Zürcher Anwalt | Anwältin für Schuldbetreibung und Konkursrecht

Suchen Sie einen Anwalt für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht? Benötigen Sie eine Rechtsberatung bezüglich einer Anhebung einer Betreibung? Brauchen Sie Unterstützung zur Forderungsrealisierung? Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie als Gläubiger oder Schuldner in allen Betreibungs- und Konkursverfahren.

Das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) regelt die staatliche Durchsetzung von Ansprüchen beziehungsweise Forderungen sowie Zwangsvollstreckungen und Arrest.

Unsere Dienstleistungen erstrecken sich im Wesentlichen auf folgende Bereiche:

  • Forderungsmanagement Schweiz
  • Inkassowesen Schweiz / Deutschland
  • Betreibung, Mahnwesen
  • Rechtsöffnung
  • Anerkennungsklage
  • Widerspruchsverfahren
  • Kollokationsklage
  • Arrest (Beschlagnahme/Sicherstellung von Vermögenswerten)
  • Anfechtungsklage

Rechtsanwälte Inkassowesen

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team vertreten Sie im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. Wir unterstützen Sie im Betreibungs-, Konkurs- und Nachlassverfahren und führen die damit im Zusammenhang stehenden Verfahren vor Gerichten und Behörden.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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Inhaberin der Kanzlei - Anwältin Schweiz/Deutschland

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Ihre Experten

Unsere Kanzlei

Die Anwaltskanzlei Wittibschlager hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Unsere Rechtsanwälte vertreten Privatpersonen & Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, USA, und Osteuropa.

Wir sind ein Team mit erfahrenen und spezialisierten Anwälten in verschiedenen Fachgebieten. Zu unseren bevorzugten Arbeitsgebieten gehören das Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Handels- & Gesellschaftsrecht, Schuldbetreibung- und Konkursrecht, nationales- & internationales Privatrecht & Wirtschaftsrecht.

Dank der fachlichen Spezialisierung unserer Anwältinnen und Anwälte und ihrer Berufserfahrung können wir Ihnen qualitativ herausragende Dienstleistungen anbieten.

In der Schweiz ist unsere Kanzlei ist die zentrale Anlaufstelle bei grenzüberschreitenden Rechtsfragen & Sachverhalten Schweiz – Deutschland.

Gerne unterstützten wir Gläubiger oder Schuldner bei Rechtsbelangen rund um das schweizerische und deutsche Schuldbetreibung und Konkursrecht. Als Inhaberin einer erfolgreichen Kanzlei in Zürich und als Deutscher Anwalt mit der schweizerischen und deutschen Anwaltszulassung bin ich Experte im Wirtschaft- und Handelsrecht Schweiz/Deutschland. Bei Rechtsfragen zu grenzüberschreitender Schuldbetreibung oder zu einem Konkurs einer multinationalen Gesellschaft heissen wir Sie in unserer Anwaltskanzlei für Wirtschafts- und Vertragsrecht im Herzen der Stadt Zürich herzlich willkommen. Wir kennen uns sowohl im schweizerischen als auch im deutschen Mahnverfahren beziehungsweise in der Zwangsvollstreckung Schweiz/Deutschland sehr gut aus. Gerne beraten und vertreten wir Unternehmen und Privatpersonen auf der Seite des Betriebenen oder auch auf der Seite der Schuldbetreibung.

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Inhaltsverzeichnis

Vereinbaren Sie möglichst frühzeitig eine juristische Beratung im Betreibungs-, Konkurs- und Nachlassverfahren. Unsere Rechtsanwälte führen die damit im Zusammenhang stehenden Verfahren sowohl vor schweizerischen als auch vor deutschen Gerichten und Behörden durch. Wir kämpfen für Ihre Ansprüche!

Anwalt Schuldbetreibungs- Konkursrecht
Anwalt Schuldbetreibungs- Konkursrecht

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Nur ein ausgewiesener Profi sollte Ihre Vertretung im Rechtsöffnungsverfahren übernehmen. Auch die Rückführung der dem Schuldnervermögen entzogenen Werte und die Geltendmachung von Geld- oder Sicherstellungsansprüchen sollte nur erfahrene Experten rechtlich begleiten. Komplexe Widerspruchsklagen, Aussonderungs- und Kollokationsprozesse sowie die rechtliche Unterstützung bei der Abwehr unberechtigter Forderungen sollten Sie Fachanwälten oder spezialisierten Anwälten überlassen. In handels-, wirtschafts-, gesellschafts- und vertragsrechtlichen Belangen sind wir bei grenzüberschreitenden Belangen führend.

Rechtsberatung bei Anhebung einer Betreibung in Zürich

Benötigen Sie Hilfe von einem spezialisierten Anwalt, welcher das Betreibungsverfahren für Sie einleitet, um eine ausstehende Geldforderung zwangsweise einzutreiben?

Gerne leiten wir für Gläubiger die Betreibung ein, so dass der Staat diese vollziehen kann. In einem ersten Schritt wird der Schuldner gemahnt. Sofern die Forderung nach der Mahnung nicht fristgemäss beglichen wird, kann der Gläubiger mit unserer Unterstützung am Wohnort des Schuldners das Betreibungsverfahren einleiten. Unser Anwalt für Schuldbetreibungs- Konkursrecht reicht für Sie beim entsprechenden Betreibungsamt das schriftliche Betreibungsbegehren ein. Das Betreibungsamt stellt dann dem Schuldner einen Zahlungsbefehl zu. Damit beginnt die Schuldbetreibung. Es ist wichtig, dass hierbei einige rechtliche Formerfordernisse eingehalten werden. In gewissen Rechtsfällen hat der Gläubiger die Möglichkeit die Betreibung einzuleiten, ohne zuvor gemahnt zu haben. Die Forderung muss bei der Betreibungseinleitung auch nicht nachgewiesen werden. Lehnen Sie sich zurück, unser Inkassobüro übernimmt für Sie die Eintreibung der ausstehenden Geldforderungen (Schulden).

Verschiedene Betreibungsarten

Bei der Betreibung auf Pfändung wird nur soviel gepfändet, wie zur Deckung der Schuld inklusive Zinsen und Kosten der Betreibung notwendig ist. Diese Betreibungsart ermöglicht die Zwangsdurchsetzung einer Geldforderung gegen Personen, welche keinen Handelsregistereintrag haben. Bei der Betreibung auf Konkurs kommt das ganze pfändbare Vermögen in die Konkursmasse. Daraus werden dann die Schulden bezahlt. Bei der Betreibung auf Pfandverwertung wird nur das Pfand, das die Forderung sichert, verwertet. Aus dem Erlös werden die Schulden beglichen (inklusive Zinsen & Betöreibungskosten). Was geschieht aber, wenn der Erlös zur Tilgung der Schulden nicht ausreicht?

Anwaltliche Hilfe bei der Forderungsrealisierung

Haben Sie Fragen zum Betreibungsbegehren, Fortsetzungsbegehren, zum Rechtsvorschlag, Zahlungsbefehl oder wollen Sie mehr zu ausstehenden Forderungen, zur Rechtsöffnung, zur Pfändung oder zur Pfandverwertung wissen? Die anwaltliche Hilfe bei er Betreibung auf Konkurs ist notwendig. Was sind die Unterschiede zwischen der Betreibung auf Konkurs und der Betreibung auf Pfändung? Nur ein erfahrener Anwalt für Schuldbetreibungs- Konkursrecht kann Ihre Interessen durchsetzen.

Bis und mit dem Fortsetzungsbegehren läuft die Betreibung auf Konkurs gleichermassen wie die Betreibung auf Pfändung. Nachdem das Fortsetzungsbegehren erhalten wurde, wird vom Betreibungsamt dem Schuldner die Konkursandrohung zugestellt. Danach fordern wir für den Gläubiger die Weiterführung des Verfahrens mit dem Konkursbegehren. Das Konkursgericht hat daraufhin die Unterlagen zu prüfen. Erst danach kann der Konkurs eingeleitet werden. Sämtliche Vermögenswerte werden anhand einer Inventur vom Konkursamt aufgenommen. Erst jetzt kann der Schuldenruf erlassen werden. Nun können sich zusätzliche Gläubiger melden. Das Konkursamt muss mit einem sogenannten Kollokationsplan eine Rangfolge der Gläubiger aufstellen, sofern nicht alle Gläubiger bei der Verteilung des Erlöses befriedigt werden können.

Gerne beantworten wir Ihnen auch Fragen bezüglich des Privatkonkurs. Wir unterstützen Privatpersonen bei der Beantragung der Insolvenz. Bei zuständigen Amts- bzw. Bezirksgericht beantragen wir für Sie die Konkurseröffnung.

Wie kann ich meinen Forderungsanspruch erfolgreich realisieren?

Unsere Anwalt für Schuldbetreibungsrecht hilft Gläubigern mittels Rechtsöffnung Ihre Forderung einzutreiben. Wir prüfen, ob eine provisorische Rechtsöffnung der definitiven Rechtsöffnung vorausgehen sollte. Der Zahlungsbefehl geht in der Regel zuerst an den Schuldner. Privatpersonen können dann später auch mit einer Pfändung rechnen. Sobald eine juristische Person betrieben wird, eröffnet sich die Möglichkeit der Geltendmachung einer Konkursandrohung mit anschliessendem Konkursbegehren. In Grossraum Zürich ist unsere Kanzlei die zentrale Anlaufstelle bei Fragen zum SchKG-Verfahren Schweiz/Deutschland. Zögern Sie nicht, wir übernehmen Ihr Mandat und überzeugen Sie.

Anwalt Schuldbetreibungs- Konkursrecht Zürich: der Arrestgrund

Seit dem 1.1.2011 ist auch ein vollstreckbares Urteil im Sinne eines Rechtsöffnungstitels ein Grund dafür, für eine fällige nicht von einem Pfand gedeckte Forderung Vermögenswerte des jeweiligen Schuldners mit Arrest belegen zu lassen. Nicht mehr notwendig ist hierbei eine Gefährdungshandlung des Schuldners (vgl. Urteil des Bundesgerichts 5A_228/2017 E. 3.4): «Im Hinblick auf den Einwand der «Verhältnismässigkeit des Arrestes» hat die Vorinstanz betont, dass der seit dem 1. Januar 2011 geltende Arrestgrund des definitiven Rechtsöffnungstitels sich unter anderem dadurch auszeichne, dass er – im Gegensatz zu den bereits bestehenden Arrestgründen – keine Gefährdung voraussetze. Dies trifft zu und ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte von Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG, welche vor allem die Vollstreckbarkeit von Lugano-Urteilen regeln wollte; der neue Arrestgrund gilt für ein vollstreckbares Lugano-Urteil, ein Nicht-Lugano-Urteil (BGE 139 III 135 E. 4.4) sowie für ein vollstreckbares schweizerisches Urteil, wobei das Gesetz im ersten Fall ein gleichzeitiges Verfahren auf Vollstreckbarerklärung durch den Arrestrichter vorsieht (Art. 271 Abs. 3 SchKG).»

Schuldbetreibung und Konkursrecht

Suchen Sie einen Anwalt für Schuldbetreibung und Konkursrecht in Zürich?

Zürcher Rechtsanwalt für Schuldbetreibung und Konkursrecht

Unser Anwalt für Schuldbetreibung und Konkursrecht ist Experte im Forderungsmanagement (Inkasso). Haben Sie eine offene Forderung? Haben Sie Fragen zu der Durchsetzbarkeit einer Forderung, einer Zwangsvollstreckung oder dem Arrest? Leider ist die Zahlungsmoral der Schweizer immer schlechter geworden. Fristen zur Rechnungsbegleichung werden nicht immer eingehalten. Die Liquidität eines Unternehmens oder einer Privatperson ist für die fristgerechte Rechnungsbegleichung wesentlich. Fehlt die Liquidität kommt es zu Zahlungsausständen. Im schlimmsten Fall kann dies zum Konkurs führen. Unternehmen und Privatpersonen geraten dadurch unter Druck. 

Unser Anwalt ist im Inkassowesen (Forderungsmanagement) überaus erfahren. Ich unterstütze Firmen oder Privatpersonen in den folgenden Bereichen:

  • gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche
  • außergerichtliche Zahlungsaufforderungen
  • Einholen relevanter Auskünfte
  • Mahnverfahren 
  • Zwangsvollstreckung 
  • Betreibung 
  • Pfändungen 
  • Schuldnervereinbarung zu Ratenzahlungen und Verzinsung 
  • Stellen von Strafanträgen bei Betrugsverdacht 
  • Überwachung der Zahlungseingänge
  • grenzüberschreitendes Forderungsmanagement Schweiz/Deutschland
  • Zwangsvollstreckunge
  • Arrest
  • Beratung im Konkursverfahren
  • Vertretung auf der Seite der Schuldbetreibung als auch auf Seite des Betriebenen
  • Anhebung einer Betreibung
  • Einreichung des Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt 
  • Übernahme des Inkassomanagement
  • Anwaltliche Hilfe beim Forderungsstreit
  • Konkursandrohung 
  • Einreichung des Konkursbegehrens
  • Rechtsberatung im SchKG-Verfahren
  • Forderungsdurchsetzung
  • säumige Schuldner zur letztmaligen Zahlung auffordern
  • Mengenbetreibungen
  • Rechtsöffnungsverfahren 
  • Schuldnervereinbarungen (Abzahlungsvereinbarungen, Ratenzahlungen und Zins) 
  • Strafanträge bei Betrugsverdacht 
  • Überwachung der Zahlungseingänge 
  • Zwangsvollstreckung 
  • Zahlungsaufforderung 
  • Letztmalige Aufforderung zur Zahlung 
  • Betreibungsbegehren
  • Fortsetzungsbegehren 
  • Betreibungsbeschwerden
  • Unterstützung zur Forderungsrealisierung

Das Schuldbetreibung- und Konkursrecht (SchKG) regelt die Durchsetzbarkeit von Forderungen sowie Zwangsvollstreckungen und Arrest. 

Wenn Sie einen Anwalt für Schuldbetreibung und Konkurs benötigen, sind Sie in unserer Advokatur in Zürich richtig. Unser Rechtsanwalt für Handels-, Vertrags-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht ist auch auf Schuldbetreibung und Konkurs spezialisiert. Haben Sie Fragen zu rechtlichen Formerfordernissen im SchKG? Möchten Sie ein Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt in Zürich einzureichen? Wissen Sie wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können? Die Prüfung Ihrer Ansprüche sowie deren Durchsetzung ist unser Fokus. Was können Sie tun, wenn Sie zu Unrecht einen Zahlungsbefehl erhalten haben?

Sind Sie ein Gläubiger und möchten Sie mittels Rechtsöffnung Ihre Forderung schnellstmöglich eintreiben? Die anwaltliche Unterstützung bei der provisorischen wie auch bei der definitiven Rechtsöffnung ist entscheidend.

Anwaltskanzlei SchKG: Schweiz-Deutschland / Anwaltskanzlei SchKG: Schweiz-Deutschland / Deutschland-Schweiz

Unsere Anwälte beraten und vertreten Mandanten in der ganzen Schweiz und Deutschland. In der Stadt Zürich und der nähren Umgebung betreuen wir unsere Kunden persönlich. Haben Sie Fragen zum Schweizerischen oder Deutschen Betreibungsrecht? Wir helfen Ihnen – schnell, einfach und unkompliziert.

Unsere Dienstleistung für Gläubiger und Schuldner in der Schweiz und in Deutschland

Anwälte SchKG Schweiz / Deutschland – Anwälte für Schuldbetreibung und Konkursrecht Schweiz – Deutschland

Die Anwälte unserer Kanzlei in der Stadt Zürich, Schweiz sind Experten für  das Konkursrecht und die Schuldbetreibung (SchKG). Wir vertreten und beraten Unternehmen und Privatpersonen aus der ganzen Schweiz und Deutschland (Basel, Zug, Bern, Luzern, Aarau, St. Gallen, Winterthur, München, Köln, Berlin, Frankfurt, Hamburg…)

SchKG in der Schweiz und in Deutschland

Die Abkürzung SchKG steht für den Fachbegriff Schuldbetreibung- und Konkursrecht. In der Schweiz werden diese durch das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs geregelt. Die Durchsetzung von schweizerischen und deutschen Zwangsvollstreckungen und Forderungen gehört zu unserer Kernkompetenz.

Durch den richterlichen Urteilsspruch stellt der Richter fest, dass eine gewisse Summe geschuldet ist. Doch wie kann der Rechtssuchende auf das vom Richter zugesprochene Vermögen zugreifen bzw. wie kann er die Forderung beim Schuldner eintreiben?  In der Schweiz muss i.d.R. vorgängig eine Betreibung auf Pfändung oder Konkurs eingeleitet werden. Die Arrestierung  (Arrest) von Konti und Vermögenswerten ist ebenfalls im SchKG geregelt. Dadurch erhält der Gläubiger die Option, das Vermögen des Schuldners zwischenzeitlich zu blockieren. Damit wird sichergestellt, dass die Vermögenswerte bzw. die Geldmittel nicht entzogen werden, so dass der Durchsetzung seiner Forderung nichts mehr im Weg stehen sollte. 

Die Betreibung in der Schweiz und in Deutschland

Das Eintreiben von Forderungen ist im Schweizer Rechtssystem klar geregelt. Voraussetzung für das Eintreiben einer Forderung ist, dass der Wohnsitz oder der Geschäftssitz des Schuldners in der Schweiz liegt. Mit Hilfe eines Zahlungsbefehls kann die Einforderung durch den Staat (das zuständige Betreibungsamt) verlangt werden. Für die Einleitung einer Betreibung in der Schweiz braucht es kein Urteil oder Vertrag. Dies ist auch der Grund, dass oft ungerechtfertigte Ansprüche abgewehrt werden müssen. Unternehmen oder Privatpersonen können dies tun, indem sie gegen den Zahlungsbefehl einen Rechtsvorschlag erheben.

Gläubiger können ausserdem einen Rechtsvorschlag beseitigen lassen, wenn sie über einen definitiven oder provisorischen Rechtsöffnungstitel verfügen wurde und dieser auch belegt werden kann. In den Rechtsfälllen, in welchen ein Gläubiger eine Geldforderung nicht mit Hilfe eines Rechtsöffnungstitels belegen kann, ist der Forderungsanspruch in einem Gerichtsverfahren zu beweisen und ein Urteil zu erwirken.

Haben Sie Fragen zum SchKG-Verfahren. Private und Firmen aus dem In- und Ausland zählen zu unseren langjährigen Klienten. Klienten aus Deutschland und der EU bekunden oft Mühe und finden sich in den Schweizerischen Eigenheiten des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts nur sehr schwer zu Recht. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei stehen Ihnen sowohl als Berater als auch als Vertreter vor Gerichten und Behörden in der Schweiz und in Deutschland zur Verfügung.

Anwälte für Schuldbetreibung und Konkurs in der Schweiz / Deutschland

Dienstleistung für Unternehmer und KMU’s

Wir unterstützen Unternehmer und KMU’s in allen Belangen rund um das Thema Betreibung bzw. Inkasso von Forderungen.

Anwaltskanzlei Zürich – Ihre Spezialisten in grenzübergreifenden Rechtsfragen Schweiz/Deutschland und Deutschland/Schweiz

Wir beraten und vertreten Unternehmer und Private in den folgenden Bereichen:

  • Betreibungen in der Schweiz bzw. Deutschland
    • Betreibungsverfahren
    • Inkasso
    • Zwangsvollstreckung
    • Konkursverfahren
  • Vollstreckung / Anerkennung von deutschen Urteilen und Eintreibung von Forderungen in der Schweiz
  • Inkasso, Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung in Deutschland
  • Anerkennung und Vollstreckung von schweizerischen Urteilen in Deutschland
  • Außergerichtliche Vertretung in der Schweiz und in Deutschland
  • Vertretung vor Gerichten in der Schweiz und Deutschland
  • Löschung von Schweizerische Betreibungen im Betreibungsregister
  • Wir helfen Gläubigern beim Inkasso im In- und Ausland
  • Einleitung des Rechtsöffnungsgesuchs in der Schweiz
  • Verfassen von Beschwerden gegen das Betreibungsamt

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen mit dem SchkG. 

Zürcher Anwaltskanzlei für Betreibungen / Mahnverfahren Deutschland-Schweiz / Schweiz-Deutschland

  • Schuldbetreibung
  • Betreibungsrecht
  • Betreibung
  • Forderung
  • Mahnwesen
  • Pfändung
  • Konkurs

weltweites Forderungsmanagement

Deutscher Anwalt in Zürich

+41 43 545 01 50

– National tätig

– Global vernetzt

– Lokal für Sie da

Anwaltskanzlei Wittibschlager – Advokatur SchkG im Herzen der Stadt Zürich

+41 43 545 01 50

Deutscher Anwalt in der Schweiz, Zürich

Durch die Zulassung als Anwältin in der Schweiz, als auch die Zulassung als Anwältin in Deutschland, bietet Ihnen die Inhaberin unserer Anwaltskanzlei grenzübergreifende Rechtsberatung an.

Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager

Unser Fachwissen im Schuldbetreibung und Konkursrecht ist Ihr Mehrwert

– Kompetent, routiniert und schnelle Auftragsausführung

– Fokus schweizerisches und deutsches Recht

Ihre Kanzlei im Herzen der Stadt Zürich

Betreibungen in der Schweiz

  1. Einleitungsverfahren für die Betreibung
  2. Fortsetzung der Betreibung auf Pfändung, Pfandverwertung oder Konkurs

Das Betreibungsverfahren

Das Betreibungsverfahren wird mit dem Betreibungsbegehren eingeleitet.

Der  Rechtsvorschlag

Die Betreibung wird durch den Rechtsvorschlag des Schuldners gestoppt.

Der Zahlungsbefehl

Gläubiger haben die Möglichkeit mit einem Gesuch das Betreibungsamt zu veranlassen, dem Schuldner einen Zahlungsbefehl zu senden.

Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich

Unsere Anwälte werden sich bei Ihnen  umgehend melden.      

Schweizer SchKG / Deutsche Zwangsvollstreckung 

Schweizerisches SchKG (Schuldbetreibung und Konkurs) bzw. deutsche Zwangsvollstreckung

SchKG in der Schweiz / Zwangsvollstreckung in Deutschland im Geschäftsleben

Das wichtigste Gut einer funktionierenden Wirtschaft ist das Vertrauen. Verträge, Vereinbarungen, Gesetze und Regeln können gebrochen werden. Das Vertrauen in deren Einhaltung und Durchsetzung schafft Rechtssicherheit und ermöglicht erfolgreiches Wirtschaften. Leider kann es aber auch vorkommen, dass einzelne Unternehmen oder Private sich nicht an die Abmachungen bzw. Regeln halten. Es kann auch zu Streit über vereinbarten Leistungen kommen. Solche Probleme sind Gegenstand des materiellen Rechts. Richter können Urteile festlegen und darin bestimmen, wer wem was schuldet. Nach der Festlegung des materiellen Rechts, d.h. nach einem Urteilsspruch des Richters, ist die Zahlung aber noch keinesfalls gesichert. Es gibt immer Unternehmen oder Privatpersonen, welche trotzdem nicht zahlenoder zahlungsunfähig sind. In einem solchen Fall kommt das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht zum tragen (Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs / SchKG)

Die Betreibung bzw. das Mahnverfahren

Zur Anhebung einer Betreibung bedarf es nur eines Betreibungsbegehrens, welches schriftlich oder mündlich ans Betreibungsamt des Betreibungskreises zu richten ist, in welchem der Schuldner seinen Sitz (bei juristischen Personen) oder Wohnsitz (bei natürlichen Personen) hat. Das Begehren muss beinhalten:

  • Name und Wohnort (Sitz) des Gläubigers,
  • Name und Wohnort (Sitz) des Schuldners,
  • die Forderungssumme in Schweizer Franken mit Zinsfuss und Zinslaufbeginn,
  • Forderungsurkunde (falls vorhanden) oder der Grund der Forderung.
  • Es müssen keine Beweise für den Bestand der Forderung eingereicht werden.

Der Zahlungsbefehl

Der Zahlungsbefehl wird vom Betreibungsamt ausgefertigt und dem Schuldner via Betreibungsbeamter oder Post zugestellt.

Er enthält:

  • die Angaben des Betreibungsbegehrens,
  • die Aufforderung, binnen 20 Tagen den Gläubiger für die Forderung samt Betreibungskosten zu befriedigen oder, falls die Betreibung auf Sicherheitsleistung geht, sicherzustellen,
  • die Mitteilung, dass der Schuldner, welcher die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten will, innerhalb zehn Tagen nach Zustellung des Zahlungsbefehls dem Betreibungsamt dies zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben) hat,
  • die Androhung, dass, wenn der Schuldner weder dem Zahlungsbefehl nachkommt, noch Rechtsvorschlag erhebt, die Betreibung ihren Fortgang nehmen werde.

Der Rechtsvorschlag

Der Betriebene kann gegen die ganze oder einen Teil der Forderung Rechtsvorschlag erheben. Dies kann er innerhalb von 10 Tagen tun, entweder gegenüber dem Überbringer (auch der Post) oder beim Betreibungsamt. Da der Zahlungsbefehl relativ wenigen formellen Anforderungen genügen muss, ist auch der Rechtsvorschlag relativ unkompliziert, insbesondere müssen auch hier keine Beweise gegen die bestrittene Forderung vorgelegt werden. Der Rechtsvorschlag bedarf keiner Begründung. Der Rechtsvorschlag bewirkt die Einstellung der Betreibung.

Der Zivilprozess

Der Gläubiger, gegen dessen Betreibung Rechtsvorschlag erhoben worden ist, kann seinen Anspruch in einem Zivilprozess geltend machen. In diesem kann er ebenfalls die Aufhebung des Rechtsvorschlags und die Verpflichtung des Schuldners zur Zahlung verlangen.

Anwaltskanzlei Zürich – Ihre Spezialisten in grenzübergreifenden Rechtsfragen Schweiz/Deutschland und Deutschland/Schweiz

Wir beraten und vertreten Unternehmer und Private in den folgenden Bereichen:

  • Betreibungen in der Schweiz bzw. Deutschland
    • Betreibungsverfahren
    • Inkasso
    • Zwangsvollstreckung
    • Konkursverfahren
  • Vollstreckung / Anerkennung von deutschen Urteilen und Eintreibung von Forderungen in der Schweiz
  • Inkasso, Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung in Deutschland
  • Anerkennung und Vollstreckung von schweizerischen Urteilen in Deutschland
  • Außergerichtliche Vertretung in der Schweiz und in Deutschland
  • Vertretung vor Gerichten in der Schweiz und Deutschland
  • Löschung von Schweizerische Betreibungen im Betreibungsregister
  • Wir helfen Gläubigern beim Inkasso im In- und Ausland
  • Einleitung des Rechtsöffnungsgesuchs in der Schweiz
  • Verfassen von Beschwerden gegen das Betreibungsamt

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    Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen mit dem SchkG. 

SchKG-Anwälte in der Schweiz, Deutschland

Wir sind eine national tätige Anwaltskanzlei mit Fokus auf das deutsche und schweizerische Recht. Unsere Mandanten beraten und betreuen wir persönlich vor Ort. Dank einer internationalen Vernetzung mit Partnerkanzleien und Unternehmen aus anderen Branchen schaffen wir für unsere Kunden eine optimale Beratung und Betreuung. Unsere Klienten zählen auf unsere Unterstützung. Mit unserer Hilfe stehen unsere Kunden nach Mandatsausführung finanziell besser da, als ohne unsere Unterstützung. 

Anwälte für SchKG – schweizerische Anwälte & deutsche Rechtsanwälte

Unsere Anwälte sind in der ganzen Schweiz und in ganz Deutschland zugelassen. Wir vertreten und beraten Private und Unternehmen in der Schweiz, Tschechien, EU und in Deutschland auf Deutsch, Französisch, Tschechisch, Slowakisch und Englisch. Unsere Kernkompetenz liegt im Bereich SchKG. Im Folgenden finden Sie eine Liste mit Anwälten aus der Schweiz und Deutschland.

Anwälte für Schuldbetreibung und Konkursrecht in der Schweiz / Deutschland

Wir beraten und vertreten Unternehmer und Private in den folgenden Bereichen:

  • Betreibungen in der Schweiz bzw. Deutschland
    • Betreibungsverfahren
    • Inkasso
    • Zwangsvollstreckung
    • Konkursverfahren
  • Vollstreckung / Anerkennung von deutschen Urteilen und Eintreibung von Forderungen in der Schweiz
  • Inkasso, Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung in Deutschland
  • Anerkennung und Vollstreckung von schweizerischen Urteilen in Deutschland
  • Außergerichtliche Vertretung in der Schweiz und in Deutschland
  • Vertretung vor Gerichten in der Schweiz und Deutschland
  • Löschung von Schweizerische Betreibungen im Betreibungsregister
  • Wir helfen Gläubigern beim Inkasso im In- und Ausland
  • Einleitung des Rechtsöffnungsgesuchs in der Schweiz
  • Verfassen von Beschwerden gegen das Betreibungsamt

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    Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen mit dem SchkG. 

Weitere Tätigkeiten

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Dienstleistungsangebot der Anwälte unserer Kanzlei für Schuldbetreibung und Konkursrecht in der Stadt Zürich / Rechtsberatung und Vertretung Schweiz-Deutschland

  • Allgemeines Zivilrecht
  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht / Nachlassplanung
  • Familienrecht
  • Eherecht
  • Scheidungsrecht
  • Handelsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Firmengründungen
  • Mietrecht
  • Pachtrecht
  • Baurecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Strafrecht
  • Strassenverkehrsrecht
  • Vertragsrecht
  • Ausländerrecht
  • Migrationsrecht
  • Verwaltungsrecht
 

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Anwaltskanzlei Zuerich

Dufourstrasse 165
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

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Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

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Als Anwältin & Expertin für internationales Privatrecht auf Kabeleins.

Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten.

TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht.

Weitere Infos

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Klienten / Konkurse Schuldbetreibungen

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