Ihr Anwalt und Experte im Obligationenrecht

Suchen Sie einen erfahrenen Anwalt für Obligationenrecht, welcher sich im im Schweizer und Deutschen Privatrecht auskennt?

Rechtsanwälte Obligationen-recht

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Anwälte für Arbeitsrecht vertreten Privatpersonen & Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, USA, und Osteuropa im internationalen & nationalen Privatrecht & Wirtschaftsrecht. Wir bieten Rechtsbeistand in allen Bereichen des Obligationenrechts.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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Inhaberin der Kanzlei - Anwältin Schweiz/Deutschland

+41 43 545 01 50

Eine wichtige Rechtsgrundlage des schweizerischen Privatrechts stellt das Zivilgesetzbuch (ZGB) und das Obligationenrecht (OR) dar. Das OR enthält ziviles Recht und ist der 5. Teil des ZBS’s. Das ZGB enthält privates (ziviles) und ist in fünf Teile gegliedert. Dazu gehören das Personenrecht, Familienrecht, ErbrechtSachenrecht und das Obligationenrecht. Im OR sind unter anderem sämtliche Vertragsarten geregelt. Zum Rechtsgebiet des OR’s gehören Regelungen zum Recht der Schuldverhältnisse. Dies sind Rechtsbereiche, welche ausschliesslich die Rechte bestimmter Personengruppen betreffen. Dazu gehören Verträge aller Art, unter anderem auch verschiedene Vertragsarten der unterschiedlichsten wirtschaftlichen Verhältnisse.

Haben Sie Fragen zum Kaufvertrag, Arbeitsvertrag, Mietvertrag oder zu einer anderen Vertragsart? In unserer Advokatur in Zürich beraten und vertreten (Prozessführung) ich Sie in allen Rechtsbelangen des Arbeits- und Vertragsrechts. Unser Anwalt für Privatrecht ist auf Themen des Ehe- und Eheschutzes sowie Scheidungen spezialisiert. Als Anwalt für Obligationenrecht bein ich Experte im Vertragsrecht.

Der Begriff „Obligation“ enthält zwei verschiedene Bedeutungen. Zum einen bedeutet dieser Begriff Wertpapier und zum anderen ist eine Obligation ein Schuldverhältnis. Was aber ist umfasst das Schuldverhältnis zwischen zwei Personen oder Parteien genau? Der Schuldner ist verpflichtet, etwas zu leisten, und der Gläubiger ist berechtigt, diese Leistung zu fordern. Eine Obligation enthält also zumindest eine Pflicht und ein Recht. Eine Obligation kann durch einen Vertrag, eine unerlaubte Handlung oder eine ungerechtfertigte Bereicherung entstehen. Im schweizerischen Obligationenrecht im Artikel 1 ff. findet man Informationen über die Entstehung der Obligation durch den Vertrag. Im wesentlichen geht es hier darum, dass ein Schuldverhältnis durch einen Vertrag entsteht. Im Alltag entsteht ein Vertrag dadurch, dass sich zwei Personen ihren Willen mitteilen und diese Willensäusserung übereinstimmt. Daraus entsteht einerseits die Pflicht zur Erbringung einer Leistung, zum Beispiel zur Lieferung einer Ware, andererseits verpflichtet sich die andere Partei zur Gegenleistung, zum Beispiel zur fristgerechten Bezahlung dieser Ware. Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass wenn Parteien gegenseitig eine übereinstimmenden Willen äussern, kommt ein Vertrag zustande. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht setzt Ihre arbeitsrechtlichen Interessen für Sie durch.

Anwalt für Obligationenrecht und Experte für Arbeitsrecht

Auch das Arbeitsrecht ist im Schweizerischen Obligationenrecht geregelt. Unsere Rechtsanwälte sind Arbeitsrechtsexperten und beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Arbeitsrechtliche Konflikte kommen im Berufsalltag oft vor. Persönliche Arbeitskonflikte wie zum Beispiel Mobbing oder finanzielle Konflikte entstehen dort wo viele Menschen zusammenarbeiten. Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im gesamten Rechtsbereich rund der Arbeit.

Anwalt für Obligationenrecht
Anwalt für Obligationenrecht

Haben Sie Fragen zum Arbeitsvertrag? Wollen Sie mehr über die Rechte und Pflichten, die Entstehung, Form oder Beendigung des Lehrvertrages, Einzelarbeitsvertrages, Gesamtarbeitsvertrages oder Normalarbeitvertrages wissen?

Die Ausarbeitung von Arbeitsverträgen ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber wichtig insbesondere Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände haben ein Interesse daran, dass die Formulierung solcher Arbeitsverträge professionell sich und somit auch anwaltlich begleitet werden sollten.

Nur ein spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann eine fundierte und fachkompetente arbeitsrechtliche Unterstützung garantieren. Unsere Experten im Arbeitsrecht verfügen über eine langjährige Expertise und haben viel Erfahrung bei Vertragsverhandlungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Arbeitsrechtliche Prozesse vor dem Arbeitsgericht sind meist langwierig und komplex. Die arbeitsgerichtliche Vertretung vor Gericht, der notwendige Schriftverkehr mit den Behörden und die notwendige Fach- und Sozialkompetenz bei arbeitsrechtlichen Verhandlungen übernehmen wir für sie.

Im Zentrum unserer Tätigkeit steht jedoch immer eine kostengünstige Lösung. Die Frage hierbei ist, kann man einen gerichtlichen Prozess vermeiden? Kann zwischen den sich streitenden Parteien mit einer Mediation vermittelt werden, so dass es zu einer optimalen und konsensfähigen Lösung des Arbeitskonflikts kommen kann? Gerne vertreten wir Sie auch bei Vertragsverhandlungen und unterstützen Sie dabei Ihre Lohnforderungen, Provisionen oder anderen arbeitsrechtlichen Ansprüche durchzusetzen.

Anwaltlichen Rechtsbeistand in allen Gebieten des OR’s

Neben dem Arbeitsrecht sind im OR auch andere Vertragsverhältnisse geregelt. Dazu gehören unter anderem der Kauf-, Tausch-, Miet- und Pachtvertrag. Weiter ist auch das Darlehen, die Bürgschaft und die Leihe im OR geregelt. Unsere Anwaltskanzlei hat sich auf ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen spezialisiert. Eine fundierte und umfassende arbeitsrechtliche Rechtsberatung können Sie von uns erwarten. Vertragliche Konflikte entstehen immer dann, wenn Leihen am Werk waren. Als Experten im Vertrags-, Handels-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht beraten wir sowohl Privatpersonen als auch Unternehmern in allen Rechtsbereichen des Obligationenrechts. Auch bei Fragen zu Gesundheits- und Medizinrecht können Sie an uns herantreten. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei unseren Rechtsanwälten in der Stadt Zürich.

+41 43 545 01 50

Anwaltskanzlei Wittibschlager

Dufourstrasse 165
8008 Zürich

 
 

Ablauf

  1. Wir sind für Sie da!

    Kontaktieren Sie uns noch heute!Anwaltskanzlei Wittibschlager

  2. Erstberatung erhalten

    Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können.  Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
    info(at)wittib-law.ch
    Anwalt Rechtsberatung

  3. Mandant werden!

    Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!Erstberatung Kanzlei

Hier finden Sie uns – Routenplaner

Route

Dein Standort:

Anwaltskanzlei Zuerich

Dufourstrasse 165
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten – Routenplaner

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

+41 43 545 01 50

Als Anwältin & Expertin für internationales Privatrecht auf Kabeleins.

Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten.

TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht.

Weitere Infos

Ratings / Bewertungen
[Anzahl der Bewertungen: 54 Durchschnitt: 5]

Anwalt / Anwältin Eherecht – Ehe- und Eheschutz

Suchen Sie einen Anwalt für Anwalt Eherecht und Eheschutz? Unsere Familienrechtsanwälte sind im Eherecht ausgewiesene Experten.

Rechtsanwälte Eherecht und Eheschutz

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team bieten eine kompetente Rechtsberatung im Trennungsfall. Experten für Eheschutz und Ehescheidungsrecht sind für Sie da!

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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Ihre Rechtsanwälte für Eherecht: Ehe und Eheschutz

Die Ehe, der Eheschutz und die eingetragene Partnerschaft sind im Eherecht geregelt. Mit der zivilen Trauung wird die Eheschliessung rechtsgültig vollzogen. Die Ehe ist eine anerkannte Form des Zusammenlebens und ist in der Regel auf eine lange Dauer ausgerichtet. Trotzdem wird in der Stadt Zürich jede zweite Ehe geschieden.

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Überblick

Anwalt Eherecht Eheschutz
Anwalt Eherecht Eheschutz

Schon vor der Heirat sollte man sich deshalb an einen spezialisierten Anwalt für Eherecht, an einen Fachanwalt Familienrecht oder an einen Scheidungsanwalt wenden. Eherechtliche Fragen rund um den Ehevertrag können so schon im Vorfeld der Eheschliessung geklärt werden. Ein Ehevertrag kann helfen die eigenen Interessen zu schützen. Es ist ratsam beim Zusammenleben ohne Trauschein gewisse Regelungen zu treffen.

Unser Rechtsanwalt hilft Ihnen gerne beim Aufsetzen eines Ehe- oder Konkubinatvertrags. Haben Sie Fragen zur Eintragung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften? Leben Sie getrennt von Ihrem Ehepartner und wollen Sie mehr über den Eheschutz oder Eheschutzmassnahmen wissen. Wir klären Sie umfassend über eherechtlichen Belange auf und vertreten Sie kompetent in einem Eheschutzverfahren.

Professionelle anwaltliche Beratung im Falle der Ehetrennung

Leider gibt es in sehr vielen Schweizer Familien eheliche Konflikte oder gar unüberbrückbare Ehestreitigkeiten. Unsere Rechtsanwälte für Scheidungsrecht sind auf Eherecht spezialisiert und beraten Eheleute auch in heiklen familien- und eherechtlichen Angelegenheiten.

Es ist überaus wichtig noch vor der Heirat, d.h. vor der zivilrechtlichen Eheschliessung einen Eherechtsanwalt zu konsultieren. Ein guter Ehevertrag kann helfen negative Trennungs- oder Scheidungsfolgen vorzubeugen. Auch bei einer ungewollten oder unerwarteten Trennung beziehungsweise Scheidung ist man so bestens vorbereitet und weiss mit welchen Scheidungs- oder Trennungsfolgen man zu rechnen hat.

Wir vertreten Ehegatten mit oder ohne Ehevertrag bei Ihrer Scheidung. Zuerst versuchen unsere Familienrechtsexperten eineFamilienmediation, d.h. das Ziel ist, wenn möglich und gewünscht, die Schlichtung des Ehestreites. Eine aussergerichtliche Einigung der Ehegatten ist kostengünstig und hat oftmals oberste Priorität.

Fachwissen im Ehe-, Scheidungs-, Unterhalts-, Familien und Kindesrecht und eine überaus hohe Sozialkompetenz sowie Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick zeichnen unsere Scheidungsanwälte aus. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann Ihnen bei Scheidung, Trennung oder Eheschutz weiterhelfen. Eine Mediation kann nur mit diesen Qualifikationen zum Erfolg führen.

Ehe- und scheidungsrechtliche Beratung bei Trennung, Eheschutz und Scheidung

Nur ein erfahrener Scheidungsanwalt kennt sich im Eheschutz und Scheidungsrecht aus. Sobald die Ehegatten Ihren gemeinsamen Haushalt auflösen, ist die Trennung rechtlich vollzogen. Dies hat weitreichende familienrechtliche Konsequenzen.

Wer übernimmt die Obhut der Kinder? Wie wird während der Trennung die Finanzen geregelt, d.h. wer zahlt an wen wieviel Unterhalt?

Es ist wichtig, dass sich die Ehegatten schon sehr früh über die familienrechtlichen Folgen der Trennung und Scheidung anwaltlich beraten lassen. Eine Trennung oder Scheidung hat weitreichende Folgen.

Anwalt Eherecht Eheschutz – Regelungen der Trennungsfolgen

Der Eheschutz kann helfen, die finanziell schwächere Seite zu schützen. Scheidungsfolgen, wie zum Beispiel die vermögensrechtliche Teilung, d.h. die güterrechtliche Auseinandersetzung, künftige Unterhaltsregelungen sowie die Regelungen der Besuchs- und Ferienrecht der Kinder müssen gut geplant werden. Eine ausgeklügelte Scheidungsstrategie kann von grosser Bedeutung sein!

Unsere Advokatur in Zürich ist die zentrale Anlaufstelle bei Rechtsfragen rund um die Redaktion von Trennung-, Scheidungs- und Unterhaltsvereinbarungen. Die Ausarbeitung einer Scheidungskonvention oder die strategische Planung einer Kampfscheidung in einem strittigen Scheidungsverfahren sollten nur professionelle und erfahrene Scheidungsanwälte vornehmen. Nur so könne Ihre Interessen geschützt werden.

Unser Anwalt für Eherecht, Eheschutz und Scheidungsanwalt führt Ihren Scheidungs- oder Trennungsfall zum Erfolg! Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute eine Termin bei unserem Eherechts-und Scheidungsanwalt. Gerne übernehmen wir für Sie die Vertretung vor Gericht und setzen Ihre Trennung- und Scheidungsinteressen durch.

Ablauf

  1. Wir sind für Sie da!

    Kontaktieren Sie uns noch heute!Anwaltskanzlei Wittibschlager

  2. Erstberatung erhalten

    Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können.  Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
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    Anwalt Rechtsberatung

  3. Mandant werden!

    Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!Erstberatung Kanzlei

Gerne können Sie sich auch zu folgenden Themen informieren:

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8008 Zürich

 
 

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Öffnungszeiten – telefonische Erreichbarkeit

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
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Ratings / Bewertungen
[Anzahl der Bewertungen: 65 Durchschnitt: 5]

Anwalt / Anwältin Familienrecht

Suchen Sie einen Top-Anwalt oder eine Anwältin für Familienrecht / Scheidungsanwalt? Wollen Sie mehr über die Eheschliessung und die Folgen einer Ehetrennung bzw. Scheidung wissen? Wir bieten familienrechtliche Beratung, Unterstützung und Vertretung vor Gericht.

Übersicht Familie

Zusammenleben

  • Konkubinat
  • Ehe

Kindesverhältnis

  • Kindeswohl
  • Rechte des Kindes
  • Rechte und Pflichten der Eltern
  • Vermögen und Lohn des Kindes
  • Massnahmen zum Schutz des Kindes

Vormundschaft

  • Gründe für die Bevormundung
  • Aufgaben des Vormundes
  • Beistandschaft/ Beiratschaft

Vormundschaftliche Massnahmen

  • Beistandschaft
    • Vaterschaftsklage
    • Vermögensverwaltung
  • Beiratschaft
    • Landgeschäfte
  • Vormundschaft
    • Elternersatz bei Minderjährigen: Lehrvertrag, Verträge…

Erbe

  • Die gesetzlichen Erben
  • Die Erbschaft
  • Güterrechtliche Auseinandersetzung und Erbanteile
  • Pflichtteile und freie Quoten
  • Verfügung von Todes wegen

Ihre Rechtsberatung im Familienrecht inkl. Scheidungsrecht

Das Schweizer Familienrecht regelt die rechtlichen Verhältnisse von Ehe, Familie und Lebenspartnerschaft. Familienrechtliche Regelungen des Zivilgesetzbuches sind überaus komplex und durch die Besonderheiten des individuellen Einzelfalls geprägt. Aus diesem Grund ist eine fundierte Beratung von einem fachkundigen Rechtsanwalt für Familienrecht unerlässlich.

Unser Rechtsanwälte unterstützen Sie u.a. bei folgenden Anliegen:

  • Obhuts- & Sorgerecht
  • gemeinsame elterliche Sorge
  • alleiniges Sorgerecht
  • Regelung des Besuchsrechts
  • Obhutsfragen
  • Ehe, Trennung & Scheidung
  • Konkubinats-vertrag, Ehevertrag
  • strittige Scheidung
  • einvernehmliche Scheidung
  • Immobilien & Scheidung
  • Unterhaltsrecht
  • Alimente, Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Betreuungs-unterhalt

Unsere Dienstleistungsangebot umfasst im Wesentlichen die folgenden Bereiche:

  • Redaktion und Prüfung von Scheidungsvereinbarung & Trennungsvereinbarung
  • Trennung, Scheidung & Eheschutz
  • Unterhalt & Alimente
  • Güterrecht – güterrechtliche Auseinandersetzung bei Ehescheidung / Vermögen – Vermögensteilung bei Scheidung
  • Zuweisung der ehelichen Wohnung oder der Liegenschaft
  • Aufteilung Pensionskassenguthaben
  • Besuchs-, Obhuts- und Sorgerecht
  • Kampfscheidungen – strittige Scheidung – Scheidungsklage
  • Eheschutz, Eheschutzmassnahmen, vorsorgliche Massnahmen
  • Abänderung von Scheidungsurteilen
  • Ehevertrag – Gütertrennung – Gütergemeinschaft

Gesetzliche Grundlagen des Familienrechts – ZGB Art. 90–456

  • Eherecht
  • Eheschliessung
  • Ehescheidung/Ehetrennung
  • Wirkungen der Ehe
  • Güterrecht
  • Verwandtschaft
  • Entstehung und Wirkungen des Kindesverhältnisses 
  • Vormundschaft

Rechtsanwälte Familienrecht

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team beraten vertreten Sie in allen Bereichen des Familienrechts (Scheidung, Trennung, Eheschutz, Kinderbelange, Kinder- und Erwachsenenschutz)

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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Wir raten keinem zu einen aussichtslosen Rechtsstreit!

Familienrechtsanwalt der Anwaltskanzlei Wittibschlager

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Da das Familienrecht alle personen- und vermögensrechtlichen Beziehungen der durch Ehe oder Verwandtschaft verbundenen Personen sowie den Erwachsenenschutz regelt, treten im Familienrecht alltäglich vielerlei rechtliche Frage- und Problemstellungen auf. Gerne unterstützt Sie unser Scheidungsanwalt und Experte für familienrechtliche Angelegenheiten.

Ihre Experten

Unsere Kanzlei

Die Anwaltskanzlei Wittibschlager hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Unsere Rechtsanwälte vertreten Privatpersonen & Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, USA, und Osteuropa.

Wir sind ein Team mit erfahrenen und spezialisierten Anwälten in verschiedenen Fachgebieten. Zu unseren bevorzugten Arbeitsgebieten gehören das Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Handels- & Gesellschaftsrecht, Schuldbetreibung- und Konkursrecht, nationales- & internationales Privatrecht & Wirtschaftsrecht.

Dank der fachlichen Spezialisierung unserer Anwältinnen und Anwälte und ihrer Berufserfahrung können wir Ihnen qualitativ herausragende Dienstleistungen anbieten.

In der Schweiz ist unsere Kanzlei ist die zentrale Anlaufstelle bei grenzüberschreitenden Rechtsfragen & Sachverhalten Schweiz – Deutschland.

Anwendungsbereich im Familienrecht

Der Anwendungsbereich im Familienrecht ist äusserst breit und kann beispielsweise die güterrechtlichen Verhältnisse bei Ehegatten, einen allfälligen Regelungsbedarf bei Konkubinatspartnern, die notwendigen Schritte zur Einleitung einer Trennung, Unterhaltsansprüche für Kinder und Ehegatten, die Ausgestaltung eines Besuchs- oder Obhutsrechts hinsichtlich gemeinsamer Kinder aus geschiedenen Ehen oder gar die Möglichkeiten, wenn man Opfer von häuslicher Gewaltwird, betreffen.

In rechtlicher Hinsicht wird das Familienrecht insbesondere im ZGB durch eine Vielzahl von Normen, welche zum Teil auch zivilstandsunabhängig jeweils Rechte und Pflichten für jedes Familienmitglied postulieren, umfangreich und zum Teil äusserst komplex geregelt. Das PartG regelt die Rechtsbeziehungen von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften in einer eingetragenen Partnerschaft. Die Regelungen des PartG ähneln sich dabei in vielerlei Hinsicht denjenigen des Eherechts, allerdings ist es weitaus weniger umfassend und beinhaltet nichtsdestotrotz einige markante Unterschiede. Haben Sie Fragen zum Ehe- und Erbrecht? Ein Anwalt und kann Sie in einer Erstberatung unterstützen.

Familienrechtliche Beratung durch den Scheidungsanwalt

Gerne berate ich Sie als Scheidungsanwalt detailliert zu jeglichen Themen, welche die eingetragene Partnerschaft betreffen und unterstütze Sie beispielsweise bei der Aufhebung einer solchen Rechtsbeziehung. Außerdem berate und vertrete ich Sie in sämtlichen familienrechtlichen Angelegenheiten und kläre Sie mitunter über Ihre im konkreten Einzelfall zukommenden Rechte und Pflichten auf.

Mit meiner jahrelangen Erfahrung im Familienrecht weise Sie auf die rechtlichen Möglichkeiten im konkreten Einzelfall hin, um eine gegenwärtig unbefriedigende Situation zu verändern, und nehme dabei auch besondere Rücksicht auf Ihre persönlichen Bedürfnisse. Ich begleite Sie in schwierigen Situationen und zeige Ihnen die sinnvollsten Möglichkeiten zur Lösung eines familienrechtlichen Problems auf.

Mediation oder scheidungsrechtlicher Prozess?

Mit Rücksicht auf die emotionalen Aspekte, welche ein familienrechtlicher Rechtsstreit mit sich bringen kann, ist in erster Linie ist bei Konfliktsituationen eine gütliche Einigung zwischen den jeweiligen Parteien anzustreben, wobei sich häufig eine Mediation anbietet, um gegenseitige Schwierigkeiten zu klären und geeignete Lösungen für beide Parteien zu finden.

Sollten diese aussergerichtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sein und eine einvernehmliche Lösung nicht in Aussicht stehen, vertrete ich Sie natürlich auch gerne auf dem Rechtsweg in allen Verfahren vor Gerichten und Behörden.

Anwalt Anwältin Familienrecht
Anwalt Anwältin Familienrecht

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Zürcher Familienrechtsanwältin

Als auf Familienrecht spezialisierte Anwältin berate ich Sie beispielsweise gerne im Stadium des Eheschlusses und helfe bei der Wahl des passenden Güterstandes, wobei der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung, die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung jeweils zur Auswahl stehen.

Anwalt für Scheidung & Trennung

Auch im Bereich der Scheidung, der Ehetrennung oder im Verfahren des Eheschutzes biete ich Ihnen eine umfassende Beratung hinsichtlich der sich im Einzelfall ergebenden Rechte, Pflichten und Möglichkeiten an und vertrete Sie in den jeweiligen Verfahren persönlich.

Anwalt Unterhalts- und Kindesrecht

Zudem prüfe und redigiere ich bei Bedarf Unterhaltsverträge, gemeinsame Scheidungsbegehren sowie Ehe- oder Konkubinatsverträge.

Im Bereich des Kindesrecht stehe ich Ihnen ebenfalls hinsichtlich etwaiger Fragestellungen in Bezug auf Unterhaltszahlungen, Sorgerechtsfragen sowie obhuts- und besuchsrechtlicher Aspekte beratend und unterstützend zur Seite.

Erwachsenenschutzrecht: Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung

Daneben unterstütze ich Sie auch im Bereich des Erwachsenenschutzrechts, wenn es beispielsweise darum geht, Patientenverfügungen oder Vorsorgeaufträge zu erstellen. 

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Anwalt Familien- und Scheidungsrecht

Auf Familien- und Scheidungsrecht spezialisierte Anwälte müssen neben einer hohen Fachkompetenz und jahrelanger Berufserfahrung in rechtlich relevanten Belangen auch eine besonders hohe Sozialkompetenz aufweisen, um die individuellen Anliegen der Klienten optimal vertreten zu können.

Daneben ist es auch unumgänglich, die familienrechtlichen Kompetenzen durch Weiterbildungen des Schweizerischen Anwaltsverbandes (SAV) stets den Aktualitäten anzupassen. Eine auf Familien- und Scheidungsrecht spezialisierte Anwältin muss dabei in der Lage sein, dem Mandanten die jeweilige familienrechtliche Sach- und Rechtslage in verständlicher Weise zu erklären.

Unterhalt – Sorgerecht – Betreuungsanteile – Vermögensteilung

Schlussendlich sollen die Klienten genau wissen, ob und wie viel Unterhalt ein Ehegatte bei einer Scheidung dem anderen schuldet und wie in Kinderbelangen das Sorgerecht, die Betreuungsanteile und der Kindesunterhalt konkret ausgestaltet sind. Von besonderer Relevanz sind auch die Fragen zur güterrechtlichen Auseinandersetzung sowie die Aufteilung des Guthabens der beruflichen Vorsorge.

Als Anwalt und Ratgeber für Scheidungsrecht können Sie auf mich zählen.

Anwalt / Anwältin Familienrecht zum Konkubinat

Bei einer faktischen Lebensgemeinschaft (Konkubinat) besteht die Möglichkeit, einen Konkubinatsvertrag zu schliessen. Da das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt ist, sind die sich aus der faktischen Lebensgemeinschaft ergebenden Rechte und Pflichten häufig unklar und umstritten.

Konkubinatsvertrag

Mit einem Konkubinatsvertrag kann man individuell bestimmte Rechte und Pflichten vertraglich bindend festlegen. Zwar lässt sich hiermit keine umfassende und detaillierte Regelung wie im Eherecht gemäss ZGB oder dem Recht der eingetragenen Partnerschaft gemäss PartG erreichen, dennoch bietet ein Konkubinatsvertrag im Einzelfall eine Möglichkeit, dass Konkubinatsverhältnis besser zu ordnen.

Gerne helfe ich Ihnen auch bei der Verfassung eines solchen Konkubinatsvertrags.

Anwalt / Anwältin Familienrecht hilft bei Scheidung

Im Schnitt wird jedes zweite Eheverhältnis im späteren Verlauf wieder geschieden. Eine Scheidung löst neben den ohnehin schon schwierigen emotionalen Folgen auch rechtlich gewichtige Konsequenzen mit sich, welche häufig einer professionellen Beratung und einer fachkundigen Aufklärung der jeweiligen Rechten und Pflichten der betroffenen Parteien bedürfen. Gerade auch wenn Kinder involviert sind, ist eine eingehende Beratung zur Abwicklung einer Scheidung von grosser Wichtigkeit.

Bei einer Scheidung treten zwangsläufig eine Vielzahl an rechtlichen Fragestellungen auf, welche beispielsweise das elterliche Sorge- und Betreuungsrecht bezüglich gemeinsamer Kinder, den nachehelichen Unterhalt oder Kindesunterhalt oder die Aufteilung des ehelichen Vermögens und des Guthabens bei den Pensionskassen in der güterrechtlichen Auseinandersetzung betreffen.

Um sich in Bezug auf alle sich hieraus ergebenden Rechte, Pflichten und juristischen Möglichkeiten einen Überblick verschaffen zu können und auf dieser Grundlage die juristischen Möglichkeiten abwägen zu können, ist eine Vertretung durch eine auf Familienrechtsanwältin ratsam.

Die richtige Scheidungsstrategie

Eine spezialisierte Anwältin beziehungsweise ein Scheidungsanwalt kann bei hierbei Lösungen finden zu spezifischen Frage- und Problemstellungen bezüglich Themen der Ehe, der Scheidung, des Unterhaltsrechtes, der Kinderbelange, des Güterrechts, der Erbverträge bzw. Eheverträge, der Patientenverfügungen, der eingetragenen Partnerschaft und des Konkubinats.

Unter Umständen sollte gar eine auf das jeweilige familienrechtliche Fachgebiet spezialisierte Anwältin angerufen werden, so beispielsweise eine Anwältin für Eherecht, eine Scheidungsanwältin, eine auf Unterhaltsrecht spezialisierte Anwältin, eine Kindesrechtsanwältinoder eine Anwältin mit Schwerpunkt auf grenzüberschreitende Scheidungen.

Anwalt / Anwältin Familienrecht zum Eheschutz und Getrenntleben

Vor jeder Scheidung stellt sich zwangsläufig die Frage nach eheschutzrechtlichen Massnahmen, welche eine Ehescheidung im Prinzip vorbereiten sollen. Zentral ist hierbei die Regelung des Getrenntlebens. Diese soll eine zukünftige Scheidung zunächst vorbereiten und befasst sich demnach mit dem Zeitabschnitt bis zum Scheidungsurteil.

Hierbei stellt sich beispielsweise die Frage, wer bis zum Scheidungsurteil in der ehelichen Wohnung bleiben darf, wem für diese Zwischenzeit die Betreuungsanteile hinsichtlich allfälliger Kinder zukommt und in welcher Höhe allfällige Unterhaltsleistungen zu leisten sind. 

Anwalt Eherecht – Eheschutz

In diesem Stadium einer zerrüttenden Ehe ist die Ausgangslage häufig sehr emotional und unsicher. Eine professionelle Unterstützung durch eine auf solche eheschutzrechtlichen Fragestellungen spezialisierte Anwältin kann hierbei dieses schwierige Thema zu versachlichen und die sich ergebenden rechtlichen Möglichkeiten klar verständlich machen.

Mit meiner jahrelangen Erfahrung im Familienrecht unterstütze ich Sie bei der Aufklärung Ihrer Rechte, unterstütze Sie bei einer aussergerichtlichen Einigung oder vertrete Sie vor im gerichtlichen Eheschutzverfahren, wenn eine einvernehmliche Lösung ausser Frage steht.

Anwalt / Anwältin Familienrecht zur Trennung

Von dieser Regelung des Getrenntlebens im Eheschutzverfahren ist die sogenannte Ehetrennung bzw. die gerichtliche Trennung zu unterscheiden. Die Ehetrennung nähert sich insofern der Scheidung an, als dass im Unterschied zum Eheschutzverfahren nicht nur über Unterhaltsbeiträge entschieden, sondern auch eine güterrechtliche Auseinandersetzung durchgeführt wird.

Die sich trennenden Ehegatten bleiben hierbei aber dennoch im Bunde der Ehe, wobei mitunter auch die erbrechtlichen Ansprüche entsprechend unverändert bleiben. Zwar wird von der Möglichkeit einer gerichtlichen Ehetrennung heute nur noch sehr selten Gebrauch gemacht, dennoch kann sie aus religiösen Gründen oder wegen sozialversicherungstechnischen Gesichtspunkten durchaus eine valable Option darstellen.

Als auf Familienrecht spezialisierte Anwältin / Anwalt erkläre ich Ihnen gerne die jeweiligen Vor- und Nachteile einer Ehetrennung sowie einer Ehescheidung und helfe Ihnen bei der Wahl, um für Ihre individuellen Anliegen die optimale Lösung zu finden.

Aussergerichtliche Einigung / Mediation

Möchte man das Band der Ehe mit dem anderen Gatten auflösen, so ist in erster Linie eine aussergerichtliche Einigung mittels einer umfassenden Scheidungsvereinbarung anzustreben, da das darauffolgende gerichtliche Scheidungsverfahren dann nur noch Formsache ist und sich vergleichsweise unkompliziert und zeitsparend gestaltet.

Eine gütliche Einigung kann hierbei beispielsweise in einem Mediationsverfahren oder vor einer Schiedsgerichtsorganisation (SGO) erreicht werden. Die Mediation stellt hinsichtlich der Konfliktlösung eine Alternative zum Gerichts- bzw. Schiedsgerichtsverfahren dar.

Eine Mediation eignet sich nicht nur in familienrechtlichen Konfliktenwie bei Scheidungs- oder Unterhaltsfragen, vielmehr ist sie beispielsweise auch bei Konflikten am Arbeitsplatz, bei Streitigkeiten einer Unternehmung mit Geschäftspartnern oder bei Konflikten zwischen Verwaltungsbehörden und Bürgern häufig eine sinnvolle Option.

Der spezifische Vorteil einer Mediation gegenüber einem gerichtlichen Streitverfahren liegt darin, dass das Mediationsverfahren und die jeweiligen Modalitäten von den sich streitenden Parteien selbst bestimmt und dabei eine auf den spezifischen Einzelfall angepasste Lösungen erarbeitet werden. Damit verläuft das Mediationsverfahren im Vergleich zu einem gerichtlichen Verfahren wesentlich diskreter, kostengünstiger und zeitsparender. Vorausgesetzt wird hierbei lediglich die Zustimmung beider Parteien, eine Mediation einzuleiten, sowie die Anwesenheit beider Parteien an den Mediationssitzungen.

Scheidungsvereinbarung

Schlägt jedoch eine aussergerichtliche Einigung beispielsweise aufgrund einer konfliktbehafteten Scheidung fehl, so ist das gerichtliche Scheidungsverfahren häufig kompliziert, langwierig und meist nur mit anwaltliche Vertretung überhaupt zu bewältigen. Als auf Konfliktmanagement spezialisierte Anwältin zeige ich Ihnen die Möglichkeiten einer aussergerichtliche Einigung mittels Mediation, Schiedsgerichtsbarkeit, Schiedsgutachtens oder ähnliche Formern der aussergerichtlichen Streitbeilegung auf, prüfe und redigiere Scheidungsvereinbarungen oder vertrete Ihre Interessen nötigenfalls auch während des gerichtlichen Streitverfahrens.

Unterhalt

Das Unterhaltsrecht umfasst den Kindesunterhalt, den ehelichen Unterhalt sowie den nachehelichen Unterhalt. Dem Grundsatze nach haben gemäss Art. 163 ZGB beide Ehegatten gemeinsam für den gebührenden Unterhalt der gesamten Familie zu sorgen, wobei jeder Ehegatte im Rahmen seiner Kräfte und unter Berücksichtigung der eigenen Bedürfnisse einerseits und derjenigen der ehelichen Gemeinschaft andererseits seinen Anteil daran zu leisten hat.

Eheschutzverfahren

Wenn sich die Ehegatten über den Unterhaltsbeitrag nicht einigen können, so legt gemäss Art. 173 Abs. 1 ZGB das Gericht im Eheschutzverfahren auf Begehren eines Ehegatten den Geldbeitrag für den Unterhalt der Familie fest. Art. 173 Abs. 2 ZGB und Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB regeln hierbei mitunter den ehelichen Unterhalt im Eheschutzverfahren.

Ehelicher Unterhalt als vorsorgliche Massnahme

Im Rahmen eines laufenden Scheidungsverfahrens wird der eheliche Unterhalt als vorsorgliche Massnahme festgesetzt. Nach der durch Gerichtsurteil vollzogenen Scheidung folgt allenfalls die nacheheliche Unterhaltspflicht, wobei die Voraussetzungen für einen solchen Anspruch und die Kriterien für die Bemessung der Höhe und Dauer der Unterhaltspflicht durch Art. 125 ZGB bestimmt werden.

Gemäss Bundesgerichtsentscheid hat lediglich derjenige Ehegatte einen Anspruch auf nachehelichen Unterhaltwelchem nicht zugemutet werden kann, für den eigenen Unterhalt insbesondere Altersvorsorge selbst aufzukommen (BGE 127 III 289 E. 2a/aa): « Art. 125 ZGB ist zum einen Ausdruck des Prinzips der nach Beendigung der Ehe beiden Gatten obliegenden Eigenversorgung; zum anderen konkretisiert diese Bestimmung den Gedanken der nachehelichen Solidarität (…), wenn es einem Gatten beispielsweise durch eine ehebedingte Beeinträchtigung seiner wirtschaftlichen Selbständigkeit nicht zumutbar ist, nach Auflösung der Ehe selbst für seinen Unterhalt aufzukommen.»

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Kindesunterhalt

In Hinblick auf den Kindesunterhalt dauert die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihrem Kind gemäss Art. 277 ZGB grundsätzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Demgegenüber haben bereits volljährige Kinder nach Art. 277 Abs. 2 ZGB in Verbindung mit Art. 276a Abs. 2 ZGB nur dann einen Anspruch auf Volljährigenunterhalt, sofern sie noch keine angemessen Ausbildung abgeschlossen haben, sie noch nicht selbst für ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen können und es den Eltern als Unterhaltsschuldner auch zugemutet werden kann, die Unterhaltsleistungen zu leisten, wobei insbesondere deren Existenzminima zwingend zu respektieren sind.

Für einen Anspruch auf Volljährigenunterhalt wird zum einen vorausgesetzt, dass das volljährige Kind noch keine angemessene Ausbildung abgeschlossen hat. Was unter einer angemessenen Ausbildung genau zu verstehen ist, kann nur im konkreten Einzelfall entschieden werden, wobei gemäss bundesgerichtlichem Entscheid der Begriff der Angemessenheit jedenfalls nicht eng auszulegen sei (BGE 118 II 97).

So muss die entsprechende Ausbildung einen beruflichen Charakter aufweisen und dem jeweiligen Lebens- bzw. Ausbildungsplan, welcher bereits vor der Mündigkeit zurechtgelegt wurde, entsprechen. Die zu zahlenden Unterhaltsbeiträge müssen zudem der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern entsprechen und in diesem Sinne auch für sie zumutbar sein, wobei im Gegensatz zum Minderjährigenunterhaltdie zahlungspflichtigen Eltern nicht bis zu ihrem Existenzminimumleisten müssen.

Das Kind kann seinen Anspruch auf Unterhalt vor Gericht geltend machen und gemäss Art. 279 Abs. 1 ZGB sowohl gegen die Mutter als auch gegen den Vater oder gegen beide auf Leistung des Unterhalts für die Zukunft und zudem für ein Jahr vor Klageerhebung klagen.

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Wer benötigt die anwaltliche Hilfe eines Fachanwalts für Familienrechts und wie werden die Klienten unterstützt?

Ehegatten im Trennungs-, Eheschutz- oder Scheidungsprozess sowie Elternteile mit obhuts- und sorgerechtlichen Anliegen und Personen mit Beratungsbedarf im Unterhaltsrecht gehören zu den Personengruppen, welche anwaltliche Hilfe suchen. Lösungsorientierte einvernehmliche Lösungen stehen im Fokus der Mediation. Juristische Lösung mit welcher alle Beteiligten zufrieden sind ist das Ziel. Wo es für die Interessenwahrung notwendig sein sollte, führt der Rechtsanwalt für Sie auch Gerichtsverfahren.

Ist die gerichtliche Durchsetzung der Klientenrechte die wesentliche Aufgabe eines Anwaltes für Familienrecht?

Im Zentrum der Arbeit eines Familienrechts-Experten steht die nachhaltige Lösungsfindung. Der Konsens der Parteien steht hierbei im Fokus. In erster Linie wird ein Vergleich angestrebt. Dies ist nur dann möglich, wenn die streitenden Parteien aufeinander zugehen. Die Mediation, d.h. die Streitschlichtung ist meist kostengünstiger als der Gerichtsprozess. Die Sozial- und Fachkompetenz Ihres Rechtsanwaltes für Familienrecht sind Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Mediation in familienrechtlichen Belangen. Ist eine Einigung nicht möglich, ist die fachkundige anwaltliche Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte in einem gerichtlichen Verfahren wesentlich.

Was ist berufliche Qualifikationsprofil eines Fachanwaltes für Familienrecht?

Um sehr gute Erfolge zu erzielen benötigt ein spezialisierter Rechtsanwalt für Familienrecht neben dem juristischen familienrechtlichen Fachwissen Empathie und Fingerspitzengefühl und die Fähigkeit, Vertrauen zu schaffen.

Trennung und Scheidung sind Schwerpunktthemen des Familienrechts. Was sollten Ehegatten tun, wenn der Bund fürs Leben zu scheitern droht?

Wichtig ist die frühzeitige Konsultation beim Anwalt. Schon vor der Trennung sollte man sich bei einem spezialisierten Rechtsanwalt für Familienrecht beraten lassen. Eine einvernehmliche Lösung kann nicht mehr gefunden werden, wenn die Fronten sind verhärtet haben. Nervenaufreibende und kostspielige Rechtsstreitigkeiten können so oftmals vermieden werden.

Im Zentrum des Familienrechts steht das  Kindeswohl. Welche Herausforderungen kommen bei Trennung oder Scheidung auf verheiratete Eltern zu?

Auf keinen Fall darf der Trennungs- oder Scheidungsstreit auf Kosten der Kinder austragen werden. Wichtig ist, dass in der schweren Trennungs- oder Scheidungsphase der Blick für das Kindeswohl nicht verlorengeht. Eine erfahrene Rechtsanwältin bzw. Anwalt für Familienrecht sollte die Ehegatten emotional beruhigen und das Wohl der Kinder im Auge behalten! Der Trennungs- und Scheidungskrieg sollte verhindert werden. Die Deeskalation der Konflikte ist wichtig.

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