Anwalt | Anwältin für Willenserklärungen & Rechtsgeschäfte

Suchen Sie einen Anwalt für Vertragsrecht beziehungsweise Rechtsgeschäfte in Zürich?

Rechtsanwälte

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Haben Sie Fragen zu einseitigen oder mehrseitigen Rechtsgeschäften? Benötigen Sie Hilfe bei Verpflichtungs- oder Verfügungsgeschäften. Ich und mein Team beraten und vertreten Sie bei Fragen zu Rechtsgeschäften und Willenserklärungen.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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Inhaberin der Kanzlei - Anwältin Schweiz/Deutschland

Für das Zustandekommen eines Vertrages braucht es die gegenseitigen übereinstimmenden Willensäusserungen zweier Parteien. Dies kann sowohl ausdrücklich oder auch stillschweigend erfolgen.

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Was ist ein Rechtsgeschäft?

Ein Rechtsgeschäft besteht aus einer Handlung, welche sich aus einer oder mehreren Willenserklärungen zusammensetzt. Eine Obligation zum Beispiel ist ein Schuldverhältnis zwischen zwei Personen oder Parteien.

Entstehung einer Obligation durch Vertrag

Bei der Obligationsentstehung durch einen Vertrag teilen zwei Parteien einander ihren Willen mit. Wesentlich dabei ist, dass die Willensäusserung übereinstimmt. Die eine Partei ist zu einer Leistung verpflichtet, und die andere Partei verpflichtet sich zur Gegenleistung.

Die eine Partei ist verpflichtet, etwas zu leisten, und die andere Partei ist berechtigt, diese Leistung zu fordern. Einen Obligation enthält also ein Recht und eine Verpflichtung. Eine Obligation kann durch einen Vertrag, eine unerlaubte Handlung oder eine ungerechtfertigte Bereicherung entstehen.

Anwalt Vertragsrecht Rechtsgeschäfte
Anwalt Vertragsrecht Rechtsgeschäfte

Anwaltliche Unterstützung bei der Vertragsgestaltung

Benötigen Sie rechtliche Unterstützung eines spezialisierten Anwaltes bei der Redaktion eines komplexen Vertrages? Wollen Sie mehr über die Vertragsfähigkeit oder die vertragsrechtlichen Möglichkeiten der Stellvertretung einer Dritten Person wissen?

Kanzlei für Vertragsrecht

Unsere Anwaltskanzlei unterstützt sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen bei der Abwicklung von Rechtsgeschäften und Verträgen aller Art. Gerne beraten wir Sie auch bei komplexen Fragenbezüglich Vertragsschliessungen oder Vertragsstörungen. Nur ein spezialsierter Anwalt für Vertragsrecht und Experte für Rechtsgeschäfte in Zürich kennt sich bei Verträgen aller Art sehr gut aus.

Vertragsstörungen

Wollen Sie mehr über Ihre Möglichkeiten bezüglich dem korrekten, rechtlichen Vorgehen einer mangelhaften Lieferung, eines Zahlungsverzugs oder eines Lieferverzugs wissen?

Inkasso und anwaltliche Hilfe bei Vertragsstörungen

Haben Sie Fragen zu Inkasso, Forderungen, Betreibungen oder Konkursen? Wir beraten Sie bezüglich der Möglichkeiten, wie zum Beispiel der Wandelung (Vertragsaufhebung), Minderung (Rabatt) oder der Ersatzlieferung.

Anwalt Vertragsrecht Zürich: Immobilientransaktionen & Kauf-, Miet-, Arbeits-, Werk- und Pachtvertrag

Bei einem Kaufvertrag, zum Beispiel, ist der Käufer verpflichtet, die Warenach dem Erhalten sofort zu prüfen und einen offensichtlichen Mangel mittel Mängelrüge dem Verkäufer mitzuteilen. Im Vertragsrecht sind unserer Rechtsanwälte erfahren.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Redaktion oder der Prüfung eines Mietvertrags, Kaufvertrags, Pachtvertrags, Arbeitsvertrages oder Werkvertrags. Es ist wichtig die Eigenheiten und Besonderheiten dieser Rechtsgeschäfte zu verstehen. Ausserdem vertreten wir Ihre Interessen und setzen Ihre Ansprüche, welche sich aus den getätigten Rechtsgeschäften ergeben, erfolgreich und fallbezogen für Sie durch. Gerne übernehmen wir für Sie die Vertretung im Rechtsweg.

Anwaltliche Unterstützung bei einseitigen und mehrseitigen Rechtsgeschäften

Der Kaufvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft; ein Käufer bestellt beim Verkäufer auf ein verbindliches Angebot hin eine Ware. Damit gilt der Kaufvertrag als rechtsgültig und somit auch als abgeschlossen.

Erst in einem zweiten Schritt erfolg die Vertragserfüllung. Im Volksmund heisst es „Ware gegen Geld“. Der Verkäufer hat die Pflicht fristgerecht zu liefern und der Käufer muss fristgerecht die Zahlung tätigen.

Um seine Rechte wahren zu können, müssen sowohl Käufer und auch Verkäufer auf Vertragsstörungen richtig reagieren. Gerne beraten wir Käufer und Verkäufer wie sie Ihre Ansprüche wirkungsvoll durchsetzen können.

Im Arbeitsalltag gibt es aber auch Rechtsgeschäfte, welche nur eine Person mit einer sogenannten Willenserklärung aussprechen. Die Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Diese Willenserklärung wird als einseitige Erklärung seitens des Arbeitgebers oder auch des Arbeitnehmers ausgesprochen und ist rechtlich wirksam.

Unsere Anwaltskanzlei unterstützt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen vertrags– und arbeitsrechtlichen Belangen, auch rund um (fristlose) Kündigunen. Die fachkompetente Formulierung einer einseitigen Erklärung sollte hieb und stichfest sein. Auch bei mehrseitigen Rechtsgeschäften sollte man die Rechte und Pflichten der z.B. zweiseitigen Willenserklärung prüfen.Die Redaktion von komplexen Verträgen ist unser Fokus. 

Wie tätigt man ein Verfügungs- oder Verpflichtungsgeschäft?

Das klassische Beispiel eines Verpflichtungsgeschäft ist der Kaufvertrag. Wie bereits erwähnt sind in dieser Vertragsart mindestens zwei Parteien betroffen.

Die erste entscheidende Frage ist, wann gilt der Kaufvertrag als rechtsgültig zustandekommen? Ausserdem stellt sich noch die Frage welche Rechte und Pflichten ergeben sich daraus für den Käufer und Verkäufer?

Beim Kaufvertrag gibt es immer einen Schuldner und einen Gläubiger. Die Verpflichtung des Schuldners ist es, eine Leistung oder auch Handlung zu erbringen. Daraus ergibt sich auch der Anspruch vom Gläubiger auf diese Leistung beziehungsweise Handlung.

Was aber ist das Verfügungsgeschäft?

Dieses liegt in dem Falle vor, wenn ein spezielles Recht aufgehoben, geändert, belastet oder übertragen wird. Unsere Anwälte sind Experten für Rechtsgeschäfte jeglicher Art. 

Weitere Infos:

Anwaltskanzlei Wittibschlager

Dufourstrasse 165
8008 Zürich

 
 

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Zürich
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Öffnungszeiten

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
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Anwalt Firmengründung Vertragsschliessung

Unser Anwalt für Firmengründung und Vertragsschliessung ist Experte im Handels-, Gesellschafts-, Vertrags-, Erb– und Wirtschaftsecht. 

Haben Sie Fragen zur Firmengründung oder Vertragsschliessung in der Schweiz und in Deutschland? Gewisse Rechtsgeschäfte von Aktiengesellschaften (AG) oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) bedürfen einer rechtlichen bzw. notariellen Beurkundung.

Rechtsanwälte Gründungen

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Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team vertreten Privatpersonen & Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, USA, und Osteuropa im internationalen & nationalen Privatrecht & Wirtschaftsrecht bei Firmengründungen und Vertragsschliessungen.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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Anwalt Firmengründung Vertragsschliessumg
Anwalt Firmengründung Vertragsschliessumg

Beurkundungspflicht prüfen

Die Grundlage hierfür sind im schweizerischen Fusionsgesetz und Obligationenrecht definiert. Ein Anwalt oder Notar kann bei komplexen Gründungen oder Vertragsschliessungen die beurkundungspflicht prüfen und dann auch falls notwendig auch begleiten.

Gründung von Kollektivgesellschaften, Genossenschaften und Kommanditgesellschaften

Kollektivgesellschaften, Genossenschaften und Kommanditgesellschaften können auch ohne notarielle Unterstützung einen Vertrag abschliessen oder die Geschäftsgründung vornehmen.

Die Unterstützung des Anwaltes oder Notars in Zürich kann jedoch auch bei diesen Firmengründungen oder Vertragsschliessungen nichts schaden. Wesentlich ist eine frühzeitige wirtschafts-, handels-, gesellschafts-, vertrags- und steuerrechtliche Beratung bei Fragen in allen Belangen rund um Unternehmensgründungen.

Die anwaltliche Hilfe schon bei den ersten Entwürfen der Neugründungsverträgen ist essentiell. Ein vertrauenswürdiger Rechtsberater oder ein erfahrener Notar sollte die Beurkundung der Firmengründung rechtlich sicherstellen.

Beurkundung und Gründung der Aktiengesellschaft (AG)

Neugründung AG

Das Mindestkapital bei der Neugründung einer Aktiengesellschaft liegt in der Schweiz bei einem Aktienkapital von mindestens CHF 100 000.- . Die Aktienanteile können in Teilsummen aufgeteilt werden. Wer Aktien eines Unternehmens besitzt ist zugleich auch Miteigentümer. Der minimale Nennwert einer Aktie muss mindestens ein Rappen betragen. Eine AG ist eine sogenannte juristische Person.

In der Regel ist eine juristische Person eine Gesellschaft. Bei der Gründung einer AG, eines Vereins oder einer GmbH zum Beispiel müssen verschiedene Organe ernannt und definiert werden.

Bei der AG sind dies zum Beispiel die GV (Generalversammlung), der Verwaltungsrat und eine externe Revisionsstelle. Unter gewissen Umständen benötigt es bei der Gründung der AG keine Revisionsstelle.

Nicht alle Rechtsgeschäfte der Aktiengesellschaft bedürfen einer notariellen Beurkundung. Auch ein Anwalt kann die Gründung einer AG vorbereiten und dann in einem Notariat beurkunden lassen. Für die rechtliche Anerkennung der AG ist die notarielle Beurkundung zwingend vorgeschrieben. Dies gilt auch für die Abänderung von AG-Statuten oder die Auflösung der Aktiengesellschaft.

Gewisse Vertragsschliessungen der AG bedürfen der notariellen Beglaubigung.

Gründung eines Vereins

Ein Verein wird durch die schriftliche Festlegung der Statuten gegründet. In den Statuten müssen die Organisation, die finanziellen Mittel und der Zweck beschrieben und definiert werden.

Firmengründung – Anwalt oder Notar?

Ein Anwalt kann diese notarielle Urkunde nicht ohne Notar ausstellen! In Fragen des Gesellschaftsrecht empfehlen wir nebst dem Notar auch einen Wirtschaftsanwalt zu engagieren. Dieser kann zum Beispiel Kapitalherabsetzungen oder Kapitalerhöhungen der AG strategisch planen und unter handels-, steuer- und gesellschaftsrechtlichen Gesichtspunkten prüfen.

Beurkundungen

Die Beurkundung ist ein rein formaler Akt. Jedes Notariat kann dies problemlos bewerkstelligen. Das wirtschaftliche Fachwissen jedoch ist entscheiden für eine gute unternehmensrechtliche Beratung.

Anwalt und Notar hilft bei GmbH-Firmengründung in Zürich

Auch die Gründung einer GmbH sollte von einem professionellen Wirtschaftsexperten begleitet werden. Der Notar kann die notarielle in Urkunde ausstellen. Das Mindestkapital (Stammkapital) einer GmbH beträgt CHF 20000.-. Die Stammkapital kann in Stammanlagen geteilt werden. Der Mindestnennwert jeder Stammanlage beträgt CHF 100.-. Wichtig ist die Bestimmung der Geschäftsleitung, einem sogenannten Geschäftsführer.

Gründung einer GmbH

Auch bei Gründung der GmbH müssen nicht in allen Fällen eine Revisionsstelle bestimmt werden. Die Beratung und Begleitung des Notars und Anwaltes bei einer GmbH-Gründung in Zürich ist empfehlenswert.

Kauf oder Verkauf von Immobilien

Bei Kauf oder Verkauf einer Immobilien sollte man sich ausschliesslich an einen Anwalt oder Notar für Grundstücksgeschäfte wenden.

Unsere Anwaltskanzlei in Zürich unterstützt sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer bei allen Fragen der Gründung der GmbH. Die notarielle Beurkundung ist professionell und kostengünstig von unserem Partnernotariat gemacht.

Kapitalerhöhungen & -herabsetzungen

Kapitalerhöhungen beziehungsweise -herabsetzungen und Auflösungen sollten von Spezialisten im Gesellschaftsrecht begleitet werden.

Gerne unterstützt Sie unser Notar und Anwalt für Firmengründung sowie Vertragsschliessung.

Ablauf

  1. Wir sind für Sie da!

    Kontaktieren Sie uns noch heute!Anwaltskanzlei Wittibschlager

  2. Erstberatung erhalten

    Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können.  Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
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    Anwalt Rechtsberatung

  3. Mandant werden!

    Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!Erstberatung Kanzlei

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