Die Scheidungsdauer einer Scheidung in der Schweiz ist abhängig davon, ob ein gemeinsamer Scheidungswille der Ehegatten vorliegt und sie sich über alle Scheidungsnebenfolgen (Kinderbelange, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt und Güterrecht) aussergerichtlich einigen können.
Übersicht
- Dauer der Scheidung in der Schweiz im allgemeinen
- Dauer der einvernehmlichen Scheidung in der Schweiz
- Zweijährige Trennungszeit- Auswirkungen auf die Scheidungsdauer
- Dauer einer Scheidung – Von der Antragstellung bis zum Urteil
- Scheidungsdauer einer strittigen Scheidung – Scheidungsklage
- Hier finden Sie uns – Routenplaner
Das Vorliegen des gemeinsamen Wunsches, sich scheiden zu lassen, ist somit entscheidend für die Scheidungsform. Wird eine Scheidung auf gemeinsames Begehren gemeinsam durch die Ehegatten eingereicht, ist von einer Dauer der Scheidung zwischen 1-5 Monaten, je nach Auslastung der Gerichte, auszugehen. Wird aber von einem Ehegatten alleine die strittige Scheidung mit der Scheidungsklage eingereicht, kann die Scheidung sogar mehrere Jahre andauern.
Je nach Scheidungsart müssen auch unterschiedliche Eingaben an das Gericht gestellt werden. Die Scheidung durch einseitiges Begehren wird meist durch den Anwalt für Scheidung beim Gericht rechtshängig gemacht. Bei dieser Scheidungsform wird vor der Verhandlung keine Scheidungskonvention erarbeitet und dem Familiengericht eingereicht. Bei der strittigen Scheidung ist eine Scheidungsklage mit den Anträgen des klagenden Ehegatten notwendig.
Die Dauer der Scheidung ist auch entscheidend für die Höhe der Gerichtskosten und die Kosten des Anwalts der Scheidung. So sind allein bei der strittigen Scheidung mehrere Eingaben und Verhandlungen notwendig, während es bei der Scheidung auf gemeinsames Begehren nur bei der Anhörung der Eheleute vor dem Familiengericht bleibt.
Im Zusammenhang mit der Dauer Scheidung werden oft die folgenden Fragen dem Anwalt für Scheidung gestellt:
- Dauer der Scheidung in der Schweiz im allgemeinen
- Dauer der einvernehmlichen Scheidung in der Schweiz
- Zweijährige Trennungszeit- Auswirkungen auf die Scheidungsdauer
- Dauer einer Scheidung – Von der Antragstellung bis zum Urteil
- Scheidungsdauer einer strittigen Scheidung – Scheidungsklage
Scheidung Schweiz /Deutschland und Schweiz / Ausland
Scheidung Deutschland Schweiz
Dauer der Scheidung in der Schweiz im allgemeinen
Wie lange dauert eine Scheidung in der Schweiz allgemein, was beeinflusst die Länge einer Scheidung im wesentlichen?
Eine aussergerichtliche Einigung zwischen den Ehegatten über die wesentlichen Folgen der Scheidung wie Unterhalt, Obhut und elterliche Sorge der Kinder und die Vermögensaufteilung hat enorme Auswirkungen auf die Dauer der Scheidung. Eine Scheidung ohne Streit kann die Länge des Scheidungsverfahrens extrem abkürzen und auch die Kosten für den Anwalt sowie das Gericht in einem normalen Rahmen halten.
Haben sich die Fronten der Eheleute aber dermassen verhärtet, so dass nur noch eine strittige Scheidung möglich ist und droht sogar ein Scheidungskrieg, ist mit einer sehr langen Dauer der Scheidung zu rechnen. Insbesondere wenn Kinder betroffen und Liegenschaften und Vermögen vorhanden sind, kann sich die Dauer der Scheidung in der Schweiz über einen langen Zeitraum, sogar über mehrere Jahre hinziehen.
Dauer der einvernehmlichen Scheidung in der Schweiz
Mit welchem Zeitrahmen ist bei einer einvernehmlichen Scheidung zu rechnen?
Eine Scheidung auf gemeinsames Begehren ist hinsichtlich der Dauer und des Ablaufs die kürzeste Form einer Scheidung in der Schweiz. Die Ehegatten könne im besten Fall von einem Monat bis zu fünf Monaten mit der Scheidungsdauer rechnen. Seit der Scheidungsrechtsreform in der Schweiz im Jahr 2010 ist auch die zweimonatige Bedenkfrist nach der Anhörung vor dem Gericht entfallen. Sofern also die Ehegatten im Rahmen der Anhörung beide übereinstimmend auf die Einlegung des Rechtsmittels verzichten, kann das Scheidungsurteil umgehend rechtskräftig werden. Beim Familiengericht findet jeweils eine getrennt und gemeinsame Anhörung der Parteien statt. Dies dient dazu, dass das Gericht prüft, ob das Scheidungsbegehren und die Scheidungskonvention auf freiem Willen und nach reiflicher Überlegung der Ehegatten beruhen. Hat sich das Gericht davon überzeugt, spricht es die Genehmigung der Scheidungskonvention und der Scheidung in der Schweiz aus. Im Vergleich zu den Nachbarländern ist die Dauer und der Ablauf der Scheidung in der Schweiz schneller und unkomplizierter. Dies hat auch mit der Einheit der Scheidungsurteils im Schweizerischen Recht zu tun, d.h. dass das Gericht im Rahmen der Scheidung in der Schweiz neben der Scheidung gleichzeitig auch über die Nebenfolgen befindet. Da nun bei der einvernehmlichen Scheidung die Ehegatten sich vor Einreichung der Scheidung bei Gericht über alle Scheidungsnebenfolgen wie bspw. den Unterhalt, die Kinderbelange wie Sorgerecht, Obhut sowie das Güterrecht geeinigt haben, kann die Scheidung zügig erklärt werden. Sind desweiteren keine gemeinsamen Liegenschaften der Eheleute vorhanden, so dass auch mit dem Grundbuchamt keine gesonderten Abklärungen getroffen werden müssen, kann sie Scheidung noch schneller ablaufen.
Zweijährige Trennungszeit- Auswirkungen auf die Scheidungsdauer
Die Scheidung in der Schweiz kann auch ohne Einhaltung der zweijährigen Trennungszeit eingereicht werden, sofern beide Ehegatten gemeinsam die Scheidung möchten und eine Scheidungskonvention mit Hilfe des Anwalt für Scheidung aufsetzen. Dies ist ein Vorteil zur Scheidung in Deutschland, wo die Ehegatten selbst bei einer einvernehmlichen Scheidung ein Trennungsjahr abwarten müssen.
Die zweijährige Trennungszeit muss bei der Scheidung in der Schweiz nur dann abgewartet werden, wenn einer der Ehepartner nach der Trennung nicht die Scheidung einreichen möchte. Der andere Ehegatten kann dann in diesen zwei Jahren nach der Trennung nicht einseitig die Scheidungsklage anhängig machen. Diese strittige Scheidung erfordert im Gegensatz zur einvernehmlichen Scheidung eine Scheidungsklage, welche mit Anträgen und Belegen bei dem Familiengericht am Wohnsitz eines der Ehegatten einzureichen ist. Eine Begründung der Scheidungsklage ist am Anfang nicht notwendig.
Die Einhaltung der zweijährigen Trennungszeit ist nur in Ausnahmefällen obsolet, wenn die Fortsetzung der Ehe für den klagenden Ehegatten unzumutbar ist und nicht der Anlauf der Trennungszeit abgewartet werden kann.
Dauer einer Scheidung – Von der Antragstellung bis zum Urteil
Die der Dauer und der Ablauf der Scheidung richten sich konkret nach der Scheidungsart. Bei der einvernehmlichen Scheidung wird teilweise im Vorfeld der Scheidungseinreichung insbesondere für die Erstellung der Scheidungskonvention längere Zeit benötigt. Bei der strittigen Scheidung hingegen dauern der gesamte Ablauf und die Verfahrenslänge der Scheidung länger als bei der einvernehmlichen Scheidung. Zu Beginn der Scheidungseinreichung ist es zunächst notwendig, alle für die Scheidung erforderlichen Unterlagen zusammenzutragen. Für die Einreichung der strittigen Scheidung sind andere Dokumente einzureichen als bei der einvernehmlichen Scheidung. Bei der einvernehmlichen Scheidung benötigen Sie das gemeinsam unterzeichnete Scheidungsbegehren sowie die beim Anwalt erstellte und gemeinsam unterzeichnete Scheidungskonvention. Zudem sind Dokumente und Belege zu den persönlichen und finanziellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen beider Ehegatten vorzubereiten. Hierzu müssen insbesondere die folgenden Unterlagen bereitgestellt werden:
- Familienbüchlein resp. Wohnsitzbescheinigung bei Ausländern
- aktuelle Lohnabrechnungen
- Lohnausweise / Bilanz je nach Erwerbsstatus
- letzten Steuererklärungen inkl. Belege
- der Mietvertrag Mietwohnung / Grundbuchauszug – Hypothekarvertrag Haus
- Belege zu monatlichen Ausgaben (für Bedarfsberechnung)
- Durchführbarkeitserklärung Pensionskasse
Viele Webseiten der Gerichte bieten auch Musterformulare für die Einreichung der Scheidung. Diese sollten jedoch nur nach vorgängiger Beratung durch einen Anwalt für Scheidung & Familienrecht herangezogen werden. Insbesondere ist bei der Scheidungskonvention wichtig, dass die Formulierung auf den jeweiligen Scheidungssachverhalt konkretisiert worden ist und nicht Allgemeinklauseln erhält, welche gar nicht passen. Eine solche Scheidungskonvention wird dann vom Gericht bei der Anhörung nicht genehmigt werden.
Nachdem die Scheidung beim Gericht eingereicht worden ist, werden je nach Gericht und Kanton die Ehegatten entweder zur Begleichung eines Gerichtskostenvorschusses aufgefordert. Es kann aber auch sein, dass sofort Terminvorschläge an die Ehegatten herangetragen werden. Der Gerichtskostenvorschuss wird muss dann innert einer vorgegebenen Frist geleistet werden. Wird diese Frist nicht eingehalten oder verpasst, tritt das Gericht auf die Scheidung nicht ein.
Die Dauer des Scheidungsverfahrens kann auch hier verkürzt werden, wenn die Gerichtskosten unmittelbar nach Eingang der Zahlungsaufforderung dem Gericht überwiesen werden. Sobald der Termin festgelegt worden ist, erhalten die Ehegatten oder deren Anwalt / Scheidungsanwalt separat eine Vorladung für die Scheidungsverhandlung. Die Anhörung der Ehegatten erfolgt je nach Gericht in der Schweiz zwischen 1 – 4 Monate nach der Einreichung der Scheidung. Normalerweise kann aber bei der einvernehmlichen Scheidung mit der Ansetzung eines Gerichtstermin nach zwischen 3-8 Wochen gerechnet werden. Bei der Verhandlung werde die Ehegatten erst gemeinsam und dann getrennt angehört. Nachdem sich das Gericht vergewissert hat, dass beide Ehegatten die Scheidung möchten und die Konvention nicht offensichtlich unangemessen ist, wird die Scheidungsvereinbarung genehmigt. Grundsätzlich können auch im Rahmen der einvernehmlichen Scheidung die Kinder angehört werden. Dies verlängert ggf. das Verfahren auch bei der einvernehmlichen Scheidung um etwa ein-bis drei Wochen.
Zu beachten ist, dass das AHV-Splitting nicht in der Scheidungskonvention geregelt wird. Dies müssen die Ehegatten nach der rechtkräftigen Scheidung beantragen.
Normalerweise kann das Scheidungsurteil mit einem Rechtsmittel angefochten werden. Jedoch können die Ehegatten gemeinsam im Rahmen der Verhandlung auch auf das Rechtsmittel verzichten. Dies verkürzt die Scheidungsdauer um mindestens 30 Tage. Falls ein Ehegatten nach der Verhandlung nicht mit dem Urteil einverstanden ist, muss er nach Zustellung des Urteils innert Frist die Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, bedeutet dies zugleich einen Verzicht auf die Urteilsanfechtung.
Scheidungsdauer einer strittigen Scheidung – Scheidungsklage
Sofern nur einer der Ehegatten die Scheidung möchte, muss der andere Ehegatten eine strittige Scheidung bei Gericht einreichen. bei dieser Scheidungsform kann es zu einer Dauer der Scheidung von mehreren Jahren kommen.
ei einer strittigen Scheidung wird zunächst die Scheidungsklage durch den klagenden Ehegatten eingereicht. Es ist anzuraten, diese Klage durch einen Scheidungsanwalt erstellen zu lassen. Die Scheidungsklage erfordert gewissen Formalien, welche einzuhalten sind. Im Rahmen dieser Klage muss der klagenden Ehegatte insbesondere genaue Anträge stellen und ebenfalls Dokumente zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen einreichen. Nach Eingang der Klage bei Gericht erhält der beklagte Ehegatte Gelegenheit zur Klageantwort. Da das strittige Scheidungsverfahren ein ordentlichen Verfahren ist, ist die Dauer mindesten doppelt so lang wie das Scheidungsverfahren bei der einvernehmlichen Scheidung. Das Gericht kann zudem eine Instruktionsverhandlung durchführen und dabei mit den Ehegatten Vergleichsgespräche abhalten führen. Bei schriftlichen Verfahren stellt das Familiengericht dann die Klageantwort im Rahmen eines zweiten Schriftenwechsel wiederum dem klagenden Ehegatten zu und setzt ihm erneut Frist zur Replik an. In der Replik hat der klagende Ehegatte noch einmal die Möglichkeit sich umfassend zu äussern und weitere Beweise zu nennen. Die Replik wird dem beklagten Ehegatten zugestellt und ihm wird eine Frist zur Duplik angesetzt. Auch dieser Ehepartner hat eine letzte Gelegenheit, sich umfassend zu äussern und Beweise zu bezeichnen. Da die einzelnen Fristen von jeder Partei verlängert werden können, kann das strittige Scheidungsverfahren von der Einleitung bis zur Rechtskraft der Scheidung sehr lang andauern. Ein langwieriges Gerichtsverfahren bringt natürlich auch hohe Kosten der Scheidung der Scheidung mit sich.
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