Anwalt | Anwältin für Strafrecht Zürich

Suchen Sie einen spezialisierten Anwalt für Strafrecht im Kanton Zürich? Benötigen Sie einen Strafverteidiger oder Geschädigtenvertreter? Brauchen Sie anwaltliche Hilfe im polizeilichen Ermittlungsverfahren, im Untersuchungsverfahren oder bei der Staatsanwaltschaft? Befinden Sie sich in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft? Benötigen Sie im polizeilichen Ermittlungsverfahren, im Untersuchungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft, im Zwangsmassnahmeverfahren oder im erstinstanzlichen Haupftverfahren anwaltlichen Beistand?

Rechtsanwälte Strafrecht

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team beraten und vertreten beschuldigte Personen, die Privatklägerschaft, Opfer und geschädigte Personen. Wir bieten umfassenden juristischen Beistand im Strafverfahren. Dank einer durchdachten Strategie optimieren wir das Vorgehen in Ihrem Strafverfahren.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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Inhaberin der Kanzlei - Anwältin Schweiz/Deutschland

+41 43 545 01 50

Das Strafrecht der Schweiz gehört zum öffentlichen Recht. Im Strafrecht sind die strafbaren Handlungen und die dafür vorgesehenen Handlungen festgehalten. Das Strafgericht ist zuständig, wenn eine Privatperson gegen die vom Staat aufgestellten gesetzlichen Bestimmungen des Strafrechts verstossen hat. Nur wer schuldig ist, kann bestraft werden. In der Schweiz gibt es auf kantonaler Ebene Fachgerichte. In der ganzen Schweiz gilt eine einheitliche Strafprozessordnung (StPO).

Rechtsanwälte Strafrecht – auf Strafrecht spezialsierte Anwaltskazlei sindStrafrechtsexperten. Wir vertreten und beraten Oper, Geschädigte, Angeklagte und private Kläger bei Betrug, Raub, Diebstahl, Veruntreuung, Körperverletzung, Beschimpfung, Verleumdung oder bei Delikten gegen die sexuelle Integrität. In den Rechtsgebieten Strassenverkehrsrecht, Jugendstrafrecht, Unternehmensstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht kennen wir uns aus.

Strafrecht

In strafrechtlichen Angelegenheiten ist allen voran das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) für die Beurteilung und Sanktionierung von Deliktenmassgeblich. Daneben wird die Strafrechtsordnung durch vereinzelte Straftatbestände aus Spezialerlassen wie das Strassenverkehrsgesetz (SVG), das Betäubungsmittelgesetz (BetmG), das Ausländergesetz (AuG) sowie das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) ergänzt. 

Wird man von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft verdächtigt, eine strafbare Handlung verübt zu haben, so ist aufgrund der Komplexität des Strafrechts und des Strafprozessrechts die geltende Rechtslage in der konkreten Situation für die beschuldigte Person kaum überschaubar. 

Je nach Sachlage können Gefängnis- und Geldstrafen oder Bussen drohen, wobei ein nicht einwandfreier Leumund selbst dann zu einer wesentlichen Strafverschärfung führen kann, wenn er nur leicht belastet ist. Zumeist droht jeweils ein Eintrag ins Strafregister, was empfindliche Einschränkung der beruflichen Möglichkeiten mit sich bringen kann. Im Lichte dieser häufig überfordenden Situation und den zum Teil schwerwiegenden, drohenden Konsequenzen eines Strafverfahrens ist es von eminenter Wichtigkeit, sich nach der Eröffnung eines Strafverfahrens so früh wie nur möglich eine professionelle anwaltliche Vertretung beizuziehen, welche die beschuldigte Person über ihre durch die Strafprozessordnung (StPO) zukommenden Rechte aufklärt und sie in angemessener Weise vor den Strafverfolgungsbehörden sowie vor Gericht unterstützt. 

Die StPO und die Schweizerische Bundesverfassung garantieren das Recht eines jeden Beschuldigten auf einen Strafverteidiger und dies unabhängig von der jeweiligen finanziellen Situation. So stipulieren Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO und Art. 32 Abs. 2 BV das Recht auf einen amtliche Verteidigung, sofern eine anwaltliche Vertretung aus den eigenen finanziellen Mitteln nicht erschwinglich ist und eine Verteidigung zur Wahrung der Interessen der beschuldigten Person geboten ist. In gewissen Fällen, so zum Beispiel bei schweren Vorwürfen gegenüber der beschuldigten Person, ist eine Vertretung durch einen Strafverteidiger sogar Pflicht (Art. 130 StPO).

Der Strafverteidiger stellt dabei sicher, dass im Strafverfahren der Grundsatz der Waffengleichheit zwischen Strafverfolgungsbehörde und der beschuldigten Person eingehalten und ein faires Verfahren durchgeführt wird, erhält hierzu, wie die Beschuldigte Person selbst auch, ein umfassendes Akteneinsichtsrecht und kann jeder Einvernahme der beschuldigten Person durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft beiwohnen. Der Beschuldigte hat ausserdem Anspruch darauf, jederzeit frei mit seinem Strafverteidiger zu verkehren, um sich mit ihm über die jeweilige Verteidigungsstrategie abzusprechen zu können. Gemäss Schweizerischer Strafprozessordnung gilt das Prinzip des «Anwalts der ersten Stunde» (Art. 159 StPO), sodass noch vor der ersten Einvernahme durch die Polizei der beschuldigten Person eine Strafverteidigung zur Verfügung gestellt werden muss, sofern diese einen Anwalt zur Wahrnehmung seiner Interessen verlangt. 

Rechtsanwälte Strafrecht – auf Strafrecht spezialsierte Anwaltskazlei zum Aussageverweigerungsrecht

Von besonderer Wichtigkeit ist das Aussageverweigerungsrecht der beschuldigten Person. Aufgrund der komplexen strafprozessualen Materie wird dringend angeraten, von diesem strafprozessual garantierten Recht, die Aussage vor einer Strafverfolgungsbehörde zu verweigern, so lange Gebrauch zu machen, bis man sich mit der Strafverteidigung austauschen und sich durch sie vertreten lassen kann. Die Strafverteidigung sorgt dabei dafür, dass das Prinzip der Waffengleichheit zwischen der beschuldigten Person und der Strafverfolgungsbehörde eingehalten wird und sich der Mandant nicht unnötigerweise durch unbedachte Aussagen verhinderbare und folgenschwere Nachteile im Strafprozess aufbindet. 

Benötigen Sie eine Verteidigung vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht. Eine anwaltliche Unterstützung bei Einvernahmen oder die Prüfung eines Strafbefehls sollte nur von Profis vorgenommen werden. Gegeneinen Strafbefehl kann Einsprache erhoben werden und die Verteidigung vor dem Gericht ist am Besten von einem Rechtsanwalt mit jahrelanger Erfahrung im Strafrecht vorzunehmen. Eine Zweitmeinung in einem strafrechtlichen Verfahren oder ein Gutachten im Strafrecht kann helfen die optimale Strategie im Strafverfahren zu finden.

Rechtsanwälte für Strafrecht - spezialsierte Anwaltskazlei
Rechtsanwälte für Strafrecht – spezialsierte Anwaltskazlei

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Um Ihre Rechte zu wahren und Sie auf bestmögliche Art und Weise durch ein Strafverfahren zu begleiten, berate und vertrete ich Privatpersonen und Unternehmen sowohl im polizeiliche Ermittlungsverfahren und dem durch die Staatsanwaltschaft geleitete Untersuchungsverfahren als auch während des Hauptverfahrens vor Gericht sowie dem allenfalls folgenden Rechtsmittelverfahren. Daneben stelle ich mich auch im sogenannten Zwangsmassnahmeverfahren, bei welchem es um eine allfällige Unterbringung der beschuldigten Person in eine Untersuchungs- oder Sicherheitshaft geht, als anwaltliche Verteidigung zur Verfügung. Sollte es überdies zu einem Administrativverfahren im Zusammenhang mit Strassenverkehrsdeliktekommen, so vertrete ich Sie selbstverständlich auch vor der jeweiligen Strassenverkehrsbehörde. Zu meinen Kompetenzen gehören neben dem allgemeinen Strafrecht auch das Wirtschaftsstrafrecht, das Jugendstrafrecht sowie das Strassenverkehrsrecht. In strafrechtlichen Belangen nehme ich zudem nicht nur Mandate von beschuldigten Personen an, sondern berate auch Opfer, geschädigte Personen oder Privatkläger in den jeweiligen Strafverfahren. Somit helfe ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer zustehenden Schadenersatz- und Genugtuungsanspruche und übernehme insbesondere die Redaktion von Strafanzeigen und Strafanträgen

Sind Sie in ein Strafverfahren verwickelt und benötigen Sie Hilfe bei einem strafrechtlichen Verfahren? Haben Sie eine Vorladung zur Vernehmung eine Anklageschrift erhalten? Wollen Sie sich gegen einen Strafbefehl wehren? Wurde bereits ein Haftbefehl gegen Sie erlassen? Befinden Sie sich in Untersuchungshaft oder sitzen Sie im Strafvollzug?

Unser Rechtsanwalt für Strafrecht in Zürich ist im Wirtschaftsstrafrecht, im Bereich der Gewalt- und Sexualkriminalität erfahren. Gerne berate und vertrete ich Sie in den folgenden Bereichen: Opfervertretung, Strassenverkehrsrecht, Führerausweisentzug, Opferhilfe, strafrechtliche Untersuchung bei Arbeitsunfällen, Hehlerei, Geltendmachung von Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche, Unterschriftenfälschung, Konkursdelikte, Einbruch, Diebstahl, Nötigung, Hausfriedensbruch, Meineid, Vandalismus, Gewaltanwendung, Körperverletzung, Tätlichkeiten, Computerbetrug, Kreditkartenbetrug…

Melden Sie sich bei unserem Rechtsanwalt für Strafrecht in Zürich. Ich biete in den folgenden Bereichen des Strafrechts meine Hilfe an:

  • Strafverteidigung
  • Vermeidung des Strafverfahrens
  • Vertretung Sie in allen Verfahrensabschnitten
  • Abwendung einer Untersuchungshaft
  • Überprüfung von Strafbefehlen
  • Einsprache gegen den Strafbefehl
  • Einsprache gegen das Untersuchungsverfahren
  • Beistand im Ermittlungsverfahren
  • Anwaltliche Hilfe bei der Hauptverhandlung oder der Berufungsverhandlung
  • Revision
  • strafprozessuale Beschwerde
  • Beschwerde ans Bundesgericht
  • Strafvollstreckung
  • Revisionsverfahren

Das Strafprozessrecht und das Strafrecht sieht die Sanktionierung von Verletzungen strafrechtlicher Normen vor. „Keine Strafe ohne Gesetz“, dies ist ein Rechtsgrundsatz des Strafrechts. Strafrechtliche Gesetze erlassen und anwenden genügt nicht. Gesetze müssen auch durchgesetzt werden, wenn Menschen gegen diese verstossen. In einem demokratischen Rechtsstaat gilt die Gewaltenteilung. Gerichte, insbesondere auch das Strafgericht muss vom Parlament und der Regierung unabhängig sein. Nur so kann der Machtmissbrauch verhindert werden. Das schweizerische Strafrecht ist umfangreich und komplex. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind auf strafrechtliche Angelegenheiten spezialisiert. In den Rechtsgebieten Strafrecht und Strafprozessrecht liegt unser Fokus.

Spezialisten im Strafrecht 

Beratung und gerichtliche Vertretung durch unseren Anwalt für Strafrecht in Zürich.

Rechtsanwälte Strassenverkehrs- und Strafrecht Zürich

In den folgenden Rechtsgebieten sind wir beratend und prozessführend tätig:

  • Allgemeines Strafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Nebenstrafrecht
  • Strassenverkehrsrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Ausarbeitung von Strafanzeigen und Strafanträgen
  • Durchsetzung von Genugtuungsansprüchen und Schadenersatzforderungen
  •  Unternehmensstrafrecht

Unsere Anwälte aus Zürich vertreten und beraten beschuldigte Personen, Opfer, private Kläger und geschädigte Personen

Gerne unterstützen die Rechtsanwälte unserer Kanzlei für Strafrecht beschuldigte Privatpersonen, Opfer, Privatkläger und geschädigte Personen bei einem Untersuchungsverfahren der Staatsanwaltschaft, bei der Untersuchungs- und Sicherheitshaft sowie im erstinstanzlichen Rechtsmittelverfahren. Ausserdem bieten wir eine professionelle Unterstützung in sämtlichen Belangen des Strassenverkehrsrechts an, insbesondere beraten und vertreten wir Personen im Administrativverfahren (z.B. Führerausweisentzug).

Gerne unterstützen wir Sie bei Straffällen mit schwieriger Ausgangslage. Wir helfen Ihnen bei Einvernahmen, bei der Durchsetzung einer Einsprache gegen einen erlassenen Strafbefehl, bei Fragen zu Delikten gegen das Vermögen (Betrug, Raub, Diebstahl, Veruntreuung) oder bei Alltagsvergehen. Bei Körperverletzung, Beschimpfung, Verleumdung oder Delikten gegen die sexuelle Integrität und Delikten gegen das Betäubungsmittelgesetz ist unsere Kanzlei die zentrale Anlaufstelle. Ausserdem sind unsere Anwälte Experten im Jugendstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Unternehmensstrafrecht. Überlassen Sie Ihre Verteidigung keinem Anfänger. Nur eine Experte für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung in strafrechtlichen Belangen kennt die strafrechtlichen Möglichkeiten einer professionellen Verteidigung.

Anwalt Strafrecht
Anwalt Strafrecht

Lassen Sie sich von unserem Profi vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor dem Strafgericht helfen. Benötigen Sie ein strafrechtliches Gutachten oder wollen Sie mehr über Ihre Möglichkeiten einer Geschädigtenvertretung wissen? Unsere Mandanten sind Privatpersonen oder stammen aus einem unternehmerischen Umfeld. Dazu gehören Unternehmer, Opfer, Privatkläger, Beschuldigte und geschädigte Personen.

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Anwaltliche Hilfe im Strafverfahren

In einem Strafverfahren sollten sowohl Kläger als auch Angeklagter juristischen Beistand suchen. Wesentliche ist, dass eine spezialisierter Rechtsanwalt oder einer Fachanwalt für Strafrecht mit einem umfassenden Fachwissen Sie unterstützt. Die frühzeitige Konsultation bei einen Strafrechtsexperten unserer Anwaltskanzlei, sollte schon vor dem Anlaufen des Strafverfahrens erfolgen. Ein professionelle juristische Hilfe im Strafverfahren ist sowohl für das private als auch das geschäftliche Weiterkommen wesentlich. Strafverfahren im geschäftlichenunternehmerischen Umfeld können verheerenden sein.

Negative strafrechtliche Auswirkungen und eine schlechte Reputation kann gravierende negative Auswirkungen auf das ganze weitere Leben haben. Kontaktieren Sie uns heute noch, besonders bei schweren Strafrechtsvergehen ist die strafrechtliche Begleitung wesentlich. Haben Sie Fragen bezüglich einer Antragstellung auf die amtliche Strafrechtsverteidigung? Bei der Genehmigung eines Antrages auf amtliche Verteidigung werden sämtliche Kosten vom Staat übernommen. Ich als Anwalt Strafrecht garantiere eine professionelle Prozessführung und vertrete Sie auch vor Behörden, dem Strafgericht oder der Staatsanwaltschaft.

Strategie und konkretes Vorgehen im Strafverfahren

Das Strafverfahren beginnt mit der ersten Kontaktaufnahme der Staatsanwaltschaft oder mit der Einleitung einer polizeilichen Untersuchung. Warten Sie nicht bis die Polizei oder der Staatsanwalt Sie zu einer Untersuchung oder Befragung einlädt. Vereinbaren Sie eine Termin bei unserem Strafrechtsanwalt in unserer Kanzlei in Zürich. In einem ersten Beratungsgespräch können Sie Ihren Strafrechtsfall schildern. Wieso haben Sie eine Vorladung bekommen? Diskretion, Vertrauen und eine schnelles Agieren helfe bei der erfolgreichen Interessenvertretung Ihrer Angelegenheiten. Je nach Tatbestand und der Schwere des Strafbestandes wird eine Verteidigungsstrategie aufgebaut. Wir kämpfen für Ihr Recht und setzen Ihre Interessen erfolgreich durch.

Advokatur für Strafrecht im Herzen der Stadt Zürich

Anwälte für Strafrecht und Strassenverkehrsrecht, Zürich

Unser Advokaturbüro ist vorwiegend auf Strafrecht ausgerichtet. Unsere Kanzlei unterstützt Private und Unternehmen und hat sich in Züich etabliert. Wir richten unser Augenmerk auf eine persönliche Beratung und vertreten Ihre Interessen mit vollem Einsatz.  Suchen Sie Experten für Straffälle mit schwieriger Ausgangslage? Wollen Sie eine rechtliche Beratung bezüglich eines Alltagsvergehens? Gerne kümmern wir uns um Ihre Angelegenheit und setzen Ihre Interessen durch.

Unser Dienstleistungsangebot umfasst die Verteidigung vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder auch vor Gericht. Ein Rechtsbeistand in Strafverfahren bei Einvernahmen, der Überprüfung von Einsprachen gegen einen Strafbefehl oder auch bei einer gerichtlichen Strafverteidigung sind unumgänglich. Brauchen Sie ein Gutachten im Strafrecht oder eine Expertenmeinung in Ihrem Strafverfahren? Profitieren Sie von unserer Erfahrung.

Unsere Dienstleistungen im Strafrecht:

  • Vermögensdelikte: Veruntreuung, Raub, Diebstahl, Betrug…
  • Delikte gegen Leib und Leben: Körperverletzung, Notwehr, Übergriffe…
  • Ehrverletzungsdelikte: Verleumdung, Beschimpfung, üble Nachrede, Cybermobbing…
  • Sexuelle Übergriffe
  • Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz und anderes Nebenstrafrecht
  • Jugensstrafrecht

Wahl der Strategie

In einem Beratungsgespräch klären wir Sie über die geeignete Strategie auf, diese ist für den Ausgang der Strafuntersuchung und das strafrechtliche Gerichtsverfahren äusserst massgebend. Es ist wichtig, dass dieses Beratungsgespräch noch vor der ersten Einvernahme erfolgt, so können wir Ihnen entscheidend helfen.

Die Verteidigung von Amtes wegen

Eine amtliche verteidigung kann bei schweren Strafvergehen beantragt werden. Bei einer Genehmigung werden sämtliche anwaltliche Kosten übrnommen.

Die Opfer und Geschädigten Vertretung

Sind Sie Opfer oder eine geschädigte Person einer Straftat? Wir helfen Ihnen gerne, kämpfen für Ihre Interessen und setzten diese durch. Schadenersatzforderungen oder Genugtuungsansprüche müssen vorest beziffert werden, erst dann können wir diese mit einer Klage einfordern.

Erste Schritte im Strafrechtsfall

Anwalt für Strafrecht Zürich – Wie gehen wir vor?

Hatten Sie Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft? Sind Sie zu einer strafrechtlichen Befragung eingeladen worden oder hat Sie die Polizei bereits befragt? In diesem Fall benötigen Sie das Fachwissen eines Experten für Strafrecht. Es ist wichtig, dass ab sofort all Ihre Schritte sorgfältig geplant werden. Warten Sie nicht zu lange, je früher Sie einen Spezialisten für Strafrecht zu Rate ziehen, desto wirksamer wird Ihre Gegenmassnahme. Das Anwaltsgeheimnis schützt Sie voll und ganz, sämtliche Informationen werden absolut vertraulich und diskret behandelt. Wir beraten Sie über das bestmögliche strategische Vorgehen und klären Sie über die Strafbarkeit und Risiken auf.

Über unsere Strafrechts-Kanzlei in Zürich

Das Vertrauen unserer Klienten

Die Rechtsanwälte von der Anwaltskanzlei Wittibschlager beraten und vertreten Angeklagte, Opfer  jeder Art (Wirtschaftsstrafrecht, allgemeines Strafrecht, Strassenverkehrsrecht, …)

Wir legen unseren Fokus klar auf das Vertrauen unserer Klienten. Als zentrale Anlaufstelle für alle strafrechtlichen Probleme suchen wir für Sie die optimale Lösung.

Die Anwälte der Kanzlei Strafrech Zürich sind Experten und verfügen über ein professionelles Fachwissen. Zudem verfügen wir national und International über ein grosses Netzwerk an Partnerkanzleien und Kooperationspartnern aus anderen Berufszweigen im In- und Ausland.

Anwaltskanzlei Wittibschlager

Dufourstrasse 165
8008 Zürich

 
 
 

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