Rechtsberatung zu Gratifikation
Richtet der Arbeitgeber neben dem Lohn bei bestimmten Anlässen (Z.B. Weihnachten oder Abschluss des Geschäftsjahres) eine Sondervergütung aus, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, wenn es verabredet ist. Das gilt für einen verhältnismässigen Teil auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis vor der Ausrichtung der Sondervergütung endigt.
Rechtsanwälte
Inhaberin und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Als Rechtsanwältin mit der Anwaltszulassung in Deutschland und der Schweiz übernehme ich gerne Ihre Beratung und Prozessführung in der Schweiz und Deutschland. Ich verfüge über jahrelange breite Erfahrung im Scheidungs-, Familien-, Erb- und Arbeitsrecht. Mein Team und ich vertreten Privatpersonen & Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, USA, und Osteuropa im internationalen & nationalen Privatrecht & Wirtschaftsrecht.
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FAQ-Gratifikation
Die Gratifikation ist eine Sondervergütung. Es liegt in der Regel im Ermessen des Arbeitgebers, ob und in welcher Höhe er die Gratifikation leistet (OR 322d). Der 13. Monatslohn hingegen ist vom Arbeitgeber geschuldet, wenn er vereinbart worden ist.
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