Ihr Anwalt und Experte im Obligationenrecht

Suchen Sie einen erfahrenen Anwalt für Obligationenrecht, welcher sich im im Schweizer und Deutschen Privatrecht auskennt?

Rechtsanwälte Obligationen-recht

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Anwälte für Arbeitsrecht vertreten Privatpersonen & Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, USA, und Osteuropa im internationalen & nationalen Privatrecht & Wirtschaftsrecht. Wir bieten Rechtsbeistand in allen Bereichen des Obligationenrechts.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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Inhaberin der Kanzlei - Anwältin Schweiz/Deutschland

+41 43 545 01 50

Eine wichtige Rechtsgrundlage des schweizerischen Privatrechts stellt das Zivilgesetzbuch (ZGB) und das Obligationenrecht (OR) dar. Das OR enthält ziviles Recht und ist der 5. Teil des ZBS’s. Das ZGB enthält privates (ziviles) und ist in fünf Teile gegliedert. Dazu gehören das Personenrecht, Familienrecht, ErbrechtSachenrecht und das Obligationenrecht. Im OR sind unter anderem sämtliche Vertragsarten geregelt. Zum Rechtsgebiet des OR’s gehören Regelungen zum Recht der Schuldverhältnisse. Dies sind Rechtsbereiche, welche ausschliesslich die Rechte bestimmter Personengruppen betreffen. Dazu gehören Verträge aller Art, unter anderem auch verschiedene Vertragsarten der unterschiedlichsten wirtschaftlichen Verhältnisse.

Haben Sie Fragen zum Kaufvertrag, Arbeitsvertrag, Mietvertrag oder zu einer anderen Vertragsart? In unserer Advokatur in Zürich beraten und vertreten (Prozessführung) ich Sie in allen Rechtsbelangen des Arbeits- und Vertragsrechts. Unser Anwalt für Privatrecht ist auf Themen des Ehe- und Eheschutzes sowie Scheidungen spezialisiert. Als Anwalt für Obligationenrecht bein ich Experte im Vertragsrecht.

Der Begriff „Obligation“ enthält zwei verschiedene Bedeutungen. Zum einen bedeutet dieser Begriff Wertpapier und zum anderen ist eine Obligation ein Schuldverhältnis. Was aber ist umfasst das Schuldverhältnis zwischen zwei Personen oder Parteien genau? Der Schuldner ist verpflichtet, etwas zu leisten, und der Gläubiger ist berechtigt, diese Leistung zu fordern. Eine Obligation enthält also zumindest eine Pflicht und ein Recht. Eine Obligation kann durch einen Vertrag, eine unerlaubte Handlung oder eine ungerechtfertigte Bereicherung entstehen. Im schweizerischen Obligationenrecht im Artikel 1 ff. findet man Informationen über die Entstehung der Obligation durch den Vertrag. Im wesentlichen geht es hier darum, dass ein Schuldverhältnis durch einen Vertrag entsteht. Im Alltag entsteht ein Vertrag dadurch, dass sich zwei Personen ihren Willen mitteilen und diese Willensäusserung übereinstimmt. Daraus entsteht einerseits die Pflicht zur Erbringung einer Leistung, zum Beispiel zur Lieferung einer Ware, andererseits verpflichtet sich die andere Partei zur Gegenleistung, zum Beispiel zur fristgerechten Bezahlung dieser Ware. Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass wenn Parteien gegenseitig eine übereinstimmenden Willen äussern, kommt ein Vertrag zustande. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht setzt Ihre arbeitsrechtlichen Interessen für Sie durch.

Anwalt für Obligationenrecht und Experte für Arbeitsrecht

Auch das Arbeitsrecht ist im Schweizerischen Obligationenrecht geregelt. Unsere Rechtsanwälte sind Arbeitsrechtsexperten und beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Arbeitsrechtliche Konflikte kommen im Berufsalltag oft vor. Persönliche Arbeitskonflikte wie zum Beispiel Mobbing oder finanzielle Konflikte entstehen dort wo viele Menschen zusammenarbeiten. Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im gesamten Rechtsbereich rund der Arbeit.

Anwalt für Obligationenrecht
Anwalt für Obligationenrecht

Haben Sie Fragen zum Arbeitsvertrag? Wollen Sie mehr über die Rechte und Pflichten, die Entstehung, Form oder Beendigung des Lehrvertrages, Einzelarbeitsvertrages, Gesamtarbeitsvertrages oder Normalarbeitvertrages wissen?

Die Ausarbeitung von Arbeitsverträgen ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber wichtig insbesondere Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände haben ein Interesse daran, dass die Formulierung solcher Arbeitsverträge professionell sich und somit auch anwaltlich begleitet werden sollten.

Nur ein spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann eine fundierte und fachkompetente arbeitsrechtliche Unterstützung garantieren. Unsere Experten im Arbeitsrecht verfügen über eine langjährige Expertise und haben viel Erfahrung bei Vertragsverhandlungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Arbeitsrechtliche Prozesse vor dem Arbeitsgericht sind meist langwierig und komplex. Die arbeitsgerichtliche Vertretung vor Gericht, der notwendige Schriftverkehr mit den Behörden und die notwendige Fach- und Sozialkompetenz bei arbeitsrechtlichen Verhandlungen übernehmen wir für sie.

Im Zentrum unserer Tätigkeit steht jedoch immer eine kostengünstige Lösung. Die Frage hierbei ist, kann man einen gerichtlichen Prozess vermeiden? Kann zwischen den sich streitenden Parteien mit einer Mediation vermittelt werden, so dass es zu einer optimalen und konsensfähigen Lösung des Arbeitskonflikts kommen kann? Gerne vertreten wir Sie auch bei Vertragsverhandlungen und unterstützen Sie dabei Ihre Lohnforderungen, Provisionen oder anderen arbeitsrechtlichen Ansprüche durchzusetzen.

Anwaltlichen Rechtsbeistand in allen Gebieten des OR’s

Neben dem Arbeitsrecht sind im OR auch andere Vertragsverhältnisse geregelt. Dazu gehören unter anderem der Kauf-, Tausch-, Miet- und Pachtvertrag. Weiter ist auch das Darlehen, die Bürgschaft und die Leihe im OR geregelt. Unsere Anwaltskanzlei hat sich auf ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen spezialisiert. Eine fundierte und umfassende arbeitsrechtliche Rechtsberatung können Sie von uns erwarten. Vertragliche Konflikte entstehen immer dann, wenn Leihen am Werk waren. Als Experten im Vertrags-, Handels-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht beraten wir sowohl Privatpersonen als auch Unternehmern in allen Rechtsbereichen des Obligationenrechts. Auch bei Fragen zu Gesundheits- und Medizinrecht können Sie an uns herantreten. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei unseren Rechtsanwälten in der Stadt Zürich.

+41 43 545 01 50

Anwaltskanzlei Wittibschlager

Dufourstrasse 165
8008 Zürich

 
 

Ablauf

  1. Wir sind für Sie da!

    Kontaktieren Sie uns noch heute!Anwaltskanzlei Wittibschlager

  2. Erstberatung erhalten

    Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können.  Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
    info(at)wittib-law.ch
    Anwalt Rechtsberatung

  3. Mandant werden!

    Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!Erstberatung Kanzlei

Hier finden Sie uns – Routenplaner

Route

Dein Standort:

Anwaltskanzlei Zuerich

Dufourstrasse 165
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten – Routenplaner

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

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Als Anwältin & Expertin für internationales Privatrecht auf Kabeleins.

Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten.

TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht.

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[Anzahl der Bewertungen: 54 Durchschnitt: 5]

Anwalt |Anwältin für Zivilrecht

Suchen Sie einen spezialisierten Anwalt für Zivilrecht u.a. auch für Erbrecht und Familienrecht? Unser Anwalt für Zivilrecht unterstützt Sie bei Konflikten rund um personen-, sachen- , familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten. Unsere Experten im Erb- und Familienrecht (inkl. Eheschliessung und –trennung) kennen sich im Personenrecht und im Sachenrecht bestens aus.

Rechtsanwälte Zivilrecht

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team vertreten Privatpersonen & Unternehmen im Zivilrecht (Personenrecht, Familienrecht inkl. Eheschliessung und –trennung), Erbrecht und Sachenrecht.

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Das schweizerische Zivilrecht ist ein Rechtsgebiet des Privatrechts. Ein grundlegendes Gesetzbuch des Privatrechts ist das Zivilgesetzbuch (ZBG). Das ZGB ist in fünf Teile gegliedert.Sachenrecht.

Die fünf Teile des ZGB’s

 Öffentliches & privates Recht 

Grundsätzlich lässt sich das Recht in ein öffentliches und ein privates Recht unterteilen. Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen zwischen dem Staat als Träger der hoheitlichen Gewalt (Bund, Kanton, Gemeinde) und anderen Staaten einerseits und zwischen Staat und (Privat-) Personen andererseits. Das Privat- oder Zivilrecht schliesslich befasst sich mit den Beziehungen unter rechtlich gleichgestellten (Privat-) Personen.

Die Vorschriften im öffentlichen Recht haben zwingenden Charakter, d.h. sie können, auch im gegenseitigen Einverständnis, nicht abgeändert oder aufgehoben werden. Beim Privatrecht hingegen können wir zwischen zwingendem und ergänzendem (dispositivem) Charakter unterscheiden. Beim Privatrecht besteht zwischen den betroffenen Personen eine Gleichwertigkeit (Koordination). Im öffentlichen Recht hingegen ist der Staat übergeordnet (Subordination). Ein Rechtsgrundsatz des privaten Rechts lautet: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Für das öffentliche Recht gilt der Rechtsgrundsatz: keine Strafe ohne Gesetz. Wenn es zum Beispiel zum Strafprozess kommt, entscheidet der Strafrichter mit dem Urteil „schuldig“ oder „unschuldig“. Wenn zum Beispiel die Lohnzahlung ungerechtfertigter Weise nicht erfolgt, dann geschieht grundsätzlich erst einmal gar nichts. Erst wenn man eine der Kläger aktiv wird, kann der Richter dann mit entscheiden wer im Recht oder wer im Unrecht ist.

Privat- und zivilrechtliche Klagen

Privat- und zivilrechtliche Klagen und Konflikte werden meist unter zwei natürlichen Personen oder juristischen Subjekten ausgetragen. Gerne beraten und unterstützen wir Unternehmen und Privatpersonen in allen familienrechtlichen Belangen.

Wir kämpfen für Ihre Rechte und setzen Ihre Ansprüche durch!

Anwalt für Zivilrecht – Erbrecht – Familienrecht

In der Regel führt die Klage einer Partei zu einem Zivilprozess. Das Zivilgericht ist für Streitigkeiten zuständig, wenn es um Klagen über Rechte und Pflichten geht, welches das Verhältnis von Privatpersonen und juristischen Personen untereinander betreffen. Die Richter entscheiden dann, wer im Recht oder wer im Unrechtist.

Bei einem Mordfall hingegen wird der Staat von sich aus tätig. Die Polizei und der Staatsanwalt hat die Pflicht den Fall zu untersuchen und eventuell dann auch einen Strafprozess einzuleiten. Der Richter entscheidet dann mit dem Urteil „schuldig“ oder „unschuldig“. Wesentlich bei der Urteilsfindung ist unter anderem die Tatsache, dass es eine Strafe für die Rechtsübertretung gibt.

Zivilrecht Erbrecht Familienrecht
Ihr Anwalt für Zivilrecht – Erbrecht – Familienrecht

Rechtsanwälte mit Spezialisierung auf das Familienrecht

Scheidungs-, Unterhalts- & Kindesrecht

Unsere Anwaltskanzlei ist auf das Scheidungs-, Unterhalts- und Kindesrecht spezialisiert. Unser Fokus liegt auf Scheidug. In der Schweiz kommt es oft zu einem Rechtsstreit im Familienrecht. Streitpunkt ist oft die Uneinigkeit über die im Scheidungsurteil festgelegten Scheidungsfolgen. Meist wird über Geld oder die Kinder gestrittenUnterhaltsansprüche, die Zuteilung des Sorge- und Besuchsrecht oder die güterrechtliche Aufteilung des Vermögens sind die wesentlichen Streitpunkte.

Familienrecht

Im Familienrecht geht unter anderem um die verschiedenen Formen des Zusammenlebens. Man unterscheidet das Konkubinat, welches oftmals mit einem Konkubinatsvertrag geregelt wird, von der Ehe. Die Eheschliessung (zivile Trauung) hat einschneidende erb-, vermögens- und familienrechtliche Auswirkungen.

Eherecht – Ehevertrag

Man kann mit oder ohne Ehevertrag heiraten. Dies wiederum hat eine Auswirkung auf das Güterrecht und die Güterstände. Den Bund für Leben gehen die meisten ohne den Abschluss eines Ehevertrages ein. In diesem Fall sind die Ehegatten im „Ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung“ verheiratet. Dies hat natürlich gravierende Auswirkungen auf eine spätere Ehescheidung. Wo aber finde ich den besten Anwalt für Zivilrecht Erbrecht Familienrecht?

Scheidung – Trennung – Eheschutz

Bei Rechtsfragen zur Heirat, Ehescheidung, Trennung oder Streit, welche die Kinder betreffen, ist unsere Kanzlei die zentrale Anlaufstelle in Zürich.

Unsere Kernkompetenz jedoch liegt klar in den Bereichen rund um die Scheidung, der Trennung und dem Eheschutz. Eine gute Trennungs- oder Scheidungsstrategie ist für die erfolgreiche Durchsetzung der eigenen Interessen wesentlich. Nur der beste Anwalt für Familienrecht ist gut genug für Ihre

Kinderrecht

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Familienrechts sind gesetzliche Regelungen des Kindesverhältnis. Das Kindeswohl steht im Zentrum des Kinderrechts. Unsere Klienten stellen oft die folgenden familienrechtlichen Fragen: Welche Rechte haben Kinder? Welche Pflichten und Rechte haben die Eltern und wie kann man diese Ansprüche durchsetzen? Gibt es einen Schutz für das Kindesvermögen? Welche Massnahmen können zum Schutz des Kindes ergriffen werden?

Erwachsenenschutz

Auch im Bereich Erwachsenenschutz können wir für Sie tätig werden. Die Erwachsenenschutzbehörde arbeitet eng mit der Kinderschutzbehörde zusammen. Wir stellen eine gute Kommunikation mit den Behörden sicher.

Unsere Klienten möchten sich u.a. auch bezüglich der Vorsorge beraten lassen. Der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung sind nicht behördliche Massnahmen und sollten anwaltlich begleitet werden. Behördliche Massnahmen der Erwachsenenschutzbehörde verfügen die Beistandschaft und die Fürsorgerische Unterbringung.

Was ist ein guter Scheidungsanwalt?

Ein Scheidungsanwalt oder ein Fachanwalt für Familienrecht sollte ein gutes Einfühlungsvermögen und eine umfassende Fachkompetenz haben, um die emotional aufwühlende Zeit der Scheidung, Trennung oder die des Eheschutzes zu erfolgreich zu meistern. Empathie, Durchsetzungskraft und Verhandlungsgeschick sind Schlüsselkompetenzen unserer Scheidungsanwälte. Eine Mediation oder die Ausarbeitung einer Trennungs- oder Scheidungskonvention kann helfen eine konstruktive Lösung zwischen zwei zerstrittenen Ehegatten oder Parteien zu finden. Unsere Dienstleistungen umfassen die Beratung und Vertretung bei Scheidung, Trennung oder Eheschutz.

Vermögen, Unterhalt & Kinder

Streit gibt es oft auch um das Vermögen, den Unterhalt oder die Kinder. Haben Sie Fragen zu den Kinderbelangen? Benötigen Sie schon vor der Eheschliessung Unterstützung bei dem Abschluss eines Ehevertrags?

Eheschutz-, Trennungs- oder Scheidungsverfahren

In Eheschutz-, Trennungs- oder Scheidungsverfahren kennen wir uns aus. Die anwaltliche Hilfe im Zusammenhang mit einer Abänderung eines Scheidungs-, Eheschutzurteils oder eines anderen Urteils sollten Sie nur ausgewiesenen Scheidungsexperten überlassen. Wir helfen Ihnen Ihre Ansprüche bezüglich des Unterhalts, des Sorgerechts, und der Obhut durchzusetzen. Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie in sämtlichen Angelegenheiten des Privat- und Zivilrechts.

Erbrechtliche Beratung rund um den Erbfall oder den Erbschaftsstreit

Das Erbrecht ist ein weiterer grosser Bereich unserer anwaltlichen Tätigkeit. Benötigen Sie eine juristische Beratung bezüglich einer Erbschaft? Erbschaftsstreit werden nicht selten mit Hilfe eines spezialisierten Anwaltes einem sogenannten Fachanwalt für Erbrecht ausgetragen. Familiäre Konflikte gibt es leider meist im Erbfall. Erbrechtsanwälte regeln erbrechtliche Angelegenheiten am besten zu Lebzeiten und zwar frühzeitig und präventiv.

Testament – Erbvertrag

Darum ist eine ausführliche, professionelle und frühzeitige Beratung in Sachen Erbschaft wichtig. In einem umfassenden Beratungsgespräch erklären wir Ihnen wesentliche Grundlagen zu Ihrer letztwilligen Verfügung, zum Testament, zu Erbverträgen und zu den notariellen Beglaubigungen rund ums Erbe.

Nachlass

Da das Erbrecht sehr komplex ist und da der Nachlass des Erblassers meist die Familie betrifft, sollte man nur erfahrene, hochkarätige und sensitive Erbrechtsexperten zu Rate ziehen. Wir helfen Ihnen, Ihren Nachlass so zu regeln, dass das Erbe so verteilt wird, wie Sie es wünschen, so dass es zu keinem Erbschaftsstreit kommen kann!

Gerne unterstützt Sie unser Anwalt für Zivilrecht Erbrecht Familienrecht.

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Ablauf

  1. Wir sind für Sie da!

    Kontaktieren Sie uns noch heute!Anwaltskanzlei Wittibschlager

  2. Erstberatung erhalten

    Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können.  Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
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  3. Mandant werden!

    Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!Erstberatung Kanzlei

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Anwaltskanzlei Zuerich

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Öffnungszeiten – telefonische Erreichbarkeit

Montag8:00 AM - 5:00 PM
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Notariat Anwalt Eherecht Erbrecht

Dienstleistungen vom Anwalt des Notariats im Erb- und Eherecht

Suchen Sie einen Notar, ein Notariat oder einen Anwalt für Eherecht und Erbrecht?

Ein Scheidungsanwalt sollte bei Scheidung oder Erbschaften als verlässlicher Partner zur Seite stehen. Bei Scheidungen oder Erbschaften kommt es in der Regel zu einer güterrechtlichen Auseinandersetzung. Verträge, die die Teilung von Vermögen im Scheidungsfall beziehungsweise im Erbfall regeln, sollten notariell und anwaltlich begleitet werden! Es ist empfehlenswert schon bei der Eheschliessung einen Ehevertrag anwaltlich aufsetzen zu lassen.

Rechtsanwälte Ehe- und Erbrecht

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Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team beraten und vertreten Sie in allen ehe- und erbrechtlichen Belangen.

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Notariat Anwalt Eherecht Erbrecht
Anwalt Ehe- und Erbrecht Zürich

Nachlass regeln

Was soll mit Ihrem Nachlass bei Ihrem Ableben geschehen? Handeln Sie präventiv. Denken Sie frühzeitig über ehe- und erbrechtliche Themen nach, so dass im Todesfall kein Streit unter den Erben aufkommen kann. Die frühzeitige anwaltliche und notarielle Rechtsberatung schafft Klarheit, Frieden und Transparenz. Selbst bei kleinen Vermögenswerten kann es unter den Erben zum Erbschaftsstreit kommen. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit einem Notariat auf. Rechtsprobleme werden auch notariell vertraulich behandelt. Bei Fragen rund ums Erb- und Eherecht kann ein Anwalt und Notar kompetent weiterhelfen.

Ihr Anwalt für Eherecht und Erbrecht klärt Fragen zum Ehevertrag?

Nur ein Notariat bzw. ein spezialisierter Notar, Scheidungsanwalt in sowie Anwalt für Erbrecht und Eherecht kennt die ehe- und erbrechtlichen und vertraglichen Regelungsmöglichkeiten des Ehevertrages. Bei der Eheschliessung ohne Ehevertrag wird mit der zivilen Heirat der sogenannte „ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung“ eingegangen. Das ZGB kennt die Güterstände der Errungenschaftsbeteiligung (Ordentliche Güterstand), der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft.

Nach Gesetz werden drei Güterstände unterschieden

Errungenschafts-beteiligung

Gesetzlicher oder ordentlicher Güterstand.

ZGB 181/196–220

Er tritt automatisch in Kraft, wenn die Ehepartner nichts anderes vereinbaren. Sie ist Norm, leben doch rund 95 Prozent aller Ehen unter diesem Güterstand.

Sie hat dort Bedeutung, wo im Todesfalle der überlebende Ehegatte (bei kinderlosen Paaren) gegenüber Verwandten besser gestellt wird.

Gütergemeinschaft

Vertragliche Güterstände, die vor oder während der Ehe durch einen schriftlichen Ehevertrag zustande kommen. Dieser muss öffentlich beurkundet und von den Eheleuten unterschrieben werden. Damit können spezielle vermögensrechtliche Wünsche der Ehepartner berücksichtigt werden. Sie dienen vor allem der wirtschaftlichen Besserstellung des überlebenden Ehegatten oder der Sicherung eines eigenen Geschäftes.

Gütertrennung

ZGB 247–251

Sie kennt kein eheliches Vermögen. Es ist der «einfachste» Güterstand, weil es keine «Teilungsprobleme» gibt, da jeder für sich allein verantwortlich ist, wie wenn sie nicht verheiratet wären.

Errungenschaftsbeteiligung

Wenn keine besonderen Abmachungen getroffen werden, gilt der ordentliche Güterstand. Die Errungenschaftsbeteiligung gilt für alle, die nicht in einem Ehevertrag einen anderen Güterstand vereinbart haben. Jeder Ehegatte kann sein Vermögen selber verwalten und nutzen.

Selbstverständlich können die Eheleute das Vermögen auch gemeinsam verwalten, oder der eine kann den andern mit der Verwaltung beauftragen. Ein solcher Auftrag ist allerdings widerrufbar.

Auflösung des Güterstandes

Nach dem Ableben eines Ehegatten oder mit der Scheidung wird der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung nach gesetzlichen Grundsätzen aufgelöst.

Güterrechtliche Teilung

Jeder Ehegatte erhält sein Eigengut und die Hälfte seiner Errungenschaft (Vorschlag) sowie den halben Vorschlag des anderen Partners. Der Vorschlag ist die Errungenschaft abzüglich allfälliger Verpflichtungen der Ehegatten zuzüglich ausstehender Vermögenswerte (ZGB 196-220).

Die vertragliche Regelung beziehungsweise die individuelle Regelung mit definiertem Eigengut und Gesamtgut oder auch die Änderung einer Gütertrennung ist nur über den Abschluss eines Ehevertrages möglich!

Was ist ein guter Ehevertrag?

Bei der Redaktion eines guten Ehevertrages sollte man sich auf jeden Fall vollumfassend notariell und anwaltlich beraten lassen. Ein spezialisierter Notar kennt die Fallstricke und kann auf die individuelle und familiäre Situation eingehen und diese angemessen im Ehevertrag berücksichtigen.

Gerade bei schwierigen Familienverhältnissen, dem Zusammenleben ohne Trauschein (Konkubinat) oder bei eingetragenen Partnerschaften sollte man sich auf jeden Fall an einen Anwalt oder Notar wenden.

Gesetzliche Erbfolge

Das Erbrecht regelt die gesetzliche Erbfolge. Die gesetzlichen Erben werden nach Stämmen oder Parentelen eingeteilt. Es ist zu Prüfen, ob eine Verfügungen von Todes, eine Testament, eine öffentliche Verfügung, eine eigenhändige Verfügung oder eine mündliche Verfügung beziehungsweise ein Erbvertrag sinnvoll ist.

Sofern die gesetzlichen Vorgaben zur Erbfolge nach der Heirat nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, muss die Möglichkeit nach einer individuellen Lösungsfindung geprüft werden.

Verfügung von Todes wegen – Testament – Erbvertrag

Die erbrechtlichen Möglichkeiten mit einer individuellen „Verfügung von Todes wegen“ sollte mit dem Anwalt und Notar absprechen. Der Erblasser kann die „Verfügung von Todes wegen“ mit einem Testament zu regeln.

Testament

Es bestehen zwei Hauptarten von Testamenten.

Eigenhändiges Testament

Das eigenhändige Testament muss vollständig von Hand geschrieben sein und Tag, Monat und Jahr der Erstellung enthalten. Die Unterschrift des Erblassers darf ebenfalls nicht fehlen (ZGB 505).

Öffentliches Testament

Das öffentliche Testament muss unter Mitwirkung einer Urkundsperson und zweier Zeugen erstellt werden. Die Zeugen müssen bestätigen, dass der Erblasser das Testament gelesen hat, dass er damit über den Nachlass verfügen will und dass er nach ihrer Wahrnehmung im Zeitpunkt der Testamentserrichtung urteilsfähig war (ZGB 507).

Es ist ratsam einen Anwalt und Notar aufzusuchen, damit dieser den letzten Willen aufschreiben kann und bis zum Tod oder bis zum Widerruf des Testaments dieses aufbewahrt. Suchen Sie einen Notar auf und lassen Sie sich erbrechtlich beraten, wenn Sie eine andere Verteilung wünschen als es von Gesetztes wegen vorgesehen wäre.

Erbvertrag

Der Erbvertrag stellt eine weitere Möglichkeit der „Verfügung von Todes wegen“ dar. Sofern vertragliche Verpflichtungen über das Erbe eingegangen werden, müssen die Formvorschriften für den Erbvertrag eingehalten werden! Dies stellt der Notar sicher.

Das Testament ist eine einseitige Willenserklärung. Der Erbvertrag jedoch ist zweiseitig, d.h. dieser Vertrag wird zwischen den beteiligten Erbparteien abgeschlossen.

Die Unterzeichnung aller Beteiligten Personen ist eine wichtige Voraussetzung des Erbvertrages. Für die Gültigkeit des Erbvertrages benötigt es zudem einen Notar und zwei unabhängige Zeugen. Der Erbvertrag ist ein vertragliches Dokument, welches als öffentliche Urkunde vom Notar in seiner Anwaltskanzlei aufbewahrt werden kann.

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  1. Wir sind für Sie da!

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  2. Erstberatung erhalten

    Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können.  Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
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Häufige Fragen im Ehe- & Erbrecht

Wer erbt was und wieviel?

Anwalt Erbrecht Zürich – Zu Ihrem Erbe zählt ihr gesamtes Eigentum. Bei Ihrem Ableben wird es unter Ihren Erben aufgeteilt. Zum Nachlass gehören alle Ihre Vermögenswerte: Bankguthaben, Wertschriften, Immobilien, Haustiere, Erinnerungsstücke u.v.m. Wollen Sie Ihren Nachlass regeln oder möchten Sie es den Erben überlassen, wer was bekommt?
Mit einem Erbvertrag oder einem Testament können Sie Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen regeln. Wichtig ist, dass Sie die gesetzlichen Pflichtteile berücksichtigen. Der Einsatz eines Willensvollstreckers kann dabei helfen, die Erbteilung in Ihrem Sinne durchzuführen. Beim Tod des Erblassers stellt sich als erstes die Frage, ob ein Testament oder ein Erbvertrag besteht. Fehlt beides wird Ihr Nachlass gemäss der gesetzlichen Erbfolge verteilt. In erster Linie erbt der überlebende Ehegatte und die Nachkommen. Konkubinatspartner sind nicht erbberechtigt. Beim Ableben eines unverheirateten und kinderlosen Konkubinatpartners erben nur blutsverwandte Personen. Das Testament oder der Erbvertrag regelt die Erbteilung. Damit kein Streit unter den Erben entsteht sollten die Pflichtteilsansprüche der gesetzlichen Erben nicht verletzt werden.

Wer erbt was und wieviel?

Anwalt Erbrecht Zürich – Zu Ihrem Erbe zählt ihr gesamtes Eigentum. Bei Ihrem Ableben wird es unter Ihren Erben aufgeteilt. Zum Nachlass gehören alle Ihre Vermögenswerte: Bankguthaben, Wertschriften, Immobilien, Haustiere, Erinnerungsstücke u.v.m. Wollen Sie Ihren Nachlass regeln oder möchten Sie es den Erben überlassen, wer was bekommt?
Mit einem Erbvertrag oder einem Testament können Sie Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen regeln. Wichtig ist, dass Sie die gesetzlichen Pflichtteile berücksichtigen. Der Einsatz eines Willensvollstreckers kann dabei helfen, die Erbteilung in Ihrem Sinne durchzuführen. Beim Tod des Erblassers stellt sich als erstes die Frage, ob ein Testament oder ein Erbvertrag besteht. Fehlt beides wird Ihr Nachlass gemäss der gesetzlichen Erbfolge verteilt. In erster Linie erbt der überlebende Ehegatte und die Nachkommen. Konkubinatspartner sind nicht erbberechtigt. Beim Ableben eines unverheirateten und kinderlosen Konkubinatpartners erben nur blutsverwandte Personen. Das Testament oder der Erbvertrag regelt die Erbteilung. Damit kein Streit unter den Erben entsteht sollten die Pflichtteilsansprüche der gesetzlichen Erben nicht verletzt werden.

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