Anwältin / Anwalt für Markenrecht

Suchen Sie einen Anwalt für Markenrecht, Immaterialgüterrecht, Designrecht, Wettbewerbsrecht und Patentrecht?

Möchten Sie eine Marke eintragen lassen? Benötigen Sie eine anwaltliche Begleitung bei der Durchsetzung und Verwertung von Markenrechten und Designrechten? Haben Sie Fragen zur Übertragung und Lizenzierung von Immaterialgüterrechten? Wollen Sie mehr über Abtretungs-, & Geheimhaltungsvereinbarungen, Lizenzverträgen, Markenregistrierung, Markenverwaltung, Designregistrierung und Designverwaltung wissen?

Rechtsanwälte Markenrecht

Inhaberin der Kanzlei und Expertin für Immaterialgüterrecht S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team vertreten Privatpersonen & Unternehmen. Wir beraten Sie umfassend im Bereich des Immaterialgüter- sowie Wettbewerbsrecht.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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Anwälte für Markenrecht in der Schweiz
Anwalt Markenrecht Schweiz

Anwaltliche Unterstützung im Immaterialgüterrecht

  • Markenschutz
  • Patentrecht
  • Designrecht
  • Wettbewerbsrecht

Eine umfassende Beratung im Bereich des Immaterialgüterrecht- sowie Wettbewerbsrecht kann sowohl für Unternehmen als auch für Private essentiell sein. Wie kann ich meine Erfindungen schützen? In welchem Umfang lassen sich Marken, Designs, Domains und Know-How markenrechtlich schützen? Wo und wie können Marken und Designs registriert und verwaltet werden? Was ist bei Markenwidersprüchen zu tun?

Nur ein spezialisierter Anwalt für Markenrecht und Patentrecht kann Unternehmer bei Fragen zum Immmateralgüterrecht umfassend beraten. Auch die Vertretung vor Gericht und Behörden im Bereich des Markenrechts, Patentrechts, Designrecht, Urheberrechts und Lauterkeitsrechts sollte nur ein ausgewiesener Experte vornehmen.

Ihr Anwalt für Markenrecht in Zürich

Eine Marke ist im heutigen Wirtschaftsverkehr für Unternehmen jedweder Art essenziell. Sie gibt dem Geschäft eine Identität, welche sich von der Konkurrenz abhebt, und hat marketingtechnisch einen gewichtigen Einfluss auf die Kundschaft. Der Markenname steht symbolisch für die Werte des jeweiligen Unternehmens und sorgt dafür, dass man sich mit seriösen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen unter diesem Namen eine gute Reputation erarbeiten kann, sodass der Marke in Hinblick auf die Kundschaft eine Wiedererkennungsfunktion zukommt.

Einer Marke kommt stets einen gewissen wirtschaftlichen Wert zu, da sie einen enormen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens haben. Dieser Wert kann hierbei je nach Bekanntheit und Wirkung der konkreten Marke massiv variieren. In Anbetracht der rasant fortschreitenden Digitalisierungstendenzen ist die Marke in den letzten Jahren ausserdem nochmals bedeutend relevanter geworden. Daher ist es empfehlenswert, sich juristisch über markenrechtliche Aspekte und Möglichkeiten zum Schutz der eigenen Marke beraten zu lassen.

Je nach Ausgangslage ist es ratsam, den eigenen Markennamen vor dem Gebrauch durch die Konkurrenz zu schützen, damit die wirtschaftliche Funktion der Marke und deren wirtschaftlichen Einfluss auf den Unternehmensgewinn erhalten bleiben. Es erstaunt daher nicht, dass für Markenträger das Bedürfnis besteht, diese Identität des Unternehmens zu schützen. Hierbei schafft das Markenrecht Abhilfe, indem bei Eintragung einer Marke ins Markenregister das eingetragene Unternehmen ein Exklusivrecht bezüglich der Nutzung der Marke erhält, womit man eine Marke vor der Nutzung durch die Konkurrenz schützen kann. Insoweit kommt dem Markenrecht eine Schutzfunktion / Abwehrfunktion zu.

Anwalt Markenrecht Patentrecht
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Dem Inhaber einer registrierten Marke kommt dabei das umfassende Exklusivrecht zu, das eingetragene Markenzeichen zu gebrauchen. Somit kommt der Markeninhaber in den Genuss, von den wirtschaftlichen Funktionen der geschützten Marke alleinig profitieren zu können. Dritte werden von der Nutzung der Marke grundsätzlich ausgeschlossen. Das Markenzeichen darf von Dritten jeweils nur mit Einwilligung des Markenrechtinhabers genutzt werden.

Das Exklusivrechts der geschützten Marke lässt sich seinerseits wiederum durch Lizenzverträge vermarkten. Hierbei gewährt der Inhaber der registrierten Marke – in aller Regel gegen Entgelt bzw. gegen eine Gebühr – einem Dritten das Recht, die Marke in einem gewissen Umfang nutzen zu dürfen. Aufgrund des Grundsatzes der Vertragsfreiheit bestehen in der Ausgestaltung des Lizenzvertrags in sachlicher, personeller, räumlicher, zeitlicher und quantitativer Hinsicht erhebliche Spielräume. Als auf Markenrecht spezialisierte Anwältin kläre ich Sie über die vielzähligen Möglichkeiten in der inhaltlichen Ausgestaltung eines solchen Lizenzvertrages auf und sorge für dessen einwandfreie formelle Aufsetzung.

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Anwalt Markenrecht Patentrecht – Markenrechtsverletzung

Gebraucht ein Dritter die registrierte Marke ohne Einwilligung des Inhabers bzw. ohne eine Berechtigung auf Grundlage eines Lizenzvertrags, so begeht er eine Markenrechtsverletzung. Eine unbefugte Nutzung liegt dabei auch dann schon vor, wenn die von der Drittperson gebrauchte Marke im Vergleich mit der im Markenregister geschützten Marke zu grosse Ähnlichkeiten aufweist.

Aus der unbefugten Nutzung können Schadenersatzansprüche entstehen. Sollte dagegen eine nicht an Ihrer Marke berechtigte Person eine identische oder zu ähnliche Marke ins Markenregister eintragen lassen, so kann man Widerspruch gegen die Eintragung einlegen. Gerne berate ich Sie über die verschiedenen Möglichkeiten insbesondere in Bezug auf einen Widerspruch hinsichtlich einer Eintragung oder bezüglich Löschungen einer registrierten Marke, oder vertrete Sie bei Vorliegen von Schadenersatz- oder Auskunftsansprüchen nötigenfalls auch auf dem Rechtsweg, um Ihre durch den Markenschutz zukommenden Rechte vor Gericht durchzusetzen.

Eintragung in Markenregister

Bei der Eintragung eines Markenzeichens ins Markenregister stellt sich eine Vielzahl an juristischen Fragestellungen. Einerseits muss zunächst geklärt werden, ob die einzutragende Marke überhaupt erst eintragungsfähig ist. Hierfür muss die Marke verschiedene Voraussetzungen erfüllen, deren Prüfung häufig komplexe, rechtliche Überlegungen erfordert. Für diese Prüfung der Eintragungsvoraussetzung in Bezug auf die im konkreten Einzelfall vorliegende Marke ist in aller Regel juristische Expertise im Bereich des Markenrechts notwendig. Daneben ist zu eruieren, in welchem Umfang das Markenzeichen registerrechtlich geschützt werden kann und soll. Ausserdem ist vorab abzuklären, ob die einzutragende Marke allenfalls mit anderen geschützten, also bereits ins Markenregister eingetragenen, Markenzeichen kollidiert. Die Eintragung eines Markenzeichens in das Markenregister bedarf somit einer durchdachten Strategie.

Lassen Sie sich über die Einzelheiten der Eintragung professionell beraten und sich bei der Entscheidung, ob und in welchem Umfang eine Eintragung erfolgen soll, von mir mit meiner jahrelangen Erfahrung in der Advokatur helfen. Gerne nehme ich für Sie umfassend alle Schritte vor, welche für die Registrierung notwendig sind. Da eine Eintragung ins Register das Markenzeichen im Sinne des Territorialitätsprinzipslediglich in der Schweiz schützt, stellt sich im überdies jeweils die Frage, ob im konkreten Einzelfall eine international gültige Anmeldung sinnvoll ist, um den Markenschutz auch auf ausserhalb der Landesgrenzen auszuweiten. Dabei sind die zusätzlichen Kosten und der konkrete Nutzen einer solchen Anmeldung sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Hierbei stehe ich Ihnen bei der Entscheidung dieser schwierigen Frage beratend zur Seite und übernehme, sofern gewünscht, die notwendigen Schritte zur internationalen Markenanmeldung. Das Immaterialgüterrecht benötigt Fachwissen im Wirtschaftsecht und Handelsrecht insbesondere im Urheberrecht und im Markenschutzrecht.

Spezialisierte Anwälte für Immateralgüterrecht (Markenrecht, Designrecht, Patentrecht) und Wettbewerbsrecht

Wollen Sie beim schweizerischen Institut in der Hauptstadt der Schweiz in Bern Ihre Marke national registrieren lassen? Beabsichtigen Sie den Schutz Ihrer Handelsmarke auf die ganze Europäische Union auszuweiten? Unsere Markenrechtsanwältinnen und Anwälte unterstützen Private und Unternehmen in sämtlichen markenrechtlichen Belangen. Suchen Sie einen Experten im Bereich des Immaterialgüterrechts sowie des Wettbewerbsrechts? Wir unterstützen Sie in den folgenden Bereichen:

  • Eintragung beim Amt für Geistiges Eigentum in Alicante (Amt der EU)
  • Markenwidersprüche
  • Gerichtliche Vertretung und Vertretung vor Behörden in allen Belangen des Markenrechts, Patentrechts, Designrechts, Urheberrechts und Lauterkeitsrechts
  • Markeneintragung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf (internationale Eintragung
  • Strategische Planung aller markenrechtlichen Aspekte
    • Vorabklärung, Strategie und Planungsmarketing
    • Abfragung von Markenrechten
    • Verhandlungsführung / Aushandeln von markenrechtlichen Vereinbarungen
    • Erarbeiten und Schutz von Firmenlogos
  • nationale und internationale Markenregistrierung (Eintragung von Markenrechten)
  • Durchsetzung von Immaterialgüterrechten (Löschungsverfahren, Abtretungsverfahren, Übertragung, Redaktion, Prüfung von Abtretungs-, Geheimhaltungsvereinbarungen)
  • Lizenzen
    • Kartellrechtliche Beurteilung von Beschaffungs- und Vertriebsstrukturen
    • Lauterkeitsrechtliche Beurteilung von Werbe-, Absatz- und anderen Geschäftsmethoden
  • Übertragung von Markenrechten
    • Kauf einer Marke
    • Verkauf einer Marke
    • Erbschaft der Markenrechte
  • Verteidigung Ihrer Marke (Schutzstrategie entwickeln)
    • Überwachung Ihrer Markenrechte
    • Erhaltung der eingetragenen Markenrechte
    • Abwehr gegen fremde Marken
    • Durchsetzung markenrechtlicher Ansprüche

Geistiges Eigentum von Unternehmen

Unternehmen können technische Innovationen, Firmenlogos, eigene Designs vor Mitbewerbern schützen lassen. Schützen Sie Ihr Geistiges Eigentum vor der Nachahmung Ihrer Konkurrenten:

  • Schutz von technischen Erfindungen durch Patente
  • Desigschutz
  • Handelsmarkenschutz
  • Schutz des Logos
  • Schutz von Urheberrechten

Geistiges Eigentum von Dritten

Das Geistige Eigentum Ihrer Mitbewerber sollten Sie in jedem Fall kennen. Es ist wichtig, dass Sie das Geistige Eigentum von Dritten nicht verletzen.

Fälschungen und Piraterie

Leider wird heutzutage fast alles gefälscht, was sich leicht zu Geld machen lässt. Bei einer unerlaubten Nachahmung eines Produktes versuchen Fälscher die Materialien, Eigenschaften oder das Design eines rechtlich geschützten Produktes zu kopieren. Vom Image des Originalproduktes wird widerrechtlich profitiert. Das widerrechtliche Kopieren von Musik, Software oder Filmen nennt man Piraterie. Hierbei wird das Urheberrecht und verwande Schutzrechte verletzt. Grosse Konzerne und KMU’s sind oftmals die Geschädigten mit erheblichen finanziellen Konsequenzen, sie verlieren dadurch viel Geld.

Unsere Anwälte beraten Sie, wie Sie sich dagegen zur Wehr setzen können. Ausserdem beraten wir Sie über die markenrechtlichen Aspekte und die Risiken.

Gezielte Markenentwicklung / Aufbaustrategie Ihrer Marke

Dank unserer nationalen und internationalen Vernetzung von Experten aus verschiedenen Branchen und Anwaltskanzleien, könne wir Sie mit Fachleuten zusammenbringen, welche darauf spezialisiert sind, ihre Marke mit einer durchdachten Aufbaustrategie am Markt zu platzieren.

Wir vertreten Sie als Inhaber Ihrer Marke – Vertretung von Markenrechtsinhabern

Unsere Markenrechtsanwälte unterstützen Unternehmen bei der Registrierung ihrer Marke in der Schweiz. Eine schweizerische Niederlassung ist eine notwendige Voraussetzung für die Eintragung von Markenrechten. Unsere Anwälte repräsentieren Ihr Unternehmen und werden für Ihre Marke tätig, um die notwendigen Verhandlungen mit den zuständigen Behörden zu führen. Wir leiten alle Schritte ein, um Ihre Marke in der Schweiz eintragen zu lassen. Ausserdem helfen wir Ihnen bei der Änderung, Erneuerung oder Abwehr der Marktrechte.

Markenrecht der Schweiz 

  • Marken in der Schweiz
  • Schweizer Markt
  • Geistiges Eigentum
  • Schutzobjekte (Marken, Patente, Designs, Urherberrecht)

Überblick über das Immaterialgüterrecht 

BLOG, INFOS & NEWS

  • Herkunft
  • Patente
  • Marken
  • Design
  • Piraterie und Fälschung
  • Urheberrecht

Anwälte für Markenrecht

Unsere Anwälte sind national tätig, international vernetzt und regional für Sie da!

Das schweizerische Markenrecht

Eine gute Marke ist ein unverwechselbares, einzigartiges  und wiedererkennbare Zeichen, welches Ihre Produkte oder Ihren Service von anderen Firmen unterscheidet.

Beschreibende oder irreführende Zeichen sind nach dem schweizerischen Markenrecht ausgeschlossen. Das IGE (Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum) ist für die Eintragung von Markenrechten zuständig. Unternehmen, die keinen Firmensitz in der Schweiz haben, müssen für deren Vertretung vor dem IGE im Rahmen des Registrierungsverfahrens einer Marke einen in der Schweiz ansässigen Rechtsanwalt (Patentanwalt) bestimmen. Eine internationale Registrierung sollte ausschliesslich durch einen aus schweizerisches Immaterialgüterrecht spezialisieren Anwalt abgewickelt werden.

Der Schweizer Markt ist sehr stark umworben. Schweizer verdienen viel und haben darum auch eine sehr hohe Kaufkraft. Der einheimische Markt in der Schweiz ist überschaubar und viele Unternehmen erachten ihn als attraktiv. Produkte können hier auf ihre Tauglichkeit am Marktüberprüft werden. Die Wirkung einer neu eingeführten Marke kann muss überprüft werden, die Schweiz bietet hierfür ideale Rahmenbedingungen, um die Marktwirkung ihres Brands zu testen. Politisch und wirtschaftlich gilt die Schweiz als stabil, dies macht sie zu einem idealen Standort für internationale und nationale Unternehmen. Investitionen, Markteinführungen neuer Brands und der Aufbau von Firmen können dank sehr guten steuerlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen optimal Vollzogen werden. Dies ist wichtig für eine funktionierende wachsende Wirtschaft und einem starken technologischen Fortschritt.

Die Bildung ist eines der Schlüsselfaktoren einer hochentwickelten Volkswirtschaft. Die Schweiz verfügt über mehr als zwölf international renommierte Universitäten und bietet eine vorzügliche Infrastruktur

Vorteile des Wirtschaftstandorts Schweiz

  • Vorteile des Wirtschaftstandorts Schweiz:
  • Politische Stabilität
  • Neutralität
  • Infrastruktur
  • Schulwesen
  • Einstellung zur Arbeit
  • Verkehrslage
  • Reichtum an Wasserkraft
  • 4 Landessprachen
  • Landschaft…

Aufgrund dieser Vorteile ist der Wirtschaftsstandort Schweiz sehr attraktiv. Die Schweiz geniesst in der Welt ein hohes Ansehen. Man kann sogar sagen, dass die Schweiz selbst eine Marke von hohem Wert ist, welche grosses Ansehen und Vertrauen geniesst.

Marken im Schweizer Markt

Die Schweiz liegt im Herzen Europas. Die strategisch günstige Verkehrslage ist für schweizerische Unternehmen von Vorteil. Die Platzierung von neuen internationalen Marken auf unserem Markt wird von vielen erfolgreichen Firmen aus der ganzen Welt betrieben. Hier hat die Schweiz eine Schlüsselposition inne. In Genf befindet sich der Sitz der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Internationale Firmen, innovative KMU’s und kleine Unternehmen sind hierzulande stark vertreten. In der Schweiz leben ca. 7 Millionen Einwohner auf einer relativ kleinen Fläche. Marken können bei einer viersprachigen Bevölkerung mit hoher Kaufkraft auf deren Wirkung überprüft und getestet werden.

Aus die Werbung, d.h. die absichtliche und zwangfreie Form der Beeinflussung bestimmter Zielgruppen für Werbeziele, wie z.B. Gewinn, Verkaufssteigerung, Steigerung des Bekanntheitsgrades, etc. ist wesentlich. Als erstes muss die Zielgruppe für Ihre Marke bestimmt werden. Eie Personengruppe, die sich durch ähnliche Interessen, einen bestimmten Lebensstil, ein bestimmtes Alter und/oder durch ihre Kaufkraft definiert und die durch eine Werbemaßnahme angesprochen werden soll muss definiert werden.

Handelsmaken als entscheidender Erfolgsfaktor Ihres Unternehmens

Die Eintragung einer Marke ist sehr wichtig, nur so hat man Gewähr, dass die Nutzungsrechte Ihrer Marke auf dem Markt Ihnen alleine gehören. Die exklusiven Nutzungsrechte können so als einzigartiges Zeichen für einen erfolgreichen Markteintritt verwendet werden. Produkte und Dienstleistungen können so von den Konsumenten und Kunden als einzigartig identifiziert werden. Dienstleistungsangebote und Produkte müssen sich von der Konkurrenz abheben und unterscheiden. Hierfür ist der Aufbau einer Handelsmarke unumgänglich. Der globalisierte Welthandel, die Industriealisierung, die Digitalisierung und die Ermöglichung von Warenlieferungen über grosse Distanzen erfordert branchenübergreifend die Möglichkeit der Individualisierung Ihres Angebotes.

Früher waren Dienstleistungen und Produkte austauschbar, ausserdem waren sie auf regionale Märkte ausgerichtet. Fast alle Angebote waren einzigartig, da noch keine Massenproduktion oder Serienproduktion existierte. Heute ist es zwingend notwendig ihre Angebote mit einer Marke zu kennzeichnen. Nur so haben Kunden die Möglichkeit, die Qualität Ihres Angebotes mit einer Handelsmarke zu erkennen. Erwartungen und das Vertrauen der Verbraucher wird an eine Marke geknüpft und muss deshalb geschützt werden. Produktentwicklung, Forschung und Qualitätssicherung kostet viel Geld. Es liegt also auf der Hand, dass man Produkte vor unerlaubten Kopien und vor Verwechselungen mit anderen Produkten schützen sollte.

Die Bedeutung der Marken im Alltag

Sprache ist einem steten Wandel unterworfen. Marken können sich so zu einem Oberbegriff eines Produktes entwickeln. So hat sich in der Schweiz zum Beispiel der Begriff „Bostich“ durchgesetzt; das Wort Schnellhefter wir kaum mehr gebraucht.  Es ist das Ziel einer jeden Marke, zu einem unabdingbaren Teil des dargestellten Produkts zu werden. So hat es die Marke «Tempo» beispielsweise geschafft, dass ihr Markenname in Deutschland als Synonym für ein Papiertaschentuch verwendet wird. Die Marke darf aber keinesfalls verwässert werden und Trittbrettfahrern muss es untersagt sein vom Ruf der Marke zu profitieren.

Die wirtschafliche Bedeutung der Marken

Patente und eingetragene Markenrechte sind in der schweizerischen Wirtschaft wichtige immaterielle Wirtschaftsgüter. Mit einer Handelsmarke wird das Recht sichergestellt, dass ein Logo oder ein Zeichen für das eigene Produkt genutzt werden kann. Dieses Zeichen bzw. Logo ist ein Symbol für die eigene Marke, fremden Produkten ist es untersagt die gleichen oder ähnlichen Zeichen bzw. Logos für ihre Angebote zu nutzen. Wir unterstützen Sie bei dem Aufbau und insbesondere bei der Bewerbung bzw. Verteidigung Ihrer Handelsmarke. Suchen Sie einen kompetenten Berater in markenrechtlichen Fragen. Unsere Anwälte unterstützen Sie bei dieser wichtigen Aufgabe.

Anwälte für Markenrecht Inder Schweiz

Suchen Sie erfahrene Rechtsexperten im markenrechtlichen Fragen? Unserer Markenrechtsanwälte sind überaus erfahren und unterstützen Private und Unternehmen. 

Anwaltskanzlei Markenrecht Schweiz, Zürich

Marken haben eine grosse Wirkung im nationalen schweizerischen aber auch im europäischen oder gar internationalen Wirtschaftsraum. Unsere Kunden und Klienten stammen vorwiegen aus der Schweiz, Deutschland, USA, England und der Europäischen Union. Wir legen sehr viel Wert auf den lokalen Bezug und die regionale Unterstützung unserer Kunden. Ausserdem arbeiten wir mit Partner-Anwaltskanzleien aus Bern, Zug, Aarau, Winterthur, Hamburg, Frankfurt, München, Köln, Berlin und Prag zusammen. Unsere Anwälte besitzen die schweizerische und die deutsche Anwaltszulassung und können Sie überaus kompetent in schweizerischen und im deutschen Recht beraten und vertreten. Unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil. Gerne beraten wir Sie vielsprachig u.a. auch auf Deutsch, Englisch, Französisch und Tschechisch.

Weitere Dienstleistungen unserer Anwälte

Die Anwältinnen und Anwälte unserer Kanzlei in Zürich unterstützen Sie nicht nur in sämtlichen Belangen des Markenrechts. Wir beraten und vertreten Sie auch in den folgenden Rechtsgebieten:

Dienstleistungsangebot unserer Rechtsanwaltskanzlei Zürich 

  • Schutz von Zeichen, Schriftzügen, Logos, Bildern und Emblemen
  • Eintragung als Marke / Design
  • Markenregistrierung
  • Markenverwaltung
  • Designregistrierung
  • Designverwaltung
  • Durchsetzung und Verwertung von Markenrechten / Designrechten
  • Lizenzierung von Immaterialgüterrechten
  • Ausarbeitung von Abtretungs-, Geheimhaltungsvereinbarungen, Lizenzverträgen
  • Allgemeines Zivilrecht
  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht / Nachlassplanung
  • Familienrecht
  • Eherecht
  • Scheidungsrecht
  • Handelsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Firmengründungen
  • Mietrecht
  • Pachtrecht
  • Baurecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Strafrecht
  • Strassenverkehrsrecht
  • Vertragsrecht
  • Ausländerrecht
  • Migrationsrecht
  • Verwaltungsrecht

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Dein Standort:

Anwaltskanzlei Zuerich

Dufourstrasse 165
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten – telefonische Erreichbarkeit

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
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SonntagGeschlossen

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Dufourstrasse 165
8008 Zürich

 
 
 

Vorgehen

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Wir behandeln jedes Anliegen höchst sensitiv & vertrauenswürdig! Wir kämpfen für Ihre Intressen und setzten Ihre Anliegen durch.

 
 
  

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Anwalt / Anwaeltin Handelsrecht


Anwalt / Anwältin für Handelsrecht

Suchen Sie einen Anwalt für Handelsrecht? Spezialisierte Rechtsanwälte bieten Privaten und Unternehmen in gesellschafts- und handelsrechtlichen Belangen professionelle Hilfe an. Insbesondere bei Firmengründung, wie zum Beispiel der Gründung einer AG oder GmbH, bei der Übernahme der Funktion eines Rechtsdienstes eines Unternehmens oder auch bei der Gewährung von Zweigniederlassungen sind die Anwälte unsere Experten und beraten Unternehmen sowie Privatpersonen in Rechtsfragen des Handels-, Wirtschaftsrecht-, Unternehmens-, Vertrags- und Gesellschaftsrechts.

Das schweizerische Handelsrecht

Die gesetzlichen Bestimmungen des Handelsrechts betreffen Sie als Unternehmer direkt. Das Handelsrecht fällt in der Schweiz unter das Privatrecht, aber auch direkt unter das Handelsrecht.

Unter das Handelsrecht fällt auch das Gesellschaftsrecht im weiteren Sinne, wie beispielsweise das Gesellschaftsrecht im eigentlichen Sinne, das Firmenrecht, das Bilanzrecht und das Kapitalmarktrecht.

Des Weiteren sind im Handelsrecht auch die Bereiche Wertpapier- und Immaterialgüterrecht sowie kaufmännische Vertretungen und das Handelsregisterrecht geregelt.

Handelsrechtliche Beratung Unternehmer

In der Schweiz tätige Unternehmer sollten sich umfassend über die gesetzlichen Vorschriften und Verpflichtungen informieren. Im weiten Feld des Wirtschaftsrechts können schnell Konfrontationen entstehen, die sich direkt auf die Geschäftstätigkeit auswirken.

Bei der Gründung, Vertragsgestaltung und Prozessführung werden Sie von unseren Handelsrechtsexperten in Zürich unterstützt. Insbesondere bei der Ausarbeitung und Überprüfung von Verträgen aller Art, wie zum Beispiel von  Kauf-, Arbeits-, Vertriebs-, Factoring-, Werk-, Miet-, Pacht-, Dienstleistung- und Aktionärbindungsverträgen sind wir die zentrale Anlaufstelle im Kanton Zürich.

Anwaltliche Rechtsberatung für kaufmännische Unternehmen

Das Rechtsgebiet des Handelsrechts einzugrenzen ist schwierig. Je nach Tätigkeit des Unternehmens kann sich das Handelsrecht unmittelbar auch auf das Versicherungsrecht und auch auf Teile des Aktienrechts auswirken. Auch die Beratung und Durchführung von Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt für Handelsrecht begleiten.

Das Handelsrecht unterscheidet sich grundsätzlich vom Zivilrecht dadurch, dass der Rechtsbereich des Handelsrechts immer auf rechtliche Beziehungen zwischen kaufmännischen Unternehmen und Dritten verweist.

Die Rechtsanwälte für Handelsrecht und Wirtschaftsrecht arbeiten in unserer Anwaltskanzlei interdisziplinär und fallweise.

Bei der Entscheidung für eine geeignete Unternehmensform sind wir der richtige Ansprechpartner, wir unterstützen Sie bei den ersten Schritten der Unternehmensgründung unter Einhaltung der erforderlichen Fristen und Unterlagen, welche wir direkt im Notariat erstellen bzw. prüfen und beglaubigen können.

Anwalt für Prozesse im Handelsrecht

Um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen in Zürich vor der Eintragung in das Handelsregister alle erforderlichen Richtlinien einhält, fungiert unser Anwalt gerne als Ihr direkter Berater. Sei es bei der Formulierung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beim Vertragsmanagement und der Gestaltung von firmenspezifischen Verträgen, Wettbewerbsregelungen oder Markenrecht, unser Rechtsanwalt gewährleistet Ihnen einen reibungslosen Start in Ihr Unternehmerleben.

Wenn Sie ein Unternehmen führen und an einem Gerichtsverfahren vor einer Behörde des Bundes beteiligt sind, kontaktieren Sie uns bitte. Wir prüfen die Sachverhalte nach den neuesten Entscheidungen und entwickeln eine Strategie, mit der wir Sie erfolgreich gerichtlich vertreten können. Wenn Sie eine Kanzlei mit mehrjähriger Erfahrung im Prozessrecht suchen, erteilen Sie uns das Mandat, wir unterstützen Sie gerne!

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