Anwalt Enteignungsrecht

Droht Ihnen die Enteignung und suchen Sie Rechtsbeistand bei einen spezialisierten Anwalt für Enteignungsrecht?

Nur der Anwalt für Enteignungsrecht kennt sich in dieser komplexen Materie aus. Der Staat hat unter Erfüllung gewisser gesetzlicher Voraussetzung die Möglichkeit, unabhängig vom Willen der betroffenen Personen Eigentum von Privatpersonen zu entziehen und sich anzueignen oder das Privateigentum bzw. die Verwendung daran in gewisser Weise einzuschränken. Diese staatliche Massnahme hat insofern weitreichende Konsequenzen hinsichtlich der Nutzung des Eigentums der betroffenen Personen und stellt in allen Fällen ein schwerwiegender Eingriff in die grundrechtlich durch die Bundesverfassung ausdrücklich geschützte Eigentumsgarantie gemäss Art. 26 BV dar, weshalb sie nur durch die Erfüllung der Kriterien aus Art. 36 BV gerechtfertigt werden kann.

Rechtsanwälte bieten anwaltliche Unterstützung bei Enteignung

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team beraten und vertreten Sie bei drohender formeller oder materieller Enteignung.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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Demnach muss ein solcher Eingriff insbesondere durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sein und überdies einer Verhältnismässigkeitsprüfung standhalten.

Formelle und die materiellen Enteignung

Bei Enteignungsfällen ist derweil einerseits zwischen der formellen und andererseits der materiellen Enteignung strikt zu unterscheiden.

Währendem bei der formellen Enteignung ein privater Vermögenswert effektiv entzogen und auf den Enteigner übertragen wird, stellt eine materielle Enteignung lediglich eine Beschränkung der Verfügungs- und Nutzungsbefugnisse der betroffenen Person in Hinblick auf deren Eigentum dar.

Staat enteignet fremdes Privatgrundstück

Zu Gunsten der Realisierung von Projekten der öffentlichen Infrastruktur kann es beispielsweise notwendig sein, dass der Staat ein fremdes Privatgrundstück enteignet, um selbst neuer Eigentümer des Enteignungsobjekts zu werden. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte formelle Enteignung.

Anwalt Enteignungsrecht
Anwalt Enteignungsrecht

Formelle Enteignung

Als formelle Enteignung wird der staatliche Hoheitsakt bezeichnet, bei welchem Privatvermögen ganz oder teilweise entzogen und stattdessen dem Enteigner übereignet wird. Die formelle Enteignung wird im Bundesgesetz über die Enteignung (EntG) geregelt. Eine formelle Enteignung darf durch den Staat nur dann angeordnet werden, wenn sie einem öffentlichen Interesse dient, sie zur Erreichung des öffentlichen Interesses erforderlich ist und die Enteignung dem Verhältnismässigkeitsprinzip entspricht.

Der durch die formelle Enteignung betroffene Eigentümer hat in jedem Fall einen Anspruch auf eine Entschädigung, wodurch konsequent alle durch die Enteignung kausal verursachten vermögensmässigen Nachteile auszugleichen sind. Entsprechend regelt die Bundesverfassung in Art. 26 Abs. 2 BV ausdrücklich, dass Enteignungen voll zu entschädigen seien. Das formellen Enteignungsverfahren richtet sich nach gesetzlichen Schemas, welche durch spezialgesetzliche kantonale oder kommunale Regeln ergänzt werden können.

Öffentlichen Planauflage und Einsprache

Mit der öffentlichen Planauflage beginnt hierbei insbesondere bei Projekten, die den Bau von Strassen betreffen, das Enteignungsverfahren zu laufen. Die durch die formelle Enteignung betroffene Personen können von diesem Zeitpunkt an Einsprache zu erheben. Die Möglichkeit, Einsprache einzulegen, ist jedoch an eine gewisse Frist gebunden. Hierbei ist es von enormer Wichtigkeit, diesen Fristenlauf einzuhalten, da ansonsten den einspruchsberechtigten Personen die Widerspruchsmöglichkeiten verlustig gehen können.

Fristgerechter Einsprache und Einigungsverhandlung

Bei fristgerechter Einsprache folgt in der Regel eine Einigungsverhandlung, welche im Idealfall in einem Ihren Vorstellungen entsprechenden Einigungsvertrag resultiert. In diesem Fall wird die Einsprache obsolet und sie kann ohne Folgen zurückgezogen werden. Sollte eine Einigung jedoch scheitern, ist die Gemeinde dazu verpflichtet, den Kanton um die Erteilung des Enteignungsrechts zu ersuchen, wobei Sie als Grundeigentümer miteinbezogen werden müssen. Es besteht zudem die Möglichkeit, Rechtsmittel zu ergreifen, wenn Sie sich gerichtlich gegen die Enteignung wehren möchten.

Interessenvertretung im Enteignungsverfahren

Aufgrund dessen ist dringen anzuraten, sich frühzeitig eine juristische Beratung beizuziehen, welche umfassend über die Ihnen im konkreten Einzelfall zukommenden Rechte aufklärt, die zahlreichen Fristenläufe konsequent überwacht, den Umgang mit den zuständigen Behörden professionell regelt sowie Ihre Interessen im Enteignungsverfahren vor diesen Behörden optimal vertretet.

Spezialisierter Anwalt für Enteignungsrecht

Gerne biete ich für Sie als spezialisierter Anwalt für Enteignungsrecht diese Dienstleistungen an. Auch im Schätzungsverfahren sorge ich für eine ideale Vertretung Ihrer finanziellen Interessen. Konsultieren Sie daher insbesondere als Grundeigentümer möglichst rasch meine Kanzlei in Zürich, wenn sich eine Sie betreffende Enteignung anbahnen könnte. Bei einer materiellen Enteignung bleibt der betroffenen Person die Stellung als Eigentümer der Sache zwar erhalten, stattdessen liegt der staatliche Hoheitsakt darin, dass die Verfügungs- und Nutzungsbefugnisse des Eigentums beschränkt werden.

Als typisierte Beispiele sind unter anderem Auszonungen von baureifen Grundstücken, Bauverbote, Einschränkungen basierend auf Heimat- oder Denkmalschutzregelungen oder Begrenzungen der baulichen Möglichkeiten zu nennen. Der Eigentümer behält also jeweils seine Eigentümerstellung, wird aber in der Ausübung seines Eigentums durch eine staatliche Anordnung wesentlich beeinträchtigt. Auch die materielle Enteignung ist in Art. 26 Abs. 2 BV als sogenannte «Eigentumsbeschränkung, die einer Enteignung gleichkommt» bundesverfassungsrechtlich normiert und löst ebenso einen Anspruch auf Entschädigung aus.

Wie kann man sich gegen eine Enteignungsverfahren wehren?

Sollte ein Enteignungsverfahren eingeleitet werden, stehen überdies Ihnen diverse Methoden zur Verfügung, sich dagegen zu wehren, sei es dies mittels Einsprache oder später mit der Beschwerde vor Gericht.

Beratung im Enteignungsrecht

Lassen Sie sich von einem Anwalt für Enteignungsrecht ausführlich zu den rechtlichen Möglichkeiten, mit denen Sie einer materiellen Enteignung entgegentreten können, oder zu den durch die materielle Enteignung Ihnen zufallenden monetären Ansprüchen beraten, wenn eine materielle Enteignung drohen sollte. Ich begleite und vertrete Sie vor jeder im Enteignungsverfahren zuständigen Behörde und bestreite mit Ihnen nötigenfalls auch den Rechtsweg vor Gericht, wenn Sie Ihre Interessen gerichtlich durchsetzen möchten. Eine Enteignung hat im Regelfall enorme Konsequenzen für die Ausübungs- und Nutzungsmöglichkeiten des eigenen Privateigentums der betroffenen Personen. Die Bewältigung des Enteignungsverfahren verlangt hierbei eine fachmännische Beratung und Vertretung, um insbesondere die elementaren Formalitäten nicht zu verpassen oder bei Einigungsverhandlungen oder sonstigen Verfahren vor Behörden optimal vorbereitet zu sein.

Einhaltung der Fristenläufe

Somit lassen sich, wie beispielsweise durch die Einhaltung der Fristenläufe, empfindliche Rechtsnachteile für die durch die Enteignung berührte Person vermeiden. Deshalb wird dringend angeraten, sich bei einer drohenden Enteignung – egal ob formeller oder materieller Art – eine professionelle, anwaltliche Beratung und Vertretung beizuziehen, um sich über die zukommenden Rechte und Ansprüche vollumfänglich informieren zu lassen und die rechtlichen Möglichkeiten bei einer drohenden Enteignung in optimaler Weise abzuwägen.

Anwalt Enteignungsrecht – Expertenwissen dank jahrelanger Erfahrung

Als auf Enteignungsrecht spezialisierte Anwältin mit jahrelanger Erfahrung in diesem Rechtsbereich stehe ich Ihnen als rechtliche Anspruchsperson gerne zur Verfügung.

Anwaltskanzlei Wittibschlager

Dufourstrasse 165
8008 Zürich

 
 
 

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Anwalt Steuerrecht

Als auf Steuerrecht spezialisierte Anwältin mit jahrelanger Berufserfahrung auf diesem herausforderndem – aber auch spannenden – Rechtsgebiet berate ich sowohl Privatkunden wie auch Unternehmer umfassend zu allen steuerrechtlichen Fragestellungen.

Suchen Sie einen professionellen Anwalt Steuerrecht in der Schweiz? Das Ausfüllen der Steuererklärung gehört für die meisten Steuerpflichtigen wohl zu den unangenehmsten und mühevollsten jährlich anfallenden Pflichten. Steuerfragen sind generell häufig ziemlich komplex und bedürfen zumeist einer Intensiven Auseinandersetzung mit der Materie, um zur gewünschten Antwort zu gelangen.

Beispiele von indirekten und direkten Steuern & Abgaben

Indirekte Steuern

Indirekte Steuern – Auf was?

  • Verbrauch, Besitz, Aufwand

Indirekte Steuern – Wie viel?

  • Allgemeine Tarife

Indirekte Steuern – Wer bezahlt?

  • Alle, die ein Gut oder eine Dienstleistung erwerben oder etwas besitzen.

Wer erhebt was?

Bund

  • 􏰀Mehrwertsteuer – MWST
  • 􏰀Tabaksteuer 
  • Biersteuer
  • 􏰀 Zollabgaben usw.

Kanton

  • 􏰀 Motorfahrzeugsteuer
  • Hundesteuer
  • Vergnügungssteuer
  • Stempelsteuer
  • Reklameplakatsteuer
  • Lotteriesteuer, Wasserwerksteuer usw.

Gemeinden

  • 􏰀Hundesteuer 􏰀 
  • Billetsteuer
  • Vergnügungssteuer

Direkte Steuern

Direkte SteuernAuf was?

  • Einkommen und Vermögen, andere Abgaben

Direkte SteuernWie viel?

  • Je nach Höhe des Einkommens und Vermögens.

Direkte SteuernWer bezahlt?

Alle in der Schweiz wohnenden Personen ab einem bestimmten Einkommen und/oder Vermögen.

Wer erhebt was?

Bund

  • 􏰀 Einkommenssteuer 􏰀 
  • Verrechnungssteuer
  • Gewinnsteuer, Wehrpflichtersatz
  • Spielbankenabgaben
  • Stempelabgaben

Kanton

  • Einkommens- und Vermögenssteuer
  • Kopfsteuer
  • Gewinn- und Kapitalsteuer
  • Erbschafts– und Schenkungssteuer
  • Grundstückgewinnsteuer
  • Lotteriegewinnsteuer
  • Liegenschaftssteuer
  • Handänderungssteuer

Gemeinden

  • 􏰀 Einkommenssteuer 􏰀 
  • Vermögenssteuer
  • Kopfsteuer, Gewinn- und Kapitalsteuer
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Grundstückgewinnsteuer
  • Lotteriegewinnsteuer
  • Liegenschaftssteuer, Handänderungssteuer
  • Gewerbesteuer

RechtsanwälteSteuerrecht

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team bieten steuerrechtliche Beratung für Privatkunden an. Unsere Anwälte für Steuerrecht unterstützten Schweizer Unternehmer im Unternehmenssteuerrecht.

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Doch abgesehen von den unliebsamen Steuerklärungen umfasst das Steuerrecht noch wesentlich mehr und zum Teil noch komplexere Teilbereiche. Das Steuerrecht ist nämlich ein Gebiet, welches ohne zahlreiche andere Rechtsbereiche nicht auskommt. Zum einen ist das Zivilrecht besonders in der Form von Gesellschafts- und Erbrecht von eminenter Bedeutung im Steuerrecht.

Viele Aspekte des Steuerrechts betreffen verschiedene Rechtsbereiche, wie z.B. das Zivilrecht, das Gesellschaftsrecht oder das Erbrecht.

+41 43 545 01 50

Bei der Auswahl der ausländischen Kanzlei haben Qualität und Seriosität oberste Priorität, wobei aufgrund meines weitreichenden internationalen Netzwerkes gute Geschäfts- und Vermittlungsbeziehungen zu vielen professionell geführten Kanzleien aus zahlreichen Ländern aus dem EU- und Schengen-Raum aufweisen kann.

Ausfüllen einer Steuererklärung

Für Privatkunden übernehme ich einerseits das Ausfüllen einer Steuererklärung und berate Sie ansonsten zu einzelnen steuerrechtlichen Fragen, die sich Ihnen stellen. Ich kann Ihnen dabei helfen, sich ein klareres und umfassenderes Bild über Ihre jeweiligen steuerrechtlichen Pflichten und Rechte zu machen und kläre Sie insbesondere auch gerne bezüglich den zulässigen Abzugsmöglichkeiten, zu den steuerrechtlichen Einflüssen einer Heirat (Stichwort «Heiratsstrafe») und generell zu Möglichkeiten auf, mit denen Sie effizient und legal erhebliche Steuereinsparungen erreichen können.

Speziell für Grenzgänger zwischen der Schweiz und EU- bzw. Schengen-Staaten bereite ich die schweizerische Steuererklärung umfassend für Sie vor, vertrete Sie vor den zuständigen schweizerischen Steuerämtern und sorge für eine seriöse Vermittlung von Klienten an eine seriöse und ebenfalls auf Steuerrecht spezialisierte Kanzlei im Zweitstaat.

Steuerhinterziehungsdelikte

Aber auch das Strafrecht findet in gewissen steuerrechtlichen Fragestellung Eingang, wenn es z.B. um Steuerhinterziehungsdelikte geht. Daneben herrschen zahlreiche Besonderheiten bei internationalen Steuerfällen, sodass es insbesondere für Grenzgänger diverse steuerrechtliche Besonderheiten von grosser Relevanz zu beachten gibt.

Eine der grundlegenden Unterscheidungen im Steuerrecht ist der Status der steuerpflichtigen Person als natürliche Person oder als Unternehmen. Diese Grundfrage ist im Einzelfall an gänzlich unterschiedliche Rechtsfolgen geknüpft.

Anwalt Steuerrecht
Anwalt Steuerrecht

Häufig ist das Steuerrecht mit privatrechtlichen Aspekten verbunden, sodass beispielsweise diverse Arten von zivilrechtlichen Streitigkeiten einen steuerrechtlichen Hintergrund aufweisen können. Bei solchen Auseinandersetzungen vertrete ich Sie bei Einigungsverhandlungen und vor den zuständigen Behörden sowie im Härtefall auch in einem gerichtlichen Verfahren, um sowohl in zivilrechtlicher als auch in Hinblick auf die für Sie in steuerrechtlicher Hinsicht wichtigen Aspekte das bestmögliche Ergebnis anzuvisieren. Sollten Sie andererseits verdächtigt werden, sich der Steuerhinterziehung oder des Steuerbetrugs strafbar gemacht zu haben, so übernehme ich Ihre Verteidigung vor den Strafverfolgungsbehörden und erarbeite einen Verteidigungsplan für Sie aus, um sich optimal gegen die Vorwürfe zur Wehr setzen zu können.

Ihr Anwalt für Steuerrecht ist Experte im Unternehmenssteuerrecht

Die Komplexität der steuerrechtlichen Fragestellung vervielfacht sich bei Unternehmensbesteuerungen zusätzlich. Zudem lösen Steuersachverhalte bei Unternehmen gegenüber der Besteuerung von Privatpersonen ganz andere steuerrechtlichen Rechtsfolgen aus. Auch im Unternehmenssteuerrecht weise ich eine breite Erfahrung auf, auf deren Basis ich Sie umfassend zu allen Besonderheiten dieses komplexen Rechtsbereiches aufklären kann. Nach eingehendem Studium Ihrer steuerrelevanten Dokumente übernehme ich insbesondere den Jahresabschluss für Sie vor, damit ich die steuerrechtlich relevanten Zahlen zur Einkommens-, Gewerbe- und Körperschaftssteuer ermitteln kann. Für weitergehende Beratungen und Dienstleistungen im Bereich der Buchhaltung kann ich Sie aufgrund meines breiten Netzwerks an diverse professionell geführte Kanzleien oder Unternehmen vermitteln, welche sich auf Buchhaltung und Steuern spezialisiert haben. Daneben unterstütze ich Sie auch bei der Organisation und der Planung Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Gesellschaft unter spezifischer Berücksichtigung der auszulösenden Steuerfolgen.

Unternehmensberatung im Steuerecht

Steuerrisikomanagement

Ich berate Sie umfassend und kompetent zum Steuerrisikomanagement und stelle Ihnen zahlreiche, auf Ihre Bedürfnisse angepasste Steuerstrategien vor.

Steuerrechtliche Aspekte der Unternehmensstrukturierung

Sollten Sie mit Ihrer Gesellschaft eine Spaltung, eine Transformation, eine neue Unternehmensstrukturierung oder konzerninterne Transfers planen, so kann dies weitere steuerrechtrelevante Folgen auslösen.

Lassen Sie sich hierbei von mir beraten, um den steuerrechtlich effizientesten Weg zur Erreichung Ihrer unternehmerischen Ziele zu beschreiten. Durch eine professionelle Beratung und der genauen Kenntnis der einschlägigen Rechtsnormen, der herrschenden Lehre sowie der steuerrechtlichen Rechtspraxis zu jeglichen Steuerrechtsfragen lassen sich sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen je nach Einzelfall erhebliche Senkungen der Steuerlast erreichen.

Prüfung von Verträgen

Daneben überprüfe ich für Sie auch vorhandene Verträge auf Ihre Vereinbarkeit mit dem Steuerrecht oder helfe Ihnen bei der Erstellung von solchen steuerrechtskonformen Verträgen.

Kontaktieren Sie mich als Anwalt Steuerrecht deshalb in meiner Anwaltskanzlei und lassen Sie sich eingehend von mir zu allen für Sie spezifisch relevanten steuerrechtlichen Themen beraten.

Anwaltskanzlei Wittibschlager

Dufourstrasse 165
8008 Zürich

 
 
 

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Anwalt Schulrecht

Suchen Sie einen Anwalt im Schulrecht? Haben Sie Schulrechtsfragen? Ein Rechtsanwalt mit Spezialisierung im Schulrecht berät und vertritt Lernende, Studierende, Schulleitungen, Schulpflegen, Behörden und Eltern rund um Fragen des Schulrechts.

Rechtsanwälte Schulrecht

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Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team vertreten und beraten Lernende, Studierende, Schulleitungen und Eltern in allen Schulrechtsfragen.

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Schulrecht – ein rechtliches Querschnittsgebiet

Das Schulrecht ist ein rechtliches Querschnittsgebiet, welches insbesondere zahlreiche und wichtige Rechtsbereiche des Staatsrechts, des Verwaltungsrechts sowie des Privatrechts mitumfasst.

Verfahrensvorschriften

Auch den Verfahrensvorschriften kommen im Schulrecht eine besondere Bedeutung zu.

Sorgerecht

In Bezug auf die privatrechtlichen Aspekte des Schulrechts stellt sich häufig die Frage des Sorgerechts der Elternteile, insbesondere wenn es um die Kommunikation zwischen der Schule und den getrennt lebenden Elternteilen geht.

Kindesschutz & Datenschutz

Daneben sind auch kindesschutzrechtliche Aspekte relevant. Schliesslich muss im Einzelfall auch über die Rechtslage unter anderem in Bezug auf Disziplinarverfahren, Schulpersonalanstellungen sowie datenschutzrechtliche Aspekte befunden werden.

Überdies betrifft das Schulrecht auch Rechtsbereiche des Kindesschutzes sowie des Datenschutzes.

Das hieraus resultierende Ineinandergreifen der zahlreichen, simultan zur Anwendungen kommenden Rechtsbereiche, Gesetze und Verordnungen sowohl auf kantonaler und kommunaler, wie auch auf bundesrechtlicher Ebene verlangt professionelle juristische Expertise, wenn man sich mit spezifischen Fällen auseinanderzusetzen hat.

Generell kommt dem Schulrecht einen hohen Stellenwert zu, da aufgrund der Schulpflicht jeder Schweizer Bürger einmal obligatorisch den Kindergarten bzw. die Primar- und Oberstufe besuchen musste, sodass das Schulrecht grundsätzlich jeden betrifft bzw. zumindest einmal betroffen hatte. Zusätzlich wird gerade in der Schweiz das Bildungsangebot von Fachhochschulen und Universitäten sowie Weiterbildungsstätten rege genutzt, wodurch das Schulrecht noch weiter an Bedeutung gewinnt. Als Kindergärtner, Schüler oder Student wird man zwangsläufig mit zahlreichen schulischen Verwaltungsakten konfrontiert, welche im Einzelfall Konfliktpotenzial ausweisen und zu Streitfällen zwischen dem Schulwesen und der betroffenen Schülerin bzw. dem betroffenen Schüler häufig unter Einbezug deren bzw. dessen Eltern führen kann.

Der Lernalltag eines Schülers sowie die Ausgestaltung einer gewöhnlichen Lektion sind bereits in den Stadien des Aufwachsens und des Erwachsenwerdens zum Teil häufig schon wegweisend für die zukünftige Entwicklung des Kindes. Die Entscheidungen von Lehrern und Schulleitungen haben meist bereits einen massgeblichen und dauerhaften Einfluss auf die berufliche und persönliche Zukunft des betreffenden Schülers. Die korrekte bzw. kindgerechte Ausgestaltung von den alltäglichen Lektionen sowie von Massnahmen wie die Bewertung von Hausarbeiten oder Prüfungen sowie Sanktionen wie Nachsitzstrafen oder Schulverweise ist dementsprechend von enormer Wichtigkeit.

Es ist dabei für Eltern nicht immer einfach, offen mit der Lehrperson oder einem Mitglied der Schulleitung über einen fragwürdigen Entscheid, welcher den Schüler in negativer Art und Weise betrifft, offen und ehrlich zu diskutieren und die jeweilige Person zu kritisieren. Häufig besteht eine zu grosse Distanz zur Lehrperson bzw. zur Schulleitung oder man fürchtet als Elternteil eines betroffenen Schülers, dass eine zu offene Formulierung des Anliegens in einer schikanösen Behandlung des eigenen Kindes resultieren könnte. Die Schüler selbst haben wiederum meistens einen zu grossen Respekt vor der Lehrerschaft, um Konfliktfälle diesen gegenüber überhaupt erst anzusprechen.

Doch auch erwachsenen Studierenden fällt es häufig nicht leicht, offen und ehrlich eine Entscheidung der Universität bzw. eines Professors kritisch zu hinterfragen oder Ihre Rechte vor den universitären Verwaltungsinstanzen geltend zu machen. Hierbei schafft eine juristische Beratung durch einen fachkundigen Anwalt bzw. durch eine fachkundige Anwältin sowie eine darauffolgende seriöse und auf die Zukunft des Schülers bzw. des Studierenden gerichtete Begleitung auch bei schwierigen Gesprächen mit Schulleitungen und Behörden die notwendige Abhilfe.

Um die bestmögliche Entwicklung des Kindes zu erreichen und beispielsweise schikanöse Behandlungen des Schülers zu verhindern, kontaktieren Sie mich in meiner Kanzlei, wenn Sie mit einer Entscheidung der Schulleitung oder der Lehrerschaft betreffend Ihres Kindes nicht einverstanden sind. Selbstverständlich stehe ich auch erwachsenen Studierenden gerne bei jeglichen rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit der Hochschule zur Verfügung und unterstütze Sie gerne bei der Problemlösung sowie bei der Kommunikation mit den Gegenparteien.

Beratung und Vertretung durch spezialisierten Anwalt für Schulrecht

Ich berate Sie diskret und professionell über die sich im konkreten Einzelfall ergebenden Möglichkeiten, um das jeweilige Problem zu lösen. Den Schulbehörden, den Schulleitungen und der Lehrerschaft kommt die schwierige Aufgabe zu, das Schulrecht für alle Beteiligte optimal anzuwenden und korrekt umzusetzen. Dabei ist es bei der Umsetzung des Schulrechts häufig ein Ding der Unmöglichkeit, es allen Parteien recht zu machen. Für Schulleitungen, Schulbehörden und Lehrer gelten ausserdem eine Vielzahl an Bestimmungen und Richtlinien, welche die intuitive Problemlösung von schwierigen Fällen beschränken. Daneben sind sie mit diversen anderen Herausforderungen ausserhalb der Klassenzimmer konfrontiert, so sind auf regulärer Basis gewichtige Entscheidungen bezüglich der Ressortverteilung oder der Strukturierung von Entscheidungsprozessen zu treffen.

Anwalt Schulrecht
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Anwaltliche Unterstützung von Schulbehörden, Schulleitungen und Lehrer

Ein Anwalt für Schulrecht unterstützt Schulbehörden, Schulleitungen und Lehrer in allen schulrechtlichen Belangen mittels juristischer Beratungen und Vertretungen sowie bei der notwendigen Abwägung in schwierigen Entscheidungsfällungen. Als Anwalt für Schulrecht ist die Kanzlei in Zürich die zentrale Anlaufstelle. Ich helfe Ihnen bei der Ausarbeitung eines Plans in Bezug auf die Festlegung von Organisationsstrukturen, stehe Ihnen zu allen juristischen Fragestellungen rund ums Schulrecht beratend zur Seite und vertrete Sie in Rechtsstreitigkeiten mit Schülern, deren Eltern, Behörden oder anderen Parteien des Schulwesens.

Insbesondere in Bezug auf die gütlichen Streitbeilegung weise ich eine jahrelang entwickelte Expertise aus, mit der ich Ihnen helfen kann, eine für alle streitenden Parteien passende Lösung zu finden. Im Härtefall bestreite ich aber mit Ihnen auch den Rechtsweg vor Gericht, sofern dies zur Wahrung Ihrer Interessen notwendig sein sollte.

Als auf das Schulrecht und die davon mitumfassten Rechtsbereiche spezialisierte Anwältin mit jahrelanger Praxiserfahrung übernehme ich jegliche Rechts- und Streitfälle, die im Zusammenhang mit dem Schulwesen stehen. Dabei vertrete ich sowohl die Schüler, deren Eltern und Studierende als auch die Gegenseite der Schulleitungen, Schulbehörden und die Lehrerschaft seriös und professionell.

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Ablauf

  1. Wir sind für Sie da!

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  2. Erstberatung erhalten

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    info(at)wittib-law.ch
    Anwalt Rechtsberatung

  3. Mandant werden!

    Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!Erstberatung Kanzlei

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Anwalt Baurecht

Suchen Sie ein Anwalt für Baurecht? Möchten Sie Ihr Bauvorhaben anwaltlich begleiten lassen? Sind Sie ein Bauherr und haben Sie baurechtliche Fragen?

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Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team beraten vertreten Privatpersonen & Unternehmen im Schweizer Baurecht. Als Baurechtsexperten begleiten wir Ihr Bauvorhaben und bieten eine fundierte Rechtsberatung für Bauherrn an.

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Bauprojekte jeglicher Art sind in aller Regel sowohl kosten- als auch vor allem zeitintensiv und verkommen häufig zu komplizierten Herausforderungen, welche ohne juristische Hilfe kaum zu bewältigen sind. Juristisches Fachwissen ist im Bau-, Immobilien-, Miet- und Vertragsrecht gefragt. Wer als Bauherr einen Neubau, eine Sanierung bzw. ein Ausbau einer Altliegenschaft oder eine Umnutzung von Grundstücken plant, muss allein im Kanton Zürich unzählige Bauvorschriften einhalten und eine Reihe an Genehmigungen einholen. Diese sind häufig an bestimmte Termine und Fristen gekoppelt, deren Einhaltung für die reibungslose Durchführung eines Bauvorhabens durchaus wichtig sind. Wir überwachen das Bauvorhabens und greifen schnellstmöglich ein, wenn es zu Konflikten im Bereich des Werkvertragrechts kommen sollte.

Neben den ohnehin schon komplexen bauplanerischen und finanziellen Aspekten, mit denen man sich als Bauherr zwangsläufig auseinandersetzen muss, ist die Vielzahl an rechtlichen Herausforderungen, welche mit einem Bauprojekt untrennbar verbunden sind, für juristische Laien kaum fassbar und verleiten vielmehr dazu, den Überblick über das gesamte Bauvorhaben zu verlieren. Dies gilt einerseits für kleinere Bauvorhaben für die eigenen vier Wände und umso mehr bei Bauprojekten, die für grössere Unternehmungen angedacht sind.

Anwalt Baurecht
Anwalt Baurecht

Die Dichte an einschlägigen Regelungen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe ist ohne juristische Fachkenntnis vom Anwalt für Baurecht häufig überwältigend. Zu beachten sind sowohl Rahmenbedingungen des kantonalen Rechts wie auch diejenigen des Bundesrechts, wobei je nach Vorschrift explizite oder implizite Spielräume für den jeweiligen Bauherrn vorliegen können, die es einzuhalten beziehungsweise zu nutzen gilt. Zudem können kommunale Regeln hinzukommen, welche ebenfalls eingehalten werden müssen. Als auf solche Bauvorhaben spezialisierte Anwältin mit jahrelanger Erfahrung in den zahlreichen einschlägigen Rechtsbereichen kann ich Sie umfassend und in verständlicher Art und Weise über die relevanten Rechtsnormen und die sich hieraus für Ihren konkreten Einzelfall ergebenden Rechtsfolgen sowie den sich für Sie ergebenden rechtlichen Möglichkeiten aufklären, um auf dieser Basis eine seriöse Planung Ihres Bauprojektes anzuvisieren.

Ebenfalls komplex und besonders zeitintensiv gestalten sich die verschiedenen Genehmigungserfordernisse. Hierbei übernehme ich für Sie als spezialisierter Anwalt für Baurecht den Umgang mit den zuständigen Behörden, die Einholung von den notwendigen Genehmigungen und die genaue Überwachung sowie die Einhaltung der parallel verlaufenden Fristenläufe, damit Sie sich als Bauherr vorwiegend auf die bauplanerischen Aspekte konzentrieren können und dabei nicht Gefahr laufen, wichtige Formalitäten zu verpassen. Damit wird eine schnellere und komplikationsfreiere Abwicklung des Bauvorhabens wesentlich gefördert. Es ist wichtig, sich frühzeitig juristische Fachkenntnisse beizuziehen, um das Bauvorhaben möglichst reibungslos zu realisieren.

Als auf Bauvorhaben spezialisierte Anwältin mit jahrelanger Praxiserfahrung in Zürich begleite ich Ihr Projekt vollumfänglich von der Grundidee bis hin zur endgültigen Fertigstellung.

Ein frühe Konsultation einer auf Baurecht spezialisierten Anwältin beziehungsweise eines auf Baurecht spezialisierten Anwalts bringt ausserdem den Vorteil mit sich, dass Ihnen als Bauherr für den gesamten Bauverlauf eine zuverlässige Anspruchsperson zur Seite steht, welche Sie über die konkreten Stolpersteine aufklären kann und das komplexe Ineinandergreifen der verschiedenen Rechtsordnungen, welche während eines Bauprojektes simultan anwendbar sind, versteht. Somit müssen Sie sich bei rechtlichen Frage- und Problemstellungen lediglich an eine Person wenden, was sowohl Zeit als auch Kosten einspart und vor allen Dingen auch eine wesentlich seriösere Abwicklung des Bauvorhabens gewährleistet.

Ich berate Sie umfassend noch vor jeglichen Konkretisierungen des Bauprojekts über die rechtlich relevanten Aspekte und helfe Ihnen somit beim Entscheid ob und in welcher Form ein Bauprojekt über welchen Zeitraum hin verwirklicht werden soll.

Anwalt Baurecht bei Vertragsverhandlungen mit Handwerkern und Architekten

Begleitend stehe ich Ihnen bei Vertragsverhandlungen mit Handwerkern, Architekten oder anderen Vertragsparteien zur Seite, setze die notwendigen Verträge den formgerecht und inhaltlich Ihren Präferenzen entsprechend für Sie auf und übernehme die nötigen Schritte hinsichtlich der Beurkundung vor dem Notar.

Frühzeitige Beratung beim Anwalt für Baurecht

Werden die juristischen Herausforderungen wie beispielsweise die zahlreichen Genehmigungserfordernisse oder die unterschiedlichen Fristenläufe nicht mit der nötigen Professionalität in die Bauplanung miteinbezogen, so droht unter Umständen das gesamte Bauvorhaben vollends zu scheitern oder es besteht zumindest die Gefahr, dass sich der Zeitplan wesentlich zu verzögern, was häufig mit enormen Kosten verbunden ist.

Je früher eine seriöse und umfassende Konsultation und juristische Beratung beigezogen wird, desto eher können Fehlplanungen vermieden werden. Bauvorhaben sind von Natur aus unberechenbar und beinhalten stets ein enormes Problem- und Konfliktpotenzial, sodass Verzögerungen und Unklarheiten keine Seltenheiten darstellen.

Diese Problemfelder gilt es soweit wie möglich bereits im Vorfeld miteinzuplanen, um auf alle Fälle bereit zu sein und nicht übermässig negativ überrascht zu werden. Dennoch kann es zu Ungereimtheiten, Verzögerungen oder sonstigen Problemen kommen, welche in der Planungsphase in dieser Form nicht erwartet und dementsprechend nicht genügend berücksichtigt wurden.

Häufig treten im Verlauf des Bauvorhabens beispielsweise Uneinigkeiten mit Handwerkern und Architekten oder nachbarrechtliche Streitigkeiten auf. Hierbei ist besondere Flexibilität gefragt. Seit über XXX Jahren bin ich auf regulärer Basis mit solchen Problemen konfrontiert, weshalb ich in der angemessenen und passenden Lösungsfindung hinsichtlich solcher Probleme viel Erfahrung sammeln konnte.

Ich überprüfe insofern für meine Klienten den genauen Ablauf ihres Bauvorhabens und greife schnell ein, um den optimalen weiteren Verlauf des Projektes zu sichern. Sollte es zu rechtlichen Streitigkeiten mit Handwerkern, Architekten, Nachbarn, oder sonstigen mittelbar oder unmittelbar in das Bauvorhaben involvierten Personen kommen, so vertrete ich Sie vor Gericht und bin für die konsequente Durchsetzung Ihrer Rechte und Interessen besorgt. Im Vorfeld ist jedoch stets eine gütliche Lösung des Problems anzuvisieren, was sich in jedem Fall wesentlich kosten- und zeitsparender auf das Bauvorhaben auswirkt.

Ablauf

  1. Wir sind für Sie da!

    Kontaktieren Sie uns noch heute!Anwaltskanzlei Wittibschlager

  2. Erstberatung erhalten

    Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können.  Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
    info(at)wittib-law.ch
    Anwalt Rechtsberatung

  3. Mandant werden!

    Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!Erstberatung Kanzlei

Hier finden Sie uns – Routenplaner

Route

Dein Standort:

Anwaltskanzlei Zuerich

Dufourstrasse 165
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Hier finden Sie uns – telefonische Erreichbarkeit

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

+41 43 545 01 50

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Anwalt Bankenrecht Finanzmarktrecht

Unser Anwalt für Anwalt für Bankenrecht und Finanzmarktrecht berät Banken, Privatperonen und Unternehmen in unserer Kanzlei im Herzen der Stadt Zürich. Haben Sie Fragen zu spezifischen Angelegenheiten der schweizerischen Finanzmarktgesetzgebung? Benötigen Sie eine Rechtsberatung bei Fragen zu Darlehen, Krediten, Hypotheken, Online-Banking, Zahlungsverkehr oder auch Pfändungen und Betreibungen? Wir können Ihnen weiterhelfen!

Rechtsanwälte Finanzmarkt & Bankenrecht

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team vertreten Unternehmen aus der Schweiz im Wirtschaftsrecht. Nur ein spezialisierter Anwalt für Finanzmarkt und Bankenrecht kennt sich im Kapitalmarkt- und Aufsichtsrecht aus. Bei Fragen zu Finanzierungstransaktionen und regulatorischen Untersuchungen sind Sie bei uns richtig.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben.

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Inhaberin der Kanzlei - Anwältin Schweiz/Deutschland

+41 43 545 01 50

Finanzmarktrecht

Die nationale Finanzmarktgesetzgebung umfasst neben weiteren wirtschaftsrechtlich relevanten Bereichen insbesondere wichtige Aspekte des Kapitalmarkts und der Finanzierungstransaktionen.

Als auf Finanzmarktrecht spezialisierte Anwältin mit jahrelanger Erfahrung in diesem Bereich berate ich Sie umfassend zu sämtlichen finanzmarktrechtlichen Fragestellungen mit der notwendigen Professionalität und Seriosität. Während meiner Tätigkeit als Anwältin bin ich in meiner Kanzlei mit zahlreichen nationalen wie auch internationalen Fällen konfrontiert worden

Lassen Sie sich vom Anwalt für Bankenrecht und Finanzmarktrecht in nationalen und internationalen Verfahren vor den zuständigen Gerichten oder Behörden vertreten, um sich eine optimale Ausgangslage zu schaffen und Ihre Interessen ideal zu wahren.

Bankrecht

Das Bankrecht bündelt zahlreiche Rechtsbereiche des nationalen wie auch des internationalen Rechts. Darunter sind mitunter auch sämtliche rechtliche Fragestellungen zu Darlehen, Kredite oder Hypotheken zu zählen.

Zusätzlich von bankrechtlicher Relevanz sind die rechtlichen Aspekte im Bereich des Zahlungsverkehrs oder des Investitionswesens. Doch auch das Online-Banking, welches sich heutzutage in fast jedem Haushalt und Unternehmen hinsichtlich der privaten oder geschäftlichen Kontoführung und -überwachung etabliert hat, ist naturgemäss Teil des Bankrechts.

Zudem sind auch Betreibungen und Pfändungen eng mit dem Bankrecht verknüpft. Wenn Sie zu den einzelnen obigen Rechtsbereichen juristische Expertise benötigen oder zu einem anderen Thema, welches unmittelbar oder mittelbar mit dem Bankrecht verknüpft ist, Fragen haben, dann kontaktieren Sie mich in meiner Kanzlei.

Ausserdem bieten wir Dienstleistungen für schweizerische und deutsche Gesellschaften an.

Anwalt Bankenrecht Finanzmarktrecht
Anwalt Bankenrecht Finanzmarktrecht

Mit meiner jahrelangen Erfahrung in sämtlichen das Bankrecht umfassenden oder angrenzenden Rechtsbereichen kann ich Ihnen bei jeglichen Fragen rund ums Geld behilflich sein. Lassen Sie sich von mir anwaltlich zu sinnvollen Kapitalanlagen und Investmentgeschäften beraten und eine passende Lösung für Ihren konkreten Einzelfall vorschlagen. Als weitere Dienstleistung übernehme ich für interessierte Mandanten zudem die Strukturierung und Dokumentation von Anlageprodukten. Sollte es derweil zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Ihnen und einer Bank oder Kapitalgesellschaft kommen, so unterstütze ich Sie konsequent bei der Lösung des entsprechenden Konfliktes. Hierbei ist zunächst eine gütliche Einigung zwischen den streitenden Parteien anzustreben, um Kosten und Zeit zu sparen. Im Härtefall übernehme ich jedoch auch Ihre Vertretung vor Gericht.

Ein weiterer äusserst wichtiger Teilaspekt des Finanzmarktrechts ist das Aufsichtsrecht. Die zentrale Finanzmarktaufsichtsbehörde ist in der Schweiz die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA). Sie kontrolliert sämtliche Bereiche des Finanzwesens in der Schweiz, sodass jede Bank, Versicherung, kollektive Kapitalanlage, jeder Vermögensverwalter oder auch jede Gesellschaft wie insbesondere Investment-Unternehmungen direkt oder indirekt vom Aufsichtsrecht berührt wird. In diesem komplexen Rechtsbereich auftretende Fragen verlangen häufig nach juristischer Expertise, um die aufsichtsrechtlichen Herausforderungen souverän meistern zu können.

Lassen Sie sich deshalb von mir als hierauf spezialisierte Anwältin umfassend zu jeglichen Fragen rund um das Aufsichtsrecht sowie der FINMA beraten. Aufgrund meiner jahrelangen Tätigkeit als Anwalt im Bereich des Finanzmarktrechts und Bankenrechts verfüge ich das notwendige Know-How im Umgang mit Verfahren der FINMA, sodass ich Sie vor der Behörde optimal vertreten kann, um Ihre Interessen im konkreten Einzelfall konsequent durchzusetzen.

Für Ihre Unternehmung biete ich eine Vielzahl von Dienstleistungen im Bereich des Aufsichtsrechts wie beispielsweise das Einholen von FINMA-Bewilligungen, die Strukturierung und Dokumentierung von Anleihen bzw. Wandelanleihen bei Kapitalmarkttransaktionen, die Aufsetzung von Emissionsprogrammen für standardisierte Derivate oder Dienstleistungen im Bereich von regulatorischen Untersuchungen an. Daneben übernehme ich interne Unternehmensuntersuchungen im Rahmen von Compliance-Services unter Berücksichtigung der schweizerischen Finanzmarktgesetzgebung, um Ihr Risiko, durch einen Regelverstoss empfindliche Sanktionen zu erleiden, effektiv zu minimieren.

Als Expertin im Aufsichtsrecht mit jahrelanger Erfahrung in diesem Tätigkeitsgebiet berate ich Sie ausserdem mitunter in Bezug auf Banksanierungen und helfe Ihnen bei der Planung von internationalen Dienstleistungserbringungsverhältnissen. Im Bereich von Finanzierungstransaktionen weise ich zudem aufgrund meiner jahrelangen praktischen Tätigkeit als darauf spezialisierte Anwältin eine ausgeprägte Erfahrung und Expertise insbesondere in Bezug auf Exportfinanzierungen, syndizierte Kredit- und Akquisitionsfinanzierungen sowie Finanzierungen von Immobilientransaktionen auf. Lassen Sie sich umfassend über alle für Sie relevanten Rechtsfragen bezüglich Finanzierungstransaktionen von mir beraten und gemeinsam den passenden Plan erstellen.

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Dufourstrasse 165
8008 Zürich

 
 

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  1. Wir sind für Sie da!

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