Anwalt Firmengründung Vertragsschliessung

Unser Anwalt für Firmengründung und Vertragsschliessung ist Experte im Handels-, Gesellschafts-, Vertrags-, Erb– und Wirtschaftsecht. 

Haben Sie Fragen zur Firmengründung oder Vertragsschliessung in der Schweiz und in Deutschland? Gewisse Rechtsgeschäfte von Aktiengesellschaften (AG) oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) bedürfen einer rechtlichen bzw. notariellen Beurkundung.

Rechtsanwälte Gründungen

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team vertreten Privatpersonen & Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, USA, und Osteuropa im internationalen & nationalen Privatrecht & Wirtschaftsrecht bei Firmengründungen und Vertragsschliessungen.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich umgehend bei Ihnen melden. 

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Anwalt Firmengründung Vertragsschliessumg
Anwalt Firmengründung Vertragsschliessumg

Beurkundungspflicht prüfen

Die Grundlage hierfür sind im schweizerischen Fusionsgesetz und Obligationenrecht definiert. Ein Anwalt oder Notar kann bei komplexen Gründungen oder Vertragsschliessungen die beurkundungspflicht prüfen und dann auch falls notwendig auch begleiten.

Gründung von Kollektivgesellschaften, Genossenschaften und Kommanditgesellschaften

Kollektivgesellschaften, Genossenschaften und Kommanditgesellschaften können auch ohne notarielle Unterstützung einen Vertrag abschliessen oder die Geschäftsgründung vornehmen.

Die Unterstützung des Anwaltes oder Notars in Zürich kann jedoch auch bei diesen Firmengründungen oder Vertragsschliessungen nichts schaden. Wesentlich ist eine frühzeitige wirtschafts-, handels-, gesellschafts-, vertrags- und steuerrechtliche Beratung bei Fragen in allen Belangen rund um Unternehmensgründungen.

Die anwaltliche Hilfe schon bei den ersten Entwürfen der Neugründungsverträgen ist essentiell. Ein vertrauenswürdiger Rechtsberater oder ein erfahrener Notar sollte die Beurkundung der Firmengründung rechtlich sicherstellen.

Beurkundung und Gründung der Aktiengesellschaft (AG)

Neugründung AG

Das Mindestkapital bei der Neugründung einer Aktiengesellschaft liegt in der Schweiz bei einem Aktienkapital von mindestens CHF 100 000.- . Die Aktienanteile können in Teilsummen aufgeteilt werden. Wer Aktien eines Unternehmens besitzt ist zugleich auch Miteigentümer. Der minimale Nennwert einer Aktie muss mindestens ein Rappen betragen. Eine AG ist eine sogenannte juristische Person.

In der Regel ist eine juristische Person eine Gesellschaft. Bei der Gründung einer AG, eines Vereins oder einer GmbH zum Beispiel müssen verschiedene Organe ernannt und definiert werden.

Bei der AG sind dies zum Beispiel die GV (Generalversammlung), der Verwaltungsrat und eine externe Revisionsstelle. Unter gewissen Umständen benötigt es bei der Gründung der AG keine Revisionsstelle.

Nicht alle Rechtsgeschäfte der Aktiengesellschaft bedürfen einer notariellen Beurkundung. Auch ein Anwalt kann die Gründung einer AG vorbereiten und dann in einem Notariat beurkunden lassen. Für die rechtliche Anerkennung der AG ist die notarielle Beurkundung zwingend vorgeschrieben. Dies gilt auch für die Abänderung von AG-Statuten oder die Auflösung der Aktiengesellschaft.

Gewisse Vertragsschliessungen der AG bedürfen der notariellen Beglaubigung.

Gründung eines Vereins

Ein Verein wird durch die schriftliche Festlegung der Statuten gegründet. In den Statuten müssen die Organisation, die finanziellen Mittel und der Zweck beschrieben und definiert werden.

Firmengründung – Anwalt oder Notar?

Ein Anwalt kann diese notarielle Urkunde nicht ohne Notar ausstellen! In Fragen des Gesellschaftsrecht empfehlen wir nebst dem Notar auch einen Wirtschaftsanwalt zu engagieren. Dieser kann zum Beispiel Kapitalherabsetzungen oder Kapitalerhöhungen der AG strategisch planen und unter handels-, steuer- und gesellschaftsrechtlichen Gesichtspunkten prüfen.

Beurkundungen

Die Beurkundung ist ein rein formaler Akt. Jedes Notariat kann dies problemlos bewerkstelligen. Das wirtschaftliche Fachwissen jedoch ist entscheiden für eine gute unternehmensrechtliche Beratung.

Anwalt und Notar hilft bei GmbH-Firmengründung in Zürich

Auch die Gründung einer GmbH sollte von einem professionellen Wirtschaftsexperten begleitet werden. Der Notar kann die notarielle in Urkunde ausstellen. Das Mindestkapital (Stammkapital) einer GmbH beträgt CHF 20000.-. Die Stammkapital kann in Stammanlagen geteilt werden. Der Mindestnennwert jeder Stammanlage beträgt CHF 100.-. Wichtig ist die Bestimmung der Geschäftsleitung, einem sogenannten Geschäftsführer.

Gründung einer GmbH

Auch bei Gründung der GmbH müssen nicht in allen Fällen eine Revisionsstelle bestimmt werden. Die Beratung und Begleitung des Notars und Anwaltes bei einer GmbH-Gründung in Zürich ist empfehlenswert.

Kauf oder Verkauf von Immobilien

Bei Kauf oder Verkauf einer Immobilien sollte man sich ausschliesslich an einen Anwalt oder Notar für Grundstücksgeschäfte wenden.

Unsere Anwaltskanzlei in Zürich unterstützt sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer bei allen Fragen der Gründung der GmbH. Die notarielle Beurkundung ist professionell und kostengünstig von unserem Partnernotariat gemacht.

Kapitalerhöhungen & -herabsetzungen

Kapitalerhöhungen beziehungsweise -herabsetzungen und Auflösungen sollten von Spezialisten im Gesellschaftsrecht begleitet werden.

Gerne unterstützt Sie unser Notar und Anwalt für Firmengründung sowie Vertragsschliessung.

Ablauf

  1. Wir sind für Sie da!

    Kontaktieren Sie uns noch heute!Anwaltskanzlei Wittibschlager

  2. Erstberatung erhalten

    Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab und erklären Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können.  Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwäte werden sich umgehend bei Ihnen melden.
    info(at)wittib-law.ch
    Anwalt Rechtsberatung

  3. Mandant werden!

    Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt über einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag!Erstberatung Kanzlei

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Anwaltskanzlei Zuerich

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Zürich
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E-Mail: info@wittib-law.ch

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Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
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