Arbeitsvertrag und Probezeit
Der Abschluss des Arbeitsvertrages ist mündlich oder stillschweigend gültig, d.h. es gibt diesbezüglich keinerlei Vorschriften bezüglich der Form. Sobald sich die Parteien über alle wesentlichen Punkte geeinigt haben, gilt der Arbeitsvertrag als rechtskräftig. In der Regel gehört dazu auch das Datum des Stellenantritts. Der schriftliche Vertrag ist rechtlich gesehen also nur eine Bestätigung der mündlichen Vereinbarung. Tritt der Arbeitnehmer die vereinbarte Stelle nicht an, begeht er Vertragsbruch. Ohne vorherige Kündigung oder ohne triftigen Grund (Krankheit) kann der Arbeitgeber (innert dreissig Tagen seit Nichtantritt der Stelle) einen Viertel des vereinbarten Monatslohnes als Entschädigung verlangen. Zudem hat er Anspruch auf Schadensersatz.
Spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht empfehlen aber auf jeden Fall die schriftliche Form. Ein guter schriftlicher Arbeitsvertrag sorgt für klare Verhältnisse und schafft Vertrauen. Streitigkeiten können so schon im Vorfeld vermieden werden. Wir empfehlen daher dringend, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschliessen.
Im Obligationenrecht Art. 319 bis 362 findet man Regelungen über den Einzelarbeitsvertrag. Für Angestellte von Bund, Kanton und Gemeinden sind deren Anstellungsbedingungen massgebend. In einem Arbeitsverhältnis geht es darum, dass man für die Arbeitsleistung einen Lohn erwarten kann. Ein Scheidungsanwalt, welcher seine Mandanten unterstützt ist kein Arbeitnehmer. Ein Anwalt für Scheidungen geht ein Auftragsverhältnis ein. Ein Küchenbauer, welcher für die Kunden eine Küche zimmert geht einen Werkvertrag ein. Angestellte, d.h. Arbeitnehmer werden müssen für's Tätigenden auf Zeit bezahlt und nicht für den Arbeitserfolg. Der Arbeitgeber besitzt ein Weisungsrecht. Angestellte müssen Weisungen entgegennehmen und sich in die Arbeitsorganisation des Unternehmens einordnen. Das Weisungsrecht des Chefs findet sein Ende dort, wo die vertraglichen Rechte, die Gesundheit oder die Persönlichkeit des Arbeitnehmers verletzt werden. Arbeitnehmer tragen kein Unternehmerrisiko, ganz im Gegenteil, das Gesetz schützt Arbeitnehmer. Schutzbestimmungen und Sozialleistungen, wie z.B. bezahlte Ferientage oder die Lohnfortzahlung bei Krankheit sind gesetzlich verankert.
Probezeit
Wird nichts anderes abgemacht, gilt der erste Monat ab Stellenantritt als Probezeit. Die Probezeit kann im Einzelarbeitsvertrag auf maximal auf drei Monate verlängert werden. Während der Probezeit gilt sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer eine verkürzte Kündigungsfrist von 7 Tagen. Der Kündigungstermin kann dabei auf einen beliebigen Wochentag fallen. Der Kündigungsschutz entfällt während der Probezeit.