Gratifikation

Rechtsberatung zu Gratifikation

Richtet der Arbeitgeber neben dem Lohn bei bestimmten Anlässen (Z.B. Weihnachten oder Abschluss des Geschäftsjahres) eine Sondervergütung aus, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, wenn es verabredet ist. Das gilt für einen verhältnismässigen Teil auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis vor der Ausrichtung der Sondervergütung endigt. 

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Inhaberin und Anwältin S. Wittibschlager
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FAQ-Gratifikation

Worin liegt der Hauptunterschied zwischen einer Gratifikation und dem 13. Monatslohn?

Die Gratifikation ist eine Sondervergütung. Es liegt in der Regel im Ermessen des Arbeitgebers, ob und in welcher Höhe er die Gratifikation leistet (OR 322d). Der 13. Monatslohn hingegen ist vom Arbeitgeber geschuldet, wenn er vereinbart worden ist.

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