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Erfolgreiche Suche nach dem optimalen Scheidungsanwalt - Anwalt für Familienrecht in Zürich

Suchen Sie einen Scheidungsanwalt für Ihre Scheidung, Trennung oder den Eheschutz? Benötigen Sie einen spezialisierten Anwalt für Ehe-, Scheidungs- und Familienrecht Unsere Scheidungsanwältin hat eine überaus grosse Erfahrung im Familienrecht. Es ist wesentlich, dass ein Experte für Familienrecht Sie in der schwierigen Phase der Trennung oder Scheidung begleitet. 

Sind Sie in der Trennung und planen Sie die Scheidung? Was kommt auf Sie zu?

 

Erfolgreiche Suche nach dem optimalen Scheidungsanwalt – Anwalt für Familienrecht in Zürich

Sind Sie in der Trennung und planen Sie die Scheidung? Was kommt auf Sie zu?

Denken Sie über ein Beratungsgespräch bei einem Scheidungsanwalt oder einer Fachanwalt für Familienrecht nach? Die Trennung oder die Scheidung ist ein schwerwiegender Entscheid. Bei gemeinsamen Kindern wird dies um so schwerer. Emotionaler Stress und eine finanzielle Neuorientierung sind meist die Folge. 

Vertrauen Sie sich unserem Scheidungsanwalt oder einem Fachanwalt für Familienrecht in Zürich an. Professionalität und Fach- sowie Sozialkompetenz können Sie von uns erwarten. Die Durchsetzung Ihrer Interessen bei Trennung, Scheidung oder Eheschutz sind unser Fokus. 

Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin in unserer Advokatur für Scheidungsrecht. Juristischer Beistand sollte man sich schon frühzeitig suchen. Einen Rosenkrieg gilt es zu vermeiden. Dazu ist eine durchdachte Strategie notwendig. Gemeinsam konzentrieren wir uns mit Ihnen auf Ihren Scheidungserfolg.

Scheidung als letzte Entscheidung

Die Auflösung der Ehe wird mit dem Scheidungsurteil besiegelt. Wir helfen Ihnen die notwendigen Schritte einzuleiten. Haben Sie Fragen über Ihre Möglichkeiten der Ehescheidung? Kannen Sie den Unterschied zwischen der Ehescheidung auf einseitigem oder gemeinsamen Begehren? Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn sich Ihr Ehepartner der Scheidung widersetzt? Wie teuer ist die Scheidung? Welche Scheidungsvariante ist schnell vollzogen? Wie kann man eine Kampfscheidung verhindern? Welche Inhalte müssen die Ehegatten zwingend in der Scheidungsvereinbarung vereinbaren? 

Unser Scheidungsanwalt beantwortet Ihnen Ihre Fragen zum Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensteilung bei Scheidung. Benötigen Sie Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Interessen bezüglich der Güterrechts- und Vermögensaufteilung? Wollen Sie mehr über die Scheidung auf gemeinsames Begehren, strittige Scheidung oder zu einem Ehevertrag wissen? Wir klären Ihre Fragen und sind für Sie da!

Ihr Anwalt für Familienrecht Schweiz / Deutschland

Unser Ziel ist ein Scheidungsdrama zu verhindern! Suchen Sie Lösungen? Die Nebenfolgen der Scheidung sind relevant. Im Scheidungsurteil wird der Unterhalt, die Wohnungsaufteilung das Sorge- und Besuchsrecht der Kindesunterhalt und die Vermögensaufteilung geregelt. Darum sollten Sie nur den besten Scheidungsanwalt in Zürich mit Ihrer Scheidung beauftragen.

Erfahrender Rechtsanwalt in Zürich hilft in allen Rechtsbelangen des Familienrechts 

Verliebt, verlobt, verheiratet – aber nicht ohne Ehevertrag! Ein durch unseren Anwalt für Familienrecht ausgearbeiteter Ehevertrag, kann helfen spätere Konflikte zu vermeiden. Unsere Advokatur in Zürich berät und vertritt Sie in allen familienrechtlichen Belangen rund um die Eheschliessung, Wirkung der Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft. 

Einvernehmliche Scheidung, Mediation

Die Scheidung auf Klage zieht meist ein sehr aufwendiges Gerichtsverfahren mit sich. Es gibt aber auch die Möglichkeit, die Scheidung oder das Getrenntleben einvernehmlich zu regeln. Wir helfen Ihnen bei dem Verfassen einer Scheidungskonvention oder einer Trennungsvereinbarung. Eine Mediation kann hierbei nebst dem Gerichtsverfahren mithelfen, eine Scheidungs- bzw. Trennungsvereinbarung auszuarbeiten, welche für beide Parteien zufriedenstellend ist.


Scheidungsanwalt ZürichScheidungsanwalt Zürich

 

 

Antworten auf häufig gestellte Fragen bezüglich Trennung und Scheidung

Ist es ratsamer sich scheiden zu lassen oder getrennt zu leben?

Anwalt Familienrecht

Die beste Lösung kann nur von jedem persönlich gefunden werden. Es gibt aber wesentliche Unterschiede zwischen der Scheidung und dem Getrenntleben. 

Eine Scheidung auf gemeinsames Begehren, d.h. eine einvernehmliche Scheidung mittels Scheidungskonvention ist nur möglich, wenn beide Eheleute mit der Scheidung einverstanden sind. Über die Nebenfolgen der Scheidung, bei einer Scheidung mit Teileinigung zum Beispiel, kann der Richter über den Unterhalt und die Vermögensaufteilung verfügen. 

Bei einem einseitigen Wunsch auf Scheidung, kann eine Scheidung auf Klage eingereicht werden. Die Scheidung ist aber erst nach einer Trennungszeit von zwei Jahren möglich. Es gibt aber auch Ausnahmen. Auf einseitigen Wunsch kann die Scheidung ohne die zweijährige Trennungszeit nur durchgesetzt werden, wenn die Fortsetzung der Ehe nicht mehr zugemutet werden kann (z.B. häusliche Gewalt).

Bei einer Trennung muss man keine gerichtliche Bewilligung einholen. Die Trennung ist auch auf einseitigen Wunsch durchsetzbar. Falls die Ehepartner minderjährige Kinder haben, muss die Zuteilung der Obhut, das Besuchsrecht, die Kinderalimente, ev. auch die Ehegattenalimente, das Benutzungsrecht für die Wohnung sowie den Hausrat geregelt werden.

→ hier finden Sie weitere Infos zum Thema „Trennung oder Scheidung?“ aus dem Beobachter

Was ist ein Eheschutzverfahren?

Anwalt Familienrecht:

Können sich die Ehegatten über die Regelungen des Getrenntlebens nicht einigen, kann beim Gericht ein Eheschutzverfahren eingeleitet werden. Der Eheschutzrichter regelt dann die Folgen des Getrenntlebens. Dies geschieht oft, wenn sich die Eheleute noch nicht scheiden lassen wollen. Falls in einem solchen Fall keine Einigkeit über die Betreuung der Kinder, die Unterhaltsfinanzierung oder das Besuchsrecht gefunden werden kann, kann das Eheschutzgericht um Eheschutz ersucht werden. Der Eheschutzrichter regelt dann, wer die Kinder betreut, wem die eheliche Wohnung zugeteilt wird, wie die Möbel aufgeteilt werden und wer wem wieviel Unterhalt zahlen muss. Das Eheschutzverfahren kann auch einseitig eingereicht werden. Während der Zeit des Getrenntlebens müssen sich die Eheleute auch noch weiterhin unterstützen, d.h. ein Ehegatte kann zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden. Die Güterrechtliche Auseinandersetzung, die Vermögensaufteilung und die Teilung der 2. Säule (Pensionskassenguthaben) erfolgt erst nach der Scheidung.

Was kostet eine Scheidung? Wie hoch sind die Unterhaltszahlungen zwischen den Ehepartnern und wie hoch ist der Unterhalt für die Kinder?

Anwalt Familienrecht:

Grundsätzlich muss nach der Scheidung jeder selbst für seinen Unterhalt aufkommen. Für die Berechnung der Unterhaltszahlungen sind u.a. die folgende Kriterien (Art. 125 ZGB) wichtig:

  • Dauer der Ehe
  • Aufgabenteilung während der Ehe
  • Alter, Gesundheit und berufliche Ausbildung der Ehegatten
  • Erwerbsaussichten der Ehegatten
  • finanzielle Leistungsfähigkeit der Ehepartner
  • Gehalt der Ehepartner
  • finanzielle Bedürfnisse für die Kosten der Wohnung, Krankenkasse, Essen, Kleider…
  • Unterhalt der Kinder bis zur Volljährigkeit  und bis zum Abschluss der Erstausbildung, welche den Eintritt in das Berufsleben gewährleistet
  • Kindesunterhalt soll den Bedürfnissen des Kindes entsprechen
  • Lebensverhältnisse:Wer erzieht die Kinder? Bei wem leben die Kinder?
  • Berücksichtigung des Betreuungsanteils
  • Möglichkeit für ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege (Scheidungs- bzw. Eheschutzverfahren) 

Weitere Infos