[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"Article","@id":"https:\/\/www.wittib-law.ch\/Anwaltskanzlei-in-zuerich\/anwalt-anwaeltin-fuer-sozialversicherungsrecht\/#Article","mainEntityOfPage":"https:\/\/www.wittib-law.ch\/Anwaltskanzlei-in-zuerich\/anwalt-anwaeltin-fuer-sozialversicherungsrecht\/","headline":"Anwalt \/ Anw\u00e4ltin f\u00fcr Sozialversicherungsrecht","name":"Anwalt \/ Anw\u00e4ltin f\u00fcr Sozialversicherungsrecht","description":"Sind Sie auf der Suche nach eine&nbsp;Top Anwalt&nbsp;f\u00fcr Sozialversicherungsrecht? Die kantonale Ausgleichskasse erhebt die Beitr\u00e4ge der Arbeitslosenversicherung (ALV) gemeinsam mit den jeweiligen Beitr\u00e4gen an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) sowie die Erwerbsersatzordnung (EO). Hierbei ist es die Pflicht des Arbeitgebers, diese Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge vom Lohn des Arbeitsnehmers abzuziehen und den Betrag monatlich an [&hellip;]","datePublished":"2020-05-26","dateModified":"2021-11-04","author":{"@type":"Person","@id":"https:\/\/www.wittib-law.ch\/Anwaltskanzlei-in-zuerich\/author\/anwalt-zuerich\/#Person","name":"admin","url":"https:\/\/www.wittib-law.ch\/Anwaltskanzlei-in-zuerich\/author\/anwalt-zuerich\/","identifier":1,"image":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/42daca3ba25e2656c8a93581cdf1443d649767a7cbec9c51a67a8fd9baded316?s=96&d=mm&r=g","url":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/42daca3ba25e2656c8a93581cdf1443d649767a7cbec9c51a67a8fd9baded316?s=96&d=mm&r=g","height":96,"width":96}},"publisher":{"@type":"Organization","name":"Anwaltskanzlei Wittibschlager","logo":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/www.wittib-law.ch\/Anwaltskanzlei-in-zuerich\/wp-content\/uploads\/2019\/02\/Anwaltskanzlei-Wittibschlager.jpg","url":"https:\/\/www.wittib-law.ch\/Anwaltskanzlei-in-zuerich\/wp-content\/uploads\/2019\/02\/Anwaltskanzlei-Wittibschlager.jpg","width":555,"height":176}},"image":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/www.wittib-law.ch\/Anwaltskanzlei-in-zuerich\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Screenshot-2019-03-12-10.38.11-1.png","url":"https:\/\/www.wittib-law.ch\/Anwaltskanzlei-in-zuerich\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Screenshot-2019-03-12-10.38.11-1.png","height":683,"width":1895},"url":"https:\/\/www.wittib-law.ch\/Anwaltskanzlei-in-zuerich\/anwalt-anwaeltin-fuer-sozialversicherungsrecht\/","about":["Sozialversicherungsrecht"],"wordCount":1198,"keywords":["Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)","Anwalt Sozialversicherungsrecht Z\u00fcrich","Anwalt Z\u00fcrich Sozialversicherungsrecht","Arbeitslosenversicherung (ALV)","Ausgleichskasse","Erwerbsersatzordnung (EO)","Invalidenversicherung (IV)"],"articleBody":"Sind Sie auf der Suche nach eine&nbsp;Top Anwalt&nbsp;f\u00fcr Sozialversicherungsrecht? Die kantonale Ausgleichskasse erhebt die Beitr\u00e4ge der Arbeitslosenversicherung (ALV) gemeinsam mit den jeweiligen Beitr\u00e4gen an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) sowie die Erwerbsersatzordnung (EO). Hierbei ist es die Pflicht des Arbeitgebers, diese Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge vom Lohn des Arbeitsnehmers abzuziehen und den Betrag monatlich an die kantonale Ausgleichskasse weiterzuleiten.\u00dcbersichtSozialversicherungenDreis\u00e4ulenprinzipAlters- und Hinterbliebenenversicherung = AHVInvalidenversicherung = IVEL = Erg\u00e4nzungsleistungenErwerbsersatzordnung = EOArbeitslosenversicherung = ALVBerufliche Vorsorge &#8211; berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge\u00a0\u00a0= BVG (=> Pensionskasse)Fortsetzung der gewohnten LebenshaltungLebensversicherungHier finden Sie uns &#8211; Routenplaner\u00d6ffnungszeiten &#8211; telefonische ErreichbarkeitRechtsanw\u00e4lteInhaberin und Anw\u00e4ltin  S. WittibschlagerMeine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von\u00a0Z\u00fcrich. Ich und mein Anw\u00e4lte f\u00fcr Sozialversicherungsrecht vertreten Privatpersonen &amp; Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, USA, und Osteuropa im internationalen &amp; nationalen Privatrecht &amp; Wirtschaftsrecht. Gerne k\u00f6nnen Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anw\u00e4lte werden sich umgehend bei Ihnen melden.\u00a0E-mail\t\t\t\t\t\t\t +41 43 545 01 50Anwalt f\u00fcr SozialversicherungsrechtSelbstverst\u00e4ndlich muss auch der Arbeitgeber selbst einen Teil an die Ausgleichskasse abf\u00fchren. Bleibt der Arbeitgeber hingegen unt\u00e4tig und unterl\u00e4sst er eine Abf\u00fchrung an die Ausgleichskasse, so wird eine Nachzahlung eingefordert. Daneben ist es m\u00f6glich, dass der pflichtwidrig unt\u00e4tig gebliebene Arbeitgeber sich in einem deshalb eigens eingeleiteten Strafverfahren verantworten muss. Als Anwalt f\u00fcr Sozialversicherungsrecht berate ich Sie gerne in allen Konfliktsituationen, die mitunter mit dem Sozialversicherungsrecht zusammenh\u00e4ngen, und vertrete Sie, sofern notwendig, auch vor&nbsp;Gericht.SozialversicherungenDreis\u00e4ulenprinzipDie Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge ruht in der Schweiz auf drei S\u00e4ulen:S\u00e4ule, staatliche Vorsorge =&gt; Die erste S\u00e4ule ist als \u00f6ffentliche Vorsorge in Form einer Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)&nbsp;&nbsp;verwirklicht. Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO) verst\u00e4rken sie. Der Zweck der ersten S\u00e4ule ist Sicherung des Existenzbedarfs, die erste S\u00e4ule ist obligatorisch f\u00fcr Erwerbst\u00e4tige ab 1. Januar vor 18. Geburtstag. S\u00e4ule =&gt; Die betriebliche oder berufliche Alters- und Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge stellt die zweite S\u00e4ule dar. Alle Arbeitnehmer sind ab einem bestimmten Mindesteinkommen bei einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse = BVG) versichert.S\u00e4ule =&gt; Als dritte S\u00e4ule im engeren Sinn gilt das steuerbeg\u00fcnstigste Sparen (Bankkonto, Versicherungspolice). Im weiteren Sinn werden die rein privaten Vorsorgem\u00f6glichkeiten (z.B. Lebens- und Rentenversicherung, Hauskauf) darunter verstanden.Alters- und Hinterbliebenenversicherung = AHVMinimalunterst\u00fctzung im Alter bzw. f\u00fcr Witwen und Waisen \/ Einkommensersatz an Versicherten bzw. Hinterlassenealle Personen (Schweizer und Ausl\u00e4nder) mit Wohnsitz oder Erwerbst\u00e4tigkeit in der Schweiz sowie Schweizer B\u00fcrger, die im Ausland im Dienste der Eidgenossenschaft sind.Finanzierung \/ Beitr\u00e4ge:&nbsp;Erwerbst\u00e4tige ca. 8,4%, dies wird je zur H\u00e4lfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragenNichterwerbst\u00e4tige je nach Verm\u00f6gen und RenteneinkommenSelbst\u00e4ndig Erwerbender ca. 7,8% vom JahreseinkommenInvalidenversicherung = IVUnterst\u00fctzung f\u00fcr Verunfallte, bei denen aufgrund der Verletzung klar ist, dass sie nie mehr voll arbeitst\u00e4tig sein k\u00f6nnen.Wiedereingliederungskosten, Hilfsmittel, Einkommensersatzalle Personen (Schweizer und Ausl\u00e4nder) mit Wohnsitz oder Erwerbst\u00e4tigkeit in der Schweiz sowie Schweizer B\u00fcrger, die im Ausland im Dienste der Eidgenossenschaft sind.Finanzierung \/ Beitr\u00e4ge:&nbsp;Erwerbst\u00e4tige ca. 1,4%, dies wird je zur H\u00e4lfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragenNichterwerbst\u00e4tige je nach Verm\u00f6gen und RenteneinkommenSelbst\u00e4ndig Erwerbender ca. 1,4 % vom JahreseinkommenEL = Erg\u00e4nzungsleistungenEinkommensersatz und Beitr\u00e4ge, wenn AHV- und IV-Leistungen oder andere Eink\u00fcnfte den minimalen Lebensbedarf nicht decken.Erwerbsersatzordnung = EOUnterst\u00fctzung f\u00fcr Leute, die Milit\u00e4r- oder Zivilschutzdienst leisten m\u00fcssen, um w\u00e4hrend der Dauer des Dienstes den Erwerbsausfall auszugleichen.Arbeitslosenversicherung = ALVUnterst\u00fctzung der Arbeitslosen f\u00fcr die Zeit, in der sie auf Stellensuche sindUnterst\u00fctzung f\u00fcr Firmen bei KurzarbeitUnterst\u00fctzung bei finanziellen Einbussen bei schlechtem WetterUnterst\u00fctzung bei Zahlungsunf\u00e4higkeit des ArbeitgebersFinanzierung \/ Beitr\u00e4ge: =&gt; Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je die H\u00e4lfte der ALV-Beitr\u00e4geBerufliche Vorsorge &#8211; berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge&nbsp;&nbsp;= BVG (=&gt; Pensionskasse)Fortsetzung der gewohnten LebenshaltungDa die AHV niemals reicht, um das Leben nach dem Austritt aus dem Arbeitsleben in gewohntem Standard weiterzuf\u00fchren,&nbsp;&nbsp;kommt die Pension dazu.Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind versichert.Die BVG-Beitr\u00e4ge sind lohnabh\u00e4ngig.BV (Berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, Pensionskasse)UV (UnfallversicherungObligatorisch f\u00fcr ArbeitnehmerVersicherungsleistungen: Pflegeleistungen und Kostenverg\u00fctungenGeldleistungen als EinkommensersatzLebensversicherungWer finanzstark ist, kann es sich leisten f\u00fcr das Alter zus\u00e4tzlich zu den beiden obligatorischen Versicherungen noch freiwillig eine dritte Vorsorgem\u00f6glichkeit einzurichten.&nbsp;Privat abgeschlossene Versicherungen, private Ersparnisse (freiwillig)3a: gebundene Vorsorge (nur f\u00fcr Altersvorsorge)3b: freie VorsorgeEs gibt hierbei die M\u00f6glichkeit, durch Versicherung dies zu gew\u00e4hrleisten: Man zahlt regelm\u00e4ssige Betr\u00e4ge an eine Versicherung (=&gt; Lebensversicherung) ein.Die eingezahlten Betr\u00e4ge sind bis zu einer Obergrenze voll von den Steuern abziehbar.Bei Erreichen des Pensionsalters kann man sich den Betrag in einer Auszahlung oder in monatlichen Raten r\u00fcckzahlen lassen.BanksparenWer finanzstark ist, kann es sich leisten f\u00fcr das Alter zus\u00e4tzlich zu den beiden obligatorischen Versicherungen noch freiwillig eine dritte Vorsorgem\u00f6glichkeit einzurichten.&nbsp;Es gibt hierbei die M\u00f6glichkeit durch Banksparen: Man l\u00e4sst monatlich einen Betrag auf ein Konto (=&gt; Vorsorgekonto,&#8230;) einzahlen.Die eingezahlten Betr\u00e4ge sind bis zu einer Obergrenze voll von den Steuern abziehbar.Bei erreichen des Pensionsalters kann man sich den Betrag in eine Auszahlung oder in monatlichen Raten r\u00fcckzahlen lassen.Was ist das Ziel der Invalidenversicherung? Arbeitsunf\u00e4hige sollen dank Umschulung und anderer Massnahmen so weit wie m\u00f6glich erwerbst\u00e4tig bleiben. Erst wenn dies nicht mehr m\u00f6glich ist, sollen Renten bezahlt werden.  Welche Sozialversicherungen kennt man in der Schweiz nebst der IV, die in besonderen F\u00e4llen zum Tragen kommen? 1) AHV &#8211; Alters- und Hinterlassenenversicherung Zweck: Finanzielle Sicherheit im Alter, Sicherung des Alters- und Hinterlassenenversicherung Existenzminimums2) EO &#8211; ErwerbsersatzordnungZweck: M\u00e4nner: Lohnersatz bei Milit\u00e4r- oder Zivilschutzdienst \/ Frauen: Lohnersatz bei Mutterschaft3) ALV &#8211; ArbeitslosenversicherungZweck: Lohnersatz bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit  Was bedeutet \u201cArbeit vor Rente\u201c? Arbeitsunf\u00e4hige sollen dank Umschulung und anderer Massnahmen so weit wie m\u00f6glich erwerbst\u00e4tig bleiben. Erst wenn dies nicht mehr m\u00f6glich ist, sollen Renten bezahlt werden.  Warum ist eine Fr\u00fcherfassung bei einer m\u00f6glichen Invalidit\u00e4t wichtig? Je fr\u00fcher eine Person, der eine Invalidit\u00e4t droht, erfasst werden kann, desto eher kann mit wenig Aufwand Hilfe geleistet werden.  Ablauf Wir sind f\u00fcr Sie da! Kontaktieren Sie uns noch heute! Erstberatung erhalten Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einsch\u00e4tzung ab und erkl\u00e4ren Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen k\u00f6nnen. \u00a0Gerne k\u00f6nnen Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anw\u00e4te werden sich umgehend bei Ihnen melden.info(at)wittib-law.ch  Mandant werden! Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt \u00fcber einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag! Hier finden Sie uns &#8211; RoutenplanerAnwaltskanzlei ZuerichRouteDeine Adresse: Es konnte keine Route berechnet werden.Anwaltskanzlei ZuerichL\u00f6wenstrasse 43 Z\u00fcrichTelefon: +41435450150E-Mail: i&#110;f&#111;&#64;&#119;it&#116;ib&#45;&#108;&#97;&#119;.c&#104;\u00d6ffnungszeiten &#8211; telefonische ErreichbarkeitMontag8:00 AM - 5:00 PMDienstag8:00 AM - 5:00 PMMittwoch8:00 AM - 5:00 PMDonnerstag8:00 AM - 5:00 PMFreitag8:00 AM - 5:00 PMSamstagGeschlossenSonntagGeschlossen\t\t\t\t\t\t\t +41 43 545 01 50Weitere InfosAnwalt Arbeitsrecht Z\u00fcrich: Arbeitsvertrag, sexuelle Bel\u00e4stigung, K\u00fcndigung, Entlassung, Anfechtung, Abgangsentsch\u00e4digungen&#8230;Unsere Rechtsanw\u00e4lteIhr Anwalt und Experte im ObligationenrechtRatings \/ Bewertungen                                                                  [Anzahl der Bewertungen: 48  Durchschnitt: 5]99% zufriedene Nutzer \/ Durchschnittsbewertungen unserer Klienten"},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Anwaltskanzlei In Zuerich","item":"https:\/\/www.wittib-law.ch\/Anwaltskanzlei-in-zuerich\/#breadcrumbitem"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Anwalt \/ Anw\u00e4ltin f\u00fcr Sozialversicherungsrecht","item":"https:\/\/www.wittib-law.ch\/Anwaltskanzlei-in-zuerich\/anwalt-anwaeltin-fuer-sozialversicherungsrecht\/#breadcrumbitem"}]}]