Unser Anwalt erstellt für Sie einen professionellen Vorsorgeauftrag oder Patientenverfügung. Haben Sie Rechtsfragen im Bereich des Erwachsenenschutzrechts? Benötigen Sie anwaltliche oder notarielle Hilfe bei der Errichtung eines Vorsorgeauftrages oder einer Patientenverfügung?
RechtsanwälteVorsorge
Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team beraten und vertreten Sie im Bereich des Erwachsenenschutzrechts. Wir helfen Ihnen bei der Errichtung von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen, etc.) sowie Vertretung vor Gerichten und Behörden (KESB).
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
Erwachsenenschutzrecht
Das Erwachsenenschutzrecht bietet Privatpersonen die Möglichkeit für den Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit oder des Schwächezustandes Vorkehrungen zu treffen.
Urteilsfähige und mündige Personen können in einer Patientenverfügung festlegen, welchen medizinischen Massnahmen sie im Falle einer künftigen Urteilsunfähigkeit zustimmen und welchen nicht.
Hierbei geht es im Wesentlichen darum, die medizinischen Massnahmen und das Vorgehen im akuten Krankheitsfall festzulegen.
Übersicht
- Erwachsenenschutzrecht
- Patientenverfügung
- Vorsorgeauftrag
- Ihr Anwalt in Zürich zum Vorsorgeauftrag & Patientenverfügung
- Ist die Beurkundung des Vorsorgeauftrages durch einen Notar Vorschrift?
- Anwalt für Familienrecht hilft bei der Redaktion des Vorsorgeauftrages / Patientenverfügung
- Muss eine vom Anwalt in Zürich erarbeitete Patientenverfügung im Notariat beurkundet werden?
- Inhalte der Patientenverfügung
- Hier finden Sie uns – Routenplaner
Patientenverfügung
In der Regel enthält eine Patientenverfügung auch eine Vertretungsbefugnis. Wollen Sie einen Vorsorgeauftrag sicherstellen, dass eine andere Person für Sie die notwendigen Angelegenheiten erledigen kann?
Vorsorgeauftrag
Der Vorsorgeauftrag betrifft auch die Vertretung im Rechtsverkehr bei Urteilsunfähigkeit.
Leider kann es passieren, dass man infolge eines Unfalls oder infolge Altersschwäche nicht mehr für sich selbst sorgen kann und damit auf die Unterstützung anderer Personen angewiesen ist. Die Frage ist, welche Person darf an ihrer Stelle entsprechende Entscheide fällen?
Beim Vorsorgeauftrag beauftragt eine handlungsfähige Person eine natürliche oder juristische Person im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit die Personen- oder Vermögenssorge künftig zu übernehmen. Auch die Verantwortung für die Vertretungsmacht des künftigen Rechtsverkehrs kann bestimmt werden.
Sind sie auf der Suche nach einem Anwalt und Experten für den Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung?
Vorsorgeaufträge oder Patientenverfügungen bieten präventiven Schutz. Personen, welche nicht mehr urteilsfähig sind, sind Personen, welche die Fähigkeit verloren haben, vernünftig zu handeln. Dies kann aufgrund einer fortschreitenden Demenz oder wegen einer psychischen Erkrankung erfolgen.
Nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit kann das Bewusstsein verloren werden. Für diesen Fall kann man auf eine Patientenverfügung zurückgreifen. Im Zivilgesetzbuch (ZGB) der Schweiz werden die Grundsätze des Vorsorgeauftrages, welcher insbesondere die Personen- und auch die Vermögenvorsorge betrifft, geregelt. Auch die Formvorschriften und die gesetzlichen Voraussetzungen zur Patientenverfügung sind im ZGB geregelt.
Ihr Anwalt in Zürich zum Vorsorgeauftrag & Patientenverfügung
Es versteht sich von selbst, dass der Notar beziehungsweise der Anwalt bei dem Vorsorgeauftrag und der Patientenverfügung mit grossem Einfühlungsvermögen und Sensibilität vorgehen sollte.
Keiner spricht gerne über Krankheit, Tod oder einer möglichen Urteilsunfähigkeit. Wir erklären Ihnen die Formvorschriften der Beurkundung oder wir helfen Ihnen den Inhalt Ihrer Dokumente Ihren Bedürfnissen entsprechend zu gestalten. Ein professionelle und umfassende Beratung bei einem Anwalt für Familienrecht ist auf jeden Fall zu empfehlen.
Ist die Beurkundung des Vorsorgeauftrages durch einen Notar Vorschrift?
Bevor Sie Ihren Vorsorgeauftrag beim Anwalt in Zürich prüfen lassen und dann im Notariat beurkunden lassen, sollten Sie eine umfassende Rechtsberatung bei unserem Anwalt für für Erwachsenenschutzrecht. In der Schweiz bekommen urteilsunfähige Personen ohne Vorsorgeauftrag einen gesetzlichen Vertreter.
Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie diese Vorsorge selbst bestimmen. Falls der Antragsteller künftig krank oder urteilsunfähig wird, kann mittels des Vorsorgeauftrages eine oder mehrere Personenbestimmt werden, welche eine Vertretungsmacht haben. Es können finanzielle und persönliche Vorsorgeregelungen getroffen werden.
Anwalt für Familienrecht hilft bei der Redaktion des Vorsorgeauftrages / Patientenverfügung
Die frühzeitige Konsultation in unserer Anwaltskanzlei und die anwaltliche und notarielle Beratung bezüglich den Möglichkeiten eines Vorsorgeauftrages ist essentiell. Nur ein spezialisierter Anwalt weiss wie die Formulierungen der Aufgaben und Weisungen eindeutig und unmissverständlich abgefasst werden sollten. Möchten Sie in Ihrem Vorsorgeauftrag verschiedene Personen mit unterschiedlichen Weisungen definieren? Die handschriftliche Redaktion des Vorsorgeauftrages oder die notarielle Beurkundung ist entscheidend. Die Mitarbeit des Notars ist nicht zwingend notwendig!
Ein Notariat mit einem Anwalt für familienrechtliche Belange, d.h. einem spezialisierten Anwalt für die Redaktion des Vorsorgeauftrages und Patientenverfügung ist nicht leicht zu finden.
Muss eine vom Anwalt in Zürich erarbeitete Patientenverfügung im Notariat beurkundet werden?
Welchen medizinischen Massnahmen wollen Sie im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmen und welchen nicht? Eine gute Patientenverfügung regelt das medizinische Vorgehen möglichst umfassend und es enthält klare Weisungen für das Vorgehen von Ärzten. Wenn Patienten die Handlungsfähigkeit verlieren, können Regelungen für den Einsatz von palliativer Pflege oder den Einsatz von lebenserhaltenden Massnahmen getroffen werden.
Inhalte der Patientenverfügung
Weiter kann festgelegt werden, ob und von wem man Besuch haben möchte und ob man einer Organspende zustimmt. Die Verfügung kann entsprechende Weisungen an Dritte enthalten und mit oder ohne Vollmacht erteilt werden. Es ist zudem möglich in der Verfügung bestimmte Anweisungen an Ärzte und medizinisches Fachpersonal ausführlich zu definieren.
Gerne klären wir Sie über die Möglichkeiten einer Patientenverfügung auf, ausserdem unterstützen wir Sie bei allen Verfahren rund um den Erwachsenenschutz.
Konsultieren Sie noch heute unser Anwalt und Experte für den Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung.
Ablauf
- Wir sind für Sie da!
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- Erstberatung erhalten
Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
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Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!
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