[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"Article","@id":"https:\/\/www.wittib-law.ch\/Anwaltskanzlei-in-zuerich\/anwalt-anwaeltin-fuer-werkvertragsrecht\/#Article","mainEntityOfPage":"https:\/\/www.wittib-law.ch\/Anwaltskanzlei-in-zuerich\/anwalt-anwaeltin-fuer-werkvertragsrecht\/","headline":"Anwalt \/ Anw\u00e4ltin f\u00fcr Werkvertragsrecht","name":"Anwalt \/ Anw\u00e4ltin f\u00fcr Werkvertragsrecht","description":"Suchen Sie einen Anwalt f\u00fcr Werkvertragsrecht? Wollen Sie mehr \u00fcber die Pflichten des Unternehmers gem\u00e4ss Werkvertrag wissen? Kennen Sie die Rechte und Pflichten des Bestellers? Rechtsanw\u00e4lte Werkvertrags-rechtInhaberin der Kanzlei und Anw\u00e4ltin S. WittibschlagerMeine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von\u00a0Z\u00fcrich. Ich und mein Team beraten und vertreten Besteller, Private &amp; Unternehmen bez\u00fcglich Ihren Pflichten gem\u00e4ss [&hellip;]","datePublished":"2019-11-23","dateModified":"2021-11-04","author":{"@type":"Person","@id":"https:\/\/www.wittib-law.ch\/Anwaltskanzlei-in-zuerich\/author\/anwalt-zuerich\/#Person","name":"admin","url":"https:\/\/www.wittib-law.ch\/Anwaltskanzlei-in-zuerich\/author\/anwalt-zuerich\/","identifier":1,"image":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/42daca3ba25e2656c8a93581cdf1443d649767a7cbec9c51a67a8fd9baded316?s=96&d=mm&r=g","url":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/42daca3ba25e2656c8a93581cdf1443d649767a7cbec9c51a67a8fd9baded316?s=96&d=mm&r=g","height":96,"width":96}},"publisher":{"@type":"Organization","name":"Anwaltskanzlei Wittibschlager","logo":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/www.wittib-law.ch\/Anwaltskanzlei-in-zuerich\/wp-content\/uploads\/2019\/02\/Anwaltskanzlei-Wittibschlager.jpg","url":"https:\/\/www.wittib-law.ch\/Anwaltskanzlei-in-zuerich\/wp-content\/uploads\/2019\/02\/Anwaltskanzlei-Wittibschlager.jpg","width":555,"height":176}},"image":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/www.wittib-law.ch\/Anwaltskanzlei-in-zuerich\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Screenshot-2019-03-12-10.24.37.png","url":"https:\/\/www.wittib-law.ch\/Anwaltskanzlei-in-zuerich\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Screenshot-2019-03-12-10.24.37.png","height":683,"width":1880},"url":"https:\/\/www.wittib-law.ch\/Anwaltskanzlei-in-zuerich\/anwalt-anwaeltin-fuer-werkvertragsrecht\/","about":["Anw\u00e4ltin \/ Anwalt f\u00fcr Werkvertragsrecht","Werkvertragsrecht"],"wordCount":1946,"keywords":["Anwalt Z\u00fcrich Werkvertragsrecht","Auftrag","Expertise","Gew\u00e4hrleistung","M\u00e4ngel","Sachgew\u00e4rleistungsanspruch","Schadenersatz","Schadenersatzanspruch","Vertragsrecht","Werkvertrag","Werkvertragsrecht"],"articleBody":"Suchen Sie einen Anwalt  f\u00fcr Werkvertragsrecht? Wollen Sie mehr \u00fcber die Pflichten des Unternehmers gem\u00e4ss Werkvertrag wissen? Kennen Sie die Rechte und Pflichten des Bestellers?Rechtsanw\u00e4lte Werkvertrags-rechtInhaberin der Kanzlei und Anw\u00e4ltin S. WittibschlagerMeine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von\u00a0Z\u00fcrich. Ich und mein Team beraten und vertreten Besteller, Private &amp; Unternehmen bez\u00fcglich Ihren Pflichten gem\u00e4ss Werkvertrag.Gerne k\u00f6nnen Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anw\u00e4lte werden sich umgehend bei Ihnen melden.\u00a0E-mail\t\t\t\t\t\t\t +41 43 545 01 50\u00dcbersichtAnwalt f\u00fcr Werkvertragsrecht mit Spezialisierung im VertragsrechtAbgrenzungsschwierigkeit zwischen dem Werkvertrag und dem AuftragVertr\u00e4gen mit Bauunternehmen, Architekten, Veranstaltern, Coiffeuren, \u00c4rzten, Anw\u00e4lten oder BeraternVertrag mit einem Gutachter\u00a0Qualifizierung\u00a0eines Vertragsverh\u00e4ltnisses\u00a0als Werkvertrag oder als KaufvertragSubsumtion unter den entsprechenden\u00a0VertragstypVertragsverh\u00e4ltnis korrekt qualifizierenJahrelangen Erfahrung im Bereich des Vertragsrechts im Allgemeinen und\u00a0im Bereich\u00a0des WerkvertragsrechtsSchriftliche Aufsetzung eines WerkvertragsAbschluss eines\u00a0WerkvertragsRechte und Pflichten des Herstellers und des BestellersAufsetzung\u00a0eines\u00a0Werkvertrags bedarf\u00a0juristischer ExpertiseHerstellung\u00a0sowie die Ablieferung des Werks an den BestellerSchadenersatz- oder Sachm\u00e4ngelgew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchePflicht des Unternehmers, ein vollendetes und m\u00e4ngelfreies Werk zu liefernSchadenersatzanspr\u00fcche geltend machenIm Werkvertragsrecht t\u00e4tige Anw\u00e4ltinHier finden Sie uns &#8211; Routenplaner\u00d6ffnungszeiten &#8211; telefonische ErreichbarkeitUnsere Anw\u00e4ltin der Kanzlei ist Expertin im Mietrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Verwaltungs- und Submissionsrecht sowie Prozessrecht und unterst\u00fctzt Klienten bei Vertragsverhandlungen sowie bei der Redaktion von diversen Vertr\u00e4gen:WerkvertragSchadenersatzanspr\u00fccheVertr\u00e4gen mit Bauunternehmen, Architekten, Veranstaltern, Coiffeure\u2026AuftragVert\u0101ge mit Anw\u00e4lten, \u00c4rzten, Beratern\u2026Agentur- und FranchisevertragImmobilienkaufvertragAllgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB\u015b}Aktion\u00e4rsbindungsvertragArbeitsvertragReglementeBeratungs- DienstleistungsvertragLizenzvertragSpeditonsvertragKaufvertragVertrag resp. Konvention im FamilienrechtKooperations- resp. ZusammenarbeitsvertragLeasingvertragMietvertragSchadenersatz- oder Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fccheAnwalt f\u00fcr Werkvertragsrecht mit Spezialisierung im VertragsrechtDer&nbsp;Werkvertrag&nbsp;stellt ein&nbsp;sogenannter&nbsp;Nominatkontrakt&nbsp;dar, welche in den Art. 363 ff. OR im besonderen teil des Obligationenrechts gesetzlich geregelt ist. Ein Werkvertrag steht immer dann zur Disposition, wenn ein Hersteller auf Wunsch des Bestellers ein Werk&nbsp;gegen&nbsp;eine&nbsp;Verg\u00fctung produziert.&nbsp;Gerade&nbsp;bei einem m\u00fcndlichen Vertragsschluss bestehen des \u00d6fteren&nbsp;erhebliche Schwierigkeiten, das Vertragsverh\u00e4ltnis rechtlich einzuordnen bzw. die vertragliche Einigung einem spezifischen Vertragstyp zuzuordnen, da&nbsp;der gesamte inhaltliche Vertragsumfang nicht immer eindeutig ist.&nbsp;Denn analog zum Werkvertrag steht auch beim&nbsp;Auftrag gem\u00e4ss Art.&nbsp;394 ff.&nbsp;OR jeweils&nbsp;eine Dienstleistung des Beauftragten auf Wunsch des Auftraggebers im Vordergrund, sodass im Einzelfall zwischen dem Werkvertrag und dem Auftrag Unterscheidungsprobleme entstehen k\u00f6nnen.&nbsp;Abgrenzungsschwierigkeit zwischen dem Werkvertrag und dem AuftragDie Abgrenzungsschwierigkeit zwischen dem Werkvertrag und dem Auftrag&nbsp;fungiert&nbsp;in juristischen Lehrb\u00fcchern&nbsp;als&nbsp;klassisches Fallbeispiel&nbsp;von&nbsp;Streitigkeiten im Vertragsrecht. Als Hauptabgrenzungskriterium dient hierbei die unterschiedliche&nbsp;Hauptpflicht des Herstellers bzw. des Beauftragten:&nbsp;W\u00e4hrend bei einem Werkvertrag jeweils ein&nbsp;intaktes&nbsp;Werk als Ergebnis geschuldet wird, so schuldet der Beauftragte&nbsp;beim Auftragsverh\u00e4ltnis&nbsp;jeweils nur ein sorgf\u00e4ltiges T\u00e4tigwerden&nbsp;ohne jegliche Garantie auf Erfolg.Vertr\u00e4gen mit Bauunternehmen, Architekten, Veranstaltern, Coiffeuren, \u00c4rzten, Anw\u00e4lten oder BeraternBesondere Erw\u00e4hnung verdient dabei die Tatsache, dass ein Werk nicht immer ein materielles Produkt darstellen muss. Dementsprechend handelt es sich&nbsp;bei Vertr\u00e4gen mit Bauunternehmen, Architekten, Veranstaltern oder sogar Coiffeure in aller Regel um einen Werkvertrag,&nbsp;w\u00e4hrendem&nbsp;andererseits&nbsp;\u00c4rzte, Anw\u00e4lte oder Berater jeweils nur&nbsp;die sorgf\u00e4ltige Ausf\u00fchrunge&nbsp;ihrer Arbeit ohne Garantie auf ein erfolgreiches Ergebnis zu leisten haben&nbsp;und deswegen den obligationsrechtlichen Regelungen des Auftrages unterstehen.Anwalt f\u00fcr WerkvertragsrechtVertrag mit einem Gutachter&nbsp;Bei einem&nbsp;Vertrag mit einem Gutachter&nbsp;hingegen wird die Abgrenzungsproblematik auf die Spitze getrieben. Hierbei kommt es darauf an, inwieweit das vom Gutachter&nbsp;geschuldete&nbsp;Gutachten&nbsp;anhand objektiver Kriterien auf richtig oder falsch \u00fcberpr\u00fcfbar&nbsp;ist oder nicht. Bei einem Gutachten \u00fcber die Tauglichkeit von elektronischen Ger\u00e4ten beispielsweise l\u00e4sst sich ohne Weiteres sagen, ob der Gutachter seine Aufgabe richtig oder falsch erf\u00fcllt hat.&nbsp;Das Arbeit des Gutachters ist somit anhand objektiver&nbsp;Kriterien \u00fcberpr\u00fcfbar, sodass es sich bei einem solchen Gutachten um einen Werkvertrag handelt.Umgekehrt kann diese Wertung&nbsp;bei gewissen anderen Gutachten&nbsp;eben nicht vorgenommen werden, sodass&nbsp;es sich&nbsp;hierbei&nbsp;wiederum um einen Auftrag und nicht um einen Werkvertrag handelt.Qualifizierung&nbsp;eines Vertragsverh\u00e4ltnisses&nbsp;als Werkvertrag oder als KaufvertragEine weitere klassische Abgrenzungsproblematik besteht in der&nbsp;Qualifizierung&nbsp;eines Vertragsverh\u00e4ltnisses&nbsp;als Werkvertrag oder als Kaufvertrag.&nbsp;Das entscheidende Kriterium besteht hierbei in der Art der Leistung:&nbsp;Wenn ein Produkt durch den Dienstleister auf Wunsch des Kunden erst noch individuell hergestellt werden muss, handelt sich um einen Werkvertrag.&nbsp;Andererseits liegt ein Kaufvertrag vor, wenn das Produkt bereits hergestellt worden ist und der Kunde dieses bestellt.&nbsp;Diese Abgrenzungsfragen k\u00f6nnen im&nbsp;konkreten&nbsp;Einzelfall \u00e4usserst&nbsp;schwierig&nbsp;ausfallen.Subsumtion unter den entsprechenden&nbsp;VertragstypJe nach&nbsp;Subsumtion unter den entsprechenden&nbsp;Vertragstyp fallen dabei die Rechtsfolgenteilweise&nbsp;vollkommen unterschiedlich aus, sodass der&nbsp;Zuordnung des Vertragsverh\u00e4ltnis zum entsprechenden Vertragstyp&nbsp;in der Praxis eine grosse Bedeutung zukommt.&nbsp;Vertragsverh\u00e4ltnis korrekt qualifizierenDeshalb ist es ratsam,&nbsp;sich&nbsp;im Idealfall bereits vor der Unterzeichnung des in Frage stehenden Vertrags einen Anwalt f\u00fcr Werkvertragsrecht&nbsp;beizuziehen, um das Vertragsverh\u00e4ltnis korrekt qualifizieren und auf dieser Basis dessen Rechtsfolgen einsch\u00e4tzen zu k\u00f6nnen. Jahrelangen Erfahrung im Bereich des Vertragsrechts im Allgemeinen und&nbsp;im Bereich&nbsp;des WerkvertragsrechtsKontaktieren Sie mich hierzu in meiner Anwaltskanzlei im Z\u00fcrcher Seefeld und lassen Sie sich von meiner jahrelangen Erfahrung im Bereich des Vertragsrechts im Allgemeinen und&nbsp;im Bereich&nbsp;des Werkvertragsrechts im Besonderen professionell beraten.Schriftliche Aufsetzung eines WerkvertragsGerne \u00fcbernehme ich als Anwalt f\u00fcr Werkvertragsrecht f\u00fcr Sie auch die schriftliche Aufsetzung eines Werkvertrags&nbsp;unter Ber\u00fccksichtigung der gesetzlichen Vorschriften sowie unter Beachtung Ihrer Pr\u00e4ferenzen hinsichtlich des Vertragsinhalts. Sollten Sie stattdessen lieber einen&nbsp;Kaufvertrag&nbsp;oder einen&nbsp;Auftrag&nbsp;schliessen&nbsp;wollen, so empfehle ich Ihnen ebenfalls, zur m\u00e4ngelfreien Ausarbeitung des jeweiligen&nbsp;Vertrags&nbsp;meine Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.Abschluss eines&nbsp;WerkvertragsDer Abschluss eines&nbsp;Werkvertrags&nbsp;ist an&nbsp;keine Formvorschrift&nbsp;gebunden, sodass er auch&nbsp;lediglich&nbsp;m\u00fcndlich erfolgen kann. Da bei einem m\u00fcndlichen Vertragsschluss der gesamte inhaltliche Vertragsumfang nicht immer eindeutig ist, k\u00f6nnen h\u00e4ufig Unklarheiten und Missverst\u00e4ndnisse zwischen den Vertragsparteien entstehen. So kann&nbsp;beispielsweise&nbsp;das Problem auftreten, das lediglich m\u00fcndlich begr\u00fcndete Vertragsverh\u00e4ltnis nicht eindeutig einem spezifischen Vertragstyp zuordnen zu k\u00f6nnen, als Folge dessen die Rechtsfolgen des geschlossenen Vertrags je nach Ansicht der sich streitenden Parteien&nbsp;in massgeblicher Weise&nbsp;divergieren k\u00f6nnen.Rechte und Pflichten des Herstellers und des BestellersDavon abgesehen bestehen&nbsp;bei m\u00fcndlich geschlossenen Vertr\u00e4gen&nbsp;im Allgemeinen&nbsp;erhebliche Beweisschwierigkeiten bez\u00fcglich der m\u00fcndlich vereinbarten Rechtsstellung der Vertragsparteien, sodass es sich schon allein deshalb meistens lohnt, die&nbsp;jeweiligen Rechte und Pflichten des Herstellers und des Bestellers schriftlich festzuhalten.&nbsp;Zudem besteht bei jedem nur m\u00fcndlich geschlossenen Vertrag die Gefahr, das Rechtsverh\u00e4ltnis untereinander zu wenig weit oder schlicht zu unklar zu regeln, was wiederum h\u00e4ufig zu Konfliktf\u00e4llen f\u00fchrt. Mitunter aus diesen Gr\u00fcnden&nbsp;empfehlen wir Ihnen, einen Werkvertrag,&nbsp;soweit es im Einzelfall sinnvoll ist, wenn m\u00f6glich schriftlich auszugestalten.Aufsetzung&nbsp;eines&nbsp;Werkvertrags bedarf&nbsp;juristischer ExpertiseDie&nbsp;Aufsetzung&nbsp;eines solchen&nbsp;Werkvertrags bedarf&nbsp;hingegen&nbsp;juristischer Expertise, damit die eigenen Ziele der vertragsschliessenden Partei auch angemessen und wirksam im schriftlichen Vertrag zur Geltung bzw. zur Anwendung kommen&nbsp;k\u00f6nnen. Daneben setzen&nbsp;gewissen gesetzliche Rahmenbedingungen&nbsp;mitunter&nbsp;aus dem Zivilgesetzbuch (ZGB) und dem Obligationenrecht (OR) der Vertragsfreiheit gewisse Schranken, welche bei deren \u00dcberschreitung je nach Situation zur Ung\u00fcltigkeit oder zur Nichtigkeit des Vertrages f\u00fchren k\u00f6nnen.Herstellung&nbsp;sowie die Ablieferung des Werks an den BestellerBeim Werkvertrag stellt&nbsp;die&nbsp;Herstellung&nbsp;sowie die Ablieferung des Werks an den Besteller die Hauptpflicht des&nbsp;Unternehmers dar, wobei Letzterer generell dazu verpflichtet ist, das Werk selbst und unter Verwendung von geeigneten Hilfsmitteln bzw. Werkzeuge herzustellen. Daneben muss der Hersteller daf\u00fcr sorgen, dass die zur Vollendung des Werks verwendeten Stoffe und Materialien eine angemessene Qualit\u00e4t&nbsp;haben, ansonsten er sich haftbar macht. Zu&nbsp;den weiteren&nbsp;Nebenpflichten des Unternehmers z\u00e4hlt dessen Pflicht, den Besteller unverz\u00fcglich \u00fcber allf\u00e4llige M\u00e4ngel&nbsp;an den verwendeten Stoffen und Materialien bzw. am Baugrund zu informieren. Unterl\u00e4sst der Hersteller des Werks dies, so tr\u00e4gt er das Risiko bez\u00fcglich der Qualit\u00e4t sowie der fristegerechten Erf\u00fcllung.Schadenersatz- oder Sachm\u00e4ngelgew\u00e4hrleistungsanspr\u00fccheWenn Sie als Unternehmer den Werkvertrag nicht einhalten k\u00f6nnen, der Besteller gegen Sie&nbsp;Schadenersatz- oder Sachm\u00e4ngelgew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche&nbsp;erhebt oder Sie anderweitig juristisches Fachwissen im Bereich des Werkvertragsrechts ben\u00f6tigen,&nbsp;dann&nbsp;kontaktieren Sie mich in meiner Anwaltskanzlei im Z\u00fcrcher Seefeld und lassen Sie sich von mir professionell beraten, um die bestm\u00f6gliche L\u00f6sung f\u00fcr Ihre individuelle Situation zu finden.Pflicht des Unternehmers, ein vollendetes und m\u00e4ngelfreies Werk zu liefernIm Gegenzug zur&nbsp;Pflicht des Unternehmers, ein vollendetes und m\u00e4ngelfreies Werk zu liefern, verpflichtet sich der Besteller zur&nbsp;Leistung&nbsp;einer&nbsp;Verg\u00fctung. In der Regel wird diese vertraglich genau bestimmt, allerdings ist es durchaus auch m\u00f6glich, keinen genauen Preis festzusetzen. In diesem Fall&nbsp;sieht das Gesetz verschiedene Bestimmungen vor, nach welchen das zu leistende Entgelt zu bestimmen ist.Wenn der Unternehmer seine Leistung nicht oder nur mangelhaft erf\u00fcllt, so k\u00f6nnen Sie unter Umst\u00e4nden&nbsp;Sachgew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche&nbsp;geltend machen. Je nach Sachlage und Schwere der M\u00e4ngel ergeben sich unterschiedliche M\u00f6glichkeiten f\u00fcr den Besteller, diesem Missstand zu begegnen \u2013 beispielsweise durch einen Lohnabzug, durch eine Aufforderung an das Unternehmen, die M\u00e4ngel unentgeltlich zu beheben oder allenfalls mittels Wandlung.&nbsp;Damit die M\u00e4ngel des geleisteten Werkes \u00fcberhaupt erst festgestellt werden k\u00f6nnen, haben Sie als Besteller das Recht dazu, eine&nbsp;M\u00e4ngelpr\u00fcfung&nbsp;durchf\u00fchren zu lassen.&nbsp;Schadenersatzanspr\u00fcche geltend machenSollten Sie&nbsp;zudem&nbsp;durch die T\u00e4tigkeit des Herstellers einen finanziellen Schaden erleiden, k\u00f6nnen Sie diesem gegen\u00fcber zus\u00e4tzlich Schadenersatzanspr\u00fcche geltend machen.&nbsp;Im Werkvertragsrecht t\u00e4tige Anw\u00e4ltinSeit XXX Jahren bin&nbsp;ich&nbsp;als eine insbesondere im Werkvertragsrecht t\u00e4tige Anw\u00e4ltin darauf spezialisiert, die jeweils beste M\u00f6glichkeit f\u00fcr den&nbsp;jeweiligen Klienten finden, welcher vom Hersteller ein mangelhaftes Werk erhalten hat. Lassen Sie sich von mir professionell beraten und mich Sie im H\u00e4rtefall auch vor Gericht vertreten.Ablauf Wir sind f\u00fcr Sie da! Kontaktieren Sie uns noch heute! Erstberatung erhalten Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einsch\u00e4tzung ab und erkl\u00e4ren Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen k\u00f6nnen. \u00a0Gerne k\u00f6nnen Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anw\u00e4te werden sich umgehend bei Ihnen melden.info(at)wittib-law.ch  Mandant werden! Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt \u00fcber einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag! Hier finden Sie uns &#8211; RoutenplanerAnwaltskanzlei ZuerichRouteDeine Adresse: Es konnte keine Route berechnet werden.Anwaltskanzlei ZuerichL\u00f6wenstrasse 43 Z\u00fcrichTelefon: +41435450150E-Mail: &#105;n&#102;&#111;&#64;&#119;&#105;&#116;&#116;ib&#45;l&#97;w.c&#104;\u00d6ffnungszeiten &#8211; telefonische ErreichbarkeitMontag8:00 AM - 5:00 PMDienstag8:00 AM - 5:00 PMMittwoch8:00 AM - 5:00 PMDonnerstag8:00 AM - 5:00 PMFreitag8:00 AM - 5:00 PMSamstagGeschlossenSonntagGeschlossen\t\t\t\t\t\t\t +41 43 545 01 50Weitere Infos Anwalt \/ Anw\u00e4ltin f\u00fcr VertragsrechtUnsere Rechtsanw\u00e4lteAnwalt | Anw\u00e4ltin f\u00fcr Willenserkl\u00e4rungen &amp; Rechtsgesch\u00e4fteAnwalt BaurechtRatings \/ Bewertungen                                                                  [Anzahl der Bewertungen: 50  Durchschnitt: 5]99% zufriedene Nutzer \/ Durchschnittsbewertungen unserer Klienten"},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Anwaltskanzlei In Zuerich","item":"https:\/\/www.wittib-law.ch\/Anwaltskanzlei-in-zuerich\/#breadcrumbitem"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Anwalt \/ Anw\u00e4ltin f\u00fcr Werkvertragsrecht","item":"https:\/\/www.wittib-law.ch\/Anwaltskanzlei-in-zuerich\/anwalt-anwaeltin-fuer-werkvertragsrecht\/#breadcrumbitem"}]}]