Suchen Sie einen erfahrenen Anwalt für Prozessrecht? Ihre Rechtsvertretung und Prozessführung sollte nur eine Profi für Sie vornehmen. Eine zielgerichtete Prozessführung ist für die Durchsetzung Ihrer Interessen entscheidend! Prozessieren will gelernt sein! Dank unser langjährigen Erfahrung im Zivil-, Straf- und Verwaltungsprozessrecht können unsere Rechtsanwälte Ihren Prozess zum Erfolg führen. Eine professionelle Prozessführung über alle Instanzen unseres Rechtssystems ist entscheidend. Unser Fokus richtet sich auch auf die Prozessleitung in Regressionsprozessen sowie ein zielgerichtetes und strategisch gut geplantes gerichtliches Verfahren. Die Vertretung Ihrer Anliegen in einem Gerichtsverfahren vor dem Bezirksgericht, Kantonsgericht und dem Bundesgericht und anderen staatlichen Behörden sollten Sie nur Experten überlassen.
Rechtsanwälte Prozessrecht
Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team kämpfen für die erfolgreiche Prozessführung. Wir sind Experten für Zivilprozesse und Regressprozesse. Gerne führen wir Ihren Prozess vor Schweizer Behörden und Gerichten zum Erfolg.
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
Schwerpunkte
- Anwalt für Prozessrecht setzt Ihre Interessen durch
- Anwaltliche Vertretung vom Anwalt für Prozessrecht im Strafrecht
- Anwaltliche Hilfe vor dem Zivilgericht
- Anwalt für Prozessrecht übernimmt Prozessführung vor dem Verwaltungsgericht
- Anwaltliche Hilfe beim Zivilprozess und Regressprozess
- Prozess vor Schweizer Behörden und Gerichten
Anwalt für Prozessrecht setzt Ihre Interessen durch
In erster Linie sind unserer Rechtsanwälte auf die Durchsetzung Ihrer Interessen fokussiert. Manchmal ist eine einvernehmliche Lösungzielführend, da die gütliche Einigung kostengünstig ist. Mit einer Mediation kann zwischen sich streitenden Parteien vermittelt werden. Sofern die Mediation keinen Erfolg hat, erzwingen wir Ihre Anliegen mit einem gerichtlichen Verfahren!
In der Regel ist das ordentliche Gericht für Verwaltungs-, Zivil- oder Strafrecht zuständig, soweit für einen speziellen Bereich kein Fachgericht besteht.
Anwaltliche Vertretung vom Anwalt für Prozessrecht im Strafrecht
Das Strafgericht ist zuständig, wenn eine Privatperson gegen die vom Staat aufgestellten gesetzlichen Bestimmungen des Strafrechts verstossen hat. Derjenige, welcher die Schuld hat, kann bestraft werden.
Anwaltliche Hilfe vor dem Zivilgericht
Das Zivilgericht ist zuständig, wenn es Rechtsstreitigkeiten über Pflichten und Rechten gibt, welche das Verhältnis von Firmen, d.h. juristischen Personen oder auch Privatpersonen untereinander betreffen. Der Zivilrechter entscheidet mit seinem Urteilsspruch über Recht oder Unrecht.
Anwalt für Prozessrecht übernimmt Prozessführung vor dem Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht ist zuständig, wenn sich ein Privater von einer staatlichen Stelle, wie zum Beispiel der Steuerbehörde oder dem Gemeinderat in einer rechtswidrigen Art und Weise behandelt fühlt. Jeder Entscheid von Verwaltungsbehörden kann mit der Hilfe unseres Anwaltes überprüft werden.
Anwaltliche Hilfe beim Zivilprozess und Regressprozess
Unser Anwalt für Prozessrecht vertritt Geschädigte vor zuständigen Gerichten, wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist. Der Gang ans Gericht will gut überlegt sein. Unsere Advokatur übernimmt die Beratung und Unterstützung der Klienten. Suchen Sie eine professionelle anwaltliche Hilfe im Verfahren vor Gericht? Wurden Sie angeklagt und wissen Sie nicht mehr weiter? Die gerichtliche Prozessführung von Versicherten, Geschädigten, Opfern und Unternehmen gehört zu unserer Kernkompetenz. Das Prozessieren im Zivil-, Strat-, Haftplicht- und Sozialversicherungsrechterfordert einer umfassenden Fachkenntnis.
Wollen Sie ein Rechtsmittel gegen einen richterlichen Entscheid einlegen? Rechtsmittel sind Mittel, um Gerichts- oder Verwaltungsentscheide anzufechten. Diese werden dann von einer nächsthöheren Instanz beurteilt.
In Gerichtsentscheiden wird erwähnt, bei welcher Instanz, welches Rechtsmittel eingereicht werden kann. Unsere Anwälte prüfen für Sie die Chancen für die Einlegung einer Berufung. Die Berufung im Strafverfahren und im Zivilverfahren sind immer an Fristen gebunden. Unsere Anwälte überprüfen, ob der Sachverhalt vollständig und richtig erfasst worden ist und ob auch das richtige Recht korrekt angewendet wurde. Bei einer Berufung im Zivilprozess muss eine minimale Streitsumme von CHF 10’000.- vorliegen.
Gerne überprüfen unsere Anwälte auch, ob eine Beschwerde im Zivilprozess aussichtsreich ist. Wichtig ist zu prüfen, ob der Sachverhalt offensichtlich falsch erfasst worden ist. Beim Auftauchen neuer Tatsachen oder Beweisen kann ein abgeschlossenes Verfahren wieder aufgenommen werden. Schildern Sie uns Ihren Fall und erteilen Sie uns das Mandat; Sie können sich auf eine professionelle und vollumfängliche Beratung und Vertretung verlassen!
Prozess vor Schweizer Behörden und Gerichten
Unsere Advokatur übernimmt alle Massnahmen, welche für den Gerichtsprozess wesentlich sind. Unsere Anwälte beraten unsere Mandanten zu den Gewinnchancen oder Risiken des Gerichtsverfahrens. Wir beurteilen jede Klage individuell und richten unsere Massnahmen u.a. auch auf Ihren wirtschaftlichen Erfolg aus. Die Möglichkeiten der Mediation, Vermittlung und der aussergerichtlichen Verhandlung oder Einigung müssen erörtert werden. Die Interessen unserer Mandanten stehen stets im Zentrum!
Vertrauen, Diskretion, Expertenwissen, Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen sowie Verhandlungsgeschick sind Qualifikationen, welche Sie von unseren Anwälten erwarten dürfen. Wir setzen Ihre Rechte vor den zuständigen Gerichten für Sie durch!
Weitere Infos
Dufourstrasse 165
8008 Zürich
Ablauf
- Wir sind für Sie da!
Kontaktieren Sie uns noch heute!
- Erstberatung erhalten
Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
info(at)wittib-law.ch - Mandant werden!
Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!
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