestaltung.
Umfassende Beratung und Vertretung vom Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Unsere Rechtsanwältinnen und Anwälte beraten und vertreten Arbeitgeber und Angestellte in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts und des öffentlichen Personalrechts. Die kompetente Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Arbeitnehmer ist wesentlich!
Erfahrene Anwälte für Arbeitsrecht
Unsere Experten helfen bei arbeitsrechtliche Fragen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie u. a. bei folgenden Anliegen:
Beratung zu kantonalen Polizeivorschriften wie z.B. Ladenschluss, Sonntagsruhe
Öffentlich-rechtlicher Arbeitsschutz – Durchsetzung von Amtswegen
Kollektives Arbeitsrecht – Durchsetzung von Verbandswegen
Beratung und Vertretung im Privatrecht
Anwältin
Inhaberin und Anwältin S. Wittibschlager Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team vertreten Privatpersonen & Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, USA, und Osteuropa in den Bereichen des Arbeitsrechts und des öffentlichen Personalrechts sowie in den Bereichen des Aufenthaltsrecht, Niederlassungsrecht und Einbürgerungsrecht.
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
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Wir sind ein Team mit erfahrenen und spezialisierten Anwälten in verschiedenen Fachgebieten. Zu unseren bevorzugten Arbeitsgebieten gehören das Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Handels- & Gesellschaftsrecht, Schuldbetreibung- und Konkursrecht, nationales- & internationales Privatrecht & Wirtschaftsrecht.
Dank der fachlichen Spezialisierung unserer Anwältinnen und Anwälte und ihrer Berufserfahrung können wir Ihnen qualitativ herausragende Dienstleistungen anbieten.
In der Schweiz ist unsere Kanzlei ist die zentrale Anlaufstelle bei grenzüberschreitenden Rechtsfragen & Sachverhalten Schweiz – Deutschland.
Unser Anwalt für Arbeitsrecht vertritt und berät Sie in der gesamten Schweiz in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts. Wir widmen uns der arbeitsrechtlichen Beratung sowohl von Angestellten als auch Arbeitgebern. Außerdem sind wir für Unternehmen & Privatpersonen im Bereich des Aufenthaltsrechts, der Niederlassungs-, Aufenthatsbewilligung sowie des Migrations-/Ausländerrechts tätig.
Anwaltliche Dienstleistungen im Arbeitsrecht
Unsere Rechtsanwälte sind im Gebiet des Arbeitsrechts in der Beratung und in der gerichtlichen Vertretung tätig. Gerne kämpfen wir für Ihre Interessen in den folgenden Rechtsbereichen:
Ausarbeitung und Prüfung von Arbeitsverträgen aller Art, sei dies die arbeitsvertragliche Redaktion von Vollzeit- oder Teilzeitarbeitsverträgen etc.
Arbeitsvertragliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in Form einer Entlassung, Kündigung, Freistellung, fristlose Kündigung oder auch Kündigung zur Unzeit, d.h. in einer Sperrfrist. Folgende Rechtsfragen sind hierbei wesentlich:- Wie ist das rechtlich korrekte Vorgehen bei der Auflösung von Arbeitsverhältnissen – Was muss man bei einer Entlassung bzw. Kündigung alles beachten? – In welchen Fällen ist eine Kündigung nichtig? – Welche Sperrfristen sind bei einer Kündigung zu beachten? – In welchen Fällen ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt und wann nicht? – Wann ist eine ausgesprochene Kündigung missbräuchlich? – Wann ist es sinnvoll einen Aufhebungssvertrag abzuschliessen? – Wie kann ich meine Rechte aus dem Arbeitsrecht erfolgreich durchsetzen?
Bei sexueller Belästigung, Mobbing oder anderen Konflikten am Arbeitsplatz.
Bei Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung oder anderen strafrechtlichem Fehlverhalten Ihrer Mitarbeitern.
Bei allen arbeitsrechtlichen Fragen des Arbeitsrechts rund um die Arbeitszeit (Überstunden, Überzeit, Nachtarbeit, Sonntagsarbeit…) – Was genau bedeutet Überzeit bzw. Überstunden und was ist der Unterschied? – Wie kann ich Überzeit bzw. Überstunden geltend machen? – Wann besteht ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf die Auszahlung oder allenfalls auch auf die Kompensation von Überstunden?
Unterstützung in sämtlichen Rechtsfragen bezüglich des Betriebsinternen Lohnsystems (Stundenlöhne, Bonusregelungen, Provisionen, Pauschalen, Spesen…)
Rechtsberatung bei Lohnfortzahlungen im Falle von Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Militärdienst…
Rechtsberatung im Zusammenhang mit Ihrer Pensionierung (vorzeitige bzw. ordentliche Pensionierung, AHV, IV, Renten…)
Ausarbeitung der Arbeitszeugnisse Ihrer Mitarbeiter oder die Prüfung Ihres Zeugnisses.- Was muss ein korrektes Arbeitszeugnis beinhalten? – Welche Formulierungen sind angemessen? – Welche arbeitsrechtlichen Regelungen sind beim Verfassen eines Zeugnisses wesentlich?
Rechtsberatung Verstössen des Konkurrenzverbotes
Klärung von Fragen bezüglich des Geschäftsgeheimnisses bzw. der Geheimhaltung
Wir sind beratend oder auch prozessführend tätig (Gericht, Schlichtungsbehörde, anderen Behörden)
Ausserdem ergänzen wir unser Dienstleistungsangebot in den dem Arbeitsrecht angrenzenden Bereichen. Im Sozialversicherungsrecht (BVG, AHV, IV, ALV, UVG) unterstützen wir sie kompetent. Im Rechtsbereich des Migrationsrechts bzw. des Ausländerrechts helfen wir Ihnen beim Einholen von Aufenthaltsbewilligungen. Brauchen Sie eine Arbeitsbewilligung für die Schweiz? Wollen Sie sich selbständig machen oder benötigen Sie eine Rechtsberatung als Nichtschweizer?
Unsere Dienstleistungen im öffentlichen Personalrecht
Gerne unterstützen Sie unserer Rechtsanwälte auch im Gebiet des öffentlichen Personalrechts. Einerseits sind wir in der Beratung und andererseits auch in der gerichtlichen Vertretung tätig. Insbesondere in den folgenden Rechtsgebieten bieten wir unsere Rechtsdienste an:
Bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, Mobbing, Konflikte…
Bei betriebsinternen Verweisen, Versetzungen und dergleichen (disziplinarische Massnahmen auf Grundlage des Arbeitsrechts)
Wir sind auch beratend und prozessführend tätig (Arbeitsgericht und Behörden)
Ausarbeitung sowie Überprüfung von Arbeitsverträgen
Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Konkurrenzverbot oder dem Geschäftsgeheimnis (Geheimhaltung)
Überprüfen von Zeugnissen (Arbeitszeugnis)
Rechtsfragen im Zusammenhang mit der ordentlichen Kündigung, fristlosen Entlassung, Abgangsentschädigung, Freistellung oder Anfechtung einer Kündigung
Fragen zum Mobbing, sexueller Belästigung / sexuellen Übergriffen, Diskriminierungen am Arbeitsplatz
Allgemeine arbeitsrechtliche Konflikte am Arbeitsplatz
Fürsorgepflicht und Schutzmassnahmen des Arbeitgebers
Gerichtliche Vertretung im Bereich des Arbeitsrechts in der gesamten Schweiz
Ablauf
Wir sind für Sie da!
Kontaktieren Sie uns noch heute!
Erstberatung erhalten
Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden. info(at)wittib-law.ch
Mandant werden!
Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich ist für Sie da!
Sind Sie ein Arbeitgeber? Haben Sie arbeitsrechtliche Fragen? Suchen Sie kompetente juristische Unterstützung? Was muss der Chef bei einem strafrechtlichen Handeln seines Angestellten tun? Wie sieht eine arbeitsrechtich gute Mitarbeiterbeurteilung aus? Was mache ich, wenn in meinem Betrieb der Vorwurf von Mobbing oder Bossing auftaucht?
Beratung und Vertretung von Privaten und Unternehmen
Kanzlei Arbeitsrecht Zürich
Suchen Sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Zürich? Unsere Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht liegt im Zentrum der Stadt Zürich, im Seefeld, nur 10 Minuten von der Oper und vom Bellevue entfernt. Unsere Anwälte sind spezialisiert im Arbeitsrecht und haben eine überaus hohe Erfahrung und Kompetenz in sämtlichen arbeitsrechtlichen Belangen.
Unsere Anwaltskanzlei ist die zentrale Anlaufstelle für Arbeitsrecht und öffentliches Personalrecht
Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Zürich
Anwaltskanzlei Arbeitsrecht und öffentliches Personalrecht
Die Anwälte unserer Kanzlei stehen Ihnen in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts und des öffentlichen Personalrechts kompetent zur Seite.
Suchen Sie als Arbeitgeber oder allenfalls auch als Angestellter eine kompetente Rechtauskunft im Bereich des Arbeitsrechts? Bei uns arbeiten auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwälte mit jahrelanger Erfahrung in allen arbeitsrechtlichen Belangen. Die Anwälte der Kanzlei Arbeitsrecht Zürich unterstützen Sie, Ihre arbeitsrechtlichen Probleme erfolgreich zu lösen.
Rechtsberatung vom Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich
In einem Erstberatungsgespräch mit einem Experten für Arbeitsrecht aus unserer Anwaltskanzlei in Zürich weisen wir Sie auf die wichtigen Aspekte hin. Wir sind die zentrale Anlaufstelle. Arbeitsrechtiche Themen rund um Kündigung, Lohn, Mobbing, Bossing, Versetzungen und Entlassung sind komplex. Darum sollte Sie ein Beratungsgespräch mit unserem Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich durchführen!
Advokatur für arbeitsrechtliche Belange
Besprechen Sie Ihr Anliegen mit Ihrem Rechtsanwalt unserer Advokatur und vermeiden Sie von Anfang an juristische Fallstricke, die Ihnen später zum Nachteil werden können. Manchmal hilft schon eine andere Sichtweise. Wir hören Ihnen genau zu: Denn jede – auch Ihre – Situation ist einzigartig.
Vorstellung der Anwaltskanzlei
In unserer Anwaltskanzlei arbeiten eine Vielzahl von Fachleuten. Ausserdem haben wir Kooperationspartner in mehreren Büros in den Kantonen Basel, Zürich, Aargau, Zug und Bern.
Ausserdem verfügen wir über ein hervoragendes internationales Netzwerk. Unserer Mitarbeiter sind in allen Bereichen des Schweizer Rechts tätig. Gerne beraten unsere Experten Sie auf Deutsch, Französisch, Slowakisch, Tschechisch und Englisch.
Zürcher Spezialisten im Arbeitsrecht
Unsere Spezialisten für Arbeitsrecht stehen unter der Leitung der Inhaberin und Rechtsanwältin der Anwaltskanzlei Wittibschlager. Ausserdem ist sie Mitglied in den folgenden Fachvereinigungen:
Mitglied des Zürcher Anwaltsverband Mitglied des schweizerischen Anwaltsvereins
Mitglied der Deutschen und Schweizerischen Juristenvereinigung
Mitglied des deutschen Anwaltsvereins
Mitglied des Münchner Anwaltsvereins
Mitglied des Verein Successio
Mitglied ZAV Fachgruppe Familienrecht
Die Inhaberin der Kanzlei in Zürich verfügt über eine deutsche und schweizerische Anwaltszulassung sowie über mehrjährige anwaltliche Praxiserfahrung bei mehreren grösseren Anwaltskanzleien sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz. Auf Grund ihrer arbeitsrechtlichen Tätigkeit als Anwältin ist sie eine ausgewiesene Fachexpertin in sämtlichen Belangen des Arbeitsrechts. Zusammen mit ihrem Team von Anwälten und juristischen Beratern, welche im Arbeitsrecht spezialisiert sind, kann sie für ihre Klienten eine ganzheitliche Beratungsleistung im Arbeitsrecht anbieten.
Korrespondenzanwälte im Arbeitsrecht
Unsere Advokatur arbeitet auch als Korrespondenzvertretung für ausländische Anwälte in der Schweiz. Ausserdem sind unsere Anwälte in der Schweiz und in Deutschland zugelassen. Rechtsanwälte aus der EU greifen immer wieder auf uns zurück, um Ihre Klienten in der Schweiz durch ein schweizerisches Anwaltsbüro vertreten zu lassen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Anwälte im Ausland und in der Schweiz
Unsere Anwaltskanzlei ist eine national und international ausgerichtete Advokatur in der Stadt Zürich und arbeitet mit verschiedenen Kanzleien in der Schweiz und im Ausland zusammen. Unsere Anwältinnen und Anwälte sind überaus erfahren in nationalen und internationalen Rechtsgebieten des Arbeitsrechts, wir beraten und vertreten Private und Unternehmen im In- und Ausland.
Im Zentrum unserer Arbeit steht Ihr Interesse, gemeinsam finden wir für Sie die optimale Lösung und sind vor Ort für Sie da.
Arbeitsrecht Schweiz
Das Arbeitsrecht der Schweiz ist im Gegensatz zur EU sehr liberal, d.h. es ist nich so sehr reglementiert. Partnerschaften von Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen funktionieren in der Schweiz sehr gut. In diesen Sozialpartnerschaften gibt es selten Streit und auch sehr wenige Streiks und Auseinandersetzungen.
Streitigkeiten werden in erster Instanz vor den zuständigen zivilen kantonalen Arbeitsgerichten beurteilt. Bis zu einem arbeitsrechtlichen Streitwert von CHF 30 000.- ist eine schnelles einfaches Gerichtsverfahren vorgeschrieben. Bis zu diesem Streitwert werden den Mandanten keinerlei Gebühren vom Gericht in Rechnung gestellt. Das Obligationenrecht ist im Arbeitsrecht die Grundlage für die Entscheidungsfindung der Arbeitsgerichte. Bestimmungen zum Einzelarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag und zum Normalarbeitsvertrag sind darin enthalten. Im Arbeitsgesetz findet man folgende Regelungen:
Gesundheitsschutz
Arbeitszeit
Ruhezeit
Arbeit von Jugendlichen
Arbeit und Schwangerschaft und stillenden Müttern
Unfallversicherungsgesetz
Arbeitssicherheit
Im internationalen Vergleich bietet das schweizerische Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und -geber ganz besondere Freiheiten in der Ausgestaltung des Arbeitsvertrags, welche durch einige zwingenden Vorschriften jedoch eingeschränkt werden. Bei dieser liberalen Ausgestaltung besteht wiederum eine erhöhte Konfliktgefahr zwischen Arbeitnehmer und -geber.
Um Missverständnissen und arbeitsrechtlichen Konflikten generell vorzubeugen, ist es gerade in Hinblick auf die existenziell wichtige Rolle des Arbeitsverhältnisses im Leben eines Arbeitgebers oder eines Arbeitnehmers ratsam, frühzeitig eine juristische Fachperson zu konsultieren.
Als u.a. auf Arbeitsrecht und öffentliches Personalrecht spezialisierte Anwältin biete ich sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen anwaltliche Hilfestellungen in der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen und in der Lösung von arbeitsrechtlichen Konfliktfällen an. Zudem biete ich auch Beratungen an im Bereich des Aufenthaltsrechts, des Niederlassungsrechts und des Einbürgerungsrechts an.
Gerne prüfe und redigiere ich Arbeitsverträge und Arbeitszeugnisse, berate Sie bei Fragen im Zusammenhang mit Konkurrenzverboten und Geheimhaltungspflichten oder bei Konflikten am Arbeitsplatz wie beispielsweise Mobbing oder sexuelle Belästigung sowie bei einer allfälligen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu den Themen der Kündigung, Entlassung, Anfechtung oder Abgangsentschädigungen.
Im Vordergrund steht dabei zunächst die Prävention solcher Konflikte. Gerade durch einen inhaltlich vorausschauend aufgesetzten Arbeitsvertrag lassen sich viele Konflikte im Voraus verhindern. Sollte es während des Arbeitsverhältnisses zu Auseinandersetzungen kommen, ist in erster Linie eine Streitbeilegung durch Vermittlung, Mediation oder in Form eines Vergleichs anzustreben.
Erweisen sich diese Optionen zur Durchsetzung der eigenen Rechte als wirkungslos oder ungenügend, steht als letztes verfügbare Mittel schlussendlich die Beschreitung des Rechtswegs zur Verfügung. Gerne berate ich Sie in jedem dieser Konfliktstadien in Hinblick auf sowohl arbeitsnehmerrechtliche als auch arbeitgeberrechtliche Fragestellungen und vertrete Sie vor Gericht oder arbeitsrechtlichen Behörden. Gerne übernehme ich den Prozess für Sie und vertrete Sie vor allen Gerichten der Schweiz.
Wenn man als Arbeitnehmer beispielsweise bei einer Arbeitsverhinderung keinen genügenden Lohn erhält, am Arbeitsplatz belästigt oder an der Gesundheit geschädigt wird, das Arbeitszeugnis nicht den Tatsachen entspricht oder wenn einem unter Verletzung der gesetzlichen oder vertraglichen Fristen gekündigt wird, fühlt man sich häufig der Willkür des Arbeitgebers ausgeliefert.
Die jeweilige Rechtslage kann sich dabei im Einzelfall als durchaus komplex erweisen, so sind sich nicht nur arbeits- bzw. privatrechtliche Gesichtspunkte (insb. OR) zu beachten, sondern häufig auch öffentlich-rechtliche (z.B. GlG oder ArG) oder strafrechtliche Aspekte. Gerade deshalb ist es wichtig, frühzeitig eine juristische Fachperson zu konsultieren, um diese in der Arbeitswelt alltäglichen Problemen zu begegnen.
Nach den Bestimmungen des Obligationenrechtes sowie des Arbeits- und Unfallversicherungsgesetzes treffen den Arbeitgeber verschiedene Pflichten, welche sich in ihrer Gesamtheit im Einzelfall durchaus als komplex erweisen können. Hierbei ist es äusserst wichtig, sich bereits im Vorfeld über die juristischen Schwierigkeiten und Konsequenzen von einer juristischen Fachperson informieren zu lassen. Wenn Sie als Arbeitgeber
Ihre Arbeitsverträge präventiv überprüfen lassen wollen, um sich beispielsweise vor unverhältnismässigen Forderungen seitens der Arbeitnehmer vorbeugend zu schützen, wenn Sie unentschuldigte Absenzen und unglaubwürdige Arztzeugnisse seitens ihrer Angestellten nicht duldenwollen oder wenn ein Arbeitnehmer behauptet, dass Löhne ausstehend seien, die von Ihnen ausgesprochen Kündigung missbräuchlich oder das Arbeitszeugnis wahrheitswidrig sei, berate ich Sie gerne bei der Suche nach Lösungsmöglichkeiten für derartige Probleme. Ausserdem sind wir auch Spezialisten, wenn es um Werkverträge geht.
Glossar Arbeitsrecht – Themen im Arbeitsrecht
Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag definiert die gegenseitigen Pflichten und Rechte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es gibt schriftliche und mündliche Arbeitsverträge. Unser Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich empfiehlt die Schriftlichkeit. Die wesentlichen Vertragsbedingungen sollten schriftlich vereinbart werden. Dies schaft Rechtssicherheit. Unser Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich untestützt Sie kompetent bei Fragen zur Beendigung von Arbeitsverträgen z. B. durch Aufhebungsverträge, Entlassung oder fristlose Kündigung.
Einzelarbeitsvertrag
Arbeitsvertrag und Probezeit
Der Abschluss des Arbeitsvertrages ist mündlich oder stillschweigend gültig, d.h. es gibt diesbezüglich keinerlei Vorschriften bezüglich der Form. Sobald sich die Parteien über alle wesentlichen Punkte geeinigt haben, gilt der Arbeitsvertrag als abgeschlossen. In der Regel gehört dazu auch das Datum des Stellenantritts. Der schriftliche Vertrag ist rechtlich gesehen also nur eine Bestätigung der mündlichen Vereinbarung. Tritt der Arbeitnehmer die vereinbarte Stelle nicht an, begeht er Vertragsbruch. Ohne vorherige Kündigung oder ohne triftigen Grund (Krankheit) kann der Arbeitgeber (innert dreissig Tagen seit Nichtantritt der Stelle) einen Viertel des vereinbarten Monatslohnes als Entschädigung verlangen. Zudem hat er Anspruch auf Schadensersatz. Spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht empfehlen aber auf jeden Fall die schriftliche Form. Ein guter schriftlicher Arbeitsvertrag sorgt für klare Verhältnisse und schafft Vertrauen. Streitigkeiten können so schon im Vorfeld vermieden werden. Wir empfehlen daher dringend, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschliessen.
Im Obligationenrecht Art. 319 bis 362 findet man Regelungen über den Einzelarbeitsvertrag. Für Angestellte von Bund, Kanton und Gemeinden sind deren Anstellungsbedingungen massgebend. In einem Arbeitsverhältnis geht es darum, dass man für die Arbeitsleistung einen Lohn erwarten kann. Ein Scheidungsanwalt, welcher seine Mandanten unterstützt ist kein Arbeitnehmer. Ein Anwalt für Scheidungen geht ein Auftragsverhältnis ein. Ein Küchenbauer, welcher für die Kunden eine Küche zimmert geht einen Werkvertrag ein.
Angestellte, d.h. Arbeitnehmer werden müssen für ein Tätigwerden auf Zeit bezahlt und nicht für den Arbeitserfolg. Der Arbeitgeber besitzt ein Weisungsrecht. Angestellte müssen Weisungen entgegennehmen und sich in die Arbeitsorganisation des Unternehmens einordnen. Das Weisungsrecht des Chefs findet sein Ende dort, wo die vertraglichen Rechte, die Gesundheit oder die Persönlichkeit des Arbeitnehmers verletzten. Arbeitnehmer tragen kein Unternehmerrisiko, ganz im Gegenteil, das Gesetz schützt Arbeitnehmer. Schutzbestimmungen und Sozialleistungen, wie z.B. bezahlte Ferientage oder die Lohnfortzahlung bei Krankheit sind gesetzlich verankert.
Probezeit
Wird nichts anderes abgemacht, gilt der erste Monat ab Stellenantritt als Probezeit. Die Probezeit kann im Einzelarbeitsvertrag auf maximal drei Monate verlängert werden. Während der Probezeit gilt sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer eine verkürzte Kündigungsfrist von 7 Tagen. Der Kündigungstermin kann dabei auf einen beliebigen Wochentag fallen. Der Kündigungsschutz entfällt während der Probezeit.
In einem guten Arbeitsverhältnis steht das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zentrum, es geht nicht nur um den Austausch von Lohn gegen Arbeit. Treuepflicht, Weisungsrecht und Fürsorgepflicht Im Obligationenrecht werden Pflichten und Rechte von Angestellten und Arbeitgeber festgehalten. Die Hauptpflicht eines Angestellten ist die persönliche Erledigung der ihm zugeteilten Aufgaben. Die Arbeitspflicht muss persönlich geleistet werden. Ausserdem haben Angestellte gegenüber ihrem Chef eine Treuepflicht, die in mehreren Gesetzen geregelt ist. Der Arbeitgeber hat dementsprechend eine Beschäftigungspflicht im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten zu leisten. Damit Vertrauen möglich ist, legt das Obligationenrecht und das Arbeitsgesetz Schutzvorschriften fest.
Arbeitnehmer müssen in erster Linie auf die Interessen des Unternehmens (Arbeitgebers) achten. Eine Nebentätigkeit in der gleichen Branche ist untersagt, d.h. ohne die Erlaubnis des Arbeitgebers herrscht ein striktes Verbot der Konkurrenztätigkeit. Auch Geschäftsgeheimnisse dürfen weder weitergegeben noch für sich selbst verwendet werden. Hier gilt eine Schweigepflicht. Betriebseinrichtungen und Arbeitsgeräte müssen sorgfältig behandelt werden und sofern es betriebsnotwendig und zumutbar ist, müssen Arbeitnehmer auch Überstunden leisten. Der Arbeitgeber hat die Persönlichkeit des Arbeitnehmers so gut wie möglich zu schützen. Sie sind verpflichtet die Gesundheit und die Persönlichkeit Ihrer Mitarbeiter zu schützen. Arbeitgeber haben gegenüber Ihren Mitarbeitern ein Weisungsrecht. Dieses Recht bezieht sich sowohl auf die Ausführung der Arbeit als auch auf das Verhalten der Angestellten. Das Weisungsrecht ist allerdings nicht unbegrenzt. Die Angestellten müssen Weisungen befolgen, solange diese nicht schikanös oder absolut sinnlos sind. Auf jeden Fall muss der Arbeitgeber die Persönlichkeit und die Gesundheit seiner Angestellten schützen. Angestellte, welche bewusst berechtigte Anweisungen des Vorgesetzten zuwider handeln, müssen mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Im schlimmsten Fall kann es zur fristlosen Entlassung kommen.
Pflichten des Arbeitnehmers
Im folgenden werden die wichtigsten Pflichten des Arbeitnehmers zusammengefasst:
Persönliche Arbeitspflicht
Es gilt die persönliche Arbeitspflicht, d.h. ohne Einverständnis des Arbeitgebers dürfen die Arbeiten nicht ausgelagert werden und es darf auch keine Hilfskraft beigezogen werden.
Sorgfaltspflicht
Fahrzeuge, Geräte, Infrastruktur, Werkzeuge und Maschinen müssen sorgfältig und sachgerecht behandelt bez. bedient werden. Die Sorgfaltspflicht hilft Schäden zu vermeiden.
Weisungen und Anordnungen
Arbeitnehmer sind Verpflichtet Weisungen und Anordnungen des Arbeitgebers zu befolgen.
Konkurrenzverbot
Konkurrenzverbot: Der Arbeitnehmer darf nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber treten.
Geheimhaltungspflicht
Geheimhaltungspflicht: Fabrikation- und Firmengeheimnisse dürfen nicht verraten werden.
Herausgabe- und Rechenschaftspflicht
Herausgabe- und Rechenschaftspflicht: Was Arbeitnehmer im Rahmen ihrer vertraglichen Arbeit von Kunden erhalten, müssen Sie dem Arbeitgeber herausgeben. Dies sind z.B. Akten und Geldleistungen. Davon ausgenommen sind Geldleistungen, welche für die Mitarbeiter persönlich bestimmt sind (Trinkgeld).
Pflicht zur Leistung von Überstunden
Pflicht zur Leistung von Überstunden: Sofern die Mehrleistung zumutbar und betriebsnotwendig ist, ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet.
Anwalt Arbeitsvertrag Zürich
Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge können mündlich oder schriftlich zustande kommen. Germe helfen wir Unternehmen und Privaten bei der:
Ausarbeitung, Redaktion von Arbeitsverträgen
Überprüfung von Arbeitsverträgen
Beratung bezüglich der arbeitsvertraglichen Reglungen
Beratung den arbeitsrechtlichen Arbeitsvertragsverhandlungen
Alles über den Arbeitsvertrag in der Schweiz:
Im folgenden möchten wir Ihnen einige Hintergrundinformationen zum Arbeitsvertrag anbieten.
Arbeitsverträge – EAV & GAV
Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung über ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer. Man nennt diesen Vertrag auch Einzelarbeitsvertrag (EAV). Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-vertretungen. Hierbei kommt das Privatrecht zur Anwendung. Dabei sind neben den Vorschriften des Obligationenrechts auch jene des Arbeitsgesetzes zu beachten. Mit dem Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Leistung von Arbeit auf eine bestimmte oder unbestimmte Zeit im Dienste des Arbeitgebers. Die Lohnzahlung ist die wichtigste Pflicht des Arbeitgebers. Ein EAV kann mündlich, d.h. formlos abgeschlossen werden. Wir empfehlen jedoch die Anwendung der Schriftlichkeit. Der Arbeitgeber jedoch muss die Arbeitnehmenden schriftlich über die wesentlichen Punkte des Arbeitsverhältnisses informieren. Der Einzelarbeitsvertrag ist formlos gültig (OR 320).
In den Verträgen sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden festgelegt. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu finden sich in den Artikeln des OR Art. 319 – 362.
Wichtige, verbindliche Regelungen im Einzelarbeitsvertrag
Persönliche Arbeitspflicht
Sorgfalt- und Treuepflicht
Rechenschafts- und Herausgabepflicht
Überstunden
Befolgung von Anweisungen
Haftung von Arbeitnehmenden
Lohnzahlungspflicht
Ausrüstung mit Arbeitsgeräten
Schutz der Persönlichkeit
Freizeit und Ferien
Zeugnis
Nichtantreten und Verlassen der Stelle
Sondervergütung und Gratifikation
Schriftlicher / Mündlicher Arbeitsvertrag
Wichtige, verbindliche Regelungen im Einzelarbeitsvertrag
Schriftlicher / Mündlicher Arbeitsvertrag: Grundsätzlich ist der Arbeitgeber gesetzlich nicht verpflichtet, einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer abzuschließen. Es gibt keinen schweizerischen Gesetzesartikel, der die Schriftform für diesen arbeitsrechtlichen Vertrag vorschreibt. Aus diesem Grund ist eine mündliche Abrede genauso wie ein schriftlich festgesetzter Arbeitsvertrag gültig. Gemäß Art. 320 OR kommt sogar dann ein Arbeitsvertrag zustande, sofern der Arbeitgeber Arbeit in seinem Dienst auf Zeit entgegennimmt, deren Leistung nach den Umständen nur gegen Lohn zu erwarten ist. In der Schweiz sind schriftliche Arbeitsverträge die gängigste Methode der Vertragsschließung im Bereich des Arbeitsrechts, da diese Form für beide Parteien, sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitgeber aus beweis technischen Gründen vorteilhafter ist. Als Anwälte für Arbeitsrecht raten wir unseren Klienten, falls diese noch keinen schriftlichen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, dies nachzuholen. Gerade kleine Firmen schließen lieber mündliche Arbeitsverhältnisse ab, da dann die Arbeitnehmer schwerer oder auch gar nicht die vereinbarten arbeitsrechtlichen Bedingungen wie die Zahlung des Weihnachtsgeldes, die Höhe des Lohns, Überstundenzahlungen etc. beweisen können.
Befristeter / Unbefristeter Arbeitsvertrag
Befristeter / Unbefristeter Arbeitsvertrag: Eine der wichtigsten Unterscheidungen beim Arbeitsvertrag ist die zwischen einem befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnis. Gemäß Art. 334 Abs. 1 OR endet ein befristetes Arbeitsverhältnis ohne Ausspruch einer ordentlichen Kündigung. Dem Arbeitgeber wie auch dem Arbeitnehmer steht aber jederzeit das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigen Gründen zu. Das unbefristete Arbeitsverhältnis endet hingegen regelmäßig mit einer ordentlichen Kündigung. Diese Kündigung muss vom Arbeitgeber begründet werden, sofern dies der Arbeitnehmer verlangt. Im Übrigen finden die Kündigungsschutz-Vorschriften auf das befristete Arbeitsverhältnis aber keine Anwendung. Auch gibt es beim befristetet Arbeitsverhältnis keine Probezeit. Beim unbefristeten Arbeitsvertrag kann die Probezeit auf maximal drei Monate verlängert werden. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden. Desweiteren finden bei befristetet Arbeitsverträgen die Sperrfristen nach Art. 336 c OR, etwa bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall, keine Anwendung.
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezüglich den folgenden lohnrelevanten Rechtsfragen:
Was ist bei einer Lohnverhandlung zu beachten?
Besteht ein Anspruch auf einen Mindestlohn?
Was muss auf einem Lohnausweis bzw. auf einer Lohnabrechnung stehen?
Was muss man tun, wenn der Zahltag ausbleibt?
Was muss man über die Familienzulagen wissen?
Was ist der Unterschied zwischen Gratifikation, 13. Monatslohn und Bonus?
Ist die Nutzung eines Firmenwagens ein Lohn?
Darf der Arbeitgeber Trinkgelder einziehen?
Was kann man tun, wenn der Grundsatz der Lohngleichheit zwischen Mann und Frau nicht eingehalten wird?
Besteht ein Anspruch auf eine Entschädigung aller Spesen?
Muss der Arbeitnehmer die Weiterbildung aus eigener Tasche bezahlen? Welche Bedingungen darf der Arbeitgeber an die Bezahlung der Weiterbildung knüpfen?
Wie müssen Lohnkürzungen arbeitsrechtlich abgewickelt werden?
Gerne beraten Sie unsere Experten, nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich über aller arbeitsrechtlichen Fragen beraten.
Arbeitszeit
Haben Sie Fragen zur Höchstarbeitszeit, Pausenregelung oder zur Sonntagsarbeitszeit? Das Arbeitsgesetzt (ArG), welches zwingende Minimalvorschriften enthält, hat zwingenden Charakter. Angestellte dürfen bei diesen Vorschriften vertraglich nicht schlechter gestellt werden. Alle Vorschriften des ArG’s bezüglich Ruhezeiten und Arbeitszeiten sind fast ausnahmslos auf sämtliche schweizerischen Unternehmen anwendbar. Bei Familienunternehmen, Staatsangestellten mit Kaderfunktion, Handelsreisende und bei Betrieben, welche der Bundesgesetzgebung über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs unterstehen gibt es Ausnahmen.
Haben Sie Fragen bezüglich der Höchstarbeitszeit, der gleitenden Arbeitszeit, der gesetzlichen Pausenregelung, der Nachtarbeit, der Sonntagsarbeit, der gesetzlichen Ruhezeiten, der Jahresarbeitszeit, der Überstunden bzw. Überzeit, der Nachtarbeit und der gleitenden Arbeitszeit?
Unsere Spezialisten beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen bezüglich der Arbeitszeit.
Anwalt Arbeitsrecht Zürich – das Arbeitszeugnis
Arbeitnehmer haben das Recht auf ein Arbeitszeugnis. In der Regel wird dies nach Beendigung des Arbeitsverhältnis ausgestellt. Das Zeugnis muss der Wahrheit entsprechen. Es muss zudem wollwollend formuliert sein. Im Zeugnis stehen die Art und Dauer der ausgeübten Tätigkeiten eines Angestellten. Leistungen und Kenntnisse für die ausgeübte Arbeit ist eine weiterer Bestandteil des Arbeitszeunisses. Unser Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Zürich überprüft Ihr Arbeitszeugnis. Meine Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern umfasst die Überprüfung, Korrektur und Redaktion von rechtssicheren Zeugnissen und Mitarbeiterbeurteilungen.
Zeugnis
Haben Sie Fragen betreffend der Kontrolle Ihres Zeugnisses? Brauchen Sie einen Anwalt wegen einer Kündigung? Ein Zeugnis vom Arbeitgeber kann gemäss Art. 330a OR seitens des Arbeitnehmers jederzeit verlangt werden, entweder als Zwischenzeugnis noch während des laufenden Arbeitsverhältnisses oder als Schlusszeugnis nach Beendigung des Arbeitsvertrages. Desweiteren wird zwischen einem Voll- und einem Teilzeugnis unterschieden. Nach Art. 330a Abs. 1 OR soll ein Vollzeugnis -die Art und die Dauer des Arbeitsverhältnisses, -die Leistungen und über das Verhalten des Arbeitnehmers- Auskunft geben. Ein Teilzeugnis oder auch eine Arbeitsbestätigung informiert hingegen nur über die Dauer und Art des Arbeitsverhältnisses (Art. 330a Abs. 2 OR).
Ausgestaltung eines Arbeitszeugnisses:
Ein Vollzeugnis sollte inhaltlich die nachfolgenden Angaben enthalten:
Bezeichnung des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers,
Dauer des Arbeitsvertrages;
Tätigkeitsgebiet des Arbeitnehmers, insbesondere eine Übersicht über die wichtigsten Arbeiten, Funktionen und Leistungen des Arbeitnehmers sowie eine wahrheitgetreue qualitative und quantitative Leistungsbewertung des Arbeitnehmers und seines Verhalten gegenüber seinem Vorgesetzten und den Kollegen.
Zudem muss das Zeugnis vollständig sein und es darf keine Aussagen enthalten, welche in keinem direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Auch negative Tatsachen dürfen im Zeugnis erwähnt werden, sofern sie für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers unerlässlich sind. Weiterhin unzulässig ist die Verwendung von zweideutigen Bemerkungen und eines Codes, wodurch für andere Arbeitgeber schlechte Mitteilungen vermittelt werden.
Rechtsanwalt Zürich: Erfahren in sämtlichen Belangen rund um das Arbeitszeugnis
Bei Fragen zur Kündigung, Freistellung, Kontrolle des Arbeitszeugnisses beraten und unterstützen unsere Anwälte kompetent.
Aufhebungsvertrag
Der Aufhebungsvertrag definiert die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Haben Sie Fragen zu arbeitsrechtichen Themen rund um Abfindung, Freistellung, Kündigungssperrfrist oder dem Bezug von Arbeitslosengeld? Nur ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich kann Sie am Besten noch vor Abschluss eines solchen Vertrages umfassend beraten.
Insolvenz des Arbeitgebers
Eine Konkurseröffnung löst das Arbeitsverhältnis nicht automatisch auf. Wenden Sie sich für Fragen zur Insolvenzentschädigung an Ihren Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich.
Anwalt Arbeitsvertrag – Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Kündigung
Haben Sie Fragen zum Kündigungschutz (Krankheitsfall, Schwangerschaft, Mutterschaft)? Wollen Sie mehr über Sperrfristen, während denen keine Kündigung erfolgen darf, wissen? Unser Rechtsanwalt für Arbeitsrecht berät und vertritt Sie bei Erhalt der Kündigung .
Bei der ordentlichen Kündigung muss man zwischen der Kündigung eines befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnisses unterscheiden. Gemäss Art. 334 OR und Art. 335 OR endigt ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Kündigung mit Ablauf der vorher vereinbarten Vertragszeit. Die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag sind im OR geregelt und hängen von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten die gleichen Kündigungsfristen.
Kündigungsfristen (gesetzliche)
Im Art. 335c OR sind die folgenden Kündigungsfristen geregelt:
1. Monat nach Ablauf der Probezeit im 1. Dienstjahr;
2. Monate im 2. bis und mit dem 9. Dienstjahr;
3. Monate ab dem 10. Dienstjahr jeweils für das Ende des Monats.
Grundsätzlich darf von diesen gesetzlichen Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag oder GAV eine Abweichung schriftlich vereinbart werden. Grundsätzlich wird die Kündigung zum Monatsende ausgesprochen, wobei auch dies vertraglich geändert werden kann. Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine Kündigung während des ersten Arbeitsjahres zugestellt, ist noch die einmonatige Kündigungsfrist anwendbar, auch wenn die Kündigungsfrist erst im zweiten Arbeitsjahr endet.
Kündigungsfrist und Probezeit
Grundsätzlich darf während der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Kalendertagen gekündigt werden. Die Kündigung muss noch während der Probezeit (ein – drei Monate) der anderen Partei zugestellt werden, wohingegen der Ablauf der Kündigungsfrist auch auf ein Datum nach Ablauf der Probezeit fallen kann. Die spezielle Beendigungsfrist während der Probezeit kann ebenfalls durch schriftliche Abrede verkürzt, wegbedungen oder verlängert werden.
Sperrfristen bei Krankheit
Unter der Sperrfrist ist laut Gesetz ein Zeitraum zu verstehen, während dessen der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nicht gekündigt werden kann. Eine Kündigung, die vom Arbeitgeber während einer Sperrfrist ausgesprochen wird, ist nichtig. Diese Arbeitsverhinderung (Unfall, Krankheit) muss jedoch ohne Verschulden seitens des Arbeitnehmers eingetreten sein. Während der Probezeit gilt dieser zeitliche Kündigungsschutz jedoch nicht. Auch nicht, wenn der Arbeitnehmer selber gekündigt hat. Wird dem Arbeitnehmer während einer Sperrfrist die Kündigung zugestellt, ist diese Kündigung nichtig und das Arbeitsverhältnis wird nicht unterbrochen. Der Arbeitgeber muss mithin dem Arbeitnehmer, sobald dieser gesund an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt, erneut kündigen um das Arbeitsverhältnis rechtswirksam aufzulösen.
Krankheit, Unfall, Militär, Mutterschaft
Haben Sie Rechtsfragen bezüglich der Erkrankung eines Angestellten? Sind Sie selber erkrankt und wollen Sie sich über Ihre Rechte beraten lassen? Unsere Anwälte für Arbeitsrecht beraten Sie bei den folgenden Fragen:
Wie lange besteht ein Anspruch auf die Fortführung der Lohnzahlung?
Welche Versicherungen decken solche Ansprüche?
Ist eine Kündigung während dem Militär, der Mutterschaft oder einem Unfall möglich?
Welche Kündigungen sind nichtig?
Welche Kündigungsfristen gelten?
Braucht es ein Arztzeugnis?
Unsere Anwälte sind auf sämtliche arbeitsrechtliche Themen spezialisiert. Sie informieren und beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Krankheit, Unfall, Militär und Mutterschaft.
Kündigungsschutz
Kündigungen zur Unzeit
Eine Kündigung, welche während einer Sperrfrist ausgesprochen wird, ist laut Kündigungsschutz ungültig. Unsere Anwälte beraten Sie diesbezüglich kompetent.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin in unserer Kanzlei für Arbeitsrecht in Zürich.
In den folgenden Fällen kann eine Kündigung nichtig sein:
– Kündigung bei Krankheit – Kündigung bei Unfall – Kündigung bei Militärdienst
Anwalt Arbeitsrecht Zürich zum Kündigungsschutz
Kündigungsschutz während der Schwangerschaft
in der Schwangerschaft bis zu 16 Wochen nach der Geburt des Kindes;
Kündigungsschutz im Militär
während dem obligatorischen Militärdienst, Zivilschutz oder Zivildienst, sowie
falls dieser Dienst mehr als 11 Tage dauert
vier Wochen vorher und nachher.
Kündigungsschutz bei der Hilfsaktion
während der Arbeitnehmer mit Zustimmung des Arbeitgebers an einer von der zuständigen Bundesbehörde angeordneten Dienstleistung für eine Hilfsaktion im Ausland teilnimmt.
Fristlose Entlassung
Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer aus wichtigen Gründen und wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist, fristlos entlassen:
Gründe für eine fristlose Entlassung:
Unredlichkeiten (Diebstahl, Betrug, ..)
Verweigerung zu leistender Arbeit
Konkurrenzierung des Arbeitgebers
Unredliches Verhalten gegenüber Kundschaft
Tätlichkeiten gegenüber dem Arbeitgeber
Fristlose Entlassung – Nur nach Verwarnung:
Eine fristlose Kündigung darf nicht ohne einen gewichtigen Grund ausgesprochen werden! Bei einer fristlosen Entlassung sollten Angestellte rasch reagieren. Die Beratung vom Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich ist wesentich. Holen Sie anwatliche Hilfe, um für Sie negative Folgen für das berufliche Weiterkommen zu vermeiden.
Verspätet zur Arbeit
„Blau“ machen
Unbefugtes Verlassen des Arbeitsplatzes
Angetrunkenheit
Wann erfolg die Kündigung zur Unzeit? Die Kündigung während der Sperrfist ist nichtig. Bei Krankheit, Schwangerschaft und Militärdienst gelten spezielle Sperrfristen.
Lohnstreitigkeiten
Lohnstreitigkeiten sind immer belastend. Meist wird um das Geld gestritten. Suchen Sie Rat durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Zürich? Ich stehe Ihnen zur Seite.
In der Regel ist ein Arbeitsvertrag mündlich gültig. Man kann den Arbeitsvertrag auch stillschweigend oder schriftlich abschliessen. Der schriftliche Arbeitsvertrag ist jedoch auf jeden Fall dringend zu empfehlen. Der Aufgabenbereich, der Lohn, die Arbeitszeit und die Sozialleistungen sollten im Vertrag schriftlich festgehalten werden.
Für die Arbeitsleistung kann i.d.R. Lohn erwartet werden. Ein Scheidungsanwalt geht mit seinen Mandanten ein Auftragsverhältnis ein und ein Maurer, welcher für den Bauherrn eine Mauer errichtet, macht einen Werkvertrag. Arbeitnehmer stellen Ihre Arbeitsleistung dem Arbeitgeber für eine bestimmte Zeit zur Verfügung. Die Bezahlung wird für das Arbeiten und nicht für den erwarteten Arbeitserfolg geschuldet. Arbeitnehmer haben Rechte und Pflichten. In der Regel entsteht ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Treuepflicht des Angestellten ist u.a. im Obligationenrecht geregelt. Der Arbeitgeber hat ein Weisungsrecht, welches aber auch nicht unbegrenzt ist. Im Gegenzug dazu hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht für seine Angestellten, d.h. er muss auf die Gesundheit seiner Mitarbeiter achten und hat die Persönlichkeit der Angestellten zu schützen. Das Gleichstellungsgesetz bietet Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
Weisungen des Chefs müssen befolgt werden und der Mitarbeiter muss sich in das Unternehmen und die Arbeitsorganisation eingliedern. Das Unternehmensrisiko trägt hingegen nur der Arbeitgeber.
Schutzbestimmungen im Arbeitsrecht
Angestellte, d.h. Arbeitnehmer profitieren von diversen arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen und Sozialleistungen. Dazu gehören bezahlte Ferien, Lohn bei Unfall oder Krankheit u.v.m.
Unsere spezialisierten Anwälte für Arbeitsrecht erklären Ihren Klienten worauf bei Lohnverhandlungen zu achten ist. Was muss in einem Lohnausweis stehen? Wie sollte man sich verhalten, wenn der Lohn nicht bezahlt wird? Haben Sie Anrecht auf Familienzulagen und wie können Sie diese durchsetzen? Wie sind Lohnnebenleistungen, wie z.B. die Bezahlung des Bahnabos oder eines Geschäftswagens rechtlich einzuordnen?
Kündigungstermin bzw. Kündigungsfrist
Was bedeutet „Kündigungstermin“ bzw. Kündigungsfrist? Gibt es auch Sperrfristen bei einer Kündigung bzw. wann darf nicht gekündigt werden?
Die Kündigungsfristen hängen von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Es muss überprüft werden, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde. Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum, der zwischen der Mitteilung (dem Empfang) der Kündigung und dem Kündigungstermin liegen muss. Der Kündigungstermin ist der Zeitpunkt, auf den das Arbeitsverhältnis beendet wird.
Wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnis nicht mehr zumutbar ist, dann ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. Gründe für eine fristlose Entlassung können z.B. schwerer Diebstahl, Betrug und Tätlichkeiten gegenüber dem Arbeitgeber sein. Die Kündigung erfolgt in diesem Fall aus wichtigen Gründen. Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer aus wichtigen Gründen und wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist, fristlos entlassen. Arbeitnehmer, welche eine fristlose Kündigung erhalten haben, sollten sofort eine juristische Unterstützung in Anspruch nehmen.
Kündigung während der Sperrfrist
Eine Kündigung, die vom Arbeitgeber während einer Sperrfrist ausgesprochen wird, ist nichtig. Es ist zu überprüfen, ob die Kündigung nicht zur Unzeit erfolgt ist. Kündigungen die während dem Militärdienst, dem Dienst bei Zivilschutz, während der Schwangerschaft oder in den 16 Wochen nach der Niederkunft und während einer krankheits- oder unfallbedingten Abwesenheit zugestellt worden sind, sind nichtig. Solche Kündigungen werden rechtlich so behandelt, wie wenn diese nicht ausgesprochen wären.
Vorgehen bei einer missbräuchlichen Kündigung
Anwalt Arbeitsrecht Zürich – Wie sollten Sie bei einer missbräuchlichen Kündigung vorgehen?
Bei der Annahme einer missbräuchlichen Kündigung sollte Sie sich von einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt bzw. Anwältin beraten lassen. Hierbei müssen vom Gesetz vorgeschriebene Klage- bzw. Einsprachefristen eingehalten werden. Die Einsprache gegen die Kündigung muss innerhalb der Kündigungsfrist erhoben werden. Die Kündigungsklage jedoch, muss bis spätestens 180 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnis eingereicht werden. Das Arbeitsgericht kann bei einer missbräuchlichen Kündigung maximal sechs Monatslöhne Entschädigungszahlung zusprechen.
1 Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist missbräuchlich, wenn eine Partei sie ausspricht: a. wegen einer Eigenschaft, die der anderen Partei kraft ihrer Persönlichkeit zusteht, es sei denn, diese Eigenschaft stehe in einem engen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis oder beeinträchtige wesentlich die Zusammenarbeit im Betrieb; … c. ausschliesslich um die Entstehung von Ansprüchen der anderen Partei aus dem Arbeitsverhältnis zu vereiteln; d. weil die andere Partei nach Treu und Glauben Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend macht; (…)
Art. 336a OR: Missbräuchliche Kündigung
1 Die Partei, die das Arbeitsverhältnis missbräuchlich kündigt, hat der anderen Partei eine Entschädigung auszurichten. 2 Die Entschädigung wird vom Richter unter Würdigung aller Umstände festgesetzt, darf aber den Betrag nicht übersteigen, der dem Lohn des Arbeitnehmers für sechs Monate entspricht. Schadenersatzansprüche aus einem anderen Rechtstitel sind vorbehalten. 3 Ist die Kündigung nach Artikel 336 Absatz 2 Buchstabe c missbräuchlich, so darf die Entschädigung nicht mehr als den Lohn des Arbeitnehmers für zwei Monate betragen.
1 Wer gestützt auf Artikel 336 und 336a eine Entschädigung geltend machen will, muss gegen die Kündigung längstens bis zum Ende der Kündigungsfrist beim Kündigenden schriftlich Einsprache erheben. 2 Ist die Einsprache gültig erfolgt und einigen sich die Parteien nicht über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, so kann die Partei, der gekündigt worden ist, ihren Anspruch auf Entschädigung geltend machen. Wird nicht innert 180 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Klage anhängig gemacht, ist der Anspruch verwirkt.
Formvorschriften bei einem Arbeitsvertrag
Welche Form wird für den gültigen Abschluss eines Arbeitsvertrags verlangt?
Der Einzelarbeitsvertrag ist eine Vereinbarung über ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer. Man nennt diesen Vertrag auch Einzelarbeitsvertrag (EAV). Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen. Mit dem Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Leistung von Arbeit auf eine bestimmte oder unbestimmte Zeit im Dienste des Arbeitsgebers. Die Lohnzahlung ist die wichtigste Pflicht des Arbeitgebers. Ein EAV kann mündlich, d.h. formlos abgeschlossen werden. Wir empfehlen jedoch Schriftlichkeit. Der Arbeitgeber jedoch muss die Arbeitnehmenden schriftlich über die wesentlichen Punkte des Arbeitsverhältnisses informieren.
Wie unterscheiden sich Überstunden von der Überzeit?
Überstunden sind Arbeitsstunden, die die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit übersteigen. Die vertragliche Arbeitszeit wird im Einzelarbeitsvertrag vereinbart oder in einem Gesamtarbeitsvertrag definiert. Fehlt eine vertragliche Bestimmung der Arbeitszeit, ist gemäss Art. 321c Abs. OR die «übliche Arbeitszeit» massgebend.
Im Arbeitsgesetz ist eine gesetzliche Höchstarbeitszeit festgelegt. Wird diese Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitsgesetz überschritten, spricht man von Überzeit. Im Gegensatz hierzu versteht man unter den Überstunden die Überschreitung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.
Das Arbeitsgesetz erlaubt in industriellen Betrieben, für Büropersonal, technische und andere Angestellte sowie Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels (bei mehr als 50 Arbeitnehmenden) maximal 45 Arbeitsstunden pro Woche. In den übrigen Betrieben beträgt die Höchstarbeitszeit 50 Stunden pro Woche (Art. 9 ArG).
Die Bezahlung der Überstundenmehrarbeit kann im Arbeitsvertrag schriftlich wegbedungen werden. Im Gegensatz hierzu muss die Entschädigung für gearbeitete Überzeit immer bezahlt werden. Dieses Recht ist zwingend.
Das Arbeitsgesetz macht hiervon jedoch eine Einschränkung für das Büropersonal, die technischen und anderen Angestellten sowie das Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels : für diese Arbeitnehmer besteht nur dann eine gesetzliche Entschädigungspflicht, wenn die Überzeitarbeit mehr als 60 Stunden im Jahr ausmacht (Art. 13 Abs. 1 ArG).
Wann müssen auch Überstunden bezahlt werden?
Sofern Überstunden vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet worden sind bzw. notwendige Überstunden oder Überstunden, welche widerspruchlos und ohne Einrede vom Arbeitgeber angenommen werden, müssen sie von diesem entschädigt werden.
Überstunden werden hingegen nicht abgegolten, sofern diese durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien ausgeschlossen worden sind. Bei Kadermitarbeitern werden die Überstunden schon meist durch den höheren Lohn, welchen die Position mit sich bringt, abgegolten, so dass auch dort meist keine Überstunden bezahlt werden.
Bei Arbeitnehmern in einer Kaderstellung ist die Arbeitszeit meistens nicht exakt nach Stunden definiert. Man geht davon aus, dass die Leistung eines höheren Pensums durch den höheren Lohn abgegolten wird, wobei dies vertraglich zu regeln ist.
Soweit es um Überzeitarbeit geht, kann die Abgeltung nicht vertraglich ausgeschlossen werden.
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich ist Experte rund um das Thema – Mobbing & Bossing
Bossing ist eine spezifische Form des Mobbings. Beim Bossing versuchen Vorgesetzte den Angestellten rauszuekeln. Bossing sind systematisch, wiederholte Angriffe und nicht nur einmalig aufgetretene Übergriffe. Es ist entscheidend einen Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich beizuziehen, um arbeitsrechtliche Forderungen bei Mobbing durchzusetzen. Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich beraten.
Mobbing
Die Tathandlungen des Mobbings zeichneten sich dadurch aus, dass sie von tiefer Intensität und mit nur zum Teil unmerklichen feindlichem, schikanösen und diskriminierendem Unterton sind (scheinbar sachliche, jedoch immer nur bei dem Mobbing-Opfer angebrachte Kritik an Leistung und Verhalten; diskriminierende Beleidigungen, Abbrechen von Gesprächen, wenn man das Zimmer betritt; „Nichternstnehmen“; Intrigenspiele. Die Vorfälle sind als Einzelfälle meist kaum fassbar, führen durch die systematische Wiederholung über längere Zeit oft zu schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen und psychischen / physischen Krankheiten.
Nach Art. 328 OR hat der Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen, auf dessen Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen und für die Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen. Nach Absatz 2 dieser Vorschrift hat er zum Schutz von Leben, Gesundheit und persönlicher Integrität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes oder Haushalts angemessen sind, soweit es mit Rücksicht auf das einzelne Arbeitsverhältnis und die Natur der Arbeitsleistung ihm billigerweise zugemutet werden kann. Es geht um die Achtung vor der Individualität des Arbeitnehmers in seelischer, geistiger und körperlicher Hinsicht, um den Schutz dieser Sphäre vor Eingriffen durch Vorgesetze, Mitarbeiter und Dritte am Arbeitsplatz (AGer BE in SJZ 1990 S.201). Zu den geschützten Gütern gehören nicht nur Leib und Leben, das Eigentum, die körperlicher, sexuelle und geistige Integrität, sondern auch die berufliche Ehre, und die Stellung, das Ansehen im Betrieb (Kommentar zum Arbeitsrecht, Ullin Streiff / Adrian von Kaenel Art. 328 N7) und der Schutz vor Rassen – und Religionsdiskriminierung.
Was kann der Arbeitnehmers bei Mobbing gegen den Arbeitgeber vorbringen?
Verletzt ein Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht nach Art. 328 OR stellt dies eine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Entsteht dadurch ein Schaden, so stehen dem geschädigten Arbeitnehmer Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages zu (Art. 97 ff. OR). Wird gegenüber einem Mobbingbetroffenenen Arbeitnehmer eine Kündigung ausgesprochen, welche sich als missbräuchlich erweist, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entschädigung, die den Betrag nicht übersteigen darf, welche dem Lohn des Arbeitnehmers für sechs Monate entspricht. Vorbehalten bleiben weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz (Art 336, 336a, 336b OR). Neben diesen Ansprüchen steht dem mobbingbetroffenen Arbeitnehmer noch das Recht zu, eine „Anzeige“ nach Art. 54 Arbeitsgesetz einzureichen.
Gesetzesartikel zum Mobbing
Art. 328 OR: Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers
Der Arbeitgeber hat im Arbeitsverhältnis die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen, auf dessen Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen und für die Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen. Er muss insbesondere dafür sorgen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht sexuell belästigt werden und dass den Opfern von sexuellen Belästigungen keine weiteren Nachteile entstehen.
Er hat zum Schutz von Leben, Gesundheit und persönlicher Integrität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebs oder Haushalts angemessen sind, soweit es mit Rücksicht auf das einzelne Arbeitsverhältnis und die Natur der Arbeitsleistung ihm billigerweise zugemutet werden kann.
Pensionierung
Das Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch mit Eintritt des Pensionsalters. Der Arbeitsvertrag muss entweder vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gekündigt werden, sofern nicht bereits eine schriftliche Vereinbarung darüber getroffen worden ist.
Das AHV-Gesetz sieht für die Frauen das Rentenalter von 64 Jahren, für Männer 65 Jahren vor. Als Vollrente beträgt die Altersrente minimal CHF 1175.–, maximal CHF 2350.-. Ehepaare erhalten gemeinsam maximal CHF 3‘525.– (Stand 2016).
Die Rente muss bei der Ausgleichskasse angemeldet werden. Damit es bei der Auszahlung nicht zu Verzögerungen kommt, muss dies der Ausgleichskasse ca. zwei Monate vor Rentenbeginn angemeldet werden.
Anwalt Arbeitsrecht Zürich hilft Ihnen bei den folgenden Rechtsbelangen:
Beratung über den Abschluss des Arbeitsvertrages
Aufklärung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern über die Rechte und Pflichten eingegangener Arbeitsverhältnisse
Mediation und Rechtsberatung im Zusammenhang mit Konflikten am Arbeitsplatz
Arbeitsrechtliche Beratung über Krankheit, Unfall und Militär
Unterstützung im Zusammenhang mit der (fristlosen) Kündigung am Arbeitsplatz
Lohnfragen
Beratung über Mutterschaft im Arbeitsverhältnis
Rechtsberatung über Arbeitszeit, Kündigungstermin, Kündigungsfrist, Arbeitszeugnis
Rechtsberatung über die Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Kurzarbeit, Insolvenzentschädigung, Schlechtwetterentschädigung…
Arbeitsrechtiche Beratung und Vetretung vor Gericht
Kündigung, Entlassung
Abgangsentschädigung
Anfechtung der Kündigung
Prüfung des Arbeitszeugnisses
Konkurrenzverbot
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Konflikte am Arbeitsplatz (Mobbing, sexuelle Belästigung…)
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TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht.
In der Stadt Zürich und der näheren Agglomeration leben ca. 500 000 Einwohner. Zürich ist die grösste Stadt der Schweiz und die Hauptstadt des Kantons Zürich. Die Stadt Zürich liegt im Mittelland, ca. 1 Stunde von den Alpen entfernt und sie ist sehr schön am Zürichsee gelegen. Mitten durch die Stadt fliesst ein Fluss, die Limmat. Zwischen dem Uetliberg und dem Zürichberg liegt die Stadt. Auch das Zürcher Umland ist dicht besiedelt. Etwa 1.5 Millionen Menschen leben hier. Auch als Wirtschaftsmetropole ist Zürich weltbekannt.
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Suchen Sie einen Anwalt für Immobilien und Sachenrecht? Die Rechtsanwälte unserer Advokatur sind erfahrene Experten, wenn es um Rechtsbelange rund um das Immobilien- und Grundstücksrecht geht. Haben Sie Fragen zum Miteigentum, Schuldbrief, Eigentum, zur Nutzniessung oder zu Pfand-, Nachbarschaftsrechtn oder Baurecht? Benötigen Sie anwaltliche Unterstützung im Bau- oder Immobilienrecht? Dann sind Sie in unserer Kanzlei genau richtig.
Gesetzliche Grundlagen des Sachenrechts – ZGB Art. 641–977
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Immobilienrecht mit Fokus auf das Immobiliarsachenrecht
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Konflikte zu Nachbarschaftsrechten oder zum Miteigentum sind in der Schweiz weit verbreitet. Streit unser Nachbarn kommt leider auch in den besten Wohngebieten vor. Bei Nachbarschaftskonflikten sollte man sich frühzeitig an einen spezialisierten Anwalt für Immobilien- und Nachbarschaftsrecht wenden. Streitigkeiten können entweder mit einer Mediation oder mit einem gerichtlichen Prozess gelöst werden.
Anwalt Immobilien Sachenrecht setzt Ihre Interessen durch
Wir setzen u.a. berechtigte Schadenersatzansprüche, das Einhalten von Grenzabständen oder das Kapprecht von Bäumen und Sträuchern für Sie durch. Haben Sie Fragen bezüglich Ihren Rechte und Pflichten rund die Reinigung oder Reparatur? Wollen Sie mehr über bestimmte Dienstbarkeiten, wie die Nutzniessung, Wohn- und Baurechte, Wegerechte oder die gemeinsame Nutzniessungsbestimmung von sanitären Einrichtungen oder Heizungsanlagen wissen?
Wir setzen Ihre Rechte durch; in erster Linie jedoch suchen wir nach einem Konsens mit tragbaren und gemein erarbeiteten Lösungen.
Rechtsberatung zum Immobilien- und Grundstücksrecht
Unsere Anwaltskanzlei für Sachenrecht richtet Ihren Fokus auf die rechtliche Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten rund um Grundstücke und Immobilien. Wir unterstützen Immobilienkäufer, Eigentümer sowie Verkäufer vom Wohnblöcken, Einfamilienhäusern, Grundstücken oder Bauparzellen.
Möchten Sie einen Immobilienkaufvertrag anwaltlich prüfen lassen oder benötigen Sie eine bau-, miet- oder immobilienrechtlich Beratung? Die Berechnung von Wertquoten, die notarielle Beurkundung von Verträgen rund um Grundstücks- und Immobilienverträgen sollte schon vor der notariellen Beurkundung anwaltlich geprüft werden.
Gerne bereiten wir für Sie die notarielle Beglaubigungen vor, dazu gehört auch die Ausarbeitung sämtlicher immobilienrechtlichen Dokumente. Schenkungs-, Kauf- oder Pachtverträge müssen von einem Immobilienanwalt geprüft werden, bevor diese zur Unterzeichnung und zur notariellen Beglaubigung gebracht werden. Die Rechtsberatung bei Fragen zu Vorkaufsrechten, Kaufs- und Grundpfandrechten oder zu Schuldbriefen muss ein Profi sorgfältig und umfassend vornehmen. Lassen Sie sich von einem Profi für Baurecht und Immobiliarsachenrecht umfassend beraten und vertreten. Auch bei Fragen zum Werkvertrag sind wir die zentrale Anlaufstelle. Bei Fragen zur Immobilienfinanzierung können Sie sich an unsen Rechtsanwalt für Kapitalmarktrecht sowie Finanzrecht wenden.
Ein hervorragender Anwalt für Immobilien- und Sachenrecht kann Ihnen entscheidend helfen?
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Anwalt Privatrecht Zürich
Das Privatrecht regelt die Beziehungen zwischen Privatpersonen. Es umfasst privatrechtliche Regelungen eines jeden Einzelnen in Bezug auf das familiäre, berufliche und geschäftliche Leben. Das Schweizer Zivilrecht ist ein Rechtsbereich des Privatrechts. Das Zivilgesetzbuch (ZGB) ist in vier Teile gegliedert. Das Personenrecht, Familienrecht sowie das Erbrecht und Sachenrecht sind die wesentlichen zivilrechtlichen Rechtsbereiche. Ein weiterer wichtiger Bereich des Privatrechts ist das Schweizerische Obligationenrecht. Im Obligationenrecht findet man privatrechtliche Regelungen über die wichtigsten Vertragsarten.
Prozessführung und Beratung für privates Recht im Grossraum Zürich
Privatrechtliche Rechtsberatung und Prozessvertretung ist unsere Kernkompetenz. Im Streitfall ist ein umfassender und kompetenter anwaltlicher Rechtsbeistand wesentlich. In zivilrechtlichen Rechtsbelangen liegt unser Fokus im Familienrecht. Die Kernkompetenz unserer Anwaltskanzlei liegt in familienrechtlichen Rechtsbelangen. Unser Rechtsanwalt für Privatrecht bzw. unser Scheidungsanwalt in Zürich ist auf Trennung, Scheidung und Eheschutz spezialisiert. Ehe-, scheidungs- und familienrechtliche Angelegenheiten bedürfen einer fachkompetenten und emphatischen Beurteilung des jeweiligen Rechtsfalls. Unsere Familienrechtsanwälte legen viel Wert auf den Aufbau eines echten Vertrauensverhältnis. Sozial- und Fachkompetenz sowie Verhandlungsgeschick können Sie von unseren Anwälten erwarten. Im Zentrum unserer Arbeit liegt die Durchsetzung Ihrer Interessen.
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