[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"Article","@id":"https:\/\/www.wittib-law.ch\/Anwaltskanzlei-in-zuerich\/anwalt-anwaeltin-fuer-kindes-und-erwachsenenschutz\/#Article","mainEntityOfPage":"https:\/\/www.wittib-law.ch\/Anwaltskanzlei-in-zuerich\/anwalt-anwaeltin-fuer-kindes-und-erwachsenenschutz\/","headline":"Anwalt | Anw\u00e4ltin f\u00fcr  Kindesschutz und Erwachsenenschutz","name":"Anwalt | Anw\u00e4ltin f\u00fcr  Kindesschutz und Erwachsenenschutz","description":"Suchen Sie eine Anw\u00e4ltin oder einen Anwalt f\u00fcr Kindesschutz Erwachenenschutz? Ben\u00f6tigen Sie anwaltliche Unterst\u00fctzung in Rechtsbelangen rund um den Kinder- und Erwachsenenschutz? Haben Sie&nbsp;Fragen zu familienrechtlichen Themen wie den Unterhalt, das Sorgerecht, die Obhut oder das Kontaktrecht? Rechtsanw\u00e4lte Kindes und Erwachsenen-schutz Inhaberin der Kanzlei und Anw\u00e4ltin S. WittibschlagerMeine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von\u00a0Z\u00fcrich. [&hellip;]","datePublished":"2020-05-21","dateModified":"2021-11-04","author":{"@type":"Person","@id":"https:\/\/www.wittib-law.ch\/Anwaltskanzlei-in-zuerich\/author\/anwalt-zuerich\/#Person","name":"admin","url":"https:\/\/www.wittib-law.ch\/Anwaltskanzlei-in-zuerich\/author\/anwalt-zuerich\/","identifier":1,"image":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/42daca3ba25e2656c8a93581cdf1443d649767a7cbec9c51a67a8fd9baded316?s=96&d=mm&r=g","url":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/42daca3ba25e2656c8a93581cdf1443d649767a7cbec9c51a67a8fd9baded316?s=96&d=mm&r=g","height":96,"width":96}},"publisher":{"@type":"Organization","name":"Anwaltskanzlei Wittibschlager","logo":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/www.wittib-law.ch\/Anwaltskanzlei-in-zuerich\/wp-content\/uploads\/2019\/02\/Anwaltskanzlei-Wittibschlager.jpg","url":"https:\/\/www.wittib-law.ch\/Anwaltskanzlei-in-zuerich\/wp-content\/uploads\/2019\/02\/Anwaltskanzlei-Wittibschlager.jpg","width":555,"height":176}},"image":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/www.wittib-law.ch\/Anwaltskanzlei-in-zuerich\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Screenshot-2019-03-12-10.18.01.png","url":"https:\/\/www.wittib-law.ch\/Anwaltskanzlei-in-zuerich\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Screenshot-2019-03-12-10.18.01.png","height":681,"width":1884},"url":"https:\/\/www.wittib-law.ch\/Anwaltskanzlei-in-zuerich\/anwalt-anwaeltin-fuer-kindes-und-erwachsenenschutz\/","about":["Kindes- und Erwachsenenschutz"],"wordCount":1555,"keywords":["Anwalt Z\u00fcrich Erwachsenenschutz","Anwalt Z\u00fcrich Kindesschutz","Beistandschaft","Besuchsrechte","Erwachsenenschutz","Erwachsenenschutzrecht","f\u00fcrsorgerische Unterbringung","Jugendliche","KESB","Kinder Scheidung","Kindesbelange","Kindesentf\u00fchrung","Kindesrecht","Kindesschutz","Obhut","Patientenverf\u00fcgung","Sorgerecht","Trennungs- und Scheidungsverfahren","Vorsorgeauftrag"],"articleBody":"Suchen Sie eine Anw\u00e4ltin oder einen Anwalt f\u00fcr Kindesschutz Erwachenenschutz? Ben\u00f6tigen Sie anwaltliche Unterst\u00fctzung in Rechtsbelangen rund um den Kinder- und Erwachsenenschutz? Haben Sie&nbsp;Fragen zu familienrechtlichen Themen wie den Unterhalt, das Sorgerecht, die Obhut oder das Kontaktrecht?Rechtsanw\u00e4lte Kindes und Erwachsenen-schutz Inhaberin der Kanzlei und Anw\u00e4ltin S. WittibschlagerMeine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von\u00a0Z\u00fcrich. Ich und mein Team bieten anwaltliche Hilfe im Kindes- und Erwachsenenschutz in Z\u00fcrich. Wir bieten juristische Vertretung f\u00fcr Kinder und Jugendliche sowie eine anwaltliche Rechtsberatung im Erwachsenenschutzrecht.Gerne k\u00f6nnen Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anw\u00e4lte werden sich umgehend bei Ihnen melden.\u00a0E-mail\t\t\t\t\t\t\t +41 43 545 01 50Gerne beraten unsere Rechtsanw\u00e4lte unserer Anwaltskanzlei im Herzen der Stadt Z\u00fcrich Sie im Bereich des Erwachsenenschutzrechts. Wir beraten und vertreten Sie in allen familienrechtlichen Belangen und&nbsp;unterst\u00fctzten Sie in der Kommunikation mit der Erwachsenenschutzbeh\u00f6rde&nbsp;oder der&nbsp;KESB.\u00dcberblickAnwalt Kindesschutz \/ Erwachenenschutz bietet Beratung und Vertretung f\u00fcr Jugendliche und KinderSuchen Sie einen Anwalt mit Kernkompetenz im Erwachsenenschutzrecht?Anwalt Kindesschutz \/ ErwachenenschutzKindesschutz:&nbsp;Kindesschutz Kinderanw\u00e4ltin&nbsp;Die&nbsp;professionelle Redaktion eines Vorsorgeauftrages oder einer Patientenverf\u00fcgung&nbsp;sollte man einem juristischen Profi, d.h. einem spezialisiertem Anwalt f\u00fcr Kindesschutz \/ Erwachenenschutz, \u00fcberlassen.Das Ziel der KESB ist die&nbsp;Durchsetzung von Schutzmassnahmen schutzbed\u00fcrftiger Personen. Welche Personen aber sind gem\u00e4ss ZGB schutzbed\u00fcrftig? Kinder, Jugendliche und Erwachsene k\u00f6nnen gegebenenfalls als schutzbed\u00fcrftige Personen eingestuft werden. Die Massnahmen der KESB sind in der Regel einschneidend, dieseIntervention der Beh\u00f6rden k\u00f6nnen als einen staatlichen&nbsp;Eingriff in die pers\u00f6nliche Freiheit&nbsp;und Privatsph\u00e4re&nbsp;bezeichnet werden.Sobald das&nbsp;Kindeswohl gef\u00e4hrdet&nbsp;ist, kann die&nbsp;Kindesschutzbeh\u00f6rdealle Massnahmen treffen, welche zum Schutz des Kindes notwendig erscheinen. Solche Massnahmen zum Schutze des Kindes bedeuten immer konkrete Eingriffe in die Rechte der Eltern.&nbsp;Massnahmen der KESBf\u00fchren oft zum Rechtsstreit und damit auch zu grossen Konflikten. Nur ein spezialisierter&nbsp;Anwalt f\u00fcr Erwachsenenschutz- und Kindesrecht kann Sie erfolgreich verteidigen und Ihre Rechte durchsetzen.Es kann auch vorkommen, dass&nbsp;Eltern nicht in der Lage&nbsp;sind, Ihre&nbsp;Erziehungspflichten&nbsp;nachzukommen. In ganz schlimmen F\u00e4llen liegt auch eine&nbsp;Verwahrlosung des Kindes&nbsp;oder eine&nbsp;Kindesmisshandlung&nbsp;vor. Die&nbsp;Kindesschutzbeh\u00f6rde&nbsp;muss in solchen F\u00e4llen schwerwiegende Entscheidungen treffen. Der&nbsp;Entzug des Sorgerechts&nbsp;ist eine schwerwiegende Massnahme der Kindesschutzbeh\u00f6rde. In solchen F\u00e4llen stellt sich dann die Frage,&nbsp;wer die Vormundschaft f\u00fcr das Kind erh\u00e4lt. Die&nbsp;Unterbringung in einer Pflegefamilie ist keine leichte Aufgabe. Die Eltern haben aber&nbsp;weiterhin die Pflicht f\u00fcr die finanzielle Unterst\u00fctzung des Kindes.Haben Sie Fragen bez\u00fcglich strafrechtlichen Aspekten des Kindesschutz? Bei der Vernachl\u00e4ssigung der Unterhaltspflicht, bei einer Verletzung der F\u00fcrsorge und Erziehungspflicht oder bei sexueller Ausbeutung sollte man sich nur an einen ausgewiesenen Experten im Strafrecht wenden.Anwalt Kindesschutz \/ Erwachenenschutz bietet Beratung und Vertretung f\u00fcr Jugendliche und KinderIn den letzten Jahren hat sich unsere&nbsp;Kanzlei in Z\u00fcrich&nbsp;auf die Rechte von Kindern insbesondere auf den Kindesschutz fokussiert. Im&nbsp;Zentrum unserer Dienstleistung steht immer das Kindeswohl!&nbsp;Gerade bei einer Ehescheidung oder einer Trennung k\u00f6nnen belastende Konflikte entstehen. Unsere Klienten treten mit vielerlei Fragen im Scheidungs- und Familienrecht an uns heran:&nbsp;Wem wird das Sorgerecht und die Obhut zugeteilt?&nbsp;Wie werden die&nbsp;Besuchsrechte geregelt?&nbsp;Ist einef\u00fcrsorgerische Unterbringung&nbsp;notwendig?Die Anh\u00f6rung von Kindern in einem&nbsp;Trennungs- und Scheidungsverfahrensollte behutsam erfolgen. Ihr Scheidungsanwalt sollte eine hohe Sozialkompetenz haben und \u00fcber ein sehr gutes Einf\u00fchlungsverm\u00f6gen verf\u00fcgen. Leider kommt es in Kampfscheidungen oft auch zu Kindesentf\u00fchrungen. Wir verf\u00fcgen \u00fcber ein grosses internationales Beziehungsnetz, sowohl ein nationale als auch eine internationale Zusammenarbeit mit staatlichen Beh\u00f6rden ist f\u00fcr unsere Kanzlei g\u00e4ngige Praxis. Ausl\u00e4nderrechtliche Verfahren sind f\u00fcr unsere Experten im Kindesschutz nichts Neues.Unsere Anwaltskanzlei ist im Raum Z\u00fcrich einen zentrale Anlaufstelle bei Rechtsfragen zum Kindesschutz. Auch die Verfahrensvertretung von Jugendlichen und Kindern vor der Kindesschutzbeh\u00f6rde oder anderen staatlichen Beh\u00f6rden \u00fcbernehmen wir f\u00fcr Sie.Suchen Sie einen Anwalt mit Kernkompetenz im Erwachsenenschutzrecht?Eine gute Vertretung im Erwachsenschutzrecht&nbsp;bedarf einer fachlichen Spezialisierung. Bei sozial beziehungsweise famili\u00e4r schwierigen Verh\u00e4ltnissen ist das Selbstbestimmungsrecht einzelner Personen manchmal gef\u00e4hrdet. Wir vertreten sowohl&nbsp;Kl\u00e4ger als auch auch Beklagte und Opfer. Ben\u00f6tigen Sie Hilfe bei der Errichtung einer Patientenverf\u00fcgung oder eines Vorsorgeauftrages? Wollen Sie mehr \u00fcber die&nbsp;Beistandschaft oder die Beiratschaft&nbsp;wissen?&nbsp;Brauchen sich einen Rechtsbeistand&nbsp;oder suchen Sie&nbsp;Unterst\u00fctzung bei der f\u00fcrsorglichen Unterbringung?Wollen Sie einen Vorsorgeauftrag oder eine&nbsp;Patientenverf\u00fcgung&nbsp;machen lassen? Unsere Anwaltskanzlei \u00fcbernimmt f\u00fcr Sie sowohl nationale als auch internationale Mandate im Erwachsenen- und Kindesschutzrecht. Wir setzen Ihre familienrechtlichen Interessen f\u00fcr Sie durch. Ihr Anwalt f\u00fcr Kindesschutz und Erwachenenschutz kann helfen.Anwalt Kindesschutz ErwachenenschutzAnwalt Kindesschutz \/ ErwachenenschutzKindesschutz:Erziehungsaufsicht Eltern, Pflegeeltern und Kinder k\u00f6nnen von der Kindesschutzbeh\u00f6rde ermahnt werden. Wird bei schwerwiegenderen F\u00e4llen gar das Kindeswohl gef\u00e4hrdet, ohne dass die Eltern hierzu Abhilfe schaffen, so kann die KESB gem\u00e4ss Art. 307 Abs. 1 ZGB geeignete Massnahmen einleiten. Der KESB stehen dabei verschiedene Massnahmen zur Verf\u00fcgung, wobei sie stets die mildeste geeignete Massnahme anzuordnen hat.Eine dieser Massnahmen ist die Anordnung einer Erziehungsaufsicht gem\u00e4ss Art. 307 Abs. 3 ZGB. Diese besteht grunds\u00e4tzlich in einer Weisung an die Eltern, die Pflegeeltern oder an das Kind. Als eine etwas einschr\u00e4nkendere Massnahme steht die Anordnung einer Beistandschaft nach Art. 308 ZGB zur Verf\u00fcgung. Sollten sich die Verh\u00e4ltnisse zwischenzeitlich massgeblich ver\u00e4ndert haben, so kann es im Sinne von Art. 313 ZGB geboten sein, eine solche Beistandschaft wieder aufzuheben und stattdessen beispielsweise eine Erziehungsaufsicht, welche das elterliche Sorgerecht weniger einschr\u00e4nkt, zu bestimmen.Eine Erziehungsaufsicht kann beispielsweise so ausgestaltet werden, dass die Eltern ihr Kind einmal pro Woche in einen Hort, eine Spielgruppe oder einen Freizeitkurs zu bringen haben, wobei sie hierf\u00fcr einen Nachweis erbringen m\u00fcssen. Alternativ ist die KESB beispielsweise auch dazu befugt, die Eltern halbj\u00e4hrlich zu einem Gespr\u00e4ch mit einer von der KESB zur \u00dcberwachung der von ihr erteilten Weisungen beauftragten Aufsichtsperson zu verpflichten.Gegen die Anordnung einer Massnahme durch die KESB kann im Kanton Z\u00fcrich gem\u00e4ss \u00a7 63 EG KESR i.V.m. Art. 450 ZGB innerhalb von 30 Tagen seit der Mitteilung des Entscheids Beschwerde an den Bezirksrat erhoben werden. Dieser hat zu pr\u00fcfen, ob eine solche Massnahme \u00fcberhaupt notwendig ist und sie im Sinne des Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzips auch das mildeste geeignete Mittel zur Gew\u00e4hrleistung des Kindeswohls darstellt. Dieser Entscheid des Bezirksrates unterliegt nach \u00a7 64 EG KESR wiederum der Beschwerde ans Z\u00fcrcher Obergericht, welches sie mit umfassender Kognition in rechtlicher und tats\u00e4chlicher Hinsicht pr\u00fcft. Nach Art. 450a ZGB k\u00f6nnen mit der Beschwerde sowohl Rechtsverletzungen und eine allf\u00e4llige unrichtige oder unvollst\u00e4ndige Feststellung des rechtsrelevanten Sachverhalts sowie auch Unangemessenheit, Rechtsverweigerung oder -verz\u00f6gerung vorgebracht werden. Der Entscheid des Obergerichts unterliegt seinerseits wiederum einer Beschwerde ans Bundesgericht.Kindesschutz Kinderanw\u00e4ltinJedes Kind hat gem\u00e4ss der UNO-Kinderrechtskonvention das Recht, im Verfahren angeh\u00f6rt zu werden. In der Schweiz wiederum ist der Anspruch des Kindes, sich in Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren aber auch in schulischen Angelegenheiten oder vor der Gemeinde zu \u00e4ussern, nur l\u00fcckenhaft umgesetzt und entsprechend ausbauf\u00e4hig.Besonders im Ausl\u00e4nder-, Asyl- oder Familiennachzugsverfahren oder bei drohender Ausweisung oder Ausschaffung haben bestehen keine etablierten Anh\u00f6rungs- und Mitentscheidungsrechte. Auch bei unbegleiteten Kindern bestehen derartige Probleme. F\u00fcr diese Schwierigkeiten unterst\u00fctzen Kinderanw\u00e4lte das Kind in solchen Verfahren und vertritt es bei Verfahren, bei welchen Interessenskonflikte vorliegen k\u00f6nnen. Solche Konflikte k\u00f6nnen einerseits bei den Eltern in Hinblick auf sorge- oder obhutsrechtlichen Fragestellungen auftreten, zum anderen aber auch zwischen dem Kind und der jeweiligen zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde oder zwischen anderen am Verfahren teilnehmende Parteien. Kinder k\u00f6nnen sich grunds\u00e4tzlich in eigenem Namen ihr Kindeswohl geltend machen und sich durch einen Rechtsbeistand vertreten lassen. Bei internationaler Kindesentf\u00fchrung und&nbsp;ausl\u00e4nderrechtlichen&nbsp;Verfahren sind wir zur Stelle.Das Gesuch um unentgeltlichen Rechtsbeistand im Sinne von Art. 29 Abs. 3 BV f\u00fcr das von ihr vertretene Kind hat der Anwalt f\u00fcr Kindesschutz und Erwachenenschutz an die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde bzw. an das zust\u00e4ndige Gericht zu richten.Ablauf Wir sind f\u00fcr Sie da! Kontaktieren Sie uns noch heute! Erstberatung erhalten Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einsch\u00e4tzung ab und erkl\u00e4ren Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen k\u00f6nnen. \u00a0Gerne k\u00f6nnen Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anw\u00e4te werden sich umgehend bei Ihnen melden.info(at)wittib-law.ch  Mandant werden! Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt \u00fcber einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag! Hier finden Sie uns &#8211; RoutenplanerAnwaltskanzlei ZuerichRouteDeine Adresse: Es konnte keine Route berechnet werden.Anwaltskanzlei ZuerichL\u00f6wenstrasse 43 Z\u00fcrichTelefon: +41435450150E-Mail: &#105;nf&#111;&#64;&#119;itt&#105;&#98;-l&#97;w.&#99;h\u00d6ffnungszeiten &#8211; telefonische ErreichbarkeitMontag8:00 AM - 5:00 PMDienstag8:00 AM - 5:00 PMMittwoch8:00 AM - 5:00 PMDonnerstag8:00 AM - 5:00 PMFreitag8:00 AM - 5:00 PMSamstagGeschlossenSonntagGeschlossen\t\t\t\t\t\t\t +41 43 545 01 50Weitere InfosAnwalt Vorsorgeauftrag Patientenverf\u00fcgungAnwalt SchulrechtAnwalt \/ Anw\u00e4ltin FamilienrechtRatings \/ Bewertungen                                                                  [Anzahl der Bewertungen: 48  Durchschnitt: 5]99% zufriedene Nutzer \/ Durchschnittsbewertungen unserer Klienten"},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Anwaltskanzlei In Zuerich","item":"https:\/\/www.wittib-law.ch\/Anwaltskanzlei-in-zuerich\/#breadcrumbitem"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Anwalt | Anw\u00e4ltin f\u00fcr  Kindesschutz und Erwachsenenschutz","item":"https:\/\/www.wittib-law.ch\/Anwaltskanzlei-in-zuerich\/anwalt-anwaeltin-fuer-kindes-und-erwachsenenschutz\/#breadcrumbitem"}]}]