Anwalt Enteignungsrecht

Droht Ihnen die Enteignung und suchen Sie Rechtsbeistand bei einen spezialisierten Anwalt für Enteignungsrecht?

Nur der Anwalt für Enteignungsrecht kennt sich in dieser komplexen Materie aus. Der Staat hat unter Erfüllung gewisser gesetzlicher Voraussetzung die Möglichkeit, unabhängig vom Willen der betroffenen Personen Eigentum von Privatpersonen zu entziehen und sich anzueignen oder das Privateigentum bzw. die Verwendung daran in gewisser Weise einzuschränken. Diese staatliche Massnahme hat insofern weitreichende Konsequenzen hinsichtlich der Nutzung des Eigentums der betroffenen Personen und stellt in allen Fällen ein schwerwiegender Eingriff in die grundrechtlich durch die Bundesverfassung ausdrücklich geschützte Eigentumsgarantie gemäss Art. 26 BV dar, weshalb sie nur durch die Erfüllung der Kriterien aus Art. 36 BV gerechtfertigt werden kann.

Rechtsanwälte bieten anwaltliche Unterstützung bei Enteignung

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team beraten und vertreten Sie bei drohender formeller oder materieller Enteignung.

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Demnach muss ein solcher Eingriff insbesondere durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sein und überdies einer Verhältnismässigkeitsprüfung standhalten.

Formelle und die materiellen Enteignung

Bei Enteignungsfällen ist derweil einerseits zwischen der formellen und andererseits der materiellen Enteignung strikt zu unterscheiden.

Währendem bei der formellen Enteignung ein privater Vermögenswert effektiv entzogen und auf den Enteigner übertragen wird, stellt eine materielle Enteignung lediglich eine Beschränkung der Verfügungs- und Nutzungsbefugnisse der betroffenen Person in Hinblick auf deren Eigentum dar.

Staat enteignet fremdes Privatgrundstück

Zu Gunsten der Realisierung von Projekten der öffentlichen Infrastruktur kann es beispielsweise notwendig sein, dass der Staat ein fremdes Privatgrundstück enteignet, um selbst neuer Eigentümer des Enteignungsobjekts zu werden. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte formelle Enteignung.

Anwalt Enteignungsrecht
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Formelle Enteignung

Als formelle Enteignung wird der staatliche Hoheitsakt bezeichnet, bei welchem Privatvermögen ganz oder teilweise entzogen und stattdessen dem Enteigner übereignet wird. Die formelle Enteignung wird im Bundesgesetz über die Enteignung (EntG) geregelt. Eine formelle Enteignung darf durch den Staat nur dann angeordnet werden, wenn sie einem öffentlichen Interesse dient, sie zur Erreichung des öffentlichen Interesses erforderlich ist und die Enteignung dem Verhältnismässigkeitsprinzip entspricht.

Der durch die formelle Enteignung betroffene Eigentümer hat in jedem Fall einen Anspruch auf eine Entschädigung, wodurch konsequent alle durch die Enteignung kausal verursachten vermögensmässigen Nachteile auszugleichen sind. Entsprechend regelt die Bundesverfassung in Art. 26 Abs. 2 BV ausdrücklich, dass Enteignungen voll zu entschädigen seien. Das formellen Enteignungsverfahren richtet sich nach gesetzlichen Schemas, welche durch spezialgesetzliche kantonale oder kommunale Regeln ergänzt werden können.

Öffentlichen Planauflage und Einsprache

Mit der öffentlichen Planauflage beginnt hierbei insbesondere bei Projekten, die den Bau von Strassen betreffen, das Enteignungsverfahren zu laufen. Die durch die formelle Enteignung betroffene Personen können von diesem Zeitpunkt an Einsprache zu erheben. Die Möglichkeit, Einsprache einzulegen, ist jedoch an eine gewisse Frist gebunden. Hierbei ist es von enormer Wichtigkeit, diesen Fristenlauf einzuhalten, da ansonsten den einspruchsberechtigten Personen die Widerspruchsmöglichkeiten verlustig gehen können.

Fristgerechter Einsprache und Einigungsverhandlung

Bei fristgerechter Einsprache folgt in der Regel eine Einigungsverhandlung, welche im Idealfall in einem Ihren Vorstellungen entsprechenden Einigungsvertrag resultiert. In diesem Fall wird die Einsprache obsolet und sie kann ohne Folgen zurückgezogen werden. Sollte eine Einigung jedoch scheitern, ist die Gemeinde dazu verpflichtet, den Kanton um die Erteilung des Enteignungsrechts zu ersuchen, wobei Sie als Grundeigentümer miteinbezogen werden müssen. Es besteht zudem die Möglichkeit, Rechtsmittel zu ergreifen, wenn Sie sich gerichtlich gegen die Enteignung wehren möchten.

Interessenvertretung im Enteignungsverfahren

Aufgrund dessen ist dringen anzuraten, sich frühzeitig eine juristische Beratung beizuziehen, welche umfassend über die Ihnen im konkreten Einzelfall zukommenden Rechte aufklärt, die zahlreichen Fristenläufe konsequent überwacht, den Umgang mit den zuständigen Behörden professionell regelt sowie Ihre Interessen im Enteignungsverfahren vor diesen Behörden optimal vertretet.

Spezialisierter Anwalt für Enteignungsrecht

Gerne biete ich für Sie als spezialisierter Anwalt für Enteignungsrecht diese Dienstleistungen an. Auch im Schätzungsverfahren sorge ich für eine ideale Vertretung Ihrer finanziellen Interessen. Konsultieren Sie daher insbesondere als Grundeigentümer möglichst rasch meine Kanzlei in Zürich, wenn sich eine Sie betreffende Enteignung anbahnen könnte. Bei einer materiellen Enteignung bleibt der betroffenen Person die Stellung als Eigentümer der Sache zwar erhalten, stattdessen liegt der staatliche Hoheitsakt darin, dass die Verfügungs- und Nutzungsbefugnisse des Eigentums beschränkt werden.

Als typisierte Beispiele sind unter anderem Auszonungen von baureifen Grundstücken, Bauverbote, Einschränkungen basierend auf Heimat- oder Denkmalschutzregelungen oder Begrenzungen der baulichen Möglichkeiten zu nennen. Der Eigentümer behält also jeweils seine Eigentümerstellung, wird aber in der Ausübung seines Eigentums durch eine staatliche Anordnung wesentlich beeinträchtigt. Auch die materielle Enteignung ist in Art. 26 Abs. 2 BV als sogenannte «Eigentumsbeschränkung, die einer Enteignung gleichkommt» bundesverfassungsrechtlich normiert und löst ebenso einen Anspruch auf Entschädigung aus.

Wie kann man sich gegen eine Enteignungsverfahren wehren?

Sollte ein Enteignungsverfahren eingeleitet werden, stehen überdies Ihnen diverse Methoden zur Verfügung, sich dagegen zu wehren, sei es dies mittels Einsprache oder später mit der Beschwerde vor Gericht.

Beratung im Enteignungsrecht

Lassen Sie sich von einem Anwalt für Enteignungsrecht ausführlich zu den rechtlichen Möglichkeiten, mit denen Sie einer materiellen Enteignung entgegentreten können, oder zu den durch die materielle Enteignung Ihnen zufallenden monetären Ansprüchen beraten, wenn eine materielle Enteignung drohen sollte. Ich begleite und vertrete Sie vor jeder im Enteignungsverfahren zuständigen Behörde und bestreite mit Ihnen nötigenfalls auch den Rechtsweg vor Gericht, wenn Sie Ihre Interessen gerichtlich durchsetzen möchten. Eine Enteignung hat im Regelfall enorme Konsequenzen für die Ausübungs- und Nutzungsmöglichkeiten des eigenen Privateigentums der betroffenen Personen. Die Bewältigung des Enteignungsverfahren verlangt hierbei eine fachmännische Beratung und Vertretung, um insbesondere die elementaren Formalitäten nicht zu verpassen oder bei Einigungsverhandlungen oder sonstigen Verfahren vor Behörden optimal vorbereitet zu sein.

Einhaltung der Fristenläufe

Somit lassen sich, wie beispielsweise durch die Einhaltung der Fristenläufe, empfindliche Rechtsnachteile für die durch die Enteignung berührte Person vermeiden. Deshalb wird dringend angeraten, sich bei einer drohenden Enteignung – egal ob formeller oder materieller Art – eine professionelle, anwaltliche Beratung und Vertretung beizuziehen, um sich über die zukommenden Rechte und Ansprüche vollumfänglich informieren zu lassen und die rechtlichen Möglichkeiten bei einer drohenden Enteignung in optimaler Weise abzuwägen.

Anwalt Enteignungsrecht – Expertenwissen dank jahrelanger Erfahrung

Als auf Enteignungsrecht spezialisierte Anwältin mit jahrelanger Erfahrung in diesem Rechtsbereich stehe ich Ihnen als rechtliche Anspruchsperson gerne zur Verfügung.

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Anwalt Baurecht

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Bauprojekte jeglicher Art sind in aller Regel sowohl kosten- als auch vor allem zeitintensiv und verkommen häufig zu komplizierten Herausforderungen, welche ohne juristische Hilfe kaum zu bewältigen sind. Juristisches Fachwissen ist im Bau-, Immobilien-, Miet- und Vertragsrecht gefragt. Wer als Bauherr einen Neubau, eine Sanierung bzw. ein Ausbau einer Altliegenschaft oder eine Umnutzung von Grundstücken plant, muss allein im Kanton Zürich unzählige Bauvorschriften einhalten und eine Reihe an Genehmigungen einholen. Diese sind häufig an bestimmte Termine und Fristen gekoppelt, deren Einhaltung für die reibungslose Durchführung eines Bauvorhabens durchaus wichtig sind. Wir überwachen das Bauvorhabens und greifen schnellstmöglich ein, wenn es zu Konflikten im Bereich des Werkvertragrechts kommen sollte.

Neben den ohnehin schon komplexen bauplanerischen und finanziellen Aspekten, mit denen man sich als Bauherr zwangsläufig auseinandersetzen muss, ist die Vielzahl an rechtlichen Herausforderungen, welche mit einem Bauprojekt untrennbar verbunden sind, für juristische Laien kaum fassbar und verleiten vielmehr dazu, den Überblick über das gesamte Bauvorhaben zu verlieren. Dies gilt einerseits für kleinere Bauvorhaben für die eigenen vier Wände und umso mehr bei Bauprojekten, die für grössere Unternehmungen angedacht sind.

Anwalt Baurecht
Anwalt Baurecht

Die Dichte an einschlägigen Regelungen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe ist ohne juristische Fachkenntnis vom Anwalt für Baurecht häufig überwältigend. Zu beachten sind sowohl Rahmenbedingungen des kantonalen Rechts wie auch diejenigen des Bundesrechts, wobei je nach Vorschrift explizite oder implizite Spielräume für den jeweiligen Bauherrn vorliegen können, die es einzuhalten beziehungsweise zu nutzen gilt. Zudem können kommunale Regeln hinzukommen, welche ebenfalls eingehalten werden müssen. Als auf solche Bauvorhaben spezialisierte Anwältin mit jahrelanger Erfahrung in den zahlreichen einschlägigen Rechtsbereichen kann ich Sie umfassend und in verständlicher Art und Weise über die relevanten Rechtsnormen und die sich hieraus für Ihren konkreten Einzelfall ergebenden Rechtsfolgen sowie den sich für Sie ergebenden rechtlichen Möglichkeiten aufklären, um auf dieser Basis eine seriöse Planung Ihres Bauprojektes anzuvisieren.

Ebenfalls komplex und besonders zeitintensiv gestalten sich die verschiedenen Genehmigungserfordernisse. Hierbei übernehme ich für Sie als spezialisierter Anwalt für Baurecht den Umgang mit den zuständigen Behörden, die Einholung von den notwendigen Genehmigungen und die genaue Überwachung sowie die Einhaltung der parallel verlaufenden Fristenläufe, damit Sie sich als Bauherr vorwiegend auf die bauplanerischen Aspekte konzentrieren können und dabei nicht Gefahr laufen, wichtige Formalitäten zu verpassen. Damit wird eine schnellere und komplikationsfreiere Abwicklung des Bauvorhabens wesentlich gefördert. Es ist wichtig, sich frühzeitig juristische Fachkenntnisse beizuziehen, um das Bauvorhaben möglichst reibungslos zu realisieren.

Als auf Bauvorhaben spezialisierte Anwältin mit jahrelanger Praxiserfahrung in Zürich begleite ich Ihr Projekt vollumfänglich von der Grundidee bis hin zur endgültigen Fertigstellung.

Ein frühe Konsultation einer auf Baurecht spezialisierten Anwältin beziehungsweise eines auf Baurecht spezialisierten Anwalts bringt ausserdem den Vorteil mit sich, dass Ihnen als Bauherr für den gesamten Bauverlauf eine zuverlässige Anspruchsperson zur Seite steht, welche Sie über die konkreten Stolpersteine aufklären kann und das komplexe Ineinandergreifen der verschiedenen Rechtsordnungen, welche während eines Bauprojektes simultan anwendbar sind, versteht. Somit müssen Sie sich bei rechtlichen Frage- und Problemstellungen lediglich an eine Person wenden, was sowohl Zeit als auch Kosten einspart und vor allen Dingen auch eine wesentlich seriösere Abwicklung des Bauvorhabens gewährleistet.

Ich berate Sie umfassend noch vor jeglichen Konkretisierungen des Bauprojekts über die rechtlich relevanten Aspekte und helfe Ihnen somit beim Entscheid ob und in welcher Form ein Bauprojekt über welchen Zeitraum hin verwirklicht werden soll.

Anwalt Baurecht bei Vertragsverhandlungen mit Handwerkern und Architekten

Begleitend stehe ich Ihnen bei Vertragsverhandlungen mit Handwerkern, Architekten oder anderen Vertragsparteien zur Seite, setze die notwendigen Verträge den formgerecht und inhaltlich Ihren Präferenzen entsprechend für Sie auf und übernehme die nötigen Schritte hinsichtlich der Beurkundung vor dem Notar.

Frühzeitige Beratung beim Anwalt für Baurecht

Werden die juristischen Herausforderungen wie beispielsweise die zahlreichen Genehmigungserfordernisse oder die unterschiedlichen Fristenläufe nicht mit der nötigen Professionalität in die Bauplanung miteinbezogen, so droht unter Umständen das gesamte Bauvorhaben vollends zu scheitern oder es besteht zumindest die Gefahr, dass sich der Zeitplan wesentlich zu verzögern, was häufig mit enormen Kosten verbunden ist.

Je früher eine seriöse und umfassende Konsultation und juristische Beratung beigezogen wird, desto eher können Fehlplanungen vermieden werden. Bauvorhaben sind von Natur aus unberechenbar und beinhalten stets ein enormes Problem- und Konfliktpotenzial, sodass Verzögerungen und Unklarheiten keine Seltenheiten darstellen.

Diese Problemfelder gilt es soweit wie möglich bereits im Vorfeld miteinzuplanen, um auf alle Fälle bereit zu sein und nicht übermässig negativ überrascht zu werden. Dennoch kann es zu Ungereimtheiten, Verzögerungen oder sonstigen Problemen kommen, welche in der Planungsphase in dieser Form nicht erwartet und dementsprechend nicht genügend berücksichtigt wurden.

Häufig treten im Verlauf des Bauvorhabens beispielsweise Uneinigkeiten mit Handwerkern und Architekten oder nachbarrechtliche Streitigkeiten auf. Hierbei ist besondere Flexibilität gefragt. Seit über XXX Jahren bin ich auf regulärer Basis mit solchen Problemen konfrontiert, weshalb ich in der angemessenen und passenden Lösungsfindung hinsichtlich solcher Probleme viel Erfahrung sammeln konnte.

Ich überprüfe insofern für meine Klienten den genauen Ablauf ihres Bauvorhabens und greife schnell ein, um den optimalen weiteren Verlauf des Projektes zu sichern. Sollte es zu rechtlichen Streitigkeiten mit Handwerkern, Architekten, Nachbarn, oder sonstigen mittelbar oder unmittelbar in das Bauvorhaben involvierten Personen kommen, so vertrete ich Sie vor Gericht und bin für die konsequente Durchsetzung Ihrer Rechte und Interessen besorgt. Im Vorfeld ist jedoch stets eine gütliche Lösung des Problems anzuvisieren, was sich in jedem Fall wesentlich kosten- und zeitsparender auf das Bauvorhaben auswirkt.

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