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Mobbing am Arbeitsplatz

In der Schweiz ist Mobbing am Arbeitsplatz ein sehr ernst zu nehmendes Problem geworden. Immer mehr Arbeitsgerichte beschäftigen sich mit diesem Problem. Doch was bedeutet der Begriff Mobbing? Bei Mobbing kommt es meist zu verbalen und allenfalls auch zu körperlichen Übergriffen. Diese Übergriffe sind oft systematisch über einen längeren Zeitraum gegen eine einzelne Person gerichtet. Die Opfer des Mobbing befinden sich in einer Opferrolle. 

Beispiele von Mobbing am Arbeitsplatz

  • Attacken auf die Möglichkeit sich mitzuteilen
    • Das Wort wird einem ständig abgeschnitten
    • Man wird entweder ignoriert oder schroff angefahren, ev. sogar angeschrien
    • Es gibt oft abwertende Blicke und Gesten
  • Attacken auf die Beziehungen zu den Mitarbeitern
    • Die Betroffenen werden ignoriert
    • Keiner kommuniziert mehr mit den Opfern
  • Attacken auf das soziale Ansehen
    • Üble Nachrede unter den Mitarbeitern (Gerüchte)
    • Unfaire Qualifikationen der geleisteten Arbeit
  • Angriffe auf das Wohlbefinden im Betrieb und auch im privaten Bereich
    • Zuweisung von Aufgaben, welche den Mitarbeiter überfordern
    • Zuweisung von Aufgaben, welche den Mitarbeiter nicht interessieren
    • Ständige Kritik an der Arbeit
    • Informationen werden bewusst nicht weitergeleitet
  • Alle Formen der Sexuellen Belästigung 

Merkmale von Mobbing

  • Mobbing Opfer werden meist durch Ihre Chefs und Kollegen gemobbt
  • Bei öffentlich rechtlichen Arbeitgebern wie z.B. in einer Schule, einer Verwaltung, einem Spital etc. kommt Mobbing sehr häufig vor.
  • In der Privatwirtschaft gibt es vor allem Mobbing im Banken- und Versicherungssektor.
  • Eine wesentliche Ursache von Mobbing  ist die Unsicherheit des Arbeitsplatzes bzw. eine stete Angst vor dem Verlust der Stelle sowie ein übermässiger Konkurrenzdruck aber auch fehlende Qualitätsstrukturen in der Organisation und das Fehlen von klaren Strukturen.
  • In Unternehmen mit sehr ausgeprägten autoritären Strukturen, kommt Mobbing vermehrt vor. In Unternehmen in denen eigenverantwortliches Handeln gefördert wird und auch Rechte in Mitsprache vorherrschen, gibt es weniger Mobbing. 
  • Die Führungskompetenz der Unternehmungsleitung bei der Unterbindung von Mobbing entscheidend. Der Chef sollte konfliktfähig sein und die Fürsorgepflicht verantwortungsbewusst wahrnehmen. Dort wo sich die Leitung einer Firma der Kontroll- und Beobachtungsfunktion entzieht und Mobbing Vorgänge ignoriert oder gar toleriert, sind Mobbing Opfer schutzlos ausgeliefert und brauchen darum die Hilfe eines Fachexperten.

Wer leidet besonders of unter Mobbing?

  • Frauen in Männerberufen
  • ältere Arbeitnehmer
  • schwangere Frauen
  • Ausländer
  • Behinderte
  • gestörte Persönlichkeiten, Einzelgänger, Personen mit Leistungsproblemen

Mobbing – ein steter Teufelskreis

Die Praxis hat gezeigt, dass Fälle von Mobbing oft gleichermassen ablaufen.

  1. Es tritt eine Konfliktsituation auf, welche nicht konstruktiv gelöst werden kann.
  2. Es gibt einen Schuldigen bzw. ein Opfer.
  3. Das Opfer möchte sich verteidigen und sucht das Gespräch. Eine Konfliktaustragung wird dem Opfer jedoch verweigert.
  4. Das Opfer leidet immer mehr unter dem Konflikt und es kommt zu psychosomatischen Symptomen wie Schlafstörung, Kopf- und Bauchschmerzen etc.
  5. Das Opfer fehlt bei der Arbeit (Arztzeugnis). Dies verstärkt die Konfliktsituation im Betrieb.
  6. Die Situation eskaliert (z.B. Überreaktionen, empfindliche Reaktionen)
  7. Die Situation gelangt zum Vorgesetzten (Leitung, Chef, Personalbüro, Direktion)
  8. Mögliches Fehlverhalten der Leitung (schlechte Beurteilung bzw. Zeugnisse, Entlassung etc.)

Wie sollte sich ein Mobbing Opfer verhalten?

  • Schreiben eines Tagebuches
  • Es ist wichtig, dass das Opfer die Systematik in den Übergriffen beweisen kann

Was habe die Arbeitgeber für eine Pflicht bei Kenntnisnahme von Mobbing 

Eine Kündigung kann als missbräuchlich klassifiziert werden, wenn diese in einer Konfliktsituation ausgesprochen worden ist. Die Leistung muss zuvor prüfen, ob es zumutbare Massnahmen für eine konstruktive Konfliktlösung gibt. Bei einer eingegangenen Mobbing Beschwerde ist der Arbeitgeber verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen, um die Situation zu entschärfen. Solche Massnahmen sind z.B. Coaching, Mediation und Aussprachen unter den betroffenen Mitarbeitern. Spricht der Chef hingegen eine Kündigung aus, ohne die Konfliktparteien zu einer einvernehmlichen Lösung zu bewegen, kann diese Kündigung als missbräuchlich gewertet werden. In diesem Fall kann das Arbeitsgericht eine Entschädigung von maximal sechs Monatslöhnen zu verhängen (Kündigungsschutz). Wir empfehlen deshalb, dass die Opfer von Mobbing den Arbeitgeber schriftlich auf die Konfliktsituation hinweisen und Unterstützung anfordern. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht können Ihnen dabei wertvolle Hilfe leisten.