Anwalt Gesellschaftsrecht

Suchen Sie einen Anwalt für Gesellschaftsrecht in Zürich? Benötigt Ihr Unternehmen eine Rechtsberatung? Unsere Anwaltskanzlei richtet Ihren Fokus auf Gesellschaftsrecht. Wollen Sie mehr über gesellschaftsrechtliche Aspekte von Kapitalgesellschaften, Vereinen, Stiftungen, Kollektivgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Genossenschaften, Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder anderen Personenvereinigungen wissen? Was unterscheidet eine Anstalt von einer Stiftung?

Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Firmengründungen

Unser Anwalt für Gesellschaftsrecht in Zürich ist Experte für Firmengründungen aller Art. Bei gesellschaftsrechtliche Fragen sind Sie in unserer Kanzlei in Zürich richtig. Unser Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht zeigt Ihnen Vor- und Nachteile sowie rechtliche Voraussetzungen der einzelnen Gesellschaftsformen auf. Unser Partnernotariat nimmt anschliessend die notwendigen Beurkundungen vor. Wesentlich ist die anwaltliche Kontrolle, Begleitung und Überprüfung von gesellschaftlichen Vorgängen oder Gründungen. Wir bereiten für Sie die formellen Papiere zur Eintragung ins Handelsregister vor.

Gesellschafts- rechtliche Belange

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team bieten Privaten und Unternehmen eine umfassende Beratung und Vertretung in gesellschafts- und handelsrechtlichen Belangen an.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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Inhaltsverzeichnis

Überlassen Sie unseren Anwälten für Gesellschaftsrecht die handels- und gesellschaftsrechtlichen Formalitäten

Wie definiert das schweizerische Obligationenrecht eine Gesellschaft? Welche Gesellschaftsformen sind beurkundungspflichtig? Wollen Sie eine AG oder eine GmbH gründen? Haben Sie Fragen zu notwendigen Schriftsätzen oder der Beurkundung ihrer Unternehmensgründung? Suchen Sie einen Anwalt für Gesellschaftsrecht in Zürich, welcher die notarielle Beurkundung für Sie vornimmt? Unsere Kanzlei hat sich im Handels-, Wirtschafts-, Vertrags- und Gesellschaftsrecht spezialisiert, u.a. bieten wir bieten folgende Dienstleitungen an:

  • Kapitalerhöhungen
  • Kapitalherabsetzungen
  • Änderungen der Statuten
  • Vermögensübertragungen
  • Fusionen
  • Begleitung von notariellen Beurkundung
  • Rechtsberatung von Unternehmen in Zürich
  • Unternehmensrechtliche Konflikte und Auseinandersetzungen
    • unerlaubten Handlungen eines Mitgesellschafters
    • Haftungen und Stimmrechte
    • Ausschluss von beteiligten Personen der Gesellschaft
    • Haftung von Verbindlichkeiten
  • Auseinandersetzungen im Inneren Ihrer Gesellschaft
  • Streitigkeiten mit Dritten
  • Unternehmerische Rechtsberatung

Gesellschaftsrecht Schweiz/Deutschland

Ihre Anwälte für Gesellschaftsrecht in Zürich

Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet Firmen und Privatpersonen eine vollumfängliche Beratung in wirtschafts-, gesellschafts- und handelsrechtlichen Belangen an.

Blog, Info & News

Spezialisierte Anwälte für Gesellschaftsrecht aus der Schweiz

  • National tätig, international vernetzt  und lokal für Sie da!
  • Schnell, einfach und unkompliziert

Sind Sie ein Arbeitnehmer und möchten Sie sich selbständig machen? Wir bieten Ihnen eine professionelle rechtliche Unterstützung an und zeigen Ihnen den Weg zur Selbständigkeit. Dieses Vorhaben stellt ein Risiko aber auch eine grosse Chance für Ihr berufliches Weiterkommen dar. Wichtig ist die Unterstützung eines Experten für Gesellschafts- und Handelsrecht. Unsere Anwältinnen und Anwälte sind überaus erfahren in allen gesellschaftsrechtlichen Belangen, wir beraten und unterstützen Klienten, welche die Selbständigkeit in Angriff nehmen wollen. Folgende gesellschaftsrechtliche Fragen können sich für einen Unternehmer stellen:

  • Wie geht die Gründung eines Unternehmen vonstatten?
  • Welche Gesellschaftsform sollte der Unternehmer für seine Firma wählen? (AG, GmbH, Verein …)
  • In welchen Fällen ist eine Restrukturierung eines Unternehmens sinnvoll und wie kann diese rechtlich umgesetzt werden?
  • Ist ein Zusammenschluss oder eine Übernahme eines anderen Betriebs sinnvoll? Welche unternehmen- und wirtschaftssrechtlichen Aspekte sind hierbei zu beachten?

Unsere Anwältinnen und Anwälte bieten Privatpersonen und Unternehmen eine kompetente Rechtsberatung in sämtlichen Bereichen des deutschen und schweizerischen Rechts an. Insbesondere unterstützen wir Sie bei:

  • Beratung  und Betreuung für schweizerische bzw. deutsche Unternehmens- und Firmengründungen sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland
  • Mediation und Führung von Verhandlungen zur aussergerichtlichen Beilegung von Konflikten und Streitigkeiten
  • Verfassen von Verträgen (Vertragsausarbeitung)
  • Mitarbeit bei der Verhandlung von Verträgen (Vertragsverhandlung in der Schweiz/Deutschland)
  • Rechtsberatung bei Firmenübernahmen
  • Rechtsberatung bei allen gesellschaftsrechtlichen Fragen in markenrechtlichen Belangen
  • Steuerrechtliche Beratung in der Schweiz und in Deutschland
  • Vertretung bei sämtlichen Behörden und Gerichten der Schweiz (Bund, Kanton, Gemeinde)  und Deutschland
  • Mitarbeit im Verwaltungsrat (Übernahme und Leitung von Verwaltungsratsmandaten)
  • Beratung und Mitarbeit bei der Erstellung eines Netzwerks (Networking)
  • Unterstützung bei der Gründung einer Firma (Beratung, Vertretung  Firmengründung) 

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Informationsseite für Unternehmer, Privatpersonen und Firmen in der Schweiz und in Deutschland 

Anwaltskanzlei Gesellschaftsrecht: Schweiz-Deutschland / Deutschland-Schweiz

Unsere Anwälte beraten und vertreten Mandanten in der ganzen Schweiz und Deutschland. In Zürich und der nähren Umgebung betreuen wir unsere Klienten persönlich. Haben Sie Fragen zum schweizerischen oder deutschen Gesellschaft- und Handelsrecht?  Erfahrene Anwälte beraten Sie kompetent zu einem fairen Preis. Rechtlicher Hinweis

Anwalt Gesellschaftsrecht: Handelsrecht – Vertragsrecht – Wirtschaftsrecht – Unternehmensrecht

  • Gesellschaftsgründungen: AG, GmbH, einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Verein, Stiftung, Genossenschaft
  • Unterstützung bei Gründung eines Unternehmens
  • Erstellung Businessplan, Gründungsunterlagen, Handelsregister
  • Mehrwertsteuer anmelden
  • Führung des Rechtsdienstes eines Unternehmens
  • Kapitalherabsetzungen bzw. Kapitalerhöhungen
  • Geschäftsdomizile gewähren
  • Ausarbeitung von Verträgen (Vertriebs-, Factoring-, Werk- und Dienstleistungsverträge, Aktionärbindungsverträge)
  • Vertretung in sämtlichen Bereichen des Gesellschaftsrechts (vor Behörden und Gerichten)

Schweizer Recht – Deutsches Recht – Gesellschaftsrecht

Schweizer und Deutsches Gesellschaftsrecht

Die hier aufgeführten Unternehmensformen geben einen ersten Überblick über die häufigsten Rechtsformen im schweizerischen und deutschen Gesellschaftsrecht:

  1. Kollektivgesellschaft (Die Gesellschafter einer Kollektivgesellschaft haften mit ihrem gesamten Privatvermögen)
  2. Einzelunternehmung
  3. Einfache Gesellschaft
  4. Aktiengesellschaft
  5. Genossenschaft
  6. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  7. Verein (Körperschaften mit nicht wirtschaftlicher Zielsetzungen)

Wirtschaftsrecht Schweiz/Deutschland

Aktiengesellschaft (in der Schweiz)

Eine Aktiengesellschaft ist im schweizerischen Gesellschaftsrecht eine Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, welche sich für Firmen mit einer gewissen Unternehmensgrösse eignet. Diese Gesellschaftsstruktur ist eine von den Aktionären relativ unabhängige Struktur. Rechtsgeschäfte können durch die Organe der AG vorgenommen werden. In einer Aktiengesellschaft ist die strategische Führung Aufgabe des Verwaltungsrates, die operative Führung ist die Aufgabe der Geschäftsleitung. Eine AG kann u.a. Arbeitsverträge mit seinen Arbeitnehmern abschliessen. Das Aktienrecht befindet sich im schweizerischen Obligationenrecht, dem formell fünften Teil des ZGB. Der Begriff Obligation bedeutet Vertrag.

Das Obligationenrecht ist ein Gesetzbuch, in welchem man ausser dem Verein (Art. 60 ff. ZGB) Bestimmungen zur Unternehmensführung und zu Gesellschaftsgründungen findet. Die Haftung einer Aktiengesellschaft ist beschränkt auf das Aktienkapital. Bei der Gründung einer AG braucht es mindestens eine natürliche oder juristische Person (Art. 625 OR). Hierbei geht es darum, dass in erster Linie der Verwaltungsrat und die Organe der AG, wie z.B. auch der Geschäftsführer bestimmt werden müssen. Zudem wird eine unabhängige Revisionsstelle mit der Überprüfung der Buchhaltung beauftragt. Diese ist jedoch nicht in allen Fällen nötig (vgl. Art. 727 OR). Die Gründung der AG kann man in den folgenden Schritten vornehmen:

  • Sicherstellung der personellen, finanziellen und strukturellen Funktionsfähigkeit der AG
    • Gründer verfassen die notwendigen Unternehmensbeschlüsse in Form von Statuten (Checkliste bei der Gründung)
    • Aktien zeichnen
    • mindestens CHF 50’000.- müssen liberiert sein
    • Handelsregistereintrag

Die Generalversammlung (GV) der Aktionäre stellt das oberste Organ einer Aktiengesellschaft dar. Die GV hat folgende unübertragbaren Kompetenzen:

  • Änderungen der Statuten
  • Wahl der Revisionsstellenmitglieder
  • Wahl des Verwaltungsrats
  • Beschlussfassung über Aktienkapitalherabsetzung bzw. Aktienkapitalerhöhung
  • Abberufung des Verwaltungsrats (Aufgaben Verwaltungsrat)
  • Entlastung des Verwaltungsrates («Décharge»)

Das alte Recht sah das Erfordernis der «Pflichtaktie» vor. Unter geltendem Recht ist nicht mehr erforderlich, dass Mitglieder des Verwaltungsrats Aktionäre der Gesellschaft sind.  Diese können alle Angelegenheiten, welche nicht durch das Gesetz (z.B. unübertragbare Kompetenzen der GV) oder die Statuten geregelt sind, anhand von Beschlüssen entscheiden. Sofern die Statuten der Gesellschafterversammlung Kompetenzen einräumt, ist diese ausdrücklich dafür verantwortlich. Aktionäre haben nur eine Pflicht, sie müssen die erhaltenen Aktien bezahlen. Aktionäre haben aber auch Rechte. Im Folgenden finden Sie eine kurze Übersicht:

  • Recht auf einen Anteil des Unternehmensgewinns
  • Recht auf einen Anteil des Liquidationsertrags
  • jährlicher Geschäftsbericht 
  • Einladung für die Generalversammlung
  • Stimmrecht an der GV
  • Einsichtsrechte in den Geschäftsgang der Firma
  • Sofern keine Vinkulierung (Aktionärbindungsvertrag) besteht, können die Aktionäre ihre Aktien frei übertragen
  • Bei einer AG können die Aktionäre höchstens ihr eingezahltes Aktienkapital verlieren.

Einige dieser Rechte können durch Gesetz, Statuten oder Beschlüsse der AG relativiert werden. Der Vorteil der Rechtsform in der Struktur einer AG ist, dass sich diese sehr schnell und effektiv an die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten und Veränderungen anpassen kann und damit für die Erwirtschaftung eines Unternehmenserfolgs durch die Anlage des Aktienkapitals optimal gewährleistet ist.

Zusammenfassende Informationen über die AG

  • Einfache Kapitalbeschaffung (Erhöhung Aktienkapital)
  • Anonymität der Gesellschafter
  • Nur das Gesellschaftsvermögen haftet
  • Sicherheit bezüglich grobfahrlässigen Managementfehlern, d.h. Sorgfalts- und Treuepflicht ist gesetzlich verankert (OR 717, 752 – 760)
  • Das Mindestkapital beträgt CHF 100000
  • eine Revisionsstelle, deren Mitglieder, deren Unabhängigkeit sowie deren Aufgaben und Pflichten sind gesetzlich vorgeschrieben (OR 727 – 731).

Hier finden Sie eine Übersicht zu den Vor- und Nachteilen einer AG.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH in der Schweiz)

Merkmale einer GmbH

Nur das Gesellschaftsvermögen haftet

  • Das Stammkapital beträgt CHF 20000
  • Gesetzlich nicht so streng beaufsichtigt wie die AG
  • Bezüglich Verantwortlichkeit gelten dieselben Regeln wie beim Aktienrecht (OR 827)
  • Keine Anonymität der Gesellschafter (Eintrag der Namen ins Handelsregister)
  • Personengebundenere Gesellschaftsform

Die GmbH wird in der Umgangssprache oft auch als die Aktiengesellschaft der einfachen Leute bezeichnet. In den letzten zehn Jahren wurden in der Schweiz ca. 50’000 Untenehmens-Neugründungen in Form einer GmbH gemacht. Dies unterstreicht die Popularität dieser Unternehmensform.

Zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung genügt ein Gesellschafter. Ausserdem bedarf es einer öffentlichen Beurkundung in Form von Statuten. Die Statuten müssen Bestimmungen über die Geschäftsführung enthalten. Die Rechtspersönlichkeit der GmbH wird mit ihrem Eintrag ins Handelsregister erlangt. In den Statuten muss die Höhe des Stammkapitals definiert werden. Das Stammkapital sollte mindestens CHF 20 ‚000.- betragen, wobei der Nennwert einer Einlage CHF 100 oder ein Vielfaches davon betragen muss (Art. 773 f. und Art. 782 Abs. 2 OR).


Bei der Gründung der GmbH muss das gesamte Stammkapital liberiert sein. In erster Linie wird die Haftung für Schulden des Unternehmens durch das Stammkapital beschränkt. Es hat aber zugleich eine Gläubigerschutzfunktion, indem das Stammkapital als Haftungsmasse zur Verfügung steht. Die Gesellschafter der GmbH haften solidarisch und subsidiär bis zur Höhe des nicht einbezahlten Stammkapitals. Eine Nachschusspflicht besteht nur, wenn dies in den Statuten festgehalten wurde (Art. 795 Abs. 1 OR). Die Vertretung der GmbH und die Führung des operativen Geschäfts haben die Gesellschafter gemeinsam inne, es sei denn die Statuten bestimmen etwas anderes. Mindestens ein Geschäftsführer muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben.

Die GmgH gilt als flexibel und eignet sich bestens für KMU’s, welche auf einem nationalen und internationalen Markt tätig sind und sich schnell den Verhältnissen anpassen möchten. Weitere Vor- und Nachteile der GmbH finden Sie hier.

Die Steuern in der Schweiz

Wer ist in der Schweiz steuerpflichtig?

Direkte Bundessteuer

  • Natürliche Personen, die in der Schweiz ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthalt haben
  • Juristische Personen, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in der Schweiz haben (vgl. BV Art. 128
  • Bei Juristische Personen in Form einer Abgabe auf den Unternehmensgewinn

Steuerhinterziehung / Steuerbetrug 

Bei der Steuerhinterziehung werden Einkommens- oder Vermögensteile in der Steuererklärung verschwiegen, während beim Steuerbetrug
aktiv falsche Angaben gemacht werden, mit der Absicht, die Steuerbehörden über die wahren Begebenheiten zu täuschen.

Eine Zusammenfassung über das schweizerische Steuersystem finden Sie hier.

Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften müssen Gewinnsteuern zahlen, sofern diese den Unternehmenssitz oder eine Verwaltungsstelle in der Schweiz haben.

Vereine, Stiftungen und übrige Juristische Personen

Stiftungen, Vereine und andere juristische Personen unterliegen einem fest definierten Steuersatz. Dieser wird auf dem Reingewinn erhoben.

Vereine: Rechtsgrundlage in der Bundesverfassung

  • Die Vereinigungsfreiheit ist gewährleistet
  • Jede Person hat das Recht, Vereinigungen beizutreten oder anzugehören und sich an den Tätigkeiten von Vereinigungen zu beteiligen.
  • Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung beizutreten oder anzugehören.

Was gibt es für Vereine?

  • sportliche Vereine
  • gesellige Vereine
  • kulturelle Vereine
  • politische Vereine
  • religiöse Vereine
  • wissenschaftliche Vereine
  • künstlerische Vereine
  • wohltätige Vereine

Verein

Statuten

Ein Verein entsteht mit der Ausarbeitung und Annahme schriftlicher Statuten. Diese müssen über den Zweck, seine Mittel und seine Organisation Auskunft geben. Das ZGB schreibt den Statuten einige zwingende Rechtsnormen vor.

Zweck

Warum gibt es diesen Verein?

Mittel

Woher kommt das Geld?

Revisoren

Sie dürfen nicht im Vorstand sitzen. Als Vertreter der Mitglieder prüfen sie die Rechnungsführung und Vermögensverwaltung des Vereins sowie die Tätigkeit des Vorstandes.

Verrechnungssteuer

Die Verrechnungssteuer ist ein Instrument zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Sie ist eine Quellensteuer des Bundes, die auf dem Ertrag von Zinsen und Dividenden sowie auf einzelne Versicherungsleistungen erhoben wird. Beim korrekten Erfüllen der Deklarationspflicht mit der Steuerschuld, wird der erhobene Steuerbetrag zurückerstattet oder mit ausstehenden Forderungen verrechnet.

Wie erhalten die Steuerpflichtigen die Verrechnungssteuer zurück?

  • Man deklariert im Wertschriftenverzeichnis das Kapital per 31. Dezember des entsprechenden Jahres als Vermögen und den daraus resultierenden Bruttozins, ebenso einen allfälligen Brutto-Lottogewinn als Einkommen.
  • Die von der Bank bzw. von der Lottogesellschaft bereits abgezogene Verrechnungssteuer wird zurückerstattet oder mit dem Steuerbetrag verrechnet, wenn das Wertschriftenverzeichnis mit integriertem Rückerstattungsantrag vollständig ausgefüllt worden ist.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer wird auf allen Stufen der Produktion und Verteilung, beim Import und bei inländischen Dienstleistungen erhoben. Steuerpflichtig sind selbständig Erwerbende, welche einen Umsatz aufweisen, der höher als CHF 100’000.- ist. Die gesetzlichen Grundlagen sowie die aktuellen Mehrwertsteuersätze finden Sie hier

Stempelabgaben: Abhabe auf Emissonen, Umsatzabgabe, Abgabe auf Versicherungsprämien

Die Stempelabgabe ist eine vom Bund erhobene Steuer, welche auf bestimmte Vorgänge des Rechtsverkehres erhoben wird (z.B. Kapitalbeschaffung, Kapitalverkehr, Handel mit Wertschriften…)

Kantonale Steuern

 Jeder Kanton und jede Gemeinde kann seine eigenen Steuern erheben. Dieser steuerliche Wettbewerb führt zu einer Konkurrenzsituation mit unterschiedlichen Besteuerungen von Steuersubjekten, je nach dem, in welchem Kanton oder in welcher Gemeinde ihr Wohn- bzw. ihr Geschäftssitz liegt. Die Schweiz hat aus diesem Grund verglichen mit dem Ausland relativ geringe Steuersätze. Ausländische Investoren und reiche Privatpersonen finden in der Schweiz gute Rahmenbedingungen vor. 

Holding – und Beteiligungsgesellschaften

Bei den Gewinnsteuern haben Holdings Steuererleichterungen, auch die Kapitalsteuer ist vermindert.

Kontaktieren Sie eine Anwältin oder einen Anwalt für Gesellschafts- und Handelsrecht in Zürich

Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen bezüglich einer Firmengründung. Auch bei anderen handels-, gesellschafts- und wirtschaftsrechtichen Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung. 

Anwalt Gesellschaftsrecht Zürich
Anwalt Gesellschaftsrecht Zürich

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Liste der Dienstleistungen unserer Anwälte

  • Firmengründung
  • Handelsregistereintrag
  • Beratung und Vertretung in handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekten (Wahl der geeigneten Gesellschaftsform, Ausgestaltung der Statuten, Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft etc.)
  • Sitzwechsel
  •  Ausarbeitung von Aktionärbindungsverträgen und Statuten

Kontaktieren Sie uns bei Fragen zum Gesellschaftsrecht!

Anwaltskanzlei Wittibschlager

Dufourstrasse 165
8008 Zürich

 
 

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Anwaltskanzlei Zuerich

Dufourstrasse 165
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten – telefonische Erreichbarkeit

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

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Als Anwältin & Expertin für internationales Privatrecht auf Kabeleins.

Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten.

TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht.

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Ihr Anwalt für Mietrecht, Immobilienrecht & Baurecht in Zürich

Suchen Sie einen Anwalt für Mietrecht?

Suchen Sie einen Anwalt für Mietrecht, Immobilienrecht oder Baurecht im Grossraum Zürich?

Haben Sie die Kündigung für die Wohnung erhalten? Ist ist Ihre Mietwohnung baufällig und benötigt eine Sanierung?

Ist das Dach undicht? Regnet es in die Wohnung hinein? Hat der Vermieter Eigenbedarf angemeldet? Haben Sie Konflikte mit Ihren Nachbaren? 

Trautes Heim, Glück allein! 

Originaltitel Film: La Maison du Bonheur

Ihr Zuhause, ihr Heim, Ihre Wohnung ist Ihr individuelle Rückzugsort! Fühlen Sie sich in Ihrer Privatsphäre bedroht? Haben Sie einen Konflikt mit dem Vermieter oder mit Nachbaren? Auseinandersetzungen können rasch ausser Kontrolle geraten. Prozesse im Mietrecht sind meist kostspielig und langwierig. 

Unser Anwalt für Mietrecht bietet Unterstützung bei Rechtsbelangen rund um das Mietrecht. Vermeiden Sie unnötige Mietstreitigkeiten. Mietrechtliche Fälle sind komplex. Ist der Nachbar, der Vermieter oder der Mieter im Recht? Mietrechtliche Konflikte sollten anwaltlich begleitet werden. Konsultieren Sie noch heute einen Anwalt für Mietrecht; so kann meist ein Gerichtsverfahren vermeiden werden. Die aussergerichtliche Einigung steht für uns an erster Stelle!

Übersicht Mietrecht – Baurecht – Immobilienrecht

Zürcher Anwalt für Mietrecht, Immobilienrecht & Baurecht unterstützt Sie als Mieter & Vermieter, Unternehmer, Hauseigentümer oder Liegenschaftsverwalter

Unsere Dienstleistungen im Bau-, Immobilien und Mietrecht umfassen u.a. die folgende Bereiche:

Mietvertragsgestaltung – Verfassen und Überprüfen von Mietverträgen

  • Mietvertrag (Wohnung, Geschäftsraum)
  • Pachtvertrag
  • Leasingvertrag
  • Vorkaufsrecht
  • Begründung einer Nutzniessung oder eines Wohnrechts

Mietrechtliche Beratung und Vertretung

  • Pflichten & Rechte aus dem Mietvertrag
  • Abrechnung der Heizkoste
  • Nebenkosten
  • Mietzinserhöhung
  • Mietminderung
  • Mietzinsherabsetzung
  • wertvermehrende Umbauten & Investitionen
  • ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses
  • ausserordentliche Kündigung
  • Erstreckung des Mietverhältnisses bei Härtefällen
  • Ausweisung von Mietern
  • Mängel und Schäden am Mietobjekt
  • Eigenbedarf
  • Mietzins

Redaktion & Prüfen von immobilienrechtlichen Verträgen

  • Immobilien- und Grundstückskaufvertrag
  • Pacht- und Mietvertrag
  • Dienstbarkeitsvertrag (Näherbaurecht – Ausnützungszisser, Wegrechte…)
  • Werkvertrag
  • Generalunternehmervertrag
  • Architektenvertrag
  • Nutzniessung
  • Wohnrecht

Immobilienrechtliche Beratung zum Stockwerkeigentum

  • Begründung von Stockwerkeigentum
  • Redaktion einer Nutzungs- und Verwaltungsordnung
  • Beratung von Stockwerkeigentümer und Stockwerkeigentümergemeinschaften
  • Anfechtung von Gemeinschaftsbeschlüssen

Vertretung in baurechtlichen Einsprache- und Gerichtsverfahren

  • Einholen von Baubewilligung
  • Prozessführung und Vertretung von Stockwerkeigentümern

Rechtsanwälte Bau-, Immobilien & Mietrecht

Inhaberin und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team vertreten Vermieter und Mieter in allen Rechtsbelangen rund um Immobilien. Unsere Anwälte sind auf sämtliche immobilienbezogenen Rechtsgebiete spezialisiert.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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Inhaberin der Anwaltskanzlei Wittibschlager - Scheidungsanwältin mit der Anwaltzulassung Schweiz/Deutschland

+41 43 545 01 50

Ihre Experten

Unsere Kanzlei

Die Anwaltskanzlei Wittibschlager hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Unsere Rechtsanwälte vertreten Privatpersonen & Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, USA, und Osteuropa.

Wir sind ein Team mit erfahrenen und spezialisierten Anwälten in verschiedenen Fachgebieten. Zu unseren bevorzugten Arbeitsgebieten gehören das Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Handels- & Gesellschaftsrecht, Schuldbetreibung- und Konkursrecht, nationales- & internationales Privatrecht & Wirtschaftsrecht.

Dank der fachlichen Spezialisierung unserer Anwältinnen und Anwälte und ihrer Berufserfahrung können wir Ihnen qualitativ herausragende Dienstleistungen anbieten.

In der Schweiz ist unsere Kanzlei ist die zentrale Anlaufstelle bei grenzüberschreitenden Rechtsfragen & Sachverhalten Schweiz – Deutschland.

Die Anwaltskanzlei Wittibschlager ist eine kleine, national und international auf alle immobilienbezogene Bereiche ausgerichtete Kanzlei mit Sitz in Zürich. Unser Anwalt für Mietrecht, Baurecht und Immobilienrecht unterstützt Mieter, Vermieter, Hauseigentümer und Liegenschaftsverwalter in sämtlichen mietrechtlichen Belangen.

Sind Sie Mieter, Vermieter, Grundeigentümer, Bauherr, Liegenschaftsbesitzer, Verkäufer oder Käufer einer Immobilie?

Wir beraten, vertreten und begleiten Sie in allen mietrechtlichen bzw. immobilienrechtlichen Belangen. Wir vertreten sowohl Private als auch  Unternehmen in Gerichts- und Verwaltungsverfahren. Darüber hinaus sind wir auch beratend tätig.

Mietrecht – Ihre Anwaltskanzlei für Mietrecht und Mietrechtsprozesse im Herzen der Stadt Zürich

Suchen Sie einen Anwalt für Mietrecht? Bei Fragen zum Mietrecht und Pachtrechtsind die Anwälte der Anwaltskanzlei in Zürich für Mieter und Vermieter die zentrale Anlaufstelle. Privatpersonen, Unternehmer, Liegenschaftsverwaltungen und Immobilienbesitzer beraten und vertreten wir gerne. Bei immobilien-, bau- oder mietrechtlichen Belangen sind Sie bei uns richtig. 

Sowohl die Pflichten als auch die Rechte von Vermieter und Mieter werden im Mietrecht geregelt. Dies gilt für private Wohnungen und auch für Geschäftsliegenschaften. Das Mietrecht bildet den Rahmen für alle mietrechtlichen Belange, welche das Wohnen regelt.

Dank unserer langjährigen Tätigkeit auf sämtlichen Gebieten des Mietrechts u.a. auch mit der Schlichtungsbehörde sind wir bei allen mietrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Miete von Geschäftsräumen, Stockwerkeigentum und anderen Wohnräumen die richtige Adresse. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei unserem Anwalt für Mietrecht, Baurecht und Immobilienrecht in Zürich.

Mietrechtliche Beratung beim Anwalt für Mietrecht

Mietverträge sind mündlich gültig. Wir empfehlen einen schriftlichen Mietvertrag. Gerne prüfen wir den Vertrag, um künftige Konflikte auszuschliessen. 

In unserer Mietrechtskanzlei beraten und vertreten wir Mieter und Vermieter. Möchten Sie ein Mietzinserhöhung durchsetzen oder abwehren? Benötigen Sie Hilfe bei der Ausarbeitung einer korrekten Heiz- und Nebenkostenabrechnungen? 

Sind Sie Vermieter und haben Probleme mit dem Mieter?

Als Vermieter werden Sie zwar, wie erwähnt, durchaus durch einer Vielzahl an rechtlichen Pflichten aus vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage am eigenen, freien Handeln eingeschränkt, dennoch kommen Ihnen andererseits auch viele Rechte zu, welche Sie dem Mieter gegenüber geltend machen können. 

Wenn Sie beispielsweise einem störenden Mieter kündigen wollen, können Sie dies unter Vorbehalt der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Fristen tun. Je nach dem, wie sich der Mieter während der Mietdauer verhalten hat, steht gar eine fristlose Kündigung zur Disposition, von welcher Sie bei gegebenen Voraussetzungen Gebrauch machen können. Wenn Sie hingegen eine Kündigung des Mietverhältnisses aufgrund von Eigenbedarf anstreben, so sind gewisse Voraussetzungen zu beachten. Kontaktieren Sie mich in meiner Anwaltskanzlei in Zürich und lassen Sie sich umfassend über Ihre Rechte und Pflichten als Vermieter bzw. als Verpächter aufklären. 

Terminvereinbarung bei einem Anwalt für Mietercht und Immobilienrecht in Zürich

Der Gang zu einem Anwalt für Mietrecht, welcher einen klaren Blick auf die mietrechtlichen Aspekte bzw. Sachverhalt hat, ist wichtig.

Auch wenn Ihre Mieter sich im Zahlungsrückstand befinden, sie Ihr Miet- oder Pachtobjekt in vertragswidriger Weise nutzen oder wenn Sie anderweitige Schwierigkeiten mit uneinsichtigen Mietern haben, so ist ein Beizug einer auf Mietrecht spezialisierten Anwältin anzuraten. Ich verfüge hierbei diesbezüglich über langjährige Erfahrungen im Umgang mit unliebsamen Mietern, sodass ich Ihnen mit meiner in dieser Zeit erworbenen Kenntnisse sicherlich weiterhelfen kann. 

Wenn Sie planen, Immobilien zur Weitervermietung zu erwerben, so stehe ich Ihnen während des gesamten Immobiliengeschäfts beratend und vertretend zur Seite, kläre Sie über die juristischen Nuancen im Zusammenhang mit den verschiedenen angrenzenden Rechtsbereichen auf, welche den Immobilienkaufbetreffen, und regle den schriftlichen und telefonischen Verkehr mit Steuer- und Versicherungsbehörden insbesondere in Bezug auf die fristgerechte Einreichung der notwendigen Unterlagen

Besonders wichtig für den Vermieter ist zudem auch der Mietvertrag, welcher dem Mieter zur Unterzeichnung vorgelegt wird. Dieser sollte sorgfältig ausgestaltetund inhaltlich wohlüberlegt sein, um zukünftige Spannungen mit dem Mieter zu vermeiden und von Anfang an eine Klarheit zu schaffen, wodurch bereits die Ansätze eines sich anbahnenden rechtlichen Konfliktes bereits im keim erstickt werden können. An einer eindeutigen Rechtslage haben Sie als Vermieter oder Verpächter ein Interesse, da sich somit eine gewisse Planmässigkeit und -sicherheit hinsichtlich des Rendite- bzw. des Mietobjekts erreichen lässt, was für Sie als Vermieter und Verpächter auch bedeutet, dass Sie mit konstantem Einkommen in Form von Mietzinsen rechnen können

Gerne übernehme ich für Sie als spezialisierter Anwalt für Mietrecht / Immobilienrecht die schwierige Aufgabe der sinnvollen Ausgestaltung des Mietvertrags und beachte hierbei Ihre individuellen Wünsche, indem ich Sie inhaltlich im Vertrag mit berücksichtige. 

Sie sind Eigentümer einer Stockwerkeigentums, eines Mehrfamilienhauses oder eines Wohnblocks? Möchten Sie dies vermieten? Ein Anwalt für Mietrecht kann Ihnen bei der vertraglichen Gestaltung von Wohnungs- und Gewerbemietverträgen helfen. 

+41 43 545 01 50

In den folgenden Bereichen ist unser Anwalt für Mietrecht / Immobilienrecht & Baurecht überaus erfahren:

  • Mietverträge
  • Forderungen aus Mietverträgen (Nebenkosten, Depot),
  • Eigentümerwechsel
  • Abwehr von Mängelansprüchen
  • Hilfe bei der Ausweisung von Mietern
  • Überprüfung der Mietverträge
  • Unterstützung bei Mängeln am Mietobjekt / Mängelansprüche durchsetzen
  • Vorgehen bei Renovationsarbeiten in der Liegenschaft
  • Kündigung
  • Wohnungsabnahme
  • Untermiete
  • Prüfung der Heiz- und Nebenkostenabrechnung
  • Vorgehen bei missbräuchlichen Mietzins bzw. bei Herabsetzungsansprüchen
  • Nachbarschaftliche Probleme
  • Mietstreitigkeiten
  • Vertretung vor Schlichtungsbehörden
  • Durchsetzung der Hausordnung

Daneben spielen ausserdem bestimmte kantonale Normen im Mietrecht eine entscheidende Rolle, wobei sich die konkrete Ausgestaltung der jeweiligen Regelungen je nach Kanton massgeblich unterscheiden können. Hierbei kläre ich Sie interkantonal über diese besonderen kantonalen Stolpersteine auf und zeige die auf Ihre Bedürfnisse angepassten Lösungswege auf. Dies gilt umso mehr, wenn eine respektvolle Beziehung zwischen Mieter und Vermieter gepflegt wird.

Insoweit ist es auch aus der Perspektive des Vermieters bzw. des Verpächters, obwohl diesem regelmässig die Möglichkeit zusteht, das Verhältnis unter Einhaltung des Gesetzes sowie der vertraglichen Vereinbarungen, einfach zu künden, von grossem Interesse, bei einem Konfliktfall zunächst in Absprache mit der Gegenpartei und unter allfälligem Beizug eines fachkundigen Anwalts eine einvernehmliche Lösung zu finden, um das Vertrauensverhältnis nicht unnötig zu belasten. 

Hierbei stehe ich Ihnen als auf Mietrecht und Immobilienrecht spezialisierte Anwältin mit jahrelanger Erfahrung in aussergerichtlicher Streitbeilegung, insbesondere durch Mediation, gerne mit meiner juristischen Expertise zur Verfügung. Sollten alle aussergerichtlichen Massnahmen erfolglos bleiben, so vertrete ich Sie subsidiär auch vor Gericht. Hierbei stehe ich für Ihre Rechte ein und kümmere mich umfassend um alle zivilprozessrechtlichen Aspekte wie beispielsweise Fristenläufe, Eingaben, Beweiserhebungen, etc. 

MIETRECHT

Mietrecht – Anwälte für Vermieter

Gute Mietverträge sind die Basis für die erfolgreiche Vermietung einer Wohnung bzw. eines Geschäftsraumes. Es ist entscheidend, dass mögliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem Mietvertrag geklärt werden. Ein spezialisierter Anwalt für Mietrecht sollte Mietverträge prüfen. Risiken und Folgen von schlechten Mietverträgen sind zu vermeiden.

Wir helfen Ihnen beim Aufsetzen eines Mietvertrages und zeigen Ihnen deren Schwachstellen auf.

  • Möchten Sie als Vermieter Ihre Liegenschaft verkaufen oder wollen Sie die Mietwohnung in eine Stockwerkeigentum umwandeln?
  • Worauf muss man bei einem Eigentümerwechsel achten?
  • Wann ist eine Erhöhung der Mietzinse gerechtfertigt und wie muss diese durchgesetzt werden?
  • Was ist zu tun, wenn Feuchtigkeitsschäden oder andere Baumängel in der vermieteten Wohnung auftreten?
  • Wer muss für welche Schäden und Reparaturen in der Wohnung aufkommen?
  • Wie muss ein Vermieter reagieren, wenn z.B. die Geschirrspülmaschine oder die Heizung defekt ist.  Wie sind die Mängelrechte in Mietwohnungen geregelt?
  • Auf was muss ein Vermieter bei der Renovation einer Mietwohnung achten, d.h. was sind seine Rechte und Pflichten?
  • Was ist bei einer Kündigung zu beachten, d.h. was sind die gesetzlichen Bestimmungen bei einer Kündigung? Was sollte der Vermieter über Kündigungsfrist und Kündigungstermin wissen? Wie kann der Vermieter bei Zahlungsverzug des Mieters ausserordentlich kündigen? Was ist bei Tod eines Mieter zu beachten?   Mieter, die nicht ausziehen, sind für jeden Vermieter ein Ärgernis. Es lohnt sich, schnell die geeigneten Massnahmen zu treffen.
  • Was ist zu tun, wenn der Mieter den Mietzins nicht zahlt oder wenn der Mieter nicht auszieht?  Wie kann man in einem solchen Fall die Betreibung einleiten und was ist zu tun wenn der Mieter daraufhin einen Rechtsvorschlag erhebt?
  •  Welche Rolle spielt die Schlichtungsbehörde und das Mietgericht  bei Mietstreitigkeiten?
  • Was sollte der Vermieter bei Mietvertragsänderungen berücksichtigen? 

Unsere Mietrechtsexperten unterstützen Vermieter und erklären,  worauf Sie beim Aufsetzen eines Mietvertrages besonders achten müssen: Dauer, Vertragsklauseln, Mietkaution, Solidarmieter, Familienwohnung, Untermiete, Vertragsklauseln bei Wohnpartnerschaften…

Bevor Vermieter die Mieter die neue Wohnung beziehen lassen, müssen Sie einige Vorbereigungen treffen: Wohnungsabnahme, Antrittsprotokoll und Abgabeprotokoll erstellen, Renovation…

Unser Anwalt für Baurecht & Immobilienrecht ist auch auf Mietrecht spezialisiert, wir sind in den folgenden mietrechtlichen Belangen überaus erfahren:

  • Abschluss von Mietverträgen
  • Wohnungsübergabe
  • Beratungen im Zusammenhang mit dem Mietzins (Mietzinserhöhung, Mietzinssenkung, Nebenkosten)
  • Rechte und Pflichen Ihres Mieters
  • Was ist bei Mängel am Mietobjekt zu tun?
  • Umbau und Rennovation
  • Was ist bei der Kündigung vom Mieter bzw. vom Vermieter zu beachten?
  • Was muss der Vermieter beim Auszug des Mieters aus der Wohnung beachten?
  • An welche Behörden und Verbände kann sich der Vermieter wenden?
Anwalt für Mieter & Vermieter in Zürich
Anwalt für Mieter & Vermieter in Zürich

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Wir beraten Sie umfassend und kompetent in allen Mietrechtsfragen und klären Sie z.B. auf wie Sie eine Mietzinserhöhung rechtskonform durchsetzen. Treten Sie in  Kontakt mit unseren spezialisierten Anwälten für Mietrecht und lassen Sie sich telefonisch oder per E-Mail beraten. Der Hauseigentümerverband und der Hausverein sind Verbände, welche Ihre Mitglieder im Bereich Liegenschaft, Immobilien und Wohneigentum unterstützen und beraten. Unsere Mietrechtexperten klären Sie auf, welche Punkte ein Vermieter bei einer Mietvertragsänderungen beachten sollte. Es ist wesentlich, dass ein Experte Vermieter über die Kündigung aufklärt. Diese müssen über die Fristenwahrung bei einer Kündigung sowie über die Formularpflicht und über die missbräuchliche und anfechtbaren Kündigungen sowie über die Erstreckung eines Mietverhältnises Bescheid wissen. Ausserdem sollte der Vermieter in seinem Mietvertrag Bestimmungen über die Vertragsdauer, die Kündigungsfrist bzw. die  Kündigungstermine, den Unterhalt und die Nebenkosten fixieren. 

Nebenkostenabrechnungen sollten realistisch angesetzt werden und sollten mit den realen Ausgaben übereinstimmen. Ausserdem ist es üblich, dass der Vermieter vom Mieter ein Mietzinsdepot (Kaution) verlangt. Diese Kaution ist zur Sicherheit des Vermieters da. Es dient als Sicherheit zur Deckung von ausstehenden Mieten bzw. Nebenkosten. Ausserdem können Schäden, welche der Mieter verursacht hat, damit bezahlt werden. Unsere Anwälte beraten Sie hierbei kompetent, so dass die Freigabe der Kaution rechtmässig verläuft.  

Unsere Beratung und Rechtsvertretung bezieht sich vorwiegend auf die Interessen des Vermieters.

Vermieter sollten sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt bezüglich Mietverträgen, Mietzinserhöhungen, Abmahnungen und Kündigungen beraten lassen. Mietrechtliche Probleme können nach einer fachkundigen Beratung vermieden werden.  Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit einem Anwalt  für Mietrecht, so können Fehler präventiv vermieden werden. Auch bei der Durchsetzung der Vermieter-Rechte vor der Schlichtungsbehörde oder vor dem Mietgericht  unterstützen wir Sie umfassend.

Kunden unseres Anwaltes für Immobilienrecht / Mietrecht im Grossraum Zürich

Zu unseren Kunden gehören Bauherren, Immobilienbesitzer und Immobilienverwaltungen. Wir sind die zentrale Anlaufstelle und deren Ansprechpartner in allen mietrechtlichen Rechtsfragen. Zu unseren Mandanten bzw. Klienten zählen Private und Verwaltungsfirmen. Im Mietrecht sind wir erfahren und vertreten darum Ihre Interessen effizient. Eine umfassende Beratung und zielgerichtete Prozessführung in allen mietrechtlichen Angelegenheiten können Sie von uns in den folgenden Bereichen erwarten:

  • Prozessführung und  Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht
  • Ausarbeitung von Mietverträgen für Wohnungen und Geschäftsimmobilien
  • Beratungen bezüglich Rohbaumieten, Umsatzmieten für Geschäftsräumen, optimierte Mietverträge und double-/tripple-net-Mietverträgen
  • Rechtsberatung bezüglich der Mietzinsgestaltung
    • Festlegung des Anfangsmietzins
    • Gestaffelte oder indexierte Mietzinse
    • Durchsetzung von Mietzinserhöhungen oder Mietzinssenkungen (z.B. wertvermehrender Umbau)
    • Anpassung von Nebenkosten bei der Miete
  • Kündigung 
    • Aussprechen der Kündigung 
    • Vertretung vor der Schlichtungsbehörde oder bei Gerichtsverfahren
  • Durchsetzung einer Ausweisung aus der Wohnung
    • Einleitung der gerichtlichen Durchsetzung und Zwangsräumung der Mietlokalitäten
  • Eintreibung von Forderung aus Pacht- und Mietverträgen
    • Inkasso von Mietzinsen
    • Inkasso von Nebenkosten
  • Schadenersatzforderung aufgrund übermässiger Abnützung
  • Prozessführung und Rechtsvertretung in Mietzinsherabsetzungsklagen
  • Vertretung in Prozessen bei der Beseitigung von Mietmängeln aufgrund vorgeworfener Mängel am Mietobjekt
  • Retention zugunsten Vermietern von Geschäftsräumen
  • Betreibungen sowie Rechtsöffnungen
  • Eigentümerwechsel

Anwalt für immobilienbezogene Rechtsgebiete in Zürich: Anwalt Mietrecht, Immobilienrecht Pachtrecht & Vertragsrecht in Zürich

Bei Miet- und Pachtverhältnissen jeglicher Art sind aufgrund der oftmals divergierenden Interessen der Parteien Konfliktsituationen zwischen Mieter und Vermieter bzw. zwischen Pächter und Verpächter sehr häufig. Hinzu kommt, dass die Rechtslage für die jeweiligen Parteien häufig unklar ist, mitunter weil in Miet- und Pachtverhältnissen verschiedene Rechtsquellen parallel zur Anwendung kommen. 

Ihr Anwalt für Mietrecht & Immobilienrecht bietet Rechtsberatung von Mietern und Vermietern

Die Auseinandersetzungen sind teilweise auch von persönlichen Natur, was eine gütliche Lösung eines Konfliktes zusätzlich erschwert. Nicht zuletzt sind bei jedem Mietvertrag und divergierende Interessen im Spiel: Aus Sicht des Mieters bedeutet das Vertragsverhältnis eine persönliche Notwendigkeit, geht es doch um die Begründung bzw. Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Heimat, zu einem idealerweise erschwinglichen Mietzins. Andererseits geht es bei Vermietern häufig um die wirtschaftliche Existenz und damit einhergehend um das gewerbsmässig-wirtschaftliche Bedürfnis, die Zurverfügungstellung des Mietobjekts möglichst profitabel und gewinnbringend zu gestalten. 

Das sich aufgrund diesen komplett unterschiedlichen Ausgangssituationen und Perspektiven Konflikte entwickeln können, liegt auf der Hand. Und selbst wenn generell jede Partei bemüht ist, diesen Problemen aus dem Weg zu gehen oder in lediglich schonender Weise zu adressieren, so ist eine gütliche Einigung ohne jegliche juristische Unterstützung im jeweiligen Rechtsfall nicht immer möglich.

Beratung bei miet- und pachtrechtlichen Streitigkeiten

Seit XXX Jahren befasse ich mich täglich mit mietrechtlichen und pachtrechtlichen Streitigkeiten und kann mit den während diesen Jahren gewonnenen Expertise und Erfahrung sowohl Mieter und Pächter als auch Vermieter und Verpächter in allen denkbaren juristischen Streitfällen weiterhelfen. Kontaktieren Sie meine Anwaltskanzlei an der Dufourstrasse 165 in Zürich und lassen Sie sich eingehend in mietrechtlichen Angelegenheiten beraten, um eine für Ihren individuellen Fall optimale Lösung zu finden. 

Pflichten von Mieter und Vermieter

Jeder Mieter hat neben vertraglichen und gesetzlichen Pflichten, wovon – neben diversen Nebenpflichten – die Leistung des Mietzinses die Hauptpflicht darstellt, im Mietrecht gegenüber dem Vermieter auch diverse Rechte. Wenn beispielsweise der Zustand der gemieteten Wohnung mangelhaft oder wenn eine Reparatur notwendig geworden ist, können sie gegenüber dem Mieter Ansprüche geltend machen

Pflichten der Vertragspartner im Mietvertrag

Pflichten des Vermieters

  • Übergabe der Mietsache in gebrauchstauglichem Zustand (OR 256/258)
  • Instandhaltung der Mietsache (OR 259a ff.)
  • Bekanntgabe des Mietzinses des Vormieters.
  • Einsicht in das Rückgabeprotokoll des Vormieters.
  • Tragen von Lasten und Abgaben.

Pflichten des Mieters

  • Bezahlung des Mietzinses (OR 257) und, sofern vereinbart, der Nebenkosten (OR 257a)
  • Rückgabe der Mietsache und deren Reinigung nach Gebrauch.
  • Sorgfaltspflicht im Umgang mit der Mietsache.
  • Rücksichtnahme auf Mitmieter (OR 257f II).
  • Meldepflicht für mittlere/schwere Mängel (OR 257g).
  • Reinigung / Behebung von leichten Mängeln auf eigene Kosten (OR 259).
  • Duldung von Reparaturen sowie der Besichtigung der Mietsache (OR 257h).

Anwalt Mietrecht / Immobilienrecht zum Schweizer Mietrecht

Daneben schreibt das Schweizerische Obligationenrecht (OR) gewisse Regelungen vor, die den Mieter vor missbräuchlichen Mietzinsen schützen. Je nach Sachlage könnten Sie als Mieter wiederum einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Mietzinsreduktion haben. Erfolgte hingegen die Kündigung des Mietverhältnisses seitens des Vermieters ungerechtfertigterweise, indem durch die Kündigung beispielsweise vertragliche Vereinbarungen oder gesetzliche Vorschriften des Obligationenrechts, wie beispielsweise die (Nicht-) Einhaltung der Kündigungsfristen, verletzt wurden, so müssen Sie die Kündigung nicht einfach akzeptieren, sondern können sich mit rechtlichen Mitteln einen vorläufigen Verbleib im Mietobjekt erzwingen

Diese Beispiele stellen lediglich einen überschaubaren Ausschnitt von den vielzähligen Normen dar, welche sich mit den Rechten des Mieters bzw. den Pflichten des Vermieters befassen, und zeigen auf, dass sie sich als Mieter gegenüber dem Vermieter durch die korrekte Geltendmachung von den im konkreten Einzelfall zustehenden Ansprüchen erfolgreich zur Wehr setzen können. 

Kontaktieren Sie meine in Zürich liegende Anwaltskanzlei, um eine präzise und konkret auf Ihren individuellen Fall zugeschnittene Beratung über Ihre miet-, bau- oder immobilienrechtlichen Ansprüche zu erhalten. Beim Hausverkauf bzw. Immobilienkauf benötigen Sie auch anwaltliches Wissen bezüglich anfallender Steuern.

Gerne prüfe ich u.a. die ausgesprochene Kündigung auf Ihre Rechtmässigkeit hin oder studiere den genauen Inhalt des Mietvertrages, woraus sich Ihre Rechtsstellung ableiten lässt. Lassen Sie mich über Ihre mietrechtlichen Ansprüche aufklären und Sie dabei beraten, welche Schritte zur Erreichung Ihrer Ziele bzw. zur Durchsetzung Ihrer Rechte zu vollziehen sind. 

Anwalt Mietrecht
Anwalt Mietrecht 

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Bei einer Wohnungsmiete spielt das Vertrauensverhältnis im Vergleich zum gewöhnlichen Vertragsrecht eine weitaus grössere Bedeutung. Juristische Streitigkeit mit dem Vermieter sind besonders heikel, da sie – unabhängig davon, welche Partei im konkreten Fall «Recht» hat – oftmals dazu führen können, dass der Vermieter aufgrund des durch den Streit entstandenen Vertrauensbruches fristgerecht und gesetzeskonform den Mietvertrag kündet, was für den Mieter, dessen Wohnung er gegebenenfalls seine Heimat nennt, eine schwerwiegende Konsequenz darstellt. Deshalb ist es bei etwaigen Streitigkeiten mit dem Vermieter wichtig, primär eine einvernehmliche Beilegung des Streits zu avisieren. Hierbei stehe ich Ihnen als auf Mietrecht und auf spezialisierte Anwältin mit jahrelanger Erfahrung in aussergerichtlicher Streitbeilegung, insbesondere durch Mediation, gerne mit meiner juristischen Expertise zur Verfügung, vereinbare für die involvierten Parteien gerne einen Mediationstermin in meiner Kanzlei und unterstütze Sie bei der Findung einer Lösung, welche für beide Parteien befriedigend ist. 

Sollten alle aussergerichtlichen Massnahmen erfolglos bleiben, so vertrete ich Sie subsidiär auch vor Gericht. Hierbei stehe ich für Ihre Rechte ein und kümmeremich umfassend um alle zivilprozessrechtlichen Aspekte wie beispielsweise Fristenläufe, Eingaben, Beweiserhebungen, etc. 

Glossar Mietrecht

Eigenbedarfskündigung

In bestimmten Fällen darf der Vermieter Eigenbedarf geltend machen. Dieses Recht kann er aber nur geltend machen, wenn er die Mietwohnung für sich, seine Familie oder Angehörigen nutzen möchte.

Haben Sie die Kündigung erhalten, weil der Vermieter Eigenbedarf angemeldet hat? Unser Anwalt für Mietrecht prüft die Rechtmässigkeit der Kündigung. Setzen Sie sich zur Wehr! 

Heiz- und Nebenkostenabrechnung

Heiz- und Nebenkosten müssen nur bezahlt werden, wenn diese im Mietvertrag vereinbar wurden. In diesem Fall muss der Vermieter die Heiz- und Nebenkostenabrechnung jährlich zustellen. Wichtig ist, dass die Abrechnung mietrechtlich korrekt ausgestaltet ist. Bei Fragen zur Abrechnung steht Ihnen unser Anwalt für Mietrecht zur Verfügung. 

Kündigung

Eine Kündigung darf nicht missbräuchlich sein. Wollen Sie als Pächter oder Mieter die Kündigung anwaltlich prüfen lassen? Sind Sie ein Vermieter und möchten Sie Ihren Mietern rechtmässig kündigen? Unser Anwalt für Mietrecht ist Experte, wenn es um missbräuchliche Kündigung, Kündigungsfristen, Ausweisung, Erstreckung von Mietverhältnissen, ausserterminliche Kündigung, Kündigung bei Zahlungsrückstand oder die Rückgabe der Mietkaution geht.

Kündigungsfristen

Das Schweizer Mietrecht regelt die Kündigungsfristen verschiedener Mietobjekte. In der Regel werden die Kündigungstermine im Mietvertrag festgelegt. Fehlt diese mietvertragliche Regelung, dann gelten die ortsüblichen Fristen. Die Kündigungsfristen sind verbindlich. Bei einer Mietwohnung gilt mindestens drei Monate Kündigungsfrist. Bei Geschäftsräumen beträgt diese mindestens sechs Monate. Bei Fragen zur Kündigung und den Fristen hilft Ihnen unser Anwalt gerne weiter.

Lärmbelästigung

Wie sollte man auf Lärmbelästigung reagieren? Ist eine Mietminderung möglich und durchsetzbar? Die Lärmbelästigung muss detailliert protokolliert, eindeutig dargelegt und bewiesen werden. Die Lärmbelästigung muss eindeutig als Mangel am Mietobjekt dargelegt werden. In einer Rechtsberatung mit unserem Anwalt für Mietrecht prüfen wir Ihre Chancen bezüglich der Durchsetzbarkeit einer solchen Forderung.

Mietrecht

Das Mietrecht ist ein Teil des Obligationenrechts. Welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter? Konflikte im Mietrecht werden oft auch vor dem Gericht entschieden. Die mietrechtlichen Bestimmungen sind komplex. Unser Anwalt für Mietrecht ist Ihr fachkundiger Experte und berät und vertritt sowohl Mieter als auch Vermieter.

Mietvertragsgestaltung

Haben Sie Fragen zu Mietvertragsgestaltung? Der Mietverband stellt auf Ihrem Portal Mustermietverträge zur Verfügung. Möchten Sie gewisse Bestandteile eines Mietvertrages prüfen lassen? Nicht jede Mietvertragsklausel muss akzeptiert werden. Noch vor der Unterzeichnung des Mietvertrages sollte Mieter oder Vermieter diesbezüglich juristischen Beistand in Anspruch nehmen.

Mietzinserhöhung

Mietzinserhöhung müssen vom Vermieter mit der Angabe eines Grundes für die Erhöhung auf einem amtlichen Formular ankündigt werden.

Unter den folgenden Voraussetzungen darf der Vermieter den Mietzins erhöhen:

  • Teuerung steigt 
  • Referenzzinssatz wird angehoben
  • Unterhalts- und Betriebskosten sind nachweislich gestiegen
  • grössere Renovationen stehen an

Möchten Sie die Erhöhung Anfechten. Verpassen Sie die Fristen für die Anfechtung nicht. Holen Sie sich rechtzeitig Rat bei einem Anwalt für Mietrecht.

Umbauten und Renovierung

Für den kleinen Unterhalt bei Mietwohnungen ist der Mieter selber verantwortlich. Bei grösseren Reparaturen muss der Vermieter tätig werden. Der Zustand der Wohnung, welcher bei Antritt des Mietvertrags bestand, muss der Vermieter erhalten. Schäden und Mängel an der Mietwohnung muss der Vermieter dem Mieter sofort melden. Versäumt der der Mieter seiner Meldepflicht nachzukommen, kann er für Folgeschäden haftbar gemacht werden. Für grössere Umbauten oder Sanierungen hat der Mieter einen Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. 

Untervermietung

Die Untermiete ist nur dann verboten, wenn diese ausdrücklich im Mietvertrag ausgeschlossen wurde. Wir empfehlen Mieter eine schriftliche Genehmigung für die Untervermietung bei Vermieter einzuholen. Grundsätzlich darf der Vermieter die Untermiete nicht verbieten. Eine Ausnahme gibt es bei diesem Grundsatz nur, wenn ein gewichtiger Grund für die Ablehnung der Untermiete besteht. Haben Sie Fragen bezüglich Ihre Rechte und Pflichten bei der Untermiete? Unser Anwalt für Mietrecht hilft Ihnen in allen Belangen der Untermiete.

Mietminderung

Haben Sie Fragen zur Reduktion des Mietzinses? Welche Rechte haben Mieter bei einem Mangel der Mietsache? Was ist für die Durchsetzung einer Mietzinsreduktion zu tun? Wo und in welchen Fällen ist es ratsam den Mietzins bei einer öffentlichen Stelle zu hinterlegen? Wie wird die Höhe der Mietzinsreduktion ermittelt?

Der Anspruch auf Mietminderung besteht nur, wenn ein Mangel die Gebrauchstauglichkeit oder die Wohnqualität massiv beeinträchtigt. Unser Anwalt für Mietrecht bespricht mit Ihnen die Chancen der Reduktion. 

FAQ Mietrecht Schweiz

Anwalt Mietrecht & Immobilienrecht zum Thema Kündigung:

Was muss der Mieter bei einer Kündigung tun?

Für die Kündigung git eine qualifizierte Formvorschrift. Ausserdem gelten für die Kündigung auf Kündigungsfristen. Die Kündigung ist nur der Einhaltung der folgender Formvorschriften gültig:
– Der Vermieter muss schriftlich künden.
– Die Kündigung muss auf einem amtlichen Formular zustellt werden.

Eine Kündigung ist ausschliesslich unter der Einhaltung der Kündigungsfrist und der Kündigungstermine gültig. Für Geschäftsräume gilt die Kündigungsfrist von mindestens sechs Monate. Wohnräume haben eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten. Mieter können sich gegen die Kündigung wehren. Die Anfechtung muss aber innert 30 Tagen seit Kündigungsempfang bei der zuständigen Schlichtungsbehörde angefochten werden. Die Schlichtungsbehörde kann die Aufhebung der Kündigung verfügen. Kündigungen, die missbräuchlich ausgesprochen wurden, werden aufgehoben. Unser Rechtsanwalt für Mietrecht prüft, ob die Erstreckung oder Aufhebung des Mietverhältnis in Frage kommt. Anwalt Mietrecht

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Anwalt Mietrecht & Immobilienrecht zum Thema „Nichtbezahlung des Mietzinses

Welche Möglichkeiten hat der Vermieter bei Nichtzahlung des Mietzins?

Im Fall eines Mietrückstandes hat ein Vermieter folgende Möglichkeiten:
1) Der Vermieter muss eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ansetzen und androhen, dass bei Nichtbegleichung des Mietzins die Kündigung erfolgt. 2) Zahlt der Mieter nicht innerhalb dieser 30 Tage, kann der Vermieter dem Mieter mit einer Frist von weiteren 30 Tagen auf das Ende eines Monats kündigen.

Anwalt Mietrecht & Immobilienrecht zum Thema Kündigung wegen Eigenbedarfs

Wann darf der Vermieter Eigenbedarf geltend machen?

Der Vermieter muss in der Kündigung aufzeigen, wer in die Wohnung einzieht und weshalb. Der Anspruch auf Eigenbedarf gilt für folgende Personen:
– Familienangehörige
– Angehörige des Haushalts
– Kinder
– Lebenspartner
– Pflegepersonal

Anwalt Mietrecht & Immobilienrecht zum Thema Mietminderung

In welchen Fällen hat der Mieter Anspruch auf eine Reduktion des Mietzinses?

Bei eine Einschränkung der Wohnungsnutzung durch einen Mangel entsteht ein Anspruch auf Minderung des Mietzinses. Dieser Anspruch gilt nur für die Dauer dieses Mangels. Gerne unterstütze ich als Anwalt für Mieter bei der Erörterung der Anspruchshöhe und der Durchsetzbarkeit einer Mietzinsreduktion.

Dienstleistungen rund um das Thema Immobilien

  • Mietrecht
  • Immobilienrecht
  • Pachtrecht
  • Sachenrecht
  • Erbrecht,
  • Öffentliches und privates Baurecht
  • Vertragsrecht (Auftrag, Werkvertrag, Kaufvertrag)

Treten Sie mit uns in Kontakt – unsere Anwältinnen und Anwälte sind Spezialisten für Miet- und Vertragsrecht. Gerne unterstützen wir Sie bei den folgenden Themen rund um das Mietrecht:

  • Mietverträge
  • Vertragsänderungen wie z.B. Mietzinserhöhung bzw. Reduktion
  • Nebenkostenabrechnungen
  • Beratungen bezüglich Anfechtung der Mietzinserhöhung, Kündigung, Forderungen aus Mietverträgen
  • Ausweisung
  • Rohbaumiete
  • nichtige Kündigung
  • Erstreckung des Mietverhältnisses
  • Mietzinshinterlegung
  • Mietkaution
  • ausserterminliche Kündigung
  • Schäden am Mietobjekt
  • Schlichtungsbehörde
  • Mietgericht,
  • Kündigung bei Zahlungsrückstand
  • Eigenbedarf
  • Untermiete
  • Umsatzmiete
  • indexierte Mietzinse
  • Immobilienrecht
  • Baurecht

Unser Anwalt für Mietrecht, Immobilienrecht und sein Team begleiten Sie kompetent und lösungsorientiert und beraten und MängelMietminderung Mietvertrag vertreten Vermieter, Unternehmer, Liegenschaftsverwaltungen und Immobilienbesitzer mit viel Praxiserfahrung. Wir helfen Ihnen die rechtlichen Probleme, mit denen Sie als Vermieter, Liegenschaftsbesitzer oder Unternehmer konfrontiert sind, zu lösen.

Rechtsberatung Mietrecht

Als erstes prüfen spezialisierte Anwälte für Mietrecht die Rechts- und Sachlage kritisch. Sie können von uns eine kompetente und ehrliche Beratung erwarten. Ausserdem vertreten wir Sie in gerichtlichen und aussergerichtlichen Angelegenheit.

Rufen Sie uns an

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Gerne beantworten wir Ihre Fragen

info(at)wittib-law.ch 

Profil der Kanzlei Wittibschlager

Die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Wittibschlager sind seit mehreren Jahren   in der Stadt Zürich tätig und haben sich im Raum Schweiz und Deutschland etabliert. Wir bieten Rechtsberatungen und Vertretungen vor Deutschen und Schweizer Behörden und Gerichten an. Unser Fokus liegt auf sämtlichen Arbeitsbereichen  des Immobilienrechts. Insbesondere bei den folgenden Rechtsbereichen sind wir spezialisiert:

Ihr Anwalt für Mietrecht Immobilienrecht ist für Sie da!

Unsere Klienten sind hauptsächlich Vermieter, Grundeigentümer, Verkäufer oder Käufer, Bauherren und Liegenschaftsverwaltungen. Brauchen Sie eine Rechtsberatung oder suchen Sie eine kompetente Rechtsvertretung vor den Behörden oder dem Mietgericht? Suchen Sie Unterstützung bei der Ausgestaltung von Verträgen oder wichtigen Dokumenten. Unsere Anwältinnen und Anwälte sind erfahren in allen mietrechtlichen Belangen und sind für Sie da.

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Rechtsbereiche im Mietrecht, Baurecht und Immobilienrecht

ANWALT MIETRECHT, BAURECHT & IMMOBILIENRECHT IN ZÜRCH – TÄTIGKEITSGEBIETE

Die  Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Wittibschlager sind Experten in allen Rechtsbereichen des Immobilienrechts. Immobilienbezogene Rechtsfragen gehören zu unserer Kernkompetenz.

Wir beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen in allen Gebieten des schweizerischen und deutschen Miet- und Pachtrechts. Unsere Mietrechtsexperten helfen Vermietern und Immobilienbesitzern und analysieren komplexe mietrechtliche Verhältnisse. Im Raum Zürich sind wir die zentrale Anlaufstelle für mietrechtliche Beratung und massgeschneiderte Lösungen.

Auch bei Verfahren vor Mietgerichten und Schlichtungsbehörden unterstützen wir unsere Kunden. Bei der Umsetzung von komplexen Rechtsstrukturen, Reglementen und Verträgen arbeiten wir effizient und auftragsorientiert. Aufgrund unserer sehr guten nationalen und internationalen Vernetzung mit Partnerkanzleien, Notariaten und Korrespondenzanwälten können wir im Bedarfsfall auf ausgewiesene Spezialisten zurückgreifen.
 
Mein Ziel als Anwalt für Mietrecht, Immobilienrecht und Baurecht ist es, in Ihrem Interesse Streit zu vermeiden oder Konflikte möglichst schnell und kostenvermeidend beizulegen. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Unsere Anwälte sind überaus erfahren in der Führung von Prozessen, Einsprache- und Beschwerdeverfahren.

  • MIETRECHT FÜR VERMIETER / PACHTRECHT FÜR VERMIETER
  • Rechtsberatung in allen Belangen des Mietrechts und des Pachtrechts (Regelung von Miet- und Pachtverhältnissen)
  • Unterstützung bei der Erarbeitung von Vermietungskonzepten
  • Begleitung bei Mietvertragsverhandlungen
  • Ausarbeitung und Überprüfung von Mietverträgen und Pachtverträgen
  • Hilfe bei der Durchsetzung von Mietzinserhöhungen, Mietzinssenkungen
  • Beratung bei Mängel am Mietobjekt / Wahrung und Durchsetzung von Mängelrechten
  • Rechtsberatung mit der Auflösung bzw. Kündigung von Mietverträgen und Pachtverträgen
  • Vertretung vor Behörden und Gerichten (Schlichtungsbehörden, Mietgerichten)  

IMMOBILIENRECHT

  • Eigentumsrechte
  • Handänderungen
  • Verkauf bzw. Kauf und Finanzierungen von Immobilien
  • Projektrealisierungen (Realisierung eines Bauprojekts)
  • Immobiliar-Sachrecht
  • Besitzrechte
  • Schutzrechte
  • Beratung und Begleitung im Immobilien- und Grundbuchrecht
    • Parzellierungen
    • Begründung von Stockwerkeigentum
    • Käufen und Verkäufen von Liegenschaften
    • Errichtung von Dienstbarkeiten
  • Nachbarschaftsrechte
  • Grundpfandrechte
  • Stockwerkeigentumsrechte (Vermietung / Veräusserung)
  • Vermietung und Veräusserung von Stockwerkeigentum im Baurecht

PRIVATES UND ÖFFENTLICHES BAURECHT

  • Beratung und Begleitung von Privaten in Ihrem Bauvorhaben (Unterstützung bei der Planung und Realisierung von Bauprojekten)
  • Vertretung von Bauherren und Unternehmern
  • Submissionsrecht (Vergaberecht)
  • Eintragung von  Bauhandwerkerpfandrechten
  • Beratung von Nachbarn bezüglich der Erfolgsaussichten von Einsprachen
  • Kommunales, kantonales und eidgenössisches Baurecht
  • Begleitung im Einsprache- und im allenfalls darauf folgenden Beschwerdeverfahren

DEUTSCHES UND SCHWEIZER ERBRECHT (grenzübergreifende Erbschaften)

  • VERTRAGSRECHT
  • Verhandlung, Abschluss, Erfüllung und rechtliche Durchsetzung von Verträgen, welche mit dem Mietrecht in Zusammenhang stehen
  • Beratung und Unterstützung bei der Ausarbeitung, Beurteilung, Verhandlung und Umsetzung von Verträgen (gerichtlich / aussergerichtlich)

BAURECHT

Baurecht – Anwälte für privates und öffentliches Baurecht

Planen Sie einen Bau oder Umbau? Wollen Sie sich diesbezüglich baurechtlich Beraten lassen? Unsere Spezialisten im Baurecht klären vorab Rechtsfragen bezüglich Ihres Bauvorhaben.  

Wollen Sie sich über die Möglichkeiten bei einem Bau Ihres Nachbarn informieren? Haben Sie Fragen bezüglich eines Rekurses gegen einen Bauentscheid? Was können Sie tun, wenn Ihr Nachbar als Bauherr gegen baurechtliche Vorschriften verstösst? Unsere auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwälte sind Experten für privates und öffentliches Baurecht.

Unser Dienstleistungsangebot im Öffentlichen Baurecht

  • Unterstützung im Entstehungsprozess bei Bau- und Bewilligungsverfahren
  • Baurechtliche Beratung bei Rekursen und Beschwerdeverfahren
  • Beratung des Bauherrn bei planungs- und baurechtlichen Fragen im öffentlichen Recht
  • Rechtsberatung bei Fragen im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz, Naturschutz, Heimatschutz und dem Umweltrecht
  • Hilfe bei Fragen bezüglich einer Enteignung (Enteignungsrecht)
  • Aufklärung bei Fragen bezüglich des Erschliessungs- und Quartierplans der Gemeinde 

Im Privaten Baurecht unterstützen wir Bauherren, Unternehmer, Handwerker und Architekten bei 

  • Wohnungsbau und Bau von Liegenschaften
  • Beratung und Beurteilung von baurechtlichen Verträgen
  • Unterstützung bei allen Rechtsfragen, die mit Ihrem Bauprojekt in Zusammenhang stehen
  • Mängelrechte Durchsetzen
  • Unterstützung bei der Eintreibung von Lohnforderungen von Unternehmern und Handwerkern
  • Beratung bei Konflikten in Anwendung der SIA-Normen
  • Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten
  • Ausarbeitung und Überprüfung von Bürgschaften und Garantien…

IMMOBILIENRECHT

Anwälte für Immobilienrecht

Unsere Anwälte unterstützen Sie in allen Angelegenheiten des Immobilien-Sachrecht. Dieses Rechtsgebiet bezieht sich auf Grundstücke und Immobilien. Hierbei liegt unser Fokus auf:

  • Das Eigentumsrecht
  • Schutzrechte und Besitzrechte
  • Grundbuchrechte
  • Gesamteigentum oder Miteigentum
  • Stockwerkeigentum
  • Nachbarrecht (Lärmschutz, Schadenersatz, Grenzabstände, Sträucher, Zäune…)
  • Begründung  bzw. Anpassung von Nutzniessungsrechten, Wohnrechte und Baurechte, Wegerechte, Nutzung von Heizungsanlagen…  (Grund- und Personendienstbarkeiten)
  • Grundpfandrechte
  • Eigentumsbeschränkungen von Bund Kanton und Gemeinde

Sind Sie bereits Stockwerkeigentümer oder wollen Sie es werden?

Unsere Anwälte zeigen Ihnen auf, worauf Sie sich mit dem Eigentum eines Stockwerkeigentums einlassen.

Ausserdem liegt unser Augenmerk auf dem Stockwerkeigentumsrecht. Unser Dienstleistungsangebot erstreckt sich bei diesem Bereich auf:

  • Stockwerkeigentumsbegründungen
    • Begründungsakten erstellen
    • Ausarbeitung von Reglementen
    • Wertquotenberechnungen
    • Zusammenarbeit mit dem Grundbuchamt und dem Notariat
  • Vertretung Ihrer Interessen an der Versammlung von Stockwerkeigentümern
  • Beratung und Durchsetzung einer Anfechtung eines Beschlusses
  • Bauliche Massnahmen rechtlich Erörtern und Beurteilen
  • Beurteilung von Verwaltungsmassnahmen
  • Inkasso von Gemeinschaftsbeiträgen
  • Ausarbeitung des Gemeinschaftspfandrechts gegen säumige Stockwerkeigentümer
  • Retentionsrecht 
  • Ausschluss von Miteigentümern und Auflösung von Stockwerkeigentum

Grundstück / Immobilie

Die juristische Definition eines Grundstücks ist eine räumlich klar abgegrenzte Bodenparzelle. Diese kann bebaut oder unbebaut sein. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von einer Liegenschaft. Das Gesetz definiert eine Liegenschaft zudem in ihrer dreidimensionalen Beschaffenheit. Zur Liegenschaft gehören also alle Bauten, Pflanzen, Wasserquellen, welche sich auf dem betreffenden Grundstück, d.h. Land befindet. Im Grundbuch werden zudem die Baurechte vermerkt. 

Es kann aber auch sein, dass die Immobilie mehreren Personen gemeinsam gehört. In diesem Fall spricht man von gemeinschaftlichem Eigentum. 

Die Anwälte der Kanzlei Wittibschlager beraten Sie beim Kauf oder Verkauf Ihres Grundstücks. Der Marktpreis der Liegenschaft sollte vorab klar sein. Wir helfen Ihnen auch einen Vorvertrag über den Grundstückskauf aufzusetzen. Dieser Reservationsvertrag wird jedoch erst mit der öffentlichen Beurkundung gültig.

Haben Sie vor einen Makler für den Kauf oder Verkauf Ihres Grundstücks einzusetzen? Bei diesem Vertrag handelt es sich, um einen Auftrag. 

VERTRAGSRECHT

Vertragsrecht – Anwälte für vertragsrechtliche Fragen

Stehen Sie kurz vor einem Vertragsabschluss und benötigen Sie hierfür  eine mietrechtliche Beratung? Damit später keine Probleme entstehen ist die Unterstützung eines spezialisierten Anwaltes für Vertragsrecht bei der Ausarbeitung eines Vertrages sehr wichtig. Wir helfen Ihnen den Vertrag auf Ihre Interessen und Bedürfnisse abzustimmen und arbeiten für Sie die dazu notwendigen Vertragsklauseln aus. Unser Experte im Mietrecht und Immobilienrecht ist erfahrener Anwalt. In allen Fragen des Vertragsrechts, die in einem Zusammenhang mit Immobilien bzw. Grundstücken stehen sind Sie mir richtig. Bei den folgenden vertragsrechtlichen Rechtsgebieten des Immobilienrechts sind wir die richtige Adresse für Sie:

  • Kaufrecht
    • Kauf und Verkauf von Grundeigentum
    • Öffentliche Beurkundungen
    • Erstellung von Kaufverträgen
    • Unterstützung und Begleitung  bei Vertragsverhandlungen
    • Zusammenarbeit mit dem Grundbuchamt bzw. dem Notariat
  • Schenkungsrecht
    • Übertragung der Schenkung von Grundstücken
    • Erstellung von Schenkungsverträgen
    • Ausarbeitung von Erbverträgen
    • Gestaltung von Vertragsklauseln wie z.B. besonderer Wohn- und Nutzniessungsrechte oder anderer erbrechtlicher Bestimmungen
    • Kommunikation mit dem Notariat und Grundbuchamt
    • Prüfung des Schenkungsvertrages vor der öffentlichen Beurkundung 
  • Werkvertragsrecht
  • Auftragsrecht
  • Überprüfung der Architekturverträge
  • Generalunternehmerverträge und Totalunternehmerverträge 

Gerne unterstützen wir Sie bei Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Erstellung von Immobilien oder anderen Bauvorhaben ergeben können:

  • Beratung und Beurteilung von Werklieferungsverträgen/Werkverträgen
  • Forderungen zur Beseitigung von Baumängeln
  • Werklohnforderungen
  • Rechtsberatung bezüglich Bauhandwerkerpfandrechte 

KAUFRECHT

Möchten Sie Grundeigentum erwerben oder verkaufen und haben Sie diesbezüglich Fragen? Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Prüfung von Kaufverträgen. Ausserdem übernehmen wir für Sie die Kommunikation mit dem Notariat und dem Grundbuchamt.

WERKVERTRAGSRECHT

Zu unseren Kunden gehören vorwiegend Bauherren, Unternehmer und Handwerker. Wir unterstützen Bauherren die Probleme mit dem erstellten mangelhaften Werk haben. Haben Sie als Bauherr Fragen bezüglich der Beseitigung dieser Mängel oder fordern Sie Schadenersatz? Wir helfen Ihnen Schadenersatzklagen und Forderungen nach Mängelbeseitigung erfolgreich durchzusetzen. 

Handwerker und Unternehmer bieten wir Unterstützung bei der Einforderung des Werklohnes oder bei der Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten.

ERBRECHT

Erbrecht – Anwälte für erbrechtliche Fragen

Ausserdem unterstützen wir Private und Unternehmen sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland in allen erbrechtlichen Fragen. Wir beraten und vertreten Sie im schweizerischen und deutschen Erbrecht. Unser Fokus liegt hierbei auf Rechtsstreitigkeiten, welche im Zusammenhang mit Immobilien stehen. Unser Service erstreckt sich hierbei beispielsweise auf:

  • Ausarbeitung eines Testamentes oder eines Erbvertrages bzw. eines Erbteilungsvertrages
  • Tätigenden als Vertreter der Erbengemeinschaft oder als Testamentsvollstrecker bzw. Willensvollstrecker
  • Grundstückübertragung
  • Beratung bei Schenkungen und Erbvorbezügen
  • Erbquotenberechnung
  • Herabsetzung- und Ausgleichungsklagen 

+41 43 545 01 50

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Dein Standort:

Anwaltskanzlei Zuerich

Dufourstrasse 165
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten – telefonische Erreichbarkeit

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
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SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

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Wesentliches über den Kanton und die Stadt Zürich

In der Stadt Zürich und der näheren Agglomeration leben ca. 500 000 Einwohner. Zürich ist die grösste Stadt der Schweiz und die Hauptstadt des Kantons Zürich. Die Stadt Zürich liegt im Mittelland, ca. 1 Stunde von den Alpen entfernt und sie ist sehr schön am Zürichsee gelegen. Mitten durch die Stadt fliesst ein Fluss, die Limmat. Zwischen dem Uetliberg und dem Zürichberg liegt die Stadt. Auch das Zürcher Umland ist dicht besiedelt. Etwa 1.5 Millionen Menschen leben hier. Auch als Wirtschaftsmetropole ist Zürich weltbekannt. 

Grossbanken wie die UBS und die Credit Suisse haben in der Stadt Zürich ihren Sitz. Als internationale Finanzplatz hat sich die Stadt Zürich einen Namen machen können. Im Forschungs- und Bildungsbereich geniesst Zürich mit der Universität Zürich und der Eidgenössischen Technischen Hochschule internationales Ansehen. Kulturell ist die Stadt Zürich von multikultureller Vielfalt geprägt. 

Ihr Anwalt für Mietrecht in Zuerich: „Unsere Kunden stammen aus ganzen Stadt und dem ganzen Kanton Zürich“

8498 Aatal bei Wald / 8345 Adetswil Bäretswil / 8627Adletshausen Grüningen / 8452 Adlikon / 8106 Adlikon bei Regensdorf / 8134 Adliswil / 8143 Aegerten Stallikon / 8492 Aegetswil Wila / 8904 Aesch bei Birmensdorf Aesch / 8127 Aesch bei Maur / 8412 Aesch bei Neftenbach Neftenbach / 8914 Aeugst / 8914 Aeugstertal Aeugst / 8046 Affoltern (Kr.11/1) / 8910 Affoltern / 8308 Agasul Illnau-Effretikon / 8915 Albisbrunn Hausen / 8047 Albisrieden (Kr.09/1) / 

8708 Allenberg Männedorf / 8494 Alt Landenberg Bauma / 8000 Alt Wiedikon (Kr.03/1) / 8453 Alten Kleinandelfingen / 8479 Altikon Altikon / 8462 Altrheinau (Klinik) Rheinau / 8048 Altstetten (Kr.09/2) / 8416 Amenloch Flaach / 8450 Andelfingen / 8708 Appisberg Männedorf / 8607 Aretshalden Seegräben / 8810 Arn Horgen / 

8544 Attikon Wiesendangen / 8427 Au Rorbas / 8493 Au Wila / 8483 Au Zell / 8804 Au (Halbinsel) Wädenswil / 8426 Augwil Lufingen / 8143 Aumühle Stallikon / 8331 Auslikon Pfäffikon / 8000 Aussersihl (Zürich Kr. 4) / 8934 Baaregg Knonau / 8627 Bächelsrüti Grüningen /

8184 Bachenbülach / 8164 Bachs Bachs / 8342 Bachtel Hinwil / 8303 Baltenswil Bassersdorf / 8302 Bänikon Kloten / 8471 Bänk Dägerlen, / 8344 Bäretswil Bäretswil / 8303 Bassersdorf / 8494 Bauma / 8414 Bebikon Buch am Irchel / 8802 Bendlikon Kilchberg (ZH) / 8121 Benglen Fällanden / 8463 Benken / 8488 Berg Turbenthal / 8415 Berg am Irchel / 8471 Berg Dägerlen / 8706 Bergmeilen Meilen / 8544 Bertschikon Wiesendangen / 8614 Bertschikon Gossau / 8344 Bettswil Bäretswil / 8500 Bewangen Wiesendangen / 8912 Bickwil Obfelden 

8307 Bietenholz Illnau-Effretikon / 8314 Billikon Illnau-Effretikon / 8122 Binz Maur / 8627 Binzikon Grüningen / 8309 Birchwil Nürensdorf / 8903 Birmensdorf / 8307 Bisikon Illnau-Effretikon / 8322 Bläsimühle Russikon / 8636 Blattenbach Wald / 8494 Bliggenswil Bauma / 8493 Blitterswil Bauma / 8810 Bocken Horgen / 8624 Böndler Gossau / 8906 Bonstetten Bonstetten / 8113 Boppelsen / 

8340 Bossikon Hinwil / 8617 Brand Mönchaltorf / 8309 Breite Nürensdorf / 8492 Breite Wildberg / 8954 Brunau Geroldswil, / 8104 Brunau Weiningen / 8483 Brünggen Illnau-Effretikon / 8626 Brüschweid Gossau / 8311 Brütten /

8306 Brüttisellen Wangen-Brüttisellen / 8608 Bubikon / 8414 Buch am Irchel Buch am Irchel / 8544 Buch bei Attikon Wiesendangen / 8196 Buchenloo Wil / 8107 Buchs ! / 8180 Bülach, / 8193 Burg Eglisau, / 8805 Burghalden Richterswil / 8627 Bürglen (Auf der) Grüningen / 8495 Chalchegg (Kalchegg) Turbenthal / 8488 Chälhof (Kehlhof) Turbenthal / 8000 City (Kr.01/4) , / 8932 Dachlissen Mettmenstetten / 8447 Dachsen / 

8165 Dachslern Schleinikon / 8471 Dägerlen / 8108 Dällikon / 8604 Dammboden Volketswil / 8114 Dänikon / 8421 Dättlikon / 8406 Dättnau Winterthur / 8452 Dätwil Adlikon / 8414 Desibach Buch am Irchel / 8484 Dettenried Weisslingen, Kanton / 8354 Dickbuch Hofstetten, / 8157 Dielsdorf, / 8636 Dieterswil Wald / 

8953 Dietikon / 8305 Dietlikon / 8637 Diezikon Wald / 8493 Dillhaus Bauma / 8474 Dinhard / 8458 Dorf / 8600 Dübendorf / 8635 Dürnten / 8335 Dürstelen Hittnau, / 8925 Ebertswil Hausen am Albis / 8123 Ebmatingen Maur, / 8635 Edikon Dürnten, / 8307 Effretikon Illnau-Effretikon, / 8302 Egetswil Kloten, / 8132 Egg, / 8193 Egg Eglisau, / 

8824 Egg (Hintere-) Schönenberg / 8824 Egg (Vorder-) Richterswil / 8523 Egghof Hagenbuch / 8193 Eglisau Eglisau / 8489 Ehrikon Wildberg / 8132 Eichholz Egg / 8405 Eidberg Winterthur / 8353 Elgg / 8464 Ellikon am Rhein Marthalen, Zürich / 8548 Ellikon an der Thur Ellikon an der Thur / 8352 Elsau / 8424 Embrach / 8423 Embrach-Embraport / 

8133 Emmat (Ämet) Egg / 8620 Emmetschloo Wetzikon (ZH) / 8181 Endhöri Höri / 8000 Enge (Kr.02/4) / 8703 Erlenbach / 8180 Eschenmosen Bülach / 8000 Escher-Wyss (Kr.05/2) / 8315 Eschikon Lindau / 8474 Eschlikon Dinhard / 8133 Esslingen Egg / 8620 Ettenhausen Wetzikon / 8314 Ettenhausen Kyburg / 8618 Etzikon Oetwil am See / 8951 Fahrweid Weiningen / 8951 Fahrweid Geroldswil / 8951 Fahrweid Unterengstringen / 8117 Fällanden, Zürich / 8639 Faltigberg Wald / 8320 Fehraltorf / 8714 Feldbach Hombrechtikon / 8479 Feldi Altikon,

8706 Feldmeilen Meilen / 8143 Felsenegg Stallikon / 8909 Ferenbach (Fehrenbach) Affoltern am Albis / 8245 Feuerthalen Feuerthalen / 8307 First Illnau-Effretikon / 8497 Fischenthal Fischenthal / 8416 Flaach Flaach / 8000 Fluntern (Kr.07/1) / 8247 Flurlingen Flurlingen / 8127 Forch Maur / 8427 Freienstein Freienstein-Teufen / 8427 Freienstein-Teufen / 8615 Freudwil Uster / 8000 Friesenberg (Kr.03/3) / 8352 Fulau Elsau / 8707 Furen Uetikon am See / 8143 Gamlikon Stallikon / 8635 Garweid Dürnten,

8136 Gattikon Thalwil / 8044 Geeren Dübendorf / 8117 Geren Fällanden / 8354 Geretswil Hofstetten / 8302 Gerlisberg Kloten, Zürich / 8954 Geroldswil Geroldswil / 8000 Gewerbeschule (Kr.05/1) / 8499 Gfell Bauma / 8600 Gfenn Dübendorf / 

8603 Gfenn Volketswil / 8634 Ghei Hombrechtikon / 8498 Gibswil Fischenthal / 8340 Girenbad bei Hinwil / 8488 Girenbad Turbenthal / 8468 Girsberg Waltalingen / 8467 Gisenhard Ossingen / 8152 Glattbrugg Opfikon-Glattbrugg / 8192 Glattfelden Glattfelden / 8301 Glattzentrum Wallisellen / 8044 Gockhausen Dübendorf / 8044 Gockhausen / 8700 Goldbach Küsnacht / 8135 Gontenbach Langnau am Albis / 8625 Gossau Gossau / 

8126 Gössikon Küsnacht / 8492 Gosswil Turbenthal / 8405 Gotzenwil Winterthur / 8310 Grafstal Lindau / 8415 Gräslikon Berg am Irchel / 8606 Greifensee Greifensee / 8303 Grindel Bassersdorf / 8450 Grossandelfingen Andelfingen / 8932 Grossholz Mettmenstetten / 8404 Grundhof Winterthur / 8627 Grüningen Grüningen / 8624 Grüt Gossau / 8706 Grüt bei Meilen / 

8424 Gstein Embrach / 8546  Gundetswil Wiesendangen / 8322 Gündisau Russikon / 8353 Gündlikon Wiesendangen / 8468 Guntalingen Waltalingen / 8636 Güntisberg Wald / 8618 Gusch Oetwil am See / 8605 Gutenswil Volketswil / 8478 Gütighausen Thalheim an der Thur / 8914 Habersaat Aeugst / 8340 Hadlikon Hinwil / 8523 Hagenbuch / 8309 Hakab Nürensdorf / 

8154 Halsiberg Oberglatt / 8303 Hard Bassersdorf / 8000 Hard (Kr.04/4) / 8335 Hasel Hittnau / 8342 Hasenstrick Dürnten / 8926 Hauptikon Kappel / 8475 Hausen Ossingen / 8915 Hausen / 8908 Hedingen Hedingen / 

8352 Hegi Elsau / 8409 Hegi / 8604 Hegnau Volketswil / 8180 Heimgarten Bülach / 8915 Heisch Hausen am Albis / 8626 Hellberg Gossau / 8444 Henggart / 8932 Herferswil Mettmenstetten / 8330 Hermatswil Pfäffikon / 8600 Hermikon Dübendorf / 8634 Herrgass Hombrechtikon / 8704 Herrliberg / 8820 Herrlisberg Wädenswil / 8626 Herschmettlen Gossau / 8304 Herzogenmühle Wallisellen / 8700 Heslibach Küsnacht / 8442 Hettlingen / 8354 Heurüti Elgg / 8607 Heusberg Mönchaltorf / 

8135 Hinter Langnau / 8915 Hinter Albis Hausen / 8545 Hinter Grüt Rickenbach / 8712 Hinter Redlikon Stäfa / 8810 Hinter Rüti Wädenswil / 8934 Hinter Uttenberg / 8344 Hinterburg Bäretswil / 

8143 Hintere Buchenegg Stallikon / 8132 Hinteregg Egg / 8340 Hinwil / 8000 Hirslanden (Kr.07/3) / 8816 Hirzel / 8000 Hirzenbach (Kr.12/3 / 8925 Hirzwangen Hausen am Albis / 8636 Hischwil Wald / 8636 Hittenberg Wald / 8335 Hittnau / 8182 Hochfelden / 8000 Hochschulen (Kr.01/2) / 8154 Hofstetten Oberglatt / 8354 Hofstetten bei Elgg Hofstetten / 8634 Hombrechtikon / 8000 Höngg (Kr.10/1) / 8308 Horben bei Illnau Illnau-Effretikon / 8813 Horgen / 

8810 Horgen / 8812 Horgen / 8815 Horgenberg / 8181 Höri / 8000 Hottingen (Kr.07/2) / 8636 Hub (Hueb, Huebwis) Wald (ZH) / 8636 Hübeli Wald / 8354 Huggenberg Hofstetten / 8330 Humbel Pfäffikon / 8457 Humlikon / 

8624 Hundsrücken Gossau / 8614 Hungerbühl Gossau / 8412 Hünikon Neftenbach / 8194 Hüntwangen Hüntwangen / 8925 Husertal Hausen am Albis / 8196 Hüslihof Wil / 8825 Hütten / 8115 Hüttikerberg Hüttikon / 8115 Hüttikon / 8488 Hutzikon Turbenthal / 8405 Iberg Winterthur / 8424 Illingen Embrach / 8308 Illnau Illnau-Effretikon / 8308 Illnau-Effretikon / 

8132 Inner Vollikon Egg / 8330 Irgenhausen Pfäffikon / 8335 Isikon Hittnau / 8700 Itschnach Küsnacht (ZH) / 8627 Itzikon Grüningen / 8636 Jonatal Wald / 8493 Juckeren (Juckern) Bauma / 8700 Kaltenstein Küsnacht / 8810 Käpfnach Horgen / 8523 Kappel Hagenbuch / 8926 Kappel / 8153 Katzenrüti Rümlang / 8105 Katzensee Regensdorf / 8105 Katzensee / 8546 Kefikon Wiesendangen / 8712 Kehlhof Stäfa / 

8623 Kempten Wetzikon / 8310 Kemptthal Lindau / 8802 Kilchberg (ZH) / 8604 Kindhausen Volketswil / 8474 Kirch Dinhard / 8815 Klausen Horgen / 8451 Kleinandelfingen / 8498 Kleinbäretswil Bäretswil / 8312 Kleinikon Lindau / 8302 Kloten / 8934 Knonau / 8483 Kollbrunn Zell / 8618 Kreuzlen (Chrüzlen) Oetwil am See / 8700 Küsnacht Küsnacht / 8314 Kyburg Illnau-Effretikon, 

/ 8903 Landikon Birmensdorf / 8467 Langenmoos Ossingen / 8634 Langenriet Hombrechtikon / 8825 Langmoos Hütten / 8135 Langnau am Albis / 8000 Langstrasse (Kr.04/2) / 8246 Langwiesen Feuerthalen / 8608 Lanzacher Bubikon / 8493 Laubberg Bauma / 8825 Laubegg Hütten / 8447 Laufen am Rheinfall Laufen-Uhwiesen / 8447 Laufen-Uhwiesen Laufen-Uhwiesen / 8637 Laupen Wald / 8041 Leimbach (Kr.02/3) / 8484 Lendikon Weisslingen / 8496 Lenzen Fischenthal / 8192 Letten Glattfelden / 

8547 Liebensberg Wiesendangen / 8127 Limberg Küsnacht (ZH) / 8315 Lindau / 8000 Lindenhof (Kr.01/3) / 8617 Lindhof Mönchaltorf / 

8494 Lipperschwendi Bauma / 8910 Loo Affoltern am Albis / 8307 Luckhausen Illnau-Effretikon / 8322 Ludetswil Russikon / 8426 Lufingen / 8912 Lunnern Obfelden / 8634 Lutikon Hombrechtikon / 8634 Lützelsee Hombrechtikon / 8185 Maas Winkel / 8322 Madetswil Russikon / 8708 Männedorf / 8492 Manzenhub Wila / 

8460 Marthalen / 8460 Marthalen Station Marthalen / 8933 Maschwanden / 8400 Mattenbach / 8124 Maur / 8620 Medikon Wetzikon / 8706 Meilen / 8547 Meisberg Wiesendangen / 8546 Menzengrüt Wiesendangen / 8308 Mesikon Fehraltorf, / 8308 Mesikon Illnau-Effretikon / 8636 Mettlen Wald / 8155 Mettmenhasli Niederhasli / 

8932 Mettmenstetten / 8135 Mittel Albis / 8804 Mittel Ort Wädenswil / 8915 Mittler Albis Hausen am Albis / 8523 Mittler Schneit Hagenbuch / 8617 Mönchaltorf / 8802 Mönchhof Kilchberg / 8815 Moorschwand Horgen / 8307 Moosburg Illnau-Effretikon / 8425 Mühlberg Oberembrach / 8000 Mühlebach (Kr.08/2) / 8427 Mühlehalde Rorbas /

8426 Müli Lufingen / 8914 Müliberg Aeugst / 8606 Nänikon Uster / 8155 Nassenwil Niederhasli / 8427 Nauen Rorbas / 8173 Neerach Neerach / 8413 Neftenbach / 8484 Neschwil Weisslingen / 8488 Neubrunn Turbenthal / 8408 Neuburg / 8304 Neugut Dübendorf / 8304 Neugut Dübendorf Wallisellen, Zürich / 8132 Neuhaus bei Hinteregg Egg / 8462 Neurheinau (Klinik) Rheinau /

8498 Neutal Wald / 8344 Neuthal Bäretswil / 8113 Neuwis Boppelsen / 8803 Nidelbad Rüschlikon / 8494 Nieder Dürstelen Bauma / 8340 Nieder Orn Hinwil / 8162 Nieder Steinmaur / 8902 Nieder Urdorf Urdorf / 8612 Nieder Uster / 8172 Niederglatt / 8155 Niederhasli / 8181 Niederhöri Höri / 8166 Niederweningen / 8452 Niederwil Adlikon / 8212 Nohl Laufen-Uhwiesen / 8172 Nöschikon Niederglatt / 8610 Nossikon Uster / 8309 Nürensdorf / 8180 Nussbaumen Bülach,

/ 8418 Nussberg Schlatt / 8607 Ober Aathal Seegräben / 8135 Ober Albis Langnau / 8915 Ober Albis / 8331 Ober Balm bei Auslikon Pfäffikon / 8340 Ober Erlosen Hinwil / 8630 Fägswil Rüti / 8523 Ober Hagenstal Hagenbuch / 8132 Halden Egg / 

8479 Herten Altikon / 8623 Kempten Wetzikon / 8486 Ober Langenhard Zell / 8134 Leimbach Adliswil / 8133 Ober Neuhaus Egg / 8472 Ober Ohringen Seuzach / 8340 Ober Orn Hinwil / 8804 Ober Ort Wädenswil / 8626 Ottikon Gossau / 8712 Ober Redlikon Stäf / 8135 Ober Rengg Langnau / 8810 Ober Rüti Wädenswil / 8418 Ober Schlatt (ZH) / 8352 Schnasberg Elsau / 8523 Schneit Hagenbuch / 8352 Schottikon Elsau / 8162 Steinmaur / 8902 Urdorf / 

8613 Ober Uster / 8425 Ober Wagenburg Oberembrach / 8622 Ober Wetzikon / 8310 Ober-Kemptthal Illnau-Effretikon / 8544 Oberbertschikon Wiesendange / 8105 Oberdorf bei Regensdorf / 8635 Dürnten / 8425 Oberembrach / 8102 Oberengstringen / 8418 Oberer Berg Schlatt / 8154 Oberglatt / 8156 Oberhasli Niederhasli / 8335 Oberhittnau Hittnau / 8488 Oberhofen Turbenthal /

8181 Oberhöri Höri / 8125 Oberhub Zollikon / 8706 Obermeilen Meilen / 8942 Oberrieden / 8185 Oberrüti Winkel / 8477 Oberstammheim / 8000 Oberstrass (Kr.06/2) / 8165 Oberweningen / 8471 Oberwil Dägerlen / 8309 Oberwil Nürensdorf / 8404 Oberwinterthur Winterthur / 8912 Obfelden / 8825 Oerischwand Hütten / 8050 Oerlikon (Kr.11/5) / 8461 Oerlingen Kleinandelfingen /

8155 Oeschenberg Niederhasli / 8618 Oetwil am See / 8955 Oetwil an der Limmat / 8152 Opfikon Opfikon-Glattbrugg / 8475 Ossingen / 8112 Otelfingen / 8913 Ottenbach / 8607 Ottenhausen Seegräben / 8492 Ottenhub Wila / 8307 Ottikon bei Kemptthal Illnau-Effretikon / 8118 Pfaffhausen Fällanden / 8330 Pfäffikon / 8706 Pfannenstil Meilen / 8422 Pfungen / 8498 Raad bei Gibswil Wald / 

8175 Raat bei Windlach Stadel / 8197 Rafz / 8132 Rällikon Egg / 8487 Rämismühle Zell / 8488 Ramsberg Turbenthal / 8352 Räterschen Elsas / 8000 Rathaus (Kr.01/1) / 8158 Regensberg / 8105 Regensdorf / 8106 Regensdorf / 8404 Reutlingen Winterthur / 8462 Rheinau Rheinau / 

8805 Richterswil / 8545 Rickenbach / 8913 Rickenbach bei Ottenbach / 8913 Rickenbach bei Ottenbach Obfelden / 8352 Ricketwil Winterthur / 8304 Rieden Wallisellen / 8616 Riedikon Uster / 8173 Riedt bei Neerach / 8000 Riesbach (Zürich Kr. 8) / 8427 Riet Rorbas / 8498 Riet bei Gibswil (Ried) Wald / 8412 Riet bei Neftenbach / 8112 Rietholz Otelfingen / 8810 Rietwies Horgen / 8911 Rifferswil / 

8307 Illnau-Effretikon / 8486 Rikon im Tösstal Zell (ZH) / 8142 Ringlikon Uitikon / 8340 Ringwil Hinwil / 8620 Robank-Linggenberg Wetzikon / 8621 Robenhausen Wetzikon / 8427 Rorbas,

/ 8932 Rossau Mettmenstetten / 8465 Rudolfingen Trüllikon / 8330 Ruetschberg Pfäffikon / 8352 Rümikon Elsau / 8153 Rümlang / 8332 Rumlikon / 8803 Rüschlikon / 8332 Russikon / 8320 Rüti Fehraltorf / 8630 Rüti (ZH) / 8185 Rüti (Wisenthal) Winkel / 8704 Rütihof Herrliberg / 8471 Rutschwil Dägerlen / 8000 Saatlen (Kr.12/1) / 8607 Sack Seegräben / 8493 Saland Bauma /

8833 Samstagern Richterswil / 8192 Schachen Glattfelden / 8906 Schachen Bonstetten / 8444 Schäggi-Schlattwis Henggart / 8492 Schalchen Wildberg / 8132 Schaubigen Egg / 8127 Scheuren (Forch) Maur / 8714 Schirmensee Hombrechtikon / 8714 Schlatt Hombrechtikon / 8418 Schlatt / 8418 Schlatt bei Winterthur Schlatt / 

8165 Schleinikon / 8952 Schlieren / 8127 Schmalzgrueb Küsnacht / 8495 Schmidrüti Turbenthal / 8497 Schmittenbach Fischenthal / 8165 Schöfflisdorf / 8335 Schönau Hittnau / 8824 Schönenberg / 8304 Schönenhof Wallisellen / 8953 Schönenwerd Dietikon / 8340 Schufelberg Hinwil / 

8175 Schüpfheim Stadel / 8051 Schwamendingen (Kr.12/2) / 8486 Schwendi (Schwändi) Weisslingen / 8603 Schwerzenbach / 8185 Seeb Winkel / 8052 Seebach (Kr.11/9) / 8000 Seefeld (Kr.08/1) Stadt Zürich / 8607 Seegräben / 8488 Seelmatten Turbenthal / 8405 Seen Winterthur / 8825 Segel Hütten / 

8193 Seglingen Eglisau / 8143 Sellenbüren Stallikon / 8125 Sennhof Zollikon / 8354 Sennhof Elgg / 8482 Sennhof Winterthur / 8332 Sennhof Russikon, Russikon / 8472 Seuzach Seuzach / 6340 Sihlbrugg Dorf Hausen / 6340 Sihlbrugg Dorf Hirzel / 8135 Sihlbrugg Station Horgen / 8000 Sihlfeld (Kr.03/4) / 8135 Sihlwald Horgen / 8495 Sitzberg Turbenthal / 8197 Solgen Rafz / 8134 Sood Adliswil / 8320 Speck Fehraltorf / 8816 Spitzen Hirzel / 8404 Stadel Winterthur / 8174 Stadel bei Niederglatt / 8712 Stäfa / 8143 Stallikon /

8476 Stammheim / 8496 Steg Fischenthal / 8496 Steg im Tösstal Fischenthal / 8547 Stegen Wiesendangen / 8542 Steinegg Wiesendangen / 8492 Steinen bei Wila / 8162 Steinmaur / 8499 Sternenberg Bauma / 8600 Stettbach Dübendorf / 8824 Stollen Schönenberg / 8311 Strubikon Brütten / 8123 Stuelen (Stuhlen) Maur / 8544 Sulz Rickenbach / 8614 Sulzbach Uster / 8162 Sünikon Steinmaur / 8492 Tablet (Tablat) Turbenthal / 8317 Tagelswangen Lindau / 8632 Tann Dürnten / 8824 Tanne bei Wädenswil Schönenberg / 

8428 Teufen Freienstein-Teufen / 8478 Thalheim an der Thur Thalheim an der Thur / 8800 Thalwil / 8484 Theilingen Weisslingen / 8634 Tobel Hombrechtikon / 8706 Toggwil Meilen / 8352 Tollhausen Elsau / 8406 Töss Winterthur / 8413 Tössallmend Neftenbach / 8489 Tössegg Wildberg / 8193 Tössriedern Eglisau / 8912 Toussen Obfelden / 8466 Trüllikon / 

8467 Truttikon / 8488 Turbenthal, / 8915 Türlen Hausen am Albis / 8712 Uelikon Stäfa / 8713 Uerikon Stäfa / 8926 Uerzlikon Kappel am Albis / 8124 Uessikon Maur / 8707 Uetikon am See / 8143 Uetliberg Stallikon / 8000 Uetliberg (Zürich Kr. 3/9) / 8634 Uetzikon Hombrechtikon / 8248 Uhwiesen Laufen-Uhwiesen / 8142 Uitikon / 8493 Undalen Bauma / 8607 Unter Aathal Seegräben / 8135 Unter Albis Langnau am Albis / 8331 Unter Balm bei Auslikon Pfäffikon / 8340 Unter Erlosen Hinwil / 8630 Unter Fägswil Rüti / 8523 Unter Hagenstal Hagenbuch / 8132 Unter Halden Egg / 8479 Unter Herten Altikon,

8486 Unter Langenhard Zell / 8133 Unter Neuhaus Egg / 8472 Unter Ohringen Seuzach / 8804 Unter Ort Wädenswil / 8626 Unter Ottikon Gossau (ZH) / 8712 Unter Redlikon Stäfa / 8135 Unter Rengg Langnau am Albis / 8418 Unter Schlatt / 8352 Unter Schnasberg Elsau / 8523 Unter Schneit Hagenbuch / 8352 Unter Schottikon Elsau / 8425 Unter Wagenburg Oberembrach / 8103 Unterengstringen,

8418 Unterer Berg Schlatt / 8335 Unterhittnau Hittnau / 8476 Unterstammheim / 8000 Unterstrass (Kr.06/1) / 8902 Urdorf / 8132 Usser Vollikon Egg / 8610 Uster / 8612 Uster / 8613 Uster / 8407 Veltheim Winterthur / 8459 Volken, / 8604 Volketswil / 8915 Vollenweid Hausen / 8132 Vollikon Egg / 8474 Vorder Grüt Dinhard / 8127 Vorder Guldenen Egg,

8810 Vorder Rüti Wädenswil / 8934 Vorder Uttenberg Knonau / 8143 Vordere Buchenegg Stallikon / 8820 Wädenswil Wädenswil / 8636 Wald Wald / 8142 Waldegg bei Uitikon / 8330 Wallikon Pfäffikon / 8304 Wallisellen / 8468 Waltalingen / 8418 Waltenstein Schlatt / 8126 Waltikon Zumikon / 8608 Wändhüslen Bubikon / 8127 Wangen Küsnacht

8602 Wangen bei Dübendorf / 8602 Wangen-Brüttisellen / 8914 Wängi Aeugst am Albis / 8124 Wannwis Maur / 8165 Wasen Schleinikon / 8195 Wasterkingen, / 8105 Watt Regensdorf / 8187 Weiach / 8428 Weier Freienstein-Teufen / 8630 Weier Rüti / 8000 Weinegg (Kr.08/3) Stadt Zürich / 8104 Weiningen / 8484 Weisslingen / 8494 Wellenau Bauma / 8634 Wellenberg Hombrechtikon / 8474 Welsikon Dinhard / 8354 Wenzikon Hofstetten (ZH) / 8000 Werd (Kr.04/1) / 8615 Wermatswil Uster / 8342 Wernetshausen Hinwil / 

8606 Werrikon Uster / 8907 Wettswil / 8621 Wetzikon (ZH) / 8620 Wetzikon / 8622 Wetzikon / 8623 Wetzikon / 8704 Wetzwil Herrliberg / 8494 Widen bei Bauma / 8634 Widmen Hombrechtikon / 8000 Wiedikon (Zürich Kr. 3) / 8542 Wiesendangen / 8196 Wil / 8600 Wil bei Dübendorf / 8492 Wila / 8489 Wildberg / 8465 Wildensbuch Trüllikon / 8606 Wildsberg Greifensee / 8525 Wilen (TG/ZH) Oberstammheim / 

8185 Wilenhof Hochfelden / 8414 Wiler Buch am Irchel / 8193 Wiler Eglisau / 8332 Wilhof bei Russikon / 8618 Willikon Oetwil am See / 8175 Windlach Stadel / 8610 Winikon bei Uster / 8185 Winkel / 8312 Winterberg Lindau / 8404 Winterthur / 8405 Winterthur / 8406 Winterthur / 

8407 Winterthur / 8402 / 8408 / 8409 / 8411 / 8410 / 8401 / 8400 / 8000 Wipkingen (Kr.10/2) / 8000 Witikon (Kr.07/4) / 8633 Wolfhausen Bubikon / 8000 Wollishofen (Kr.02/1) / 8912 Wolsen Obfelden / 8815 Wührenbach Horgen / 

8408 Wülflingen / 8413 Wyden (Widen) Neftenbach / 8487 Zell / 8604 Zimikon Volketswil / 8816 Zimmerberg Hirzel / 8125 Zollikerberg Zollikon / 8702 Zollikon / 8126 Zumikon / 8353 Zünikon Wiesendangen / 8000 Stadt Zürich / 8032 Stadt Zürich Neumünster / 8058 Zürich-Flughafen Kloten / 8010 Zürich-Mülligen / 8000 Zürich / 8192 Zweidlen Glattfelden / 8909 Zwillikon Affoltern

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[Anzahl der Bewertungen: 93 Durchschnitt: 5]

Ihr Anwalt und Experte im Obligationenrecht

Suchen Sie einen erfahrenen Anwalt für Obligationenrecht, welcher sich im im Schweizer und Deutschen Privatrecht auskennt?

Rechtsanwälte Obligationen-recht

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Anwälte für Arbeitsrecht vertreten Privatpersonen & Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, USA, und Osteuropa im internationalen & nationalen Privatrecht & Wirtschaftsrecht. Wir bieten Rechtsbeistand in allen Bereichen des Obligationenrechts.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

E-mail
Inhaberin der Kanzlei - Anwältin Schweiz/Deutschland

+41 43 545 01 50

Eine wichtige Rechtsgrundlage des schweizerischen Privatrechts stellt das Zivilgesetzbuch (ZGB) und das Obligationenrecht (OR) dar. Das OR enthält ziviles Recht und ist der 5. Teil des ZBS’s. Das ZGB enthält privates (ziviles) und ist in fünf Teile gegliedert. Dazu gehören das Personenrecht, Familienrecht, ErbrechtSachenrecht und das Obligationenrecht. Im OR sind unter anderem sämtliche Vertragsarten geregelt. Zum Rechtsgebiet des OR’s gehören Regelungen zum Recht der Schuldverhältnisse. Dies sind Rechtsbereiche, welche ausschliesslich die Rechte bestimmter Personengruppen betreffen. Dazu gehören Verträge aller Art, unter anderem auch verschiedene Vertragsarten der unterschiedlichsten wirtschaftlichen Verhältnisse.

Haben Sie Fragen zum Kaufvertrag, Arbeitsvertrag, Mietvertrag oder zu einer anderen Vertragsart? In unserer Advokatur in Zürich beraten und vertreten (Prozessführung) ich Sie in allen Rechtsbelangen des Arbeits- und Vertragsrechts. Unser Anwalt für Privatrecht ist auf Themen des Ehe- und Eheschutzes sowie Scheidungen spezialisiert. Als Anwalt für Obligationenrecht bein ich Experte im Vertragsrecht.

Der Begriff „Obligation“ enthält zwei verschiedene Bedeutungen. Zum einen bedeutet dieser Begriff Wertpapier und zum anderen ist eine Obligation ein Schuldverhältnis. Was aber ist umfasst das Schuldverhältnis zwischen zwei Personen oder Parteien genau? Der Schuldner ist verpflichtet, etwas zu leisten, und der Gläubiger ist berechtigt, diese Leistung zu fordern. Eine Obligation enthält also zumindest eine Pflicht und ein Recht. Eine Obligation kann durch einen Vertrag, eine unerlaubte Handlung oder eine ungerechtfertigte Bereicherung entstehen. Im schweizerischen Obligationenrecht im Artikel 1 ff. findet man Informationen über die Entstehung der Obligation durch den Vertrag. Im wesentlichen geht es hier darum, dass ein Schuldverhältnis durch einen Vertrag entsteht. Im Alltag entsteht ein Vertrag dadurch, dass sich zwei Personen ihren Willen mitteilen und diese Willensäusserung übereinstimmt. Daraus entsteht einerseits die Pflicht zur Erbringung einer Leistung, zum Beispiel zur Lieferung einer Ware, andererseits verpflichtet sich die andere Partei zur Gegenleistung, zum Beispiel zur fristgerechten Bezahlung dieser Ware. Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass wenn Parteien gegenseitig eine übereinstimmenden Willen äussern, kommt ein Vertrag zustande. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht setzt Ihre arbeitsrechtlichen Interessen für Sie durch.

Anwalt für Obligationenrecht und Experte für Arbeitsrecht

Auch das Arbeitsrecht ist im Schweizerischen Obligationenrecht geregelt. Unsere Rechtsanwälte sind Arbeitsrechtsexperten und beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Arbeitsrechtliche Konflikte kommen im Berufsalltag oft vor. Persönliche Arbeitskonflikte wie zum Beispiel Mobbing oder finanzielle Konflikte entstehen dort wo viele Menschen zusammenarbeiten. Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im gesamten Rechtsbereich rund der Arbeit.

Anwalt für Obligationenrecht
Anwalt für Obligationenrecht

Haben Sie Fragen zum Arbeitsvertrag? Wollen Sie mehr über die Rechte und Pflichten, die Entstehung, Form oder Beendigung des Lehrvertrages, Einzelarbeitsvertrages, Gesamtarbeitsvertrages oder Normalarbeitvertrages wissen?

Die Ausarbeitung von Arbeitsverträgen ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber wichtig insbesondere Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände haben ein Interesse daran, dass die Formulierung solcher Arbeitsverträge professionell sich und somit auch anwaltlich begleitet werden sollten.

Nur ein spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann eine fundierte und fachkompetente arbeitsrechtliche Unterstützung garantieren. Unsere Experten im Arbeitsrecht verfügen über eine langjährige Expertise und haben viel Erfahrung bei Vertragsverhandlungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Arbeitsrechtliche Prozesse vor dem Arbeitsgericht sind meist langwierig und komplex. Die arbeitsgerichtliche Vertretung vor Gericht, der notwendige Schriftverkehr mit den Behörden und die notwendige Fach- und Sozialkompetenz bei arbeitsrechtlichen Verhandlungen übernehmen wir für sie.

Im Zentrum unserer Tätigkeit steht jedoch immer eine kostengünstige Lösung. Die Frage hierbei ist, kann man einen gerichtlichen Prozess vermeiden? Kann zwischen den sich streitenden Parteien mit einer Mediation vermittelt werden, so dass es zu einer optimalen und konsensfähigen Lösung des Arbeitskonflikts kommen kann? Gerne vertreten wir Sie auch bei Vertragsverhandlungen und unterstützen Sie dabei Ihre Lohnforderungen, Provisionen oder anderen arbeitsrechtlichen Ansprüche durchzusetzen.

Anwaltlichen Rechtsbeistand in allen Gebieten des OR’s

Neben dem Arbeitsrecht sind im OR auch andere Vertragsverhältnisse geregelt. Dazu gehören unter anderem der Kauf-, Tausch-, Miet- und Pachtvertrag. Weiter ist auch das Darlehen, die Bürgschaft und die Leihe im OR geregelt. Unsere Anwaltskanzlei hat sich auf ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen spezialisiert. Eine fundierte und umfassende arbeitsrechtliche Rechtsberatung können Sie von uns erwarten. Vertragliche Konflikte entstehen immer dann, wenn Leihen am Werk waren. Als Experten im Vertrags-, Handels-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht beraten wir sowohl Privatpersonen als auch Unternehmern in allen Rechtsbereichen des Obligationenrechts. Auch bei Fragen zu Gesundheits- und Medizinrecht können Sie an uns herantreten. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei unseren Rechtsanwälten in der Stadt Zürich.

+41 43 545 01 50

Anwaltskanzlei Wittibschlager

Dufourstrasse 165
8008 Zürich

 
 

Ablauf

  1. Wir sind für Sie da!

    Kontaktieren Sie uns noch heute!Anwaltskanzlei Wittibschlager

  2. Erstberatung erhalten

    Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können.  Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
    info(at)wittib-law.ch
    Anwalt Rechtsberatung

  3. Mandant werden!

    Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!Erstberatung Kanzlei

Hier finden Sie uns – Routenplaner

Route

Dein Standort:

Anwaltskanzlei Zuerich

Dufourstrasse 165
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten – Routenplaner

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

+41 43 545 01 50

Als Anwältin & Expertin für internationales Privatrecht auf Kabeleins.

Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten.

TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht.

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Anwalt / Anwältin für Werkvertragsrecht

Suchen Sie einen Anwalt für Werkvertragsrecht? Wollen Sie mehr über die Pflichten des Unternehmers gemäss Werkvertrag wissen? Kennen Sie die Rechte und Pflichten des Bestellers?

Rechtsanwälte Werkvertrags-recht

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team beraten und vertreten Besteller, Private & Unternehmen bezüglich Ihren Pflichten gemäss Werkvertrag.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

E-mail
Inhaberin der Kanzlei - Anwältin Schweiz/Deutschland

+41 43 545 01 50

Unsere Anwältin der Kanzlei ist Expertin im Mietrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Verwaltungs- und Submissionsrecht sowie Prozessrecht und unterstützt Klienten bei Vertragsverhandlungen sowie bei der Redaktion von diversen Verträgen:

  • Werkvertrag
  • Schadenersatzansprüche
  • Verträgen mit Bauunternehmen, Architekten, Veranstaltern, Coiffeure…
  • Auftrag
  • Vertāge mit Anwälten, Ärzten, Beratern…
  • Agentur- und Franchisevertrag
  • Immobilienkaufvertrag
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBś}
  • Aktionärsbindungsvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Reglemente
  • Beratungs- Dienstleistungsvertrag
  • Lizenzvertrag
  • Speditonsvertrag
  • Kaufvertrag
  • Vertrag resp. Konvention im Familienrecht
    Kooperations- resp. Zusammenarbeitsvertrag
  • Leasingvertrag
  • Mietvertrag
  • Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche

Anwalt für Werkvertragsrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht

Der Werkvertrag stellt ein sogenannter Nominatkontrakt dar, welche in den Art. 363 ff. OR im besonderen teil des Obligationenrechts gesetzlich geregelt ist. Ein Werkvertrag steht immer dann zur Disposition, wenn ein Hersteller auf Wunsch des Bestellers ein Werk gegen eine Vergütung produziert. Gerade bei einem mündlichen Vertragsschluss bestehen des Öfteren erhebliche Schwierigkeiten, das Vertragsverhältnis rechtlich einzuordnen bzw. die vertragliche Einigung einem spezifischen Vertragstyp zuzuordnen, da der gesamte inhaltliche Vertragsumfang nicht immer eindeutig ist. 
Denn analog zum Werkvertrag steht auch beim Auftrag gemäss Art. 394 ff. OR jeweils eine Dienstleistung des Beauftragten auf Wunsch des Auftraggebers im Vordergrund, sodass im Einzelfall zwischen dem Werkvertrag und dem Auftrag Unterscheidungsprobleme entstehen können. 

Abgrenzungsschwierigkeit zwischen dem Werkvertrag und dem Auftrag

Die Abgrenzungsschwierigkeit zwischen dem Werkvertrag und dem Auftrag fungiert in juristischen Lehrbüchern als klassisches Fallbeispiel von Streitigkeiten im Vertragsrecht. Als Hauptabgrenzungskriterium dient hierbei die unterschiedliche Hauptpflicht des Herstellers bzw. des Beauftragten: Während bei einem Werkvertrag jeweils ein intaktes Werk als Ergebnis geschuldet wird, so schuldet der Beauftragte beim Auftragsverhältnis jeweils nur ein sorgfältiges Tätigwerden ohne jegliche Garantie auf Erfolg.

Verträgen mit Bauunternehmen, Architekten, Veranstaltern, Coiffeuren, Ärzten, Anwälten oder Beratern

Besondere Erwähnung verdient dabei die Tatsache, dass ein Werk nicht immer ein materielles Produkt darstellen muss. Dementsprechend handelt es sich bei Verträgen mit Bauunternehmen, Architekten, Veranstaltern oder sogar Coiffeure in aller Regel um einen Werkvertrag, währendem andererseits Ärzte, Anwälte oder Berater jeweils nur die sorgfältige Ausführunge ihrer Arbeit ohne Garantie auf ein erfolgreiches Ergebnis zu leisten haben und deswegen den obligationsrechtlichen Regelungen des Auftrages unterstehen.

Anwalt für Werkvertragsrecht
Anwalt für Werkvertragsrecht

Vertrag mit einem Gutachter 

Bei einem Vertrag mit einem Gutachter hingegen wird die Abgrenzungsproblematik auf die Spitze getrieben. Hierbei kommt es darauf an, inwieweit das vom Gutachter geschuldete Gutachten anhand objektiver Kriterien auf richtig oder falsch überprüfbar ist oder nicht. Bei einem Gutachten über die Tauglichkeit von elektronischen Geräten beispielsweise lässt sich ohne Weiteres sagen, ob der Gutachter seine Aufgabe richtig oder falsch erfüllt hat. Das Arbeit des Gutachters ist somit anhand objektiver Kriterien überprüfbar, sodass es sich bei einem solchen Gutachten um einen Werkvertrag handelt.

Umgekehrt kann diese Wertung bei gewissen anderen Gutachten eben nicht vorgenommen werden, sodass es sich hierbei wiederum um einen Auftrag und nicht um einen Werkvertrag handelt.

Qualifizierung eines Vertragsverhältnisses als Werkvertrag oder als Kaufvertrag

Eine weitere klassische Abgrenzungsproblematik besteht in der Qualifizierung eines Vertragsverhältnisses als Werkvertrag oder als Kaufvertrag. Das entscheidende Kriterium besteht hierbei in der Art der Leistung: Wenn ein Produkt durch den Dienstleister auf Wunsch des Kunden erst noch individuell hergestellt werden muss, handelt sich um einen Werkvertrag. Andererseits liegt ein Kaufvertrag vor, wenn das Produkt bereits hergestellt worden ist und der Kunde dieses bestellt. 
Diese Abgrenzungsfragen können im konkreten Einzelfall äusserst schwierig ausfallen.

Subsumtion unter den entsprechenden Vertragstyp

Je nach Subsumtion unter den entsprechenden Vertragstyp fallen dabei die Rechtsfolgenteilweise vollkommen unterschiedlich aus, sodass der Zuordnung des Vertragsverhältnis zum entsprechenden Vertragstyp in der Praxis eine grosse Bedeutung zukommt. 

Vertragsverhältnis korrekt qualifizieren

Deshalb ist es ratsam, sich im Idealfall bereits vor der Unterzeichnung des in Frage stehenden Vertrags einen Anwalt für Werkvertragsrecht beizuziehen, um das Vertragsverhältnis korrekt qualifizieren und auf dieser Basis dessen Rechtsfolgen einschätzen zu können.

Jahrelangen Erfahrung im Bereich des Vertragsrechts im Allgemeinen und im Bereich des Werkvertragsrechts

Kontaktieren Sie mich hierzu in meiner Anwaltskanzlei im Zürcher Seefeld und lassen Sie sich von meiner jahrelangen Erfahrung im Bereich des Vertragsrechts im Allgemeinen und im Bereich des Werkvertragsrechts im Besonderen professionell beraten.

Schriftliche Aufsetzung eines Werkvertrags

Gerne übernehme ich als Anwalt für Werkvertragsrecht für Sie auch die schriftliche Aufsetzung eines Werkvertrags unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften sowie unter Beachtung Ihrer Präferenzen hinsichtlich des Vertragsinhalts. Sollten Sie stattdessen lieber einen Kaufvertrag oder einen Auftrag schliessen wollen, so empfehle ich Ihnen ebenfalls, zur mängelfreien Ausarbeitung des jeweiligen Vertrags meine Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

Abschluss eines Werkvertrags

Der Abschluss eines Werkvertrags ist an keine Formvorschrift gebunden, sodass er auch lediglich mündlich erfolgen kann. Da bei einem mündlichen Vertragsschluss der gesamte inhaltliche Vertragsumfang nicht immer eindeutig ist, können häufig Unklarheiten und Missverständnisse zwischen den Vertragsparteien entstehen. So kann beispielsweise das Problem auftreten, das lediglich mündlich begründete Vertragsverhältnis nicht eindeutig einem spezifischen Vertragstyp zuordnen zu können, als Folge dessen die Rechtsfolgen des geschlossenen Vertrags je nach Ansicht der sich streitenden Parteien in massgeblicher Weise divergieren können.

Rechte und Pflichten des Herstellers und des Bestellers

Davon abgesehen bestehen bei mündlich geschlossenen Verträgen im Allgemeinen erhebliche Beweisschwierigkeiten bezüglich der mündlich vereinbarten Rechtsstellung der Vertragsparteien, sodass es sich schon allein deshalb meistens lohnt, die jeweiligen Rechte und Pflichten des Herstellers und des Bestellers schriftlich festzuhalten. Zudem besteht bei jedem nur mündlich geschlossenen Vertrag die Gefahr, das Rechtsverhältnis untereinander zu wenig weit oder schlicht zu unklar zu regeln, was wiederum häufig zu Konfliktfällen führt. Mitunter aus diesen Gründen empfehlen wir Ihnen, einen Werkvertrag, soweit es im Einzelfall sinnvoll ist, wenn möglich schriftlich auszugestalten.

Aufsetzung eines Werkvertrags bedarf juristischer Expertise

Die Aufsetzung eines solchen Werkvertrags bedarf hingegen juristischer Expertise, damit die eigenen Ziele der vertragsschliessenden Partei auch angemessen und wirksam im schriftlichen Vertrag zur Geltung bzw. zur Anwendung kommen können. Daneben setzen gewissen gesetzliche Rahmenbedingungen mitunter aus dem Zivilgesetzbuch (ZGB) und dem Obligationenrecht (OR) der Vertragsfreiheit gewisse Schranken, welche bei deren Überschreitung je nach Situation zur Ungültigkeit oder zur Nichtigkeit des Vertrages führen können.

Herstellung sowie die Ablieferung des Werks an den Besteller

Beim Werkvertrag stellt die Herstellung sowie die Ablieferung des Werks an den Besteller die Hauptpflicht des Unternehmers dar, wobei Letzterer generell dazu verpflichtet ist, das Werk selbst und unter Verwendung von geeigneten Hilfsmitteln bzw. Werkzeuge herzustellen. Daneben muss der Hersteller dafür sorgen, dass die zur Vollendung des Werks verwendeten Stoffe und Materialien eine angemessene Qualität haben, ansonsten er sich haftbar macht. Zu den weiteren Nebenpflichten des Unternehmers zählt dessen Pflicht, den Besteller unverzüglich über allfällige Mängel an den verwendeten Stoffen und Materialien bzw. am Baugrund zu informieren. Unterlässt der Hersteller des Werks dies, so trägt er das Risiko bezüglich der Qualität sowie der fristegerechten Erfüllung.

Schadenersatz- oder Sachmängelgewährleistungsansprüche

Wenn Sie als Unternehmer den Werkvertrag nicht einhalten können, der Besteller gegen Sie Schadenersatz- oder Sachmängelgewährleistungsansprüche erhebt oder Sie anderweitig juristisches Fachwissen im Bereich des Werkvertragsrechts benötigen, dann kontaktieren Sie mich in meiner Anwaltskanzlei im Zürcher Seefeld und lassen Sie sich von mir professionell beraten, um die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.

Pflicht des Unternehmers, ein vollendetes und mängelfreies Werk zu liefern

Im Gegenzug zur Pflicht des Unternehmers, ein vollendetes und mängelfreies Werk zu liefern, verpflichtet sich der Besteller zur Leistung einer Vergütung. In der Regel wird diese vertraglich genau bestimmt, allerdings ist es durchaus auch möglich, keinen genauen Preis festzusetzen. In diesem Fall sieht das Gesetz verschiedene Bestimmungen vor, nach welchen das zu leistende Entgelt zu bestimmen ist.
Wenn der Unternehmer seine Leistung nicht oder nur mangelhaft erfüllt, so können Sie unter Umständen Sachgewährleistungsansprüche geltend machen. Je nach Sachlage und Schwere der Mängel ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten für den Besteller, diesem Missstand zu begegnen – beispielsweise durch einen Lohnabzug, durch eine Aufforderung an das Unternehmen, die Mängel unentgeltlich zu beheben oder allenfalls mittels Wandlung. Damit die Mängel des geleisteten Werkes überhaupt erst festgestellt werden können, haben Sie als Besteller das Recht dazu, eine Mängelprüfung durchführen zu lassen. 

Schadenersatzansprüche geltend machen

Sollten Sie zudem durch die Tätigkeit des Herstellers einen finanziellen Schaden erleiden, können Sie diesem gegenüber zusätzlich Schadenersatzansprüche geltend machen. 

Im Werkvertragsrecht tätige Anwältin

Seit XXX Jahren bin ich als eine insbesondere im Werkvertragsrecht tätige Anwältin darauf spezialisiert, die jeweils beste Möglichkeit für den jeweiligen Klienten finden, welcher vom Hersteller ein mangelhaftes Werk erhalten hat. Lassen Sie sich von mir professionell beraten und mich Sie im Härtefall auch vor Gericht vertreten.

Ablauf

  1. Wir sind für Sie da!

    Kontaktieren Sie uns noch heute!Anwaltskanzlei Wittibschlager

  2. Erstberatung erhalten

    Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können.  Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
    info(at)wittib-law.ch
    Anwalt Rechtsberatung

  3. Mandant werden!

    Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!Erstberatung Kanzlei

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Öffnungszeiten – telefonische Erreichbarkeit

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Anwältin / Anwalt für Transportrecht, Vertragsrecht und Logistik

Suchen Sie einen Anwalt für Transportrecht und Logistik in Zürich? Als Anwalt Transportrecht und spezialisierter Rechtsanwalt für Vertrags- sowie Logistik berate und vertrete ich Privatpersonen und Unternehmen in den folgenden Bereichen:

  • Juristische vertragsrechtliche Rechtsberatung im Transportrecht
  • Beratungen über die Bestimmungen des Zollrechts
  • Rechtsberatung im Umweltrecht, Steuerrecht und im Handelsrecht
  • Unterstützung bei allen handelsrechtlichen Fragen bezüglich Spedition, Vertrieb, Logistik, Handel
  • Kompetente Rechtsberatung im Bereich Import / Export
  • Grenzüberschreitende Rechtsberatung Schweiz / Deutschland
  • Rechtsdienst und Betreuung von schweizerischen und deutschen Unternehmen
  • Ausarbeitung von Logistik- und Speditionsverträgen sowie Charter- und Transportverträge
  • Beratung über den Bereich von Transportversicherungsverträgen
  • Vertretung und Beratung im Bereich des Haftpflichtrechts
  • Inkasso

Transportrecht – Vertragsrecht – Logistik

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team vertreten Privatpersonen & Unternehmen und bieten juristische Beratung im Logistik- und Transportrecht an. Die Vertretung in vertragsrechtlichen Angelegenheiten ist unsere Kernkompetenz.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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Zürich ist als internationales Handelszentrum

Zürich ist als internationales Handelszentrum Heimat von zahlreichen Unternehmen jeglicher Art und Grösse. Aufgrund der zunehmenden Globalisierung und Internationalisierung vom Warenverkehr ist das Transport- und Logistikwesen heutzutage unentbehrlich geworden.

Grenzüberschreitender Warentransfer

Grenzüberschreitender Warentransfer gehört mittlerweile zum Tagesgeschäft von vielen in Zürich tätigen Unternehmen, sodass in nahezu jeder Branche Import und Export eine tragende Rolle für den täglichen Geschäftsverkehr spielen. Wenn Sie in Zürich eine Firma leiten und branchenbedingt mit nationalem oder internationalem Handel in Berührung kommen, betrifft Sie das Transportrecht sowie das Logistikrecht auch dann, wenn es sich beim Unternehmen um eine KMU handelt. Dies gilt umso mehr für grössere Unternehmen, welche in komplexen Liefer- oder Vertriebsketten involviert sind und aufgrund dessen in grossem Umfang Waren versenden und empfangen. Durch die Nutzung von Transport- und Logistikmöglichkeiten wird eine Reihe an Rechtsfolgen ausgelöst, welche auf unterschiedliche Rechtsbereichen basieren.

Grenzüberschreitendem Warenfluss

Bei grenzüberschreitendem Warenfluss rühren die relevante Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen mitunter aus dem Zollrecht, dem Steuerrecht oder dem Vertragsrecht.

Umweltrecht

Daneben können aber beispielsweise auch Regeln aus dem Umweltrecht unmittelbare Wirkung auf Ihre Geschäfts- und Warenverkehrstätigkeit entfalten. Die Frage, welche Normen aus welcher Gesetzesordnung durch ein grenzüberschreitendes Geschäft im individuellen Einzelfall einschlägig und welche Bestimmungen konkret zu einzuhalten sind, avanciert daher zur komplexen Rechtsfrage, die eine intensive Auseinandersetzung mit den zahlreichen, zumeist simultan anwendbaren Rechtsebenen bedarf. Um diesbezüglich die notwendige Klarheit zu schaffen und Sie über die genau auf Ihren individuellen Einzelfall geltende Rechtslage aufzuklären, stehe ich Ihnen als seit XXX Jahren im Transport- und Logistikrecht tätige Anwältin gerne für eine juristische Beratung zur Verfügung. Unser Anwalt für Transportrecht ist für Sie da.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Unternehmen im Bereich Transport-, Logistik- & Vertriebswesens

Kontaktieren Sie meine Kanzlei im Herzen von Zürich und lassen Sie sich vollumfänglich die rechtlichen Rahmenbedingungen, die für Ihr Unternehmen im Bereich des Transport-, Logistik- und Vertriebswesens gelten, erklären und umfassend über alle relevanten rechtlichen Nuancen im Bereich der Import- und Exporttätigkeiten beraten. Besonders ratsam ist eine professionelle, anwaltliche Beratung in jeden Fall dann, wenn Ihr Unternehmen unmittelbar oder mittelbar in der Handels-, Transport- oder Logistikbranche tätig ist. Insbesondere im Vertragsrecht ergeben sich branchenspezifische Aspekte des Rechts, deren Eruierung häufig nur mittels rechtlicher Expertise zugänglich ist. Mit meiner jahrelangen Erfahrung verfasse ich die für Ihre Unternehmung nötigen Logistik- und Speditionsverträgensowie Charter- und Transportverträge unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen inhaltlichen Präferenzen einerseits und der rechtlichen Grenzen und Rahmenbedingungen andererseits.

Anwalt Transportrecht
Anwalt Transportrecht

Zollrecht / Steuerrecht

Gewisse Bestimmungen des Zollrechts sowie des Steuerrechts setzen dabei dem eigenen geschäftlichen Handeln rechtliche Schranken, die es hierbei zu respektieren gilt, wobei die konkreten Pflichten je nachdem, ob es sich bei der geschäftlichen Tätigkeit um nationale oder grenzüberschreitende Warentransfers handelt, variieren können. Besondere Bestimmungen gelten derweil für den Transport bzw. die Einfuhr von Gefahrengütern. Mit meiner jahrelangen Expertise im Transportrecht, im Logistikrecht sowie im Handelsrecht kläre ich Sie umfassend über die rechtlichen Besonderheiten in Bezug auf jeden erdenklichen Import und Export von Waren im Handel oder Rohstoffhandel auf. Meine Beratung umfasst auch die Berücksichtigung von wirtschaftspolitischen bzw. volkswirtschaftlichen Aspekten wie das Vorliegen oder Nicht-Vorliegen eines Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und dem Handelsstaat oder allfällige Embargos, die eine Handelszugänglichkeit einschränken können. Daneben berate ich Sie auch umfassend über den Abschluss von Transportversicherungsverträgen und Regressansprüchen. Kontaktieren Sie mich in meiner Anwaltskanzlei in Zürich, wenn Sie für Ihre Handelstätigkeiten eine seriöse und auf Ihren Einzelfall ausgelegte Beratung benötigen.

Ihr Anwalt für Transportrecht ist Experte im Vertragsrecht

Die Vielzahl an unterschiedlichen Vertragsarten, welche im Transport und Logistikwesen sowie auch generell im Handel anzutreffen sind, können von besonderer Komplexität sein, da in gewissen Fällen vertragsspezifische Gesetzesvorschriften und demnach auch je nach Vertragstyp unterschiedliche Rechtsfolgen zu erwarten sind. Diesem Umstand muss bei der Ausarbeitung des entsprechenden Vertragstyps zwingend Rechnung getragen werden, um eine gesetzeskonforme und den eigenen inhaltlichen Bedürfnissen entsprechende Vertragsausgestaltung zu ermöglichen. Durch eine professionelle und klare Formulierung des jeweiligen Vertrags lassen sich zudem bereits im Vorfeld juristische Streitigkeiten präventiv verhindern, was letztlich auch eine erhebliche Einsparung von Kosten, Zeit und Nerven bedeutet.

Speditionsvertrag – Vertriebsvertrag

Ob es sich nun beispielsweise um einen Speditionsvertrag, einen Vertriebsvertrag oder auch lediglich um einen Kaufvertrag handelt – ich unterstütze Sie bei der Formulierung des Vertrags und sorge dafür, dass Ihre Ziele im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss auch tatsächlich die gewünschte Wirkung entfalten und die Gegenpartei entsprechend vertraglich bindet. Sollten beispielsweise durch einen Vertragsbruch, bei Eintritt eines vertragswidrigen Schadens oder wegen ungerechtfertigten Forderungen einer Vertragspartei bereits rechtliche Konflikte entstanden worden sein, so vertrete ich Sie auch bei der anzustrebenden Streitbeilegung mit Kunden und Vertragspartnern.

Ausservertragliche Haftungsfälle –  Haftpflichtrecht

Auch in ausservertraglichen Haftungsfällen, dem sogenannten Haftpflichtrecht, weise ich jahrelange Erfahrungen als Anwältin auf und stelle mich demnach gerne als rechtliche Anspruchsperson im Bereich des Schadensmanagements oder als professionelle Vertretung in Haftungsfällen für Sie zur Verfügung.

Aussergerichtliche Streitbeilegung

Eine aussergerichtliche Streitbeilegung hat sowohl in vertraglichen als auch in ausservertraglichen Rechtsfällen erste Priorität, da eine gütliche Einigung im Endeffekt für alle Parteien wesentlich vorteilhafter ist als eine risikoreiche und unter Umständen besonders kosten- und zeitintensive gerichtliche Entscheidung.

Wenn hingegen eine einvernehmliche Lösung aussichtslos ist, so vertrete ich Sie im Härtefall auch vor dem Schiedsgericht, den Gerichtsbehörden oder den anderen im Streitfall zuständigen Behörden. Sollte ein Kunde nicht fähig oder nicht willig sein, die ausgestellte Rechnung zu bezahlen, so berate ich Sie auch über die konkreten Inkassomöglichkeiten.

Eine internationalausgerichtete Anwaltskanzlei mit Experten im internationalen Vertragsrecht sind die richtigen Ansprechpartner für anspruchsvolle Kunden.

Ablauf

  1. Wir sind für Sie da!

    Kontaktieren Sie uns noch heute!Anwaltskanzlei Wittibschlager

  2. Erstberatung erhalten

    Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können.  Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
    info(at)wittib-law.ch
    Anwalt Rechtsberatung

  3. Mandant werden!

    Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!Erstberatung Kanzlei

Hier finden Sie uns – Routenplaner

Route

Dein Standort:

Anwaltskanzlei Zuerich

Dufourstrasse 165
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten – telefonische Erreichbarkeit

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

+41 43 545 01 50

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Ratings / Bewertungen
[Anzahl der Bewertungen: 50 Durchschnitt: 5]

Anwältin / Anwalt für Medienrecht

Suchen Sie einen Anwalt für Medienrecht und Urheberrecht? Wollen Sie mehr Fachwissen über Titelschutz, Verlags-, Presse-, Rundfunk- und Musikrecht sowie im Internet- und IT-Recht erlangen? Unsere Rechtsanwältin für Medienrecht unterstützt Mandanten in sämtlichen Rechtsbelangen des Presserechts sowie des Film- und Multimediarechts. Als Deutsche Anwältin bin ich für komplexe grenzüberschreitende rechtliche Probleme die zentrale Anlaufstelle im Grossraum Zürich. Meine Erfahrungen im privat- und öffentlichrechtlichen Bereich sind umfassend, so dass ich Ihre Interessen auch vor Gerichten, Behörden und Schiedsgerichten durchsetzen kann.

Rechtsanwälte Medienrecht

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team bieten Rechtsberatung für Urheber und vertreten Privatpersonen & Unternehmen Teildisziplinen des Medienrechts. Rechtsbeistand im Urheberrecht.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

E-mail
Inhaberin der Kanzlei - Anwältin Schweiz/Deutschland

+41 43 545 01 50

Möchten Sei eine Beratung im Urheberrecht, It-Recht, Presserecht, Markenrecht, Vertragsrecht, Film- und Radiorecht, Datenschutz und Persönlichkeitsrecht?


Gerne berate und vertrete ich Sie bei der Redaktion von Verträgen und in den Bereichen Urheberrecht, It-Recht, Presserecht, Recht der klassischen beziehungsweise der neuen Medien, Vertragsrecht, Filmrecht, Persönlichkeitsrecht, Datenschutz, Datenbankenrecht, Lauterkeitsrecht, Sponsoring und Lizenzen. 

Schwerpunkte

Anwaltliche Beratung und Vertretung im Urheberrecht, Medienrecht, It-Recht, Markenrecht, Verlagsrecht, Presserecht, Rundfunkrecht und Musikrecht

Mit dem Urheber- und dem IT-Recht eng verbunden sind auch die Rechtsfragen in den Belangen des Medienrechts. Im heutigen Internetzeitalter ist das Medienrecht besonders weitreichend und umfasst eine Vielzahl an rechtlichen Teilbereichen. Das Medienrecht umfasst alle rechtlichen Belange bezüglich jeglicher Art von darstellender Kunst. Aufgrund der internationalen Tendenzen der Digitalisierung und Medialisierung stellen sich in diesen Rechtsbereichen vermehrt rechtliche Fragestellungen, welche nunmehr an Komplexität zugenommen haben und ohne anwaltliche Unterstützung mittlerweile kaum zu durchschauen sind. Erschwerend hinzu kommen die sich stetig entwickelnden, neuen Informationstechnologien, welche das Medienrecht vor neu entstehenden Rechtsproblemen und Rechtstatsachen stellt.

Anwalt für Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Verlagsrecht, Presserecht, Runkfunkrecht, Musikrecht

Rechtsfälle im Bereich von Urheberrecht, Markenrecht, Verlagsrecht, Presserecht, Rundfunkrecht oder Musikrecht sowie im Besonderen in Bezug auf das Internet- und IT-Recht haben dementsprechend in den letzten Jahren massiv an Bedeutung und Quantität gewonnen. Insoweit stellt das Medienrecht im heutigen Internetzeitalter ein immens grosser Rechtsbereich dar, welcher mitunter jegliche juristischen Fragestellungen in den Bereichen von musikalischen Werken, Videos, Filme, Bilder sowie literarische Werke sowohl in Print- als auch in Online-Plattformen umfasst. Daneben sind auch theatermässige Aufführungen und Darstellungen auf der Bühne hinzuzählen. Aufgrund der Komplexität des sich dauernd wandelnden Medienrechts ist insbesondere für Künstler und Urheber eine anwaltliche Beratung in den Bereichen des Medienrechts dringend zu empfehlen. Dies gilt umso mehr, da sich aufgrund der wachsenden Unübersichtlichkeit des Medienrechts sowie des damit verbundenen Internet- und IT-Rechts immer mehr Gefahrenquellen lauern, so kann man beispielsweise unbewusst gegen eine der vielen Rechtsnormen des Medienrechts verstossen, welche wiederum empfindliche Sanktionen auslösen können. Nur ein Anwalt für Medienrecht und Urheberrecht kann Sie umfassend und kompetent beraten.

Anwalt Medienrecht Urheberrecht –Rechtsberatung für Urheber und Künstler


Als auf alle Teildisziplinen des Medienrechts spezialisierte Anwältin berate ich Urheber und Künstler umfassend über die für Sie spezifische geltenden Rechtslagen und kläre sie über die in der konkreten Situation relevante Fragestellungen auf. Meine Expertise schliesst dabei auch die angrenzenden Rechtsgebiete mit ein und ermöglicht Ihnen eine fundierte Auskunft in allen für Sie relevanten Rechtsbereichen. Besondere Bedeutung kommt im Medienrecht vor allem den urheberrechtlichen Aspekten zu.

Das Urheberrecht ist untrennbar mit dem Medienrecht verbundenund gehört zu einer der vielen medienrechtlichen Teildisziplinen. Wer beispielsweise als beruflicher oder hobbymässiger Künstler oder als literarische, musikalische oder audiovisuelle Werke produziert, wird durch diverse Regelungen und Rechtsnormen in seiner Arbeit in vielerlei Hinsicht eingeschränkt und läuft sogar Gefahr, durch unerlaubte Veröffentlichungen, Plagiate oder Kopien empfindlich sanktioniert zu werden. Daneben werden zwischen Agenturen und beruflichen Künstlern, welche beispielsweise literarische, musikalische oder audiovisuelle Werke produzieren, häufig spezielle Künstlerverträge geschlossen, welche in rechtlicher Hinsicht zumeist eine gewisse Abtretung der urheberrechtlichen Stellung beinhaltet. Für juristische Laien sind die inhaltlichen Nuancen und die zahlreichen Klauseln in einem solchen Vertrag nur schwer zugänglich. Beim Abschluss eines solchen Künstlervertrags mit einer Agentur ist als Künstler besondere Vorsicht und Detailaffinität geboten. Die häufig unscheinbar anmutenden Vertragsklauseln und Konditionen können nämlich nach einer voreiligen Unterzeichnung für den unterschreibenden Künstler folgenschwere Konsequenzen entfalten, welche im Vorfeld für juristische Laien schlicht nicht vorhersehbar sind.

Diese Verträge können Sie in Ihren urheberrechtlichen Rechten in schwerwiegender Art und Weise beschneiden und erhebliche Folgen für Ihre berufliche Zukunft als Künstler oder Produzent haben. Es ist deshalb wichtig, sich im Vorfeld juristisch beraten zu lassen, um unüberlegte Vertragsunterzeichnungen zu vermeiden.

Künstlervertrag

Als Anwalt für Medienrecht und Urheberrecht unterstütze ich Sie mit meiner jahrelangen Erfahrung in diesem Bereich beim Abschluss eines Künstlervertrags. Dabei prüfe ich eingehend die immanenten Klauselnkläre Sie umfassend über die weitreichenden Konsequenzen auf und vertrete Sie auch bei den Vertragsverhandlungen gegenüber der Agentur. So lassen sich übereifrige Vertragsunterzeichnungen vermeiden und eine akzeptable Lösung finden, welche sowohl Künstler als auch Agentur zufrieden stellt.

Sollte es zu Konflikten zwischen Künstler und der Agentur oder zwischen dem Künstler und anderen Urhebern kommen, so stehen diverse Rechtsbehelfe und Rechtsmittel zur Verfügung, um sich angemessen zu wehren zu können. Überwiegende Priorität hat hierbei die gütliche Lösung des Problems mittels einer aussergerichtlichen Einigung zwischen den konfligierenden Parteien. Im Medienrecht ist hierbei die Abmahnung verbunden mit einer Unterlassungserklärung von besonderer Relevanz.

Dabei wird, wenn beispielsweise ein Urheber gegen gewisse medienrechtliche Vorschriften verstösst und damit einen anderen Urheber in seinen Rechten beeinträchtigt, der rechtsgutverletzenden Urheber abgemahnt und ihm zeitgleich eine Aufforderung zur Unterzeichnung einer vorformulierten Erklärung zugesandt, welche die Unterlassung des rechtswidrigen Verhalten verspricht. Diese Aufforderung zur Unterzeichnung der Unterlassungserklärung stellt insofern ein Angebot dar, welches den Störer nach dessen Akzept vertraglich bindet.

Anwalt Medienrecht Urheberrecht
Anwalt Medienrecht Urheberrecht

In meiner Kanzlei unterstütze ich Sie dabei, eine aussergerichtliche Streitbeilegung zu erreichen und formuliere bei Bedarf beispielsweise auch die Abmahnung inklusive der dazugehörigen Unterlassungserklärung.

Mit meiner jahrelangen Erfahrung und Expertise schlage ich natürlich auch weitere geeignete Massnahmen, wie beispielsweise eine Mediation, vor, welche in der individuellen Konfliktsituation die verheissungsvollsten Perspektiven bieten und eine für Sie möglichst vorteilhafte Lösung herbeiführen. Erst wenn eine gütliche Einigung scheitern und alle damit verbunden Möglichkeiten und Massnahmen ausgeschöpft sein sollten, so ist subsidiär der Rechtsweg vor Gericht zu beschreiten.

Diese Option darf jedoch nicht leichtfertig gewählt werden, da ein Gerichtsprozess in allen Fällen mit einem enormen finanziellen Risiko und erheblichem Zeitaufwand verbunden ist. Sollte ein Gang zum Gericht zur Durchsetzung Ihrer Rechte unumgänglich sein, so vertrete ich Sie auch im Gerichtsprozess in allen prozessualen und materiellrechtlichen Belangen. Welche Form hierfür auch immer notwendig sein wird – melden Sie sich bei meiner Anwaltskanzlei in Zürich und lassen Sie sich von mir in sämtlichen Angelegenheiten des Urheberrechts, des Titelschutzes, des Verlagsrechts, des Presserechts, des Rundfunkrechts, des Musikrechts, des Internetrechts oder in anderen Nischen des Medienrechts beraten, wenn Sie sich in Ihren Urheberrechten verletzt fühlen oder wenn Ihnen eine solche Rechtsverletzung vorgeworfen wird. Ich begleite und unterstütze Sie sowohl auf der Kläger- als auch auf der Beklagtenseite und sorge für eine optimale Vertretung in allen denkbaren Konfliktfällen.

Ich biete Ihnen eine umfassende Rechtsberatung im Zusammenhang mit Ihrer künstlerischen Tätigkeit an und begleite Sie in allen Stadien während eines Rechtsfalls sowie auch vor drohenden Konflikten, um Ihr geistiges Eigentum in angemessener Weise zu schützen und Ihre Rechte am eigenen Werke konsequent zum Durchbruch zu verhelfen. Ihrem geistigen Eigentum kommt unabhängig von der Form und der konkreten Ausgestaltung, in welcher das jeweilige Werk publiziert bzw. geschaffen wird, stets einen wirtschaftlichen Wert zu. Lassen Sie diesen monetären Wert in angemessener Weise schützen und kontaktieren Sie mich in meiner Anwaltskanzlei. In meiner Funktion als Anwalt für Medienrecht und Urheberrecht bin ich für Sie da.

Ablauf

  1. Wir sind für Sie da!

    Kontaktieren Sie uns noch heute!Anwaltskanzlei Wittibschlager

  2. Erstberatung erhalten

    Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können.  Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
    info(at)wittib-law.ch
    Anwalt Rechtsberatung

  3. Mandant werden!

    Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!Erstberatung Kanzlei

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Anwaltskanzlei Zuerich

Dufourstrasse 165
Zürich
Telefon: +41435450150
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Öffnungszeiten – telefonische Erreichbarkeit

Montag8:00 AM - 5:00 PM
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Anwältin / Anwalt für Immobilien und Immobilienrecht

Suchen Sie einen Anwalt für Immobilienrecht bzw. Immobiliar-Sachenrecht? Benötigen Sie anwaltliches Fachwissen im Sachenrecht, welches sich auf Grundstücke bezieht.

Als spezialisierter Anwalt für Immobilien bin ich Experte im Bau-, Miet- und Immobilienrecht. Gerne berate und vertrete ich Vermieter, Mieter, Immobilienverwaltungen, Grundeigentümer, Käufer und Verkäufer von Liegenschaften sowie Bauherren und Unternehmer. Als erfahrener Anwalt biete ich umfassende Rechtsberatung und Vertretung in allen immobilienrechtlichen Belangen an. Meine Kernkompetenz liegt in dem Bereich des Stockwerkeigentumsrecht.

Rechtsanwälte für Grundstücksrecht & Immobilienrecht in Zürich

Rechtsanwälte
Immobilienrecht

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team bieten Beratung von Bauherrn und die Vertretung vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten an. Das Sachenrecht und Stockwerkeigentumsrecht sind Kerngebiete unserer Advokatur.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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Inhaberin der Kanzlei - Anwältin Schweiz/Deutschland

Ihre Beratung im Grundstücksrecht und Immobilienrecht in Zürich

Das Immobilien- und Grundstücksrecht und regelt vor den Kauf und Verkauf, die Verwaltung oder Versteigerung von Liegenschaften und Immobilien. Immobilienrechtliche Belange sind komplex und betreffen hohe Vermögenswerte. Möchten Sie Ihre Immobilie rechtlich absichern lassen? Wir sind für Sie da!

Anwalt Zürich: Immobilienkauf / Immobilienverkauf

Immobilien können insbesondere als Anlageobjekt äusserst sinnvoll und lukrativ sein. Die Abwicklung eines solchen Immobiliengeschäfts ist aber äusserst komplex und häufig auch mit enormen Risiken verbunden. Der Verlauf eines solchen Geschäfts ist zumeist kosten- und vor allem zeitintensiv und beinhaltet eine Vielzahl an juristischer wie auch praktischer Hürden, die es zu bewältigen gilt. So führen nicht nur die Immobilienkaufverträge an sich oder die entsprechend zu schliessenden Werkverträge, sondern auch behördliche Auflagen und eine allfällige Genehmigungsbedürftigkeit des Bauvorhabens unweigerlich zu juristischen Fragestellungen. 

Anwalt für Immobilienrecht
Anwalt für Immobilienrecht

Rund um das Immobilienrecht

Die Tatsache, dass das Immobilienrecht ein heterogenes Rechtsgebiet ist, bei welchem eine Vielzahl an angrenzenden Rechtsbereichen, wie beispielsweise das Vertragsrecht, das Mietrecht oder das nachbarrechtliche Sachenrecht, miteinander in Wechselwirkung treten, führt dazu, dass eine vollumfängliche Abwicklung eines Immobilienkaufs aufgrund des Zusammenwirkens dieser verschiedenen Rechtsordnungen für juristische Laien nahezu unmöglich erscheint. Denn neben den genannten Rechtsbereichen berühren Immobiliengeschäfte häufig auch das Steuerrecht und das Versicherungsrecht. Kommt es zu Konflikten mit Nachbarn, kann sogar das Strafrecht zur Anwendung kommen. In den letzten Jahren hat zudem die Zweitwohnungsgesetzgebung nationale Bekanntheit erlangen, welche im Einzelfall ebenfalls weitreichende Auswirkungen auf Ihre Pläne zum Immobilienkauf haben kann. 

Es ist deshalb dringend anzuraten, sich bereits schon in den frühen Stadien solcher Immobiliengeschäfte juristische Hilfe bei einer fachkundigen Anwältin / eine auf Immobilien- und Baurecht spezialisierte Anwältin zu suchen, um einen möglichst flüssigen Anlauf des Immobilienkaufs zu erreichen. So ist es wichtig, dass sie sich schon vor dem Kauf der Immobilie eine anwaltliche Beratung beiziehen, da bereits bei der Ausgestaltung des Kaufvertrags erhebliches juristisches Know-How von erheblichem Vorteil ist und sich die Abwicklung des gesamten folgenden Geschäfts so wesentlich strukturierter, präziser und weniger risikoreich vollziehen lässt. Ausserdem lassen sich damit schon präventiv vielerlei rechtliche Problemfelder geschickt umgehen, wodurch spätere rechtliche Streitigkeiten bereits im Keim erstickt werden können. 

Immobilienrechtliche Beratung und Vertretung

Als auf Immobilienrecht spezialisierte Anwältin stehe ich Ihnen beratend zur Seite und kläre Sie über die einzelnen juristischen Komplexitäten auf. Ich berate sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in allen Bereichen des Immobilienrechts, so beispielsweise in Bezug auf die Finanzierung, auf Transaktionen sowie in Sachen Immobilienentwicklung. Meine diesbezüglichen juristischen Kompetenzen umfassen sämtliche Rechtsgebiete, denen bei Immobiliengeschäften eine gewisse Relevanz zukommt, seien es vertragsrechtliche, sachenrechtliche oder versicherungsrechtliche Angelegenheiten oder aber steuer- oder strafrechtliche Aspekte.

Ich kann Sie nicht nur in den einzelnen Teilbereichen seriös beraten, sondern erkläre Ihnen auch die entsprechenden Wechselwirkungen, welche die Ambivalenz des Immobilienrechts mit sich bringt. Diese umfassende Kompetenzen in den genannten Rechtsgebiete bringt für Sie den weiteren Vorteil, dass Sie sich lediglich an eine Ansprechperson wenden müssen, welche sich im konkreten Fall vollumfänglich um sämtliche juristische Fragestellung kümmert. Dies spart Zeit, bewahrt Sie von exorbitanten Anwaltskosten und ist auch wesentlich übersichtlicher. 

Hierbei unterstütze ich als Anwalt für Immobilienrecht sowohl private Bauherrn wie auch Unternehmen bereits in der ersten Phase der Abwicklung eines Immobilienkaufs, indem ich die Ausgestaltung des Kauf- oder Mietvertrags übernehme, sie bei den Verhandlungen mit der Gegenpartei unterstütze und den optimalen und individuell auf Ihre spezifischen Bedürfnissen zugeschnittenen Weg zum Vollzug des Vertrags suche. Dabei lasse ich für Sie auch die notwendigen Beglaubigungen beim Notar vornehmen

Beim Immobilienkauf greifen derweil eine Vielzahl an kommunalen, kantonalen und bundesrechtlichen Vorschriften, welche es zu beachten gilt. Um hierbei nicht den Überblick zu verlieren und die notwendigen Unterlagen fristgerecht in korrekter Form einzureichen, übernehme ich als Dienstleistung den Verkehr mit den entsprechenden Behörden für Sie.  Immer wenn bei einem Immobilienkauf gewisse Bauarbeiten erforderlich werden, wird mit dem Ersteller ein sogenannter Werkvertrag abgeschlossen. Ich berate Sie gerne in jeglichen werkvertraglichen Fragestellungen. Zudem stellen sich bei Immobilien stets auch haftpflichtrechtliche und versicherungsrechtliche Fragen, über dessen Themenbereiche ich Sie gerne umfassend berate. 

Anwalt für Immobilienrecht

Natürlich ist es anstatt eines Kaufvertrages auch möglich, eine Immobilie zu mieten, was diverse Vor- und Nachteile gegenüber dem Immobilienkauf mit sich bringt. Durch meine Expertise im Mietrecht kann ich Sie auch in solchen Fällen umfassend und verständlich über die jeweilige Rechtslage im konkreten Einzelfall aufklären, um ein für Sie passendes und sachgerechtes Ergebnis zu avisieren.  Gerade in sachenrechtlichen Angelegenheiten, wie zum Beispiel das Nachbarrecht oder das Bauhandwerkerpfandrecht, entstehen in Bezug auf Immobiliengeschäfte viele Konflikte.

Rechtsberatung im Sachenrecht mit Fokus auf das Stockwerkeigentum

Gerne berate ich Vermieter, Mieter, Grundeigentümer, Unternehmer, Bauherren, Architekten in den folgenden Rechtsgebieten des Sachenrechts:

  • Eigentumsrechte
  • Schutzrechte
  • Besitzesrecht
  • Grundbuchrecht
  • Miteigentum und Gesamteigentum
  • Stockwerkeigentum
    • Erstellung von Begründungsakten
    • Wertquoten berechnen
    • Kommunikation mit dem Grundbuchamt oder dem Notar
    • Vertretung an Stockwerkeigentümerversammlungen
    • Anfechtung von Beschlüssen
    • Beurteilung von baulichen Massnahmen und Verwaltungsmassnahmen
    • Errichtung eines Gemeinschaftspfandrechts gegen säumige Stockwerkeigentümer
    • Retentionsrecht der Gemeinschaft gegen säumige Stockwerkeigentümer
    • Ausschluss von Miteigentümern aus der Gemeinschaft Untergang
    • Auflösung von Stockwerkeigentum
  • Nachbarrecht
  • Begründung, Anpassung und Aufhebung von Nutzniessungs-, Wohn- und Baurechte sowie (Durch-)Leitungsrechte
  • gemeinsame Nutzung von Heizungsanlagen
  • Grundpfandrechte öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen

Anwalt für Immobilienrecht – Konflikte bei Immobiliengeschäften

Sollte es später zu etwaigen Streitigkeiten kommen, so vertrete ich sie vor dem Schiedsgericht sowie auch vor Gericht. Zunächst ist es bei Konflikten stets empfehlenswert, eine gütliche Einigung mit der Gegenpartei zu erzielen und so den Streit beizulegen, da gerichtliche Verfahren äusserst kosten- und zeitintensiv sind. Durch meine langjährige Erfahrung als Anwältin gehören Streitbeilegungen zu meinem alltäglichen Metier, sodass ich auch Ihnen gerne dabei helfe, bei Konflikten eine aussergerichtliche Lösung zu finden, die für alle beteiligten Parteien befriedigend ist. Als «ultima ratio», wenn aussergerichtliche Einigungsbestrebungen erfolglos bleiben und es keine weiteren Aussichten auf eine Streitbeilegung gibt, bestreite ich mit Ihnen als Anwalt für Immobilienrecht notwendigenfalls den Rechtsweg und vertrete Sie vor Gericht und den entsprechenden Behörden, wenn nötig auch durch den gesamten Instanzenzug

Unsere Anwälte für Grundstücks- & Immobilienrecht unterstützen Sie u. a. bei folgenden Anliegen:

  1. Verträge ausarbeiten und prüfen

    – Miet- & Kaufvertrag
    – Makler- & Bauvertrag
    – Anfechtung & DurchsetzungVerträge aufsetzten und prüfen

  2. Grundstück, Liegenschaft oder Immobilie erwerben

    – Hypothek & Schulden auf dem Grundstück
    – Wechsel des Eigentümers & steuerrechtliche Aspekte
    – Mängel – Nachbesserung – Gewährleistungsansprüche Anwalt Immobilien kaufen

  3. Liegenschaft, Grundstück oder Immobilie verkaufen

    – Beratung rund um das Thema Haftung
    – Transaktionsabwicklung – Zahlung durchsetzen & überwachen
    – steuerrechtliche Aspekte / Vor- & Nachteile der Schenkung

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Häufig gestellte Fragen zur Beratung und Vertretung im Grundstücksrecht und Immobilienrecht

immobilienrechtliche mandate

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Anwalt / Anwältin für Vertragsrecht

Suchen Sie einen Anwalt für Vertragsrecht? Benötigen Sie anwaltliche Hilfe bei der Vertragsgestaltung, bei Vertragsverhandlungen und beim Vollzug bzw. bei der Durchsetzung von Verträgen?

Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie gerne bei der Ausarbeitung und Prüfung von Vertragstypen:

  • Kaufvertrag
  • Grundstückskaufvertrag (Vorkaufsrecht, Kaufsrecht)
  • Werkvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag
  • Pachtvertrag
  • Leihvertrag
  • Auftrag
  • Bürgschaftsvertrag
  • Architektenvertrag
  • Ingenieurvertrag
  • Darlehensvertrag
  • Leasingvertrag
  • Gesellschaftsvertrag
  • Aktionärbindungsvertrag
  • Fusionsvertrag
  • Ehevertrag
  • Konkubinatsvertrag
  • Erbvertrag
  • Scheidungsvereinbarung
  • Begründung einer Nutzniessung
  • Dienstbarkeitsvertrag
  • Wohnrechtsvertrag
  • Baurechtsvertrag
  • Pfandvertrag

Vertragsrechts-Anwälte

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen und Firmen bei der Vertragsgestaltung, bei Vertragsverhandlungen und beim Vollzug bzw. bei der Durchsetzung von Verträgen. Ausserdem prüfen und redigieren wir alle Arten von Verträgen.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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+41 43 545 01 50

Unser Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Zürich kennt sich im Vertragsrecht aus. Haben Sie Fragen zu vertragsrechtlichen Transaktionen, die wir täglich durchführen? Benötigen Sie Hilfe bei einer vertragsrechtlichen Auseinandersetzung? Wenn Sie Fragen zu Verträgen haben sind Sie in unserer Advokatur für Vertragsrecht an der richtigen Adresse. Möchten Sie mehr selbst Verträge ausarbeiten und benötigen dabei anwaltliche Unterstützung? Sind Sie von einer Vertragsverletzungen betroffen? Unser Anwalt für Vertragsrecht ist Experte im Mietrecht, Kaufrecht, Wertpapierrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht. Wollen Sie einen Rechtsberatung zum Darlehen, Bürgschaften, Lizenzen oder Aufträgen? Unser Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Zürich ist für Sie da!

Ihre Experten

Unsere Kanzlei

Die Anwaltskanzlei Wittibschlager hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Unsere Rechtsanwälte vertreten Privatpersonen & Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, USA, und Osteuropa.

Wir sind ein Team mit erfahrenen und spezialisierten Anwälten in verschiedenen Fachgebieten. Zu unseren bevorzugten Arbeitsgebieten gehören das Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Handels- & Gesellschaftsrecht, Schuldbetreibung- und Konkursrecht, nationales- & internationales Privatrecht & Wirtschaftsrecht.

Dank der fachlichen Spezialisierung unserer Anwältinnen und Anwälte und ihrer Berufserfahrung können wir Ihnen qualitativ herausragende Dienstleistungen anbieten.

In der Schweiz ist unsere Kanzlei ist die zentrale Anlaufstelle bei grenzüberschreitenden Rechtsfragen & Sachverhalten Schweiz – Deutschland.

+41 43 545 01 50

+41 43 545 01 50

Welche Rechtsbereiche sind vom Vertragsrecht betroffen?

Täglich werden zum Beispiel beim Einkaufen eine Vielzahl von Verträgen abgeschlossen – oft nur mündlich und oft auch, ohne es zu wissen. Bei vielen Verträgen, kommt es oft zu Konflikten, welche man schon im Vorfeld vermeiden kann. Jeder schliesst täglich mündliche oder schriftliche Verträge ab. Ein Vertrag kommt durch die gegenseitig übereinstimmende Willensäusserung zustande. Damit sind Rechte und Pflichten verbunden. Verträge werden per E-Mail, schriftlich, mündlich oder auch mit der Bestellung in einem Online-Shop verbindlich abgeschlossen. Unser Anwalt für Vertragsrecht in Zürich kann Ihnen bei der Gestaltung von einfachen Verträgen, aber auch von hochkomplexen Vertragswerken helfen.

Zum Vertragsrecht gehören verschiedenste Lebensbereiche:

  • Kauf
  • Schenkung
  • Tausch
  • Miete
  • Pacht
  • Gebrauchsanleihen
  • Darlehen
  • Arbeitsumfeld
  • Aufträge
  • Lizenzverträge
  • Vertriebsrecht

Umfassende Beratung in vertragsrechtlichen Belangen

Unser Anwalt für Vertragsrecht in Zürich

Unser Advokatur arbeitet interdisziplinär mit Anwälten der verschiedensten Fachrichtungen zusammen. Wir bieten umfassende anwaltliche und notarielle Unterstützung bei den folgenden Bereichen an:

Vertragsrecht

Die Durchsetzung von Verträgen kann mit anwaltlicher Unterstützung optimiert werden. Schon im Vorfeld der Vertragsverhandlung kann mit der Hilfe eines Experten für das Vertragsrecht eine Optimierung erfolgen. Die Überprüfung und Ausarbeitung komplexer Verträge gehören zu meinen Kernkompetenzen.

Zürcher Experten im Vertragsrecht

Ihre Anwaltskanzlei für die Ausarbeitung und Überprüfung von Verträgen

Zivil-, Miet-, Arbeits- & Vertragsrecht

Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung und der Ausarbeitung oder bei der Verhandlung und beim Abschluss von Verträgen.

Wirtschafts- & Handelsrecht

Unsere Kanzlei bietet Privaten und Firmen eine gesellschafts-, wirtschafts- und handelsrechtliche Beratung an.

Versicherungs-, Banken- & Haftpflichtrecht

Spezialisierte Rechtsanwälte beraten Sie fachkundig bei versicherungs- und haftungsrechtlichen Rechtsfällen.

Fachkundige vertragsrechtliche Beratung im Herzen der Stadt Zürich

Bei Vertragsgestaltung, Vertragsverhandlung und beim Vollzug bzw. bei der Durchsetzung von Verträgen unterstützen wir Sie fachkundig. Ausserdem überprüfen und redigieren wir alle Arten von Verträgen. Unsere Anwaltskanzlei in Zürich ist eine auf Vertragsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Bei Rechtsfragen in Zusammenhang mit Verträgen sind Sie bei uns richtig. Die anwaltliche Hilfe beim Aufsetzen eines Vertrages oder die Überprüfung vor Vertragsunterschrift durch einen Vertragsrechtsexperten ist wesentlich. Es ist wichtig, dass Sie die Folgen und Risiken eines Vertrages genau kennen. Gerne zeigen wir Ihnen die Schachstellen und Risiken Ihres Vertrags auf und helfen Ihnen  bei der professionellen Ausarbeitung des Vertrags.

Anwalt Zürich Vertragsrecht
Anwalt Zürich Vertragsrecht

ANWALTLICHE DIENSTLEISTUNGEN IM VERTRAGSRECHT IN ZÜRICH

Ihr Zürcher Anwalt für Vertragsrecht

+41 43 545 01 50

Vertragsrechtliche Vertretung und Beratung für Firmen, Privatpersonen & Institutionen

Firmen, Privatpersonen und Öffentliche Institutionen dienen wir als primäre Anlaufstelle für alle vertragsrechtlichen Probleme. Wir schaffen für unsere Kunden einen finanziellen Mehrwert.

Kanzleiinhaberin – Expertin im internationalen Vertragsrecht

Stanislava Wittibschlager verfügt über das schweizerische und deutsche Anwaltspatent. Sie und Ihr Team von spezialisierten Anwälten im Vertragsrecht verfügen über langjährige Erfahrung.

Mitgliedschaften

Eingetragen im Anwaltsregister Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbands, Mitglied des schweizerischen Anwaltsvereins, Mitglied des D / CH Juristenvereinigung.

Zuverlässigkeit und Vertrauen stehen bei uns an erster Stelle!

Inhaberin der Anwaltskanzlei für Vertragsrecht in Zürich

Unsere Zürcher Experten für Vertragsrecht setzen Ihre Ansprüche durch!

Die Vertragsrechtsanwälte unseres Advokaturbüros in Zürich sind auf Vertragsrecht fokussiert. Wir haben uns im Grossraum Zürich, in Deutschland und in Tschechien etabliert. Wir bieten persönliche Beratung und vertreten Firmen und Private in handels-, wirtschafts-, gesellschafts- und auch in allen anderen vertragsrechtlichen Angelegenheiten sowohl national als auch international.

Suchen Sie eine schnelle, zuverlässige, kompetente und persönliche vertragsrechtliche Beratung?

Die Anwaltskanzlei Wittibschlager ist eine versierte Zürcher Kanzlei für Vertragsrecht. Wir bieten Unterstützung im Arbeitsrecht. Haben Sie Fragen zur Kündigung, Überstunden… Auch im Marken- und Urheberrecht sowie in mietrechtlichen, erbrechtlichen und familienrechtlichen Fragen helfen wir gerne.

Ihre Anwaltskanzlei für Vertragsrecht im Grossraum Zürich

Als spezialisierter Anwalt bzw. Anwältin für Vertragsrecht ist eine vertiefte Fachkenntnis im schweizerischen, deutschen und auch internationalen Handels-, Wirtschafts-, Gesellschaft-, Miet-, Arbeits-. Schadens- und allgemeinen Zivil- und Vertragsrecht gefragt.

Ein Team von spezialisierten Vertragsrechts-Experten unterstützt Private und Unternehmen in allen vertragsrechtlichen Fragen. Ausserdem übernehmen wir den Rechtsdienst für KMU’s. Zudem verfügen wir über ein breites Netzwerk. in der Schweiz, in Deutschland und in Tschechien.

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DIENSTLEISTUNGEN IM VERTRAGSRECHT

Ihr Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Zürich ist Experte im Handels-, Wirtschafts-, Gesellschafts- und Mietrecht

  • Rechtsdienst für KMU’s
  • Anwalt Wirtschaftsrecht
  • Anwalt Handelsrecht
  • Anwalt Gesellschaftsrecht
  • Anwalt Schadensrecht
  • Anwalt Firmengründung
  • Anwalt Haftpflichtrecht
  • Anwalt Mietrecht
  • Anwalt Erbrecht
  • Anwalt Arbeitsrecht
  • Anwalt Eherecht
  • Anwalt Familienrecht
  • Anwalt SchkG
  • Anwalt Betreibung
  • Anwalt Verträge
  • Anwalt Unternehmensrecht
  • Anwalt Aktienrecht
  • Deutscher Anwalt Zürch

ZÜRCHER ANWALT fÜR VERTRAGSRECHT

Anwalt Arbeitsrecht

Haben Sie Fragen rund um den Arbeitsvertrag, Konflikte am Arbeitsplatz, wie z.B. Mobbing oder wollen Sie sich über arbeitsrechtlichen Themen wie Kündigung, Geheimhaltung, Konkurrenzverbot oder Mediation beraten lassen? Wir unterstützen sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber. Durch die professionelle Redaktion von Arbeitsverträgen können Konflikte von vorne herein präventiv vermieden werden.

Anwalt Mietrecht

Unsere Kernkompetenz liegt im Bereich des Mietrechts. Baurechts, Immobilienrechts bzw. des Pachtrechts. Mieter, Vermieter, Immobilienbesitzer und Liegenschaftsverwaltungen gehören zu unseren Kunden. In mietrechtlichen Angelegenheiten wie z.B. die Gestaltung von Mietverträgen oder in der Mietzinsgestaltung sowie bei Kündigung von Mietvertragen und Ausweisungen sind wir überaus erfahren.

Anwalt Wirtschaftsrecht

Unsere auf alle wirtschaftsrechtlichen Fragen spezialisierten Rechtsanwälte bieten eine kompetente praxisorientierte Rechtsberatung an. Aufgrund jahrelanger Erfahrung im nationalen und internationalen Wirtschaftsrecht sind wir die richtigen Ansprechpartner. Zusammen mit unseren Netzwerkpartner helfen wir Privaten, Unternehmen bzw. Familienunternehmen interdisziplinär in allen Fragen rund um das schweizer und deutsche Wirtschaftsrecht.

Anwalt Gesellschaftsrecht

Spezialisierte Rechtsanwälte für gesellschaftsrechtliche Fragen aus Zürich helfen bei Firmengründung und unterstützen Privatpersonen und Unternehmen in allen Belangen des Gesellschaftsrechts und Unternehmensrechts. Bei gesellschaftsrechtlichen Fragen zu Aspekten von Personenvereinigungen wie z.B. einer AG, GmbH, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft, Verein oder Stiftung sind wir anwaltlich sowohl in der Beratung als auch in der Prozessführung tätig.

Anwalt Handelsrecht

Unsere Kanzlei für handelsrechtliche Rechtsfragen bietet Privaten und Unternehmen eine vollumfängliche Beratung und Prozessführung im Handelsrecht an. Bei Unternehmensgründung, Unternehmensnachfolge oder auch anderen handelsrechtlich Belangen sind wir die zentrale Anlaufstelle in Zürich. Wir bieten Rechtssicherheit im deutschen und schweizerischen Handelsrecht.

Anwalt Schadensrecht

Unser Anwalt für Schadensrecht vertritt Sie im Schadensrecht. Bei allen Arten von Schadensersatzansprüchen verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht. Möchten sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen oder diesen abwehren? Spezialisierte Anwälte für Haftung- und Schadensrecht bzw. Schadensersatzrecht beraten und vertreten Sie kompetent.

Schweizer Vertragsrecht

Ein Vertrag ist die gegenseitige übereinstimmende Willensäusserung zweier Parteien. Verträge werden täglich abgeschlossen. Man kann verschiedene Vertragsformen unterscheiden. Grundsätzlich wird die mündliche und die schriftliche Vertragsform unterschieden. Es kann aber auch sein, dass für den Abschluss eines Vertrags eine qualifizierte Vertragsvorschrift notwendig ist. Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie z.B. muss notariell beglaubigt werden und es bedarf ein Grundbucheintrag. In einem Vertragsgespräch kann es durchaus schon sein, dass man sich verpflichtet

Wichtig ist, dass man die Tragweite und die Vertragsfolgen richtig einschätzen lernt, bevor man einen Vertrag eingeht. Konfliktpotential entsteht, wenn Verträge mangelhaft, lückenhaft oder unklar ausgestaltet sind. Eine gütliche Einigung mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts für Vertragsrecht kann meist erzielt werden. Sind die Meinungen und Interessen der Vertragsparteien zu weit auseinander, kommt es zwangsläufig zu einem vertrags- oder arbeitsrechtlichen Prozess. Vertragsrechtliche Auseinandersetzungen gibt es bei den unterschiedlichsten Verträgen wie z.B. bei der Senkung, Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Leihvertrag oder Tauschvertrag.

Die Anwaltskanzlei Wittibschlager verfügt über Experten im Vertragsrecht. Dank einem eingespielten Team, einer grossen praktischen arbeitsrechtlichen Erfahrung und dank aktuellstem Wissen im schweizerischen und deutschem Vertrags- und Arbeitsrecht, können wir Ihre Fragen kompetent beantworten.

Wir begleiten Sie bei der Ausarbeitung von Verträgen und setzen uns als Vermittler oder Rechtsvertretung bei arbeitsrechtlichen Prozessen ein

Kontaktieren Sie uns noch heute mit Ihrem Anliegen

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Unser Anwalt für Vertragsrecht setzt Ihre Ansprüche durch!

Vertragsausarbeitung

Spezialisierte Anwälte für alle vertragsrechtliche Rechtsbereiche setzen Ihre Ideen vertraglich um. Ein erfahrener Anwalt für Vertragsrecht setzt einen Vertrag für Sie auf. Es kann auch von Nöten sein, einen bereits bestehenden Vertrag anzupassen bzw. diesen neu auszugestalten oder zu vervollständigen. Suchen Sie einen Experten für die Redaktion eines Arbeitsvertrages, Werkvertrages, Kaufvertrages, Mietvertrags Erbvertrag, Ehevertrages oder Lizenzvertrags? Wie erklären Ihnen den Ablauf einer Vertragsredaktion und unterstützen Sie bei der Ausarbeitung sämtlicher Vertragsarten.

Vertragsprüfung

Die Prüfung erarbeiteter oder bestehender Verträge durch einen Vertragsrechtsexperten kann Sie vor unangenehmen Folgen bzw. Überraschungen schützen. Wir erläutern Ihnen nach genauer Vertragsprüfung allfällige Vertragsrisiken, unerwünschte vertragliche Folgen können vermieden werden. Vertragliche Ergänzungen und Neuformulierungen bewahren vor vermeidbaren vertraglichen Schäden. Machen Sie noch heute einen Termin für die Vertragsprüfung ab. Unsere Spezialisten im Vertragsrecht unterstützen Sie kompetent.

Gerne biete ich bei den folgenden Verträgen meine Hilfe an:

Vertragsarten

Unsere Experten im Vertragsrecht helfen beim:

  • Kaufvertrag
  • Immobilienverkauf
  • Mietvertrag
  • Pachtvertrag
  • Darlehen
  • Kreditvertrag
  • Werkvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Bürgschaftsvertrag
  • Pfandvertrag
  • Garantievertrag
  • Sicherungsvertrag
  • Hinterlegungsvertrag
  • Gesellschaftsvertrag
  • Aktionärbindungsvertrag
  • Konkubinatsvertrag
  • Ehevertrag,
  • Erbvertrag, Erbverzichts- und Erbteilungsvertrag
  • Leasing,
  • Vertriebsverträge
  • Lizenzvertrag
  • Leihvertrag
  • Mietvertrag
  • Pachtvertrag
  • Darlehensvertrag, Kreditvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Werkvertrag und Treuhandvertrag
  • Mäkler-, Agentur-, Kommissions-, Fracht- und Speditionsvertrag
  • Bürgschafts-, Garantie-, Pfand-, Sicherungs-, Hinterlegungsvertrag
  • Gesellschafts- und Aktionärbindungsvertrag
  • Konkubinats-, Ehe-, Erb-, Erbverzichts- und Erbteilungsvertrag
  • Leasing-, Alleinvertriebs- und Vertriebsvertrag
  • Lizenzvertrag

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Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Wir beantworten Ihre Fragen.

Zürcher Anwalt für Vertragsrecht
Zürcher Anwalt für Vertragsrecht

Verträge im Alltag

Unser Alltag wird seit jeher von Vertragsabschlüssen dominiert, wobei sich in den meisten Fällen die Vertragsparteien sich dessen gar nicht bewusst sind. Besorgt man sich abends etwas im Lebensmittelladen, so stellt dies bereits einen Kaufvertrag dar und löst automatisch eine Vielzahl an Rechtsfolgen aus. Währendem Verträge zumeist in mündlicher Form geschlossen werden, können – wenn auch weniger alltäglich – selbstverständlich auch schriftliche oder vor einem Notar beglaubigte Verträge abgeschlossen werden. Ein Vertragsschluss muss in aller Regel nicht einmal ausdrücklich, sondern kann auch durch konkludentes Verhalten erfolgen. Das schweizerische Vertragsrecht kennt hierbei neben dem erwähnten Kaufvertrag weitere Vertragsinstitute wie beispielsweise die Schenkung, den Tausch, die Miete, die Pacht, die Leihe, den Auftrag, den Werkvertrag, das Darlehen oder den Arbeitsvertrag.

All jene Vertragsinstituten sind gesetzlich im Schweizerischen Obligationenrecht kodifiziert. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit lässt es jedoch zu, dass zwei oder mehrere Parteien miteinander einen Vertrag abschliessen, welcher sich nicht eindeutig unter einem dieser im OR geregelten Vertragsarten subsumieren lässt, sodass je nach Vertragsinhalt ein sogenannter Innominatkontrakt, welcher nicht explizit gesetzlich geregelt wird und dessen konkreter Inhalt deswegen durch Auslegung häufig erst bestimmt werden muss, vorliegen kann. In Hinblick auf die heutige Vielzahl von Verträgen bzw. deren verschiedenen Formen und Ausgestaltungen ergeben sich im Vertragsrecht zwangsläufig auch erhebliche Konfliktbereiche. Besonders mündliche oder konkludent geschlossene Verträge können inhaltlich unter den Parteien missverstanden oder gewisse Vertragsinhalte nicht hinreichend geregelt worden sein. Zudem besteht auch immer die Gefahr, einen Vertrag durch konkludentes Verhalten abgeschlossen zu haben, ohne sich dessen bewusst zu sein oder die rechtlichen Konsequenzen zu kennen.

Streitigkeiten im Bereich des Vertragsrecht

Streitigkeiten im Bereich des Vertragsrechts lassen sich zuweilen durch eine gütliche Einigung zwischen den Parteien regeln, wobei eine anwaltliche Beratung eine solche Bereinigung massgeblich fördern kann. Gewisse Konflikte sind allerdings dermassen schwerwiegend, dass sie sich lediglich auf dem Rechtsweg durch den Richter auflösen lassen. Für all jene mit dem Vertragsrecht zusammenhängenden Problemfelder stehe ich Ihnen als auf Vertragsrecht spezialisierte Anwältin mittels professioneller Beratung bei und helfe sowohl Privatpersonen als auch Unternehmenbei Vertragsverhandlungen, bei der Ausgestaltung eines Vertragssowie bei der Durchsetzung der vertraglich vereinbarten Rechten bzw. Pflichten.

Ausserdem prüfe und redigiere ich jegliche Arten von Verträgen, darunter insbesondere Fahrnis- und Grundstückkaufverträge, Mietverträge, Pachtverträge, Darlehensverträge, Kreditverträge, Arbeitsverträge, Treuhandverträge, Werkverträge, Gesellschaftsverträge, Aktionärsbindungsverträge, Leasingverträge, Vertriebsverträge, Lizenzverträge, Bürgschaftsverträge, Garantieverträge, Pfandverträge, Sicherunsgverträge, Hinterlegungsverträge, Eheverträge, Konkubinatsverträge, Erbverträge, Erbteilungsverträge, Erbverzichtsverträge sowie jegliche Auftragsarten wie beispielsweise der einfache Aufträge, Mäklerverträge, Kommissionsverträge, Frachtverträge oder Speditionsverträge. Konsultieren Sie noch heute unseren Anwalt für Vertragsrecht für eine umfassende und profunde Erstberatung.

Anwalt Vertragsrecht ist zentrale Anlaufstelle für Klein und Mittelbetriebe – Ihr Anwalt für KMU’s

Dank meiner mehrjährigen Erfahrung bei der Gestaltung und der Redaktion von Vertragsverhandlungen und dem Abschluss von Verträgen konnte ich mir ein vertragsrechtliches Wissen in den unterschiedlichsten Industrien aneignen, welches ich in der Vertragsberatung einfliessen lasse. In vielen KMU’s besteht ein Handlungsbedarf. Bestehende Verträge müssen oft überprüft und angepasst werden. Die Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen kann so optimiert werden. Auch die Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen sollte ein spezialisierter Anwalt für Vertragsrecht vornehmen. Die Führung einer KMU bedarf im heutigen Wirtschaftsverkehr weitaus mehr als der Vertrieb von Waren oder das Anbieten gewisser Dienstleistungen. Vielmehr ist es heute unumgänglich, sich mit einer Vielzahl an rechtlichen und administrativen Fragen auseinanderzusetzen. Als Unternehmer oder Unternehmerin einer KMU ist die Bewältigung dieser Aufgaben, welche über die eigentliche Kernkompetenz des Unternehmens hinausgehen, ohne professionelle Hilfe kaum zu bewältigen.

Anwalt Firmengründung

Gerade zu Beginn einer KMU-Gründung ist man mit vielerlei Rechtsfragen konfrontiert und als juristischer Laie häufig überfordert. Als auf KMU spezialisierte Anwältin berate ich Sie gerne in diesen komplizierten und häufig unüberschaubaren rechtlichen Angelegenheiten und erbringe individuell auf Ihre unternehmerischen Bedürfnisse ausgerichteten Dienstleistungen. Im Bereich von Firmengründungen oder -umwandlungen vollziehe ich bei Bedarf von Anfang an den gesamten Gründungsprozessbis zum vollends gegründeten und betriebsbereiten Unternehmen. Dabei berate und vertrete ich Sie mitunter bei Vertragsverhandlungen oder wirke bei der Ausgestaltung der Gesellschaftsverträge sowie anderen Verträgen – wie beispielsweise Kaufverträge, Leasingverträge, Frachtverträge, Lizenzverträge oder Franchiseverträge – mit, um eine für Ihre KMU ideale inhaltliche Lösung zu finden und allfälligen Problemfeldern präventiv zu umgehen. Zudem prüfe und redigiere ich allfällige bereits bestehende Verträge. Ferner berate ich Sie auch zu allen markenrechtsrelevanten Themen und leite hierbei die nötigen Schritte durch. 

Bei einem KMU-Betrieb stellen sich zwangsläufig auch besondere haftpflichtrechtliche Fragen, über welche ich Sie eingehend aufkläre, um das Risiko der Haftung einzugrenzen. Gerne prüfe ich zudem Versicherungspolicen und die Leistungen der Versicherer für Sie. Ausserdem vertrete ich Sie in haftpflichtrechtlichen Streitfällen, sei es auf der Seite des Klägers, der seine haftpflichtrechtlichen Ansprüche durchsetzen will, oder sei es auf der Seite des Beklagten. Des Weiteren begleite ich Sie bei den für die Entstehung der KMU notwendigen Bauvorhaben von Anfang bis Ende des jeweiligen Projekts. Dabei stelle ich insbesondere sicher, dass Baueingaben korrekt und fristgerechterfolgen, kläre Sie über die Finanzierungsmöglichkeiten des Bauprojekts auf, erstelle oder überprüfe die hierzu notwendigen Werkverträge und überwache ganz allgemein den gesamten Verlauf des Projekts, um einen möglichst reibungslosen Bauprozess sicherzustellen.

In Bezug auf bereits bestehende Liegenschaften helfe ich Ihnen mit Blick auf Ihre individuelle Ausgangslage und Präferenzen bei der Entscheidung, ein Objekt kaufen oder stattdessen zu mieten und wirke hierbei auch bei der konkreten Ausgestaltung der einschlägigen Verträge mit. Umgekehrt biete ich natürlich auch Beratungen an in Hinblick auf Verkäufe oder Vermietungen von Liegenschaften. Wenn in einer KMU Arbeitskräfte eingestellt werden sollen, so spielen in Ihrer KMU die arbeitsrechtlichen Aspekte zwangsläufig eine massgebliche Rolle. Ich gestalte hierfür bei Bedarf Arbeitsverträge für Sie aus, um den arbeitsrechtlichen Problemfelder bereits im Vorfeld zu entgegnen, und berate Sie zu jeglichen arbeitsrechtlich relevanten Themen wie beispielsweise zum Gesamtarbeitsvertrag (GAV), Arbeitszeitkontrolle oder flankierende Massnahmen.

Anwaltliche Hilfe bei erb-, familien- oder arbeitsrechtlichen Konflikten

Sollte es zu Konflikten mit Arbeitnehmer kommen, vertrete und berate ich Sie bei mediativen Konfliktlösungen oder bei anderen Massnahmen wie die Kündigung des Arbeitsvertrags. In diesen Angelegenheiten vertrete ich sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer.

Ferner biete ich auch diverse Dienstleistungen für Privatpersonen ausserhalb des geschäftlichen Bereichs an. So formuliere ich beispielsweise Ehe- und Erbverträge, stehe Ihnen beratend bei einer Erbteilung bei und helfe bei der Erfüllung der Pflichten eines Willensvollstreckers.

Sollte es in einer Ehe zur Scheidung kommen, so versuche ich nach sorgfältiger Abklärung Ihrer Bedürfnislage und Präferenzen durch Mediation eine einvernehmliche Scheidung mit Ihrem Partner herbeizuführen, wobei ich Sie, wenn eine gütliche Einigung scheitern sollte, auch vor Gericht vertreten werde.

Anwalt Vertragsrecht
Anwalt Vertragsrecht

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Anwalt bei Konflikten in der Schule

In Bezug auf die schulischen Angelegenheiten Ihrer Kinder führe ich bei Konflikten mit der Schulleitung, dem Rektorat oder anderen schulischen Behörden die Verhandlungen, um die Rechte und Ansprüche Ihres Kindes angemessen zu vertreten. Bei unhaltbaren Entscheidungen seitens schulischer Behörden lege ich in Ihrem Namen Rekurse ein.

Anwaltskanzlei Wittibschlager

Dufourstrasse 165
8008 Zürich

 
 
 

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Anwaltskanzlei Zuerich

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Zürich
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E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten – telefonische Erreichbarkeit

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
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SonntagGeschlossen

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Anwalt / Anwältin für Unternehmens-, Firmenrecht und Betriebsnachfolge

Suchen Sie einen Anwalt für Unternehmensrecht und Firmenrecht?

Anwaltskanzlei für Firmenrecht, Unternehmensrecht und Betriebsnachfolge

Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Unternehmensrecht muss sich ständig mit der neusten Rechtssprechung vertraut machen, um fachkundige Beratung und Vertretung im Vertrags-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht bieten zu können. Bei gesellschaftsrechtlichen und unternehmensrechtlichen Belangen, zum Beispiel bei Gründung und Umstrukturierung von Unternehmen, sollte man eine spezialisierte Anwaltskanzlei konsultieren.

Firmenrecht Schweiz

Das Firmenrecht wurde im Jahr 2016 im schweizerischen Obligationenrecht neu geregelt. Nach der neuen Gesetzgebung gelten die für AGs, GmbHs und Genossenschaften geltenden Bestimmungen nun auch für alle anderen Handelsgesellschaften.

Damit können hierzulande nun auch Kollektiv-, Kommandit- und Kommanditaktiengesellschaften ihre Rechtsform nach Belieben wählen und ihre Bezeichnung im Falle eines Gesellschafterwechsels weiter verwenden. Es muss lediglich noch die Rechtsform in den Firmennamen aufgenommen werden.

Anwalt Unternehmensgründung

Sind Sie Firmeninhaber, Unternehmer oder Geschäftsführer einer Schweizer Firma? Haben Sie Fragen zum aktuellen Unternehmens-, und Firmenrecht? Kontaktieren Sie unsere Anwälte für Handelsrecht.

Bereits bei der Gründung Ihres Unternehmens unterstützen wir Sie und erläutern Ihnen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen in der Schweiz und auch in Deutschland. In unserer Kanzlei finden Sie kompetente und erfahrene Ansprechpartner für Unternehmensrecht in Sachen Unternehmensnachfolge. Ausserdem bieten wir folgende unternehmensrechtlichen Dienstleistungen an:

  • Gründung einer AG oder einer GmbH
  • Statutenänderung
  • Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung
  • Sitzverlegung
  • Fusion
  • Spaltung oder Umwandlung
  • Nachfolgeregelung
  • Liquidation

Unser Team von Experten im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht sind auch Profis im Vertragsrecht, Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht; wir bieten rechtliche Unterstützung in internationalen, grenzüberschreitenden Unternehmensfragen. In unserer Anwaltskanzlei finden Sie Fachexperten für Steuerrecht, Zollrecht oder Transportrecht.

Anwalt Unternehmensrecht Firmenrecht
Anwalt Unternehmensrecht Firmenrecht

Unternehmer brauchen firmenrechtliches Expertenwissen

Jeder, der in der Schweiz eine Personengesellschaft beziehungsweise ein Unternehmen gründet, führt oder übernimmt, muss die unterschiedlichsten Normen, und Gesetzesvorschriften kennen.

Anwalt Unternehmensrecht Firmenrecht zur Wahl der Rechtsform

Die erste Frage bei der Gründung eines Unternehmens ist die Rechtsform. In Abhängigkeit davon, ob das Unternehmen zukünftig ausschließlich in der Schweiz oder auf internationaler Ebene agieren wird, gilt es, verschiedene Richtlinien und Gesetze zu beachten. Bei der Wahl der geeigneten Rechtsform berät Sie unser Anwalt für Handelsrecht umfassend. Zudem sind wir mit der notwendigen Expertise in grenzüberschreitenden Geschäftsfeldern ausgestattet. Bei uns finden Sie die richtigen Experten für Steuerrecht, Zollrecht oder Transportrecht.

Rechtsdienst für Ihr Unternehmen

Wir würden uns freuen, Ihr langjähriger Begleiter, Vertreter und Rechtsberater für Ihre Firma beziehungsweise Ihr Unternehmen in der Stadt Zürich zu sein. Wir kennen Ihren handels-, firmen, und gesellschaftsrechtlichen Tätigkeitsbereich und die dazugehörige Materie genau und können so bei rechtlichen Problemen im Kreis der Gesellschafter oder bei Kunden und Lieferanten sofort in Ihrem Interesse handeln. Daher sind Sie mit einem kontinuierlichen Rechtsbeistand immer auf der sicheren Seite.

Anwalt Unternehmensrecht Firmenrecht – Rechtsberatung bei Firmenübertragung und -nachfolge

Sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland blicken KMU’s auf eine lange Tradition zurück und bilden die Grundlage für das Handels- und Wirtschaftsleben. Besonders wichtig ist die Regelung der Betriebsnachfolge! Unser Rechtsanwalt für Handelsrecht unterstützt auch bei Unternehmensübernahmen.

Sind Sie Unternehmer in Zürich und möchten Ihre Unternehmensnachfolge in entspannter, guter und familiärer Atmosphäre regeln?

Unsere Anwalt für Unternehmensrecht und Firmenrecht und Inhaber der Anwaltskanzlei für Handelsrecht in Zürich ist Ihr Ansprechpartner in allen Fragen der Unternehmensnachfolge. Ausserdem erstellen unsere Rechtsanwälte auf Wunsch die erforderlichen Verträge beziehungsweise Erbverträge. Neben der Nachfolgeregelung befassen wir uns auch mit der Übernahme bestehender Verpflichtungen und Haftungsfragen. Auch die vertraglich gebunden Angestellten beziehungsweise der Mitarbeiterstamm ihres Unternehmens ist wichtig. Die arbeitsrechtlichen Sachverhalten und die vertragsrechtlichen Auswirkungen im Falle einer Nachfolge muss abgeklärt werden.

Für alle Fragen rund um Ihr Unternehmen vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei.

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