Notariat, Anwalt Grundstücksgeschäfte

Ein Notariat bzw. ein Anwalt für Grundstücksgeschäfte ist beim Kauf oder Verkauf von Immobilien wesentlich.

Viele immobilien- und sachrechtliche Transaktionen im rechtlichen Bereich rund um Grundstücksgeschäfte benötigen eine notarielle Beurkundung. Die gesetztliche Grundlage hierfür findet man im Zivilgesetzbuch (ZGB) und im Obligationenrecht (OR) der Schweiz. 

Ein Notar erstellt die dafür notwendigen immobilienrechtlichen Urkunden und Dokumente.

Rechtsanwälte Immobilien

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team beraten und vertreten Sie vorwiegend als Mieter, Vermieter, Verwaltung, Grundeigentümer, Käufer & Verkäufer von Liegenschaften sowie als Bauherren und Unternehmer.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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Inhaberin der Kanzlei - Anwältin Schweiz/Deutschland

+41 43 545 01 50

Beurkundung bei Kauf, Wohnrecht, Nutzniessung, Tasch, Schenkung

Die Beurkundung des Notars ist bei Kauf, Wohnrecht, Nutzniessung, Tausch, Schenkung u.v.m. zwingend. Unser Anwalt für Immobilienrecht ist Experte im Bau-, Vertrags- und Mietrecht und übernimmt die Rechtsberatung in den Rechtsgebieten, welche eine Liegenschaft oder ein Grundstück betreffen. Die professionelle notarielle und anwaltliche Unterstützung bei Rechtsgeschäften rund um Grundstücksgeschäfte ist unabdingbar.

Immobilienrechts-Experten klären Sie auf, ob eine Transaktion notariell beurkundet werden muss. Der Vollzug dieser Beurkundungen übernimmt unser Partner-Notariat. Auch bei Vertragsverhandlungen oder der Kommunikation beziehungsweise Koordination mit den zuständigen Banken und Behörden vertreten wir Sie gerne.

Immobilien, Liegenschaften, Grundstücke: Beratung beim Verkauf oder Kauf

Die Anwälte unserer Kanzlei beraten Sie in allen Bereichen der Immobilien- und Grundstücksgeschäfte. Nicht für alle grundstücksrechtlichen Geschäfte ist die Beurkundung eines Notariats, d.h. die Ausstellung einer notariellen Urkunde aber zwingend notwendig. Die anwaltliche oder notarielle, immobilienrechtliche Beratung sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Schon vor der Beurkundung sollten Sie deshalb unsere Kanzlei konsultieren und ein Beratungsgespräch in unserer spezialisierten Anwaltskanzlei durchführen. Die Ausarbeitung eines Vorvertrages bei einem Immobilienverkauf oder Grundstückskaufs ist bei gewissen Immobiliengeschäften dringend zu empfehlen.

Notariat Zürich – professionelle Beratung vom Anwalt für Grundstücksgeschäfte

Gerne beraten wir Vermieter, Käufer und Verkäufer, Unternehmer, Verwaltungen u.v.m. zu miet-, bau- und immobilienrechtlichen Besonderheiten rund um Liegenschaftskaufverträge, Grundstücksschenkungen oder dem Immobilientausch. Benötigen Sie Hilfe bezüglich einer professionellen Ausarbeitung eines spezifischen Kauf- oder Verkaufsvertrages eines überbauten beziehungsweise unbebauten Grundstücks? Wollen Sie mehr über immobilienrechtliche Themen wie die Vereinigung, die Aufteilung oder die Parzellierung von Grundstücken wissen? Wir haben uns auf sämtliche immobilienrechtliche Belange fokussiert; unsere Kanzlei ist eine zentrale Anlaufstelle bei Fragen zum Stockwerkeigentum. Bevor Sie einen Immobilienkauf abschliessen und den Vertrag und die dazu notwendigen Urkunden unterzeichnen, sollten Sie eine umfassende und professionelle anwaltliche und notarielle Beratung erwägen.

Notariat Anwalt Grundstücksgeschäfte
Notariat Anwalt Grundstücksgeschäfte

Erst die professionelle Beratung beim Experten für Immobilienrecht, dann die öffentliche Beurkundung

Lassen Sie sich auf jeden Fall vorab bei einem Immobilienrechtsexperten beraten, bevor Sie die öffentliche Beurkundung bei einem Notar vornehmen. Der Notar erstellt Ihnen alle notwendigen Dokumente im Bereich der Grundstücksgeschäfte. Unsere Immobilienrechtsanwälte zeichnen sich durch eine hohe Fachkompetenz im Bereich Vertrags-, Miet-, Bau- und Immobilienrecht aus. Eine professionelle Beratung beim Experten für Grundstücksgeschäfte aller Art sollte man schon vor der Konsultation beim Notar durchführen. Gerne unterstützen wie Sie bei der Gestaltung von Miet-, Liegenschaftskauf oder Verkaufsverträgen.

Unsere Rechtsberatung umfasst u.a. alle Bereiche des Nachbarschaftsrechts, der Festlegung der Dienstbarkeiten von Fahrwegen, den Grenzbau, den Überbau, das Durchleitungsrecht u.v.m.

Haben Sie Fragen zu einem nachbarschaftlichen Konflikt? Ein spezialisierter Rechtsanwalt unserer Kanzlei ist für komplexe Vertragsverhältnisse oder schwierige immobilienrechtlichen Konstellationen der zentrale Ansprechpartner.

Grundstückserwerb durch Personen im Ausland

Als Deutscher Anwalt mit der Anwaltszulassung Schweiz/Deutschland vertritt und berät er auch internationale Klienten und unterstützt diese bei dem Grundstückserwerb durch Personen im Ausland oder der Bewilligung bei landwirtschaftlichen Grundstücken. Im Weiteren vertreten wir Sie bei Rechtsstreitigkeiten rund um Grundpfandverschreibungen. Ihr Notariat und Anwalt für Grundstücksgeschäfte ist für Sie da.

Ablauf

  1. Wir sind für Sie da!

    Kontaktieren Sie uns noch heute!Anwaltskanzlei Wittibschlager

  2. Erstberatung erhalten

    Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können.  Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
    info(at)wittib-law.ch
    Anwalt Rechtsberatung

  3. Mandant werden!

    Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!Erstberatung Kanzlei

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Anwaltskanzlei Zuerich

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Zürich
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E-Mail: info@wittib-law.ch

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Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
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