Anwalt / Anwältin für Werkvertragsrecht

Suchen Sie einen Anwalt für Werkvertragsrecht? Wollen Sie mehr über die Pflichten des Unternehmers gemäss Werkvertrag wissen? Kennen Sie die Rechte und Pflichten des Bestellers?

Rechtsanwälte Werkvertrags-recht

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team beraten und vertreten Besteller, Private & Unternehmen bezüglich Ihren Pflichten gemäss Werkvertrag.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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Inhaberin der Kanzlei - Anwältin Schweiz/Deutschland

+41 43 545 01 50

Unsere Anwältin der Kanzlei ist Expertin im Mietrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Verwaltungs- und Submissionsrecht sowie Prozessrecht und unterstützt Klienten bei Vertragsverhandlungen sowie bei der Redaktion von diversen Verträgen:

  • Werkvertrag
  • Schadenersatzansprüche
  • Verträgen mit Bauunternehmen, Architekten, Veranstaltern, Coiffeure…
  • Auftrag
  • Vertāge mit Anwälten, Ärzten, Beratern…
  • Agentur- und Franchisevertrag
  • Immobilienkaufvertrag
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBś}
  • Aktionärsbindungsvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Reglemente
  • Beratungs- Dienstleistungsvertrag
  • Lizenzvertrag
  • Speditonsvertrag
  • Kaufvertrag
  • Vertrag resp. Konvention im Familienrecht
    Kooperations- resp. Zusammenarbeitsvertrag
  • Leasingvertrag
  • Mietvertrag
  • Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche

Anwalt für Werkvertragsrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht

Der Werkvertrag stellt ein sogenannter Nominatkontrakt dar, welche in den Art. 363 ff. OR im besonderen teil des Obligationenrechts gesetzlich geregelt ist. Ein Werkvertrag steht immer dann zur Disposition, wenn ein Hersteller auf Wunsch des Bestellers ein Werk gegen eine Vergütung produziert. Gerade bei einem mündlichen Vertragsschluss bestehen des Öfteren erhebliche Schwierigkeiten, das Vertragsverhältnis rechtlich einzuordnen bzw. die vertragliche Einigung einem spezifischen Vertragstyp zuzuordnen, da der gesamte inhaltliche Vertragsumfang nicht immer eindeutig ist. 
Denn analog zum Werkvertrag steht auch beim Auftrag gemäss Art. 394 ff. OR jeweils eine Dienstleistung des Beauftragten auf Wunsch des Auftraggebers im Vordergrund, sodass im Einzelfall zwischen dem Werkvertrag und dem Auftrag Unterscheidungsprobleme entstehen können. 

Abgrenzungsschwierigkeit zwischen dem Werkvertrag und dem Auftrag

Die Abgrenzungsschwierigkeit zwischen dem Werkvertrag und dem Auftrag fungiert in juristischen Lehrbüchern als klassisches Fallbeispiel von Streitigkeiten im Vertragsrecht. Als Hauptabgrenzungskriterium dient hierbei die unterschiedliche Hauptpflicht des Herstellers bzw. des Beauftragten: Während bei einem Werkvertrag jeweils ein intaktes Werk als Ergebnis geschuldet wird, so schuldet der Beauftragte beim Auftragsverhältnis jeweils nur ein sorgfältiges Tätigwerden ohne jegliche Garantie auf Erfolg.

Verträgen mit Bauunternehmen, Architekten, Veranstaltern, Coiffeuren, Ärzten, Anwälten oder Beratern

Besondere Erwähnung verdient dabei die Tatsache, dass ein Werk nicht immer ein materielles Produkt darstellen muss. Dementsprechend handelt es sich bei Verträgen mit Bauunternehmen, Architekten, Veranstaltern oder sogar Coiffeure in aller Regel um einen Werkvertrag, währendem andererseits Ärzte, Anwälte oder Berater jeweils nur die sorgfältige Ausführunge ihrer Arbeit ohne Garantie auf ein erfolgreiches Ergebnis zu leisten haben und deswegen den obligationsrechtlichen Regelungen des Auftrages unterstehen.

Anwalt für Werkvertragsrecht
Anwalt für Werkvertragsrecht

Vertrag mit einem Gutachter 

Bei einem Vertrag mit einem Gutachter hingegen wird die Abgrenzungsproblematik auf die Spitze getrieben. Hierbei kommt es darauf an, inwieweit das vom Gutachter geschuldete Gutachten anhand objektiver Kriterien auf richtig oder falsch überprüfbar ist oder nicht. Bei einem Gutachten über die Tauglichkeit von elektronischen Geräten beispielsweise lässt sich ohne Weiteres sagen, ob der Gutachter seine Aufgabe richtig oder falsch erfüllt hat. Das Arbeit des Gutachters ist somit anhand objektiver Kriterien überprüfbar, sodass es sich bei einem solchen Gutachten um einen Werkvertrag handelt.

Umgekehrt kann diese Wertung bei gewissen anderen Gutachten eben nicht vorgenommen werden, sodass es sich hierbei wiederum um einen Auftrag und nicht um einen Werkvertrag handelt.

Qualifizierung eines Vertragsverhältnisses als Werkvertrag oder als Kaufvertrag

Eine weitere klassische Abgrenzungsproblematik besteht in der Qualifizierung eines Vertragsverhältnisses als Werkvertrag oder als Kaufvertrag. Das entscheidende Kriterium besteht hierbei in der Art der Leistung: Wenn ein Produkt durch den Dienstleister auf Wunsch des Kunden erst noch individuell hergestellt werden muss, handelt sich um einen Werkvertrag. Andererseits liegt ein Kaufvertrag vor, wenn das Produkt bereits hergestellt worden ist und der Kunde dieses bestellt. 
Diese Abgrenzungsfragen können im konkreten Einzelfall äusserst schwierig ausfallen.

Subsumtion unter den entsprechenden Vertragstyp

Je nach Subsumtion unter den entsprechenden Vertragstyp fallen dabei die Rechtsfolgenteilweise vollkommen unterschiedlich aus, sodass der Zuordnung des Vertragsverhältnis zum entsprechenden Vertragstyp in der Praxis eine grosse Bedeutung zukommt. 

Vertragsverhältnis korrekt qualifizieren

Deshalb ist es ratsam, sich im Idealfall bereits vor der Unterzeichnung des in Frage stehenden Vertrags einen Anwalt für Werkvertragsrecht beizuziehen, um das Vertragsverhältnis korrekt qualifizieren und auf dieser Basis dessen Rechtsfolgen einschätzen zu können.

Jahrelangen Erfahrung im Bereich des Vertragsrechts im Allgemeinen und im Bereich des Werkvertragsrechts

Kontaktieren Sie mich hierzu in meiner Anwaltskanzlei im Zürcher Seefeld und lassen Sie sich von meiner jahrelangen Erfahrung im Bereich des Vertragsrechts im Allgemeinen und im Bereich des Werkvertragsrechts im Besonderen professionell beraten.

Schriftliche Aufsetzung eines Werkvertrags

Gerne übernehme ich als Anwalt für Werkvertragsrecht für Sie auch die schriftliche Aufsetzung eines Werkvertrags unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften sowie unter Beachtung Ihrer Präferenzen hinsichtlich des Vertragsinhalts. Sollten Sie stattdessen lieber einen Kaufvertrag oder einen Auftrag schliessen wollen, so empfehle ich Ihnen ebenfalls, zur mängelfreien Ausarbeitung des jeweiligen Vertrags meine Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

Abschluss eines Werkvertrags

Der Abschluss eines Werkvertrags ist an keine Formvorschrift gebunden, sodass er auch lediglich mündlich erfolgen kann. Da bei einem mündlichen Vertragsschluss der gesamte inhaltliche Vertragsumfang nicht immer eindeutig ist, können häufig Unklarheiten und Missverständnisse zwischen den Vertragsparteien entstehen. So kann beispielsweise das Problem auftreten, das lediglich mündlich begründete Vertragsverhältnis nicht eindeutig einem spezifischen Vertragstyp zuordnen zu können, als Folge dessen die Rechtsfolgen des geschlossenen Vertrags je nach Ansicht der sich streitenden Parteien in massgeblicher Weise divergieren können.

Rechte und Pflichten des Herstellers und des Bestellers

Davon abgesehen bestehen bei mündlich geschlossenen Verträgen im Allgemeinen erhebliche Beweisschwierigkeiten bezüglich der mündlich vereinbarten Rechtsstellung der Vertragsparteien, sodass es sich schon allein deshalb meistens lohnt, die jeweiligen Rechte und Pflichten des Herstellers und des Bestellers schriftlich festzuhalten. Zudem besteht bei jedem nur mündlich geschlossenen Vertrag die Gefahr, das Rechtsverhältnis untereinander zu wenig weit oder schlicht zu unklar zu regeln, was wiederum häufig zu Konfliktfällen führt. Mitunter aus diesen Gründen empfehlen wir Ihnen, einen Werkvertrag, soweit es im Einzelfall sinnvoll ist, wenn möglich schriftlich auszugestalten.

Aufsetzung eines Werkvertrags bedarf juristischer Expertise

Die Aufsetzung eines solchen Werkvertrags bedarf hingegen juristischer Expertise, damit die eigenen Ziele der vertragsschliessenden Partei auch angemessen und wirksam im schriftlichen Vertrag zur Geltung bzw. zur Anwendung kommen können. Daneben setzen gewissen gesetzliche Rahmenbedingungen mitunter aus dem Zivilgesetzbuch (ZGB) und dem Obligationenrecht (OR) der Vertragsfreiheit gewisse Schranken, welche bei deren Überschreitung je nach Situation zur Ungültigkeit oder zur Nichtigkeit des Vertrages führen können.

Herstellung sowie die Ablieferung des Werks an den Besteller

Beim Werkvertrag stellt die Herstellung sowie die Ablieferung des Werks an den Besteller die Hauptpflicht des Unternehmers dar, wobei Letzterer generell dazu verpflichtet ist, das Werk selbst und unter Verwendung von geeigneten Hilfsmitteln bzw. Werkzeuge herzustellen. Daneben muss der Hersteller dafür sorgen, dass die zur Vollendung des Werks verwendeten Stoffe und Materialien eine angemessene Qualität haben, ansonsten er sich haftbar macht. Zu den weiteren Nebenpflichten des Unternehmers zählt dessen Pflicht, den Besteller unverzüglich über allfällige Mängel an den verwendeten Stoffen und Materialien bzw. am Baugrund zu informieren. Unterlässt der Hersteller des Werks dies, so trägt er das Risiko bezüglich der Qualität sowie der fristegerechten Erfüllung.

Schadenersatz- oder Sachmängelgewährleistungsansprüche

Wenn Sie als Unternehmer den Werkvertrag nicht einhalten können, der Besteller gegen Sie Schadenersatz- oder Sachmängelgewährleistungsansprüche erhebt oder Sie anderweitig juristisches Fachwissen im Bereich des Werkvertragsrechts benötigen, dann kontaktieren Sie mich in meiner Anwaltskanzlei im Zürcher Seefeld und lassen Sie sich von mir professionell beraten, um die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.

Pflicht des Unternehmers, ein vollendetes und mängelfreies Werk zu liefern

Im Gegenzug zur Pflicht des Unternehmers, ein vollendetes und mängelfreies Werk zu liefern, verpflichtet sich der Besteller zur Leistung einer Vergütung. In der Regel wird diese vertraglich genau bestimmt, allerdings ist es durchaus auch möglich, keinen genauen Preis festzusetzen. In diesem Fall sieht das Gesetz verschiedene Bestimmungen vor, nach welchen das zu leistende Entgelt zu bestimmen ist.
Wenn der Unternehmer seine Leistung nicht oder nur mangelhaft erfüllt, so können Sie unter Umständen Sachgewährleistungsansprüche geltend machen. Je nach Sachlage und Schwere der Mängel ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten für den Besteller, diesem Missstand zu begegnen – beispielsweise durch einen Lohnabzug, durch eine Aufforderung an das Unternehmen, die Mängel unentgeltlich zu beheben oder allenfalls mittels Wandlung. Damit die Mängel des geleisteten Werkes überhaupt erst festgestellt werden können, haben Sie als Besteller das Recht dazu, eine Mängelprüfung durchführen zu lassen. 

Schadenersatzansprüche geltend machen

Sollten Sie zudem durch die Tätigkeit des Herstellers einen finanziellen Schaden erleiden, können Sie diesem gegenüber zusätzlich Schadenersatzansprüche geltend machen. 

Im Werkvertragsrecht tätige Anwältin

Seit XXX Jahren bin ich als eine insbesondere im Werkvertragsrecht tätige Anwältin darauf spezialisiert, die jeweils beste Möglichkeit für den jeweiligen Klienten finden, welcher vom Hersteller ein mangelhaftes Werk erhalten hat. Lassen Sie sich von mir professionell beraten und mich Sie im Härtefall auch vor Gericht vertreten.

Ablauf

  1. Wir sind für Sie da!

    Kontaktieren Sie uns noch heute!Anwaltskanzlei Wittibschlager

  2. Erstberatung erhalten

    Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können.  Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
    info(at)wittib-law.ch
    Anwalt Rechtsberatung

  3. Mandant werden!

    Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!Erstberatung Kanzlei

Hier finden Sie uns – Routenplaner

Route

Dein Standort:

Anwaltskanzlei Zuerich

Dufourstrasse 165
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten – telefonische Erreichbarkeit

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

+41 43 545 01 50

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[Anzahl der Bewertungen: 50 Durchschnitt: 5]

Anwältin / Anwalt für Transportrecht, Vertragsrecht und Logistik

Suchen Sie einen Anwalt für Transportrecht und Logistik in Zürich? Als Anwalt Transportrecht und spezialisierter Rechtsanwalt für Vertrags- sowie Logistik berate und vertrete ich Privatpersonen und Unternehmen in den folgenden Bereichen:

  • Juristische vertragsrechtliche Rechtsberatung im Transportrecht
  • Beratungen über die Bestimmungen des Zollrechts
  • Rechtsberatung im Umweltrecht, Steuerrecht und im Handelsrecht
  • Unterstützung bei allen handelsrechtlichen Fragen bezüglich Spedition, Vertrieb, Logistik, Handel
  • Kompetente Rechtsberatung im Bereich Import / Export
  • Grenzüberschreitende Rechtsberatung Schweiz / Deutschland
  • Rechtsdienst und Betreuung von schweizerischen und deutschen Unternehmen
  • Ausarbeitung von Logistik- und Speditionsverträgen sowie Charter- und Transportverträge
  • Beratung über den Bereich von Transportversicherungsverträgen
  • Vertretung und Beratung im Bereich des Haftpflichtrechts
  • Inkasso

Transportrecht – Vertragsrecht – Logistik

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team vertreten Privatpersonen & Unternehmen und bieten juristische Beratung im Logistik- und Transportrecht an. Die Vertretung in vertragsrechtlichen Angelegenheiten ist unsere Kernkompetenz.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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Zürich ist als internationales Handelszentrum

Zürich ist als internationales Handelszentrum Heimat von zahlreichen Unternehmen jeglicher Art und Grösse. Aufgrund der zunehmenden Globalisierung und Internationalisierung vom Warenverkehr ist das Transport- und Logistikwesen heutzutage unentbehrlich geworden.

Grenzüberschreitender Warentransfer

Grenzüberschreitender Warentransfer gehört mittlerweile zum Tagesgeschäft von vielen in Zürich tätigen Unternehmen, sodass in nahezu jeder Branche Import und Export eine tragende Rolle für den täglichen Geschäftsverkehr spielen. Wenn Sie in Zürich eine Firma leiten und branchenbedingt mit nationalem oder internationalem Handel in Berührung kommen, betrifft Sie das Transportrecht sowie das Logistikrecht auch dann, wenn es sich beim Unternehmen um eine KMU handelt. Dies gilt umso mehr für grössere Unternehmen, welche in komplexen Liefer- oder Vertriebsketten involviert sind und aufgrund dessen in grossem Umfang Waren versenden und empfangen. Durch die Nutzung von Transport- und Logistikmöglichkeiten wird eine Reihe an Rechtsfolgen ausgelöst, welche auf unterschiedliche Rechtsbereichen basieren.

Grenzüberschreitendem Warenfluss

Bei grenzüberschreitendem Warenfluss rühren die relevante Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen mitunter aus dem Zollrecht, dem Steuerrecht oder dem Vertragsrecht.

Umweltrecht

Daneben können aber beispielsweise auch Regeln aus dem Umweltrecht unmittelbare Wirkung auf Ihre Geschäfts- und Warenverkehrstätigkeit entfalten. Die Frage, welche Normen aus welcher Gesetzesordnung durch ein grenzüberschreitendes Geschäft im individuellen Einzelfall einschlägig und welche Bestimmungen konkret zu einzuhalten sind, avanciert daher zur komplexen Rechtsfrage, die eine intensive Auseinandersetzung mit den zahlreichen, zumeist simultan anwendbaren Rechtsebenen bedarf. Um diesbezüglich die notwendige Klarheit zu schaffen und Sie über die genau auf Ihren individuellen Einzelfall geltende Rechtslage aufzuklären, stehe ich Ihnen als seit XXX Jahren im Transport- und Logistikrecht tätige Anwältin gerne für eine juristische Beratung zur Verfügung. Unser Anwalt für Transportrecht ist für Sie da.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Unternehmen im Bereich Transport-, Logistik- & Vertriebswesens

Kontaktieren Sie meine Kanzlei im Herzen von Zürich und lassen Sie sich vollumfänglich die rechtlichen Rahmenbedingungen, die für Ihr Unternehmen im Bereich des Transport-, Logistik- und Vertriebswesens gelten, erklären und umfassend über alle relevanten rechtlichen Nuancen im Bereich der Import- und Exporttätigkeiten beraten. Besonders ratsam ist eine professionelle, anwaltliche Beratung in jeden Fall dann, wenn Ihr Unternehmen unmittelbar oder mittelbar in der Handels-, Transport- oder Logistikbranche tätig ist. Insbesondere im Vertragsrecht ergeben sich branchenspezifische Aspekte des Rechts, deren Eruierung häufig nur mittels rechtlicher Expertise zugänglich ist. Mit meiner jahrelangen Erfahrung verfasse ich die für Ihre Unternehmung nötigen Logistik- und Speditionsverträgensowie Charter- und Transportverträge unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen inhaltlichen Präferenzen einerseits und der rechtlichen Grenzen und Rahmenbedingungen andererseits.

Anwalt Transportrecht
Anwalt Transportrecht

Zollrecht / Steuerrecht

Gewisse Bestimmungen des Zollrechts sowie des Steuerrechts setzen dabei dem eigenen geschäftlichen Handeln rechtliche Schranken, die es hierbei zu respektieren gilt, wobei die konkreten Pflichten je nachdem, ob es sich bei der geschäftlichen Tätigkeit um nationale oder grenzüberschreitende Warentransfers handelt, variieren können. Besondere Bestimmungen gelten derweil für den Transport bzw. die Einfuhr von Gefahrengütern. Mit meiner jahrelangen Expertise im Transportrecht, im Logistikrecht sowie im Handelsrecht kläre ich Sie umfassend über die rechtlichen Besonderheiten in Bezug auf jeden erdenklichen Import und Export von Waren im Handel oder Rohstoffhandel auf. Meine Beratung umfasst auch die Berücksichtigung von wirtschaftspolitischen bzw. volkswirtschaftlichen Aspekten wie das Vorliegen oder Nicht-Vorliegen eines Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und dem Handelsstaat oder allfällige Embargos, die eine Handelszugänglichkeit einschränken können. Daneben berate ich Sie auch umfassend über den Abschluss von Transportversicherungsverträgen und Regressansprüchen. Kontaktieren Sie mich in meiner Anwaltskanzlei in Zürich, wenn Sie für Ihre Handelstätigkeiten eine seriöse und auf Ihren Einzelfall ausgelegte Beratung benötigen.

Ihr Anwalt für Transportrecht ist Experte im Vertragsrecht

Die Vielzahl an unterschiedlichen Vertragsarten, welche im Transport und Logistikwesen sowie auch generell im Handel anzutreffen sind, können von besonderer Komplexität sein, da in gewissen Fällen vertragsspezifische Gesetzesvorschriften und demnach auch je nach Vertragstyp unterschiedliche Rechtsfolgen zu erwarten sind. Diesem Umstand muss bei der Ausarbeitung des entsprechenden Vertragstyps zwingend Rechnung getragen werden, um eine gesetzeskonforme und den eigenen inhaltlichen Bedürfnissen entsprechende Vertragsausgestaltung zu ermöglichen. Durch eine professionelle und klare Formulierung des jeweiligen Vertrags lassen sich zudem bereits im Vorfeld juristische Streitigkeiten präventiv verhindern, was letztlich auch eine erhebliche Einsparung von Kosten, Zeit und Nerven bedeutet.

Speditionsvertrag – Vertriebsvertrag

Ob es sich nun beispielsweise um einen Speditionsvertrag, einen Vertriebsvertrag oder auch lediglich um einen Kaufvertrag handelt – ich unterstütze Sie bei der Formulierung des Vertrags und sorge dafür, dass Ihre Ziele im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss auch tatsächlich die gewünschte Wirkung entfalten und die Gegenpartei entsprechend vertraglich bindet. Sollten beispielsweise durch einen Vertragsbruch, bei Eintritt eines vertragswidrigen Schadens oder wegen ungerechtfertigten Forderungen einer Vertragspartei bereits rechtliche Konflikte entstanden worden sein, so vertrete ich Sie auch bei der anzustrebenden Streitbeilegung mit Kunden und Vertragspartnern.

Ausservertragliche Haftungsfälle –  Haftpflichtrecht

Auch in ausservertraglichen Haftungsfällen, dem sogenannten Haftpflichtrecht, weise ich jahrelange Erfahrungen als Anwältin auf und stelle mich demnach gerne als rechtliche Anspruchsperson im Bereich des Schadensmanagements oder als professionelle Vertretung in Haftungsfällen für Sie zur Verfügung.

Aussergerichtliche Streitbeilegung

Eine aussergerichtliche Streitbeilegung hat sowohl in vertraglichen als auch in ausservertraglichen Rechtsfällen erste Priorität, da eine gütliche Einigung im Endeffekt für alle Parteien wesentlich vorteilhafter ist als eine risikoreiche und unter Umständen besonders kosten- und zeitintensive gerichtliche Entscheidung.

Wenn hingegen eine einvernehmliche Lösung aussichtslos ist, so vertrete ich Sie im Härtefall auch vor dem Schiedsgericht, den Gerichtsbehörden oder den anderen im Streitfall zuständigen Behörden. Sollte ein Kunde nicht fähig oder nicht willig sein, die ausgestellte Rechnung zu bezahlen, so berate ich Sie auch über die konkreten Inkassomöglichkeiten.

Eine internationalausgerichtete Anwaltskanzlei mit Experten im internationalen Vertragsrecht sind die richtigen Ansprechpartner für anspruchsvolle Kunden.

Ablauf

  1. Wir sind für Sie da!

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  2. Erstberatung erhalten

    Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können.  Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
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    Anwalt Rechtsberatung

  3. Mandant werden!

    Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!Erstberatung Kanzlei

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Zürich
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Öffnungszeiten – telefonische Erreichbarkeit

Montag8:00 AM - 5:00 PM
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Anwältin / Anwalt für Medienrecht

Suchen Sie einen Anwalt für Medienrecht und Urheberrecht? Wollen Sie mehr Fachwissen über Titelschutz, Verlags-, Presse-, Rundfunk- und Musikrecht sowie im Internet- und IT-Recht erlangen? Unsere Rechtsanwältin für Medienrecht unterstützt Mandanten in sämtlichen Rechtsbelangen des Presserechts sowie des Film- und Multimediarechts. Als Deutsche Anwältin bin ich für komplexe grenzüberschreitende rechtliche Probleme die zentrale Anlaufstelle im Grossraum Zürich. Meine Erfahrungen im privat- und öffentlichrechtlichen Bereich sind umfassend, so dass ich Ihre Interessen auch vor Gerichten, Behörden und Schiedsgerichten durchsetzen kann.

Rechtsanwälte Medienrecht

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team bieten Rechtsberatung für Urheber und vertreten Privatpersonen & Unternehmen Teildisziplinen des Medienrechts. Rechtsbeistand im Urheberrecht.

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Möchten Sei eine Beratung im Urheberrecht, It-Recht, Presserecht, Markenrecht, Vertragsrecht, Film- und Radiorecht, Datenschutz und Persönlichkeitsrecht?


Gerne berate und vertrete ich Sie bei der Redaktion von Verträgen und in den Bereichen Urheberrecht, It-Recht, Presserecht, Recht der klassischen beziehungsweise der neuen Medien, Vertragsrecht, Filmrecht, Persönlichkeitsrecht, Datenschutz, Datenbankenrecht, Lauterkeitsrecht, Sponsoring und Lizenzen. 

Schwerpunkte

Anwaltliche Beratung und Vertretung im Urheberrecht, Medienrecht, It-Recht, Markenrecht, Verlagsrecht, Presserecht, Rundfunkrecht und Musikrecht

Mit dem Urheber- und dem IT-Recht eng verbunden sind auch die Rechtsfragen in den Belangen des Medienrechts. Im heutigen Internetzeitalter ist das Medienrecht besonders weitreichend und umfasst eine Vielzahl an rechtlichen Teilbereichen. Das Medienrecht umfasst alle rechtlichen Belange bezüglich jeglicher Art von darstellender Kunst. Aufgrund der internationalen Tendenzen der Digitalisierung und Medialisierung stellen sich in diesen Rechtsbereichen vermehrt rechtliche Fragestellungen, welche nunmehr an Komplexität zugenommen haben und ohne anwaltliche Unterstützung mittlerweile kaum zu durchschauen sind. Erschwerend hinzu kommen die sich stetig entwickelnden, neuen Informationstechnologien, welche das Medienrecht vor neu entstehenden Rechtsproblemen und Rechtstatsachen stellt.

Anwalt für Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Verlagsrecht, Presserecht, Runkfunkrecht, Musikrecht

Rechtsfälle im Bereich von Urheberrecht, Markenrecht, Verlagsrecht, Presserecht, Rundfunkrecht oder Musikrecht sowie im Besonderen in Bezug auf das Internet- und IT-Recht haben dementsprechend in den letzten Jahren massiv an Bedeutung und Quantität gewonnen. Insoweit stellt das Medienrecht im heutigen Internetzeitalter ein immens grosser Rechtsbereich dar, welcher mitunter jegliche juristischen Fragestellungen in den Bereichen von musikalischen Werken, Videos, Filme, Bilder sowie literarische Werke sowohl in Print- als auch in Online-Plattformen umfasst. Daneben sind auch theatermässige Aufführungen und Darstellungen auf der Bühne hinzuzählen. Aufgrund der Komplexität des sich dauernd wandelnden Medienrechts ist insbesondere für Künstler und Urheber eine anwaltliche Beratung in den Bereichen des Medienrechts dringend zu empfehlen. Dies gilt umso mehr, da sich aufgrund der wachsenden Unübersichtlichkeit des Medienrechts sowie des damit verbundenen Internet- und IT-Rechts immer mehr Gefahrenquellen lauern, so kann man beispielsweise unbewusst gegen eine der vielen Rechtsnormen des Medienrechts verstossen, welche wiederum empfindliche Sanktionen auslösen können. Nur ein Anwalt für Medienrecht und Urheberrecht kann Sie umfassend und kompetent beraten.

Anwalt Medienrecht Urheberrecht –Rechtsberatung für Urheber und Künstler


Als auf alle Teildisziplinen des Medienrechts spezialisierte Anwältin berate ich Urheber und Künstler umfassend über die für Sie spezifische geltenden Rechtslagen und kläre sie über die in der konkreten Situation relevante Fragestellungen auf. Meine Expertise schliesst dabei auch die angrenzenden Rechtsgebiete mit ein und ermöglicht Ihnen eine fundierte Auskunft in allen für Sie relevanten Rechtsbereichen. Besondere Bedeutung kommt im Medienrecht vor allem den urheberrechtlichen Aspekten zu.

Das Urheberrecht ist untrennbar mit dem Medienrecht verbundenund gehört zu einer der vielen medienrechtlichen Teildisziplinen. Wer beispielsweise als beruflicher oder hobbymässiger Künstler oder als literarische, musikalische oder audiovisuelle Werke produziert, wird durch diverse Regelungen und Rechtsnormen in seiner Arbeit in vielerlei Hinsicht eingeschränkt und läuft sogar Gefahr, durch unerlaubte Veröffentlichungen, Plagiate oder Kopien empfindlich sanktioniert zu werden. Daneben werden zwischen Agenturen und beruflichen Künstlern, welche beispielsweise literarische, musikalische oder audiovisuelle Werke produzieren, häufig spezielle Künstlerverträge geschlossen, welche in rechtlicher Hinsicht zumeist eine gewisse Abtretung der urheberrechtlichen Stellung beinhaltet. Für juristische Laien sind die inhaltlichen Nuancen und die zahlreichen Klauseln in einem solchen Vertrag nur schwer zugänglich. Beim Abschluss eines solchen Künstlervertrags mit einer Agentur ist als Künstler besondere Vorsicht und Detailaffinität geboten. Die häufig unscheinbar anmutenden Vertragsklauseln und Konditionen können nämlich nach einer voreiligen Unterzeichnung für den unterschreibenden Künstler folgenschwere Konsequenzen entfalten, welche im Vorfeld für juristische Laien schlicht nicht vorhersehbar sind.

Diese Verträge können Sie in Ihren urheberrechtlichen Rechten in schwerwiegender Art und Weise beschneiden und erhebliche Folgen für Ihre berufliche Zukunft als Künstler oder Produzent haben. Es ist deshalb wichtig, sich im Vorfeld juristisch beraten zu lassen, um unüberlegte Vertragsunterzeichnungen zu vermeiden.

Künstlervertrag

Als Anwalt für Medienrecht und Urheberrecht unterstütze ich Sie mit meiner jahrelangen Erfahrung in diesem Bereich beim Abschluss eines Künstlervertrags. Dabei prüfe ich eingehend die immanenten Klauselnkläre Sie umfassend über die weitreichenden Konsequenzen auf und vertrete Sie auch bei den Vertragsverhandlungen gegenüber der Agentur. So lassen sich übereifrige Vertragsunterzeichnungen vermeiden und eine akzeptable Lösung finden, welche sowohl Künstler als auch Agentur zufrieden stellt.

Sollte es zu Konflikten zwischen Künstler und der Agentur oder zwischen dem Künstler und anderen Urhebern kommen, so stehen diverse Rechtsbehelfe und Rechtsmittel zur Verfügung, um sich angemessen zu wehren zu können. Überwiegende Priorität hat hierbei die gütliche Lösung des Problems mittels einer aussergerichtlichen Einigung zwischen den konfligierenden Parteien. Im Medienrecht ist hierbei die Abmahnung verbunden mit einer Unterlassungserklärung von besonderer Relevanz.

Dabei wird, wenn beispielsweise ein Urheber gegen gewisse medienrechtliche Vorschriften verstösst und damit einen anderen Urheber in seinen Rechten beeinträchtigt, der rechtsgutverletzenden Urheber abgemahnt und ihm zeitgleich eine Aufforderung zur Unterzeichnung einer vorformulierten Erklärung zugesandt, welche die Unterlassung des rechtswidrigen Verhalten verspricht. Diese Aufforderung zur Unterzeichnung der Unterlassungserklärung stellt insofern ein Angebot dar, welches den Störer nach dessen Akzept vertraglich bindet.

Anwalt Medienrecht Urheberrecht
Anwalt Medienrecht Urheberrecht

In meiner Kanzlei unterstütze ich Sie dabei, eine aussergerichtliche Streitbeilegung zu erreichen und formuliere bei Bedarf beispielsweise auch die Abmahnung inklusive der dazugehörigen Unterlassungserklärung.

Mit meiner jahrelangen Erfahrung und Expertise schlage ich natürlich auch weitere geeignete Massnahmen, wie beispielsweise eine Mediation, vor, welche in der individuellen Konfliktsituation die verheissungsvollsten Perspektiven bieten und eine für Sie möglichst vorteilhafte Lösung herbeiführen. Erst wenn eine gütliche Einigung scheitern und alle damit verbunden Möglichkeiten und Massnahmen ausgeschöpft sein sollten, so ist subsidiär der Rechtsweg vor Gericht zu beschreiten.

Diese Option darf jedoch nicht leichtfertig gewählt werden, da ein Gerichtsprozess in allen Fällen mit einem enormen finanziellen Risiko und erheblichem Zeitaufwand verbunden ist. Sollte ein Gang zum Gericht zur Durchsetzung Ihrer Rechte unumgänglich sein, so vertrete ich Sie auch im Gerichtsprozess in allen prozessualen und materiellrechtlichen Belangen. Welche Form hierfür auch immer notwendig sein wird – melden Sie sich bei meiner Anwaltskanzlei in Zürich und lassen Sie sich von mir in sämtlichen Angelegenheiten des Urheberrechts, des Titelschutzes, des Verlagsrechts, des Presserechts, des Rundfunkrechts, des Musikrechts, des Internetrechts oder in anderen Nischen des Medienrechts beraten, wenn Sie sich in Ihren Urheberrechten verletzt fühlen oder wenn Ihnen eine solche Rechtsverletzung vorgeworfen wird. Ich begleite und unterstütze Sie sowohl auf der Kläger- als auch auf der Beklagtenseite und sorge für eine optimale Vertretung in allen denkbaren Konfliktfällen.

Ich biete Ihnen eine umfassende Rechtsberatung im Zusammenhang mit Ihrer künstlerischen Tätigkeit an und begleite Sie in allen Stadien während eines Rechtsfalls sowie auch vor drohenden Konflikten, um Ihr geistiges Eigentum in angemessener Weise zu schützen und Ihre Rechte am eigenen Werke konsequent zum Durchbruch zu verhelfen. Ihrem geistigen Eigentum kommt unabhängig von der Form und der konkreten Ausgestaltung, in welcher das jeweilige Werk publiziert bzw. geschaffen wird, stets einen wirtschaftlichen Wert zu. Lassen Sie diesen monetären Wert in angemessener Weise schützen und kontaktieren Sie mich in meiner Anwaltskanzlei. In meiner Funktion als Anwalt für Medienrecht und Urheberrecht bin ich für Sie da.

Ablauf

  1. Wir sind für Sie da!

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  2. Erstberatung erhalten

    Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können.  Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
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    Anwalt Rechtsberatung

  3. Mandant werden!

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Montag8:00 AM - 5:00 PM
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Anwältin / Anwalt für Markenrecht

Suchen Sie einen Anwalt für Markenrecht, Immaterialgüterrecht, Designrecht, Wettbewerbsrecht und Patentrecht?

Möchten Sie eine Marke eintragen lassen? Benötigen Sie eine anwaltliche Begleitung bei der Durchsetzung und Verwertung von Markenrechten und Designrechten? Haben Sie Fragen zur Übertragung und Lizenzierung von Immaterialgüterrechten? Wollen Sie mehr über Abtretungs-, & Geheimhaltungsvereinbarungen, Lizenzverträgen, Markenregistrierung, Markenverwaltung, Designregistrierung und Designverwaltung wissen?

Rechtsanwälte Markenrecht

Inhaberin der Kanzlei und Expertin für Immaterialgüterrecht S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team vertreten Privatpersonen & Unternehmen. Wir beraten Sie umfassend im Bereich des Immaterialgüter- sowie Wettbewerbsrecht.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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Anwälte für Markenrecht in der Schweiz
Anwalt Markenrecht Schweiz

Anwaltliche Unterstützung im Immaterialgüterrecht

  • Markenschutz
  • Patentrecht
  • Designrecht
  • Wettbewerbsrecht

Eine umfassende Beratung im Bereich des Immaterialgüterrecht- sowie Wettbewerbsrecht kann sowohl für Unternehmen als auch für Private essentiell sein. Wie kann ich meine Erfindungen schützen? In welchem Umfang lassen sich Marken, Designs, Domains und Know-How markenrechtlich schützen? Wo und wie können Marken und Designs registriert und verwaltet werden? Was ist bei Markenwidersprüchen zu tun?

Nur ein spezialisierter Anwalt für Markenrecht und Patentrecht kann Unternehmer bei Fragen zum Immmateralgüterrecht umfassend beraten. Auch die Vertretung vor Gericht und Behörden im Bereich des Markenrechts, Patentrechts, Designrecht, Urheberrechts und Lauterkeitsrechts sollte nur ein ausgewiesener Experte vornehmen.

Ihr Anwalt für Markenrecht in Zürich

Eine Marke ist im heutigen Wirtschaftsverkehr für Unternehmen jedweder Art essenziell. Sie gibt dem Geschäft eine Identität, welche sich von der Konkurrenz abhebt, und hat marketingtechnisch einen gewichtigen Einfluss auf die Kundschaft. Der Markenname steht symbolisch für die Werte des jeweiligen Unternehmens und sorgt dafür, dass man sich mit seriösen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen unter diesem Namen eine gute Reputation erarbeiten kann, sodass der Marke in Hinblick auf die Kundschaft eine Wiedererkennungsfunktion zukommt.

Einer Marke kommt stets einen gewissen wirtschaftlichen Wert zu, da sie einen enormen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens haben. Dieser Wert kann hierbei je nach Bekanntheit und Wirkung der konkreten Marke massiv variieren. In Anbetracht der rasant fortschreitenden Digitalisierungstendenzen ist die Marke in den letzten Jahren ausserdem nochmals bedeutend relevanter geworden. Daher ist es empfehlenswert, sich juristisch über markenrechtliche Aspekte und Möglichkeiten zum Schutz der eigenen Marke beraten zu lassen.

Je nach Ausgangslage ist es ratsam, den eigenen Markennamen vor dem Gebrauch durch die Konkurrenz zu schützen, damit die wirtschaftliche Funktion der Marke und deren wirtschaftlichen Einfluss auf den Unternehmensgewinn erhalten bleiben. Es erstaunt daher nicht, dass für Markenträger das Bedürfnis besteht, diese Identität des Unternehmens zu schützen. Hierbei schafft das Markenrecht Abhilfe, indem bei Eintragung einer Marke ins Markenregister das eingetragene Unternehmen ein Exklusivrecht bezüglich der Nutzung der Marke erhält, womit man eine Marke vor der Nutzung durch die Konkurrenz schützen kann. Insoweit kommt dem Markenrecht eine Schutzfunktion / Abwehrfunktion zu.

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Dem Inhaber einer registrierten Marke kommt dabei das umfassende Exklusivrecht zu, das eingetragene Markenzeichen zu gebrauchen. Somit kommt der Markeninhaber in den Genuss, von den wirtschaftlichen Funktionen der geschützten Marke alleinig profitieren zu können. Dritte werden von der Nutzung der Marke grundsätzlich ausgeschlossen. Das Markenzeichen darf von Dritten jeweils nur mit Einwilligung des Markenrechtinhabers genutzt werden.

Das Exklusivrechts der geschützten Marke lässt sich seinerseits wiederum durch Lizenzverträge vermarkten. Hierbei gewährt der Inhaber der registrierten Marke – in aller Regel gegen Entgelt bzw. gegen eine Gebühr – einem Dritten das Recht, die Marke in einem gewissen Umfang nutzen zu dürfen. Aufgrund des Grundsatzes der Vertragsfreiheit bestehen in der Ausgestaltung des Lizenzvertrags in sachlicher, personeller, räumlicher, zeitlicher und quantitativer Hinsicht erhebliche Spielräume. Als auf Markenrecht spezialisierte Anwältin kläre ich Sie über die vielzähligen Möglichkeiten in der inhaltlichen Ausgestaltung eines solchen Lizenzvertrages auf und sorge für dessen einwandfreie formelle Aufsetzung.

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Anwalt Markenrecht Patentrecht – Markenrechtsverletzung

Gebraucht ein Dritter die registrierte Marke ohne Einwilligung des Inhabers bzw. ohne eine Berechtigung auf Grundlage eines Lizenzvertrags, so begeht er eine Markenrechtsverletzung. Eine unbefugte Nutzung liegt dabei auch dann schon vor, wenn die von der Drittperson gebrauchte Marke im Vergleich mit der im Markenregister geschützten Marke zu grosse Ähnlichkeiten aufweist.

Aus der unbefugten Nutzung können Schadenersatzansprüche entstehen. Sollte dagegen eine nicht an Ihrer Marke berechtigte Person eine identische oder zu ähnliche Marke ins Markenregister eintragen lassen, so kann man Widerspruch gegen die Eintragung einlegen. Gerne berate ich Sie über die verschiedenen Möglichkeiten insbesondere in Bezug auf einen Widerspruch hinsichtlich einer Eintragung oder bezüglich Löschungen einer registrierten Marke, oder vertrete Sie bei Vorliegen von Schadenersatz- oder Auskunftsansprüchen nötigenfalls auch auf dem Rechtsweg, um Ihre durch den Markenschutz zukommenden Rechte vor Gericht durchzusetzen.

Eintragung in Markenregister

Bei der Eintragung eines Markenzeichens ins Markenregister stellt sich eine Vielzahl an juristischen Fragestellungen. Einerseits muss zunächst geklärt werden, ob die einzutragende Marke überhaupt erst eintragungsfähig ist. Hierfür muss die Marke verschiedene Voraussetzungen erfüllen, deren Prüfung häufig komplexe, rechtliche Überlegungen erfordert. Für diese Prüfung der Eintragungsvoraussetzung in Bezug auf die im konkreten Einzelfall vorliegende Marke ist in aller Regel juristische Expertise im Bereich des Markenrechts notwendig. Daneben ist zu eruieren, in welchem Umfang das Markenzeichen registerrechtlich geschützt werden kann und soll. Ausserdem ist vorab abzuklären, ob die einzutragende Marke allenfalls mit anderen geschützten, also bereits ins Markenregister eingetragenen, Markenzeichen kollidiert. Die Eintragung eines Markenzeichens in das Markenregister bedarf somit einer durchdachten Strategie.

Lassen Sie sich über die Einzelheiten der Eintragung professionell beraten und sich bei der Entscheidung, ob und in welchem Umfang eine Eintragung erfolgen soll, von mir mit meiner jahrelangen Erfahrung in der Advokatur helfen. Gerne nehme ich für Sie umfassend alle Schritte vor, welche für die Registrierung notwendig sind. Da eine Eintragung ins Register das Markenzeichen im Sinne des Territorialitätsprinzipslediglich in der Schweiz schützt, stellt sich im überdies jeweils die Frage, ob im konkreten Einzelfall eine international gültige Anmeldung sinnvoll ist, um den Markenschutz auch auf ausserhalb der Landesgrenzen auszuweiten. Dabei sind die zusätzlichen Kosten und der konkrete Nutzen einer solchen Anmeldung sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Hierbei stehe ich Ihnen bei der Entscheidung dieser schwierigen Frage beratend zur Seite und übernehme, sofern gewünscht, die notwendigen Schritte zur internationalen Markenanmeldung. Das Immaterialgüterrecht benötigt Fachwissen im Wirtschaftsecht und Handelsrecht insbesondere im Urheberrecht und im Markenschutzrecht.

Spezialisierte Anwälte für Immateralgüterrecht (Markenrecht, Designrecht, Patentrecht) und Wettbewerbsrecht

Wollen Sie beim schweizerischen Institut in der Hauptstadt der Schweiz in Bern Ihre Marke national registrieren lassen? Beabsichtigen Sie den Schutz Ihrer Handelsmarke auf die ganze Europäische Union auszuweiten? Unsere Markenrechtsanwältinnen und Anwälte unterstützen Private und Unternehmen in sämtlichen markenrechtlichen Belangen. Suchen Sie einen Experten im Bereich des Immaterialgüterrechts sowie des Wettbewerbsrechts? Wir unterstützen Sie in den folgenden Bereichen:

  • Eintragung beim Amt für Geistiges Eigentum in Alicante (Amt der EU)
  • Markenwidersprüche
  • Gerichtliche Vertretung und Vertretung vor Behörden in allen Belangen des Markenrechts, Patentrechts, Designrechts, Urheberrechts und Lauterkeitsrechts
  • Markeneintragung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf (internationale Eintragung
  • Strategische Planung aller markenrechtlichen Aspekte
    • Vorabklärung, Strategie und Planungsmarketing
    • Abfragung von Markenrechten
    • Verhandlungsführung / Aushandeln von markenrechtlichen Vereinbarungen
    • Erarbeiten und Schutz von Firmenlogos
  • nationale und internationale Markenregistrierung (Eintragung von Markenrechten)
  • Durchsetzung von Immaterialgüterrechten (Löschungsverfahren, Abtretungsverfahren, Übertragung, Redaktion, Prüfung von Abtretungs-, Geheimhaltungsvereinbarungen)
  • Lizenzen
    • Kartellrechtliche Beurteilung von Beschaffungs- und Vertriebsstrukturen
    • Lauterkeitsrechtliche Beurteilung von Werbe-, Absatz- und anderen Geschäftsmethoden
  • Übertragung von Markenrechten
    • Kauf einer Marke
    • Verkauf einer Marke
    • Erbschaft der Markenrechte
  • Verteidigung Ihrer Marke (Schutzstrategie entwickeln)
    • Überwachung Ihrer Markenrechte
    • Erhaltung der eingetragenen Markenrechte
    • Abwehr gegen fremde Marken
    • Durchsetzung markenrechtlicher Ansprüche

Geistiges Eigentum von Unternehmen

Unternehmen können technische Innovationen, Firmenlogos, eigene Designs vor Mitbewerbern schützen lassen. Schützen Sie Ihr Geistiges Eigentum vor der Nachahmung Ihrer Konkurrenten:

  • Schutz von technischen Erfindungen durch Patente
  • Desigschutz
  • Handelsmarkenschutz
  • Schutz des Logos
  • Schutz von Urheberrechten

Geistiges Eigentum von Dritten

Das Geistige Eigentum Ihrer Mitbewerber sollten Sie in jedem Fall kennen. Es ist wichtig, dass Sie das Geistige Eigentum von Dritten nicht verletzen.

Fälschungen und Piraterie

Leider wird heutzutage fast alles gefälscht, was sich leicht zu Geld machen lässt. Bei einer unerlaubten Nachahmung eines Produktes versuchen Fälscher die Materialien, Eigenschaften oder das Design eines rechtlich geschützten Produktes zu kopieren. Vom Image des Originalproduktes wird widerrechtlich profitiert. Das widerrechtliche Kopieren von Musik, Software oder Filmen nennt man Piraterie. Hierbei wird das Urheberrecht und verwande Schutzrechte verletzt. Grosse Konzerne und KMU’s sind oftmals die Geschädigten mit erheblichen finanziellen Konsequenzen, sie verlieren dadurch viel Geld.

Unsere Anwälte beraten Sie, wie Sie sich dagegen zur Wehr setzen können. Ausserdem beraten wir Sie über die markenrechtlichen Aspekte und die Risiken.

Gezielte Markenentwicklung / Aufbaustrategie Ihrer Marke

Dank unserer nationalen und internationalen Vernetzung von Experten aus verschiedenen Branchen und Anwaltskanzleien, könne wir Sie mit Fachleuten zusammenbringen, welche darauf spezialisiert sind, ihre Marke mit einer durchdachten Aufbaustrategie am Markt zu platzieren.

Wir vertreten Sie als Inhaber Ihrer Marke – Vertretung von Markenrechtsinhabern

Unsere Markenrechtsanwälte unterstützen Unternehmen bei der Registrierung ihrer Marke in der Schweiz. Eine schweizerische Niederlassung ist eine notwendige Voraussetzung für die Eintragung von Markenrechten. Unsere Anwälte repräsentieren Ihr Unternehmen und werden für Ihre Marke tätig, um die notwendigen Verhandlungen mit den zuständigen Behörden zu führen. Wir leiten alle Schritte ein, um Ihre Marke in der Schweiz eintragen zu lassen. Ausserdem helfen wir Ihnen bei der Änderung, Erneuerung oder Abwehr der Marktrechte.

Markenrecht der Schweiz 

  • Marken in der Schweiz
  • Schweizer Markt
  • Geistiges Eigentum
  • Schutzobjekte (Marken, Patente, Designs, Urherberrecht)

Überblick über das Immaterialgüterrecht 

BLOG, INFOS & NEWS

  • Herkunft
  • Patente
  • Marken
  • Design
  • Piraterie und Fälschung
  • Urheberrecht

Anwälte für Markenrecht

Unsere Anwälte sind national tätig, international vernetzt und regional für Sie da!

Das schweizerische Markenrecht

Eine gute Marke ist ein unverwechselbares, einzigartiges  und wiedererkennbare Zeichen, welches Ihre Produkte oder Ihren Service von anderen Firmen unterscheidet.

Beschreibende oder irreführende Zeichen sind nach dem schweizerischen Markenrecht ausgeschlossen. Das IGE (Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum) ist für die Eintragung von Markenrechten zuständig. Unternehmen, die keinen Firmensitz in der Schweiz haben, müssen für deren Vertretung vor dem IGE im Rahmen des Registrierungsverfahrens einer Marke einen in der Schweiz ansässigen Rechtsanwalt (Patentanwalt) bestimmen. Eine internationale Registrierung sollte ausschliesslich durch einen aus schweizerisches Immaterialgüterrecht spezialisieren Anwalt abgewickelt werden.

Der Schweizer Markt ist sehr stark umworben. Schweizer verdienen viel und haben darum auch eine sehr hohe Kaufkraft. Der einheimische Markt in der Schweiz ist überschaubar und viele Unternehmen erachten ihn als attraktiv. Produkte können hier auf ihre Tauglichkeit am Marktüberprüft werden. Die Wirkung einer neu eingeführten Marke kann muss überprüft werden, die Schweiz bietet hierfür ideale Rahmenbedingungen, um die Marktwirkung ihres Brands zu testen. Politisch und wirtschaftlich gilt die Schweiz als stabil, dies macht sie zu einem idealen Standort für internationale und nationale Unternehmen. Investitionen, Markteinführungen neuer Brands und der Aufbau von Firmen können dank sehr guten steuerlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen optimal Vollzogen werden. Dies ist wichtig für eine funktionierende wachsende Wirtschaft und einem starken technologischen Fortschritt.

Die Bildung ist eines der Schlüsselfaktoren einer hochentwickelten Volkswirtschaft. Die Schweiz verfügt über mehr als zwölf international renommierte Universitäten und bietet eine vorzügliche Infrastruktur

Vorteile des Wirtschaftstandorts Schweiz

  • Vorteile des Wirtschaftstandorts Schweiz:
  • Politische Stabilität
  • Neutralität
  • Infrastruktur
  • Schulwesen
  • Einstellung zur Arbeit
  • Verkehrslage
  • Reichtum an Wasserkraft
  • 4 Landessprachen
  • Landschaft…

Aufgrund dieser Vorteile ist der Wirtschaftsstandort Schweiz sehr attraktiv. Die Schweiz geniesst in der Welt ein hohes Ansehen. Man kann sogar sagen, dass die Schweiz selbst eine Marke von hohem Wert ist, welche grosses Ansehen und Vertrauen geniesst.

Marken im Schweizer Markt

Die Schweiz liegt im Herzen Europas. Die strategisch günstige Verkehrslage ist für schweizerische Unternehmen von Vorteil. Die Platzierung von neuen internationalen Marken auf unserem Markt wird von vielen erfolgreichen Firmen aus der ganzen Welt betrieben. Hier hat die Schweiz eine Schlüsselposition inne. In Genf befindet sich der Sitz der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Internationale Firmen, innovative KMU’s und kleine Unternehmen sind hierzulande stark vertreten. In der Schweiz leben ca. 7 Millionen Einwohner auf einer relativ kleinen Fläche. Marken können bei einer viersprachigen Bevölkerung mit hoher Kaufkraft auf deren Wirkung überprüft und getestet werden.

Aus die Werbung, d.h. die absichtliche und zwangfreie Form der Beeinflussung bestimmter Zielgruppen für Werbeziele, wie z.B. Gewinn, Verkaufssteigerung, Steigerung des Bekanntheitsgrades, etc. ist wesentlich. Als erstes muss die Zielgruppe für Ihre Marke bestimmt werden. Eie Personengruppe, die sich durch ähnliche Interessen, einen bestimmten Lebensstil, ein bestimmtes Alter und/oder durch ihre Kaufkraft definiert und die durch eine Werbemaßnahme angesprochen werden soll muss definiert werden.

Handelsmaken als entscheidender Erfolgsfaktor Ihres Unternehmens

Die Eintragung einer Marke ist sehr wichtig, nur so hat man Gewähr, dass die Nutzungsrechte Ihrer Marke auf dem Markt Ihnen alleine gehören. Die exklusiven Nutzungsrechte können so als einzigartiges Zeichen für einen erfolgreichen Markteintritt verwendet werden. Produkte und Dienstleistungen können so von den Konsumenten und Kunden als einzigartig identifiziert werden. Dienstleistungsangebote und Produkte müssen sich von der Konkurrenz abheben und unterscheiden. Hierfür ist der Aufbau einer Handelsmarke unumgänglich. Der globalisierte Welthandel, die Industriealisierung, die Digitalisierung und die Ermöglichung von Warenlieferungen über grosse Distanzen erfordert branchenübergreifend die Möglichkeit der Individualisierung Ihres Angebotes.

Früher waren Dienstleistungen und Produkte austauschbar, ausserdem waren sie auf regionale Märkte ausgerichtet. Fast alle Angebote waren einzigartig, da noch keine Massenproduktion oder Serienproduktion existierte. Heute ist es zwingend notwendig ihre Angebote mit einer Marke zu kennzeichnen. Nur so haben Kunden die Möglichkeit, die Qualität Ihres Angebotes mit einer Handelsmarke zu erkennen. Erwartungen und das Vertrauen der Verbraucher wird an eine Marke geknüpft und muss deshalb geschützt werden. Produktentwicklung, Forschung und Qualitätssicherung kostet viel Geld. Es liegt also auf der Hand, dass man Produkte vor unerlaubten Kopien und vor Verwechselungen mit anderen Produkten schützen sollte.

Die Bedeutung der Marken im Alltag

Sprache ist einem steten Wandel unterworfen. Marken können sich so zu einem Oberbegriff eines Produktes entwickeln. So hat sich in der Schweiz zum Beispiel der Begriff „Bostich“ durchgesetzt; das Wort Schnellhefter wir kaum mehr gebraucht.  Es ist das Ziel einer jeden Marke, zu einem unabdingbaren Teil des dargestellten Produkts zu werden. So hat es die Marke «Tempo» beispielsweise geschafft, dass ihr Markenname in Deutschland als Synonym für ein Papiertaschentuch verwendet wird. Die Marke darf aber keinesfalls verwässert werden und Trittbrettfahrern muss es untersagt sein vom Ruf der Marke zu profitieren.

Die wirtschafliche Bedeutung der Marken

Patente und eingetragene Markenrechte sind in der schweizerischen Wirtschaft wichtige immaterielle Wirtschaftsgüter. Mit einer Handelsmarke wird das Recht sichergestellt, dass ein Logo oder ein Zeichen für das eigene Produkt genutzt werden kann. Dieses Zeichen bzw. Logo ist ein Symbol für die eigene Marke, fremden Produkten ist es untersagt die gleichen oder ähnlichen Zeichen bzw. Logos für ihre Angebote zu nutzen. Wir unterstützen Sie bei dem Aufbau und insbesondere bei der Bewerbung bzw. Verteidigung Ihrer Handelsmarke. Suchen Sie einen kompetenten Berater in markenrechtlichen Fragen. Unsere Anwälte unterstützen Sie bei dieser wichtigen Aufgabe.

Anwälte für Markenrecht Inder Schweiz

Suchen Sie erfahrene Rechtsexperten im markenrechtlichen Fragen? Unserer Markenrechtsanwälte sind überaus erfahren und unterstützen Private und Unternehmen. 

Anwaltskanzlei Markenrecht Schweiz, Zürich

Marken haben eine grosse Wirkung im nationalen schweizerischen aber auch im europäischen oder gar internationalen Wirtschaftsraum. Unsere Kunden und Klienten stammen vorwiegen aus der Schweiz, Deutschland, USA, England und der Europäischen Union. Wir legen sehr viel Wert auf den lokalen Bezug und die regionale Unterstützung unserer Kunden. Ausserdem arbeiten wir mit Partner-Anwaltskanzleien aus Bern, Zug, Aarau, Winterthur, Hamburg, Frankfurt, München, Köln, Berlin und Prag zusammen. Unsere Anwälte besitzen die schweizerische und die deutsche Anwaltszulassung und können Sie überaus kompetent in schweizerischen und im deutschen Recht beraten und vertreten. Unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil. Gerne beraten wir Sie vielsprachig u.a. auch auf Deutsch, Englisch, Französisch und Tschechisch.

Weitere Dienstleistungen unserer Anwälte

Die Anwältinnen und Anwälte unserer Kanzlei in Zürich unterstützen Sie nicht nur in sämtlichen Belangen des Markenrechts. Wir beraten und vertreten Sie auch in den folgenden Rechtsgebieten:

Dienstleistungsangebot unserer Rechtsanwaltskanzlei Zürich 

  • Schutz von Zeichen, Schriftzügen, Logos, Bildern und Emblemen
  • Eintragung als Marke / Design
  • Markenregistrierung
  • Markenverwaltung
  • Designregistrierung
  • Designverwaltung
  • Durchsetzung und Verwertung von Markenrechten / Designrechten
  • Lizenzierung von Immaterialgüterrechten
  • Ausarbeitung von Abtretungs-, Geheimhaltungsvereinbarungen, Lizenzverträgen
  • Allgemeines Zivilrecht
  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht / Nachlassplanung
  • Familienrecht
  • Eherecht
  • Scheidungsrecht
  • Handelsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Firmengründungen
  • Mietrecht
  • Pachtrecht
  • Baurecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Strafrecht
  • Strassenverkehrsrecht
  • Vertragsrecht
  • Ausländerrecht
  • Migrationsrecht
  • Verwaltungsrecht

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Dein Standort:

Anwaltskanzlei Zuerich

Dufourstrasse 165
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten – telefonische Erreichbarkeit

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

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Anwaltskanzlei Wittibschlager

Dufourstrasse 165
8008 Zürich

 
 
 

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Wir behandeln jedes Anliegen höchst sensitiv & vertrauenswürdig! Wir kämpfen für Ihre Intressen und setzten Ihre Anliegen durch.

 
 
  

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Anwältin / Anwalt für IT-Recht und Datenschutz

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Rechtsanwälte IT-Recht & Datenschutz

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team bieten juristische Betreuung von Unternehmen im Bereich IT an. Die Beratung zum Thema Datenschutz in der Schweiz ist unser Fokus.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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Schwerpunkte

Dienstleistungen im IT-Recht

Ein spezialisierter Anwalt für IT-Recht und Datenschutz sollte sich in den folgenden Rechtsgebieten auskennen:

  • Vertragsrecht: Werkverträge, Vertragsverhandlung, Verträge für Software- und Webentwickler, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s, Datenschutzerklärungen, Nutzungsbedingungen…)
  • E-Commerce: Rechtsberatung bei der Gestaltung von Marketing- und E-Commerce Dienstleistungen sowie Beratung bei Werbung und Gewinnspiel im Internet
  • Persönlichkeitsschutz: Ehrverletzung im Internet
  • Computerkriminalität: it-rechtliche Unterstützung im Strafverfahren (Filesharing, Hacking, Internet Betrug, Stalking…)
  • Beratung zu IT-rechtlichen Fragestellungen und Themen
  • Anwaltliche Unterstützung in IT-rechtlichen Belangen: Haftung im Internet, Nutzung Social Media Plattformen
  • Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
  • Juristische Betreuung von Unternehmen im IT-Recht
  • Beratung in allen Rechtsfragen zum Thema Datenschutz in der Schweiz
  • Wettbewerbsrecht und Gesellschaftsrecht

Anwaltliche Unterstützung von Unternehmen in allen Belangen des IT-Rechts und des Datenschutz

Die Intensivierung der Digitalisierungstendenzen der letzten Jahre haben dazu geführt, dass das IT-Recht massiv an Bedeutung gewonnenhat. Für Privatpersonen ist es heutzutage geradewegs undenkbar, nicht digital vernetzt zu sein. Gleichzeitig sind Unternehmen jeglicher Art von digitalen Medien abhängig, sodass das IT-Recht im heutigen Geschäftsverkehr nicht mehr wegzudenken ist. Der kometenhafte Aufstieg der digitalen Medien öffnete eine beachtliche Anzahl an völlig neuen Geschäftszweigen und Märkten. Zugleich besteht für Privatpersonen und Unternehmen mehr denn je das Bedürfnis, sich digital zu vermarkten.

Anwaltliche Beratung im Datenschutzrecht

Das Datenschutzrecht wird hierbei immer relevanter, birgt aber auch das Risiko, einfacher dagegen zu verstossen. Eine solche Missachtung kann empfindliche Sanktionen nach sich ziehen – und dies zum Teil ohne, dass man sich je bewusst gewesen wäre, durch sein Handeln einen Normverstoss herbeizuführen. Das Netz an datenschutzrechtlichen Normen ist für juristische Laien äusserst unübersichtlich und zum Teil nur schwer nachvollziehbar. Lassen Sie sich deshalb als Privatperson oder als Teil eines Unternehmens über die Auswirkungen des Datenschutzrechts beraten, um allfälligen Strafen für Missachtungen vorzubeugen oder eigene Ansprüche aus datenschutzrechtlichen Verstössen geltend zu machen.

Die Führung einer gewerblichen Internetadresse gehört für Unternehmen jeglicher Art und Grösse mittlerweile zum geschäftlichen Standard, um sich auf dem Wirtschaftsmarkt in angemessener Weise zu präsentieren und sich im Konkurrenzkampf behaupten zu können. Ohnejuristisches Know-How besteht allerdings die Gefahr, hierbei gegen spezifische Regelungen im Bereich des E-Commerce zu verstossen, was empfindliche Sanktionen nach sich ziehen kann. Insbesondere die hieraus folgenden Geldstrafen können vor allem für KMU besonders folgenschwer sein.

Anwalt IT-Recht Datenschutz
Anwalt IT-Recht Datenschutz

Doch auch für IT-Dienstleister, Entwickler, Web-Agenturen oder auch Anwender setzt das IT-Recht ein kaum überblickbares Netz an Vorschriften voraus. Hinzu kommt, dass im IT-Bereich auch auf vertraglicher Ebene juristische Herausforderungen auftreten, so bergen beispielsweise IT-Projektverträge, EDV-Vertriebsverträge, Softwareüberlassungsverträge oder Lizenzverträge jeweils ihre spezifischen Eigenheiten, welche beim Abschluss häufig juristisches Wissen gebieten.

Als Anwältin mit jahrelanger Berufserfahrung begleite ich Sie als Ansprechpartner umfassend im Bereich des IT-Rechts, um Sie in dessen wichtigsten Bereichen zu beraten und Sie über jedwede damit verbundenen rechtlichen Schwierigkeiten in verständlicher Weise aufzuklären,damit bereits im Vorfeld zusammen eine Lösung erarbeitet werden kann, bevor überhaupt allfällige rechtliche Schwierigkeiten entstehen oder Sanktionen ausgesprochen werden können. Umgekehrt können sich im IT-Recht natürlich auch Ansprüche für Sie ergeben, welche ich für Sie durchsetze. Meine Expertise reicht hierbei von IT-spezifischen Verträgen bis zum Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs. Bei letzterem spielen in Anbetracht der Entwicklungen der letzten Jahre insbesondere Mobile Payment, Mobile Commerce, Online-Marketingoder E-Commerce eine tragende Rolle im heutigen Wirtschaftsverkehr.

Juristische Beratung vom Anwalt für IT-Recht und Datenschutz

Nehmen Sie eine juristische Beratung in diesem komplexen Rechtsbereich in Anspruch, um sich rechtlich im IT-Bereich abzusichern und sich im elektronischen Wettbewerb optimal positionieren zu können. Eine ähnliche Entwicklung durchläuft auch der Datenschutz. Aufgrund der Digitalisierung sind persönliche Daten mehr den je im Umlauf. Sie spielen im Internet mittlerweile eine überragende Rolle, doch auch ausserhalb des elektronischen Datentransfers gehört die Sammlung und Auswertung von Daten jeglicher Art zum unternehmerischen Alltag. Dabei ist der Datenbegriff äusserst weit zu verstehen, was dazu führen kann, dass man als Träger fremder Daten Gefahr läuft, durch vermeintliche Bagatellhandlungen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften zu verstossen.

Da das Datenschutzrecht ein für juristische Laien nahezu undurchschaubarer Rechtsbereich ist, welcher sich zudem im steten Wandel befindet, ist für Unternehmer eine juristische Beratung in Sachen des Datenschutzrechts zu empfehlen. Als auf Datenschutzrecht spezialisierte Anwältin sorge ich für eine individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in Ihrem Unternehmen, sichere Sie rechtlich so weit als möglich ab und helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte wie beispielsweise allfällige Gewährleistungsansprüche oder Nutzungsrechte. Auch in gesellschaftsrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten kann ich Ihnen weiterhelfen.

Anwalt IT-Recht Datenschutz – SEO-Agentur und Suchmaschinenoptimierung

Suchmaschinenoptimierung ist für unsere Anwaltskanzlei essentiell! SEO ist ein wichtiges und komplexes Thema der Neukundengewinnung! Nur eine professionelle SEO-Agentur bringt Erfolg!

Ablauf

  1. Wir sind für Sie da!

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  2. Erstberatung erhalten

    Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können.  Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
    info(at)wittib-law.ch
    Anwalt Rechtsberatung

  3. Mandant werden!

    Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!Erstberatung Kanzlei

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Öffnungszeiten – telefonische Erreichbarkeit

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Anwältin / Anwalt für Immobilien und Immobilienrecht

Suchen Sie einen Anwalt für Immobilienrecht bzw. Immobiliar-Sachenrecht? Benötigen Sie anwaltliches Fachwissen im Sachenrecht, welches sich auf Grundstücke bezieht.

Als spezialisierter Anwalt für Immobilien bin ich Experte im Bau-, Miet- und Immobilienrecht. Gerne berate und vertrete ich Vermieter, Mieter, Immobilienverwaltungen, Grundeigentümer, Käufer und Verkäufer von Liegenschaften sowie Bauherren und Unternehmer. Als erfahrener Anwalt biete ich umfassende Rechtsberatung und Vertretung in allen immobilienrechtlichen Belangen an. Meine Kernkompetenz liegt in dem Bereich des Stockwerkeigentumsrecht.

Rechtsanwälte für Grundstücksrecht & Immobilienrecht in Zürich

Rechtsanwälte
Immobilienrecht

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team bieten Beratung von Bauherrn und die Vertretung vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten an. Das Sachenrecht und Stockwerkeigentumsrecht sind Kerngebiete unserer Advokatur.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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Ihre Beratung im Grundstücksrecht und Immobilienrecht in Zürich

Das Immobilien- und Grundstücksrecht und regelt vor den Kauf und Verkauf, die Verwaltung oder Versteigerung von Liegenschaften und Immobilien. Immobilienrechtliche Belange sind komplex und betreffen hohe Vermögenswerte. Möchten Sie Ihre Immobilie rechtlich absichern lassen? Wir sind für Sie da!

Anwalt Zürich: Immobilienkauf / Immobilienverkauf

Immobilien können insbesondere als Anlageobjekt äusserst sinnvoll und lukrativ sein. Die Abwicklung eines solchen Immobiliengeschäfts ist aber äusserst komplex und häufig auch mit enormen Risiken verbunden. Der Verlauf eines solchen Geschäfts ist zumeist kosten- und vor allem zeitintensiv und beinhaltet eine Vielzahl an juristischer wie auch praktischer Hürden, die es zu bewältigen gilt. So führen nicht nur die Immobilienkaufverträge an sich oder die entsprechend zu schliessenden Werkverträge, sondern auch behördliche Auflagen und eine allfällige Genehmigungsbedürftigkeit des Bauvorhabens unweigerlich zu juristischen Fragestellungen. 

Anwalt für Immobilienrecht
Anwalt für Immobilienrecht

Rund um das Immobilienrecht

Die Tatsache, dass das Immobilienrecht ein heterogenes Rechtsgebiet ist, bei welchem eine Vielzahl an angrenzenden Rechtsbereichen, wie beispielsweise das Vertragsrecht, das Mietrecht oder das nachbarrechtliche Sachenrecht, miteinander in Wechselwirkung treten, führt dazu, dass eine vollumfängliche Abwicklung eines Immobilienkaufs aufgrund des Zusammenwirkens dieser verschiedenen Rechtsordnungen für juristische Laien nahezu unmöglich erscheint. Denn neben den genannten Rechtsbereichen berühren Immobiliengeschäfte häufig auch das Steuerrecht und das Versicherungsrecht. Kommt es zu Konflikten mit Nachbarn, kann sogar das Strafrecht zur Anwendung kommen. In den letzten Jahren hat zudem die Zweitwohnungsgesetzgebung nationale Bekanntheit erlangen, welche im Einzelfall ebenfalls weitreichende Auswirkungen auf Ihre Pläne zum Immobilienkauf haben kann. 

Es ist deshalb dringend anzuraten, sich bereits schon in den frühen Stadien solcher Immobiliengeschäfte juristische Hilfe bei einer fachkundigen Anwältin / eine auf Immobilien- und Baurecht spezialisierte Anwältin zu suchen, um einen möglichst flüssigen Anlauf des Immobilienkaufs zu erreichen. So ist es wichtig, dass sie sich schon vor dem Kauf der Immobilie eine anwaltliche Beratung beiziehen, da bereits bei der Ausgestaltung des Kaufvertrags erhebliches juristisches Know-How von erheblichem Vorteil ist und sich die Abwicklung des gesamten folgenden Geschäfts so wesentlich strukturierter, präziser und weniger risikoreich vollziehen lässt. Ausserdem lassen sich damit schon präventiv vielerlei rechtliche Problemfelder geschickt umgehen, wodurch spätere rechtliche Streitigkeiten bereits im Keim erstickt werden können. 

Immobilienrechtliche Beratung und Vertretung

Als auf Immobilienrecht spezialisierte Anwältin stehe ich Ihnen beratend zur Seite und kläre Sie über die einzelnen juristischen Komplexitäten auf. Ich berate sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in allen Bereichen des Immobilienrechts, so beispielsweise in Bezug auf die Finanzierung, auf Transaktionen sowie in Sachen Immobilienentwicklung. Meine diesbezüglichen juristischen Kompetenzen umfassen sämtliche Rechtsgebiete, denen bei Immobiliengeschäften eine gewisse Relevanz zukommt, seien es vertragsrechtliche, sachenrechtliche oder versicherungsrechtliche Angelegenheiten oder aber steuer- oder strafrechtliche Aspekte.

Ich kann Sie nicht nur in den einzelnen Teilbereichen seriös beraten, sondern erkläre Ihnen auch die entsprechenden Wechselwirkungen, welche die Ambivalenz des Immobilienrechts mit sich bringt. Diese umfassende Kompetenzen in den genannten Rechtsgebiete bringt für Sie den weiteren Vorteil, dass Sie sich lediglich an eine Ansprechperson wenden müssen, welche sich im konkreten Fall vollumfänglich um sämtliche juristische Fragestellung kümmert. Dies spart Zeit, bewahrt Sie von exorbitanten Anwaltskosten und ist auch wesentlich übersichtlicher. 

Hierbei unterstütze ich als Anwalt für Immobilienrecht sowohl private Bauherrn wie auch Unternehmen bereits in der ersten Phase der Abwicklung eines Immobilienkaufs, indem ich die Ausgestaltung des Kauf- oder Mietvertrags übernehme, sie bei den Verhandlungen mit der Gegenpartei unterstütze und den optimalen und individuell auf Ihre spezifischen Bedürfnissen zugeschnittenen Weg zum Vollzug des Vertrags suche. Dabei lasse ich für Sie auch die notwendigen Beglaubigungen beim Notar vornehmen

Beim Immobilienkauf greifen derweil eine Vielzahl an kommunalen, kantonalen und bundesrechtlichen Vorschriften, welche es zu beachten gilt. Um hierbei nicht den Überblick zu verlieren und die notwendigen Unterlagen fristgerecht in korrekter Form einzureichen, übernehme ich als Dienstleistung den Verkehr mit den entsprechenden Behörden für Sie.  Immer wenn bei einem Immobilienkauf gewisse Bauarbeiten erforderlich werden, wird mit dem Ersteller ein sogenannter Werkvertrag abgeschlossen. Ich berate Sie gerne in jeglichen werkvertraglichen Fragestellungen. Zudem stellen sich bei Immobilien stets auch haftpflichtrechtliche und versicherungsrechtliche Fragen, über dessen Themenbereiche ich Sie gerne umfassend berate. 

Anwalt für Immobilienrecht

Natürlich ist es anstatt eines Kaufvertrages auch möglich, eine Immobilie zu mieten, was diverse Vor- und Nachteile gegenüber dem Immobilienkauf mit sich bringt. Durch meine Expertise im Mietrecht kann ich Sie auch in solchen Fällen umfassend und verständlich über die jeweilige Rechtslage im konkreten Einzelfall aufklären, um ein für Sie passendes und sachgerechtes Ergebnis zu avisieren.  Gerade in sachenrechtlichen Angelegenheiten, wie zum Beispiel das Nachbarrecht oder das Bauhandwerkerpfandrecht, entstehen in Bezug auf Immobiliengeschäfte viele Konflikte.

Rechtsberatung im Sachenrecht mit Fokus auf das Stockwerkeigentum

Gerne berate ich Vermieter, Mieter, Grundeigentümer, Unternehmer, Bauherren, Architekten in den folgenden Rechtsgebieten des Sachenrechts:

  • Eigentumsrechte
  • Schutzrechte
  • Besitzesrecht
  • Grundbuchrecht
  • Miteigentum und Gesamteigentum
  • Stockwerkeigentum
    • Erstellung von Begründungsakten
    • Wertquoten berechnen
    • Kommunikation mit dem Grundbuchamt oder dem Notar
    • Vertretung an Stockwerkeigentümerversammlungen
    • Anfechtung von Beschlüssen
    • Beurteilung von baulichen Massnahmen und Verwaltungsmassnahmen
    • Errichtung eines Gemeinschaftspfandrechts gegen säumige Stockwerkeigentümer
    • Retentionsrecht der Gemeinschaft gegen säumige Stockwerkeigentümer
    • Ausschluss von Miteigentümern aus der Gemeinschaft Untergang
    • Auflösung von Stockwerkeigentum
  • Nachbarrecht
  • Begründung, Anpassung und Aufhebung von Nutzniessungs-, Wohn- und Baurechte sowie (Durch-)Leitungsrechte
  • gemeinsame Nutzung von Heizungsanlagen
  • Grundpfandrechte öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen

Anwalt für Immobilienrecht – Konflikte bei Immobiliengeschäften

Sollte es später zu etwaigen Streitigkeiten kommen, so vertrete ich sie vor dem Schiedsgericht sowie auch vor Gericht. Zunächst ist es bei Konflikten stets empfehlenswert, eine gütliche Einigung mit der Gegenpartei zu erzielen und so den Streit beizulegen, da gerichtliche Verfahren äusserst kosten- und zeitintensiv sind. Durch meine langjährige Erfahrung als Anwältin gehören Streitbeilegungen zu meinem alltäglichen Metier, sodass ich auch Ihnen gerne dabei helfe, bei Konflikten eine aussergerichtliche Lösung zu finden, die für alle beteiligten Parteien befriedigend ist. Als «ultima ratio», wenn aussergerichtliche Einigungsbestrebungen erfolglos bleiben und es keine weiteren Aussichten auf eine Streitbeilegung gibt, bestreite ich mit Ihnen als Anwalt für Immobilienrecht notwendigenfalls den Rechtsweg und vertrete Sie vor Gericht und den entsprechenden Behörden, wenn nötig auch durch den gesamten Instanzenzug

Unsere Anwälte für Grundstücks- & Immobilienrecht unterstützen Sie u. a. bei folgenden Anliegen:

  1. Verträge ausarbeiten und prüfen

    – Miet- & Kaufvertrag
    – Makler- & Bauvertrag
    – Anfechtung & DurchsetzungVerträge aufsetzten und prüfen

  2. Grundstück, Liegenschaft oder Immobilie erwerben

    – Hypothek & Schulden auf dem Grundstück
    – Wechsel des Eigentümers & steuerrechtliche Aspekte
    – Mängel – Nachbesserung – Gewährleistungsansprüche Anwalt Immobilien kaufen

  3. Liegenschaft, Grundstück oder Immobilie verkaufen

    – Beratung rund um das Thema Haftung
    – Transaktionsabwicklung – Zahlung durchsetzen & überwachen
    – steuerrechtliche Aspekte / Vor- & Nachteile der Schenkung

Hier finden Sie uns – Routenplaner

Route

Dein Standort:

Anwaltskanzlei Zuerich

Dufourstrasse 165
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten – telefonische Erreichbarkeit

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

+41 43 545 01 50

Weitere Infos

Häufig gestellte Fragen zur Beratung und Vertretung im Grundstücksrecht und Immobilienrecht

immobilienrechtliche mandate

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