Anwalt / Anwältin Eherecht – Ehe- und Eheschutz

Suchen Sie einen Anwalt für Anwalt Eherecht und Eheschutz? Unsere Familienrechtsanwälte sind im Eherecht ausgewiesene Experten.

Rechtsanwälte Eherecht und Eheschutz

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team bieten eine kompetente Rechtsberatung im Trennungsfall. Experten für Eheschutz und Ehescheidungsrecht sind für Sie da!

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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Inhaberin der Kanzlei - Anwältin Schweiz/Deutschland

Ihre Rechtsanwälte für Eherecht: Ehe und Eheschutz

Die Ehe, der Eheschutz und die eingetragene Partnerschaft sind im Eherecht geregelt. Mit der zivilen Trauung wird die Eheschliessung rechtsgültig vollzogen. Die Ehe ist eine anerkannte Form des Zusammenlebens und ist in der Regel auf eine lange Dauer ausgerichtet. Trotzdem wird in der Stadt Zürich jede zweite Ehe geschieden.

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Überblick

Anwalt Eherecht Eheschutz
Anwalt Eherecht Eheschutz

Schon vor der Heirat sollte man sich deshalb an einen spezialisierten Anwalt für Eherecht, an einen Fachanwalt Familienrecht oder an einen Scheidungsanwalt wenden. Eherechtliche Fragen rund um den Ehevertrag können so schon im Vorfeld der Eheschliessung geklärt werden. Ein Ehevertrag kann helfen die eigenen Interessen zu schützen. Es ist ratsam beim Zusammenleben ohne Trauschein gewisse Regelungen zu treffen.

Unser Rechtsanwalt hilft Ihnen gerne beim Aufsetzen eines Ehe- oder Konkubinatvertrags. Haben Sie Fragen zur Eintragung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften? Leben Sie getrennt von Ihrem Ehepartner und wollen Sie mehr über den Eheschutz oder Eheschutzmassnahmen wissen. Wir klären Sie umfassend über eherechtlichen Belange auf und vertreten Sie kompetent in einem Eheschutzverfahren.

Professionelle anwaltliche Beratung im Falle der Ehetrennung

Leider gibt es in sehr vielen Schweizer Familien eheliche Konflikte oder gar unüberbrückbare Ehestreitigkeiten. Unsere Rechtsanwälte für Scheidungsrecht sind auf Eherecht spezialisiert und beraten Eheleute auch in heiklen familien- und eherechtlichen Angelegenheiten.

Es ist überaus wichtig noch vor der Heirat, d.h. vor der zivilrechtlichen Eheschliessung einen Eherechtsanwalt zu konsultieren. Ein guter Ehevertrag kann helfen negative Trennungs- oder Scheidungsfolgen vorzubeugen. Auch bei einer ungewollten oder unerwarteten Trennung beziehungsweise Scheidung ist man so bestens vorbereitet und weiss mit welchen Scheidungs- oder Trennungsfolgen man zu rechnen hat.

Wir vertreten Ehegatten mit oder ohne Ehevertrag bei Ihrer Scheidung. Zuerst versuchen unsere Familienrechtsexperten eineFamilienmediation, d.h. das Ziel ist, wenn möglich und gewünscht, die Schlichtung des Ehestreites. Eine aussergerichtliche Einigung der Ehegatten ist kostengünstig und hat oftmals oberste Priorität.

Fachwissen im Ehe-, Scheidungs-, Unterhalts-, Familien und Kindesrecht und eine überaus hohe Sozialkompetenz sowie Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick zeichnen unsere Scheidungsanwälte aus. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann Ihnen bei Scheidung, Trennung oder Eheschutz weiterhelfen. Eine Mediation kann nur mit diesen Qualifikationen zum Erfolg führen.

Ehe- und scheidungsrechtliche Beratung bei Trennung, Eheschutz und Scheidung

Nur ein erfahrener Scheidungsanwalt kennt sich im Eheschutz und Scheidungsrecht aus. Sobald die Ehegatten Ihren gemeinsamen Haushalt auflösen, ist die Trennung rechtlich vollzogen. Dies hat weitreichende familienrechtliche Konsequenzen.

Wer übernimmt die Obhut der Kinder? Wie wird während der Trennung die Finanzen geregelt, d.h. wer zahlt an wen wieviel Unterhalt?

Es ist wichtig, dass sich die Ehegatten schon sehr früh über die familienrechtlichen Folgen der Trennung und Scheidung anwaltlich beraten lassen. Eine Trennung oder Scheidung hat weitreichende Folgen.

Anwalt Eherecht Eheschutz – Regelungen der Trennungsfolgen

Der Eheschutz kann helfen, die finanziell schwächere Seite zu schützen. Scheidungsfolgen, wie zum Beispiel die vermögensrechtliche Teilung, d.h. die güterrechtliche Auseinandersetzung, künftige Unterhaltsregelungen sowie die Regelungen der Besuchs- und Ferienrecht der Kinder müssen gut geplant werden. Eine ausgeklügelte Scheidungsstrategie kann von grosser Bedeutung sein!

Unsere Advokatur in Zürich ist die zentrale Anlaufstelle bei Rechtsfragen rund um die Redaktion von Trennung-, Scheidungs- und Unterhaltsvereinbarungen. Die Ausarbeitung einer Scheidungskonvention oder die strategische Planung einer Kampfscheidung in einem strittigen Scheidungsverfahren sollten nur professionelle und erfahrene Scheidungsanwälte vornehmen. Nur so könne Ihre Interessen geschützt werden.

Unser Anwalt für Eherecht, Eheschutz und Scheidungsanwalt führt Ihren Scheidungs- oder Trennungsfall zum Erfolg! Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute eine Termin bei unserem Eherechts-und Scheidungsanwalt. Gerne übernehmen wir für Sie die Vertretung vor Gericht und setzen Ihre Trennung- und Scheidungsinteressen durch.

Ablauf

  1. Wir sind für Sie da!

    Kontaktieren Sie uns noch heute!Anwaltskanzlei Wittibschlager

  2. Erstberatung erhalten

    Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können.  Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
    info(at)wittib-law.ch
    Anwalt Rechtsberatung

  3. Mandant werden!

    Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!Erstberatung Kanzlei

Gerne können Sie sich auch zu folgenden Themen informieren:

Anwaltskanzlei Wittibschlager

Dufourstrasse 165
8008 Zürich

 
 

Hier finden Sie uns – Routenplaner

Route

Dein Standort:

Anwaltskanzlei Zuerich

Dufourstrasse 165
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten – telefonische Erreichbarkeit

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

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Weitere Infos

Ratings / Bewertungen
[Anzahl der Bewertungen: 65 Durchschnitt: 5]

Anwalt / Anwältin Familienrecht

Suchen Sie einen Top-Anwalt oder eine Anwältin für Familienrecht / Scheidungsanwalt? Wollen Sie mehr über die Eheschliessung und die Folgen einer Ehetrennung bzw. Scheidung wissen? Wir bieten familienrechtliche Beratung, Unterstützung und Vertretung vor Gericht.

Übersicht Familie

Zusammenleben

  • Konkubinat
  • Ehe

Kindesverhältnis

  • Kindeswohl
  • Rechte des Kindes
  • Rechte und Pflichten der Eltern
  • Vermögen und Lohn des Kindes
  • Massnahmen zum Schutz des Kindes

Vormundschaft

  • Gründe für die Bevormundung
  • Aufgaben des Vormundes
  • Beistandschaft/ Beiratschaft

Vormundschaftliche Massnahmen

  • Beistandschaft
    • Vaterschaftsklage
    • Vermögensverwaltung
  • Beiratschaft
    • Landgeschäfte
  • Vormundschaft
    • Elternersatz bei Minderjährigen: Lehrvertrag, Verträge…

Erbe

  • Die gesetzlichen Erben
  • Die Erbschaft
  • Güterrechtliche Auseinandersetzung und Erbanteile
  • Pflichtteile und freie Quoten
  • Verfügung von Todes wegen

Ihre Rechtsberatung im Familienrecht inkl. Scheidungsrecht

Das Schweizer Familienrecht regelt die rechtlichen Verhältnisse von Ehe, Familie und Lebenspartnerschaft. Familienrechtliche Regelungen des Zivilgesetzbuches sind überaus komplex und durch die Besonderheiten des individuellen Einzelfalls geprägt. Aus diesem Grund ist eine fundierte Beratung von einem fachkundigen Rechtsanwalt für Familienrecht unerlässlich.

Unser Rechtsanwälte unterstützen Sie u.a. bei folgenden Anliegen:

  • Obhuts- & Sorgerecht
  • gemeinsame elterliche Sorge
  • alleiniges Sorgerecht
  • Regelung des Besuchsrechts
  • Obhutsfragen
  • Ehe, Trennung & Scheidung
  • Konkubinats-vertrag, Ehevertrag
  • strittige Scheidung
  • einvernehmliche Scheidung
  • Immobilien & Scheidung
  • Unterhaltsrecht
  • Alimente, Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Betreuungs-unterhalt

Unsere Dienstleistungsangebot umfasst im Wesentlichen die folgenden Bereiche:

  • Redaktion und Prüfung von Scheidungsvereinbarung & Trennungsvereinbarung
  • Trennung, Scheidung & Eheschutz
  • Unterhalt & Alimente
  • Güterrecht – güterrechtliche Auseinandersetzung bei Ehescheidung / Vermögen – Vermögensteilung bei Scheidung
  • Zuweisung der ehelichen Wohnung oder der Liegenschaft
  • Aufteilung Pensionskassenguthaben
  • Besuchs-, Obhuts- und Sorgerecht
  • Kampfscheidungen – strittige Scheidung – Scheidungsklage
  • Eheschutz, Eheschutzmassnahmen, vorsorgliche Massnahmen
  • Abänderung von Scheidungsurteilen
  • Ehevertrag – Gütertrennung – Gütergemeinschaft

Gesetzliche Grundlagen des Familienrechts – ZGB Art. 90–456

  • Eherecht
  • Eheschliessung
  • Ehescheidung/Ehetrennung
  • Wirkungen der Ehe
  • Güterrecht
  • Verwandtschaft
  • Entstehung und Wirkungen des Kindesverhältnisses 
  • Vormundschaft

Rechtsanwälte Familienrecht

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team beraten vertreten Sie in allen Bereichen des Familienrechts (Scheidung, Trennung, Eheschutz, Kinderbelange, Kinder- und Erwachsenenschutz)

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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Wir raten keinem zu einen aussichtslosen Rechtsstreit!

Familienrechtsanwalt der Anwaltskanzlei Wittibschlager

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Da das Familienrecht alle personen- und vermögensrechtlichen Beziehungen der durch Ehe oder Verwandtschaft verbundenen Personen sowie den Erwachsenenschutz regelt, treten im Familienrecht alltäglich vielerlei rechtliche Frage- und Problemstellungen auf. Gerne unterstützt Sie unser Scheidungsanwalt und Experte für familienrechtliche Angelegenheiten.

Ihre Experten

Unsere Kanzlei

Die Anwaltskanzlei Wittibschlager hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Unsere Rechtsanwälte vertreten Privatpersonen & Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, USA, und Osteuropa.

Wir sind ein Team mit erfahrenen und spezialisierten Anwälten in verschiedenen Fachgebieten. Zu unseren bevorzugten Arbeitsgebieten gehören das Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Handels- & Gesellschaftsrecht, Schuldbetreibung- und Konkursrecht, nationales- & internationales Privatrecht & Wirtschaftsrecht.

Dank der fachlichen Spezialisierung unserer Anwältinnen und Anwälte und ihrer Berufserfahrung können wir Ihnen qualitativ herausragende Dienstleistungen anbieten.

In der Schweiz ist unsere Kanzlei ist die zentrale Anlaufstelle bei grenzüberschreitenden Rechtsfragen & Sachverhalten Schweiz – Deutschland.

Anwendungsbereich im Familienrecht

Der Anwendungsbereich im Familienrecht ist äusserst breit und kann beispielsweise die güterrechtlichen Verhältnisse bei Ehegatten, einen allfälligen Regelungsbedarf bei Konkubinatspartnern, die notwendigen Schritte zur Einleitung einer Trennung, Unterhaltsansprüche für Kinder und Ehegatten, die Ausgestaltung eines Besuchs- oder Obhutsrechts hinsichtlich gemeinsamer Kinder aus geschiedenen Ehen oder gar die Möglichkeiten, wenn man Opfer von häuslicher Gewaltwird, betreffen.

In rechtlicher Hinsicht wird das Familienrecht insbesondere im ZGB durch eine Vielzahl von Normen, welche zum Teil auch zivilstandsunabhängig jeweils Rechte und Pflichten für jedes Familienmitglied postulieren, umfangreich und zum Teil äusserst komplex geregelt. Das PartG regelt die Rechtsbeziehungen von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften in einer eingetragenen Partnerschaft. Die Regelungen des PartG ähneln sich dabei in vielerlei Hinsicht denjenigen des Eherechts, allerdings ist es weitaus weniger umfassend und beinhaltet nichtsdestotrotz einige markante Unterschiede. Haben Sie Fragen zum Ehe- und Erbrecht? Ein Anwalt und kann Sie in einer Erstberatung unterstützen.

Familienrechtliche Beratung durch den Scheidungsanwalt

Gerne berate ich Sie als Scheidungsanwalt detailliert zu jeglichen Themen, welche die eingetragene Partnerschaft betreffen und unterstütze Sie beispielsweise bei der Aufhebung einer solchen Rechtsbeziehung. Außerdem berate und vertrete ich Sie in sämtlichen familienrechtlichen Angelegenheiten und kläre Sie mitunter über Ihre im konkreten Einzelfall zukommenden Rechte und Pflichten auf.

Mit meiner jahrelangen Erfahrung im Familienrecht weise Sie auf die rechtlichen Möglichkeiten im konkreten Einzelfall hin, um eine gegenwärtig unbefriedigende Situation zu verändern, und nehme dabei auch besondere Rücksicht auf Ihre persönlichen Bedürfnisse. Ich begleite Sie in schwierigen Situationen und zeige Ihnen die sinnvollsten Möglichkeiten zur Lösung eines familienrechtlichen Problems auf.

Mediation oder scheidungsrechtlicher Prozess?

Mit Rücksicht auf die emotionalen Aspekte, welche ein familienrechtlicher Rechtsstreit mit sich bringen kann, ist in erster Linie ist bei Konfliktsituationen eine gütliche Einigung zwischen den jeweiligen Parteien anzustreben, wobei sich häufig eine Mediation anbietet, um gegenseitige Schwierigkeiten zu klären und geeignete Lösungen für beide Parteien zu finden.

Sollten diese aussergerichtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sein und eine einvernehmliche Lösung nicht in Aussicht stehen, vertrete ich Sie natürlich auch gerne auf dem Rechtsweg in allen Verfahren vor Gerichten und Behörden.

Anwalt Anwältin Familienrecht
Anwalt Anwältin Familienrecht

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Zürcher Familienrechtsanwältin

Als auf Familienrecht spezialisierte Anwältin berate ich Sie beispielsweise gerne im Stadium des Eheschlusses und helfe bei der Wahl des passenden Güterstandes, wobei der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung, die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung jeweils zur Auswahl stehen.

Anwalt für Scheidung & Trennung

Auch im Bereich der Scheidung, der Ehetrennung oder im Verfahren des Eheschutzes biete ich Ihnen eine umfassende Beratung hinsichtlich der sich im Einzelfall ergebenden Rechte, Pflichten und Möglichkeiten an und vertrete Sie in den jeweiligen Verfahren persönlich.

Anwalt Unterhalts- und Kindesrecht

Zudem prüfe und redigiere ich bei Bedarf Unterhaltsverträge, gemeinsame Scheidungsbegehren sowie Ehe- oder Konkubinatsverträge.

Im Bereich des Kindesrecht stehe ich Ihnen ebenfalls hinsichtlich etwaiger Fragestellungen in Bezug auf Unterhaltszahlungen, Sorgerechtsfragen sowie obhuts- und besuchsrechtlicher Aspekte beratend und unterstützend zur Seite.

Erwachsenenschutzrecht: Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung

Daneben unterstütze ich Sie auch im Bereich des Erwachsenenschutzrechts, wenn es beispielsweise darum geht, Patientenverfügungen oder Vorsorgeaufträge zu erstellen. 

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Anwalt Familien- und Scheidungsrecht

Auf Familien- und Scheidungsrecht spezialisierte Anwälte müssen neben einer hohen Fachkompetenz und jahrelanger Berufserfahrung in rechtlich relevanten Belangen auch eine besonders hohe Sozialkompetenz aufweisen, um die individuellen Anliegen der Klienten optimal vertreten zu können.

Daneben ist es auch unumgänglich, die familienrechtlichen Kompetenzen durch Weiterbildungen des Schweizerischen Anwaltsverbandes (SAV) stets den Aktualitäten anzupassen. Eine auf Familien- und Scheidungsrecht spezialisierte Anwältin muss dabei in der Lage sein, dem Mandanten die jeweilige familienrechtliche Sach- und Rechtslage in verständlicher Weise zu erklären.

Unterhalt – Sorgerecht – Betreuungsanteile – Vermögensteilung

Schlussendlich sollen die Klienten genau wissen, ob und wie viel Unterhalt ein Ehegatte bei einer Scheidung dem anderen schuldet und wie in Kinderbelangen das Sorgerecht, die Betreuungsanteile und der Kindesunterhalt konkret ausgestaltet sind. Von besonderer Relevanz sind auch die Fragen zur güterrechtlichen Auseinandersetzung sowie die Aufteilung des Guthabens der beruflichen Vorsorge.

Als Anwalt und Ratgeber für Scheidungsrecht können Sie auf mich zählen.

Anwalt / Anwältin Familienrecht zum Konkubinat

Bei einer faktischen Lebensgemeinschaft (Konkubinat) besteht die Möglichkeit, einen Konkubinatsvertrag zu schliessen. Da das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt ist, sind die sich aus der faktischen Lebensgemeinschaft ergebenden Rechte und Pflichten häufig unklar und umstritten.

Konkubinatsvertrag

Mit einem Konkubinatsvertrag kann man individuell bestimmte Rechte und Pflichten vertraglich bindend festlegen. Zwar lässt sich hiermit keine umfassende und detaillierte Regelung wie im Eherecht gemäss ZGB oder dem Recht der eingetragenen Partnerschaft gemäss PartG erreichen, dennoch bietet ein Konkubinatsvertrag im Einzelfall eine Möglichkeit, dass Konkubinatsverhältnis besser zu ordnen.

Gerne helfe ich Ihnen auch bei der Verfassung eines solchen Konkubinatsvertrags.

Anwalt / Anwältin Familienrecht hilft bei Scheidung

Im Schnitt wird jedes zweite Eheverhältnis im späteren Verlauf wieder geschieden. Eine Scheidung löst neben den ohnehin schon schwierigen emotionalen Folgen auch rechtlich gewichtige Konsequenzen mit sich, welche häufig einer professionellen Beratung und einer fachkundigen Aufklärung der jeweiligen Rechten und Pflichten der betroffenen Parteien bedürfen. Gerade auch wenn Kinder involviert sind, ist eine eingehende Beratung zur Abwicklung einer Scheidung von grosser Wichtigkeit.

Bei einer Scheidung treten zwangsläufig eine Vielzahl an rechtlichen Fragestellungen auf, welche beispielsweise das elterliche Sorge- und Betreuungsrecht bezüglich gemeinsamer Kinder, den nachehelichen Unterhalt oder Kindesunterhalt oder die Aufteilung des ehelichen Vermögens und des Guthabens bei den Pensionskassen in der güterrechtlichen Auseinandersetzung betreffen.

Um sich in Bezug auf alle sich hieraus ergebenden Rechte, Pflichten und juristischen Möglichkeiten einen Überblick verschaffen zu können und auf dieser Grundlage die juristischen Möglichkeiten abwägen zu können, ist eine Vertretung durch eine auf Familienrechtsanwältin ratsam.

Die richtige Scheidungsstrategie

Eine spezialisierte Anwältin beziehungsweise ein Scheidungsanwalt kann bei hierbei Lösungen finden zu spezifischen Frage- und Problemstellungen bezüglich Themen der Ehe, der Scheidung, des Unterhaltsrechtes, der Kinderbelange, des Güterrechts, der Erbverträge bzw. Eheverträge, der Patientenverfügungen, der eingetragenen Partnerschaft und des Konkubinats.

Unter Umständen sollte gar eine auf das jeweilige familienrechtliche Fachgebiet spezialisierte Anwältin angerufen werden, so beispielsweise eine Anwältin für Eherecht, eine Scheidungsanwältin, eine auf Unterhaltsrecht spezialisierte Anwältin, eine Kindesrechtsanwältinoder eine Anwältin mit Schwerpunkt auf grenzüberschreitende Scheidungen.

Anwalt / Anwältin Familienrecht zum Eheschutz und Getrenntleben

Vor jeder Scheidung stellt sich zwangsläufig die Frage nach eheschutzrechtlichen Massnahmen, welche eine Ehescheidung im Prinzip vorbereiten sollen. Zentral ist hierbei die Regelung des Getrenntlebens. Diese soll eine zukünftige Scheidung zunächst vorbereiten und befasst sich demnach mit dem Zeitabschnitt bis zum Scheidungsurteil.

Hierbei stellt sich beispielsweise die Frage, wer bis zum Scheidungsurteil in der ehelichen Wohnung bleiben darf, wem für diese Zwischenzeit die Betreuungsanteile hinsichtlich allfälliger Kinder zukommt und in welcher Höhe allfällige Unterhaltsleistungen zu leisten sind. 

Anwalt Eherecht – Eheschutz

In diesem Stadium einer zerrüttenden Ehe ist die Ausgangslage häufig sehr emotional und unsicher. Eine professionelle Unterstützung durch eine auf solche eheschutzrechtlichen Fragestellungen spezialisierte Anwältin kann hierbei dieses schwierige Thema zu versachlichen und die sich ergebenden rechtlichen Möglichkeiten klar verständlich machen.

Mit meiner jahrelangen Erfahrung im Familienrecht unterstütze ich Sie bei der Aufklärung Ihrer Rechte, unterstütze Sie bei einer aussergerichtlichen Einigung oder vertrete Sie vor im gerichtlichen Eheschutzverfahren, wenn eine einvernehmliche Lösung ausser Frage steht.

Anwalt / Anwältin Familienrecht zur Trennung

Von dieser Regelung des Getrenntlebens im Eheschutzverfahren ist die sogenannte Ehetrennung bzw. die gerichtliche Trennung zu unterscheiden. Die Ehetrennung nähert sich insofern der Scheidung an, als dass im Unterschied zum Eheschutzverfahren nicht nur über Unterhaltsbeiträge entschieden, sondern auch eine güterrechtliche Auseinandersetzung durchgeführt wird.

Die sich trennenden Ehegatten bleiben hierbei aber dennoch im Bunde der Ehe, wobei mitunter auch die erbrechtlichen Ansprüche entsprechend unverändert bleiben. Zwar wird von der Möglichkeit einer gerichtlichen Ehetrennung heute nur noch sehr selten Gebrauch gemacht, dennoch kann sie aus religiösen Gründen oder wegen sozialversicherungstechnischen Gesichtspunkten durchaus eine valable Option darstellen.

Als auf Familienrecht spezialisierte Anwältin / Anwalt erkläre ich Ihnen gerne die jeweiligen Vor- und Nachteile einer Ehetrennung sowie einer Ehescheidung und helfe Ihnen bei der Wahl, um für Ihre individuellen Anliegen die optimale Lösung zu finden.

Aussergerichtliche Einigung / Mediation

Möchte man das Band der Ehe mit dem anderen Gatten auflösen, so ist in erster Linie eine aussergerichtliche Einigung mittels einer umfassenden Scheidungsvereinbarung anzustreben, da das darauffolgende gerichtliche Scheidungsverfahren dann nur noch Formsache ist und sich vergleichsweise unkompliziert und zeitsparend gestaltet.

Eine gütliche Einigung kann hierbei beispielsweise in einem Mediationsverfahren oder vor einer Schiedsgerichtsorganisation (SGO) erreicht werden. Die Mediation stellt hinsichtlich der Konfliktlösung eine Alternative zum Gerichts- bzw. Schiedsgerichtsverfahren dar.

Eine Mediation eignet sich nicht nur in familienrechtlichen Konfliktenwie bei Scheidungs- oder Unterhaltsfragen, vielmehr ist sie beispielsweise auch bei Konflikten am Arbeitsplatz, bei Streitigkeiten einer Unternehmung mit Geschäftspartnern oder bei Konflikten zwischen Verwaltungsbehörden und Bürgern häufig eine sinnvolle Option.

Der spezifische Vorteil einer Mediation gegenüber einem gerichtlichen Streitverfahren liegt darin, dass das Mediationsverfahren und die jeweiligen Modalitäten von den sich streitenden Parteien selbst bestimmt und dabei eine auf den spezifischen Einzelfall angepasste Lösungen erarbeitet werden. Damit verläuft das Mediationsverfahren im Vergleich zu einem gerichtlichen Verfahren wesentlich diskreter, kostengünstiger und zeitsparender. Vorausgesetzt wird hierbei lediglich die Zustimmung beider Parteien, eine Mediation einzuleiten, sowie die Anwesenheit beider Parteien an den Mediationssitzungen.

Scheidungsvereinbarung

Schlägt jedoch eine aussergerichtliche Einigung beispielsweise aufgrund einer konfliktbehafteten Scheidung fehl, so ist das gerichtliche Scheidungsverfahren häufig kompliziert, langwierig und meist nur mit anwaltliche Vertretung überhaupt zu bewältigen. Als auf Konfliktmanagement spezialisierte Anwältin zeige ich Ihnen die Möglichkeiten einer aussergerichtliche Einigung mittels Mediation, Schiedsgerichtsbarkeit, Schiedsgutachtens oder ähnliche Formern der aussergerichtlichen Streitbeilegung auf, prüfe und redigiere Scheidungsvereinbarungen oder vertrete Ihre Interessen nötigenfalls auch während des gerichtlichen Streitverfahrens.

Unterhalt

Das Unterhaltsrecht umfasst den Kindesunterhalt, den ehelichen Unterhalt sowie den nachehelichen Unterhalt. Dem Grundsatze nach haben gemäss Art. 163 ZGB beide Ehegatten gemeinsam für den gebührenden Unterhalt der gesamten Familie zu sorgen, wobei jeder Ehegatte im Rahmen seiner Kräfte und unter Berücksichtigung der eigenen Bedürfnisse einerseits und derjenigen der ehelichen Gemeinschaft andererseits seinen Anteil daran zu leisten hat.

Eheschutzverfahren

Wenn sich die Ehegatten über den Unterhaltsbeitrag nicht einigen können, so legt gemäss Art. 173 Abs. 1 ZGB das Gericht im Eheschutzverfahren auf Begehren eines Ehegatten den Geldbeitrag für den Unterhalt der Familie fest. Art. 173 Abs. 2 ZGB und Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB regeln hierbei mitunter den ehelichen Unterhalt im Eheschutzverfahren.

Ehelicher Unterhalt als vorsorgliche Massnahme

Im Rahmen eines laufenden Scheidungsverfahrens wird der eheliche Unterhalt als vorsorgliche Massnahme festgesetzt. Nach der durch Gerichtsurteil vollzogenen Scheidung folgt allenfalls die nacheheliche Unterhaltspflicht, wobei die Voraussetzungen für einen solchen Anspruch und die Kriterien für die Bemessung der Höhe und Dauer der Unterhaltspflicht durch Art. 125 ZGB bestimmt werden.

Gemäss Bundesgerichtsentscheid hat lediglich derjenige Ehegatte einen Anspruch auf nachehelichen Unterhaltwelchem nicht zugemutet werden kann, für den eigenen Unterhalt insbesondere Altersvorsorge selbst aufzukommen (BGE 127 III 289 E. 2a/aa): « Art. 125 ZGB ist zum einen Ausdruck des Prinzips der nach Beendigung der Ehe beiden Gatten obliegenden Eigenversorgung; zum anderen konkretisiert diese Bestimmung den Gedanken der nachehelichen Solidarität (…), wenn es einem Gatten beispielsweise durch eine ehebedingte Beeinträchtigung seiner wirtschaftlichen Selbständigkeit nicht zumutbar ist, nach Auflösung der Ehe selbst für seinen Unterhalt aufzukommen.»

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Kindesunterhalt

In Hinblick auf den Kindesunterhalt dauert die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihrem Kind gemäss Art. 277 ZGB grundsätzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Demgegenüber haben bereits volljährige Kinder nach Art. 277 Abs. 2 ZGB in Verbindung mit Art. 276a Abs. 2 ZGB nur dann einen Anspruch auf Volljährigenunterhalt, sofern sie noch keine angemessen Ausbildung abgeschlossen haben, sie noch nicht selbst für ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen können und es den Eltern als Unterhaltsschuldner auch zugemutet werden kann, die Unterhaltsleistungen zu leisten, wobei insbesondere deren Existenzminima zwingend zu respektieren sind.

Für einen Anspruch auf Volljährigenunterhalt wird zum einen vorausgesetzt, dass das volljährige Kind noch keine angemessene Ausbildung abgeschlossen hat. Was unter einer angemessenen Ausbildung genau zu verstehen ist, kann nur im konkreten Einzelfall entschieden werden, wobei gemäss bundesgerichtlichem Entscheid der Begriff der Angemessenheit jedenfalls nicht eng auszulegen sei (BGE 118 II 97).

So muss die entsprechende Ausbildung einen beruflichen Charakter aufweisen und dem jeweiligen Lebens- bzw. Ausbildungsplan, welcher bereits vor der Mündigkeit zurechtgelegt wurde, entsprechen. Die zu zahlenden Unterhaltsbeiträge müssen zudem der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern entsprechen und in diesem Sinne auch für sie zumutbar sein, wobei im Gegensatz zum Minderjährigenunterhaltdie zahlungspflichtigen Eltern nicht bis zu ihrem Existenzminimumleisten müssen.

Das Kind kann seinen Anspruch auf Unterhalt vor Gericht geltend machen und gemäss Art. 279 Abs. 1 ZGB sowohl gegen die Mutter als auch gegen den Vater oder gegen beide auf Leistung des Unterhalts für die Zukunft und zudem für ein Jahr vor Klageerhebung klagen.

Ablauf

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  2. Erstberatung erhalten

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  3. Mandant werden!

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Wer benötigt die anwaltliche Hilfe eines Fachanwalts für Familienrechts und wie werden die Klienten unterstützt?

Ehegatten im Trennungs-, Eheschutz- oder Scheidungsprozess sowie Elternteile mit obhuts- und sorgerechtlichen Anliegen und Personen mit Beratungsbedarf im Unterhaltsrecht gehören zu den Personengruppen, welche anwaltliche Hilfe suchen. Lösungsorientierte einvernehmliche Lösungen stehen im Fokus der Mediation. Juristische Lösung mit welcher alle Beteiligten zufrieden sind ist das Ziel. Wo es für die Interessenwahrung notwendig sein sollte, führt der Rechtsanwalt für Sie auch Gerichtsverfahren.

Ist die gerichtliche Durchsetzung der Klientenrechte die wesentliche Aufgabe eines Anwaltes für Familienrecht?

Im Zentrum der Arbeit eines Familienrechts-Experten steht die nachhaltige Lösungsfindung. Der Konsens der Parteien steht hierbei im Fokus. In erster Linie wird ein Vergleich angestrebt. Dies ist nur dann möglich, wenn die streitenden Parteien aufeinander zugehen. Die Mediation, d.h. die Streitschlichtung ist meist kostengünstiger als der Gerichtsprozess. Die Sozial- und Fachkompetenz Ihres Rechtsanwaltes für Familienrecht sind Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Mediation in familienrechtlichen Belangen. Ist eine Einigung nicht möglich, ist die fachkundige anwaltliche Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte in einem gerichtlichen Verfahren wesentlich.

Was ist berufliche Qualifikationsprofil eines Fachanwaltes für Familienrecht?

Um sehr gute Erfolge zu erzielen benötigt ein spezialisierter Rechtsanwalt für Familienrecht neben dem juristischen familienrechtlichen Fachwissen Empathie und Fingerspitzengefühl und die Fähigkeit, Vertrauen zu schaffen.

Trennung und Scheidung sind Schwerpunktthemen des Familienrechts. Was sollten Ehegatten tun, wenn der Bund fürs Leben zu scheitern droht?

Wichtig ist die frühzeitige Konsultation beim Anwalt. Schon vor der Trennung sollte man sich bei einem spezialisierten Rechtsanwalt für Familienrecht beraten lassen. Eine einvernehmliche Lösung kann nicht mehr gefunden werden, wenn die Fronten sind verhärtet haben. Nervenaufreibende und kostspielige Rechtsstreitigkeiten können so oftmals vermieden werden.

Im Zentrum des Familienrechts steht das  Kindeswohl. Welche Herausforderungen kommen bei Trennung oder Scheidung auf verheiratete Eltern zu?

Auf keinen Fall darf der Trennungs- oder Scheidungsstreit auf Kosten der Kinder austragen werden. Wichtig ist, dass in der schweren Trennungs- oder Scheidungsphase der Blick für das Kindeswohl nicht verlorengeht. Eine erfahrene Rechtsanwältin bzw. Anwalt für Familienrecht sollte die Ehegatten emotional beruhigen und das Wohl der Kinder im Auge behalten! Der Trennungs- und Scheidungskrieg sollte verhindert werden. Die Deeskalation der Konflikte ist wichtig.

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Als Anwältin & Expertin für internationales Privatrecht auf Kabeleins.

Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten.

TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht.

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Anwalt | Anwältin für Kindesschutz und Erwachsenenschutz

Suchen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt für Kindesschutz Erwachenenschutz? Benötigen Sie anwaltliche Unterstützung in Rechtsbelangen rund um den Kinder- und Erwachsenenschutz? Haben Sie Fragen zu familienrechtlichen Themen wie den Unterhalt, das Sorgerecht, die Obhut oder das Kontaktrecht?

Rechtsanwälte Kindes und Erwachsenen-schutz

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Gerne beraten unsere Rechtsanwälte unserer Anwaltskanzlei im Herzen der Stadt Zürich Sie im Bereich des Erwachsenenschutzrechts. Wir beraten und vertreten Sie in allen familienrechtlichen Belangen und unterstützten Sie in der Kommunikation mit der Erwachsenenschutzbehörde oder der KESB.

Überblick

Die professionelle Redaktion eines Vorsorgeauftrages oder einer Patientenverfügung sollte man einem juristischen Profi, d.h. einem spezialisiertem Anwalt für Kindesschutz / Erwachenenschutz, überlassen.

Das Ziel der KESB ist die Durchsetzung von Schutzmassnahmen schutzbedürftiger Personen. Welche Personen aber sind gemäss ZGB schutzbedürftig? Kinder, Jugendliche und Erwachsene können gegebenenfalls als schutzbedürftige Personen eingestuft werden. Die Massnahmen der KESB sind in der Regel einschneidend, dieseIntervention der Behörden können als einen staatlichen Eingriff in die persönliche Freiheit und Privatsphäre bezeichnet werden.

Sobald das Kindeswohl gefährdet ist, kann die Kindesschutzbehördealle Massnahmen treffen, welche zum Schutz des Kindes notwendig erscheinen. Solche Massnahmen zum Schutze des Kindes bedeuten immer konkrete Eingriffe in die Rechte der Eltern. Massnahmen der KESBführen oft zum Rechtsstreit und damit auch zu grossen Konflikten. Nur ein spezialisierter Anwalt für Erwachsenenschutz- und Kindesrecht kann Sie erfolgreich verteidigen und Ihre Rechte durchsetzen.

Es kann auch vorkommen, dass Eltern nicht in der Lage sind, Ihre Erziehungspflichten nachzukommen. In ganz schlimmen Fällen liegt auch eine Verwahrlosung des Kindes oder eine Kindesmisshandlung vor. Die Kindesschutzbehörde muss in solchen Fällen schwerwiegende Entscheidungen treffen. Der Entzug des Sorgerechts ist eine schwerwiegende Massnahme der Kindesschutzbehörde. In solchen Fällen stellt sich dann die Frage, wer die Vormundschaft für das Kind erhält. Die Unterbringung in einer Pflegefamilie ist keine leichte Aufgabe. Die Eltern haben aber weiterhin die Pflicht für die finanzielle Unterstützung des Kindes.

Haben Sie Fragen bezüglich strafrechtlichen Aspekten des Kindesschutz? Bei der Vernachlässigung der Unterhaltspflicht, bei einer Verletzung der Fürsorge und Erziehungspflicht oder bei sexueller Ausbeutung sollte man sich nur an einen ausgewiesenen Experten im Strafrecht wenden.

Anwalt Kindesschutz / Erwachenenschutz bietet Beratung und Vertretung für Jugendliche und Kinder

In den letzten Jahren hat sich unsere Kanzlei in Zürich auf die Rechte von Kindern insbesondere auf den Kindesschutz fokussiert. Im Zentrum unserer Dienstleistung steht immer das Kindeswohl! Gerade bei einer Ehescheidung oder einer Trennung können belastende Konflikte entstehen. Unsere Klienten treten mit vielerlei Fragen im Scheidungs- und Familienrecht an uns heran: Wem wird das Sorgerecht und die Obhut zugeteilt? Wie werden die Besuchsrechte geregelt? Ist einefürsorgerische Unterbringung notwendig?

Die Anhörung von Kindern in einem Trennungs- und Scheidungsverfahrensollte behutsam erfolgen. Ihr Scheidungsanwalt sollte eine hohe Sozialkompetenz haben und über ein sehr gutes Einfühlungsvermögen verfügen. Leider kommt es in Kampfscheidungen oft auch zu Kindesentführungen. Wir verfügen über ein grosses internationales Beziehungsnetz, sowohl ein nationale als auch eine internationale Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden ist für unsere Kanzlei gängige Praxis. Ausländerrechtliche Verfahren sind für unsere Experten im Kindesschutz nichts Neues.

Unsere Anwaltskanzlei ist im Raum Zürich einen zentrale Anlaufstelle bei Rechtsfragen zum Kindesschutz. Auch die Verfahrensvertretung von Jugendlichen und Kindern vor der Kindesschutzbehörde oder anderen staatlichen Behörden übernehmen wir für Sie.

Suchen Sie einen Anwalt mit Kernkompetenz im Erwachsenenschutzrecht?

Eine gute Vertretung im Erwachsenschutzrecht bedarf einer fachlichen Spezialisierung. Bei sozial beziehungsweise familiär schwierigen Verhältnissen ist das Selbstbestimmungsrecht einzelner Personen manchmal gefährdet. Wir vertreten sowohl Kläger als auch auch Beklagte und Opfer. Benötigen Sie Hilfe bei der Errichtung einer Patientenverfügung oder eines Vorsorgeauftrages? Wollen Sie mehr über die Beistandschaft oder die Beiratschaft wissen? Brauchen sich einen Rechtsbeistand oder suchen Sie Unterstützung bei der fürsorglichen Unterbringung?Wollen Sie einen Vorsorgeauftrag oder eine Patientenverfügung machen lassen? Unsere Anwaltskanzlei übernimmt für Sie sowohl nationale als auch internationale Mandate im Erwachsenen- und Kindesschutzrecht. Wir setzen Ihre familienrechtlichen Interessen für Sie durch. Ihr Anwalt für Kindesschutz und Erwachenenschutz kann helfen.

Anwalt Kindesschutz Erwachenenschutz
Anwalt Kindesschutz Erwachenenschutz

Anwalt Kindesschutz / Erwachenenschutz

Kindesschutz:

Erziehungsaufsicht Eltern, Pflegeeltern und Kinder können von der Kindesschutzbehörde ermahnt werden. Wird bei schwerwiegenderen Fällen gar das Kindeswohl gefährdet, ohne dass die Eltern hierzu Abhilfe schaffen, so kann die KESB gemäss Art. 307 Abs. 1 ZGB geeignete Massnahmen einleiten. Der KESB stehen dabei verschiedene Massnahmen zur Verfügung, wobei sie stets die mildeste geeignete Massnahme anzuordnen hat.

Eine dieser Massnahmen ist die Anordnung einer Erziehungsaufsicht gemäss Art. 307 Abs. 3 ZGB. Diese besteht grundsätzlich in einer Weisung an die Eltern, die Pflegeeltern oder an das Kind. Als eine etwas einschränkendere Massnahme steht die Anordnung einer Beistandschaft nach Art. 308 ZGB zur Verfügung. Sollten sich die Verhältnisse zwischenzeitlich massgeblich verändert haben, so kann es im Sinne von Art. 313 ZGB geboten sein, eine solche Beistandschaft wieder aufzuheben und stattdessen beispielsweise eine Erziehungsaufsicht, welche das elterliche Sorgerecht weniger einschränkt, zu bestimmen.

Eine Erziehungsaufsicht kann beispielsweise so ausgestaltet werden, dass die Eltern ihr Kind einmal pro Woche in einen Hort, eine Spielgruppe oder einen Freizeitkurs zu bringen haben, wobei sie hierfür einen Nachweis erbringen müssen. Alternativ ist die KESB beispielsweise auch dazu befugt, die Eltern halbjährlich zu einem Gespräch mit einer von der KESB zur Überwachung der von ihr erteilten Weisungen beauftragten Aufsichtsperson zu verpflichten.

Gegen die Anordnung einer Massnahme durch die KESB kann im Kanton Zürich gemäss § 63 EG KESR i.V.m. Art. 450 ZGB innerhalb von 30 Tagen seit der Mitteilung des Entscheids Beschwerde an den Bezirksrat erhoben werden. Dieser hat zu prüfen, ob eine solche Massnahme überhaupt notwendig ist und sie im Sinne des Verhältnismässigkeitsprinzips auch das mildeste geeignete Mittel zur Gewährleistung des Kindeswohls darstellt. Dieser Entscheid des Bezirksrates unterliegt nach § 64 EG KESR wiederum der Beschwerde ans Zürcher Obergericht, welches sie mit umfassender Kognition in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht prüft. Nach Art. 450a ZGB können mit der Beschwerde sowohl Rechtsverletzungen und eine allfällige unrichtige oder unvollständige Feststellung des rechtsrelevanten Sachverhalts sowie auch Unangemessenheit, Rechtsverweigerung oder -verzögerung vorgebracht werden. Der Entscheid des Obergerichts unterliegt seinerseits wiederum einer Beschwerde ans Bundesgericht.

Kindesschutz Kinderanwältin

Jedes Kind hat gemäss der UNO-Kinderrechtskonvention das Recht, im Verfahren angehört zu werden. In der Schweiz wiederum ist der Anspruch des Kindes, sich in Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren aber auch in schulischen Angelegenheiten oder vor der Gemeinde zu äussern, nur lückenhaft umgesetzt und entsprechend ausbaufähig.

Besonders im Ausländer-, Asyl- oder Familiennachzugsverfahren oder bei drohender Ausweisung oder Ausschaffung haben bestehen keine etablierten Anhörungs- und Mitentscheidungsrechte. Auch bei unbegleiteten Kindern bestehen derartige Probleme. Für diese Schwierigkeiten unterstützen Kinderanwälte das Kind in solchen Verfahren und vertritt es bei Verfahren, bei welchen Interessenskonflikte vorliegen können. Solche Konflikte können einerseits bei den Eltern in Hinblick auf sorge- oder obhutsrechtlichen Fragestellungen auftreten, zum anderen aber auch zwischen dem Kind und der jeweiligen zuständigen Behörde oder zwischen anderen am Verfahren teilnehmende Parteien. Kinder können sich grundsätzlich in eigenem Namen ihr Kindeswohl geltend machen und sich durch einen Rechtsbeistand vertreten lassen. Bei internationaler Kindesentführung und ausländerrechtlichen Verfahren sind wir zur Stelle.

Das Gesuch um unentgeltlichen Rechtsbeistand im Sinne von Art. 29 Abs. 3 BV für das von ihr vertretene Kind hat der Anwalt für Kindesschutz und Erwachenenschutz an die zuständige Behörde bzw. an das zuständige Gericht zu richten.

Ablauf

  1. Wir sind für Sie da!

    Kontaktieren Sie uns noch heute!Anwaltskanzlei Wittibschlager

  2. Erstberatung erhalten

    Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können.  Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
    info(at)wittib-law.ch
    Anwalt Rechtsberatung

  3. Mandant werden!

    Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!Erstberatung Kanzlei

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Anwaltskanzlei Zuerich

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Zürich
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Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
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SonntagGeschlossen

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