Anwalt Firmengründung Vertragsschliessung

Unser Anwalt für Firmengründung und Vertragsschliessung ist Experte im Handels-, Gesellschafts-, Vertrags-, Erb– und Wirtschaftsecht. 

Haben Sie Fragen zur Firmengründung oder Vertragsschliessung in der Schweiz und in Deutschland? Gewisse Rechtsgeschäfte von Aktiengesellschaften (AG) oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) bedürfen einer rechtlichen bzw. notariellen Beurkundung.

Rechtsanwälte Gründungen

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team vertreten Privatpersonen & Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, USA, und Osteuropa im internationalen & nationalen Privatrecht & Wirtschaftsrecht bei Firmengründungen und Vertragsschliessungen.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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Inhaberin der Kanzlei - Anwältin Schweiz/Deutschland

+41 43 545 01 50

Anwalt Firmengründung Vertragsschliessumg
Anwalt Firmengründung Vertragsschliessumg

Beurkundungspflicht prüfen

Die Grundlage hierfür sind im schweizerischen Fusionsgesetz und Obligationenrecht definiert. Ein Anwalt oder Notar kann bei komplexen Gründungen oder Vertragsschliessungen die beurkundungspflicht prüfen und dann auch falls notwendig auch begleiten.

Gründung von Kollektivgesellschaften, Genossenschaften und Kommanditgesellschaften

Kollektivgesellschaften, Genossenschaften und Kommanditgesellschaften können auch ohne notarielle Unterstützung einen Vertrag abschliessen oder die Geschäftsgründung vornehmen.

Die Unterstützung des Anwaltes oder Notars in Zürich kann jedoch auch bei diesen Firmengründungen oder Vertragsschliessungen nichts schaden. Wesentlich ist eine frühzeitige wirtschafts-, handels-, gesellschafts-, vertrags- und steuerrechtliche Beratung bei Fragen in allen Belangen rund um Unternehmensgründungen.

Die anwaltliche Hilfe schon bei den ersten Entwürfen der Neugründungsverträgen ist essentiell. Ein vertrauenswürdiger Rechtsberater oder ein erfahrener Notar sollte die Beurkundung der Firmengründung rechtlich sicherstellen.

Beurkundung und Gründung der Aktiengesellschaft (AG)

Neugründung AG

Das Mindestkapital bei der Neugründung einer Aktiengesellschaft liegt in der Schweiz bei einem Aktienkapital von mindestens CHF 100 000.- . Die Aktienanteile können in Teilsummen aufgeteilt werden. Wer Aktien eines Unternehmens besitzt ist zugleich auch Miteigentümer. Der minimale Nennwert einer Aktie muss mindestens ein Rappen betragen. Eine AG ist eine sogenannte juristische Person.

In der Regel ist eine juristische Person eine Gesellschaft. Bei der Gründung einer AG, eines Vereins oder einer GmbH zum Beispiel müssen verschiedene Organe ernannt und definiert werden.

Bei der AG sind dies zum Beispiel die GV (Generalversammlung), der Verwaltungsrat und eine externe Revisionsstelle. Unter gewissen Umständen benötigt es bei der Gründung der AG keine Revisionsstelle.

Nicht alle Rechtsgeschäfte der Aktiengesellschaft bedürfen einer notariellen Beurkundung. Auch ein Anwalt kann die Gründung einer AG vorbereiten und dann in einem Notariat beurkunden lassen. Für die rechtliche Anerkennung der AG ist die notarielle Beurkundung zwingend vorgeschrieben. Dies gilt auch für die Abänderung von AG-Statuten oder die Auflösung der Aktiengesellschaft.

Gewisse Vertragsschliessungen der AG bedürfen der notariellen Beglaubigung.

Gründung eines Vereins

Ein Verein wird durch die schriftliche Festlegung der Statuten gegründet. In den Statuten müssen die Organisation, die finanziellen Mittel und der Zweck beschrieben und definiert werden.

Firmengründung – Anwalt oder Notar?

Ein Anwalt kann diese notarielle Urkunde nicht ohne Notar ausstellen! In Fragen des Gesellschaftsrecht empfehlen wir nebst dem Notar auch einen Wirtschaftsanwalt zu engagieren. Dieser kann zum Beispiel Kapitalherabsetzungen oder Kapitalerhöhungen der AG strategisch planen und unter handels-, steuer- und gesellschaftsrechtlichen Gesichtspunkten prüfen.

Beurkundungen

Die Beurkundung ist ein rein formaler Akt. Jedes Notariat kann dies problemlos bewerkstelligen. Das wirtschaftliche Fachwissen jedoch ist entscheiden für eine gute unternehmensrechtliche Beratung.

Anwalt und Notar hilft bei GmbH-Firmengründung in Zürich

Auch die Gründung einer GmbH sollte von einem professionellen Wirtschaftsexperten begleitet werden. Der Notar kann die notarielle in Urkunde ausstellen. Das Mindestkapital (Stammkapital) einer GmbH beträgt CHF 20000.-. Die Stammkapital kann in Stammanlagen geteilt werden. Der Mindestnennwert jeder Stammanlage beträgt CHF 100.-. Wichtig ist die Bestimmung der Geschäftsleitung, einem sogenannten Geschäftsführer.

Gründung einer GmbH

Auch bei Gründung der GmbH müssen nicht in allen Fällen eine Revisionsstelle bestimmt werden. Die Beratung und Begleitung des Notars und Anwaltes bei einer GmbH-Gründung in Zürich ist empfehlenswert.

Kauf oder Verkauf von Immobilien

Bei Kauf oder Verkauf einer Immobilien sollte man sich ausschliesslich an einen Anwalt oder Notar für Grundstücksgeschäfte wenden.

Unsere Anwaltskanzlei in Zürich unterstützt sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer bei allen Fragen der Gründung der GmbH. Die notarielle Beurkundung ist professionell und kostengünstig von unserem Partnernotariat gemacht.

Kapitalerhöhungen & -herabsetzungen

Kapitalerhöhungen beziehungsweise -herabsetzungen und Auflösungen sollten von Spezialisten im Gesellschaftsrecht begleitet werden.

Gerne unterstützt Sie unser Notar und Anwalt für Firmengründung sowie Vertragsschliessung.

Ablauf

  1. Wir sind für Sie da!

    Kontaktieren Sie uns noch heute!Anwaltskanzlei Wittibschlager

  2. Erstberatung erhalten

    Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können.  Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
    info(at)wittib-law.ch
    Anwalt Rechtsberatung

  3. Mandant werden!

    Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!Erstberatung Kanzlei

Hier finden Sie uns – Routenplaner

Route

Dein Standort:

Anwaltskanzlei Zuerich

Dufourstrasse 165
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten – telefonische Erreichbarkeit

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
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Weitere Infos

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Anwalt / Anwältin für Unternehmens-, Firmenrecht und Betriebsnachfolge

Suchen Sie einen Anwalt für Unternehmensrecht und Firmenrecht?

Anwaltskanzlei für Firmenrecht, Unternehmensrecht und Betriebsnachfolge

Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Unternehmensrecht muss sich ständig mit der neusten Rechtssprechung vertraut machen, um fachkundige Beratung und Vertretung im Vertrags-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht bieten zu können. Bei gesellschaftsrechtlichen und unternehmensrechtlichen Belangen, zum Beispiel bei Gründung und Umstrukturierung von Unternehmen, sollte man eine spezialisierte Anwaltskanzlei konsultieren.

Firmenrecht Schweiz

Das Firmenrecht wurde im Jahr 2016 im schweizerischen Obligationenrecht neu geregelt. Nach der neuen Gesetzgebung gelten die für AGs, GmbHs und Genossenschaften geltenden Bestimmungen nun auch für alle anderen Handelsgesellschaften.

Damit können hierzulande nun auch Kollektiv-, Kommandit- und Kommanditaktiengesellschaften ihre Rechtsform nach Belieben wählen und ihre Bezeichnung im Falle eines Gesellschafterwechsels weiter verwenden. Es muss lediglich noch die Rechtsform in den Firmennamen aufgenommen werden.

Anwalt Unternehmensgründung

Sind Sie Firmeninhaber, Unternehmer oder Geschäftsführer einer Schweizer Firma? Haben Sie Fragen zum aktuellen Unternehmens-, und Firmenrecht? Kontaktieren Sie unsere Anwälte für Handelsrecht.

Bereits bei der Gründung Ihres Unternehmens unterstützen wir Sie und erläutern Ihnen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen in der Schweiz und auch in Deutschland. In unserer Kanzlei finden Sie kompetente und erfahrene Ansprechpartner für Unternehmensrecht in Sachen Unternehmensnachfolge. Ausserdem bieten wir folgende unternehmensrechtlichen Dienstleistungen an:

  • Gründung einer AG oder einer GmbH
  • Statutenänderung
  • Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung
  • Sitzverlegung
  • Fusion
  • Spaltung oder Umwandlung
  • Nachfolgeregelung
  • Liquidation

Unser Team von Experten im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht sind auch Profis im Vertragsrecht, Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht; wir bieten rechtliche Unterstützung in internationalen, grenzüberschreitenden Unternehmensfragen. In unserer Anwaltskanzlei finden Sie Fachexperten für Steuerrecht, Zollrecht oder Transportrecht.

Anwalt Unternehmensrecht Firmenrecht
Anwalt Unternehmensrecht Firmenrecht

Unternehmer brauchen firmenrechtliches Expertenwissen

Jeder, der in der Schweiz eine Personengesellschaft beziehungsweise ein Unternehmen gründet, führt oder übernimmt, muss die unterschiedlichsten Normen, und Gesetzesvorschriften kennen.

Anwalt Unternehmensrecht Firmenrecht zur Wahl der Rechtsform

Die erste Frage bei der Gründung eines Unternehmens ist die Rechtsform. In Abhängigkeit davon, ob das Unternehmen zukünftig ausschließlich in der Schweiz oder auf internationaler Ebene agieren wird, gilt es, verschiedene Richtlinien und Gesetze zu beachten. Bei der Wahl der geeigneten Rechtsform berät Sie unser Anwalt für Handelsrecht umfassend. Zudem sind wir mit der notwendigen Expertise in grenzüberschreitenden Geschäftsfeldern ausgestattet. Bei uns finden Sie die richtigen Experten für Steuerrecht, Zollrecht oder Transportrecht.

Rechtsdienst für Ihr Unternehmen

Wir würden uns freuen, Ihr langjähriger Begleiter, Vertreter und Rechtsberater für Ihre Firma beziehungsweise Ihr Unternehmen in der Stadt Zürich zu sein. Wir kennen Ihren handels-, firmen, und gesellschaftsrechtlichen Tätigkeitsbereich und die dazugehörige Materie genau und können so bei rechtlichen Problemen im Kreis der Gesellschafter oder bei Kunden und Lieferanten sofort in Ihrem Interesse handeln. Daher sind Sie mit einem kontinuierlichen Rechtsbeistand immer auf der sicheren Seite.

Anwalt Unternehmensrecht Firmenrecht – Rechtsberatung bei Firmenübertragung und -nachfolge

Sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland blicken KMU’s auf eine lange Tradition zurück und bilden die Grundlage für das Handels- und Wirtschaftsleben. Besonders wichtig ist die Regelung der Betriebsnachfolge! Unser Rechtsanwalt für Handelsrecht unterstützt auch bei Unternehmensübernahmen.

Sind Sie Unternehmer in Zürich und möchten Ihre Unternehmensnachfolge in entspannter, guter und familiärer Atmosphäre regeln?

Unsere Anwalt für Unternehmensrecht und Firmenrecht und Inhaber der Anwaltskanzlei für Handelsrecht in Zürich ist Ihr Ansprechpartner in allen Fragen der Unternehmensnachfolge. Ausserdem erstellen unsere Rechtsanwälte auf Wunsch die erforderlichen Verträge beziehungsweise Erbverträge. Neben der Nachfolgeregelung befassen wir uns auch mit der Übernahme bestehender Verpflichtungen und Haftungsfragen. Auch die vertraglich gebunden Angestellten beziehungsweise der Mitarbeiterstamm ihres Unternehmens ist wichtig. Die arbeitsrechtlichen Sachverhalten und die vertragsrechtlichen Auswirkungen im Falle einer Nachfolge muss abgeklärt werden.

Für alle Fragen rund um Ihr Unternehmen vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei.

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