Anwalt Gesellschaftsrecht

Suchen Sie einen Anwalt für Gesellschaftsrecht in Zürich? Benötigt Ihr Unternehmen eine Rechtsberatung? Unsere Anwaltskanzlei richtet Ihren Fokus auf Gesellschaftsrecht. Wollen Sie mehr über gesellschaftsrechtliche Aspekte von Kapitalgesellschaften, Vereinen, Stiftungen, Kollektivgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Genossenschaften, Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder anderen Personenvereinigungen wissen? Was unterscheidet eine Anstalt von einer Stiftung?

Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Firmengründungen

Unser Anwalt für Gesellschaftsrecht in Zürich ist Experte für Firmengründungen aller Art. Bei gesellschaftsrechtliche Fragen sind Sie in unserer Kanzlei in Zürich richtig. Unser Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht zeigt Ihnen Vor- und Nachteile sowie rechtliche Voraussetzungen der einzelnen Gesellschaftsformen auf. Unser Partnernotariat nimmt anschliessend die notwendigen Beurkundungen vor. Wesentlich ist die anwaltliche Kontrolle, Begleitung und Überprüfung von gesellschaftlichen Vorgängen oder Gründungen. Wir bereiten für Sie die formellen Papiere zur Eintragung ins Handelsregister vor.

Gesellschafts- rechtliche Belange

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team bieten Privaten und Unternehmen eine umfassende Beratung und Vertretung in gesellschafts- und handelsrechtlichen Belangen an.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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Inhaltsverzeichnis

Überlassen Sie unseren Anwälten für Gesellschaftsrecht die handels- und gesellschaftsrechtlichen Formalitäten

Wie definiert das schweizerische Obligationenrecht eine Gesellschaft? Welche Gesellschaftsformen sind beurkundungspflichtig? Wollen Sie eine AG oder eine GmbH gründen? Haben Sie Fragen zu notwendigen Schriftsätzen oder der Beurkundung ihrer Unternehmensgründung? Suchen Sie einen Anwalt für Gesellschaftsrecht in Zürich, welcher die notarielle Beurkundung für Sie vornimmt? Unsere Kanzlei hat sich im Handels-, Wirtschafts-, Vertrags- und Gesellschaftsrecht spezialisiert, u.a. bieten wir bieten folgende Dienstleitungen an:

  • Kapitalerhöhungen
  • Kapitalherabsetzungen
  • Änderungen der Statuten
  • Vermögensübertragungen
  • Fusionen
  • Begleitung von notariellen Beurkundung
  • Rechtsberatung von Unternehmen in Zürich
  • Unternehmensrechtliche Konflikte und Auseinandersetzungen
    • unerlaubten Handlungen eines Mitgesellschafters
    • Haftungen und Stimmrechte
    • Ausschluss von beteiligten Personen der Gesellschaft
    • Haftung von Verbindlichkeiten
  • Auseinandersetzungen im Inneren Ihrer Gesellschaft
  • Streitigkeiten mit Dritten
  • Unternehmerische Rechtsberatung

Gesellschaftsrecht Schweiz/Deutschland

Ihre Anwälte für Gesellschaftsrecht in Zürich

Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet Firmen und Privatpersonen eine vollumfängliche Beratung in wirtschafts-, gesellschafts- und handelsrechtlichen Belangen an.

Blog, Info & News

Spezialisierte Anwälte für Gesellschaftsrecht aus der Schweiz

  • National tätig, international vernetzt  und lokal für Sie da!
  • Schnell, einfach und unkompliziert

Sind Sie ein Arbeitnehmer und möchten Sie sich selbständig machen? Wir bieten Ihnen eine professionelle rechtliche Unterstützung an und zeigen Ihnen den Weg zur Selbständigkeit. Dieses Vorhaben stellt ein Risiko aber auch eine grosse Chance für Ihr berufliches Weiterkommen dar. Wichtig ist die Unterstützung eines Experten für Gesellschafts- und Handelsrecht. Unsere Anwältinnen und Anwälte sind überaus erfahren in allen gesellschaftsrechtlichen Belangen, wir beraten und unterstützen Klienten, welche die Selbständigkeit in Angriff nehmen wollen. Folgende gesellschaftsrechtliche Fragen können sich für einen Unternehmer stellen:

  • Wie geht die Gründung eines Unternehmen vonstatten?
  • Welche Gesellschaftsform sollte der Unternehmer für seine Firma wählen? (AG, GmbH, Verein …)
  • In welchen Fällen ist eine Restrukturierung eines Unternehmens sinnvoll und wie kann diese rechtlich umgesetzt werden?
  • Ist ein Zusammenschluss oder eine Übernahme eines anderen Betriebs sinnvoll? Welche unternehmen- und wirtschaftssrechtlichen Aspekte sind hierbei zu beachten?

Unsere Anwältinnen und Anwälte bieten Privatpersonen und Unternehmen eine kompetente Rechtsberatung in sämtlichen Bereichen des deutschen und schweizerischen Rechts an. Insbesondere unterstützen wir Sie bei:

  • Beratung  und Betreuung für schweizerische bzw. deutsche Unternehmens- und Firmengründungen sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland
  • Mediation und Führung von Verhandlungen zur aussergerichtlichen Beilegung von Konflikten und Streitigkeiten
  • Verfassen von Verträgen (Vertragsausarbeitung)
  • Mitarbeit bei der Verhandlung von Verträgen (Vertragsverhandlung in der Schweiz/Deutschland)
  • Rechtsberatung bei Firmenübernahmen
  • Rechtsberatung bei allen gesellschaftsrechtlichen Fragen in markenrechtlichen Belangen
  • Steuerrechtliche Beratung in der Schweiz und in Deutschland
  • Vertretung bei sämtlichen Behörden und Gerichten der Schweiz (Bund, Kanton, Gemeinde)  und Deutschland
  • Mitarbeit im Verwaltungsrat (Übernahme und Leitung von Verwaltungsratsmandaten)
  • Beratung und Mitarbeit bei der Erstellung eines Netzwerks (Networking)
  • Unterstützung bei der Gründung einer Firma (Beratung, Vertretung  Firmengründung) 

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Informationsseite für Unternehmer, Privatpersonen und Firmen in der Schweiz und in Deutschland 

Anwaltskanzlei Gesellschaftsrecht: Schweiz-Deutschland / Deutschland-Schweiz

Unsere Anwälte beraten und vertreten Mandanten in der ganzen Schweiz und Deutschland. In Zürich und der nähren Umgebung betreuen wir unsere Klienten persönlich. Haben Sie Fragen zum schweizerischen oder deutschen Gesellschaft- und Handelsrecht?  Erfahrene Anwälte beraten Sie kompetent zu einem fairen Preis. Rechtlicher Hinweis

Anwalt Gesellschaftsrecht: Handelsrecht – Vertragsrecht – Wirtschaftsrecht – Unternehmensrecht

  • Gesellschaftsgründungen: AG, GmbH, einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Verein, Stiftung, Genossenschaft
  • Unterstützung bei Gründung eines Unternehmens
  • Erstellung Businessplan, Gründungsunterlagen, Handelsregister
  • Mehrwertsteuer anmelden
  • Führung des Rechtsdienstes eines Unternehmens
  • Kapitalherabsetzungen bzw. Kapitalerhöhungen
  • Geschäftsdomizile gewähren
  • Ausarbeitung von Verträgen (Vertriebs-, Factoring-, Werk- und Dienstleistungsverträge, Aktionärbindungsverträge)
  • Vertretung in sämtlichen Bereichen des Gesellschaftsrechts (vor Behörden und Gerichten)

Schweizer Recht – Deutsches Recht – Gesellschaftsrecht

Schweizer und Deutsches Gesellschaftsrecht

Die hier aufgeführten Unternehmensformen geben einen ersten Überblick über die häufigsten Rechtsformen im schweizerischen und deutschen Gesellschaftsrecht:

  1. Kollektivgesellschaft (Die Gesellschafter einer Kollektivgesellschaft haften mit ihrem gesamten Privatvermögen)
  2. Einzelunternehmung
  3. Einfache Gesellschaft
  4. Aktiengesellschaft
  5. Genossenschaft
  6. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  7. Verein (Körperschaften mit nicht wirtschaftlicher Zielsetzungen)

Wirtschaftsrecht Schweiz/Deutschland

Aktiengesellschaft (in der Schweiz)

Eine Aktiengesellschaft ist im schweizerischen Gesellschaftsrecht eine Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, welche sich für Firmen mit einer gewissen Unternehmensgrösse eignet. Diese Gesellschaftsstruktur ist eine von den Aktionären relativ unabhängige Struktur. Rechtsgeschäfte können durch die Organe der AG vorgenommen werden. In einer Aktiengesellschaft ist die strategische Führung Aufgabe des Verwaltungsrates, die operative Führung ist die Aufgabe der Geschäftsleitung. Eine AG kann u.a. Arbeitsverträge mit seinen Arbeitnehmern abschliessen. Das Aktienrecht befindet sich im schweizerischen Obligationenrecht, dem formell fünften Teil des ZGB. Der Begriff Obligation bedeutet Vertrag.

Das Obligationenrecht ist ein Gesetzbuch, in welchem man ausser dem Verein (Art. 60 ff. ZGB) Bestimmungen zur Unternehmensführung und zu Gesellschaftsgründungen findet. Die Haftung einer Aktiengesellschaft ist beschränkt auf das Aktienkapital. Bei der Gründung einer AG braucht es mindestens eine natürliche oder juristische Person (Art. 625 OR). Hierbei geht es darum, dass in erster Linie der Verwaltungsrat und die Organe der AG, wie z.B. auch der Geschäftsführer bestimmt werden müssen. Zudem wird eine unabhängige Revisionsstelle mit der Überprüfung der Buchhaltung beauftragt. Diese ist jedoch nicht in allen Fällen nötig (vgl. Art. 727 OR). Die Gründung der AG kann man in den folgenden Schritten vornehmen:

  • Sicherstellung der personellen, finanziellen und strukturellen Funktionsfähigkeit der AG
    • Gründer verfassen die notwendigen Unternehmensbeschlüsse in Form von Statuten (Checkliste bei der Gründung)
    • Aktien zeichnen
    • mindestens CHF 50’000.- müssen liberiert sein
    • Handelsregistereintrag

Die Generalversammlung (GV) der Aktionäre stellt das oberste Organ einer Aktiengesellschaft dar. Die GV hat folgende unübertragbaren Kompetenzen:

  • Änderungen der Statuten
  • Wahl der Revisionsstellenmitglieder
  • Wahl des Verwaltungsrats
  • Beschlussfassung über Aktienkapitalherabsetzung bzw. Aktienkapitalerhöhung
  • Abberufung des Verwaltungsrats (Aufgaben Verwaltungsrat)
  • Entlastung des Verwaltungsrates («Décharge»)

Das alte Recht sah das Erfordernis der «Pflichtaktie» vor. Unter geltendem Recht ist nicht mehr erforderlich, dass Mitglieder des Verwaltungsrats Aktionäre der Gesellschaft sind.  Diese können alle Angelegenheiten, welche nicht durch das Gesetz (z.B. unübertragbare Kompetenzen der GV) oder die Statuten geregelt sind, anhand von Beschlüssen entscheiden. Sofern die Statuten der Gesellschafterversammlung Kompetenzen einräumt, ist diese ausdrücklich dafür verantwortlich. Aktionäre haben nur eine Pflicht, sie müssen die erhaltenen Aktien bezahlen. Aktionäre haben aber auch Rechte. Im Folgenden finden Sie eine kurze Übersicht:

  • Recht auf einen Anteil des Unternehmensgewinns
  • Recht auf einen Anteil des Liquidationsertrags
  • jährlicher Geschäftsbericht 
  • Einladung für die Generalversammlung
  • Stimmrecht an der GV
  • Einsichtsrechte in den Geschäftsgang der Firma
  • Sofern keine Vinkulierung (Aktionärbindungsvertrag) besteht, können die Aktionäre ihre Aktien frei übertragen
  • Bei einer AG können die Aktionäre höchstens ihr eingezahltes Aktienkapital verlieren.

Einige dieser Rechte können durch Gesetz, Statuten oder Beschlüsse der AG relativiert werden. Der Vorteil der Rechtsform in der Struktur einer AG ist, dass sich diese sehr schnell und effektiv an die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten und Veränderungen anpassen kann und damit für die Erwirtschaftung eines Unternehmenserfolgs durch die Anlage des Aktienkapitals optimal gewährleistet ist.

Zusammenfassende Informationen über die AG

  • Einfache Kapitalbeschaffung (Erhöhung Aktienkapital)
  • Anonymität der Gesellschafter
  • Nur das Gesellschaftsvermögen haftet
  • Sicherheit bezüglich grobfahrlässigen Managementfehlern, d.h. Sorgfalts- und Treuepflicht ist gesetzlich verankert (OR 717, 752 – 760)
  • Das Mindestkapital beträgt CHF 100000
  • eine Revisionsstelle, deren Mitglieder, deren Unabhängigkeit sowie deren Aufgaben und Pflichten sind gesetzlich vorgeschrieben (OR 727 – 731).

Hier finden Sie eine Übersicht zu den Vor- und Nachteilen einer AG.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH in der Schweiz)

Merkmale einer GmbH

Nur das Gesellschaftsvermögen haftet

  • Das Stammkapital beträgt CHF 20000
  • Gesetzlich nicht so streng beaufsichtigt wie die AG
  • Bezüglich Verantwortlichkeit gelten dieselben Regeln wie beim Aktienrecht (OR 827)
  • Keine Anonymität der Gesellschafter (Eintrag der Namen ins Handelsregister)
  • Personengebundenere Gesellschaftsform

Die GmbH wird in der Umgangssprache oft auch als die Aktiengesellschaft der einfachen Leute bezeichnet. In den letzten zehn Jahren wurden in der Schweiz ca. 50’000 Untenehmens-Neugründungen in Form einer GmbH gemacht. Dies unterstreicht die Popularität dieser Unternehmensform.

Zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung genügt ein Gesellschafter. Ausserdem bedarf es einer öffentlichen Beurkundung in Form von Statuten. Die Statuten müssen Bestimmungen über die Geschäftsführung enthalten. Die Rechtspersönlichkeit der GmbH wird mit ihrem Eintrag ins Handelsregister erlangt. In den Statuten muss die Höhe des Stammkapitals definiert werden. Das Stammkapital sollte mindestens CHF 20 ‚000.- betragen, wobei der Nennwert einer Einlage CHF 100 oder ein Vielfaches davon betragen muss (Art. 773 f. und Art. 782 Abs. 2 OR).


Bei der Gründung der GmbH muss das gesamte Stammkapital liberiert sein. In erster Linie wird die Haftung für Schulden des Unternehmens durch das Stammkapital beschränkt. Es hat aber zugleich eine Gläubigerschutzfunktion, indem das Stammkapital als Haftungsmasse zur Verfügung steht. Die Gesellschafter der GmbH haften solidarisch und subsidiär bis zur Höhe des nicht einbezahlten Stammkapitals. Eine Nachschusspflicht besteht nur, wenn dies in den Statuten festgehalten wurde (Art. 795 Abs. 1 OR). Die Vertretung der GmbH und die Führung des operativen Geschäfts haben die Gesellschafter gemeinsam inne, es sei denn die Statuten bestimmen etwas anderes. Mindestens ein Geschäftsführer muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben.

Die GmgH gilt als flexibel und eignet sich bestens für KMU’s, welche auf einem nationalen und internationalen Markt tätig sind und sich schnell den Verhältnissen anpassen möchten. Weitere Vor- und Nachteile der GmbH finden Sie hier.

Die Steuern in der Schweiz

Wer ist in der Schweiz steuerpflichtig?

Direkte Bundessteuer

  • Natürliche Personen, die in der Schweiz ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthalt haben
  • Juristische Personen, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in der Schweiz haben (vgl. BV Art. 128
  • Bei Juristische Personen in Form einer Abgabe auf den Unternehmensgewinn

Steuerhinterziehung / Steuerbetrug 

Bei der Steuerhinterziehung werden Einkommens- oder Vermögensteile in der Steuererklärung verschwiegen, während beim Steuerbetrug
aktiv falsche Angaben gemacht werden, mit der Absicht, die Steuerbehörden über die wahren Begebenheiten zu täuschen.

Eine Zusammenfassung über das schweizerische Steuersystem finden Sie hier.

Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften müssen Gewinnsteuern zahlen, sofern diese den Unternehmenssitz oder eine Verwaltungsstelle in der Schweiz haben.

Vereine, Stiftungen und übrige Juristische Personen

Stiftungen, Vereine und andere juristische Personen unterliegen einem fest definierten Steuersatz. Dieser wird auf dem Reingewinn erhoben.

Vereine: Rechtsgrundlage in der Bundesverfassung

  • Die Vereinigungsfreiheit ist gewährleistet
  • Jede Person hat das Recht, Vereinigungen beizutreten oder anzugehören und sich an den Tätigkeiten von Vereinigungen zu beteiligen.
  • Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung beizutreten oder anzugehören.

Was gibt es für Vereine?

  • sportliche Vereine
  • gesellige Vereine
  • kulturelle Vereine
  • politische Vereine
  • religiöse Vereine
  • wissenschaftliche Vereine
  • künstlerische Vereine
  • wohltätige Vereine

Verein

Statuten

Ein Verein entsteht mit der Ausarbeitung und Annahme schriftlicher Statuten. Diese müssen über den Zweck, seine Mittel und seine Organisation Auskunft geben. Das ZGB schreibt den Statuten einige zwingende Rechtsnormen vor.

Zweck

Warum gibt es diesen Verein?

Mittel

Woher kommt das Geld?

Revisoren

Sie dürfen nicht im Vorstand sitzen. Als Vertreter der Mitglieder prüfen sie die Rechnungsführung und Vermögensverwaltung des Vereins sowie die Tätigkeit des Vorstandes.

Verrechnungssteuer

Die Verrechnungssteuer ist ein Instrument zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Sie ist eine Quellensteuer des Bundes, die auf dem Ertrag von Zinsen und Dividenden sowie auf einzelne Versicherungsleistungen erhoben wird. Beim korrekten Erfüllen der Deklarationspflicht mit der Steuerschuld, wird der erhobene Steuerbetrag zurückerstattet oder mit ausstehenden Forderungen verrechnet.

Wie erhalten die Steuerpflichtigen die Verrechnungssteuer zurück?

  • Man deklariert im Wertschriftenverzeichnis das Kapital per 31. Dezember des entsprechenden Jahres als Vermögen und den daraus resultierenden Bruttozins, ebenso einen allfälligen Brutto-Lottogewinn als Einkommen.
  • Die von der Bank bzw. von der Lottogesellschaft bereits abgezogene Verrechnungssteuer wird zurückerstattet oder mit dem Steuerbetrag verrechnet, wenn das Wertschriftenverzeichnis mit integriertem Rückerstattungsantrag vollständig ausgefüllt worden ist.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer wird auf allen Stufen der Produktion und Verteilung, beim Import und bei inländischen Dienstleistungen erhoben. Steuerpflichtig sind selbständig Erwerbende, welche einen Umsatz aufweisen, der höher als CHF 100’000.- ist. Die gesetzlichen Grundlagen sowie die aktuellen Mehrwertsteuersätze finden Sie hier

Stempelabgaben: Abhabe auf Emissonen, Umsatzabgabe, Abgabe auf Versicherungsprämien

Die Stempelabgabe ist eine vom Bund erhobene Steuer, welche auf bestimmte Vorgänge des Rechtsverkehres erhoben wird (z.B. Kapitalbeschaffung, Kapitalverkehr, Handel mit Wertschriften…)

Kantonale Steuern

 Jeder Kanton und jede Gemeinde kann seine eigenen Steuern erheben. Dieser steuerliche Wettbewerb führt zu einer Konkurrenzsituation mit unterschiedlichen Besteuerungen von Steuersubjekten, je nach dem, in welchem Kanton oder in welcher Gemeinde ihr Wohn- bzw. ihr Geschäftssitz liegt. Die Schweiz hat aus diesem Grund verglichen mit dem Ausland relativ geringe Steuersätze. Ausländische Investoren und reiche Privatpersonen finden in der Schweiz gute Rahmenbedingungen vor. 

Holding – und Beteiligungsgesellschaften

Bei den Gewinnsteuern haben Holdings Steuererleichterungen, auch die Kapitalsteuer ist vermindert.

Kontaktieren Sie eine Anwältin oder einen Anwalt für Gesellschafts- und Handelsrecht in Zürich

Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen bezüglich einer Firmengründung. Auch bei anderen handels-, gesellschafts- und wirtschaftsrechtichen Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung. 

Anwalt Gesellschaftsrecht Zürich
Anwalt Gesellschaftsrecht Zürich

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Liste der Dienstleistungen unserer Anwälte

  • Firmengründung
  • Handelsregistereintrag
  • Beratung und Vertretung in handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekten (Wahl der geeigneten Gesellschaftsform, Ausgestaltung der Statuten, Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft etc.)
  • Sitzwechsel
  •  Ausarbeitung von Aktionärbindungsverträgen und Statuten

Kontaktieren Sie uns bei Fragen zum Gesellschaftsrecht!

Anwaltskanzlei Wittibschlager

Dufourstrasse 165
8008 Zürich

 
 

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Anwaltskanzlei Zuerich

Dufourstrasse 165
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten – telefonische Erreichbarkeit

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

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Als Anwältin & Expertin für internationales Privatrecht auf Kabeleins.

Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten.

TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht.

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Ihr Anwalt für Mietrecht, Immobilienrecht & Baurecht in Zürich

Suchen Sie einen Anwalt für Mietrecht?

Suchen Sie einen Anwalt für Mietrecht, Immobilienrecht oder Baurecht im Grossraum Zürich?

Haben Sie die Kündigung für die Wohnung erhalten? Ist ist Ihre Mietwohnung baufällig und benötigt eine Sanierung?

Ist das Dach undicht? Regnet es in die Wohnung hinein? Hat der Vermieter Eigenbedarf angemeldet? Haben Sie Konflikte mit Ihren Nachbaren? 

Trautes Heim, Glück allein! 

Originaltitel Film: La Maison du Bonheur

Ihr Zuhause, ihr Heim, Ihre Wohnung ist Ihr individuelle Rückzugsort! Fühlen Sie sich in Ihrer Privatsphäre bedroht? Haben Sie einen Konflikt mit dem Vermieter oder mit Nachbaren? Auseinandersetzungen können rasch ausser Kontrolle geraten. Prozesse im Mietrecht sind meist kostspielig und langwierig. 

Unser Anwalt für Mietrecht bietet Unterstützung bei Rechtsbelangen rund um das Mietrecht. Vermeiden Sie unnötige Mietstreitigkeiten. Mietrechtliche Fälle sind komplex. Ist der Nachbar, der Vermieter oder der Mieter im Recht? Mietrechtliche Konflikte sollten anwaltlich begleitet werden. Konsultieren Sie noch heute einen Anwalt für Mietrecht; so kann meist ein Gerichtsverfahren vermeiden werden. Die aussergerichtliche Einigung steht für uns an erster Stelle!

Übersicht Mietrecht – Baurecht – Immobilienrecht

Zürcher Anwalt für Mietrecht, Immobilienrecht & Baurecht unterstützt Sie als Mieter & Vermieter, Unternehmer, Hauseigentümer oder Liegenschaftsverwalter

Unsere Dienstleistungen im Bau-, Immobilien und Mietrecht umfassen u.a. die folgende Bereiche:

Mietvertragsgestaltung – Verfassen und Überprüfen von Mietverträgen

  • Mietvertrag (Wohnung, Geschäftsraum)
  • Pachtvertrag
  • Leasingvertrag
  • Vorkaufsrecht
  • Begründung einer Nutzniessung oder eines Wohnrechts

Mietrechtliche Beratung und Vertretung

  • Pflichten & Rechte aus dem Mietvertrag
  • Abrechnung der Heizkoste
  • Nebenkosten
  • Mietzinserhöhung
  • Mietminderung
  • Mietzinsherabsetzung
  • wertvermehrende Umbauten & Investitionen
  • ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses
  • ausserordentliche Kündigung
  • Erstreckung des Mietverhältnisses bei Härtefällen
  • Ausweisung von Mietern
  • Mängel und Schäden am Mietobjekt
  • Eigenbedarf
  • Mietzins

Redaktion & Prüfen von immobilienrechtlichen Verträgen

  • Immobilien- und Grundstückskaufvertrag
  • Pacht- und Mietvertrag
  • Dienstbarkeitsvertrag (Näherbaurecht – Ausnützungszisser, Wegrechte…)
  • Werkvertrag
  • Generalunternehmervertrag
  • Architektenvertrag
  • Nutzniessung
  • Wohnrecht

Immobilienrechtliche Beratung zum Stockwerkeigentum

  • Begründung von Stockwerkeigentum
  • Redaktion einer Nutzungs- und Verwaltungsordnung
  • Beratung von Stockwerkeigentümer und Stockwerkeigentümergemeinschaften
  • Anfechtung von Gemeinschaftsbeschlüssen

Vertretung in baurechtlichen Einsprache- und Gerichtsverfahren

  • Einholen von Baubewilligung
  • Prozessführung und Vertretung von Stockwerkeigentümern

Rechtsanwälte Bau-, Immobilien & Mietrecht

Inhaberin und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team vertreten Vermieter und Mieter in allen Rechtsbelangen rund um Immobilien. Unsere Anwälte sind auf sämtliche immobilienbezogenen Rechtsgebiete spezialisiert.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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Inhaberin der Anwaltskanzlei Wittibschlager - Scheidungsanwältin mit der Anwaltzulassung Schweiz/Deutschland

+41 43 545 01 50

Ihre Experten

Unsere Kanzlei

Die Anwaltskanzlei Wittibschlager hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Unsere Rechtsanwälte vertreten Privatpersonen & Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, USA, und Osteuropa.

Wir sind ein Team mit erfahrenen und spezialisierten Anwälten in verschiedenen Fachgebieten. Zu unseren bevorzugten Arbeitsgebieten gehören das Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Handels- & Gesellschaftsrecht, Schuldbetreibung- und Konkursrecht, nationales- & internationales Privatrecht & Wirtschaftsrecht.

Dank der fachlichen Spezialisierung unserer Anwältinnen und Anwälte und ihrer Berufserfahrung können wir Ihnen qualitativ herausragende Dienstleistungen anbieten.

In der Schweiz ist unsere Kanzlei ist die zentrale Anlaufstelle bei grenzüberschreitenden Rechtsfragen & Sachverhalten Schweiz – Deutschland.

Die Anwaltskanzlei Wittibschlager ist eine kleine, national und international auf alle immobilienbezogene Bereiche ausgerichtete Kanzlei mit Sitz in Zürich. Unser Anwalt für Mietrecht, Baurecht und Immobilienrecht unterstützt Mieter, Vermieter, Hauseigentümer und Liegenschaftsverwalter in sämtlichen mietrechtlichen Belangen.

Sind Sie Mieter, Vermieter, Grundeigentümer, Bauherr, Liegenschaftsbesitzer, Verkäufer oder Käufer einer Immobilie?

Wir beraten, vertreten und begleiten Sie in allen mietrechtlichen bzw. immobilienrechtlichen Belangen. Wir vertreten sowohl Private als auch  Unternehmen in Gerichts- und Verwaltungsverfahren. Darüber hinaus sind wir auch beratend tätig.

Mietrecht – Ihre Anwaltskanzlei für Mietrecht und Mietrechtsprozesse im Herzen der Stadt Zürich

Suchen Sie einen Anwalt für Mietrecht? Bei Fragen zum Mietrecht und Pachtrechtsind die Anwälte der Anwaltskanzlei in Zürich für Mieter und Vermieter die zentrale Anlaufstelle. Privatpersonen, Unternehmer, Liegenschaftsverwaltungen und Immobilienbesitzer beraten und vertreten wir gerne. Bei immobilien-, bau- oder mietrechtlichen Belangen sind Sie bei uns richtig. 

Sowohl die Pflichten als auch die Rechte von Vermieter und Mieter werden im Mietrecht geregelt. Dies gilt für private Wohnungen und auch für Geschäftsliegenschaften. Das Mietrecht bildet den Rahmen für alle mietrechtlichen Belange, welche das Wohnen regelt.

Dank unserer langjährigen Tätigkeit auf sämtlichen Gebieten des Mietrechts u.a. auch mit der Schlichtungsbehörde sind wir bei allen mietrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Miete von Geschäftsräumen, Stockwerkeigentum und anderen Wohnräumen die richtige Adresse. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei unserem Anwalt für Mietrecht, Baurecht und Immobilienrecht in Zürich.

Mietrechtliche Beratung beim Anwalt für Mietrecht

Mietverträge sind mündlich gültig. Wir empfehlen einen schriftlichen Mietvertrag. Gerne prüfen wir den Vertrag, um künftige Konflikte auszuschliessen. 

In unserer Mietrechtskanzlei beraten und vertreten wir Mieter und Vermieter. Möchten Sie ein Mietzinserhöhung durchsetzen oder abwehren? Benötigen Sie Hilfe bei der Ausarbeitung einer korrekten Heiz- und Nebenkostenabrechnungen? 

Sind Sie Vermieter und haben Probleme mit dem Mieter?

Als Vermieter werden Sie zwar, wie erwähnt, durchaus durch einer Vielzahl an rechtlichen Pflichten aus vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage am eigenen, freien Handeln eingeschränkt, dennoch kommen Ihnen andererseits auch viele Rechte zu, welche Sie dem Mieter gegenüber geltend machen können. 

Wenn Sie beispielsweise einem störenden Mieter kündigen wollen, können Sie dies unter Vorbehalt der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Fristen tun. Je nach dem, wie sich der Mieter während der Mietdauer verhalten hat, steht gar eine fristlose Kündigung zur Disposition, von welcher Sie bei gegebenen Voraussetzungen Gebrauch machen können. Wenn Sie hingegen eine Kündigung des Mietverhältnisses aufgrund von Eigenbedarf anstreben, so sind gewisse Voraussetzungen zu beachten. Kontaktieren Sie mich in meiner Anwaltskanzlei in Zürich und lassen Sie sich umfassend über Ihre Rechte und Pflichten als Vermieter bzw. als Verpächter aufklären. 

Terminvereinbarung bei einem Anwalt für Mietercht und Immobilienrecht in Zürich

Der Gang zu einem Anwalt für Mietrecht, welcher einen klaren Blick auf die mietrechtlichen Aspekte bzw. Sachverhalt hat, ist wichtig.

Auch wenn Ihre Mieter sich im Zahlungsrückstand befinden, sie Ihr Miet- oder Pachtobjekt in vertragswidriger Weise nutzen oder wenn Sie anderweitige Schwierigkeiten mit uneinsichtigen Mietern haben, so ist ein Beizug einer auf Mietrecht spezialisierten Anwältin anzuraten. Ich verfüge hierbei diesbezüglich über langjährige Erfahrungen im Umgang mit unliebsamen Mietern, sodass ich Ihnen mit meiner in dieser Zeit erworbenen Kenntnisse sicherlich weiterhelfen kann. 

Wenn Sie planen, Immobilien zur Weitervermietung zu erwerben, so stehe ich Ihnen während des gesamten Immobiliengeschäfts beratend und vertretend zur Seite, kläre Sie über die juristischen Nuancen im Zusammenhang mit den verschiedenen angrenzenden Rechtsbereichen auf, welche den Immobilienkaufbetreffen, und regle den schriftlichen und telefonischen Verkehr mit Steuer- und Versicherungsbehörden insbesondere in Bezug auf die fristgerechte Einreichung der notwendigen Unterlagen

Besonders wichtig für den Vermieter ist zudem auch der Mietvertrag, welcher dem Mieter zur Unterzeichnung vorgelegt wird. Dieser sollte sorgfältig ausgestaltetund inhaltlich wohlüberlegt sein, um zukünftige Spannungen mit dem Mieter zu vermeiden und von Anfang an eine Klarheit zu schaffen, wodurch bereits die Ansätze eines sich anbahnenden rechtlichen Konfliktes bereits im keim erstickt werden können. An einer eindeutigen Rechtslage haben Sie als Vermieter oder Verpächter ein Interesse, da sich somit eine gewisse Planmässigkeit und -sicherheit hinsichtlich des Rendite- bzw. des Mietobjekts erreichen lässt, was für Sie als Vermieter und Verpächter auch bedeutet, dass Sie mit konstantem Einkommen in Form von Mietzinsen rechnen können

Gerne übernehme ich für Sie als spezialisierter Anwalt für Mietrecht / Immobilienrecht die schwierige Aufgabe der sinnvollen Ausgestaltung des Mietvertrags und beachte hierbei Ihre individuellen Wünsche, indem ich Sie inhaltlich im Vertrag mit berücksichtige. 

Sie sind Eigentümer einer Stockwerkeigentums, eines Mehrfamilienhauses oder eines Wohnblocks? Möchten Sie dies vermieten? Ein Anwalt für Mietrecht kann Ihnen bei der vertraglichen Gestaltung von Wohnungs- und Gewerbemietverträgen helfen. 

+41 43 545 01 50

In den folgenden Bereichen ist unser Anwalt für Mietrecht / Immobilienrecht & Baurecht überaus erfahren:

  • Mietverträge
  • Forderungen aus Mietverträgen (Nebenkosten, Depot),
  • Eigentümerwechsel
  • Abwehr von Mängelansprüchen
  • Hilfe bei der Ausweisung von Mietern
  • Überprüfung der Mietverträge
  • Unterstützung bei Mängeln am Mietobjekt / Mängelansprüche durchsetzen
  • Vorgehen bei Renovationsarbeiten in der Liegenschaft
  • Kündigung
  • Wohnungsabnahme
  • Untermiete
  • Prüfung der Heiz- und Nebenkostenabrechnung
  • Vorgehen bei missbräuchlichen Mietzins bzw. bei Herabsetzungsansprüchen
  • Nachbarschaftliche Probleme
  • Mietstreitigkeiten
  • Vertretung vor Schlichtungsbehörden
  • Durchsetzung der Hausordnung

Daneben spielen ausserdem bestimmte kantonale Normen im Mietrecht eine entscheidende Rolle, wobei sich die konkrete Ausgestaltung der jeweiligen Regelungen je nach Kanton massgeblich unterscheiden können. Hierbei kläre ich Sie interkantonal über diese besonderen kantonalen Stolpersteine auf und zeige die auf Ihre Bedürfnisse angepassten Lösungswege auf. Dies gilt umso mehr, wenn eine respektvolle Beziehung zwischen Mieter und Vermieter gepflegt wird.

Insoweit ist es auch aus der Perspektive des Vermieters bzw. des Verpächters, obwohl diesem regelmässig die Möglichkeit zusteht, das Verhältnis unter Einhaltung des Gesetzes sowie der vertraglichen Vereinbarungen, einfach zu künden, von grossem Interesse, bei einem Konfliktfall zunächst in Absprache mit der Gegenpartei und unter allfälligem Beizug eines fachkundigen Anwalts eine einvernehmliche Lösung zu finden, um das Vertrauensverhältnis nicht unnötig zu belasten. 

Hierbei stehe ich Ihnen als auf Mietrecht und Immobilienrecht spezialisierte Anwältin mit jahrelanger Erfahrung in aussergerichtlicher Streitbeilegung, insbesondere durch Mediation, gerne mit meiner juristischen Expertise zur Verfügung. Sollten alle aussergerichtlichen Massnahmen erfolglos bleiben, so vertrete ich Sie subsidiär auch vor Gericht. Hierbei stehe ich für Ihre Rechte ein und kümmere mich umfassend um alle zivilprozessrechtlichen Aspekte wie beispielsweise Fristenläufe, Eingaben, Beweiserhebungen, etc. 

MIETRECHT

Mietrecht – Anwälte für Vermieter

Gute Mietverträge sind die Basis für die erfolgreiche Vermietung einer Wohnung bzw. eines Geschäftsraumes. Es ist entscheidend, dass mögliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem Mietvertrag geklärt werden. Ein spezialisierter Anwalt für Mietrecht sollte Mietverträge prüfen. Risiken und Folgen von schlechten Mietverträgen sind zu vermeiden.

Wir helfen Ihnen beim Aufsetzen eines Mietvertrages und zeigen Ihnen deren Schwachstellen auf.

  • Möchten Sie als Vermieter Ihre Liegenschaft verkaufen oder wollen Sie die Mietwohnung in eine Stockwerkeigentum umwandeln?
  • Worauf muss man bei einem Eigentümerwechsel achten?
  • Wann ist eine Erhöhung der Mietzinse gerechtfertigt und wie muss diese durchgesetzt werden?
  • Was ist zu tun, wenn Feuchtigkeitsschäden oder andere Baumängel in der vermieteten Wohnung auftreten?
  • Wer muss für welche Schäden und Reparaturen in der Wohnung aufkommen?
  • Wie muss ein Vermieter reagieren, wenn z.B. die Geschirrspülmaschine oder die Heizung defekt ist.  Wie sind die Mängelrechte in Mietwohnungen geregelt?
  • Auf was muss ein Vermieter bei der Renovation einer Mietwohnung achten, d.h. was sind seine Rechte und Pflichten?
  • Was ist bei einer Kündigung zu beachten, d.h. was sind die gesetzlichen Bestimmungen bei einer Kündigung? Was sollte der Vermieter über Kündigungsfrist und Kündigungstermin wissen? Wie kann der Vermieter bei Zahlungsverzug des Mieters ausserordentlich kündigen? Was ist bei Tod eines Mieter zu beachten?   Mieter, die nicht ausziehen, sind für jeden Vermieter ein Ärgernis. Es lohnt sich, schnell die geeigneten Massnahmen zu treffen.
  • Was ist zu tun, wenn der Mieter den Mietzins nicht zahlt oder wenn der Mieter nicht auszieht?  Wie kann man in einem solchen Fall die Betreibung einleiten und was ist zu tun wenn der Mieter daraufhin einen Rechtsvorschlag erhebt?
  •  Welche Rolle spielt die Schlichtungsbehörde und das Mietgericht  bei Mietstreitigkeiten?
  • Was sollte der Vermieter bei Mietvertragsänderungen berücksichtigen? 

Unsere Mietrechtsexperten unterstützen Vermieter und erklären,  worauf Sie beim Aufsetzen eines Mietvertrages besonders achten müssen: Dauer, Vertragsklauseln, Mietkaution, Solidarmieter, Familienwohnung, Untermiete, Vertragsklauseln bei Wohnpartnerschaften…

Bevor Vermieter die Mieter die neue Wohnung beziehen lassen, müssen Sie einige Vorbereigungen treffen: Wohnungsabnahme, Antrittsprotokoll und Abgabeprotokoll erstellen, Renovation…

Unser Anwalt für Baurecht & Immobilienrecht ist auch auf Mietrecht spezialisiert, wir sind in den folgenden mietrechtlichen Belangen überaus erfahren:

  • Abschluss von Mietverträgen
  • Wohnungsübergabe
  • Beratungen im Zusammenhang mit dem Mietzins (Mietzinserhöhung, Mietzinssenkung, Nebenkosten)
  • Rechte und Pflichen Ihres Mieters
  • Was ist bei Mängel am Mietobjekt zu tun?
  • Umbau und Rennovation
  • Was ist bei der Kündigung vom Mieter bzw. vom Vermieter zu beachten?
  • Was muss der Vermieter beim Auszug des Mieters aus der Wohnung beachten?
  • An welche Behörden und Verbände kann sich der Vermieter wenden?
Anwalt für Mieter & Vermieter in Zürich
Anwalt für Mieter & Vermieter in Zürich

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Wir beraten Sie umfassend und kompetent in allen Mietrechtsfragen und klären Sie z.B. auf wie Sie eine Mietzinserhöhung rechtskonform durchsetzen. Treten Sie in  Kontakt mit unseren spezialisierten Anwälten für Mietrecht und lassen Sie sich telefonisch oder per E-Mail beraten. Der Hauseigentümerverband und der Hausverein sind Verbände, welche Ihre Mitglieder im Bereich Liegenschaft, Immobilien und Wohneigentum unterstützen und beraten. Unsere Mietrechtexperten klären Sie auf, welche Punkte ein Vermieter bei einer Mietvertragsänderungen beachten sollte. Es ist wesentlich, dass ein Experte Vermieter über die Kündigung aufklärt. Diese müssen über die Fristenwahrung bei einer Kündigung sowie über die Formularpflicht und über die missbräuchliche und anfechtbaren Kündigungen sowie über die Erstreckung eines Mietverhältnises Bescheid wissen. Ausserdem sollte der Vermieter in seinem Mietvertrag Bestimmungen über die Vertragsdauer, die Kündigungsfrist bzw. die  Kündigungstermine, den Unterhalt und die Nebenkosten fixieren. 

Nebenkostenabrechnungen sollten realistisch angesetzt werden und sollten mit den realen Ausgaben übereinstimmen. Ausserdem ist es üblich, dass der Vermieter vom Mieter ein Mietzinsdepot (Kaution) verlangt. Diese Kaution ist zur Sicherheit des Vermieters da. Es dient als Sicherheit zur Deckung von ausstehenden Mieten bzw. Nebenkosten. Ausserdem können Schäden, welche der Mieter verursacht hat, damit bezahlt werden. Unsere Anwälte beraten Sie hierbei kompetent, so dass die Freigabe der Kaution rechtmässig verläuft.  

Unsere Beratung und Rechtsvertretung bezieht sich vorwiegend auf die Interessen des Vermieters.

Vermieter sollten sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt bezüglich Mietverträgen, Mietzinserhöhungen, Abmahnungen und Kündigungen beraten lassen. Mietrechtliche Probleme können nach einer fachkundigen Beratung vermieden werden.  Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit einem Anwalt  für Mietrecht, so können Fehler präventiv vermieden werden. Auch bei der Durchsetzung der Vermieter-Rechte vor der Schlichtungsbehörde oder vor dem Mietgericht  unterstützen wir Sie umfassend.

Kunden unseres Anwaltes für Immobilienrecht / Mietrecht im Grossraum Zürich

Zu unseren Kunden gehören Bauherren, Immobilienbesitzer und Immobilienverwaltungen. Wir sind die zentrale Anlaufstelle und deren Ansprechpartner in allen mietrechtlichen Rechtsfragen. Zu unseren Mandanten bzw. Klienten zählen Private und Verwaltungsfirmen. Im Mietrecht sind wir erfahren und vertreten darum Ihre Interessen effizient. Eine umfassende Beratung und zielgerichtete Prozessführung in allen mietrechtlichen Angelegenheiten können Sie von uns in den folgenden Bereichen erwarten:

  • Prozessführung und  Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht
  • Ausarbeitung von Mietverträgen für Wohnungen und Geschäftsimmobilien
  • Beratungen bezüglich Rohbaumieten, Umsatzmieten für Geschäftsräumen, optimierte Mietverträge und double-/tripple-net-Mietverträgen
  • Rechtsberatung bezüglich der Mietzinsgestaltung
    • Festlegung des Anfangsmietzins
    • Gestaffelte oder indexierte Mietzinse
    • Durchsetzung von Mietzinserhöhungen oder Mietzinssenkungen (z.B. wertvermehrender Umbau)
    • Anpassung von Nebenkosten bei der Miete
  • Kündigung 
    • Aussprechen der Kündigung 
    • Vertretung vor der Schlichtungsbehörde oder bei Gerichtsverfahren
  • Durchsetzung einer Ausweisung aus der Wohnung
    • Einleitung der gerichtlichen Durchsetzung und Zwangsräumung der Mietlokalitäten
  • Eintreibung von Forderung aus Pacht- und Mietverträgen
    • Inkasso von Mietzinsen
    • Inkasso von Nebenkosten
  • Schadenersatzforderung aufgrund übermässiger Abnützung
  • Prozessführung und Rechtsvertretung in Mietzinsherabsetzungsklagen
  • Vertretung in Prozessen bei der Beseitigung von Mietmängeln aufgrund vorgeworfener Mängel am Mietobjekt
  • Retention zugunsten Vermietern von Geschäftsräumen
  • Betreibungen sowie Rechtsöffnungen
  • Eigentümerwechsel

Anwalt für immobilienbezogene Rechtsgebiete in Zürich: Anwalt Mietrecht, Immobilienrecht Pachtrecht & Vertragsrecht in Zürich

Bei Miet- und Pachtverhältnissen jeglicher Art sind aufgrund der oftmals divergierenden Interessen der Parteien Konfliktsituationen zwischen Mieter und Vermieter bzw. zwischen Pächter und Verpächter sehr häufig. Hinzu kommt, dass die Rechtslage für die jeweiligen Parteien häufig unklar ist, mitunter weil in Miet- und Pachtverhältnissen verschiedene Rechtsquellen parallel zur Anwendung kommen. 

Ihr Anwalt für Mietrecht & Immobilienrecht bietet Rechtsberatung von Mietern und Vermietern

Die Auseinandersetzungen sind teilweise auch von persönlichen Natur, was eine gütliche Lösung eines Konfliktes zusätzlich erschwert. Nicht zuletzt sind bei jedem Mietvertrag und divergierende Interessen im Spiel: Aus Sicht des Mieters bedeutet das Vertragsverhältnis eine persönliche Notwendigkeit, geht es doch um die Begründung bzw. Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Heimat, zu einem idealerweise erschwinglichen Mietzins. Andererseits geht es bei Vermietern häufig um die wirtschaftliche Existenz und damit einhergehend um das gewerbsmässig-wirtschaftliche Bedürfnis, die Zurverfügungstellung des Mietobjekts möglichst profitabel und gewinnbringend zu gestalten. 

Das sich aufgrund diesen komplett unterschiedlichen Ausgangssituationen und Perspektiven Konflikte entwickeln können, liegt auf der Hand. Und selbst wenn generell jede Partei bemüht ist, diesen Problemen aus dem Weg zu gehen oder in lediglich schonender Weise zu adressieren, so ist eine gütliche Einigung ohne jegliche juristische Unterstützung im jeweiligen Rechtsfall nicht immer möglich.

Beratung bei miet- und pachtrechtlichen Streitigkeiten

Seit XXX Jahren befasse ich mich täglich mit mietrechtlichen und pachtrechtlichen Streitigkeiten und kann mit den während diesen Jahren gewonnenen Expertise und Erfahrung sowohl Mieter und Pächter als auch Vermieter und Verpächter in allen denkbaren juristischen Streitfällen weiterhelfen. Kontaktieren Sie meine Anwaltskanzlei an der Dufourstrasse 165 in Zürich und lassen Sie sich eingehend in mietrechtlichen Angelegenheiten beraten, um eine für Ihren individuellen Fall optimale Lösung zu finden. 

Pflichten von Mieter und Vermieter

Jeder Mieter hat neben vertraglichen und gesetzlichen Pflichten, wovon – neben diversen Nebenpflichten – die Leistung des Mietzinses die Hauptpflicht darstellt, im Mietrecht gegenüber dem Vermieter auch diverse Rechte. Wenn beispielsweise der Zustand der gemieteten Wohnung mangelhaft oder wenn eine Reparatur notwendig geworden ist, können sie gegenüber dem Mieter Ansprüche geltend machen

Pflichten der Vertragspartner im Mietvertrag

Pflichten des Vermieters

  • Übergabe der Mietsache in gebrauchstauglichem Zustand (OR 256/258)
  • Instandhaltung der Mietsache (OR 259a ff.)
  • Bekanntgabe des Mietzinses des Vormieters.
  • Einsicht in das Rückgabeprotokoll des Vormieters.
  • Tragen von Lasten und Abgaben.

Pflichten des Mieters

  • Bezahlung des Mietzinses (OR 257) und, sofern vereinbart, der Nebenkosten (OR 257a)
  • Rückgabe der Mietsache und deren Reinigung nach Gebrauch.
  • Sorgfaltspflicht im Umgang mit der Mietsache.
  • Rücksichtnahme auf Mitmieter (OR 257f II).
  • Meldepflicht für mittlere/schwere Mängel (OR 257g).
  • Reinigung / Behebung von leichten Mängeln auf eigene Kosten (OR 259).
  • Duldung von Reparaturen sowie der Besichtigung der Mietsache (OR 257h).

Anwalt Mietrecht / Immobilienrecht zum Schweizer Mietrecht

Daneben schreibt das Schweizerische Obligationenrecht (OR) gewisse Regelungen vor, die den Mieter vor missbräuchlichen Mietzinsen schützen. Je nach Sachlage könnten Sie als Mieter wiederum einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Mietzinsreduktion haben. Erfolgte hingegen die Kündigung des Mietverhältnisses seitens des Vermieters ungerechtfertigterweise, indem durch die Kündigung beispielsweise vertragliche Vereinbarungen oder gesetzliche Vorschriften des Obligationenrechts, wie beispielsweise die (Nicht-) Einhaltung der Kündigungsfristen, verletzt wurden, so müssen Sie die Kündigung nicht einfach akzeptieren, sondern können sich mit rechtlichen Mitteln einen vorläufigen Verbleib im Mietobjekt erzwingen

Diese Beispiele stellen lediglich einen überschaubaren Ausschnitt von den vielzähligen Normen dar, welche sich mit den Rechten des Mieters bzw. den Pflichten des Vermieters befassen, und zeigen auf, dass sie sich als Mieter gegenüber dem Vermieter durch die korrekte Geltendmachung von den im konkreten Einzelfall zustehenden Ansprüchen erfolgreich zur Wehr setzen können. 

Kontaktieren Sie meine in Zürich liegende Anwaltskanzlei, um eine präzise und konkret auf Ihren individuellen Fall zugeschnittene Beratung über Ihre miet-, bau- oder immobilienrechtlichen Ansprüche zu erhalten. Beim Hausverkauf bzw. Immobilienkauf benötigen Sie auch anwaltliches Wissen bezüglich anfallender Steuern.

Gerne prüfe ich u.a. die ausgesprochene Kündigung auf Ihre Rechtmässigkeit hin oder studiere den genauen Inhalt des Mietvertrages, woraus sich Ihre Rechtsstellung ableiten lässt. Lassen Sie mich über Ihre mietrechtlichen Ansprüche aufklären und Sie dabei beraten, welche Schritte zur Erreichung Ihrer Ziele bzw. zur Durchsetzung Ihrer Rechte zu vollziehen sind. 

Anwalt Mietrecht
Anwalt Mietrecht 

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Bei einer Wohnungsmiete spielt das Vertrauensverhältnis im Vergleich zum gewöhnlichen Vertragsrecht eine weitaus grössere Bedeutung. Juristische Streitigkeit mit dem Vermieter sind besonders heikel, da sie – unabhängig davon, welche Partei im konkreten Fall «Recht» hat – oftmals dazu führen können, dass der Vermieter aufgrund des durch den Streit entstandenen Vertrauensbruches fristgerecht und gesetzeskonform den Mietvertrag kündet, was für den Mieter, dessen Wohnung er gegebenenfalls seine Heimat nennt, eine schwerwiegende Konsequenz darstellt. Deshalb ist es bei etwaigen Streitigkeiten mit dem Vermieter wichtig, primär eine einvernehmliche Beilegung des Streits zu avisieren. Hierbei stehe ich Ihnen als auf Mietrecht und auf spezialisierte Anwältin mit jahrelanger Erfahrung in aussergerichtlicher Streitbeilegung, insbesondere durch Mediation, gerne mit meiner juristischen Expertise zur Verfügung, vereinbare für die involvierten Parteien gerne einen Mediationstermin in meiner Kanzlei und unterstütze Sie bei der Findung einer Lösung, welche für beide Parteien befriedigend ist. 

Sollten alle aussergerichtlichen Massnahmen erfolglos bleiben, so vertrete ich Sie subsidiär auch vor Gericht. Hierbei stehe ich für Ihre Rechte ein und kümmeremich umfassend um alle zivilprozessrechtlichen Aspekte wie beispielsweise Fristenläufe, Eingaben, Beweiserhebungen, etc. 

Glossar Mietrecht

Eigenbedarfskündigung

In bestimmten Fällen darf der Vermieter Eigenbedarf geltend machen. Dieses Recht kann er aber nur geltend machen, wenn er die Mietwohnung für sich, seine Familie oder Angehörigen nutzen möchte.

Haben Sie die Kündigung erhalten, weil der Vermieter Eigenbedarf angemeldet hat? Unser Anwalt für Mietrecht prüft die Rechtmässigkeit der Kündigung. Setzen Sie sich zur Wehr! 

Heiz- und Nebenkostenabrechnung

Heiz- und Nebenkosten müssen nur bezahlt werden, wenn diese im Mietvertrag vereinbar wurden. In diesem Fall muss der Vermieter die Heiz- und Nebenkostenabrechnung jährlich zustellen. Wichtig ist, dass die Abrechnung mietrechtlich korrekt ausgestaltet ist. Bei Fragen zur Abrechnung steht Ihnen unser Anwalt für Mietrecht zur Verfügung. 

Kündigung

Eine Kündigung darf nicht missbräuchlich sein. Wollen Sie als Pächter oder Mieter die Kündigung anwaltlich prüfen lassen? Sind Sie ein Vermieter und möchten Sie Ihren Mietern rechtmässig kündigen? Unser Anwalt für Mietrecht ist Experte, wenn es um missbräuchliche Kündigung, Kündigungsfristen, Ausweisung, Erstreckung von Mietverhältnissen, ausserterminliche Kündigung, Kündigung bei Zahlungsrückstand oder die Rückgabe der Mietkaution geht.

Kündigungsfristen

Das Schweizer Mietrecht regelt die Kündigungsfristen verschiedener Mietobjekte. In der Regel werden die Kündigungstermine im Mietvertrag festgelegt. Fehlt diese mietvertragliche Regelung, dann gelten die ortsüblichen Fristen. Die Kündigungsfristen sind verbindlich. Bei einer Mietwohnung gilt mindestens drei Monate Kündigungsfrist. Bei Geschäftsräumen beträgt diese mindestens sechs Monate. Bei Fragen zur Kündigung und den Fristen hilft Ihnen unser Anwalt gerne weiter.

Lärmbelästigung

Wie sollte man auf Lärmbelästigung reagieren? Ist eine Mietminderung möglich und durchsetzbar? Die Lärmbelästigung muss detailliert protokolliert, eindeutig dargelegt und bewiesen werden. Die Lärmbelästigung muss eindeutig als Mangel am Mietobjekt dargelegt werden. In einer Rechtsberatung mit unserem Anwalt für Mietrecht prüfen wir Ihre Chancen bezüglich der Durchsetzbarkeit einer solchen Forderung.

Mietrecht

Das Mietrecht ist ein Teil des Obligationenrechts. Welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter? Konflikte im Mietrecht werden oft auch vor dem Gericht entschieden. Die mietrechtlichen Bestimmungen sind komplex. Unser Anwalt für Mietrecht ist Ihr fachkundiger Experte und berät und vertritt sowohl Mieter als auch Vermieter.

Mietvertragsgestaltung

Haben Sie Fragen zu Mietvertragsgestaltung? Der Mietverband stellt auf Ihrem Portal Mustermietverträge zur Verfügung. Möchten Sie gewisse Bestandteile eines Mietvertrages prüfen lassen? Nicht jede Mietvertragsklausel muss akzeptiert werden. Noch vor der Unterzeichnung des Mietvertrages sollte Mieter oder Vermieter diesbezüglich juristischen Beistand in Anspruch nehmen.

Mietzinserhöhung

Mietzinserhöhung müssen vom Vermieter mit der Angabe eines Grundes für die Erhöhung auf einem amtlichen Formular ankündigt werden.

Unter den folgenden Voraussetzungen darf der Vermieter den Mietzins erhöhen:

  • Teuerung steigt 
  • Referenzzinssatz wird angehoben
  • Unterhalts- und Betriebskosten sind nachweislich gestiegen
  • grössere Renovationen stehen an

Möchten Sie die Erhöhung Anfechten. Verpassen Sie die Fristen für die Anfechtung nicht. Holen Sie sich rechtzeitig Rat bei einem Anwalt für Mietrecht.

Umbauten und Renovierung

Für den kleinen Unterhalt bei Mietwohnungen ist der Mieter selber verantwortlich. Bei grösseren Reparaturen muss der Vermieter tätig werden. Der Zustand der Wohnung, welcher bei Antritt des Mietvertrags bestand, muss der Vermieter erhalten. Schäden und Mängel an der Mietwohnung muss der Vermieter dem Mieter sofort melden. Versäumt der der Mieter seiner Meldepflicht nachzukommen, kann er für Folgeschäden haftbar gemacht werden. Für grössere Umbauten oder Sanierungen hat der Mieter einen Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. 

Untervermietung

Die Untermiete ist nur dann verboten, wenn diese ausdrücklich im Mietvertrag ausgeschlossen wurde. Wir empfehlen Mieter eine schriftliche Genehmigung für die Untervermietung bei Vermieter einzuholen. Grundsätzlich darf der Vermieter die Untermiete nicht verbieten. Eine Ausnahme gibt es bei diesem Grundsatz nur, wenn ein gewichtiger Grund für die Ablehnung der Untermiete besteht. Haben Sie Fragen bezüglich Ihre Rechte und Pflichten bei der Untermiete? Unser Anwalt für Mietrecht hilft Ihnen in allen Belangen der Untermiete.

Mietminderung

Haben Sie Fragen zur Reduktion des Mietzinses? Welche Rechte haben Mieter bei einem Mangel der Mietsache? Was ist für die Durchsetzung einer Mietzinsreduktion zu tun? Wo und in welchen Fällen ist es ratsam den Mietzins bei einer öffentlichen Stelle zu hinterlegen? Wie wird die Höhe der Mietzinsreduktion ermittelt?

Der Anspruch auf Mietminderung besteht nur, wenn ein Mangel die Gebrauchstauglichkeit oder die Wohnqualität massiv beeinträchtigt. Unser Anwalt für Mietrecht bespricht mit Ihnen die Chancen der Reduktion. 

FAQ Mietrecht Schweiz

Anwalt Mietrecht & Immobilienrecht zum Thema Kündigung:

Was muss der Mieter bei einer Kündigung tun?

Für die Kündigung git eine qualifizierte Formvorschrift. Ausserdem gelten für die Kündigung auf Kündigungsfristen. Die Kündigung ist nur der Einhaltung der folgender Formvorschriften gültig:
– Der Vermieter muss schriftlich künden.
– Die Kündigung muss auf einem amtlichen Formular zustellt werden.

Eine Kündigung ist ausschliesslich unter der Einhaltung der Kündigungsfrist und der Kündigungstermine gültig. Für Geschäftsräume gilt die Kündigungsfrist von mindestens sechs Monate. Wohnräume haben eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten. Mieter können sich gegen die Kündigung wehren. Die Anfechtung muss aber innert 30 Tagen seit Kündigungsempfang bei der zuständigen Schlichtungsbehörde angefochten werden. Die Schlichtungsbehörde kann die Aufhebung der Kündigung verfügen. Kündigungen, die missbräuchlich ausgesprochen wurden, werden aufgehoben. Unser Rechtsanwalt für Mietrecht prüft, ob die Erstreckung oder Aufhebung des Mietverhältnis in Frage kommt. Anwalt Mietrecht

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Anwalt Mietrecht & Immobilienrecht zum Thema „Nichtbezahlung des Mietzinses

Welche Möglichkeiten hat der Vermieter bei Nichtzahlung des Mietzins?

Im Fall eines Mietrückstandes hat ein Vermieter folgende Möglichkeiten:
1) Der Vermieter muss eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ansetzen und androhen, dass bei Nichtbegleichung des Mietzins die Kündigung erfolgt. 2) Zahlt der Mieter nicht innerhalb dieser 30 Tage, kann der Vermieter dem Mieter mit einer Frist von weiteren 30 Tagen auf das Ende eines Monats kündigen.

Anwalt Mietrecht & Immobilienrecht zum Thema Kündigung wegen Eigenbedarfs

Wann darf der Vermieter Eigenbedarf geltend machen?

Der Vermieter muss in der Kündigung aufzeigen, wer in die Wohnung einzieht und weshalb. Der Anspruch auf Eigenbedarf gilt für folgende Personen:
– Familienangehörige
– Angehörige des Haushalts
– Kinder
– Lebenspartner
– Pflegepersonal

Anwalt Mietrecht & Immobilienrecht zum Thema Mietminderung

In welchen Fällen hat der Mieter Anspruch auf eine Reduktion des Mietzinses?

Bei eine Einschränkung der Wohnungsnutzung durch einen Mangel entsteht ein Anspruch auf Minderung des Mietzinses. Dieser Anspruch gilt nur für die Dauer dieses Mangels. Gerne unterstütze ich als Anwalt für Mieter bei der Erörterung der Anspruchshöhe und der Durchsetzbarkeit einer Mietzinsreduktion.

Dienstleistungen rund um das Thema Immobilien

  • Mietrecht
  • Immobilienrecht
  • Pachtrecht
  • Sachenrecht
  • Erbrecht,
  • Öffentliches und privates Baurecht
  • Vertragsrecht (Auftrag, Werkvertrag, Kaufvertrag)

Treten Sie mit uns in Kontakt – unsere Anwältinnen und Anwälte sind Spezialisten für Miet- und Vertragsrecht. Gerne unterstützen wir Sie bei den folgenden Themen rund um das Mietrecht:

  • Mietverträge
  • Vertragsänderungen wie z.B. Mietzinserhöhung bzw. Reduktion
  • Nebenkostenabrechnungen
  • Beratungen bezüglich Anfechtung der Mietzinserhöhung, Kündigung, Forderungen aus Mietverträgen
  • Ausweisung
  • Rohbaumiete
  • nichtige Kündigung
  • Erstreckung des Mietverhältnisses
  • Mietzinshinterlegung
  • Mietkaution
  • ausserterminliche Kündigung
  • Schäden am Mietobjekt
  • Schlichtungsbehörde
  • Mietgericht,
  • Kündigung bei Zahlungsrückstand
  • Eigenbedarf
  • Untermiete
  • Umsatzmiete
  • indexierte Mietzinse
  • Immobilienrecht
  • Baurecht

Unser Anwalt für Mietrecht, Immobilienrecht und sein Team begleiten Sie kompetent und lösungsorientiert und beraten und MängelMietminderung Mietvertrag vertreten Vermieter, Unternehmer, Liegenschaftsverwaltungen und Immobilienbesitzer mit viel Praxiserfahrung. Wir helfen Ihnen die rechtlichen Probleme, mit denen Sie als Vermieter, Liegenschaftsbesitzer oder Unternehmer konfrontiert sind, zu lösen.

Rechtsberatung Mietrecht

Als erstes prüfen spezialisierte Anwälte für Mietrecht die Rechts- und Sachlage kritisch. Sie können von uns eine kompetente und ehrliche Beratung erwarten. Ausserdem vertreten wir Sie in gerichtlichen und aussergerichtlichen Angelegenheit.

Rufen Sie uns an

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Gerne beantworten wir Ihre Fragen

info(at)wittib-law.ch 

Profil der Kanzlei Wittibschlager

Die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Wittibschlager sind seit mehreren Jahren   in der Stadt Zürich tätig und haben sich im Raum Schweiz und Deutschland etabliert. Wir bieten Rechtsberatungen und Vertretungen vor Deutschen und Schweizer Behörden und Gerichten an. Unser Fokus liegt auf sämtlichen Arbeitsbereichen  des Immobilienrechts. Insbesondere bei den folgenden Rechtsbereichen sind wir spezialisiert:

Ihr Anwalt für Mietrecht Immobilienrecht ist für Sie da!

Unsere Klienten sind hauptsächlich Vermieter, Grundeigentümer, Verkäufer oder Käufer, Bauherren und Liegenschaftsverwaltungen. Brauchen Sie eine Rechtsberatung oder suchen Sie eine kompetente Rechtsvertretung vor den Behörden oder dem Mietgericht? Suchen Sie Unterstützung bei der Ausgestaltung von Verträgen oder wichtigen Dokumenten. Unsere Anwältinnen und Anwälte sind erfahren in allen mietrechtlichen Belangen und sind für Sie da.

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Rechtsbereiche im Mietrecht, Baurecht und Immobilienrecht

ANWALT MIETRECHT, BAURECHT & IMMOBILIENRECHT IN ZÜRCH – TÄTIGKEITSGEBIETE

Die  Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Wittibschlager sind Experten in allen Rechtsbereichen des Immobilienrechts. Immobilienbezogene Rechtsfragen gehören zu unserer Kernkompetenz.

Wir beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen in allen Gebieten des schweizerischen und deutschen Miet- und Pachtrechts. Unsere Mietrechtsexperten helfen Vermietern und Immobilienbesitzern und analysieren komplexe mietrechtliche Verhältnisse. Im Raum Zürich sind wir die zentrale Anlaufstelle für mietrechtliche Beratung und massgeschneiderte Lösungen.

Auch bei Verfahren vor Mietgerichten und Schlichtungsbehörden unterstützen wir unsere Kunden. Bei der Umsetzung von komplexen Rechtsstrukturen, Reglementen und Verträgen arbeiten wir effizient und auftragsorientiert. Aufgrund unserer sehr guten nationalen und internationalen Vernetzung mit Partnerkanzleien, Notariaten und Korrespondenzanwälten können wir im Bedarfsfall auf ausgewiesene Spezialisten zurückgreifen.
 
Mein Ziel als Anwalt für Mietrecht, Immobilienrecht und Baurecht ist es, in Ihrem Interesse Streit zu vermeiden oder Konflikte möglichst schnell und kostenvermeidend beizulegen. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Unsere Anwälte sind überaus erfahren in der Führung von Prozessen, Einsprache- und Beschwerdeverfahren.

  • MIETRECHT FÜR VERMIETER / PACHTRECHT FÜR VERMIETER
  • Rechtsberatung in allen Belangen des Mietrechts und des Pachtrechts (Regelung von Miet- und Pachtverhältnissen)
  • Unterstützung bei der Erarbeitung von Vermietungskonzepten
  • Begleitung bei Mietvertragsverhandlungen
  • Ausarbeitung und Überprüfung von Mietverträgen und Pachtverträgen
  • Hilfe bei der Durchsetzung von Mietzinserhöhungen, Mietzinssenkungen
  • Beratung bei Mängel am Mietobjekt / Wahrung und Durchsetzung von Mängelrechten
  • Rechtsberatung mit der Auflösung bzw. Kündigung von Mietverträgen und Pachtverträgen
  • Vertretung vor Behörden und Gerichten (Schlichtungsbehörden, Mietgerichten)  

IMMOBILIENRECHT

  • Eigentumsrechte
  • Handänderungen
  • Verkauf bzw. Kauf und Finanzierungen von Immobilien
  • Projektrealisierungen (Realisierung eines Bauprojekts)
  • Immobiliar-Sachrecht
  • Besitzrechte
  • Schutzrechte
  • Beratung und Begleitung im Immobilien- und Grundbuchrecht
    • Parzellierungen
    • Begründung von Stockwerkeigentum
    • Käufen und Verkäufen von Liegenschaften
    • Errichtung von Dienstbarkeiten
  • Nachbarschaftsrechte
  • Grundpfandrechte
  • Stockwerkeigentumsrechte (Vermietung / Veräusserung)
  • Vermietung und Veräusserung von Stockwerkeigentum im Baurecht

PRIVATES UND ÖFFENTLICHES BAURECHT

  • Beratung und Begleitung von Privaten in Ihrem Bauvorhaben (Unterstützung bei der Planung und Realisierung von Bauprojekten)
  • Vertretung von Bauherren und Unternehmern
  • Submissionsrecht (Vergaberecht)
  • Eintragung von  Bauhandwerkerpfandrechten
  • Beratung von Nachbarn bezüglich der Erfolgsaussichten von Einsprachen
  • Kommunales, kantonales und eidgenössisches Baurecht
  • Begleitung im Einsprache- und im allenfalls darauf folgenden Beschwerdeverfahren

DEUTSCHES UND SCHWEIZER ERBRECHT (grenzübergreifende Erbschaften)

  • VERTRAGSRECHT
  • Verhandlung, Abschluss, Erfüllung und rechtliche Durchsetzung von Verträgen, welche mit dem Mietrecht in Zusammenhang stehen
  • Beratung und Unterstützung bei der Ausarbeitung, Beurteilung, Verhandlung und Umsetzung von Verträgen (gerichtlich / aussergerichtlich)

BAURECHT

Baurecht – Anwälte für privates und öffentliches Baurecht

Planen Sie einen Bau oder Umbau? Wollen Sie sich diesbezüglich baurechtlich Beraten lassen? Unsere Spezialisten im Baurecht klären vorab Rechtsfragen bezüglich Ihres Bauvorhaben.  

Wollen Sie sich über die Möglichkeiten bei einem Bau Ihres Nachbarn informieren? Haben Sie Fragen bezüglich eines Rekurses gegen einen Bauentscheid? Was können Sie tun, wenn Ihr Nachbar als Bauherr gegen baurechtliche Vorschriften verstösst? Unsere auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwälte sind Experten für privates und öffentliches Baurecht.

Unser Dienstleistungsangebot im Öffentlichen Baurecht

  • Unterstützung im Entstehungsprozess bei Bau- und Bewilligungsverfahren
  • Baurechtliche Beratung bei Rekursen und Beschwerdeverfahren
  • Beratung des Bauherrn bei planungs- und baurechtlichen Fragen im öffentlichen Recht
  • Rechtsberatung bei Fragen im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz, Naturschutz, Heimatschutz und dem Umweltrecht
  • Hilfe bei Fragen bezüglich einer Enteignung (Enteignungsrecht)
  • Aufklärung bei Fragen bezüglich des Erschliessungs- und Quartierplans der Gemeinde 

Im Privaten Baurecht unterstützen wir Bauherren, Unternehmer, Handwerker und Architekten bei 

  • Wohnungsbau und Bau von Liegenschaften
  • Beratung und Beurteilung von baurechtlichen Verträgen
  • Unterstützung bei allen Rechtsfragen, die mit Ihrem Bauprojekt in Zusammenhang stehen
  • Mängelrechte Durchsetzen
  • Unterstützung bei der Eintreibung von Lohnforderungen von Unternehmern und Handwerkern
  • Beratung bei Konflikten in Anwendung der SIA-Normen
  • Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten
  • Ausarbeitung und Überprüfung von Bürgschaften und Garantien…

IMMOBILIENRECHT

Anwälte für Immobilienrecht

Unsere Anwälte unterstützen Sie in allen Angelegenheiten des Immobilien-Sachrecht. Dieses Rechtsgebiet bezieht sich auf Grundstücke und Immobilien. Hierbei liegt unser Fokus auf:

  • Das Eigentumsrecht
  • Schutzrechte und Besitzrechte
  • Grundbuchrechte
  • Gesamteigentum oder Miteigentum
  • Stockwerkeigentum
  • Nachbarrecht (Lärmschutz, Schadenersatz, Grenzabstände, Sträucher, Zäune…)
  • Begründung  bzw. Anpassung von Nutzniessungsrechten, Wohnrechte und Baurechte, Wegerechte, Nutzung von Heizungsanlagen…  (Grund- und Personendienstbarkeiten)
  • Grundpfandrechte
  • Eigentumsbeschränkungen von Bund Kanton und Gemeinde

Sind Sie bereits Stockwerkeigentümer oder wollen Sie es werden?

Unsere Anwälte zeigen Ihnen auf, worauf Sie sich mit dem Eigentum eines Stockwerkeigentums einlassen.

Ausserdem liegt unser Augenmerk auf dem Stockwerkeigentumsrecht. Unser Dienstleistungsangebot erstreckt sich bei diesem Bereich auf:

  • Stockwerkeigentumsbegründungen
    • Begründungsakten erstellen
    • Ausarbeitung von Reglementen
    • Wertquotenberechnungen
    • Zusammenarbeit mit dem Grundbuchamt und dem Notariat
  • Vertretung Ihrer Interessen an der Versammlung von Stockwerkeigentümern
  • Beratung und Durchsetzung einer Anfechtung eines Beschlusses
  • Bauliche Massnahmen rechtlich Erörtern und Beurteilen
  • Beurteilung von Verwaltungsmassnahmen
  • Inkasso von Gemeinschaftsbeiträgen
  • Ausarbeitung des Gemeinschaftspfandrechts gegen säumige Stockwerkeigentümer
  • Retentionsrecht 
  • Ausschluss von Miteigentümern und Auflösung von Stockwerkeigentum

Grundstück / Immobilie

Die juristische Definition eines Grundstücks ist eine räumlich klar abgegrenzte Bodenparzelle. Diese kann bebaut oder unbebaut sein. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von einer Liegenschaft. Das Gesetz definiert eine Liegenschaft zudem in ihrer dreidimensionalen Beschaffenheit. Zur Liegenschaft gehören also alle Bauten, Pflanzen, Wasserquellen, welche sich auf dem betreffenden Grundstück, d.h. Land befindet. Im Grundbuch werden zudem die Baurechte vermerkt. 

Es kann aber auch sein, dass die Immobilie mehreren Personen gemeinsam gehört. In diesem Fall spricht man von gemeinschaftlichem Eigentum. 

Die Anwälte der Kanzlei Wittibschlager beraten Sie beim Kauf oder Verkauf Ihres Grundstücks. Der Marktpreis der Liegenschaft sollte vorab klar sein. Wir helfen Ihnen auch einen Vorvertrag über den Grundstückskauf aufzusetzen. Dieser Reservationsvertrag wird jedoch erst mit der öffentlichen Beurkundung gültig.

Haben Sie vor einen Makler für den Kauf oder Verkauf Ihres Grundstücks einzusetzen? Bei diesem Vertrag handelt es sich, um einen Auftrag. 

VERTRAGSRECHT

Vertragsrecht – Anwälte für vertragsrechtliche Fragen

Stehen Sie kurz vor einem Vertragsabschluss und benötigen Sie hierfür  eine mietrechtliche Beratung? Damit später keine Probleme entstehen ist die Unterstützung eines spezialisierten Anwaltes für Vertragsrecht bei der Ausarbeitung eines Vertrages sehr wichtig. Wir helfen Ihnen den Vertrag auf Ihre Interessen und Bedürfnisse abzustimmen und arbeiten für Sie die dazu notwendigen Vertragsklauseln aus. Unser Experte im Mietrecht und Immobilienrecht ist erfahrener Anwalt. In allen Fragen des Vertragsrechts, die in einem Zusammenhang mit Immobilien bzw. Grundstücken stehen sind Sie mir richtig. Bei den folgenden vertragsrechtlichen Rechtsgebieten des Immobilienrechts sind wir die richtige Adresse für Sie:

  • Kaufrecht
    • Kauf und Verkauf von Grundeigentum
    • Öffentliche Beurkundungen
    • Erstellung von Kaufverträgen
    • Unterstützung und Begleitung  bei Vertragsverhandlungen
    • Zusammenarbeit mit dem Grundbuchamt bzw. dem Notariat
  • Schenkungsrecht
    • Übertragung der Schenkung von Grundstücken
    • Erstellung von Schenkungsverträgen
    • Ausarbeitung von Erbverträgen
    • Gestaltung von Vertragsklauseln wie z.B. besonderer Wohn- und Nutzniessungsrechte oder anderer erbrechtlicher Bestimmungen
    • Kommunikation mit dem Notariat und Grundbuchamt
    • Prüfung des Schenkungsvertrages vor der öffentlichen Beurkundung 
  • Werkvertragsrecht
  • Auftragsrecht
  • Überprüfung der Architekturverträge
  • Generalunternehmerverträge und Totalunternehmerverträge 

Gerne unterstützen wir Sie bei Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Erstellung von Immobilien oder anderen Bauvorhaben ergeben können:

  • Beratung und Beurteilung von Werklieferungsverträgen/Werkverträgen
  • Forderungen zur Beseitigung von Baumängeln
  • Werklohnforderungen
  • Rechtsberatung bezüglich Bauhandwerkerpfandrechte 

KAUFRECHT

Möchten Sie Grundeigentum erwerben oder verkaufen und haben Sie diesbezüglich Fragen? Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Prüfung von Kaufverträgen. Ausserdem übernehmen wir für Sie die Kommunikation mit dem Notariat und dem Grundbuchamt.

WERKVERTRAGSRECHT

Zu unseren Kunden gehören vorwiegend Bauherren, Unternehmer und Handwerker. Wir unterstützen Bauherren die Probleme mit dem erstellten mangelhaften Werk haben. Haben Sie als Bauherr Fragen bezüglich der Beseitigung dieser Mängel oder fordern Sie Schadenersatz? Wir helfen Ihnen Schadenersatzklagen und Forderungen nach Mängelbeseitigung erfolgreich durchzusetzen. 

Handwerker und Unternehmer bieten wir Unterstützung bei der Einforderung des Werklohnes oder bei der Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten.

ERBRECHT

Erbrecht – Anwälte für erbrechtliche Fragen

Ausserdem unterstützen wir Private und Unternehmen sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland in allen erbrechtlichen Fragen. Wir beraten und vertreten Sie im schweizerischen und deutschen Erbrecht. Unser Fokus liegt hierbei auf Rechtsstreitigkeiten, welche im Zusammenhang mit Immobilien stehen. Unser Service erstreckt sich hierbei beispielsweise auf:

  • Ausarbeitung eines Testamentes oder eines Erbvertrages bzw. eines Erbteilungsvertrages
  • Tätigenden als Vertreter der Erbengemeinschaft oder als Testamentsvollstrecker bzw. Willensvollstrecker
  • Grundstückübertragung
  • Beratung bei Schenkungen und Erbvorbezügen
  • Erbquotenberechnung
  • Herabsetzung- und Ausgleichungsklagen 

+41 43 545 01 50

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Dein Standort:

Anwaltskanzlei Zuerich

Dufourstrasse 165
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten – telefonische Erreichbarkeit

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
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SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

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Wesentliches über den Kanton und die Stadt Zürich

In der Stadt Zürich und der näheren Agglomeration leben ca. 500 000 Einwohner. Zürich ist die grösste Stadt der Schweiz und die Hauptstadt des Kantons Zürich. Die Stadt Zürich liegt im Mittelland, ca. 1 Stunde von den Alpen entfernt und sie ist sehr schön am Zürichsee gelegen. Mitten durch die Stadt fliesst ein Fluss, die Limmat. Zwischen dem Uetliberg und dem Zürichberg liegt die Stadt. Auch das Zürcher Umland ist dicht besiedelt. Etwa 1.5 Millionen Menschen leben hier. Auch als Wirtschaftsmetropole ist Zürich weltbekannt. 

Grossbanken wie die UBS und die Credit Suisse haben in der Stadt Zürich ihren Sitz. Als internationale Finanzplatz hat sich die Stadt Zürich einen Namen machen können. Im Forschungs- und Bildungsbereich geniesst Zürich mit der Universität Zürich und der Eidgenössischen Technischen Hochschule internationales Ansehen. Kulturell ist die Stadt Zürich von multikultureller Vielfalt geprägt. 

Ihr Anwalt für Mietrecht in Zuerich: „Unsere Kunden stammen aus ganzen Stadt und dem ganzen Kanton Zürich“

8498 Aatal bei Wald / 8345 Adetswil Bäretswil / 8627Adletshausen Grüningen / 8452 Adlikon / 8106 Adlikon bei Regensdorf / 8134 Adliswil / 8143 Aegerten Stallikon / 8492 Aegetswil Wila / 8904 Aesch bei Birmensdorf Aesch / 8127 Aesch bei Maur / 8412 Aesch bei Neftenbach Neftenbach / 8914 Aeugst / 8914 Aeugstertal Aeugst / 8046 Affoltern (Kr.11/1) / 8910 Affoltern / 8308 Agasul Illnau-Effretikon / 8915 Albisbrunn Hausen / 8047 Albisrieden (Kr.09/1) / 

8708 Allenberg Männedorf / 8494 Alt Landenberg Bauma / 8000 Alt Wiedikon (Kr.03/1) / 8453 Alten Kleinandelfingen / 8479 Altikon Altikon / 8462 Altrheinau (Klinik) Rheinau / 8048 Altstetten (Kr.09/2) / 8416 Amenloch Flaach / 8450 Andelfingen / 8708 Appisberg Männedorf / 8607 Aretshalden Seegräben / 8810 Arn Horgen / 

8544 Attikon Wiesendangen / 8427 Au Rorbas / 8493 Au Wila / 8483 Au Zell / 8804 Au (Halbinsel) Wädenswil / 8426 Augwil Lufingen / 8143 Aumühle Stallikon / 8331 Auslikon Pfäffikon / 8000 Aussersihl (Zürich Kr. 4) / 8934 Baaregg Knonau / 8627 Bächelsrüti Grüningen /

8184 Bachenbülach / 8164 Bachs Bachs / 8342 Bachtel Hinwil / 8303 Baltenswil Bassersdorf / 8302 Bänikon Kloten / 8471 Bänk Dägerlen, / 8344 Bäretswil Bäretswil / 8303 Bassersdorf / 8494 Bauma / 8414 Bebikon Buch am Irchel / 8802 Bendlikon Kilchberg (ZH) / 8121 Benglen Fällanden / 8463 Benken / 8488 Berg Turbenthal / 8415 Berg am Irchel / 8471 Berg Dägerlen / 8706 Bergmeilen Meilen / 8544 Bertschikon Wiesendangen / 8614 Bertschikon Gossau / 8344 Bettswil Bäretswil / 8500 Bewangen Wiesendangen / 8912 Bickwil Obfelden 

8307 Bietenholz Illnau-Effretikon / 8314 Billikon Illnau-Effretikon / 8122 Binz Maur / 8627 Binzikon Grüningen / 8309 Birchwil Nürensdorf / 8903 Birmensdorf / 8307 Bisikon Illnau-Effretikon / 8322 Bläsimühle Russikon / 8636 Blattenbach Wald / 8494 Bliggenswil Bauma / 8493 Blitterswil Bauma / 8810 Bocken Horgen / 8624 Böndler Gossau / 8906 Bonstetten Bonstetten / 8113 Boppelsen / 

8340 Bossikon Hinwil / 8617 Brand Mönchaltorf / 8309 Breite Nürensdorf / 8492 Breite Wildberg / 8954 Brunau Geroldswil, / 8104 Brunau Weiningen / 8483 Brünggen Illnau-Effretikon / 8626 Brüschweid Gossau / 8311 Brütten /

8306 Brüttisellen Wangen-Brüttisellen / 8608 Bubikon / 8414 Buch am Irchel Buch am Irchel / 8544 Buch bei Attikon Wiesendangen / 8196 Buchenloo Wil / 8107 Buchs ! / 8180 Bülach, / 8193 Burg Eglisau, / 8805 Burghalden Richterswil / 8627 Bürglen (Auf der) Grüningen / 8495 Chalchegg (Kalchegg) Turbenthal / 8488 Chälhof (Kehlhof) Turbenthal / 8000 City (Kr.01/4) , / 8932 Dachlissen Mettmenstetten / 8447 Dachsen / 

8165 Dachslern Schleinikon / 8471 Dägerlen / 8108 Dällikon / 8604 Dammboden Volketswil / 8114 Dänikon / 8421 Dättlikon / 8406 Dättnau Winterthur / 8452 Dätwil Adlikon / 8414 Desibach Buch am Irchel / 8484 Dettenried Weisslingen, Kanton / 8354 Dickbuch Hofstetten, / 8157 Dielsdorf, / 8636 Dieterswil Wald / 

8953 Dietikon / 8305 Dietlikon / 8637 Diezikon Wald / 8493 Dillhaus Bauma / 8474 Dinhard / 8458 Dorf / 8600 Dübendorf / 8635 Dürnten / 8335 Dürstelen Hittnau, / 8925 Ebertswil Hausen am Albis / 8123 Ebmatingen Maur, / 8635 Edikon Dürnten, / 8307 Effretikon Illnau-Effretikon, / 8302 Egetswil Kloten, / 8132 Egg, / 8193 Egg Eglisau, / 

8824 Egg (Hintere-) Schönenberg / 8824 Egg (Vorder-) Richterswil / 8523 Egghof Hagenbuch / 8193 Eglisau Eglisau / 8489 Ehrikon Wildberg / 8132 Eichholz Egg / 8405 Eidberg Winterthur / 8353 Elgg / 8464 Ellikon am Rhein Marthalen, Zürich / 8548 Ellikon an der Thur Ellikon an der Thur / 8352 Elsau / 8424 Embrach / 8423 Embrach-Embraport / 

8133 Emmat (Ämet) Egg / 8620 Emmetschloo Wetzikon (ZH) / 8181 Endhöri Höri / 8000 Enge (Kr.02/4) / 8703 Erlenbach / 8180 Eschenmosen Bülach / 8000 Escher-Wyss (Kr.05/2) / 8315 Eschikon Lindau / 8474 Eschlikon Dinhard / 8133 Esslingen Egg / 8620 Ettenhausen Wetzikon / 8314 Ettenhausen Kyburg / 8618 Etzikon Oetwil am See / 8951 Fahrweid Weiningen / 8951 Fahrweid Geroldswil / 8951 Fahrweid Unterengstringen / 8117 Fällanden, Zürich / 8639 Faltigberg Wald / 8320 Fehraltorf / 8714 Feldbach Hombrechtikon / 8479 Feldi Altikon,

8706 Feldmeilen Meilen / 8143 Felsenegg Stallikon / 8909 Ferenbach (Fehrenbach) Affoltern am Albis / 8245 Feuerthalen Feuerthalen / 8307 First Illnau-Effretikon / 8497 Fischenthal Fischenthal / 8416 Flaach Flaach / 8000 Fluntern (Kr.07/1) / 8247 Flurlingen Flurlingen / 8127 Forch Maur / 8427 Freienstein Freienstein-Teufen / 8427 Freienstein-Teufen / 8615 Freudwil Uster / 8000 Friesenberg (Kr.03/3) / 8352 Fulau Elsau / 8707 Furen Uetikon am See / 8143 Gamlikon Stallikon / 8635 Garweid Dürnten,

8136 Gattikon Thalwil / 8044 Geeren Dübendorf / 8117 Geren Fällanden / 8354 Geretswil Hofstetten / 8302 Gerlisberg Kloten, Zürich / 8954 Geroldswil Geroldswil / 8000 Gewerbeschule (Kr.05/1) / 8499 Gfell Bauma / 8600 Gfenn Dübendorf / 

8603 Gfenn Volketswil / 8634 Ghei Hombrechtikon / 8498 Gibswil Fischenthal / 8340 Girenbad bei Hinwil / 8488 Girenbad Turbenthal / 8468 Girsberg Waltalingen / 8467 Gisenhard Ossingen / 8152 Glattbrugg Opfikon-Glattbrugg / 8192 Glattfelden Glattfelden / 8301 Glattzentrum Wallisellen / 8044 Gockhausen Dübendorf / 8044 Gockhausen / 8700 Goldbach Küsnacht / 8135 Gontenbach Langnau am Albis / 8625 Gossau Gossau / 

8126 Gössikon Küsnacht / 8492 Gosswil Turbenthal / 8405 Gotzenwil Winterthur / 8310 Grafstal Lindau / 8415 Gräslikon Berg am Irchel / 8606 Greifensee Greifensee / 8303 Grindel Bassersdorf / 8450 Grossandelfingen Andelfingen / 8932 Grossholz Mettmenstetten / 8404 Grundhof Winterthur / 8627 Grüningen Grüningen / 8624 Grüt Gossau / 8706 Grüt bei Meilen / 

8424 Gstein Embrach / 8546  Gundetswil Wiesendangen / 8322 Gündisau Russikon / 8353 Gündlikon Wiesendangen / 8468 Guntalingen Waltalingen / 8636 Güntisberg Wald / 8618 Gusch Oetwil am See / 8605 Gutenswil Volketswil / 8478 Gütighausen Thalheim an der Thur / 8914 Habersaat Aeugst / 8340 Hadlikon Hinwil / 8523 Hagenbuch / 8309 Hakab Nürensdorf / 

8154 Halsiberg Oberglatt / 8303 Hard Bassersdorf / 8000 Hard (Kr.04/4) / 8335 Hasel Hittnau / 8342 Hasenstrick Dürnten / 8926 Hauptikon Kappel / 8475 Hausen Ossingen / 8915 Hausen / 8908 Hedingen Hedingen / 

8352 Hegi Elsau / 8409 Hegi / 8604 Hegnau Volketswil / 8180 Heimgarten Bülach / 8915 Heisch Hausen am Albis / 8626 Hellberg Gossau / 8444 Henggart / 8932 Herferswil Mettmenstetten / 8330 Hermatswil Pfäffikon / 8600 Hermikon Dübendorf / 8634 Herrgass Hombrechtikon / 8704 Herrliberg / 8820 Herrlisberg Wädenswil / 8626 Herschmettlen Gossau / 8304 Herzogenmühle Wallisellen / 8700 Heslibach Küsnacht / 8442 Hettlingen / 8354 Heurüti Elgg / 8607 Heusberg Mönchaltorf / 

8135 Hinter Langnau / 8915 Hinter Albis Hausen / 8545 Hinter Grüt Rickenbach / 8712 Hinter Redlikon Stäfa / 8810 Hinter Rüti Wädenswil / 8934 Hinter Uttenberg / 8344 Hinterburg Bäretswil / 

8143 Hintere Buchenegg Stallikon / 8132 Hinteregg Egg / 8340 Hinwil / 8000 Hirslanden (Kr.07/3) / 8816 Hirzel / 8000 Hirzenbach (Kr.12/3 / 8925 Hirzwangen Hausen am Albis / 8636 Hischwil Wald / 8636 Hittenberg Wald / 8335 Hittnau / 8182 Hochfelden / 8000 Hochschulen (Kr.01/2) / 8154 Hofstetten Oberglatt / 8354 Hofstetten bei Elgg Hofstetten / 8634 Hombrechtikon / 8000 Höngg (Kr.10/1) / 8308 Horben bei Illnau Illnau-Effretikon / 8813 Horgen / 

8810 Horgen / 8812 Horgen / 8815 Horgenberg / 8181 Höri / 8000 Hottingen (Kr.07/2) / 8636 Hub (Hueb, Huebwis) Wald (ZH) / 8636 Hübeli Wald / 8354 Huggenberg Hofstetten / 8330 Humbel Pfäffikon / 8457 Humlikon / 

8624 Hundsrücken Gossau / 8614 Hungerbühl Gossau / 8412 Hünikon Neftenbach / 8194 Hüntwangen Hüntwangen / 8925 Husertal Hausen am Albis / 8196 Hüslihof Wil / 8825 Hütten / 8115 Hüttikerberg Hüttikon / 8115 Hüttikon / 8488 Hutzikon Turbenthal / 8405 Iberg Winterthur / 8424 Illingen Embrach / 8308 Illnau Illnau-Effretikon / 8308 Illnau-Effretikon / 

8132 Inner Vollikon Egg / 8330 Irgenhausen Pfäffikon / 8335 Isikon Hittnau / 8700 Itschnach Küsnacht (ZH) / 8627 Itzikon Grüningen / 8636 Jonatal Wald / 8493 Juckeren (Juckern) Bauma / 8700 Kaltenstein Küsnacht / 8810 Käpfnach Horgen / 8523 Kappel Hagenbuch / 8926 Kappel / 8153 Katzenrüti Rümlang / 8105 Katzensee Regensdorf / 8105 Katzensee / 8546 Kefikon Wiesendangen / 8712 Kehlhof Stäfa / 

8623 Kempten Wetzikon / 8310 Kemptthal Lindau / 8802 Kilchberg (ZH) / 8604 Kindhausen Volketswil / 8474 Kirch Dinhard / 8815 Klausen Horgen / 8451 Kleinandelfingen / 8498 Kleinbäretswil Bäretswil / 8312 Kleinikon Lindau / 8302 Kloten / 8934 Knonau / 8483 Kollbrunn Zell / 8618 Kreuzlen (Chrüzlen) Oetwil am See / 8700 Küsnacht Küsnacht / 8314 Kyburg Illnau-Effretikon, 

/ 8903 Landikon Birmensdorf / 8467 Langenmoos Ossingen / 8634 Langenriet Hombrechtikon / 8825 Langmoos Hütten / 8135 Langnau am Albis / 8000 Langstrasse (Kr.04/2) / 8246 Langwiesen Feuerthalen / 8608 Lanzacher Bubikon / 8493 Laubberg Bauma / 8825 Laubegg Hütten / 8447 Laufen am Rheinfall Laufen-Uhwiesen / 8447 Laufen-Uhwiesen Laufen-Uhwiesen / 8637 Laupen Wald / 8041 Leimbach (Kr.02/3) / 8484 Lendikon Weisslingen / 8496 Lenzen Fischenthal / 8192 Letten Glattfelden / 

8547 Liebensberg Wiesendangen / 8127 Limberg Küsnacht (ZH) / 8315 Lindau / 8000 Lindenhof (Kr.01/3) / 8617 Lindhof Mönchaltorf / 

8494 Lipperschwendi Bauma / 8910 Loo Affoltern am Albis / 8307 Luckhausen Illnau-Effretikon / 8322 Ludetswil Russikon / 8426 Lufingen / 8912 Lunnern Obfelden / 8634 Lutikon Hombrechtikon / 8634 Lützelsee Hombrechtikon / 8185 Maas Winkel / 8322 Madetswil Russikon / 8708 Männedorf / 8492 Manzenhub Wila / 

8460 Marthalen / 8460 Marthalen Station Marthalen / 8933 Maschwanden / 8400 Mattenbach / 8124 Maur / 8620 Medikon Wetzikon / 8706 Meilen / 8547 Meisberg Wiesendangen / 8546 Menzengrüt Wiesendangen / 8308 Mesikon Fehraltorf, / 8308 Mesikon Illnau-Effretikon / 8636 Mettlen Wald / 8155 Mettmenhasli Niederhasli / 

8932 Mettmenstetten / 8135 Mittel Albis / 8804 Mittel Ort Wädenswil / 8915 Mittler Albis Hausen am Albis / 8523 Mittler Schneit Hagenbuch / 8617 Mönchaltorf / 8802 Mönchhof Kilchberg / 8815 Moorschwand Horgen / 8307 Moosburg Illnau-Effretikon / 8425 Mühlberg Oberembrach / 8000 Mühlebach (Kr.08/2) / 8427 Mühlehalde Rorbas /

8426 Müli Lufingen / 8914 Müliberg Aeugst / 8606 Nänikon Uster / 8155 Nassenwil Niederhasli / 8427 Nauen Rorbas / 8173 Neerach Neerach / 8413 Neftenbach / 8484 Neschwil Weisslingen / 8488 Neubrunn Turbenthal / 8408 Neuburg / 8304 Neugut Dübendorf / 8304 Neugut Dübendorf Wallisellen, Zürich / 8132 Neuhaus bei Hinteregg Egg / 8462 Neurheinau (Klinik) Rheinau /

8498 Neutal Wald / 8344 Neuthal Bäretswil / 8113 Neuwis Boppelsen / 8803 Nidelbad Rüschlikon / 8494 Nieder Dürstelen Bauma / 8340 Nieder Orn Hinwil / 8162 Nieder Steinmaur / 8902 Nieder Urdorf Urdorf / 8612 Nieder Uster / 8172 Niederglatt / 8155 Niederhasli / 8181 Niederhöri Höri / 8166 Niederweningen / 8452 Niederwil Adlikon / 8212 Nohl Laufen-Uhwiesen / 8172 Nöschikon Niederglatt / 8610 Nossikon Uster / 8309 Nürensdorf / 8180 Nussbaumen Bülach,

/ 8418 Nussberg Schlatt / 8607 Ober Aathal Seegräben / 8135 Ober Albis Langnau / 8915 Ober Albis / 8331 Ober Balm bei Auslikon Pfäffikon / 8340 Ober Erlosen Hinwil / 8630 Fägswil Rüti / 8523 Ober Hagenstal Hagenbuch / 8132 Halden Egg / 

8479 Herten Altikon / 8623 Kempten Wetzikon / 8486 Ober Langenhard Zell / 8134 Leimbach Adliswil / 8133 Ober Neuhaus Egg / 8472 Ober Ohringen Seuzach / 8340 Ober Orn Hinwil / 8804 Ober Ort Wädenswil / 8626 Ottikon Gossau / 8712 Ober Redlikon Stäf / 8135 Ober Rengg Langnau / 8810 Ober Rüti Wädenswil / 8418 Ober Schlatt (ZH) / 8352 Schnasberg Elsau / 8523 Schneit Hagenbuch / 8352 Schottikon Elsau / 8162 Steinmaur / 8902 Urdorf / 

8613 Ober Uster / 8425 Ober Wagenburg Oberembrach / 8622 Ober Wetzikon / 8310 Ober-Kemptthal Illnau-Effretikon / 8544 Oberbertschikon Wiesendange / 8105 Oberdorf bei Regensdorf / 8635 Dürnten / 8425 Oberembrach / 8102 Oberengstringen / 8418 Oberer Berg Schlatt / 8154 Oberglatt / 8156 Oberhasli Niederhasli / 8335 Oberhittnau Hittnau / 8488 Oberhofen Turbenthal /

8181 Oberhöri Höri / 8125 Oberhub Zollikon / 8706 Obermeilen Meilen / 8942 Oberrieden / 8185 Oberrüti Winkel / 8477 Oberstammheim / 8000 Oberstrass (Kr.06/2) / 8165 Oberweningen / 8471 Oberwil Dägerlen / 8309 Oberwil Nürensdorf / 8404 Oberwinterthur Winterthur / 8912 Obfelden / 8825 Oerischwand Hütten / 8050 Oerlikon (Kr.11/5) / 8461 Oerlingen Kleinandelfingen /

8155 Oeschenberg Niederhasli / 8618 Oetwil am See / 8955 Oetwil an der Limmat / 8152 Opfikon Opfikon-Glattbrugg / 8475 Ossingen / 8112 Otelfingen / 8913 Ottenbach / 8607 Ottenhausen Seegräben / 8492 Ottenhub Wila / 8307 Ottikon bei Kemptthal Illnau-Effretikon / 8118 Pfaffhausen Fällanden / 8330 Pfäffikon / 8706 Pfannenstil Meilen / 8422 Pfungen / 8498 Raad bei Gibswil Wald / 

8175 Raat bei Windlach Stadel / 8197 Rafz / 8132 Rällikon Egg / 8487 Rämismühle Zell / 8488 Ramsberg Turbenthal / 8352 Räterschen Elsas / 8000 Rathaus (Kr.01/1) / 8158 Regensberg / 8105 Regensdorf / 8106 Regensdorf / 8404 Reutlingen Winterthur / 8462 Rheinau Rheinau / 

8805 Richterswil / 8545 Rickenbach / 8913 Rickenbach bei Ottenbach / 8913 Rickenbach bei Ottenbach Obfelden / 8352 Ricketwil Winterthur / 8304 Rieden Wallisellen / 8616 Riedikon Uster / 8173 Riedt bei Neerach / 8000 Riesbach (Zürich Kr. 8) / 8427 Riet Rorbas / 8498 Riet bei Gibswil (Ried) Wald / 8412 Riet bei Neftenbach / 8112 Rietholz Otelfingen / 8810 Rietwies Horgen / 8911 Rifferswil / 

8307 Illnau-Effretikon / 8486 Rikon im Tösstal Zell (ZH) / 8142 Ringlikon Uitikon / 8340 Ringwil Hinwil / 8620 Robank-Linggenberg Wetzikon / 8621 Robenhausen Wetzikon / 8427 Rorbas,

/ 8932 Rossau Mettmenstetten / 8465 Rudolfingen Trüllikon / 8330 Ruetschberg Pfäffikon / 8352 Rümikon Elsau / 8153 Rümlang / 8332 Rumlikon / 8803 Rüschlikon / 8332 Russikon / 8320 Rüti Fehraltorf / 8630 Rüti (ZH) / 8185 Rüti (Wisenthal) Winkel / 8704 Rütihof Herrliberg / 8471 Rutschwil Dägerlen / 8000 Saatlen (Kr.12/1) / 8607 Sack Seegräben / 8493 Saland Bauma /

8833 Samstagern Richterswil / 8192 Schachen Glattfelden / 8906 Schachen Bonstetten / 8444 Schäggi-Schlattwis Henggart / 8492 Schalchen Wildberg / 8132 Schaubigen Egg / 8127 Scheuren (Forch) Maur / 8714 Schirmensee Hombrechtikon / 8714 Schlatt Hombrechtikon / 8418 Schlatt / 8418 Schlatt bei Winterthur Schlatt / 

8165 Schleinikon / 8952 Schlieren / 8127 Schmalzgrueb Küsnacht / 8495 Schmidrüti Turbenthal / 8497 Schmittenbach Fischenthal / 8165 Schöfflisdorf / 8335 Schönau Hittnau / 8824 Schönenberg / 8304 Schönenhof Wallisellen / 8953 Schönenwerd Dietikon / 8340 Schufelberg Hinwil / 

8175 Schüpfheim Stadel / 8051 Schwamendingen (Kr.12/2) / 8486 Schwendi (Schwändi) Weisslingen / 8603 Schwerzenbach / 8185 Seeb Winkel / 8052 Seebach (Kr.11/9) / 8000 Seefeld (Kr.08/1) Stadt Zürich / 8607 Seegräben / 8488 Seelmatten Turbenthal / 8405 Seen Winterthur / 8825 Segel Hütten / 

8193 Seglingen Eglisau / 8143 Sellenbüren Stallikon / 8125 Sennhof Zollikon / 8354 Sennhof Elgg / 8482 Sennhof Winterthur / 8332 Sennhof Russikon, Russikon / 8472 Seuzach Seuzach / 6340 Sihlbrugg Dorf Hausen / 6340 Sihlbrugg Dorf Hirzel / 8135 Sihlbrugg Station Horgen / 8000 Sihlfeld (Kr.03/4) / 8135 Sihlwald Horgen / 8495 Sitzberg Turbenthal / 8197 Solgen Rafz / 8134 Sood Adliswil / 8320 Speck Fehraltorf / 8816 Spitzen Hirzel / 8404 Stadel Winterthur / 8174 Stadel bei Niederglatt / 8712 Stäfa / 8143 Stallikon /

8476 Stammheim / 8496 Steg Fischenthal / 8496 Steg im Tösstal Fischenthal / 8547 Stegen Wiesendangen / 8542 Steinegg Wiesendangen / 8492 Steinen bei Wila / 8162 Steinmaur / 8499 Sternenberg Bauma / 8600 Stettbach Dübendorf / 8824 Stollen Schönenberg / 8311 Strubikon Brütten / 8123 Stuelen (Stuhlen) Maur / 8544 Sulz Rickenbach / 8614 Sulzbach Uster / 8162 Sünikon Steinmaur / 8492 Tablet (Tablat) Turbenthal / 8317 Tagelswangen Lindau / 8632 Tann Dürnten / 8824 Tanne bei Wädenswil Schönenberg / 

8428 Teufen Freienstein-Teufen / 8478 Thalheim an der Thur Thalheim an der Thur / 8800 Thalwil / 8484 Theilingen Weisslingen / 8634 Tobel Hombrechtikon / 8706 Toggwil Meilen / 8352 Tollhausen Elsau / 8406 Töss Winterthur / 8413 Tössallmend Neftenbach / 8489 Tössegg Wildberg / 8193 Tössriedern Eglisau / 8912 Toussen Obfelden / 8466 Trüllikon / 

8467 Truttikon / 8488 Turbenthal, / 8915 Türlen Hausen am Albis / 8712 Uelikon Stäfa / 8713 Uerikon Stäfa / 8926 Uerzlikon Kappel am Albis / 8124 Uessikon Maur / 8707 Uetikon am See / 8143 Uetliberg Stallikon / 8000 Uetliberg (Zürich Kr. 3/9) / 8634 Uetzikon Hombrechtikon / 8248 Uhwiesen Laufen-Uhwiesen / 8142 Uitikon / 8493 Undalen Bauma / 8607 Unter Aathal Seegräben / 8135 Unter Albis Langnau am Albis / 8331 Unter Balm bei Auslikon Pfäffikon / 8340 Unter Erlosen Hinwil / 8630 Unter Fägswil Rüti / 8523 Unter Hagenstal Hagenbuch / 8132 Unter Halden Egg / 8479 Unter Herten Altikon,

8486 Unter Langenhard Zell / 8133 Unter Neuhaus Egg / 8472 Unter Ohringen Seuzach / 8804 Unter Ort Wädenswil / 8626 Unter Ottikon Gossau (ZH) / 8712 Unter Redlikon Stäfa / 8135 Unter Rengg Langnau am Albis / 8418 Unter Schlatt / 8352 Unter Schnasberg Elsau / 8523 Unter Schneit Hagenbuch / 8352 Unter Schottikon Elsau / 8425 Unter Wagenburg Oberembrach / 8103 Unterengstringen,

8418 Unterer Berg Schlatt / 8335 Unterhittnau Hittnau / 8476 Unterstammheim / 8000 Unterstrass (Kr.06/1) / 8902 Urdorf / 8132 Usser Vollikon Egg / 8610 Uster / 8612 Uster / 8613 Uster / 8407 Veltheim Winterthur / 8459 Volken, / 8604 Volketswil / 8915 Vollenweid Hausen / 8132 Vollikon Egg / 8474 Vorder Grüt Dinhard / 8127 Vorder Guldenen Egg,

8810 Vorder Rüti Wädenswil / 8934 Vorder Uttenberg Knonau / 8143 Vordere Buchenegg Stallikon / 8820 Wädenswil Wädenswil / 8636 Wald Wald / 8142 Waldegg bei Uitikon / 8330 Wallikon Pfäffikon / 8304 Wallisellen / 8468 Waltalingen / 8418 Waltenstein Schlatt / 8126 Waltikon Zumikon / 8608 Wändhüslen Bubikon / 8127 Wangen Küsnacht

8602 Wangen bei Dübendorf / 8602 Wangen-Brüttisellen / 8914 Wängi Aeugst am Albis / 8124 Wannwis Maur / 8165 Wasen Schleinikon / 8195 Wasterkingen, / 8105 Watt Regensdorf / 8187 Weiach / 8428 Weier Freienstein-Teufen / 8630 Weier Rüti / 8000 Weinegg (Kr.08/3) Stadt Zürich / 8104 Weiningen / 8484 Weisslingen / 8494 Wellenau Bauma / 8634 Wellenberg Hombrechtikon / 8474 Welsikon Dinhard / 8354 Wenzikon Hofstetten (ZH) / 8000 Werd (Kr.04/1) / 8615 Wermatswil Uster / 8342 Wernetshausen Hinwil / 

8606 Werrikon Uster / 8907 Wettswil / 8621 Wetzikon (ZH) / 8620 Wetzikon / 8622 Wetzikon / 8623 Wetzikon / 8704 Wetzwil Herrliberg / 8494 Widen bei Bauma / 8634 Widmen Hombrechtikon / 8000 Wiedikon (Zürich Kr. 3) / 8542 Wiesendangen / 8196 Wil / 8600 Wil bei Dübendorf / 8492 Wila / 8489 Wildberg / 8465 Wildensbuch Trüllikon / 8606 Wildsberg Greifensee / 8525 Wilen (TG/ZH) Oberstammheim / 

8185 Wilenhof Hochfelden / 8414 Wiler Buch am Irchel / 8193 Wiler Eglisau / 8332 Wilhof bei Russikon / 8618 Willikon Oetwil am See / 8175 Windlach Stadel / 8610 Winikon bei Uster / 8185 Winkel / 8312 Winterberg Lindau / 8404 Winterthur / 8405 Winterthur / 8406 Winterthur / 

8407 Winterthur / 8402 / 8408 / 8409 / 8411 / 8410 / 8401 / 8400 / 8000 Wipkingen (Kr.10/2) / 8000 Witikon (Kr.07/4) / 8633 Wolfhausen Bubikon / 8000 Wollishofen (Kr.02/1) / 8912 Wolsen Obfelden / 8815 Wührenbach Horgen / 

8408 Wülflingen / 8413 Wyden (Widen) Neftenbach / 8487 Zell / 8604 Zimikon Volketswil / 8816 Zimmerberg Hirzel / 8125 Zollikerberg Zollikon / 8702 Zollikon / 8126 Zumikon / 8353 Zünikon Wiesendangen / 8000 Stadt Zürich / 8032 Stadt Zürich Neumünster / 8058 Zürich-Flughafen Kloten / 8010 Zürich-Mülligen / 8000 Zürich / 8192 Zweidlen Glattfelden / 8909 Zwillikon Affoltern

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Anwalt Schweiz – Deutschland / Rechtsanwalt Schweiz – Tschechien

Suchen Sie einen Anwalt und Experten für die Rechtsbelange Schweiz/Deutschland und Schweiz/Tschechien? Haben Sie Fragen zu einer grenzüberschreitenden Scheidung, Erbschaft, Firmengründung oder Forderung? Möchten Sie eine Rechtsberatung im schweizerischen, tschechischen oder deutschen Recht?

Als tschechisch sprechende Deutsche Anwältin mit der Anwaltszulassung für die gesamte Schweiz und Deutschland kann ich Sie umfassend zu Rechtsfällen Schweiz / Deutschland / Tschechien beraten und vertrete.

Rechtsfälle Schweiz CH – Deutschland D – Tschechien

Anwalt Schweiz Deutschland Tschechien
Anwalt Schweiz Deutschland Tschechien

CZ CH- und D- Rechtsanwältin, zugelassen in Deutschland und in der Schweiz

Anwalt Schweiz Deutschand Tschechien in Zürich
Anwalt Schweiz Deutschand Tschechien in Zürich

Rechtsvertretung vor schweizerischen und deutschen Gerichten

Unsere Klienten stammen vorwiegend aus der Schweiz / Deutschland und Tschechien:

  • Zürich, Luzern, Basel, Bern, Winterthur, Zug, St. Gallen… (CH)
  • Tschechei / Slowakei: Prag, Brno, Karlsbad (CZ), Bratislava (SK)…
  • Deutschland: Köln, München, Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Bonn (D)…
  • Kompetenz: Deutsches Recht, tschechisches Recht, schweizerisches Recht, EU-Recht, internationales Recht

Dipl. Jur. Stanislava Wittibschlager

  • Inhaberin der Anwaltskanzlei Wittibschlager
Anwaltskanzlei Wittibschlager

Dufourstrasse 165
8008 Zürich

 
 

Deutsche Anwältin mit der Anwaltszulassung in der ganzen Schweiz und in ganz Deutschland

Deutsche Anwältin in Zürich - Anwaltszulassung Schweiz/Deutschland
Deutsche Anwältin in Zürich – Anwaltszulassung Schweiz/Deutschland

Werdegang

2012     Eintragung ins Anwaltsregister des Kantons Zürich2012     Zulassung als schweizerische Rechtsanwältin, zugelassen an allen Schweizerischen Gerichten

(2012) nach Ablegung der Anwaltsprüfung gemäss Art. 31 BFGA

2007     Zulassung als Rechtsanwältin in Deutschland

2005    Qualifizierung an der Steuer- und Wirtschaftsakademie in München

2003    Zweites Juristisches Staatsexamen an der Ludwig Maximilian Universität München, Deutschland

2003    Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Köln und München, Rechtswissenschaftliche Fakultäten Deutschland

Berufliche Tätigkeit:

  • Rechtsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei Wittibschlager in Zürich (seit 2017)
  • Rechtsanwältin bei Zuzak Rechtsanwälte AG in Zürich, Schweiz (bis 2017): Familienrecht (Scheidungsanwältin -Scheidungen, Eheschutz); Erbrecht; Arbeitsrecht; internationales Privatrecht (binationale Scheidungen, Verträge, Rechtsstreitigkeiten); Firmengründungen; Gesellschaftsrecht; Betreibungen und Ausländerrecht.
  • Rechtsanwältin in eigener Anwaltskanzlei in München, Deutschland (bis 2009): Deutsches Familienrecht und Arbeitsrecht; Scheidungen von internationalen Ehen, internationales Wirtschaftsrecht; deutsche Firmengründungen; Gesellschaftsrecht, Familiy office, Erbrecht; Unternehmensverkäufe/-käufe, Marken-und Patentrecht.
  • Volljuristin bei einer großen deutschen Versicherungsgesellschaft in München, Deutschland (bis zum Jahr 2007)
  • Rechtskonsulentin bei einer tschechischen Anwaltskanzlei (bis 2006)

Sprachen:

  • Deutsch, Tschechisch, Englisch, Französisch

Mitgliedschaften:

  • Mitglied beim Schweizerischen Anwaltsverband;
  • Mitglied beim Zürcher Anwaltsverband;
  • Eingetragen im Anwaltsregister des Obergerichts Zürich;
  • Mitglied der Deutsch-Schweizerischen Juristenvereinigung

Kernkompetenzen: Grenzüberschreitende Scheidungen, Erbschaften, Forderungen und Firmengründungen Schweiz – Deutschland – Tschechien

  • Forderungen, Betreibungen, und Klagen in Deutschland, Tschechien und in der Schweiz
  • Wirtschaftsrecht, Privatrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht
  • Erbfälle Schweiz – Deutschland / Erbfälle Schweiz – Tschechien
  • Scheidungen Schweiz – Tschechien / Ehescheidungen Deutschland – Schweiz
  • Obhuts- und Sorgerecht Deutschland – Schweiz – Tschechien
  • Unterhaltsansprüche Schweiz-Deutschland /Unterhaltsrecht Schweiz-Tschechien
  • Immobiliarsachen & Immobilienrecht D-CH &  CH-CZ
  • Steuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz & Finanzen- und Vermögensexperte Schweiz-Tschechien
  •  Firmengründungen D – CH / Unternehmensgründungen CZ – CH
  • Arbeitsrechtliche Fragen Schweiz – Deutschland und Entsendung von Fachkräften CH – CZ
  • Bewilligungen (Aufenthaltsbewilligungen, Arbeitsbewilligungen…) Schweiz – Deutschland & Schweiz + Tschechische Republik
  • Internationaler Vertrieb, Import, Export, Zollrecht D + CH / Handelsrecht CH + CZ
  • Schweizerische, deutsche & tschechische Aufenthaltsbewilligungen, Arbeitsbewilligungen, Arbeitsrecht
  • Internationales Vertragsrecht
  • Urteilsvollstreckungen D – CH – CZ – SK

Weitere Infos

Anwaltskanzlei Wittibschlager

Dufourstrasse 165
8008 Zürich

 
 
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