Suchen Sie einen Anwalt für Gesellschaftsrecht in Zürich? Benötigt Ihr Unternehmen eine Rechtsberatung? Unsere Anwaltskanzlei richtet Ihren Fokus auf Gesellschaftsrecht. Wollen Sie mehr über gesellschaftsrechtliche Aspekte von Kapitalgesellschaften, Vereinen, Stiftungen, Kollektivgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Genossenschaften, Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder anderen Personenvereinigungen wissen? Was unterscheidet eine Anstalt von einer Stiftung?
Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Firmengründungen
Unser Anwalt für Gesellschaftsrecht in Zürich ist Experte für Firmengründungen aller Art. Bei gesellschaftsrechtliche Fragen sind Sie in unserer Kanzlei in Zürich richtig. Unser Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht zeigt Ihnen Vor- und Nachteile sowie rechtliche Voraussetzungen der einzelnen Gesellschaftsformen auf. Unser Partnernotariat nimmt anschliessend die notwendigen Beurkundungen vor. Wesentlich ist die anwaltliche Kontrolle, Begleitung und Überprüfung von gesellschaftlichen Vorgängen oder Gründungen. Wir bereiten für Sie die formellen Papiere zur Eintragung ins Handelsregister vor.
Gesellschafts- rechtliche Belange
Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team bieten Privaten und Unternehmen eine umfassende Beratung und Vertretung in gesellschafts- und handelsrechtlichen Belangen an.
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
Überlassen Sie unseren Anwälten für Gesellschaftsrecht die handels- und gesellschaftsrechtlichen Formalitäten
Wie definiert das schweizerische Obligationenrecht eine Gesellschaft? Welche Gesellschaftsformen sind beurkundungspflichtig? Wollen Sie eine AG oder eine GmbH gründen? Haben Sie Fragen zu notwendigen Schriftsätzen oder der Beurkundung ihrer Unternehmensgründung? Suchen Sie einen Anwalt für Gesellschaftsrecht in Zürich, welcher die notarielle Beurkundung für Sie vornimmt? Unsere Kanzlei hat sich im Handels-, Wirtschafts-, Vertrags- und Gesellschaftsrecht spezialisiert, u.a. bieten wir bieten folgende Dienstleitungen an:
Kapitalerhöhungen
Kapitalherabsetzungen
Änderungen der Statuten
Vermögensübertragungen
Fusionen
Begleitung von notariellen Beurkundung
Rechtsberatung von Unternehmen in Zürich
Unternehmensrechtliche Konflikte und Auseinandersetzungen
unerlaubten Handlungen eines Mitgesellschafters
Haftungen und Stimmrechte
Ausschluss von beteiligten Personen der Gesellschaft
Haftung von Verbindlichkeiten
Auseinandersetzungen im Inneren Ihrer Gesellschaft
Streitigkeiten mit Dritten
Unternehmerische Rechtsberatung
Gesellschaftsrecht Schweiz/Deutschland
Ihre Anwälte für Gesellschaftsrecht in Zürich
Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet Firmen und Privatpersonen eine vollumfängliche Beratung in wirtschafts-, gesellschafts- und handelsrechtlichen Belangen an.
Spezialisierte Anwälte für Gesellschaftsrecht aus der Schweiz
National tätig, international vernetzt und lokal für Sie da!
Schnell, einfach und unkompliziert
Sind Sie ein Arbeitnehmer und möchten Sie sich selbständig machen? Wir bieten Ihnen eine professionelle rechtliche Unterstützung an und zeigen Ihnen den Weg zur Selbständigkeit. Dieses Vorhaben stellt ein Risiko aber auch eine grosse Chance für Ihr berufliches Weiterkommen dar. Wichtig ist die Unterstützung eines Experten für Gesellschafts- und Handelsrecht. Unsere Anwältinnen und Anwälte sind überaus erfahren in allen gesellschaftsrechtlichen Belangen, wir beraten und unterstützen Klienten, welche die Selbständigkeit in Angriff nehmen wollen. Folgende gesellschaftsrechtliche Fragen können sich für einen Unternehmer stellen:
Wie geht die Gründung eines Unternehmen vonstatten?
Welche Gesellschaftsform sollte der Unternehmer für seine Firma wählen? (AG, GmbH, Verein …)
In welchen Fällen ist eine Restrukturierung eines Unternehmens sinnvoll und wie kann diese rechtlich umgesetzt werden?
Ist ein Zusammenschluss oder eine Übernahme eines anderen Betriebs sinnvoll? Welche unternehmen- und wirtschaftssrechtlichen Aspekte sind hierbei zu beachten?
Unsere Anwältinnen und Anwälte bieten Privatpersonen und Unternehmen eine kompetente Rechtsberatung in sämtlichen Bereichen des deutschen und schweizerischen Rechts an. Insbesondere unterstützen wir Sie bei:
Beratung und Betreuung für schweizerische bzw. deutsche Unternehmens- und Firmengründungen sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland
Mediation und Führung von Verhandlungen zur aussergerichtlichen Beilegung von Konflikten und Streitigkeiten
Verfassen von Verträgen (Vertragsausarbeitung)
Mitarbeit bei der Verhandlung von Verträgen (Vertragsverhandlung in der Schweiz/Deutschland)
Rechtsberatung bei Firmenübernahmen
Rechtsberatung bei allen gesellschaftsrechtlichen Fragen in markenrechtlichen Belangen
Steuerrechtliche Beratung in der Schweiz und in Deutschland
Vertretung bei sämtlichen Behörden und Gerichten der Schweiz (Bund, Kanton, Gemeinde) und Deutschland
Mitarbeit im Verwaltungsrat (Übernahme und Leitung von Verwaltungsratsmandaten)
Beratung und Mitarbeit bei der Erstellung eines Netzwerks (Networking)
Unterstützung bei der Gründung einer Firma (Beratung, Vertretung Firmengründung)
Unsere Anwälte beraten und vertreten Mandanten in der ganzen Schweiz und Deutschland. In Zürich und der nähren Umgebung betreuen wir unsere Klienten persönlich. Haben Sie Fragen zum schweizerischen oder deutschen Gesellschaft- und Handelsrecht? Erfahrene Anwälte beraten Sie kompetent zu einem fairen Preis. Rechtlicher Hinweis
Ausarbeitung von Verträgen (Vertriebs-, Factoring-, Werk- und Dienstleistungsverträge, Aktionärbindungsverträge)
Vertretung in sämtlichen Bereichen des Gesellschaftsrechts (vor Behörden und Gerichten)
Schweizer Recht – Deutsches Recht – Gesellschaftsrecht
Schweizer und Deutsches Gesellschaftsrecht
Die hier aufgeführten Unternehmensformen geben einen ersten Überblick über die häufigsten Rechtsformen im schweizerischen und deutschen Gesellschaftsrecht:
Kollektivgesellschaft (Die Gesellschafter einer Kollektivgesellschaft haften mit ihrem gesamten Privatvermögen)
Einzelunternehmung
Einfache Gesellschaft
Aktiengesellschaft
Genossenschaft
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Verein (Körperschaften mit nicht wirtschaftlicher Zielsetzungen)
Wirtschaftsrecht Schweiz/Deutschland
Aktiengesellschaft (in der Schweiz)
Eine Aktiengesellschaft ist im schweizerischen Gesellschaftsrecht eine Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, welche sich für Firmen mit einer gewissen Unternehmensgrösse eignet. Diese Gesellschaftsstruktur ist eine von den Aktionären relativ unabhängige Struktur. Rechtsgeschäfte können durch die Organe der AG vorgenommen werden. In einer Aktiengesellschaft ist die strategische Führung Aufgabe des Verwaltungsrates, die operative Führung ist die Aufgabe der Geschäftsleitung. Eine AG kann u.a. Arbeitsverträge mit seinen Arbeitnehmern abschliessen. Das Aktienrecht befindet sich im schweizerischen Obligationenrecht, dem formell fünften Teil des ZGB. Der Begriff Obligation bedeutet Vertrag.
Das Obligationenrecht ist ein Gesetzbuch, in welchem man ausser dem Verein (Art. 60 ff. ZGB) Bestimmungen zur Unternehmensführung und zu Gesellschaftsgründungen findet. Die Haftung einer Aktiengesellschaft ist beschränkt auf das Aktienkapital. Bei der Gründung einer AG braucht es mindestens eine natürliche oder juristische Person (Art. 625 OR). Hierbei geht es darum, dass in erster Linie der Verwaltungsrat und die Organe der AG, wie z.B. auch der Geschäftsführer bestimmt werden müssen. Zudem wird eine unabhängige Revisionsstelle mit der Überprüfung der Buchhaltung beauftragt. Diese ist jedoch nicht in allen Fällen nötig (vgl. Art. 727 OR). Die Gründung der AG kann man in den folgenden Schritten vornehmen:
Sicherstellung der personellen, finanziellen und strukturellen Funktionsfähigkeit der AG
Das alte Recht sah das Erfordernis der «Pflichtaktie» vor. Unter geltendem Recht ist nicht mehr erforderlich, dass Mitglieder des Verwaltungsrats Aktionäre der Gesellschaft sind. Diese können alle Angelegenheiten, welche nicht durch das Gesetz (z.B. unübertragbare Kompetenzen der GV) oder die Statuten geregelt sind, anhand von Beschlüssen entscheiden. Sofern die Statuten der Gesellschafterversammlung Kompetenzen einräumt, ist diese ausdrücklich dafür verantwortlich. Aktionäre haben nur eine Pflicht, sie müssen die erhaltenen Aktien bezahlen. Aktionäre haben aber auch Rechte. Im Folgenden finden Sie eine kurze Übersicht:
Recht auf einen Anteil des Unternehmensgewinns
Recht auf einen Anteil des Liquidationsertrags
jährlicher Geschäftsbericht
Einladung für die Generalversammlung
Stimmrecht an der GV
Einsichtsrechte in den Geschäftsgang der Firma
Sofern keine Vinkulierung (Aktionärbindungsvertrag) besteht, können die Aktionäre ihre Aktien frei übertragen
Bei einer AG können die Aktionäre höchstens ihr eingezahltes Aktienkapital verlieren.
Einige dieser Rechte können durch Gesetz, Statuten oder Beschlüsse der AG relativiert werden. Der Vorteil der Rechtsform in der Struktur einer AG ist, dass sich diese sehr schnell und effektiv an die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten und Veränderungen anpassen kann und damit für die Erwirtschaftung eines Unternehmenserfolgs durch die Anlage des Aktienkapitals optimal gewährleistet ist.
eine Revisionsstelle, deren Mitglieder, deren Unabhängigkeit sowie deren Aufgaben und Pflichten sind gesetzlich vorgeschrieben (OR 727 – 731).
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Vor- und Nachteilen einer AG.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH in der Schweiz)
Merkmale einer GmbH
Nur das Gesellschaftsvermögen haftet
Das Stammkapital beträgt CHF 20000
Gesetzlich nicht so streng beaufsichtigt wie die AG
Bezüglich Verantwortlichkeit gelten dieselben Regeln wie beim Aktienrecht (OR 827)
Keine Anonymität der Gesellschafter (Eintrag der Namen ins Handelsregister)
Personengebundenere Gesellschaftsform
Die GmbH wird in der Umgangssprache oft auch als die Aktiengesellschaft der einfachen Leute bezeichnet. In den letzten zehn Jahren wurden in der Schweiz ca. 50’000 Untenehmens-Neugründungen in Form einer GmbH gemacht. Dies unterstreicht die Popularität dieser Unternehmensform.
Zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung genügt ein Gesellschafter. Ausserdem bedarf es einer öffentlichen Beurkundung in Form von Statuten. Die Statuten müssen Bestimmungen über die Geschäftsführung enthalten. Die Rechtspersönlichkeit der GmbH wird mit ihrem Eintrag ins Handelsregister erlangt. In den Statuten muss die Höhe des Stammkapitals definiert werden. Das Stammkapital sollte mindestens CHF 20 ‚000.- betragen, wobei der Nennwert einer Einlage CHF 100 oder ein Vielfaches davon betragen muss (Art. 773 f. und Art. 782 Abs. 2 OR).
Bei der Gründung der GmbH muss das gesamte Stammkapital liberiert sein. In erster Linie wird die Haftung für Schulden des Unternehmens durch das Stammkapital beschränkt. Es hat aber zugleich eine Gläubigerschutzfunktion, indem das Stammkapital als Haftungsmasse zur Verfügung steht. Die Gesellschafter der GmbH haften solidarisch und subsidiär bis zur Höhe des nicht einbezahlten Stammkapitals. Eine Nachschusspflicht besteht nur, wenn dies in den Statuten festgehalten wurde (Art. 795 Abs. 1 OR). Die Vertretung der GmbH und die Führung des operativen Geschäfts haben die Gesellschafter gemeinsam inne, es sei denn die Statuten bestimmen etwas anderes. Mindestens ein Geschäftsführer muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben.
Die GmgH gilt als flexibel und eignet sich bestens für KMU’s, welche auf einem nationalen und internationalen Markt tätig sind und sich schnell den Verhältnissen anpassen möchten. Weitere Vor- und Nachteile der GmbH finden Sie hier.
Die Steuern in der Schweiz
Wer ist in der Schweiz steuerpflichtig?
Direkte Bundessteuer
Natürliche Personen, die in der Schweiz ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthalt haben
Juristische Personen, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in der Schweiz haben (vgl. BV Art. 128
Bei Juristische Personen in Form einer Abgabe auf den Unternehmensgewinn
Steuerhinterziehung / Steuerbetrug
Bei der Steuerhinterziehung werden Einkommens- oder Vermögensteile in der Steuererklärung verschwiegen, während beim Steuerbetrug aktiv falsche Angaben gemacht werden, mit der Absicht, die Steuerbehörden über die wahren Begebenheiten zu täuschen.
Eine Zusammenfassung über das schweizerische Steuersystem finden Sie hier.
Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften müssen Gewinnsteuern zahlen, sofern diese den Unternehmenssitz oder eine Verwaltungsstelle in der Schweiz haben.
Vereine, Stiftungen und übrige Juristische Personen
Stiftungen, Vereine und andere juristische Personen unterliegen einem fest definierten Steuersatz. Dieser wird auf dem Reingewinn erhoben.
Vereine: Rechtsgrundlage in der Bundesverfassung
Die Vereinigungsfreiheit ist gewährleistet
Jede Person hat das Recht, Vereinigungen beizutreten oder anzugehören und sich an den Tätigkeiten von Vereinigungen zu beteiligen.
Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung beizutreten oder anzugehören.
Was gibt es für Vereine?
sportliche Vereine
gesellige Vereine
kulturelle Vereine
politische Vereine
religiöse Vereine
wissenschaftliche Vereine
künstlerische Vereine
wohltätige Vereine
Verein
Statuten
Ein Verein entsteht mit der Ausarbeitung und Annahme schriftlicher Statuten. Diese müssen über den Zweck, seine Mittel und seine Organisation Auskunft geben. Das ZGB schreibt den Statuten einige zwingende Rechtsnormen vor.
Zweck
Warum gibt es diesen Verein?
Mittel
Woher kommt das Geld?
Revisoren
Sie dürfen nicht im Vorstand sitzen. Als Vertreter der Mitglieder prüfen sie die Rechnungsführung und Vermögensverwaltung des Vereins sowie die Tätigkeit des Vorstandes.
Verrechnungssteuer
Die Verrechnungssteuer ist ein Instrument zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Sie ist eine Quellensteuer des Bundes, die auf dem Ertrag von Zinsen und Dividenden sowie auf einzelne Versicherungsleistungen erhoben wird. Beim korrekten Erfüllen der Deklarationspflicht mit der Steuerschuld, wird der erhobene Steuerbetrag zurückerstattet oder mit ausstehenden Forderungen verrechnet.
Wie erhalten die Steuerpflichtigen die Verrechnungssteuer zurück?
Man deklariert im Wertschriftenverzeichnis das Kapital per 31. Dezember des entsprechenden Jahres als Vermögen und den daraus resultierenden Bruttozins, ebenso einen allfälligen Brutto-Lottogewinn als Einkommen.
Die von der Bank bzw. von der Lottogesellschaft bereits abgezogene Verrechnungssteuer wird zurückerstattet oder mit dem Steuerbetrag verrechnet, wenn das Wertschriftenverzeichnis mit integriertem Rückerstattungsantrag vollständig ausgefüllt worden ist.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird auf allen Stufen der Produktion und Verteilung, beim Import und bei inländischen Dienstleistungen erhoben. Steuerpflichtig sind selbständig Erwerbende, welche einen Umsatz aufweisen, der höher als CHF 100’000.- ist. Die gesetzlichen Grundlagen sowie die aktuellen Mehrwertsteuersätze finden Sie hier.
Stempelabgaben: Abhabe auf Emissonen, Umsatzabgabe, Abgabe auf Versicherungsprämien
Die Stempelabgabe ist eine vom Bund erhobene Steuer, welche auf bestimmte Vorgänge des Rechtsverkehres erhoben wird (z.B. Kapitalbeschaffung, Kapitalverkehr, Handel mit Wertschriften…)
Kantonale Steuern
Jeder Kanton und jede Gemeinde kann seine eigenen Steuern erheben. Dieser steuerliche Wettbewerb führt zu einer Konkurrenzsituation mit unterschiedlichen Besteuerungen von Steuersubjekten, je nach dem, in welchem Kanton oder in welcher Gemeinde ihr Wohn- bzw. ihr Geschäftssitz liegt. Die Schweiz hat aus diesem Grund verglichen mit dem Ausland relativ geringe Steuersätze. Ausländische Investoren und reiche Privatpersonen finden in der Schweiz gute Rahmenbedingungen vor.
Holding – und Beteiligungsgesellschaften
Bei den Gewinnsteuern haben Holdings Steuererleichterungen, auch die Kapitalsteuer ist vermindert.
Kontaktieren Sie eine Anwältin oder einen Anwalt für Gesellschafts- und Handelsrecht in Zürich
Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen bezüglich einer Firmengründung. Auch bei anderen handels-, gesellschafts- und wirtschaftsrechtichen Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Beratung und Vertretung in handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekten (Wahl der geeigneten Gesellschaftsform, Ausgestaltung der Statuten, Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft etc.)
Sitzwechsel
Ausarbeitung von Aktionärbindungsverträgen und Statuten
Kontaktieren Sie uns bei Fragen zum Gesellschaftsrecht!
Als Anwältin & Expertin für internationales Privatrecht auf Kabeleins.
Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten.
Suchen Sie einen Anwalt für Mietrecht, Immobilienrecht oder Baurecht im Grossraum Zürich?
Haben Sie die Kündigung für die Wohnung erhalten? Ist ist Ihre Mietwohnung baufällig und benötigt eine Sanierung?
Ist das Dach undicht? Regnet es in die Wohnung hinein? Hat der Vermieter Eigenbedarf angemeldet? Haben Sie Konflikte mit Ihren Nachbaren?
Trautes Heim, Glück allein!
Originaltitel Film: La Maison du Bonheur
Ihr Zuhause, ihr Heim, Ihre Wohnung ist Ihr individuelle Rückzugsort! Fühlen Sie sich in Ihrer Privatsphäre bedroht? Haben Sie einen Konflikt mit dem Vermieter oder mit Nachbaren? Auseinandersetzungen können rasch ausser Kontrolle geraten. Prozesse im Mietrecht sind meist kostspielig und langwierig.
Unser Anwalt für Mietrecht bietet Unterstützung bei Rechtsbelangen rund um das Mietrecht. Vermeiden Sie unnötige Mietstreitigkeiten. Mietrechtliche Fälle sind komplex. Ist der Nachbar, der Vermieter oder der Mieter im Recht? Mietrechtliche Konflikte sollten anwaltlich begleitet werden. Konsultieren Sie noch heute einen Anwalt für Mietrecht; so kann meist ein Gerichtsverfahren vermeiden werden. Die aussergerichtliche Einigung steht für uns an erster Stelle!
Zürcher Anwalt für Mietrecht, Immobilienrecht & Baurecht unterstützt Sie als Mieter & Vermieter, Unternehmer, Hauseigentümer oder Liegenschaftsverwalter
Unsere Dienstleistungen im Bau-, Immobilien und Mietrecht umfassen u.a. die folgende Bereiche:
Mietvertragsgestaltung – Verfassen und Überprüfen von Mietverträgen
Mietvertrag (Wohnung, Geschäftsraum)
Pachtvertrag
Leasingvertrag
Vorkaufsrecht
Begründung einer Nutzniessung oder eines Wohnrechts
Mietrechtliche Beratung und Vertretung
Pflichten & Rechte aus dem Mietvertrag
Abrechnung der Heizkoste
Nebenkosten
Mietzinserhöhung
Mietminderung
Mietzinsherabsetzung
wertvermehrende Umbauten & Investitionen
ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses
ausserordentliche Kündigung
Erstreckung des Mietverhältnisses bei Härtefällen
Ausweisung von Mietern
Mängel und Schäden am Mietobjekt
Eigenbedarf
Mietzins
Redaktion & Prüfen von immobilienrechtlichen Verträgen
Immobilienrechtliche Beratung zum Stockwerkeigentum
Begründung von Stockwerkeigentum
Redaktion einer Nutzungs- und Verwaltungsordnung
Beratung von Stockwerkeigentümer und Stockwerkeigentümergemeinschaften
Anfechtung von Gemeinschaftsbeschlüssen
Vertretung in baurechtlichen Einsprache- und Gerichtsverfahren
Einholen von Baubewilligung
Prozessführung und Vertretung von Stockwerkeigentümern
Rechtsanwälte Bau-, Immobilien & Mietrecht
Inhaberin und Anwältin S. Wittibschlager Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team vertreten Vermieter und Mieter in allen Rechtsbelangen rund um Immobilien. Unsere Anwälte sind auf sämtliche immobilienbezogenen Rechtsgebiete spezialisiert.
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
Die Anwaltskanzlei Wittibschlager hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Unsere Rechtsanwälte vertreten Privatpersonen & Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, USA, und Osteuropa.
Wir sind ein Team mit erfahrenen und spezialisierten Anwälten in verschiedenen Fachgebieten. Zu unseren bevorzugten Arbeitsgebieten gehören das Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Handels- & Gesellschaftsrecht, Schuldbetreibung- und Konkursrecht, nationales- & internationales Privatrecht & Wirtschaftsrecht.
Dank der fachlichen Spezialisierung unserer Anwältinnen und Anwälte und ihrer Berufserfahrung können wir Ihnen qualitativ herausragende Dienstleistungen anbieten.
In der Schweiz ist unsere Kanzlei ist die zentrale Anlaufstelle bei grenzüberschreitenden Rechtsfragen & Sachverhalten Schweiz – Deutschland.
Die Anwaltskanzlei Wittibschlager ist eine kleine, national und international auf alle immobilienbezogene Bereiche ausgerichtete Kanzlei mit Sitz in Zürich. Unser Anwalt für Mietrecht, Baurecht und Immobilienrecht unterstützt Mieter, Vermieter, Hauseigentümer und Liegenschaftsverwalter in sämtlichen mietrechtlichen Belangen.
Sind Sie Mieter, Vermieter, Grundeigentümer, Bauherr, Liegenschaftsbesitzer, Verkäufer oder Käufer einer Immobilie?
Wir beraten, vertreten und begleiten Sie in allen mietrechtlichen bzw. immobilienrechtlichen Belangen. Wir vertreten sowohl Private als auch Unternehmen in Gerichts- und Verwaltungsverfahren. Darüber hinaus sind wir auch beratend tätig.
Mietrecht – Ihre Anwaltskanzlei für Mietrecht und Mietrechtsprozesse im Herzen der Stadt Zürich
Suchen Sie einen Anwalt für Mietrecht? Bei Fragen zum Mietrecht und Pachtrechtsind die Anwälte der Anwaltskanzlei in Zürich für Mieter und Vermieter die zentrale Anlaufstelle. Privatpersonen, Unternehmer, Liegenschaftsverwaltungen und Immobilienbesitzer beraten und vertreten wir gerne. Bei immobilien-, bau- oder mietrechtlichen Belangen sind Sie bei uns richtig.
Sowohl die Pflichten als auch die Rechte von Vermieter und Mieter werden im Mietrecht geregelt. Dies gilt für private Wohnungen und auch für Geschäftsliegenschaften. Das Mietrecht bildet den Rahmen für alle mietrechtlichen Belange, welche das Wohnen regelt.
Dank unserer langjährigen Tätigkeit auf sämtlichen Gebieten des Mietrechts u.a. auch mit der Schlichtungsbehörde sind wir bei allen mietrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Miete von Geschäftsräumen, Stockwerkeigentum und anderen Wohnräumen die richtige Adresse. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei unserem Anwalt für Mietrecht, Baurecht und Immobilienrecht in Zürich.
Mietrechtliche Beratung beim Anwalt für Mietrecht
Mietverträge sind mündlich gültig. Wir empfehlen einen schriftlichen Mietvertrag. Gerne prüfen wir den Vertrag, um künftige Konflikte auszuschliessen.
In unserer Mietrechtskanzlei beraten und vertreten wir Mieter und Vermieter. Möchten Sie ein Mietzinserhöhung durchsetzen oder abwehren? Benötigen Sie Hilfe bei der Ausarbeitung einer korrekten Heiz- und Nebenkostenabrechnungen?
Sind Sie Vermieter und haben Probleme mit dem Mieter?
Als Vermieter werden Sie zwar, wie erwähnt, durchaus durch einer Vielzahl an rechtlichen Pflichten aus vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage am eigenen, freien Handeln eingeschränkt, dennoch kommen Ihnen andererseits auch viele Rechte zu, welche Sie dem Mieter gegenüber geltend machen können.
Wenn Sie beispielsweise einem störenden Mieter kündigen wollen, können Sie dies unter Vorbehalt der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Fristen tun. Je nach dem, wie sich der Mieter während der Mietdauer verhalten hat, steht gar eine fristlose Kündigung zur Disposition, von welcher Sie bei gegebenen Voraussetzungen Gebrauch machen können. Wenn Sie hingegen eine Kündigung des Mietverhältnisses aufgrund von Eigenbedarf anstreben, so sind gewisse Voraussetzungen zu beachten. Kontaktieren Sie mich in meiner Anwaltskanzlei in Zürich und lassen Sie sich umfassend über Ihre Rechte und Pflichten als Vermieter bzw. als Verpächter aufklären.
Terminvereinbarung bei einem Anwalt für Mietercht und Immobilienrecht in Zürich
Der Gang zu einem Anwalt für Mietrecht, welcher einen klaren Blick auf die mietrechtlichen Aspekte bzw. Sachverhalt hat, ist wichtig.
Auch wenn Ihre Mieter sich im Zahlungsrückstand befinden, sie Ihr Miet- oder Pachtobjekt in vertragswidriger Weise nutzen oder wenn Sie anderweitige Schwierigkeiten mit uneinsichtigen Mietern haben, so ist ein Beizug einer auf Mietrecht spezialisierten Anwältin anzuraten. Ich verfüge hierbei diesbezüglich über langjährige Erfahrungen im Umgang mit unliebsamen Mietern, sodass ich Ihnen mit meiner in dieser Zeit erworbenen Kenntnisse sicherlich weiterhelfen kann.
Wenn Sie planen, Immobilien zur Weitervermietung zu erwerben, so stehe ich Ihnen während des gesamten Immobiliengeschäfts beratend und vertretend zur Seite, kläre Sie über die juristischen Nuancen im Zusammenhang mit den verschiedenen angrenzenden Rechtsbereichen auf, welche den Immobilienkaufbetreffen, und regle den schriftlichen und telefonischen Verkehr mit Steuer- und Versicherungsbehörden insbesondere in Bezug auf die fristgerechte Einreichung der notwendigen Unterlagen.
Besonders wichtig für den Vermieter ist zudem auch der Mietvertrag, welcher dem Mieter zur Unterzeichnung vorgelegt wird. Dieser sollte sorgfältig ausgestaltetund inhaltlich wohlüberlegt sein, um zukünftige Spannungen mit dem Mieter zu vermeiden und von Anfang an eine Klarheit zu schaffen, wodurch bereits die Ansätze eines sich anbahnenden rechtlichen Konfliktes bereits im keim erstickt werden können. An einer eindeutigen Rechtslage haben Sie als Vermieter oder Verpächter ein Interesse, da sich somit eine gewisse Planmässigkeit und -sicherheit hinsichtlich des Rendite- bzw. des Mietobjekts erreichen lässt, was für Sie als Vermieter und Verpächter auch bedeutet, dass Sie mit konstantem Einkommen in Form von Mietzinsen rechnen können.
Gerne übernehme ich für Sie als spezialisierter Anwalt für Mietrecht / Immobilienrecht die schwierige Aufgabe der sinnvollen Ausgestaltung des Mietvertrags und beachte hierbei Ihre individuellen Wünsche, indem ich Sie inhaltlich im Vertrag mit berücksichtige.
Sie sind Eigentümer einer Stockwerkeigentums, eines Mehrfamilienhauses oder eines Wohnblocks? Möchten Sie dies vermieten? Ein Anwalt für Mietrecht kann Ihnen bei der vertraglichen Gestaltung von Wohnungs- und Gewerbemietverträgen helfen.
In den folgenden Bereichen ist unser Anwalt für Mietrecht / Immobilienrecht & Baurecht überaus erfahren:
Mietverträge
Forderungen aus Mietverträgen (Nebenkosten, Depot),
Eigentümerwechsel
Abwehr von Mängelansprüchen
Hilfe bei der Ausweisung von Mietern
Überprüfung der Mietverträge
Unterstützung bei Mängeln am Mietobjekt / Mängelansprüche durchsetzen
Vorgehen bei Renovationsarbeiten in der Liegenschaft
Kündigung
Wohnungsabnahme
Untermiete
Prüfung der Heiz- und Nebenkostenabrechnung
Vorgehen bei missbräuchlichen Mietzins bzw. bei Herabsetzungsansprüchen
Nachbarschaftliche Probleme
Mietstreitigkeiten
Vertretung vor Schlichtungsbehörden
Durchsetzung der Hausordnung
Daneben spielen ausserdem bestimmte kantonale Normen im Mietrecht eine entscheidende Rolle, wobei sich die konkrete Ausgestaltung der jeweiligen Regelungen je nach Kanton massgeblich unterscheiden können. Hierbei kläre ich Sie interkantonal über diese besonderen kantonalen Stolpersteine auf und zeige die auf Ihre Bedürfnisse angepassten Lösungswege auf. Dies gilt umso mehr, wenn eine respektvolle Beziehung zwischen Mieter und Vermieter gepflegt wird.
Insoweit ist es auch aus der Perspektive des Vermieters bzw. des Verpächters, obwohl diesem regelmässig die Möglichkeit zusteht, das Verhältnis unter Einhaltung des Gesetzes sowie der vertraglichen Vereinbarungen, einfach zu künden, von grossem Interesse, bei einem Konfliktfall zunächst in Absprache mit der Gegenpartei und unter allfälligem Beizug eines fachkundigen Anwalts eine einvernehmliche Lösung zu finden, um das Vertrauensverhältnis nicht unnötig zu belasten.
Hierbei stehe ich Ihnen als auf Mietrecht und Immobilienrecht spezialisierte Anwältin mit jahrelanger Erfahrung in aussergerichtlicher Streitbeilegung, insbesondere durch Mediation, gerne mit meiner juristischen Expertise zur Verfügung. Sollten alle aussergerichtlichen Massnahmen erfolglos bleiben, so vertrete ich Sie subsidiär auch vor Gericht. Hierbei stehe ich für Ihre Rechte ein und kümmere mich umfassend um alle zivilprozessrechtlichen Aspekte wie beispielsweise Fristenläufe, Eingaben, Beweiserhebungen, etc.
MIETRECHT
Mietrecht – Anwälte für Vermieter
Gute Mietverträge sind die Basis für die erfolgreiche Vermietung einer Wohnung bzw. eines Geschäftsraumes. Es ist entscheidend, dass mögliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem Mietvertrag geklärt werden. Ein spezialisierter Anwalt für Mietrecht sollte Mietverträge prüfen. Risiken und Folgen von schlechten Mietverträgen sind zu vermeiden.
Wir helfen Ihnen beim Aufsetzen eines Mietvertrages und zeigen Ihnen deren Schwachstellen auf.
Möchten Sie als Vermieter Ihre Liegenschaft verkaufen oder wollen Sie die Mietwohnung in eine Stockwerkeigentum umwandeln?
Worauf muss man bei einem Eigentümerwechsel achten?
Wann ist eine Erhöhung der Mietzinse gerechtfertigt und wie muss diese durchgesetzt werden?
Was ist zu tun, wenn Feuchtigkeitsschäden oder andere Baumängel in der vermieteten Wohnung auftreten?
Wer muss für welche Schäden und Reparaturen in der Wohnung aufkommen?
Wie muss ein Vermieter reagieren, wenn z.B. die Geschirrspülmaschine oder die Heizung defekt ist. Wie sind die Mängelrechte in Mietwohnungen geregelt?
Auf was muss ein Vermieter bei der Renovation einer Mietwohnung achten, d.h. was sind seine Rechte und Pflichten?
Was ist bei einer Kündigung zu beachten, d.h. was sind die gesetzlichen Bestimmungen bei einer Kündigung? Was sollte der Vermieter über Kündigungsfrist und Kündigungstermin wissen? Wie kann der Vermieter bei Zahlungsverzug des Mieters ausserordentlich kündigen? Was ist bei Tod eines Mieter zu beachten? Mieter, die nicht ausziehen, sind für jeden Vermieter ein Ärgernis. Es lohnt sich, schnell die geeigneten Massnahmen zu treffen.
Was ist zu tun, wenn der Mieter den Mietzins nicht zahlt oder wenn der Mieter nicht auszieht? Wie kann man in einem solchen Fall die Betreibung einleiten und was ist zu tun wenn der Mieter daraufhin einen Rechtsvorschlag erhebt?
Welche Rolle spielt die Schlichtungsbehörde und das Mietgericht bei Mietstreitigkeiten?
Was sollte der Vermieter bei Mietvertragsänderungen berücksichtigen?
Unsere Mietrechtsexperten unterstützen Vermieter und erklären, worauf Sie beim Aufsetzen eines Mietvertrages besonders achten müssen: Dauer, Vertragsklauseln, Mietkaution, Solidarmieter, Familienwohnung, Untermiete, Vertragsklauseln bei Wohnpartnerschaften…
Bevor Vermieter die Mieter die neue Wohnung beziehen lassen, müssen Sie einige Vorbereigungen treffen: Wohnungsabnahme, Antrittsprotokoll und Abgabeprotokoll erstellen, Renovation…
Unser Anwalt für Baurecht & Immobilienrecht ist auch auf Mietrecht spezialisiert, wir sind in den folgenden mietrechtlichen Belangen überaus erfahren:
Abschluss von Mietverträgen
Wohnungsübergabe
Beratungen im Zusammenhang mit dem Mietzins (Mietzinserhöhung, Mietzinssenkung, Nebenkosten)
Rechte und Pflichen Ihres Mieters
Was ist bei Mängel am Mietobjekt zu tun?
Umbau und Rennovation
Was ist bei der Kündigung vom Mieter bzw. vom Vermieter zu beachten?
Was muss der Vermieter beim Auszug des Mieters aus der Wohnung beachten?
An welche Behörden und Verbände kann sich der Vermieter wenden?
Wir beraten Sie umfassend und kompetent in allen Mietrechtsfragen und klären Sie z.B. auf wie Sie eine Mietzinserhöhung rechtskonform durchsetzen. Treten Sie in Kontakt mit unseren spezialisierten Anwälten für Mietrecht und lassen Sie sich telefonisch oder per E-Mail beraten. Der Hauseigentümerverband und der Hausverein sind Verbände, welche Ihre Mitglieder im Bereich Liegenschaft, Immobilien und Wohneigentum unterstützen und beraten. Unsere Mietrechtexperten klären Sie auf, welche Punkte ein Vermieter bei einer Mietvertragsänderungen beachten sollte. Es ist wesentlich, dass ein Experte Vermieter über die Kündigung aufklärt. Diese müssen über die Fristenwahrung bei einer Kündigung sowie über die Formularpflicht und über die missbräuchliche und anfechtbaren Kündigungen sowie über die Erstreckung eines Mietverhältnises Bescheid wissen. Ausserdem sollte der Vermieter in seinem Mietvertrag Bestimmungen über die Vertragsdauer, die Kündigungsfrist bzw. die Kündigungstermine, den Unterhalt und die Nebenkosten fixieren.
Nebenkostenabrechnungen sollten realistisch angesetzt werden und sollten mit den realen Ausgaben übereinstimmen. Ausserdem ist es üblich, dass der Vermieter vom Mieter ein Mietzinsdepot (Kaution) verlangt. Diese Kaution ist zur Sicherheit des Vermieters da. Es dient als Sicherheit zur Deckung von ausstehenden Mieten bzw. Nebenkosten. Ausserdem können Schäden, welche der Mieter verursacht hat, damit bezahlt werden. Unsere Anwälte beraten Sie hierbei kompetent, so dass die Freigabe der Kaution rechtmässig verläuft.
Unsere Beratung und Rechtsvertretung bezieht sich vorwiegend auf die Interessen des Vermieters.
Vermieter sollten sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt bezüglich Mietverträgen, Mietzinserhöhungen, Abmahnungen und Kündigungen beraten lassen. Mietrechtliche Probleme können nach einer fachkundigen Beratung vermieden werden. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit einem Anwalt für Mietrecht, so können Fehler präventiv vermieden werden. Auch bei der Durchsetzung der Vermieter-Rechte vor der Schlichtungsbehörde oder vor dem Mietgericht unterstützen wir Sie umfassend.
Kunden unseres Anwaltes für Immobilienrecht / Mietrecht im Grossraum Zürich
Zu unseren Kunden gehören Bauherren, Immobilienbesitzer und Immobilienverwaltungen. Wir sind die zentrale Anlaufstelle und deren Ansprechpartner in allen mietrechtlichen Rechtsfragen. Zu unseren Mandanten bzw. Klienten zählen Private und Verwaltungsfirmen. Im Mietrecht sind wir erfahren und vertreten darum Ihre Interessen effizient. Eine umfassende Beratung und zielgerichtete Prozessführung in allen mietrechtlichen Angelegenheiten können Sie von uns in den folgenden Bereichen erwarten:
Prozessführung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht
Ausarbeitung von Mietverträgen für Wohnungen und Geschäftsimmobilien
Beratungen bezüglich Rohbaumieten, Umsatzmieten für Geschäftsräumen, optimierte Mietverträge und double-/tripple-net-Mietverträgen
Rechtsberatung bezüglich der Mietzinsgestaltung
Festlegung des Anfangsmietzins
Gestaffelte oder indexierte Mietzinse
Durchsetzung von Mietzinserhöhungen oder Mietzinssenkungen (z.B. wertvermehrender Umbau)
Anpassung von Nebenkosten bei der Miete
Kündigung
Aussprechen der Kündigung
Vertretung vor der Schlichtungsbehörde oder bei Gerichtsverfahren
Durchsetzung einer Ausweisung aus der Wohnung
Einleitung der gerichtlichen Durchsetzung und Zwangsräumung der Mietlokalitäten
Eintreibung von Forderung aus Pacht- und Mietverträgen
Inkasso von Mietzinsen
Inkasso von Nebenkosten
Schadenersatzforderung aufgrund übermässiger Abnützung
Prozessführung und Rechtsvertretung in Mietzinsherabsetzungsklagen
Vertretung in Prozessen bei der Beseitigung von Mietmängeln aufgrund vorgeworfener Mängel am Mietobjekt
Retention zugunsten Vermietern von Geschäftsräumen
Betreibungen sowie Rechtsöffnungen
Eigentümerwechsel
Anwalt für immobilienbezogene Rechtsgebiete in Zürich: Anwalt Mietrecht, Immobilienrecht Pachtrecht & Vertragsrecht in Zürich
Bei Miet- und Pachtverhältnissen jeglicher Art sind aufgrund der oftmals divergierenden Interessen der Parteien Konfliktsituationen zwischen Mieter und Vermieter bzw. zwischen Pächter und Verpächter sehr häufig. Hinzu kommt, dass die Rechtslage für die jeweiligen Parteien häufig unklar ist, mitunter weil in Miet- und Pachtverhältnissen verschiedene Rechtsquellen parallel zur Anwendung kommen.
Ihr Anwalt für Mietrecht & Immobilienrecht bietet Rechtsberatung von Mietern und Vermietern
Die Auseinandersetzungen sind teilweise auch von persönlichen Natur, was eine gütliche Lösung eines Konfliktes zusätzlich erschwert. Nicht zuletzt sind bei jedem Mietvertrag und divergierende Interessen im Spiel: Aus Sicht des Mieters bedeutet das Vertragsverhältnis eine persönliche Notwendigkeit, geht es doch um die Begründung bzw. Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Heimat, zu einem idealerweise erschwinglichen Mietzins. Andererseits geht es bei Vermietern häufig um die wirtschaftliche Existenz und damit einhergehend um das gewerbsmässig-wirtschaftliche Bedürfnis, die Zurverfügungstellung des Mietobjektsmöglichst profitabel und gewinnbringend zu gestalten.
Das sich aufgrund diesen komplett unterschiedlichen Ausgangssituationen und Perspektiven Konflikte entwickeln können, liegt auf der Hand. Und selbst wenn generell jede Partei bemüht ist, diesen Problemen aus dem Weg zu gehen oder in lediglich schonender Weise zu adressieren, so ist eine gütliche Einigung ohne jegliche juristische Unterstützung im jeweiligen Rechtsfall nicht immer möglich.
Beratung bei miet- und pachtrechtlichen Streitigkeiten
Seit XXX Jahren befasse ich mich täglich mit mietrechtlichen und pachtrechtlichen Streitigkeiten und kann mit den während diesen Jahren gewonnenen Expertise und Erfahrung sowohl Mieter und Pächter als auch Vermieter und Verpächter in allen denkbaren juristischen Streitfällen weiterhelfen. Kontaktieren Sie meine Anwaltskanzlei an der Dufourstrasse 165 in Zürich und lassen Sie sich eingehend in mietrechtlichen Angelegenheiten beraten, um eine für Ihren individuellen Fall optimale Lösung zu finden.
Pflichten von Mieter und Vermieter
Jeder Mieter hat neben vertraglichen und gesetzlichen Pflichten, wovon – neben diversen Nebenpflichten – die Leistung des Mietzinses die Hauptpflicht darstellt, im Mietrecht gegenüber dem Vermieter auch diverse Rechte. Wenn beispielsweise der Zustand der gemieteten Wohnung mangelhaft oder wenn eine Reparatur notwendig geworden ist, können sie gegenüber dem Mieter Ansprüchegeltend machen.
Pflichten der Vertragspartner im Mietvertrag
Pflichten des Vermieters
Übergabe der Mietsache in gebrauchstauglichem Zustand (OR 256/258)
Instandhaltung der Mietsache (OR 259a ff.)
Bekanntgabe des Mietzinses des Vormieters.
Einsicht in das Rückgabeprotokoll des Vormieters.
Tragen von Lasten und Abgaben.
Pflichten des Mieters
Bezahlung des Mietzinses (OR 257) und, sofern vereinbart, der Nebenkosten (OR 257a)
Rückgabe der Mietsache und deren Reinigung nach Gebrauch.
Sorgfaltspflicht im Umgang mit der Mietsache.
Rücksichtnahme auf Mitmieter (OR 257f II).
Meldepflicht für mittlere/schwere Mängel (OR 257g).
Reinigung / Behebung von leichten Mängeln auf eigene Kosten (OR 259).
Duldung von Reparaturen sowie der Besichtigung der Mietsache (OR 257h).
Anwalt Mietrecht / Immobilienrecht zum Schweizer Mietrecht
Daneben schreibt das Schweizerische Obligationenrecht (OR) gewisse Regelungen vor, die den Mieter vor missbräuchlichen Mietzinsen schützen. Je nach Sachlage könnten Sie als Mieter wiederum einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Mietzinsreduktion haben. Erfolgte hingegen die Kündigung des Mietverhältnisses seitens des Vermieters ungerechtfertigterweise, indem durch die Kündigung beispielsweise vertragliche Vereinbarungen oder gesetzliche Vorschriften des Obligationenrechts, wie beispielsweise die (Nicht-) Einhaltung der Kündigungsfristen, verletzt wurden, so müssen Sie die Kündigung nicht einfach akzeptieren, sondern können sich mit rechtlichen Mitteln einen vorläufigen Verbleib im Mietobjekt erzwingen.
Diese Beispiele stellen lediglich einen überschaubaren Ausschnitt von den vielzähligen Normen dar, welche sich mit den Rechten des Mieters bzw. den Pflichten des Vermieters befassen, und zeigen auf, dass sie sich als Mieter gegenüber dem Vermieter durch die korrekte Geltendmachung von den im konkreten Einzelfall zustehenden Ansprüchen erfolgreich zur Wehr setzen können.
Kontaktieren Sie meine in Zürich liegende Anwaltskanzlei, um eine präzise und konkret auf Ihren individuellen Fall zugeschnittene Beratungüber Ihre miet-, bau- oder immobilienrechtlichen Ansprüche zu erhalten. Beim Hausverkauf bzw. Immobilienkauf benötigen Sie auch anwaltliches Wissen bezüglich anfallender Steuern.
Gerne prüfe ich u.a. die ausgesprochene Kündigung auf Ihre Rechtmässigkeit hin oder studiere den genauen Inhalt des Mietvertrages, woraus sich Ihre Rechtsstellung ableiten lässt. Lassen Sie mich über Ihre mietrechtlichen Ansprüche aufklären und Sie dabei beraten, welche Schritte zur Erreichung Ihrer Ziele bzw. zur Durchsetzung Ihrer Rechte zu vollziehen sind.
Bei einer Wohnungsmiete spielt das Vertrauensverhältnis im Vergleich zum gewöhnlichen Vertragsrecht eine weitaus grössere Bedeutung. Juristische Streitigkeit mit dem Vermieter sind besonders heikel, da sie – unabhängig davon, welche Partei im konkreten Fall «Recht» hat – oftmals dazu führen können, dass der Vermieter aufgrund des durch den Streit entstandenen Vertrauensbruches fristgerecht und gesetzeskonform den Mietvertrag kündet, was für den Mieter, dessen Wohnung er gegebenenfalls seine Heimat nennt, eine schwerwiegende Konsequenz darstellt. Deshalb ist es bei etwaigen Streitigkeiten mit dem Vermieter wichtig, primär eine einvernehmliche Beilegung des Streits zu avisieren. Hierbei stehe ich Ihnen als auf Mietrecht und auf spezialisierte Anwältin mit jahrelanger Erfahrung in aussergerichtlicher Streitbeilegung, insbesondere durch Mediation, gerne mit meiner juristischen Expertise zur Verfügung, vereinbare für die involvierten Parteien gerne einen Mediationstermin in meiner Kanzlei und unterstütze Sie bei der Findung einer Lösung, welche für beide Parteien befriedigend ist.
Sollten alle aussergerichtlichen Massnahmen erfolglos bleiben, so vertrete ich Sie subsidiär auch vor Gericht. Hierbei stehe ich für Ihre Rechte ein und kümmeremich umfassend um alle zivilprozessrechtlichen Aspekte wie beispielsweise Fristenläufe, Eingaben, Beweiserhebungen, etc.
Glossar Mietrecht
Eigenbedarfskündigung
In bestimmten Fällen darf der Vermieter Eigenbedarf geltend machen. Dieses Recht kann er aber nur geltend machen, wenn er die Mietwohnung für sich, seine Familie oder Angehörigen nutzen möchte.
Haben Sie die Kündigung erhalten, weil der Vermieter Eigenbedarf angemeldet hat? Unser Anwalt für Mietrecht prüft die Rechtmässigkeit der Kündigung. Setzen Sie sich zur Wehr!
Heiz- und Nebenkostenabrechnung
Heiz- und Nebenkosten müssen nur bezahlt werden, wenn diese im Mietvertrag vereinbar wurden. In diesem Fall muss der Vermieter die Heiz- und Nebenkostenabrechnung jährlich zustellen. Wichtig ist, dass die Abrechnung mietrechtlich korrekt ausgestaltet ist. Bei Fragen zur Abrechnung steht Ihnen unser Anwalt für Mietrecht zur Verfügung.
Kündigung
Eine Kündigung darf nicht missbräuchlich sein. Wollen Sie als Pächter oder Mieter die Kündigung anwaltlich prüfen lassen? Sind Sie ein Vermieter und möchten Sie Ihren Mietern rechtmässig kündigen? Unser Anwalt für Mietrecht ist Experte, wenn es um missbräuchliche Kündigung, Kündigungsfristen, Ausweisung, Erstreckung von Mietverhältnissen, ausserterminliche Kündigung, Kündigung bei Zahlungsrückstand oder die Rückgabe der Mietkaution geht.
Kündigungsfristen
Das Schweizer Mietrecht regelt die Kündigungsfristen verschiedener Mietobjekte. In der Regel werden die Kündigungstermine im Mietvertrag festgelegt. Fehlt diese mietvertragliche Regelung, dann gelten die ortsüblichen Fristen. Die Kündigungsfristen sind verbindlich. Bei einer Mietwohnung gilt mindestens drei Monate Kündigungsfrist. Bei Geschäftsräumen beträgt diese mindestens sechs Monate. Bei Fragen zur Kündigung und den Fristen hilft Ihnen unser Anwalt gerne weiter.
Lärmbelästigung
Wie sollte man auf Lärmbelästigung reagieren? Ist eine Mietminderung möglich und durchsetzbar? Die Lärmbelästigung muss detailliert protokolliert, eindeutig dargelegt und bewiesen werden. Die Lärmbelästigung muss eindeutig als Mangel am Mietobjekt dargelegt werden. In einer Rechtsberatung mit unserem Anwalt für Mietrecht prüfen wir Ihre Chancen bezüglich der Durchsetzbarkeit einer solchen Forderung.
Mietrecht
Das Mietrecht ist ein Teil des Obligationenrechts. Welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter? Konflikte im Mietrecht werden oft auch vor dem Gericht entschieden. Die mietrechtlichen Bestimmungen sind komplex. Unser Anwalt für Mietrecht ist Ihr fachkundiger Experte und berät und vertritt sowohl Mieter als auch Vermieter.
Mietvertragsgestaltung
Haben Sie Fragen zu Mietvertragsgestaltung? Der Mietverband stellt auf Ihrem Portal Mustermietverträge zur Verfügung. Möchten Sie gewisse Bestandteile eines Mietvertrages prüfen lassen? Nicht jede Mietvertragsklausel muss akzeptiert werden. Noch vor der Unterzeichnung des Mietvertrages sollte Mieter oder Vermieter diesbezüglich juristischen Beistand in Anspruch nehmen.
Mietzinserhöhung
Mietzinserhöhung müssen vom Vermieter mit der Angabe eines Grundes für die Erhöhung auf einem amtlichen Formular ankündigt werden.
Unter den folgenden Voraussetzungen darf der Vermieter den Mietzins erhöhen:
Teuerung steigt
Referenzzinssatz wird angehoben
Unterhalts- und Betriebskosten sind nachweislich gestiegen
grössere Renovationen stehen an
Möchten Sie die Erhöhung Anfechten. Verpassen Sie die Fristen für die Anfechtung nicht. Holen Sie sich rechtzeitig Rat bei einem Anwalt für Mietrecht.
Umbauten und Renovierung
Für den kleinen Unterhalt bei Mietwohnungen ist der Mieter selber verantwortlich. Bei grösseren Reparaturen muss der Vermieter tätig werden. Der Zustand der Wohnung, welcher bei Antritt des Mietvertrags bestand, muss der Vermieter erhalten. Schäden und Mängel an der Mietwohnung muss der Vermieter dem Mieter sofort melden. Versäumt der der Mieter seiner Meldepflicht nachzukommen, kann er für Folgeschäden haftbar gemacht werden. Für grössere Umbauten oder Sanierungen hat der Mieter einen Anspruch auf eine Mietzinsreduktion.
Untervermietung
Die Untermiete ist nur dann verboten, wenn diese ausdrücklich im Mietvertrag ausgeschlossen wurde. Wir empfehlen Mieter eine schriftliche Genehmigung für die Untervermietung bei Vermieter einzuholen. Grundsätzlich darf der Vermieter die Untermiete nicht verbieten. Eine Ausnahme gibt es bei diesem Grundsatz nur, wenn ein gewichtiger Grund für die Ablehnung der Untermiete besteht. Haben Sie Fragen bezüglich Ihre Rechte und Pflichten bei der Untermiete? Unser Anwalt für Mietrecht hilft Ihnen in allen Belangen der Untermiete.
Mietminderung
Haben Sie Fragen zur Reduktion des Mietzinses? Welche Rechte haben Mieter bei einem Mangel der Mietsache? Was ist für die Durchsetzung einer Mietzinsreduktion zu tun? Wo und in welchen Fällen ist es ratsam den Mietzins bei einer öffentlichen Stelle zu hinterlegen? Wie wird die Höhe der Mietzinsreduktion ermittelt?
Der Anspruch auf Mietminderung besteht nur, wenn ein Mangel die Gebrauchstauglichkeit oder die Wohnqualität massiv beeinträchtigt. Unser Anwalt für Mietrecht bespricht mit Ihnen die Chancen der Reduktion.
FAQ Mietrecht Schweiz
Anwalt Mietrecht & Immobilienrecht zum Thema Kündigung:
Was muss der Mieter bei einer Kündigung tun?
Für die Kündigung git eine qualifizierte Formvorschrift. Ausserdem gelten für die Kündigung auf Kündigungsfristen. Die Kündigung ist nur der Einhaltung der folgender Formvorschriften gültig: – Der Vermieter muss schriftlich künden. – Die Kündigung muss auf einem amtlichen Formular zustellt werden.
Eine Kündigung ist ausschliesslich unter der Einhaltung der Kündigungsfrist und der Kündigungstermine gültig. Für Geschäftsräume gilt die Kündigungsfrist von mindestens sechs Monate. Wohnräume haben eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten. Mieter können sich gegen die Kündigung wehren. Die Anfechtung muss aber innert 30 Tagen seit Kündigungsempfang bei der zuständigen Schlichtungsbehörde angefochten werden. Die Schlichtungsbehörde kann die Aufhebung der Kündigung verfügen. Kündigungen, die missbräuchlich ausgesprochen wurden, werden aufgehoben. Unser Rechtsanwalt für Mietrecht prüft, ob die Erstreckung oder Aufhebung des Mietverhältnis in Frage kommt.
Anwalt Mietrecht & Immobilienrecht zum Thema „Nichtbezahlung des Mietzinses„
Welche Möglichkeiten hat der Vermieter bei Nichtzahlung des Mietzins?
Im Fall eines Mietrückstandes hat ein Vermieter folgende Möglichkeiten: 1) Der Vermieter muss eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ansetzen und androhen, dass bei Nichtbegleichung des Mietzins die Kündigung erfolgt. 2) Zahlt der Mieter nicht innerhalb dieser 30 Tage, kann der Vermieter dem Mieter mit einer Frist von weiteren 30 Tagen auf das Ende eines Monats kündigen.
Anwalt Mietrecht & Immobilienrecht zum Thema Kündigung wegen Eigenbedarfs
Wann darf der Vermieter Eigenbedarf geltend machen?
Der Vermieter muss in der Kündigung aufzeigen, wer in die Wohnung einzieht und weshalb. Der Anspruch auf Eigenbedarf gilt für folgende Personen: – Familienangehörige – Angehörige des Haushalts – Kinder – Lebenspartner – Pflegepersonal
Anwalt Mietrecht & Immobilienrecht zum Thema Mietminderung
In welchen Fällen hat der Mieter Anspruch auf eine Reduktion des Mietzinses?
Bei eine Einschränkung der Wohnungsnutzung durch einen Mangel entsteht ein Anspruch auf Minderung des Mietzinses. Dieser Anspruch gilt nur für die Dauer dieses Mangels. Gerne unterstütze ich als Anwalt für Mieter bei der Erörterung der Anspruchshöhe und der Durchsetzbarkeit einer Mietzinsreduktion.
Dienstleistungen rund um das Thema Immobilien
Mietrecht
Immobilienrecht
Pachtrecht
Sachenrecht
Erbrecht,
Öffentliches und privates Baurecht
Vertragsrecht (Auftrag, Werkvertrag, Kaufvertrag)
Treten Sie mit uns in Kontakt – unsere Anwältinnen und Anwälte sind Spezialisten fürMiet- und Vertragsrecht. Gerne unterstützen wir Sie bei den folgenden Themen rund um das Mietrecht:
Mietverträge
Vertragsänderungen wie z.B. Mietzinserhöhung bzw. Reduktion
Nebenkostenabrechnungen
Beratungen bezüglich Anfechtung der Mietzinserhöhung, Kündigung, Forderungen aus Mietverträgen
Ausweisung
Rohbaumiete
nichtige Kündigung
Erstreckung des Mietverhältnisses
Mietzinshinterlegung
Mietkaution
ausserterminliche Kündigung
Schäden am Mietobjekt
Schlichtungsbehörde
Mietgericht,
Kündigung bei Zahlungsrückstand
Eigenbedarf
Untermiete
Umsatzmiete
indexierte Mietzinse
Immobilienrecht
Baurecht
Unser Anwalt für Mietrecht, Immobilienrecht und sein Team begleiten Sie kompetent und lösungsorientiert und beraten und MängelMietminderung Mietvertrag vertreten Vermieter, Unternehmer, Liegenschaftsverwaltungen und Immobilienbesitzer mit viel Praxiserfahrung. Wir helfen Ihnen die rechtlichen Probleme, mit denen Sie als Vermieter, Liegenschaftsbesitzer oder Unternehmer konfrontiert sind, zu lösen.
Rechtsberatung Mietrecht
Als erstes prüfen spezialisierte Anwälte für Mietrecht die Rechts- und Sachlage kritisch. Sie können von uns eine kompetente und ehrliche Beratung erwarten. Ausserdem vertreten wir Sie in gerichtlichen und aussergerichtlichen Angelegenheit.
Die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Wittibschlager sind seit mehreren Jahren in der Stadt Zürich tätig und haben sich im Raum Schweiz und Deutschland etabliert. Wir bieten Rechtsberatungen und Vertretungen vor Deutschen und Schweizer Behörden und Gerichten an. Unser Fokus liegt auf sämtlichen Arbeitsbereichen des Immobilienrechts. Insbesondere bei den folgenden Rechtsbereichen sind wir spezialisiert:
Ihr Anwalt für Mietrecht Immobilienrecht ist für Sie da!
Unsere Klienten sind hauptsächlich Vermieter, Grundeigentümer, Verkäufer oder Käufer, Bauherren und Liegenschaftsverwaltungen. Brauchen Sie eine Rechtsberatung oder suchen Sie eine kompetente Rechtsvertretung vor den Behörden oder dem Mietgericht? Suchen Sie Unterstützung bei der Ausgestaltung von Verträgen oder wichtigen Dokumenten. Unsere Anwältinnen und Anwälte sind erfahren in allen mietrechtlichen Belangen und sind für Sie da.
Rechtsbereiche im Mietrecht, Baurecht und Immobilienrecht
ANWALT MIETRECHT, BAURECHT & IMMOBILIENRECHT IN ZÜRCH – TÄTIGKEITSGEBIETE
Die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Wittibschlager sind Experten in allen Rechtsbereichen des Immobilienrechts. Immobilienbezogene Rechtsfragen gehören zu unserer Kernkompetenz.
Wir beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen in allen Gebieten des schweizerischen und deutschen Miet- und Pachtrechts. Unsere Mietrechtsexperten helfenVermietern und Immobilienbesitzern und analysieren komplexe mietrechtliche Verhältnisse. Im Raum Zürich sind wir die zentrale Anlaufstelle für mietrechtliche Beratung und massgeschneiderte Lösungen.
Auch bei Verfahren vor Mietgerichten und Schlichtungsbehörden unterstützen wir unsere Kunden. Bei der Umsetzung von komplexen Rechtsstrukturen, Reglementen und Verträgen arbeiten wir effizient und auftragsorientiert. Aufgrund unserer sehr guten nationalen und internationalen Vernetzung mit Partnerkanzleien, Notariaten und Korrespondenzanwälten können wir im Bedarfsfall auf ausgewiesene Spezialisten zurückgreifen.
Mein Ziel als Anwalt für Mietrecht, Immobilienrecht und Baurecht ist es, in Ihrem Interesse Streit zu vermeiden oder Konflikte möglichst schnell und kostenvermeidend beizulegen. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Unsere Anwälte sind überaus erfahren in der Führung von Prozessen, Einsprache- und Beschwerdeverfahren.
MIETRECHT FÜR VERMIETER / PACHTRECHT FÜR VERMIETER
Rechtsberatung in allen Belangen des Mietrechts und des Pachtrechts (Regelung von Miet- und Pachtverhältnissen)
Unterstützung bei der Erarbeitung von Vermietungskonzepten
Begleitung bei Mietvertragsverhandlungen
Ausarbeitung und Überprüfung von Mietverträgen und Pachtverträgen
Hilfe bei der Durchsetzung von Mietzinserhöhungen, Mietzinssenkungen
Beratung bei Mängel am Mietobjekt / Wahrung und Durchsetzung von Mängelrechten
Rechtsberatung mit der Auflösung bzw. Kündigung von Mietverträgen und Pachtverträgen
Vertretung vor Behörden und Gerichten (Schlichtungsbehörden, Mietgerichten)
IMMOBILIENRECHT
Eigentumsrechte
Handänderungen
Verkauf bzw. Kauf und Finanzierungen von Immobilien
Projektrealisierungen (Realisierung eines Bauprojekts)
Immobiliar-Sachrecht
Besitzrechte
Schutzrechte
Beratung und Begleitung im Immobilien- und Grundbuchrecht
Vermietung und Veräusserung von Stockwerkeigentum im Baurecht
PRIVATES UND ÖFFENTLICHES BAURECHT
Beratung und Begleitung von Privaten in Ihrem Bauvorhaben (Unterstützung bei der Planung und Realisierung von Bauprojekten)
Vertretung von Bauherren und Unternehmern
Submissionsrecht (Vergaberecht)
Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten
Beratung von Nachbarn bezüglich der Erfolgsaussichten von Einsprachen
Kommunales, kantonales und eidgenössisches Baurecht
Begleitung im Einsprache- und im allenfalls darauf folgenden Beschwerdeverfahren
DEUTSCHES UND SCHWEIZER ERBRECHT (grenzübergreifende Erbschaften)
VERTRAGSRECHT
Verhandlung, Abschluss, Erfüllung und rechtliche Durchsetzung von Verträgen, welche mit dem Mietrecht in Zusammenhang stehen
Beratung und Unterstützung bei der Ausarbeitung, Beurteilung, Verhandlung und Umsetzung von Verträgen (gerichtlich / aussergerichtlich)
BAURECHT
Baurecht – Anwälte für privates und öffentliches Baurecht
Planen Sie einen Bau oder Umbau? Wollen Sie sich diesbezüglich baurechtlich Beraten lassen? Unsere Spezialisten im Baurecht klären vorab Rechtsfragen bezüglich Ihres Bauvorhaben.
Wollen Sie sich über die Möglichkeiten bei einem Bau Ihres Nachbarn informieren? Haben Sie Fragen bezüglich eines Rekurses gegen einen Bauentscheid? Was können Sie tun, wenn Ihr Nachbar als Bauherr gegen baurechtliche Vorschriften verstösst? Unsere auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwälte sind Experten für privates und öffentliches Baurecht.
Unser Dienstleistungsangebot im Öffentlichen Baurecht
Unterstützung im Entstehungsprozess bei Bau- und Bewilligungsverfahren
Baurechtliche Beratung bei Rekursen und Beschwerdeverfahren
Beratung des Bauherrn bei planungs- und baurechtlichen Fragen im öffentlichen Recht
Rechtsberatung bei Fragen im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz, Naturschutz, Heimatschutz und dem Umweltrecht
Hilfe bei Fragen bezüglich einer Enteignung (Enteignungsrecht)
Aufklärung bei Fragen bezüglich des Erschliessungs- und Quartierplans der Gemeinde
Im Privaten Baurecht unterstützen wir Bauherren, Unternehmer, Handwerker und Architekten bei
Wohnungsbau und Bau von Liegenschaften
Beratung und Beurteilung von baurechtlichen Verträgen
Unterstützung bei allen Rechtsfragen, die mit Ihrem Bauprojekt in Zusammenhang stehen
Mängelrechte Durchsetzen
Unterstützung bei der Eintreibung von Lohnforderungen von Unternehmern und Handwerkern
Beratung bei Konflikten in Anwendung der SIA-Normen
Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten
Ausarbeitung und Überprüfung von Bürgschaften und Garantien…
IMMOBILIENRECHT
Anwälte für Immobilienrecht
Unsere Anwälte unterstützen Sie in allen Angelegenheiten des Immobilien-Sachrecht. Dieses Rechtsgebiet bezieht sich auf Grundstücke und Immobilien. Hierbei liegt unser Fokus auf:
Begründung bzw. Anpassung von Nutzniessungsrechten, Wohnrechte und Baurechte, Wegerechte, Nutzung von Heizungsanlagen… (Grund- und Personendienstbarkeiten)
Grundpfandrechte
Eigentumsbeschränkungen von Bund Kanton und Gemeinde
Sind Sie bereits Stockwerkeigentümer oder wollen Sie es werden?
Unsere Anwälte zeigen Ihnen auf, worauf Sie sich mit dem Eigentum eines Stockwerkeigentums einlassen.
Ausserdem liegt unser Augenmerk auf dem Stockwerkeigentumsrecht. Unser Dienstleistungsangebot erstreckt sich bei diesem Bereich auf:
Stockwerkeigentumsbegründungen
Begründungsakten erstellen
Ausarbeitung von Reglementen
Wertquotenberechnungen
Zusammenarbeit mit dem Grundbuchamt und dem Notariat
Vertretung Ihrer Interessen an der Versammlung von Stockwerkeigentümern
Beratung und Durchsetzung einer Anfechtung eines Beschlusses
Bauliche Massnahmen rechtlich Erörtern und Beurteilen
Beurteilung von Verwaltungsmassnahmen
Inkasso von Gemeinschaftsbeiträgen
Ausarbeitung des Gemeinschaftspfandrechts gegen säumige Stockwerkeigentümer
Retentionsrecht
Ausschluss von Miteigentümern und Auflösung von Stockwerkeigentum
Grundstück / Immobilie
Die juristische Definition eines Grundstücks ist eine räumlich klar abgegrenzte Bodenparzelle. Diese kann bebaut oder unbebaut sein. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von einer Liegenschaft. Das Gesetz definiert eine Liegenschaft zudem in ihrer dreidimensionalen Beschaffenheit. Zur Liegenschaft gehören also alle Bauten, Pflanzen, Wasserquellen, welche sich auf dem betreffenden Grundstück, d.h. Land befindet. Im Grundbuch werden zudem die Baurechte vermerkt.
Es kann aber auch sein, dass die Immobilie mehreren Personen gemeinsam gehört. In diesem Fall spricht man von gemeinschaftlichem Eigentum.
Die Anwälte der Kanzlei Wittibschlager beraten Sie beim Kauf oder Verkauf Ihres Grundstücks. Der Marktpreis der Liegenschaft sollte vorab klar sein. Wir helfen Ihnen auch einen Vorvertrag über den Grundstückskauf aufzusetzen. Dieser Reservationsvertrag wird jedoch erst mit der öffentlichen Beurkundung gültig.
Haben Sie vor einen Makler für den Kauf oder Verkauf Ihres Grundstücks einzusetzen? Bei diesem Vertrag handelt es sich, um einen Auftrag.
VERTRAGSRECHT
Vertragsrecht – Anwälte für vertragsrechtliche Fragen
Stehen Sie kurz vor einem Vertragsabschluss und benötigen Sie hierfür eine mietrechtliche Beratung? Damit später keine Probleme entstehen ist die Unterstützung eines spezialisierten Anwaltes für Vertragsrecht bei der Ausarbeitung eines Vertrages sehr wichtig. Wir helfen Ihnen den Vertrag auf Ihre Interessen und Bedürfnisse abzustimmen und arbeiten für Sie die dazu notwendigen Vertragsklauseln aus. Unser Experte im Mietrecht und Immobilienrecht ist erfahrener Anwalt. In allen Fragen des Vertragsrechts, die in einem Zusammenhang mit Immobilien bzw. Grundstücken stehen sind Sie mir richtig. Bei den folgenden vertragsrechtlichen Rechtsgebieten des Immobilienrechts sind wir die richtige Adresse für Sie:
Kaufrecht
Kauf und Verkauf von Grundeigentum
Öffentliche Beurkundungen
Erstellung von Kaufverträgen
Unterstützung und Begleitung bei Vertragsverhandlungen
Zusammenarbeit mit dem Grundbuchamt bzw. dem Notariat
Schenkungsrecht
Übertragung der Schenkung von Grundstücken
Erstellung von Schenkungsverträgen
Ausarbeitung von Erbverträgen
Gestaltung von Vertragsklauseln wie z.B. besonderer Wohn- und Nutzniessungsrechte oder anderer erbrechtlicher Bestimmungen
Kommunikation mit dem Notariat und Grundbuchamt
Prüfung des Schenkungsvertrages vor der öffentlichen Beurkundung
Werkvertragsrecht
Auftragsrecht
Überprüfung der Architekturverträge
Generalunternehmerverträge und Totalunternehmerverträge
Gerne unterstützen wir Sie bei Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Erstellung von Immobilien oder anderen Bauvorhaben ergeben können:
Beratung und Beurteilung von Werklieferungsverträgen/Werkverträgen
Forderungen zur Beseitigung von Baumängeln
Werklohnforderungen
Rechtsberatung bezüglich Bauhandwerkerpfandrechte
KAUFRECHT
Möchten Sie Grundeigentum erwerben oder verkaufen und haben Sie diesbezüglich Fragen? Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Prüfung von Kaufverträgen. Ausserdem übernehmen wir für Sie die Kommunikation mit dem Notariat und dem Grundbuchamt.
WERKVERTRAGSRECHT
Zu unseren Kunden gehören vorwiegend Bauherren, Unternehmer und Handwerker. Wir unterstützen Bauherren die Probleme mit dem erstellten mangelhaften Werk haben. Haben Sie als Bauherr Fragen bezüglich der Beseitigung dieser Mängel oder fordern Sie Schadenersatz? Wir helfen Ihnen Schadenersatzklagen und Forderungen nach Mängelbeseitigung erfolgreich durchzusetzen.
Handwerker und Unternehmer bieten wir Unterstützung bei der Einforderung des Werklohnes oder bei der Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten.
ERBRECHT
Erbrecht – Anwälte für erbrechtliche Fragen
Ausserdem unterstützen wir Private und Unternehmen sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland in allen erbrechtlichen Fragen. Wir beraten und vertreten Sie im schweizerischen und deutschen Erbrecht. Unser Fokus liegt hierbei auf Rechtsstreitigkeiten, welche im Zusammenhang mit Immobilien stehen. Unser Service erstreckt sich hierbei beispielsweise auf:
Ausarbeitung eines Testamentes oder eines Erbvertrages bzw. eines Erbteilungsvertrages
Tätigenden als Vertreter der Erbengemeinschaft oder als Testamentsvollstrecker bzw. Willensvollstrecker
In der Stadt Zürich und der näheren Agglomeration leben ca. 500 000 Einwohner. Zürich ist die grösste Stadt der Schweiz und die Hauptstadt des Kantons Zürich. Die Stadt Zürich liegt im Mittelland, ca. 1 Stunde von den Alpen entfernt und sie ist sehr schön am Zürichsee gelegen. Mitten durch die Stadt fliesst ein Fluss, die Limmat. Zwischen dem Uetliberg und dem Zürichberg liegt die Stadt. Auch das Zürcher Umland ist dicht besiedelt. Etwa 1.5 Millionen Menschen leben hier. Auch als Wirtschaftsmetropole ist Zürich weltbekannt.
Grossbanken wie die UBS und die Credit Suisse haben in der Stadt Zürich ihren Sitz. Als internationale Finanzplatz hat sich die Stadt Zürich einen Namen machen können. Im Forschungs- und Bildungsbereich geniesst Zürich mit der Universität Zürich und der Eidgenössischen Technischen Hochschule internationales Ansehen. Kulturell ist die Stadt Zürich von multikultureller Vielfalt geprägt.
Ihr Anwalt für Mietrecht in Zuerich: „Unsere Kunden stammen aus ganzen Stadt und dem ganzen Kanton Zürich“
8467 Truttikon / 8488 Turbenthal, / 8915 Türlen Hausen am Albis / 8712 Uelikon Stäfa / 8713 Uerikon Stäfa / 8926 Uerzlikon Kappel am Albis / 8124 Uessikon Maur / 8707 Uetikon am See / 8143 Uetliberg Stallikon / 8000 Uetliberg (Zürich Kr. 3/9) / 8634 Uetzikon Hombrechtikon / 8248 Uhwiesen Laufen-Uhwiesen / 8142 Uitikon / 8493 Undalen Bauma / 8607 Unter Aathal Seegräben / 8135 Unter Albis Langnau am Albis / 8331 Unter Balm bei Auslikon Pfäffikon / 8340 Unter Erlosen Hinwil / 8630 Unter Fägswil Rüti / 8523 Unter Hagenstal Hagenbuch / 8132 Unter Halden Egg / 8479 Unter Herten Altikon,
8486 Unter Langenhard Zell / 8133 Unter Neuhaus Egg / 8472 Unter Ohringen Seuzach / 8804 Unter Ort Wädenswil / 8626 Unter Ottikon Gossau (ZH) / 8712 Unter Redlikon Stäfa / 8135 Unter Rengg Langnau am Albis / 8418 Unter Schlatt / 8352 Unter Schnasberg Elsau / 8523 Unter Schneit Hagenbuch / 8352 Unter Schottikon Elsau / 8425 Unter Wagenburg Oberembrach / 8103 Unterengstringen,
Suchen Sie einen Anwalt und Experten für die Rechtsbelange Schweiz/Deutschland und Schweiz/Tschechien? Haben Sie Fragen zu einer grenzüberschreitenden Scheidung, Erbschaft, Firmengründung oder Forderung? Möchten Sie eine Rechtsberatung im schweizerischen, tschechischen oder deutschen Recht?
Als tschechisch sprechende Deutsche Anwältin mit der Anwaltszulassung für die gesamte Schweiz und Deutschland kann ich Sie umfassend zu Rechtsfällen Schweiz / Deutschland / Tschechien beraten und vertrete.
Rechtsfälle Schweiz CH – Deutschland D – Tschechien
Deutsche Anwältin mit der Anwaltszulassung in der ganzen Schweiz und in ganz Deutschland
Werdegang
2012 Eintragung ins Anwaltsregister des Kantons Zürich2012 Zulassung als schweizerische Rechtsanwältin, zugelassen an allen Schweizerischen Gerichten
(2012) nach Ablegung der Anwaltsprüfung gemäss Art. 31 BFGA
2007 Zulassung als Rechtsanwältin in Deutschland
2005 Qualifizierung an der Steuer- und Wirtschaftsakademie in München
2003 Zweites Juristisches Staatsexamen an der Ludwig Maximilian Universität München, Deutschland
2003 Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Köln und München, Rechtswissenschaftliche Fakultäten Deutschland
Berufliche Tätigkeit:
Rechtsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei Wittibschlager in Zürich (seit 2017)
Rechtsanwältin bei Zuzak Rechtsanwälte AG in Zürich, Schweiz (bis 2017): Familienrecht (Scheidungsanwältin -Scheidungen, Eheschutz); Erbrecht; Arbeitsrecht; internationales Privatrecht (binationale Scheidungen, Verträge, Rechtsstreitigkeiten); Firmengründungen; Gesellschaftsrecht; Betreibungen und Ausländerrecht.
Rechtsanwältin in eigener Anwaltskanzlei in München, Deutschland (bis 2009): Deutsches Familienrecht und Arbeitsrecht; Scheidungen von internationalen Ehen, internationales Wirtschaftsrecht; deutsche Firmengründungen; Gesellschaftsrecht, Familiy office, Erbrecht; Unternehmensverkäufe/-käufe, Marken-und Patentrecht.
Volljuristin bei einer großen deutschen Versicherungsgesellschaft in München, Deutschland (bis zum Jahr 2007)
Rechtskonsulentin bei einer tschechischen Anwaltskanzlei (bis 2006)
Sprachen:
Deutsch, Tschechisch, Englisch, Französisch
Mitgliedschaften:
Mitglied beim Schweizerischen Anwaltsverband;
Mitglied beim Zürcher Anwaltsverband;
Eingetragen im Anwaltsregister des Obergerichts Zürich;
Mitglied der Deutsch-Schweizerischen Juristenvereinigung
Kernkompetenzen: Grenzüberschreitende Scheidungen, Erbschaften, Forderungen und Firmengründungen Schweiz – Deutschland – Tschechien
Forderungen, Betreibungen, und Klagen in Deutschland, Tschechien und in der Schweiz