Anwalt Baurecht

Suchen Sie ein Anwalt für Baurecht? Möchten Sie Ihr Bauvorhaben anwaltlich begleiten lassen? Sind Sie ein Bauherr und haben Sie baurechtliche Fragen?

Rechtsanwälte Baurecht

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team beraten vertreten Privatpersonen & Unternehmen im Schweizer Baurecht. Als Baurechtsexperten begleiten wir Ihr Bauvorhaben und bieten eine fundierte Rechtsberatung für Bauherrn an.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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Inhaberin der Kanzlei - Anwältin Schweiz/Deutschland

+41 43 545 01 50

Bauprojekte jeglicher Art sind in aller Regel sowohl kosten- als auch vor allem zeitintensiv und verkommen häufig zu komplizierten Herausforderungen, welche ohne juristische Hilfe kaum zu bewältigen sind. Juristisches Fachwissen ist im Bau-, Immobilien-, Miet- und Vertragsrecht gefragt. Wer als Bauherr einen Neubau, eine Sanierung bzw. ein Ausbau einer Altliegenschaft oder eine Umnutzung von Grundstücken plant, muss allein im Kanton Zürich unzählige Bauvorschriften einhalten und eine Reihe an Genehmigungen einholen. Diese sind häufig an bestimmte Termine und Fristen gekoppelt, deren Einhaltung für die reibungslose Durchführung eines Bauvorhabens durchaus wichtig sind. Wir überwachen das Bauvorhabens und greifen schnellstmöglich ein, wenn es zu Konflikten im Bereich des Werkvertragrechts kommen sollte.

Neben den ohnehin schon komplexen bauplanerischen und finanziellen Aspekten, mit denen man sich als Bauherr zwangsläufig auseinandersetzen muss, ist die Vielzahl an rechtlichen Herausforderungen, welche mit einem Bauprojekt untrennbar verbunden sind, für juristische Laien kaum fassbar und verleiten vielmehr dazu, den Überblick über das gesamte Bauvorhaben zu verlieren. Dies gilt einerseits für kleinere Bauvorhaben für die eigenen vier Wände und umso mehr bei Bauprojekten, die für grössere Unternehmungen angedacht sind.

Anwalt Baurecht
Anwalt Baurecht

Die Dichte an einschlägigen Regelungen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe ist ohne juristische Fachkenntnis vom Anwalt für Baurecht häufig überwältigend. Zu beachten sind sowohl Rahmenbedingungen des kantonalen Rechts wie auch diejenigen des Bundesrechts, wobei je nach Vorschrift explizite oder implizite Spielräume für den jeweiligen Bauherrn vorliegen können, die es einzuhalten beziehungsweise zu nutzen gilt. Zudem können kommunale Regeln hinzukommen, welche ebenfalls eingehalten werden müssen. Als auf solche Bauvorhaben spezialisierte Anwältin mit jahrelanger Erfahrung in den zahlreichen einschlägigen Rechtsbereichen kann ich Sie umfassend und in verständlicher Art und Weise über die relevanten Rechtsnormen und die sich hieraus für Ihren konkreten Einzelfall ergebenden Rechtsfolgen sowie den sich für Sie ergebenden rechtlichen Möglichkeiten aufklären, um auf dieser Basis eine seriöse Planung Ihres Bauprojektes anzuvisieren.

Ebenfalls komplex und besonders zeitintensiv gestalten sich die verschiedenen Genehmigungserfordernisse. Hierbei übernehme ich für Sie als spezialisierter Anwalt für Baurecht den Umgang mit den zuständigen Behörden, die Einholung von den notwendigen Genehmigungen und die genaue Überwachung sowie die Einhaltung der parallel verlaufenden Fristenläufe, damit Sie sich als Bauherr vorwiegend auf die bauplanerischen Aspekte konzentrieren können und dabei nicht Gefahr laufen, wichtige Formalitäten zu verpassen. Damit wird eine schnellere und komplikationsfreiere Abwicklung des Bauvorhabens wesentlich gefördert. Es ist wichtig, sich frühzeitig juristische Fachkenntnisse beizuziehen, um das Bauvorhaben möglichst reibungslos zu realisieren.

Als auf Bauvorhaben spezialisierte Anwältin mit jahrelanger Praxiserfahrung in Zürich begleite ich Ihr Projekt vollumfänglich von der Grundidee bis hin zur endgültigen Fertigstellung.

Ein frühe Konsultation einer auf Baurecht spezialisierten Anwältin beziehungsweise eines auf Baurecht spezialisierten Anwalts bringt ausserdem den Vorteil mit sich, dass Ihnen als Bauherr für den gesamten Bauverlauf eine zuverlässige Anspruchsperson zur Seite steht, welche Sie über die konkreten Stolpersteine aufklären kann und das komplexe Ineinandergreifen der verschiedenen Rechtsordnungen, welche während eines Bauprojektes simultan anwendbar sind, versteht. Somit müssen Sie sich bei rechtlichen Frage- und Problemstellungen lediglich an eine Person wenden, was sowohl Zeit als auch Kosten einspart und vor allen Dingen auch eine wesentlich seriösere Abwicklung des Bauvorhabens gewährleistet.

Ich berate Sie umfassend noch vor jeglichen Konkretisierungen des Bauprojekts über die rechtlich relevanten Aspekte und helfe Ihnen somit beim Entscheid ob und in welcher Form ein Bauprojekt über welchen Zeitraum hin verwirklicht werden soll.

Anwalt Baurecht bei Vertragsverhandlungen mit Handwerkern und Architekten

Begleitend stehe ich Ihnen bei Vertragsverhandlungen mit Handwerkern, Architekten oder anderen Vertragsparteien zur Seite, setze die notwendigen Verträge den formgerecht und inhaltlich Ihren Präferenzen entsprechend für Sie auf und übernehme die nötigen Schritte hinsichtlich der Beurkundung vor dem Notar.

Frühzeitige Beratung beim Anwalt für Baurecht

Werden die juristischen Herausforderungen wie beispielsweise die zahlreichen Genehmigungserfordernisse oder die unterschiedlichen Fristenläufe nicht mit der nötigen Professionalität in die Bauplanung miteinbezogen, so droht unter Umständen das gesamte Bauvorhaben vollends zu scheitern oder es besteht zumindest die Gefahr, dass sich der Zeitplan wesentlich zu verzögern, was häufig mit enormen Kosten verbunden ist.

Je früher eine seriöse und umfassende Konsultation und juristische Beratung beigezogen wird, desto eher können Fehlplanungen vermieden werden. Bauvorhaben sind von Natur aus unberechenbar und beinhalten stets ein enormes Problem- und Konfliktpotenzial, sodass Verzögerungen und Unklarheiten keine Seltenheiten darstellen.

Diese Problemfelder gilt es soweit wie möglich bereits im Vorfeld miteinzuplanen, um auf alle Fälle bereit zu sein und nicht übermässig negativ überrascht zu werden. Dennoch kann es zu Ungereimtheiten, Verzögerungen oder sonstigen Problemen kommen, welche in der Planungsphase in dieser Form nicht erwartet und dementsprechend nicht genügend berücksichtigt wurden.

Häufig treten im Verlauf des Bauvorhabens beispielsweise Uneinigkeiten mit Handwerkern und Architekten oder nachbarrechtliche Streitigkeiten auf. Hierbei ist besondere Flexibilität gefragt. Seit über XXX Jahren bin ich auf regulärer Basis mit solchen Problemen konfrontiert, weshalb ich in der angemessenen und passenden Lösungsfindung hinsichtlich solcher Probleme viel Erfahrung sammeln konnte.

Ich überprüfe insofern für meine Klienten den genauen Ablauf ihres Bauvorhabens und greife schnell ein, um den optimalen weiteren Verlauf des Projektes zu sichern. Sollte es zu rechtlichen Streitigkeiten mit Handwerkern, Architekten, Nachbarn, oder sonstigen mittelbar oder unmittelbar in das Bauvorhaben involvierten Personen kommen, so vertrete ich Sie vor Gericht und bin für die konsequente Durchsetzung Ihrer Rechte und Interessen besorgt. Im Vorfeld ist jedoch stets eine gütliche Lösung des Problems anzuvisieren, was sich in jedem Fall wesentlich kosten- und zeitsparender auf das Bauvorhaben auswirkt.

Ablauf

  1. Wir sind für Sie da!

    Kontaktieren Sie uns noch heute!Anwaltskanzlei Wittibschlager

  2. Erstberatung erhalten

    Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können.  Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
    info(at)wittib-law.ch
    Anwalt Rechtsberatung

  3. Mandant werden!

    Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!Erstberatung Kanzlei

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Route

Dein Standort:

Anwaltskanzlei Zuerich

Dufourstrasse 165
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

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Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

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Anwalt / Anwältin für Werkvertragsrecht

Suchen Sie einen Anwalt für Werkvertragsrecht? Wollen Sie mehr über die Pflichten des Unternehmers gemäss Werkvertrag wissen? Kennen Sie die Rechte und Pflichten des Bestellers?

Rechtsanwälte Werkvertrags-recht

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team beraten und vertreten Besteller, Private & Unternehmen bezüglich Ihren Pflichten gemäss Werkvertrag.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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Unsere Anwältin der Kanzlei ist Expertin im Mietrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Verwaltungs- und Submissionsrecht sowie Prozessrecht und unterstützt Klienten bei Vertragsverhandlungen sowie bei der Redaktion von diversen Verträgen:

  • Werkvertrag
  • Schadenersatzansprüche
  • Verträgen mit Bauunternehmen, Architekten, Veranstaltern, Coiffeure…
  • Auftrag
  • Vertāge mit Anwälten, Ärzten, Beratern…
  • Agentur- und Franchisevertrag
  • Immobilienkaufvertrag
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBś}
  • Aktionärsbindungsvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Reglemente
  • Beratungs- Dienstleistungsvertrag
  • Lizenzvertrag
  • Speditonsvertrag
  • Kaufvertrag
  • Vertrag resp. Konvention im Familienrecht
    Kooperations- resp. Zusammenarbeitsvertrag
  • Leasingvertrag
  • Mietvertrag
  • Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche

Anwalt für Werkvertragsrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht

Der Werkvertrag stellt ein sogenannter Nominatkontrakt dar, welche in den Art. 363 ff. OR im besonderen teil des Obligationenrechts gesetzlich geregelt ist. Ein Werkvertrag steht immer dann zur Disposition, wenn ein Hersteller auf Wunsch des Bestellers ein Werk gegen eine Vergütung produziert. Gerade bei einem mündlichen Vertragsschluss bestehen des Öfteren erhebliche Schwierigkeiten, das Vertragsverhältnis rechtlich einzuordnen bzw. die vertragliche Einigung einem spezifischen Vertragstyp zuzuordnen, da der gesamte inhaltliche Vertragsumfang nicht immer eindeutig ist. 
Denn analog zum Werkvertrag steht auch beim Auftrag gemäss Art. 394 ff. OR jeweils eine Dienstleistung des Beauftragten auf Wunsch des Auftraggebers im Vordergrund, sodass im Einzelfall zwischen dem Werkvertrag und dem Auftrag Unterscheidungsprobleme entstehen können. 

Abgrenzungsschwierigkeit zwischen dem Werkvertrag und dem Auftrag

Die Abgrenzungsschwierigkeit zwischen dem Werkvertrag und dem Auftrag fungiert in juristischen Lehrbüchern als klassisches Fallbeispiel von Streitigkeiten im Vertragsrecht. Als Hauptabgrenzungskriterium dient hierbei die unterschiedliche Hauptpflicht des Herstellers bzw. des Beauftragten: Während bei einem Werkvertrag jeweils ein intaktes Werk als Ergebnis geschuldet wird, so schuldet der Beauftragte beim Auftragsverhältnis jeweils nur ein sorgfältiges Tätigwerden ohne jegliche Garantie auf Erfolg.

Verträgen mit Bauunternehmen, Architekten, Veranstaltern, Coiffeuren, Ärzten, Anwälten oder Beratern

Besondere Erwähnung verdient dabei die Tatsache, dass ein Werk nicht immer ein materielles Produkt darstellen muss. Dementsprechend handelt es sich bei Verträgen mit Bauunternehmen, Architekten, Veranstaltern oder sogar Coiffeure in aller Regel um einen Werkvertrag, währendem andererseits Ärzte, Anwälte oder Berater jeweils nur die sorgfältige Ausführunge ihrer Arbeit ohne Garantie auf ein erfolgreiches Ergebnis zu leisten haben und deswegen den obligationsrechtlichen Regelungen des Auftrages unterstehen.

Anwalt für Werkvertragsrecht
Anwalt für Werkvertragsrecht

Vertrag mit einem Gutachter 

Bei einem Vertrag mit einem Gutachter hingegen wird die Abgrenzungsproblematik auf die Spitze getrieben. Hierbei kommt es darauf an, inwieweit das vom Gutachter geschuldete Gutachten anhand objektiver Kriterien auf richtig oder falsch überprüfbar ist oder nicht. Bei einem Gutachten über die Tauglichkeit von elektronischen Geräten beispielsweise lässt sich ohne Weiteres sagen, ob der Gutachter seine Aufgabe richtig oder falsch erfüllt hat. Das Arbeit des Gutachters ist somit anhand objektiver Kriterien überprüfbar, sodass es sich bei einem solchen Gutachten um einen Werkvertrag handelt.

Umgekehrt kann diese Wertung bei gewissen anderen Gutachten eben nicht vorgenommen werden, sodass es sich hierbei wiederum um einen Auftrag und nicht um einen Werkvertrag handelt.

Qualifizierung eines Vertragsverhältnisses als Werkvertrag oder als Kaufvertrag

Eine weitere klassische Abgrenzungsproblematik besteht in der Qualifizierung eines Vertragsverhältnisses als Werkvertrag oder als Kaufvertrag. Das entscheidende Kriterium besteht hierbei in der Art der Leistung: Wenn ein Produkt durch den Dienstleister auf Wunsch des Kunden erst noch individuell hergestellt werden muss, handelt sich um einen Werkvertrag. Andererseits liegt ein Kaufvertrag vor, wenn das Produkt bereits hergestellt worden ist und der Kunde dieses bestellt. 
Diese Abgrenzungsfragen können im konkreten Einzelfall äusserst schwierig ausfallen.

Subsumtion unter den entsprechenden Vertragstyp

Je nach Subsumtion unter den entsprechenden Vertragstyp fallen dabei die Rechtsfolgenteilweise vollkommen unterschiedlich aus, sodass der Zuordnung des Vertragsverhältnis zum entsprechenden Vertragstyp in der Praxis eine grosse Bedeutung zukommt. 

Vertragsverhältnis korrekt qualifizieren

Deshalb ist es ratsam, sich im Idealfall bereits vor der Unterzeichnung des in Frage stehenden Vertrags einen Anwalt für Werkvertragsrecht beizuziehen, um das Vertragsverhältnis korrekt qualifizieren und auf dieser Basis dessen Rechtsfolgen einschätzen zu können.

Jahrelangen Erfahrung im Bereich des Vertragsrechts im Allgemeinen und im Bereich des Werkvertragsrechts

Kontaktieren Sie mich hierzu in meiner Anwaltskanzlei im Zürcher Seefeld und lassen Sie sich von meiner jahrelangen Erfahrung im Bereich des Vertragsrechts im Allgemeinen und im Bereich des Werkvertragsrechts im Besonderen professionell beraten.

Schriftliche Aufsetzung eines Werkvertrags

Gerne übernehme ich als Anwalt für Werkvertragsrecht für Sie auch die schriftliche Aufsetzung eines Werkvertrags unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften sowie unter Beachtung Ihrer Präferenzen hinsichtlich des Vertragsinhalts. Sollten Sie stattdessen lieber einen Kaufvertrag oder einen Auftrag schliessen wollen, so empfehle ich Ihnen ebenfalls, zur mängelfreien Ausarbeitung des jeweiligen Vertrags meine Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

Abschluss eines Werkvertrags

Der Abschluss eines Werkvertrags ist an keine Formvorschrift gebunden, sodass er auch lediglich mündlich erfolgen kann. Da bei einem mündlichen Vertragsschluss der gesamte inhaltliche Vertragsumfang nicht immer eindeutig ist, können häufig Unklarheiten und Missverständnisse zwischen den Vertragsparteien entstehen. So kann beispielsweise das Problem auftreten, das lediglich mündlich begründete Vertragsverhältnis nicht eindeutig einem spezifischen Vertragstyp zuordnen zu können, als Folge dessen die Rechtsfolgen des geschlossenen Vertrags je nach Ansicht der sich streitenden Parteien in massgeblicher Weise divergieren können.

Rechte und Pflichten des Herstellers und des Bestellers

Davon abgesehen bestehen bei mündlich geschlossenen Verträgen im Allgemeinen erhebliche Beweisschwierigkeiten bezüglich der mündlich vereinbarten Rechtsstellung der Vertragsparteien, sodass es sich schon allein deshalb meistens lohnt, die jeweiligen Rechte und Pflichten des Herstellers und des Bestellers schriftlich festzuhalten. Zudem besteht bei jedem nur mündlich geschlossenen Vertrag die Gefahr, das Rechtsverhältnis untereinander zu wenig weit oder schlicht zu unklar zu regeln, was wiederum häufig zu Konfliktfällen führt. Mitunter aus diesen Gründen empfehlen wir Ihnen, einen Werkvertrag, soweit es im Einzelfall sinnvoll ist, wenn möglich schriftlich auszugestalten.

Aufsetzung eines Werkvertrags bedarf juristischer Expertise

Die Aufsetzung eines solchen Werkvertrags bedarf hingegen juristischer Expertise, damit die eigenen Ziele der vertragsschliessenden Partei auch angemessen und wirksam im schriftlichen Vertrag zur Geltung bzw. zur Anwendung kommen können. Daneben setzen gewissen gesetzliche Rahmenbedingungen mitunter aus dem Zivilgesetzbuch (ZGB) und dem Obligationenrecht (OR) der Vertragsfreiheit gewisse Schranken, welche bei deren Überschreitung je nach Situation zur Ungültigkeit oder zur Nichtigkeit des Vertrages führen können.

Herstellung sowie die Ablieferung des Werks an den Besteller

Beim Werkvertrag stellt die Herstellung sowie die Ablieferung des Werks an den Besteller die Hauptpflicht des Unternehmers dar, wobei Letzterer generell dazu verpflichtet ist, das Werk selbst und unter Verwendung von geeigneten Hilfsmitteln bzw. Werkzeuge herzustellen. Daneben muss der Hersteller dafür sorgen, dass die zur Vollendung des Werks verwendeten Stoffe und Materialien eine angemessene Qualität haben, ansonsten er sich haftbar macht. Zu den weiteren Nebenpflichten des Unternehmers zählt dessen Pflicht, den Besteller unverzüglich über allfällige Mängel an den verwendeten Stoffen und Materialien bzw. am Baugrund zu informieren. Unterlässt der Hersteller des Werks dies, so trägt er das Risiko bezüglich der Qualität sowie der fristegerechten Erfüllung.

Schadenersatz- oder Sachmängelgewährleistungsansprüche

Wenn Sie als Unternehmer den Werkvertrag nicht einhalten können, der Besteller gegen Sie Schadenersatz- oder Sachmängelgewährleistungsansprüche erhebt oder Sie anderweitig juristisches Fachwissen im Bereich des Werkvertragsrechts benötigen, dann kontaktieren Sie mich in meiner Anwaltskanzlei im Zürcher Seefeld und lassen Sie sich von mir professionell beraten, um die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.

Pflicht des Unternehmers, ein vollendetes und mängelfreies Werk zu liefern

Im Gegenzug zur Pflicht des Unternehmers, ein vollendetes und mängelfreies Werk zu liefern, verpflichtet sich der Besteller zur Leistung einer Vergütung. In der Regel wird diese vertraglich genau bestimmt, allerdings ist es durchaus auch möglich, keinen genauen Preis festzusetzen. In diesem Fall sieht das Gesetz verschiedene Bestimmungen vor, nach welchen das zu leistende Entgelt zu bestimmen ist.
Wenn der Unternehmer seine Leistung nicht oder nur mangelhaft erfüllt, so können Sie unter Umständen Sachgewährleistungsansprüche geltend machen. Je nach Sachlage und Schwere der Mängel ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten für den Besteller, diesem Missstand zu begegnen – beispielsweise durch einen Lohnabzug, durch eine Aufforderung an das Unternehmen, die Mängel unentgeltlich zu beheben oder allenfalls mittels Wandlung. Damit die Mängel des geleisteten Werkes überhaupt erst festgestellt werden können, haben Sie als Besteller das Recht dazu, eine Mängelprüfung durchführen zu lassen. 

Schadenersatzansprüche geltend machen

Sollten Sie zudem durch die Tätigkeit des Herstellers einen finanziellen Schaden erleiden, können Sie diesem gegenüber zusätzlich Schadenersatzansprüche geltend machen. 

Im Werkvertragsrecht tätige Anwältin

Seit XXX Jahren bin ich als eine insbesondere im Werkvertragsrecht tätige Anwältin darauf spezialisiert, die jeweils beste Möglichkeit für den jeweiligen Klienten finden, welcher vom Hersteller ein mangelhaftes Werk erhalten hat. Lassen Sie sich von mir professionell beraten und mich Sie im Härtefall auch vor Gericht vertreten.

Ablauf

  1. Wir sind für Sie da!

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  2. Erstberatung erhalten

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  3. Mandant werden!

    Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!Erstberatung Kanzlei

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Anwältin / Anwalt für Immobilien und Immobilienrecht

Suchen Sie einen Anwalt für Immobilienrecht bzw. Immobiliar-Sachenrecht? Benötigen Sie anwaltliches Fachwissen im Sachenrecht, welches sich auf Grundstücke bezieht.

Als spezialisierter Anwalt für Immobilien bin ich Experte im Bau-, Miet- und Immobilienrecht. Gerne berate und vertrete ich Vermieter, Mieter, Immobilienverwaltungen, Grundeigentümer, Käufer und Verkäufer von Liegenschaften sowie Bauherren und Unternehmer. Als erfahrener Anwalt biete ich umfassende Rechtsberatung und Vertretung in allen immobilienrechtlichen Belangen an. Meine Kernkompetenz liegt in dem Bereich des Stockwerkeigentumsrecht.

Rechtsanwälte für Grundstücksrecht & Immobilienrecht in Zürich

Rechtsanwälte
Immobilienrecht

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team bieten Beratung von Bauherrn und die Vertretung vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten an. Das Sachenrecht und Stockwerkeigentumsrecht sind Kerngebiete unserer Advokatur.

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Ihre Beratung im Grundstücksrecht und Immobilienrecht in Zürich

Das Immobilien- und Grundstücksrecht und regelt vor den Kauf und Verkauf, die Verwaltung oder Versteigerung von Liegenschaften und Immobilien. Immobilienrechtliche Belange sind komplex und betreffen hohe Vermögenswerte. Möchten Sie Ihre Immobilie rechtlich absichern lassen? Wir sind für Sie da!

Anwalt Zürich: Immobilienkauf / Immobilienverkauf

Immobilien können insbesondere als Anlageobjekt äusserst sinnvoll und lukrativ sein. Die Abwicklung eines solchen Immobiliengeschäfts ist aber äusserst komplex und häufig auch mit enormen Risiken verbunden. Der Verlauf eines solchen Geschäfts ist zumeist kosten- und vor allem zeitintensiv und beinhaltet eine Vielzahl an juristischer wie auch praktischer Hürden, die es zu bewältigen gilt. So führen nicht nur die Immobilienkaufverträge an sich oder die entsprechend zu schliessenden Werkverträge, sondern auch behördliche Auflagen und eine allfällige Genehmigungsbedürftigkeit des Bauvorhabens unweigerlich zu juristischen Fragestellungen. 

Anwalt für Immobilienrecht
Anwalt für Immobilienrecht

Rund um das Immobilienrecht

Die Tatsache, dass das Immobilienrecht ein heterogenes Rechtsgebiet ist, bei welchem eine Vielzahl an angrenzenden Rechtsbereichen, wie beispielsweise das Vertragsrecht, das Mietrecht oder das nachbarrechtliche Sachenrecht, miteinander in Wechselwirkung treten, führt dazu, dass eine vollumfängliche Abwicklung eines Immobilienkaufs aufgrund des Zusammenwirkens dieser verschiedenen Rechtsordnungen für juristische Laien nahezu unmöglich erscheint. Denn neben den genannten Rechtsbereichen berühren Immobiliengeschäfte häufig auch das Steuerrecht und das Versicherungsrecht. Kommt es zu Konflikten mit Nachbarn, kann sogar das Strafrecht zur Anwendung kommen. In den letzten Jahren hat zudem die Zweitwohnungsgesetzgebung nationale Bekanntheit erlangen, welche im Einzelfall ebenfalls weitreichende Auswirkungen auf Ihre Pläne zum Immobilienkauf haben kann. 

Es ist deshalb dringend anzuraten, sich bereits schon in den frühen Stadien solcher Immobiliengeschäfte juristische Hilfe bei einer fachkundigen Anwältin / eine auf Immobilien- und Baurecht spezialisierte Anwältin zu suchen, um einen möglichst flüssigen Anlauf des Immobilienkaufs zu erreichen. So ist es wichtig, dass sie sich schon vor dem Kauf der Immobilie eine anwaltliche Beratung beiziehen, da bereits bei der Ausgestaltung des Kaufvertrags erhebliches juristisches Know-How von erheblichem Vorteil ist und sich die Abwicklung des gesamten folgenden Geschäfts so wesentlich strukturierter, präziser und weniger risikoreich vollziehen lässt. Ausserdem lassen sich damit schon präventiv vielerlei rechtliche Problemfelder geschickt umgehen, wodurch spätere rechtliche Streitigkeiten bereits im Keim erstickt werden können. 

Immobilienrechtliche Beratung und Vertretung

Als auf Immobilienrecht spezialisierte Anwältin stehe ich Ihnen beratend zur Seite und kläre Sie über die einzelnen juristischen Komplexitäten auf. Ich berate sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in allen Bereichen des Immobilienrechts, so beispielsweise in Bezug auf die Finanzierung, auf Transaktionen sowie in Sachen Immobilienentwicklung. Meine diesbezüglichen juristischen Kompetenzen umfassen sämtliche Rechtsgebiete, denen bei Immobiliengeschäften eine gewisse Relevanz zukommt, seien es vertragsrechtliche, sachenrechtliche oder versicherungsrechtliche Angelegenheiten oder aber steuer- oder strafrechtliche Aspekte.

Ich kann Sie nicht nur in den einzelnen Teilbereichen seriös beraten, sondern erkläre Ihnen auch die entsprechenden Wechselwirkungen, welche die Ambivalenz des Immobilienrechts mit sich bringt. Diese umfassende Kompetenzen in den genannten Rechtsgebiete bringt für Sie den weiteren Vorteil, dass Sie sich lediglich an eine Ansprechperson wenden müssen, welche sich im konkreten Fall vollumfänglich um sämtliche juristische Fragestellung kümmert. Dies spart Zeit, bewahrt Sie von exorbitanten Anwaltskosten und ist auch wesentlich übersichtlicher. 

Hierbei unterstütze ich als Anwalt für Immobilienrecht sowohl private Bauherrn wie auch Unternehmen bereits in der ersten Phase der Abwicklung eines Immobilienkaufs, indem ich die Ausgestaltung des Kauf- oder Mietvertrags übernehme, sie bei den Verhandlungen mit der Gegenpartei unterstütze und den optimalen und individuell auf Ihre spezifischen Bedürfnissen zugeschnittenen Weg zum Vollzug des Vertrags suche. Dabei lasse ich für Sie auch die notwendigen Beglaubigungen beim Notar vornehmen

Beim Immobilienkauf greifen derweil eine Vielzahl an kommunalen, kantonalen und bundesrechtlichen Vorschriften, welche es zu beachten gilt. Um hierbei nicht den Überblick zu verlieren und die notwendigen Unterlagen fristgerecht in korrekter Form einzureichen, übernehme ich als Dienstleistung den Verkehr mit den entsprechenden Behörden für Sie.  Immer wenn bei einem Immobilienkauf gewisse Bauarbeiten erforderlich werden, wird mit dem Ersteller ein sogenannter Werkvertrag abgeschlossen. Ich berate Sie gerne in jeglichen werkvertraglichen Fragestellungen. Zudem stellen sich bei Immobilien stets auch haftpflichtrechtliche und versicherungsrechtliche Fragen, über dessen Themenbereiche ich Sie gerne umfassend berate. 

Anwalt für Immobilienrecht

Natürlich ist es anstatt eines Kaufvertrages auch möglich, eine Immobilie zu mieten, was diverse Vor- und Nachteile gegenüber dem Immobilienkauf mit sich bringt. Durch meine Expertise im Mietrecht kann ich Sie auch in solchen Fällen umfassend und verständlich über die jeweilige Rechtslage im konkreten Einzelfall aufklären, um ein für Sie passendes und sachgerechtes Ergebnis zu avisieren.  Gerade in sachenrechtlichen Angelegenheiten, wie zum Beispiel das Nachbarrecht oder das Bauhandwerkerpfandrecht, entstehen in Bezug auf Immobiliengeschäfte viele Konflikte.

Rechtsberatung im Sachenrecht mit Fokus auf das Stockwerkeigentum

Gerne berate ich Vermieter, Mieter, Grundeigentümer, Unternehmer, Bauherren, Architekten in den folgenden Rechtsgebieten des Sachenrechts:

  • Eigentumsrechte
  • Schutzrechte
  • Besitzesrecht
  • Grundbuchrecht
  • Miteigentum und Gesamteigentum
  • Stockwerkeigentum
    • Erstellung von Begründungsakten
    • Wertquoten berechnen
    • Kommunikation mit dem Grundbuchamt oder dem Notar
    • Vertretung an Stockwerkeigentümerversammlungen
    • Anfechtung von Beschlüssen
    • Beurteilung von baulichen Massnahmen und Verwaltungsmassnahmen
    • Errichtung eines Gemeinschaftspfandrechts gegen säumige Stockwerkeigentümer
    • Retentionsrecht der Gemeinschaft gegen säumige Stockwerkeigentümer
    • Ausschluss von Miteigentümern aus der Gemeinschaft Untergang
    • Auflösung von Stockwerkeigentum
  • Nachbarrecht
  • Begründung, Anpassung und Aufhebung von Nutzniessungs-, Wohn- und Baurechte sowie (Durch-)Leitungsrechte
  • gemeinsame Nutzung von Heizungsanlagen
  • Grundpfandrechte öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen

Anwalt für Immobilienrecht – Konflikte bei Immobiliengeschäften

Sollte es später zu etwaigen Streitigkeiten kommen, so vertrete ich sie vor dem Schiedsgericht sowie auch vor Gericht. Zunächst ist es bei Konflikten stets empfehlenswert, eine gütliche Einigung mit der Gegenpartei zu erzielen und so den Streit beizulegen, da gerichtliche Verfahren äusserst kosten- und zeitintensiv sind. Durch meine langjährige Erfahrung als Anwältin gehören Streitbeilegungen zu meinem alltäglichen Metier, sodass ich auch Ihnen gerne dabei helfe, bei Konflikten eine aussergerichtliche Lösung zu finden, die für alle beteiligten Parteien befriedigend ist. Als «ultima ratio», wenn aussergerichtliche Einigungsbestrebungen erfolglos bleiben und es keine weiteren Aussichten auf eine Streitbeilegung gibt, bestreite ich mit Ihnen als Anwalt für Immobilienrecht notwendigenfalls den Rechtsweg und vertrete Sie vor Gericht und den entsprechenden Behörden, wenn nötig auch durch den gesamten Instanzenzug

Unsere Anwälte für Grundstücks- & Immobilienrecht unterstützen Sie u. a. bei folgenden Anliegen:

  1. Verträge ausarbeiten und prüfen

    – Miet- & Kaufvertrag
    – Makler- & Bauvertrag
    – Anfechtung & DurchsetzungVerträge aufsetzten und prüfen

  2. Grundstück, Liegenschaft oder Immobilie erwerben

    – Hypothek & Schulden auf dem Grundstück
    – Wechsel des Eigentümers & steuerrechtliche Aspekte
    – Mängel – Nachbesserung – Gewährleistungsansprüche Anwalt Immobilien kaufen

  3. Liegenschaft, Grundstück oder Immobilie verkaufen

    – Beratung rund um das Thema Haftung
    – Transaktionsabwicklung – Zahlung durchsetzen & überwachen
    – steuerrechtliche Aspekte / Vor- & Nachteile der Schenkung

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Häufig gestellte Fragen zur Beratung und Vertretung im Grundstücksrecht und Immobilienrecht

immobilienrechtliche mandate

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