Anwalt Enteignungsrecht

Droht Ihnen die Enteignung und suchen Sie Rechtsbeistand bei einen spezialisierten Anwalt für Enteignungsrecht?

Nur der Anwalt für Enteignungsrecht kennt sich in dieser komplexen Materie aus. Der Staat hat unter Erfüllung gewisser gesetzlicher Voraussetzung die Möglichkeit, unabhängig vom Willen der betroffenen Personen Eigentum von Privatpersonen zu entziehen und sich anzueignen oder das Privateigentum bzw. die Verwendung daran in gewisser Weise einzuschränken. Diese staatliche Massnahme hat insofern weitreichende Konsequenzen hinsichtlich der Nutzung des Eigentums der betroffenen Personen und stellt in allen Fällen ein schwerwiegender Eingriff in die grundrechtlich durch die Bundesverfassung ausdrücklich geschützte Eigentumsgarantie gemäss Art. 26 BV dar, weshalb sie nur durch die Erfüllung der Kriterien aus Art. 36 BV gerechtfertigt werden kann.

Rechtsanwälte bieten anwaltliche Unterstützung bei Enteignung

Inhaberin der Kanzlei und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Ich und mein Team beraten und vertreten Sie bei drohender formeller oder materieller Enteignung.

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Demnach muss ein solcher Eingriff insbesondere durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sein und überdies einer Verhältnismässigkeitsprüfung standhalten.

Formelle und die materiellen Enteignung

Bei Enteignungsfällen ist derweil einerseits zwischen der formellen und andererseits der materiellen Enteignung strikt zu unterscheiden.

Währendem bei der formellen Enteignung ein privater Vermögenswert effektiv entzogen und auf den Enteigner übertragen wird, stellt eine materielle Enteignung lediglich eine Beschränkung der Verfügungs- und Nutzungsbefugnisse der betroffenen Person in Hinblick auf deren Eigentum dar.

Staat enteignet fremdes Privatgrundstück

Zu Gunsten der Realisierung von Projekten der öffentlichen Infrastruktur kann es beispielsweise notwendig sein, dass der Staat ein fremdes Privatgrundstück enteignet, um selbst neuer Eigentümer des Enteignungsobjekts zu werden. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte formelle Enteignung.

Anwalt Enteignungsrecht
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Formelle Enteignung

Als formelle Enteignung wird der staatliche Hoheitsakt bezeichnet, bei welchem Privatvermögen ganz oder teilweise entzogen und stattdessen dem Enteigner übereignet wird. Die formelle Enteignung wird im Bundesgesetz über die Enteignung (EntG) geregelt. Eine formelle Enteignung darf durch den Staat nur dann angeordnet werden, wenn sie einem öffentlichen Interesse dient, sie zur Erreichung des öffentlichen Interesses erforderlich ist und die Enteignung dem Verhältnismässigkeitsprinzip entspricht.

Der durch die formelle Enteignung betroffene Eigentümer hat in jedem Fall einen Anspruch auf eine Entschädigung, wodurch konsequent alle durch die Enteignung kausal verursachten vermögensmässigen Nachteile auszugleichen sind. Entsprechend regelt die Bundesverfassung in Art. 26 Abs. 2 BV ausdrücklich, dass Enteignungen voll zu entschädigen seien. Das formellen Enteignungsverfahren richtet sich nach gesetzlichen Schemas, welche durch spezialgesetzliche kantonale oder kommunale Regeln ergänzt werden können.

Öffentlichen Planauflage und Einsprache

Mit der öffentlichen Planauflage beginnt hierbei insbesondere bei Projekten, die den Bau von Strassen betreffen, das Enteignungsverfahren zu laufen. Die durch die formelle Enteignung betroffene Personen können von diesem Zeitpunkt an Einsprache zu erheben. Die Möglichkeit, Einsprache einzulegen, ist jedoch an eine gewisse Frist gebunden. Hierbei ist es von enormer Wichtigkeit, diesen Fristenlauf einzuhalten, da ansonsten den einspruchsberechtigten Personen die Widerspruchsmöglichkeiten verlustig gehen können.

Fristgerechter Einsprache und Einigungsverhandlung

Bei fristgerechter Einsprache folgt in der Regel eine Einigungsverhandlung, welche im Idealfall in einem Ihren Vorstellungen entsprechenden Einigungsvertrag resultiert. In diesem Fall wird die Einsprache obsolet und sie kann ohne Folgen zurückgezogen werden. Sollte eine Einigung jedoch scheitern, ist die Gemeinde dazu verpflichtet, den Kanton um die Erteilung des Enteignungsrechts zu ersuchen, wobei Sie als Grundeigentümer miteinbezogen werden müssen. Es besteht zudem die Möglichkeit, Rechtsmittel zu ergreifen, wenn Sie sich gerichtlich gegen die Enteignung wehren möchten.

Interessenvertretung im Enteignungsverfahren

Aufgrund dessen ist dringen anzuraten, sich frühzeitig eine juristische Beratung beizuziehen, welche umfassend über die Ihnen im konkreten Einzelfall zukommenden Rechte aufklärt, die zahlreichen Fristenläufe konsequent überwacht, den Umgang mit den zuständigen Behörden professionell regelt sowie Ihre Interessen im Enteignungsverfahren vor diesen Behörden optimal vertretet.

Spezialisierter Anwalt für Enteignungsrecht

Gerne biete ich für Sie als spezialisierter Anwalt für Enteignungsrecht diese Dienstleistungen an. Auch im Schätzungsverfahren sorge ich für eine ideale Vertretung Ihrer finanziellen Interessen. Konsultieren Sie daher insbesondere als Grundeigentümer möglichst rasch meine Kanzlei in Zürich, wenn sich eine Sie betreffende Enteignung anbahnen könnte. Bei einer materiellen Enteignung bleibt der betroffenen Person die Stellung als Eigentümer der Sache zwar erhalten, stattdessen liegt der staatliche Hoheitsakt darin, dass die Verfügungs- und Nutzungsbefugnisse des Eigentums beschränkt werden.

Als typisierte Beispiele sind unter anderem Auszonungen von baureifen Grundstücken, Bauverbote, Einschränkungen basierend auf Heimat- oder Denkmalschutzregelungen oder Begrenzungen der baulichen Möglichkeiten zu nennen. Der Eigentümer behält also jeweils seine Eigentümerstellung, wird aber in der Ausübung seines Eigentums durch eine staatliche Anordnung wesentlich beeinträchtigt. Auch die materielle Enteignung ist in Art. 26 Abs. 2 BV als sogenannte «Eigentumsbeschränkung, die einer Enteignung gleichkommt» bundesverfassungsrechtlich normiert und löst ebenso einen Anspruch auf Entschädigung aus.

Wie kann man sich gegen eine Enteignungsverfahren wehren?

Sollte ein Enteignungsverfahren eingeleitet werden, stehen überdies Ihnen diverse Methoden zur Verfügung, sich dagegen zu wehren, sei es dies mittels Einsprache oder später mit der Beschwerde vor Gericht.

Beratung im Enteignungsrecht

Lassen Sie sich von einem Anwalt für Enteignungsrecht ausführlich zu den rechtlichen Möglichkeiten, mit denen Sie einer materiellen Enteignung entgegentreten können, oder zu den durch die materielle Enteignung Ihnen zufallenden monetären Ansprüchen beraten, wenn eine materielle Enteignung drohen sollte. Ich begleite und vertrete Sie vor jeder im Enteignungsverfahren zuständigen Behörde und bestreite mit Ihnen nötigenfalls auch den Rechtsweg vor Gericht, wenn Sie Ihre Interessen gerichtlich durchsetzen möchten. Eine Enteignung hat im Regelfall enorme Konsequenzen für die Ausübungs- und Nutzungsmöglichkeiten des eigenen Privateigentums der betroffenen Personen. Die Bewältigung des Enteignungsverfahren verlangt hierbei eine fachmännische Beratung und Vertretung, um insbesondere die elementaren Formalitäten nicht zu verpassen oder bei Einigungsverhandlungen oder sonstigen Verfahren vor Behörden optimal vorbereitet zu sein.

Einhaltung der Fristenläufe

Somit lassen sich, wie beispielsweise durch die Einhaltung der Fristenläufe, empfindliche Rechtsnachteile für die durch die Enteignung berührte Person vermeiden. Deshalb wird dringend angeraten, sich bei einer drohenden Enteignung – egal ob formeller oder materieller Art – eine professionelle, anwaltliche Beratung und Vertretung beizuziehen, um sich über die zukommenden Rechte und Ansprüche vollumfänglich informieren zu lassen und die rechtlichen Möglichkeiten bei einer drohenden Enteignung in optimaler Weise abzuwägen.

Anwalt Enteignungsrecht – Expertenwissen dank jahrelanger Erfahrung

Als auf Enteignungsrecht spezialisierte Anwältin mit jahrelanger Erfahrung in diesem Rechtsbereich stehe ich Ihnen als rechtliche Anspruchsperson gerne zur Verfügung.

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