Anwältin / Anwalt für Medienrecht

Suchen Sie einen Anwalt für Medienrecht und Urheberrecht? Wollen Sie mehr Fachwissen über Titelschutz, Verlags-, Presse-, Rundfunk- und Musikrecht sowie im Internet- und IT-Recht erlangen? Unsere Rechtsanwältin für Medienrecht unterstützt Mandanten in sämtlichen Rechtsbelangen des Presserechts sowie des Film- und Multimediarechts. Als Deutsche Anwältin bin ich für komplexe grenzüberschreitende rechtliche Probleme die zentrale Anlaufstelle im Grossraum Zürich. Meine Erfahrungen im privat- und öffentlichrechtlichen Bereich sind umfassend, so dass ich Ihre Interessen auch vor Gerichten, Behörden und Schiedsgerichten durchsetzen kann.

Rechtsanwälte Medienrecht

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team bieten Rechtsberatung für Urheber und vertreten Privatpersonen & Unternehmen Teildisziplinen des Medienrechts. Rechtsbeistand im Urheberrecht.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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Möchten Sei eine Beratung im Urheberrecht, It-Recht, Presserecht, Markenrecht, Vertragsrecht, Film- und Radiorecht, Datenschutz und Persönlichkeitsrecht?


Gerne berate und vertrete ich Sie bei der Redaktion von Verträgen und in den Bereichen Urheberrecht, It-Recht, Presserecht, Recht der klassischen beziehungsweise der neuen Medien, Vertragsrecht, Filmrecht, Persönlichkeitsrecht, Datenschutz, Datenbankenrecht, Lauterkeitsrecht, Sponsoring und Lizenzen. 

Schwerpunkte

Anwaltliche Beratung und Vertretung im Urheberrecht, Medienrecht, It-Recht, Markenrecht, Verlagsrecht, Presserecht, Rundfunkrecht und Musikrecht

Mit dem Urheber- und dem IT-Recht eng verbunden sind auch die Rechtsfragen in den Belangen des Medienrechts. Im heutigen Internetzeitalter ist das Medienrecht besonders weitreichend und umfasst eine Vielzahl an rechtlichen Teilbereichen. Das Medienrecht umfasst alle rechtlichen Belange bezüglich jeglicher Art von darstellender Kunst. Aufgrund der internationalen Tendenzen der Digitalisierung und Medialisierung stellen sich in diesen Rechtsbereichen vermehrt rechtliche Fragestellungen, welche nunmehr an Komplexität zugenommen haben und ohne anwaltliche Unterstützung mittlerweile kaum zu durchschauen sind. Erschwerend hinzu kommen die sich stetig entwickelnden, neuen Informationstechnologien, welche das Medienrecht vor neu entstehenden Rechtsproblemen und Rechtstatsachen stellt.

Anwalt für Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Verlagsrecht, Presserecht, Runkfunkrecht, Musikrecht

Rechtsfälle im Bereich von Urheberrecht, Markenrecht, Verlagsrecht, Presserecht, Rundfunkrecht oder Musikrecht sowie im Besonderen in Bezug auf das Internet- und IT-Recht haben dementsprechend in den letzten Jahren massiv an Bedeutung und Quantität gewonnen. Insoweit stellt das Medienrecht im heutigen Internetzeitalter ein immens grosser Rechtsbereich dar, welcher mitunter jegliche juristischen Fragestellungen in den Bereichen von musikalischen Werken, Videos, Filme, Bilder sowie literarische Werke sowohl in Print- als auch in Online-Plattformen umfasst. Daneben sind auch theatermässige Aufführungen und Darstellungen auf der Bühne hinzuzählen. Aufgrund der Komplexität des sich dauernd wandelnden Medienrechts ist insbesondere für Künstler und Urheber eine anwaltliche Beratung in den Bereichen des Medienrechts dringend zu empfehlen. Dies gilt umso mehr, da sich aufgrund der wachsenden Unübersichtlichkeit des Medienrechts sowie des damit verbundenen Internet- und IT-Rechts immer mehr Gefahrenquellen lauern, so kann man beispielsweise unbewusst gegen eine der vielen Rechtsnormen des Medienrechts verstossen, welche wiederum empfindliche Sanktionen auslösen können. Nur ein Anwalt für Medienrecht und Urheberrecht kann Sie umfassend und kompetent beraten.

Anwalt Medienrecht Urheberrecht –Rechtsberatung für Urheber und Künstler


Als auf alle Teildisziplinen des Medienrechts spezialisierte Anwältin berate ich Urheber und Künstler umfassend über die für Sie spezifische geltenden Rechtslagen und kläre sie über die in der konkreten Situation relevante Fragestellungen auf. Meine Expertise schliesst dabei auch die angrenzenden Rechtsgebiete mit ein und ermöglicht Ihnen eine fundierte Auskunft in allen für Sie relevanten Rechtsbereichen. Besondere Bedeutung kommt im Medienrecht vor allem den urheberrechtlichen Aspekten zu.

Das Urheberrecht ist untrennbar mit dem Medienrecht verbundenund gehört zu einer der vielen medienrechtlichen Teildisziplinen. Wer beispielsweise als beruflicher oder hobbymässiger Künstler oder als literarische, musikalische oder audiovisuelle Werke produziert, wird durch diverse Regelungen und Rechtsnormen in seiner Arbeit in vielerlei Hinsicht eingeschränkt und läuft sogar Gefahr, durch unerlaubte Veröffentlichungen, Plagiate oder Kopien empfindlich sanktioniert zu werden. Daneben werden zwischen Agenturen und beruflichen Künstlern, welche beispielsweise literarische, musikalische oder audiovisuelle Werke produzieren, häufig spezielle Künstlerverträge geschlossen, welche in rechtlicher Hinsicht zumeist eine gewisse Abtretung der urheberrechtlichen Stellung beinhaltet. Für juristische Laien sind die inhaltlichen Nuancen und die zahlreichen Klauseln in einem solchen Vertrag nur schwer zugänglich. Beim Abschluss eines solchen Künstlervertrags mit einer Agentur ist als Künstler besondere Vorsicht und Detailaffinität geboten. Die häufig unscheinbar anmutenden Vertragsklauseln und Konditionen können nämlich nach einer voreiligen Unterzeichnung für den unterschreibenden Künstler folgenschwere Konsequenzen entfalten, welche im Vorfeld für juristische Laien schlicht nicht vorhersehbar sind.

Diese Verträge können Sie in Ihren urheberrechtlichen Rechten in schwerwiegender Art und Weise beschneiden und erhebliche Folgen für Ihre berufliche Zukunft als Künstler oder Produzent haben. Es ist deshalb wichtig, sich im Vorfeld juristisch beraten zu lassen, um unüberlegte Vertragsunterzeichnungen zu vermeiden.

Künstlervertrag

Als Anwalt für Medienrecht und Urheberrecht unterstütze ich Sie mit meiner jahrelangen Erfahrung in diesem Bereich beim Abschluss eines Künstlervertrags. Dabei prüfe ich eingehend die immanenten Klauselnkläre Sie umfassend über die weitreichenden Konsequenzen auf und vertrete Sie auch bei den Vertragsverhandlungen gegenüber der Agentur. So lassen sich übereifrige Vertragsunterzeichnungen vermeiden und eine akzeptable Lösung finden, welche sowohl Künstler als auch Agentur zufrieden stellt.

Sollte es zu Konflikten zwischen Künstler und der Agentur oder zwischen dem Künstler und anderen Urhebern kommen, so stehen diverse Rechtsbehelfe und Rechtsmittel zur Verfügung, um sich angemessen zu wehren zu können. Überwiegende Priorität hat hierbei die gütliche Lösung des Problems mittels einer aussergerichtlichen Einigung zwischen den konfligierenden Parteien. Im Medienrecht ist hierbei die Abmahnung verbunden mit einer Unterlassungserklärung von besonderer Relevanz.

Dabei wird, wenn beispielsweise ein Urheber gegen gewisse medienrechtliche Vorschriften verstösst und damit einen anderen Urheber in seinen Rechten beeinträchtigt, der rechtsgutverletzenden Urheber abgemahnt und ihm zeitgleich eine Aufforderung zur Unterzeichnung einer vorformulierten Erklärung zugesandt, welche die Unterlassung des rechtswidrigen Verhalten verspricht. Diese Aufforderung zur Unterzeichnung der Unterlassungserklärung stellt insofern ein Angebot dar, welches den Störer nach dessen Akzept vertraglich bindet.

Anwalt Medienrecht Urheberrecht
Anwalt Medienrecht Urheberrecht

In meiner Kanzlei unterstütze ich Sie dabei, eine aussergerichtliche Streitbeilegung zu erreichen und formuliere bei Bedarf beispielsweise auch die Abmahnung inklusive der dazugehörigen Unterlassungserklärung.

Mit meiner jahrelangen Erfahrung und Expertise schlage ich natürlich auch weitere geeignete Massnahmen, wie beispielsweise eine Mediation, vor, welche in der individuellen Konfliktsituation die verheissungsvollsten Perspektiven bieten und eine für Sie möglichst vorteilhafte Lösung herbeiführen. Erst wenn eine gütliche Einigung scheitern und alle damit verbunden Möglichkeiten und Massnahmen ausgeschöpft sein sollten, so ist subsidiär der Rechtsweg vor Gericht zu beschreiten.

Diese Option darf jedoch nicht leichtfertig gewählt werden, da ein Gerichtsprozess in allen Fällen mit einem enormen finanziellen Risiko und erheblichem Zeitaufwand verbunden ist. Sollte ein Gang zum Gericht zur Durchsetzung Ihrer Rechte unumgänglich sein, so vertrete ich Sie auch im Gerichtsprozess in allen prozessualen und materiellrechtlichen Belangen. Welche Form hierfür auch immer notwendig sein wird – melden Sie sich bei meiner Anwaltskanzlei in Zürich und lassen Sie sich von mir in sämtlichen Angelegenheiten des Urheberrechts, des Titelschutzes, des Verlagsrechts, des Presserechts, des Rundfunkrechts, des Musikrechts, des Internetrechts oder in anderen Nischen des Medienrechts beraten, wenn Sie sich in Ihren Urheberrechten verletzt fühlen oder wenn Ihnen eine solche Rechtsverletzung vorgeworfen wird. Ich begleite und unterstütze Sie sowohl auf der Kläger- als auch auf der Beklagtenseite und sorge für eine optimale Vertretung in allen denkbaren Konfliktfällen.

Ich biete Ihnen eine umfassende Rechtsberatung im Zusammenhang mit Ihrer künstlerischen Tätigkeit an und begleite Sie in allen Stadien während eines Rechtsfalls sowie auch vor drohenden Konflikten, um Ihr geistiges Eigentum in angemessener Weise zu schützen und Ihre Rechte am eigenen Werke konsequent zum Durchbruch zu verhelfen. Ihrem geistigen Eigentum kommt unabhängig von der Form und der konkreten Ausgestaltung, in welcher das jeweilige Werk publiziert bzw. geschaffen wird, stets einen wirtschaftlichen Wert zu. Lassen Sie diesen monetären Wert in angemessener Weise schützen und kontaktieren Sie mich in meiner Anwaltskanzlei. In meiner Funktion als Anwalt für Medienrecht und Urheberrecht bin ich für Sie da.

Ablauf

  1. Wir sind für Sie da!

    Kontaktieren Sie uns noch heute!Anwaltskanzlei Wittibschlager

  2. Erstberatung erhalten

    Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können.  Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
    info(at)wittib-law.ch
    Anwalt Rechtsberatung

  3. Mandant werden!

    Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!Erstberatung Kanzlei

Hier finden Sie uns – Routenplaner

Anwaltskanzlei Zuerich

Dufourstrasse 165
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten – telefonische Erreichbarkeit

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

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Anwältin / Anwalt für Markenrecht

Suchen Sie einen Anwalt für Markenrecht, Immaterialgüterrecht, Designrecht, Wettbewerbsrecht und Patentrecht?

Möchten Sie eine Marke eintragen lassen? Benötigen Sie eine anwaltliche Begleitung bei der Durchsetzung und Verwertung von Markenrechten und Designrechten? Haben Sie Fragen zur Übertragung und Lizenzierung von Immaterialgüterrechten? Wollen Sie mehr über Abtretungs-, & Geheimhaltungsvereinbarungen, Lizenzverträgen, Markenregistrierung, Markenverwaltung, Designregistrierung und Designverwaltung wissen?

Rechtsanwälte Markenrecht

Inhaberin der Kanzlei und Expertin für Immaterialgüterrecht S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team vertreten Privatpersonen & Unternehmen. Wir beraten Sie umfassend im Bereich des Immaterialgüter- sowie Wettbewerbsrecht.

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MARKENRECHT INFORMATIONSSEITE ZUM MARKENRECHT
Anwälte für Markenrecht in der Schweiz
Anwalt Markenrecht Schweiz

Anwaltliche Unterstützung im Immaterialgüterrecht

  • Markenschutz
  • Patentrecht
  • Designrecht
  • Wettbewerbsrecht

Eine umfassende Beratung im Bereich des Immaterialgüterrecht- sowie Wettbewerbsrecht kann sowohl für Unternehmen als auch für Private essentiell sein. Wie kann ich meine Erfindungen schützen? In welchem Umfang lassen sich Marken, Designs, Domains und Know-How markenrechtlich schützen? Wo und wie können Marken und Designs registriert und verwaltet werden? Was ist bei Markenwidersprüchen zu tun?

Nur ein spezialisierter Anwalt für Markenrecht und Patentrecht kann Unternehmer bei Fragen zum Immmateralgüterrecht umfassend beraten. Auch die Vertretung vor Gericht und Behörden im Bereich des Markenrechts, Patentrechts, Designrecht, Urheberrechts und Lauterkeitsrechts sollte nur ein ausgewiesener Experte vornehmen.

Ihr Anwalt für Markenrecht in Zürich

Eine Marke ist im heutigen Wirtschaftsverkehr für Unternehmen jedweder Art essenziell. Sie gibt dem Geschäft eine Identität, welche sich von der Konkurrenz abhebt, und hat marketingtechnisch einen gewichtigen Einfluss auf die Kundschaft. Der Markenname steht symbolisch für die Werte des jeweiligen Unternehmens und sorgt dafür, dass man sich mit seriösen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen unter diesem Namen eine gute Reputation erarbeiten kann, sodass der Marke in Hinblick auf die Kundschaft eine Wiedererkennungsfunktion zukommt.

Einer Marke kommt stets einen gewissen wirtschaftlichen Wert zu, da sie einen enormen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens haben. Dieser Wert kann hierbei je nach Bekanntheit und Wirkung der konkreten Marke massiv variieren. In Anbetracht der rasant fortschreitenden Digitalisierungstendenzen ist die Marke in den letzten Jahren ausserdem nochmals bedeutend relevanter geworden. Daher ist es empfehlenswert, sich juristisch über markenrechtliche Aspekte und Möglichkeiten zum Schutz der eigenen Marke beraten zu lassen.

Je nach Ausgangslage ist es ratsam, den eigenen Markennamen vor dem Gebrauch durch die Konkurrenz zu schützen, damit die wirtschaftliche Funktion der Marke und deren wirtschaftlichen Einfluss auf den Unternehmensgewinn erhalten bleiben. Es erstaunt daher nicht, dass für Markenträger das Bedürfnis besteht, diese Identität des Unternehmens zu schützen. Hierbei schafft das Markenrecht Abhilfe, indem bei Eintragung einer Marke ins Markenregister das eingetragene Unternehmen ein Exklusivrecht bezüglich der Nutzung der Marke erhält, womit man eine Marke vor der Nutzung durch die Konkurrenz schützen kann. Insoweit kommt dem Markenrecht eine Schutzfunktion / Abwehrfunktion zu.

Anwalt Markenrecht Patentrecht
Anwalt Markenrecht Patentrecht

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Dem Inhaber einer registrierten Marke kommt dabei das umfassende Exklusivrecht zu, das eingetragene Markenzeichen zu gebrauchen. Somit kommt der Markeninhaber in den Genuss, von den wirtschaftlichen Funktionen der geschützten Marke alleinig profitieren zu können. Dritte werden von der Nutzung der Marke grundsätzlich ausgeschlossen. Das Markenzeichen darf von Dritten jeweils nur mit Einwilligung des Markenrechtinhabers genutzt werden.

Das Exklusivrechts der geschützten Marke lässt sich seinerseits wiederum durch Lizenzverträge vermarkten. Hierbei gewährt der Inhaber der registrierten Marke – in aller Regel gegen Entgelt bzw. gegen eine Gebühr – einem Dritten das Recht, die Marke in einem gewissen Umfang nutzen zu dürfen. Aufgrund des Grundsatzes der Vertragsfreiheit bestehen in der Ausgestaltung des Lizenzvertrags in sachlicher, personeller, räumlicher, zeitlicher und quantitativer Hinsicht erhebliche Spielräume. Als auf Markenrecht spezialisierte Anwältin kläre ich Sie über die vielzähligen Möglichkeiten in der inhaltlichen Ausgestaltung eines solchen Lizenzvertrages auf und sorge für dessen einwandfreie formelle Aufsetzung.

Suchen Sie einen Anwalt für Markenrecht?

SCHWEIZER MARKEN-RECHTSANWÄLTE
Markenanwälte in der Schweiz, im Herzen der Stadt Zürich
Markenrechtsanwälte Zürich

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Anwalt Markenrecht Patentrecht – Markenrechtsverletzung

Gebraucht ein Dritter die registrierte Marke ohne Einwilligung des Inhabers bzw. ohne eine Berechtigung auf Grundlage eines Lizenzvertrags, so begeht er eine Markenrechtsverletzung. Eine unbefugte Nutzung liegt dabei auch dann schon vor, wenn die von der Drittperson gebrauchte Marke im Vergleich mit der im Markenregister geschützten Marke zu grosse Ähnlichkeiten aufweist.

Aus der unbefugten Nutzung können Schadenersatzansprüche entstehen. Sollte dagegen eine nicht an Ihrer Marke berechtigte Person eine identische oder zu ähnliche Marke ins Markenregister eintragen lassen, so kann man Widerspruch gegen die Eintragung einlegen. Gerne berate ich Sie über die verschiedenen Möglichkeiten insbesondere in Bezug auf einen Widerspruch hinsichtlich einer Eintragung oder bezüglich Löschungen einer registrierten Marke, oder vertrete Sie bei Vorliegen von Schadenersatz- oder Auskunftsansprüchen nötigenfalls auch auf dem Rechtsweg, um Ihre durch den Markenschutz zukommenden Rechte vor Gericht durchzusetzen.

Eintragung in Markenregister

Bei der Eintragung eines Markenzeichens ins Markenregister stellt sich eine Vielzahl an juristischen Fragestellungen. Einerseits muss zunächst geklärt werden, ob die einzutragende Marke überhaupt erst eintragungsfähig ist. Hierfür muss die Marke verschiedene Voraussetzungen erfüllen, deren Prüfung häufig komplexe, rechtliche Überlegungen erfordert. Für diese Prüfung der Eintragungsvoraussetzung in Bezug auf die im konkreten Einzelfall vorliegende Marke ist in aller Regel juristische Expertise im Bereich des Markenrechts notwendig. Daneben ist zu eruieren, in welchem Umfang das Markenzeichen registerrechtlich geschützt werden kann und soll. Ausserdem ist vorab abzuklären, ob die einzutragende Marke allenfalls mit anderen geschützten, also bereits ins Markenregister eingetragenen, Markenzeichen kollidiert. Die Eintragung eines Markenzeichens in das Markenregister bedarf somit einer durchdachten Strategie.

Lassen Sie sich über die Einzelheiten der Eintragung professionell beraten und sich bei der Entscheidung, ob und in welchem Umfang eine Eintragung erfolgen soll, von mir mit meiner jahrelangen Erfahrung in der Advokatur helfen. Gerne nehme ich für Sie umfassend alle Schritte vor, welche für die Registrierung notwendig sind. Da eine Eintragung ins Register das Markenzeichen im Sinne des Territorialitätsprinzipslediglich in der Schweiz schützt, stellt sich im überdies jeweils die Frage, ob im konkreten Einzelfall eine international gültige Anmeldung sinnvoll ist, um den Markenschutz auch auf ausserhalb der Landesgrenzen auszuweiten. Dabei sind die zusätzlichen Kosten und der konkrete Nutzen einer solchen Anmeldung sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Hierbei stehe ich Ihnen bei der Entscheidung dieser schwierigen Frage beratend zur Seite und übernehme, sofern gewünscht, die notwendigen Schritte zur internationalen Markenanmeldung. Das Immaterialgüterrecht benötigt Fachwissen im Wirtschaftsecht und Handelsrecht insbesondere im Urheberrecht und im Markenschutzrecht.

Spezialisierte Anwälte für Immateralgüterrecht (Markenrecht, Designrecht, Patentrecht) und Wettbewerbsrecht

Wollen Sie beim schweizerischen Institut in der Hauptstadt der Schweiz in Bern Ihre Marke national registrieren lassen? Beabsichtigen Sie den Schutz Ihrer Handelsmarke auf die ganze Europäische Union auszuweiten? Unsere Markenrechtsanwältinnen und Anwälte unterstützen Private und Unternehmen in sämtlichen markenrechtlichen Belangen. Suchen Sie einen Experten im Bereich des Immaterialgüterrechts sowie des Wettbewerbsrechts? Wir unterstützen Sie in den folgenden Bereichen:

  • Eintragung beim Amt für Geistiges Eigentum in Alicante (Amt der EU)
  • Markenwidersprüche
  • Gerichtliche Vertretung und Vertretung vor Behörden in allen Belangen des Markenrechts, Patentrechts, Designrechts, Urheberrechts und Lauterkeitsrechts
  • Markeneintragung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf (internationale Eintragung
  • Strategische Planung aller markenrechtlichen Aspekte
    • Vorabklärung, Strategie und Planungsmarketing
    • Abfragung von Markenrechten
    • Verhandlungsführung / Aushandeln von markenrechtlichen Vereinbarungen
    • Erarbeiten und Schutz von Firmenlogos
  • nationale und internationale Markenregistrierung (Eintragung von Markenrechten)
  • Durchsetzung von Immaterialgüterrechten (Löschungsverfahren, Abtretungsverfahren, Übertragung, Redaktion, Prüfung von Abtretungs-, Geheimhaltungsvereinbarungen)
  • Lizenzen
    • Kartellrechtliche Beurteilung von Beschaffungs- und Vertriebsstrukturen
    • Lauterkeitsrechtliche Beurteilung von Werbe-, Absatz- und anderen Geschäftsmethoden
  • Übertragung von Markenrechten
    • Kauf einer Marke
    • Verkauf einer Marke
    • Erbschaft der Markenrechte
  • Verteidigung Ihrer Marke (Schutzstrategie entwickeln)
    • Überwachung Ihrer Markenrechte
    • Erhaltung der eingetragenen Markenrechte
    • Abwehr gegen fremde Marken
    • Durchsetzung markenrechtlicher Ansprüche

Geistiges Eigentum von Unternehmen

Unternehmen können technische Innovationen, Firmenlogos, eigene Designs vor Mitbewerbern schützen lassen. Schützen Sie Ihr Geistiges Eigentum vor der Nachahmung Ihrer Konkurrenten:

  • Schutz von technischen Erfindungen durch Patente
  • Desigschutz
  • Handelsmarkenschutz
  • Schutz des Logos
  • Schutz von Urheberrechten

Geistiges Eigentum von Dritten

Das Geistige Eigentum Ihrer Mitbewerber sollten Sie in jedem Fall kennen. Es ist wichtig, dass Sie das Geistige Eigentum von Dritten nicht verletzen.

Fälschungen und Piraterie

Leider wird heutzutage fast alles gefälscht, was sich leicht zu Geld machen lässt. Bei einer unerlaubten Nachahmung eines Produktes versuchen Fälscher die Materialien, Eigenschaften oder das Design eines rechtlich geschützten Produktes zu kopieren. Vom Image des Originalproduktes wird widerrechtlich profitiert. Das widerrechtliche Kopieren von Musik, Software oder Filmen nennt man Piraterie. Hierbei wird das Urheberrecht und verwande Schutzrechte verletzt. Grosse Konzerne und KMU’s sind oftmals die Geschädigten mit erheblichen finanziellen Konsequenzen, sie verlieren dadurch viel Geld.

Unsere Anwälte beraten Sie, wie Sie sich dagegen zur Wehr setzen können. Ausserdem beraten wir Sie über die markenrechtlichen Aspekte und die Risiken.

Gezielte Markenentwicklung / Aufbaustrategie Ihrer Marke

Dank unserer nationalen und internationalen Vernetzung von Experten aus verschiedenen Branchen und Anwaltskanzleien, könne wir Sie mit Fachleuten zusammenbringen, welche darauf spezialisiert sind, ihre Marke mit einer durchdachten Aufbaustrategie am Markt zu platzieren.

Wir vertreten Sie als Inhaber Ihrer Marke – Vertretung von Markenrechtsinhabern

Unsere Markenrechtsanwälte unterstützen Unternehmen bei der Registrierung ihrer Marke in der Schweiz. Eine schweizerische Niederlassung ist eine notwendige Voraussetzung für die Eintragung von Markenrechten. Unsere Anwälte repräsentieren Ihr Unternehmen und werden für Ihre Marke tätig, um die notwendigen Verhandlungen mit den zuständigen Behörden zu führen. Wir leiten alle Schritte ein, um Ihre Marke in der Schweiz eintragen zu lassen. Ausserdem helfen wir Ihnen bei der Änderung, Erneuerung oder Abwehr der Marktrechte.

Markenrecht der Schweiz 

  • Marken in der Schweiz
  • Schweizer Markt
  • Geistiges Eigentum
  • Schutzobjekte (Marken, Patente, Designs, Urherberrecht)

Überblick über das Immaterialgüterrecht 

BLOG, INFOS & NEWS

  • Herkunft
  • Patente
  • Marken
  • Design
  • Piraterie und Fälschung
  • Urheberrecht

Anwälte für Markenrecht

Unsere Anwälte sind national tätig, international vernetzt und regional für Sie da!

Das schweizerische Markenrecht

Eine gute Marke ist ein unverwechselbares, einzigartiges  und wiedererkennbare Zeichen, welches Ihre Produkte oder Ihren Service von anderen Firmen unterscheidet.

Beschreibende oder irreführende Zeichen sind nach dem schweizerischen Markenrecht ausgeschlossen. Das IGE (Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum) ist für die Eintragung von Markenrechten zuständig. Unternehmen, die keinen Firmensitz in der Schweiz haben, müssen für deren Vertretung vor dem IGE im Rahmen des Registrierungsverfahrens einer Marke einen in der Schweiz ansässigen Rechtsanwalt (Patentanwalt) bestimmen. Eine internationale Registrierung sollte ausschliesslich durch einen aus schweizerisches Immaterialgüterrecht spezialisieren Anwalt abgewickelt werden.

Der Schweizer Markt ist sehr stark umworben. Schweizer verdienen viel und haben darum auch eine sehr hohe Kaufkraft. Der einheimische Markt in der Schweiz ist überschaubar und viele Unternehmen erachten ihn als attraktiv. Produkte können hier auf ihre Tauglichkeit am Marktüberprüft werden. Die Wirkung einer neu eingeführten Marke kann muss überprüft werden, die Schweiz bietet hierfür ideale Rahmenbedingungen, um die Marktwirkung ihres Brands zu testen. Politisch und wirtschaftlich gilt die Schweiz als stabil, dies macht sie zu einem idealen Standort für internationale und nationale Unternehmen. Investitionen, Markteinführungen neuer Brands und der Aufbau von Firmen können dank sehr guten steuerlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen optimal Vollzogen werden. Dies ist wichtig für eine funktionierende wachsende Wirtschaft und einem starken technologischen Fortschritt.

Die Bildung ist eines der Schlüsselfaktoren einer hochentwickelten Volkswirtschaft. Die Schweiz verfügt über mehr als zwölf international renommierte Universitäten und bietet eine vorzügliche Infrastruktur

Vorteile des Wirtschaftstandorts Schweiz

  • Vorteile des Wirtschaftstandorts Schweiz:
  • Politische Stabilität
  • Neutralität
  • Infrastruktur
  • Schulwesen
  • Einstellung zur Arbeit
  • Verkehrslage
  • Reichtum an Wasserkraft
  • 4 Landessprachen
  • Landschaft…

Aufgrund dieser Vorteile ist der Wirtschaftsstandort Schweiz sehr attraktiv. Die Schweiz geniesst in der Welt ein hohes Ansehen. Man kann sogar sagen, dass die Schweiz selbst eine Marke von hohem Wert ist, welche grosses Ansehen und Vertrauen geniesst.

Marken im Schweizer Markt

Die Schweiz liegt im Herzen Europas. Die strategisch günstige Verkehrslage ist für schweizerische Unternehmen von Vorteil. Die Platzierung von neuen internationalen Marken auf unserem Markt wird von vielen erfolgreichen Firmen aus der ganzen Welt betrieben. Hier hat die Schweiz eine Schlüsselposition inne. In Genf befindet sich der Sitz der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Internationale Firmen, innovative KMU’s und kleine Unternehmen sind hierzulande stark vertreten. In der Schweiz leben ca. 7 Millionen Einwohner auf einer relativ kleinen Fläche. Marken können bei einer viersprachigen Bevölkerung mit hoher Kaufkraft auf deren Wirkung überprüft und getestet werden.

Aus die Werbung, d.h. die absichtliche und zwangfreie Form der Beeinflussung bestimmter Zielgruppen für Werbeziele, wie z.B. Gewinn, Verkaufssteigerung, Steigerung des Bekanntheitsgrades, etc. ist wesentlich. Als erstes muss die Zielgruppe für Ihre Marke bestimmt werden. Eie Personengruppe, die sich durch ähnliche Interessen, einen bestimmten Lebensstil, ein bestimmtes Alter und/oder durch ihre Kaufkraft definiert und die durch eine Werbemaßnahme angesprochen werden soll muss definiert werden.

Handelsmaken als entscheidender Erfolgsfaktor Ihres Unternehmens

Die Eintragung einer Marke ist sehr wichtig, nur so hat man Gewähr, dass die Nutzungsrechte Ihrer Marke auf dem Markt Ihnen alleine gehören. Die exklusiven Nutzungsrechte können so als einzigartiges Zeichen für einen erfolgreichen Markteintritt verwendet werden. Produkte und Dienstleistungen können so von den Konsumenten und Kunden als einzigartig identifiziert werden. Dienstleistungsangebote und Produkte müssen sich von der Konkurrenz abheben und unterscheiden. Hierfür ist der Aufbau einer Handelsmarke unumgänglich. Der globalisierte Welthandel, die Industriealisierung, die Digitalisierung und die Ermöglichung von Warenlieferungen über grosse Distanzen erfordert branchenübergreifend die Möglichkeit der Individualisierung Ihres Angebotes.

Früher waren Dienstleistungen und Produkte austauschbar, ausserdem waren sie auf regionale Märkte ausgerichtet. Fast alle Angebote waren einzigartig, da noch keine Massenproduktion oder Serienproduktion existierte. Heute ist es zwingend notwendig ihre Angebote mit einer Marke zu kennzeichnen. Nur so haben Kunden die Möglichkeit, die Qualität Ihres Angebotes mit einer Handelsmarke zu erkennen. Erwartungen und das Vertrauen der Verbraucher wird an eine Marke geknüpft und muss deshalb geschützt werden. Produktentwicklung, Forschung und Qualitätssicherung kostet viel Geld. Es liegt also auf der Hand, dass man Produkte vor unerlaubten Kopien und vor Verwechselungen mit anderen Produkten schützen sollte.

Die Bedeutung der Marken im Alltag

Sprache ist einem steten Wandel unterworfen. Marken können sich so zu einem Oberbegriff eines Produktes entwickeln. So hat sich in der Schweiz zum Beispiel der Begriff „Bostich“ durchgesetzt; das Wort Schnellhefter wir kaum mehr gebraucht.  Es ist das Ziel einer jeden Marke, zu einem unabdingbaren Teil des dargestellten Produkts zu werden. So hat es die Marke «Tempo» beispielsweise geschafft, dass ihr Markenname in Deutschland als Synonym für ein Papiertaschentuch verwendet wird. Die Marke darf aber keinesfalls verwässert werden und Trittbrettfahrern muss es untersagt sein vom Ruf der Marke zu profitieren.

Die wirtschafliche Bedeutung der Marken

Patente und eingetragene Markenrechte sind in der schweizerischen Wirtschaft wichtige immaterielle Wirtschaftsgüter. Mit einer Handelsmarke wird das Recht sichergestellt, dass ein Logo oder ein Zeichen für das eigene Produkt genutzt werden kann. Dieses Zeichen bzw. Logo ist ein Symbol für die eigene Marke, fremden Produkten ist es untersagt die gleichen oder ähnlichen Zeichen bzw. Logos für ihre Angebote zu nutzen. Wir unterstützen Sie bei dem Aufbau und insbesondere bei der Bewerbung bzw. Verteidigung Ihrer Handelsmarke. Suchen Sie einen kompetenten Berater in markenrechtlichen Fragen. Unsere Anwälte unterstützen Sie bei dieser wichtigen Aufgabe.

Anwälte für Markenrecht Inder Schweiz

Suchen Sie erfahrene Rechtsexperten im markenrechtlichen Fragen? Unserer Markenrechtsanwälte sind überaus erfahren und unterstützen Private und Unternehmen. 

Anwaltskanzlei Markenrecht Schweiz, Zürich

Marken haben eine grosse Wirkung im nationalen schweizerischen aber auch im europäischen oder gar internationalen Wirtschaftsraum. Unsere Kunden und Klienten stammen vorwiegen aus der Schweiz, Deutschland, USA, England und der Europäischen Union. Wir legen sehr viel Wert auf den lokalen Bezug und die regionale Unterstützung unserer Kunden. Ausserdem arbeiten wir mit Partner-Anwaltskanzleien aus Bern, Zug, Aarau, Winterthur, Hamburg, Frankfurt, München, Köln, Berlin und Prag zusammen. Unsere Anwälte besitzen die schweizerische und die deutsche Anwaltszulassung und können Sie überaus kompetent in schweizerischen und im deutschen Recht beraten und vertreten. Unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil. Gerne beraten wir Sie vielsprachig u.a. auch auf Deutsch, Englisch, Französisch und Tschechisch.

Weitere Dienstleistungen unserer Anwälte

Die Anwältinnen und Anwälte unserer Kanzlei in Zürich unterstützen Sie nicht nur in sämtlichen Belangen des Markenrechts. Wir beraten und vertreten Sie auch in den folgenden Rechtsgebieten:

Dienstleistungsangebot unserer Rechtsanwaltskanzlei Zürich 

  • Schutz von Zeichen, Schriftzügen, Logos, Bildern und Emblemen
  • Eintragung als Marke / Design
  • Markenregistrierung
  • Markenverwaltung
  • Designregistrierung
  • Designverwaltung
  • Durchsetzung und Verwertung von Markenrechten / Designrechten
  • Lizenzierung von Immaterialgüterrechten
  • Ausarbeitung von Abtretungs-, Geheimhaltungsvereinbarungen, Lizenzverträgen
  • Allgemeines Zivilrecht
  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht / Nachlassplanung
  • Familienrecht
  • Eherecht
  • Scheidungsrecht
  • Handelsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Firmengründungen
  • Mietrecht
  • Pachtrecht
  • Baurecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Strafrecht
  • Strassenverkehrsrecht
  • Vertragsrecht
  • Ausländerrecht
  • Migrationsrecht
  • Verwaltungsrecht

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