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Suchen Sie einen Anwat für Erbrecht?

Die einzige Sicherheit im Leben ist der Tod. Dieses Ereignis ist oft belastend. Rationale und sachliche Entscheidungen müssen getroffen werden. Wichtig ist möglichst rasch einen Anwalt für Erbrecht als Unterstützung zu haben. Die erbrechtliche Auseinandersetzung muss überlegt und sachlich angegangen werden. Unser Anwalt der Kanzlei in Zürich hilft in sämtlichen Fragen rund um den Verbvertrag, die Testamentsgestaltung. Möchten Sie mehr über Ihre Möglichkeiten rund um das Thema Vererben wissen? Wollen Sie Ihr Vermögen einer speziellen Person vererben? Erbrechtliche Verfügungen sollten von einem Profi im Erbrecht ausgearbeitet oder zumindest geprüft werden. Kinder und Ehegatten des Erblassers gehören zu den gesetzlichen Erben. Das Vermögen soll nach dem schweizerischen Erbrecht in erster Linie den direkten Nachkommen und Ehegatten zugutekommen. Unser Anwalt für Erbrecht in Zürich erörtert mit Ihnen Ihre familiäre Situation. Unser Rechtsanwalt für Erbrecht in unserer Anwaltskanzlei in Zürich berät Sie umfassend und hilft Ihnen Ihre erbrechtlichen Ansprüche und Interessen durchzusetzen.

Rechtsanwalt Erbrecht Zürich

Machen Sie sich Gedanken über Ihre Nachlassplanung? Wissen Sie wem Sie was vererben oder vermachen wollen? Kennen Sie die gesetzliche Erbfolge? Planen Sie die Vermögensnachfolge spezifisch zu regeln? Gibt es Möglichkeiten künftigen Erbstreit zwischen Erben zu vermeiden? Haben Sie Fragen zur Willensvollstreckung? Eine professionelle Unterstützung ist ratsam. Setzen Sie sich mit unserem Rechtsanwalt in Zürich in Verbindung und unterhalten Sie sich mit Ihrem Zürcher Erbrechtsanwalt.

Suchen Sie einen Experten für erbrechtliche Rechtsfragen? Unsere Anwälte beraten und vertreten Sie kompetent und effizient. Das Rechtsgebiet „Erbrecht“ umfasst alle Gesetze und Rechtsvorschriften, welche nach dem Tod beachtet werden müssen.  Unsere Anwälte Erbrecht beraten Sie bei sämtlichen erbrechtlichen Regelungen nach dem Ableben eines Menschen. Ausserdem unterstützen wir Sie bei allen erbrechtlichen Vorkehrungen und Regelungen, welche Sie zu Lebzeiten klären möchten. Frau Stanisava Wittibschlager ist als Anwalt für Erbrecht tätig und berät, vertritt und unterstützt Klienten bei sämtlichen erbrechtlichen Fragen.

Anwaltskanzlei für Erbrecht

Sofern Sie einen Anwalt für Erbrecht suchen, sind Sie bei unserer Kanzlei in jeder Hinsicht sehr gut aufgehoben. Die Anwältin für Erbrecht betreibt eine Advokatur in Zürich und hat jahrelange Erfahrung und Fachkenntnisse im Familienrecht, Erbrecht, bei der Erstellung von Eheverträgen und Trennungsvereinbarungen, Scheidungskonventionen, im Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Ihre Kanzlei für Erbrecht – Erbrechtliche Beratung nach einem Todesfall

Keiner denkt gerne an seinen eigenen Tod! Darum werden erbrechtliche Rechtsfragen oft in den Hintergrund gestellt. Doch an wen soll man sich wenden, wenn man Hilfe bei erbrechtlichen Fragen benötigt? In unserer Kanzlei arbeiten erfahrene Anwälte für Erbrecht. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht ist die richtige Anlaufstelle, wenn man Unterstützung in erbrechtlichen Fragen benötigt. Es ist schon schwierig genug, wenn jemand in unserem Umfeld stirbt. Was ist beim Ableben eines Menschen alles zu tun? Was geschieht mit dem bestehenden Mietvertrag?  Welche Behörden müssen informiert werden? Was geschieht mit dem Vermögen und den Schulden des Verstorbenen?  Ein Todesfall kann Sie vor erbrechtliche Schwierigkeiten stellen. In einem solchen Fall ist es ratsam einen Rechtsanwalt für Erbrecht zu konsultieren. Unsere Anwälte sind Experten bei rechtlichen Fragen rund um das Erbrecht. Mit unserem Fachwissen regeln wir für sie alles Notwendige.

Anwalt ErbrechtAnwalt Erbrecht

Die Erbschaft

Mit dem Versterben einer Person wird deren Nachlass geregelt. Was aber ist beim Erben wesentlich? An wen muss man sich bei einem Erbe wenden? Was müssen Sie aus erbrechtlichen Gründen alles beachten:

  • Wie ist das schweizerische Erbrecht gesetzlich geregelt? 
  • Was ist nach einem Todesfall alles zu tun?
  • Wer erbt was?
  • Was ist bei der Erstellung eines Testament zu beachten?
  • Wie können Sie Ihren noch Nachlass zu Lebzeiten nach Ihren Vorstellungen regeln? (Erbvertrag, Testament)
  • Was ist ein Erbschein, wo können Sie diesen beantragen und wozu brauchen Sie diesen?
  • Müssen Sie beim Antritt Ihres Erbes oder Ihrer Schenkung Steuern zahlen?
  • In welchen Fällen ist es ratsam die Erbschaft auszuschlagen?
  • Wie können Sie verhindern, dass der überlebende Ehegatte nach Ihrem Tod in Schwierigkeiten gerät?
  • Wie kann sichergestellt werden, dass das Unternehmen in der Familie bleibt?
  • Wie kann man Erben von der Erbschaft ausschliessen?
  • Was beinhaltet der Pflichtteilsanspruch?
  • Wie kann Ihr Erbe gerecht und fair Vererbt werden ohne dass es zu einem Familienstreit kommt?

Unsere Anwälte bieten eine kompetente erbrechtliche Beratung und Mediation bei einer Erbschaft, bei einem Erbstreit, einem Streit untern Geschwistern oder bei einer Erbteilung eines Hauses, einer Wohnung oder eines Unternehmens an. Der letzte Wille des Verstorbenen kann auch durch einen unabhängigen Willensvollstrecker verfolgt werden. Als unabhängiger Willensvollstrecker setzten wir uns dafür ein, dass Ihr letzter Wille konsequent in in Praxis umgesetzt wird, so dass möglichst wenig Konflikte entstehen.

 

FAQ-Anwalt Erbrecht

Was bedeutet gesetzliche Erbfolgegelung?

Das ZGB erklärt bestimmte Verwandte und den überlebenden Ehegatten zu gesetzlichen Erben. Als erstes stellt sich die Frage, ob der Erblasser ein Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen hat. Der Erblasser kann über seinen Nachlass nicht völlig frei verfügen. Der überlebende Ehegatte ist stets erbberechtigt. Die Nachkommen des Erblassers und sein Ehegatte oder seine Eltern besitzen ein Pflichtteilsschutz. Neben dem überlebenden Ehegatten besitzen die übrigen gesetzlichen Erben aufgrund ihrer Verwandschaftsnähe zum Erblasser die Erbberechtigung. Gesetzliche Erbfolgeregelung:
In erster Linie erben die direkten Nachkommen des Erblassers zu gleichen Teilen. Sofern keine Kinder vorhanden sind, erben die Eltern des Erblassers. Wenn die Eltern vorverstorben sind, treten deren Nachkommen an die Stelle der Eltern. Diese erben dann zu gleichen Teilen. Sind weder Kinder noch Verwandte des elterlichen Stammes vorhanden, erben die Grosseltern. Anstelle von vorverstorbenen Grossertern treten wiederum deren Nachkommen. In der Regel erbt die überlebende Ehegattin beziehungsweise der überlebende Ehegatte des Erblassers. Der gesetzlicher Erbteil des Ehegatten beträgt, wenn er mit den Kindern (direkten Nachkommen) zu teilen hat, die Hälfte des Nachlasses. Wenn er mit Erben des elterlichen Stammes zu teilen hat, drei Viertel. Wenn auch keine Erben des elterlichen Stammes vorhanden sind, die ganze Erbschaft. 

Was bedeutet Pflichteilsrecht bzw. Pflichtteil?

Pflichtteilsrecht: Der Pflichtteil ist der Teil eines Erbanspruchs, den der Erblasser den gesetzlichen Erben nicht vorenthalten darf. Pflichtteilsberechtigt sind nur der Ehegatte, die direkten Nachkommen (Kinder) und allenfalls die Eltern des Erblassers. Die Pflichteilsansprüche sind wie folgt geregelt: Für Nachkommen gelten je drei Viertel des gesetzlichen Erbanspruchs.
Für jeden Elternteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Für den überlebenden Ehegatten die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Pflichtteilsberechtigt sind nur der Ehegatte, die Kinder und allenfalls die Elterndes Erblassers. Es gelten folgende Pflichtteile:
Für Nachkommen je drei Viertel des gesetzlichen Erbanspruchs.
Für jeden Elternteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Für den überlebenden Ehegatten die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Was ist ein Erbvertrag?

Der Erbvertrag ist eine Vereinbarung der Vertragsparteien über ihren Nachlass, d.h. der Erbvertrag ist ein Vertrag, in welchem die Aufteilung des Vermögens nach dem Tod geregelt wird. Ein Erbvertrag muss unter Mitwirkung zweier Zeugen erstellt werden. Der Erbvertrag kann i.d.R. nicht von einer Partei einseitig widerrufen werden. Dazu ist die schriftliche Übereinkunft aller Vertrasparteien notwendig. 

Wie verfasse ich ein Testament?

Das Testament ist eine einseitige Willenserklärung des Erblassers über die Verteilung seines Nachlasses. Es gibt das eigenhändige Testament und das Öffentliche Testament. Wer urteilsfähig und 18 Jahre alt ist, d.h. die volle Handlungsfähigkeit hat, kann in einem Testament seinen Nachlass regeln. Das Testament muss vom Erblasser voll und ganz von Hand verfasst sein. Es muss das Datum der Niederschrift (Tag, Monat, Jahr) enhalten. Die Unterschrift auf dem Testament darf nicht fehlen. Ein Testament kann widerrufen werden.
Ein öffentliches Testament muss unter Mitwirkung einer Urkundeperson (Notar) und zwei Zeugen erstellt. Die Zeugen müssen bezeugen, dass der Erblasser über seinen nachlass verfügen möchte und dass er zum Zeitpunkt der Erstellung handlungfähig war.  

Wie hoch sind die Kosten eines Erbprozess?

Der Streitwert des Erbrechtsprozess bestimmt die Kosten. In Zürich wir vom Erbrechtsanwalt in der Regel ein Stundenlohn von mindestens CHF 250.- verlangt. Wesentlich ist die Kostentransparenz des Erbrechtsmandats. 

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