Anwältin / Anwalt für Medienrecht

Suchen Sie einen Anwalt für Medienrecht und Urheberrecht? Wollen Sie mehr Fachwissen über Titelschutz, Verlags-, Presse-, Rundfunk- und Musikrecht sowie im Internet- und IT-Recht erlangen? Unsere Rechtsanwältin für Medienrecht unterstützt Mandanten in sämtlichen Rechtsbelangen des Presserechts sowie des Film- und Multimediarechts. Als Deutsche Anwältin bin ich für komplexe grenzüberschreitende rechtliche Probleme die zentrale Anlaufstelle im Grossraum Zürich. Meine Erfahrungen im privat- und öffentlichrechtlichen Bereich sind umfassend, so dass ich Ihre Interessen auch vor Gerichten, Behörden und Schiedsgerichten durchsetzen kann.

Rechtsanwälte Medienrecht

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team bieten Rechtsberatung für Urheber und vertreten Privatpersonen & Unternehmen Teildisziplinen des Medienrechts. Rechtsbeistand im Urheberrecht.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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Möchten Sei eine Beratung im Urheberrecht, It-Recht, Presserecht, Markenrecht, Vertragsrecht, Film- und Radiorecht, Datenschutz und Persönlichkeitsrecht?


Gerne berate und vertrete ich Sie bei der Redaktion von Verträgen und in den Bereichen Urheberrecht, It-Recht, Presserecht, Recht der klassischen beziehungsweise der neuen Medien, Vertragsrecht, Filmrecht, Persönlichkeitsrecht, Datenschutz, Datenbankenrecht, Lauterkeitsrecht, Sponsoring und Lizenzen. 

Schwerpunkte

Anwaltliche Beratung und Vertretung im Urheberrecht, Medienrecht, It-Recht, Markenrecht, Verlagsrecht, Presserecht, Rundfunkrecht und Musikrecht

Mit dem Urheber- und dem IT-Recht eng verbunden sind auch die Rechtsfragen in den Belangen des Medienrechts. Im heutigen Internetzeitalter ist das Medienrecht besonders weitreichend und umfasst eine Vielzahl an rechtlichen Teilbereichen. Das Medienrecht umfasst alle rechtlichen Belange bezüglich jeglicher Art von darstellender Kunst. Aufgrund der internationalen Tendenzen der Digitalisierung und Medialisierung stellen sich in diesen Rechtsbereichen vermehrt rechtliche Fragestellungen, welche nunmehr an Komplexität zugenommen haben und ohne anwaltliche Unterstützung mittlerweile kaum zu durchschauen sind. Erschwerend hinzu kommen die sich stetig entwickelnden, neuen Informationstechnologien, welche das Medienrecht vor neu entstehenden Rechtsproblemen und Rechtstatsachen stellt.

Anwalt für Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Verlagsrecht, Presserecht, Runkfunkrecht, Musikrecht

Rechtsfälle im Bereich von Urheberrecht, Markenrecht, Verlagsrecht, Presserecht, Rundfunkrecht oder Musikrecht sowie im Besonderen in Bezug auf das Internet- und IT-Recht haben dementsprechend in den letzten Jahren massiv an Bedeutung und Quantität gewonnen. Insoweit stellt das Medienrecht im heutigen Internetzeitalter ein immens grosser Rechtsbereich dar, welcher mitunter jegliche juristischen Fragestellungen in den Bereichen von musikalischen Werken, Videos, Filme, Bilder sowie literarische Werke sowohl in Print- als auch in Online-Plattformen umfasst. Daneben sind auch theatermässige Aufführungen und Darstellungen auf der Bühne hinzuzählen. Aufgrund der Komplexität des sich dauernd wandelnden Medienrechts ist insbesondere für Künstler und Urheber eine anwaltliche Beratung in den Bereichen des Medienrechts dringend zu empfehlen. Dies gilt umso mehr, da sich aufgrund der wachsenden Unübersichtlichkeit des Medienrechts sowie des damit verbundenen Internet- und IT-Rechts immer mehr Gefahrenquellen lauern, so kann man beispielsweise unbewusst gegen eine der vielen Rechtsnormen des Medienrechts verstossen, welche wiederum empfindliche Sanktionen auslösen können. Nur ein Anwalt für Medienrecht und Urheberrecht kann Sie umfassend und kompetent beraten.

Anwalt Medienrecht Urheberrecht –Rechtsberatung für Urheber und Künstler


Als auf alle Teildisziplinen des Medienrechts spezialisierte Anwältin berate ich Urheber und Künstler umfassend über die für Sie spezifische geltenden Rechtslagen und kläre sie über die in der konkreten Situation relevante Fragestellungen auf. Meine Expertise schliesst dabei auch die angrenzenden Rechtsgebiete mit ein und ermöglicht Ihnen eine fundierte Auskunft in allen für Sie relevanten Rechtsbereichen. Besondere Bedeutung kommt im Medienrecht vor allem den urheberrechtlichen Aspekten zu.

Das Urheberrecht ist untrennbar mit dem Medienrecht verbundenund gehört zu einer der vielen medienrechtlichen Teildisziplinen. Wer beispielsweise als beruflicher oder hobbymässiger Künstler oder als literarische, musikalische oder audiovisuelle Werke produziert, wird durch diverse Regelungen und Rechtsnormen in seiner Arbeit in vielerlei Hinsicht eingeschränkt und läuft sogar Gefahr, durch unerlaubte Veröffentlichungen, Plagiate oder Kopien empfindlich sanktioniert zu werden. Daneben werden zwischen Agenturen und beruflichen Künstlern, welche beispielsweise literarische, musikalische oder audiovisuelle Werke produzieren, häufig spezielle Künstlerverträge geschlossen, welche in rechtlicher Hinsicht zumeist eine gewisse Abtretung der urheberrechtlichen Stellung beinhaltet. Für juristische Laien sind die inhaltlichen Nuancen und die zahlreichen Klauseln in einem solchen Vertrag nur schwer zugänglich. Beim Abschluss eines solchen Künstlervertrags mit einer Agentur ist als Künstler besondere Vorsicht und Detailaffinität geboten. Die häufig unscheinbar anmutenden Vertragsklauseln und Konditionen können nämlich nach einer voreiligen Unterzeichnung für den unterschreibenden Künstler folgenschwere Konsequenzen entfalten, welche im Vorfeld für juristische Laien schlicht nicht vorhersehbar sind.

Diese Verträge können Sie in Ihren urheberrechtlichen Rechten in schwerwiegender Art und Weise beschneiden und erhebliche Folgen für Ihre berufliche Zukunft als Künstler oder Produzent haben. Es ist deshalb wichtig, sich im Vorfeld juristisch beraten zu lassen, um unüberlegte Vertragsunterzeichnungen zu vermeiden.

Künstlervertrag

Als Anwalt für Medienrecht und Urheberrecht unterstütze ich Sie mit meiner jahrelangen Erfahrung in diesem Bereich beim Abschluss eines Künstlervertrags. Dabei prüfe ich eingehend die immanenten Klauselnkläre Sie umfassend über die weitreichenden Konsequenzen auf und vertrete Sie auch bei den Vertragsverhandlungen gegenüber der Agentur. So lassen sich übereifrige Vertragsunterzeichnungen vermeiden und eine akzeptable Lösung finden, welche sowohl Künstler als auch Agentur zufrieden stellt.

Sollte es zu Konflikten zwischen Künstler und der Agentur oder zwischen dem Künstler und anderen Urhebern kommen, so stehen diverse Rechtsbehelfe und Rechtsmittel zur Verfügung, um sich angemessen zu wehren zu können. Überwiegende Priorität hat hierbei die gütliche Lösung des Problems mittels einer aussergerichtlichen Einigung zwischen den konfligierenden Parteien. Im Medienrecht ist hierbei die Abmahnung verbunden mit einer Unterlassungserklärung von besonderer Relevanz.

Dabei wird, wenn beispielsweise ein Urheber gegen gewisse medienrechtliche Vorschriften verstösst und damit einen anderen Urheber in seinen Rechten beeinträchtigt, der rechtsgutverletzenden Urheber abgemahnt und ihm zeitgleich eine Aufforderung zur Unterzeichnung einer vorformulierten Erklärung zugesandt, welche die Unterlassung des rechtswidrigen Verhalten verspricht. Diese Aufforderung zur Unterzeichnung der Unterlassungserklärung stellt insofern ein Angebot dar, welches den Störer nach dessen Akzept vertraglich bindet.

Anwalt Medienrecht Urheberrecht
Anwalt Medienrecht Urheberrecht

In meiner Kanzlei unterstütze ich Sie dabei, eine aussergerichtliche Streitbeilegung zu erreichen und formuliere bei Bedarf beispielsweise auch die Abmahnung inklusive der dazugehörigen Unterlassungserklärung.

Mit meiner jahrelangen Erfahrung und Expertise schlage ich natürlich auch weitere geeignete Massnahmen, wie beispielsweise eine Mediation, vor, welche in der individuellen Konfliktsituation die verheissungsvollsten Perspektiven bieten und eine für Sie möglichst vorteilhafte Lösung herbeiführen. Erst wenn eine gütliche Einigung scheitern und alle damit verbunden Möglichkeiten und Massnahmen ausgeschöpft sein sollten, so ist subsidiär der Rechtsweg vor Gericht zu beschreiten.

Diese Option darf jedoch nicht leichtfertig gewählt werden, da ein Gerichtsprozess in allen Fällen mit einem enormen finanziellen Risiko und erheblichem Zeitaufwand verbunden ist. Sollte ein Gang zum Gericht zur Durchsetzung Ihrer Rechte unumgänglich sein, so vertrete ich Sie auch im Gerichtsprozess in allen prozessualen und materiellrechtlichen Belangen. Welche Form hierfür auch immer notwendig sein wird – melden Sie sich bei meiner Anwaltskanzlei in Zürich und lassen Sie sich von mir in sämtlichen Angelegenheiten des Urheberrechts, des Titelschutzes, des Verlagsrechts, des Presserechts, des Rundfunkrechts, des Musikrechts, des Internetrechts oder in anderen Nischen des Medienrechts beraten, wenn Sie sich in Ihren Urheberrechten verletzt fühlen oder wenn Ihnen eine solche Rechtsverletzung vorgeworfen wird. Ich begleite und unterstütze Sie sowohl auf der Kläger- als auch auf der Beklagtenseite und sorge für eine optimale Vertretung in allen denkbaren Konfliktfällen.

Ich biete Ihnen eine umfassende Rechtsberatung im Zusammenhang mit Ihrer künstlerischen Tätigkeit an und begleite Sie in allen Stadien während eines Rechtsfalls sowie auch vor drohenden Konflikten, um Ihr geistiges Eigentum in angemessener Weise zu schützen und Ihre Rechte am eigenen Werke konsequent zum Durchbruch zu verhelfen. Ihrem geistigen Eigentum kommt unabhängig von der Form und der konkreten Ausgestaltung, in welcher das jeweilige Werk publiziert bzw. geschaffen wird, stets einen wirtschaftlichen Wert zu. Lassen Sie diesen monetären Wert in angemessener Weise schützen und kontaktieren Sie mich in meiner Anwaltskanzlei. In meiner Funktion als Anwalt für Medienrecht und Urheberrecht bin ich für Sie da.

Ablauf

  1. Wir sind für Sie da!

    Kontaktieren Sie uns noch heute!Anwaltskanzlei Wittibschlager

  2. Erstberatung erhalten

    Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können.  Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
    info(at)wittib-law.ch
    Anwalt Rechtsberatung

  3. Mandant werden!

    Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!Erstberatung Kanzlei

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Anwaltskanzlei Zuerich

Dufourstrasse 165
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten – telefonische Erreichbarkeit

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

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