Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber
In einem guten Arbeitsverhältnis steht das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zentrum, es geht nicht nur um den Austausch von Lohn gegen Arbeit.
Treuepflicht, Weisungsrecht und Fürsorgepflicht
Im Obligationenrecht werden Pflichten und Rechte von Angestellten und Arbeitgeber festgehalten. Die Hauptpflicht eines Angestellten ist die persönliche Erledigung der ihm zugeteilten Aufgaben. Die Arbeitspflicht muss persönlich geleistet werden. Ausserdem haben Angestellte gegenüber ihrem Chef eine Treuepflicht, die in mehreren Gesetzen geregelt ist. Der Arbeitgeber hat dementsprechend eine Beschäftigungspflicht im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten zu leisten. Damit Vertrauen möglich ist legt das Obligationenrecht und das Arbeitsgesetz Schutzvorschriften fest. Arbeitnehmer müssen in erster Linie auf die Interessen des Unternehmens (Arbeitgebers) achten. Eine Nebentätigkeit in der gleichen Brache ist untersagt, d.h. ohne die Erlaubnis des Arbeitgeber herrscht ein striktes Verbot der Konkurrenztätigkeit. Auch Geschäftsgeheimnisse dürfen weder weitergegeben noch für sich selbst verwendet werden. Hier gilt eine Schweigepflicht. Betriebseinrichtungen und Arbeitsgeräte müssen sorgfältig behandelt werden und sofern es betriebsnotwendig und zumutbar ist, müssen Arbeitnehmer auch Überstunden leisten.
Der Arbeitgeber hat die Persönlichkeit des Arbeitnehmer so gut wie möglich zu schützen. Sie sind verpflichtet die Gesundheit und die Persönlichkeit Ihrer Mitarbeiter zu schützen.
Arbeitgeber haben gegenüber Ihren Mitarbeitern ein Weisungsrecht. Dieses Recht bezieht sich sowohl auf die Ausführung der Arbeit als auch auf das Verhalten der Angestellten. Das Weisungsrecht ist allerdings nicht unbegrenzt. Die Angestellten müssen Weisungen befolgen, solange diese nicht schikanös oder absolut sinnlos sind. Auf jeden Fall muss der Arbeitgeber die Persönlichkeit und die Gesundheit seiner Angestellten schützen. Angestellte, welche bewusst berechtigte Anweisungen des Vorgesetzten zuwider handeln, müssen mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Im schlimmsten Fall kann es zur fristlosen Entlassung kommen.
Im folgenden werden die wichtigsten Pflichten des Arbeitnehmers zusammengefasst
- Zugewiesene Arbeiten müssen übertragene Arbeiten in eigener Person leisten. Es gilt die persönliche Arbeitspflicht, d.h. ohne Einverständnis des Arbeitgebers dürfen die Arbeiten nicht ausgelagert werden und es darf auch keine Hilfskraft beigezogen werden.
- Fahrzeuge, Geräte, Infrastruktur, Werkzeuge und Maschinen müssen sorgfältig und sachgerecht behandelt bez. bedient werden. Die Sorgfaltspflicht hilft Schäden zu vermeiden.
- Arbeitnehmer sind Verpflichtet Weisungen und Anordnungen des Arbeitgebers zu befolgen.
- Konkurrenzverbot: Der Arbeitgeber darf nicht konkurrenziert werden.
- Geheimhaltungspflicht: Fabrikation- und Firmengeheimnisse dürfen nicht verraten werden.
- Herausgabe- und Rechenschaftspflicht: Was Arbeitnehmer im Rahmen ihrer vertraglichen Arbeit von Kunden erhalten, müssen Sie dem Arbeitgeber herausgeben. Dies sind z.B. Akten und Geldleistungen. Davon ausgenommen sind Geldleistungen, welche für die Mitarbeiter persönlich bestimmt sind (Trinkgeld).
- Pflicht zur Leistung von Überstunden: Sofern die Mehrleistung zumutbar und betriebsnotwendig ist, ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet.