Anwalt / Anwältin Eherecht – Ehe- und Eheschutz

Suchen Sie einen Anwalt für Anwalt Eherecht und Eheschutz? Unsere Familienrechtsanwälte sind im Eherecht ausgewiesene Experten.

Rechtsanwälte Eherecht und Eheschutz

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team bieten eine kompetente Rechtsberatung im Trennungsfall. Experten für Eheschutz und Ehescheidungsrecht sind für Sie da!

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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Inhaberin der Kanzlei - Anwältin Schweiz/Deutschland

Ihre Rechtsanwälte für Eherecht: Ehe und Eheschutz

Die Ehe, der Eheschutz und die eingetragene Partnerschaft sind im Eherecht geregelt. Mit der zivilen Trauung wird die Eheschliessung rechtsgültig vollzogen. Die Ehe ist eine anerkannte Form des Zusammenlebens und ist in der Regel auf eine lange Dauer ausgerichtet. Trotzdem wird in der Stadt Zürich jede zweite Ehe geschieden.

+41 43 545 01 50

Überblick

Anwalt Eherecht Eheschutz
Anwalt Eherecht Eheschutz

Schon vor der Heirat sollte man sich deshalb an einen spezialisierten Anwalt für Eherecht, an einen Fachanwalt Familienrecht oder an einen Scheidungsanwalt wenden. Eherechtliche Fragen rund um den Ehevertrag können so schon im Vorfeld der Eheschliessung geklärt werden. Ein Ehevertrag kann helfen die eigenen Interessen zu schützen. Es ist ratsam beim Zusammenleben ohne Trauschein gewisse Regelungen zu treffen.

Unser Rechtsanwalt hilft Ihnen gerne beim Aufsetzen eines Ehe- oder Konkubinatvertrags. Haben Sie Fragen zur Eintragung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften? Leben Sie getrennt von Ihrem Ehepartner und wollen Sie mehr über den Eheschutz oder Eheschutzmassnahmen wissen. Wir klären Sie umfassend über eherechtlichen Belange auf und vertreten Sie kompetent in einem Eheschutzverfahren.

Professionelle anwaltliche Beratung im Falle der Ehetrennung

Leider gibt es in sehr vielen Schweizer Familien eheliche Konflikte oder gar unüberbrückbare Ehestreitigkeiten. Unsere Rechtsanwälte für Scheidungsrecht sind auf Eherecht spezialisiert und beraten Eheleute auch in heiklen familien- und eherechtlichen Angelegenheiten.

Es ist überaus wichtig noch vor der Heirat, d.h. vor der zivilrechtlichen Eheschliessung einen Eherechtsanwalt zu konsultieren. Ein guter Ehevertrag kann helfen negative Trennungs- oder Scheidungsfolgen vorzubeugen. Auch bei einer ungewollten oder unerwarteten Trennung beziehungsweise Scheidung ist man so bestens vorbereitet und weiss mit welchen Scheidungs- oder Trennungsfolgen man zu rechnen hat.

Wir vertreten Ehegatten mit oder ohne Ehevertrag bei Ihrer Scheidung. Zuerst versuchen unsere Familienrechtsexperten eineFamilienmediation, d.h. das Ziel ist, wenn möglich und gewünscht, die Schlichtung des Ehestreites. Eine aussergerichtliche Einigung der Ehegatten ist kostengünstig und hat oftmals oberste Priorität.

Fachwissen im Ehe-, Scheidungs-, Unterhalts-, Familien und Kindesrecht und eine überaus hohe Sozialkompetenz sowie Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick zeichnen unsere Scheidungsanwälte aus. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann Ihnen bei Scheidung, Trennung oder Eheschutz weiterhelfen. Eine Mediation kann nur mit diesen Qualifikationen zum Erfolg führen.

Ehe- und scheidungsrechtliche Beratung bei Trennung, Eheschutz und Scheidung

Nur ein erfahrener Scheidungsanwalt kennt sich im Eheschutz und Scheidungsrecht aus. Sobald die Ehegatten Ihren gemeinsamen Haushalt auflösen, ist die Trennung rechtlich vollzogen. Dies hat weitreichende familienrechtliche Konsequenzen.

Wer übernimmt die Obhut der Kinder? Wie wird während der Trennung die Finanzen geregelt, d.h. wer zahlt an wen wieviel Unterhalt?

Es ist wichtig, dass sich die Ehegatten schon sehr früh über die familienrechtlichen Folgen der Trennung und Scheidung anwaltlich beraten lassen. Eine Trennung oder Scheidung hat weitreichende Folgen.

Anwalt Eherecht Eheschutz – Regelungen der Trennungsfolgen

Der Eheschutz kann helfen, die finanziell schwächere Seite zu schützen. Scheidungsfolgen, wie zum Beispiel die vermögensrechtliche Teilung, d.h. die güterrechtliche Auseinandersetzung, künftige Unterhaltsregelungen sowie die Regelungen der Besuchs- und Ferienrecht der Kinder müssen gut geplant werden. Eine ausgeklügelte Scheidungsstrategie kann von grosser Bedeutung sein!

Unsere Advokatur in Zürich ist die zentrale Anlaufstelle bei Rechtsfragen rund um die Redaktion von Trennung-, Scheidungs- und Unterhaltsvereinbarungen. Die Ausarbeitung einer Scheidungskonvention oder die strategische Planung einer Kampfscheidung in einem strittigen Scheidungsverfahren sollten nur professionelle und erfahrene Scheidungsanwälte vornehmen. Nur so könne Ihre Interessen geschützt werden.

Unser Anwalt für Eherecht, Eheschutz und Scheidungsanwalt führt Ihren Scheidungs- oder Trennungsfall zum Erfolg! Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute eine Termin bei unserem Eherechts-und Scheidungsanwalt. Gerne übernehmen wir für Sie die Vertretung vor Gericht und setzen Ihre Trennung- und Scheidungsinteressen durch.

Ablauf

  1. Wir sind für Sie da!

    Kontaktieren Sie uns noch heute!Anwaltskanzlei Wittibschlager

  2. Erstberatung erhalten

    Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können.  Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
    info(at)wittib-law.ch
    Anwalt Rechtsberatung

  3. Mandant werden!

    Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!Erstberatung Kanzlei

Gerne können Sie sich auch zu folgenden Themen informieren:

Anwaltskanzlei Wittibschlager

Dufourstrasse 165
8008 Zürich

 
 

Hier finden Sie uns – Routenplaner

Route

Dein Standort:

Anwaltskanzlei Zuerich

Dufourstrasse 165
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten – telefonische Erreichbarkeit

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

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Weitere Infos

Ratings / Bewertungen
[Anzahl der Bewertungen: 65 Durchschnitt: 5]

Anwalt / Anwältin Familienrecht

Suchen Sie einen Top-Anwalt oder eine Anwältin für Familienrecht / Scheidungsanwalt? Wollen Sie mehr über die Eheschliessung und die Folgen einer Ehetrennung bzw. Scheidung wissen? Wir bieten familienrechtliche Beratung, Unterstützung und Vertretung vor Gericht.

Übersicht Familie

Zusammenleben

  • Konkubinat
  • Ehe

Kindesverhältnis

  • Kindeswohl
  • Rechte des Kindes
  • Rechte und Pflichten der Eltern
  • Vermögen und Lohn des Kindes
  • Massnahmen zum Schutz des Kindes

Vormundschaft

  • Gründe für die Bevormundung
  • Aufgaben des Vormundes
  • Beistandschaft/ Beiratschaft

Vormundschaftliche Massnahmen

  • Beistandschaft
    • Vaterschaftsklage
    • Vermögensverwaltung
  • Beiratschaft
    • Landgeschäfte
  • Vormundschaft
    • Elternersatz bei Minderjährigen: Lehrvertrag, Verträge…

Erbe

  • Die gesetzlichen Erben
  • Die Erbschaft
  • Güterrechtliche Auseinandersetzung und Erbanteile
  • Pflichtteile und freie Quoten
  • Verfügung von Todes wegen

Ihre Rechtsberatung im Familienrecht inkl. Scheidungsrecht

Das Schweizer Familienrecht regelt die rechtlichen Verhältnisse von Ehe, Familie und Lebenspartnerschaft. Familienrechtliche Regelungen des Zivilgesetzbuches sind überaus komplex und durch die Besonderheiten des individuellen Einzelfalls geprägt. Aus diesem Grund ist eine fundierte Beratung von einem fachkundigen Rechtsanwalt für Familienrecht unerlässlich.

Unser Rechtsanwälte unterstützen Sie u.a. bei folgenden Anliegen:

  • Obhuts- & Sorgerecht
  • gemeinsame elterliche Sorge
  • alleiniges Sorgerecht
  • Regelung des Besuchsrechts
  • Obhutsfragen
  • Ehe, Trennung & Scheidung
  • Konkubinats-vertrag, Ehevertrag
  • strittige Scheidung
  • einvernehmliche Scheidung
  • Immobilien & Scheidung
  • Unterhaltsrecht
  • Alimente, Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Betreuungs-unterhalt

Unsere Dienstleistungsangebot umfasst im Wesentlichen die folgenden Bereiche:

  • Redaktion und Prüfung von Scheidungsvereinbarung & Trennungsvereinbarung
  • Trennung, Scheidung & Eheschutz
  • Unterhalt & Alimente
  • Güterrecht – güterrechtliche Auseinandersetzung bei Ehescheidung / Vermögen – Vermögensteilung bei Scheidung
  • Zuweisung der ehelichen Wohnung oder der Liegenschaft
  • Aufteilung Pensionskassenguthaben
  • Besuchs-, Obhuts- und Sorgerecht
  • Kampfscheidungen – strittige Scheidung – Scheidungsklage
  • Eheschutz, Eheschutzmassnahmen, vorsorgliche Massnahmen
  • Abänderung von Scheidungsurteilen
  • Ehevertrag – Gütertrennung – Gütergemeinschaft

Gesetzliche Grundlagen des Familienrechts – ZGB Art. 90–456

  • Eherecht
  • Eheschliessung
  • Ehescheidung/Ehetrennung
  • Wirkungen der Ehe
  • Güterrecht
  • Verwandtschaft
  • Entstehung und Wirkungen des Kindesverhältnisses 
  • Vormundschaft

Rechtsanwälte Familienrecht

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team beraten vertreten Sie in allen Bereichen des Familienrechts (Scheidung, Trennung, Eheschutz, Kinderbelange, Kinder- und Erwachsenenschutz)

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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Inhaberin der Kanzlei - Anwältin Schweiz/Deutschland

Wir raten keinem zu einen aussichtslosen Rechtsstreit!

Familienrechtsanwalt der Anwaltskanzlei Wittibschlager

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Da das Familienrecht alle personen- und vermögensrechtlichen Beziehungen der durch Ehe oder Verwandtschaft verbundenen Personen sowie den Erwachsenenschutz regelt, treten im Familienrecht alltäglich vielerlei rechtliche Frage- und Problemstellungen auf. Gerne unterstützt Sie unser Scheidungsanwalt und Experte für familienrechtliche Angelegenheiten.

Ihre Experten

Unsere Kanzlei

Die Anwaltskanzlei Wittibschlager hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Unsere Rechtsanwälte vertreten Privatpersonen & Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, USA, und Osteuropa.

Wir sind ein Team mit erfahrenen und spezialisierten Anwälten in verschiedenen Fachgebieten. Zu unseren bevorzugten Arbeitsgebieten gehören das Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Handels- & Gesellschaftsrecht, Schuldbetreibung- und Konkursrecht, nationales- & internationales Privatrecht & Wirtschaftsrecht.

Dank der fachlichen Spezialisierung unserer Anwältinnen und Anwälte und ihrer Berufserfahrung können wir Ihnen qualitativ herausragende Dienstleistungen anbieten.

In der Schweiz ist unsere Kanzlei ist die zentrale Anlaufstelle bei grenzüberschreitenden Rechtsfragen & Sachverhalten Schweiz – Deutschland.

Anwendungsbereich im Familienrecht

Der Anwendungsbereich im Familienrecht ist äusserst breit und kann beispielsweise die güterrechtlichen Verhältnisse bei Ehegatten, einen allfälligen Regelungsbedarf bei Konkubinatspartnern, die notwendigen Schritte zur Einleitung einer Trennung, Unterhaltsansprüche für Kinder und Ehegatten, die Ausgestaltung eines Besuchs- oder Obhutsrechts hinsichtlich gemeinsamer Kinder aus geschiedenen Ehen oder gar die Möglichkeiten, wenn man Opfer von häuslicher Gewaltwird, betreffen.

In rechtlicher Hinsicht wird das Familienrecht insbesondere im ZGB durch eine Vielzahl von Normen, welche zum Teil auch zivilstandsunabhängig jeweils Rechte und Pflichten für jedes Familienmitglied postulieren, umfangreich und zum Teil äusserst komplex geregelt. Das PartG regelt die Rechtsbeziehungen von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften in einer eingetragenen Partnerschaft. Die Regelungen des PartG ähneln sich dabei in vielerlei Hinsicht denjenigen des Eherechts, allerdings ist es weitaus weniger umfassend und beinhaltet nichtsdestotrotz einige markante Unterschiede. Haben Sie Fragen zum Ehe- und Erbrecht? Ein Anwalt und kann Sie in einer Erstberatung unterstützen.

Familienrechtliche Beratung durch den Scheidungsanwalt

Gerne berate ich Sie als Scheidungsanwalt detailliert zu jeglichen Themen, welche die eingetragene Partnerschaft betreffen und unterstütze Sie beispielsweise bei der Aufhebung einer solchen Rechtsbeziehung. Außerdem berate und vertrete ich Sie in sämtlichen familienrechtlichen Angelegenheiten und kläre Sie mitunter über Ihre im konkreten Einzelfall zukommenden Rechte und Pflichten auf.

Mit meiner jahrelangen Erfahrung im Familienrecht weise Sie auf die rechtlichen Möglichkeiten im konkreten Einzelfall hin, um eine gegenwärtig unbefriedigende Situation zu verändern, und nehme dabei auch besondere Rücksicht auf Ihre persönlichen Bedürfnisse. Ich begleite Sie in schwierigen Situationen und zeige Ihnen die sinnvollsten Möglichkeiten zur Lösung eines familienrechtlichen Problems auf.

Mediation oder scheidungsrechtlicher Prozess?

Mit Rücksicht auf die emotionalen Aspekte, welche ein familienrechtlicher Rechtsstreit mit sich bringen kann, ist in erster Linie ist bei Konfliktsituationen eine gütliche Einigung zwischen den jeweiligen Parteien anzustreben, wobei sich häufig eine Mediation anbietet, um gegenseitige Schwierigkeiten zu klären und geeignete Lösungen für beide Parteien zu finden.

Sollten diese aussergerichtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sein und eine einvernehmliche Lösung nicht in Aussicht stehen, vertrete ich Sie natürlich auch gerne auf dem Rechtsweg in allen Verfahren vor Gerichten und Behörden.

Anwalt Anwältin Familienrecht
Anwalt Anwältin Familienrecht

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Zürcher Familienrechtsanwältin

Als auf Familienrecht spezialisierte Anwältin berate ich Sie beispielsweise gerne im Stadium des Eheschlusses und helfe bei der Wahl des passenden Güterstandes, wobei der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung, die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung jeweils zur Auswahl stehen.

Anwalt für Scheidung & Trennung

Auch im Bereich der Scheidung, der Ehetrennung oder im Verfahren des Eheschutzes biete ich Ihnen eine umfassende Beratung hinsichtlich der sich im Einzelfall ergebenden Rechte, Pflichten und Möglichkeiten an und vertrete Sie in den jeweiligen Verfahren persönlich.

Anwalt Unterhalts- und Kindesrecht

Zudem prüfe und redigiere ich bei Bedarf Unterhaltsverträge, gemeinsame Scheidungsbegehren sowie Ehe- oder Konkubinatsverträge.

Im Bereich des Kindesrecht stehe ich Ihnen ebenfalls hinsichtlich etwaiger Fragestellungen in Bezug auf Unterhaltszahlungen, Sorgerechtsfragen sowie obhuts- und besuchsrechtlicher Aspekte beratend und unterstützend zur Seite.

Erwachsenenschutzrecht: Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung

Daneben unterstütze ich Sie auch im Bereich des Erwachsenenschutzrechts, wenn es beispielsweise darum geht, Patientenverfügungen oder Vorsorgeaufträge zu erstellen. 

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Anwalt Familien- und Scheidungsrecht

Auf Familien- und Scheidungsrecht spezialisierte Anwälte müssen neben einer hohen Fachkompetenz und jahrelanger Berufserfahrung in rechtlich relevanten Belangen auch eine besonders hohe Sozialkompetenz aufweisen, um die individuellen Anliegen der Klienten optimal vertreten zu können.

Daneben ist es auch unumgänglich, die familienrechtlichen Kompetenzen durch Weiterbildungen des Schweizerischen Anwaltsverbandes (SAV) stets den Aktualitäten anzupassen. Eine auf Familien- und Scheidungsrecht spezialisierte Anwältin muss dabei in der Lage sein, dem Mandanten die jeweilige familienrechtliche Sach- und Rechtslage in verständlicher Weise zu erklären.

Unterhalt – Sorgerecht – Betreuungsanteile – Vermögensteilung

Schlussendlich sollen die Klienten genau wissen, ob und wie viel Unterhalt ein Ehegatte bei einer Scheidung dem anderen schuldet und wie in Kinderbelangen das Sorgerecht, die Betreuungsanteile und der Kindesunterhalt konkret ausgestaltet sind. Von besonderer Relevanz sind auch die Fragen zur güterrechtlichen Auseinandersetzung sowie die Aufteilung des Guthabens der beruflichen Vorsorge.

Als Anwalt und Ratgeber für Scheidungsrecht können Sie auf mich zählen.

Anwalt / Anwältin Familienrecht zum Konkubinat

Bei einer faktischen Lebensgemeinschaft (Konkubinat) besteht die Möglichkeit, einen Konkubinatsvertrag zu schliessen. Da das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt ist, sind die sich aus der faktischen Lebensgemeinschaft ergebenden Rechte und Pflichten häufig unklar und umstritten.

Konkubinatsvertrag

Mit einem Konkubinatsvertrag kann man individuell bestimmte Rechte und Pflichten vertraglich bindend festlegen. Zwar lässt sich hiermit keine umfassende und detaillierte Regelung wie im Eherecht gemäss ZGB oder dem Recht der eingetragenen Partnerschaft gemäss PartG erreichen, dennoch bietet ein Konkubinatsvertrag im Einzelfall eine Möglichkeit, dass Konkubinatsverhältnis besser zu ordnen.

Gerne helfe ich Ihnen auch bei der Verfassung eines solchen Konkubinatsvertrags.

Anwalt / Anwältin Familienrecht hilft bei Scheidung

Im Schnitt wird jedes zweite Eheverhältnis im späteren Verlauf wieder geschieden. Eine Scheidung löst neben den ohnehin schon schwierigen emotionalen Folgen auch rechtlich gewichtige Konsequenzen mit sich, welche häufig einer professionellen Beratung und einer fachkundigen Aufklärung der jeweiligen Rechten und Pflichten der betroffenen Parteien bedürfen. Gerade auch wenn Kinder involviert sind, ist eine eingehende Beratung zur Abwicklung einer Scheidung von grosser Wichtigkeit.

Bei einer Scheidung treten zwangsläufig eine Vielzahl an rechtlichen Fragestellungen auf, welche beispielsweise das elterliche Sorge- und Betreuungsrecht bezüglich gemeinsamer Kinder, den nachehelichen Unterhalt oder Kindesunterhalt oder die Aufteilung des ehelichen Vermögens und des Guthabens bei den Pensionskassen in der güterrechtlichen Auseinandersetzung betreffen.

Um sich in Bezug auf alle sich hieraus ergebenden Rechte, Pflichten und juristischen Möglichkeiten einen Überblick verschaffen zu können und auf dieser Grundlage die juristischen Möglichkeiten abwägen zu können, ist eine Vertretung durch eine auf Familienrechtsanwältin ratsam.

Die richtige Scheidungsstrategie

Eine spezialisierte Anwältin beziehungsweise ein Scheidungsanwalt kann bei hierbei Lösungen finden zu spezifischen Frage- und Problemstellungen bezüglich Themen der Ehe, der Scheidung, des Unterhaltsrechtes, der Kinderbelange, des Güterrechts, der Erbverträge bzw. Eheverträge, der Patientenverfügungen, der eingetragenen Partnerschaft und des Konkubinats.

Unter Umständen sollte gar eine auf das jeweilige familienrechtliche Fachgebiet spezialisierte Anwältin angerufen werden, so beispielsweise eine Anwältin für Eherecht, eine Scheidungsanwältin, eine auf Unterhaltsrecht spezialisierte Anwältin, eine Kindesrechtsanwältinoder eine Anwältin mit Schwerpunkt auf grenzüberschreitende Scheidungen.

Anwalt / Anwältin Familienrecht zum Eheschutz und Getrenntleben

Vor jeder Scheidung stellt sich zwangsläufig die Frage nach eheschutzrechtlichen Massnahmen, welche eine Ehescheidung im Prinzip vorbereiten sollen. Zentral ist hierbei die Regelung des Getrenntlebens. Diese soll eine zukünftige Scheidung zunächst vorbereiten und befasst sich demnach mit dem Zeitabschnitt bis zum Scheidungsurteil.

Hierbei stellt sich beispielsweise die Frage, wer bis zum Scheidungsurteil in der ehelichen Wohnung bleiben darf, wem für diese Zwischenzeit die Betreuungsanteile hinsichtlich allfälliger Kinder zukommt und in welcher Höhe allfällige Unterhaltsleistungen zu leisten sind. 

Anwalt Eherecht – Eheschutz

In diesem Stadium einer zerrüttenden Ehe ist die Ausgangslage häufig sehr emotional und unsicher. Eine professionelle Unterstützung durch eine auf solche eheschutzrechtlichen Fragestellungen spezialisierte Anwältin kann hierbei dieses schwierige Thema zu versachlichen und die sich ergebenden rechtlichen Möglichkeiten klar verständlich machen.

Mit meiner jahrelangen Erfahrung im Familienrecht unterstütze ich Sie bei der Aufklärung Ihrer Rechte, unterstütze Sie bei einer aussergerichtlichen Einigung oder vertrete Sie vor im gerichtlichen Eheschutzverfahren, wenn eine einvernehmliche Lösung ausser Frage steht.

Anwalt / Anwältin Familienrecht zur Trennung

Von dieser Regelung des Getrenntlebens im Eheschutzverfahren ist die sogenannte Ehetrennung bzw. die gerichtliche Trennung zu unterscheiden. Die Ehetrennung nähert sich insofern der Scheidung an, als dass im Unterschied zum Eheschutzverfahren nicht nur über Unterhaltsbeiträge entschieden, sondern auch eine güterrechtliche Auseinandersetzung durchgeführt wird.

Die sich trennenden Ehegatten bleiben hierbei aber dennoch im Bunde der Ehe, wobei mitunter auch die erbrechtlichen Ansprüche entsprechend unverändert bleiben. Zwar wird von der Möglichkeit einer gerichtlichen Ehetrennung heute nur noch sehr selten Gebrauch gemacht, dennoch kann sie aus religiösen Gründen oder wegen sozialversicherungstechnischen Gesichtspunkten durchaus eine valable Option darstellen.

Als auf Familienrecht spezialisierte Anwältin / Anwalt erkläre ich Ihnen gerne die jeweiligen Vor- und Nachteile einer Ehetrennung sowie einer Ehescheidung und helfe Ihnen bei der Wahl, um für Ihre individuellen Anliegen die optimale Lösung zu finden.

Aussergerichtliche Einigung / Mediation

Möchte man das Band der Ehe mit dem anderen Gatten auflösen, so ist in erster Linie eine aussergerichtliche Einigung mittels einer umfassenden Scheidungsvereinbarung anzustreben, da das darauffolgende gerichtliche Scheidungsverfahren dann nur noch Formsache ist und sich vergleichsweise unkompliziert und zeitsparend gestaltet.

Eine gütliche Einigung kann hierbei beispielsweise in einem Mediationsverfahren oder vor einer Schiedsgerichtsorganisation (SGO) erreicht werden. Die Mediation stellt hinsichtlich der Konfliktlösung eine Alternative zum Gerichts- bzw. Schiedsgerichtsverfahren dar.

Eine Mediation eignet sich nicht nur in familienrechtlichen Konfliktenwie bei Scheidungs- oder Unterhaltsfragen, vielmehr ist sie beispielsweise auch bei Konflikten am Arbeitsplatz, bei Streitigkeiten einer Unternehmung mit Geschäftspartnern oder bei Konflikten zwischen Verwaltungsbehörden und Bürgern häufig eine sinnvolle Option.

Der spezifische Vorteil einer Mediation gegenüber einem gerichtlichen Streitverfahren liegt darin, dass das Mediationsverfahren und die jeweiligen Modalitäten von den sich streitenden Parteien selbst bestimmt und dabei eine auf den spezifischen Einzelfall angepasste Lösungen erarbeitet werden. Damit verläuft das Mediationsverfahren im Vergleich zu einem gerichtlichen Verfahren wesentlich diskreter, kostengünstiger und zeitsparender. Vorausgesetzt wird hierbei lediglich die Zustimmung beider Parteien, eine Mediation einzuleiten, sowie die Anwesenheit beider Parteien an den Mediationssitzungen.

Scheidungsvereinbarung

Schlägt jedoch eine aussergerichtliche Einigung beispielsweise aufgrund einer konfliktbehafteten Scheidung fehl, so ist das gerichtliche Scheidungsverfahren häufig kompliziert, langwierig und meist nur mit anwaltliche Vertretung überhaupt zu bewältigen. Als auf Konfliktmanagement spezialisierte Anwältin zeige ich Ihnen die Möglichkeiten einer aussergerichtliche Einigung mittels Mediation, Schiedsgerichtsbarkeit, Schiedsgutachtens oder ähnliche Formern der aussergerichtlichen Streitbeilegung auf, prüfe und redigiere Scheidungsvereinbarungen oder vertrete Ihre Interessen nötigenfalls auch während des gerichtlichen Streitverfahrens.

Unterhalt

Das Unterhaltsrecht umfasst den Kindesunterhalt, den ehelichen Unterhalt sowie den nachehelichen Unterhalt. Dem Grundsatze nach haben gemäss Art. 163 ZGB beide Ehegatten gemeinsam für den gebührenden Unterhalt der gesamten Familie zu sorgen, wobei jeder Ehegatte im Rahmen seiner Kräfte und unter Berücksichtigung der eigenen Bedürfnisse einerseits und derjenigen der ehelichen Gemeinschaft andererseits seinen Anteil daran zu leisten hat.

Eheschutzverfahren

Wenn sich die Ehegatten über den Unterhaltsbeitrag nicht einigen können, so legt gemäss Art. 173 Abs. 1 ZGB das Gericht im Eheschutzverfahren auf Begehren eines Ehegatten den Geldbeitrag für den Unterhalt der Familie fest. Art. 173 Abs. 2 ZGB und Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB regeln hierbei mitunter den ehelichen Unterhalt im Eheschutzverfahren.

Ehelicher Unterhalt als vorsorgliche Massnahme

Im Rahmen eines laufenden Scheidungsverfahrens wird der eheliche Unterhalt als vorsorgliche Massnahme festgesetzt. Nach der durch Gerichtsurteil vollzogenen Scheidung folgt allenfalls die nacheheliche Unterhaltspflicht, wobei die Voraussetzungen für einen solchen Anspruch und die Kriterien für die Bemessung der Höhe und Dauer der Unterhaltspflicht durch Art. 125 ZGB bestimmt werden.

Gemäss Bundesgerichtsentscheid hat lediglich derjenige Ehegatte einen Anspruch auf nachehelichen Unterhaltwelchem nicht zugemutet werden kann, für den eigenen Unterhalt insbesondere Altersvorsorge selbst aufzukommen (BGE 127 III 289 E. 2a/aa): « Art. 125 ZGB ist zum einen Ausdruck des Prinzips der nach Beendigung der Ehe beiden Gatten obliegenden Eigenversorgung; zum anderen konkretisiert diese Bestimmung den Gedanken der nachehelichen Solidarität (…), wenn es einem Gatten beispielsweise durch eine ehebedingte Beeinträchtigung seiner wirtschaftlichen Selbständigkeit nicht zumutbar ist, nach Auflösung der Ehe selbst für seinen Unterhalt aufzukommen.»

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Kindesunterhalt

In Hinblick auf den Kindesunterhalt dauert die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihrem Kind gemäss Art. 277 ZGB grundsätzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Demgegenüber haben bereits volljährige Kinder nach Art. 277 Abs. 2 ZGB in Verbindung mit Art. 276a Abs. 2 ZGB nur dann einen Anspruch auf Volljährigenunterhalt, sofern sie noch keine angemessen Ausbildung abgeschlossen haben, sie noch nicht selbst für ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen können und es den Eltern als Unterhaltsschuldner auch zugemutet werden kann, die Unterhaltsleistungen zu leisten, wobei insbesondere deren Existenzminima zwingend zu respektieren sind.

Für einen Anspruch auf Volljährigenunterhalt wird zum einen vorausgesetzt, dass das volljährige Kind noch keine angemessene Ausbildung abgeschlossen hat. Was unter einer angemessenen Ausbildung genau zu verstehen ist, kann nur im konkreten Einzelfall entschieden werden, wobei gemäss bundesgerichtlichem Entscheid der Begriff der Angemessenheit jedenfalls nicht eng auszulegen sei (BGE 118 II 97).

So muss die entsprechende Ausbildung einen beruflichen Charakter aufweisen und dem jeweiligen Lebens- bzw. Ausbildungsplan, welcher bereits vor der Mündigkeit zurechtgelegt wurde, entsprechen. Die zu zahlenden Unterhaltsbeiträge müssen zudem der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern entsprechen und in diesem Sinne auch für sie zumutbar sein, wobei im Gegensatz zum Minderjährigenunterhaltdie zahlungspflichtigen Eltern nicht bis zu ihrem Existenzminimumleisten müssen.

Das Kind kann seinen Anspruch auf Unterhalt vor Gericht geltend machen und gemäss Art. 279 Abs. 1 ZGB sowohl gegen die Mutter als auch gegen den Vater oder gegen beide auf Leistung des Unterhalts für die Zukunft und zudem für ein Jahr vor Klageerhebung klagen.

Ablauf

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  2. Erstberatung erhalten

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  3. Mandant werden!

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Wer benötigt die anwaltliche Hilfe eines Fachanwalts für Familienrechts und wie werden die Klienten unterstützt?

Ehegatten im Trennungs-, Eheschutz- oder Scheidungsprozess sowie Elternteile mit obhuts- und sorgerechtlichen Anliegen und Personen mit Beratungsbedarf im Unterhaltsrecht gehören zu den Personengruppen, welche anwaltliche Hilfe suchen. Lösungsorientierte einvernehmliche Lösungen stehen im Fokus der Mediation. Juristische Lösung mit welcher alle Beteiligten zufrieden sind ist das Ziel. Wo es für die Interessenwahrung notwendig sein sollte, führt der Rechtsanwalt für Sie auch Gerichtsverfahren.

Ist die gerichtliche Durchsetzung der Klientenrechte die wesentliche Aufgabe eines Anwaltes für Familienrecht?

Im Zentrum der Arbeit eines Familienrechts-Experten steht die nachhaltige Lösungsfindung. Der Konsens der Parteien steht hierbei im Fokus. In erster Linie wird ein Vergleich angestrebt. Dies ist nur dann möglich, wenn die streitenden Parteien aufeinander zugehen. Die Mediation, d.h. die Streitschlichtung ist meist kostengünstiger als der Gerichtsprozess. Die Sozial- und Fachkompetenz Ihres Rechtsanwaltes für Familienrecht sind Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Mediation in familienrechtlichen Belangen. Ist eine Einigung nicht möglich, ist die fachkundige anwaltliche Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte in einem gerichtlichen Verfahren wesentlich.

Was ist berufliche Qualifikationsprofil eines Fachanwaltes für Familienrecht?

Um sehr gute Erfolge zu erzielen benötigt ein spezialisierter Rechtsanwalt für Familienrecht neben dem juristischen familienrechtlichen Fachwissen Empathie und Fingerspitzengefühl und die Fähigkeit, Vertrauen zu schaffen.

Trennung und Scheidung sind Schwerpunktthemen des Familienrechts. Was sollten Ehegatten tun, wenn der Bund fürs Leben zu scheitern droht?

Wichtig ist die frühzeitige Konsultation beim Anwalt. Schon vor der Trennung sollte man sich bei einem spezialisierten Rechtsanwalt für Familienrecht beraten lassen. Eine einvernehmliche Lösung kann nicht mehr gefunden werden, wenn die Fronten sind verhärtet haben. Nervenaufreibende und kostspielige Rechtsstreitigkeiten können so oftmals vermieden werden.

Im Zentrum des Familienrechts steht das  Kindeswohl. Welche Herausforderungen kommen bei Trennung oder Scheidung auf verheiratete Eltern zu?

Auf keinen Fall darf der Trennungs- oder Scheidungsstreit auf Kosten der Kinder austragen werden. Wichtig ist, dass in der schweren Trennungs- oder Scheidungsphase der Blick für das Kindeswohl nicht verlorengeht. Eine erfahrene Rechtsanwältin bzw. Anwalt für Familienrecht sollte die Ehegatten emotional beruhigen und das Wohl der Kinder im Auge behalten! Der Trennungs- und Scheidungskrieg sollte verhindert werden. Die Deeskalation der Konflikte ist wichtig.

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Als Anwältin & Expertin für internationales Privatrecht auf Kabeleins.

Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten.

TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht.

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Notariat Anwalt Eherecht Erbrecht

Dienstleistungen vom Anwalt des Notariats im Erb- und Eherecht

Suchen Sie einen Notar, ein Notariat oder einen Anwalt für Eherecht und Erbrecht?

Ein Scheidungsanwalt sollte bei Scheidung oder Erbschaften als verlässlicher Partner zur Seite stehen. Bei Scheidungen oder Erbschaften kommt es in der Regel zu einer güterrechtlichen Auseinandersetzung. Verträge, die die Teilung von Vermögen im Scheidungsfall beziehungsweise im Erbfall regeln, sollten notariell und anwaltlich begleitet werden! Es ist empfehlenswert schon bei der Eheschliessung einen Ehevertrag anwaltlich aufsetzen zu lassen.

Rechtsanwälte Ehe- und Erbrecht

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Notariat Anwalt Eherecht Erbrecht
Anwalt Ehe- und Erbrecht Zürich

Nachlass regeln

Was soll mit Ihrem Nachlass bei Ihrem Ableben geschehen? Handeln Sie präventiv. Denken Sie frühzeitig über ehe- und erbrechtliche Themen nach, so dass im Todesfall kein Streit unter den Erben aufkommen kann. Die frühzeitige anwaltliche und notarielle Rechtsberatung schafft Klarheit, Frieden und Transparenz. Selbst bei kleinen Vermögenswerten kann es unter den Erben zum Erbschaftsstreit kommen. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit einem Notariat auf. Rechtsprobleme werden auch notariell vertraulich behandelt. Bei Fragen rund ums Erb- und Eherecht kann ein Anwalt und Notar kompetent weiterhelfen.

Ihr Anwalt für Eherecht und Erbrecht klärt Fragen zum Ehevertrag?

Nur ein Notariat bzw. ein spezialisierter Notar, Scheidungsanwalt in sowie Anwalt für Erbrecht und Eherecht kennt die ehe- und erbrechtlichen und vertraglichen Regelungsmöglichkeiten des Ehevertrages. Bei der Eheschliessung ohne Ehevertrag wird mit der zivilen Heirat der sogenannte „ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung“ eingegangen. Das ZGB kennt die Güterstände der Errungenschaftsbeteiligung (Ordentliche Güterstand), der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft.

Nach Gesetz werden drei Güterstände unterschieden

Errungenschafts-beteiligung

Gesetzlicher oder ordentlicher Güterstand.

ZGB 181/196–220

Er tritt automatisch in Kraft, wenn die Ehepartner nichts anderes vereinbaren. Sie ist Norm, leben doch rund 95 Prozent aller Ehen unter diesem Güterstand.

Sie hat dort Bedeutung, wo im Todesfalle der überlebende Ehegatte (bei kinderlosen Paaren) gegenüber Verwandten besser gestellt wird.

Gütergemeinschaft

Vertragliche Güterstände, die vor oder während der Ehe durch einen schriftlichen Ehevertrag zustande kommen. Dieser muss öffentlich beurkundet und von den Eheleuten unterschrieben werden. Damit können spezielle vermögensrechtliche Wünsche der Ehepartner berücksichtigt werden. Sie dienen vor allem der wirtschaftlichen Besserstellung des überlebenden Ehegatten oder der Sicherung eines eigenen Geschäftes.

Gütertrennung

ZGB 247–251

Sie kennt kein eheliches Vermögen. Es ist der «einfachste» Güterstand, weil es keine «Teilungsprobleme» gibt, da jeder für sich allein verantwortlich ist, wie wenn sie nicht verheiratet wären.

Errungenschaftsbeteiligung

Wenn keine besonderen Abmachungen getroffen werden, gilt der ordentliche Güterstand. Die Errungenschaftsbeteiligung gilt für alle, die nicht in einem Ehevertrag einen anderen Güterstand vereinbart haben. Jeder Ehegatte kann sein Vermögen selber verwalten und nutzen.

Selbstverständlich können die Eheleute das Vermögen auch gemeinsam verwalten, oder der eine kann den andern mit der Verwaltung beauftragen. Ein solcher Auftrag ist allerdings widerrufbar.

Auflösung des Güterstandes

Nach dem Ableben eines Ehegatten oder mit der Scheidung wird der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung nach gesetzlichen Grundsätzen aufgelöst.

Güterrechtliche Teilung

Jeder Ehegatte erhält sein Eigengut und die Hälfte seiner Errungenschaft (Vorschlag) sowie den halben Vorschlag des anderen Partners. Der Vorschlag ist die Errungenschaft abzüglich allfälliger Verpflichtungen der Ehegatten zuzüglich ausstehender Vermögenswerte (ZGB 196-220).

Die vertragliche Regelung beziehungsweise die individuelle Regelung mit definiertem Eigengut und Gesamtgut oder auch die Änderung einer Gütertrennung ist nur über den Abschluss eines Ehevertrages möglich!

Was ist ein guter Ehevertrag?

Bei der Redaktion eines guten Ehevertrages sollte man sich auf jeden Fall vollumfassend notariell und anwaltlich beraten lassen. Ein spezialisierter Notar kennt die Fallstricke und kann auf die individuelle und familiäre Situation eingehen und diese angemessen im Ehevertrag berücksichtigen.

Gerade bei schwierigen Familienverhältnissen, dem Zusammenleben ohne Trauschein (Konkubinat) oder bei eingetragenen Partnerschaften sollte man sich auf jeden Fall an einen Anwalt oder Notar wenden.

Gesetzliche Erbfolge

Das Erbrecht regelt die gesetzliche Erbfolge. Die gesetzlichen Erben werden nach Stämmen oder Parentelen eingeteilt. Es ist zu Prüfen, ob eine Verfügungen von Todes, eine Testament, eine öffentliche Verfügung, eine eigenhändige Verfügung oder eine mündliche Verfügung beziehungsweise ein Erbvertrag sinnvoll ist.

Sofern die gesetzlichen Vorgaben zur Erbfolge nach der Heirat nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, muss die Möglichkeit nach einer individuellen Lösungsfindung geprüft werden.

Verfügung von Todes wegen – Testament – Erbvertrag

Die erbrechtlichen Möglichkeiten mit einer individuellen „Verfügung von Todes wegen“ sollte mit dem Anwalt und Notar absprechen. Der Erblasser kann die „Verfügung von Todes wegen“ mit einem Testament zu regeln.

Testament

Es bestehen zwei Hauptarten von Testamenten.

Eigenhändiges Testament

Das eigenhändige Testament muss vollständig von Hand geschrieben sein und Tag, Monat und Jahr der Erstellung enthalten. Die Unterschrift des Erblassers darf ebenfalls nicht fehlen (ZGB 505).

Öffentliches Testament

Das öffentliche Testament muss unter Mitwirkung einer Urkundsperson und zweier Zeugen erstellt werden. Die Zeugen müssen bestätigen, dass der Erblasser das Testament gelesen hat, dass er damit über den Nachlass verfügen will und dass er nach ihrer Wahrnehmung im Zeitpunkt der Testamentserrichtung urteilsfähig war (ZGB 507).

Es ist ratsam einen Anwalt und Notar aufzusuchen, damit dieser den letzten Willen aufschreiben kann und bis zum Tod oder bis zum Widerruf des Testaments dieses aufbewahrt. Suchen Sie einen Notar auf und lassen Sie sich erbrechtlich beraten, wenn Sie eine andere Verteilung wünschen als es von Gesetztes wegen vorgesehen wäre.

Erbvertrag

Der Erbvertrag stellt eine weitere Möglichkeit der „Verfügung von Todes wegen“ dar. Sofern vertragliche Verpflichtungen über das Erbe eingegangen werden, müssen die Formvorschriften für den Erbvertrag eingehalten werden! Dies stellt der Notar sicher.

Das Testament ist eine einseitige Willenserklärung. Der Erbvertrag jedoch ist zweiseitig, d.h. dieser Vertrag wird zwischen den beteiligten Erbparteien abgeschlossen.

Die Unterzeichnung aller Beteiligten Personen ist eine wichtige Voraussetzung des Erbvertrages. Für die Gültigkeit des Erbvertrages benötigt es zudem einen Notar und zwei unabhängige Zeugen. Der Erbvertrag ist ein vertragliches Dokument, welches als öffentliche Urkunde vom Notar in seiner Anwaltskanzlei aufbewahrt werden kann.

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Ablauf

  1. Wir sind für Sie da!

    Kontaktieren Sie uns noch heute!Anwaltskanzlei Wittibschlager

  2. Erstberatung erhalten

    Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können.  Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
    info(at)wittib-law.ch
    Anwalt Rechtsberatung

  3. Mandant werden!

    Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!Erstberatung Kanzlei

Häufige Fragen im Ehe- & Erbrecht

Wer erbt was und wieviel?

Anwalt Erbrecht Zürich – Zu Ihrem Erbe zählt ihr gesamtes Eigentum. Bei Ihrem Ableben wird es unter Ihren Erben aufgeteilt. Zum Nachlass gehören alle Ihre Vermögenswerte: Bankguthaben, Wertschriften, Immobilien, Haustiere, Erinnerungsstücke u.v.m. Wollen Sie Ihren Nachlass regeln oder möchten Sie es den Erben überlassen, wer was bekommt?
Mit einem Erbvertrag oder einem Testament können Sie Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen regeln. Wichtig ist, dass Sie die gesetzlichen Pflichtteile berücksichtigen. Der Einsatz eines Willensvollstreckers kann dabei helfen, die Erbteilung in Ihrem Sinne durchzuführen. Beim Tod des Erblassers stellt sich als erstes die Frage, ob ein Testament oder ein Erbvertrag besteht. Fehlt beides wird Ihr Nachlass gemäss der gesetzlichen Erbfolge verteilt. In erster Linie erbt der überlebende Ehegatte und die Nachkommen. Konkubinatspartner sind nicht erbberechtigt. Beim Ableben eines unverheirateten und kinderlosen Konkubinatpartners erben nur blutsverwandte Personen. Das Testament oder der Erbvertrag regelt die Erbteilung. Damit kein Streit unter den Erben entsteht sollten die Pflichtteilsansprüche der gesetzlichen Erben nicht verletzt werden.

Wer erbt was und wieviel?

Anwalt Erbrecht Zürich – Zu Ihrem Erbe zählt ihr gesamtes Eigentum. Bei Ihrem Ableben wird es unter Ihren Erben aufgeteilt. Zum Nachlass gehören alle Ihre Vermögenswerte: Bankguthaben, Wertschriften, Immobilien, Haustiere, Erinnerungsstücke u.v.m. Wollen Sie Ihren Nachlass regeln oder möchten Sie es den Erben überlassen, wer was bekommt?
Mit einem Erbvertrag oder einem Testament können Sie Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen regeln. Wichtig ist, dass Sie die gesetzlichen Pflichtteile berücksichtigen. Der Einsatz eines Willensvollstreckers kann dabei helfen, die Erbteilung in Ihrem Sinne durchzuführen. Beim Tod des Erblassers stellt sich als erstes die Frage, ob ein Testament oder ein Erbvertrag besteht. Fehlt beides wird Ihr Nachlass gemäss der gesetzlichen Erbfolge verteilt. In erster Linie erbt der überlebende Ehegatte und die Nachkommen. Konkubinatspartner sind nicht erbberechtigt. Beim Ableben eines unverheirateten und kinderlosen Konkubinatpartners erben nur blutsverwandte Personen. Das Testament oder der Erbvertrag regelt die Erbteilung. Damit kein Streit unter den Erben entsteht sollten die Pflichtteilsansprüche der gesetzlichen Erben nicht verletzt werden.

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Anwaltskanzlei Zuerich

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Öffnungszeiten – telefonische Erreichbarkeit

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
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Anwalt / Anwältin für Vertragsrecht

Suchen Sie einen Anwalt für Vertragsrecht? Benötigen Sie anwaltliche Hilfe bei der Vertragsgestaltung, bei Vertragsverhandlungen und beim Vollzug bzw. bei der Durchsetzung von Verträgen?

Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie gerne bei der Ausarbeitung und Prüfung von Vertragstypen:

  • Kaufvertrag
  • Grundstückskaufvertrag (Vorkaufsrecht, Kaufsrecht)
  • Werkvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag
  • Pachtvertrag
  • Leihvertrag
  • Auftrag
  • Bürgschaftsvertrag
  • Architektenvertrag
  • Ingenieurvertrag
  • Darlehensvertrag
  • Leasingvertrag
  • Gesellschaftsvertrag
  • Aktionärbindungsvertrag
  • Fusionsvertrag
  • Ehevertrag
  • Konkubinatsvertrag
  • Erbvertrag
  • Scheidungsvereinbarung
  • Begründung einer Nutzniessung
  • Dienstbarkeitsvertrag
  • Wohnrechtsvertrag
  • Baurechtsvertrag
  • Pfandvertrag

Vertragsrechts-Anwälte

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen und Firmen bei der Vertragsgestaltung, bei Vertragsverhandlungen und beim Vollzug bzw. bei der Durchsetzung von Verträgen. Ausserdem prüfen und redigieren wir alle Arten von Verträgen.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

E-mail
Inhaberin der Kanzlei - Anwältin Schweiz/Deutschland

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Unser Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Zürich kennt sich im Vertragsrecht aus. Haben Sie Fragen zu vertragsrechtlichen Transaktionen, die wir täglich durchführen? Benötigen Sie Hilfe bei einer vertragsrechtlichen Auseinandersetzung? Wenn Sie Fragen zu Verträgen haben sind Sie in unserer Advokatur für Vertragsrecht an der richtigen Adresse. Möchten Sie mehr selbst Verträge ausarbeiten und benötigen dabei anwaltliche Unterstützung? Sind Sie von einer Vertragsverletzungen betroffen? Unser Anwalt für Vertragsrecht ist Experte im Mietrecht, Kaufrecht, Wertpapierrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht. Wollen Sie einen Rechtsberatung zum Darlehen, Bürgschaften, Lizenzen oder Aufträgen? Unser Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Zürich ist für Sie da!

Ihre Experten

Unsere Kanzlei

Die Anwaltskanzlei Wittibschlager hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Unsere Rechtsanwälte vertreten Privatpersonen & Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, USA, und Osteuropa.

Wir sind ein Team mit erfahrenen und spezialisierten Anwälten in verschiedenen Fachgebieten. Zu unseren bevorzugten Arbeitsgebieten gehören das Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Handels- & Gesellschaftsrecht, Schuldbetreibung- und Konkursrecht, nationales- & internationales Privatrecht & Wirtschaftsrecht.

Dank der fachlichen Spezialisierung unserer Anwältinnen und Anwälte und ihrer Berufserfahrung können wir Ihnen qualitativ herausragende Dienstleistungen anbieten.

In der Schweiz ist unsere Kanzlei ist die zentrale Anlaufstelle bei grenzüberschreitenden Rechtsfragen & Sachverhalten Schweiz – Deutschland.

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Welche Rechtsbereiche sind vom Vertragsrecht betroffen?

Täglich werden zum Beispiel beim Einkaufen eine Vielzahl von Verträgen abgeschlossen – oft nur mündlich und oft auch, ohne es zu wissen. Bei vielen Verträgen, kommt es oft zu Konflikten, welche man schon im Vorfeld vermeiden kann. Jeder schliesst täglich mündliche oder schriftliche Verträge ab. Ein Vertrag kommt durch die gegenseitig übereinstimmende Willensäusserung zustande. Damit sind Rechte und Pflichten verbunden. Verträge werden per E-Mail, schriftlich, mündlich oder auch mit der Bestellung in einem Online-Shop verbindlich abgeschlossen. Unser Anwalt für Vertragsrecht in Zürich kann Ihnen bei der Gestaltung von einfachen Verträgen, aber auch von hochkomplexen Vertragswerken helfen.

Zum Vertragsrecht gehören verschiedenste Lebensbereiche:

  • Kauf
  • Schenkung
  • Tausch
  • Miete
  • Pacht
  • Gebrauchsanleihen
  • Darlehen
  • Arbeitsumfeld
  • Aufträge
  • Lizenzverträge
  • Vertriebsrecht

Umfassende Beratung in vertragsrechtlichen Belangen

Unser Anwalt für Vertragsrecht in Zürich

Unser Advokatur arbeitet interdisziplinär mit Anwälten der verschiedensten Fachrichtungen zusammen. Wir bieten umfassende anwaltliche und notarielle Unterstützung bei den folgenden Bereichen an:

Vertragsrecht

Die Durchsetzung von Verträgen kann mit anwaltlicher Unterstützung optimiert werden. Schon im Vorfeld der Vertragsverhandlung kann mit der Hilfe eines Experten für das Vertragsrecht eine Optimierung erfolgen. Die Überprüfung und Ausarbeitung komplexer Verträge gehören zu meinen Kernkompetenzen.

Zürcher Experten im Vertragsrecht

Ihre Anwaltskanzlei für die Ausarbeitung und Überprüfung von Verträgen

Zivil-, Miet-, Arbeits- & Vertragsrecht

Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung und der Ausarbeitung oder bei der Verhandlung und beim Abschluss von Verträgen.

Wirtschafts- & Handelsrecht

Unsere Kanzlei bietet Privaten und Firmen eine gesellschafts-, wirtschafts- und handelsrechtliche Beratung an.

Versicherungs-, Banken- & Haftpflichtrecht

Spezialisierte Rechtsanwälte beraten Sie fachkundig bei versicherungs- und haftungsrechtlichen Rechtsfällen.

Fachkundige vertragsrechtliche Beratung im Herzen der Stadt Zürich

Bei Vertragsgestaltung, Vertragsverhandlung und beim Vollzug bzw. bei der Durchsetzung von Verträgen unterstützen wir Sie fachkundig. Ausserdem überprüfen und redigieren wir alle Arten von Verträgen. Unsere Anwaltskanzlei in Zürich ist eine auf Vertragsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Bei Rechtsfragen in Zusammenhang mit Verträgen sind Sie bei uns richtig. Die anwaltliche Hilfe beim Aufsetzen eines Vertrages oder die Überprüfung vor Vertragsunterschrift durch einen Vertragsrechtsexperten ist wesentlich. Es ist wichtig, dass Sie die Folgen und Risiken eines Vertrages genau kennen. Gerne zeigen wir Ihnen die Schachstellen und Risiken Ihres Vertrags auf und helfen Ihnen  bei der professionellen Ausarbeitung des Vertrags.

Anwalt Zürich Vertragsrecht
Anwalt Zürich Vertragsrecht

ANWALTLICHE DIENSTLEISTUNGEN IM VERTRAGSRECHT IN ZÜRICH

Ihr Zürcher Anwalt für Vertragsrecht

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Vertragsrechtliche Vertretung und Beratung für Firmen, Privatpersonen & Institutionen

Firmen, Privatpersonen und Öffentliche Institutionen dienen wir als primäre Anlaufstelle für alle vertragsrechtlichen Probleme. Wir schaffen für unsere Kunden einen finanziellen Mehrwert.

Kanzleiinhaberin – Expertin im internationalen Vertragsrecht

Stanislava Wittibschlager verfügt über das schweizerische und deutsche Anwaltspatent. Sie und Ihr Team von spezialisierten Anwälten im Vertragsrecht verfügen über langjährige Erfahrung.

Mitgliedschaften

Eingetragen im Anwaltsregister Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbands, Mitglied des schweizerischen Anwaltsvereins, Mitglied des D / CH Juristenvereinigung.

Zuverlässigkeit und Vertrauen stehen bei uns an erster Stelle!

Inhaberin der Anwaltskanzlei für Vertragsrecht in Zürich

Unsere Zürcher Experten für Vertragsrecht setzen Ihre Ansprüche durch!

Die Vertragsrechtsanwälte unseres Advokaturbüros in Zürich sind auf Vertragsrecht fokussiert. Wir haben uns im Grossraum Zürich, in Deutschland und in Tschechien etabliert. Wir bieten persönliche Beratung und vertreten Firmen und Private in handels-, wirtschafts-, gesellschafts- und auch in allen anderen vertragsrechtlichen Angelegenheiten sowohl national als auch international.

Suchen Sie eine schnelle, zuverlässige, kompetente und persönliche vertragsrechtliche Beratung?

Die Anwaltskanzlei Wittibschlager ist eine versierte Zürcher Kanzlei für Vertragsrecht. Wir bieten Unterstützung im Arbeitsrecht. Haben Sie Fragen zur Kündigung, Überstunden… Auch im Marken- und Urheberrecht sowie in mietrechtlichen, erbrechtlichen und familienrechtlichen Fragen helfen wir gerne.

Ihre Anwaltskanzlei für Vertragsrecht im Grossraum Zürich

Als spezialisierter Anwalt bzw. Anwältin für Vertragsrecht ist eine vertiefte Fachkenntnis im schweizerischen, deutschen und auch internationalen Handels-, Wirtschafts-, Gesellschaft-, Miet-, Arbeits-. Schadens- und allgemeinen Zivil- und Vertragsrecht gefragt.

Ein Team von spezialisierten Vertragsrechts-Experten unterstützt Private und Unternehmen in allen vertragsrechtlichen Fragen. Ausserdem übernehmen wir den Rechtsdienst für KMU’s. Zudem verfügen wir über ein breites Netzwerk. in der Schweiz, in Deutschland und in Tschechien.

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DIENSTLEISTUNGEN IM VERTRAGSRECHT

Ihr Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Zürich ist Experte im Handels-, Wirtschafts-, Gesellschafts- und Mietrecht

  • Rechtsdienst für KMU’s
  • Anwalt Wirtschaftsrecht
  • Anwalt Handelsrecht
  • Anwalt Gesellschaftsrecht
  • Anwalt Schadensrecht
  • Anwalt Firmengründung
  • Anwalt Haftpflichtrecht
  • Anwalt Mietrecht
  • Anwalt Erbrecht
  • Anwalt Arbeitsrecht
  • Anwalt Eherecht
  • Anwalt Familienrecht
  • Anwalt SchkG
  • Anwalt Betreibung
  • Anwalt Verträge
  • Anwalt Unternehmensrecht
  • Anwalt Aktienrecht
  • Deutscher Anwalt Zürch

ZÜRCHER ANWALT fÜR VERTRAGSRECHT

Anwalt Arbeitsrecht

Haben Sie Fragen rund um den Arbeitsvertrag, Konflikte am Arbeitsplatz, wie z.B. Mobbing oder wollen Sie sich über arbeitsrechtlichen Themen wie Kündigung, Geheimhaltung, Konkurrenzverbot oder Mediation beraten lassen? Wir unterstützen sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber. Durch die professionelle Redaktion von Arbeitsverträgen können Konflikte von vorne herein präventiv vermieden werden.

Anwalt Mietrecht

Unsere Kernkompetenz liegt im Bereich des Mietrechts. Baurechts, Immobilienrechts bzw. des Pachtrechts. Mieter, Vermieter, Immobilienbesitzer und Liegenschaftsverwaltungen gehören zu unseren Kunden. In mietrechtlichen Angelegenheiten wie z.B. die Gestaltung von Mietverträgen oder in der Mietzinsgestaltung sowie bei Kündigung von Mietvertragen und Ausweisungen sind wir überaus erfahren.

Anwalt Wirtschaftsrecht

Unsere auf alle wirtschaftsrechtlichen Fragen spezialisierten Rechtsanwälte bieten eine kompetente praxisorientierte Rechtsberatung an. Aufgrund jahrelanger Erfahrung im nationalen und internationalen Wirtschaftsrecht sind wir die richtigen Ansprechpartner. Zusammen mit unseren Netzwerkpartner helfen wir Privaten, Unternehmen bzw. Familienunternehmen interdisziplinär in allen Fragen rund um das schweizer und deutsche Wirtschaftsrecht.

Anwalt Gesellschaftsrecht

Spezialisierte Rechtsanwälte für gesellschaftsrechtliche Fragen aus Zürich helfen bei Firmengründung und unterstützen Privatpersonen und Unternehmen in allen Belangen des Gesellschaftsrechts und Unternehmensrechts. Bei gesellschaftsrechtlichen Fragen zu Aspekten von Personenvereinigungen wie z.B. einer AG, GmbH, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft, Verein oder Stiftung sind wir anwaltlich sowohl in der Beratung als auch in der Prozessführung tätig.

Anwalt Handelsrecht

Unsere Kanzlei für handelsrechtliche Rechtsfragen bietet Privaten und Unternehmen eine vollumfängliche Beratung und Prozessführung im Handelsrecht an. Bei Unternehmensgründung, Unternehmensnachfolge oder auch anderen handelsrechtlich Belangen sind wir die zentrale Anlaufstelle in Zürich. Wir bieten Rechtssicherheit im deutschen und schweizerischen Handelsrecht.

Anwalt Schadensrecht

Unser Anwalt für Schadensrecht vertritt Sie im Schadensrecht. Bei allen Arten von Schadensersatzansprüchen verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht. Möchten sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen oder diesen abwehren? Spezialisierte Anwälte für Haftung- und Schadensrecht bzw. Schadensersatzrecht beraten und vertreten Sie kompetent.

Schweizer Vertragsrecht

Ein Vertrag ist die gegenseitige übereinstimmende Willensäusserung zweier Parteien. Verträge werden täglich abgeschlossen. Man kann verschiedene Vertragsformen unterscheiden. Grundsätzlich wird die mündliche und die schriftliche Vertragsform unterschieden. Es kann aber auch sein, dass für den Abschluss eines Vertrags eine qualifizierte Vertragsvorschrift notwendig ist. Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie z.B. muss notariell beglaubigt werden und es bedarf ein Grundbucheintrag. In einem Vertragsgespräch kann es durchaus schon sein, dass man sich verpflichtet

Wichtig ist, dass man die Tragweite und die Vertragsfolgen richtig einschätzen lernt, bevor man einen Vertrag eingeht. Konfliktpotential entsteht, wenn Verträge mangelhaft, lückenhaft oder unklar ausgestaltet sind. Eine gütliche Einigung mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts für Vertragsrecht kann meist erzielt werden. Sind die Meinungen und Interessen der Vertragsparteien zu weit auseinander, kommt es zwangsläufig zu einem vertrags- oder arbeitsrechtlichen Prozess. Vertragsrechtliche Auseinandersetzungen gibt es bei den unterschiedlichsten Verträgen wie z.B. bei der Senkung, Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Leihvertrag oder Tauschvertrag.

Die Anwaltskanzlei Wittibschlager verfügt über Experten im Vertragsrecht. Dank einem eingespielten Team, einer grossen praktischen arbeitsrechtlichen Erfahrung und dank aktuellstem Wissen im schweizerischen und deutschem Vertrags- und Arbeitsrecht, können wir Ihre Fragen kompetent beantworten.

Wir begleiten Sie bei der Ausarbeitung von Verträgen und setzen uns als Vermittler oder Rechtsvertretung bei arbeitsrechtlichen Prozessen ein

Kontaktieren Sie uns noch heute mit Ihrem Anliegen

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Unser Anwalt für Vertragsrecht setzt Ihre Ansprüche durch!

Vertragsausarbeitung

Spezialisierte Anwälte für alle vertragsrechtliche Rechtsbereiche setzen Ihre Ideen vertraglich um. Ein erfahrener Anwalt für Vertragsrecht setzt einen Vertrag für Sie auf. Es kann auch von Nöten sein, einen bereits bestehenden Vertrag anzupassen bzw. diesen neu auszugestalten oder zu vervollständigen. Suchen Sie einen Experten für die Redaktion eines Arbeitsvertrages, Werkvertrages, Kaufvertrages, Mietvertrags Erbvertrag, Ehevertrages oder Lizenzvertrags? Wie erklären Ihnen den Ablauf einer Vertragsredaktion und unterstützen Sie bei der Ausarbeitung sämtlicher Vertragsarten.

Vertragsprüfung

Die Prüfung erarbeiteter oder bestehender Verträge durch einen Vertragsrechtsexperten kann Sie vor unangenehmen Folgen bzw. Überraschungen schützen. Wir erläutern Ihnen nach genauer Vertragsprüfung allfällige Vertragsrisiken, unerwünschte vertragliche Folgen können vermieden werden. Vertragliche Ergänzungen und Neuformulierungen bewahren vor vermeidbaren vertraglichen Schäden. Machen Sie noch heute einen Termin für die Vertragsprüfung ab. Unsere Spezialisten im Vertragsrecht unterstützen Sie kompetent.

Gerne biete ich bei den folgenden Verträgen meine Hilfe an:

Vertragsarten

Unsere Experten im Vertragsrecht helfen beim:

  • Kaufvertrag
  • Immobilienverkauf
  • Mietvertrag
  • Pachtvertrag
  • Darlehen
  • Kreditvertrag
  • Werkvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Bürgschaftsvertrag
  • Pfandvertrag
  • Garantievertrag
  • Sicherungsvertrag
  • Hinterlegungsvertrag
  • Gesellschaftsvertrag
  • Aktionärbindungsvertrag
  • Konkubinatsvertrag
  • Ehevertrag,
  • Erbvertrag, Erbverzichts- und Erbteilungsvertrag
  • Leasing,
  • Vertriebsverträge
  • Lizenzvertrag
  • Leihvertrag
  • Mietvertrag
  • Pachtvertrag
  • Darlehensvertrag, Kreditvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Werkvertrag und Treuhandvertrag
  • Mäkler-, Agentur-, Kommissions-, Fracht- und Speditionsvertrag
  • Bürgschafts-, Garantie-, Pfand-, Sicherungs-, Hinterlegungsvertrag
  • Gesellschafts- und Aktionärbindungsvertrag
  • Konkubinats-, Ehe-, Erb-, Erbverzichts- und Erbteilungsvertrag
  • Leasing-, Alleinvertriebs- und Vertriebsvertrag
  • Lizenzvertrag

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Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Wir beantworten Ihre Fragen.

Zürcher Anwalt für Vertragsrecht
Zürcher Anwalt für Vertragsrecht

Verträge im Alltag

Unser Alltag wird seit jeher von Vertragsabschlüssen dominiert, wobei sich in den meisten Fällen die Vertragsparteien sich dessen gar nicht bewusst sind. Besorgt man sich abends etwas im Lebensmittelladen, so stellt dies bereits einen Kaufvertrag dar und löst automatisch eine Vielzahl an Rechtsfolgen aus. Währendem Verträge zumeist in mündlicher Form geschlossen werden, können – wenn auch weniger alltäglich – selbstverständlich auch schriftliche oder vor einem Notar beglaubigte Verträge abgeschlossen werden. Ein Vertragsschluss muss in aller Regel nicht einmal ausdrücklich, sondern kann auch durch konkludentes Verhalten erfolgen. Das schweizerische Vertragsrecht kennt hierbei neben dem erwähnten Kaufvertrag weitere Vertragsinstitute wie beispielsweise die Schenkung, den Tausch, die Miete, die Pacht, die Leihe, den Auftrag, den Werkvertrag, das Darlehen oder den Arbeitsvertrag.

All jene Vertragsinstituten sind gesetzlich im Schweizerischen Obligationenrecht kodifiziert. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit lässt es jedoch zu, dass zwei oder mehrere Parteien miteinander einen Vertrag abschliessen, welcher sich nicht eindeutig unter einem dieser im OR geregelten Vertragsarten subsumieren lässt, sodass je nach Vertragsinhalt ein sogenannter Innominatkontrakt, welcher nicht explizit gesetzlich geregelt wird und dessen konkreter Inhalt deswegen durch Auslegung häufig erst bestimmt werden muss, vorliegen kann. In Hinblick auf die heutige Vielzahl von Verträgen bzw. deren verschiedenen Formen und Ausgestaltungen ergeben sich im Vertragsrecht zwangsläufig auch erhebliche Konfliktbereiche. Besonders mündliche oder konkludent geschlossene Verträge können inhaltlich unter den Parteien missverstanden oder gewisse Vertragsinhalte nicht hinreichend geregelt worden sein. Zudem besteht auch immer die Gefahr, einen Vertrag durch konkludentes Verhalten abgeschlossen zu haben, ohne sich dessen bewusst zu sein oder die rechtlichen Konsequenzen zu kennen.

Streitigkeiten im Bereich des Vertragsrecht

Streitigkeiten im Bereich des Vertragsrechts lassen sich zuweilen durch eine gütliche Einigung zwischen den Parteien regeln, wobei eine anwaltliche Beratung eine solche Bereinigung massgeblich fördern kann. Gewisse Konflikte sind allerdings dermassen schwerwiegend, dass sie sich lediglich auf dem Rechtsweg durch den Richter auflösen lassen. Für all jene mit dem Vertragsrecht zusammenhängenden Problemfelder stehe ich Ihnen als auf Vertragsrecht spezialisierte Anwältin mittels professioneller Beratung bei und helfe sowohl Privatpersonen als auch Unternehmenbei Vertragsverhandlungen, bei der Ausgestaltung eines Vertragssowie bei der Durchsetzung der vertraglich vereinbarten Rechten bzw. Pflichten.

Ausserdem prüfe und redigiere ich jegliche Arten von Verträgen, darunter insbesondere Fahrnis- und Grundstückkaufverträge, Mietverträge, Pachtverträge, Darlehensverträge, Kreditverträge, Arbeitsverträge, Treuhandverträge, Werkverträge, Gesellschaftsverträge, Aktionärsbindungsverträge, Leasingverträge, Vertriebsverträge, Lizenzverträge, Bürgschaftsverträge, Garantieverträge, Pfandverträge, Sicherunsgverträge, Hinterlegungsverträge, Eheverträge, Konkubinatsverträge, Erbverträge, Erbteilungsverträge, Erbverzichtsverträge sowie jegliche Auftragsarten wie beispielsweise der einfache Aufträge, Mäklerverträge, Kommissionsverträge, Frachtverträge oder Speditionsverträge. Konsultieren Sie noch heute unseren Anwalt für Vertragsrecht für eine umfassende und profunde Erstberatung.

Anwalt Vertragsrecht ist zentrale Anlaufstelle für Klein und Mittelbetriebe – Ihr Anwalt für KMU’s

Dank meiner mehrjährigen Erfahrung bei der Gestaltung und der Redaktion von Vertragsverhandlungen und dem Abschluss von Verträgen konnte ich mir ein vertragsrechtliches Wissen in den unterschiedlichsten Industrien aneignen, welches ich in der Vertragsberatung einfliessen lasse. In vielen KMU’s besteht ein Handlungsbedarf. Bestehende Verträge müssen oft überprüft und angepasst werden. Die Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen kann so optimiert werden. Auch die Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen sollte ein spezialisierter Anwalt für Vertragsrecht vornehmen. Die Führung einer KMU bedarf im heutigen Wirtschaftsverkehr weitaus mehr als der Vertrieb von Waren oder das Anbieten gewisser Dienstleistungen. Vielmehr ist es heute unumgänglich, sich mit einer Vielzahl an rechtlichen und administrativen Fragen auseinanderzusetzen. Als Unternehmer oder Unternehmerin einer KMU ist die Bewältigung dieser Aufgaben, welche über die eigentliche Kernkompetenz des Unternehmens hinausgehen, ohne professionelle Hilfe kaum zu bewältigen.

Anwalt Firmengründung

Gerade zu Beginn einer KMU-Gründung ist man mit vielerlei Rechtsfragen konfrontiert und als juristischer Laie häufig überfordert. Als auf KMU spezialisierte Anwältin berate ich Sie gerne in diesen komplizierten und häufig unüberschaubaren rechtlichen Angelegenheiten und erbringe individuell auf Ihre unternehmerischen Bedürfnisse ausgerichteten Dienstleistungen. Im Bereich von Firmengründungen oder -umwandlungen vollziehe ich bei Bedarf von Anfang an den gesamten Gründungsprozessbis zum vollends gegründeten und betriebsbereiten Unternehmen. Dabei berate und vertrete ich Sie mitunter bei Vertragsverhandlungen oder wirke bei der Ausgestaltung der Gesellschaftsverträge sowie anderen Verträgen – wie beispielsweise Kaufverträge, Leasingverträge, Frachtverträge, Lizenzverträge oder Franchiseverträge – mit, um eine für Ihre KMU ideale inhaltliche Lösung zu finden und allfälligen Problemfeldern präventiv zu umgehen. Zudem prüfe und redigiere ich allfällige bereits bestehende Verträge. Ferner berate ich Sie auch zu allen markenrechtsrelevanten Themen und leite hierbei die nötigen Schritte durch. 

Bei einem KMU-Betrieb stellen sich zwangsläufig auch besondere haftpflichtrechtliche Fragen, über welche ich Sie eingehend aufkläre, um das Risiko der Haftung einzugrenzen. Gerne prüfe ich zudem Versicherungspolicen und die Leistungen der Versicherer für Sie. Ausserdem vertrete ich Sie in haftpflichtrechtlichen Streitfällen, sei es auf der Seite des Klägers, der seine haftpflichtrechtlichen Ansprüche durchsetzen will, oder sei es auf der Seite des Beklagten. Des Weiteren begleite ich Sie bei den für die Entstehung der KMU notwendigen Bauvorhaben von Anfang bis Ende des jeweiligen Projekts. Dabei stelle ich insbesondere sicher, dass Baueingaben korrekt und fristgerechterfolgen, kläre Sie über die Finanzierungsmöglichkeiten des Bauprojekts auf, erstelle oder überprüfe die hierzu notwendigen Werkverträge und überwache ganz allgemein den gesamten Verlauf des Projekts, um einen möglichst reibungslosen Bauprozess sicherzustellen.

In Bezug auf bereits bestehende Liegenschaften helfe ich Ihnen mit Blick auf Ihre individuelle Ausgangslage und Präferenzen bei der Entscheidung, ein Objekt kaufen oder stattdessen zu mieten und wirke hierbei auch bei der konkreten Ausgestaltung der einschlägigen Verträge mit. Umgekehrt biete ich natürlich auch Beratungen an in Hinblick auf Verkäufe oder Vermietungen von Liegenschaften. Wenn in einer KMU Arbeitskräfte eingestellt werden sollen, so spielen in Ihrer KMU die arbeitsrechtlichen Aspekte zwangsläufig eine massgebliche Rolle. Ich gestalte hierfür bei Bedarf Arbeitsverträge für Sie aus, um den arbeitsrechtlichen Problemfelder bereits im Vorfeld zu entgegnen, und berate Sie zu jeglichen arbeitsrechtlich relevanten Themen wie beispielsweise zum Gesamtarbeitsvertrag (GAV), Arbeitszeitkontrolle oder flankierende Massnahmen.

Anwaltliche Hilfe bei erb-, familien- oder arbeitsrechtlichen Konflikten

Sollte es zu Konflikten mit Arbeitnehmer kommen, vertrete und berate ich Sie bei mediativen Konfliktlösungen oder bei anderen Massnahmen wie die Kündigung des Arbeitsvertrags. In diesen Angelegenheiten vertrete ich sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer.

Ferner biete ich auch diverse Dienstleistungen für Privatpersonen ausserhalb des geschäftlichen Bereichs an. So formuliere ich beispielsweise Ehe- und Erbverträge, stehe Ihnen beratend bei einer Erbteilung bei und helfe bei der Erfüllung der Pflichten eines Willensvollstreckers.

Sollte es in einer Ehe zur Scheidung kommen, so versuche ich nach sorgfältiger Abklärung Ihrer Bedürfnislage und Präferenzen durch Mediation eine einvernehmliche Scheidung mit Ihrem Partner herbeizuführen, wobei ich Sie, wenn eine gütliche Einigung scheitern sollte, auch vor Gericht vertreten werde.

Anwalt Vertragsrecht
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Anwalt bei Konflikten in der Schule

In Bezug auf die schulischen Angelegenheiten Ihrer Kinder führe ich bei Konflikten mit der Schulleitung, dem Rektorat oder anderen schulischen Behörden die Verhandlungen, um die Rechte und Ansprüche Ihres Kindes angemessen zu vertreten. Bei unhaltbaren Entscheidungen seitens schulischer Behörden lege ich in Ihrem Namen Rekurse ein.

Anwaltskanzlei Wittibschlager

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8008 Zürich

 
 
 

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