Anwalt / Anwältin für Immobilien / Sachenrecht und Immobilarsachenrecht

Suchen Sie einen Anwalt für Immobilien und Sachenrecht? Die Rechtsanwälte unserer Advokatur sind erfahrene Experten, wenn es um Rechtsbelange rund um das Immobilien- und Grundstücksrecht geht. Haben Sie Fragen zum Miteigentum, Schuldbrief, Eigentum, zur Nutzniessung oder zu Pfand-, Nachbarschaftsrechtn oder Baurecht? Benötigen Sie anwaltliche Unterstützung im Bau- oder Immobilienrecht? Dann sind Sie in unserer Kanzlei genau richtig.

Gesetzliche Grundlagen des Sachenrechts – ZGB Art. 641–977

  • Rechte an Sachen
  • Eigentum (Grundeigentum, Stockwerkeigentum, Fahrniseigentum)
  • Beschränkte dingliche Rechte
  • Besitz
  • Grundbuch

Rechtsanwälte Immobilien

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team beraten und vertreten Private und Unternehmen im Sachenrecht und bei Rechtsfragen zu Immobilien. Unsere Anwälte sind Experten im Immobiliar-Sachenrecht. Wir bieten umfassende Beratung zum Grundstücksrecht an.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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Überblick

Gerne klären wir Sie über Ihre Rechte und Pflichten rund um das Thema Immobilien auf. Wir unterstützen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in allen Teilbereichen des Sachenrechts. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin in unserer Anwaltskanzlei. Eine kompetente und umfassende Rechtsberatung bei unserem Anwalt für Sachenrecht ist das was Sie von uns erwarten können.

Immobilienrecht mit Fokus auf das Immobiliarsachenrecht

Der Erwerb, die Veräusserung, das Immobilienleasing und die Vermögensübertragung von Immobilien ist komplex und bedarf daher einer interdisziplinären, überaus hohen und umfassenden immobilienrechtlichen Fachkompetenz. Das Immobilarsachenrecht stellt eine gesetzliche Grundlage dar, welche sowohl Grundstücke als auch Immobilien betreffen.

Wir garantieren eine professionelle Unterstützung bei sämtlichen Rechtsbelangen, welche den Immobilienmarkt der Schweiz betreffen?

Unsere Immobilienrechtsexperten beraten und vertreten Sie kompetent und umfassend in allen Angelegenheiten rund um das Thema der Eigentums- und Besitzrechte und auch bei allen anderen Grundstücksgeschäften. Wir arbeiten eng mit Liegenschaftsschätzer, Architekten, Steuerberater und Notaren zusammen. Zu unseren Klienten gehören u.a. auch Vermieter, Stockwerkeigentümer oder Besitzer von privaten und gewerblichen Wohnobjekten aller Art. Gerne beraten wir Sie ausführlich und umfassend bezüglich aller rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten rund um Immobilientransaktionen. Mehrfamilienhäuser, Büroimmobilien, Handelsimmobilien, Hotels, Doppeleinfamilienhäuser oder Immobilien der Logistik sind Transaktionsobjekte, welche einer fundierten immobilienrechtlichen Beratung bedürfen. Ausserdem sind wir auch für Mieter oder Vermieter tätig, welche sich im Rechtsstreit befinden.

Anwalt Immobilien Sachenrecht
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Konflikte zu Nachbarschaftsrechten oder zum Miteigentum sind in der Schweiz weit verbreitet. Streit unser Nachbarn kommt leider auch in den besten Wohngebieten vor. Bei Nachbarschaftskonflikten sollte man sich frühzeitig an einen spezialisierten Anwalt für Immobilien- und Nachbarschaftsrecht wenden. Streitigkeiten können entweder mit einer Mediation oder mit einem gerichtlichen Prozess gelöst werden.

Anwalt Immobilien Sachenrecht setzt Ihre Interessen durch

Wir setzen u.a. berechtigte Schadenersatzansprüche, das Einhalten von Grenzabständen oder das Kapprecht von Bäumen und Sträuchern für Sie durch. Haben Sie Fragen bezüglich Ihren Rechte und Pflichten rund die Reinigung oder Reparatur? Wollen Sie mehr über bestimmte Dienstbarkeiten, wie die Nutzniessung, Wohn- und Baurechte, Wegerechte oder die gemeinsame Nutzniessungsbestimmung von sanitären Einrichtungen oder Heizungsanlagen wissen?

Wir setzen Ihre Rechte durch; in erster Linie jedoch suchen wir nach einem Konsens mit tragbaren und gemein erarbeiteten Lösungen.

Rechtsberatung zum Immobilien- und Grundstücksrecht

Unsere Anwaltskanzlei für Sachenrecht richtet Ihren Fokus auf die rechtliche Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten rund um Grundstücke und Immobilien. Wir unterstützen Immobilienkäufer, Eigentümer sowie Verkäufer vom Wohnblöcken, Einfamilienhäusern, Grundstücken oder Bauparzellen.

Möchten Sie einen Immobilienkaufvertrag anwaltlich prüfen lassen oder benötigen Sie eine bau-, miet- oder immobilienrechtlich Beratung? Die Berechnung von Wertquoten, die notarielle Beurkundung von Verträgen rund um Grundstücks- und Immobilienverträgen sollte schon vor der notariellen Beurkundung anwaltlich geprüft werden.

Gerne bereiten wir für Sie die notarielle Beglaubigungen vor, dazu gehört auch die Ausarbeitung sämtlicher immobilienrechtlichen Dokumente. Schenkungs-, Kauf- oder Pachtverträge müssen von einem Immobilienanwalt geprüft werden, bevor diese zur Unterzeichnung und zur notariellen Beglaubigung gebracht werden. Die Rechtsberatung bei Fragen zu Vorkaufsrechten, Kaufs- und Grundpfandrechten oder zu Schuldbriefen muss ein Profi sorgfältig und umfassend vornehmen. Lassen Sie sich von einem Profi für Baurecht und Immobiliarsachenrecht umfassend beraten und vertreten. Auch bei Fragen zum Werkvertrag sind wir die zentrale Anlaufstelle. Bei Fragen zur Immobilienfinanzierung können Sie sich an unsen Rechtsanwalt für Kapitalmarktrecht sowie Finanzrecht wenden.

Ein hervorragender Anwalt für Immobilien- und Sachenrecht kann Ihnen entscheidend helfen?

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Anwaltskanzlei Wittibschlager

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Notarielle Dienstleistungen

Unsere Anwälte arbeiten eng mit Partner-Notariaten in Zürich & der gesamten Schweiz zusammen

Haben Sie Fragen zu Liegenschaftsgeschäften, Bürgschaften, Ehe- und Erbangelegenheiten? Wir übernehmen die Redaktion und Prüfung sowie die notarielle Beglaubigung bzw. Beurkundung für folgende Rechtsgeschäfte:

  • Kauf oder Verkauf von Immobilien
  • gesellschaftliche Verträge
  • familiären Angelegenheiten mit notarieller Beurkundung bzw. Beglaubigung

Unsere Rechtsanwälte garantieren professionell ausgearbeitete Verträge; nur so lassen sich Konflikte vermeiden!

Notarielle Dienstleistungen - Anwalt Zürich
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Kooperation von Anwalt & Notar für gesellschaftsrechtliche Verträge

Benötigen Sie eine anwaltliche Beratung in formellen Belangen rund um beurkundungspflichtige Rechtsgeschäfte im In- und Ausland? Möchten Sie eine gesellschaftsrechtliche Beurkundungen die Wege leiten? Unsere anwaltliche Dienstleistungen erstreckt sich auf die folgende Bereiche:

  • Gründung von Kapitalgesellschaften
  • Begleitung von Fusionen und Unternehmensspaltungen
  • Beratung und Expertise rund um Grundstücksgeschäfte
  • Überprüfung und Koordination von Beurkundungen & Beglaubigungen von Beschlüssen, Verträgen und Protokollen

Anwälte & Notare für familienrechtliche Rechtsbelange

Suchen Sie eine professionelle testamentarische Beratung? Kennen Sie die Möglichkeiten, welches Ihnen ein Testament oder ein Ehevertrag bietet? Unsere Anwälte helfen Ihnen bei Ihrer Nachlassplanung; wir klären Ihre Interessen, fassen die Ergebnisse zusammen und lassen die notwendigen Dokument beglaubigen.

Unser Fokus liegt in der gesellschafts- und familienrechtlichen Prüfung und Begleitung aller notwendigen Beglaubigungen und Beurkundungen.

Unsere Anwälte arbeiten eng mit einem Partnernotariat zusammen. Gerne erbringen wir für Sie die folgenden Dienstleistungen.

Zusammenarbeit Rechtsanwälte – Notariat

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Unentgeltliche Prozessführung und Verbeiständung

Art. 29 Abs. 3 BV garantiert als Verfahrensgarantie den Anspruch auf unentgeltliche Prozessführung, und damit die Befreiung von Prozesskosten und Vorschüssen, sowie den Anspruch auf unentgeltlichen Rechtsbeistand, auf Verfassungsebene. Demnach hat jede Person, welche nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, einen Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, solange deren Rechtsbegehren nicht aussichtlos erscheint. Soweit dies zur Wahrung ihrer Rechte nötig ist, hat sie zudem einen Anspruch auf unentgeltlichen Rechtsbeistand. Bei der Beurteilung der prozessualen Bedürftigkeit ist der Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und des unentgeltlichen Rechtsbeistands massgeblich. Die Bedürftigkeit beurteilt sich dabei anhand der wirtschaftlichen Gesamtsituation des Gesuchstellers, wie das Bundesgericht in BGE 124 I 1 erwägt: «Als bedürftig gilt ein Gesuchsteller, der die erforderlichen Prozess- und Parteikosten nur bezahlen kann, wenn er die Mittel angreift, deren er zur Deckung des Grundbedarfs für sich und seine Familie bedarf, wobei nicht nur die Einkommenssituation, sondern auch die Vermögensverhältnisse zu beachten sind.» Massgebend für die Deckung des Grundbedarfs ist die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums. Dabei darf jedoch nicht schematisch auf den betreibungsrechtlichen Notbedarf abgestellt werden, stattdessen müssen gemäss Rechtsprechung die individuellen Umstände des konkreten Einzelfalls mitberücksichtigt werden – und dies selbst dann, wenn das Einkommen etwas über dem für den Lebensunterhalt nötigen Bedarf liegen sollte (vgl. BGE 124 I 1 E. 2a). Damit eine Mittellosigkeit im Sinne von Art. 29 Abs. 3 BV bejaht werden kann, hat der Gesuchsteller seine Bedürftigkeit zu begründen und hierbei nachzuweisen, dass er zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage ist, für die Prozesskosten aufzukommen bzw. dass er hierzu Gelder verwenden müsste, die für den Grundbedarf von ihm und seiner Familie benötigt werden. Ein besonderes Vorgehen ist von Nöten, wenn der Gesuchsteller seinen Wohnsitz im Ausland hat: Lebenshaltungskosten, die aufgrund dessen tiefer einzuschätzen sind, müssen bei der Eruierung der Bedürftigkeit insofern mitberücksichtigt werden, als dass auf die offiziellen statistischen Angaben zur Kaufkraftparität bzw. zum Preisniveauindiz am ausländischen Wohnsitz abgestellt werden muss (vgl. BGE 9C_423/2017 E. 3.3).

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