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Es ist von fundamentaler Wichtigkeit für uns als Anwaltskanzlei, unsere ethischen Verpflichtungen gegenüber unseren Klienten zu erfüllen und den höchsten Standards in unserem Beruf zu entsprechen. Das bedeutet, dass wir keine unethischen oder unfairen Mittel einsetzen, um unseren Klienten in Scheidungsverfahren einen Vorteil zu verschaffen. 

Besuchsrecht einschränken

In der Regel hat sowohl ein Kind als auch derjenigen Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammenwohnt, einen Anspruch auf ein Besuchsrecht, d.h. auf einen persönlichen Kontakt. Wenn das Besuchsrecht verweigert wird, bleibt in der Praxis nur noch eine Möglichkeit. Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde kann hinzugezogen werden. Leider kann diese i.d.R. nur wenig ausrichten. Wenn die Mutter dem Vater den persönlichen Kontakt verweigert, so kann dieser die Kinder von der Polizei abholen lassen. In der Praxis wird dies jedoch selten durchgesetzt. Es kann sogar sein, dass der Vater seine Kinder trotz vereinbartem Besuchsrecht nicht mehr sieht. Vermittlungsversuche von der Kinder- und Erwachsenschutzbehörde (KESB) bleiben in der Regel erfolglos. Massnahmen für eine erfolgreiche Durchsetzung des Besuchsrechts bleiben somit wirkungslos! 

Mit einem offiziellem Schreiben oder einem Bestätigungsschreiben einer Bezugsperson des Kindes wird versucht einen Beweis zu erbringen, dass die Mutter eine Rabenmutter ist. Das Ziel dieser Vorwürfe st die alleinige Obhut zu erlangen. Beweise, dass der Partner die Erziehung nicht im Griff hat werden gesucht. Alkoholsucht, Streitsucht und starke psychische Probleme sind Anschuldigungen, welche zu einem Entzug der Obhut führen können.

 

Das Wohl des Kindes steht stets bei der Gesetzgebung  im Zentrum. Das gemeinsame Sorgerecht kann jederzeit beantragt werden, es bewahrt die Eltern jedoch nicht vor Streitigkeiten. Die Eltern entscheiden gemeinsam, Stichentscheid hat die Behörde. Im Eheschutz- oder Scheidungsverfahren ist das Gericht hierfür zuständig. Sowohl bei geschiedenen als auch bei unverheirateten kann man bei der KESP Hilfe anfordern. Unserer Anwälte beraten Sie kompetent, suchen eine optimale Lösung und helfen Ihnen diese auch Durchzusetzen! Das Wohl des Kindes steht an erster Stelle!  Unsere Anwälte helfen Ihnen dabei, dass zu tun was für Ihre Kinder am Besten ist. 

 

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