Droht Ihnen die Enteignung und suchen Sie Rechtsbeistand bei einen spezialisierten Anwalt für Enteignungsrecht?
Nur der Anwalt für Enteignungsrecht kennt sich in dieser komplexen Materie aus. Der Staat hat unter Erfüllung gewisser gesetzlicher Voraussetzung die Möglichkeit, unabhängig vom Willen der betroffenen Personen Eigentum von Privatpersonen zu entziehen und sich anzueignen oder das Privateigentum bzw. die Verwendung daran in gewisser Weise einzuschränken. Diese staatliche Massnahme hat insofern weitreichende Konsequenzen hinsichtlich der Nutzung des Eigentums der betroffenen Personen und stellt in allen Fällen ein schwerwiegender Eingriff in die grundrechtlich durch die Bundesverfassung ausdrücklich geschützte Eigentumsgarantie gemäss Art. 26 BV dar, weshalb sie nur durch die Erfüllung der Kriterien aus Art. 36 BV gerechtfertigt werden kann.
Rechtsanwälte bieten anwaltliche Unterstützung bei Enteignung
Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team beraten und vertreten Sie bei drohender formeller oder materieller Enteignung.
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
Demnach muss ein solcher Eingriff insbesondere durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sein und überdies einer Verhältnismässigkeitsprüfung standhalten.
Formelle und die materiellen Enteignung
Bei Enteignungsfällen ist derweil einerseits zwischen der formellen und andererseits der materiellen Enteignung strikt zu unterscheiden.
Währendem bei der formellen Enteignung ein privater Vermögenswert effektiv entzogen und auf den Enteigner übertragen wird, stellt eine materielle Enteignung lediglich eine Beschränkung der Verfügungs- und Nutzungsbefugnisse der betroffenen Person in Hinblick auf deren Eigentum dar.
Staat enteignet fremdes Privatgrundstück
Zu Gunsten der Realisierung von Projekten der öffentlichen Infrastruktur kann es beispielsweise notwendig sein, dass der Staat ein fremdes Privatgrundstück enteignet, um selbst neuer Eigentümer des Enteignungsobjekts zu werden. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte formelle Enteignung.
Anwalt Enteignungsrecht
Formelle Enteignung
Als formelle Enteignung wird der staatliche Hoheitsakt bezeichnet, bei welchem Privatvermögen ganz oder teilweise entzogen und stattdessen dem Enteigner übereignet wird. Die formelle Enteignung wird im Bundesgesetz über die Enteignung (EntG) geregelt. Eine formelle Enteignung darf durch den Staat nur dann angeordnet werden, wenn sie einem öffentlichen Interesse dient, sie zur Erreichung des öffentlichen Interesses erforderlich ist und die Enteignung dem Verhältnismässigkeitsprinzip entspricht.
Der durch die formelle Enteignung betroffene Eigentümer hat in jedem Fall einen Anspruch auf eine Entschädigung, wodurch konsequent alle durch die Enteignung kausal verursachten vermögensmässigen Nachteile auszugleichen sind. Entsprechend regelt die Bundesverfassung in Art. 26 Abs. 2 BV ausdrücklich, dass Enteignungen voll zu entschädigen seien. Das formellen Enteignungsverfahren richtet sich nach gesetzlichen Schemas, welche durch spezialgesetzliche kantonale oder kommunale Regeln ergänzt werden können.
Öffentlichen Planauflage und Einsprache
Mit der öffentlichen Planauflage beginnt hierbei insbesondere bei Projekten, die den Bau von Strassen betreffen, das Enteignungsverfahren zu laufen. Die durch die formelle Enteignung betroffene Personen können von diesem Zeitpunkt an Einsprache zu erheben. Die Möglichkeit, Einsprache einzulegen, ist jedoch an eine gewisse Frist gebunden. Hierbei ist es von enormer Wichtigkeit, diesen Fristenlauf einzuhalten, da ansonsten den einspruchsberechtigten Personen die Widerspruchsmöglichkeiten verlustig gehen können.
Fristgerechter Einsprache und Einigungsverhandlung
Bei fristgerechter Einsprache folgt in der Regel eine Einigungsverhandlung, welche im Idealfall in einem Ihren Vorstellungen entsprechenden Einigungsvertrag resultiert. In diesem Fall wird die Einsprache obsolet und sie kann ohne Folgen zurückgezogen werden. Sollte eine Einigung jedoch scheitern, ist die Gemeinde dazu verpflichtet, den Kanton um die Erteilung des Enteignungsrechts zu ersuchen, wobei Sie als Grundeigentümer miteinbezogen werden müssen. Es besteht zudem die Möglichkeit, Rechtsmittel zu ergreifen, wenn Sie sich gerichtlich gegen die Enteignung wehren möchten.
Interessenvertretung im Enteignungsverfahren
Aufgrund dessen ist dringen anzuraten, sich frühzeitig eine juristische Beratung beizuziehen, welche umfassend über die Ihnen im konkreten Einzelfall zukommenden Rechte aufklärt, die zahlreichen Fristenläufe konsequent überwacht, den Umgang mit den zuständigen Behörden professionell regelt sowie Ihre Interessen im Enteignungsverfahren vor diesen Behörden optimal vertretet.
Spezialisierter Anwalt für Enteignungsrecht
Gerne biete ich für Sie als spezialisierter Anwalt für Enteignungsrecht diese Dienstleistungen an. Auch im Schätzungsverfahren sorge ich für eine ideale Vertretung Ihrer finanziellen Interessen. Konsultieren Sie daher insbesondere als Grundeigentümer möglichst rasch meine Kanzlei in Zürich, wenn sich eine Sie betreffende Enteignung anbahnen könnte. Bei einer materiellen Enteignung bleibt der betroffenen Person die Stellung als Eigentümer der Sache zwar erhalten, stattdessen liegt der staatliche Hoheitsakt darin, dass die Verfügungs- und Nutzungsbefugnisse des Eigentums beschränkt werden.
Als typisierte Beispiele sind unter anderem Auszonungen von baureifen Grundstücken, Bauverbote, Einschränkungen basierend auf Heimat- oder Denkmalschutzregelungen oder Begrenzungen der baulichen Möglichkeiten zu nennen. Der Eigentümer behält also jeweils seine Eigentümerstellung, wird aber in der Ausübung seines Eigentums durch eine staatliche Anordnung wesentlich beeinträchtigt. Auch die materielle Enteignung ist in Art. 26 Abs. 2 BV als sogenannte «Eigentumsbeschränkung, die einer Enteignung gleichkommt» bundesverfassungsrechtlich normiert und löst ebenso einen Anspruch auf Entschädigung aus.
Wie kann man sich gegen eine Enteignungsverfahren wehren?
Sollte ein Enteignungsverfahren eingeleitet werden, stehen überdies Ihnen diverse Methoden zur Verfügung, sich dagegen zu wehren, sei es dies mittels Einsprache oder später mit der Beschwerde vor Gericht.
Beratung im Enteignungsrecht
Lassen Sie sich von einem Anwalt für Enteignungsrecht ausführlich zu den rechtlichen Möglichkeiten, mit denen Sie einer materiellen Enteignung entgegentreten können, oder zu den durch die materielle Enteignung Ihnen zufallenden monetären Ansprüchen beraten, wenn eine materielle Enteignung drohen sollte. Ich begleite und vertrete Sie vor jeder im Enteignungsverfahren zuständigen Behörde und bestreite mit Ihnen nötigenfalls auch den Rechtsweg vor Gericht, wenn Sie Ihre Interessen gerichtlich durchsetzen möchten. Eine Enteignung hat im Regelfall enorme Konsequenzen für die Ausübungs- und Nutzungsmöglichkeiten des eigenen Privateigentums der betroffenen Personen. Die Bewältigung des Enteignungsverfahren verlangt hierbei eine fachmännische Beratung und Vertretung, um insbesondere die elementaren Formalitäten nicht zu verpassen oder bei Einigungsverhandlungen oder sonstigen Verfahren vor Behörden optimal vorbereitet zu sein.
Einhaltung der Fristenläufe
Somit lassen sich, wie beispielsweise durch die Einhaltung der Fristenläufe, empfindliche Rechtsnachteile für die durch die Enteignung berührte Person vermeiden. Deshalb wird dringend angeraten, sich bei einer drohenden Enteignung – egal ob formeller oder materieller Art – eine professionelle, anwaltliche Beratung und Vertretung beizuziehen, um sich über die zukommenden Rechte und Ansprüche vollumfänglich informieren zu lassen und die rechtlichen Möglichkeiten bei einer drohenden Enteignung in optimaler Weise abzuwägen.
Als auf Enteignungsrecht spezialisierte Anwältin mit jahrelanger Erfahrung in diesem Rechtsbereich stehe ich Ihnen als rechtliche Anspruchsperson gerne zur Verfügung.
Als auf Steuerrecht spezialisierte Anwältin mit jahrelanger Berufserfahrung auf diesem herausforderndem – aber auch spannenden – Rechtsgebiet berate ich sowohl Privatkunden wie auch Unternehmer umfassend zu allen steuerrechtlichen Fragestellungen.
Suchen Sie einen professionellen Anwalt Steuerrecht in der Schweiz? Das Ausfüllen der Steuererklärung gehört für die meisten Steuerpflichtigen wohl zu den unangenehmsten und mühevollsten jährlich anfallenden Pflichten. Steuerfragen sind generell häufig ziemlich komplex und bedürfen zumeist einer Intensiven Auseinandersetzung mit der Materie, um zur gewünschten Antwort zu gelangen.
Beispiele von indirekten und direkten Steuern & Abgaben
Indirekte Steuern
Indirekte Steuern – Auf was?
Verbrauch, Besitz, Aufwand
Indirekte Steuern – Wie viel?
Allgemeine Tarife
Indirekte Steuern – Wer bezahlt?
Alle, die ein Gut oder eine Dienstleistung erwerben oder etwas besitzen.
Wer erhebt was?
Bund
Mehrwertsteuer – MWST
Tabaksteuer
Biersteuer
Zollabgaben usw.
Kanton
Motorfahrzeugsteuer
Hundesteuer
Vergnügungssteuer
Stempelsteuer
Reklameplakatsteuer
Lotteriesteuer, Wasserwerksteuer usw.
Gemeinden
Hundesteuer
Billetsteuer
Vergnügungssteuer
Direkte Steuern
Direkte Steuern – Auf was?
Einkommen und Vermögen, andere Abgaben
Direkte Steuern – Wie viel?
Je nach Höhe des Einkommens und Vermögens.
Direkte Steuern – Wer bezahlt?
Alle in der Schweiz wohnenden Personen ab einem bestimmten Einkommen und/oder Vermögen.
Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team bieten steuerrechtliche Beratung für Privatkunden an. Unsere Anwälte für Steuerrecht unterstützten Schweizer Unternehmer im Unternehmenssteuerrecht.
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Doch abgesehen von den unliebsamen Steuerklärungen umfasst das Steuerrecht noch wesentlich mehr und zum Teil noch komplexere Teilbereiche. Das Steuerrecht ist nämlich ein Gebiet, welches ohne zahlreiche andere Rechtsbereiche nicht auskommt. Zum einen ist das Zivilrecht besonders in der Form von Gesellschafts- und Erbrecht von eminenter Bedeutung im Steuerrecht.
Viele Aspekte des Steuerrechts betreffen verschiedene Rechtsbereiche, wie z.B. das Zivilrecht, das Gesellschaftsrecht oder das Erbrecht.
Bei der Auswahl der ausländischen Kanzlei haben Qualität und Seriosität oberste Priorität, wobei aufgrund meines weitreichenden internationalen Netzwerkes gute Geschäfts- und Vermittlungsbeziehungen zu vielen professionell geführten Kanzleien aus zahlreichen Ländern aus dem EU- und Schengen-Raum aufweisen kann.
Ausfüllen einer Steuererklärung
Für Privatkunden übernehme ich einerseits das Ausfüllen einer Steuererklärung und berate Sie ansonsten zu einzelnen steuerrechtlichen Fragen, die sich Ihnen stellen. Ich kann Ihnen dabei helfen, sich ein klareres und umfassenderes Bild über Ihre jeweiligen steuerrechtlichen Pflichten und Rechte zu machen und kläre Sie insbesondere auch gerne bezüglich den zulässigen Abzugsmöglichkeiten, zu den steuerrechtlichen Einflüssen einer Heirat (Stichwort «Heiratsstrafe») und generell zu Möglichkeiten auf, mit denen Sie effizient und legal erhebliche Steuereinsparungen erreichen können.
Speziell für Grenzgänger zwischen der Schweiz und EU- bzw. Schengen-Staaten bereite ich die schweizerische Steuererklärung umfassend für Sie vor, vertrete Sie vor den zuständigen schweizerischen Steuerämtern und sorge für eine seriöse Vermittlung von Klienten an eine seriöse und ebenfalls auf Steuerrecht spezialisierte Kanzlei im Zweitstaat.
Steuerhinterziehungsdelikte
Aber auch das Strafrecht findet in gewissen steuerrechtlichen Fragestellung Eingang, wenn es z.B. um Steuerhinterziehungsdelikte geht. Daneben herrschen zahlreiche Besonderheiten bei internationalen Steuerfällen, sodass es insbesondere für Grenzgänger diverse steuerrechtliche Besonderheiten von grosser Relevanz zu beachten gibt.
Eine der grundlegenden Unterscheidungen im Steuerrecht ist der Status der steuerpflichtigen Person als natürliche Person oder als Unternehmen. Diese Grundfrage ist im Einzelfall an gänzlich unterschiedliche Rechtsfolgen geknüpft.
Anwalt Steuerrecht
Häufig ist das Steuerrecht mit privatrechtlichen Aspekten verbunden, sodass beispielsweise diverse Arten von zivilrechtlichen Streitigkeiten einen steuerrechtlichen Hintergrund aufweisen können. Bei solchen Auseinandersetzungen vertrete ich Sie bei Einigungsverhandlungen und vor den zuständigen Behörden sowie im Härtefall auch in einem gerichtlichen Verfahren, um sowohl in zivilrechtlicher als auch in Hinblick auf die für Sie in steuerrechtlicher Hinsicht wichtigen Aspekte das bestmögliche Ergebnis anzuvisieren. Sollten Sie andererseits verdächtigt werden, sich der Steuerhinterziehung oder des Steuerbetrugs strafbar gemacht zu haben, so übernehme ich Ihre Verteidigung vor den Strafverfolgungsbehörden und erarbeite einen Verteidigungsplan für Sie aus, um sich optimal gegen die Vorwürfe zur Wehr setzen zu können.
Ihr Anwalt für Steuerrecht ist Experte im Unternehmenssteuerrecht
Die Komplexität der steuerrechtlichen Fragestellung vervielfacht sich bei Unternehmensbesteuerungen zusätzlich. Zudem lösen Steuersachverhalte bei Unternehmen gegenüber der Besteuerung von Privatpersonen ganz andere steuerrechtlichen Rechtsfolgen aus. Auch im Unternehmenssteuerrecht weise ich eine breite Erfahrung auf, auf deren Basis ich Sie umfassend zu allen Besonderheiten dieses komplexen Rechtsbereiches aufklären kann. Nach eingehendem Studium Ihrer steuerrelevanten Dokumente übernehme ich insbesondere den Jahresabschluss für Sie vor, damit ich die steuerrechtlich relevanten Zahlen zur Einkommens-, Gewerbe- und Körperschaftssteuer ermitteln kann. Für weitergehende Beratungen und Dienstleistungen im Bereich der Buchhaltung kann ich Sie aufgrund meines breiten Netzwerks an diverse professionell geführte Kanzleien oder Unternehmen vermitteln, welche sich auf Buchhaltung und Steuern spezialisiert haben. Daneben unterstütze ich Sie auch bei der Organisation und der Planung Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Gesellschaft unter spezifischer Berücksichtigung der auszulösenden Steuerfolgen.
Unternehmensberatung im Steuerecht
Steuerrisikomanagement
Ich berate Sie umfassend und kompetent zum Steuerrisikomanagement und stelle Ihnen zahlreiche, auf Ihre Bedürfnisse angepasste Steuerstrategien vor.
Steuerrechtliche Aspekte der Unternehmensstrukturierung
Sollten Sie mit Ihrer Gesellschaft eine Spaltung, eine Transformation, eine neue Unternehmensstrukturierung oder konzerninterne Transfers planen, so kann dies weitere steuerrechtrelevante Folgen auslösen.
Lassen Sie sich hierbei von mir beraten, um den steuerrechtlich effizientesten Weg zur Erreichung Ihrer unternehmerischen Ziele zu beschreiten. Durch eine professionelle Beratung und der genauen Kenntnis der einschlägigen Rechtsnormen, der herrschenden Lehre sowie der steuerrechtlichen Rechtspraxis zu jeglichen Steuerrechtsfragen lassen sich sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen je nach Einzelfall erhebliche Senkungen der Steuerlast erreichen.
Prüfung von Verträgen
Daneben überprüfe ich für Sie auch vorhandene Verträge auf Ihre Vereinbarkeit mit dem Steuerrecht oder helfe Ihnen bei der Erstellung von solchen steuerrechtskonformen Verträgen.
Kontaktieren Sie mich als Anwalt Steuerrecht deshalb in meiner Anwaltskanzlei und lassen Sie sich eingehend von mir zu allen für Sie spezifisch relevanten steuerrechtlichen Themen beraten.
Suchen Sie einen Anwalt im Schulrecht? Haben Sie Schulrechtsfragen? Ein Rechtsanwalt mit Spezialisierung im Schulrecht berät und vertritt Lernende, Studierende, Schulleitungen, Schulpflegen, Behörden und Eltern rund um Fragen des Schulrechts.
Rechtsanwälte Schulrecht
Inhaberin der Kanzlei & Anwältin S. Wittibschlager Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team vertreten und beraten Lernende, Studierende, Schulleitungen und Eltern in allen Schulrechtsfragen.
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Das Schulrecht ist ein rechtliches Querschnittsgebiet, welches insbesondere zahlreiche und wichtige Rechtsbereiche des Staatsrechts, des Verwaltungsrechts sowie des Privatrechts mitumfasst.
Verfahrensvorschriften
Auch den Verfahrensvorschriften kommen im Schulrecht eine besondere Bedeutung zu.
Sorgerecht
In Bezug auf die privatrechtlichen Aspekte des Schulrechts stellt sich häufig die Frage des Sorgerechts der Elternteile, insbesondere wenn es um die Kommunikation zwischen der Schule und den getrennt lebenden Elternteilen geht.
Kindesschutz & Datenschutz
Daneben sind auch kindesschutzrechtliche Aspekte relevant. Schliesslich muss im Einzelfall auch über die Rechtslage unter anderem in Bezug auf Disziplinarverfahren, Schulpersonalanstellungen sowie datenschutzrechtliche Aspekte befunden werden.
Das hieraus resultierende Ineinandergreifen der zahlreichen, simultan zur Anwendungen kommenden Rechtsbereiche, Gesetze und Verordnungen sowohl auf kantonaler und kommunaler, wie auch auf bundesrechtlicher Ebene verlangt professionelle juristische Expertise, wenn man sich mit spezifischen Fällen auseinanderzusetzen hat.
Generell kommt dem Schulrecht einen hohen Stellenwert zu, da aufgrund der Schulpflicht jeder Schweizer Bürger einmal obligatorisch den Kindergarten bzw. die Primar- und Oberstufe besuchen musste, sodass das Schulrecht grundsätzlich jeden betrifft bzw. zumindest einmal betroffen hatte. Zusätzlich wird gerade in der Schweiz das Bildungsangebot von Fachhochschulen und Universitäten sowie Weiterbildungsstätten rege genutzt, wodurch das Schulrecht noch weiter an Bedeutung gewinnt. Als Kindergärtner, Schüler oder Student wird man zwangsläufig mit zahlreichen schulischen Verwaltungsakten konfrontiert, welche im Einzelfall Konfliktpotenzial ausweisen und zu Streitfällen zwischen dem Schulwesen und der betroffenen Schülerin bzw. dem betroffenen Schüler häufig unter Einbezug deren bzw. dessen Eltern führen kann.
Der Lernalltag eines Schülers sowie die Ausgestaltung einer gewöhnlichen Lektion sind bereits in den Stadien des Aufwachsens und des Erwachsenwerdens zum Teil häufig schon wegweisend für die zukünftige Entwicklung des Kindes. Die Entscheidungen von Lehrern und Schulleitungen haben meist bereits einen massgeblichen und dauerhaften Einfluss auf die berufliche und persönliche Zukunft des betreffenden Schülers. Die korrekte bzw. kindgerechte Ausgestaltung von den alltäglichen Lektionen sowie von Massnahmen wie die Bewertung von Hausarbeiten oder Prüfungen sowie Sanktionen wie Nachsitzstrafen oder Schulverweise ist dementsprechend von enormer Wichtigkeit.
Es ist dabei für Eltern nicht immer einfach, offen mit der Lehrperson oder einem Mitglied der Schulleitung über einen fragwürdigen Entscheid, welcher den Schüler in negativer Art und Weise betrifft, offen und ehrlich zu diskutieren und die jeweilige Person zu kritisieren. Häufig besteht eine zu grosse Distanz zur Lehrperson bzw. zur Schulleitung oder man fürchtet als Elternteil eines betroffenen Schülers, dass eine zu offene Formulierung des Anliegens in einer schikanösen Behandlung des eigenen Kindes resultieren könnte. Die Schüler selbst haben wiederum meistens einen zu grossen Respekt vor der Lehrerschaft, um Konfliktfälle diesen gegenüber überhaupt erst anzusprechen.
Doch auch erwachsenen Studierenden fällt es häufig nicht leicht, offen und ehrlich eine Entscheidung der Universität bzw. eines Professors kritisch zu hinterfragen oder Ihre Rechte vor den universitären Verwaltungsinstanzen geltend zu machen. Hierbei schafft eine juristische Beratung durch einen fachkundigen Anwalt bzw. durch eine fachkundige Anwältin sowie eine darauffolgende seriöse und auf die Zukunft des Schülers bzw. des Studierenden gerichtete Begleitung auch bei schwierigen Gesprächen mit Schulleitungen und Behörden die notwendige Abhilfe.
Um die bestmögliche Entwicklung des Kindes zu erreichen und beispielsweise schikanöse Behandlungen des Schülers zu verhindern, kontaktieren Sie mich in meiner Kanzlei, wenn Sie mit einer Entscheidung der Schulleitung oder der Lehrerschaft betreffend Ihres Kindes nicht einverstanden sind. Selbstverständlich stehe ich auch erwachsenen Studierenden gerne bei jeglichen rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit der Hochschule zur Verfügung und unterstütze Sie gerne bei der Problemlösung sowie bei der Kommunikation mit den Gegenparteien.
Beratung und Vertretung durch spezialisierten Anwalt für Schulrecht
Ich berate Sie diskret und professionell über die sich im konkreten Einzelfall ergebenden Möglichkeiten, um das jeweilige Problem zu lösen. Den Schulbehörden, den Schulleitungen und der Lehrerschaft kommt die schwierige Aufgabe zu, das Schulrecht für alle Beteiligte optimal anzuwenden und korrekt umzusetzen. Dabei ist es bei der Umsetzung des Schulrechts häufig ein Ding der Unmöglichkeit, es allen Parteien recht zu machen. Für Schulleitungen, Schulbehörden und Lehrer gelten ausserdem eine Vielzahl an Bestimmungen und Richtlinien, welche die intuitive Problemlösung von schwierigen Fällen beschränken. Daneben sind sie mit diversen anderen Herausforderungen ausserhalb der Klassenzimmer konfrontiert, so sind auf regulärer Basis gewichtige Entscheidungen bezüglich der Ressortverteilung oder der Strukturierung von Entscheidungsprozessen zu treffen.
Anwaltliche Unterstützung von Schulbehörden, Schulleitungen und Lehrer
Ein Anwalt für Schulrecht unterstützt Schulbehörden, Schulleitungen und Lehrer in allen schulrechtlichen Belangen mittels juristischer Beratungen und Vertretungen sowie bei der notwendigen Abwägung in schwierigen Entscheidungsfällungen. Als Anwalt für Schulrecht ist die Kanzlei in Zürich die zentrale Anlaufstelle. Ich helfe Ihnen bei der Ausarbeitung eines Plans in Bezug auf die Festlegung von Organisationsstrukturen, stehe Ihnen zu allen juristischen Fragestellungen rund ums Schulrecht beratend zur Seite und vertrete Sie in Rechtsstreitigkeiten mit Schülern, deren Eltern, Behörden oder anderen Parteien des Schulwesens.
Insbesondere in Bezug auf die gütlichen Streitbeilegung weise ich eine jahrelang entwickelte Expertise aus, mit der ich Ihnen helfen kann, eine für alle streitenden Parteien passende Lösung zu finden. Im Härtefall bestreite ich aber mit Ihnen auch den Rechtsweg vor Gericht, sofern dies zur Wahrung Ihrer Interessen notwendig sein sollte.
Als auf das Schulrecht und die davon mitumfassten Rechtsbereiche spezialisierte Anwältin mit jahrelanger Praxiserfahrung übernehme ich jegliche Rechts- und Streitfälle, die im Zusammenhang mit dem Schulwesen stehen. Dabei vertrete ich sowohl die Schüler, deren Eltern und Studierende als auch die Gegenseite der Schulleitungen, Schulbehörden und die Lehrerschaft seriös und professionell.
Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden. info(at)wittib-law.ch
Mandant werden!
Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!
Suchen Sie ein Anwalt für Baurecht? Möchten Sie Ihr Bauvorhaben anwaltlich begleiten lassen? Sind Sie ein Bauherr und haben Sie baurechtliche Fragen?
Rechtsanwälte Baurecht
Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team beraten vertreten Privatpersonen & Unternehmen im Schweizer Baurecht. Als Baurechtsexperten begleiten wir Ihr Bauvorhaben und bieten eine fundierte Rechtsberatung für Bauherrn an.
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
Bauprojekte jeglicher Art sind in aller Regel sowohl kosten- als auch vor allem zeitintensiv und verkommen häufig zu komplizierten Herausforderungen, welche ohne juristische Hilfe kaum zu bewältigen sind. Juristisches Fachwissen ist im Bau-, Immobilien-, Miet- und Vertragsrecht gefragt. Wer als Bauherr einen Neubau, eine Sanierung bzw. ein Ausbau einer Altliegenschaft oder eine Umnutzung von Grundstücken plant, muss allein im Kanton Zürich unzählige Bauvorschriften einhalten und eine Reihe an Genehmigungen einholen. Diese sind häufig an bestimmte Termine und Fristen gekoppelt, deren Einhaltung für die reibungslose Durchführung eines Bauvorhabens durchaus wichtig sind. Wir überwachen das Bauvorhabens und greifen schnellstmöglich ein, wenn es zu Konflikten im Bereich des Werkvertragrechts kommen sollte.
Neben den ohnehin schon komplexen bauplanerischen und finanziellen Aspekten, mit denen man sich als Bauherr zwangsläufig auseinandersetzen muss, ist die Vielzahl an rechtlichen Herausforderungen, welche mit einem Bauprojekt untrennbar verbunden sind, für juristische Laien kaum fassbar und verleiten vielmehr dazu, den Überblick über das gesamte Bauvorhaben zu verlieren. Dies gilt einerseits für kleinere Bauvorhaben für die eigenen vier Wände und umso mehr bei Bauprojekten, die für grössere Unternehmungen angedacht sind.
Anwalt Baurecht
Die Dichte an einschlägigen Regelungen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe ist ohne juristische Fachkenntnis vom Anwalt für Baurecht häufig überwältigend. Zu beachten sind sowohl Rahmenbedingungen des kantonalen Rechts wie auch diejenigen des Bundesrechts, wobei je nach Vorschrift explizite oder implizite Spielräume für den jeweiligen Bauherrn vorliegen können, die es einzuhalten beziehungsweise zu nutzen gilt. Zudem können kommunale Regeln hinzukommen, welche ebenfalls eingehalten werden müssen. Als auf solche Bauvorhaben spezialisierte Anwältin mit jahrelanger Erfahrung in den zahlreichen einschlägigen Rechtsbereichen kann ich Sie umfassend und in verständlicher Art und Weise über die relevanten Rechtsnormen und die sich hieraus für Ihren konkreten Einzelfall ergebenden Rechtsfolgen sowie den sich für Sie ergebenden rechtlichen Möglichkeiten aufklären, um auf dieser Basis eine seriöse Planung Ihres Bauprojektes anzuvisieren.
Ebenfalls komplex und besonders zeitintensiv gestalten sich die verschiedenen Genehmigungserfordernisse. Hierbei übernehme ich für Sie als spezialisierter Anwalt für Baurecht den Umgang mit den zuständigen Behörden, die Einholung von den notwendigen Genehmigungen und die genaue Überwachung sowie die Einhaltung der parallel verlaufenden Fristenläufe, damit Sie sich als Bauherr vorwiegend auf die bauplanerischen Aspekte konzentrieren können und dabei nicht Gefahr laufen, wichtige Formalitäten zu verpassen. Damit wird eine schnellere und komplikationsfreiere Abwicklung des Bauvorhabens wesentlich gefördert. Es ist wichtig, sich frühzeitig juristische Fachkenntnisse beizuziehen, um das Bauvorhaben möglichst reibungslos zu realisieren.
Als auf Bauvorhaben spezialisierte Anwältin mit jahrelanger Praxiserfahrung in Zürich begleite ich Ihr Projekt vollumfänglich von der Grundidee bis hin zur endgültigen Fertigstellung.
Ein frühe Konsultation einer auf Baurecht spezialisierten Anwältin beziehungsweise eines auf Baurecht spezialisierten Anwalts bringt ausserdem den Vorteil mit sich, dass Ihnen als Bauherr für den gesamten Bauverlauf eine zuverlässige Anspruchsperson zur Seite steht, welche Sie über die konkreten Stolpersteine aufklären kann und das komplexe Ineinandergreifen der verschiedenen Rechtsordnungen, welche während eines Bauprojektes simultan anwendbar sind, versteht. Somit müssen Sie sich bei rechtlichen Frage- und Problemstellungen lediglich an eine Person wenden, was sowohl Zeit als auch Kosten einspart und vor allen Dingen auch eine wesentlich seriösere Abwicklung des Bauvorhabens gewährleistet.
Ich berate Sie umfassend noch vor jeglichen Konkretisierungen des Bauprojekts über die rechtlich relevanten Aspekte und helfe Ihnen somit beim Entscheid ob und in welcher Form ein Bauprojekt über welchen Zeitraum hin verwirklicht werden soll.
Anwalt Baurecht bei Vertragsverhandlungen mit Handwerkern und Architekten
Begleitend stehe ich Ihnen bei Vertragsverhandlungen mit Handwerkern, Architekten oder anderen Vertragsparteien zur Seite, setze die notwendigen Verträge den formgerecht und inhaltlich Ihren Präferenzen entsprechend für Sie auf und übernehme die nötigen Schritte hinsichtlich der Beurkundung vor dem Notar.
Frühzeitige Beratung beim Anwalt für Baurecht
Werden die juristischen Herausforderungen wie beispielsweise die zahlreichen Genehmigungserfordernisse oder die unterschiedlichen Fristenläufe nicht mit der nötigen Professionalität in die Bauplanung miteinbezogen, so droht unter Umständen das gesamte Bauvorhaben vollends zu scheitern oder es besteht zumindest die Gefahr, dass sich der Zeitplan wesentlich zu verzögern, was häufig mit enormen Kosten verbunden ist.
Je früher eine seriöse und umfassende Konsultation und juristische Beratung beigezogen wird, desto eher können Fehlplanungen vermieden werden. Bauvorhaben sind von Natur aus unberechenbar und beinhalten stets ein enormes Problem- und Konfliktpotenzial, sodass Verzögerungen und Unklarheiten keine Seltenheiten darstellen.
Diese Problemfelder gilt es soweit wie möglich bereits im Vorfeld miteinzuplanen, um auf alle Fälle bereit zu sein und nicht übermässig negativ überrascht zu werden. Dennoch kann es zu Ungereimtheiten, Verzögerungen oder sonstigen Problemen kommen, welche in der Planungsphase in dieser Form nicht erwartet und dementsprechend nicht genügend berücksichtigt wurden.
Häufig treten im Verlauf des Bauvorhabens beispielsweise Uneinigkeiten mit Handwerkern und Architekten oder nachbarrechtliche Streitigkeiten auf. Hierbei ist besondere Flexibilität gefragt. Seit über XXX Jahren bin ich auf regulärer Basis mit solchen Problemen konfrontiert, weshalb ich in der angemessenen und passenden Lösungsfindung hinsichtlich solcher Probleme viel Erfahrung sammeln konnte.
Ich überprüfe insofern für meine Klienten den genauen Ablauf ihres Bauvorhabens und greife schnell ein, um den optimalen weiteren Verlauf des Projektes zu sichern. Sollte es zu rechtlichen Streitigkeiten mit Handwerkern, Architekten, Nachbarn, oder sonstigen mittelbar oder unmittelbar in das Bauvorhaben involvierten Personen kommen, so vertrete ich Sie vor Gericht und bin für die konsequente Durchsetzung Ihrer Rechte und Interessen besorgt. Im Vorfeld ist jedoch stets eine gütliche Lösung des Problems anzuvisieren, was sich in jedem Fall wesentlich kosten- und zeitsparender auf das Bauvorhaben auswirkt.
Ablauf
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Mandant werden!
Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!
Unser Anwalt für Anwalt für Bankenrecht und Finanzmarktrecht berät Banken, Privatperonen und Unternehmen in unserer Kanzlei im Herzen der Stadt Zürich. Haben Sie Fragen zu spezifischen Angelegenheiten der schweizerischen Finanzmarktgesetzgebung? Benötigen Sie eine Rechtsberatung bei Fragen zu Darlehen, Krediten, Hypotheken, Online-Banking, Zahlungsverkehr oder auch Pfändungen und Betreibungen? Wir können Ihnen weiterhelfen!
Rechtsanwälte Finanzmarkt & Bankenrecht
Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team vertreten Unternehmen aus der Schweiz im Wirtschaftsrecht. Nur ein spezialisierter Anwalt für Finanzmarkt und Bankenrecht kennt sich im Kapitalmarkt- und Aufsichtsrecht aus. Bei Fragen zu Finanzierungstransaktionen und regulatorischen Untersuchungen sind Sie bei uns richtig.
Die nationale Finanzmarktgesetzgebung umfasst neben weiteren wirtschaftsrechtlich relevanten Bereichen insbesondere wichtige Aspekte des Kapitalmarkts und der Finanzierungstransaktionen.
Als auf Finanzmarktrecht spezialisierte Anwältin mit jahrelanger Erfahrung in diesem Bereich berate ich Sie umfassend zu sämtlichen finanzmarktrechtlichen Fragestellungen mit der notwendigen Professionalität und Seriosität. Während meiner Tätigkeit als Anwältin bin ich in meiner Kanzlei mit zahlreichen nationalen wie auch internationalen Fällen konfrontiert worden
Lassen Sie sich vom Anwalt für Bankenrecht und Finanzmarktrecht in nationalen und internationalen Verfahren vor den zuständigen Gerichten oder Behörden vertreten, um sich eine optimale Ausgangslage zu schaffen und Ihre Interessen ideal zu wahren.
Bankrecht
Das Bankrecht bündelt zahlreiche Rechtsbereiche des nationalen wie auch des internationalen Rechts. Darunter sind mitunter auch sämtliche rechtliche Fragestellungen zu Darlehen, Kredite oder Hypotheken zu zählen.
Zusätzlich von bankrechtlicher Relevanz sind die rechtlichen Aspekte im Bereich des Zahlungsverkehrs oder des Investitionswesens. Doch auch das Online-Banking, welches sich heutzutage in fast jedem Haushalt und Unternehmen hinsichtlich der privaten oder geschäftlichen Kontoführung und -überwachung etabliert hat, ist naturgemäss Teil des Bankrechts.
Zudem sind auch Betreibungen und Pfändungen eng mit dem Bankrecht verknüpft. Wenn Sie zu den einzelnen obigen Rechtsbereichen juristische Expertise benötigen oder zu einem anderen Thema, welches unmittelbar oder mittelbar mit dem Bankrecht verknüpft ist, Fragen haben, dann kontaktieren Sie mich in meiner Kanzlei.
Ausserdem bieten wir Dienstleistungen für schweizerische und deutsche Gesellschaften an.
Anwalt Bankenrecht Finanzmarktrecht
Mit meiner jahrelangen Erfahrung in sämtlichen das Bankrecht umfassenden oder angrenzenden Rechtsbereichen kann ich Ihnen bei jeglichen Fragen rund ums Geld behilflich sein. Lassen Sie sich von mir anwaltlich zu sinnvollen Kapitalanlagen und Investmentgeschäften beraten und eine passende Lösung für Ihren konkreten Einzelfall vorschlagen. Als weitere Dienstleistung übernehme ich für interessierte Mandanten zudem die Strukturierung und Dokumentation von Anlageprodukten. Sollte es derweil zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Ihnen und einer Bank oder Kapitalgesellschaft kommen, so unterstütze ich Sie konsequent bei der Lösung des entsprechenden Konfliktes. Hierbei ist zunächst eine gütliche Einigung zwischen den streitenden Parteien anzustreben, um Kosten und Zeit zu sparen. Im Härtefall übernehme ich jedoch auch Ihre Vertretung vor Gericht.
Ein weiterer äusserst wichtiger Teilaspekt des Finanzmarktrechts ist das Aufsichtsrecht. Die zentrale Finanzmarktaufsichtsbehörde ist in der Schweiz die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA). Sie kontrolliert sämtliche Bereiche des Finanzwesens in der Schweiz, sodass jede Bank, Versicherung, kollektive Kapitalanlage, jeder Vermögensverwalter oder auch jede Gesellschaft wie insbesondere Investment-Unternehmungen direkt oder indirekt vom Aufsichtsrecht berührt wird. In diesem komplexen Rechtsbereich auftretende Fragen verlangen häufig nach juristischer Expertise, um die aufsichtsrechtlichen Herausforderungen souverän meistern zu können.
Lassen Sie sich deshalb von mir als hierauf spezialisierte Anwältin umfassend zu jeglichen Fragen rund um das Aufsichtsrecht sowie der FINMA beraten. Aufgrund meiner jahrelangen Tätigkeit als Anwalt im Bereich des Finanzmarktrechts und Bankenrechts verfüge ich das notwendige Know-How im Umgang mit Verfahren der FINMA, sodass ich Sie vor der Behörde optimal vertreten kann, um Ihre Interessen im konkreten Einzelfall konsequent durchzusetzen.
Für Ihre Unternehmung biete ich eine Vielzahl von Dienstleistungen im Bereich des Aufsichtsrechts wie beispielsweise das Einholen von FINMA-Bewilligungen, die Strukturierung und Dokumentierung von Anleihen bzw. Wandelanleihen bei Kapitalmarkttransaktionen, die Aufsetzung von Emissionsprogrammen für standardisierte Derivate oder Dienstleistungen im Bereich von regulatorischen Untersuchungen an. Daneben übernehme ich interne Unternehmensuntersuchungen im Rahmen von Compliance-Services unter Berücksichtigung der schweizerischen Finanzmarktgesetzgebung, um Ihr Risiko, durch einen Regelverstoss empfindliche Sanktionen zu erleiden, effektiv zu minimieren.
Als Expertin im Aufsichtsrecht mit jahrelanger Erfahrung in diesem Tätigkeitsgebiet berate ich Sie ausserdem mitunter in Bezug auf Banksanierungen und helfe Ihnen bei der Planung von internationalen Dienstleistungserbringungsverhältnissen. Im Bereich von Finanzierungstransaktionen weise ich zudem aufgrund meiner jahrelangen praktischen Tätigkeit als darauf spezialisierte Anwältin eine ausgeprägte Erfahrung und Expertise insbesondere in Bezug auf Exportfinanzierungen, syndizierte Kredit- und Akquisitionsfinanzierungen sowie Finanzierungen von Immobilientransaktionen auf. Lassen Sie sich umfassend über alle für Sie relevanten Rechtsfragen bezüglich Finanzierungstransaktionen von mir beraten und gemeinsam den passenden Plan erstellen.
Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden. info(at)wittib-law.ch
Mandant werden!
Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!
Suchen Sie einen Anwalt für Werkvertragsrecht? Wollen Sie mehr über die Pflichten des Unternehmers gemäss Werkvertrag wissen? Kennen Sie die Rechte und Pflichten des Bestellers?
Rechtsanwälte Werkvertrags-recht
Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team beraten und vertreten Besteller, Private & Unternehmen bezüglich Ihren Pflichten gemäss Werkvertrag.
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
Unsere Anwältin der Kanzlei ist Expertin im Mietrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Verwaltungs- und Submissionsrecht sowie Prozessrecht und unterstützt Klienten bei Vertragsverhandlungen sowie bei der Redaktion von diversen Verträgen:
Anwalt für Werkvertragsrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht
Der Werkvertrag stellt ein sogenannter Nominatkontrakt dar, welche in den Art. 363 ff. OR im besonderen teil des Obligationenrechts gesetzlich geregelt ist. Ein Werkvertrag steht immer dann zur Disposition, wenn ein Hersteller auf Wunsch des Bestellers ein Werk gegen eine Vergütung produziert. Gerade bei einem mündlichen Vertragsschluss bestehen des Öfteren erhebliche Schwierigkeiten, das Vertragsverhältnis rechtlich einzuordnen bzw. die vertragliche Einigung einem spezifischen Vertragstyp zuzuordnen, da der gesamte inhaltliche Vertragsumfang nicht immer eindeutig ist. Denn analog zum Werkvertrag steht auch beim Auftrag gemäss Art. 394 ff. OR jeweils eine Dienstleistung des Beauftragten auf Wunsch des Auftraggebers im Vordergrund, sodass im Einzelfall zwischen dem Werkvertrag und dem Auftrag Unterscheidungsprobleme entstehen können.
Abgrenzungsschwierigkeit zwischen dem Werkvertrag und dem Auftrag
Die Abgrenzungsschwierigkeit zwischen dem Werkvertrag und dem Auftrag fungiert in juristischen Lehrbüchern als klassisches Fallbeispiel von Streitigkeiten im Vertragsrecht. Als Hauptabgrenzungskriterium dient hierbei die unterschiedliche Hauptpflicht des Herstellers bzw. des Beauftragten: Während bei einem Werkvertrag jeweils ein intaktes Werk als Ergebnis geschuldet wird, so schuldet der Beauftragte beim Auftragsverhältnis jeweils nur ein sorgfältiges Tätigwerdenohne jegliche Garantie auf Erfolg.
Verträgen mit Bauunternehmen, Architekten, Veranstaltern, Coiffeuren, Ärzten, Anwälten oder Beratern
Besondere Erwähnung verdient dabei die Tatsache, dass ein Werk nicht immer ein materielles Produkt darstellen muss. Dementsprechend handelt es sich bei Verträgen mit Bauunternehmen, Architekten, Veranstaltern oder sogar Coiffeure in aller Regel um einen Werkvertrag, währendem andererseits Ärzte, Anwälte oder Berater jeweils nur die sorgfältige Ausführunge ihrer Arbeit ohne Garantie auf ein erfolgreiches Ergebnis zu leisten haben und deswegen den obligationsrechtlichen Regelungen des Auftrages unterstehen.
Anwalt für Werkvertragsrecht
Vertrag mit einem Gutachter
Bei einem Vertrag mit einem Gutachter hingegen wird die Abgrenzungsproblematik auf die Spitze getrieben. Hierbei kommt es darauf an, inwieweit das vom Gutachter geschuldete Gutachten anhand objektiver Kriterien auf richtig oder falsch überprüfbar ist oder nicht. Bei einem Gutachten über die Tauglichkeit von elektronischen Geräten beispielsweise lässt sich ohne Weiteres sagen, ob der Gutachter seine Aufgabe richtig oder falsch erfüllt hat. Das Arbeit des Gutachters ist somit anhand objektiver Kriterien überprüfbar, sodass es sich bei einem solchen Gutachten um einen Werkvertrag handelt.
Umgekehrt kann diese Wertung bei gewissen anderen Gutachten eben nicht vorgenommen werden, sodass es sich hierbei wiederum um einen Auftrag und nicht um einen Werkvertrag handelt.
Qualifizierung eines Vertragsverhältnisses als Werkvertrag oder als Kaufvertrag
Eine weitere klassische Abgrenzungsproblematik besteht in der Qualifizierung eines Vertragsverhältnisses als Werkvertrag oder als Kaufvertrag. Das entscheidende Kriterium besteht hierbei in der Art der Leistung: Wenn ein Produkt durch den Dienstleister auf Wunsch des Kunden erst noch individuell hergestellt werden muss, handelt sich um einen Werkvertrag. Andererseits liegt ein Kaufvertrag vor, wenn das Produkt bereits hergestellt worden ist und der Kunde dieses bestellt. Diese Abgrenzungsfragen können im konkreten Einzelfall äusserst schwierig ausfallen.
Subsumtion unter den entsprechenden Vertragstyp
Je nach Subsumtion unter den entsprechenden Vertragstyp fallen dabei die Rechtsfolgenteilweise vollkommen unterschiedlich aus, sodass der Zuordnung des Vertragsverhältnis zum entsprechenden Vertragstyp in der Praxis eine grosse Bedeutung zukommt.
Vertragsverhältnis korrekt qualifizieren
Deshalb ist es ratsam, sich im Idealfall bereits vor der Unterzeichnung des in Frage stehenden Vertrags einen Anwalt für Werkvertragsrecht beizuziehen, um das Vertragsverhältnis korrekt qualifizieren und auf dieser Basis dessen Rechtsfolgen einschätzen zu können.
Jahrelangen Erfahrung im Bereich des Vertragsrechts im Allgemeinen und im Bereich des Werkvertragsrechts
Kontaktieren Sie mich hierzu in meiner Anwaltskanzlei im Zürcher Seefeld und lassen Sie sich von meiner jahrelangen Erfahrung im Bereich des Vertragsrechts im Allgemeinen und im Bereich des Werkvertragsrechts im Besonderen professionell beraten.
Schriftliche Aufsetzung eines Werkvertrags
Gerne übernehme ich als Anwalt für Werkvertragsrecht für Sie auch die schriftliche Aufsetzung eines Werkvertrags unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften sowie unter Beachtung Ihrer Präferenzen hinsichtlich des Vertragsinhalts. Sollten Sie stattdessen lieber einen Kaufvertrag oder einen Auftrag schliessen wollen, so empfehle ich Ihnen ebenfalls, zur mängelfreien Ausarbeitung des jeweiligen Vertrags meine Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Abschluss eines Werkvertrags
Der Abschluss eines Werkvertrags ist an keine Formvorschrift gebunden, sodass er auch lediglich mündlich erfolgen kann. Da bei einem mündlichen Vertragsschluss der gesamte inhaltliche Vertragsumfang nicht immer eindeutig ist, können häufig Unklarheiten und Missverständnisse zwischen den Vertragsparteien entstehen. So kann beispielsweise das Problem auftreten, das lediglich mündlich begründete Vertragsverhältnis nicht eindeutig einem spezifischen Vertragstyp zuordnen zu können, als Folge dessen die Rechtsfolgen des geschlossenen Vertrags je nach Ansicht der sich streitenden Parteien in massgeblicher Weise divergieren können.
Rechte und Pflichten des Herstellers und des Bestellers
Davon abgesehen bestehen bei mündlich geschlossenen Verträgen im Allgemeinen erhebliche Beweisschwierigkeiten bezüglich der mündlich vereinbarten Rechtsstellung der Vertragsparteien, sodass es sich schon allein deshalb meistens lohnt, die jeweiligen Rechte und Pflichten des Herstellers und des Bestellers schriftlich festzuhalten. Zudem besteht bei jedem nur mündlich geschlossenen Vertrag die Gefahr, das Rechtsverhältnis untereinander zu wenig weit oder schlicht zu unklar zu regeln, was wiederum häufig zu Konfliktfällen führt. Mitunter aus diesen Gründen empfehlen wir Ihnen, einen Werkvertrag, soweit es im Einzelfall sinnvoll ist, wenn möglich schriftlich auszugestalten.
Aufsetzung eines Werkvertrags bedarf juristischer Expertise
Die Aufsetzung eines solchen Werkvertrags bedarf hingegen juristischer Expertise, damit die eigenen Ziele der vertragsschliessenden Partei auch angemessen und wirksam im schriftlichen Vertrag zur Geltung bzw. zur Anwendung kommen können. Daneben setzen gewissen gesetzliche Rahmenbedingungen mitunter aus dem Zivilgesetzbuch (ZGB) und dem Obligationenrecht (OR) der Vertragsfreiheit gewisse Schranken, welche bei deren Überschreitung je nach Situation zur Ungültigkeit oder zur Nichtigkeit des Vertrages führen können.
Herstellung sowie die Ablieferung des Werks an den Besteller
Beim Werkvertrag stellt die Herstellung sowie die Ablieferung des Werks an den Besteller die Hauptpflicht des Unternehmers dar, wobei Letzterer generell dazu verpflichtet ist, das Werk selbst und unter Verwendung von geeigneten Hilfsmitteln bzw. Werkzeuge herzustellen. Daneben muss der Hersteller dafür sorgen, dass die zur Vollendung des Werks verwendeten Stoffe und Materialien eine angemessene Qualität haben, ansonsten er sich haftbar macht. Zu den weiteren Nebenpflichten des Unternehmers zählt dessen Pflicht, den Besteller unverzüglich über allfällige Mängel an den verwendeten Stoffen und Materialien bzw. am Baugrund zu informieren. Unterlässt der Hersteller des Werks dies, so trägt er das Risiko bezüglich der Qualität sowie der fristegerechten Erfüllung.
Schadenersatz- oder Sachmängelgewährleistungsansprüche
Wenn Sie als Unternehmer den Werkvertrag nicht einhalten können, der Besteller gegen Sie Schadenersatz- oder Sachmängelgewährleistungsansprüche erhebt oder Sie anderweitig juristisches Fachwissen im Bereich des Werkvertragsrechts benötigen, dann kontaktieren Sie mich in meiner Anwaltskanzlei im Zürcher Seefeld und lassen Sie sich von mir professionell beraten, um die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.
Pflicht des Unternehmers, ein vollendetes und mängelfreies Werk zu liefern
Im Gegenzug zur Pflicht des Unternehmers, ein vollendetes und mängelfreies Werk zu liefern, verpflichtet sich der Besteller zur Leistung einer Vergütung. In der Regel wird diese vertraglich genau bestimmt, allerdings ist es durchaus auch möglich, keinen genauen Preis festzusetzen. In diesem Fall sieht das Gesetz verschiedene Bestimmungen vor, nach welchen das zu leistende Entgelt zu bestimmen ist. Wenn der Unternehmer seine Leistung nicht oder nur mangelhaft erfüllt, so können Sie unter Umständen Sachgewährleistungsansprüche geltend machen. Je nach Sachlage und Schwere der Mängel ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten für den Besteller, diesem Missstand zu begegnen – beispielsweise durch einen Lohnabzug, durch eine Aufforderung an das Unternehmen, die Mängel unentgeltlich zu beheben oder allenfalls mittels Wandlung. Damit die Mängel des geleisteten Werkes überhaupt erst festgestellt werden können, haben Sie als Besteller das Recht dazu, eine Mängelprüfung durchführen zu lassen.
Schadenersatzansprüche geltend machen
Sollten Sie zudem durch die Tätigkeit des Herstellers einen finanziellen Schaden erleiden, können Sie diesem gegenüber zusätzlich Schadenersatzansprüche geltend machen.
Im Werkvertragsrecht tätige Anwältin
Seit XXX Jahren bin ich als eine insbesondere im Werkvertragsrecht tätige Anwältin darauf spezialisiert, die jeweils beste Möglichkeit für den jeweiligen Klienten finden, welcher vom Hersteller ein mangelhaftes Werk erhalten hat. Lassen Sie sich von mir professionell beraten und mich Sie im Härtefall auch vor Gericht vertreten.
Ablauf
Wir sind für Sie da!
Kontaktieren Sie uns noch heute!
Erstberatung erhalten
Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden. info(at)wittib-law.ch
Mandant werden!
Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!
Suchen Sie einen Anwalt für Transportrecht und Logistik in Zürich? Als Anwalt Transportrecht und spezialisierter Rechtsanwalt für Vertrags- sowie Logistik berate und vertrete ich Privatpersonen und Unternehmen in den folgenden Bereichen:
Juristische vertragsrechtliche Rechtsberatung im Transportrecht
Beratungen über die Bestimmungen des Zollrechts
Rechtsberatung im Umweltrecht, Steuerrecht und im Handelsrecht
Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team vertreten Privatpersonen & Unternehmen und bieten juristische Beratung im Logistik- und Transportrecht an. Die Vertretung in vertragsrechtlichen Angelegenheiten ist unsere Kernkompetenz.
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
Zürich ist als internationales Handelszentrum Heimat von zahlreichen Unternehmen jeglicher Art und Grösse. Aufgrund der zunehmenden Globalisierung und Internationalisierung vom Warenverkehr ist das Transport- und Logistikwesen heutzutage unentbehrlich geworden.
Grenzüberschreitender Warentransfer
Grenzüberschreitender Warentransfer gehört mittlerweile zum Tagesgeschäft von vielen in Zürich tätigen Unternehmen, sodass in nahezu jeder Branche Import und Export eine tragende Rolle für den täglichen Geschäftsverkehr spielen. Wenn Sie in Zürich eine Firma leiten und branchenbedingt mit nationalem oder internationalem Handel in Berührung kommen, betrifft Sie das Transportrecht sowie das Logistikrecht auch dann, wenn es sich beim Unternehmen um eine KMU handelt. Dies gilt umso mehr für grössere Unternehmen, welche in komplexen Liefer- oder Vertriebsketten involviert sind und aufgrund dessen in grossem Umfang Waren versenden und empfangen. Durch die Nutzung von Transport- und Logistikmöglichkeiten wird eine Reihe an Rechtsfolgen ausgelöst, welche auf unterschiedliche Rechtsbereichen basieren.
Grenzüberschreitendem Warenfluss
Bei grenzüberschreitendem Warenfluss rühren die relevante Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen mitunter aus dem Zollrecht, dem Steuerrecht oder demVertragsrecht.
Umweltrecht
Daneben können aber beispielsweise auch Regeln aus dem Umweltrecht unmittelbare Wirkung auf Ihre Geschäfts- und Warenverkehrstätigkeit entfalten. Die Frage, welche Normen aus welcher Gesetzesordnung durch ein grenzüberschreitendes Geschäft im individuellen Einzelfall einschlägig und welche Bestimmungen konkret zu einzuhalten sind, avanciert daher zur komplexen Rechtsfrage, die eine intensive Auseinandersetzung mit den zahlreichen, zumeist simultan anwendbaren Rechtsebenen bedarf. Um diesbezüglich die notwendige Klarheit zu schaffen und Sie über die genau auf Ihren individuellen Einzelfall geltende Rechtslage aufzuklären, stehe ich Ihnen als seit XXX Jahren im Transport- und Logistikrecht tätige Anwältin gerne für eine juristische Beratung zur Verfügung. Unser Anwalt für Transportrecht ist für Sie da.
Rechtliche Rahmenbedingungen für Unternehmen im Bereich Transport-, Logistik- & Vertriebswesens
Kontaktieren Sie meine Kanzlei im Herzen von Zürich und lassen Sie sich vollumfänglich die rechtlichen Rahmenbedingungen, die für Ihr Unternehmen im Bereich des Transport-, Logistik- und Vertriebswesens gelten, erklären und umfassend über alle relevanten rechtlichen Nuancen im Bereich der Import- und Exporttätigkeiten beraten. Besonders ratsam ist eine professionelle, anwaltliche Beratung in jeden Fall dann, wenn Ihr Unternehmen unmittelbar oder mittelbar in der Handels-, Transport- oder Logistikbranche tätig ist. Insbesondere im Vertragsrecht ergeben sich branchenspezifische Aspekte des Rechts, deren Eruierung häufig nur mittels rechtlicher Expertise zugänglich ist. Mit meiner jahrelangen Erfahrung verfasse ich die für Ihre Unternehmung nötigen Logistik- und Speditionsverträgensowie Charter- und Transportverträge unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen inhaltlichen Präferenzen einerseits und der rechtlichen Grenzen und Rahmenbedingungen andererseits.
Anwalt Transportrecht
Zollrecht / Steuerrecht
Gewisse Bestimmungen des Zollrechts sowie des Steuerrechts setzen dabei dem eigenen geschäftlichen Handeln rechtliche Schranken, die es hierbei zu respektieren gilt, wobei die konkreten Pflichten je nachdem, ob es sich bei der geschäftlichen Tätigkeit um nationale oder grenzüberschreitende Warentransfers handelt, variieren können. Besondere Bestimmungen gelten derweil für den Transport bzw. die Einfuhr von Gefahrengütern. Mit meiner jahrelangen Expertise im Transportrecht, im Logistikrecht sowie im Handelsrecht kläre ich Sie umfassend über die rechtlichen Besonderheiten in Bezug auf jeden erdenklichen Import und Export von Waren im Handel oder Rohstoffhandel auf. Meine Beratung umfasst auch die Berücksichtigung von wirtschaftspolitischen bzw. volkswirtschaftlichen Aspekten wie das Vorliegen oder Nicht-Vorliegen eines Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und dem Handelsstaat oder allfällige Embargos, die eine Handelszugänglichkeit einschränken können. Daneben berate ich Sie auch umfassend über den Abschluss von Transportversicherungsverträgen und Regressansprüchen. Kontaktieren Sie mich in meiner Anwaltskanzlei in Zürich, wenn Sie für Ihre Handelstätigkeiten eine seriöse und auf Ihren Einzelfall ausgelegte Beratung benötigen.
Ihr Anwalt für Transportrecht ist Experte im Vertragsrecht
Die Vielzahl an unterschiedlichen Vertragsarten, welche im Transport und Logistikwesen sowie auch generell im Handel anzutreffen sind, können von besonderer Komplexität sein, da in gewissen Fällen vertragsspezifische Gesetzesvorschriften und demnach auch je nach Vertragstyp unterschiedliche Rechtsfolgen zu erwarten sind. Diesem Umstand muss bei der Ausarbeitung des entsprechenden Vertragstyps zwingend Rechnung getragen werden, um eine gesetzeskonforme und den eigenen inhaltlichen Bedürfnissen entsprechende Vertragsausgestaltung zu ermöglichen. Durch eine professionelle und klare Formulierung des jeweiligen Vertrags lassen sich zudem bereits im Vorfeld juristische Streitigkeiten präventiv verhindern, was letztlich auch eine erhebliche Einsparung von Kosten, Zeit und Nerven bedeutet.
Speditionsvertrag – Vertriebsvertrag
Ob es sich nun beispielsweise um einen Speditionsvertrag, einen Vertriebsvertrag oder auch lediglich um einen Kaufvertrag handelt – ich unterstütze Sie bei der Formulierung des Vertrags und sorge dafür, dass Ihre Ziele im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss auch tatsächlich die gewünschte Wirkung entfalten und die Gegenpartei entsprechend vertraglich bindet. Sollten beispielsweise durch einen Vertragsbruch, bei Eintritt eines vertragswidrigen Schadens oder wegen ungerechtfertigten Forderungen einer Vertragspartei bereits rechtliche Konflikte entstanden worden sein, so vertrete ich Sie auch bei der anzustrebenden Streitbeilegung mit Kunden und Vertragspartnern.
Auch in ausservertraglichen Haftungsfällen, dem sogenannten Haftpflichtrecht, weise ich jahrelange Erfahrungen als Anwältin auf und stelle mich demnach gerne als rechtliche Anspruchsperson im Bereich des Schadensmanagements oder als professionelle Vertretung in Haftungsfällen für Sie zur Verfügung.
Aussergerichtliche Streitbeilegung
Eine aussergerichtliche Streitbeilegung hat sowohl in vertraglichen als auch in ausservertraglichen Rechtsfällen erste Priorität, da eine gütliche Einigung im Endeffekt für alle Parteien wesentlich vorteilhafter ist als eine risikoreiche und unter Umständen besonders kosten- und zeitintensive gerichtliche Entscheidung.
Wenn hingegen eine einvernehmliche Lösung aussichtslos ist, so vertrete ich Sie im Härtefall auch vor dem Schiedsgericht, den Gerichtsbehörden oder den anderen im Streitfall zuständigen Behörden. Sollte ein Kunde nicht fähig oder nicht willig sein, die ausgestellte Rechnung zu bezahlen, so berate ich Sie auch über die konkreten Inkassomöglichkeiten.
Eine internationalausgerichtete Anwaltskanzlei mit Experten im internationalen Vertragsrecht sind die richtigen Ansprechpartner für anspruchsvolle Kunden.
Ablauf
Wir sind für Sie da!
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Mandant werden!
Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!
Suchen Sie einen Anwalt für Medienrecht und Urheberrecht? Wollen Sie mehr Fachwissen über Titelschutz, Verlags-, Presse-, Rundfunk- und Musikrecht sowie im Internet- und IT-Recht erlangen? Unsere Rechtsanwältin fürMedienrecht unterstützt Mandanten in sämtlichen Rechtsbelangen des Presserechts sowie des Film- und Multimediarechts. Als Deutsche Anwältin bin ich für komplexe grenzüberschreitende rechtliche Probleme die zentrale Anlaufstelle im Grossraum Zürich. Meine Erfahrungen im privat- und öffentlichrechtlichen Bereich sind umfassend, so dass ich Ihre Interessen auch vor Gerichten, Behörden und Schiedsgerichten durchsetzen kann.
Rechtsanwälte Medienrecht
Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team bieten Rechtsberatung für Urheber und vertreten Privatpersonen & Unternehmen Teildisziplinen des Medienrechts. Rechtsbeistand im Urheberrecht.
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
Möchten Sei eine Beratungim Urheberrecht, It-Recht, Presserecht, Markenrecht, Vertragsrecht, Film- und Radiorecht, Datenschutz und Persönlichkeitsrecht?
Gerne berate und vertrete ich Sie bei der Redaktion von Verträgen und in den Bereichen Urheberrecht, It-Recht, Presserecht, Recht der klassischen beziehungsweise der neuen Medien, Vertragsrecht, Filmrecht, Persönlichkeitsrecht, Datenschutz, Datenbankenrecht, Lauterkeitsrecht, Sponsoring und Lizenzen.
Anwaltliche Beratung und Vertretung im Urheberrecht, Medienrecht, It-Recht, Markenrecht, Verlagsrecht, Presserecht, Rundfunkrecht und Musikrecht
Mit dem Urheber- und dem IT-Recht eng verbunden sind auch die Rechtsfragen in den Belangen des Medienrechts. Im heutigen Internetzeitalter ist das Medienrecht besonders weitreichend und umfasst eine Vielzahl an rechtlichen Teilbereichen. Das Medienrecht umfasst alle rechtlichen Belange bezüglich jeglicher Art von darstellender Kunst. Aufgrund der internationalen Tendenzen der Digitalisierung und Medialisierung stellen sich in diesen Rechtsbereichen vermehrt rechtliche Fragestellungen, welche nunmehr an Komplexität zugenommen haben und ohne anwaltliche Unterstützung mittlerweile kaum zu durchschauen sind. Erschwerend hinzu kommen die sich stetig entwickelnden, neuen Informationstechnologien, welche das Medienrecht vor neu entstehenden Rechtsproblemen und Rechtstatsachen stellt.
Anwalt für Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Verlagsrecht, Presserecht, Runkfunkrecht, Musikrecht
Rechtsfälle im Bereich von Urheberrecht, Markenrecht, Verlagsrecht, Presserecht, Rundfunkrecht oder Musikrecht sowie im Besonderen in Bezug auf das Internet- und IT-Recht haben dementsprechend in den letzten Jahren massiv an Bedeutung und Quantität gewonnen. Insoweit stellt das Medienrecht im heutigen Internetzeitalter ein immens grosser Rechtsbereich dar, welcher mitunter jegliche juristischen Fragestellungen in den Bereichen von musikalischen Werken, Videos, Filme, Bilder sowie literarische Werke sowohl in Print- als auch in Online-Plattformen umfasst. Daneben sind auch theatermässige Aufführungen und Darstellungen auf der Bühne hinzuzählen. Aufgrund der Komplexität des sich dauernd wandelnden Medienrechts ist insbesondere für Künstler und Urheber eine anwaltliche Beratung in den Bereichen des Medienrechts dringend zu empfehlen. Dies gilt umso mehr, da sich aufgrund der wachsenden Unübersichtlichkeit des Medienrechts sowie des damit verbundenen Internet- und IT-Rechts immer mehr Gefahrenquellen lauern, so kann man beispielsweise unbewusst gegen eine der vielen Rechtsnormen des Medienrechts verstossen, welche wiederum empfindliche Sanktionen auslösen können. Nur ein Anwalt für Medienrecht und Urheberrecht kann Sie umfassend und kompetent beraten.
Anwalt Medienrecht Urheberrecht –Rechtsberatung für Urheber und Künstler
Als auf alle Teildisziplinen des Medienrechts spezialisierte Anwältin berate ich Urheber und Künstler umfassend über die für Sie spezifische geltenden Rechtslagen und kläre sie über die in der konkreten Situation relevante Fragestellungen auf. Meine Expertise schliesst dabei auch die angrenzenden Rechtsgebiete mit ein und ermöglicht Ihnen eine fundierte Auskunft in allen für Sie relevanten Rechtsbereichen. Besondere Bedeutung kommt im Medienrecht vor allem den urheberrechtlichen Aspekten zu.
Das Urheberrecht ist untrennbar mit dem Medienrecht verbundenund gehört zu einer der vielen medienrechtlichen Teildisziplinen. Wer beispielsweise als beruflicher oder hobbymässiger Künstler oder als literarische, musikalische oder audiovisuelle Werke produziert, wird durch diverse Regelungen und Rechtsnormen in seiner Arbeit in vielerlei Hinsicht eingeschränkt und läuft sogar Gefahr, durch unerlaubte Veröffentlichungen, Plagiate oder Kopien empfindlich sanktioniert zu werden. Daneben werden zwischen Agenturen und beruflichen Künstlern, welche beispielsweise literarische, musikalische oder audiovisuelle Werke produzieren, häufig spezielle Künstlerverträge geschlossen, welche in rechtlicher Hinsicht zumeist eine gewisse Abtretung der urheberrechtlichen Stellung beinhaltet. Für juristische Laien sind die inhaltlichen Nuancen und die zahlreichen Klauseln in einem solchen Vertrag nur schwer zugänglich. Beim Abschluss eines solchen Künstlervertrags mit einer Agentur ist als Künstler besondere Vorsicht und Detailaffinität geboten. Die häufig unscheinbar anmutenden Vertragsklauseln und Konditionen können nämlich nach einer voreiligen Unterzeichnung für den unterschreibenden Künstler folgenschwere Konsequenzen entfalten, welche im Vorfeld für juristische Laien schlicht nicht vorhersehbar sind.
Diese Verträge können Sie in Ihren urheberrechtlichen Rechten in schwerwiegender Art und Weise beschneiden und erhebliche Folgen für Ihre berufliche Zukunft als Künstler oder Produzent haben. Es ist deshalb wichtig, sich im Vorfeld juristisch beraten zu lassen, um unüberlegte Vertragsunterzeichnungen zu vermeiden.
Künstlervertrag
Als Anwalt für Medienrecht und Urheberrecht unterstütze ich Sie mit meiner jahrelangen Erfahrung in diesem Bereich beim Abschluss eines Künstlervertrags. Dabei prüfe ich eingehend die immanenten Klauseln, kläre Sie umfassend über die weitreichenden Konsequenzen auf und vertrete Sie auch bei den Vertragsverhandlungen gegenüber der Agentur. So lassen sich übereifrige Vertragsunterzeichnungen vermeiden und eine akzeptable Lösung finden, welche sowohl Künstler als auch Agentur zufrieden stellt.
Sollte es zu Konflikten zwischen Künstler und der Agentur oder zwischen dem Künstler und anderen Urhebern kommen, so stehen diverse Rechtsbehelfe und Rechtsmittel zur Verfügung, um sich angemessen zu wehren zu können. Überwiegende Priorität hat hierbei die gütliche Lösung des Problems mittels einer aussergerichtlichen Einigung zwischen den konfligierenden Parteien. Im Medienrecht ist hierbei die Abmahnung verbunden mit einer Unterlassungserklärung von besonderer Relevanz.
Dabei wird, wenn beispielsweise ein Urheber gegen gewisse medienrechtliche Vorschriften verstösst und damit einen anderen Urheber in seinen Rechten beeinträchtigt, der rechtsgutverletzenden Urheber abgemahnt und ihm zeitgleich eine Aufforderung zur Unterzeichnung einer vorformulierten Erklärung zugesandt, welche die Unterlassung des rechtswidrigen Verhalten verspricht. Diese Aufforderung zur Unterzeichnung der Unterlassungserklärung stellt insofern ein Angebot dar, welches den Störer nach dessen Akzept vertraglich bindet.
Anwalt Medienrecht Urheberrecht
In meiner Kanzlei unterstütze ich Sie dabei, eine aussergerichtliche Streitbeilegung zu erreichen und formuliere bei Bedarf beispielsweise auch die Abmahnung inklusive der dazugehörigen Unterlassungserklärung.
Mit meiner jahrelangen Erfahrung und Expertise schlage ich natürlich auch weitere geeignete Massnahmen, wie beispielsweise eine Mediation, vor, welche in der individuellen Konfliktsituation die verheissungsvollsten Perspektiven bieten und eine für Sie möglichst vorteilhafte Lösung herbeiführen. Erst wenn eine gütliche Einigung scheitern und alle damit verbunden Möglichkeiten und Massnahmen ausgeschöpft sein sollten, so ist subsidiär der Rechtsweg vor Gericht zu beschreiten.
Diese Option darf jedoch nicht leichtfertig gewählt werden, da ein Gerichtsprozess in allen Fällen mit einem enormen finanziellen Risiko und erheblichem Zeitaufwand verbunden ist. Sollte ein Gang zum Gericht zur Durchsetzung Ihrer Rechte unumgänglich sein, so vertrete ich Sie auch im Gerichtsprozess in allen prozessualen und materiellrechtlichen Belangen. Welche Form hierfür auch immer notwendig sein wird – melden Sie sich bei meiner Anwaltskanzlei in Zürich und lassen Sie sich von mir in sämtlichen Angelegenheiten des Urheberrechts, des Titelschutzes, des Verlagsrechts, des Presserechts, des Rundfunkrechts, des Musikrechts, des Internetrechts oder in anderen Nischen des Medienrechts beraten, wenn Sie sich in Ihren Urheberrechten verletzt fühlen oder wenn Ihnen eine solche Rechtsverletzung vorgeworfen wird. Ich begleite und unterstütze Sie sowohl auf der Kläger- als auch auf der Beklagtenseite und sorge für eine optimale Vertretung in allen denkbaren Konfliktfällen.
Ich biete Ihnen eine umfassende Rechtsberatung im Zusammenhang mit Ihrer künstlerischen Tätigkeit an und begleite Sie in allen Stadien während eines Rechtsfalls sowie auch vor drohenden Konflikten, um Ihr geistiges Eigentum in angemessener Weise zu schützen und Ihre Rechte am eigenen Werke konsequent zum Durchbruch zu verhelfen. Ihrem geistigen Eigentum kommt unabhängig von der Form und der konkreten Ausgestaltung, in welcher das jeweilige Werk publiziert bzw. geschaffen wird, stets einen wirtschaftlichen Wert zu. Lassen Sie diesen monetären Wert in angemessener Weise schützen und kontaktieren Sie mich in meiner Anwaltskanzlei. In meiner Funktion als Anwalt für Medienrecht und Urheberrecht bin ich für Sie da.
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Suchen Sie einen Anwalt für Markenrecht, Immaterialgüterrecht, Designrecht, Wettbewerbsrecht und Patentrecht?
Möchten Sie eine Marke eintragen lassen? Benötigen Sie eine anwaltliche Begleitung bei der Durchsetzung und Verwertung von Markenrechten und Designrechten? Haben Sie Fragen zur Übertragung und Lizenzierung von Immaterialgüterrechten? Wollen Sie mehr über Abtretungs-, & Geheimhaltungsvereinbarungen, Lizenzverträgen, Markenregistrierung, Markenverwaltung, Designregistrierung und Designverwaltung wissen?
Rechtsanwälte Markenrecht
Inhaberin der Kanzlei und Expertin für Immaterialgüterrecht S. Wittibschlager Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team vertreten Privatpersonen & Unternehmen. Wir beraten Sie umfassend im Bereich des Immaterialgüter- sowie Wettbewerbsrecht.
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
Eine umfassende Beratung im Bereich des Immaterialgüterrecht- sowie Wettbewerbsrecht kann sowohl für Unternehmen als auch für Private essentiell sein. Wie kann ich meine Erfindungen schützen? In welchem Umfang lassen sich Marken, Designs, Domains und Know-How markenrechtlich schützen? Wo und wie können Marken und Designs registriert und verwaltet werden? Was ist bei Markenwidersprüchen zu tun?
Nur ein spezialisierter Anwalt für Markenrecht und Patentrecht kann Unternehmer bei Fragen zum Immmateralgüterrecht umfassend beraten. Auch die Vertretung vor Gericht und Behörden im Bereich des Markenrechts, Patentrechts, Designrecht, Urheberrechts und Lauterkeitsrechts sollte nur ein ausgewiesener Experte vornehmen.
Ihr Anwalt für Markenrecht in Zürich
Eine Marke ist im heutigen Wirtschaftsverkehr für Unternehmen jedweder Art essenziell. Sie gibt dem Geschäft eine Identität, welche sich von der Konkurrenz abhebt, und hat marketingtechnisch einen gewichtigen Einfluss auf die Kundschaft. Der Markenname steht symbolisch für die Werte des jeweiligen Unternehmens und sorgt dafür, dass man sich mit seriösen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen unter diesem Namen eine gute Reputation erarbeiten kann, sodass der Marke in Hinblick auf die Kundschaft eine Wiedererkennungsfunktion zukommt.
Einer Marke kommt stets einen gewissen wirtschaftlichen Wert zu, da sie einen enormen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens haben. Dieser Wert kann hierbei je nach Bekanntheit und Wirkung der konkreten Marke massiv variieren. In Anbetracht der rasant fortschreitenden Digitalisierungstendenzen ist die Marke in den letzten Jahren ausserdem nochmals bedeutend relevanter geworden. Daher ist es empfehlenswert, sich juristisch über markenrechtliche Aspekte und Möglichkeiten zum Schutz der eigenen Marke beraten zu lassen.
Je nach Ausgangslage ist es ratsam, den eigenen Markennamen vor dem Gebrauch durch die Konkurrenz zu schützen, damit die wirtschaftliche Funktion der Marke und deren wirtschaftlichen Einfluss auf den Unternehmensgewinn erhalten bleiben. Es erstaunt daher nicht, dass für Markenträger das Bedürfnis besteht, diese Identität des Unternehmens zu schützen. Hierbei schafft das Markenrecht Abhilfe, indem bei Eintragung einer Marke ins Markenregister das eingetragene Unternehmen ein Exklusivrecht bezüglich der Nutzung der Marke erhält, womit man eine Marke vor der Nutzung durch die Konkurrenz schützen kann. Insoweit kommt dem Markenrecht eine Schutzfunktion / Abwehrfunktion zu.
Dem Inhaber einer registrierten Marke kommt dabei das umfassende Exklusivrecht zu, das eingetragene Markenzeichen zu gebrauchen. Somit kommt der Markeninhaber in den Genuss, von den wirtschaftlichen Funktionen der geschützten Marke alleinig profitieren zu können. Dritte werden von der Nutzung der Marke grundsätzlich ausgeschlossen. Das Markenzeichen darf von Dritten jeweils nur mit Einwilligung des Markenrechtinhabers genutzt werden.
Das Exklusivrechts der geschützten Marke lässt sich seinerseits wiederum durch Lizenzverträge vermarkten. Hierbei gewährt der Inhaber der registrierten Marke – in aller Regel gegen Entgelt bzw. gegen eine Gebühr – einem Dritten das Recht, die Marke in einem gewissen Umfang nutzen zu dürfen. Aufgrund des Grundsatzes der Vertragsfreiheit bestehen in der Ausgestaltung des Lizenzvertrags in sachlicher, personeller, räumlicher, zeitlicher und quantitativer Hinsicht erhebliche Spielräume. Als auf Markenrecht spezialisierte Anwältin kläre ich Sie über die vielzähligen Möglichkeiten in der inhaltlichen Ausgestaltung eines solchen Lizenzvertrages auf und sorge für dessen einwandfreie formelle Aufsetzung.
Suchen Sie einen Anwalt für Markenrecht?
SCHWEIZER MARKEN-RECHTSANWÄLTE Markenanwälte in der Schweiz, im Herzen der Stadt Zürich
Gebraucht ein Dritter die registrierte Marke ohne Einwilligung des Inhabers bzw. ohne eine Berechtigung auf Grundlage eines Lizenzvertrags, so begeht er eine Markenrechtsverletzung. Eine unbefugte Nutzung liegt dabei auch dann schon vor, wenn die von der Drittperson gebrauchte Marke im Vergleich mit der im Markenregister geschützten Marke zu grosse Ähnlichkeiten aufweist.
Aus der unbefugten Nutzung können Schadenersatzansprüche entstehen. Sollte dagegen eine nicht an Ihrer Marke berechtigte Person eine identische oder zu ähnliche Marke ins Markenregister eintragen lassen, so kann man Widerspruch gegen die Eintragung einlegen. Gerne berate ich Sie über die verschiedenen Möglichkeiten insbesondere in Bezug auf einen Widerspruch hinsichtlich einer Eintragung oder bezüglich Löschungen einer registrierten Marke, oder vertrete Sie bei Vorliegen von Schadenersatz- oder Auskunftsansprüchen nötigenfalls auch auf dem Rechtsweg, um Ihre durch den Markenschutz zukommenden Rechte vor Gericht durchzusetzen.
Eintragung in Markenregister
Bei der Eintragung eines Markenzeichens ins Markenregister stellt sich eine Vielzahl an juristischen Fragestellungen. Einerseits muss zunächst geklärt werden, ob die einzutragende Marke überhaupt erst eintragungsfähig ist. Hierfür muss die Marke verschiedene Voraussetzungen erfüllen, deren Prüfung häufig komplexe, rechtliche Überlegungen erfordert. Für diese Prüfung der Eintragungsvoraussetzung in Bezug auf die im konkreten Einzelfall vorliegende Marke ist in aller Regel juristische Expertise im Bereich des Markenrechts notwendig. Daneben ist zu eruieren, in welchem Umfang das Markenzeichen registerrechtlich geschützt werden kann und soll. Ausserdem ist vorab abzuklären, ob die einzutragende Marke allenfalls mit anderen geschützten, also bereits ins Markenregister eingetragenen, Markenzeichen kollidiert. Die Eintragung eines Markenzeichens in das Markenregister bedarf somit einer durchdachten Strategie.
Lassen Sie sich über die Einzelheiten der Eintragung professionell beraten und sich bei der Entscheidung, ob und in welchem Umfang eine Eintragung erfolgen soll, von mir mit meiner jahrelangen Erfahrung in der Advokatur helfen. Gerne nehme ich für Sie umfassend alle Schritte vor, welche für die Registrierung notwendig sind. Da eine Eintragung ins Register das Markenzeichen im Sinne des Territorialitätsprinzipslediglich in der Schweiz schützt, stellt sich im überdies jeweils die Frage, ob im konkreten Einzelfall eine international gültige Anmeldung sinnvoll ist, um den Markenschutz auch auf ausserhalb der Landesgrenzen auszuweiten. Dabei sind die zusätzlichen Kosten und der konkrete Nutzen einer solchen Anmeldung sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Hierbei stehe ich Ihnen bei der Entscheidung dieser schwierigen Frage beratend zur Seite und übernehme, sofern gewünscht, die notwendigen Schritte zur internationalen Markenanmeldung. Das Immaterialgüterrecht benötigt Fachwissen im Wirtschaftsecht und Handelsrecht insbesondere im Urheberrecht und im Markenschutzrecht.
Spezialisierte Anwälte für Immateralgüterrecht (Markenrecht, Designrecht, Patentrecht) und Wettbewerbsrecht
Wollen Sie beim schweizerischen Institut in der Hauptstadt der Schweiz in Bern Ihre Marke national registrieren lassen? Beabsichtigen Sie den Schutz Ihrer Handelsmarke auf die ganze Europäische Union auszuweiten? Unsere Markenrechtsanwältinnen und Anwälte unterstützen Private und Unternehmen in sämtlichen markenrechtlichen Belangen. Suchen Sie einen Experten im Bereich des Immaterialgüterrechts sowie des Wettbewerbsrechts? Wir unterstützen Sie in den folgenden Bereichen:
Eintragung beim Amt für Geistiges Eigentum in Alicante (Amt der EU)
Markenwidersprüche
Gerichtliche Vertretung und Vertretung vor Behörden in allen Belangen des Markenrechts, Patentrechts, Designrechts, Urheberrechts und Lauterkeitsrechts
Markeneintragung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf (internationale Eintragung
Strategische Planung aller markenrechtlichen Aspekte
Vorabklärung, Strategie und Planungsmarketing
Abfragung von Markenrechten
Verhandlungsführung / Aushandeln von markenrechtlichen Vereinbarungen
Erarbeiten und Schutz von Firmenlogos
nationale und internationale Markenregistrierung (Eintragung von Markenrechten)
Durchsetzung von Immaterialgüterrechten (Löschungsverfahren, Abtretungsverfahren, Übertragung, Redaktion, Prüfung von Abtretungs-, Geheimhaltungsvereinbarungen)
Lizenzen
Kartellrechtliche Beurteilung von Beschaffungs- und Vertriebsstrukturen
Lauterkeitsrechtliche Beurteilung von Werbe-, Absatz- und anderen Geschäftsmethoden
Übertragung von Markenrechten
Kauf einer Marke
Verkauf einer Marke
Erbschaft der Markenrechte
Verteidigung Ihrer Marke (Schutzstrategie entwickeln)
Überwachung Ihrer Markenrechte
Erhaltung der eingetragenen Markenrechte
Abwehr gegen fremde Marken
Durchsetzung markenrechtlicher Ansprüche
Geistiges Eigentum von Unternehmen
Unternehmen können technische Innovationen, Firmenlogos, eigene Designs vor Mitbewerbern schützen lassen. Schützen Sie Ihr Geistiges Eigentum vor der Nachahmung Ihrer Konkurrenten:
Schutz von technischen Erfindungen durch Patente
Desigschutz
Handelsmarkenschutz
Schutz des Logos
Schutz von Urheberrechten
Geistiges Eigentum von Dritten
Das Geistige Eigentum Ihrer Mitbewerber sollten Sie in jedem Fall kennen. Es ist wichtig, dass Sie das Geistige Eigentum von Dritten nicht verletzen.
Fälschungen und Piraterie
Leider wird heutzutage fast alles gefälscht, was sich leicht zu Geld machen lässt. Bei einer unerlaubten Nachahmung eines Produktes versuchen Fälscher die Materialien, Eigenschaften oder das Design eines rechtlich geschützten Produktes zu kopieren. Vom Image des Originalproduktes wird widerrechtlich profitiert. Das widerrechtliche Kopieren von Musik, Software oder Filmen nennt man Piraterie. Hierbei wird das Urheberrecht und verwande Schutzrechte verletzt. Grosse Konzerne und KMU’s sind oftmals die Geschädigten mit erheblichen finanziellen Konsequenzen, sie verlieren dadurch viel Geld.
Unsere Anwälte beraten Sie, wie Sie sich dagegen zur Wehr setzen können. Ausserdem beraten wir Sie über die markenrechtlichen Aspekte und die Risiken.
Gezielte Markenentwicklung / Aufbaustrategie Ihrer Marke
Dank unserer nationalen und internationalen Vernetzung von Experten aus verschiedenen Branchen und Anwaltskanzleien, könne wir Sie mit Fachleuten zusammenbringen, welche darauf spezialisiert sind, ihre Marke mit einer durchdachten Aufbaustrategie am Markt zu platzieren.
Wir vertreten Sie als Inhaber Ihrer Marke – Vertretung von Markenrechtsinhabern
Unsere Markenrechtsanwälte unterstützen Unternehmen bei der Registrierung ihrer Marke in der Schweiz. Eine schweizerische Niederlassung ist eine notwendige Voraussetzung für die Eintragung von Markenrechten. Unsere Anwälte repräsentieren Ihr Unternehmen und werden für Ihre Marke tätig, um die notwendigen Verhandlungen mit den zuständigen Behörden zu führen. Wir leiten alle Schritte ein, um Ihre Marke in der Schweiz eintragen zu lassen. Ausserdem helfen wir Ihnen bei der Änderung, Erneuerung oder Abwehr der Marktrechte.
Unsere Anwälte sind national tätig, international vernetzt und regional für Sie da!
Das schweizerische Markenrecht
Eine gute Marke ist ein unverwechselbares, einzigartiges und wiedererkennbare Zeichen, welches Ihre Produkte oder Ihren Service von anderen Firmen unterscheidet.
Beschreibende oder irreführende Zeichen sind nach dem schweizerischen Markenrecht ausgeschlossen. Das IGE (Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum) ist für die Eintragung von Markenrechten zuständig. Unternehmen, die keinen Firmensitz in der Schweiz haben, müssen für deren Vertretung vor dem IGE im Rahmen des Registrierungsverfahrens einer Marke einen in der Schweiz ansässigen Rechtsanwalt (Patentanwalt) bestimmen. Eine internationale Registrierung sollte ausschliesslich durch einen aus schweizerisches Immaterialgüterrecht spezialisieren Anwalt abgewickelt werden.
Der Schweizer Markt ist sehr stark umworben. Schweizer verdienen viel und haben darum auch eine sehr hohe Kaufkraft. Der einheimische Markt in der Schweiz ist überschaubar und viele Unternehmen erachten ihn als attraktiv. Produkte können hier auf ihre Tauglichkeit am Marktüberprüft werden. Die Wirkung einer neu eingeführten Marke kann muss überprüft werden, die Schweiz bietet hierfür ideale Rahmenbedingungen, um die Marktwirkung ihres Brands zu testen. Politisch und wirtschaftlich gilt die Schweiz als stabil, dies macht sie zu einem idealen Standort für internationale und nationale Unternehmen. Investitionen, Markteinführungen neuer Brands und der Aufbau von Firmen können dank sehr guten steuerlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen optimal Vollzogen werden. Dies ist wichtig für eine funktionierende wachsende Wirtschaft und einem starken technologischen Fortschritt.
Die Bildung ist eines der Schlüsselfaktoren einer hochentwickelten Volkswirtschaft. Die Schweiz verfügt über mehr als zwölf international renommierte Universitäten und bietet eine vorzügliche Infrastruktur
Vorteile des Wirtschaftstandorts Schweiz
Vorteile des Wirtschaftstandorts Schweiz:
Politische Stabilität
Neutralität
Infrastruktur
Schulwesen
Einstellung zur Arbeit
Verkehrslage
Reichtum an Wasserkraft
4 Landessprachen
Landschaft…
Aufgrund dieser Vorteile ist der Wirtschaftsstandort Schweiz sehr attraktiv. Die Schweiz geniesst in der Welt ein hohes Ansehen. Man kann sogar sagen, dass die Schweiz selbst eine Marke von hohem Wert ist, welche grosses Ansehen und Vertrauen geniesst.
Marken im Schweizer Markt
Die Schweiz liegt im Herzen Europas. Die strategisch günstige Verkehrslage ist für schweizerische Unternehmen von Vorteil. Die Platzierung von neuen internationalen Marken auf unserem Markt wird von vielen erfolgreichen Firmen aus der ganzen Welt betrieben. Hier hat die Schweiz eine Schlüsselposition inne. In Genf befindet sich der Sitz der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Internationale Firmen, innovative KMU’s und kleine Unternehmen sind hierzulande stark vertreten. In der Schweiz leben ca. 7 Millionen Einwohner auf einer relativ kleinen Fläche. Marken können bei einer viersprachigen Bevölkerung mit hoher Kaufkraft auf deren Wirkung überprüft und getestet werden.
Aus die Werbung, d.h. die absichtliche und zwangfreie Form der Beeinflussung bestimmter Zielgruppen für Werbeziele, wie z.B. Gewinn, Verkaufssteigerung, Steigerung des Bekanntheitsgrades, etc. ist wesentlich. Als erstes muss die Zielgruppe für Ihre Marke bestimmt werden. Eie Personengruppe, die sich durch ähnliche Interessen, einen bestimmten Lebensstil, ein bestimmtes Alter und/oder durch ihre Kaufkraft definiert und die durch eine Werbemaßnahme angesprochen werden soll muss definiert werden.
Handelsmaken als entscheidender Erfolgsfaktor Ihres Unternehmens
Die Eintragung einer Marke ist sehr wichtig, nur so hat man Gewähr, dass die Nutzungsrechte Ihrer Marke auf dem Markt Ihnen alleine gehören. Die exklusiven Nutzungsrechte können so als einzigartiges Zeichen für einen erfolgreichen Markteintritt verwendet werden. Produkte und Dienstleistungen können so von den Konsumenten und Kunden als einzigartig identifiziert werden. Dienstleistungsangebote und Produkte müssen sich von der Konkurrenz abheben und unterscheiden. Hierfür ist der Aufbau einer Handelsmarke unumgänglich. Der globalisierte Welthandel, die Industriealisierung, die Digitalisierung und die Ermöglichung von Warenlieferungen über grosse Distanzen erfordert branchenübergreifend die Möglichkeit der Individualisierung Ihres Angebotes.
Früher waren Dienstleistungen und Produkte austauschbar, ausserdem waren sie auf regionale Märkte ausgerichtet. Fast alle Angebote waren einzigartig, da noch keine Massenproduktion oder Serienproduktion existierte. Heute ist es zwingend notwendig ihre Angebote mit einer Marke zu kennzeichnen. Nur so haben Kunden die Möglichkeit, die Qualität Ihres Angebotes mit einer Handelsmarke zu erkennen. Erwartungen und das Vertrauen der Verbraucher wird an eine Marke geknüpft und muss deshalb geschützt werden. Produktentwicklung, Forschung und Qualitätssicherung kostet viel Geld. Es liegt also auf der Hand, dass man Produkte vor unerlaubten Kopien und vor Verwechselungen mit anderen Produkten schützen sollte.
Die Bedeutung der Marken im Alltag
Sprache ist einem steten Wandel unterworfen. Marken können sich so zu einem Oberbegriff eines Produktes entwickeln. So hat sich in der Schweiz zum Beispiel der Begriff „Bostich“ durchgesetzt; das Wort Schnellhefter wir kaum mehr gebraucht. Es ist das Ziel einer jeden Marke, zu einem unabdingbaren Teil des dargestellten Produkts zu werden. So hat es die Marke «Tempo» beispielsweise geschafft, dass ihr Markenname in Deutschland als Synonym für ein Papiertaschentuch verwendet wird. Die Marke darf aber keinesfalls verwässert werden und Trittbrettfahrern muss es untersagt sein vom Ruf der Marke zu profitieren.
Die wirtschafliche Bedeutung der Marken
Patente und eingetragene Markenrechte sind in der schweizerischen Wirtschaft wichtige immaterielle Wirtschaftsgüter. Mit einer Handelsmarke wird das Recht sichergestellt, dass ein Logo oder ein Zeichen für das eigene Produkt genutzt werden kann. Dieses Zeichen bzw. Logo ist ein Symbol für die eigene Marke, fremden Produkten ist es untersagt die gleichen oder ähnlichen Zeichen bzw. Logos für ihre Angebote zu nutzen. Wir unterstützen Sie bei dem Aufbau und insbesondere bei der Bewerbung bzw. Verteidigung Ihrer Handelsmarke. Suchen Sie einen kompetenten Berater in markenrechtlichen Fragen. Unsere Anwälte unterstützen Sie bei dieser wichtigen Aufgabe.
Anwälte für Markenrecht Inder Schweiz
Suchen Sie erfahrene Rechtsexperten im markenrechtlichen Fragen? Unserer Markenrechtsanwälte sind überaus erfahren und unterstützen Private und Unternehmen.
Anwaltskanzlei Markenrecht Schweiz, Zürich
Marken haben eine grosse Wirkung im nationalen schweizerischen aber auch im europäischen oder gar internationalen Wirtschaftsraum. Unsere Kunden und Klienten stammen vorwiegen aus der Schweiz, Deutschland, USA, England und der Europäischen Union. Wir legen sehr viel Wert auf den lokalen Bezug und die regionale Unterstützung unserer Kunden. Ausserdem arbeiten wir mit Partner-Anwaltskanzleien aus Bern, Zug, Aarau, Winterthur, Hamburg, Frankfurt, München, Köln, Berlin und Prag zusammen. Unsere Anwälte besitzen die schweizerische und die deutsche Anwaltszulassung und können Sie überaus kompetent in schweizerischen und im deutschen Recht beraten und vertreten. Unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil. Gerne beraten wir Sie vielsprachig u.a. auch auf Deutsch, Englisch, Französisch und Tschechisch.
Weitere Dienstleistungen unserer Anwälte
Die Anwältinnen und Anwälte unserer Kanzlei in Zürich unterstützen Sie nicht nur in sämtlichen Belangen des Markenrechts. Wir beraten und vertreten Sie auch in den folgenden Rechtsgebieten:
Suchen Sie einen Anwalt für IT-Recht und Datenschutz?
Rechtsanwälte IT-Recht & Datenschutz
Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team bieten juristische Betreuung von Unternehmen im Bereich IT an. Die Beratung zum Thema Datenschutz in der Schweiz ist unser Fokus.
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
Anwaltliche Unterstützung von Unternehmen in allen Belangen des IT-Rechts und des Datenschutz
Die Intensivierung der Digitalisierungstendenzen der letzten Jahre haben dazu geführt, dass das IT-Recht massiv an Bedeutung gewonnenhat. Für Privatpersonen ist es heutzutage geradewegs undenkbar, nicht digital vernetzt zu sein. Gleichzeitig sind Unternehmen jeglicher Art von digitalen Medien abhängig, sodass das IT-Recht im heutigen Geschäftsverkehr nicht mehr wegzudenken ist. Der kometenhafte Aufstieg der digitalen Medien öffnete eine beachtliche Anzahl an völlig neuen Geschäftszweigen und Märkten. Zugleich besteht für Privatpersonen und Unternehmen mehr denn je das Bedürfnis, sich digital zu vermarkten.
Anwaltliche Beratung im Datenschutzrecht
Das Datenschutzrecht wird hierbei immer relevanter, birgt aber auch das Risiko, einfacher dagegen zu verstossen. Eine solche Missachtung kann empfindliche Sanktionen nach sich ziehen – und dies zum Teil ohne, dass man sich je bewusst gewesen wäre, durch sein Handeln einen Normverstoss herbeizuführen. Das Netz an datenschutzrechtlichen Normen ist für juristische Laien äusserst unübersichtlich und zum Teil nur schwer nachvollziehbar. Lassen Sie sich deshalb als Privatperson oder als Teil eines Unternehmens über die Auswirkungen des Datenschutzrechts beraten, um allfälligen Strafen für Missachtungen vorzubeugen oder eigene Ansprüche aus datenschutzrechtlichen Verstössen geltend zu machen.
Die Führung einer gewerblichen Internetadresse gehört für Unternehmen jeglicher Art und Grösse mittlerweile zum geschäftlichen Standard, um sich auf dem Wirtschaftsmarkt in angemessener Weise zu präsentieren und sich im Konkurrenzkampf behaupten zu können. Ohnejuristisches Know-How besteht allerdings die Gefahr, hierbei gegen spezifische Regelungen im Bereich des E-Commerce zu verstossen, was empfindliche Sanktionen nach sich ziehen kann. Insbesondere die hieraus folgenden Geldstrafen können vor allem für KMU besonders folgenschwer sein.
Anwalt IT-Recht Datenschutz
Doch auch für IT-Dienstleister, Entwickler, Web-Agenturen oder auch Anwender setzt das IT-Recht ein kaum überblickbares Netz an Vorschriften voraus. Hinzu kommt, dass im IT-Bereich auch auf vertraglicher Ebene juristische Herausforderungen auftreten, so bergen beispielsweise IT-Projektverträge, EDV-Vertriebsverträge, Softwareüberlassungsverträge oder Lizenzverträge jeweils ihre spezifischen Eigenheiten, welche beim Abschluss häufig juristisches Wissen gebieten.
Als Anwältin mit jahrelanger Berufserfahrung begleite ich Sie als Ansprechpartner umfassend im Bereich des IT-Rechts, um Sie in dessen wichtigsten Bereichen zu beraten und Sie über jedwede damit verbundenen rechtlichen Schwierigkeiten in verständlicher Weise aufzuklären,damit bereits im Vorfeld zusammen eine Lösung erarbeitet werden kann, bevor überhaupt allfällige rechtliche Schwierigkeiten entstehen oder Sanktionen ausgesprochen werden können. Umgekehrt können sich im IT-Recht natürlich auch Ansprüche für Sie ergeben, welche ich für Sie durchsetze. Meine Expertise reicht hierbei von IT-spezifischen Verträgen bis zum Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs. Bei letzterem spielen in Anbetracht der Entwicklungen der letzten Jahre insbesondere Mobile Payment, Mobile Commerce, Online-Marketingoder E-Commerce eine tragende Rolle im heutigen Wirtschaftsverkehr.
Juristische Beratung vom Anwalt für IT-Recht und Datenschutz
Nehmen Sie eine juristische Beratung in diesem komplexen Rechtsbereich in Anspruch, um sich rechtlich im IT-Bereich abzusichern und sich im elektronischen Wettbewerb optimal positionieren zu können. Eine ähnliche Entwicklung durchläuft auch der Datenschutz. Aufgrund der Digitalisierung sind persönliche Daten mehr den je im Umlauf. Sie spielen im Internet mittlerweile eine überragende Rolle, doch auch ausserhalb des elektronischen Datentransfers gehört die Sammlung und Auswertung von Daten jeglicher Art zum unternehmerischen Alltag. Dabei ist der Datenbegriff äusserst weit zu verstehen, was dazu führen kann, dass man als Träger fremder Daten Gefahr läuft, durch vermeintliche Bagatellhandlungen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften zu verstossen.
Da das Datenschutzrecht ein für juristische Laien nahezu undurchschaubarer Rechtsbereich ist, welcher sich zudem im steten Wandel befindet, ist für Unternehmer eine juristische Beratung in Sachen des Datenschutzrechts zu empfehlen. Als auf Datenschutzrecht spezialisierte Anwältin sorge ich für eine individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in Ihrem Unternehmen, sichere Sie rechtlich so weit als möglich ab und helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte wie beispielsweise allfällige Gewährleistungsansprüche oder Nutzungsrechte. Auch in gesellschaftsrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten kann ich Ihnen weiterhelfen.
Anwalt IT-Recht Datenschutz – SEO-Agentur und Suchmaschinenoptimierung
Suchmaschinenoptimierung ist für unsere Anwaltskanzlei essentiell! SEO ist ein wichtiges und komplexes Thema der Neukundengewinnung! Nur eine professionelle SEO-Agentur bringt Erfolg!
Ablauf
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Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden. info(at)wittib-law.ch
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Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!