Anwalt für Prozessrecht

Suchen Sie einen erfahrenen Anwalt für Prozessrecht? Ihre Rechtsvertretung und Prozessführung sollte nur eine Profi für Sie vornehmen. Eine zielgerichtete Prozessführung ist für die Durchsetzung Ihrer Interessen entscheidend! Prozessieren will gelernt sein! Dank unser langjährigen Erfahrung im Zivil-, Straf- und Verwaltungsprozessrecht können unsere Rechtsanwälte Ihren Prozess zum Erfolg führen. Eine professionelle Prozessführung über alle Instanzen unseres Rechtssystems ist entscheidend. Unser Fokus richtet sich auch auf die Prozessleitung in Regressionsprozessen sowie ein zielgerichtetes und strategisch gut geplantes gerichtliches Verfahren. Die Vertretung Ihrer Anliegen in einem Gerichtsverfahren vor dem Bezirksgericht, Kantonsgericht und dem Bundesgericht und anderen staatlichen Behörden sollten Sie nur Experten überlassen. 

Rechtsanwälte Prozessrecht

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team kämpfen für die erfolgreiche Prozessführung. Wir sind Experten für Zivilprozesse und Regressprozesse. Gerne führen wir Ihren Prozess vor Schweizer Behörden und Gerichten zum Erfolg.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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+41 43 545 01 50


Schwerpunkte

Anwalt für Prozessrecht setzt Ihre Interessen durch

In erster Linie sind unserer Rechtsanwälte auf die Durchsetzung Ihrer Interessen fokussiert. Manchmal ist eine einvernehmliche Lösungzielführend, da die gütliche Einigung kostengünstig ist. Mit einer Mediation kann zwischen sich streitenden Parteien vermittelt werden. Sofern die Mediation keinen Erfolg hat, erzwingen wir Ihre Anliegen mit einem gerichtlichen Verfahren!

In der Regel ist das ordentliche Gericht für Verwaltungs-, Zivil- oder Strafrecht zuständig, soweit für einen speziellen Bereich kein Fachgericht besteht.

Anwalt Prozessrecht Zürich
Anwalt Prozessrecht Zürich

Anwaltliche Vertretung vom Anwalt für Prozessrecht im Strafrecht

Das Strafgericht ist zuständig, wenn eine Privatperson gegen die vom Staat aufgestellten gesetzlichen Bestimmungen des Strafrechts verstossen hat. Derjenige, welcher die Schuld hat, kann bestraft werden.

Anwaltliche Hilfe vor dem Zivilgericht

Das Zivilgericht ist zuständig, wenn es Rechtsstreitigkeiten über Pflichten und Rechten gibt, welche das Verhältnis von Firmen, d.h. juristischen Personen oder auch Privatpersonen untereinander betreffen. Der Zivilrechter entscheidet mit seinem Urteilsspruch über Recht oder Unrecht.

Anwalt für Prozessrecht übernimmt Prozessführung vor dem Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht ist zuständig, wenn sich ein Privater von einer staatlichen Stelle, wie zum Beispiel der Steuerbehörde oder dem Gemeinderat in einer rechtswidrigen Art und Weise behandelt fühlt. Jeder Entscheid von Verwaltungsbehörden kann mit der Hilfe unseres Anwaltes überprüft werden.

Anwaltliche Hilfe beim Zivilprozess und Regressprozess

Unser Anwalt für Prozessrecht vertritt Geschädigte vor zuständigen Gerichten, wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist. Der Gang ans Gericht will gut überlegt sein. Unsere Advokatur übernimmt die Beratung und Unterstützung der Klienten. Suchen Sie eine professionelle anwaltliche Hilfe im Verfahren vor Gericht? Wurden Sie angeklagt und wissen Sie nicht mehr weiter? Die gerichtliche Prozessführung von Versicherten, Geschädigten, Opfern und Unternehmen gehört zu unserer Kernkompetenz. Das Prozessieren im Zivil-, Strat-, Haftplicht- und Sozialversicherungsrechterfordert einer umfassenden Fachkenntnis.

Wollen Sie ein Rechtsmittel gegen einen richterlichen Entscheid einlegen? Rechtsmittel sind Mittel, um Gerichts- oder Verwaltungsentscheide anzufechten. Diese werden dann von einer nächsthöheren Instanz beurteilt.

In Gerichtsentscheiden wird erwähnt, bei welcher Instanz, welches Rechtsmittel eingereicht werden kann. Unsere Anwälte prüfen für Sie die Chancen für die Einlegung einer Berufung. Die Berufung im Strafverfahren und im Zivilverfahren sind immer an Fristen gebunden. Unsere Anwälte überprüfen, ob der Sachverhalt vollständig und richtig erfasst worden ist und ob auch das richtige Recht korrekt angewendet wurde. Bei einer Berufung im Zivilprozess muss eine minimale Streitsumme von CHF 10’000.- vorliegen.

Gerne überprüfen unsere Anwälte auch, ob eine Beschwerde im Zivilprozess aussichtsreich ist. Wichtig ist zu prüfen, ob der Sachverhalt offensichtlich falsch erfasst worden ist. Beim Auftauchen neuer Tatsachen oder Beweisen kann ein abgeschlossenes Verfahren wieder aufgenommen werden. Schildern Sie uns Ihren Fall und erteilen Sie uns das Mandat; Sie können sich auf eine professionelle und vollumfängliche Beratung und Vertretung verlassen!

Prozess vor Schweizer Behörden und Gerichten

Unsere Advokatur übernimmt alle Massnahmen, welche für den Gerichtsprozess wesentlich sind. Unsere Anwälte beraten unsere Mandanten zu den Gewinnchancen oder Risiken des Gerichtsverfahrens. Wir beurteilen jede Klage individuell und richten unsere Massnahmen u.a. auch auf Ihren wirtschaftlichen Erfolg aus. Die Möglichkeiten der Mediation, Vermittlung und der aussergerichtlichen Verhandlung oder Einigung müssen erörtert werden. Die Interessen unserer Mandanten stehen stets im Zentrum!

Vertrauen, Diskretion, Expertenwissen, Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen sowie Verhandlungsgeschick sind Qualifikationen, welche Sie von unseren Anwälten erwarten dürfen. Wir setzen Ihre Rechte vor den zuständigen Gerichten für Sie durch!

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Anwaltskanzlei Wittibschlager

Dufourstrasse 165
8008 Zürich

 
 

Ablauf

  1. Wir sind für Sie da!

    Kontaktieren Sie uns noch heute!Anwaltskanzlei Wittibschlager

  2. Erstberatung erhalten

    Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können.  Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
    info(at)wittib-law.ch
    Anwalt Rechtsberatung

  3. Mandant werden!

    Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!Erstberatung Kanzlei

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Route

Dein Standort:

Anwaltskanzlei Zuerich

Dufourstrasse 165
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten – telefonische Erreichbarkeit

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

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Ihr Anwalt und Experte im Obligationenrecht

Suchen Sie einen erfahrenen Anwalt für Obligationenrecht, welcher sich im im Schweizer und Deutschen Privatrecht auskennt?

Rechtsanwälte Obligationen-recht

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Anwälte für Arbeitsrecht vertreten Privatpersonen & Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, USA, und Osteuropa im internationalen & nationalen Privatrecht & Wirtschaftsrecht. Wir bieten Rechtsbeistand in allen Bereichen des Obligationenrechts.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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Eine wichtige Rechtsgrundlage des schweizerischen Privatrechts stellt das Zivilgesetzbuch (ZGB) und das Obligationenrecht (OR) dar. Das OR enthält ziviles Recht und ist der 5. Teil des ZBS’s. Das ZGB enthält privates (ziviles) und ist in fünf Teile gegliedert. Dazu gehören das Personenrecht, Familienrecht, ErbrechtSachenrecht und das Obligationenrecht. Im OR sind unter anderem sämtliche Vertragsarten geregelt. Zum Rechtsgebiet des OR’s gehören Regelungen zum Recht der Schuldverhältnisse. Dies sind Rechtsbereiche, welche ausschliesslich die Rechte bestimmter Personengruppen betreffen. Dazu gehören Verträge aller Art, unter anderem auch verschiedene Vertragsarten der unterschiedlichsten wirtschaftlichen Verhältnisse.

Haben Sie Fragen zum Kaufvertrag, Arbeitsvertrag, Mietvertrag oder zu einer anderen Vertragsart? In unserer Advokatur in Zürich beraten und vertreten (Prozessführung) ich Sie in allen Rechtsbelangen des Arbeits- und Vertragsrechts. Unser Anwalt für Privatrecht ist auf Themen des Ehe- und Eheschutzes sowie Scheidungen spezialisiert. Als Anwalt für Obligationenrecht bein ich Experte im Vertragsrecht.

Der Begriff „Obligation“ enthält zwei verschiedene Bedeutungen. Zum einen bedeutet dieser Begriff Wertpapier und zum anderen ist eine Obligation ein Schuldverhältnis. Was aber ist umfasst das Schuldverhältnis zwischen zwei Personen oder Parteien genau? Der Schuldner ist verpflichtet, etwas zu leisten, und der Gläubiger ist berechtigt, diese Leistung zu fordern. Eine Obligation enthält also zumindest eine Pflicht und ein Recht. Eine Obligation kann durch einen Vertrag, eine unerlaubte Handlung oder eine ungerechtfertigte Bereicherung entstehen. Im schweizerischen Obligationenrecht im Artikel 1 ff. findet man Informationen über die Entstehung der Obligation durch den Vertrag. Im wesentlichen geht es hier darum, dass ein Schuldverhältnis durch einen Vertrag entsteht. Im Alltag entsteht ein Vertrag dadurch, dass sich zwei Personen ihren Willen mitteilen und diese Willensäusserung übereinstimmt. Daraus entsteht einerseits die Pflicht zur Erbringung einer Leistung, zum Beispiel zur Lieferung einer Ware, andererseits verpflichtet sich die andere Partei zur Gegenleistung, zum Beispiel zur fristgerechten Bezahlung dieser Ware. Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass wenn Parteien gegenseitig eine übereinstimmenden Willen äussern, kommt ein Vertrag zustande. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht setzt Ihre arbeitsrechtlichen Interessen für Sie durch.

Anwalt für Obligationenrecht und Experte für Arbeitsrecht

Auch das Arbeitsrecht ist im Schweizerischen Obligationenrecht geregelt. Unsere Rechtsanwälte sind Arbeitsrechtsexperten und beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Arbeitsrechtliche Konflikte kommen im Berufsalltag oft vor. Persönliche Arbeitskonflikte wie zum Beispiel Mobbing oder finanzielle Konflikte entstehen dort wo viele Menschen zusammenarbeiten. Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im gesamten Rechtsbereich rund der Arbeit.

Anwalt für Obligationenrecht
Anwalt für Obligationenrecht

Haben Sie Fragen zum Arbeitsvertrag? Wollen Sie mehr über die Rechte und Pflichten, die Entstehung, Form oder Beendigung des Lehrvertrages, Einzelarbeitsvertrages, Gesamtarbeitsvertrages oder Normalarbeitvertrages wissen?

Die Ausarbeitung von Arbeitsverträgen ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber wichtig insbesondere Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände haben ein Interesse daran, dass die Formulierung solcher Arbeitsverträge professionell sich und somit auch anwaltlich begleitet werden sollten.

Nur ein spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann eine fundierte und fachkompetente arbeitsrechtliche Unterstützung garantieren. Unsere Experten im Arbeitsrecht verfügen über eine langjährige Expertise und haben viel Erfahrung bei Vertragsverhandlungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Arbeitsrechtliche Prozesse vor dem Arbeitsgericht sind meist langwierig und komplex. Die arbeitsgerichtliche Vertretung vor Gericht, der notwendige Schriftverkehr mit den Behörden und die notwendige Fach- und Sozialkompetenz bei arbeitsrechtlichen Verhandlungen übernehmen wir für sie.

Im Zentrum unserer Tätigkeit steht jedoch immer eine kostengünstige Lösung. Die Frage hierbei ist, kann man einen gerichtlichen Prozess vermeiden? Kann zwischen den sich streitenden Parteien mit einer Mediation vermittelt werden, so dass es zu einer optimalen und konsensfähigen Lösung des Arbeitskonflikts kommen kann? Gerne vertreten wir Sie auch bei Vertragsverhandlungen und unterstützen Sie dabei Ihre Lohnforderungen, Provisionen oder anderen arbeitsrechtlichen Ansprüche durchzusetzen.

Anwaltlichen Rechtsbeistand in allen Gebieten des OR’s

Neben dem Arbeitsrecht sind im OR auch andere Vertragsverhältnisse geregelt. Dazu gehören unter anderem der Kauf-, Tausch-, Miet- und Pachtvertrag. Weiter ist auch das Darlehen, die Bürgschaft und die Leihe im OR geregelt. Unsere Anwaltskanzlei hat sich auf ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen spezialisiert. Eine fundierte und umfassende arbeitsrechtliche Rechtsberatung können Sie von uns erwarten. Vertragliche Konflikte entstehen immer dann, wenn Leihen am Werk waren. Als Experten im Vertrags-, Handels-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht beraten wir sowohl Privatpersonen als auch Unternehmern in allen Rechtsbereichen des Obligationenrechts. Auch bei Fragen zu Gesundheits- und Medizinrecht können Sie an uns herantreten. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei unseren Rechtsanwälten in der Stadt Zürich.

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Anwaltskanzlei Wittibschlager

Dufourstrasse 165
8008 Zürich

 
 

Ablauf

  1. Wir sind für Sie da!

    Kontaktieren Sie uns noch heute!Anwaltskanzlei Wittibschlager

  2. Erstberatung erhalten

    Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können.  Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
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    Anwalt Rechtsberatung

  3. Mandant werden!

    Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!Erstberatung Kanzlei

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Öffnungszeiten – Routenplaner

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

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Als Anwältin & Expertin für internationales Privatrecht auf Kabeleins.

Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten.

TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht.

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[Anzahl der Bewertungen: 54 Durchschnitt: 5]

Anwalt / Anwältin für Immobilien / Sachenrecht und Immobilarsachenrecht

Suchen Sie einen Anwalt für Immobilien und Sachenrecht? Die Rechtsanwälte unserer Advokatur sind erfahrene Experten, wenn es um Rechtsbelange rund um das Immobilien- und Grundstücksrecht geht. Haben Sie Fragen zum Miteigentum, Schuldbrief, Eigentum, zur Nutzniessung oder zu Pfand-, Nachbarschaftsrechtn oder Baurecht? Benötigen Sie anwaltliche Unterstützung im Bau- oder Immobilienrecht? Dann sind Sie in unserer Kanzlei genau richtig.

Gesetzliche Grundlagen des Sachenrechts – ZGB Art. 641–977

  • Rechte an Sachen
  • Eigentum (Grundeigentum, Stockwerkeigentum, Fahrniseigentum)
  • Beschränkte dingliche Rechte
  • Besitz
  • Grundbuch

Rechtsanwälte Immobilien

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team beraten und vertreten Private und Unternehmen im Sachenrecht und bei Rechtsfragen zu Immobilien. Unsere Anwälte sind Experten im Immobiliar-Sachenrecht. Wir bieten umfassende Beratung zum Grundstücksrecht an.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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Überblick

Gerne klären wir Sie über Ihre Rechte und Pflichten rund um das Thema Immobilien auf. Wir unterstützen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in allen Teilbereichen des Sachenrechts. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin in unserer Anwaltskanzlei. Eine kompetente und umfassende Rechtsberatung bei unserem Anwalt für Sachenrecht ist das was Sie von uns erwarten können.

Immobilienrecht mit Fokus auf das Immobiliarsachenrecht

Der Erwerb, die Veräusserung, das Immobilienleasing und die Vermögensübertragung von Immobilien ist komplex und bedarf daher einer interdisziplinären, überaus hohen und umfassenden immobilienrechtlichen Fachkompetenz. Das Immobilarsachenrecht stellt eine gesetzliche Grundlage dar, welche sowohl Grundstücke als auch Immobilien betreffen.

Wir garantieren eine professionelle Unterstützung bei sämtlichen Rechtsbelangen, welche den Immobilienmarkt der Schweiz betreffen?

Unsere Immobilienrechtsexperten beraten und vertreten Sie kompetent und umfassend in allen Angelegenheiten rund um das Thema der Eigentums- und Besitzrechte und auch bei allen anderen Grundstücksgeschäften. Wir arbeiten eng mit Liegenschaftsschätzer, Architekten, Steuerberater und Notaren zusammen. Zu unseren Klienten gehören u.a. auch Vermieter, Stockwerkeigentümer oder Besitzer von privaten und gewerblichen Wohnobjekten aller Art. Gerne beraten wir Sie ausführlich und umfassend bezüglich aller rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten rund um Immobilientransaktionen. Mehrfamilienhäuser, Büroimmobilien, Handelsimmobilien, Hotels, Doppeleinfamilienhäuser oder Immobilien der Logistik sind Transaktionsobjekte, welche einer fundierten immobilienrechtlichen Beratung bedürfen. Ausserdem sind wir auch für Mieter oder Vermieter tätig, welche sich im Rechtsstreit befinden.

Anwalt Immobilien Sachenrecht
Anwalt Immobilien Sachenrecht

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Konflikte zu Nachbarschaftsrechten oder zum Miteigentum sind in der Schweiz weit verbreitet. Streit unser Nachbarn kommt leider auch in den besten Wohngebieten vor. Bei Nachbarschaftskonflikten sollte man sich frühzeitig an einen spezialisierten Anwalt für Immobilien- und Nachbarschaftsrecht wenden. Streitigkeiten können entweder mit einer Mediation oder mit einem gerichtlichen Prozess gelöst werden.

Anwalt Immobilien Sachenrecht setzt Ihre Interessen durch

Wir setzen u.a. berechtigte Schadenersatzansprüche, das Einhalten von Grenzabständen oder das Kapprecht von Bäumen und Sträuchern für Sie durch. Haben Sie Fragen bezüglich Ihren Rechte und Pflichten rund die Reinigung oder Reparatur? Wollen Sie mehr über bestimmte Dienstbarkeiten, wie die Nutzniessung, Wohn- und Baurechte, Wegerechte oder die gemeinsame Nutzniessungsbestimmung von sanitären Einrichtungen oder Heizungsanlagen wissen?

Wir setzen Ihre Rechte durch; in erster Linie jedoch suchen wir nach einem Konsens mit tragbaren und gemein erarbeiteten Lösungen.

Rechtsberatung zum Immobilien- und Grundstücksrecht

Unsere Anwaltskanzlei für Sachenrecht richtet Ihren Fokus auf die rechtliche Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten rund um Grundstücke und Immobilien. Wir unterstützen Immobilienkäufer, Eigentümer sowie Verkäufer vom Wohnblöcken, Einfamilienhäusern, Grundstücken oder Bauparzellen.

Möchten Sie einen Immobilienkaufvertrag anwaltlich prüfen lassen oder benötigen Sie eine bau-, miet- oder immobilienrechtlich Beratung? Die Berechnung von Wertquoten, die notarielle Beurkundung von Verträgen rund um Grundstücks- und Immobilienverträgen sollte schon vor der notariellen Beurkundung anwaltlich geprüft werden.

Gerne bereiten wir für Sie die notarielle Beglaubigungen vor, dazu gehört auch die Ausarbeitung sämtlicher immobilienrechtlichen Dokumente. Schenkungs-, Kauf- oder Pachtverträge müssen von einem Immobilienanwalt geprüft werden, bevor diese zur Unterzeichnung und zur notariellen Beglaubigung gebracht werden. Die Rechtsberatung bei Fragen zu Vorkaufsrechten, Kaufs- und Grundpfandrechten oder zu Schuldbriefen muss ein Profi sorgfältig und umfassend vornehmen. Lassen Sie sich von einem Profi für Baurecht und Immobiliarsachenrecht umfassend beraten und vertreten. Auch bei Fragen zum Werkvertrag sind wir die zentrale Anlaufstelle. Bei Fragen zur Immobilienfinanzierung können Sie sich an unsen Rechtsanwalt für Kapitalmarktrecht sowie Finanzrecht wenden.

Ein hervorragender Anwalt für Immobilien- und Sachenrecht kann Ihnen entscheidend helfen?

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Anwaltskanzlei Wittibschlager

Dufourstrasse 165
8008 Zürich

 
 
 

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Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können.

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Wir behandeln jedes Anliegen höchst sensitiv & vertrauenswürdig! Wir kämpfen für Ihre Intressen und setzten Ihre Anliegen durch.

 
 
  

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Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten.

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[Anzahl der Bewertungen: 63 Durchschnitt: 5]

Anwalt / Anwältin Eherecht – Ehe- und Eheschutz

Suchen Sie einen Anwalt für Anwalt Eherecht und Eheschutz? Unsere Familienrechtsanwälte sind im Eherecht ausgewiesene Experten.

Rechtsanwälte Eherecht und Eheschutz

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team bieten eine kompetente Rechtsberatung im Trennungsfall. Experten für Eheschutz und Ehescheidungsrecht sind für Sie da!

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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Ihre Rechtsanwälte für Eherecht: Ehe und Eheschutz

Die Ehe, der Eheschutz und die eingetragene Partnerschaft sind im Eherecht geregelt. Mit der zivilen Trauung wird die Eheschliessung rechtsgültig vollzogen. Die Ehe ist eine anerkannte Form des Zusammenlebens und ist in der Regel auf eine lange Dauer ausgerichtet. Trotzdem wird in der Stadt Zürich jede zweite Ehe geschieden.

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Überblick

Anwalt Eherecht Eheschutz
Anwalt Eherecht Eheschutz

Schon vor der Heirat sollte man sich deshalb an einen spezialisierten Anwalt für Eherecht, an einen Fachanwalt Familienrecht oder an einen Scheidungsanwalt wenden. Eherechtliche Fragen rund um den Ehevertrag können so schon im Vorfeld der Eheschliessung geklärt werden. Ein Ehevertrag kann helfen die eigenen Interessen zu schützen. Es ist ratsam beim Zusammenleben ohne Trauschein gewisse Regelungen zu treffen.

Unser Rechtsanwalt hilft Ihnen gerne beim Aufsetzen eines Ehe- oder Konkubinatvertrags. Haben Sie Fragen zur Eintragung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften? Leben Sie getrennt von Ihrem Ehepartner und wollen Sie mehr über den Eheschutz oder Eheschutzmassnahmen wissen. Wir klären Sie umfassend über eherechtlichen Belange auf und vertreten Sie kompetent in einem Eheschutzverfahren.

Professionelle anwaltliche Beratung im Falle der Ehetrennung

Leider gibt es in sehr vielen Schweizer Familien eheliche Konflikte oder gar unüberbrückbare Ehestreitigkeiten. Unsere Rechtsanwälte für Scheidungsrecht sind auf Eherecht spezialisiert und beraten Eheleute auch in heiklen familien- und eherechtlichen Angelegenheiten.

Es ist überaus wichtig noch vor der Heirat, d.h. vor der zivilrechtlichen Eheschliessung einen Eherechtsanwalt zu konsultieren. Ein guter Ehevertrag kann helfen negative Trennungs- oder Scheidungsfolgen vorzubeugen. Auch bei einer ungewollten oder unerwarteten Trennung beziehungsweise Scheidung ist man so bestens vorbereitet und weiss mit welchen Scheidungs- oder Trennungsfolgen man zu rechnen hat.

Wir vertreten Ehegatten mit oder ohne Ehevertrag bei Ihrer Scheidung. Zuerst versuchen unsere Familienrechtsexperten eineFamilienmediation, d.h. das Ziel ist, wenn möglich und gewünscht, die Schlichtung des Ehestreites. Eine aussergerichtliche Einigung der Ehegatten ist kostengünstig und hat oftmals oberste Priorität.

Fachwissen im Ehe-, Scheidungs-, Unterhalts-, Familien und Kindesrecht und eine überaus hohe Sozialkompetenz sowie Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick zeichnen unsere Scheidungsanwälte aus. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann Ihnen bei Scheidung, Trennung oder Eheschutz weiterhelfen. Eine Mediation kann nur mit diesen Qualifikationen zum Erfolg führen.

Ehe- und scheidungsrechtliche Beratung bei Trennung, Eheschutz und Scheidung

Nur ein erfahrener Scheidungsanwalt kennt sich im Eheschutz und Scheidungsrecht aus. Sobald die Ehegatten Ihren gemeinsamen Haushalt auflösen, ist die Trennung rechtlich vollzogen. Dies hat weitreichende familienrechtliche Konsequenzen.

Wer übernimmt die Obhut der Kinder? Wie wird während der Trennung die Finanzen geregelt, d.h. wer zahlt an wen wieviel Unterhalt?

Es ist wichtig, dass sich die Ehegatten schon sehr früh über die familienrechtlichen Folgen der Trennung und Scheidung anwaltlich beraten lassen. Eine Trennung oder Scheidung hat weitreichende Folgen.

Anwalt Eherecht Eheschutz – Regelungen der Trennungsfolgen

Der Eheschutz kann helfen, die finanziell schwächere Seite zu schützen. Scheidungsfolgen, wie zum Beispiel die vermögensrechtliche Teilung, d.h. die güterrechtliche Auseinandersetzung, künftige Unterhaltsregelungen sowie die Regelungen der Besuchs- und Ferienrecht der Kinder müssen gut geplant werden. Eine ausgeklügelte Scheidungsstrategie kann von grosser Bedeutung sein!

Unsere Advokatur in Zürich ist die zentrale Anlaufstelle bei Rechtsfragen rund um die Redaktion von Trennung-, Scheidungs- und Unterhaltsvereinbarungen. Die Ausarbeitung einer Scheidungskonvention oder die strategische Planung einer Kampfscheidung in einem strittigen Scheidungsverfahren sollten nur professionelle und erfahrene Scheidungsanwälte vornehmen. Nur so könne Ihre Interessen geschützt werden.

Unser Anwalt für Eherecht, Eheschutz und Scheidungsanwalt führt Ihren Scheidungs- oder Trennungsfall zum Erfolg! Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute eine Termin bei unserem Eherechts-und Scheidungsanwalt. Gerne übernehmen wir für Sie die Vertretung vor Gericht und setzen Ihre Trennung- und Scheidungsinteressen durch.

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Unentgeltliche Prozessführung und Verbeiständung

Art. 29 Abs. 3 BV garantiert als Verfahrensgarantie den Anspruch auf unentgeltliche Prozessführung, und damit die Befreiung von Prozesskosten und Vorschüssen, sowie den Anspruch auf unentgeltlichen Rechtsbeistand, auf Verfassungsebene. Demnach hat jede Person, welche nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, einen Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, solange deren Rechtsbegehren nicht aussichtlos erscheint. Soweit dies zur Wahrung ihrer Rechte nötig ist, hat sie zudem einen Anspruch auf unentgeltlichen Rechtsbeistand. Bei der Beurteilung der prozessualen Bedürftigkeit ist der Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und des unentgeltlichen Rechtsbeistands massgeblich. Die Bedürftigkeit beurteilt sich dabei anhand der wirtschaftlichen Gesamtsituation des Gesuchstellers, wie das Bundesgericht in BGE 124 I 1 erwägt: «Als bedürftig gilt ein Gesuchsteller, der die erforderlichen Prozess- und Parteikosten nur bezahlen kann, wenn er die Mittel angreift, deren er zur Deckung des Grundbedarfs für sich und seine Familie bedarf, wobei nicht nur die Einkommenssituation, sondern auch die Vermögensverhältnisse zu beachten sind.» Massgebend für die Deckung des Grundbedarfs ist die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums. Dabei darf jedoch nicht schematisch auf den betreibungsrechtlichen Notbedarf abgestellt werden, stattdessen müssen gemäss Rechtsprechung die individuellen Umstände des konkreten Einzelfalls mitberücksichtigt werden – und dies selbst dann, wenn das Einkommen etwas über dem für den Lebensunterhalt nötigen Bedarf liegen sollte (vgl. BGE 124 I 1 E. 2a). Damit eine Mittellosigkeit im Sinne von Art. 29 Abs. 3 BV bejaht werden kann, hat der Gesuchsteller seine Bedürftigkeit zu begründen und hierbei nachzuweisen, dass er zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage ist, für die Prozesskosten aufzukommen bzw. dass er hierzu Gelder verwenden müsste, die für den Grundbedarf von ihm und seiner Familie benötigt werden. Ein besonderes Vorgehen ist von Nöten, wenn der Gesuchsteller seinen Wohnsitz im Ausland hat: Lebenshaltungskosten, die aufgrund dessen tiefer einzuschätzen sind, müssen bei der Eruierung der Bedürftigkeit insofern mitberücksichtigt werden, als dass auf die offiziellen statistischen Angaben zur Kaufkraftparität bzw. zum Preisniveauindiz am ausländischen Wohnsitz abgestellt werden muss (vgl. BGE 9C_423/2017 E. 3.3).

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[Anzahl der Bewertungen: 44 Durchschnitt: 5]

Anwalt / Anwältin Familienrecht

Suchen Sie einen Top-Anwalt oder eine Anwältin für Familienrecht / Scheidungsanwalt? Wollen Sie mehr über die Eheschliessung und die Folgen einer Ehetrennung bzw. Scheidung wissen? Wir bieten familienrechtliche Beratung, Unterstützung und Vertretung vor Gericht.

Übersicht Familie

Zusammenleben

  • Konkubinat
  • Ehe

Kindesverhältnis

  • Kindeswohl
  • Rechte des Kindes
  • Rechte und Pflichten der Eltern
  • Vermögen und Lohn des Kindes
  • Massnahmen zum Schutz des Kindes

Vormundschaft

  • Gründe für die Bevormundung
  • Aufgaben des Vormundes
  • Beistandschaft/ Beiratschaft

Vormundschaftliche Massnahmen

  • Beistandschaft
    • Vaterschaftsklage
    • Vermögensverwaltung
  • Beiratschaft
    • Landgeschäfte
  • Vormundschaft
    • Elternersatz bei Minderjährigen: Lehrvertrag, Verträge…

Erbe

  • Die gesetzlichen Erben
  • Die Erbschaft
  • Güterrechtliche Auseinandersetzung und Erbanteile
  • Pflichtteile und freie Quoten
  • Verfügung von Todes wegen

Ihre Rechtsberatung im Familienrecht inkl. Scheidungsrecht

Das Schweizer Familienrecht regelt die rechtlichen Verhältnisse von Ehe, Familie und Lebenspartnerschaft. Familienrechtliche Regelungen des Zivilgesetzbuches sind überaus komplex und durch die Besonderheiten des individuellen Einzelfalls geprägt. Aus diesem Grund ist eine fundierte Beratung von einem fachkundigen Rechtsanwalt für Familienrecht unerlässlich.

Unser Rechtsanwälte unterstützen Sie u.a. bei folgenden Anliegen:

  • Obhuts- & Sorgerecht
  • gemeinsame elterliche Sorge
  • alleiniges Sorgerecht
  • Regelung des Besuchsrechts
  • Obhutsfragen
  • Ehe, Trennung & Scheidung
  • Konkubinats-vertrag, Ehevertrag
  • strittige Scheidung
  • einvernehmliche Scheidung
  • Immobilien & Scheidung
  • Unterhaltsrecht
  • Alimente, Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Betreuungs-unterhalt

Unsere Dienstleistungsangebot umfasst im Wesentlichen die folgenden Bereiche:

  • Redaktion und Prüfung von Scheidungsvereinbarung & Trennungsvereinbarung
  • Trennung, Scheidung & Eheschutz
  • Unterhalt & Alimente
  • Güterrecht – güterrechtliche Auseinandersetzung bei Ehescheidung / Vermögen – Vermögensteilung bei Scheidung
  • Zuweisung der ehelichen Wohnung oder der Liegenschaft
  • Aufteilung Pensionskassenguthaben
  • Besuchs-, Obhuts- und Sorgerecht
  • Kampfscheidungen – strittige Scheidung – Scheidungsklage
  • Eheschutz, Eheschutzmassnahmen, vorsorgliche Massnahmen
  • Abänderung von Scheidungsurteilen
  • Ehevertrag – Gütertrennung – Gütergemeinschaft

Gesetzliche Grundlagen des Familienrechts – ZGB Art. 90–456

  • Eherecht
  • Eheschliessung
  • Ehescheidung/Ehetrennung
  • Wirkungen der Ehe
  • Güterrecht
  • Verwandtschaft
  • Entstehung und Wirkungen des Kindesverhältnisses 
  • Vormundschaft

Rechtsanwälte Familienrecht

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team beraten vertreten Sie in allen Bereichen des Familienrechts (Scheidung, Trennung, Eheschutz, Kinderbelange, Kinder- und Erwachsenenschutz)

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

E-mail
Inhaberin der Kanzlei - Anwältin Schweiz/Deutschland

Wir raten keinem zu einen aussichtslosen Rechtsstreit!

Familienrechtsanwalt der Anwaltskanzlei Wittibschlager

+41 43 545 01 50

Da das Familienrecht alle personen- und vermögensrechtlichen Beziehungen der durch Ehe oder Verwandtschaft verbundenen Personen sowie den Erwachsenenschutz regelt, treten im Familienrecht alltäglich vielerlei rechtliche Frage- und Problemstellungen auf. Gerne unterstützt Sie unser Scheidungsanwalt und Experte für familienrechtliche Angelegenheiten.

Ihre Experten

Unsere Kanzlei

Die Anwaltskanzlei Wittibschlager hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Unsere Rechtsanwälte vertreten Privatpersonen & Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, USA, und Osteuropa.

Wir sind ein Team mit erfahrenen und spezialisierten Anwälten in verschiedenen Fachgebieten. Zu unseren bevorzugten Arbeitsgebieten gehören das Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Handels- & Gesellschaftsrecht, Schuldbetreibung- und Konkursrecht, nationales- & internationales Privatrecht & Wirtschaftsrecht.

Dank der fachlichen Spezialisierung unserer Anwältinnen und Anwälte und ihrer Berufserfahrung können wir Ihnen qualitativ herausragende Dienstleistungen anbieten.

In der Schweiz ist unsere Kanzlei ist die zentrale Anlaufstelle bei grenzüberschreitenden Rechtsfragen & Sachverhalten Schweiz – Deutschland.

Anwendungsbereich im Familienrecht

Der Anwendungsbereich im Familienrecht ist äusserst breit und kann beispielsweise die güterrechtlichen Verhältnisse bei Ehegatten, einen allfälligen Regelungsbedarf bei Konkubinatspartnern, die notwendigen Schritte zur Einleitung einer Trennung, Unterhaltsansprüche für Kinder und Ehegatten, die Ausgestaltung eines Besuchs- oder Obhutsrechts hinsichtlich gemeinsamer Kinder aus geschiedenen Ehen oder gar die Möglichkeiten, wenn man Opfer von häuslicher Gewaltwird, betreffen.

In rechtlicher Hinsicht wird das Familienrecht insbesondere im ZGB durch eine Vielzahl von Normen, welche zum Teil auch zivilstandsunabhängig jeweils Rechte und Pflichten für jedes Familienmitglied postulieren, umfangreich und zum Teil äusserst komplex geregelt. Das PartG regelt die Rechtsbeziehungen von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften in einer eingetragenen Partnerschaft. Die Regelungen des PartG ähneln sich dabei in vielerlei Hinsicht denjenigen des Eherechts, allerdings ist es weitaus weniger umfassend und beinhaltet nichtsdestotrotz einige markante Unterschiede. Haben Sie Fragen zum Ehe- und Erbrecht? Ein Anwalt und kann Sie in einer Erstberatung unterstützen.

Familienrechtliche Beratung durch den Scheidungsanwalt

Gerne berate ich Sie als Scheidungsanwalt detailliert zu jeglichen Themen, welche die eingetragene Partnerschaft betreffen und unterstütze Sie beispielsweise bei der Aufhebung einer solchen Rechtsbeziehung. Außerdem berate und vertrete ich Sie in sämtlichen familienrechtlichen Angelegenheiten und kläre Sie mitunter über Ihre im konkreten Einzelfall zukommenden Rechte und Pflichten auf.

Mit meiner jahrelangen Erfahrung im Familienrecht weise Sie auf die rechtlichen Möglichkeiten im konkreten Einzelfall hin, um eine gegenwärtig unbefriedigende Situation zu verändern, und nehme dabei auch besondere Rücksicht auf Ihre persönlichen Bedürfnisse. Ich begleite Sie in schwierigen Situationen und zeige Ihnen die sinnvollsten Möglichkeiten zur Lösung eines familienrechtlichen Problems auf.

Mediation oder scheidungsrechtlicher Prozess?

Mit Rücksicht auf die emotionalen Aspekte, welche ein familienrechtlicher Rechtsstreit mit sich bringen kann, ist in erster Linie ist bei Konfliktsituationen eine gütliche Einigung zwischen den jeweiligen Parteien anzustreben, wobei sich häufig eine Mediation anbietet, um gegenseitige Schwierigkeiten zu klären und geeignete Lösungen für beide Parteien zu finden.

Sollten diese aussergerichtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sein und eine einvernehmliche Lösung nicht in Aussicht stehen, vertrete ich Sie natürlich auch gerne auf dem Rechtsweg in allen Verfahren vor Gerichten und Behörden.

Anwalt Anwältin Familienrecht
Anwalt Anwältin Familienrecht

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Zürcher Familienrechtsanwältin

Als auf Familienrecht spezialisierte Anwältin berate ich Sie beispielsweise gerne im Stadium des Eheschlusses und helfe bei der Wahl des passenden Güterstandes, wobei der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung, die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung jeweils zur Auswahl stehen.

Anwalt für Scheidung & Trennung

Auch im Bereich der Scheidung, der Ehetrennung oder im Verfahren des Eheschutzes biete ich Ihnen eine umfassende Beratung hinsichtlich der sich im Einzelfall ergebenden Rechte, Pflichten und Möglichkeiten an und vertrete Sie in den jeweiligen Verfahren persönlich.

Anwalt Unterhalts- und Kindesrecht

Zudem prüfe und redigiere ich bei Bedarf Unterhaltsverträge, gemeinsame Scheidungsbegehren sowie Ehe- oder Konkubinatsverträge.

Im Bereich des Kindesrecht stehe ich Ihnen ebenfalls hinsichtlich etwaiger Fragestellungen in Bezug auf Unterhaltszahlungen, Sorgerechtsfragen sowie obhuts- und besuchsrechtlicher Aspekte beratend und unterstützend zur Seite.

Erwachsenenschutzrecht: Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung

Daneben unterstütze ich Sie auch im Bereich des Erwachsenenschutzrechts, wenn es beispielsweise darum geht, Patientenverfügungen oder Vorsorgeaufträge zu erstellen. 

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Anwalt Familien- und Scheidungsrecht

Auf Familien- und Scheidungsrecht spezialisierte Anwälte müssen neben einer hohen Fachkompetenz und jahrelanger Berufserfahrung in rechtlich relevanten Belangen auch eine besonders hohe Sozialkompetenz aufweisen, um die individuellen Anliegen der Klienten optimal vertreten zu können.

Daneben ist es auch unumgänglich, die familienrechtlichen Kompetenzen durch Weiterbildungen des Schweizerischen Anwaltsverbandes (SAV) stets den Aktualitäten anzupassen. Eine auf Familien- und Scheidungsrecht spezialisierte Anwältin muss dabei in der Lage sein, dem Mandanten die jeweilige familienrechtliche Sach- und Rechtslage in verständlicher Weise zu erklären.

Unterhalt – Sorgerecht – Betreuungsanteile – Vermögensteilung

Schlussendlich sollen die Klienten genau wissen, ob und wie viel Unterhalt ein Ehegatte bei einer Scheidung dem anderen schuldet und wie in Kinderbelangen das Sorgerecht, die Betreuungsanteile und der Kindesunterhalt konkret ausgestaltet sind. Von besonderer Relevanz sind auch die Fragen zur güterrechtlichen Auseinandersetzung sowie die Aufteilung des Guthabens der beruflichen Vorsorge.

Als Anwalt und Ratgeber für Scheidungsrecht können Sie auf mich zählen.

Anwalt / Anwältin Familienrecht zum Konkubinat

Bei einer faktischen Lebensgemeinschaft (Konkubinat) besteht die Möglichkeit, einen Konkubinatsvertrag zu schliessen. Da das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt ist, sind die sich aus der faktischen Lebensgemeinschaft ergebenden Rechte und Pflichten häufig unklar und umstritten.

Konkubinatsvertrag

Mit einem Konkubinatsvertrag kann man individuell bestimmte Rechte und Pflichten vertraglich bindend festlegen. Zwar lässt sich hiermit keine umfassende und detaillierte Regelung wie im Eherecht gemäss ZGB oder dem Recht der eingetragenen Partnerschaft gemäss PartG erreichen, dennoch bietet ein Konkubinatsvertrag im Einzelfall eine Möglichkeit, dass Konkubinatsverhältnis besser zu ordnen.

Gerne helfe ich Ihnen auch bei der Verfassung eines solchen Konkubinatsvertrags.

Anwalt / Anwältin Familienrecht hilft bei Scheidung

Im Schnitt wird jedes zweite Eheverhältnis im späteren Verlauf wieder geschieden. Eine Scheidung löst neben den ohnehin schon schwierigen emotionalen Folgen auch rechtlich gewichtige Konsequenzen mit sich, welche häufig einer professionellen Beratung und einer fachkundigen Aufklärung der jeweiligen Rechten und Pflichten der betroffenen Parteien bedürfen. Gerade auch wenn Kinder involviert sind, ist eine eingehende Beratung zur Abwicklung einer Scheidung von grosser Wichtigkeit.

Bei einer Scheidung treten zwangsläufig eine Vielzahl an rechtlichen Fragestellungen auf, welche beispielsweise das elterliche Sorge- und Betreuungsrecht bezüglich gemeinsamer Kinder, den nachehelichen Unterhalt oder Kindesunterhalt oder die Aufteilung des ehelichen Vermögens und des Guthabens bei den Pensionskassen in der güterrechtlichen Auseinandersetzung betreffen.

Um sich in Bezug auf alle sich hieraus ergebenden Rechte, Pflichten und juristischen Möglichkeiten einen Überblick verschaffen zu können und auf dieser Grundlage die juristischen Möglichkeiten abwägen zu können, ist eine Vertretung durch eine auf Familienrechtsanwältin ratsam.

Die richtige Scheidungsstrategie

Eine spezialisierte Anwältin beziehungsweise ein Scheidungsanwalt kann bei hierbei Lösungen finden zu spezifischen Frage- und Problemstellungen bezüglich Themen der Ehe, der Scheidung, des Unterhaltsrechtes, der Kinderbelange, des Güterrechts, der Erbverträge bzw. Eheverträge, der Patientenverfügungen, der eingetragenen Partnerschaft und des Konkubinats.

Unter Umständen sollte gar eine auf das jeweilige familienrechtliche Fachgebiet spezialisierte Anwältin angerufen werden, so beispielsweise eine Anwältin für Eherecht, eine Scheidungsanwältin, eine auf Unterhaltsrecht spezialisierte Anwältin, eine Kindesrechtsanwältinoder eine Anwältin mit Schwerpunkt auf grenzüberschreitende Scheidungen.

Anwalt / Anwältin Familienrecht zum Eheschutz und Getrenntleben

Vor jeder Scheidung stellt sich zwangsläufig die Frage nach eheschutzrechtlichen Massnahmen, welche eine Ehescheidung im Prinzip vorbereiten sollen. Zentral ist hierbei die Regelung des Getrenntlebens. Diese soll eine zukünftige Scheidung zunächst vorbereiten und befasst sich demnach mit dem Zeitabschnitt bis zum Scheidungsurteil.

Hierbei stellt sich beispielsweise die Frage, wer bis zum Scheidungsurteil in der ehelichen Wohnung bleiben darf, wem für diese Zwischenzeit die Betreuungsanteile hinsichtlich allfälliger Kinder zukommt und in welcher Höhe allfällige Unterhaltsleistungen zu leisten sind. 

Anwalt Eherecht – Eheschutz

In diesem Stadium einer zerrüttenden Ehe ist die Ausgangslage häufig sehr emotional und unsicher. Eine professionelle Unterstützung durch eine auf solche eheschutzrechtlichen Fragestellungen spezialisierte Anwältin kann hierbei dieses schwierige Thema zu versachlichen und die sich ergebenden rechtlichen Möglichkeiten klar verständlich machen.

Mit meiner jahrelangen Erfahrung im Familienrecht unterstütze ich Sie bei der Aufklärung Ihrer Rechte, unterstütze Sie bei einer aussergerichtlichen Einigung oder vertrete Sie vor im gerichtlichen Eheschutzverfahren, wenn eine einvernehmliche Lösung ausser Frage steht.

Anwalt / Anwältin Familienrecht zur Trennung

Von dieser Regelung des Getrenntlebens im Eheschutzverfahren ist die sogenannte Ehetrennung bzw. die gerichtliche Trennung zu unterscheiden. Die Ehetrennung nähert sich insofern der Scheidung an, als dass im Unterschied zum Eheschutzverfahren nicht nur über Unterhaltsbeiträge entschieden, sondern auch eine güterrechtliche Auseinandersetzung durchgeführt wird.

Die sich trennenden Ehegatten bleiben hierbei aber dennoch im Bunde der Ehe, wobei mitunter auch die erbrechtlichen Ansprüche entsprechend unverändert bleiben. Zwar wird von der Möglichkeit einer gerichtlichen Ehetrennung heute nur noch sehr selten Gebrauch gemacht, dennoch kann sie aus religiösen Gründen oder wegen sozialversicherungstechnischen Gesichtspunkten durchaus eine valable Option darstellen.

Als auf Familienrecht spezialisierte Anwältin / Anwalt erkläre ich Ihnen gerne die jeweiligen Vor- und Nachteile einer Ehetrennung sowie einer Ehescheidung und helfe Ihnen bei der Wahl, um für Ihre individuellen Anliegen die optimale Lösung zu finden.

Aussergerichtliche Einigung / Mediation

Möchte man das Band der Ehe mit dem anderen Gatten auflösen, so ist in erster Linie eine aussergerichtliche Einigung mittels einer umfassenden Scheidungsvereinbarung anzustreben, da das darauffolgende gerichtliche Scheidungsverfahren dann nur noch Formsache ist und sich vergleichsweise unkompliziert und zeitsparend gestaltet.

Eine gütliche Einigung kann hierbei beispielsweise in einem Mediationsverfahren oder vor einer Schiedsgerichtsorganisation (SGO) erreicht werden. Die Mediation stellt hinsichtlich der Konfliktlösung eine Alternative zum Gerichts- bzw. Schiedsgerichtsverfahren dar.

Eine Mediation eignet sich nicht nur in familienrechtlichen Konfliktenwie bei Scheidungs- oder Unterhaltsfragen, vielmehr ist sie beispielsweise auch bei Konflikten am Arbeitsplatz, bei Streitigkeiten einer Unternehmung mit Geschäftspartnern oder bei Konflikten zwischen Verwaltungsbehörden und Bürgern häufig eine sinnvolle Option.

Der spezifische Vorteil einer Mediation gegenüber einem gerichtlichen Streitverfahren liegt darin, dass das Mediationsverfahren und die jeweiligen Modalitäten von den sich streitenden Parteien selbst bestimmt und dabei eine auf den spezifischen Einzelfall angepasste Lösungen erarbeitet werden. Damit verläuft das Mediationsverfahren im Vergleich zu einem gerichtlichen Verfahren wesentlich diskreter, kostengünstiger und zeitsparender. Vorausgesetzt wird hierbei lediglich die Zustimmung beider Parteien, eine Mediation einzuleiten, sowie die Anwesenheit beider Parteien an den Mediationssitzungen.

Scheidungsvereinbarung

Schlägt jedoch eine aussergerichtliche Einigung beispielsweise aufgrund einer konfliktbehafteten Scheidung fehl, so ist das gerichtliche Scheidungsverfahren häufig kompliziert, langwierig und meist nur mit anwaltliche Vertretung überhaupt zu bewältigen. Als auf Konfliktmanagement spezialisierte Anwältin zeige ich Ihnen die Möglichkeiten einer aussergerichtliche Einigung mittels Mediation, Schiedsgerichtsbarkeit, Schiedsgutachtens oder ähnliche Formern der aussergerichtlichen Streitbeilegung auf, prüfe und redigiere Scheidungsvereinbarungen oder vertrete Ihre Interessen nötigenfalls auch während des gerichtlichen Streitverfahrens.

Unterhalt

Das Unterhaltsrecht umfasst den Kindesunterhalt, den ehelichen Unterhalt sowie den nachehelichen Unterhalt. Dem Grundsatze nach haben gemäss Art. 163 ZGB beide Ehegatten gemeinsam für den gebührenden Unterhalt der gesamten Familie zu sorgen, wobei jeder Ehegatte im Rahmen seiner Kräfte und unter Berücksichtigung der eigenen Bedürfnisse einerseits und derjenigen der ehelichen Gemeinschaft andererseits seinen Anteil daran zu leisten hat.

Eheschutzverfahren

Wenn sich die Ehegatten über den Unterhaltsbeitrag nicht einigen können, so legt gemäss Art. 173 Abs. 1 ZGB das Gericht im Eheschutzverfahren auf Begehren eines Ehegatten den Geldbeitrag für den Unterhalt der Familie fest. Art. 173 Abs. 2 ZGB und Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB regeln hierbei mitunter den ehelichen Unterhalt im Eheschutzverfahren.

Ehelicher Unterhalt als vorsorgliche Massnahme

Im Rahmen eines laufenden Scheidungsverfahrens wird der eheliche Unterhalt als vorsorgliche Massnahme festgesetzt. Nach der durch Gerichtsurteil vollzogenen Scheidung folgt allenfalls die nacheheliche Unterhaltspflicht, wobei die Voraussetzungen für einen solchen Anspruch und die Kriterien für die Bemessung der Höhe und Dauer der Unterhaltspflicht durch Art. 125 ZGB bestimmt werden.

Gemäss Bundesgerichtsentscheid hat lediglich derjenige Ehegatte einen Anspruch auf nachehelichen Unterhaltwelchem nicht zugemutet werden kann, für den eigenen Unterhalt insbesondere Altersvorsorge selbst aufzukommen (BGE 127 III 289 E. 2a/aa): « Art. 125 ZGB ist zum einen Ausdruck des Prinzips der nach Beendigung der Ehe beiden Gatten obliegenden Eigenversorgung; zum anderen konkretisiert diese Bestimmung den Gedanken der nachehelichen Solidarität (…), wenn es einem Gatten beispielsweise durch eine ehebedingte Beeinträchtigung seiner wirtschaftlichen Selbständigkeit nicht zumutbar ist, nach Auflösung der Ehe selbst für seinen Unterhalt aufzukommen.»

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Kindesunterhalt

In Hinblick auf den Kindesunterhalt dauert die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihrem Kind gemäss Art. 277 ZGB grundsätzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Demgegenüber haben bereits volljährige Kinder nach Art. 277 Abs. 2 ZGB in Verbindung mit Art. 276a Abs. 2 ZGB nur dann einen Anspruch auf Volljährigenunterhalt, sofern sie noch keine angemessen Ausbildung abgeschlossen haben, sie noch nicht selbst für ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen können und es den Eltern als Unterhaltsschuldner auch zugemutet werden kann, die Unterhaltsleistungen zu leisten, wobei insbesondere deren Existenzminima zwingend zu respektieren sind.

Für einen Anspruch auf Volljährigenunterhalt wird zum einen vorausgesetzt, dass das volljährige Kind noch keine angemessene Ausbildung abgeschlossen hat. Was unter einer angemessenen Ausbildung genau zu verstehen ist, kann nur im konkreten Einzelfall entschieden werden, wobei gemäss bundesgerichtlichem Entscheid der Begriff der Angemessenheit jedenfalls nicht eng auszulegen sei (BGE 118 II 97).

So muss die entsprechende Ausbildung einen beruflichen Charakter aufweisen und dem jeweiligen Lebens- bzw. Ausbildungsplan, welcher bereits vor der Mündigkeit zurechtgelegt wurde, entsprechen. Die zu zahlenden Unterhaltsbeiträge müssen zudem der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern entsprechen und in diesem Sinne auch für sie zumutbar sein, wobei im Gegensatz zum Minderjährigenunterhaltdie zahlungspflichtigen Eltern nicht bis zu ihrem Existenzminimumleisten müssen.

Das Kind kann seinen Anspruch auf Unterhalt vor Gericht geltend machen und gemäss Art. 279 Abs. 1 ZGB sowohl gegen die Mutter als auch gegen den Vater oder gegen beide auf Leistung des Unterhalts für die Zukunft und zudem für ein Jahr vor Klageerhebung klagen.

Ablauf

  1. Wir sind für Sie da!

    Kontaktieren Sie uns noch heute!Anwaltskanzlei Wittibschlager

  2. Erstberatung erhalten

    Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können.  Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
    info(at)wittib-law.ch
    Anwalt Rechtsberatung

  3. Mandant werden!

    Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!Erstberatung Kanzlei

Anwaltskanzlei Wittibschlager

Dufourstrasse 165
8008 Zürich

 
 

+41 43 545 01 50

Wer benötigt die anwaltliche Hilfe eines Fachanwalts für Familienrechts und wie werden die Klienten unterstützt?

Ehegatten im Trennungs-, Eheschutz- oder Scheidungsprozess sowie Elternteile mit obhuts- und sorgerechtlichen Anliegen und Personen mit Beratungsbedarf im Unterhaltsrecht gehören zu den Personengruppen, welche anwaltliche Hilfe suchen. Lösungsorientierte einvernehmliche Lösungen stehen im Fokus der Mediation. Juristische Lösung mit welcher alle Beteiligten zufrieden sind ist das Ziel. Wo es für die Interessenwahrung notwendig sein sollte, führt der Rechtsanwalt für Sie auch Gerichtsverfahren.

Ist die gerichtliche Durchsetzung der Klientenrechte die wesentliche Aufgabe eines Anwaltes für Familienrecht?

Im Zentrum der Arbeit eines Familienrechts-Experten steht die nachhaltige Lösungsfindung. Der Konsens der Parteien steht hierbei im Fokus. In erster Linie wird ein Vergleich angestrebt. Dies ist nur dann möglich, wenn die streitenden Parteien aufeinander zugehen. Die Mediation, d.h. die Streitschlichtung ist meist kostengünstiger als der Gerichtsprozess. Die Sozial- und Fachkompetenz Ihres Rechtsanwaltes für Familienrecht sind Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Mediation in familienrechtlichen Belangen. Ist eine Einigung nicht möglich, ist die fachkundige anwaltliche Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte in einem gerichtlichen Verfahren wesentlich.

Was ist berufliche Qualifikationsprofil eines Fachanwaltes für Familienrecht?

Um sehr gute Erfolge zu erzielen benötigt ein spezialisierter Rechtsanwalt für Familienrecht neben dem juristischen familienrechtlichen Fachwissen Empathie und Fingerspitzengefühl und die Fähigkeit, Vertrauen zu schaffen.

Trennung und Scheidung sind Schwerpunktthemen des Familienrechts. Was sollten Ehegatten tun, wenn der Bund fürs Leben zu scheitern droht?

Wichtig ist die frühzeitige Konsultation beim Anwalt. Schon vor der Trennung sollte man sich bei einem spezialisierten Rechtsanwalt für Familienrecht beraten lassen. Eine einvernehmliche Lösung kann nicht mehr gefunden werden, wenn die Fronten sind verhärtet haben. Nervenaufreibende und kostspielige Rechtsstreitigkeiten können so oftmals vermieden werden.

Im Zentrum des Familienrechts steht das  Kindeswohl. Welche Herausforderungen kommen bei Trennung oder Scheidung auf verheiratete Eltern zu?

Auf keinen Fall darf der Trennungs- oder Scheidungsstreit auf Kosten der Kinder austragen werden. Wichtig ist, dass in der schweren Trennungs- oder Scheidungsphase der Blick für das Kindeswohl nicht verlorengeht. Eine erfahrene Rechtsanwältin bzw. Anwalt für Familienrecht sollte die Ehegatten emotional beruhigen und das Wohl der Kinder im Auge behalten! Der Trennungs- und Scheidungskrieg sollte verhindert werden. Die Deeskalation der Konflikte ist wichtig.

Hier finden Sie uns

Route

Dein Standort:

Anwaltskanzlei Zuerich

Dufourstrasse 165
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten – telefonische Erreichbarkeit

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

+41 43 545 01 50

Als Anwältin & Expertin für internationales Privatrecht auf Kabeleins.

Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten.

TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht.

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Ratings / Bewertungen
[Anzahl der Bewertungen: 51 Durchschnitt: 5]

Anwalt / Anwältin Ausländerrecht, Migrationsrecht

Suchen Sie einen Anwalt für Ausländerrecht und Migrationsrecht? Benötigen Sie eine Rechtsberatung für Ihre Niederlassungsbewilligung? Haben Sie Fragen an Ihren Anwalt zum Verfahren im Ausländerrecht? Gerne unterstütze ich Sie als Anwalt für Ausländerrecht der Schweiz rund um das Migartionsrecht.

Rechtsanwälte Ausländerrecht

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team beraten und vertreten Ausländer im Migrationsrecht und bieten eine umfassende Rechtsberatung bezüglich Aufenthalts-, Arbeits- und Niederlassungsbewilligung an. Ausserdem stehen Ihnen unsere Anwälte im Verfahren im Ausländerrecht zur Seite.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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Von zentraler Bedeutung im Migrationsrecht ist das sogenannte Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG). Das Gesetz regelt ausländerrechtliche Belange wie die Ein- und Ausreise, den Nachzug von nicht in der Schweiz lebenden Familienmitgliedern, d.h. der Kinder und des Ehegatten, sowie generell den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz.

Ferner werden im AuG bestimmte Aspekte zur Förderung der Integration von Ausländern in die Schweiz explizit thematisiert. Das Bundesgesetz trat am 1. Januar 2008 in Kraft und zählt damit zu den jüngeren Erlassen in der bundesweiten Gesetzesgebung. Das AuG ist das wichtigste Bundesgesetz in Bezug auf migrationsrechtliche oder ausländerrechtliche Fragestellungen.

Ausländer Mitbestimmung und Beteiligung

In der Stadt Zürich gibt es einen Beirat, bestehend aus 17 bis 25 Personen ohne Schweizer Bürgerrecht, welche dem Zürcher Stadtrat die Anliegen und Bedürfnisse der nicht eingebürgerten Bevölkerung Zürichs mit dem in Art. 3 des Reglements für den Ausländerinnen- und Ausländerbeirat genannten Ziel vermittelt, das Zusammenleben zwischen den Einheimischen und der ausländischen Wohnbevölkerung sowie deren Integration in Zürich zu fördern. Meist haben Ausländer das Ziel in der Schweiz zu arbeiten.


Der Beirat besteht aus 17 bis 25 volljährigen Personen, welche für eine Amtszeit von jeweils vier Jahren vom Zürcher Stadtrat gewählt werden. Wählbar ist hierfür jede in Zürich wohnhafte volljährige Person ohne Schweizer Bürgerrecht, sofern sie einen unbescholtenen Leumund haben.
Zu den Wahlkriterien zählen zudem eine gute Vernetzung zur ausländischen Bevölkerung Zürichs, eine genügende Kenntnis der deutschen Sprache sowie ein aktives Interesse an integrationsrechtlichen Fragen.


Die Mitglieder und das Präsidium des Beirats werden von der Stadtpräsidentin bzw. dem Stadtpräsidentin dem Stadtrat zur Wahl vorgeschlagen, wobei sie im Sinne von Art. 12 Abs. 5 des Reglements für den Ausländerinnen- und Ausländerbeirat der Stadt Zürich eine ausgewogene Zusammensetzung hinsichtlich der Anzahl vertretenen Nationalitäten, Herkunftsgebieten, Geschlechtern, Altersgruppen und Quartieren anzustreben hat.

Anwalt Ausländerrecht – Ausschaffung nach Verlust des Aufenthaltsrechts

Die Annahme der Ausschaffungsinitiative vom 28. November 2010 führte und die damit einhergehende Revidierung von Art. 121 BV führte dazu, dass Personen ohne Schweizer Bürgerrecht ihren ausländerrechtlichen Status und alle damit verbundenen Rechtsansprüche verlieren, wenn sie aufgrund von vorsätzlicher Tötung, Vergewaltigung, anderen schweren Sexualstraftaten, Menschenhandel, Drogenhandel, Einbruchdiebstahl oder Gewaltdelikte wie beispielsweise der Raub rechtskräftigt verurteilt werden.

Anwalt Ausländerrecht Schweiz
Anwalt Ausländerrecht Schweiz

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Ausserdem führt – rein unabhängig vom ausländerrechtlichen Status – der unrechtmässige Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung sowie oder der Sozialhilfe gemäss dem am 1. Oktober 2016 in Kraft getretene Art. 148a StGB zum Verlust der Aufenthaltsberechtigung bzw. zur Ausschaffung. Abs. 1 bestimmt dabei: «Wer jemanden durch unwahre oder unvollständige Angaben, durch Verschweigen von Tatsachen oder in anderer Weise irreführt oder in einem Irrtum bestärkt, sodass er oder ein anderer Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe bezieht, die ihm oder dem andern nicht zustehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.» Abs. 2 besagt wiederum, dass in leichten Missbrauchsfällen lediglich eine Busse als Sanktion ausgesprochen wird.

Anwalt Ausländerrecht Schweiz zum Thema Niederlassungsbewilligung

Die Erteilung der Niederlassungsbewilligung C ist abhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Zulassungsgrund und findet in der Regel nach fünf oder zehn Jahren Aufenthalt des Gesuchstellenden in der Schweiz statt. Alle fünf Jahre muss die Niederlassungsbewilligung zur Kontrolle vorgelegt werden, ansonsten ist sie jedoch grundsätzlich unbefristet ausgestellt. Unser Anwalt für Ausländerrecht der Schweiz prüft für Sie die Chacen für die Erteilung eine Niederlassungsbewilligung .

Anwalt/Anwältin für (Rekurs/Beschwerde) gegen abgelehnte Einbürgerung

Wenn ein Einbürgerungsgesuch willkürlich abgelehnt wird, so wird durch den Nichteinbürgerungsentscheid das Völkerrecht verletzt. Gegen einen kantonalen oder kommunalen Nichteinbürgerungsentscheid kann man sich insofern wehren, als dass man eine Beschwerde dagegen erhebt, wobei sich das genaue Verfahren jeweils nach den kantonalen Gesetzen zur Verwaltungsrechtspflege richtet.

Anwalt/Anwältin für (Rekurs/Beschwerde) gegen Nichtigerklärung einer erleichterten Einbürgerung

Eine erleichterte Einbürgerung kann gemäss Art. 41 Abs. 1bis BüG bis zu acht Jahren nach der erfolgten Einbürgerung für nichtig erklärt werden. Diese Massnahme soll Missbräuche während eines Verfahrens der ordentlichen oder erleichterten Einbürgerung sowie der Wiedereinbürgerung eindämmen.

Einbürgerung – Nichtigkeitsverfahren

Immer wenn hinreichende Verdachtsmomente dafür bestehen, dass eine Einbürgerung ungerechtfertigterweise vollzogen wurde, ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) dafür zuständig, ein sogenanntes Nichtigkeitsverfahren einzuleiten. Diese Massnahme soll Missbräuche während eines Verfahrens der ordentlichen oder erleichterten Einbürgerung sowie der Wiedereinbürgerung eindämmen und richtet sich gegen die jeweilige (wieder-)eingebürgerte Person. Ein durch das SEM erhobener Nichtigkeitsentscheid ist innerhalb von 30 Tagen nach deren Zustellung vor dem Bundesverwaltungsgericht anfechtbar.

Als Anwalt für Ausländerrecht in der Schweiz unterstütze ich bei den folgenden Bereichen:

  • Asylverfahren
  • Einbürgerung
  • Familiennachzug
  • Bewilligungen
  • Einbürgerung
  • Aufenthaltsbewilligung
  • Arbeitsbewilligung
  • Niederlassungsbewilligung
Anwaltskanzlei Wittibschlager

Dufourstrasse 165
8008 Zürich

 
 

Ablauf

  1. Wir sind für Sie da!

    Kontaktieren Sie uns noch heute!Anwaltskanzlei Wittibschlager

  2. Erstberatung erhalten

    Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können.  Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
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    Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!Erstberatung Kanzlei

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Anwalt / Anwältin für Sozialversicherungsrecht

Sind Sie auf der Suche nach eine Top Anwalt für Sozialversicherungsrecht? Die kantonale Ausgleichskasse erhebt die Beiträge der Arbeitslosenversicherung (ALV) gemeinsam mit den jeweiligen Beiträgen an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) sowie die Erwerbsersatzordnung (EO). Hierbei ist es die Pflicht des Arbeitgebers, diese Sozialversicherungsbeiträge vom Lohn des Arbeitsnehmers abzuziehen und den Betrag monatlich an die kantonale Ausgleichskasse weiterzuleiten.

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Anwalt für Sozialversicherungsrecht
Anwalt für Sozialversicherungsrecht

Selbstverständlich muss auch der Arbeitgeber selbst einen Teil an die Ausgleichskasse abführen. Bleibt der Arbeitgeber hingegen untätig und unterlässt er eine Abführung an die Ausgleichskasse, so wird eine Nachzahlung eingefordert. Daneben ist es möglich, dass der pflichtwidrig untätig gebliebene Arbeitgeber sich in einem deshalb eigens eingeleiteten Strafverfahren verantworten muss. Als Anwalt für Sozialversicherungsrecht berate ich Sie gerne in allen Konfliktsituationen, die mitunter mit dem Sozialversicherungsrecht zusammenhängen, und vertrete Sie, sofern notwendig, auch vor Gericht.

Sozialversicherungen

Dreisäulenprinzip

Die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge ruht in der Schweiz auf drei Säulen:

  1. Säule, staatliche Vorsorge => Die erste Säule ist als öffentliche Vorsorge in Form einer Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)  verwirklicht. Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO) verstärken sie. Der Zweck der ersten Säule ist Sicherung des Existenzbedarfs, die erste Säule ist obligatorisch für Erwerbstätige ab 1. Januar vor 18. Geburtstag.
  2. Säule => Die betriebliche oder berufliche Alters- und Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge stellt die zweite Säule dar. Alle Arbeitnehmer sind ab einem bestimmten Mindesteinkommen bei einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse = BVG) versichert.
  3. Säule => Als dritte Säule im engeren Sinn gilt das steuerbegünstigste Sparen (Bankkonto, Versicherungspolice). Im weiteren Sinn werden die rein privaten Vorsorgemöglichkeiten (z.B. Lebens- und Rentenversicherung, Hauskauf) darunter verstanden.

Alters- und Hinterbliebenenversicherung = AHV

  • Minimalunterstützung im Alter bzw. für Witwen und Waisen /
  • Einkommensersatz an Versicherten bzw. Hinterlassene
  • alle Personen (Schweizer und Ausländer) mit Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit in der Schweiz sowie Schweizer Bürger, die im Ausland im Dienste der Eidgenossenschaft sind.
  • Finanzierung / Beiträge: 
    • Erwerbstätige ca. 8,4%, dies wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen
    • Nichterwerbstätige je nach Vermögen und Renteneinkommen
    • Selbständig Erwerbender ca. 7,8% vom Jahreseinkommen

Invalidenversicherung = IV

  • Unterstützung für Verunfallte, bei denen aufgrund der Verletzung klar ist, dass sie nie mehr voll arbeitstätig sein können.
  • Wiedereingliederungskosten, Hilfsmittel, Einkommensersatz
  • alle Personen (Schweizer und Ausländer) mit Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit in der Schweiz sowie Schweizer Bürger, die im Ausland im Dienste der Eidgenossenschaft sind.
  • Finanzierung / Beiträge: 
    • Erwerbstätige ca. 1,4%, dies wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen
    • Nichterwerbstätige je nach Vermögen und Renteneinkommen
    • Selbständig Erwerbender ca. 1,4 % vom Jahreseinkommen

EL = Ergänzungsleistungen

Einkommensersatz und Beiträge, wenn AHV- und IV-Leistungen oder andere Einkünfte den minimalen Lebensbedarf nicht decken.

Erwerbsersatzordnung = EO

Unterstützung für Leute, die Militär- oder Zivilschutzdienst leisten müssen, um während der Dauer des Dienstes den Erwerbsausfall auszugleichen.

Arbeitslosenversicherung = ALV

  • Unterstützung der Arbeitslosen für die Zeit, in der sie auf Stellensuche sind
  • Unterstützung für Firmen bei Kurzarbeit
  • Unterstützung bei finanziellen Einbussen bei schlechtem Wetter
  • Unterstützung bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
  • Finanzierung / Beiträge: => Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je die Hälfte der ALV-Beiträge

Berufliche Vorsorge – berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge  = BVG (=> Pensionskasse)

Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung
  • Da die AHV niemals reicht, um das Leben nach dem Austritt aus dem Arbeitsleben in gewohntem Standard weiterzuführen,  kommt die Pension dazu.
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind versichert.
  • Die BVG-Beiträge sind lohnabhängig.
  • BV (Berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, Pensionskasse)
  • UV (Unfallversicherung
  • Obligatorisch für Arbeitnehmer
  • Versicherungsleistungen:
    • Pflegeleistungen und Kostenvergütungen
    • Geldleistungen als Einkommensersatz

Lebensversicherung

  • Wer finanzstark ist, kann es sich leisten für das Alter zusätzlich zu den beiden obligatorischen Versicherungen noch freiwillig eine dritte Vorsorgemöglichkeit einzurichten. 
  • Privat abgeschlossene Versicherungen, private Ersparnisse (freiwillig)
    • 3a: gebundene Vorsorge (nur für Altersvorsorge)
    • 3b: freie Vorsorge
  • Es gibt hierbei die Möglichkeit, durch Versicherung dies zu gewährleisten: Man zahlt regelmässige Beträge an eine Versicherung (=> Lebensversicherung) ein.
  • Die eingezahlten Beträge sind bis zu einer Obergrenze voll von den Steuern abziehbar.
  • Bei Erreichen des Pensionsalters kann man sich den Betrag in einer Auszahlung oder in monatlichen Raten rückzahlen lassen.
  • Banksparen
  • Wer finanzstark ist, kann es sich leisten für das Alter zusätzlich zu den beiden obligatorischen Versicherungen noch freiwillig eine dritte Vorsorgemöglichkeit einzurichten. 
  • Es gibt hierbei die Möglichkeit durch Banksparen: Man lässt monatlich einen Betrag auf ein Konto (=> Vorsorgekonto,…) einzahlen.
  • Die eingezahlten Beträge sind bis zu einer Obergrenze voll von den Steuern abziehbar.
  • Bei erreichen des Pensionsalters kann man sich den Betrag in eine Auszahlung oder in monatlichen Raten rückzahlen lassen.
Was ist das Ziel der Invalidenversicherung?

Arbeitsunfähige sollen dank Umschulung und anderer Massnahmen so weit wie möglich erwerbstätig bleiben. Erst wenn dies nicht mehr möglich ist, sollen Renten bezahlt werden.

Welche Sozialversicherungen kennt man in der Schweiz nebst der IV, die in besonderen Fällen zum Tragen kommen?

1) AHVAlters- und Hinterlassenenversicherung
Zweck: Finanzielle Sicherheit im Alter, Sicherung des Alters- und Hinterlassenenversicherung Existenzminimums
2) EOErwerbsersatzordnung
Zweck: Männer: Lohnersatz bei Militär- oder Zivilschutzdienst / Frauen: Lohnersatz bei Mutterschaft
3) ALV – Arbeitslosenversicherung
Zweck: Lohnersatz bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit

Was bedeutet “Arbeit vor Rente“?

Arbeitsunfähige sollen dank Umschulung und anderer Massnahmen so weit wie möglich erwerbstätig bleiben. Erst wenn dies nicht mehr möglich ist, sollen Renten bezahlt werden.

Warum ist eine Früherfassung bei einer möglichen Invalidität wichtig?

Je früher eine Person, der eine Invalidität droht, erfasst werden kann, desto eher kann mit wenig Aufwand Hilfe geleistet werden.

Ablauf

  1. Wir sind für Sie da!

    Kontaktieren Sie uns noch heute!Anwaltskanzlei Wittibschlager

  2. Erstberatung erhalten

    Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können.  Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
    info(at)wittib-law.ch
    Anwalt Rechtsberatung

  3. Mandant werden!

    Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!Erstberatung Kanzlei

Hier finden Sie uns – Routenplaner

Route

Dein Standort:

Anwaltskanzlei Zuerich

Dufourstrasse 165
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten – telefonische Erreichbarkeit

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

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Anwalt | Anwältin für Kindesschutz und Erwachsenenschutz

Suchen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt für Kindesschutz Erwachenenschutz? Benötigen Sie anwaltliche Unterstützung in Rechtsbelangen rund um den Kinder- und Erwachsenenschutz? Haben Sie Fragen zu familienrechtlichen Themen wie den Unterhalt, das Sorgerecht, die Obhut oder das Kontaktrecht?

Rechtsanwälte Kindes und Erwachsenen-schutz

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team bieten anwaltliche Hilfe im Kindes- und Erwachsenenschutz in Zürich. Wir bieten juristische Vertretung für Kinder und Jugendliche sowie eine anwaltliche Rechtsberatung im Erwachsenenschutzrecht.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

E-mail
Inhaberin der Kanzlei - Anwältin Schweiz/Deutschland

+41 43 545 01 50

Gerne beraten unsere Rechtsanwälte unserer Anwaltskanzlei im Herzen der Stadt Zürich Sie im Bereich des Erwachsenenschutzrechts. Wir beraten und vertreten Sie in allen familienrechtlichen Belangen und unterstützten Sie in der Kommunikation mit der Erwachsenenschutzbehörde oder der KESB.

Überblick

Die professionelle Redaktion eines Vorsorgeauftrages oder einer Patientenverfügung sollte man einem juristischen Profi, d.h. einem spezialisiertem Anwalt für Kindesschutz / Erwachenenschutz, überlassen.

Das Ziel der KESB ist die Durchsetzung von Schutzmassnahmen schutzbedürftiger Personen. Welche Personen aber sind gemäss ZGB schutzbedürftig? Kinder, Jugendliche und Erwachsene können gegebenenfalls als schutzbedürftige Personen eingestuft werden. Die Massnahmen der KESB sind in der Regel einschneidend, dieseIntervention der Behörden können als einen staatlichen Eingriff in die persönliche Freiheit und Privatsphäre bezeichnet werden.

Sobald das Kindeswohl gefährdet ist, kann die Kindesschutzbehördealle Massnahmen treffen, welche zum Schutz des Kindes notwendig erscheinen. Solche Massnahmen zum Schutze des Kindes bedeuten immer konkrete Eingriffe in die Rechte der Eltern. Massnahmen der KESBführen oft zum Rechtsstreit und damit auch zu grossen Konflikten. Nur ein spezialisierter Anwalt für Erwachsenenschutz- und Kindesrecht kann Sie erfolgreich verteidigen und Ihre Rechte durchsetzen.

Es kann auch vorkommen, dass Eltern nicht in der Lage sind, Ihre Erziehungspflichten nachzukommen. In ganz schlimmen Fällen liegt auch eine Verwahrlosung des Kindes oder eine Kindesmisshandlung vor. Die Kindesschutzbehörde muss in solchen Fällen schwerwiegende Entscheidungen treffen. Der Entzug des Sorgerechts ist eine schwerwiegende Massnahme der Kindesschutzbehörde. In solchen Fällen stellt sich dann die Frage, wer die Vormundschaft für das Kind erhält. Die Unterbringung in einer Pflegefamilie ist keine leichte Aufgabe. Die Eltern haben aber weiterhin die Pflicht für die finanzielle Unterstützung des Kindes.

Haben Sie Fragen bezüglich strafrechtlichen Aspekten des Kindesschutz? Bei der Vernachlässigung der Unterhaltspflicht, bei einer Verletzung der Fürsorge und Erziehungspflicht oder bei sexueller Ausbeutung sollte man sich nur an einen ausgewiesenen Experten im Strafrecht wenden.

Anwalt Kindesschutz / Erwachenenschutz bietet Beratung und Vertretung für Jugendliche und Kinder

In den letzten Jahren hat sich unsere Kanzlei in Zürich auf die Rechte von Kindern insbesondere auf den Kindesschutz fokussiert. Im Zentrum unserer Dienstleistung steht immer das Kindeswohl! Gerade bei einer Ehescheidung oder einer Trennung können belastende Konflikte entstehen. Unsere Klienten treten mit vielerlei Fragen im Scheidungs- und Familienrecht an uns heran: Wem wird das Sorgerecht und die Obhut zugeteilt? Wie werden die Besuchsrechte geregelt? Ist einefürsorgerische Unterbringung notwendig?

Die Anhörung von Kindern in einem Trennungs- und Scheidungsverfahrensollte behutsam erfolgen. Ihr Scheidungsanwalt sollte eine hohe Sozialkompetenz haben und über ein sehr gutes Einfühlungsvermögen verfügen. Leider kommt es in Kampfscheidungen oft auch zu Kindesentführungen. Wir verfügen über ein grosses internationales Beziehungsnetz, sowohl ein nationale als auch eine internationale Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden ist für unsere Kanzlei gängige Praxis. Ausländerrechtliche Verfahren sind für unsere Experten im Kindesschutz nichts Neues.

Unsere Anwaltskanzlei ist im Raum Zürich einen zentrale Anlaufstelle bei Rechtsfragen zum Kindesschutz. Auch die Verfahrensvertretung von Jugendlichen und Kindern vor der Kindesschutzbehörde oder anderen staatlichen Behörden übernehmen wir für Sie.

Suchen Sie einen Anwalt mit Kernkompetenz im Erwachsenenschutzrecht?

Eine gute Vertretung im Erwachsenschutzrecht bedarf einer fachlichen Spezialisierung. Bei sozial beziehungsweise familiär schwierigen Verhältnissen ist das Selbstbestimmungsrecht einzelner Personen manchmal gefährdet. Wir vertreten sowohl Kläger als auch auch Beklagte und Opfer. Benötigen Sie Hilfe bei der Errichtung einer Patientenverfügung oder eines Vorsorgeauftrages? Wollen Sie mehr über die Beistandschaft oder die Beiratschaft wissen? Brauchen sich einen Rechtsbeistand oder suchen Sie Unterstützung bei der fürsorglichen Unterbringung?Wollen Sie einen Vorsorgeauftrag oder eine Patientenverfügung machen lassen? Unsere Anwaltskanzlei übernimmt für Sie sowohl nationale als auch internationale Mandate im Erwachsenen- und Kindesschutzrecht. Wir setzen Ihre familienrechtlichen Interessen für Sie durch. Ihr Anwalt für Kindesschutz und Erwachenenschutz kann helfen.

Anwalt Kindesschutz Erwachenenschutz
Anwalt Kindesschutz Erwachenenschutz

Anwalt Kindesschutz / Erwachenenschutz

Kindesschutz:

Erziehungsaufsicht Eltern, Pflegeeltern und Kinder können von der Kindesschutzbehörde ermahnt werden. Wird bei schwerwiegenderen Fällen gar das Kindeswohl gefährdet, ohne dass die Eltern hierzu Abhilfe schaffen, so kann die KESB gemäss Art. 307 Abs. 1 ZGB geeignete Massnahmen einleiten. Der KESB stehen dabei verschiedene Massnahmen zur Verfügung, wobei sie stets die mildeste geeignete Massnahme anzuordnen hat.

Eine dieser Massnahmen ist die Anordnung einer Erziehungsaufsicht gemäss Art. 307 Abs. 3 ZGB. Diese besteht grundsätzlich in einer Weisung an die Eltern, die Pflegeeltern oder an das Kind. Als eine etwas einschränkendere Massnahme steht die Anordnung einer Beistandschaft nach Art. 308 ZGB zur Verfügung. Sollten sich die Verhältnisse zwischenzeitlich massgeblich verändert haben, so kann es im Sinne von Art. 313 ZGB geboten sein, eine solche Beistandschaft wieder aufzuheben und stattdessen beispielsweise eine Erziehungsaufsicht, welche das elterliche Sorgerecht weniger einschränkt, zu bestimmen.

Eine Erziehungsaufsicht kann beispielsweise so ausgestaltet werden, dass die Eltern ihr Kind einmal pro Woche in einen Hort, eine Spielgruppe oder einen Freizeitkurs zu bringen haben, wobei sie hierfür einen Nachweis erbringen müssen. Alternativ ist die KESB beispielsweise auch dazu befugt, die Eltern halbjährlich zu einem Gespräch mit einer von der KESB zur Überwachung der von ihr erteilten Weisungen beauftragten Aufsichtsperson zu verpflichten.

Gegen die Anordnung einer Massnahme durch die KESB kann im Kanton Zürich gemäss § 63 EG KESR i.V.m. Art. 450 ZGB innerhalb von 30 Tagen seit der Mitteilung des Entscheids Beschwerde an den Bezirksrat erhoben werden. Dieser hat zu prüfen, ob eine solche Massnahme überhaupt notwendig ist und sie im Sinne des Verhältnismässigkeitsprinzips auch das mildeste geeignete Mittel zur Gewährleistung des Kindeswohls darstellt. Dieser Entscheid des Bezirksrates unterliegt nach § 64 EG KESR wiederum der Beschwerde ans Zürcher Obergericht, welches sie mit umfassender Kognition in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht prüft. Nach Art. 450a ZGB können mit der Beschwerde sowohl Rechtsverletzungen und eine allfällige unrichtige oder unvollständige Feststellung des rechtsrelevanten Sachverhalts sowie auch Unangemessenheit, Rechtsverweigerung oder -verzögerung vorgebracht werden. Der Entscheid des Obergerichts unterliegt seinerseits wiederum einer Beschwerde ans Bundesgericht.

Kindesschutz Kinderanwältin

Jedes Kind hat gemäss der UNO-Kinderrechtskonvention das Recht, im Verfahren angehört zu werden. In der Schweiz wiederum ist der Anspruch des Kindes, sich in Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren aber auch in schulischen Angelegenheiten oder vor der Gemeinde zu äussern, nur lückenhaft umgesetzt und entsprechend ausbaufähig.

Besonders im Ausländer-, Asyl- oder Familiennachzugsverfahren oder bei drohender Ausweisung oder Ausschaffung haben bestehen keine etablierten Anhörungs- und Mitentscheidungsrechte. Auch bei unbegleiteten Kindern bestehen derartige Probleme. Für diese Schwierigkeiten unterstützen Kinderanwälte das Kind in solchen Verfahren und vertritt es bei Verfahren, bei welchen Interessenskonflikte vorliegen können. Solche Konflikte können einerseits bei den Eltern in Hinblick auf sorge- oder obhutsrechtlichen Fragestellungen auftreten, zum anderen aber auch zwischen dem Kind und der jeweiligen zuständigen Behörde oder zwischen anderen am Verfahren teilnehmende Parteien. Kinder können sich grundsätzlich in eigenem Namen ihr Kindeswohl geltend machen und sich durch einen Rechtsbeistand vertreten lassen. Bei internationaler Kindesentführung und ausländerrechtlichen Verfahren sind wir zur Stelle.

Das Gesuch um unentgeltlichen Rechtsbeistand im Sinne von Art. 29 Abs. 3 BV für das von ihr vertretene Kind hat der Anwalt für Kindesschutz und Erwachenenschutz an die zuständige Behörde bzw. an das zuständige Gericht zu richten.

Ablauf

  1. Wir sind für Sie da!

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  2. Erstberatung erhalten

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    Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!Erstberatung Kanzlei

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Zürcher Anwalt | Anwältin für Schuldbetreibung und Konkursrecht

Suchen Sie einen Anwalt für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht? Benötigen Sie eine Rechtsberatung bezüglich einer Anhebung einer Betreibung? Brauchen Sie Unterstützung zur Forderungsrealisierung? Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie als Gläubiger oder Schuldner in allen Betreibungs- und Konkursverfahren.

Das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) regelt die staatliche Durchsetzung von Ansprüchen beziehungsweise Forderungen sowie Zwangsvollstreckungen und Arrest.

Unsere Dienstleistungen erstrecken sich im Wesentlichen auf folgende Bereiche:

  • Forderungsmanagement Schweiz
  • Inkassowesen Schweiz / Deutschland
  • Betreibung, Mahnwesen
  • Rechtsöffnung
  • Anerkennungsklage
  • Widerspruchsverfahren
  • Kollokationsklage
  • Arrest (Beschlagnahme/Sicherstellung von Vermögenswerten)
  • Anfechtungsklage

Rechtsanwälte Inkassowesen

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team vertreten Sie im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. Wir unterstützen Sie im Betreibungs-, Konkurs- und Nachlassverfahren und führen die damit im Zusammenhang stehenden Verfahren vor Gerichten und Behörden.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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Inhaberin der Kanzlei - Anwältin Schweiz/Deutschland

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Ihre Experten

Unsere Kanzlei

Die Anwaltskanzlei Wittibschlager hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Unsere Rechtsanwälte vertreten Privatpersonen & Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, USA, und Osteuropa.

Wir sind ein Team mit erfahrenen und spezialisierten Anwälten in verschiedenen Fachgebieten. Zu unseren bevorzugten Arbeitsgebieten gehören das Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Handels- & Gesellschaftsrecht, Schuldbetreibung- und Konkursrecht, nationales- & internationales Privatrecht & Wirtschaftsrecht.

Dank der fachlichen Spezialisierung unserer Anwältinnen und Anwälte und ihrer Berufserfahrung können wir Ihnen qualitativ herausragende Dienstleistungen anbieten.

In der Schweiz ist unsere Kanzlei ist die zentrale Anlaufstelle bei grenzüberschreitenden Rechtsfragen & Sachverhalten Schweiz – Deutschland.

Gerne unterstützten wir Gläubiger oder Schuldner bei Rechtsbelangen rund um das schweizerische und deutsche Schuldbetreibung und Konkursrecht. Als Inhaberin einer erfolgreichen Kanzlei in Zürich und als Deutscher Anwalt mit der schweizerischen und deutschen Anwaltszulassung bin ich Experte im Wirtschaft- und Handelsrecht Schweiz/Deutschland. Bei Rechtsfragen zu grenzüberschreitender Schuldbetreibung oder zu einem Konkurs einer multinationalen Gesellschaft heissen wir Sie in unserer Anwaltskanzlei für Wirtschafts- und Vertragsrecht im Herzen der Stadt Zürich herzlich willkommen. Wir kennen uns sowohl im schweizerischen als auch im deutschen Mahnverfahren beziehungsweise in der Zwangsvollstreckung Schweiz/Deutschland sehr gut aus. Gerne beraten und vertreten wir Unternehmen und Privatpersonen auf der Seite des Betriebenen oder auch auf der Seite der Schuldbetreibung.

+41 43 545 01 50

Inhaltsverzeichnis

Vereinbaren Sie möglichst frühzeitig eine juristische Beratung im Betreibungs-, Konkurs- und Nachlassverfahren. Unsere Rechtsanwälte führen die damit im Zusammenhang stehenden Verfahren sowohl vor schweizerischen als auch vor deutschen Gerichten und Behörden durch. Wir kämpfen für Ihre Ansprüche!

Anwalt Schuldbetreibungs- Konkursrecht
Anwalt Schuldbetreibungs- Konkursrecht

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Nur ein ausgewiesener Profi sollte Ihre Vertretung im Rechtsöffnungsverfahren übernehmen. Auch die Rückführung der dem Schuldnervermögen entzogenen Werte und die Geltendmachung von Geld- oder Sicherstellungsansprüchen sollte nur erfahrene Experten rechtlich begleiten. Komplexe Widerspruchsklagen, Aussonderungs- und Kollokationsprozesse sowie die rechtliche Unterstützung bei der Abwehr unberechtigter Forderungen sollten Sie Fachanwälten oder spezialisierten Anwälten überlassen. In handels-, wirtschafts-, gesellschafts- und vertragsrechtlichen Belangen sind wir bei grenzüberschreitenden Belangen führend.

Rechtsberatung bei Anhebung einer Betreibung in Zürich

Benötigen Sie Hilfe von einem spezialisierten Anwalt, welcher das Betreibungsverfahren für Sie einleitet, um eine ausstehende Geldforderung zwangsweise einzutreiben?

Gerne leiten wir für Gläubiger die Betreibung ein, so dass der Staat diese vollziehen kann. In einem ersten Schritt wird der Schuldner gemahnt. Sofern die Forderung nach der Mahnung nicht fristgemäss beglichen wird, kann der Gläubiger mit unserer Unterstützung am Wohnort des Schuldners das Betreibungsverfahren einleiten. Unser Anwalt für Schuldbetreibungs- Konkursrecht reicht für Sie beim entsprechenden Betreibungsamt das schriftliche Betreibungsbegehren ein. Das Betreibungsamt stellt dann dem Schuldner einen Zahlungsbefehl zu. Damit beginnt die Schuldbetreibung. Es ist wichtig, dass hierbei einige rechtliche Formerfordernisse eingehalten werden. In gewissen Rechtsfällen hat der Gläubiger die Möglichkeit die Betreibung einzuleiten, ohne zuvor gemahnt zu haben. Die Forderung muss bei der Betreibungseinleitung auch nicht nachgewiesen werden. Lehnen Sie sich zurück, unser Inkassobüro übernimmt für Sie die Eintreibung der ausstehenden Geldforderungen (Schulden).

Verschiedene Betreibungsarten

Bei der Betreibung auf Pfändung wird nur soviel gepfändet, wie zur Deckung der Schuld inklusive Zinsen und Kosten der Betreibung notwendig ist. Diese Betreibungsart ermöglicht die Zwangsdurchsetzung einer Geldforderung gegen Personen, welche keinen Handelsregistereintrag haben. Bei der Betreibung auf Konkurs kommt das ganze pfändbare Vermögen in die Konkursmasse. Daraus werden dann die Schulden bezahlt. Bei der Betreibung auf Pfandverwertung wird nur das Pfand, das die Forderung sichert, verwertet. Aus dem Erlös werden die Schulden beglichen (inklusive Zinsen & Betöreibungskosten). Was geschieht aber, wenn der Erlös zur Tilgung der Schulden nicht ausreicht?

Anwaltliche Hilfe bei der Forderungsrealisierung

Haben Sie Fragen zum Betreibungsbegehren, Fortsetzungsbegehren, zum Rechtsvorschlag, Zahlungsbefehl oder wollen Sie mehr zu ausstehenden Forderungen, zur Rechtsöffnung, zur Pfändung oder zur Pfandverwertung wissen? Die anwaltliche Hilfe bei er Betreibung auf Konkurs ist notwendig. Was sind die Unterschiede zwischen der Betreibung auf Konkurs und der Betreibung auf Pfändung? Nur ein erfahrener Anwalt für Schuldbetreibungs- Konkursrecht kann Ihre Interessen durchsetzen.

Bis und mit dem Fortsetzungsbegehren läuft die Betreibung auf Konkurs gleichermassen wie die Betreibung auf Pfändung. Nachdem das Fortsetzungsbegehren erhalten wurde, wird vom Betreibungsamt dem Schuldner die Konkursandrohung zugestellt. Danach fordern wir für den Gläubiger die Weiterführung des Verfahrens mit dem Konkursbegehren. Das Konkursgericht hat daraufhin die Unterlagen zu prüfen. Erst danach kann der Konkurs eingeleitet werden. Sämtliche Vermögenswerte werden anhand einer Inventur vom Konkursamt aufgenommen. Erst jetzt kann der Schuldenruf erlassen werden. Nun können sich zusätzliche Gläubiger melden. Das Konkursamt muss mit einem sogenannten Kollokationsplan eine Rangfolge der Gläubiger aufstellen, sofern nicht alle Gläubiger bei der Verteilung des Erlöses befriedigt werden können.

Gerne beantworten wir Ihnen auch Fragen bezüglich des Privatkonkurs. Wir unterstützen Privatpersonen bei der Beantragung der Insolvenz. Bei zuständigen Amts- bzw. Bezirksgericht beantragen wir für Sie die Konkurseröffnung.

Wie kann ich meinen Forderungsanspruch erfolgreich realisieren?

Unsere Anwalt für Schuldbetreibungsrecht hilft Gläubigern mittels Rechtsöffnung Ihre Forderung einzutreiben. Wir prüfen, ob eine provisorische Rechtsöffnung der definitiven Rechtsöffnung vorausgehen sollte. Der Zahlungsbefehl geht in der Regel zuerst an den Schuldner. Privatpersonen können dann später auch mit einer Pfändung rechnen. Sobald eine juristische Person betrieben wird, eröffnet sich die Möglichkeit der Geltendmachung einer Konkursandrohung mit anschliessendem Konkursbegehren. In Grossraum Zürich ist unsere Kanzlei die zentrale Anlaufstelle bei Fragen zum SchKG-Verfahren Schweiz/Deutschland. Zögern Sie nicht, wir übernehmen Ihr Mandat und überzeugen Sie.

Anwalt Schuldbetreibungs- Konkursrecht Zürich: der Arrestgrund

Seit dem 1.1.2011 ist auch ein vollstreckbares Urteil im Sinne eines Rechtsöffnungstitels ein Grund dafür, für eine fällige nicht von einem Pfand gedeckte Forderung Vermögenswerte des jeweiligen Schuldners mit Arrest belegen zu lassen. Nicht mehr notwendig ist hierbei eine Gefährdungshandlung des Schuldners (vgl. Urteil des Bundesgerichts 5A_228/2017 E. 3.4): «Im Hinblick auf den Einwand der «Verhältnismässigkeit des Arrestes» hat die Vorinstanz betont, dass der seit dem 1. Januar 2011 geltende Arrestgrund des definitiven Rechtsöffnungstitels sich unter anderem dadurch auszeichne, dass er – im Gegensatz zu den bereits bestehenden Arrestgründen – keine Gefährdung voraussetze. Dies trifft zu und ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte von Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG, welche vor allem die Vollstreckbarkeit von Lugano-Urteilen regeln wollte; der neue Arrestgrund gilt für ein vollstreckbares Lugano-Urteil, ein Nicht-Lugano-Urteil (BGE 139 III 135 E. 4.4) sowie für ein vollstreckbares schweizerisches Urteil, wobei das Gesetz im ersten Fall ein gleichzeitiges Verfahren auf Vollstreckbarerklärung durch den Arrestrichter vorsieht (Art. 271 Abs. 3 SchKG).»

Schuldbetreibung und Konkursrecht

Suchen Sie einen Anwalt für Schuldbetreibung und Konkursrecht in Zürich?

Zürcher Rechtsanwalt für Schuldbetreibung und Konkursrecht

Unser Anwalt für Schuldbetreibung und Konkursrecht ist Experte im Forderungsmanagement (Inkasso). Haben Sie eine offene Forderung? Haben Sie Fragen zu der Durchsetzbarkeit einer Forderung, einer Zwangsvollstreckung oder dem Arrest? Leider ist die Zahlungsmoral der Schweizer immer schlechter geworden. Fristen zur Rechnungsbegleichung werden nicht immer eingehalten. Die Liquidität eines Unternehmens oder einer Privatperson ist für die fristgerechte Rechnungsbegleichung wesentlich. Fehlt die Liquidität kommt es zu Zahlungsausständen. Im schlimmsten Fall kann dies zum Konkurs führen. Unternehmen und Privatpersonen geraten dadurch unter Druck. 

Unser Anwalt ist im Inkassowesen (Forderungsmanagement) überaus erfahren. Ich unterstütze Firmen oder Privatpersonen in den folgenden Bereichen:

  • gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche
  • außergerichtliche Zahlungsaufforderungen
  • Einholen relevanter Auskünfte
  • Mahnverfahren 
  • Zwangsvollstreckung 
  • Betreibung 
  • Pfändungen 
  • Schuldnervereinbarung zu Ratenzahlungen und Verzinsung 
  • Stellen von Strafanträgen bei Betrugsverdacht 
  • Überwachung der Zahlungseingänge
  • grenzüberschreitendes Forderungsmanagement Schweiz/Deutschland
  • Zwangsvollstreckunge
  • Arrest
  • Beratung im Konkursverfahren
  • Vertretung auf der Seite der Schuldbetreibung als auch auf Seite des Betriebenen
  • Anhebung einer Betreibung
  • Einreichung des Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt 
  • Übernahme des Inkassomanagement
  • Anwaltliche Hilfe beim Forderungsstreit
  • Konkursandrohung 
  • Einreichung des Konkursbegehrens
  • Rechtsberatung im SchKG-Verfahren
  • Forderungsdurchsetzung
  • säumige Schuldner zur letztmaligen Zahlung auffordern
  • Mengenbetreibungen
  • Rechtsöffnungsverfahren 
  • Schuldnervereinbarungen (Abzahlungsvereinbarungen, Ratenzahlungen und Zins) 
  • Strafanträge bei Betrugsverdacht 
  • Überwachung der Zahlungseingänge 
  • Zwangsvollstreckung 
  • Zahlungsaufforderung 
  • Letztmalige Aufforderung zur Zahlung 
  • Betreibungsbegehren
  • Fortsetzungsbegehren 
  • Betreibungsbeschwerden
  • Unterstützung zur Forderungsrealisierung

Das Schuldbetreibung- und Konkursrecht (SchKG) regelt die Durchsetzbarkeit von Forderungen sowie Zwangsvollstreckungen und Arrest. 

Wenn Sie einen Anwalt für Schuldbetreibung und Konkurs benötigen, sind Sie in unserer Advokatur in Zürich richtig. Unser Rechtsanwalt für Handels-, Vertrags-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht ist auch auf Schuldbetreibung und Konkurs spezialisiert. Haben Sie Fragen zu rechtlichen Formerfordernissen im SchKG? Möchten Sie ein Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt in Zürich einzureichen? Wissen Sie wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können? Die Prüfung Ihrer Ansprüche sowie deren Durchsetzung ist unser Fokus. Was können Sie tun, wenn Sie zu Unrecht einen Zahlungsbefehl erhalten haben?

Sind Sie ein Gläubiger und möchten Sie mittels Rechtsöffnung Ihre Forderung schnellstmöglich eintreiben? Die anwaltliche Unterstützung bei der provisorischen wie auch bei der definitiven Rechtsöffnung ist entscheidend.

Anwaltskanzlei SchKG: Schweiz-Deutschland / Anwaltskanzlei SchKG: Schweiz-Deutschland / Deutschland-Schweiz

Unsere Anwälte beraten und vertreten Mandanten in der ganzen Schweiz und Deutschland. In der Stadt Zürich und der nähren Umgebung betreuen wir unsere Kunden persönlich. Haben Sie Fragen zum Schweizerischen oder Deutschen Betreibungsrecht? Wir helfen Ihnen – schnell, einfach und unkompliziert.

Unsere Dienstleistung für Gläubiger und Schuldner in der Schweiz und in Deutschland

Anwälte SchKG Schweiz / Deutschland – Anwälte für Schuldbetreibung und Konkursrecht Schweiz – Deutschland

Die Anwälte unserer Kanzlei in der Stadt Zürich, Schweiz sind Experten für  das Konkursrecht und die Schuldbetreibung (SchKG). Wir vertreten und beraten Unternehmen und Privatpersonen aus der ganzen Schweiz und Deutschland (Basel, Zug, Bern, Luzern, Aarau, St. Gallen, Winterthur, München, Köln, Berlin, Frankfurt, Hamburg…)

SchKG in der Schweiz und in Deutschland

Die Abkürzung SchKG steht für den Fachbegriff Schuldbetreibung- und Konkursrecht. In der Schweiz werden diese durch das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs geregelt. Die Durchsetzung von schweizerischen und deutschen Zwangsvollstreckungen und Forderungen gehört zu unserer Kernkompetenz.

Durch den richterlichen Urteilsspruch stellt der Richter fest, dass eine gewisse Summe geschuldet ist. Doch wie kann der Rechtssuchende auf das vom Richter zugesprochene Vermögen zugreifen bzw. wie kann er die Forderung beim Schuldner eintreiben?  In der Schweiz muss i.d.R. vorgängig eine Betreibung auf Pfändung oder Konkurs eingeleitet werden. Die Arrestierung  (Arrest) von Konti und Vermögenswerten ist ebenfalls im SchKG geregelt. Dadurch erhält der Gläubiger die Option, das Vermögen des Schuldners zwischenzeitlich zu blockieren. Damit wird sichergestellt, dass die Vermögenswerte bzw. die Geldmittel nicht entzogen werden, so dass der Durchsetzung seiner Forderung nichts mehr im Weg stehen sollte. 

Die Betreibung in der Schweiz und in Deutschland

Das Eintreiben von Forderungen ist im Schweizer Rechtssystem klar geregelt. Voraussetzung für das Eintreiben einer Forderung ist, dass der Wohnsitz oder der Geschäftssitz des Schuldners in der Schweiz liegt. Mit Hilfe eines Zahlungsbefehls kann die Einforderung durch den Staat (das zuständige Betreibungsamt) verlangt werden. Für die Einleitung einer Betreibung in der Schweiz braucht es kein Urteil oder Vertrag. Dies ist auch der Grund, dass oft ungerechtfertigte Ansprüche abgewehrt werden müssen. Unternehmen oder Privatpersonen können dies tun, indem sie gegen den Zahlungsbefehl einen Rechtsvorschlag erheben.

Gläubiger können ausserdem einen Rechtsvorschlag beseitigen lassen, wenn sie über einen definitiven oder provisorischen Rechtsöffnungstitel verfügen wurde und dieser auch belegt werden kann. In den Rechtsfälllen, in welchen ein Gläubiger eine Geldforderung nicht mit Hilfe eines Rechtsöffnungstitels belegen kann, ist der Forderungsanspruch in einem Gerichtsverfahren zu beweisen und ein Urteil zu erwirken.

Haben Sie Fragen zum SchKG-Verfahren. Private und Firmen aus dem In- und Ausland zählen zu unseren langjährigen Klienten. Klienten aus Deutschland und der EU bekunden oft Mühe und finden sich in den Schweizerischen Eigenheiten des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts nur sehr schwer zu Recht. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei stehen Ihnen sowohl als Berater als auch als Vertreter vor Gerichten und Behörden in der Schweiz und in Deutschland zur Verfügung.

Anwälte für Schuldbetreibung und Konkurs in der Schweiz / Deutschland

Dienstleistung für Unternehmer und KMU’s

Wir unterstützen Unternehmer und KMU’s in allen Belangen rund um das Thema Betreibung bzw. Inkasso von Forderungen.

Anwaltskanzlei Zürich – Ihre Spezialisten in grenzübergreifenden Rechtsfragen Schweiz/Deutschland und Deutschland/Schweiz

Wir beraten und vertreten Unternehmer und Private in den folgenden Bereichen:

  • Betreibungen in der Schweiz bzw. Deutschland
    • Betreibungsverfahren
    • Inkasso
    • Zwangsvollstreckung
    • Konkursverfahren
  • Vollstreckung / Anerkennung von deutschen Urteilen und Eintreibung von Forderungen in der Schweiz
  • Inkasso, Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung in Deutschland
  • Anerkennung und Vollstreckung von schweizerischen Urteilen in Deutschland
  • Außergerichtliche Vertretung in der Schweiz und in Deutschland
  • Vertretung vor Gerichten in der Schweiz und Deutschland
  • Löschung von Schweizerische Betreibungen im Betreibungsregister
  • Wir helfen Gläubigern beim Inkasso im In- und Ausland
  • Einleitung des Rechtsöffnungsgesuchs in der Schweiz
  • Verfassen von Beschwerden gegen das Betreibungsamt

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen mit dem SchkG. 

Zürcher Anwaltskanzlei für Betreibungen / Mahnverfahren Deutschland-Schweiz / Schweiz-Deutschland

  • Schuldbetreibung
  • Betreibungsrecht
  • Betreibung
  • Forderung
  • Mahnwesen
  • Pfändung
  • Konkurs

weltweites Forderungsmanagement

Deutscher Anwalt in Zürich

+41 43 545 01 50

– National tätig

– Global vernetzt

– Lokal für Sie da

Anwaltskanzlei Wittibschlager – Advokatur SchkG im Herzen der Stadt Zürich

+41 43 545 01 50

Deutscher Anwalt in der Schweiz, Zürich

Durch die Zulassung als Anwältin in der Schweiz, als auch die Zulassung als Anwältin in Deutschland, bietet Ihnen die Inhaberin unserer Anwaltskanzlei grenzübergreifende Rechtsberatung an.

Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager

Unser Fachwissen im Schuldbetreibung und Konkursrecht ist Ihr Mehrwert

– Kompetent, routiniert und schnelle Auftragsausführung

– Fokus schweizerisches und deutsches Recht

Ihre Kanzlei im Herzen der Stadt Zürich

Betreibungen in der Schweiz

  1. Einleitungsverfahren für die Betreibung
  2. Fortsetzung der Betreibung auf Pfändung, Pfandverwertung oder Konkurs

Das Betreibungsverfahren

Das Betreibungsverfahren wird mit dem Betreibungsbegehren eingeleitet.

Der  Rechtsvorschlag

Die Betreibung wird durch den Rechtsvorschlag des Schuldners gestoppt.

Der Zahlungsbefehl

Gläubiger haben die Möglichkeit mit einem Gesuch das Betreibungsamt zu veranlassen, dem Schuldner einen Zahlungsbefehl zu senden.

Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich

Unsere Anwälte werden sich bei Ihnen  umgehend melden.      

Schweizer SchKG / Deutsche Zwangsvollstreckung 

Schweizerisches SchKG (Schuldbetreibung und Konkurs) bzw. deutsche Zwangsvollstreckung

SchKG in der Schweiz / Zwangsvollstreckung in Deutschland im Geschäftsleben

Das wichtigste Gut einer funktionierenden Wirtschaft ist das Vertrauen. Verträge, Vereinbarungen, Gesetze und Regeln können gebrochen werden. Das Vertrauen in deren Einhaltung und Durchsetzung schafft Rechtssicherheit und ermöglicht erfolgreiches Wirtschaften. Leider kann es aber auch vorkommen, dass einzelne Unternehmen oder Private sich nicht an die Abmachungen bzw. Regeln halten. Es kann auch zu Streit über vereinbarten Leistungen kommen. Solche Probleme sind Gegenstand des materiellen Rechts. Richter können Urteile festlegen und darin bestimmen, wer wem was schuldet. Nach der Festlegung des materiellen Rechts, d.h. nach einem Urteilsspruch des Richters, ist die Zahlung aber noch keinesfalls gesichert. Es gibt immer Unternehmen oder Privatpersonen, welche trotzdem nicht zahlenoder zahlungsunfähig sind. In einem solchen Fall kommt das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht zum tragen (Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs / SchKG)

Die Betreibung bzw. das Mahnverfahren

Zur Anhebung einer Betreibung bedarf es nur eines Betreibungsbegehrens, welches schriftlich oder mündlich ans Betreibungsamt des Betreibungskreises zu richten ist, in welchem der Schuldner seinen Sitz (bei juristischen Personen) oder Wohnsitz (bei natürlichen Personen) hat. Das Begehren muss beinhalten:

  • Name und Wohnort (Sitz) des Gläubigers,
  • Name und Wohnort (Sitz) des Schuldners,
  • die Forderungssumme in Schweizer Franken mit Zinsfuss und Zinslaufbeginn,
  • Forderungsurkunde (falls vorhanden) oder der Grund der Forderung.
  • Es müssen keine Beweise für den Bestand der Forderung eingereicht werden.

Der Zahlungsbefehl

Der Zahlungsbefehl wird vom Betreibungsamt ausgefertigt und dem Schuldner via Betreibungsbeamter oder Post zugestellt.

Er enthält:

  • die Angaben des Betreibungsbegehrens,
  • die Aufforderung, binnen 20 Tagen den Gläubiger für die Forderung samt Betreibungskosten zu befriedigen oder, falls die Betreibung auf Sicherheitsleistung geht, sicherzustellen,
  • die Mitteilung, dass der Schuldner, welcher die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten will, innerhalb zehn Tagen nach Zustellung des Zahlungsbefehls dem Betreibungsamt dies zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben) hat,
  • die Androhung, dass, wenn der Schuldner weder dem Zahlungsbefehl nachkommt, noch Rechtsvorschlag erhebt, die Betreibung ihren Fortgang nehmen werde.

Der Rechtsvorschlag

Der Betriebene kann gegen die ganze oder einen Teil der Forderung Rechtsvorschlag erheben. Dies kann er innerhalb von 10 Tagen tun, entweder gegenüber dem Überbringer (auch der Post) oder beim Betreibungsamt. Da der Zahlungsbefehl relativ wenigen formellen Anforderungen genügen muss, ist auch der Rechtsvorschlag relativ unkompliziert, insbesondere müssen auch hier keine Beweise gegen die bestrittene Forderung vorgelegt werden. Der Rechtsvorschlag bedarf keiner Begründung. Der Rechtsvorschlag bewirkt die Einstellung der Betreibung.

Der Zivilprozess

Der Gläubiger, gegen dessen Betreibung Rechtsvorschlag erhoben worden ist, kann seinen Anspruch in einem Zivilprozess geltend machen. In diesem kann er ebenfalls die Aufhebung des Rechtsvorschlags und die Verpflichtung des Schuldners zur Zahlung verlangen.

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  • Inkasso, Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung in Deutschland
  • Anerkennung und Vollstreckung von schweizerischen Urteilen in Deutschland
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SchKG-Anwälte in der Schweiz, Deutschland

Wir sind eine national tätige Anwaltskanzlei mit Fokus auf das deutsche und schweizerische Recht. Unsere Mandanten beraten und betreuen wir persönlich vor Ort. Dank einer internationalen Vernetzung mit Partnerkanzleien und Unternehmen aus anderen Branchen schaffen wir für unsere Kunden eine optimale Beratung und Betreuung. Unsere Klienten zählen auf unsere Unterstützung. Mit unserer Hilfe stehen unsere Kunden nach Mandatsausführung finanziell besser da, als ohne unsere Unterstützung. 

Anwälte für SchKG – schweizerische Anwälte & deutsche Rechtsanwälte

Unsere Anwälte sind in der ganzen Schweiz und in ganz Deutschland zugelassen. Wir vertreten und beraten Private und Unternehmen in der Schweiz, Tschechien, EU und in Deutschland auf Deutsch, Französisch, Tschechisch, Slowakisch und Englisch. Unsere Kernkompetenz liegt im Bereich SchKG. Im Folgenden finden Sie eine Liste mit Anwälten aus der Schweiz und Deutschland.

Anwälte für Schuldbetreibung und Konkursrecht in der Schweiz / Deutschland

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Weitere Tätigkeiten

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Dienstleistungsangebot der Anwälte unserer Kanzlei für Schuldbetreibung und Konkursrecht in der Stadt Zürich / Rechtsberatung und Vertretung Schweiz-Deutschland

  • Allgemeines Zivilrecht
  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht / Nachlassplanung
  • Familienrecht
  • Eherecht
  • Scheidungsrecht
  • Handelsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Firmengründungen
  • Mietrecht
  • Pachtrecht
  • Baurecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Strafrecht
  • Strassenverkehrsrecht
  • Vertragsrecht
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  • Migrationsrecht
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TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht.

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