OR 322 – Lohnzahlung & OR 323 – Vorschuss
Die Lohnhöhe unterliegt der freien Vereinbarung der Parteien, soweit nicht durch Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag Mindestlöhne vorgeschrieben sind. Die Lohnzahlung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Lohnabrechnung alle Monate, wenn nicht eine kürzere Frist verabredet oder üblich ist. In Notlagen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Vorschuss nach Massgabe der geleisteten Arbeit.
Rechtsanwälte
Inhaberin und Anwältin S. Wittibschlager
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FAQ – Lohn
Die Vertragsparteien (Arbeitgeber / Arbeitnehmer), soweit nicht durch Normalarbeitsvertrag (NAV) oder Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Mindestlöhne festgelegt sind
Ohne anderslautende Vereinbarung hat der Arbeitgeber den Lohn jeweils am Ende eines Monats nach geleisteter Arbeit zu entrichten.
Wenn der Arbeitnehmer sich in einer finanziellen Notlage befindet, hat er Anspruch auf einen Vorschuss. Die Höhe des Vorschuss richtet sich danach wie der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat.
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