Es gibt keine Arbeitnehmer ohne Ferienanspruch! Den Zeitpunkt der Ferien bestimmt der Arbeitgeber, der aber auf Wünsche des Arbeitnehmers soweit als möglich Rücksicht nehmen muss. Alle unselbständig Erwerbstätigen haben vier Wochen bezahlte Ferien zu gut. Jugendliche bis zum 20. Geburtstag dürfen sich während fünf Wochen erholen. In der Praxis sollten mindestens zwei Wochen der Ferien zusammenhängend gewährt werden.
Rechtsanwälte
Inhaberin und Anwältin S. Wittibschlager
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FAQ – Ferien
Der Arbeitgeber gewährt Lehrling bis zum 20. Geburtstag für jedes Lehrjahr mind. 5 Wochen Ferien. vgl. OR 345a/3
Bis zum 20. Altersjahr haben Arbeitnehmer mindestens fünf Wochen Anspruch auf Ferien, danach mindestens 4 Wochen. Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt der Ferien, wobei er auf die Wünsche des Arbeitnehmers Rücksicht nimmt, sofern sie mit den Interessen des Betriebs vereinbar sind. Mindestens zwei Wochen müssen zusammenhängend bezogen werden
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