Dienstleistungen vom Anwalt des Notariats im Erb- und Eherecht
Suchen Sie einen Notar, ein Notariat oder einen Anwalt für Eherecht und Erbrecht?
Ein Scheidungsanwalt sollte bei Scheidung oder Erbschaften als verlässlicher Partner zur Seite stehen. Bei Scheidungen oder Erbschaften kommt es in der Regel zu einer güterrechtlichen Auseinandersetzung. Verträge, die die Teilung von Vermögen im Scheidungsfall beziehungsweise im Erbfall regeln, sollten notariell und anwaltlich begleitet werden! Es ist empfehlenswert schon bei der Eheschliessung einen Ehevertrag anwaltlich aufsetzen zu lassen.
Rechtsanwälte Ehe- und Erbrecht
Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team beraten und vertreten Sie in allen ehe- und erbrechtlichen Belangen.
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
Was soll mit Ihrem Nachlass bei Ihrem Ableben geschehen? Handeln Sie präventiv. Denken Sie frühzeitig über ehe- und erbrechtliche Themen nach, so dass im Todesfall kein Streit unter den Erben aufkommen kann. Die frühzeitige anwaltliche und notarielle Rechtsberatung schafft Klarheit, Frieden und Transparenz. Selbst bei kleinen Vermögenswerten kann es unter den Erben zum Erbschaftsstreit kommen. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit einem Notariat auf. Rechtsprobleme werden auch notariell vertraulich behandelt. Bei Fragen rund ums Erb- und Eherecht kann ein Anwalt und Notar kompetent weiterhelfen.
Ihr Anwalt für Eherecht und Erbrecht klärt Fragen zum Ehevertrag?
Nur ein Notariat bzw. ein spezialisierter Notar, Scheidungsanwalt in sowie Anwalt für Erbrecht und Eherecht kennt die ehe- und erbrechtlichen und vertraglichen Regelungsmöglichkeiten des Ehevertrages. Bei der Eheschliessung ohne Ehevertrag wird mit der zivilen Heirat der sogenannte „ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung“ eingegangen. Das ZGB kennt die Güterstände der Errungenschaftsbeteiligung (Ordentliche Güterstand), der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft.
Nach Gesetz werden drei Güterstände unterschieden
Errungenschafts-beteiligung
Gesetzlicher oder ordentlicher Güterstand.
ZGB 181/196–220
Er tritt automatisch in Kraft, wenn die Ehepartner nichts anderes vereinbaren. Sie ist Norm, leben doch rund 95 Prozent aller Ehen unter diesem Güterstand.
Sie hat dort Bedeutung, wo im Todesfalle der überlebende Ehegatte (bei kinderlosen Paaren) gegenüber Verwandten besser gestellt wird.
Gütergemeinschaft
Vertragliche Güterstände, die vor oder während der Ehe durch einen schriftlichen Ehevertrag zustande kommen. Dieser muss öffentlich beurkundet und von den Eheleuten unterschrieben werden. Damit können spezielle vermögensrechtliche Wünsche der Ehepartner berücksichtigt werden. Sie dienen vor allem der wirtschaftlichen Besserstellung des überlebenden Ehegatten oder der Sicherung eines eigenen Geschäftes.
Gütertrennung
ZGB 247–251
Sie kennt kein eheliches Vermögen. Es ist der «einfachste» Güterstand, weil es keine «Teilungsprobleme» gibt, da jeder für sich allein verantwortlich ist, wie wenn sie nicht verheiratet wären.
Errungenschaftsbeteiligung
Wenn keine besonderen Abmachungen getroffen werden, gilt der ordentliche Güterstand. Die Errungenschaftsbeteiligung gilt für alle, die nicht in einem Ehevertrag einen anderen Güterstand vereinbart haben. Jeder Ehegatte kann sein Vermögen selber verwalten und nutzen.
Selbstverständlich können die Eheleute das Vermögen auch gemeinsam verwalten, oder der eine kann den andern mit der Verwaltung beauftragen. Ein solcher Auftrag ist allerdings widerrufbar.
Auflösung des Güterstandes
Nach dem Ableben eines Ehegatten oder mit der Scheidung wird der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung nach gesetzlichen Grundsätzen aufgelöst.
Güterrechtliche Teilung
Jeder Ehegatte erhält sein Eigengut und die Hälfte seiner Errungenschaft (Vorschlag) sowie den halben Vorschlag des anderen Partners. Der Vorschlag ist die Errungenschaft abzüglich allfälliger Verpflichtungen der Ehegatten zuzüglich ausstehender Vermögenswerte (ZGB 196-220).
Die vertragliche Regelung beziehungsweise die individuelle Regelung mit definiertem Eigengut und Gesamtgut oder auch die Änderung einer Gütertrennung ist nur über den Abschluss eines Ehevertrages möglich!
Was ist ein guter Ehevertrag?
Bei der Redaktion eines guten Ehevertrages sollte man sich auf jeden Fall vollumfassend notariell und anwaltlich beraten lassen. Ein spezialisierter Notar kennt die Fallstricke und kann auf die individuelle und familiäre Situation eingehen und diese angemessen im Ehevertrag berücksichtigen.
Gerade bei schwierigen Familienverhältnissen, dem Zusammenleben ohne Trauschein (Konkubinat) oder bei eingetragenen Partnerschaften sollte man sich auf jeden Fall an einen Anwalt oder Notar wenden.
Gesetzliche Erbfolge
Das Erbrecht regelt die gesetzliche Erbfolge. Die gesetzlichen Erben werden nach Stämmen oder Parentelen eingeteilt. Es ist zu Prüfen, ob eine Verfügungen von Todes, eine Testament, eine öffentliche Verfügung, eine eigenhändige Verfügung oder eine mündliche Verfügung beziehungsweise ein Erbvertrag sinnvoll ist.
Sofern die gesetzlichen Vorgaben zur Erbfolge nach der Heirat nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, muss die Möglichkeit nach einer individuellen Lösungsfindung geprüft werden.
Verfügung von Todes wegen – Testament – Erbvertrag
Die erbrechtlichen Möglichkeiten mit einer individuellen „Verfügung von Todes wegen“ sollte mit dem Anwalt und Notar absprechen. Der Erblasser kann die „Verfügung von Todes wegen“ mit einem Testament zu regeln.
Testament
Es bestehen zwei Hauptarten von Testamenten.
Eigenhändiges Testament
Das eigenhändige Testament muss vollständig von Hand geschrieben sein und Tag, Monat und Jahr der Erstellung enthalten. Die Unterschrift des Erblassers darf ebenfalls nicht fehlen (ZGB 505).
Öffentliches Testament
Das öffentliche Testament muss unter Mitwirkung einer Urkundsperson und zweier Zeugen erstellt werden. Die Zeugen müssen bestätigen, dass der Erblasser das Testament gelesen hat, dass er damit über den Nachlass verfügen will und dass er nach ihrer Wahrnehmung im Zeitpunkt der Testamentserrichtung urteilsfähig war (ZGB 507).
Es ist ratsam einen Anwalt und Notar aufzusuchen, damit dieser den letzten Willen aufschreiben kann und bis zum Tod oder bis zum Widerruf des Testaments dieses aufbewahrt. Suchen Sie einen Notar auf und lassen Sie sich erbrechtlich beraten, wenn Sie eine andere Verteilung wünschen als es von Gesetztes wegen vorgesehen wäre.
Erbvertrag
Der Erbvertrag stellt eine weitere Möglichkeit der „Verfügung von Todes wegen“ dar. Sofern vertragliche Verpflichtungen über das Erbe eingegangen werden, müssen die Formvorschriften für den Erbvertrag eingehalten werden! Dies stellt der Notar sicher.
Das Testament ist eine einseitige Willenserklärung. Der Erbvertrag jedoch ist zweiseitig, d.h. dieser Vertrag wird zwischen den beteiligten Erbparteien abgeschlossen.
Die Unterzeichnung aller Beteiligten Personen ist eine wichtige Voraussetzung des Erbvertrages. Für die Gültigkeit des Erbvertrages benötigt es zudem einen Notar und zwei unabhängige Zeugen. Der Erbvertrag ist ein vertragliches Dokument, welches als öffentliche Urkunde vom Notar in seiner Anwaltskanzlei aufbewahrt werden kann.
Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden. info(at)wittib-law.ch
Mandant werden!
Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!
Häufige Fragen im Ehe- & Erbrecht
Wer erbt was und wieviel?
Anwalt Erbrecht Zürich – Zu Ihrem Erbe zählt ihr gesamtes Eigentum. Bei Ihrem Ableben wird es unter Ihren Erben aufgeteilt. Zum Nachlass gehören alle Ihre Vermögenswerte: Bankguthaben, Wertschriften, Immobilien, Haustiere, Erinnerungsstücke u.v.m. Wollen Sie Ihren Nachlass regeln oder möchten Sie es den Erben überlassen, wer was bekommt? Mit einem Erbvertrag oder einem Testament können Sie Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen regeln. Wichtig ist, dass Sie die gesetzlichen Pflichtteile berücksichtigen. Der Einsatz eines Willensvollstreckers kann dabei helfen, die Erbteilung in Ihrem Sinne durchzuführen. Beim Tod des Erblassers stellt sich als erstes die Frage, ob ein Testament oder ein Erbvertrag besteht. Fehlt beides wird Ihr Nachlass gemäss der gesetzlichen Erbfolge verteilt. In erster Linie erbt der überlebende Ehegatte und die Nachkommen. Konkubinatspartner sind nicht erbberechtigt. Beim Ableben eines unverheirateten und kinderlosen Konkubinatpartners erben nur blutsverwandte Personen. Das Testament oder der Erbvertrag regelt die Erbteilung. Damit kein Streit unter den Erben entsteht sollten die Pflichtteilsansprüche der gesetzlichen Erben nicht verletzt werden.
Wer erbt was und wieviel?
Anwalt Erbrecht Zürich – Zu Ihrem Erbe zählt ihr gesamtes Eigentum. Bei Ihrem Ableben wird es unter Ihren Erben aufgeteilt. Zum Nachlass gehören alle Ihre Vermögenswerte: Bankguthaben, Wertschriften, Immobilien, Haustiere, Erinnerungsstücke u.v.m. Wollen Sie Ihren Nachlass regeln oder möchten Sie es den Erben überlassen, wer was bekommt? Mit einem Erbvertrag oder einem Testament können Sie Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen regeln. Wichtig ist, dass Sie die gesetzlichen Pflichtteile berücksichtigen. Der Einsatz eines Willensvollstreckers kann dabei helfen, die Erbteilung in Ihrem Sinne durchzuführen. Beim Tod des Erblassers stellt sich als erstes die Frage, ob ein Testament oder ein Erbvertrag besteht. Fehlt beides wird Ihr Nachlass gemäss der gesetzlichen Erbfolge verteilt. In erster Linie erbt der überlebende Ehegatte und die Nachkommen. Konkubinatspartner sind nicht erbberechtigt. Beim Ableben eines unverheirateten und kinderlosen Konkubinatpartners erben nur blutsverwandte Personen. Das Testament oder der Erbvertrag regelt die Erbteilung. Damit kein Streit unter den Erben entsteht sollten die Pflichtteilsansprüche der gesetzlichen Erben nicht verletzt werden.
Suchen Sie einen Anwalt für Vertragsrecht? Benötigen Sie anwaltliche Hilfe bei der Vertragsgestaltung, bei Vertragsverhandlungen und beim Vollzug bzw. bei der Durchsetzung von Verträgen?
Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie gerne bei der Ausarbeitung und Prüfung von Vertragstypen:
Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen und Firmen bei der Vertragsgestaltung, bei Vertragsverhandlungen und beim Vollzug bzw. bei der Durchsetzung von Verträgen. Ausserdem prüfen und redigieren wir alle Arten von Verträgen.
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
Unser Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Zürich kennt sich im Vertragsrecht aus. Haben Sie Fragen zu vertragsrechtlichen Transaktionen, die wir täglich durchführen? Benötigen Sie Hilfe bei einer vertragsrechtlichen Auseinandersetzung? Wenn Sie Fragen zu Verträgen haben sind Sie in unserer Advokatur für Vertragsrecht an der richtigen Adresse. Möchten Sie mehr selbst Verträge ausarbeiten und benötigen dabei anwaltliche Unterstützung? Sind Sie von einer Vertragsverletzungen betroffen? Unser Anwalt für Vertragsrecht ist Experte im Mietrecht, Kaufrecht, Wertpapierrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht. Wollen Sie einen Rechtsberatung zum Darlehen, Bürgschaften, Lizenzen oder Aufträgen? Unser Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Zürich ist für Sie da!
Ihre Experten
Unsere Kanzlei
Die Anwaltskanzlei Wittibschlager hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Unsere Rechtsanwälte vertreten Privatpersonen & Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, USA, und Osteuropa.
Wir sind ein Team mit erfahrenen und spezialisierten Anwälten in verschiedenen Fachgebieten. Zu unseren bevorzugten Arbeitsgebieten gehören das Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Handels- & Gesellschaftsrecht, Schuldbetreibung- und Konkursrecht, nationales- & internationales Privatrecht & Wirtschaftsrecht.
Dank der fachlichen Spezialisierung unserer Anwältinnen und Anwälte und ihrer Berufserfahrung können wir Ihnen qualitativ herausragende Dienstleistungen anbieten.
In der Schweiz ist unsere Kanzlei ist die zentrale Anlaufstelle bei grenzüberschreitenden Rechtsfragen & Sachverhalten Schweiz – Deutschland.
Welche Rechtsbereiche sind vom Vertragsrecht betroffen?
Täglich werden zum Beispiel beim Einkaufen eine Vielzahl von Verträgen abgeschlossen – oft nur mündlich und oft auch, ohne es zu wissen. Bei vielen Verträgen, kommt es oft zu Konflikten, welche man schon im Vorfeld vermeiden kann. Jeder schliesst täglich mündliche oder schriftliche Verträge ab. Ein Vertrag kommt durch die gegenseitig übereinstimmende Willensäusserung zustande. Damit sind Rechte und Pflichten verbunden. Verträge werden per E-Mail, schriftlich, mündlich oder auch mit der Bestellung in einem Online-Shop verbindlich abgeschlossen. Unser Anwalt für Vertragsrecht in Zürich kann Ihnen bei der Gestaltung von einfachen Verträgen, aber auch von hochkomplexen Vertragswerken helfen.
Zum Vertragsrecht gehören verschiedenste Lebensbereiche:
Kauf
Schenkung
Tausch
Miete
Pacht
Gebrauchsanleihen
Darlehen
Arbeitsumfeld
Aufträge
Lizenzverträge
Vertriebsrecht
Umfassende Beratung in vertragsrechtlichen Belangen
Unser Anwalt für Vertragsrecht in Zürich
Unser Advokatur arbeitet interdisziplinär mit Anwälten der verschiedensten Fachrichtungen zusammen. Wir bieten umfassende anwaltliche und notarielle Unterstützung bei den folgenden Bereichen an:
Vertragsrecht
Die Durchsetzung von Verträgen kann mit anwaltlicher Unterstützung optimiert werden. Schon im Vorfeld der Vertragsverhandlung kann mit der Hilfe eines Experten für das Vertragsrecht eine Optimierung erfolgen. Die Überprüfung und Ausarbeitung komplexer Verträge gehören zu meinen Kernkompetenzen.
Zürcher Experten im Vertragsrecht
Ihre Anwaltskanzlei für die Ausarbeitung und Überprüfung von Verträgen
Zivil-, Miet-, Arbeits- & Vertragsrecht
Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung und der Ausarbeitung oder bei der Verhandlung und beim Abschluss von Verträgen.
Wirtschafts- & Handelsrecht
Unsere Kanzlei bietet Privaten und Firmen eine gesellschafts-, wirtschafts- und handelsrechtliche Beratung an.
Versicherungs-, Banken- & Haftpflichtrecht
Spezialisierte Rechtsanwälte beraten Sie fachkundig bei versicherungs- und haftungsrechtlichen Rechtsfällen.
Fachkundige vertragsrechtliche Beratung im Herzen der Stadt Zürich
Bei Vertragsgestaltung, Vertragsverhandlung und beim Vollzug bzw. bei der Durchsetzung von Verträgen unterstützen wir Sie fachkundig. Ausserdem überprüfen und redigieren wir alle Arten von Verträgen. Unsere Anwaltskanzlei in Zürich ist eine auf Vertragsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Bei Rechtsfragen in Zusammenhang mit Verträgen sind Sie bei uns richtig. Die anwaltliche Hilfe beim Aufsetzen eines Vertrages oder die Überprüfung vor Vertragsunterschrift durch einen Vertragsrechtsexperten ist wesentlich. Es ist wichtig, dass Sie die Folgen und Risiken eines Vertrages genau kennen. Gerne zeigen wir Ihnen die Schachstellen und Risiken Ihres Vertrags auf und helfen Ihnen bei der professionellen Ausarbeitung des Vertrags.
ANWALTLICHE DIENSTLEISTUNGEN IM VERTRAGSRECHT IN ZÜRICH
Vertragsrechtliche Vertretung und Beratung für Firmen, Privatpersonen & Institutionen
Firmen, Privatpersonen und Öffentliche Institutionen dienen wir als primäre Anlaufstelle für alle vertragsrechtlichen Probleme. Wir schaffen für unsere Kunden einen finanziellen Mehrwert.
Kanzleiinhaberin – Expertin im internationalen Vertragsrecht
Eingetragen im Anwaltsregister Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbands, Mitglied des schweizerischen Anwaltsvereins, Mitglied des D / CH Juristenvereinigung.
Zuverlässigkeit und Vertrauen stehen bei uns an erster Stelle!
Inhaberin der Anwaltskanzlei für Vertragsrecht in Zürich
Unsere Zürcher Experten für Vertragsrecht setzen Ihre Ansprüche durch!
Die Vertragsrechtsanwälte unseres Advokaturbüros in Zürich sind auf Vertragsrecht fokussiert. Wir haben uns im Grossraum Zürich, in Deutschland und in Tschechien etabliert. Wir bieten persönliche Beratung und vertreten Firmen und Private in handels-, wirtschafts-, gesellschafts- und auch in allen anderen vertragsrechtlichen Angelegenheiten sowohl national als auch international.
Suchen Sie eine schnelle, zuverlässige, kompetente und persönliche vertragsrechtliche Beratung?
Die Anwaltskanzlei Wittibschlager ist eine versierte Zürcher Kanzlei für Vertragsrecht. Wir bieten Unterstützung im Arbeitsrecht. Haben Sie Fragen zur Kündigung, Überstunden… Auch im Marken- und Urheberrecht sowie in mietrechtlichen, erbrechtlichen und familienrechtlichen Fragen helfen wir gerne.
Ihre Anwaltskanzlei für Vertragsrecht im Grossraum Zürich
Als spezialisierter Anwalt bzw. Anwältin für Vertragsrecht ist eine vertiefte Fachkenntnis im schweizerischen, deutschen und auch internationalen Handels-, Wirtschafts-, Gesellschaft-, Miet-, Arbeits-. Schadens- und allgemeinen Zivil- und Vertragsrecht gefragt.
Ein Team von spezialisierten Vertragsrechts-Experten unterstützt Private und Unternehmen in allen vertragsrechtlichen Fragen. Ausserdem übernehmen wir den Rechtsdienst für KMU’s. Zudem verfügen wir über ein breites Netzwerk. in der Schweiz, in Deutschland und in Tschechien.
Ihr Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Zürich ist Experte im Handels-, Wirtschafts-, Gesellschafts- und Mietrecht
Rechtsdienst für KMU’s
Anwalt Wirtschaftsrecht
Anwalt Handelsrecht
Anwalt Gesellschaftsrecht
Anwalt Schadensrecht
Anwalt Firmengründung
Anwalt Haftpflichtrecht
Anwalt Mietrecht
Anwalt Erbrecht
Anwalt Arbeitsrecht
Anwalt Eherecht
Anwalt Familienrecht
Anwalt SchkG
Anwalt Betreibung
Anwalt Verträge
Anwalt Unternehmensrecht
Anwalt Aktienrecht
Deutscher Anwalt Zürch
ZÜRCHER ANWALT fÜR VERTRAGSRECHT
Anwalt Arbeitsrecht
Haben Sie Fragen rund um den Arbeitsvertrag, Konflikte am Arbeitsplatz, wie z.B. Mobbing oder wollen Sie sich über arbeitsrechtlichen Themen wie Kündigung, Geheimhaltung, Konkurrenzverbot oder Mediation beraten lassen? Wir unterstützen sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber. Durch die professionelle Redaktion von Arbeitsverträgen können Konflikte von vorne herein präventiv vermieden werden.
Anwalt Mietrecht
Unsere Kernkompetenz liegt im Bereich des Mietrechts. Baurechts, Immobilienrechts bzw. des Pachtrechts. Mieter, Vermieter, Immobilienbesitzer und Liegenschaftsverwaltungen gehören zu unseren Kunden. In mietrechtlichen Angelegenheiten wie z.B. die Gestaltung von Mietverträgen oder in der Mietzinsgestaltung sowie bei Kündigung von Mietvertragen und Ausweisungen sind wir überaus erfahren.
Anwalt Wirtschaftsrecht
Unsere auf alle wirtschaftsrechtlichen Fragen spezialisierten Rechtsanwälte bieten eine kompetente praxisorientierte Rechtsberatung an. Aufgrund jahrelanger Erfahrung im nationalen und internationalen Wirtschaftsrecht sind wir die richtigen Ansprechpartner. Zusammen mit unseren Netzwerkpartner helfen wir Privaten, Unternehmen bzw. Familienunternehmen interdisziplinär in allen Fragen rund um das schweizer und deutsche Wirtschaftsrecht.
Anwalt Gesellschaftsrecht
Spezialisierte Rechtsanwälte für gesellschaftsrechtliche Fragen aus Zürich helfen bei Firmengründung und unterstützen Privatpersonen und Unternehmen in allen Belangen des Gesellschaftsrechts und Unternehmensrechts. Bei gesellschaftsrechtlichen Fragen zu Aspekten von Personenvereinigungen wie z.B. einer AG, GmbH, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft, Verein oder Stiftung sind wir anwaltlich sowohl in der Beratung als auch in der Prozessführung tätig.
Anwalt Handelsrecht
Unsere Kanzlei für handelsrechtliche Rechtsfragen bietet Privaten und Unternehmen eine vollumfängliche Beratung und Prozessführung im Handelsrecht an. Bei Unternehmensgründung, Unternehmensnachfolge oder auch anderen handelsrechtlich Belangen sind wir die zentrale Anlaufstelle in Zürich. Wir bieten Rechtssicherheit im deutschen und schweizerischen Handelsrecht.
Anwalt Schadensrecht
Unser Anwalt für Schadensrecht vertritt Sie im Schadensrecht. Bei allen Arten von Schadensersatzansprüchen verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht. Möchten sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen oder diesen abwehren? Spezialisierte Anwälte für Haftung- und Schadensrecht bzw. Schadensersatzrecht beraten und vertreten Sie kompetent.
Schweizer Vertragsrecht
Ein Vertrag ist die gegenseitige übereinstimmende Willensäusserung zweier Parteien. Verträge werden täglich abgeschlossen. Man kann verschiedene Vertragsformen unterscheiden. Grundsätzlich wird die mündliche und die schriftliche Vertragsform unterschieden. Es kann aber auch sein, dass für den Abschluss eines Vertrags eine qualifizierte Vertragsvorschrift notwendig ist. Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie z.B. muss notariell beglaubigt werden und es bedarf ein Grundbucheintrag. In einem Vertragsgespräch kann es durchaus schon sein, dass man sich verpflichtet
Wichtig ist, dass man die Tragweite und die Vertragsfolgen richtig einschätzen lernt, bevor man einen Vertrag eingeht. Konfliktpotential entsteht, wenn Verträge mangelhaft, lückenhaft oder unklar ausgestaltet sind. Eine gütliche Einigung mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts für Vertragsrecht kann meist erzielt werden. Sind die Meinungen und Interessen der Vertragsparteien zu weit auseinander, kommt es zwangsläufig zu einem vertrags- oder arbeitsrechtlichen Prozess. Vertragsrechtliche Auseinandersetzungen gibt es bei den unterschiedlichsten Verträgen wie z.B. bei der Senkung, Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Leihvertrag oder Tauschvertrag.
Die Anwaltskanzlei Wittibschlager verfügt über Experten im Vertragsrecht. Dank einem eingespielten Team, einer grossen praktischen arbeitsrechtlichen Erfahrung und dank aktuellstem Wissen im schweizerischen und deutschem Vertrags- und Arbeitsrecht, können wir Ihre Fragen kompetent beantworten.
Wir begleiten Sie bei der Ausarbeitung von Verträgen und setzen uns als Vermittler oder Rechtsvertretung bei arbeitsrechtlichen Prozessen ein
Kontaktieren Sie uns noch heute mit Ihrem Anliegen
Unser Anwalt für Vertragsrecht setzt Ihre Ansprüche durch!
Vertragsausarbeitung
Spezialisierte Anwälte für alle vertragsrechtliche Rechtsbereiche setzen Ihre Ideen vertraglich um. Ein erfahrener Anwalt für Vertragsrecht setzt einen Vertrag für Sie auf. Es kann auch von Nöten sein, einen bereits bestehenden Vertrag anzupassen bzw. diesen neu auszugestalten oder zu vervollständigen. Suchen Sie einen Experten für die Redaktion eines Arbeitsvertrages, Werkvertrages, Kaufvertrages, Mietvertrags Erbvertrag, Ehevertrages oder Lizenzvertrags? Wie erklären Ihnen den Ablauf einer Vertragsredaktion und unterstützen Sie bei der Ausarbeitung sämtlicher Vertragsarten.
Vertragsprüfung
Die Prüfung erarbeiteter oder bestehender Verträge durch einen Vertragsrechtsexperten kann Sie vor unangenehmen Folgen bzw. Überraschungen schützen. Wir erläutern Ihnen nach genauer Vertragsprüfung allfällige Vertragsrisiken, unerwünschte vertragliche Folgen können vermieden werden. Vertragliche Ergänzungen und Neuformulierungen bewahren vor vermeidbaren vertraglichen Schäden. Machen Sie noch heute einen Termin für die Vertragsprüfung ab. Unsere Spezialisten im Vertragsrecht unterstützen Sie kompetent.
Gerne biete ich bei den folgenden Verträgen meine Hilfe an:
Unser Alltag wird seit jeher von Vertragsabschlüssen dominiert, wobei sich in den meisten Fällen die Vertragsparteien sich dessen gar nicht bewusst sind. Besorgt man sich abends etwas im Lebensmittelladen, so stellt dies bereits einen Kaufvertrag dar und löst automatisch eine Vielzahl an Rechtsfolgen aus. Währendem Verträge zumeist in mündlicher Form geschlossen werden, können – wenn auch weniger alltäglich – selbstverständlich auch schriftliche oder vor einem Notar beglaubigte Verträge abgeschlossen werden. Ein Vertragsschluss muss in aller Regel nicht einmal ausdrücklich, sondern kann auch durch konkludentes Verhalten erfolgen. Das schweizerische Vertragsrecht kennt hierbei neben dem erwähnten Kaufvertrag weitere Vertragsinstitute wie beispielsweise die Schenkung, den Tausch, die Miete, die Pacht, die Leihe, den Auftrag, den Werkvertrag, das Darlehen oder den Arbeitsvertrag.
All jene Vertragsinstituten sind gesetzlich im Schweizerischen Obligationenrecht kodifiziert. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit lässt es jedoch zu, dass zwei oder mehrere Parteien miteinander einen Vertrag abschliessen, welcher sich nicht eindeutig unter einem dieser im OR geregelten Vertragsarten subsumieren lässt, sodass je nach Vertragsinhalt ein sogenannter Innominatkontrakt, welcher nicht explizit gesetzlich geregelt wird und dessen konkreter Inhalt deswegen durch Auslegung häufig erst bestimmt werden muss, vorliegen kann. In Hinblick auf die heutige Vielzahl von Verträgen bzw. deren verschiedenen Formen und Ausgestaltungen ergeben sich im Vertragsrecht zwangsläufig auch erhebliche Konfliktbereiche. Besonders mündliche oder konkludent geschlossene Verträge können inhaltlich unter den Parteien missverstanden oder gewisse Vertragsinhalte nicht hinreichend geregelt worden sein. Zudem besteht auch immer die Gefahr, einen Vertrag durch konkludentes Verhalten abgeschlossen zu haben, ohne sich dessen bewusst zu sein oder die rechtlichen Konsequenzen zu kennen.
Streitigkeiten im Bereich des Vertragsrecht
Streitigkeiten im Bereich des Vertragsrechts lassen sich zuweilen durch eine gütliche Einigung zwischen den Parteien regeln, wobei eine anwaltliche Beratung eine solche Bereinigung massgeblich fördern kann. Gewisse Konflikte sind allerdings dermassen schwerwiegend, dass sie sich lediglich auf dem Rechtsweg durch den Richter auflösen lassen. Für all jene mit dem Vertragsrecht zusammenhängenden Problemfelder stehe ich Ihnen als auf Vertragsrecht spezialisierte Anwältin mittels professioneller Beratung bei und helfe sowohl Privatpersonen als auch Unternehmenbei Vertragsverhandlungen, bei der Ausgestaltung eines Vertragssowie bei der Durchsetzung der vertraglich vereinbarten Rechten bzw. Pflichten.
Ausserdem prüfe und redigiere ich jegliche Arten von Verträgen, darunter insbesondere Fahrnis- und Grundstückkaufverträge, Mietverträge, Pachtverträge, Darlehensverträge, Kreditverträge, Arbeitsverträge, Treuhandverträge, Werkverträge, Gesellschaftsverträge, Aktionärsbindungsverträge, Leasingverträge, Vertriebsverträge, Lizenzverträge, Bürgschaftsverträge, Garantieverträge, Pfandverträge, Sicherunsgverträge, Hinterlegungsverträge, Eheverträge, Konkubinatsverträge, Erbverträge, Erbteilungsverträge, Erbverzichtsverträge sowie jegliche Auftragsarten wie beispielsweise der einfache Aufträge, Mäklerverträge, Kommissionsverträge, Frachtverträge oder Speditionsverträge. Konsultieren Sie noch heute unseren Anwalt für Vertragsrecht für eine umfassende und profunde Erstberatung.
Anwalt Vertragsrecht ist zentrale Anlaufstelle für Klein und Mittelbetriebe – Ihr Anwalt für KMU’s
Dank meiner mehrjährigen Erfahrung bei der Gestaltung und der Redaktion von Vertragsverhandlungen und dem Abschluss von Verträgen konnte ich mir ein vertragsrechtliches Wissen in den unterschiedlichsten Industrien aneignen, welches ich in der Vertragsberatung einfliessen lasse. In vielen KMU’s besteht ein Handlungsbedarf. Bestehende Verträge müssen oft überprüft und angepasst werden. Die Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen kann so optimiert werden. Auch die Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen sollte ein spezialisierter Anwalt für Vertragsrecht vornehmen. Die Führung einer KMU bedarf im heutigen Wirtschaftsverkehr weitaus mehr als der Vertrieb von Waren oder das Anbieten gewisser Dienstleistungen. Vielmehr ist es heute unumgänglich, sich mit einer Vielzahl an rechtlichen und administrativen Fragen auseinanderzusetzen. Als Unternehmer oder Unternehmerin einer KMU ist die Bewältigung dieser Aufgaben, welche über die eigentliche Kernkompetenz des Unternehmens hinausgehen, ohne professionelle Hilfe kaum zu bewältigen.
Anwalt Firmengründung
Gerade zu Beginn einer KMU-Gründung ist man mit vielerlei Rechtsfragen konfrontiert und als juristischer Laie häufig überfordert. Als auf KMU spezialisierte Anwältin berate ich Sie gerne in diesen komplizierten und häufig unüberschaubaren rechtlichen Angelegenheiten und erbringe individuell auf Ihre unternehmerischen Bedürfnisse ausgerichteten Dienstleistungen. Im Bereich von Firmengründungen oder -umwandlungen vollziehe ich bei Bedarf von Anfang an den gesamten Gründungsprozessbis zum vollends gegründeten und betriebsbereiten Unternehmen. Dabei berate und vertrete ich Sie mitunter bei Vertragsverhandlungen oder wirke bei der Ausgestaltung der Gesellschaftsverträge sowie anderen Verträgen – wie beispielsweise Kaufverträge, Leasingverträge, Frachtverträge, Lizenzverträge oder Franchiseverträge – mit, um eine für Ihre KMU ideale inhaltliche Lösung zu finden und allfälligen Problemfeldern präventiv zu umgehen. Zudem prüfe und redigiere ich allfällige bereits bestehende Verträge. Ferner berate ich Sie auch zu allen markenrechtsrelevanten Themen und leite hierbei die nötigen Schritte durch.
Bei einem KMU-Betrieb stellen sich zwangsläufig auch besondere haftpflichtrechtliche Fragen, über welche ich Sie eingehend aufkläre, um das Risiko der Haftung einzugrenzen. Gerne prüfe ich zudem Versicherungspolicen und die Leistungen der Versicherer für Sie. Ausserdem vertrete ich Sie in haftpflichtrechtlichen Streitfällen, sei es auf der Seite des Klägers, der seine haftpflichtrechtlichen Ansprüche durchsetzen will, oder sei es auf der Seite des Beklagten. Des Weiteren begleite ich Sie bei den für die Entstehung der KMU notwendigen Bauvorhaben von Anfang bis Ende des jeweiligen Projekts. Dabei stelle ich insbesondere sicher, dass Baueingaben korrekt und fristgerechterfolgen, kläre Sie über die Finanzierungsmöglichkeiten des Bauprojekts auf, erstelle oder überprüfe die hierzu notwendigen Werkverträge und überwache ganz allgemein den gesamten Verlauf des Projekts, um einen möglichst reibungslosen Bauprozess sicherzustellen.
In Bezug auf bereits bestehende Liegenschaften helfe ich Ihnen mit Blick auf Ihre individuelle Ausgangslage und Präferenzen bei der Entscheidung, ein Objekt kaufen oder stattdessen zu mieten und wirke hierbei auch bei der konkreten Ausgestaltung der einschlägigen Verträge mit. Umgekehrt biete ich natürlich auch Beratungen an in Hinblick auf Verkäufe oder Vermietungen von Liegenschaften. Wenn in einer KMU Arbeitskräfte eingestellt werden sollen, so spielen in Ihrer KMU die arbeitsrechtlichen Aspekte zwangsläufig eine massgebliche Rolle. Ich gestalte hierfür bei Bedarf Arbeitsverträge für Sie aus, um den arbeitsrechtlichen Problemfelder bereits im Vorfeld zu entgegnen, und berate Sie zu jeglichen arbeitsrechtlich relevanten Themen wie beispielsweise zum Gesamtarbeitsvertrag (GAV), Arbeitszeitkontrolle oder flankierende Massnahmen.
Anwaltliche Hilfe bei erb-, familien- oder arbeitsrechtlichen Konflikten
Sollte es zu Konflikten mit Arbeitnehmer kommen, vertrete und berate ich Sie bei mediativen Konfliktlösungen oder bei anderen Massnahmen wie die Kündigung des Arbeitsvertrags. In diesen Angelegenheiten vertrete ich sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer.
Ferner biete ich auch diverse Dienstleistungen für Privatpersonen ausserhalb des geschäftlichen Bereichs an. So formuliere ich beispielsweise Ehe- und Erbverträge, stehe Ihnen beratend bei einer Erbteilung bei und helfe bei der Erfüllung der Pflichten eines Willensvollstreckers.
Sollte es in einer Ehe zur Scheidung kommen, so versuche ich nach sorgfältiger Abklärung Ihrer Bedürfnislage und Präferenzen durch Mediation eine einvernehmliche Scheidung mit Ihrem Partner herbeizuführen, wobei ich Sie, wenn eine gütliche Einigung scheitern sollte, auch vor Gericht vertreten werde.
In Bezug auf die schulischen Angelegenheiten Ihrer Kinder führe ich bei Konflikten mit der Schulleitung, dem Rektorat oder anderen schulischen Behörden die Verhandlungen, um die Rechte und Ansprüche Ihres Kindes angemessen zu vertreten. Bei unhaltbaren Entscheidungen seitens schulischer Behörden lege ich in Ihrem Namen Rekurse ein.
Beim Tod beziehungsweise Ableben einer Person wird der Nachlass geregelt. Als Nachlass oder Erbschaft eines Verstorbenen bezeichnet man die Gesamtheit des aktiven und passiven Vermögens. Im Schweizer Erbrecht findet man Regelungen über die gesetzlichevorgegebene Reihenfolge des Erbes, dass heisst Hinterbliebene erben nach einer erbrechtlichen vorgegebenen Reihenfolge.
Der Pflichtteilsanspruch ist eine unentziehbare Quote des Erbanteils. Gesetzliche Erben geniessen gemäss dem Schweizer Erbrecht einen besonderen Schutz. In der Regel gehen nahestehende Erben nicht leer aus. Das Erbrecht sieht dementsprechend einen gesetzlichen Erbanspruch am Nachlass vor. Der Erblasser kann die frei verfügbare Quote durch eine Verfügung von Todes wegen vermachen. Ein Erbvertrag oder ein Testament darf den Pflichtteil nicht verletzen.
Der überlebende Ehepartner oder die überlebenden eingetragenen Partnerin beziehungsweise Partner und die Nachkommen (Kinder, Enkel, Urenkel) steht nach dem schweizerischen Erbrecht an erster Stelle.
Ein spezialisierter Anwalt für Erbrecht sollte das Testament oder den Erbvertrag auf jeden Fall prüfen. Eine Verfügung von Todes wegen, welche den Pflichtteil verletzt, kann von einem Fachanwalt für Erbrecht mit einer Herabsetzungsklage angefochten werden.
Nur die Differenz der zusammengezählten Pflichtteile und dem Gesamtnachlass darf mit einem Testament oder einem Erbvertrag beliebig zugeteilt werden.
Als Anwältin & Expertin für internationales Privatrecht auf Kabeleins.
Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten.